# Obligationenrecht (OR)

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- Jurisdiction: Switzerland
- Type: Statute
- Short name: OR
- Identifier: 220@de
- Current as of: 1 January 1912
- Provisions: 1,623
- Official text: https://fedlex.data.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de

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## Provisions

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 2"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 2"]**: Art. 2 Haben sich die Parteien über alle wesentlichen Punkte geeinigt, so wird vermutet, dass der Vorbehalt von Nebenpunkten die Verbindlichkeit des Vertrages…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 800"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 800"]**: Art. 800 Für die Rückerstattung von Leistungen der Gesellschaft an Gesellschafter, Geschäftsführer sowie diesen nahe stehende Personen sind die Vorschriften…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreiundzwanzigster Titel: — Die einfache Gesellschaft", "Art. 548"]

- **Die einfache Gesellschaft", "Art. 548"]**: Art. 548 Bei der Auseinandersetzung, die nach der Auflösung die Gesellschafter unter sich vorzunehmen haben, fallen die Sachen, die ein Gesellschafter zu…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Vierter Abschnitt: — Der Agenturvertrag", "Art. 418l"]

- **Der Agenturvertrag", "Art. 418l"]**: Art. 418l Soweit nicht etwas anderes vereinbart oder üblich ist, hat der Agent Anspruch auf eine Inkassoprovision für die von ihm auftragsgemäss eingezogenen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653j"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653j"]**: Art. 653j Die Generalversammlung beschliesst die Herabsetzung des Aktienkapitals. Der Verwaltungsrat bereitet die Herabsetzung vor und führt sie durch. Die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 884"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 884"]**: Art. 884 Wenn und solange alle Genossenschafter in einer Versammlung anwesend sind, können sie, falls kein Widerspruch erhoben wird, Beschlüsse fassen, auch…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 627 und 628"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 627 und 628"]**: Art. 627 und 628 Art. 627 und 628

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 637–639"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 637–639"]**: Art. 637–639 Art. 637–639

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 684a"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 684a"]**: Art. 684a Hat eine Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit und keine verwertbaren Aktiven mehr und ist sie überschuldet, so ist die Übertragung von Aktien…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Dreissigster Titel: — Das Handelsregister", "Art. 943"]

- **Das Handelsregister", "Art. 943"]**: Art. 943 Der Bundesrat erlässt Vorschriften über: 1. die Führung des Handelsregisters und die Oberaufsicht; 2. die Anmeldung, Eintragung, Änderung, Löschung…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 38"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 38"]**: Art. 38 Hat jemand, ohne dazu ermächtigt zu sein, als Stellvertreter einen Vertrag abgeschlossen, so wird der Vertretene nur dann Gläubiger oder Schuldner…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwanzigster Titel: — Die Bürgschaft", "Art. 504"]

- **Die Bürgschaft", "Art. 504"]**: Art. 504 Ist die Hauptschuld fällig, sei es auch infolge Konkurses des Hauptschuldners, so kann der Bürge jederzeit verlangen, dass der Gläubiger von ihm…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 732a"]

- **Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 732a"]**: Art. 732a Aufgehoben

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Siebenundzwanzigster Titel: — Die Kommanditaktiengesellschaft", "Art. 771"]

- **Die Kommanditaktiengesellschaft", "Art. 771"]**: Art. 771 Dem unbeschränkt haftenden Gesellschafter steht das Recht der Kündigung gleich einem Kollektivgesellschafter zu. Macht einer von mehreren unbeschränkt…
- **["Art. 2"]**: Art. 2 Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom 25. September 2015 im Handelsregister…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 725b"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 725b"]**: Art. 725b Besteht begründete Besorgnis, dass die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht mehr durch die Aktiven gedeckt sind, so erstellt der Verwaltungsrat…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Fünfter Abschnitt: — Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 744"]

- **Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 744"]**: Art. 744 Haben bekannte Gläubiger die Anmeldung unterlassen, so ist der Betrag ihrer Forderungen gerichtlich zu hinterlegen. Ebenso ist für die nicht fälligen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 689f"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 689f"]**: Art. 689f Unabhängige Stimmrechtsvertreter, Organstimmrechtsvertreter und Depotvertreter geben der Gesellschaft Anzahl, Art, Nennwert und Kategorie der von…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Vierter Titel: — Besondere Verhältnisse bei Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Solidarität", "Art. 149"]

- **Die Solidarität", "Art. 149"]**: Art. 149 Auf den rückgriffsberechtigten Solidarschuldner gehen in demselben Masse, als er den Gläubiger befriedigt hat, dessen Rechte über. Der Gläubiger ist…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 735b"]

- **Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 735b"]**: Art. 735b Die Dauer der Verträge, die den Vergütungen für die Mitglieder des Verwaltungsrats zugrunde liegen, darf die Amtsdauer nicht überschreiten. Die Dauer…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 196"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 196"]**: Art. 196 Wenn dem Käufer nur ein Teil des Kaufgegenstandes entzogen wird, oder wenn die verkaufte Sache mit einer dinglichen Last beschwert ist, für die der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Sechster Abschnitt: — Verantwortlichkeit", "Art. 759"]

- **Verantwortlichkeit", "Art. 759"]**: Art. 759 Sind für einen Schaden mehrere Personen ersatzpflichtig, so ist jede von ihnen insoweit mit den anderen solidarisch haftbar, als ihr der Schaden…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 783"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 783"]**: Art. 783 Die Gesellschaft darf eigene Stammanteile nur dann erwerben, wenn frei verwendbares Eigenkapital in der Höhe der dafür nötigen Mittel vorhanden ist…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1093"]

- **Der Wechsel", "Art. 1093"]**: Art. 1093 Der Bereicherungsanspruch gegen den Bezogenen, den Domiziliaten und die Person oder Firma, für deren Rechnung der Aussteller den Wechsel gezogen hat…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 299b"]

- **Die Pacht", "Art. 299b"]**: Art. 299b Wurde das Inventar bei der Übergabe der Sache geschätzt, so muss der Pächter bei Beendigung der Pacht ein nach Gattung und Schätzungswert gleiches…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1134"]

- **Der Check", "Art. 1134"]**: Art. 1134 Die Rückgriffsansprüche des Inhabers gegen die Indossanten, den Aussteller und die anderen Checkverpflichteten verjähren in sechs Monaten vom Ablauf…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1122"]

- **Der Check", "Art. 1122"]**: Art. 1122 Lautet der Check auf eine Währung, die am Zahlungsorte nicht gilt, so kann die Checksumme in der Landeswährung nach dem Werte gezahlt werden, den sie…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechzehnter Titel: — Der Frachtvertrag", "Art. 446"]

- **Der Frachtvertrag", "Art. 446"]**: Art. 446 Der Frachtführer hat bei Ausübung der ihm in Bezug auf die Behandlung des Frachtgutes eingeräumten Befugnisse die Interessen des Eigentümers…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 261b"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 261b"]**: Art. 261b Bei der Miete an einem Grundstück kann verabredet werden, dass das Verhältnis im Grundbuch vorgemerkt wird. Die Vormerkung bewirkt, dass jeder neue…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Dritter Abschnitt: — Die Entstehung aus ungerechtfertigter Bereicherung", "Art. 65"]

- **Die Entstehung aus ungerechtfertigter Bereicherung", "Art. 65"]**: Art. 65 Der Empfänger hat Anspruch auf Ersatz der notwendigen und nützlichen Verwendungen, für letztere jedoch, wenn er beim Empfange nicht in gutem Glauben…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 635"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 635"]**: Art. 635 Die Gründer geben in einem schriftlichen Bericht Rechenschaft über: 1. die Art und den Zustand von Sacheinlagen und die Angemessenheit der Bewertung…
- **["Art. 7"]**: Art. 7 Die Artikel 964d–964h finden erstmals Anwendung auf das Geschäftsjahr, das ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Rechts beginnt. Die Artikel 964d–964h…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwanzigster Titel: — Die Bürgschaft", "Art. 498"]

- **Die Bürgschaft", "Art. 498"]**: Art. 498 Der Nachbürge, der sich dem Gläubiger für die Erfüllung der von den Vorbürgen übernommenen Verbindlichkeit verpflichtet hat, haftet neben diesem in…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 290"]

- **Die Pacht", "Art. 290"]**: Art. 290 Das Mietrecht (Art. 261–261b) gilt sinngemäss bei: a. Veräusserung des Pachtgegenstandes; b. Einräumung beschränkter dinglicher Rechte am…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Fünfter Abschnitt: — Liquidation", "Art. 589"]

- **Liquidation", "Art. 589"]**: Art. 589 Nach Beendigung der Liquidation haben die Liquidatoren die Löschung der Firma im Handelsregister zu veranlassen.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Auflösung und Ausscheiden", "Art. 574"]

- **Auflösung und Ausscheiden", "Art. 574"]**: Art. 574 Die Gesellschaft wird aufgelöst durch die Eröffnung des Konkurses. Im Übrigen gelten für die Auflösung die Bestimmungen über die einfache…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Vierzehnter Titel: — Die Geschäftsführung ohne Auftrag", "Art. 423"]

- **Die Geschäftsführung ohne Auftrag", "Art. 423"]**: Art. 423 Wenn die Geschäftsführung nicht mit Rücksicht auf das Interesse des Geschäftsherrn unternommen wurde, so ist dieser gleichwohl berechtigt, die aus der…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Sechster Abschnitt: — Wechselähnliche und andere Ordrepapiere", "Art. 1149"]

- **Wechselähnliche und andere Ordrepapiere", "Art. 1149"]**: Art. 1149 Wird die Anweisung an Ordre freiwillig angenommen, so steht der Annehmer der Anweisung dem Annehmer des gezogenen Wechsels gleich. Der Inhaber kann…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Dreissigster Titel: — Das Handelsregister", "Art. 936"]

- **Das Handelsregister", "Art. 936"]**: Art. 936 Das Handelsregister ist öffentlich. Die Öffentlichkeit umfasst die Einträge, die Anmeldungen und die Belege. Die AHV-Versichertennummer ist nicht…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 106"]

- **Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 106"]**: Art. 106 Hat der Gläubiger einen grösseren Schaden erlitten, als ihm durch die Verzugszinse vergütet wird, so ist der Schuldner zum Ersatze auch dieses…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Siebenundzwanzigster Titel: — Die Kommanditaktiengesellschaft", "Art. 766"]

- **Die Kommanditaktiengesellschaft", "Art. 766"]**: Art. 766 Beschlüsse der Generalversammlung über Umwandlung des Gesellschaftszweckes, Erweiterung oder Verengerung des Geschäftsbereiches und Fortsetzung der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Zweiter Abschnitt: — Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 270a"]

- **Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 270a"]**: Art. 270a Der Mieter kann den Mietzins als missbräuchlich anfechten und die Herabsetzung auf den nächstmöglichen Kündigungstermin verlangen, wenn er Grund zur…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 54"]

- **Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 54"]**: Art. 54 Aus Billigkeit kann der Richter auch eine nicht urteilsfähige Person, die Schaden verursacht hat, zu teilweisem oder vollständigem Ersatze verurteilen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Elfter Titel: — Der Werkvertrag", "Art. 378"]

- **Der Werkvertrag", "Art. 378"]**: Art. 378 Wird die Vollendung des Werkes durch einen beim Besteller eingetretenen Zufall unmöglich, so hat der Unternehmer Anspruch auf Vergütung der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Siebzehnter Titel: — Die Prokura und andere Handlungsvollmachten", "Art. 461"]

- **Die Prokura und andere Handlungsvollmachten", "Art. 461"]**: Art. 461 Das Erlöschen der Prokura ist in das Handelsregister einzutragen, auch wenn bei der Erteilung die Eintragung nicht stattgefunden hat. Solange die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 888"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 888"]**: Art. 888 Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen, soweit das Gesetz oder die Statuten es nicht anders bestimmen, mit absoluter…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 50"]

- **Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 50"]**: Art. 50 Haben mehrere den Schaden gemeinsam verschuldet, sei es als Anstifter, Urheber oder Gehilfen, so haften sie dem Geschädigten solidarisch. Ob und in…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 327"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 327"]**: Art. 327 Ist nichts anderes verabredet oder üblich, so hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit den Geräten und dem Material auszurüsten, die dieser zur Arbeit…
- **["Art. 9"]**: Art. 9 Die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes als Namenpapiere ausgestellten Sparkassen- und Depositenhefte, Spareinlage- und Depositenscheine unterstehen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Vierter Abschnitt: — Der Agenturvertrag", "Art. 418g"]

- **Der Agenturvertrag", "Art. 418g"]**: Art. 418g Der Agent hat Anspruch auf die vereinbarte oder übliche Vermittlungs- oder Abschlussprovision für alle Geschäfte, die er während des…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 734"]

- **Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 734"]**: Art. 734 Der Verwaltungsrat erstellt jährlich einen schriftlichen Vergütungsbericht. Die Bestimmungen des zweiunddreissigsten Titels über die Grundsätze…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 895"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 895"]**: Art. 895 Art. 895
- **["Art. 7"]**: Art. 7 … …

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1118"]

- **Der Check", "Art. 1118"]**: Art. 1118 Die Einlieferung in eine von der Schweizerischen Nationalbank anerkannte Abrechnungsstelle steht der Vorlegung zur Zahlung gleich.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 706"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 706"]**: Art. 706 Der Verwaltungsrat und jeder Aktionär können Beschlüsse der Generalversammlung, die gegen das Gesetz oder die Statuten verstossen, beim Gericht mit…
- **["Art. 3"]**: Art. 3 Die Artikel 4–8 gelten für Gesellschaften, die keine Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert haben und deren Inhaberaktien nicht als Bucheffekten…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Dritter Abschnitt: — Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 356"]

- **Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 356"]**: Art. 356 Durch den Gesamtarbeitsvertrag stellen Arbeitgeber oder deren Verbände und Arbeitnehmerverbände gemeinsam Bestimmungen über Abschluss, Inhalt und…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Siebenter Abschnitt: — Beteiligung von Körperschaften des öffentlichen Rechts", "Art. 762"]

- **Beteiligung von Körperschaften des öffentlichen Rechts", "Art. 762"]**: Art. 762 Haben Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Bund, Kanton, Bezirk oder Gemeinde ein öffentliches Interesse an einer Aktiengesellschaft, so kann…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697a"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697a"]**: Art. 697a Die Geschäftsbücher und die Akten können von Aktionären eingesehen werden, die zusammen mindestens 5 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 647"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 647"]**: Art. 647 Der Beschluss der Generalversammlung oder des Verwaltungsrats über eine Änderung der Statuten ist öffentlich zu beurkunden und ins Handelsregister…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 75"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 75"]**: Art. 75 Ist die Zeit der Erfüllung weder durch Vertrag noch durch die Natur des Rechtsverhältnisses bestimmt, so kann die Erfüllung sogleich geleistet und…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 259f"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 259f"]**: Art. 259f Erhebt ein Dritter einen Anspruch auf die Sache, der sich mit den Rechten des Mieters nicht verträgt, so muss der Vermieter auf Anzeige des Mieters…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 603"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 603"]**: Art. 603 Die Gesellschaft wird nach den für die Kollektivgesellschaft geltenden Vorschriften durch den oder die unbeschränkt haftenden Gesellschafter vertreten.

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 7"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 7"]**: Art. 7 Der Antragsteller wird nicht gebunden, wenn er dem Antrage eine die Behaftung ablehnende Erklärung beifügt, oder wenn ein solcher Vorbehalt sich aus der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Vierzehnter Titel: — Die Geschäftsführung ohne Auftrag", "Art. 420"]

- **Die Geschäftsführung ohne Auftrag", "Art. 420"]**: Art. 420 Der Geschäftsführer haftet für jede Fahrlässigkeit. Seine Haftpflicht ist jedoch milder zu beurteilen, wenn er gehandelt hat, um einen dem…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 291"]

- **Die Pacht", "Art. 291"]**: Art. 291 Der Pächter kann die Sache mit Zustimmung des Verpächters ganz oder teilweise unterverpachten oder vermieten. Der Verpächter kann die Zustimmung zur…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Fünfter Abschnitt: — Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 747"]

- **Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 747"]**: Art. 747 Das Aktienbuch, die Geschäftsbücher und das Verzeichnis nach Artikel 697l sowie die diesem zugrunde liegenden Belege müssen während zehn Jahren nach…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 659"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 659"]**: Art. 659 Die Gesellschaft darf eigene Aktien nur dann erwerben, wenn frei verwendbares Eigenkapital in der Höhe des Anschaffungswerts vorhanden ist. Der Erwerb…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Erster Abschnittbis: — Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung", "Art. 406g"]

- **Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung", "Art. 406g"]**: Art. 406g Der Beauftragte informiert den Auftraggeber vor der Vertragsunterzeichnung und während der Vertragsdauer über besondere Schwierigkeiten, die im…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 139"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 139"]**: Art. 139 Haften mehrere Schuldner solidarisch, so verjährt der Regressanspruch jenes Schuldners, der den Gläubiger befriedigt hat, mit Ablauf von drei Jahren…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Elfter Titel: — Der Werkvertrag", "Art. 373"]

- **Der Werkvertrag", "Art. 373"]**: Art. 373 Wurde die Vergütung zum voraus genau bestimmt, so ist der Unternehmer verpflichtet, das Werk um diese Summe fertigzustellen, und darf keine Erhöhung…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 211"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 211"]**: Art. 211 Der Käufer ist verpflichtet, den Preis nach den Bestimmungen des Vertrages zu bezahlen und die gekaufte Sache, sofern sie ihm von dem Verkäufer…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653s"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653s"]**: Art. 653s Die Statuten können den Verwaltungsrat ermächtigen, während einer Dauer von längstens fünf Jahren das Aktienkapital innerhalb einer Bandbreite…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Fünfter Abschnitt: — Konzernrechnung", "Art. 964"]

- **Konzernrechnung", "Art. 964"]**: Art. 964 Art. 964

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschafter unter sich", "Art. 600"]

- **Verhältnis der Gesellschafter unter sich", "Art. 600"]**: Art. 600 Der Kommanditär ist als solcher zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft weder berechtigt noch verpflichtet. Er ist auch nicht befugt, gegen die…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 973f"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 973f"]**: Art. 973f Die Übertragung des Registerwertrechts untersteht den Regeln der Registrierungsvereinbarung. Wird über den Gläubiger eines Registerwertrechts der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Dritter Abschnitt: — Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 360f"]

- **Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 360f"]**: Art. 360f Erlässt ein Kanton in Anwendung von Artikel 360a einen Normalarbeitsvertrag, so stellt er dem zuständigen Bundesamt ein Exemplar zu.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechzehnter Titel: — Der Frachtvertrag", "Art. 440"]

- **Der Frachtvertrag", "Art. 440"]**: Art. 440 Frachtführer ist, wer gegen Vergütung (Frachtlohn) den Transport von Sachen auszuführen übernimmt. Für den Frachtvertrag kommen die Vorschriften über…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 657"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 657"]**: Art. 657 Die Statuten können die Schaffung von Genussscheinen zugunsten von Personen vorsehen, die mit der Gesellschaft durch frühere Kapitalbeteiligung oder…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 885"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 885"]**: Art. 885 Jeder Genossenschafter hat in der Generalversammlung oder in der Urabstimmung eine Stimme.

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1095"]

- **Der Wechsel", "Art. 1095"]**: Art. 1095 Das Recht des Zahlungsortes bestimmt die Massnahmen, die bei Verlust oder Diebstahl eines Wechsels zu ergreifen sind.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 276a"]

- **Die Pacht", "Art. 276a"]**: Art. 276a Für Pachtverträge über landwirtschaftliche Gewerbe oder über Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung gilt das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1985…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329"]**: Art. 329 Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jede Woche einen freien Tag zu gewähren, in der Regel den Sonntag oder, wo dies nach den Verhältnissen nicht…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 991"]

- **Der Wechsel", "Art. 991"]**: Art. 991 Der gezogene Wechsel enthält: 1. die Bezeichnung als Wechsel im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist; 2. die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunter Titel: — Die Leihe", "Zweiter Abschnitt: — Das Darlehen", "Art. 317"]

- **Das Darlehen", "Art. 317"]**: Art. 317 Sind dem Borger statt der verabredeten Geldsumme Wertpapiere oder Waren gegeben worden, so gilt als Darlehenssumme der Kurswert oder der Marktpreis…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Siebenundzwanzigster Titel: — Die Kommanditaktiengesellschaft", "Art. 765"]

- **Die Kommanditaktiengesellschaft", "Art. 765"]**: Art. 765 Die unbeschränkt haftenden Mitglieder bilden die Verwaltung der Kommanditaktiengesellschaft. Ihnen steht die Geschäftsführung und die Vertretung zu…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329c"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329c"]**: Art. 329c Die Ferien sind in der Regel im Verlauf des betreffenden Dienstjahres zu gewähren; wenigstens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängen. Der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 261a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 261a"]**: Art. 261a Die Bestimmungen über die Veräusserung der Sache sind sinngemäss anwendbar, wenn der Vermieter einem Dritten ein beschränktes dingliches Recht…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 655"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 655"]**: Art. 655 Art. 655

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 296"]

- **Die Pacht", "Art. 296"]**: Art. 296 Die Parteien können das unbefristete Pachtverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten auf einen beliebigen Termin kündigen, sofern durch Vereinbarung…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 125"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 125"]**: Art. 125 Wider den Willen des Gläubigers können durch Verrechnung nicht getilgt werden: 1. Verpflichtungen zur Rückgabe oder zum Ersatze hinterlegter…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Dritter Abschnitt: — Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 360d"]

- **Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 360d"]**: Art. 360d Der Normalarbeitsvertrag nach Artikel 360a gilt auch für Arbeitnehmer, die nur vorübergehend in seinem örtlichen Geltungsbereich tätig sind, sowie…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreiundzwanzigster Titel: — Die einfache Gesellschaft", "Art. 535"]

- **Die einfache Gesellschaft", "Art. 535"]**: Art. 535 Die Geschäftsführung steht allen Gesellschaftern zu, soweit sie nicht durch Vertrag oder Beschluss einem oder mehreren Gesellschaftern oder Dritten…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Elfter Titel: — Der Werkvertrag", "Art. 367"]

- **Der Werkvertrag", "Art. 367"]**: Art. 367 Nach Ablieferung des Werkes hat der Besteller, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist, dessen Beschaffenheit zu prüfen und den…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Erster Abschnitt: — Begriff und Errichtung", "Art. 830"]

- **Begriff und Errichtung", "Art. 830"]**: Art. 830 Die Genossenschaft wird errichtet, indem die Gründer in öffentlicher Urkunde erklären, eine Genossenschaft zu gründen, und darin die Statuten und die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Gesellschaft", "Art. 808b"]

- **Organisation der Gesellschaft", "Art. 808b"]**: Art. 808b Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung, der mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen sowie die absolute Mehrheit des gesamten…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 730c"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 730c"]**: Art. 730c Die Revisionsstelle muss sämtliche Revisionsdienstleistungen dokumentieren und Revisionsberichte sowie alle wesentlichen Unterlagen mindestens…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreiundzwanzigster Titel: — Die einfache Gesellschaft", "Art. 540"]

- **Die einfache Gesellschaft", "Art. 540"]**: Art. 540 Soweit weder in den Bestimmungen dieses Titels noch im Gesellschaftsvertrage etwas anderes vorgesehen ist, kommen auf das Verhältnis der…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Einunddreissigster Titel: — Die Geschäftsfirmen", "Art. 954a"]

- **Die Geschäftsfirmen", "Art. 954a"]**: Art. 954a In der Korrespondenz, auf Bestellscheinen und Rechnungen sowie in Bekanntmachungen muss die im Handelsregister eingetragene Firma oder der im…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 200"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 200"]**: Art. 200 Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die der Käufer zur Zeit des Kaufes gekannt hat. Für Mängel, die der Käufer bei Anwendung gewöhnlicher…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 259"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 259"]**: Art. 259 Der Mieter muss Mängel, die durch kleine, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderliche Reinigungen oder Ausbesserungen behoben werden können, nach…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Vierter Abschnitt: — Der Agenturvertrag", "Art. 418c"]

- **Der Agenturvertrag", "Art. 418c"]**: Art. 418c Der Agent hat die Interessen des Auftraggebers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu wahren. Er darf, falls es nicht schriftlich anders…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Fünfzehnter Titel: — Die Kommission", "Art. 427"]

- **Die Kommission", "Art. 427"]**: Art. 427 Wenn das zum Verkaufe zugesandte Kommissionsgut sich in einem erkennbar mangelhaften Zustande befindet, so hat der Kommissionär die Rechte gegen den…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 257d"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 257d"]**: Art. 257d Ist der Mieter nach der Übernahme der Sache mit der Zahlung fälliger Mietzinse oder Nebenkosten im Rückstand, so kann ihm der Vermieter schriftlich…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunzehnter Titel: — Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 479"]

- **Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 479"]**: Art. 479 Wird an der hinterlegten Sache von einem Dritten Eigentum beansprucht, so ist der Aufbewahrer dennoch zur Rückgabe an den Hinterleger verpflichtet…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 332"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 332"]**: Art. 332 Erfindungen und Designs, die der Arbeitnehmer bei Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit und in Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten macht oder an…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 608"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 608"]**: Art. 608 Der Kommanditär haftet Dritten gegenüber mit der im Handelsregister eingetragenen Kommanditsumme. Hat er selbst oder hat die Gesellschaft mit seinem…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Dreissigster Titel: — Das Handelsregister", "Art. 932"]

- **Das Handelsregister", "Art. 932"]**: Art. 932 Institute des öffentlichen Rechts müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen, wenn sie überwiegend eine privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunzehnter Titel: — Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 484"]

- **Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 484"]**: Art. 484 Eine Vermengung vertretbarer Güter mit andern der gleichen Art und Güte darf der Lagerhalter nur vornehmen, wenn ihm dies ausdrücklich gestattet ist…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 691"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 691"]**: Art. 691 Die Überlassung von Aktien zum Zwecke der Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung ist unstatthaft, wenn damit die Umgehung einer…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 136"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 136"]**: Art. 136 Die Unterbrechung der Verjährung gegen einen Solidarschuldner oder den Mitschuldner einer unteilbaren Leistung wirkt auch gegen die übrigen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 663a und 663b"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 663a und 663b"]**: Art. 663a und 663b Art. 663a und 663b

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 340a"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 340a"]**: Art. 340a Das Verbot ist nach Ort, Zeit und Gegenstand angemessen zu begrenzen, so dass eine unbillige Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens des…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreiundzwanzigster Titel: — Die einfache Gesellschaft", "Art. 531"]

- **Die einfache Gesellschaft", "Art. 531"]**: Art. 531 Jeder Gesellschafter hat einen Beitrag zu leisten, sei es in Geld, Sachen, Forderungen oder Arbeit. Ist nicht etwas anderes vereinbart, so haben die…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 122"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 122"]**: Art. 122 Wer sich zugunsten eines Dritten verpflichtet hat, kann diese Schuld nicht mit Forderungen, die ihm gegen den andern zustehen, verrechnen.

