# Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, BankG)

URL: https://consilena.com/coverage/laws/ksrc_dhkx1q1cnn8mh01r

- Jurisdiction: Switzerland
- Type: Statute
- Identifier: 952.0@de
- Current as of: 1 March 1935
- Provisions: 109
- Official text: https://fedlex.data.admin.ch/eli/cc/51/117_121_129/de

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## Provisions

### ["Achter Abschnitt: — …", "Art. 17"]

- **…", "Art. 17"]**: Art. 17 Art. 17

### ["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23quater"]

- **Aufsicht", "Art. 23quater"]**: Art. 23quater Art. 23quater

### ["Fünfzehnter Abschnitt: — Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 52"]

- **Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 52"]**: Art. 52 Der Bundesrat hat spätestens 3 Jahre nach Inkrafttreten des fünften und sechsten Abschnitts der Änderung vom 30. September 2011 und danach jeweils…

### ["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23bis"]

- **Aufsicht", "Art. 23bis"]**: Art. 23bis Gliedert eine Bank wesentliche Funktionen auf andere natürliche oder juristische Personen aus, so unterstehen diese der Auskunfts- und Meldepflicht…

### ["Neunter Abschnitt: — Überwachung und Prüfung", "Art. 18"]

- **Überwachung und Prüfung", "Art. 18"]**: Art. 18 Die Banken, Finanzgruppen und Finanzkonglomerate haben eine von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde nach Artikel 9a Absatz 1 des…

### ["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3b"]

- **Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3b"]**: Art. 3b Ist eine Bank Teil einer Finanzgruppe oder eines Finanzkonglomerats, so kann die FINMA ihre Bewilligung vom Bestehen einer angemessenen konsolidierten…

### ["Fünfter Abschnitt: — Systemrelevante Banken", "Art. 9 — Besondere Anforderungen"]

- **Besondere Anforderungen"] Besondere Anforderungen**: — Besondere Anforderungen Systemrelevante Banken müssen besondere Anforderungen erfüllen. Diese richten sich in Umfang und Ausgestaltung nach dem Grad der…

### ["Fünfter Abschnitt: — Systemrelevante Banken", "Art. 10 — Anwendung auf die einzelne Bank"]

- **Anwendung auf die einzelne Bank"] Anwendung auf die einzelne Bank**: — Anwendung auf die einzelne Bank Die FINMA legt nach Anhörung der Nationalbank durch Verfügung die besonderen Anforderungen nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben…

### ["Vierter Abschnitt: — Rechnungslegung", "Art. 6a — Veröffentlichung"]

- **Veröffentlichung"] Veröffentlichung**: — Veröffentlichung Der Geschäftsbericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zwischenabschlüsse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn die…

### ["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 51"]

- **Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 51"]**: Art. 51 Art. 51

### ["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37b — Auszahlung aus den verfügbaren liquiden Aktiven"]

- **Auszahlung aus den verfügbaren liquiden Aktiven"] Auszahlung aus den verfügbaren liquiden Aktiven**: — Auszahlung aus den verfügbaren liquiden Aktiven Privilegierte Einlagen gemäss Artikel 37a Absatz 1 werden aus den verfügbaren liquiden Aktiven ausserhalb der…

### ["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 50"]

- **Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 50"]**: Art. 50 Art. 50

### ["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23ter"]

- **Aufsicht", "Art. 23ter"]**: Art. 23ter Zur Durchsetzung von Artikel 3 Absätze 2 Buchstabe cbis und 5 dieses Gesetzes kann die FINMA insbesondere das Stimmrecht suspendieren, das an Aktien…

### ["Dreizehnter Abschnitt a: — Nachrichtenlose Vermögenswerte", "Art. 37m — Liquidation"]

- **Liquidation"] Liquidation**: — Liquidation Banken liquidieren nachrichtenlose Vermögenswerte nach 50 Jahren, wenn sich die berechtigte Person auf vorgängige Publikation hin nicht meldet…

### ["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23octies"]

- **Aufsicht", "Art. 23octies"]**: Art. 23octies Art. 23octies

### ["Dritter Abschnitt: — Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4"]

- **Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4"]**: Art. 4 Die Banken müssen einzeln und auf konsolidierter Basis über angemessene Eigenmittel und Liquidität verfügen. Der Bundesrat bestimmt die Elemente der…

