# Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG)

URL: https://consilena.com/coverage/laws/ksrc_9vvyk5kzyh12rx3w

- Jurisdiction: Switzerland
- Type: Statute
- Short name: FINIG
- Identifier: 954.1@de
- Current as of: 1 January 2020
- Provisions: 77
- Official text: https://fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2018/801/de

> The library is a research copy. Check the official source before relying on a provision: the text published there, not the copy in Consilena, is the law.

## Provisions

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 40 — Absonderung des Fondsvermögens"]

- **Absonderung des Fondsvermögens"] Absonderung des Fondsvermögens**: — Absonderung des Fondsvermögens Im Konkurs der Fondsleitung werden zugunsten der Anlegerinnen und Anleger oder Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber abgesondert…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 47 — Zusätzliches Kapital"]

- **Zusätzliches Kapital"] Zusätzliches Kapital**: — Zusätzliches Kapital Die Vorschriften des BankG über das zusätzliche Kapital gelten sinngemäss.

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "5. Abschnitt: — Zweigniederlassungen", "Art. 55 — Finanzgruppen und Finanzkonglomerate"]

- **Finanzgruppen und Finanzkonglomerate"] Finanzgruppen und Finanzkonglomerate**: — Finanzgruppen und Finanzkonglomerate Ist ein ausländisches Finanzinstitut Teil einer Finanzgruppe oder eines Finanzkonglomerats, so kann die FINMA die…

### ["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 9 — Organisation"]

- **Organisation"] Organisation**: — Organisation Das Finanzinstitut muss angemessene Regeln zur Unternehmensführung festlegen und so organisiert sein, dass es die gesetzlichen Pflichten…

### ["4. Kapitel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "2. Abschnitt: — Strafbestimmungen", "Art. 70 — Verletzung der Bestimmungen über den Schutz vor Verwechslung und Täuschung und der Meldepflichten"]

- **Verletzung der Bestimmungen über den Schutz vor Verwechslung und Täuschung und der Meldepflichten"] Verletzung der Bestimmungen über den Schutz vor Verwechslung und Täuschung und der Meldepflichten**: — Verletzung der Bestimmungen über den Schutz vor Verwechslung und Täuschung und der Meldepflichten Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "5. Abschnitt: — Zweigniederlassungen", "Art. 54 — Gegenrechtserfordernis"]

- **Gegenrechtserfordernis"] Gegenrechtserfordernis**: — Gegenrechtserfordernis Die FINMA kann die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung einer Zweigniederlassung eines ausländischen Finanzinstituts davon…

### ["5. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 73 — Aufhebung und Änderung anderer Erlasse"]

- **Aufhebung und Änderung anderer Erlasse"] Aufhebung und Änderung anderer Erlasse**: — Aufhebung und Änderung anderer Erlasse Die Aufhebung und die Änderung anderer Erlasse werden im Anhang geregelt.

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 39 — Wechsel der Fondsleitung"]

- **Wechsel der Fondsleitung"] Wechsel der Fondsleitung**: — Wechsel der Fondsleitung Die Rechte und Pflichten der Fondsleitung können auf eine andere Fondsleitung übertragen werden. Der Übertragungsvertrag bedarf zu…

### ["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 13 — Schutz vor Verwechslung und Täuschung"]

- **Schutz vor Verwechslung und Täuschung"] Schutz vor Verwechslung und Täuschung**: — Schutz vor Verwechslung und Täuschung Die Bezeichnung des Finanzinstituts darf nicht zu Verwechslung oder Täuschung Anlass geben. Die Bezeichnungen…

### ["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Gegenstand, Zweck und Geltungsbereich", "Art. 1 — Gegenstand und Zweck"]

- **Gegenstand und Zweck"] Gegenstand und Zweck**: — Gegenstand und Zweck Dieses Gesetz regelt die Anforderungen an die Tätigkeit der Finanzinstitute. Es bezweckt den Schutz der Anlegerinnen und Anleger sowie…

### ["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 10 — Ort der Leitung"]

- **Ort der Leitung"] Ort der Leitung**: — Ort der Leitung Das Finanzinstitut muss tatsächlich von der Schweiz aus geleitet werden. Ausgenommen sind allgemeine Weisungen und Entscheide im Rahmen der…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "1. Abschnitt: — Vermögensverwalter und Trustees", "Art. 21 — Risikomanagement und interne Kontrolle"]