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 51"]

- **Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 51"]**: Art. 51 Haften mehrere Personen aus verschiedenen Rechtsgründen, sei es aus unerlaubter Handlung, aus Vertrag oder aus Gesetzesvorschrift dem Verletzten für…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 331f"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 331f"]**: Art. 331f Die Vorsorgeeinrichtung kann in ihrem Reglement vorsehen, dass während der Dauer einer Unterdeckung die Verpfändung, der Vorbezug und die Rückzahlung…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Fünfter Abschnitt: — Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 742"]

- **Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 742"]**: Art. 742 Die Liquidatoren haben bei der Übernahme ihres Amtes eine Bilanz aufzustellen. Die aus den Geschäftsbüchern ersichtlichen oder in anderer Weise…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697b"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697b"]**: Art. 697b Wird die Auskunft oder die Einsicht ganz oder teilweise verweigert oder verunmöglicht, so können die Aktionäre innerhalb von 30 Tagen vom Gericht die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechzehnter Titel: — Der Frachtvertrag", "Art. 450"]

- **Der Frachtvertrag", "Art. 450"]**: Art. 450 Der Frachtführer hat sofort nach Ankunft des Gutes dem Empfänger Anzeige zu machen.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 803"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 803"]**: Art. 803 Die Gesellschafter sind zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses verpflichtet. Sie müssen alles unterlassen, was die Interessen der Gesellschaft…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 729b"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 729b"]**: Art. 729b Die Revisionsstelle erstattet der Generalversammlung schriftlich einen zusammenfassenden Bericht über das Ergebnis der Revision. Dieser Bericht…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1059"]

- **Der Wechsel", "Art. 1059"]**: Art. 1059 Ist der Wechsel von Personen zu Ehren angenommen, die ihren Wohnsitz am Zahlungsort haben, oder sind am Zahlungsort wohnende Personen angegeben, die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Erster Abschnittbis: — Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung", "Art. 406b"]

- **Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung", "Art. 406b"]**: Art. 406b Reist die zu vermittelnde Person aus dem Ausland ein oder reist sie ins Ausland aus, so hat ihr der Beauftragte die Kosten der Rückreise zu vergüten…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 794"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 794"]**: Art. 794 Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Vierter Abschnitt: — Der Agenturvertrag", "Art. 418h"]

- **Der Agenturvertrag", "Art. 418h"]**: Art. 418h Der Anspruch des Agenten auf Provision fällt nachträglich insoweit dahin, als die Ausführung eines abgeschlossenen Geschäftes aus einem vom…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 37"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 37"]**: Art. 37 Solange das Erlöschen der Vollmacht dem Bevollmächtigten nicht bekannt geworden ist, berechtigt und verpflichtet er den Vollmachtgeber oder dessen…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1017"]

- **Der Wechsel", "Art. 1017"]**: Art. 1017 Hat der Aussteller im Wechsel einen von dem Wohnorte des Bezogenen verschiedenen Zahlungsort angegeben, ohne einen Dritten zu bezeichnen, bei dem die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwanzigster Titel: — Die Bürgschaft", "Art. 512"]

- **Die Bürgschaft", "Art. 512"]**: Art. 512 Eine auf unbestimmte Zeit eingegangene Amtsbürgschaft kann unter Wahrung einer Kündigungsfrist von einem Jahr auf das Ende einer Amtsdauer gekündigt…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 735a"]

- **Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 735a"]**: Art. 735a Für den Fall, dass die Generalversammlung über die Vergütungen der Geschäftsleitung prospektiv abstimmt, können die Statuten einen Zusatzbetrag…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 257g"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 257g"]**: Art. 257g Der Mieter muss Mängel, die er nicht selber zu beseitigen hat, dem Vermieter melden. Unterlässt der Mieter die Meldung, so haftet er für den Schaden…
- **["Art. 3"]**: Art. 3 Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes. Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Erster Abschnitt: — Der einfache Auftrag", "Art. 405"]

- **Der einfache Auftrag", "Art. 405"]**: Art. 405 Der Auftrag erlischt, sofern nicht das Gegenteil vereinbart ist oder aus der Natur des Geschäfts hervorgeht, mit dem Verlust der entsprechenden…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechzehnter Titel: — Der Frachtvertrag", "Art. 451"]

- **Der Frachtvertrag", "Art. 451"]**: Art. 451 Bestreitet der Empfänger die auf dem Frachtgut haftende Forderung, so kann er die Ablieferung nur verlangen, wenn er den streitigen Betrag amtlich…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 260a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 260a"]**: Art. 260a Der Mieter kann Erneuerungen und Änderungen an der Sache nur vornehmen, wenn der Vermieter schriftlich zugestimmt hat. Hat der Vermieter zugestimmt…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1180"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1180"]**: Art. 1180 Die Zustimmung der Vertretung von mehr als der Hälfte des im Umlauf befindlichen Kapitals ist erforderlich für den Widerruf und für die Abänderung…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreiundzwanzigster Titel: — Die einfache Gesellschaft", "Art. 536"]

- **Die einfache Gesellschaft", "Art. 536"]**: Art. 536 Kein Gesellschafter darf zu seinem besonderen Vorteile Geschäfte betreiben, durch die der Zweck der Gesellschaft vereitelt oder beeinträchtigt würde.

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 994"]

- **Der Wechsel", "Art. 994"]**: Art. 994 Der Wechsel kann bei einem Dritten, am Wohnorte des Bezogenen oder an einem anderen Orte zahlbar gestellt werden.

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 140"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 140"]**: Art. 140 Durch das Bestehen eines Fahrnispfandrechtes wird die Verjährung einer Forderung nicht ausgeschlossen, ihr Eintritt verhindert jedoch den Gläubiger…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 701f"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 701f"]**: Art. 701f Treten während der Generalversammlung technische Probleme auf, sodass die Generalversammlung nicht ordnungsgemäss durchgeführt werden kann, so muss…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Dritter Abschnitt: — Der Grundstückkauf", "Art. 220"]

- **Der Grundstückkauf", "Art. 220"]**: Art. 220 Ist für die Übernahme des Grundstückes durch den Käufer ein bestimmter Zeitpunkt vertraglich festgestellt, so wird vermutet, dass Nutzen und Gefahr…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 861"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 861"]**: Art. 861 Kreditgenossenschaften können in den Statuten von den Bestimmungen der vorstehenden Artikel abweichende Vorschriften über die Verteilung des…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Fünfter Titel: — Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 183"]

- **Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 183"]**: Art. 183 Die besondern Bestimmungen betreffend die Schuldübernahme bei Erbteilung und bei Veräusserung verpfändeter Grundstücke bleiben vorbehalten.

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1165"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1165"]**: Art. 1165 Die Gläubigerversammlung wird durch den Schuldner einberufen. Der Schuldner ist verpflichtet, sie binnen 20 Tagen einzuberufen, wenn…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 350a"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 350a"]**: Art. 350a Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist dem Handelsreisenden die Provision auf allen Geschäften auszurichten, die er abgeschlossen oder…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Fünfter Abschnitt: — Der Tauschvertrag", "Art. 237"]

- **Der Tauschvertrag", "Art. 237"]**: Art. 237 Auf den Tauschvertrag finden die Vorschriften über den Kaufvertrag in dem Sinne Anwendung, dass jede Vertragspartei mit Bezug auf die von ihr…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 790a"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 790a"]**: Art. 790a Wer allein oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten Stammanteile erwirbt und dadurch den Grenzwert von 25 Prozent des Stammkapitals oder der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 799"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 799"]**: Art. 799 Für Vorzugsstammanteile sind die Vorschriften des Aktienrechts über Vorzugsaktien entsprechend anwendbar.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 734a"]

- **Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 734a"]**: Art. 734a Im Vergütungsbericht sind alle Vergütungen anzugeben, welche die Gesellschaft direkt oder indirekt ausgerichtet hat an: 1. gegenwärtige Mitglieder…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechzehnter Titel: — Der Frachtvertrag", "Art. 448"]

- **Der Frachtvertrag", "Art. 448"]**: Art. 448 Unter den gleichen Voraussetzungen und Vorbehalten wie beim Verlust des Gutes haftet der Frachtführer für allen Schaden, der aus Verspätung in der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 779"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 779"]**: Art. 779 Die Gesellschaft erlangt das Recht der Persönlichkeit durch die Eintragung ins Handelsregister. Sie erlangt das Recht der Persönlichkeit auch dann…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 701"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 701"]**: Art. 701 Die Eigentümer oder Vertreter sämtlicher Aktien können, falls kein Widerspruch erhoben wird, eine Generalversammlung ohne Einhaltung der für die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 203"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 203"]**: Art. 203 Bei absichtlicher Täuschung des Käufers durch den Verkäufer findet eine Beschränkung der Gewährleistung wegen versäumter Anzeige nicht statt.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Gesellschaft", "Art. 815"]

- **Organisation der Gesellschaft", "Art. 815"]**: Art. 815 Die Gesellschafterversammlung kann von ihr gewählte Geschäftsführer jederzeit abberufen. Jeder Gesellschafter kann dem Gericht beantragen, einem…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Erster Abschnitt: — Begriff und Errichtung", "Art. 833"]

- **Begriff und Errichtung", "Art. 833"]**: Art. 833 Zu ihrer Verbindlichkeit bedürfen der Aufnahme in die Statuten: 1. Vorschriften über die Schaffung eines Genossenschaftskapitals durch…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Siebenter Titel: — Die Schenkung", "Art. 244"]

- **Die Schenkung", "Art. 244"]**: Art. 244 Wer in Schenkungsabsicht einem andern etwas zuwendet, kann, auch wenn er es tatsächlich aus seinem Vermögen ausgesondert hat, die Zuwendung bis zur…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Dritter Abschnitt: — Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 273a"]

- **Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 273a"]**: Art. 273a Dient die gemietete Sache als Wohnung der Familie, so kann auch der Ehegatte des Mieters die Kündigung anfechten, die Erstreckung des…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Dritter Abschnitt: — Verlust der Mitgliedschaft", "Art. 845"]

- **Verlust der Mitgliedschaft", "Art. 845"]**: Art. 845 Falls die Statuten dem ausscheidenden Mitglied einen Anteil am Vermögen der Genossenschaft gewähren, kann ein dem Genossenschafter zustehendes…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1119"]

- **Der Check", "Art. 1119"]**: Art. 1119 Ein Widerruf des Checks ist erst nach Ablauf der Vorlegungsfrist wirksam. Wenn der Check nicht widerrufen ist, kann der Bezogene auch nach Ablauf der…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1167"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1167"]**: Art. 1167 Stimmberechtigt ist der Eigentümer einer Obligation oder sein Vertreter, bei in Nutzniessung stehenden Obligationen jedoch der Nutzniesser oder sein…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 348a"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 348a"]**: Art. 348a Abreden, dass der Handelsreisende für die Zahlung oder anderweitige Erfüllung der Verbindlichkeiten der Kunden einzustehen oder die Kosten der…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 83"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 83"]**: Art. 83 Ist bei einem zweiseitigen Vertrag der eine Teil zahlungsunfähig geworden, wie namentlich, wenn er in Konkurs geraten oder fruchtlos gepfändet ist, und…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunzehnter Titel: — Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 481"]

- **Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 481"]**: Art. 481 Ist Geld mit der ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarung hinterlegt worden, dass der Aufbewahrer nicht dieselben Stücke, sondern nur die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 207"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 207"]**: Art. 207 Die Wandelung kann auch dann begehrt werden, wenn die Sache infolge ihrer Mängel oder durch Zufall untergegangen ist. Der Käufer hat in diesem Falle…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1112"]

- **Der Check", "Art. 1112"]**: Art. 1112 Ist der Check einem früheren Inhaber irgendwie abhanden gekommen, so ist der Inhaber, in dessen Hände der Check gelangt ist – sei es, dass es sich um…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Erster Abschnitt: — Der einfache Auftrag", "Art. 399"]

- **Der einfache Auftrag", "Art. 399"]**: Art. 399 Hat der Beauftragte die Besorgung des Geschäftes unbefugterweise einem Dritten übertragen, so haftet er für dessen Handlungen, wie wenn es seine…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1009"]

- **Der Wechsel", "Art. 1009"]**: Art. 1009 Enthält das Indossament den Vermerk «Wert zur Sicherheit», «Wert zum Pfande» oder einen anderen eine Verpfändung ausdrückenden Vermerk, so kann der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 213"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 213"]**: Art. 213 Ist kein anderer Zeitpunkt bestimmt, so wird der Kaufpreis mit dem Übergange des Kaufgegenstandes in den Besitz des Käufers fällig. Abgesehen von der…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Dreissigster Titel: — Das Handelsregister", "Art. 935"]

- **Das Handelsregister", "Art. 935"]**: Art. 935 Wer ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft macht, kann dem Gericht beantragen, eine gelöschte Rechtseinheit wieder ins Handelsregister eintragen zu…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunzehnter Titel: — Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 485"]

- **Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 485"]**: Art. 485 Der Lagerhalter hat Anspruch auf das verabredete oder übliche Lagergeld, sowie auf Erstattung der Auslagen, die nicht aus der Aufbewahrung selbst…
- **["Art. 1"]**: Art. 1 … …

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 105"]

- **Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 105"]**: Art. 105 Ein Schuldner, der mit der Zahlung von Zinsen oder mit der Entrichtung von Renten oder mit der Zahlung einer geschenkten Summe im Verzuge ist, hat…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 328"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 328"]**: Art. 328 Der Arbeitgeber hat im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 353b"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 353b"]**: Art. 353b Steht der Heimarbeitnehmer ununterbrochen im Dienst des Arbeitgebers, so ist dieser nach Massgabe der Artikel 324 und 324a zur Ausrichtung des Lohnes…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 656a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 656a"]**: Art. 656a Die Statuten können ein Partizipationskapital vorsehen, das in Teilsummen (Partizipationsscheine) zerlegt ist. Diese Partizipationsscheine müssen auf…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 634a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 634a"]**: Art. 634a Die Liberierung kann auch durch Verrechnung mit einer Forderung erfolgen. Die Verrechnung mit einer Forderung gilt auch als Deckung, wenn die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 189"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 189"]**: Art. 189 Muss die verkaufte Sache an einen anderen als den Erfüllungsort versendet werden, so trägt der Käufer die Transportkosten, sofern nicht etwas anderes…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 324b"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 324b"]**: Art. 324b Ist der Arbeitnehmer auf Grund gesetzlicher Vorschrift gegen die wirtschaftlichen Folgen unverschuldeter Arbeitsverhinderung aus Gründen, die in…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 646"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 646"]**: Art. 646 Art. 646

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Auflösung und Ausscheiden", "Art. 576"]

- **Auflösung und Ausscheiden", "Art. 576"]**: Art. 576 Sind die Gesellschafter vor der Auflösung übereingekommen, dass trotz des Ausscheidens eines oder mehrerer Gesellschafter die Gesellschaft unter den…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 338a"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 338a"]**: Art. 338a Mit dem Tod des Arbeitgebers geht das Arbeitsverhältnis auf die Erben über; die Vorschriften betreffend den Übergang des Arbeitsverhältnisses bei…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 300"]

- **Die Pacht", "Art. 300"]**: Art. 300 Für den Kündigungsschutz bei der Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen gilt das Mietrecht (Art. 271–273c) sinngemäss. Nicht anwendbar sind die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 324"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 324"]**: Art. 324 Kann die Arbeit infolge Verschuldens des Arbeitgebers nicht geleistet werden oder kommt er aus anderen Gründen mit der Annahme der Arbeitsleistung in…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 787a"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 787a"]**: Art. 787a Betreffend die Abtretung von Stammanteilen bei überschuldeten Gesellschaften ohne Geschäftstätigkeit und ohne verwertbare Aktiven sind die…
- **["Art. 17"]**: Art. 17 … …
- **["Art. 7"]**: Art. 7 1 Aktionäre, die ihrer Meldepflicht nach Artikel 697i des bisherigen Rechts nicht nachgekommen sind und deren Inhaberaktien nach Artikel 4 in…
- **["Art. 6"]**: Art. 6 1 Nach der Umwandlung von Inhaberaktien in Namenaktien trägt die Gesellschaft die Aktionäre, die ihre in Artikel 697i des bisherigen Rechts vorgesehene…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1081"]

- **Der Wechsel", "Art. 1081"]**: Art. 1081 Verfällt der Wechsel an einem Sonntag oder einem anderen staatlich anerkannten Feiertag, so kann die Zahlung erst am nächsten Werktage verlangt…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1026"]

- **Der Wechsel", "Art. 1026"]**: Art. 1026 Ein Wechsel, der auf einen oder mehrere Monate nach der Ausstellung oder nach Sicht lautet, verfällt an dem entsprechenden Tage des Zahlungsmonats…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Erster Abschnitt: — Begriff und Errichtung", "Art. 838a"]

- **Begriff und Errichtung", "Art. 838a"]**: Art. 838a Der Beschluss der Generalversammlung oder der Verwaltung über eine Änderung der Statuten ist öffentlich zu beurkunden und ins Handelsregister…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1092"]

- **Der Wechsel", "Art. 1092"]**: Art. 1092 Die Zahlung des Wechsels bei Verfall, insbesondere die Berechnung des Verfalltages und des Zahlungstages sowie die Zahlung von Wechseln, die auf eine…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 338"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 338"]**: Art. 338 Mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber hat jedoch den Lohn für einen weiteren Monat und nach fünfjähriger…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1079"]

- **Der Wechsel", "Art. 1079"]**: Art. 1079 Wird der abhanden gekommene Wechsel innert der angesetzten Frist nicht vorgelegt, so hat das Gericht ihn kraftlos zu erklären. Nach der…
- **["Art. 6"]**: Art. 6 1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. 2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. 1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Vierter Abschnitt: — Der Agenturvertrag", "Art. 418r"]

- **Der Agenturvertrag", "Art. 418r"]**: Art. 418r Aus wichtigen Gründen kann sowohl der Auftraggeber als auch der Agent jederzeit den Vertrag sofort auflösen. Die Bestimmungen über den Dienstvertrag…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Vierter Abschnitt: — Der Agenturvertrag", "Art. 418b"]

- **Der Agenturvertrag", "Art. 418b"]**: Art. 418b Auf den Vermittlungsagenten sind die Vorschriften über den Mäklervertrag, auf den Abschlussagenten diejenigen über die Kommission ergänzend…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 636"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 636"]**: Art. 636 Werden bei der Gründung zugunsten der Gründer oder anderer Personen besondere Vorteile ausbedungen, so sind in den Statuten die begünstigten Personen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653h"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653h"]**: Art. 653h Art. 653h

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 881"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 881"]**: Art. 881 Die Generalversammlung wird durch die Verwaltung oder ein anderes nach den Statuten dazu befugtes Organ, nötigenfalls durch die Revisionsstelle…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Vierter Titel: — Besondere Verhältnisse bei Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Bedingungen", "Art. 153"]

- **Die Bedingungen", "Art. 153"]**: Art. 153 Ist die versprochene Sache dem Gläubiger vor Eintritt der Bedingung übergeben worden, so kann er, wenn die Bedingung erfüllt wird, den inzwischen…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Vierter Titel: — Besondere Verhältnisse bei Obligationen", "Dritter Abschnitt: — Haft- und Reugeld. Lohnabzüge. Konventionalstrafe", "Art. 162"]

- **Haft- und Reugeld. Lohnabzüge. Konventionalstrafe", "Art. 162"]**: Art. 162 Die Abrede, dass Teilzahlungen im Falle des Rücktrittes dem Gläubiger verbleiben sollen, ist nach den Vorschriften über die Konventionalstrafe zu…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Vierter Abschnitt: — …", "Art. 274–274g"]

- **…", "Art. 274–274g"]**: Art. 274–274g Art. 274–274g

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Sechster Abschnitt: — Verantwortlichkeit", "Art. 755"]

- **Verantwortlichkeit", "Art. 755"]**: Art. 755 Alle mit der Prüfung der Jahres- und Konzernrechnung, der Gründung, der Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung befassten Personen sind sowohl der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zweiundzwanzigster Titel: — Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 518"]

- **Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 518"]**: Art. 518 Die Leibrente ist halbjährlich und zum voraus zu leisten, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist. Stirbt die Person, auf deren Lebenszeit die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 327a"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 327a"]**: Art. 327a Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen, bei Arbeit an auswärtigen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Vierter Abschnitt: — Auflösung und Ausscheiden", "Art. 821a"]

- **Auflösung und Ausscheiden", "Art. 821a"]**: Art. 821a Für die Folgen der Auflösung sind die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar. Die Auflösung einer Gesellschaft muss ins Handelsregister…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1066"]

- **Der Wechsel", "Art. 1066"]**: Art. 1066 Jeder Inhaber eines Wechsels ist befugt, Abschriften (Wechselkopien) davon herzustellen. Die Abschrift muss die Urschrift mit den Indossamenten und…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Vierter Abschnitt: — Besondere Arten des Kaufes", "Art. 226a–226d"]

- **Besondere Arten des Kaufes", "Art. 226a–226d"]**: Art. 226a–226d Art. 226a–226d
- **["Art. 4"]**: Art. 4 … …

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 353"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 353"]**: Art. 353 Der Arbeitgeber hat das Arbeitserzeugnis nach Ablieferung zu prüfen und Mängel spätestens innert einer Woche dem Heimarbeitnehmer bekanntzugeben…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 570"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 570"]**: Art. 570 Die Gläubiger der Gesellschaft haben Anspruch darauf, aus dem Gesellschaftsvermögen unter Ausschluss der Privatgläubiger der einzelnen Gesellschafter…
- **["Art. 2"]**: Art. 2 1 Gesellschaften, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Rechts im Handelsregister eingetragen sind, jedoch den neuen Vorschriften nicht…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 45"]

- **Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 45"]**: Art. 45 Im Falle der Tötung eines Menschen sind die entstandenen Kosten, insbesondere diejenigen der Bestattung, zu ersetzen. Ist der Tod nicht sofort…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 775"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 775"]**: Art. 775 Art. 775

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 908"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 908"]**: Art. 908 Bei Mängeln in der Organisation der Genossenschaft sind die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar.

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Einunddreissigster Titel: — Die Geschäftsfirmen", "Art. 954"]

- **Die Geschäftsfirmen", "Art. 954"]**: Art. 954 Die bisherige Firma kann beibehalten werden, wenn der darin enthaltene Name des Geschäftsinhabers oder eines Gesellschafters von Gesetzes wegen oder…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Dritter Abschnitt: — Der Grundstückkauf", "Art. 216a"]

- **Der Grundstückkauf", "Art. 216a"]**: Art. 216a Vorkaufs- und Rückkaufsrechte dürfen für höchstens 25 Jahre, Kaufsrechte für höchstens zehn Jahre vereinbart und im Grundbuch vorgemerkt werden.