### ["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37f — Koordination mit ausländischen Verfahren"]

- **Koordination mit ausländischen Verfahren"] Koordination mit ausländischen Verfahren**: — Koordination mit ausländischen Verfahren Bildet die Bank auch im Ausland Gegenstand von Zwangsvollstreckungsverfahren, so stimmt die FINMA den Bankenkonkurs…

### ["Dreizehnter Abschnitt: — Einlagensicherung", "Art. 37j — Auszahlung"]

- **Auszahlung"] Auszahlung**: — Auszahlung Der von der FINMA eingesetzte Untersuchungs- oder Sanierungsbeauftragte oder Konkursliquidator erstellt einen Auszahlungsplan anhand der…

### ["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3c"]

- **Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3c"]**: Art. 3c Als Finanzgruppe gelten zwei oder mehrere Unternehmen, wenn: a. mindestens eines als Bank oder Wertpapierhaus tätig ist; b. sie hauptsächlich im…

### ["Fünfzehnter Abschnitt: — Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 56"]

- **Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 56"]**: Art. 56 Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes und erlässt die zum Vollzug nötigen Vorschriften. Datum des Inkrafttretens: 1…

### ["Dreizehnter Abschnitt: — Einlagensicherung", "Art. 37i — Auslösung der Einlagensicherung"]

- **Auslösung der Einlagensicherung"] Auslösung der Einlagensicherung**: — Auslösung der Einlagensicherung Hat die FINMA eine Schutzmassnahme nach Artikel 26 Absatz 1 Buchstaben e–h oder den Konkurs nach Artikel 33 angeordnet, so…

### ["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3e"]

- **Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3e"]**: Art. 3e Die Gruppenaufsicht durch die FINMA erfolgt in Ergänzung zur Einzelinstitutsaufsicht über eine Bank. Die Konglomeratsaufsicht durch die FINMA erfolgt…

### ["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 31d — Rechtswirkung des Sanierungsplans"]

- **Rechtswirkung des Sanierungsplans"] Rechtswirkung des Sanierungsplans**: — Rechtswirkung des Sanierungsplans Die Anordnungen des Sanierungsplans werden wie folgt wirksam: a. bei systemrelevanten Banken und Gruppengesellschaften von…

### ["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 25 — Voraussetzungen"]

- **Voraussetzungen"] Voraussetzungen**: — Voraussetzungen Besteht begründete Besorgnis, dass eine Bank überschuldet ist oder ernsthafte Liquiditätsprobleme hat, oder erfüllt diese die…

### ["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 49"]

- **Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 49"]**: Art. 49 Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich: a. unbefugterweise in der Firma, in der Bezeichnung des Geschäftszweckes oder in…

### ["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3g"]

- **Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3g"]**: Art. 3g Die FINMA ist ermächtigt, Vorschriften über Eigenmittel, Liquidität, Risikoverteilung, gruppeninterne Risikopositionen und Rechnungslegung für…

### ["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 50bis"]

- **Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 50bis"]**: Art. 50bis Art. 50bis

### ["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3h"]

- **Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3h"]**: Art. 3h Art. 3h

### ["Fünfter Abschnitt: — Systemrelevante Banken", "Art. 8 — Kriterien und Feststellung der Systemrelevanz"]

- **Kriterien und Feststellung der Systemrelevanz"] Kriterien und Feststellung der Systemrelevanz**: — Kriterien und Feststellung der Systemrelevanz Funktionen sind systemrelevant, wenn sie für die schweizerische Volkswirtschaft unverzichtbar und nicht…

### ["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37e — Verteilung und Schluss des Verfahrens"]

- **Verteilung und Schluss des Verfahrens"] Verteilung und Schluss des Verfahrens**: — Verteilung und Schluss des Verfahrens Sind sämtliche Aktiven verwertet und alle die Feststellung der Aktiv- und Passiv-masse betreffenden Prozesse erledigt…

