# Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereigesetz, GwG)

URL: https://consilena.com/coverage/laws/ksrc_8gr9y674799r9gy7

- Jurisdiction: Switzerland
- Type: Statute
- Identifier: 955.0@de
- Current as of: 1 April 1998
- Provisions: 59
- Official text: https://fedlex.data.admin.ch/eli/cc/1998/892_892_892/de

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## Provisions

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "5. Abschnitt: — Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 25 — Reglement"]

- **Reglement"] Reglement**: — Reglement Die Selbstregulierungsorganisationen erlassen ein Reglement. Das Reglement konkretisiert für die angeschlossenen Finanzintermediäre deren…

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "5. Abschnitt: — Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 26 — Listen"]

- **Listen"] Listen**: — Listen Die Selbstregulierungsorganisationen führen Listen über die ihnen angeschlossenen Finanzintermediäre und über die Personen, denen sie den Anschluss…

### ["6. Kapitel: — Strafbestimmungen und Rechtspflege", "Art. 39 und 40"]

- **Strafbestimmungen und Rechtspflege", "Art. 39 und 40"]**: Art. 39 und 40 Art. 39 und 40

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "4. Abschnitt: — Meldestelle für Geldwäscherei", "Art. 23"]

- **Meldestelle für Geldwäscherei", "Art. 23"]**: Art. 23 Das Bundesamt für Polizei führt die Meldestelle für Geldwäscherei. Die Meldestelle prüft und analysiert die eingegangenen Meldungen. Soweit nötig holt…

### ["2. Kapitel: — Pflichten", "1. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre", "Art. 4 — Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person"]

- **Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person"] Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person**: — Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person Der Finanzintermediär muss mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt die wirtschaftlich berechtigte…

### ["6. Kapitel: — Strafbestimmungen und Rechtspflege", "Art. 37 — Verletzung der Meldepflicht"]

- **Verletzung der Meldepflicht"] Verletzung der Meldepflicht**: — Verletzung der Meldepflicht Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich die Meldepflicht nach Artikel 9 verletzt. Wer fahrlässig handelt…

### ["2. Kapitel: — Pflichten", "2. Abschnitt: — Pflichten bei Geldwäschereiverdacht", "Art. 10 — Vermögenssperre"]

- **Vermögenssperre"] Vermögenssperre**: — Vermögenssperre Der Finanzintermediär sperrt die ihm anvertrauten Vermögenswerte, die mit der Meldung nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a dieses Gesetzes…

### ["2. Kapitel: — Pflichten", "2. Abschnitt: — Pflichten bei Geldwäschereiverdacht", "Art. 10a — Informationsverbot"]

- **Informationsverbot"] Informationsverbot**: — Informationsverbot Der Finanzintermediär darf weder Betroffene noch Dritte darüber informieren, dass er eine Meldung nach Artikel 9 dieses Gesetzes oder nach…

### ["5. Kapitel: — Bearbeitung von Personendaten", "Art. 35 — Bearbeitung durch die Meldestelle"]

- **Bearbeitung durch die Meldestelle"] Bearbeitung durch die Meldestelle**: — Bearbeitung durch die Meldestelle Die Bearbeitung von Personendaten durch die Meldestelle richtet sich nach dem Bundesgesetz vom 7. Oktober 1994 über…

### ["2. Kapitel: — Pflichten", "1. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre", "Art. 8 — Organisatorische Massnahmen"]

- **Organisatorische Massnahmen"] Organisatorische Massnahmen**: — Organisatorische Massnahmen Die Finanzintermediäre treffen in ihrem Bereich die Massnahmen, die zur Verhinderung der Geldwäscherei und der…

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "5. Abschnitt: — Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 26a — Inländische Gruppengesellschaften"]

- **Inländische Gruppengesellschaften"] Inländische Gruppengesellschaften**: — Inländische Gruppengesellschaften Für Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3, die eine inländische Gruppengesellschaft eines Finanzintermediärs nach…

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "3. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 2", "Art. 17"]