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1179"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1179"]**: Art. 1179 Stellt sich nachträglich heraus, dass der Beschluss der Gläubigerversammlung auf unredliche Weise zustande gekommen ist, so kann die obere kantonale…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 564"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 564"]**: Art. 564 Die zur Vertretung befugten Gesellschafter sind ermächtigt, im Namen der Gesellschaft alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die der Zweck der…
- **["Art. 16"]**: Art. 16 Die Vorschriften des Bankengesetzes vom 8. November 1934 bleiben vorbehalten. Die Vorschriften des Bankengesetzes vom 8. November 1934 bleiben…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Siebenter Titel: — Die Schenkung", "Art. 239"]

- **Die Schenkung", "Art. 239"]**: Art. 239 Als Schenkung gilt jede Zuwendung unter Lebenden, womit jemand aus seinem Vermögen einen andern ohne entsprechende Gegenleistung bereichert. Wer auf…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Dritter Abschnitt: — Verlust der Mitgliedschaft", "Art. 848"]

- **Verlust der Mitgliedschaft", "Art. 848"]**: Art. 848 Ist die Zugehörigkeit zu einer Genossenschaft mit einer Beamtung oder Anstellung verknüpft oder die Folge eines Vertragsverhältnisses, wie bei einer…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Zweiter Abschnitt: — Der Kreditbrief und der Kreditauftrag", "Art. 409"]

- **Der Kreditbrief und der Kreditauftrag", "Art. 409"]**: Art. 409 Der Auftraggeber kann dem Beauftragten nicht die Einrede entgegensetzen, der Dritte sei zur Eingehung der Schuld persönlich unfähig gewesen.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 671"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 671"]**: Art. 671 Der gesetzlichen Kapitalreserve sind zuzuweisen: 1. der Erlös, der bei der Ausgabe von Aktien über den Nennwert und die Ausgabekosten hinaus erzielt…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 8"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 8"]**: Art. 8 Wer durch Preisausschreiben oder Auslobung für eine Leistung eine Belohnung aussetzt, hat diese seiner Auskündung gemäss zu entrichten. Tritt er zurück…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266m"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266m"]**: Art. 266m Dient die gemietete Sache als Wohnung der Familie, kann ein Ehegatte den Mietvertrag nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des anderen kündigen. Kann…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266l"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266l"]**: Art. 266l Vermieter und Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen müssen schriftlich kündigen. Der Vermieter muss mit einem Formular kündigen, das vom Kanton…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653b"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653b"]**: Art. 653b Die Statuten müssen angeben: 1. den Nennbetrag des bedingten Kapitals; 2. Anzahl, Nennwert und Art der Aktien; 3. den Kreis der Wandel- oder der…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 973b"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 973b"]**: Art. 973b Der Schuldner kann Globalurkunden ausgeben oder mehrere vertretbare Wertpapiere, die einem einzigen Aufbewahrer anvertraut sind, durch eine…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Fünfter Abschnitt: — Liquidation", "Art. 588"]

- **Liquidation", "Art. 588"]**: Art. 588 Das nach Tilgung der Schulden verbleibende Vermögen wird zunächst zur Rückzahlung des Kapitals an die Gesellschafter und sodann zur Entrichtung von…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Fünfter Abschnitt: — Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 737"]

- **Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 737"]**: Art. 737 Die Auflösung einer Gesellschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden. Die Auflösung durch Urteil ist vom Gericht dem Handelsregisteramt…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 344a"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 344a"]**: Art. 344a Der Lehrvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Form. Der Vertrag hat die Art und die Dauer der beruflichen Bildung, den Lohn, die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Vierter Abschnitt: — Auflösung und Ausscheiden", "Art. 822"]

- **Auflösung und Ausscheiden", "Art. 822"]**: Art. 822 Ein Gesellschafter kann aus wichtigem Grund beim Gericht auf Bewilligung des Austritts klagen. Die Statuten können den Gesellschaftern ein Recht auf…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechzehnter Titel: — Der Frachtvertrag", "Art. 447"]

- **Der Frachtvertrag", "Art. 447"]**: Art. 447 Wenn ein Frachtgut verloren oder zugrunde gegangen ist, so hat der Frachtführer den vollen Wert zu ersetzen, sofern er nicht beweist, dass der Verlust…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1173"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1173"]**: Art. 1173 Kein Anleihensgläubiger kann durch Gemeinschaftsbeschluss verpflichtet werden, andere als die in Artikel 1170 vorgesehenen Eingriffe in die…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 126"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 126"]**: Art. 126 Auf die Verrechnung kann der Schuldner zum voraus Verzicht leisten.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunzehnter Titel: — Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 477"]

- **Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 477"]**: Art. 477 Die hinterlegte Sache ist auf Kosten und Gefahr des Hinterlegers da zurückzugeben, wo sie aufbewahrt werden sollte.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 873"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 873"]**: Art. 873 Im Konkurs einer Genossenschaft mit persönlicher Haftung oder mit Nachschusspflicht der Genossenschafter hat die Konkursverwaltung gleichzeitig mit…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 867"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 867"]**: Art. 867 Die Statuten regeln die Beitrags- und Leistungspflicht. Sind die Genossenschafter zur Einzahlung von Genossenschaftsanteilen oder zu andern…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 259e"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 259e"]**: Art. 259e Hat der Mieter durch den Mangel Schaden erlitten, so muss ihm der Vermieter dafür Ersatz leisten, wenn er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Sechster Abschnitt: — Verantwortlichkeit", "Art. 756"]

- **Verantwortlichkeit", "Art. 756"]**: Art. 756 Neben der Gesellschaft sind auch die einzelnen Aktionäre berechtigt, den der Gesellschaft verursachten Schaden einzuklagen. Der Anspruch des Aktionärs…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 652f"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 652f"]**: Art. 652f Ein zugelassener Revisor prüft den Kapitalerhöhungsbericht und bestätigt schriftlich, dass dieser vollständig und richtig ist. Keine…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 776a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 776a"]**: Art. 776a Art. 776a

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunter Titel: — Die Leihe", "Zweiter Abschnitt: — Das Darlehen", "Art. 316"]

- **Das Darlehen", "Art. 316"]**: Art. 316 Der Darleiher kann die Aushändigung des Darlehens verweigern, wenn der Borger seit dem Vertragsabschlusse zahlungsunfähig geworden ist. Diese Befugnis…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 202"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 202"]**: Art. 202 Enthält beim Handel mit Vieh die schriftliche Zusicherung keine Fristbestimmung und handelt es sich nicht um Gewährleistung für Trächtigkeit, so…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Erster Abschnitt: — Begriff und Errichtung", "Art. 831"]

- **Begriff und Errichtung", "Art. 831"]**: Art. 831 Bei der Gründung einer Genossenschaft müssen mindestens sieben Mitglieder beteiligt sein. Sinkt in der Folge die Zahl der Genossenschafter unter diese…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Dritter Abschnitt: — Beziehungen zu dritten Personen", "Art. 112"]

- **Beziehungen zu dritten Personen", "Art. 112"]**: Art. 112 Hat sich jemand, der auf eigenen Namen handelt, eine Leistung an einen Dritten zu dessen Gunsten versprechen lassen, so ist er berechtigt, zu fordern…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Elfter Titel: — Der Werkvertrag", "Art. 370"]

- **Der Werkvertrag", "Art. 370"]**: Art. 370 Wird das abgelieferte Werk vom Besteller ausdrücklich oder stillschweigend genehmigt, so ist der Unternehmer von seiner Haftpflicht befreit, soweit es…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Dritter Abschnitt: — Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 360e"]

- **Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 360e"]**: Art. 360e Den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmerverbänden steht ein Anspruch auf gerichtliche Feststellung zu, ob ein Arbeitgeber den Normalarbeitsvertrag nach…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 348"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 348"]**: Art. 348 Der Handelsreisende hat die Kundschaft in der ihm vorgeschriebenen Weise zu besuchen, sofern nicht ein begründeter Anlass eine Änderung notwendig…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 185"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 185"]**: Art. 185 Sofern nicht besondere Verhältnisse oder Verabredungen eine Ausnahme begründen, gehen Nutzen und Gefahr der Sache mit dem Abschlusse des Vertrages auf…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697j"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697j"]**: Art. 697j Wer allein oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten Aktien einer Gesellschaft, deren Beteiligungsrechte nicht an einer Börse kotiert sind, erwirbt…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 280"]

- **Die Pacht", "Art. 280"]**: Art. 280 Der Verpächter trägt die mit der Sache verbundenen Lasten und öffentlichen Abgaben.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 210"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 210"]**: Art. 210 Die Klagen auf Gewährleistung wegen Mängel der Sache verjähren mit Ablauf von zwei Jahren nach deren Ablieferung an den Käufer, selbst wenn dieser die…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 78"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 78"]**: Art. 78 Fällt der Zeitpunkt der Erfüllung oder der letzte Tag einer Frist auf einen Sonntag oder auf einen andern am Erfüllungsorte staatlich anerkannten…
- **["Art. 5"]**: Art. 5 Gesellschaften, die in Anwendung von Artikel 10 der Schluss- und Übergangsbestimmungen des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1936 über die Revision der…
- **["Art. 5"]**: Art. 5 1 Die Vorschriften über den Kündigungsschutz bei Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sind auf alle Miet- und Pachtverhältnisse anwendbar, die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Sechster Abschnitt: — Auflösung der Genossenschaft", "Art. 914"]

- **Auflösung der Genossenschaft", "Art. 914"]**: Art. 914 Art. 914

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Dritter Abschnitt: — Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 272"]

- **Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 272"]**: Art. 272 Der Mieter kann die Erstreckung eines befristeten oder unbefristeten Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung der Miete für ihn oder seine…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1054"]

- **Der Wechsel", "Art. 1054"]**: Art. 1054 Der Aussteller sowie jeder Indossant oder Wechselbürge kann eine Person angeben, die im Notfall annehmen oder zahlen soll. Der Wechsel kann unter den…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Dritter Abschnitt: — Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 272d"]

- **Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 272d"]**: Art. 272d Legt der Erstreckungsentscheid oder die Erstreckungsvereinbarung nichts anderes fest, so kann der Mieter das Mietverhältnis wie folgt kündigen: a…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art 701d"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art 701d"]**: Art 701d Eine Generalversammlung kann mit elektronischen Mitteln ohne Tagungsort durchgeführt werden, wenn die Statuten dies vorsehen und der Verwaltungsrat in…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697l"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697l"]**: Art. 697l Die Gesellschaft führt ein Verzeichnis über die ihr gemeldeten wirtschaftlich berechtigten Personen. Dieses Verzeichnis enthält den Vor- und den…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Dritter Abschnitt: — Rechnungslegung für grössere Unternehmen", "Art. 961a"]

- **Rechnungslegung für grössere Unternehmen", "Art. 961a"]**: Art. 961a Im Anhang der Jahresrechnung müssen zusätzlich Angaben gemacht werden: 1. zu den langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten, aufgeteilt nach…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 902a"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 902a"]**: Art. 902a Auf die Rückerstattung von Leistungen sind die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar.
- **["Art. 6"]**: Art. 6 Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden aufgehoben: 1. Artikel 159 und 463 des Obligationenrechts, 2. Artikel 130 des Bundesgesetzes vom 13. Juni…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1130"]

- **Der Check", "Art. 1130"]**: Art. 1130 Der Inhaber kann im Wege des Rückgriffs verlangen: 1. die Checksumme, soweit der Check nicht eingelöst worden ist; 2. Zinsen zu sechs vom Hundert…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 652"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 652"]**: Art. 652 Die Aktien werden in einer besonderen Urkunde (Zeichnungsschein) nach den für die Gründung geltenden Regeln gezeichnet. Der Zeichnungsschein muss auf…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 610"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 610"]**: Art. 610 Während der Dauer der Gesellschaft haben die Gesellschaftsgläubiger kein Klagerecht gegen den Kommanditär. Wird die Gesellschaft aufgelöst, so können…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Vierter Abschnitt: — Zwingende Vorschriften", "Art. 361"]

- **Zwingende Vorschriften", "Art. 361"]**: Art. 361 Durch Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag darf von den folgenden Vorschriften weder zuungunsten des Arbeitgebers noch des…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zweiundzwanzigster Titel: — Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 517"]

- **Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 517"]**: Art. 517 Der Leibrentenvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Form.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Vierter Abschnitt: — Auflösung und Ausscheiden", "Art. 825"]

- **Auflösung und Ausscheiden", "Art. 825"]**: Art. 825 Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so hat er Anspruch auf eine Abfindung, die dem wirklichen Wert seiner Stammanteile entspricht…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Dritter Abschnitt: — Verlust der Mitgliedschaft", "Art. 844"]

- **Verlust der Mitgliedschaft", "Art. 844"]**: Art. 844 Der Austritt kann nur auf Schluss des Geschäftsjahres und unter Beobachtung einer einjährigen Kündigungsfrist stattfinden. Den Statuten bleibt…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Zweiter Abschnitt: — Die Namenpapiere", "Art. 974"]

- **Die Namenpapiere", "Art. 974"]**: Art. 974 Ein Wertpapier gilt als Namenpapier, wenn es auf einen bestimmten Namen lautet und weder an Ordre gestellt noch gesetzlich als Ordrepapier erklärt ist.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 887"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 887"]**: Art. 887 Bei Beschlüssen über die Entlastung der Verwaltung haben Personen, die in irgendeiner Weise an der Geschäftsführung teilgenommen haben, kein…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 95"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 95"]**: Art. 95 Handelt es sich um die Verpflichtung zu einer andern als einer Sachleistung, so kann der Schuldner beim Verzug des Gläubigers nach den Bestimmungen…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 971"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 971"]**: Art. 971 Wird ein Wertpapier vermisst, so kann es durch das Gericht kraftlos erklärt werden. Die Kraftloserklärung kann verlangen, wer zur Zeit des Verlustes…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1186"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1186"]**: Art. 1186 Die Rechte, die das Gesetz der Gläubigergemeinschaft und dem Anleihensvertreter zuweist, können durch die Anleihensbedingungen oder durch besondere…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Sechster Abschnitt: — Verantwortlichkeit", "Art. 757"]

- **Verantwortlichkeit", "Art. 757"]**: Art. 757 Im Konkurs der geschädigten Gesellschaft sind auch die Gesellschaftsgläubiger berechtigt, Ersatz des Schadens an die Gesellschaft zu verlangen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653g"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653g"]**: Art. 653g Nach Eingang der Prüfungsbestätigung ändert der Verwaltungsrat die Statuten und stellt dabei fest: 1. Anzahl, Nennwert und Art der neu ausgegebenen…
- **["Art. 2"]**: Art. 2 1 Gesellschaften, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom 12. Dezember 2014 im Handelsregister eingetragen sind, jedoch den neuen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschafter unter sich", "Art. 559"]

- **Verhältnis der Gesellschafter unter sich", "Art. 559"]**: Art. 559 Jeder Gesellschafter hat das Recht, aus der Gesellschaftskasse Gewinn, Zinse und Honorar des abgelaufenen Geschäftsjahres zu entnehmen. Zinse und…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Zweiter Abschnitt: — Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 959c"]

- **Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 959c"]**: Art. 959c Der Anhang der Jahresrechnung ergänzt und erläutert die anderen Bestandteile der Jahresrechnung. Er enthält: 1. Angaben über die in der…
- **["Art. 9"]**: Art. 9 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 711"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 711"]**: Art. 711 Art. 711

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Fünfter Titel: — Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 174"]

- **Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 174"]**: Art. 174 Wo das Gesetz für die Übertragung von Forderungen besondere Bestimmungen aufstellt, bleiben diese vorbehalten.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunter Titel: — Die Leihe", "Zweiter Abschnitt: — Das Darlehen", "Art. 318"]

- **Das Darlehen", "Art. 318"]**: Art. 318 Ein Darlehen, für dessen Rückzahlung weder ein bestimmter Termin noch eine Kündigungsfrist noch der Verfall auf beliebige Aufforderung hin vereinbart…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1107"]

- **Der Check", "Art. 1107"]**: Art. 1107 Der Check kann bei einem Dritten, am Wohnort des Bezogenen oder an einem andern Orte zahlbar gestellt werden, sofern der Dritte Bankier ist.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 634"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 634"]**: Art. 634 Gegenstände einer Sacheinlage gelten als Deckung, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Sie können als Aktiven bilanziert werden. 2. Sie…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1125"]

- **Der Check", "Art. 1125"]**: Art. 1125 Der Aussteller sowie jeder Inhaber eines Checks kann durch den quer über die Vorderseite gesetzten Vermerk «nur zur Verrechnung» oder durch einen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Siebenundzwanzigster Titel: — Die Kommanditaktiengesellschaft", "Art. 768"]

- **Die Kommanditaktiengesellschaft", "Art. 768"]**: Art. 768 Die Kontrolle, in Verbindung mit der dauernden Überwachung der Geschäftsführung, ist einer Aufsichtsstelle zu übertragen, der durch die Statuten…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 624"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 624"]**: Art. 624 Die Aktien dürfen nur zum Nennwert oder zu einem diesen übersteigenden Betrage ausgegeben werden. Vorbehalten bleibt die Ausgabe neuer Aktien, die an…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Erster Abschnitt: — Der einfache Auftrag", "Art. 402"]

- **Der einfache Auftrag", "Art. 402"]**: Art. 402 Der Auftraggeber ist schuldig, dem Beauftragten die Auslagen und Verwendungen, die dieser in richtiger Ausführung des Auftrages gemacht hat, samt…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Erster Abschnitt: — Begriff und Errichtung", "Art. 554"]

- **Begriff und Errichtung", "Art. 554"]**: Art. 554 Die Gesellschaft ist ins Handelsregister des Ortes einzutragen, an dem sie ihren Sitz hat.

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Dritter Abschnitt: — Die Inhaberpapiere", "Art. 981"]

- **Die Inhaberpapiere", "Art. 981"]**: Art. 981 Inhaberpapiere, wie Aktien, Obligationen, Genussscheine, Couponsbogen, Bezugsscheine für Couponsbogen, jedoch mit Ausschluss einzelner Coupons, werden…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 342"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 342"]**: Art. 342 Vorbehalten bleiben: a. Vorschriften des Bundes, der Kantone und Gemeinden über das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis, soweit sie nicht die…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Dritter Abschnitt: — Die Inhaberpapiere", "Art. 989"]

- **Die Inhaberpapiere", "Art. 989"]**: Art. 989 Vorbehalten bleiben die besondern Bestimmungen über den Schuldbrief, der auf den Inhaber lautet.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Dritter Abschnitt: — Der Mäklervertrag", "Art. 414"]

- **Der Mäklervertrag", "Art. 414"]**: Art. 414 Wird der Betrag der Vergütung nicht festgesetzt, so gilt, wo eine Taxe besteht, diese und in Ermangelung einer solchen der übliche Lohn als vereinbart.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Siebenter Titel: — Die Schenkung", "Art. 249"]

- **Die Schenkung", "Art. 249"]**: Art. 249 Bei der Schenkung von Hand zu Hand und bei vollzogenen Schenkungsversprechen kann der Schenker die Schenkung widerrufen und das Geschenkte, soweit der…
- **["Art. 1"]**: Art. 1 1 Die Artikel 1–4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für dieses Gesetz, soweit die folgenden Bestimmungen nichts anderes vorsehen. 2 Die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 623"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 623"]**: Art. 623 Die Generalversammlung ist befugt, durch Statutenänderung bei unverändert bleibendem Aktienkapital die Aktien in solche von kleinerem Nennwert zu…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 774"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 774"]**: Art. 774 Die Stammanteile weisen einen Nennwert auf, der grösser als null ist. Die Stammanteile müssen mindestens zum Nennwert ausgegeben werden.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zweiundzwanzigster Titel: — Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 521"]

- **Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 521"]**: Art. 521 Durch den Verpfründungsvertrag verpflichtet sich der Pfründer, dem Pfrundgeber ein Vermögen oder einzelne Vermögenswerte zu übertragen, und dieser…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1108"]

- **Der Check", "Art. 1108"]**: Art. 1108 Der auf eine bestimmte Person zahlbar gestellte Check mit oder ohne den ausdrücklichen Vermerk «an Ordre» kann durch Indossament übertragen werden…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 772"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 772"]**: Art. 772 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, an der eine oder mehrere Personen oder Handelsgesellschaften…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 88"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 88"]**: Art. 88 Der Schuldner, der eine Zahlung leistet, ist berechtigt, eine Quittung und, falls die Schuld vollständig getilgt wird, auch die Rückgabe des…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 652e"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 652e"]**: Art. 652e Der Verwaltungsrat gibt in einem schriftlichen Bericht Rechenschaft über: 1. die Art und den Zustand von Sacheinlagen und die Angemessenheit der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Vierter Abschnitt: — Besondere Arten des Kaufes", "Art. 234"]

- **Besondere Arten des Kaufes", "Art. 234"]**: Art. 234 Bei Zwangsversteigerung findet, abgesehen von besonderen Zusicherungen oder von absichtlicher Täuschung der Bietenden, eine Gewährleistung nicht…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 114"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 114"]**: Art. 114 Geht eine Forderung infolge ihrer Erfüllung oder auf andere Weise unter, so erlöschen alle ihre Nebenrechte, wie namentlich die Bürgschaften und…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 331d"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 331d"]**: Art. 331d Der Arbeitnehmer kann bis drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen seinen Anspruch auf Vorsorgeleistungen oder einen Betrag bis…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Sechster Abschnitt: — Transparenz über nichtfinanzielle Belange", "Art. 964a"]

- **Transparenz über nichtfinanzielle Belange", "Art. 964a"]**: Art. 964a Unternehmen erstatten jährlich einen Bericht über nichtfinanzielle Belange, wenn sie: 1. Gesellschaften des öffentlichen Interesses im Sinne von…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 685"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 685"]**: Art. 685 Nicht voll liberierte Namenaktien dürfen nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden, es sei denn, sie werden durch Erbgang, Erbteilung…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1181"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1181"]**: Art. 1181 Für Beschlüsse, die weder in die Gläubigerrechte eingreifen noch den Gläubigern Leistungen auferlegen, genügt die absolute Mehrheit der vertretenen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zweiundzwanzigster Titel: — Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 522"]

- **Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 522"]**: Art. 522 Der Verpfründungsvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit, auch wenn keine Erbeinsetzung damit verbunden ist, derselben Form wie der Erbvertrag. Wird der…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 119"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 119"]**: Art. 119 Soweit durch Umstände, die der Schuldner nicht zu verantworten hat, seine Leistung unmöglich geworden ist, gilt die Forderung als erloschen. Bei…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Gesellschaft", "Art. 805"]

- **Organisation der Gesellschaft", "Art. 805"]**: Art. 805 Die Gesellschafterversammlung wird von den Geschäftsführern, nötigenfalls durch die Revisionsstelle, einberufen. Das Einberufungsrecht steht auch den…
- **["Art. 18"]**: Art. 18 Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sind die damit im Widerspruch stehenden zivilrechtlichen Bestimmungen des Bundes, insbesondere die dritte…
- **["Art. 1"]**: Art. 1 1 Die Artikel 1–4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017, soweit die folgenden Bestimmungen nichts anderes…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 569"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 569"]**: Art. 569 Wer einer Kollektivgesellschaft beitritt, haftet solidarisch mit den übrigen Gesellschaftern und mit seinem ganzen Vermögen auch für die vor seinem…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Dritter Abschnitt: — Der Grundstückkauf", "Art. 221"]

- **Der Grundstückkauf", "Art. 221"]**: Art. 221 Im Übrigen finden auf den Grundstückkauf die Bestimmungen über den Fahrniskauf entsprechende Anwendung.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653c"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653c"]**: Art. 653c Werden den Aktionären im Rahmen des bedingten Kapitals Optionsrechte eingeräumt, so sind die Vorschriften über das Bezugsrecht bei der ordentlichen…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 970"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 970"]**: Art. 970 Ein Namen- oder Ordrepapier kann nur mit Zustimmung aller berechtigten und verpflichteten Personen in ein Inhaberpapier umgewandelt werden. Diese…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Fünfter Titel: — Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 172"]

- **Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 172"]**: Art. 172 Hat ein Gläubiger seine Forderung zum Zwecke der Zahlung abgetreten ohne Bestimmung des Betrages, zu dem sie angerechnet werden soll, so muss der…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Zweiter Abschnitt: — Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 959b"]

- **Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 959b"]**: Art. 959b Die Erfolgsrechnung stellt die Ertragslage des Unternehmens während des Geschäftsjahres dar. Sie kann als Produktionserfolgsrechnung oder als…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 21"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 21"]**: Art. 21 Wird ein offenbares Missverhältnis zwischen der Leistung und der Gegenleistung durch einen Vertrag begründet, dessen Abschluss von dem einen Teil durch…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Elfter Titel: — Der Werkvertrag", "Art. 363"]

- **Der Werkvertrag", "Art. 363"]**: Art. 363 Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Leistung einer Vergütung.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Siebenundzwanzigster Titel: — Die Kommanditaktiengesellschaft", "Art. 764"]

- **Die Kommanditaktiengesellschaft", "Art. 764"]**: Art. 764 Die Kommanditaktiengesellschaft ist eine Gesellschaft, deren Kapital in Aktien zerlegt ist und bei der ein oder mehrere Mitglieder den…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1133"]

- **Der Check", "Art. 1133"]**: Art. 1133 Checks, die nicht auf den Inhaber gestellt sind und in einem anderen Lande als dem der Ausstellung oder in einem überseeischen Gebiete des Landes der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 685e"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 685e"]**: Art. 685e Werden börsenkotierte Namenaktien börsenmässig verkauft, so meldet die Veräussererbank den Namen des Veräusserers und die Anzahl der verkauften…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1103"]

- **Der Check", "Art. 1103"]**: Art. 1103 Ein Check darf nur ausgestellt werden, wenn der Aussteller beim Bezogenen ein Guthaben besitzt und gemäss einer ausdrücklichen oder stillschweigenden…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechzehnter Titel: — Der Frachtvertrag", "Art. 441"]

- **Der Frachtvertrag", "Art. 441"]**: Art. 441 Der Absender hat dem Frachtführer die Adresse des Empfängers und den Ort der Ablieferung, die Anzahl, die Verpackung, den Inhalt und das Gewicht der…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 53"]

- **Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 53"]**: Art. 53 Bei der Beurteilung der Schuld oder Nichtschuld, Urteilsfähigkeit oder Urteilsunfähigkeit ist der Richter an die Bestimmungen über strafrechtliche…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 1"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 1"]**: Art. 1 Zum Abschlusse eines Vertrages ist die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien erforderlich. Sie kann eine ausdrückliche oder…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 857"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 857"]**: Art. 857 Die Genossenschafter können die Revisionsstelle auf zweifelhafte Ansätze aufmerksam machen und die erforderlichen Aufschlüsse verlangen. Eine…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 714"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 714"]**: Art. 714 Für die Beschlüsse des Verwaltungsrates gelten sinngemäss die gleichen Nichtigkeitsgründe wie für die Beschlüsse der Generalversammlung.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Erster Abschnitt: — Begriff und Errichtung", "Art. 556"]

- **Begriff und Errichtung", "Art. 556"]**: Art. 556 Die Anmeldung der einzutragenden Tatsachen oder ihrer Veränderung muss von allen Gesellschaftern persönlich beim Handelsregisteramt unterzeichnet oder…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Sechster Abschnitt: — Wechselähnliche und andere Ordrepapiere", "Art. 1152"]

- **Wechselähnliche und andere Ordrepapiere", "Art. 1152"]**: Art. 1152 Urkunden, in denen der Zeichner sich verpflichtet, nach Ort, Zeit und Summe bestimmte Geldzahlungen zu leisten oder bestimmte Mengen vertretbarer…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Dritter Abschnitt: — Der Grundstückkauf", "Art. 217"]

- **Der Grundstückkauf", "Art. 217"]**: Art. 217 Ist ein Grundstückkauf bedingt abgeschlossen worden, so erfolgt die Eintragung in das Grundbuch erst, wenn die Bedingung erfüllt ist. Die Eintragung…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 893"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 893"]**: Art. 893 Die konzessionierten Versicherungsgenossenschaften mit über 1000 Mitgliedern können durch die Statuten die Befugnisse der Generalversammlung ganz oder…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 640"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 640"]**: Art. 640 Die Gesellschaft ist ins Handelsregister des Ortes einzutragen, an dem sie ihren Sitz hat.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 194"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 194"]**: Art. 194 Die Pflicht zur Gewährleistung besteht auch dann, wenn der Käufer, ohne es zur richterlichen Entscheidung kommen zu lassen, das Recht des Dritten in…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 6a"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 6a"]**: Art. 6a Die Zusendung einer unbestellten Sache ist kein Antrag. Der Empfänger ist nicht verpflichtet, die Sache zurückzusenden oder aufzubewahren. Ist eine…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 774a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 774a"]**: Art. 774a Die Statuten können die Schaffung von Genussscheinen vorsehen; die Vorschriften des Aktienrechts sind entsprechend anwendbar.