### ["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37a — Privilegierte Einlagen"]

- **Privilegierte Einlagen"] Privilegierte Einlagen**: — Privilegierte Einlagen Einlagen, die auf den Namen des Einlegers lauten, einschliesslich Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der Bank…

### ["Sechster Abschnitt: — Zusätzliches Kapital", "Art. 14a — Reserve, Dividenden und Erwerb eigener Beteiligungsscheine von Genossenschaftsbanken"]

- **Reserve, Dividenden und Erwerb eigener Beteiligungsscheine von Genossenschaftsbanken"] Reserve, Dividenden und Erwerb eigener Beteiligungsscheine von Genossenschaftsbanken**: — Reserve, Dividenden und Erwerb eigener Beteiligungsscheine von Genossenschaftsbanken Die Genossenschaftsbank weist 5 Prozent des Jahresgewinns der…

### ["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 27 — Vorrang von Aufrechnungs-, Verwertungs- und Übertragungsvereinbarungen"]

- **Vorrang von Aufrechnungs-, Verwertungs- und Übertragungsvereinbarungen"] Vorrang von Aufrechnungs-, Verwertungs- und Übertragungsvereinbarungen**: — Vorrang von Aufrechnungs-, Verwertungs- und Übertragungsvereinbarungen Von Anordnungen nach dem elften und zwölften Abschnitt unberührt bleiben im Voraus…

### ["Dreizehnter Abschnitt: — Einlagensicherung", "Art. 37h — Grundsatz"]

- **Grundsatz"] Grundsatz**: — Grundsatz Die Banken sorgen für die Sicherung der privilegierten Einlagen nach Artikel 37a Absatz 1 bei schweizerischen Geschäftsstellen. Banken müssen sich…

### ["Dreizehnter Abschnitt a: — Nachrichtenlose Vermögenswerte", "Art. 37l — Übertragung"]

- **Übertragung"] Übertragung**: — Übertragung Eine Bank kann nachrichtenlose Vermögenswerte ohne Zustimmung der Gläubiger auf eine andere Bank übertragen. Die Übertragung bedarf eines…

### ["Fünfzehnter Abschnitt: — Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 53"]

- **Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 53"]**: Art. 53 Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden aufgehoben: a. die kantonalen Bestimmungen über Banken; vorbehalten bleiben die Bestimmungen über…

### ["Vierter Abschnitt: — Rechnungslegung", "Art. 6b — Ausführungsbestimmungen"]

- **Ausführungsbestimmungen"] Ausführungsbestimmungen**: — Ausführungsbestimmungen Der Bundesrat erlässt Ausführungsbestimmungen über die Form, den Inhalt und die Veröffentlichung von Geschäftsberichten und…

### ["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 39"]

- **Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 39"]**: Art. 39 Die Verantwortlichkeit der Gründer einer Bank, der Organe für die Geschäftsführung, Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle sowie der von der Bank…

### ["Sechster Abschnitt: — Zusätzliches Kapital", "Art. 12 — Vorratskapital"]

- **Vorratskapital"] Vorratskapital**: — Vorratskapital Die Generalversammlung kann den Verwaltungsrat durch Statutenänderung ermächtigen, das Aktien- oder das Partizipationskapital zu erhöhen. Die…

### ["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37c"]

- **Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37c"]**: Art. 37c Art. 37c

### ["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 31a — Ablehnung des Sanierungsplans"]

- **Ablehnung des Sanierungsplans"] Ablehnung des Sanierungsplans**: — Ablehnung des Sanierungsplans Sieht der Sanierungsplan einen Eingriff in die Rechte der Gläubiger vor, so setzt die FINMA den Gläubigern spätestens mit…

### ["Erster Abschnitt: — Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1"]

- **Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1"]**: Art. 1 Diesem Gesetz unterstehen die Banken, Privatbankiers (Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) und Sparkassen, nachstehend Banken genannt…

### ["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3quater"]

- **Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3quater"]**: Art. 3quater Der Bundesrat ist befugt, in Staatsverträgen die besonderen Bewilligungsvoraussetzungen nach den Artikeln 3bis und 3ter ganz oder teilweise nicht…