- **Risikomanagement und interne Kontrolle"] Risikomanagement und interne Kontrolle**: — Risikomanagement und interne Kontrolle Vermögensverwalter und Trustees müssen über ein angemessen ausgestattetes Risikomanagement und eine wirksame interne…

### ["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 8 — Änderung der Tatsachen"]

- **Änderung der Tatsachen"] Änderung der Tatsachen**: — Änderung der Tatsachen Das Finanzinstitut meldet der FINMA jegliche Änderung von Tatsachen, die der Bewilligung zugrunde liegen. Sind die Änderungen von…

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 66 — Liquidation"]

- **Liquidation"] Liquidation**: — Liquidation Entzieht die FINMA einem Finanzinstitut die Bewilligung, so bewirkt dies bei juristischen Personen und Kollektiv- und Kommanditgesellschaften die…

### ["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Gegenstand, Zweck und Geltungsbereich", "Art. 4 — Konzernobergesellschaften und wesentliche Gruppengesellschaften"]

- **Konzernobergesellschaften und wesentliche Gruppengesellschaften"] Konzernobergesellschaften und wesentliche Gruppengesellschaften**: — Konzernobergesellschaften und wesentliche Gruppengesellschaften Den insolvenzrechtlichen Massnahmen nach Artikel 67 Absatz 1 unterstehen, soweit sie nicht im…

### ["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 14 — Übertragung von Aufgaben"]

- **Übertragung von Aufgaben"] Übertragung von Aufgaben**: — Übertragung von Aufgaben Finanzinstitute dürfen eine Aufgabe nur Dritten übertragen, die über die für diese Tätigkeit notwendigen Fähigkeiten, Kenntnisse und…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 31 — Wechsel des Verwalters von Kollektivvermögen"]

- **Wechsel des Verwalters von Kollektivvermögen"] Wechsel des Verwalters von Kollektivvermögen**: — Wechsel des Verwalters von Kollektivvermögen Der Verwalter von Kollektivvermögen meldet die Übernahme seiner Rechte und Pflichten durch einen anderen…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "5. Abschnitt: — Zweigniederlassungen", "Art. 56 — Sicherheiten"]

- **Sicherheiten"] Sicherheiten**: — Sicherheiten Die FINMA kann die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung einer Zweigniederlassung eines ausländischen Vermögensverwalters, eines…

### ["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 6 — Bewilligungskaskade"]

- **Bewilligungskaskade"] Bewilligungskaskade**: — Bewilligungskaskade Die Bewilligung zur Tätigkeit als Bank im Sinne des BankG ermächtigt auch zur Tätigkeit als Wertpapierhaus, als Verwalter von…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 24 — Begriff"]

- **Begriff"] Begriff**: — Begriff Als Verwalter von Kollektivvermögen gilt, wer gewerbsmässig Vermögenswerte verwaltet im Namen und für Rechnung von: a. kollektiven Kapitalanlagen; b…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 25 — Rechtsform"]

- **Rechtsform"] Rechtsform**: — Rechtsform Der Verwalter von Kollektivvermögen mit Sitz in der Schweiz muss die Rechtsform einer Handelsgesellschaft aufweisen.

### ["5. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 72 — Ausführungsbestimmungen"]

- **Ausführungsbestimmungen"] Ausführungsbestimmungen**: — Ausführungsbestimmungen Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen.

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 50 — Aufzeichnungspflicht"]

- **Aufzeichnungspflicht"] Aufzeichnungspflicht**: — Aufzeichnungspflicht Das Wertpapierhaus muss die Aufträge und die von ihm getätigten Geschäfte mit allen Angaben aufzeichnen, die für deren…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 37 — Eigenmittel"]

- **Eigenmittel"] Eigenmittel**: — Eigenmittel Zwischen den Eigenmitteln der Fondsleitung und dem Gesamtvermögen der von ihr verwalteten kollektiven Kapitalanlagen muss ein angemessenes…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 26 — Aufgaben"]

- **Aufgaben"] Aufgaben**: — Aufgaben Der Verwalter von Kollektivvermögen stellt für die ihm anvertrauten Vermögenswerte die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement sicher. Daneben…

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 61 — Zuständigkeit"]

- **Zuständigkeit"] Zuständigkeit**: — Zuständigkeit Vermögensverwalter und Trustees werden von der FINMA unter Beizug einer Aufsichtsorganisation nach dem FINMAG beaufsichtigt. Vorbehalten bleibt…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 39a — Wechsel der Fondsleitung eines Limited Qualified Investor Fund"]