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 995"]

- **Der Wechsel", "Art. 995"]**: Art. 995 In einem Wechsel, der auf Sicht oder auf eine bestimmte Zeit nach Sicht lautet, kann der Aussteller bestimmen, dass die Wechselsumme zu verzinsen ist…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Erster Abschnitt: — Der einfache Auftrag", "Art. 404"]

- **Der einfache Auftrag", "Art. 404"]**: Art. 404 Der Auftrag kann von jedem Teile jederzeit widerrufen oder gekündigt werden. Erfolgt dies jedoch zur Unzeit, so ist der zurücktretende Teil zum…
- **["Art. 2"]**: Art. 2 … …

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 28"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 28"]**: Art. 28 Ist ein Vertragschliessender durch absichtliche Täuschung seitens des andern zu dem Vertragsabschlusse verleitet worden, so ist der Vertrag für ihn…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335f"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335f"]**: Art. 335f Beabsichtigt der Arbeitgeber, eine Massenentlassung vorzunehmen, so hat er die Arbeitnehmervertretung oder, falls es keine solche gibt, die…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1126"]

- **Der Check", "Art. 1126"]**: Art. 1126 Der Inhaber eines Verrechnungschecks ist jedoch befugt, vom Bezogenen Barzahlung zu verlangen und bei Nichtzahlung Rückgriff zu nehmen, wenn über das…
- **["Art. 4"]**: Art. 4 Art. 4

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 790"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 790"]**: Art. 790 Die Gesellschaft führt über die Stammanteile ein Anteilbuch. Sie muss es so führen, dass in der Schweiz jederzeit darauf zugegriffen werden kann. In…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 343"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 343"]**: Art. 343 Art. 343

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 997"]

- **Der Wechsel", "Art. 997"]**: Art. 997 Trägt ein Wechsel Unterschriften von Personen, die eine Wechselverbindlichkeit nicht eingehen können, gefälschte Unterschriften, Unterschriften…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1091"]

- **Der Wechsel", "Art. 1091"]**: Art. 1091 Das Recht des Zahlungsortes bestimmt, ob die Annahme eines gezogenen Wechsels auf einen Teil der Summe beschränkt werden kann und ob der Inhaber…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 68"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 68"]**: Art. 68 Der Schuldner ist nur dann verpflichtet, persönlich zu erfüllen, wenn es bei der Leistung auf seine Persönlichkeit ankommt.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Dritter Abschnitt: — Der Grundstückkauf", "Art. 216b"]

- **Der Grundstückkauf", "Art. 216b"]**: Art. 216b Ist nichts anderes vereinbart, so sind vertragliche Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte vererblich, aber nicht abtretbar. Ist die Abtretung nach…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunzehnter Titel: — Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 473"]

- **Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 473"]**: Art. 473 Der Hinterleger haftet dem Aufbewahrer für die mit Erfüllung des Vertrages notwendig verbundenen Auslagen. Er haftet ihm für den durch die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 323a"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 323a"]**: Art. 323a Sofern es verabredet oder üblich oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist, darf der Arbeitgeber einen Teil des Lohnes…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Fünfter Abschnitt: — Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 751"]

- **Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 751"]**: Art. 751 Wird das Vermögen einer Aktiengesellschaft vom Bunde, von einem Kanton oder unter Garantie des Kantons von einem Bezirk oder von einer Gemeinde…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1182"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1182"]**: Art. 1182 Beschlüsse im Sinne der Artikel 1180 und 1181, die das Gesetz oder vertragliche Vereinbarungen verletzen, können von jedem Anleihensgläubiger der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Fünfzehnter Titel: — Die Kommission", "Art. 431"]

- **Die Kommission", "Art. 431"]**: Art. 431 Der Kommissionär ist berechtigt, für alle im Interesse des Kommittenten gemachten Vorschüsse, Auslagen und andere Verwendungen Ersatz zu fordern und…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1098"]

- **Der Wechsel", "Art. 1098"]**: Art. 1098 Für den eigenen Wechsel gelten, soweit sie nicht mit seinem Wesen in Widerspruch stehen, die für den gezogenen Wechsel gegebenen Vorschriften über…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 674"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 674"]**: Art. 674 Verluste müssen in folgender Reihenfolge verrechnet werden mit: 1. dem Gewinnvortrag; 2. den freiwilligen Gewinnreserven; 3. der gesetzlichen…
- **["Art. 5"]**: Art. 5 Haben Gesellschaften mit beschränkter Haftung vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eigene Stammanteile erworben, so müssen sie diese, soweit sie 10…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 74"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 74"]**: Art. 74 Der Ort der Erfüllung wird durch den ausdrücklichen oder aus den Umständen zu schliessenden Willen der Parteien bestimmt. Wo nichts anderes bestimmt…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 872"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 872"]**: Art. 872 Bestimmungen der Statuten, welche die Haftung auf bestimmte Zeit oder auf besondere Verbindlichkeiten oder auf einzelne Gruppen von Mitgliedern…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Erster Abschnitt: — Begriff und Errichtung", "Art. 555"]

- **Begriff und Errichtung", "Art. 555"]**: Art. 555 In das Handelsregister können nur solche Anordnungen über die Vertretung eingetragen werden, die deren Beschränkung auf einen oder einzelne…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechzehnter Titel: — Der Frachtvertrag", "Art. 456"]

- **Der Frachtvertrag", "Art. 456"]**: Art. 456 Ein Frachtführer oder Spediteur, der sich zur Ausführung des von ihm übernommenen Transportes einer öffentlichen Transportanstalt bedient oder zur…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1135"]

- **Der Check", "Art. 1135"]**: Art. 1135 In diesem Abschnitt sind unter der Bezeichnung «Bankier» Firmen zu verstehen, die dem Bankengesetz vom 8. November 1934 unterstehen.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwanzigster Titel: — Die Bürgschaft", "Art. 501"]

- **Die Bürgschaft", "Art. 501"]**: Art. 501 Der Bürge kann wegen der Hauptschuld vor dem für ihre Bezahlung festgesetzten Zeitpunkt selbst dann nicht belangt werden, wenn die Fälligkeit durch…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 257h"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 257h"]**: Art. 257h Der Mieter muss Arbeiten an der Sache dulden, wenn sie zur Beseitigung von Mängeln oder zur Behebung oder Vermeidung von Schäden notwendig sind. Der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreiundzwanzigster Titel: — Die einfache Gesellschaft", "Art. 539"]

- **Die einfache Gesellschaft", "Art. 539"]**: Art. 539 Die im Gesellschaftsvertrage einem Gesellschafter eingeräumte Befugnis zur Geschäftsführung darf von den übrigen Gesellschaftern ohne wichtige Gründe…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achtzehnter Titel: — Die Anweisung", "Art. 468"]

- **Die Anweisung", "Art. 468"]**: Art. 468 Der Angewiesene, der dem Anweisungsempfänger die Annahme ohne Vorbehalt erklärt, wird ihm zur Zahlung verpflichtet und kann ihm nur solche Einreden…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Vierter Titel: — Besondere Verhältnisse bei Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Solidarität", "Art. 144"]

- **Die Solidarität", "Art. 144"]**: Art. 144 Der Gläubiger kann nach seiner Wahl von allen Solidarschuldnern je nur einen Teil oder das Ganze fordern. Sämtliche Schuldner bleiben so lange…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreiundzwanzigster Titel: — Die einfache Gesellschaft", "Art. 541"]

- **Die einfache Gesellschaft", "Art. 541"]**: Art. 541 Der von der Geschäftsführung ausgeschlossene Gesellschafter hat das Recht, sich persönlich von dem Gange der Gesellschaftsangelegenheiten zu…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Fünfter Titel: — Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 176"]

- **Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 176"]**: Art. 176 Der Eintritt eines Schuldübernehmers in das Schuldverhältnis an Stelle und mit Befreiung des bisherigen Schuldners erfolgt durch Vertrag des…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zweiundzwanzigster Titel: — Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 525"]

- **Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 525"]**: Art. 525 Ein Verpfründungsvertrag kann von denjenigen Personen angefochten werden, denen ein gesetzlicher Unterstützungsanspruch gegen den Pfründer zusteht…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 973c"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 973c"]**: Art. 973c Der Schuldner kann einfache Wertrechte ausgeben oder vertretbare Wertpapiere oder Globalurkunden, die einem einzigen Aufbewahrer anvertraut sind…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Fünfter Abschnitt: — Liquidation", "Art. 584"]

- **Liquidation", "Art. 584"]**: Art. 584 Die Erben eines Gesellschafters haben für die Liquidation einen gemeinsamen Vertreter zu bezeichnen.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 354"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 354"]**: Art. 354 Wird dem Heimarbeitnehmer eine Probearbeit übergeben, so gilt das Arbeitsverhältnis zur Probe auf bestimmte Zeit eingegangen, sofern nichts anderes…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechzehnter Titel: — Der Frachtvertrag", "Art. 457"]

- **Der Frachtvertrag", "Art. 457"]**: Art. 457 Der Spediteur, der sich zur Ausführung des Vertrages einer öffentlichen Transportanstalt bedient, kann seine Verantwortlichkeit nicht wegen mangelnden…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 882"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 882"]**: Art. 882 Die Generalversammlung ist in der durch die Statuten vorgesehenen Form, jedoch mindestens fünf Tage vor dem Versammlungstag einzuberufen. Bei…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 734d"]

- **Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 734d"]**: Art. 734d Im Vergütungsbericht sind die Beteiligungsrechte an der Gesellschaft sowie die Optionen auf solche Rechte jedes gegenwärtigen Mitglieds des…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 42"]

- **Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 42"]**: Art. 42 Wer Schadenersatz beansprucht, hat den Schaden zu beweisen. Der nicht ziffernmässig nachweisbare Schaden ist nach Ermessen des Richters mit Rücksicht…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Zweiter Abschnitt: — Der Kreditbrief und der Kreditauftrag", "Art. 410"]

- **Der Kreditbrief und der Kreditauftrag", "Art. 410"]**: Art. 410 Die Haftpflicht des Auftraggebers erlischt, wenn der Beauftragte dem Dritten eigenmächtig Stundung gewährt oder es versäumt hat, gemäss den Weisungen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zweiundzwanzigster Titel: — Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 520"]

- **Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 520"]**: Art. 520 Die Bestimmungen dieses Gesetzes über den Leibrentenvertrag finden keine Anwendung auf Leibrentenverträge, die unter dem Bundesgesetz vom 2. April…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Siebenter Titel: — Die Schenkung", "Art. 240"]

- **Die Schenkung", "Art. 240"]**: Art. 240 Wer handlungsfähig ist, kann über sein Vermögen schenkungsweise verfügen, soweit nicht das eheliche Güterrecht oder das Erbrecht ihm Schranken…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1049"]

- **Der Wechsel", "Art. 1049"]**: Art. 1049 Wer zum Rückgriff berechtigt ist, kann mangels eines entgegenstehenden Vermerks den Rückgriff dadurch nehmen, dass er auf einen seiner Vormänner…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechzehnter Titel: — Der Frachtvertrag", "Art. 452"]

- **Der Frachtvertrag", "Art. 452"]**: Art. 452 Durch vorbehaltlose Annahme des Gutes und Bezahlung der Fracht erlöschen alle Ansprüche gegen den Frachtführer, die Fälle von absichtlicher Täuschung…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 44"]

- **Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 44"]**: Art. 44 Hat der Geschädigte in die schädigende Handlung eingewilligt, oder haben Umstände, für die er einstehen muss, auf die Entstehung oder Verschlimmerung…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 662a"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 662a"]**: Art. 662a Art. 662a

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 685f"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 685f"]**: Art. 685f Werden börsenkotierte Namenaktien börsenmässig erworben, so gehen die Rechte mit der Übertragung auf den Erwerber über. Werden börsenkotierte…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 69"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 69"]**: Art. 69 Der Gläubiger braucht eine Teilzahlung nicht anzunehmen, wenn die gesamte Schuld feststeht und fällig ist. Will der Gläubiger eine Teilzahlung…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 353a"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 353a"]**: Art. 353a Steht der Heimarbeitnehmer ununterbrochen im Dienst des Arbeitgebers, so ist der Lohn für die geleistete Arbeit halbmonatlich oder mit Zustimmung des…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Fünfter Titel: — Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 173"]

- **Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 173"]**: Art. 173 Der Abtretende haftet vermöge der Gewährleistung nur für den empfangenen Gegenwert nebst Zinsen und überdies für die Kosten der Abtretung und des…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 257c"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 257c"]**: Art. 257c Der Mieter muss den Mietzins und allenfalls die Nebenkosten am Ende jedes Monats, spätestens aber am Ende der Mietzeit bezahlen, wenn kein anderer…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 288"]

- **Die Pacht", "Art. 288"]**: Art. 288 Das Mietrecht (Art. 258 und Art. 259a–259i) gilt sinngemäss, wenn: a. der Verpächter die Sache nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder in einem…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 332a"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 332a"]**: Art. 332a Art. 332a

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 215"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 215"]**: Art. 215 Kommt der Käufer im kaufmännischen Verkehr seiner Zahlungspflicht nicht nach, so hat der Verkäufer das Recht, seinen Schaden nach der Differenz…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 656f"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 656f"]**: Art. 656f Die Statuten dürfen die Partizipanten bei der Verteilung des Bilanzgewinnes und des Liquidationsergebnisses sowie beim Bezug neuer Aktien nicht…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1174"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1174"]**: Art. 1174 Die einer Gemeinschaft angehörenden Gläubiger müssen alle gleichmässig von den Zwangsbeschlüssen betroffen werden, es sei denn, dass jeder etwa…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266h"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266h"]**: Art. 266h Fällt der Mieter nach Übernahme der Sache in Konkurs, so kann der Vermieter für künftige Mietzinse Sicherheit verlangen. Er muss dafür dem Mieter und…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwanzigster Titel: — Die Bürgschaft", "Art. 496"]

- **Die Bürgschaft", "Art. 496"]**: Art. 496 Wer sich als Bürge unter Beifügung des Wortes «solidarisch» oder mit andern gleichbedeutenden Ausdrücken verpflichtet, kann vor dem Hauptschuldner und…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Zweiter Abschnitt: — Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 960d"]

- **Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 960d"]**: Art. 960d Als Anlagevermögen gelten Werte, die in der Absicht langfristiger Nutzung oder langfristigen Haltens erworben werden. Als langfristig gilt ein…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1023"]

- **Der Wechsel", "Art. 1023"]**: Art. 1023 Ein Wechsel kann gezogen werden: auf Sicht; auf eine bestimmte Zeit nach Sicht; auf eine bestimmte Zeit nach der Ausstellung; auf einen bestimmten…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechzehnter Titel: — Der Frachtvertrag", "Art. 454"]

- **Der Frachtvertrag", "Art. 454"]**: Art. 454 Die Ersatzklagen gegen Frachtführer verjähren mit Ablauf eines Jahres, und zwar im Falle des Unterganges, des Verlustes oder der Verspätung von dem…
- **["Art. 1"]**: Art. 1 … …

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 735d"]

- **Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 735d"]**: Art. 735d Unzulässig sind Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Beirats oder an ihnen nahestehende Personen für…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 27"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 27"]**: Art. 27 Wird beim Vertragsabschluss Antrag oder Annahme durch einen Boten oder auf andere Weise unrichtig übermittelt, so finden die Vorschriften über den…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 572"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 572"]**: Art. 572 Die Privatgläubiger eines Gesellschafters sind nicht befugt, das Gesellschaftsvermögen zu ihrer Befriedigung oder Sicherstellung in Anspruch zu…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 966"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 966"]**: Art. 966 Der Schuldner aus einem Wertpapier ist nur gegen Aushändigung der Urkunde zu leisten verpflichtet. Der Schuldner wird durch eine bei Verfall erfolgte…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 686a"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 686a"]**: Art. 686a Die Gesellschaft kann nach Anhörung des Betroffenen Eintragungen im Aktienbuch streichen, wenn diese durch falsche Angaben des Erwerbers zustande…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 193"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 193"]**: Art. 193 Die Voraussetzungen und Wirkungen der Streitverkündung richten sich nach der ZPO. Ist die Streitverkündung ohne Veranlassung des Verkäufers…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Einunddreissigster Titel: — Die Geschäftsfirmen", "Art. 950"]

- **Die Geschäftsfirmen", "Art. 950"]**: Art. 950 Handelsgesellschaften und Genossenschaften können unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze der Firmenbildung ihre Firma frei wählen. In der Firma muss…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 259h"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 259h"]**: Art. 259h Hinterlegte Mietzinse fallen dem Vermieter zu, wenn der Mieter seine Ansprüche gegenüber dem Vermieter nicht innert 30 Tagen seit Fälligkeit des…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Vierter Abschnitt: — Der Agenturvertrag", "Art. 418v"]

- **Der Agenturvertrag", "Art. 418v"]**: Art. 418v Jede Vertragspartei hat auf den Zeitpunkt der Beendigung des Agenturverhältnisses der andern alles herauszugeben, was sie von ihr für die Dauer des…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Vierter Abschnitt: — Besondere Arten des Kaufes", "Art. 223"]

- **Besondere Arten des Kaufes", "Art. 223"]**: Art. 223 Ist ein Kauf auf Probe oder auf Besicht vereinbart, so steht es im Belieben des Käufers, ob er die Kaufsache genehmigen will oder nicht. Solange die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Gesellschaft", "Art. 807"]

- **Organisation der Gesellschaft", "Art. 807"]**: Art. 807 Die Statuten können Gesellschaftern ein Vetorecht gegen bestimmte Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einräumen. Sie müssen die Beschlüsse…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Zweiter Abschnitt: — Erwerb der Mitgliedschaft", "Art. 840"]

- **Erwerb der Mitgliedschaft", "Art. 840"]**: Art. 840 Zum Beitritt bedarf es einer schriftlichen Erklärung. Besteht bei einer Genossenschaft neben der Haftung des Genossenschaftsvermögens eine persönliche…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1163"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1163"]**: Art. 1163 Die Kosten einer in den Anleihensbedingungen vorgesehenen Vertretung sind vom Anleihensschuldner zu tragen. Die Kosten einer von der…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 133"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 133"]**: Art. 133 Mit dem Hauptanspruche verjähren die aus ihm entspringenden Zinse und andere Nebenansprüche.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 301"]

- **Die Pacht", "Art. 301"]**: Art. 301 Das Verfahren richtet sich nach der ZPO.

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Dreissigster Titel: — Das Handelsregister", "Art. 939"]

- **Das Handelsregister", "Art. 939"]**: Art. 939 Stellt das Handelsregisteramt Mängel fest in der gesetzlich als zwingend vorgeschriebenen Organisation von im Handelsregister eingetragenen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwanzigster Titel: — Die Bürgschaft", "Art. 502"]

- **Die Bürgschaft", "Art. 502"]**: Art. 502 Der Bürge ist berechtigt und verpflichtet, dem Gläubiger die Einreden entgegenzusetzen, die dem Hauptschuldner oder seinen Erben zustehen und sich…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1101"]

- **Der Check", "Art. 1101"]**: Art. 1101 Eine Urkunde, in der einer der im vorstehenden Artikel bezeichneten Bestandteile fehlt, gilt nicht als Check, vorbehältlich der in den folgenden…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 969"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 969"]**: Art. 969 Mit der Indossierung und der Übergabe der indossierten Urkunde gehen bei allen übertragbaren Wertpapieren, soweit sich aus dem Inhalt oder der Natur…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 727"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 727"]**: Art. 727 Folgende Gesellschaften müssen ihre Jahresrechnung und gegebenenfalls ihre Konzernrechnung durch eine Revisionsstelle ordentlich prüfen lassen: 1…
- **["Art. 7"]**: Art. 7 1 Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehenden Arbeitsverträge (Einzelarbeitsverträge, Normalarbeitsverträge und…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1071"]

- **Der Wechsel", "Art. 1071"]**: Art. 1071 Die Unterbrechung der Verjährung wirkt nur gegen den Wechselverpflichteten, in Ansehung dessen die Tatsache eingetreten ist, welche die Unterbrechung…
- **["Art. 4"]**: Art. 4 1 Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die einen Nennwert aufweisen und in den Passiven der Bilanz ausgewiesen werden, die aber kein…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Dreissigster Titel: — Das Handelsregister", "Art. 928a"]

- **Das Handelsregister", "Art. 928a"]**: Art. 928a Die Handelsregisterbehörden arbeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Sie erteilen einander diejenigen Auskünfte und übermitteln einander…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1090"]

- **Der Wechsel", "Art. 1090"]**: Art. 1090 Die Wirkungen der Verpflichtungserklärungen des Annehmers eines gezogenen Wechsels und des Ausstellers eines eigenen Wechsels bestimmen sich nach dem…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Siebenundzwanzigster Titel: — Die Kommanditaktiengesellschaft", "Art. 770"]

- **Die Kommanditaktiengesellschaft", "Art. 770"]**: Art. 770 Die Gesellschaft wird beendigt durch das Ausscheiden, den Tod, die Handlungsunfähigkeit oder den Konkurs sämtlicher unbeschränkt haftender…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Siebzehnter Titel: — Die Prokura und andere Handlungsvollmachten", "Art. 458"]

- **Die Prokura und andere Handlungsvollmachten", "Art. 458"]**: Art. 458 Wer von dem Inhaber eines Handels-, Fabrikations- oder eines anderen nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes ausdrücklich oder stillschweigend…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Vierter Abschnitt: — Auflösung und Ausscheiden", "Art. 821"]

- **Auflösung und Ausscheiden", "Art. 821"]**: Art. 821 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird aufgelöst: 1. wenn ein in den Statuten vorgesehener Auflösungsgrund eintritt; 2. wenn die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 718a"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 718a"]**: Art. 718a Die zur Vertretung befugten Personen können im Namen der Gesellschaft alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Vierter Abschnitt: — Besondere Arten des Kaufes", "Art. 235"]

- **Besondere Arten des Kaufes", "Art. 235"]**: Art. 235 Der Ersteigerer erwirbt das Eigentum an einer ersteigerten Fahrnis mit deren Zuschlag, an einem ersteigerten Grundstück dagegen erst mit der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 894"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 894"]**: Art. 894 Die Verwaltung der Genossenschaft besteht aus mindestens drei Personen; die Mehrheit muss aus Genossenschaftern bestehen. Ist an der Genossenschaft…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 192"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 192"]**: Art. 192 Der Verkäufer hat dafür Gewähr zu leisten, dass nicht ein Dritter aus Rechtsgründen, die schon zur Zeit des Vertragsabschlusses bestanden haben, den…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Einunddreissigster Titel: — Die Geschäftsfirmen", "Art. 945"]

- **Die Geschäftsfirmen", "Art. 945"]**: Art. 945 Wer als alleiniger Inhaber ein Geschäft betreibt, muss den wesentlichen Inhalt seiner Firma aus dem Familiennamen mit oder ohne Vornamen bilden…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 286"]

- **Die Pacht", "Art. 286"]**: Art. 286 Sind grössere Reparaturen nötig oder masst sich ein Dritter Rechte am Pachtgegenstand an, so muss der Pächter dies dem Verpächter sofort melden…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 127"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 127"]**: Art. 127 Mit Ablauf von zehn Jahren verjähren alle Forderungen, für die das Bundeszivilrecht nicht etwas anderes bestimmt.