### ["Siebenter Abschnitt: — Spareinlagen und Depotwerte", "Art. 16"]

- **Spareinlagen und Depotwerte", "Art. 16"]**: Art. 16 Als Depotwerte im Sinne von Artikel 37d des Gesetzes gelten: 1. bewegliche Sachen und Effekten der Depotkunden; 1bis. kryptobasierte Vermögenswerte…

### ["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 31 — Genehmigung des Sanierungsplans"]

- **Genehmigung des Sanierungsplans"] Genehmigung des Sanierungsplans**: — Genehmigung des Sanierungsplans Die FINMA genehmigt den Sanierungsplan, wenn er die Anforderungen nach Artikel 30c erfüllt. Die Zustimmung der Eigner ist…

### ["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 32 — Geltendmachung von Ansprüchen"]

- **Geltendmachung von Ansprüchen"] Geltendmachung von Ansprüchen**: — Geltendmachung von Ansprüchen Sobald die FINMA den Sanierungsplan genehmigt hat, ist die Bank zur Anfechtung von Rechtsgeschäften nach den Artikeln 285–292…

### ["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 30a — Aufschub der Beendigung von Verträgen"]

- **Aufschub der Beendigung von Verträgen"] Aufschub der Beendigung von Verträgen**: — Aufschub der Beendigung von Verträgen Mit der Anordnung oder Genehmigung von Massnahmen nach diesem Abschnitt können von der FINMA aufgeschoben werden: a…

### ["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23"]

- **Aufsicht", "Art. 23"]**: Art. 23 Die FINMA kann selbst direkte Prüfungen bei Banken, Bankgruppen und Finanzkonglomeraten durchführen, wenn dies angesichts von deren wirtschaftlichen…

### ["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3f"]

- **Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3f"]**: Art. 3f Die mit der Geschäftsführung einerseits und der Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle anderseits betrauten Personen der Finanzgruppe oder des…

### ["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 30b — Kapitalmassnahmen"]

- **Kapitalmassnahmen"] Kapitalmassnahmen**: — Kapitalmassnahmen Der Sanierungsplan kann die Reduktion des bisherigen Eigenkapitals und die Schaffung von neuem Eigenkapital, die Wandlung von Fremd- in…

### ["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 47"]

- **Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 47"]**: Art. 47 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich: a. ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als…

### ["Dritter Abschnitt: — Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4quater"]

- **Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4quater"]**: Art. 4quater Die Banken haben im In- und Ausland jede irreführende sowie jede aufdringliche Werbung mit ihrem schweizerischen Sitz oder mit schweizerischen…

### ["Sechster Abschnitt: — Zusätzliches Kapital", "Art. 13 — Wandlungskapital"]

- **Wandlungskapital"] Wandlungskapital**: — Wandlungskapital Die Generalversammlung kann eine bedingte Erhöhung des Aktien- oder des Partizipationskapitals beschliessen, indem sie in den Statuten…

### ["Fünfter Abschnitt: — Systemrelevante Banken", "Art. 10a — Massnahmen im Bereich der Vergütungen"]

- **Massnahmen im Bereich der Vergütungen"] Massnahmen im Bereich der Vergütungen**: — Massnahmen im Bereich der Vergütungen Wird einer systemrelevanten Bank oder ihrer Konzernobergesellschaft trotz Umsetzung der besonderen Anforderungen direkt…

### ["Dreizehnter Abschnitt: — Einlagensicherung", "Art. 37k — Datenaustausch"]

- **Datenaustausch"] Datenaustausch**: — Datenaustausch Die FINMA stellt dem Träger der Einlagensicherung die zur Wahrung seiner Aufgaben notwendigen Angaben zur Verfügung. Der Träger der…

### ["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3ter"]

- **Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3ter"]**: Art. 3ter Banken, die nach ihrer Gründung ausländisch beherrscht werden, bedürfen einer zusätzlichen Bewilligung gemäss Artikel 3bis. Eine neue…

### ["Zwölfter a. Abschnitt: — Beschwerden in Verfahren nach dem elften und zwölften Abschnitt", "Art. 37gter — Beschwerden der Gläubiger und Eigner"]