- **Wechsel der Fondsleitung eines Limited Qualified Investor Fund"] Wechsel der Fondsleitung eines Limited Qualified Investor Fund**: — Wechsel der Fondsleitung eines Limited Qualified Investor Fund Artikel 39 Absätze 2–6 findet auf den Wechsel der Fondsleitung eines Limited Qualified…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 49 — Gruppen- und Konglomeratsaufsicht"]

- **Gruppen- und Konglomeratsaufsicht"] Gruppen- und Konglomeratsaufsicht**: — Gruppen- und Konglomeratsaufsicht Als wertpapierhausdominierte Finanzgruppe gelten zwei oder mehrere Unternehmen: a. von denen mindestens eines als…

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 67 — Insolvenzrechtliche Massnahmen"]

- **Insolvenzrechtliche Massnahmen"] Insolvenzrechtliche Massnahmen**: — Insolvenzrechtliche Massnahmen Die Bestimmungen des BankG über die Massnahmen bei Insolvenzgefahr und den Bankenkonkurs gelten für Fondsleitungen und…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 41 — Begriff"]

- **Begriff"] Begriff**: — Begriff Als Wertpapierhaus gilt, wer gewerbsmässig: a. in eigenem Namen für Rechnung der Kundinnen und Kunden Effekten handelt; b. für eigene Rechnung…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 30 — Gruppen- und Konglomeratsaufsicht"]

- **Gruppen- und Konglomeratsaufsicht"] Gruppen- und Konglomeratsaufsicht**: — Gruppen- und Konglomeratsaufsicht Die FINMA kann, sofern dies anerkannte internationale Standards vorsehen, eine Finanzgruppe, die von einem Verwalter von…

### ["5. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 74 — Übergangsbestimmungen"]

- **Übergangsbestimmungen"] Übergangsbestimmungen**: — Übergangsbestimmungen Finanzinstitute, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes über eine Bewilligung nach einem Finanzmarktgesetz nach Artikel 1 Absatz 1…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "5. Abschnitt: — Zweigniederlassungen", "Art. 57 — Ausnahmeregelung"]

- **Ausnahmeregelung"] Ausnahmeregelung**: — Ausnahmeregelung Der Bundesrat kann vorsehen, dass Zweigniederlassungen ausländischer Finanzinstitute von der Einhaltung bestimmter Vorschriften dieses…

### ["5. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 74a — Koordination mit der Änderung des Geldwäschereigesetzes im Rahmen des Geldspielgesetzes vom 29. September 2017"]

- **Koordination mit der Änderung des Geldwäschereigesetzes im Rahmen des Geldspielgesetzes vom 29. September 2017"] Koordination mit der Änderung des Geldwäschereigesetzes im Rahmen des Geldspielgesetzes vom 29. September 2017**: — Koordination mit der Änderung des Geldwäschereigesetzes im Rahmen des Geldspielgesetzes vom 29. September 2017 ...

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "1. Abschnitt: — Vermögensverwalter und Trustees", "Art. 18 — Rechtsform"]

- **Rechtsform"] Rechtsform**: — Rechtsform Vermögensverwalter und Trustees mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz müssen eine der folgenden Rechtsformen aufweisen: a. Einzelunternehmen; b…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 29 — Eigenmittel"]

- **Eigenmittel"] Eigenmittel**: — Eigenmittel Verwalter von Kollektivvermögen müssen über angemessene Eigenmittel verfügen. Der Bundesrat legt die Höhe der Eigenmittel nach Massgabe der…

### ["4. Kapitel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "2. Abschnitt: — Strafbestimmungen", "Art. 69 — Verletzung des Berufsgeheimnisses"]

- **Verletzung des Berufsgeheimnisses"] Verletzung des Berufsgeheimnisses**: — Verletzung des Berufsgeheimnisses Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich: a. ein Geheimnis offenbart, das ihr…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "1. Abschnitt: — Vermögensverwalter und Trustees", "Art. 23 — Eigenmittel"]

- **Eigenmittel"] Eigenmittel**: — Eigenmittel Vermögensverwalter und Trustees haben über angemessene Eigenmittel zu verfügen. Die Eigenmittel müssen stets mindestens einen Viertel der…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 38 — Rechte"]

- **Rechte"] Rechte**: — Rechte Die Fondsleitung hat Anspruch auf: a. die im Fondsvertrag vorgesehenen Vergütungen; b. Befreiung von den Verbindlichkeiten, die sie in richtiger…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "1. Abschnitt: — Vermögensverwalter und Trustees", "Art. 20 — Qualifizierte Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer"]