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1172"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1172"]**: Art. 1172 Für die Feststellung des im Umlauf befindlichen Kapitals fallen Anleihensobligationen, die kein Stimmrecht gewähren, ausser Betracht. Erreicht ein…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 265"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 265"]**: Art. 265 Der Vermieter und der Mieter können nicht im Voraus auf das Recht verzichten, Forderungen und Schulden aus dem Mietverhältnis zu verrechnen.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Dritter Abschnitt: — Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 357b"]

- **Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 357b"]**: Art. 357b In einem zwischen Verbänden abgeschlossenen Gesamtarbeitsvertrag können die Vertragsparteien vereinbaren, dass ihnen gemeinsam ein Anspruch auf…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 351"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 351"]**: Art. 351 Durch den Heimarbeitsvertrag verpflichtet sich der Heimarbeitnehmer, in seiner Wohnung oder in einem andern, von ihm bestimmten Arbeitsraum allein…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechzehnter Titel: — Der Frachtvertrag", "Art. 453"]

- **Der Frachtvertrag", "Art. 453"]**: Art. 453 In allen Streitfällen kann die am Orte der gelegenen Sache zuständige Amtsstelle auf Begehren eines der beiden Teile Hinterlegung des Frachtgutes in…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 279"]

- **Die Pacht", "Art. 279"]**: Art. 279 Der Verpächter ist verpflichtet, grössere Reparaturen an der Sache, die während der Pachtzeit notwendig werden, auf eigene Kosten vorzunehmen, sobald…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Gesellschaft", "Art. 812"]

- **Organisation der Gesellschaft", "Art. 812"]**: Art. 812 Die Geschäftsführer sowie Dritte, die mit der Geschäftsführung befasst sind, müssen ihre Aufgabe mit aller Sorgfalt erfüllen und die Interessen der…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 998"]

- **Der Wechsel", "Art. 998"]**: Art. 998 Wer auf einem Wechsel seine Unterschrift als Vertreter eines anderen setzt, ohne hierzu ermächtigt zu sein, haftet selbst wechselmässig und hat, wenn…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 693"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 693"]**: Art. 693 Die Statuten können das Stimmrecht unabhängig vom Nennwert nach der Zahl der jedem Aktionär gehörenden Aktien festsetzen, so dass auf jede Aktie eine…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 958a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 958a"]**: Art. 958a Die Rechnungslegung beruht auf der Annahme, dass das Unternehmen auf absehbare Zeit fortgeführt wird. Ist die Einstellung der Tätigkeit oder von…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Dritter Abschnitt: — Die Inhaberpapiere", "Art. 982"]

- **Die Inhaberpapiere", "Art. 982"]**: Art. 982 Dem aus dem Wertpapier Verpflichteten kann auf Verlangen des Gesuchstellers die Einlösung unter Hinweis auf die Gefahr doppelter Zahlung verboten…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Zweiter Abschnitt: — Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 269"]

- **Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 269"]**: Art. 269 Mietzinse sind missbräuchlich, wenn damit ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird oder wenn sie auf einem offensichtlich übersetzten…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 725c"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 725c"]**: Art. 725c Zur Behebung eines Kapitalverlusts nach Artikel 725a oder einer Überschuldung nach Artikel 725b dürfen Grundstücke und Beteiligungen, deren…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 196a"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 196a"]**: Art. 196a Für Kulturgüter im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 des Kulturgütertransfergesetzes vom 20. Juni 2003 verjährt die Klage auf Gewährleistung des…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Vierter Titel: — Besondere Verhältnisse bei Obligationen", "Dritter Abschnitt: — Haft- und Reugeld. Lohnabzüge. Konventionalstrafe", "Art. 159"]

- **Haft- und Reugeld. Lohnabzüge. Konventionalstrafe", "Art. 159"]**: Art. 159 Art. 159

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 734b"]

- **Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 734b"]**: Art. 734b Im Vergütungsbericht sind anzugeben: 1. die Darlehen und Kredite, die den gegenwärtigen Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwölfter Titel: — Der Verlagsvertrag", "Art. 380"]

- **Der Verlagsvertrag", "Art. 380"]**: Art. 380 Durch den Verlagsvertrag verpflichten sich der Urheber eines literarischen oder künstlerischen Werkes oder seine Rechtsnachfolger (Verlaggeber), das…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Vierter Abschnitt: — Besondere Arten des Kaufes", "Art. 226e"]

- **Besondere Arten des Kaufes", "Art. 226e"]**: Art. 226e Art. 226e

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1067"]

- **Der Wechsel", "Art. 1067"]**: Art. 1067 In der Abschrift ist der Verwahrer der Urschrift zu bezeichnen. Dieser ist verpflichtet, die Urschrift dem rechtmässigen Inhaber der Abschrift…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Fünfter Titel: — Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 179"]

- **Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 179"]**: Art. 179 Die Einreden aus dem Schuldverhältnis stehen dem neuen Schuldner zu wie dem bisherigen. Die Einreden, die der bisherige Schuldner persönlich gegen den…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1058"]

- **Der Wechsel", "Art. 1058"]**: Art. 1058 Die Ehrenzahlung ist in allen Fällen zulässig, in denen der Inhaber bei Verfall oder vor Verfall Rückgriff nehmen kann. Die Ehrenzahlung muss den…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 689b"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 689b"]**: Art. 689b Der Aktionär kann seine Mitwirkungsrechte, insbesondere sein Stimmrecht, durch einen Vertreter seiner Wahl ausüben lassen. Die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Auflösung und Ausscheiden", "Art. 581"]

- **Auflösung und Ausscheiden", "Art. 581"]**: Art. 581 Das Ausscheiden eines Gesellschafters sowie die Fortsetzung des Geschäftes durch einen Gesellschafter müssen in das Handelsregister eingetragen werden.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Fünfter Abschnitt: — Liquidation", "Art. 586"]

- **Liquidation", "Art. 586"]**: Art. 586 Die während der Liquidation entbehrlichen Gelder und Werte werden vorläufig auf Rechnung des endgültigen Liquidationsanteiles unter die Gesellschafter…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1160"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1160"]**: Art. 1160 Solange der Schuldner sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Anleihen im Rückstande befindet, ist der Vertreter der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Vierter Abschnitt: — Der Agenturvertrag", "Art. 418e"]

- **Der Agenturvertrag", "Art. 418e"]**: Art. 418e Der Agent gilt nur als ermächtigt, Geschäfte zu vermitteln, Mängelrügen und andere Erklärungen, durch die der Kunde sein Recht aus mangelhafter…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 297a"]

- **Die Pacht", "Art. 297a"]**: Art. 297a Fällt der Pächter nach Übernahme der Sache in Konkurs, so endet das Pachtverhältnis mit der Konkurseröffnung. Erhält jedoch der Verpächter für den…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 20"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 20"]**: Art. 20 Ein Vertrag, der einen unmöglichen oder widerrechtlichen Inhalt hat oder gegen die guten Sitten verstösst, ist nichtig. Betrifft aber der Mangel bloss…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 695"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 695"]**: Art. 695 Bei Beschlüssen über die Entlastung des Verwaltungsrates haben Personen, die in irgendeiner Weise an der Geschäftsführung teilgenommen haben, kein…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zweiundzwanzigster Titel: — Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 524"]

- **Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 524"]**: Art. 524 Der Pfründer tritt in häusliche Gemeinschaft mit dem Pfrundgeber, und dieser ist verpflichtet, ihm zu leisten, was der Pfründer nach dem Wert des…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Dritter Abschnitt: — Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 273"]

- **Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 273"]**: Art. 273 Will eine Partei die Kündigung anfechten, so muss sie das Begehren innert 30 Tagen nach Empfang der Kündigung der Schlichtungsbehörde einreichen. Will…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335i"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335i"]**: Art. 335i Der Arbeitgeber muss mit den Arbeitnehmern Verhandlungen mit dem Ziel führen, einen Sozialplan aufzustellen, wenn er: a. üblicherweise mindestens 250…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1018"]

- **Der Wechsel", "Art. 1018"]**: Art. 1018 Der Bezogene wird durch die Annahme verpflichtet, den Wechsel bei Verfall zu bezahlen. Mangels Zahlung hat der Inhaber, auch wenn er der Aussteller…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 990"]

- **Der Wechsel", "Art. 990"]**: Art. 990 Wer sich durch Verträge verpflichten kann, ist wechselfähig.

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 98"]

- **Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 98"]**: Art. 98 Ist der Schuldner zu einem Tun verpflichtet, so kann sich der Gläubiger, unter Vorbehalt seiner Ansprüche auf Schadenersatz, ermächtigen lassen, die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 255"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 255"]**: Art. 255 Das Mietverhältnis kann befristet oder unbefristet sein. Befristet ist das Mietverhältnis, wenn es ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Dauer…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1055"]

- **Der Wechsel", "Art. 1055"]**: Art. 1055 Die Ehrenannahme ist in allen Fällen zulässig, in denen der Inhaber vor Verfall Rückgriff nehmen kann, es sei denn, dass es sich um einen Wechsel…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 606"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 606"]**: Art. 606 Ist die Gesellschaft vor der Eintragung in das Handelsregister im Verkehr aufgetreten, so haftet der Kommanditär für die bis zur Eintragung…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Fünfzehnter Titel: — Die Kommission", "Art. 436"]

- **Die Kommission", "Art. 436"]**: Art. 436 Bei Kommissionen zum Einkauf oder zum Verkauf von Waren, Wechseln und anderen Wertpapieren, die einen Börsenpreis oder Marktpreis haben, ist der…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1031"]

- **Der Wechsel", "Art. 1031"]**: Art. 1031 Lautet der Wechsel auf eine Währung, die am Zahlungsorte nicht gilt, so kann die Wechselsumme in der Landeswährung nach dem Werte gezahlt werden, den…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechzehnter Titel: — Der Frachtvertrag", "Art. 444"]

- **Der Frachtvertrag", "Art. 444"]**: Art. 444 Wenn das Frachtgut nicht angenommen oder die Zahlung der auf demselben haftenden Forderungen nicht geleistet wird oder wenn der Empfänger nicht…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 860"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 860"]**: Art. 860 Soweit der Jahresgewinn in anderer Weise als zur Äufnung des Genossenschaftsvermögens verwendet wird, ist davon jährlich ein Zwanzigstel einem…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 340c"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 340c"]**: Art. 340c Das Konkurrenzverbot fällt dahin, wenn der Arbeitgeber nachweisbar kein erhebliches Interesse mehr hat, es aufrecht zu erhalten. Das Verbot fällt…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Fünfter Abschnitt: — Konzernrechnung", "Art. 963b"]

- **Konzernrechnung", "Art. 963b"]**: Art. 963b Die Konzernrechnung folgender Unternehmen muss nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellt werden: 1. Gesellschaften, deren…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 684"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 684"]**: Art. 684 Die Namenaktien sind, wenn nicht Gesetz oder Statuten es anders bestimmen, ohne Beschränkung übertragbar. Die Übertragung durch Rechtsgeschäft kann…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunzehnter Titel: — Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 491"]

- **Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 491"]**: Art. 491 Gastwirte und Stallwirte haben an den eingebrachten Sachen ein Retentionsrecht für die Forderungen, die ihnen aus der Beherbergung und Unterkunft…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Fünfzehnter Titel: — Die Kommission", "Art. 437"]

- **Die Kommission", "Art. 437"]**: Art. 437 Meldet der Kommissionär in den Fällen, wo der Eintritt als Eigenhändler zugestanden ist, die Ausführung des Auftrages, ohne eine andere Person als…
- **["Art. 1"]**: Art. 1 1 Der Schlusstitel des Zivilgesetzbuches gilt für dieses Gesetz, soweit die folgenden Bestimmungen nichts anderes vorsehen. 2 Die Bestimmungen des neuen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Sechster Abschnitt: — Verantwortlichkeit", "Art. 760"]

- **Verantwortlichkeit", "Art. 760"]**: Art. 760 Der Anspruch auf Schadenersatz gegen die nach den vorstehenden Bestimmungen verantwortlichen Personen verjährt in drei Jahren von dem Tag an, an dem…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 52"]

- **Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 52"]**: Art. 52 Wer in berechtigter Notwehr einen Angriff abwehrt, hat den Schaden, den er dabei dem Angreifer in seiner Person oder in seinem Vermögen zufügt, nicht…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschafter unter sich", "Art. 561"]

- **Verhältnis der Gesellschafter unter sich", "Art. 561"]**: Art. 561 Ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter darf ein Gesellschafter in dem Geschäftszweige der Gesellschaft weder für eigene noch für fremde Rechnung…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 789a"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 789a"]**: Art. 789a Für die Bestellung einer Nutzniessung an einem Stammanteil sind die Vorschriften über die Übertragung der Stammanteile entsprechend anwendbar…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 793"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 793"]**: Art. 793 Die Gesellschafter sind zur Leistung einer dem Ausgabebetrag ihrer Stammanteile entsprechenden Einlage verpflichtet. Die Einlagen dürfen nicht…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 331a"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 331a"]**: Art. 331a Der Vorsorgeschutz beginnt mit dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis anfängt, und endet an dem Tag, an welchem der Arbeitnehmer die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 678a"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 678a"]**: Art. 678a Der Rückerstattungsanspruch verjährt mit Ablauf von drei Jahren, nachdem die Gesellschaft oder der Aktionär davon Kenntnis erhalten hat, in jedem…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 685d"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 685d"]**: Art. 685d Bei börsenkotierten Namenaktien kann die Gesellschaft einen Erwerber als Aktionär nur ablehnen, wenn die Statuten eine prozentmässige Begrenzung der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Gesellschaft", "Art. 809"]

- **Organisation der Gesellschaft", "Art. 809"]**: Art. 809 Alle Gesellschafter üben die Geschäftsführung gemeinsam aus. Die Statuten können die Geschäftsführung abweichend regeln. Als Geschäftsführer können…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Einundzwanzigster Titel: — Spiel und Wette", "Art. 514"]

- **Spiel und Wette", "Art. 514"]**: Art. 514 Eine Schuldverschreibung oder Wechselverpflichtung, die der Spielende oder Wettende zur Deckung der Spiel- oder Wettsumme gezeichnet hat, kann trotz…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 339a"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 339a"]**: Art. 339a Auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jede Vertragspartei der andern alles herauszugeben, was sie für dessen Dauer von ihr…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1121"]

- **Der Check", "Art. 1121"]**: Art. 1121 Der Bezogene, der einen durch Indossament übertragbaren Check einlöst, ist verpflichtet, die Ordnungsmässigkeit der Reihe der Indossamente, aber…
- **["Art. 2"]**: Art. 2 1 Aktiengesellschaften und Kommanditaktiengesellschaften, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Handelsregister eingetragen sind…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 699"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 699"]**: Art. 699 Die Generalversammlung wird durch den Verwaltungsrat, nötigenfalls durch die Revisionsstelle einberufen. Das Einberufungsrecht steht auch den…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1014"]

- **Der Wechsel", "Art. 1014"]**: Art. 1014 Der Bezogene kann verlangen, dass ihm der Wechsel am Tage nach der ersten Vorlegung nochmals vorgelegt wird. Die Beteiligten können sich darauf, dass…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1109"]

- **Der Check", "Art. 1109"]**: Art. 1109 Das Indossament muss unbedingt sein. Bedingungen, von denen es abhängig gemacht wird, gelten als nicht geschrieben. Ein Teilindossament ist nichtig…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 256b"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 256b"]**: Art. 256b Der Vermieter trägt die mit der Sache verbundenen Lasten und öffentlichen Abgaben.

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 13"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 13"]**: Art. 13 Ein Vertrag, für den die schriftliche Form gesetzlich vorgeschrieben ist, muss die Unterschriften aller Personen tragen, die durch ihn verpflichtet…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Elfter Titel: — Der Werkvertrag", "Art. 369"]

- **Der Werkvertrag", "Art. 369"]**: Art. 369 Die dem Besteller bei Mangelhaftigkeit des Werkes gegebenen Rechte fallen dahin, wenn er durch Weisungen, die er entgegen den ausdrücklichen…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1012"]

- **Der Wechsel", "Art. 1012"]**: Art. 1012 Der Aussteller kann in jedem Wechsel mit oder ohne Bestimmung einer Frist vorschreiben, dass der Wechsel zur Annahme vorgelegt werden muss. Er kann…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 893a"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 893a"]**: Art. 893a Die Vorschriften des Aktienrechts über den Tagungsort und die Verwendung elektronischer Mittel bei der Vorbereitung und Durchführung der…
- **["Art. 13"]**: Art. 13 Für Fälle, auf die die Bestimmungen der Verordnung vom 20. Februar 1918 betreffend die Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen und der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 792"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 792"]**: Art. 792 Steht ein Stammanteil mehreren Berechtigten ungeteilt zu, so: 1. haben diese gemeinsam eine Person zu bezeichnen, die sie vertritt; sie können die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Achter Abschnitt: — Genossenschaftsverbände", "Art. 921"]

- **Genossenschaftsverbände", "Art. 921"]**: Art. 921 Drei oder mehr Genossenschaften können einen Genossenschaftsverband bilden und ihn als Genossenschaft ausgestalten.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Erster Abschnittbis: — Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung", "Art. 406h"]

- **Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung", "Art. 406h"]**: Art. 406h Sind unverhältnismässig hohe Vergütungen oder Kosten vereinbart worden, so kann sie das Gericht auf Antrag des Auftraggebers auf einen angemessenen…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Dritter Abschnitt: — Die Entstehung aus ungerechtfertigter Bereicherung", "Art. 67"]

- **Die Entstehung aus ungerechtfertigter Bereicherung", "Art. 67"]**: Art. 67 Der Bereicherungsanspruch verjährt mit Ablauf von drei Jahren, nachdem der Verletzte von seinem Anspruch Kenntnis erhalten hat, in jedem Fall aber mit…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 302"]

- **Die Pacht", "Art. 302"]**: Art. 302 Bei der Viehpacht und Viehverstellung, die nicht mit einer landwirtschaftlichen Pacht verbunden sind, gehört die Nutzung des eingestellten Viehs dem…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Erster Abschnittbis: — Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung", "Art. 406e"]

- **Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung", "Art. 406e"]**: Art. 406e Der Vertrag tritt für den Auftraggeber erst 14 Tage nach Erhalt eines beidseitig unterzeichneten Vertragsdoppels in Kraft. Vor Ablauf dieser Frist…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Zweiter Abschnitt: — Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 270c"]

- **Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 270c"]**: Art. 270c Unter Vorbehalt der Anfechtung des Anfangsmietzinses kann eine Partei vor der Schlichtungsbehörde nur geltend machen, dass die von der andern Partei…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 729c"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 729c"]**: Art. 729c Ist die Gesellschaft offensichtlich überschuldet und unterlässt der Verwaltungsrat die Anzeige, so benachrichtigt die Revisionsstelle das Gericht.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 864"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 864"]**: Art. 864 Die Statuten bestimmen, ob und welche Ansprüche an das Genossenschaftsvermögen den ausscheidenden Genossenschaftern oder deren Erben zustehen. Diese…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwanzigster Titel: — Die Bürgschaft", "Art. 505"]

- **Die Bürgschaft", "Art. 505"]**: Art. 505 Ist der Hauptschuldner mit der Bezahlung von Kapital, von Zinsen für ein halbes Jahr oder einer Jahresamortisation sechs Monate im Rückstand, so hat…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1061"]

- **Der Wechsel", "Art. 1061"]**: Art. 1061 Über die Ehrenzahlung ist auf dem Wechsel eine Quittung auszustellen, die denjenigen bezeichnet, für den gezahlt wird. Fehlt die Bezeichnung, so gilt…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Dritter Abschnitt: — Verlust der Mitgliedschaft", "Art. 846"]

- **Verlust der Mitgliedschaft", "Art. 846"]**: Art. 846 Die Statuten können die Gründe bestimmen, aus denen ein Genossenschafter ausgeschlossen werden darf. Überdies kann er jederzeit aus wichtigen Gründen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwölfter Titel: — Der Verlagsvertrag", "Art. 385"]

- **Der Verlagsvertrag", "Art. 385"]**: Art. 385 Der Urheber behält das Recht, Berichtigungen und Verbesserungen vorzunehmen, wenn sie nicht die Verlagsinteressen verletzen oder die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 874"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 874"]**: Art. 874 Änderungen an den Haftungs- oder Nachschussverpflichtungen der Genossenschafter sowie die Herabsetzung oder Aufhebung der Anteilscheine können nur auf…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Gesellschaft", "Art. 806"]

- **Organisation der Gesellschaft", "Art. 806"]**: Art. 806 Das Stimmrecht der Gesellschafter bemisst sich nach dem Nennwert ihrer Stammanteile. Die Gesellschafter haben je mindestens eine Stimme. Die Statuten…
- **["Art. 7"]**: Art. 7 Die Bestimmungen dieses Gesetzes zur Revisionsstelle gelten vom ersten Geschäftsjahr an, das mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes oder danach beginnt…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 677"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 677"]**: Art. 677 Gewinnanteile an Mitglieder des Verwaltungsrates dürfen nur dem Bilanzgewinn entnommen werden und sind nur zulässig, nachdem die Zuweisung an die…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 135"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 135"]**: Art. 135 Die Verjährung wird unterbrochen: 1. durch Anerkennung der Forderung von seiten des Schuldners, namentlich auch durch Zins- und Abschlagszahlungen…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 104"]

- **Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 104"]**: Art. 104 Ist der Schuldner mit der Zahlung einer Geldschuld in Verzug, so hat er Verzugszinse zu fünf vom Hundert für das Jahr zu bezahlen, selbst wenn die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 632"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 632"]**: Art. 632 Bei der Errichtung der Gesellschaft muss die Einlage für mindestens 20 Prozent des Nennwertes jeder Aktie geleistet sein. In allen Fällen müssen die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Sechster Abschnitt: — Auflösung der Genossenschaft", "Art. 911"]

- **Auflösung der Genossenschaft", "Art. 911"]**: Art. 911 Die Genossenschaft wird aufgelöst: 1. nach Massgabe der Statuten; 2. durch einen Beschluss der Generalversammlung; 3. durch Eröffnung des Konkurses…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 685c"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 685c"]**: Art. 685c Solange eine erforderliche Zustimmung zur Übertragung von Aktien nicht erteilt wird, verbleiben das Eigentum an den Aktien und alle damit verknüpften…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Dritter Abschnitt: — Der Mäklervertrag", "Art. 413"]

- **Der Mäklervertrag", "Art. 413"]**: Art. 413 Der Mäklerlohn ist verdient, sobald der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Mäklers zustande gekommen ist. Wird der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Siebzehnter Titel: — Die Prokura und andere Handlungsvollmachten", "Art. 462"]

- **Die Prokura und andere Handlungsvollmachten", "Art. 462"]**: Art. 462 Wenn der Inhaber eines Handels-, Fabrikations- oder eines andern nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes jemanden ohne Erteilung der Prokura, sei…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Dritter Abschnitt: — Die Entstehung aus ungerechtfertigter Bereicherung", "Art. 64"]

- **Die Entstehung aus ungerechtfertigter Bereicherung", "Art. 64"]**: Art. 64 Die Rückerstattung kann insoweit nicht gefordert werden, als der Empfänger nachweisbar zur Zeit der Rückforderung nicht mehr bereichert ist, es sei…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 201"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 201"]**: Art. 201 Der Käufer soll, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist, die Beschaffenheit der empfangenen Sache prüfen und, falls sich Mängel…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 94"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 94"]**: Art. 94 Der Schuldner ist so lange berechtigt, die hinterlegte Sache wieder zurückzunehmen, als der Gläubiger deren Annahme noch nicht erklärt hat oder als…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266a"]**: Art. 266a Die Parteien können das unbefristete Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Termine kündigen, sofern sie keine längere Frist…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Achter Abschnitt: — Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit", "Art. 964k"]

- **Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit", "Art. 964k"]**: Art. 964k Die Unternehmen führen ein Managementsystem und legen darin Folgendes fest: 1. die Lieferkettenpolitik für möglicherweise aus Konflikt- und…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 863"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 863"]**: Art. 863 Die dem Gesetz und den Statuten entsprechenden Einlagen in Reserve- und andere Fonds sind in erster Linie von dem zur Verteilung gelangenden…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 339"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 339"]**: Art. 339 Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden alle Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis fällig. Für Provisionsforderungen auf Geschäften, die…
- **["Art. 8"]**: Art. 8 Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes. Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunzehnter Titel: — Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 483"]

- **Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 483"]**: Art. 483 Der Lagerhalter ist zur Aufbewahrung der Güter verpflichtet wie ein Kommissionär. Er hat dem Einlagerer, soweit tunlich, davon Mitteilung zu machen…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1027"]

- **Der Wechsel", "Art. 1027"]**: Art. 1027 Ist ein Wechsel an einem bestimmten Tag an einem Orte zahlbar, dessen Kalender von dem des Ausstellungsortes abweicht, so ist für den Verfalltag der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Gesellschaft", "Art. 806a"]

- **Organisation der Gesellschaft", "Art. 806a"]**: Art. 806a Bei Beschlüssen über die Entlastung der Geschäftsführer haben Personen, die in irgendeiner Weise an der Geschäftsführung teilgenommen haben, kein…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zweiundzwanzigster Titel: — Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 529"]

- **Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 529"]**: Art. 529 Der Anspruch des Pfründers ist nicht übertragbar. Im Konkurse des Pfrundgebers besteht die Forderung des Pfründers in dem Betrage, womit die Leistung…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 709"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 709"]**: Art. 709 Bestehen in Bezug auf das Stimmrecht oder die vermögensrechtlichen Ansprüche mehrere Kategorien von Aktien, so ist durch die Statuten den Aktionären…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Siebenter Titel: — Die Schenkung", "Art. 246"]