- **Beschwerden der Gläubiger und Eigner"] Beschwerden der Gläubiger und Eigner**: — Beschwerden der Gläubiger und Eigner Gläubiger und Eigner einer Bank, einer Konzernobergesellschaft oder einer wesentlichen Gruppengesellschaft gemäss…

### ["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 33 — Anordnung der Konkursliquidation und Ernennung der Konkursliquidatoren"]

- **Anordnung der Konkursliquidation und Ernennung der Konkursliquidatoren"] Anordnung der Konkursliquidation und Ernennung der Konkursliquidatoren**: — Anordnung der Konkursliquidation und Ernennung der Konkursliquidatoren Besteht keine Aussicht auf Sanierung oder ist diese gescheitert, so entzieht die FINMA…

### ["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3d"]

- **Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3d"]**: Art. 3d Die FINMA kann eine Finanzgruppe oder ein bank- oder effektenhandelsdominiertes Finanzkonglomerat der Gruppen- oder Konglomeratsaufsicht unterstellen…

### ["Erster Abschnitt: — Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1bis"]

- **Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1bis"]**: Art. 1bis Art. 1bis

### ["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37g — Anerkennung ausländischer Konkursdekrete und Massnahmen"]

- **Anerkennung ausländischer Konkursdekrete und Massnahmen"] Anerkennung ausländischer Konkursdekrete und Massnahmen**: — Anerkennung ausländischer Konkursdekrete und Massnahmen Die FINMA entscheidet über die Anerkennung von Konkursdekreten und Insolvenzmassnahmen, die im…

### ["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3bis"]

- **Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3bis"]**: Art. 3bis Die FINMA kann die Bewilligung zur Errichtung einer Bank, die nach schweizerischem Recht organisiert werden soll, auf die jedoch ein beherrschender…

### ["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 46"]

- **Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 46"]**: Art. 46 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich: a. unbefugterweise Publikums- oder Spareinlagen entgegennimmt…

### ["Dritter Abschnitt: — Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4sexies"]

- **Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4sexies"]**: Art. 4sexies Für kryptobasierte Vermögenswerte, die die Bank als Depotwerte für Depotkunden hält, kann die FINMA im Einzelfall einen Höchstbetrag festlegen…

### ["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23sexies"]

- **Aufsicht", "Art. 23sexies"]**: Art. 23sexies Art. 23sexies

### ["Vierter Abschnitt: — Rechnungslegung", "Art. 6 — Erstellen von Abschlüssen"]

- **Erstellen von Abschlüssen"] Erstellen von Abschlüssen**: — Erstellen von Abschlüssen Die Bank erstellt für jedes Geschäftsjahr einen Geschäftsbericht; dieser besteht aus: a. der Jahresrechnung; b. dem Lagebericht; c…

### ["Dritter Abschnitt: — Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4ter"]

- **Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4ter"]**: Art. 4ter Kredite an Mitglieder der Bankorgane und an massgebende Aktionäre sowie die ihnen nahe stehenden Personen und Gesellschaften dürfen nur nach den…

### ["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 48"]

- **Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 48"]**: Art. 48 Art. 48

### ["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 30 — Weiterführung von Bankdienstleistungen"]

- **Weiterführung von Bankdienstleistungen"] Weiterführung von Bankdienstleistungen**: — Weiterführung von Bankdienstleistungen Der Sanierungsplan kann unabhängig vom Fortbestand der betroffenen Bank die Weiterführung einzelner…

### ["Fünfzehnter Abschnitt: — Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 55"]

- **Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 55"]**: Art. 55 Art. 55

### ["Sechster Abschnitt: — Zusätzliches Kapital", "Art. 14 — Beteiligungskapital von Genossenschaftsbanken"]

- **Beteiligungskapital von Genossenschaftsbanken"] Beteiligungskapital von Genossenschaftsbanken**: — Beteiligungskapital von Genossenschaftsbanken Das Beteiligungskapital (Art. 11 Abs. 2bis) ist in Teilsummen (Beteiligungsscheine) zu zerlegen. Die…

### ["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 35 — Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss"]

- **Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss"] Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss**: — Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss Der Konkursliquidator kann der FINMA beantragen: a. eine Gläubigerversammlung einzusetzen und deren Kompetenzen…