- **Qualifizierte Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer"] Qualifizierte Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer**: — Qualifizierte Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer Die Geschäftsführung eines Vermögensverwalters oder Trustees muss aus mindestens zwei qualifizierten…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 36 — Mindestkapital"]

- **Mindestkapital"] Mindestkapital**: — Mindestkapital Die Fondsleitung muss über das verlangte Mindestkapital verfügen. Dieses muss vollständig einbezahlt sein. Der Bundesrat regelt die Höhe des…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "1. Abschnitt: — Vermögensverwalter und Trustees", "Art. 17 — Begriffe"]

- **Begriffe"] Begriffe**: — Begriffe Als Vermögensverwalter gilt, wer gestützt auf einen Auftrag gewerbsmässig im Namen und für Rechnung der Kundinnen und Kunden über deren…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 43 — Ausländisch beherrschte Wertpapierhäuser"]

- **Ausländisch beherrschte Wertpapierhäuser"] Ausländisch beherrschte Wertpapierhäuser**: — Ausländisch beherrschte Wertpapierhäuser Die Vorschriften des BankG über ausländisch beherrschte Banken gelten sinngemäss.

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 63 — Prüfung der Verwalter von Kollektivvermögen, der Fondsleitungen, Wertpapierhäuser, Finanzgruppen und Finanzkonglomerate"]

- **Prüfung der Verwalter von Kollektivvermögen, der Fondsleitungen, Wertpapierhäuser, Finanzgruppen und Finanzkonglomerate"] Prüfung der Verwalter von Kollektivvermögen, der Fondsleitungen, Wertpapierhäuser, Finanzgruppen und Finanzkonglomerate**: — Prüfung der Verwalter von Kollektivvermögen, der Fondsleitungen, Wertpapierhäuser, Finanzgruppen und Finanzkonglomerate Die Verwalter von Kollektivvermögen…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 34 — Aufgaben"]

- **Aufgaben"] Aufgaben**: — Aufgaben Neben der Ausübung der Tätigkeiten nach diesem Gesetz darf die Fondsleitung insbesondere folgende weitere Dienstleistungen erbringen: a. die…

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 62 — Prüfung der Vermögensverwalter und Trustees"]

- **Prüfung der Vermögensverwalter und Trustees"] Prüfung der Vermögensverwalter und Trustees**: — Prüfung der Vermögensverwalter und Trustees Die Vermögensverwalter und die Trustees müssen eine Prüfgesellschaft nach Artikel 43k Absatz 1 FINMAG mit einer…

### ["5. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 75 — Referendum und Inkrafttreten"]

- **Referendum und Inkrafttreten"] Referendum und Inkrafttreten**: — Referendum und Inkrafttreten Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Dieses Gesetz tritt nur zusammen…

### ["4. Kapitel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "1. Abschnitt: — Verantwortlichkeit", "Art. 68"]

- **Verantwortlichkeit", "Art. 68"]**: Art. 68 Die Verantwortlichkeit der Finanzinstitute und ihrer Organe richtet sich nach den Bestimmungen des OR. Überträgt ein Finanzinstitut die Erfüllung einer…

### ["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Gegenstand, Zweck und Geltungsbereich", "Art. 3 — Gewerbsmässigkeit"]

- **Gewerbsmässigkeit"] Gewerbsmässigkeit**: — Gewerbsmässigkeit Gewerbsmässigkeit im Sinne dieses Gesetzes ist gegeben, wenn eine selbstständige, auf dauernden Erwerb ausgerichtete wirtschaftliche…

### ["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 16 — Ombudsstelle"]

- **Ombudsstelle"] Ombudsstelle**: — Ombudsstelle Finanzinstitute, die nicht ausschliesslich gegenüber institutionellen oder professionellen Kunden nach Artikel 4 Absätze 3 und 4 des…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 42 — Rechtsform"]

- **Rechtsform"] Rechtsform**: — Rechtsform Ein Wertpapierhaus mit Sitz in der Schweiz muss die Rechtsform einer Handelsgesellschaft aufweisen.