- **Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 2", "Art. 17"]**: Art. 17 Die Sorgfaltspflichten nach dem 2. Kapitel und nach der Geldspielgesetzgebung werden auf dem Verordnungsweg konkretisiert durch: a. die FINMA für die…

### ["4. Kapitel: — Amtshilfe", "2. Abschnitt: — Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden", "Art. 32 — Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden"]

- **Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden"] Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden**: — Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden Für die Meldestelle richtet sich die Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden nach…

### ["5. Kapitel: — Bearbeitung von Personendaten", "Art. 35a — Überprüfung"]

- **Überprüfung"] Überprüfung**: — Überprüfung Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Meldestelle mittels Abrufverfahren überprüfen, ob die ihr gemeldete oder bei ihr angezeigte Person in einer…

### ["4. Kapitel: — Amtshilfe", "1a. Abschnitt: — Zusammenarbeit mit den Aufsichtsorganisationen und den Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 29b"]

- **Zusammenarbeit mit den Aufsichtsorganisationen und den Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 29b"]**: Art. 29b Die Meldestelle kann mit den Aufsichtsorganisationen und den Selbstregulierungsorganisationen alle Auskünfte austauschen, die für die Anwendung dieses…

### ["4. Kapitel: — Amtshilfe", "2. Abschnitt: — Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden", "Art. 31a — Anwendbare Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1994 über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes"]

- **Anwendbare Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1994 über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes"] Anwendbare Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1994 über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes**: — Anwendbare Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1994 über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes Soweit dieses Gesetz bezüglich…

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 14 — Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation"]

- **Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation"] Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation**: — Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3 müssen sich einer Selbstregulierungsorganisation anschliessen…

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 13"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 13"]**: Art. 13 Art. 13

### ["2. Kapitel: — Pflichten", "2. Abschnitt: — Pflichten bei Geldwäschereiverdacht", "Art. 9a — Kundenaufträge betreffend die gemeldeten Vermögenswerte"]

- **Kundenaufträge betreffend die gemeldeten Vermögenswerte"] Kundenaufträge betreffend die gemeldeten Vermögenswerte**: — Kundenaufträge betreffend die gemeldeten Vermögenswerte Während der durch die Meldestelle durchgeführten Analyse nach Artikel 23 Absatz 2 führt der…

### ["5. Kapitel: — Bearbeitung von Personendaten", "Art. 34 — Datenbanken und Akten im Zusammenhang mit den Meldungen und den an die Meldestelle herausgegebenen Informationen"]

- **Datenbanken und Akten im Zusammenhang mit den Meldungen und den an die Meldestelle herausgegebenen Informationen"] Datenbanken und Akten im Zusammenhang mit den Meldungen und den an die Meldestelle herausgegebenen Informationen**: — Datenbanken und Akten im Zusammenhang mit den Meldungen und den an die Meldestelle herausgegebenen Informationen Die Finanzintermediäre führen separate…

### ["2. Kapitel: — Pflichten", "2. Abschnitt: — Pflichten bei Geldwäschereiverdacht", "Art. 9 — Meldepflicht"]

- **Meldepflicht"] Meldepflicht**: — Meldepflicht Ein Finanzintermediär muss der Meldestelle für Geldwäscherei nach Artikel 23 (Meldestelle) unverzüglich Meldung erstatten, wenn er: a. weiss…

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 15 — Prüfpflicht für Händlerinnen und Händler"]

- **Prüfpflicht für Händlerinnen und Händler"] Prüfpflicht für Händlerinnen und Händler**: — Prüfpflicht für Händlerinnen und Händler Händlerinnen und Händler mit den Sorgfaltspflichten nach Artikel 8a müssen ein Revisionsunternehmen beauftragen, zu…

### ["2. Kapitel: — Pflichten", "1. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre", "Art. 6 — Besondere Sorgfaltspflichten"]

- **Besondere Sorgfaltspflichten"] Besondere Sorgfaltspflichten**: — Besondere Sorgfaltspflichten Der Finanzintermediär ist verpflichtet, Art und Zweck der von der Vertragspartei gewünschten Geschäftsbeziehung zu…

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "3a. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19b"]