- **Die Schenkung", "Art. 246"]**: Art. 246 Der Schenker kann die Vollziehung einer vom Beschenkten angenommenen Auflage nach dem Vertragsinhalt einklagen. Liegt die Vollziehung der Auflage im…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Dritter Abschnitt: — Die Entstehung aus ungerechtfertigter Bereicherung", "Art. 63"]

- **Die Entstehung aus ungerechtfertigter Bereicherung", "Art. 63"]**: Art. 63 Wer eine Nichtschuld freiwillig bezahlt, kann das Geleistete nur dann zurückfordern, wenn er nachzuweisen vermag, dass er sich über die Schuldpflicht…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 333a"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 333a"]**: Art. 333a Überträgt ein Arbeitgeber den Betrieb oder einen Betriebsteil auf einen Dritten, so hat er die Arbeitnehmervertretung oder, falls es keine solche…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 698"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 698"]**: Art. 698 Oberstes Organ der Aktiengesellschaft ist die Generalversammlung der Aktionäre. Ihr stehen folgende unübertragbare Befugnisse zu: 1. die Festsetzung…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 777c"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 777c"]**: Art. 777c Bei der Gründung muss für jeden Stammanteil eine dem Ausgabebetrag entsprechende Einlage vollständig geleistet werden. Im Übrigen sind die…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1168"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1168"]**: Art. 1168 Zur Vertretung von Anleihensgläubigern bedarf es, sofern die Vertretung nicht auf Gesetz beruht, einer schriftlichen Vollmacht. Die Ausübung der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 658"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 658"]**: Art. 658 Art. 658

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschafter unter sich", "Art. 558"]

- **Verhältnis der Gesellschafter unter sich", "Art. 558"]**: Art. 558 Für jedes Geschäftsjahr sind aufgrund der Jahresrechnung der Gewinn oder Verlust zu ermitteln und der Anteil jedes Gesellschafters zu berechnen. Jedem…
- **["Art. 14"]**: Art. 14 Art. 14

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 789b"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 789b"]**: Art. 789b Die Statuten können vorsehen, dass die Bestellung eines Pfandrechts an Stammanteilen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf. Diese darf…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1063"]

- **Der Wechsel", "Art. 1063"]**: Art. 1063 Der Wechsel kann in mehreren gleichen Ausfertigungen (Duplikaten) ausgestellt werden. Diese Ausfertigungen müssen im Texte der Urkunde mit…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschafter unter sich", "Art. 557"]

- **Verhältnis der Gesellschafter unter sich", "Art. 557"]**: Art. 557 Das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander richtet sich zunächst nach dem Gesellschaftsvertrag. Soweit keine Vereinbarung getroffen ist…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 349a"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 349a"]**: Art. 349a Der Arbeitgeber hat dem Handelsreisenden Lohn zu entrichten, der aus einem festen Gehalt mit oder ohne Provision besteht. Eine schriftliche Abrede…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1040"]

- **Der Wechsel", "Art. 1040"]**: Art. 1040 Die den Protest erhebende Urkundsperson oder Amtsstelle hat eine Abschrift der Protesturkunde zu erstellen. Auf dieser Abschrift sind anzugeben: 1…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Erster Abschnittbis: — Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung", "Art. 406d"]

- **Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung", "Art. 406d"]**: Art. 406d Der Vertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Form und hat folgende Angaben zu enthalten: 1. den Namen und Wohnsitz der Parteien; 2. die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 634b"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 634b"]**: Art. 634b Der Verwaltungsrat beschliesst die nachträgliche Leistung von Einlagen auf nicht voll liberierte Aktien. Die nachträgliche Leistung kann in Geld…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 666 und 667"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 666 und 667"]**: Art. 666 und 667 Art. 666 und 667

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 259d"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 259d"]**: Art. 259d Wird die Tauglichkeit der Sache zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigt oder vermindert, so kann der Mieter vom Vermieter verlangen, dass er den…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Zweiter Abschnitt: — Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 270"]

- **Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 270"]**: Art. 270 Der Mieter kann den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach Übernahme der Sache bei der Schlichtungsbehörde als missbräuchlich im Sinne der Artikel 269…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1020"]

- **Der Wechsel", "Art. 1020"]**: Art. 1020 Die Zahlung der Wechselsumme kann ganz oder teilweise durch Wechselbürgschaft gesichert werden. Diese Sicherheit kann von einem Dritten oder auch von…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1097"]

- **Der Wechsel", "Art. 1097"]**: Art. 1097 Eine Urkunde, der einer der im vorstehenden Artikel bezeichneten Bestandteile fehlt, gilt nicht als eigener Wechsel, vorbehaltlich der in den…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 905"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 905"]**: Art. 905 Die Verwaltung kann die von ihr bestellten Ausschüsse, Geschäftsführer, Direktoren und andern Bevollmächtigten und Beauftragten jederzeit abberufen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Gesellschaft", "Art. 814"]

- **Organisation der Gesellschaft", "Art. 814"]**: Art. 814 Jeder Geschäftsführer ist zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Die Statuten können die Vertretung abweichend regeln, jedoch muss mindestens ein…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Einunddreissigster Titel: — Die Geschäftsfirmen", "Art. 955a"]

- **Die Geschäftsfirmen", "Art. 955a"]**: Art. 955a Die Eintragung einer Firma entbindet den Berechtigten nicht von der Einhaltung anderer bundesrechtlicher Vorschriften, namentlich zum Schutz vor…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 797a"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 797a"]**: Art. 797a Die Vorschriften des Aktienrechts zum Schiedsgericht sind entsprechend anwendbar.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 853"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 853"]**: Art. 853 Bestehen bei einer Genossenschaft Anteilscheine, so hat jeder der Genossenschaft Beitretende mindestens einen Anteilschein zu übernehmen. Die Statuten…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwölfter Titel: — Der Verlagsvertrag", "Art. 382"]

- **Der Verlagsvertrag", "Art. 382"]**: Art. 382 Solange die Auflagen des Werkes, zu denen der Verleger berechtigt ist, nicht vergriffen sind, darf der Verlaggeber weder über das Werk im Ganzen noch…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335j"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335j"]**: Art. 335j Können sich die Parteien nicht auf einen Sozialplan einigen, so muss ein Schiedsgericht bestellt werden. Das Schiedsgericht stellt einen Sozialplan…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 965"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 965"]**: Art. 965 Wertpapier ist jede Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 31"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 31"]**: Art. 31 Wenn der durch Irrtum, Täuschung oder Furcht beeinflusste Teil binnen Jahresfrist weder dem anderen eröffnet, dass er den Vertrag nicht halte, noch…
- **["Art. 3"]**: Art. 3 … …

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 673"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 673"]**: Art. 673 Die Generalversammlung kann in den Statuten oder durch Beschluss die Bildung freiwilliger Gewinnreserven vorsehen. Freiwillige Gewinnreserven dürfen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697h"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697h"]**: Art. 697h Der Verwaltungsrat unterbreitet der nächsten Generalversammlung den Bericht der Sachverständigen sowie seine Stellungnahme und diejenige der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 322d"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 322d"]**: Art. 322d Richtet der Arbeitgeber neben dem Lohn bei bestimmten Anlässen, wie Weihnachten oder Abschluss des Geschäftsjahres, eine Sondervergütung aus, so hat…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Siebenter Titel: — Die Schenkung", "Art. 252"]

- **Die Schenkung", "Art. 252"]**: Art. 252 Hat sich der Schenker zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet, so erlischt die Verbindlichkeit mit seinem Tode, sofern es nicht anders bestimmt ist.

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1080"]

- **Der Wechsel", "Art. 1080"]**: Art. 1080 Das Gericht kann schon vor der Kraftloserklärung dem Annehmer die Hinterlegung und gegen Sicherstellung selbst die Zahlung des Wechselbetrages zur…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1019"]

- **Der Wechsel", "Art. 1019"]**: Art. 1019 Hat der Bezogene die auf den Wechsel gesetzte Annahmeerklärung vor der Rückgabe des Wechsels gestrichen, so gilt die Annahme als verweigert. Bis zum…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 899"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 899"]**: Art. 899 Die zur Vertretung befugten Personen sind ermächtigt, im Namen der Genossenschaft alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die der Zweck der Genossenschaft…
- **["Art. 7"]**: Art. 7 1 Durch Veränderungen, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes in den Haftungsverhältnissen der Genossenschafter eintreten, werden die Rechte der im…
- **["Art. 3"]**: Art. 3 Haben Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften und Genossenschaften vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes Vermögensteile zur Gründung und…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Dritter Abschnitt: — Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 360"]

- **Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 360"]**: Art. 360 Die Bestimmungen des Normalarbeitsvertrages gelten unmittelbar für die ihm unterstellten Arbeitsverhältnisse, soweit nichts anderes verabredet wird…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreiundzwanzigster Titel: — Die einfache Gesellschaft", "Art. 549"]

- **Die einfache Gesellschaft", "Art. 549"]**: Art. 549 Verbleibt nach Abzug der gemeinschaftlichen Schulden, nach Ersatz der Auslagen und Verwendungen an einzelne Gesellschafter und nach Rückerstattung der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Elfter Titel: — Der Werkvertrag", "Art. 368"]

- **Der Werkvertrag", "Art. 368"]**: Art. 368 Leidet das Werk an so erheblichen Mängeln oder weicht es sonst so sehr vom Vertrage ab, dass es für den Besteller unbrauchbar ist oder dass ihm die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 352"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 352"]**: Art. 352 Der Heimarbeitnehmer hat mit der übernommenen Arbeit rechtzeitig zu beginnen, sie bis zum verabredeten Termin fertigzustellen und das Arbeitserzeugnis…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 795a"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 795a"]**: Art. 795a Die Nachschüsse werden durch die Geschäftsführer eingefordert. Sie dürfen nur eingefordert werden, wenn: 1. die Summe von Stammkapital und…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Fünfter Titel: — Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 178"]

- **Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 178"]**: Art. 178 Die Nebenrechte werden vom Schuldnerwechsel, soweit sie nicht mit der Person des bisherigen Schuldners untrennbar verknüpft sind, nicht berührt. Von…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Sechster Abschnitt: — Auflösung der Genossenschaft", "Art. 915"]

- **Auflösung der Genossenschaft", "Art. 915"]**: Art. 915 Wird das Vermögen einer Genossenschaft vom Bunde, von einem Kanton oder unter Garantie des Kantons von einem Bezirk oder von einer Gemeinde…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achtzehnter Titel: — Die Anweisung", "Art. 470"]

- **Die Anweisung", "Art. 470"]**: Art. 470 Der Anweisende kann die Anweisung gegenüber dem Anweisungsempfänger widerrufen, wenn er sie nicht zur Tilgung seiner Schuld oder sonst zum Vorteile…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266k"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266k"]**: Art. 266k Der Mieter einer beweglichen Sache, die seinem privaten Gebrauch dient und vom Vermieter im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit vermietet wird, kann…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1000"]

- **Der Wechsel", "Art. 1000"]**: Art. 1000 Wenn ein Wechsel, der bei der Begebung unvollständig war, den getroffenen Vereinbarungen zuwider ausgefüllt worden ist, so kann die Nichteinhaltung…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 285"]

- **Die Pacht", "Art. 285"]**: Art. 285 Verletzt der Pächter trotz schriftlicher Mahnung des Verpächters seine Pflicht zu Sorgfalt, Rücksichtnahme oder Unterhalt weiter, so dass dem…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653v"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653v"]**: Art. 653v Beschliesst die Generalversammlung während der Dauer der Ermächtigung des Verwaltungsrats, das Aktienkapital herauf- oder herabzusetzen oder die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwanzigster Titel: — Die Bürgschaft", "Art. 500"]

- **Die Bürgschaft", "Art. 500"]**: Art. 500 Bei Bürgschaften natürlicher Personen verringert sich der Haftungsbetrag, soweit nicht von vorneherein oder nachträglich etwas anderes vereinbart…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 782"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 782"]**: Art. 782 Die Gesellschafterversammlung kann die Herabsetzung des Stammkapitals beschliessen. Das Stammkapital darf nur unter 20 000 Franken herabgesetzt…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 958d"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 958d"]**: Art. 958d Die Bilanz und die Erfolgsrechnung können in Konto- oder in Staffelform dargestellt werden. Positionen, die keinen oder nur einen unwesentlichen Wert…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 685a"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 685a"]**: Art. 685a Die Statuten können bestimmen, dass Namenaktien nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden dürfen. Diese Beschränkung gilt auch für die…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Dreissigster Titel: — Das Handelsregister", "Art. 928"]

- **Das Handelsregister", "Art. 928"]**: Art. 928 Die Führung der Handelsregisterämter obliegt den Kantonen. Es steht ihnen frei, das Handelsregister kantonsübergreifend zu führen. Der Bund übt die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 259a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 259a"]**: Art. 259a Entstehen an der Sache Mängel, die der Mieter weder zu verantworten noch auf eigene Kosten zu beseitigen hat, oder wird der Mieter im…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 689"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 689"]**: Art. 689 Der Aktionär übt seine Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft, wie Bestellung der Organe, Abnahme des Geschäftsberichtes und Beschlussfassung…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunter Titel: — Die Leihe", "Erster Abschnitt: — Die Gebrauchsleihe", "Art. 307"]

- **Die Gebrauchsleihe", "Art. 307"]**: Art. 307 Der Entlehner trägt die gewöhnlichen Kosten für die Erhaltung der Sache, bei geliehenen Tieren insbesondere die Kosten der Fütterung. Für…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 871"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 871"]**: Art. 871 Die Statuten können die Genossenschafter an Stelle oder neben der Haftung zur Leistung von Nachschüssen verpflichten, die jedoch nur zur Deckung von…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 787"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 787"]**: Art. 787 Ist für die Abtretung von Stammanteilen die Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich, so wird die Abtretung erst mit dieser Zustimmung…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 14"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 14"]**: Art. 14 Die Unterschrift ist eigenhändig zu schreiben. Eine Nachbildung der eigenhändigen Schrift auf mechanischem Wege wird nur da als genügend anerkannt, wo…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschafter unter sich", "Art. 560"]

- **Verhältnis der Gesellschafter unter sich", "Art. 560"]**: Art. 560 Ist der Kapitalanteil durch Verluste vermindert worden, so behält der Gesellschafter seinen Anspruch auf Ausrichtung des Honorars und der vom…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 875"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 875"]**: Art. 875 Wer in eine Genossenschaft mit persönlicher Haftung oder mit Nachschusspflicht der Genossenschafter eintritt, haftet gleich den andern…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Einunddreissigster Titel: — Die Geschäftsfirmen", "Art. 949"]

- **Die Geschäftsfirmen", "Art. 949"]**: Art. 949 Art. 949

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697g"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697g"]**: Art. 697g Die Sachverständigen berichten schriftlich einlässlich über das Ergebnis ihrer Untersuchung. Wurde die Sonderuntersuchung durch das Gericht…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 56"]

- **Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 56"]**: Art. 56 Für den von einem Tier angerichteten Schaden haftet, wer dasselbe hält, wenn er nicht nachweist, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt in…
- **["Art. 5"]**: Art. 5 1 Die Aktiengesellschaften und Kommanditaktiengesellschaften, deren Aktien umgewandelt worden sind, müssen bei der nächsten Statutenänderung die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 645"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 645"]**: Art. 645 Ist vor der Eintragung in das Handelsregister im Namen der Gesellschaft gehandelt worden, so haften die Handelnden persönlich und solidarisch. Wurden…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 61"]

- **Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 61"]**: Art. 61 Über die Pflicht von öffentlichen Beamten oder Angestellten, den Schaden, den sie in Ausübung ihrer amtlichen Verrichtungen verursachen, zu ersetzen…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 15"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 15"]**: Art. 15 Kann eine Person nicht unterschreiben, so ist es, mit Vorbehalt der Bestimmungen über den Wechsel, gestattet, die Unterschrift durch ein beglaubigtes…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1084"]

- **Der Wechsel", "Art. 1084"]**: Art. 1084 Die Vorlegung zur Annahme oder zur Zahlung, die Protesterhebung, das Begehren um Aushändigung einer Ausfertigung des Wechsels sowie alle übrigen bei…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 43"]

- **Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 43"]**: Art. 43 Art und Grösse des Ersatzes für den eingetretenen Schaden bestimmt der Richter, der hiebei sowohl die Umstände als die Grösse des Verschuldens zu…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 781"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 781"]**: Art. 781 Die Gesellschafterversammlung kann die Erhöhung des Stammkapitals beschliessen. Die Ausführung des Beschlusses obliegt den Geschäftsführern. Die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 339c"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 339c"]**: Art. 339c Die Höhe der Entschädigung kann durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt werden, darf aber den Betrag nicht…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 85"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 85"]**: Art. 85 Der Schuldner kann eine Teilzahlung nur insoweit auf das Kapital anrechnen, als er nicht mit Zinsen oder Kosten im Rückstande ist. Sind dem Gläubiger…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1127"]

- **Der Check", "Art. 1127"]**: Art. 1127 Der Inhaber eines Verrechnungschecks ist ferner berechtigt, Rückgriff zu nehmen, wenn er nachweist, dass der Bezogene die bedingungslose Gutschrift…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1100"]

- **Der Check", "Art. 1100"]**: Art. 1100 Der Check enthält: 1. die Bezeichnung als Check im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist; 2. die unbedingte…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Dritter Abschnitt: — Verlust der Mitgliedschaft", "Art. 849"]

- **Verlust der Mitgliedschaft", "Art. 849"]**: Art. 849 Die Abtretung der Genossenschaftsanteile und, wenn über die Mitgliedschaft oder den Genossenschaftsanteil eine Urkunde ausgestellt worden ist, die…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Vierter Abschnitt: — Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung", "Art. 962"]

- **Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung", "Art. 962"]**: Art. 962 Es müssen zusätzlich zur Jahresrechnung nach diesem Titel einen Abschluss nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellen: 1…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 702"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 702"]**: Art. 702 Der Verwaltungsrat trifft die für die Feststellung der Stimmrechte erforderlichen Anordnungen. Er sorgt für die Führung des Protokolls. Dieses hält…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Vierter Abschnitt: — Besondere Arten des Kaufes", "Art. 227"]

- **Besondere Arten des Kaufes", "Art. 227"]**: Art. 227 Art. 227

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 257b"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 257b"]**: Art. 257b Bei Wohn- und Geschäftsräumen sind die Nebenkosten die tatsächlichen Aufwendungen des Vermieters für Leistungen, die mit dem Gebrauch zusammenhängen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Gesellschaft", "Art. 817"]

- **Organisation der Gesellschaft", "Art. 817"]**: Art. 817 Die Gesellschaft haftet für den Schaden aus unerlaubten Handlungen, die eine zur Geschäftsführung oder zur Vertretung befugte Person in Ausübung ihrer…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 214"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 214"]**: Art. 214 Ist die verkaufte Sache gegen Vorausbezahlung des Preises oder Zug um Zug zu übergeben und befindet sich der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises im…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Dreissigster Titel: — Das Handelsregister", "Art. 931"]

- **Das Handelsregister", "Art. 931"]**: Art. 931 Eine natürliche Person, die ein Gewerbe betreibt, das im letzten Geschäftsjahr einen Umsatzerlös von mindestens 100 000 Franken erzielt hat, muss ihr…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Zweiter Abschnitt: — Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 270b"]

- **Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 270b"]**: Art. 270b Der Mieter kann eine Mietzinserhöhung innert 30 Tagen, nachdem sie ihm mitgeteilt worden ist, bei der Schlichtungsbehörde als missbräuchlich im Sinne…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335g"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335g"]**: Art. 335g Der Arbeitgeber hat dem kantonalen Arbeitsamt jede beabsichtigte Massenentlassung schriftlich anzuzeigen und der Arbeitnehmervertretung oder, falls…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Zweiter Abschnitt: — Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 960e"]

- **Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 960e"]**: Art. 960e Verbindlichkeiten müssen zum Nennwert eingesetzt werden. Lassen vergangene Ereignisse einen Mittelabfluss in künftigen Geschäftsjahren erwarten, so…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1035"]

- **Der Wechsel", "Art. 1035"]**: Art. 1035 Der Protest muss durch eine hierzu ermächtigte Urkundsperson oder Amtsstelle erhoben werden.

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Dreissigster Titel: — Das Handelsregister", "Art. 933"]

- **Das Handelsregister", "Art. 933"]**: Art. 933 Ist eine Tatsache im Handelsregister eingetragen, so muss auch jede Änderung dieser Tatsache eingetragen werden. Eine ausgeschiedene Person hat das…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1171"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1171"]**: Art. 1171 Bei einer Mehrheit von Gläubigergemeinschaften kann der Schuldner eine oder mehrere der im vorangehenden Artikel vorgesehenen Massnahmen den…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Dreissigster Titel: — Das Handelsregister", "Art. 928b"]

- **Das Handelsregister", "Art. 928b"]**: Art. 928b Die Oberaufsichtsbehörde des Bundes über das Handelsregister betreibt die zentralen Datenbanken über die Rechtseinheiten und die Personen, die in den…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 327b"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 327b"]**: Art. 327b Benützt der Arbeitnehmer im Einverständnis mit dem Arbeitgeber für seine Arbeit ein von diesem oder ein von ihm selbst gestelltes Motorfahrzeug, so…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 109"]

- **Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 109"]**: Art. 109 Wer vom Vertrage zurücktritt, kann die versprochene Gegenleistung verweigern und das Geleistete zurückfordern. Überdies hat er Anspruch auf Ersatz des…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1039"]

- **Der Wechsel", "Art. 1039"]**: Art. 1039 Muss eine wechselrechtliche Leistung von mehreren Verpflichteten verlangt werden, so ist über die Proteste nur eine Urkunde erforderlich.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechzehnter Titel: — Der Frachtvertrag", "Art. 443"]

- **Der Frachtvertrag", "Art. 443"]**: Art. 443 Solange das Frachtgut noch in Händen des Frachtführers ist, hat der Absender das Recht, dasselbe gegen Entschädigung des Frachtführers für Auslagen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Auflösung und Ausscheiden", "Art. 580"]

- **Auflösung und Ausscheiden", "Art. 580"]**: Art. 580 Der dem ausscheidenden Gesellschafter zukommende Betrag wird durch Übereinkunft festgesetzt. Enthält der Gesellschaftsvertrag darüber keine Bestimmung…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1028"]

- **Der Wechsel", "Art. 1028"]**: Art. 1028 Der Inhaber eines Wechsels, der an einem bestimmten Tag oder bestimmte Zeit nach der Ausstellung oder nach Sicht zahlbar ist, hat den Wechsel am…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Vierter Abschnitt: — Besondere Arten des Kaufes", "Art. 225"]

- **Besondere Arten des Kaufes", "Art. 225"]**: Art. 225 Ist die Sache dem Käufer vor der Prüfung übergeben worden, so gilt der Kauf als genehmigt, wenn der Käufer nicht innerhalb der vertragsmässigen oder…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 681"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 681"]**: Art. 681 Ein Aktionär, der den Ausgabebetrag seiner Aktie nicht zur rechten Zeit einbezahlt, ist zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. Der Verwaltungsrat…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 731"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 731"]**: Art. 731 Bei Gesellschaften, die verpflichtet sind, ihre Jahresrechnung und gegebenenfalls ihre Konzernrechnung durch eine Revisionsstelle prüfen zu lassen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Dritter Abschnitt: — Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 273c"]

- **Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 273c"]**: Art. 273c Der Mieter kann auf Rechte, die ihm nach diesem Abschnitt zustehen, nur verzichten, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist. Abweichende Vereinbarungen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 257e"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 257e"]**: Art. 257e Leistet der Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen eine Sicherheit in Geld oder in Wertpapieren, so muss der Vermieter sie bei einer Bank auf einem…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 349d"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 349d"]**: Art. 349d Ist der Handelsreisende für mehrere Arbeitgeber gleichzeitig tätig und ist die Verteilung des Auslagenersatzes nicht durch schriftliche Abrede…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Erster Abschnitt: — Der einfache Auftrag", "Art. 401"]

- **Der einfache Auftrag", "Art. 401"]**: Art. 401 Hat der Beauftragte für Rechnung des Auftraggebers in eigenem Namen Forderungsrechte gegen Dritte erworben, so gehen sie auf den Auftraggeber über…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 40e"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 40e"]**: Art. 40e Der Widerruf ist an keine Form gebunden. Der Nachweis des fristgemässen Widerrufs obliegt dem Kunden. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunzehnter Titel: — Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 475"]

- **Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 475"]**: Art. 475 Der Hinterleger kann die hinterlegte Sache nebst allfälligem Zuwachs jederzeit zurückfordern, selbst wenn für die Aufbewahrung eine bestimmte Dauer…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1110"]

- **Der Check", "Art. 1110"]**: Art. 1110 Wer einen durch Indossament übertragbaren Check in Händen hat, gilt als rechtmässiger Inhaber, sofern er sein Recht durch eine ununterbrochene Reihe…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwanzigster Titel: — Die Bürgschaft", "Art. 494"]

- **Die Bürgschaft", "Art. 494"]**: Art. 494 Die Bürgschaft einer verheirateten Person bedarf zu ihrer Gültigkeit der im einzelnen Fall vorgängig oder spätestens gleichzeitig abgegebenen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 731a"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 731a"]**: Art. 731a Die Statuten und die Generalversammlung können die Organisation der Revisionsstelle eingehender regeln und deren Aufgaben erweitern. Der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 282"]

- **Die Pacht", "Art. 282"]**: Art. 282 Ist der Pächter nach der Übernahme der Sache mit der Zahlung fälliger Pachtzinse oder Nebenkosten im Rückstand, so kann ihm der Verpächter schriftlich…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 330"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 330"]**: Art. 330 Übergibt der Arbeitnehmer zur Sicherung seiner Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis dem Arbeitgeber eine Kaution, so hat sie dieser von seinem…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 39"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 39"]**: Art. 39 Wird die Genehmigung ausdrücklich oder stillschweigend abgelehnt, so kann derjenige, der als Stellvertreter gehandelt hat, auf Ersatz des aus dem…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 735c"]

- **Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 735c"]**: Art. 735c Folgende Vergütungen für gegenwärtige und frühere Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Beirats oder für ihnen nahestehende…
- **["Art. 2"]**: Art. 2 Institute des öffentlichen Rechts, die vor Inkrafttreten des neuen Rechts errichtet wurden und die eine überwiegend privatwirtschaftliche…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 652a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 652a"]**: Art. 652a Art. 652a

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266i"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266i"]**: Art. 266i Stirbt der Mieter, so können seine Erben mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen.