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "6. Abschnitt: — Vertretungen", "Art. 59 — Bewilligungsvoraussetzungen"]

- **Bewilligungsvoraussetzungen"] Bewilligungsvoraussetzungen**: — Bewilligungsvoraussetzungen Die FINMA erteilt dem ausländischen Finanzinstitut eine Bewilligung zur Errichtung einer Vertretung, wenn: a. das ausländische…

### ["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Gegenstand, Zweck und Geltungsbereich", "Art. 2 — Geltungsbereich"]

- **Geltungsbereich"] Geltungsbereich**: — Art. 2 — Geltungsbereich — Geltungsbereich Finanzinstitute im Sinne dieses Gesetzes sind, unabhängig von der Rechtsform: a. Vermögensverwalter (Art. 17 Abs…

### ["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 7 — Bewilligungsvoraussetzungen"]

- **Bewilligungsvoraussetzungen"] Bewilligungsvoraussetzungen**: — Bewilligungsvoraussetzungen Anspruch auf die Bewilligung hat, wer die Voraussetzungen dieses Abschnitts und die für die einzelnen Finanzinstitute anwendbaren…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 33 — Rechtsform und Organisation"]

- **Rechtsform und Organisation"] Rechtsform und Organisation**: — Rechtsform und Organisation Die Fondsleitung muss eine Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in der Schweiz sein. Das Aktienkapital ist in…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 46 — Eigenmittel, Liquidität und Risikoverteilung"]

- **Eigenmittel, Liquidität und Risikoverteilung"] Eigenmittel, Liquidität und Risikoverteilung**: — Eigenmittel, Liquidität und Risikoverteilung Wertpapierhäuser müssen einzeln und auf konsolidierter Basis über angemessene Eigenmittel und Liquidität…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 45 — Mindestkapital und Sicherheiten"]

- **Mindestkapital und Sicherheiten"] Mindestkapital und Sicherheiten**: — Mindestkapital und Sicherheiten Wertpapierhäuser müssen über das verlangte Mindestkapital verfügen. Dieses muss vollständig einbezahlt sein. Die FINMA kann…

### ["4. Kapitel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "2. Abschnitt: — Strafbestimmungen", "Art. 71 — Verletzung von Aufzeichnungs- und Meldepflichten"]

- **Verletzung von Aufzeichnungs- und Meldepflichten"] Verletzung von Aufzeichnungs- und Meldepflichten**: — Verletzung von Aufzeichnungs- und Meldepflichten Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich: a. die Aufzeichnungspflicht nach Artikel 50…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "1. Abschnitt: — Vermögensverwalter und Trustees", "Art. 19 — Aufgaben"]

- **Aufgaben"] Aufgaben**: — Aufgaben Der Vermögensverwalter verwaltet individuelle Portfolios. Der Trustee verwaltet das Sondervermögen, sorgt für dessen Werterhaltung und verwendet es…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 28 — Mindestkapital und Sicherheiten"]

- **Mindestkapital und Sicherheiten"] Mindestkapital und Sicherheiten**: — Mindestkapital und Sicherheiten Verwalter von Kollektivvermögen müssen über das verlangte Mindestkapital verfügen. Dieses muss vollständig einbezahlt sein…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 51 — Meldepflicht"]

- **Meldepflicht"] Meldepflicht**: — Meldepflicht Das Wertpapierhaus hat die für die Transparenz des Effektenhandels erforderlichen Meldungen zu erstatten. Die FINMA regelt, welche Informationen…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "6. Abschnitt: — Vertretungen", "Art. 60 — Ausnahmeregelung"]

- **Ausnahmeregelung"] Ausnahmeregelung**: — Ausnahmeregelung Der Bundesrat kann vorsehen, dass Vertretungen ausländischer Finanzinstitute von der Einhaltung bestimmter Vorschriften dieses Gesetzes…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "1. Abschnitt: — Vermögensverwalter und Trustees", "Art. 22 — Mindestkapital und Sicherheiten"]

- **Mindestkapital und Sicherheiten"] Mindestkapital und Sicherheiten**: — Mindestkapital und Sicherheiten Das Mindestkapital von Vermögensverwaltern und Trustees muss 100 000 Franken betragen und bar einbezahlt sein. Es ist dauernd…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "6. Abschnitt: — Vertretungen", "Art. 58 — Bewilligungspflicht"]

- **Bewilligungspflicht"] Bewilligungspflicht**: — Bewilligungspflicht Ausländische Finanzinstitute bedürfen einer Bewilligung der FINMA, wenn sie in der Schweiz Personen beschäftigen, die für sie dauernd und…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "5. Abschnitt: — Zweigniederlassungen", "Art. 53 — Bewilligungsvoraussetzungen"]

- **Bewilligungsvoraussetzungen"] Bewilligungsvoraussetzungen**: — Bewilligungsvoraussetzungen Die FINMA erteilt dem ausländischen Finanzinstitut eine Bewilligung zur Errichtung einer Zweigniederlassung, wenn: a. das…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 48 — Rechnungslegung"]

- **Rechnungslegung"] Rechnungslegung**: — Rechnungslegung Die Vorschriften des BankG über die Rechnungslegung gelten sinngemäss.