- **Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19b"]**: Art. 19b Art. 19b

### ["2. Kapitel: — Pflichten", "3. Abschnitt: — Herausgabe von Informationen", "Art. 11a"]

- **Herausgabe von Informationen", "Art. 11a"]**: Art. 11a Benötigt die Meldestelle zusätzliche Informationen für die Analyse einer bei ihr nach Artikel 9 dieses Gesetzes oder nach Artikel 305ter Absatz 2 StGB…

### ["7. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 42 — Übergangsbestimmung zur Änderung vom 15. Juni 2018"]

- **Übergangsbestimmung zur Änderung vom 15. Juni 2018"] Übergangsbestimmung zur Änderung vom 15. Juni 2018**: — Übergangsbestimmung zur Änderung vom 15. Juni 2018 Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3, die bei Inkrafttreten der Änderung vom 15. Juni 2018 über eine…

### ["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 2 — Geltungsbereich"]

- **Geltungsbereich"] Geltungsbereich**: — Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt: a. für Finanzintermediäre; b. für natürliche und juristische Personen, die gewerblich mit Gütern handeln und dabei…

### ["4. Kapitel: — Amtshilfe", "2. Abschnitt: — Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden", "Art. 30 — Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen"]

- **Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen"] Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen**: — Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen Die Meldestelle kann die Personendaten und übrigen Informationen, die bei ihr vorhanden sind oder von ihr nach…

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "5. Abschnitt: — Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 28 — Entzug der Anerkennung"]

- **Entzug der Anerkennung"] Entzug der Anerkennung**: — Entzug der Anerkennung Die FINMA entzieht einer Selbstregulierungsorganisation auf Grund von Artikel 37 FINMAG die Anerkennung nicht ohne vorgängige…

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "2. Abschnitt: — Meldepflicht der Aufsichtsbehörden und der Aufsichtsorganisationen", "Art. 16"]

- **Meldepflicht der Aufsichtsbehörden und der Aufsichtsorganisationen", "Art. 16"]**: Art. 16 Die FINMA, die ESBK, die interkantonale Behörde, das Zentralamt und die Aufsichtsorganisationen erstatten der Meldestelle unverzüglich Meldung, wenn…

### ["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 1 — Gegenstand"]

- **Gegenstand"] Gegenstand**: — Gegenstand Dieses Gesetz regelt die Bekämpfung der Geldwäscherei im Sinne von Artikel 305bis des Strafgesetzbuches (StGB), die Bekämpfung der…

### ["4. Kapitel: — Amtshilfe", "2. Abschnitt: — Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden", "Art. 31 — Auskunftsverweigerung"]

- **Auskunftsverweigerung"] Auskunftsverweigerung**: — Auskunftsverweigerung Dem Ersuchen einer ausländischen Meldestelle wird nicht entsprochen, wenn: a. das Ersuchen keinen Bezug zur Schweiz aufweist; b. das…

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "5. Abschnitt: — Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 24 — Anerkennung"]

- **Anerkennung"] Anerkennung**: — Anerkennung Als Selbstregulierungsorganisationen werden Organisationen anerkannt, die: a. über ein Reglement nach Artikel 25 verfügen; b. darüber wachen…

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "3a. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 21 und 22"]

- **Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 21 und 22"]**: Art. 21 und 22 Art. 21 und 22

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "3a. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19a"]

- **Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19a"]**: Art. 19a Art. 19a

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 12 — Zuständigkeit"]

- **Zuständigkeit"] Zuständigkeit**: — Zuständigkeit Die Aufsicht über die Einhaltung der Pflichten nach dem 2. Kapitel liegt für Finanzintermediäre: a. nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben…

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "5. Abschnitt: — Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 24a — Zulassung der Prüfgesellschaften und leitenden Prüferinnen und Prüfer"]

- **Zulassung der Prüfgesellschaften und leitenden Prüferinnen und Prüfer"] Zulassung der Prüfgesellschaften und leitenden Prüferinnen und Prüfer**: — Zulassung der Prüfgesellschaften und leitenden Prüferinnen und Prüfer Die Selbstregulierungsorganisation erteilt den Prüfgesellschaften sowie den leitenden…