### ["Erster Abschnitt: — Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 2"]

- **Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 2"]**: Art. 2 Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden sinngemäss Anwendung auf die von ausländischen Banken in der Schweiz: a. errichteten Zweigniederlassungen; b…

### ["Dreizehnter Abschnitt: — Einlagensicherung", "Art. 37jbis — Verrechnung, Anspruch und Legalzession"]

- **Verrechnung, Anspruch und Legalzession"] Verrechnung, Anspruch und Legalzession**: — Verrechnung, Anspruch und Legalzession Die gesicherten Einlagen werden unter Ausschluss jeglicher Verrechnung ausbezahlt. Den Einlegern steht gegenüber dem…

### ["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3"]

- **Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3"]**: Art. 3 Die Bank bedarf zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit einer Bewilligung der FINMA; sie darf nicht ins Handelsregister eingetragen werden, bevor diese…

### ["Sechster Abschnitt: — Zusätzliches Kapital", "Art. 11 — Grundsätze"]

- **Grundsätze"] Grundsätze**: — Grundsätze Banken und die Konzernobergesellschaften von Finanzgruppen und bankdominierten Finanzkonglomeraten, deren Rechtsform die Schaffung von Aktien oder…

### ["Erster Abschnitt: — Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1a — Banken"]

- **Banken"] Banken**: — Banken Als Bank gilt, wer hauptsächlich im Finanzbereich tätig ist und: a. gewerbsmässig Publikumseinlagen von mehr als 100 Millionen Franken entgegennimmt…

### ["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 29 — Sanierung der Bank"]

- **Sanierung der Bank"] Sanierung der Bank**: — Sanierung der Bank Bei einer Sanierung der Bank muss der Sanierungsplan sicherstellen, dass die Bank nach Durchführung der Sanierung die…

### ["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 36 — Behandlung der Forderungen; Kollokationsplan"]

- **Behandlung der Forderungen; Kollokationsplan"] Behandlung der Forderungen; Kollokationsplan**: — Behandlung der Forderungen; Kollokationsplan Bei der Erstellung des Kollokationsplans gelten die aus den Büchern ersichtlichen Forderungen als angemeldet…

### ["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 28a — Sanierung von Kantonalbanken"]

- **Sanierung von Kantonalbanken"] Sanierung von Kantonalbanken**: — Sanierung von Kantonalbanken Die FINMA trägt im Sanierungsverfahren der besonderen Stellung, Eignerstruktur und gegebenenfalls Rechtsform der Kantonalbanken…

### ["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23quinquies"]

- **Aufsicht", "Art. 23quinquies"]**: Art. 23quinquies Entzieht die FINMA einer Bank die Bewilligung zur Geschäftstätigkeit, so bewirkt dies bei juristischen Personen und Kollektiv- und…

### ["Sechster Abschnitt: — Zusätzliches Kapital", "Art. 14b — Meldepflicht und Verzeichnis bei Genossenschaftsbanken"]

- **Meldepflicht und Verzeichnis bei Genossenschaftsbanken"] Meldepflicht und Verzeichnis bei Genossenschaftsbanken**: — Meldepflicht und Verzeichnis bei Genossenschaftsbanken Für den Erwerb von nicht kotierten Beteiligungsscheinen gelten die Melde-, Nachweis- und…

### ["Fünfter Abschnitt: — Systemrelevante Banken", "Art. 7 — Begriff und Zweckbestimmung"]

- **Begriff und Zweckbestimmung"] Begriff und Zweckbestimmung**: — Begriff und Zweckbestimmung Systemrelevante Banken sind Banken, Finanzgruppen und bankdominierte Finanzkonglomerate, deren Ausfall die Schweizer…

### ["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37d — Absonderung von Depotwerten"]

- **Absonderung von Depotwerten"] Absonderung von Depotwerten**: — Absonderung von Depotwerten Depotwerte gemäss Artikel 16 dieses Gesetzes werden nach den Artikeln 17 und 18 des Bucheffektengesetzes vom 3. Oktober 2008…

### ["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 28 — Sanierungsverfahren"]

- **Sanierungsverfahren"] Sanierungsverfahren**: — Sanierungsverfahren Bei begründeter Aussicht auf Sanierung der Bank oder auf Weiterführung einzelner Bankdienstleistungen kann die FINMA ein…