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1004"]

- **Der Wechsel", "Art. 1004"]**: Art. 1004 Das Indossament überträgt alle Rechte aus dem Wechsel. Ist es ein Blankoindossament, so kann der Inhaber: 1. das Indossament mit seinem Namen oder…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 319"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 319"]**: Art. 319 Durch den Einzelarbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Leistung von Arbeit im Dienst des…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 625"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 625"]**: Art. 625 Art. 625

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 303"]

- **Die Pacht", "Art. 303"]**: Art. 303 Bestimmen Vertrag oder Ortsgebrauch nichts anderes, so haftet der Einsteller für Schäden am eingestellten Vieh, wenn er nicht beweist, dass er die…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Siebter Abschnitt: — Transparenz bei Rohstoffunternehmen", "Art. 964g"]

- **Transparenz bei Rohstoffunternehmen", "Art. 964g"]**: Art. 964g Der Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres elektronisch zu veröffentlichen. Er…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Dritter Abschnitt: — Die Inhaberpapiere", "Art. 978"]

- **Die Inhaberpapiere", "Art. 978"]**: Art. 978 Ein Wertpapier gilt als Inhaberpapier, wenn aus dem Wortlaut oder der Form der Urkunde ersichtlich ist, dass der jeweilige Inhaber als Berechtigter…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1140"]

- **Der Check", "Art. 1140"]**: Art. 1140 Die Wirkungen der Checkerklärungen bestimmen sich nach dem Recht des Landes, in dessen Gebiete die Erklärungen unterschrieben worden sind.

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Dritter Abschnitt: — Beziehungen zu dritten Personen", "Art. 113"]

- **Beziehungen zu dritten Personen", "Art. 113"]**: Art. 113 Wenn ein Dienstherr gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht versichert war und der Dienstpflichtige nicht weniger als die Hälfte an die Prämien…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 901"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 901"]**: Art. 901 Art. 901
- **["Art. 8"]**: Art. 8 1 Aktien von Aktionären, die fünf Jahre nach Inkrafttreten von Artikel 622 Absatz 1bis beim Gericht ihre Eintragung in das Aktienbuch der Gesellschaft…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 734f"]

- **Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 734f"]**: Art. 734f Sofern nicht jedes Geschlecht mindestens zu 30 Prozent im Verwaltungsrat und zu 20 Prozent in der Geschäftsleitung vertreten ist, sind im…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Erster Abschnitt: — Begriff und Errichtung", "Art. 552"]

- **Begriff und Errichtung", "Art. 552"]**: Art. 552 Die Kollektivgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der zwei oder mehrere natürliche Personen, ohne Beschränkung ihrer Haftung gegenüber den…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 199"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 199"]**: Art. 199 Eine Vereinbarung über Aufhebung oder Beschränkung der Gewährspflicht ist ungültig, wenn der Verkäufer dem Käufer die Gewährsmängel arglistig…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 795b"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 795b"]**: Art. 795b Geleistete Nachschüsse dürfen nur dann ganz oder teilweise zurückbezahlt werden, wenn der Betrag durch frei verwendbares Eigenkapital gedeckt ist und…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Elfter Titel: — Der Werkvertrag", "Art. 375"]

- **Der Werkvertrag", "Art. 375"]**: Art. 375 Wird ein mit dem Unternehmer verabredeter ungefährer Ansatz ohne Zutun des Bestellers unverhältnismässig überschritten, so hat dieser sowohl während…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Fünfzehnter Titel: — Die Kommission", "Art. 429"]

- **Die Kommission", "Art. 429"]**: Art. 429 Der Kommissionär, der ohne Einwilligung des Kommittenten einem Dritten Vorschüsse macht oder Kredit gewährt, tut dieses auf eigene Gefahr. Soweit…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunter Titel: — Die Leihe", "Erster Abschnitt: — Die Gebrauchsleihe", "Art. 308"]

- **Die Gebrauchsleihe", "Art. 308"]**: Art. 308 Haben mehrere eine Sache gemeinschaftlich entlehnt, so haften sie solidarisch.

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 19"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 19"]**: Art. 19 Der Inhalt des Vertrages kann innerhalb der Schranken des Gesetzes beliebig festgestellt werden. Von den gesetzlichen Vorschriften abweichende…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Auflösung und Ausscheiden", "Art. 579"]

- **Auflösung und Ausscheiden", "Art. 579"]**: Art. 579 Sind nur zwei Gesellschafter vorhanden, so kann derjenige, der keine Veranlassung zur Auflösung gegeben hatte, unter den gleichen Voraussetzungen das…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Erster Abschnitt: — Begriff und Errichtung", "Art. 594"]

- **Begriff und Errichtung", "Art. 594"]**: Art. 594 Eine Kommanditgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der zwei oder mehrere Personen sich zum Zwecke vereinigen, ein Handels-, ein Fabrikations- oder…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwanzigster Titel: — Die Bürgschaft", "Art. 508"]

- **Die Bürgschaft", "Art. 508"]**: Art. 508 Bezahlt der Bürge die Hauptschuld ganz oder teilweise, so hat er dem Hauptschuldner Mitteilung zu machen. Unterlässt er diese Mitteilung und bezahlt…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Dritter Abschnitt: — Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 356a"]

- **Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 356a"]**: Art. 356a Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages und Abreden zwischen den Vertragsparteien, durch die Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zum Eintritt in einen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 661"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 661"]**: Art. 661 Die Anteile am Gewinn und am Liquidationsergebnis sind, sofern die Statuten nicht etwas anderes vorsehen, im Verhältnis der auf das Aktienkapital…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Auflösung und Ausscheiden", "Art. 577"]

- **Auflösung und Ausscheiden", "Art. 577"]**: Art. 577 Wenn die Auflösung der Gesellschaft aus wichtigen Gründen verlangt werden könnte und diese vorwiegend in der Person eines oder mehrerer Gesellschafter…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Erster Abschnittbis: — Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung", "Art. 406a"]

- **Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung", "Art. 406a"]**: Art. 406a Wer einen Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung annimmt, verpflichtet sich, dem Auftraggeber gegen eine Vergütung Personen für die Ehe…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Dritter Abschnitt: — Beziehungen zu dritten Personen", "Art. 111"]

- **Beziehungen zu dritten Personen", "Art. 111"]**: Art. 111 Wer einem andern die Leistung eines Dritten verspricht, ist, wenn sie nicht erfolgt, zum Ersatze des hieraus entstandenen Schadens verpflichtet.

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1104"]

- **Der Check", "Art. 1104"]**: Art. 1104 Der Check kann nicht angenommen werden. Ein auf den Check gesetzter Annahmevermerk gilt als nicht geschrieben.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 205"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 205"]**: Art. 205 Liegt ein Fall der Gewährleistung wegen Mängel der Sache vor, so hat der Käufer die Wahl, mit der Wandelungsklage den Kauf rückgängig zu machen oder…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 723–724"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 723–724"]**: Art. 723–724 Art. 723–724

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266d"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266d"]**: Art. 266d Bei der Miete von Geschäftsräumen können die Parteien mit einer Frist von sechs Monaten auf einen ortsüblichen Termin oder, wenn es keinen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 898"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 898"]**: Art. 898 Die Statuten können die Generalversammlung oder die Verwaltung ermächtigen, die Geschäftsführung oder einzelne Zweige derselben und die Vertretung an…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zweiundzwanzigster Titel: — Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 527"]

- **Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 527"]**: Art. 527 Sowohl der Pfründer als der Pfrundgeber kann die Verpfründung einseitig aufheben, wenn infolge von Verletzung der vertraglichen Pflichten das…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1105"]

- **Der Check", "Art. 1105"]**: Art. 1105 Der Check kann zahlbar gestellt werden: an eine bestimmte Person, mit oder ohne den ausdrücklichen Vermerk «an Ordre»; an eine bestimmte Person, mit…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1052"]

- **Der Wechsel", "Art. 1052"]**: Art. 1052 Soweit der Aussteller eines Wechsels und der Annehmer zum Schaden des Wechselinhabers ungerechtfertigt bereichert sind bleiben sie diesem…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 82"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 82"]**: Art. 82 Wer bei einem zweiseitigen Vertrage den andern zur Erfüllung anhalten will, muss entweder bereits erfüllt haben oder die Erfüllung anbieten, es sei…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 337"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 337"]**: Art. 337 Aus wichtigen Gründen kann der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer jederzeit das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen; er muss die fristlose…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwanzigster Titel: — Die Bürgschaft", "Art. 492"]

- **Die Bürgschaft", "Art. 492"]**: Art. 492 Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger des Hauptschuldners, für die Erfüllung der Schuld einzustehen. Jede…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 340b"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 340b"]**: Art. 340b Übertritt der Arbeitnehmer das Konkurrenzverbot, so hat er den dem Arbeitgeber erwachsenden Schaden zu ersetzen. Ist bei Übertretung des Verbotes…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreiundzwanzigster Titel: — Die einfache Gesellschaft", "Art. 537"]

- **Die einfache Gesellschaft", "Art. 537"]**: Art. 537 Für Auslagen oder Verbindlichkeiten, die ein Gesellschafter in den Angelegenheiten der Gesellschaft macht oder eingeht, sowie für Verluste, die er…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 967"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 967"]**: Art. 967 Zur Übertragung des Wertpapiers zu Eigentum oder zu einem beschränkten dinglichen Recht bedarf es in allen Fällen der Übertragung des Besitzes an der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 779a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 779a"]**: Art. 779a Personen, die vor der Eintragung ins Handelsregister im Namen der Gesellschaft handeln, haften dafür persönlich und solidarisch. Übernimmt die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 616"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 616"]**: Art. 616 Im Konkurse der Gesellschaft wird das Gesellschaftsvermögen zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger verwendet unter Ausschluss der Privatgläubiger…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 688"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 688"]**: Art. 688 Auf den Inhaber lautende Interimsscheine dürfen nur für Inhaberaktien ausgegeben werden, deren Nennwert voll einbezahlt ist. Vor der Volleinzahlung…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Gesellschaft", "Art. 808c"]

- **Organisation der Gesellschaft", "Art. 808c"]**: Art. 808c Für die Anfechtung der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sind die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 663bbis"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 663bbis"]**: Art. 663bbis Art. 663bbis

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 257f"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 257f"]**: Art. 257f Der Mieter muss die Sache sorgfältig gebrauchen. Der Mieter einer unbeweglichen Sache muss auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen. Verletzt…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1141"]

- **Der Check", "Art. 1141"]**: Art. 1141 Das Recht des Landes, in dessen Gebiet der Check zahlbar ist, bestimmt: 1. ob der Check notwendigerweise bei Sicht zahlbar ist oder ob er auf eine…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 47"]

- **Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 47"]**: Art. 47 Bei Tötung eines Menschen oder Körperverletzung kann der Richter unter Würdigung der besonderen Umstände dem Verletzten oder den Angehörigen des…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Achter Abschnitt: — Genossenschaftsverbände", "Art. 925"]

- **Genossenschaftsverbände", "Art. 925"]**: Art. 925 Der Eintritt in einen Genossenschaftsverband darf für die Mitglieder der eintretenden Genossenschaft keine Verpflichtungen zur Folge haben, denen sie…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1078"]

- **Der Wechsel", "Art. 1078"]**: Art. 1078 Wird der abhanden gekommene Wechsel vorgelegt, so setzt das Gericht dem Gesuchsteller eine Frist zur Anhebung der Klage auf Herausgabe des Wechsels…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 662"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 662"]**: Art. 662 Art. 662

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Zweiter Abschnitt: — Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 269a"]

- **Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 269a"]**: Art. 269a Mietzinse sind in der Regel nicht missbräuchlich, wenn sie insbesondere: a. im Rahmen der orts- oder quartierüblichen Mietzinse liegen; b. durch…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 652g"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 652g"]**: Art. 652g Liegen der Kapitalerhöhungsbericht und, sofern erforderlich, die Prüfungsbestätigung vor, so ändert der Verwaltungsrat die Statuten und stellt dabei…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Dritter Abschnitt: — Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 272a"]

- **Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 272a"]**: Art. 272a Die Erstreckung ist ausgeschlossen bei Kündigungen: a. wegen Zahlungsrückstand des Mieters (Art. 257d); b. wegen schwerer Verletzung der Pflicht des…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Einundzwanzigster Titel: — Spiel und Wette", "Art. 513"]

- **Spiel und Wette", "Art. 513"]**: Art. 513 Aus Spiel und Wette entsteht keine Forderung. Dasselbe gilt von Darlehen und Vorschüssen, die wissentlich zum Behufe des Spieles oder der Wette…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Vierter Abschnitt: — Auflösung und Ausscheiden", "Art. 825a"]

- **Auflösung und Ausscheiden", "Art. 825a"]**: Art. 825a Die Abfindung wird mit dem Ausscheiden fällig, soweit die Gesellschaft: 1. über verwendbares Eigenkapital verfügt; 2. die Stammanteile der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 208"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 208"]**: Art. 208 Wird der Kauf rückgängig gemacht, so muss der Käufer die Sache nebst dem inzwischen bezogenen Nutzen dem Verkäufer zurückgeben. Der Verkäufer hat den…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Erster Abschnitt: — Begriff und Errichtung", "Art. 829"]

- **Begriff und Errichtung", "Art. 829"]**: Art. 829 Öffentlich-rechtliche Personenverbände stehen, auch wenn sie genossenschaftlichen Zwecken dienen, unter dem öffentlichen Recht des Bundes und der…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Dritter Abschnitt: — Die Inhaberpapiere", "Art. 980"]

- **Die Inhaberpapiere", "Art. 980"]**: Art. 980 Gegen die Forderung aus Inhaberzinscoupons kann der Schuldner die Einrede, dass die Kapitalschuld getilgt sei, nicht erheben. Der Schuldner ist aber…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 773"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 773"]**: Art. 773 Das Stammkapital beträgt mindestens 20 000 Franken. Zulässig ist auch ein Stammkapital in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen ausländischen…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Sechster Abschnitt: — Wechselähnliche und andere Ordrepapiere", "Art. 1145"]

- **Wechselähnliche und andere Ordrepapiere", "Art. 1145"]**: Art. 1145 Ein Wertpapier gilt als Ordrepapier, wenn es an Ordre lautet oder vom Gesetze als Ordrepapier erklärt ist.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 350"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 350"]**: Art. 350 Beträgt die Provision mindestens einen Fünftel des Lohnes und unterliegt sie erheblichen saisonmässigen Schwankungen, so darf der Arbeitgeber dem…
- **["Art. 5"]**: Art. 5 … …

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "I. — Urkunde", "Art. 784"]

- **Urkunde", "Art. 784"]**: Art. 784 Wird über Stammanteile eine Urkunde ausgestellt, so kann diese nur als Beweisurkunde oder Namenpapier errichtet werden. In die Urkunde müssen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Sechster Abschnitt: — Verantwortlichkeit", "Art. 752"]

- **Verantwortlichkeit", "Art. 752"]**: Art. 752 Art. 752

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 689e"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 689e"]**: Art. 689e Wer bei einer Gesellschaft, deren Aktien nicht an einer Börse kotiert sind, Stimmrechte aus Aktien ausüben will, die bei ihm hinterlegt sind, ersucht…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Einunddreissigster Titel: — Die Geschäftsfirmen", "Art. 944"]

- **Die Geschäftsfirmen", "Art. 944"]**: Art. 944 Jede Firma darf, neben dem vom Gesetze vorgeschriebenen wesentlichen Inhalt, Angaben enthalten, die zur näheren Umschreibung der darin erwähnten…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329e"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329e"]**: Art. 329e Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer bis zum vollendeten 30. Altersjahr für unentgeltliche leitende, betreuende oder beratende Tätigkeit im Rahmen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreiundzwanzigster Titel: — Die einfache Gesellschaft", "Art. 543"]

- **Die einfache Gesellschaft", "Art. 543"]**: Art. 543 Wenn ein Gesellschafter zwar für Rechnung der Gesellschaft, aber in eigenem Namen mit einem Dritten Geschäfte abschliesst, so wird er allein dem…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Vierter Abschnitt: — Auflösung und Ausscheiden", "Art. 826"]

- **Auflösung und Ausscheiden", "Art. 826"]**: Art. 826 Jeder Gesellschafter hat Anspruch auf einen Anteil am Liquidationsergebnis, der dem Verhältnis der Nennwerte seiner Stammanteile zum Stammkapital…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1037"]

- **Der Wechsel", "Art. 1037"]**: Art. 1037 Der Protest ist auf ein besonderes Blatt zu setzen, das mit dem Wechsel verbunden wird. Wird der Protest unter Vorlegung mehrerer Ausfertigungen…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Fünfter Titel: — Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 181"]

- **Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 181"]**: Art. 181 Wer ein Vermögen oder ein Geschäft mit Aktiven und Passiven übernimmt, wird den Gläubigern aus den damit verbundenen Schulden ohne weiteres…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Erster Abschnitt: — Begriff und Errichtung", "Art. 597"]

- **Begriff und Errichtung", "Art. 597"]**: Art. 597 Die Anmeldung der einzutragenden Tatsachen oder ihrer Veränderung muss von allen Gesellschaftern beim Handelsregisteramt unterzeichnet oder…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 973a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 973a"]**: Art. 973a Der Aufbewahrer ist befugt, vertretbare Wertpapiere mehrerer Hinterleger ungetrennt zu verwahren, es sei denn, ein Hinterleger verlangt ausdrücklich…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 132"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 132"]**: Art. 132 Bei der Berechnung der Frist ist der Tag, von dem an die Verjährung läuft, nicht mitzurechnen und die Verjährung erst dann als beendigt zu betrachten…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 331c"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 331c"]**: Art. 331c Vorsorgeeinrichtungen dürfen für die Risiken Tod und Invalidität einen Vorbehalt aus gesundheitlichen Gründen machen. Dieser darf höchstens fünf…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Gesellschaft", "Art. 806b"]

- **Organisation der Gesellschaft", "Art. 806b"]**: Art. 806b Im Falle der Nutzniessung an einem Stammanteil stehen das Stimmrecht und die damit zusammenhängenden Rechte dem Nutzniesser zu. Dieser wird dem…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Vierter Titel: — Besondere Verhältnisse bei Obligationen", "Dritter Abschnitt: — Haft- und Reugeld. Lohnabzüge. Konventionalstrafe", "Art. 163"]

- **Haft- und Reugeld. Lohnabzüge. Konventionalstrafe", "Art. 163"]**: Art. 163 Die Konventionalstrafe kann von den Parteien in beliebiger Höhe bestimmt werden. Sie kann nicht gefordert werden, wenn sie ein widerrechtliches oder…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 614"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 614"]**: Art. 614 Ein Gesellschaftsgläubiger, der gleichzeitig Privatschuldner des Kommanditärs ist, kann diesem gegenüber eine Verrechnung nur dann beanspruchen, wenn…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Dritter Abschnitt: — Verlust der Mitgliedschaft", "Art. 847"]

- **Verlust der Mitgliedschaft", "Art. 847"]**: Art. 847 Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tode des Genossenschafters. Die Statuten können jedoch bestimmen, dass die Erben ohne weiteres Mitglieder der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Siebenter Titel: — Die Schenkung", "Art. 247"]

- **Die Schenkung", "Art. 247"]**: Art. 247 Der Schenker kann den Rückfall der geschenkten Sache an sich selbst vorbehalten für den Fall, dass der Beschenkte vor ihm sterben sollte. Dieses…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1184"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1184"]**: Art. 1184 Im Nachlassverfahren wird unter Vorbehalt der Vorschriften über die pfandversicherten Anleihen ein besonderer Beschluss der Anleihensgläubiger über…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1083"]

- **Der Wechsel", "Art. 1083"]**: Art. 1083 Weder gesetzliche noch richterliche Respekttage werden anerkannt.

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Dritter Abschnitt: — Beziehungen zu dritten Personen", "Art. 110"]

- **Beziehungen zu dritten Personen", "Art. 110"]**: Art. 110 Soweit ein Dritter den Gläubiger befriedigt, gehen dessen Rechte von Gesetzes wegen auf ihn über: 1. wenn er eine für eine fremde Schuld verpfändete…
- **["Art. 6"]**: Art. 6 Art. 6

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 707"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 707"]**: Art. 707 Der Verwaltungsrat der Gesellschaft besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. … Ist an der Gesellschaft eine juristische Person oder eine…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 896"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 896"]**: Art. 896 Die Mitglieder der Verwaltung werden auf höchstens vier Jahre gewählt, sind aber, wenn die Statuten nicht etwas anderes bestimmen, wieder wählbar. Bei…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Siebenter Titel: — Die Schenkung", "Art. 250"]

- **Die Schenkung", "Art. 250"]**: Art. 250 Bei dem Schenkungsversprechen kann der Schenker das Versprechen widerrufen und dessen Erfüllung verweigern: 1. aus den gleichen Gründen, aus denen das…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Vierter Abschnitt: — Besondere Arten des Kaufes", "Art. 228"]

- **Besondere Arten des Kaufes", "Art. 228"]**: Art. 228 Art. 228

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 277"]

- **Die Pacht", "Art. 277"]**: Art. 277 Umfasst die Pacht auch Geräte, Vieh oder Vorräte, so muss jede Partei der andern ein genaues, von ihr unterzeichnetes Verzeichnis dieser Gegenstände…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Vierter Titel: — Besondere Verhältnisse bei Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Bedingungen", "Art. 151"]

- **Die Bedingungen", "Art. 151"]**: Art. 151 Ein Vertrag, dessen Verbindlichkeit vom Eintritte einer ungewissen Tatsache abhängig gemacht wird, ist als bedingt anzusehen. Für den Beginn der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Fünfter Abschnitt: — Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 741"]

- **Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 741"]**: Art. 741 Die Generalversammlung kann die von ihr ernannten Liquidatoren jederzeit abberufen. Auf Antrag eines Aktionärs kann das Gericht, sofern wichtige…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1051"]

- **Der Wechsel", "Art. 1051"]**: Art. 1051 Steht der rechtzeitigen Vorlegung des Wechsels oder der rechtzeitigen Erhebung des Protestes ein unüberwindliches Hindernis entgegen (gesetzliche…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Siebter Abschnitt: — Transparenz bei Rohstoffunternehmen", "Art. 964f"]

- **Transparenz bei Rohstoffunternehmen", "Art. 964f"]**: Art. 964f Der Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen erstreckt sich nur auf Zahlungen, die sich aus der Geschäftstätigkeit in der mineral-, erdöl- oder…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 191"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 191"]**: Art. 191 Kommt der Verkäufer seiner Vertragspflicht nicht nach, so hat er den Schaden, der dem Käufer hieraus entsteht, zu ersetzen. Der Käufer kann als seinen…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 12"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 12"]**: Art. 12 Ist für einen Vertrag die schriftliche Form gesetzlich vorgeschrieben, so gilt diese Vorschrift auch für jede Abänderung, mit Ausnahme von ergänzenden…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Sechster Abschnitt: — Verjährung", "Art. 591"]

- **Verjährung", "Art. 591"]**: Art. 591 Die Forderungen von Gesellschaftsgläubigern gegen einen Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft verjähren in fünf Jahren nach der…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 958f"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 958f"]**: Art. 958f Die Geschäftsbücher und die Buchungsbelege sowie der Geschäftsbericht und der Revisionsbericht sind während zehn Jahren aufzubewahren. Die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Vierter Abschnitt: — Auflösung und Ausscheiden", "Art. 823"]

- **Auflösung und Ausscheiden", "Art. 823"]**: Art. 823 Liegt ein wichtiger Grund vor, so kann die Gesellschaft beim Gericht auf Ausschluss eines Gesellschafters klagen. Die Statuten können vorsehen, dass…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Vierter Abschnitt: — Besondere Arten des Kaufes", "Art. 232"]

- **Besondere Arten des Kaufes", "Art. 232"]**: Art. 232 Die Zu- oder Absage muss bei Grundstücken an der Steigerung selbst erfolgen. Vorbehalte, durch die der Bietende über die Steigerungsverhandlung hinaus…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 656d"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 656d"]**: Art. 656d Den Partizipanten muss die Einberufung der Generalversammlung zusammen mit den Verhandlungsgegenständen und den Anträgen bekannt gegeben werden…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Gesellschaft", "Art. 816"]

- **Organisation der Gesellschaft", "Art. 816"]**: Art. 816 Für die Beschlüsse der Geschäftsführer gelten sinngemäss die gleichen Nichtigkeitsgründe wie für die Beschlüsse der Generalversammlung der…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 130"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 130"]**: Art. 130 Die Verjährung beginnt mit der Fälligkeit der Forderung. Ist eine Forderung auf Kündigung gestellt, so beginnt die Verjährung mit dem Tag, auf den die…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Dritter Abschnitt: — Rechnungslegung für grössere Unternehmen", "Art. 961b"]