### ["7. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 44 — Referendum und Inkrafttreten"]

- **Referendum und Inkrafttreten"] Referendum und Inkrafttreten**: — Referendum und Inkrafttreten Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Datum des Inkrafttretens: 1…

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "3a. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 18a — Öffentliches Verzeichnis"]

- **Öffentliches Verzeichnis"] Öffentliches Verzeichnis**: — Öffentliches Verzeichnis Die FINMA führt ein Verzeichnis der Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3, die einer Selbstregulierungsorganisation…

### ["6. Kapitel: — Strafbestimmungen und Rechtspflege", "Art. 36"]

- **Strafbestimmungen und Rechtspflege", "Art. 36"]**: Art. 36 Art. 36

### ["4. Kapitel: — Amtshilfe", "1. Abschnitt: — Zusammenarbeit inländischer Behörden", "Art. 29 — Informationsaustausch unter Behörden"]

- **Informationsaustausch unter Behörden"] Informationsaustausch unter Behörden**: — Informationsaustausch unter Behörden Die FINMA, die ESBK, die interkantonale Behörde, das Zentralamt und die Meldestelle können einander alle Auskünfte…

### ["2. Kapitel: — Pflichten", "1a. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Händlerinnen und Händler", "Art. 8a"]

- **Sorgfaltspflichten der Händlerinnen und Händler", "Art. 8a"]**: Art. 8a Händlerinnen und Händler nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b müssen folgende Pflichten erfüllen, wenn sie im Rahmen eines Handelsgeschäfts mehr als 100…

### ["2. Kapitel: — Pflichten", "1. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre", "Art. 5 — Erneute Identifizierung oder Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person"]

- **Erneute Identifizierung oder Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person"] Erneute Identifizierung oder Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person**: — Erneute Identifizierung oder Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person Entstehen im Laufe der Geschäftsbeziehung Zweifel über die Identität der…

### ["6. Kapitel: — Strafbestimmungen und Rechtspflege", "Art. 38 — Verletzung der Prüfpflicht"]

- **Verletzung der Prüfpflicht"] Verletzung der Prüfpflicht**: — Verletzung der Prüfpflicht Eine Händlerin oder ein Händler, die oder der vorsätzlich die Pflicht nach Artikel 15 verletzt, ein Revisionsunternehmen zu…

### ["2. Kapitel: — Pflichten", "1. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre", "Art. 7 — Dokumentationspflicht"]

- **Dokumentationspflicht"] Dokumentationspflicht**: — Dokumentationspflicht Der Finanzintermediär muss über die getätigten Transaktionen und über die nach diesem Gesetz erforderlichen Abklärungen Belege so…

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "3a. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19"]

- **Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19"]**: Art. 19 Art. 19

### ["2. Kapitel: — Pflichten", "1. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre", "Art. 7a — Vermögenswerte von geringem Wert"]

- **Vermögenswerte von geringem Wert"] Vermögenswerte von geringem Wert**: — Vermögenswerte von geringem Wert Der Finanzintermediär kann auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten (Art. 3–7) verzichten, wenn die Geschäftsbeziehung nur…

### ["7. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 43 — Änderung bisherigen Rechts"]

- **Änderung bisherigen Rechts"] Änderung bisherigen Rechts**: — Änderung bisherigen Rechts Betrifft nur den französischen Text.

### ["4. Kapitel: — Amtshilfe", "1. Abschnitt: — Zusammenarbeit inländischer Behörden", "Art. 29a — Strafbehörden"]

- **Strafbehörden"] Strafbehörden**: — Strafbehörden Die Strafbehörden melden der Meldestelle umgehend sämtliche hängigen Verfahren im Zusammenhang mit den Artikeln 260ter, 260quinquies Absatz 1…

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "3a. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 20 — Tätigkeit ohne Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation"]

- **Tätigkeit ohne Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation"] Tätigkeit ohne Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation**: — Tätigkeit ohne Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation Die FINMA kann gegen Finanzintermediäre, welche die Pflicht zum Anschluss an eine anerkannte…