### ["Fünfzehnter Abschnitt: — Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 52a"]

- **Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 52a"]**: Art. 52a Der Bundesrat hat spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Änderung vom 15. Juni 2018 die Bestimmungen im Hinblick auf die Ziele der…

### ["Dritter Abschnitt: — Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 5"]

- **Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 5"]**: Art. 5 Art. 5

### ["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 34 — Wirkungen und Ablauf"]

- **Wirkungen und Ablauf"] Wirkungen und Ablauf**: — Wirkungen und Ablauf Die Anordnung der Konkursliquidation hat die Wirkungen einer Konkurseröffnung nach den Artikeln 197–220 SchKG. Die Konkursliquidation…

### ["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 31c — Wertausgleich bei Kapitalmassnahmen"]

- **Wertausgleich bei Kapitalmassnahmen"] Wertausgleich bei Kapitalmassnahmen**: — Wertausgleich bei Kapitalmassnahmen Sieht der Sanierungsplan eine Kapitalmassnahme nach Artikel 30b vor, so kann er einen angemessenen Wertausgleich für die…

### ["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23septies"]

- **Aufsicht", "Art. 23septies"]**: Art. 23septies Art. 23septies

### ["Erster Abschnitt: — Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 2bis"]

- **Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 2bis"]**: Art. 2bis Dem elften, zwölften und zwölften a. Abschnitt dieses Gesetzes unterstehen, soweit sie nicht im Rahmen der Aufsicht über das Einzelinstitut der…

### ["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 51bis"]

- **Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 51bis"]**: Art. 51bis Art. 51bis

### ["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37 — Bei Schutzmassnahmen oder im Sanierungsverfahren eingegangene Verbindlichkeiten"]

- **Bei Schutzmassnahmen oder im Sanierungsverfahren eingegangene Verbindlichkeiten"] Bei Schutzmassnahmen oder im Sanierungsverfahren eingegangene Verbindlichkeiten**: — Bei Schutzmassnahmen oder im Sanierungsverfahren eingegangene Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten, die die Bank mit Genehmigung der FINMA oder eines von…

### ["Zwölfter a. Abschnitt: — Beschwerden in Verfahren nach dem elften und zwölften Abschnitt", "Art. 37gquater — Fristen"]

- **Fristen"] Fristen**: — Fristen Die Frist für eine Beschwerde gegen die Genehmigung des Sanierungsplans und gegen Verwertungshandlungen beträgt zehn Tage. Artikel 22a VwVG findet…

### ["Zwölfter a. Abschnitt: — Beschwerden in Verfahren nach dem elften und zwölften Abschnitt", "Art. 37gbis — Beschwerden gegen die Genehmigung des Sanierungsplans"]

- **Beschwerden gegen die Genehmigung des Sanierungsplans"] Beschwerden gegen die Genehmigung des Sanierungsplans**: — Beschwerden gegen die Genehmigung des Sanierungsplans Wird die Beschwerde gegen die Genehmigung des Sanierungsplans gutgeheissen, so kann das Gericht nur…

### ["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 26 — Schutzmassnahmen"]

- **Schutzmassnahmen"] Schutzmassnahmen**: — Schutzmassnahmen Die FINMA kann Schutzmassnahmen verfügen; namentlich kann sie: a. den Organen der Bank Weisungen erteilen; b. einen…

### ["Fünfzehnter Abschnitt: — Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 54"]

- **Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 54"]**: Art. 54 Art. 54

### ["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 40–45"]

- **Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 40–45"]**: Art. 40–45 Art. 40–45

### ["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3a"]

- **Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3a"]**: Art. 3a Als Kantonalbank gilt eine Bank, die aufgrund eines kantonalen gesetzlichen Erlasses als Anstalt oder Aktiengesellschaft errichtet wird. Der Kanton…

### ["Siebenter Abschnitt: — Spareinlagen und Depotwerte", "Art. 15"]

- **Spareinlagen und Depotwerte", "Art. 15"]**: Art. 15 Einlagen, die in irgendeiner Wortverbindung durch den Ausdruck «Sparen» gekennzeichnet sind, dürfen nur von Banken entgegengenommen werden, die…