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 44 — Aufgaben"]

- **Aufgaben"] Aufgaben**: — Aufgaben Das Wertpapierhaus kann insbesondere: a. im Rahmen seiner Tätigkeit nach Artikel 41 für die Kundinnen und Kunden selber oder bei Dritten Konten zur…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 27 — Übertragung von Aufgaben"]

- **Übertragung von Aufgaben"] Übertragung von Aufgaben**: — Übertragung von Aufgaben Der Verwalter von Kollektivvermögen kann Aufgaben Dritten übertragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwaltung liegt…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 32 — Begriff"]

- **Begriff"] Begriff**: — Begriff Als Fondsleitung gilt, wer in eigenem Namen und für Rechnung der Anlegerinnen und Anleger selbstständig Anlagefonds nach Artikel 15 Absatz 1…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "5. Abschnitt: — Zweigniederlassungen", "Art. 52 — Bewilligungspflicht"]

- **Bewilligungspflicht"] Bewilligungspflicht**: — Bewilligungspflicht Einer Bewilligung der FINMA bedürfen Finanzinstitute mit Sitz im Ausland (ausländische Finanzinstitute), die in der Schweiz eine…

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 65 — Stimmrechtssuspendierung"]

- **Stimmrechtssuspendierung"] Stimmrechtssuspendierung**: — Stimmrechtssuspendierung Zur Durchsetzung von Artikel 11 Absätze 3 und 5 kann die FINMA das Stimmrecht suspendieren, das an Aktien oder Anteile gebunden ist…

### ["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 11 — Gewähr"]

- **Gewähr"] Gewähr**: — Gewähr Das Finanzinstitut und die mit der Verwaltung und Geschäftsführung des Finanz-instituts betrauten Personen müssen Gewähr für eine einwandfreie…

### ["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 35 — Übertragung von Aufgaben"]

- **Übertragung von Aufgaben"] Übertragung von Aufgaben**: — Übertragung von Aufgaben Die Fondsleitung darf die Leitung des Anlagefonds nicht Dritten übertragen. Sie darf jedoch Anlageentscheide sowie Teilaufgaben…

### ["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 12 — Öffentliches Angebot von Effekten auf dem Primärmarkt"]

- **Öffentliches Angebot von Effekten auf dem Primärmarkt"] Öffentliches Angebot von Effekten auf dem Primärmarkt**: — Öffentliches Angebot von Effekten auf dem Primärmarkt Wer hauptsächlich im Finanzbereich tätig ist, darf folgende Tätigkeiten nur ausüben, wenn er über eine…

### ["3. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 64 — Auskunfts- und Meldepflicht bei Übertragung wesentlicher Funktionen"]

- **Auskunfts- und Meldepflicht bei Übertragung wesentlicher Funktionen"] Auskunfts- und Meldepflicht bei Übertragung wesentlicher Funktionen**: — Auskunfts- und Meldepflicht bei Übertragung wesentlicher Funktionen Überträgt ein Finanzinstitut wesentliche Funktionen auf andere Personen, so unterstehen…

### ["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 5 — Bewilligungspflicht"]

- **Bewilligungspflicht"] Bewilligungspflicht**: — Bewilligungspflicht Finanzinstitute nach Artikel 2 Absatz 1 benötigen eine Bewilligung der FINMA. Sie dürfen sich erst nach Erteilung der Bewilligung in das…

### ["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 15 — Auslandgeschäft"]

- **Auslandgeschäft"] Auslandgeschäft**: — Auslandgeschäft Ein Finanzinstitut erstattet der FINMA Meldung, bevor es: a. im Ausland eine Tochtergesellschaft, eine Zweigniederlassung oder eine…

---

Consilena is a software provider, not a law firm. AI output is not legal advice: consult a licensed lawyer in the relevant jurisdiction. Page: https://consilena.com/coverage/laws/ksrc_9vvyk5kzyh12rx3w. Index of every page: https://consilena.com/llms.txt.