### ["7. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 41 — Vollzug"]

- **Vollzug"] Vollzug**: — Vollzug Der Bundesrat erlässt die zur Umsetzung dieses Gesetzes notwendigen Bestimmungen. Er kann die FINMA, die ESBK, das EJPD sowie das BAZG ermächtigen…

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "3a. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 18 — Aufgaben der FINMA"]

- **Aufgaben der FINMA"] Aufgaben der FINMA**: — Aufgaben der FINMA Die FINMA hat im Rahmen der Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3 folgende Aufgaben: a. Sie anerkennt die…

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "3b. Abschnitt: — Weiterleitung von Daten über terroristische Aktivitäten", "Art. 22a"]

- **Weiterleitung von Daten über terroristische Aktivitäten", "Art. 22a"]**: Art. 22a Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) leitet der FINMA, der ESBK, der interkantonalen Behörde und dem Zentralamt Daten weiter, die es von einem…

### ["2. Kapitel: — Pflichten", "1. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre", "Art. 3 — Identifizierung der Vertragspartei"]

- **Identifizierung der Vertragspartei"] Identifizierung der Vertragspartei**: — Identifizierung der Vertragspartei Der Finanzintermediär muss bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen die Vertragspartei aufgrund eines beweiskräftigen…

### ["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 2a — Begriffe"]

- **Begriffe"] Begriffe**: — Begriffe Als politisch exponierte Person im Sinne dieses Gesetzes gelten: a. Personen, die im Ausland mit führenden öffentlichen Funktionen betraut sind oder…

### ["2. Kapitel: — Pflichten", "2. Abschnitt: — Pflichten bei Geldwäschereiverdacht", "Art. 11 — Straf- und Haftungsausschluss"]

- **Straf- und Haftungsausschluss"] Straf- und Haftungsausschluss**: — Straf- und Haftungsausschluss Wer guten Glaubens Meldung nach Artikel 9 erstattet oder eine Vermögenssperre nach Artikel 10 vornimmt, kann nicht wegen…

### ["5. Kapitel: — Bearbeitung von Personendaten", "Art. 33 — Grundsatz"]

- **Grundsatz"] Grundsatz**: — Grundsatz Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach dem Datenschutzgesetz vom 25. September 2020.

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "5. Abschnitt: — Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 27 — Informationsaustausch und Meldepflicht"]

- **Informationsaustausch und Meldepflicht"] Informationsaustausch und Meldepflicht**: — Informationsaustausch und Meldepflicht Die Selbstregulierungsorganisationen und die FINMA können untereinander alle Auskünfte und Unterlagen austauschen, die…

### ["2. Kapitel: — Pflichten", "2. Abschnitt: — Pflichten bei Geldwäschereiverdacht", "Art. 9b — Abbruch der Geschäftsbeziehung"]

- **Abbruch der Geschäftsbeziehung"] Abbruch der Geschäftsbeziehung**: — Abbruch der Geschäftsbeziehung Teilt die Meldestelle nach einer Meldung nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a dieses Gesetzes oder nach Artikel 305ter Absatz 2…

### ["2. Kapitel: — Pflichten", "2. Abschnitt: — Pflichten bei Geldwäschereiverdacht", "Art. 9 — Meldepflicht"]

- **Meldepflicht"] Meldepflicht**: — Meldepflicht 4. der Terrorismusfinanzierung (Art. 260quinquies Abs. 1 StGB) dienen; b. Verhandlungen zur Aufnahme einer Geschäftsbeziehung wegen eines…

### ["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 2 — Geltungsbereich"]

- **Geltungsbereich"] Geltungsbereich**: — Geltungsbereich 20. Juni 1933 (EMKG). Finanzintermediäre sind auch Personen, die berufsmässig fremde Vermögenswerte annehmen oder aufbewahren oder helfen…

### ["4. Kapitel: — Amtshilfe", "2. Abschnitt: — Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden", "Art. 30 — Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen"]

- **Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen"] Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen**: — Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen 2. für die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Geldwäscherei und deren Vortaten, der organisierten…

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