### ["Erster Abschnitt: — Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1b — Innovationsförderung"]

- **Innovationsförderung"] Innovationsförderung**: — Innovationsförderung Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden sinngemäss Anwendung auf Personen, die hauptsächlich im Finanzbereich tätig sind und: a…

### ["Dritter Abschnitt: — Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4quinquies"]

- **Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4quinquies"]**: Art. 4quinquies Banken dürfen ihren Muttergesellschaften, welche ihrerseits von einer Bank- oder Finanzmarktaufsichtsbehörde beaufsichtigt werden, die zur…

### ["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 38"]

- **Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 38"]**: Art. 38 Für die Privatbankiers richtet sich die zivilrechtliche Verantwortlichkeit nach den Bestimmungen des Obligationenrechts. Für die übrigen Banken gilt…

### ["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 24"]

- **Aufsicht", "Art. 24"]**: Art. 24 Art. 24

### ["Zwölfter a. Abschnitt: — Beschwerden in Verfahren nach dem elften und zwölften Abschnitt", "Art. 37gquinquies — Aufschiebende Wirkung"]

- **Aufschiebende Wirkung"] Aufschiebende Wirkung**: — Aufschiebende Wirkung Beschwerden in den Verfahren nach dem elften und dem zwölften Abschnitt haben keine aufschiebende Wirkung. Der Instruktionsrichter kann…

### ["Dritter Abschnitt: — Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4bis"]

- **Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4bis"]**: Art. 4bis Die Ausleihungen einer Bank an einen einzelnen Kunden sowie die Beteiligungen an einem einzelnen Unternehmen müssen in einem angemessenen Verhältnis…

### ["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 31b — Gegenleistung bei Übertragung"]

- **Gegenleistung bei Übertragung"] Gegenleistung bei Übertragung**: — Gegenleistung bei Übertragung Werden Aktiven, Passiven oder Vertragsverhältnisse nur teilweise auf einen anderen Rechtsträger oder eine Übergangsbank…

### ["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 30c — Sanierungsplan"]

- **Sanierungsplan"] Sanierungsplan**: — Sanierungsplan Der Sanierungsplan muss folgende Anforderungen erfüllen: a. Er beruht auf einer vorsichtigen Bewertung der Aktiven und Passiven der Bank und…

### ["Neunter Abschnitt: — Überwachung und Prüfung", "Art. 19–22"]

- **Überwachung und Prüfung", "Art. 19–22"]**: Art. 19–22 Art. 19–22

### ["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 30b — Kapitalmassnahmen"]

- **Kapitalmassnahmen"] Kapitalmassnahmen**: — Kapitalmassnahmen denselben Rang fallen, 5 Prozent des Nominalwerts der gesamthaft anrechenbaren Bail-in-Bonds nicht übersteigen. Die übrigen Forderungen…

### ["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3"]

- **Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3"]**: Art. 3 20, 33 oder 50 Prozent des Kapitals oder der Stimmen erreicht oder über- beziehungsweise unterschritten werden. Die Bank meldet die Personen, welche die…

### ["Dreizehnter Abschnitt: — Einlagensicherung", "Art. 37h — Grundsatz"]

- **Grundsatz"] Grundsatz**: — Grundsatz 2. dem Träger der Einlagensicherung Bardarlehen gewährt; d. jede Bank dazu verpflichtet, dass sie im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit…

### ["Sechster Abschnitt: — Zusätzliches Kapital", "Art. 13 — Wandlungskapital"]

- **Wandlungskapital"] Wandlungskapital**: — Wandlungskapital Ausnahme der folgenden Bestimmungen: a. Artikel 653a Absatz 2 (Mindesteinlage); b. Artikel 653d Absatz 2 (Schutz der Wandel- und…

### ["Erster Abschnitt: — Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1b — Innovationsförderung"]

- **Innovationsförderung"] Innovationsförderung**: — Innovationsförderung 22. Juni 2007 (FINMAG). d. Auf Publikumseinlagen oder vom Bundesrat bezeichnete kryptobasierte Vermögenswerte bei Personen nach Absatz 1…

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