- **Rechnungslegung für grössere Unternehmen", "Art. 961b"]**: Art. 961b Die Geldflussrechnung stellt die Veränderung der flüssigen Mittel aus der Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1170"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1170"]**: Art. 1170 Eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln des im Umlauf befindlichen Kapitals ist zur Gültigkeit des Beschlusses erforderlich, wenn es sich um…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 654"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 654"]**: Art. 654 Die Generalversammlung kann nach Massgabe der Statuten oder auf dem Wege der Statutenänderung die Ausgabe von Vorzugsaktien beschliessen oder…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 116"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 116"]**: Art. 116 Die Tilgung einer alten Schuld durch Begründung einer neuen wird nicht vermutet. Insbesondere bewirkt die Eingehung einer Wechselverbindlichkeit mit…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Fünfter Titel: — Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 171"]

- **Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 171"]**: Art. 171 Bei der entgeltlichen Abtretung haftet der Abtretende für den Bestand der Forderung zur Zeit der Abtretung. Für die Zahlungsfähigkeit des Schuldners…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Fünfzehnter Titel: — Die Kommission", "Art. 426"]

- **Die Kommission", "Art. 426"]**: Art. 426 Der Kommissionär hat dem Kommittenten die erforderlichen Nachrichten zu geben und insbesondere von der Ausführung des Auftrages sofort Anzeige zu…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunzehnter Titel: — Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 490"]

- **Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 490"]**: Art. 490 Stallwirte haften für die Beschädigung, Vernichtung oder Entwendung der bei ihnen eingestellten oder von ihnen oder ihren Leuten auf andere Weise…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 613"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 613"]**: Art. 613 Die Privatgläubiger eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters oder eines Kommanditärs sind nicht befugt, das Gesellschaftsvermögen zu ihrer…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Vierter Abschnitt: — Besondere Arten des Kaufes", "Art. 230"]

- **Besondere Arten des Kaufes", "Art. 230"]**: Art. 230 Wenn in rechtswidriger oder gegen die guten Sitten verstossender Weise auf den Erfolg der Versteigerung eingewirkt worden ist, so kann diese innert…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 706b"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 706b"]**: Art. 706b Nichtig sind insbesondere Beschlüsse der Generalversammlung, die: 1. das Recht auf Teilnahme an der Generalversammlung, das Mindeststimmrecht, die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Erster Abschnitt: — Begriff und Errichtung", "Art. 836"]

- **Begriff und Errichtung", "Art. 836"]**: Art. 836 Art. 836

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Elfter Titel: — Der Werkvertrag", "Art. 365"]

- **Der Werkvertrag", "Art. 365"]**: Art. 365 Soweit der Unternehmer die Lieferung des Stoffes übernommen hat, haftet er dem Besteller für die Güte desselben und hat Gewähr zu leisten wie ein…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwanzigster Titel: — Die Bürgschaft", "Art. 493"]

- **Die Bürgschaft", "Art. 493"]**: Art. 493 Die Bürgschaft bedarf zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Erklärung des Bürgen und der Angabe des zahlenmässig bestimmten Höchstbetrages seiner…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 29"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 29"]**: Art. 29 Ist ein Vertragschliessender von dem anderen oder von einem Dritten widerrechtlich durch Erregung gegründeter Furcht zur Eingehung eines Vertrages…
- **["Art. 11"]**: Art. 11 1 Auf den Inhaber lautende Aktien und Interimsscheine, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgegeben worden sind, unterstehen den Bestimmungen der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwanzigster Titel: — Die Bürgschaft", "Art. 497"]

- **Die Bürgschaft", "Art. 497"]**: Art. 497 Mehrere Bürgen, die gemeinsam die nämliche teilbare Hauptschuld verbürgt haben, haften für ihre Anteile als einfache Bürgen und für die Anteile der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 659a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 659a"]**: Art. 659a Erwirbt eine Gesellschaft eigene Aktien, so ruhen für diese Aktien das Stimmrecht und die damit verbundenen Rechte. Das Stimmrecht und die damit…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Zweiter Abschnitt: — Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 269b"]

- **Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 269b"]**: Art. 269b Die Vereinbarung, dass der Mietzins einem Index folgt, ist nur gültig, wenn der Mietvertrag für mindestens fünf Jahre abgeschlossen und als Index der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 322a"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 322a"]**: Art. 322a Hat der Arbeitnehmer vertraglich Anspruch auf einen Anteil am Gewinn oder am Umsatz oder sonst am Geschäftsergebnis, so ist für die Berechnung des…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653d"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653d"]**: Art. 653d Den Personen, die ein Wandel- oder Optionsrecht haben, kann die Ausübung dieses Rechts nicht wegen einer Beschränkung der Übertragbarkeit der…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 33"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 33"]**: Art. 33 Soweit die Ermächtigung, im Namen eines andern Rechtshandlungen vorzunehmen, aus Verhältnissen des öffentlichen Rechtes hervorgeht, ist sie nach den…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 685g"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 685g"]**: Art. 685g Lehnt die Gesellschaft das Gesuch des Erwerbers um Anerkennung innert 20 Tagen nicht ab, so ist dieser als Aktionär anerkannt.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 780"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 780"]**: Art. 780 Der Beschluss der Gesellschafterversammlung oder der Geschäftsführer über eine Änderung der Statuten ist öffentlich zu beurkunden und ins…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Vierter Abschnitt: — Der Agenturvertrag", "Art. 418q"]

- **Der Agenturvertrag", "Art. 418q"]**: Art. 418q Ist ein Agenturvertrag nicht auf bestimmte Zeit abgeschlossen, und geht eine solche auch nicht aus seinem Zwecke hervor, so kann er im ersten Jahr…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 650"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 650"]**: Art. 650 Die Generalversammlung beschliesst die ordentliche Erhöhung des Aktienkapitals. Der Beschluss der Generalversammlung muss öffentlich beurkundet werden…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Sechster Abschnitt: — Verantwortlichkeit", "Art. 754"]

- **Verantwortlichkeit", "Art. 754"]**: Art. 754 Die Mitglieder des Verwaltungsrates und alle mit der Geschäftsführung oder mit der Liquidation befassten Personen sind sowohl der Gesellschaft als den…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 663d–663h"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 663d–663h"]**: Art. 663d–663h Art. 663d–663h

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 612"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 612"]**: Art. 612 Wer einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft als Kommanditär beitritt, haftet mit der Kommanditsumme auch für die vor seinem Beitritt entstandenen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Einundzwanzigster Titel: — Spiel und Wette", "Art. 515a"]

- **Spiel und Wette", "Art. 515a"]**: Art. 515a Aus Glücksspielen in Spielbanken entstehen klagbare Forderungen, sofern die Spielbank von der zuständigen Behörde genehmigt wurde.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 340"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 340"]**: Art. 340 Der handlungsfähige Arbeitnehmer kann sich gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich verpflichten, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sich jeder…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 852"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 852"]**: Art. 852 Die Statuten können vorschreiben, dass für den Ausweis der Mitgliedschaft eine Urkunde ausgestellt wird. Dieser Ausweis kann auch im Anteilschein…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Dritter Abschnitt: — Der Mäklervertrag", "Art. 412"]

- **Der Mäklervertrag", "Art. 412"]**: Art. 412 Durch den Mäklervertrag erhält der Mäkler den Auftrag, gegen eine Vergütung, Gelegenheit zum Abschlusse eines Vertrages nachzuweisen oder den…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achtzehnter Titel: — Die Anweisung", "Art. 467"]

- **Die Anweisung", "Art. 467"]**: Art. 467 Soll mit der Anweisung eine Schuld des Anweisenden an den Empfänger getilgt werden, so erfolgt die Tilgung erst durch die von dem Angewiesenen…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Vierter Titel: — Besondere Verhältnisse bei Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Solidarität", "Art. 148"]

- **Die Solidarität", "Art. 148"]**: Art. 148 Sofern sich aus dem Rechtsverhältnisse unter den Solidarschuldnern nicht etwas anderes ergibt, hat von der an den Gläubiger geleisteten Zahlung ein…
- **["Art. 5"]**: Art. 5 Auf einen Konkursaufschub, der vor Inkrafttreten des neuen Rechts bewilligt worden ist, kommt bis zu dessen Abschluss das bisherige Recht zur Anwendung…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Erster Abschnitt: — Begriff und Errichtung", "Art. 837"]

- **Begriff und Errichtung", "Art. 837"]**: Art. 837 Die Genossenschaft führt ein Verzeichnis, in dem der Vor- und der Nachname oder die Firma der Genossenschafter sowie die Adresse eingetragen werden…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Siebenter Titel: — Die Schenkung", "Art. 241"]

- **Die Schenkung", "Art. 241"]**: Art. 241 Eine Schenkung entgegennehmen und rechtsgültig erwerben kann auch ein Handlungsunfähiger, wenn er urteilsfähig ist. Die Schenkung ist jedoch nicht…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 686"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 686"]**: Art. 686 Die Gesellschaft führt über die Namenaktien ein Aktienbuch, in welches die Eigentümer und Nutzniesser mit Namen und Adresse eingetragen werden. Sie…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 973g"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 973g"]**: Art. 973g Eine Sicherheit kann auch ohne Übertragung des Registerwertrechts errichtet werden, wenn: 1. die Sicherheit im Wertrechteregister ersichtlich ist…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Siebenter Abschnitt: — Verantwortlichkeit", "Art. 918"]

- **Verantwortlichkeit", "Art. 918"]**: Art. 918 Sind mehrere Personen für denselben Schaden verantwortlich, so haften sie solidarisch. Der Rückgriff unter mehreren Beteiligten wird vom Gericht nach…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 17"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 17"]**: Art. 17 Ein Schuldbekenntnis ist gültig auch ohne die Angabe eines Verpflichtungsgrundes.

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 22"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 22"]**: Art. 22 Durch Vertrag kann die Verpflichtung zum Abschluss eines künftigen Vertrages begründet werden. Wo das Gesetz zum Schutze der Vertragschliessenden für…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 355"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 355"]**: Art. 355 Auf den Lehrvertrag, den Handelsreisendenvertrag und den Heimarbeitsvertrag sind die allgemeinen Vorschriften über den Einzelarbeitsvertrag ergänzend…
- **["Art. 11"]**: Art. 11 Die Ausschliesslichkeit von Firmen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes im Handelsregister eingetragen wurden, beurteilt sich nach Artikel 951…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Dritter Abschnitt: — Rechnungslegung für grössere Unternehmen", "Art. 961c"]

- **Rechnungslegung für grössere Unternehmen", "Art. 961c"]**: Art. 961c Der Lagebericht stellt den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie gegebenenfalls des Konzerns am Ende des…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Dritter Abschnitt: — Die Inhaberpapiere", "Art. 983"]

- **Die Inhaberpapiere", "Art. 983"]**: Art. 983 Erachtet der Richter die Darstellung des Gesuchstellers über seinen frühern Besitz und über den Verlust der Urkunde für glaubhaft, so fordert er durch…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 641"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 641"]**: Art. 641 Art. 641

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Erster Abschnitt: — Der einfache Auftrag", "Art. 397a"]

- **Der einfache Auftrag", "Art. 397a"]**: Art. 397a Wird der Auftraggeber voraussichtlich dauernd urteilsunfähig, so muss der Beauftragte die Erwachsenenschutzbehörde am Wohnsitz des Auftraggebers…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunzehnter Titel: — Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 474"]

- **Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 474"]**: Art. 474 Der Aufbewahrer darf die hinterlegte Sache ohne Einwilligung des Hinterlegers nicht gebrauchen. Andernfalls schuldet er dem Hinterleger entsprechende…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1022"]

- **Der Wechsel", "Art. 1022"]**: Art. 1022 Der Wechselbürge haftet in der gleichen Weise wie derjenige, für den er sich verbürgt hat. Seine Verpflichtungserklärung ist auch gültig, wenn die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 631"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 631"]**: Art. 631 Im Errichtungsakt muss die Urkundsperson die Belege über die Gründung einzeln nennen und bestätigen, dass sie ihr und den Gründern vorgelegen haben…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 97"]

- **Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 97"]**: Art. 97 Kann die Erfüllung der Verbindlichkeit überhaupt nicht oder nicht gehörig bewirkt werden, so hat der Schuldner für den daraus entstehenden Schaden…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 721"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 721"]**: Art. 721 Der Verwaltungsrat kann Prokuristen und andere Bevollmächtigte ernennen.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Elfter Titel: — Der Werkvertrag", "Art. 366"]

- **Der Werkvertrag", "Art. 366"]**: Art. 366 Beginnt der Unternehmer das Werk nicht rechtzeitig oder verzögert er die Ausführung in vertragswidriger Weise oder ist er damit ohne Schuld des…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 40f"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 40f"]**: Art. 40f Hat der Kunde widerrufen, so müssen die Parteien bereits empfangene Leistungen zurückerstatten. Hat der Kunde eine Sache bereits gebraucht, so…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Dritter Abschnitt: — Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 360b"]

- **Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 360b"]**: Art. 360b Der Bund und jeder Kanton setzen eine tripartite Kommission ein, die sich aus einer gleichen Zahl von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1070"]

- **Der Wechsel", "Art. 1070"]**: Art. 1070 Die Verjährung wird durch Anhebung der Klage, durch Einreichung des Betreibungsbegehrens, durch Streitverkündung oder durch Eingabe im Konkurse…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreiundzwanzigster Titel: — Die einfache Gesellschaft", "Art. 547"]

- **Die einfache Gesellschaft", "Art. 547"]**: Art. 547 Wird die Gesellschaft in anderer Weise als durch Kündigung aufgelöst, so gilt die Befugnis eines Gesellschafters zur Geschäftsführung zu seinen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 694"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 694"]**: Art. 694 Das Stimmrecht entsteht, sobald auf die Aktie der gesetzlich oder statutarisch festgesetzte Betrag einbezahlt ist.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 292"]

- **Die Pacht", "Art. 292"]**: Art. 292 Für die Übertragung der Pacht von Geschäftsräumen auf einen Dritten gilt Artikel 263 sinngemäss.

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1096"]

- **Der Wechsel", "Art. 1096"]**: Art. 1096 Der eigene Wechsel enthält: 1. die Bezeichnung als Wechsel im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist; 2. das…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Siebenter Abschnitt: — Verantwortlichkeit", "Art. 919"]

- **Verantwortlichkeit", "Art. 919"]**: Art. 919 Der Anspruch auf Schadenersatz gegen die nach den vorstehenden Bestimmungen verantwortlichen Personen verjährt in drei Jahren von dem Tag an, an dem…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 6"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 6"]**: Art. 6 Ist wegen der besonderen Natur des Geschäftes oder nach den Umständen eine ausdrückliche Annahme nicht zu erwarten, so gilt der Vertrag als…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Vierter Abschnitt: — Besondere Arten des Kaufes", "Art. 226"]

- **Besondere Arten des Kaufes", "Art. 226"]**: Art. 226 Art. 226

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1113"]

- **Der Check", "Art. 1113"]**: Art. 1113 Ein Indossament, das nach Erhebung des Protests oder nach Vornahme einer gleichbedeutenden Feststellung oder nach Ablauf der Vorlegungsfrist auf den…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 263"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 263"]**: Art. 263 Der Mieter von Geschäftsräumen kann das Mietverhältnis mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters auf einen Dritten übertragen. Der Vermieter kann…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Siebenter Abschnitt: — Die Warenpapiere", "Art. 1153"]

- **Die Warenpapiere", "Art. 1153"]**: Art. 1153 Warenpapiere, die von einem Lagerhalter oder Frachtführer als Wertpapier ausgestellt werden, müssen enthalten: 1. den Ort und den Tag der Ausstellung…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Gesellschaft", "Art. 808a"]

- **Organisation der Gesellschaft", "Art. 808a"]**: Art. 808a Der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung hat den Stichentscheid. Die Statuten können eine andere Regelung vorsehen.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 900"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 900"]**: Art. 900 Die zur Vertretung der Genossenschaft befugten Personen haben in der Weise zu zeichnen, dass sie der Firma der Genossenschaft ihre Unterschrift…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwanzigster Titel: — Die Bürgschaft", "Art. 503"]

- **Die Bürgschaft", "Art. 503"]**: Art. 503 Vermindert der Gläubiger zum Nachteil des Bürgen bei der Eingehung der Bürgschaft vorhandene oder vom Hauptschuldner nachträglich erlangte und eigens…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zweiundzwanzigster Titel: — Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 528"]

- **Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 528"]**: Art. 528 Beim Tode des Pfrundgebers kann der Pfründer innerhalb Jahresfrist die Aufhebung des Pfrundverhältnisses verlangen. In diesem Falle kann er gegen die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreiundzwanzigster Titel: — Die einfache Gesellschaft", "Art. 544"]

- **Die einfache Gesellschaft", "Art. 544"]**: Art. 544 Sachen, dingliche Rechte oder Forderungen, die an die Gesellschaft übertragen oder für sie erworben sind, gehören den Gesellschaftern gemeinschaftlich…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunzehnter Titel: — Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 487"]

- **Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 487"]**: Art. 487 Gastwirte, die Fremde zur Beherbergung aufnehmen, haften für jede Beschädigung, Vernichtung oder Entwendung der von ihren Gästen eingebrachten Sachen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 186"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 186"]**: Art. 186 Der kantonalen Gesetzgebung bleibt es vorbehalten, die Klagbarkeit von Forderungen aus dem Kleinvertriebe geistiger Getränke, einschliesslich der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Achter Abschnitt: — Genossenschaftsverbände", "Art. 923"]

- **Genossenschaftsverbände", "Art. 923"]**: Art. 923 Die Verwaltung wird, sofern die Statuten es nicht anders bestimmen, aus Mitgliedern der angeschlossenen Genossenschaften gebildet.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Vierter Abschnitt: — Besondere Arten des Kaufes", "Art. 222"]

- **Besondere Arten des Kaufes", "Art. 222"]**: Art. 222 Bei dem Kaufe nach Muster ist derjenige, dem das Muster anvertraut wurde, nicht verpflichtet, die Identität des von ihm vorgewiesenen mit dem…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Zweiter Abschnitt: — Die Namenpapiere", "Art. 975"]

- **Die Namenpapiere", "Art. 975"]**: Art. 975 Der Schuldner ist nur demjenigen zu leisten verpflichtet, der Inhaber der Urkunde ist und der sich als die Person oder als Rechtsnachfolger der Person…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 718"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 718"]**: Art. 718 Der Verwaltungsrat vertritt die Gesellschaft nach aussen. Bestimmen die Statuten oder das Organisationsreglement nichts anderes, so steht die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 297"]

- **Die Pacht", "Art. 297"]**: Art. 297 Aus wichtigen Gründen, welche die Vertragserfüllung für sie unzumutbar machen, können die Parteien das Pachtverhältnis mit der gesetzlichen Frist auf…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1185"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1185"]**: Art. 1185 Auf die Anleihensgläubiger einer Eisenbahn- oder Schifffahrtsunternehmung sind die Bestimmungen des gegenwärtigen Abschnittes unter Vorbehalt der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Gesellschaft", "Art. 818"]

- **Organisation der Gesellschaft", "Art. 818"]**: Art. 818 Für die Revisionsstelle sind die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar. Ein Gesellschafter, der einer Nachschusspflicht unterliegt…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Erster Abschnitt: — Der einfache Auftrag", "Art. 394"]

- **Der einfache Auftrag", "Art. 394"]**: Art. 394 Durch die Annahme eines Auftrages verpflichtet sich der Beauftragte, die ihm übertragenen Geschäfte oder Dienste vertragsgemäss zu besorgen. Verträge…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Vierter Abschnitt: — Besondere Arten des Kaufes", "Art. 236"]

- **Besondere Arten des Kaufes", "Art. 236"]**: Art. 236 Die Kantone können in den Schranken der Bundesgesetzgebung weitere Vorschriften über die öffentliche Versteigerung aufstellen.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 260"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 260"]**: Art. 260 Der Vermieter kann Erneuerungen und Änderungen an der Sache nur vornehmen, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und wenn das Mietverhältnis nicht…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Erster Abschnitt: — Der einfache Auftrag", "Art. 403"]

- **Der einfache Auftrag", "Art. 403"]**: Art. 403 Haben mehrere Personen gemeinsam einen Auftrag gegeben, so haften sie dem Beauftragten solidarisch. Haben mehrere Personen einen Auftrag…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 349e"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 349e"]**: Art. 349e Zur Sicherung der fälligen Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis, bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers auch der nicht fälligen Forderungen, steht…
- **["Art. 4"]**: Art. 4 Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes. Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes.

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Zweiter Abschnitt: — Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 960f"]

- **Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 960f"]**: Art. 960f Ein Zwischenabschluss ist nach den Vorschriften zur Jahresrechnung zu erstellen und enthält eine Bilanz, eine Erfolgsrechnung und einen Anhang. Die…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1064"]

- **Der Wechsel", "Art. 1064"]**: Art. 1064 Wird eine Ausfertigung bezahlt, so erlöschen die Rechte aus allen Ausfertigungen, auch wenn diese nicht den Vermerk tragen, dass durch die Zahlung…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1068"]

- **Der Wechsel", "Art. 1068"]**: Art. 1068 Wird der Text eines Wechsels geändert, so haften diejenigen, die nach der Änderung ihre Unterschrift auf den Wechsel gesetzt haben, entsprechend dem…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreiundzwanzigster Titel: — Die einfache Gesellschaft", "Art. 533"]

- **Die einfache Gesellschaft", "Art. 533"]**: Art. 533 Wird es nicht anders vereinbart, so hat jeder Gesellschafter, ohne Rücksicht auf die Art und Grösse seines Beitrages, gleichen Anteil an Gewinn und…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 656g"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 656g"]**: Art. 656g Wird ein Partizipationskapital geschaffen, so haben die Aktionäre ein Bezugsrecht wie bei der Ausgabe neuer Aktien. Die Statuten können vorsehen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Elfter Titel: — Der Werkvertrag", "Art. 372"]

- **Der Werkvertrag", "Art. 372"]**: Art. 372 Der Besteller hat die Vergütung bei der Ablieferung des Werkes zu zahlen. Ist das Werk in Teilen zu liefern und die Vergütung nach Teilen bestimmt, so…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Erster Abschnitt: — Begriff und Errichtung", "Art. 828"]

- **Begriff und Errichtung", "Art. 828"]**: Art. 828 Die Genossenschaft ist eine als Körperschaft organisierte Verbindung einer nicht geschlossenen Zahl von Personen oder Handelsgesellschaften, die in…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Vierter Titel: — Besondere Verhältnisse bei Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Solidarität", "Art. 146"]

- **Die Solidarität", "Art. 146"]**: Art. 146 Ein Solidarschuldner kann, soweit es nicht anders bestimmt ist, durch seine persönliche Handlung die Lage der andern nicht erschweren.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Siebenter Titel: — Die Schenkung", "Art. 245"]

- **Die Schenkung", "Art. 245"]**: Art. 245 Mit einer Schenkung können Bedingungen oder Auflagen verbunden werden. Eine Schenkung, deren Vollziehbarkeit auf den Tod des Schenkers gestellt ist…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Dritter Abschnitt: — Rechnungslegung für grössere Unternehmen", "Art. 961"]

- **Rechnungslegung für grössere Unternehmen", "Art. 961"]**: Art. 961 Unternehmen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind, müssen: 1. zusätzliche Angaben im Anhang der Jahresrechnung…
- **["Art. 15"]**: Art. 15 … …

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 909 und 910"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 909 und 910"]**: Art. 909 und 910 Art. 909 und 910

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Erster Abschnitt: — Begriff und Errichtung", "Art. 838"]

- **Begriff und Errichtung", "Art. 838"]**: Art. 838 Die Genossenschaft erlangt das Recht der Persönlichkeit erst durch die Eintragung in das Handelsregister. Ist vor der Eintragung im Namen der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Sechster Abschnitt: — Verantwortlichkeit", "Art. 753"]

- **Verantwortlichkeit", "Art. 753"]**: Art. 753 Gründer, Mitglieder des Verwaltungsrates und alle Personen, die bei der Gründung mitwirken, werden sowohl der Gesellschaft als den einzelnen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Vierter Abschnitt: — Auflösung und Ausscheiden", "Art. 824"]

- **Auflösung und Ausscheiden", "Art. 824"]**: Art. 824 In einem Verfahren betreffend das Ausscheiden eines Gesellschafters kann das Gericht auf Antrag einer Partei bestimmen, dass einzelne oder alle…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Fünfter Titel: — Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 169"]

- **Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 169"]**: Art. 169 Einreden, die der Forderung des Abtretenden entgegenstanden, kann der Schuldner auch gegen den Erwerber geltend machen, wenn sie schon zu der Zeit…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Zweiter Abschnitt: — Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 270d"]

- **Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 270d"]**: Art. 270d Unter Vorbehalt der Anfechtung des Anfangsmietzinses kann der Mieter gestaffelte Mietzinse nicht anfechten.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Dritter Abschnitt: — Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 272b"]

- **Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 272b"]**: Art. 272b Das Mietverhältnis kann für Wohnräume um höchstens vier, für Geschäftsräume um höchstens sechs Jahre erstreckt werden. Im Rahmen der Höchstdauer…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 92"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 92"]**: Art. 92 Wenn der Gläubiger sich im Verzuge befindet, so ist der Schuldner berechtigt, die geschuldete Sache auf Gefahr und Kosten des Gläubigers zu hinterlegen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 859"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 859"]**: Art. 859 Ein Jahresgewinn aus dem Betriebe der Genossenschaft fällt, wenn die Statuten es nicht anders bestimmen, in seinem ganzen Umfange in das…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunzehnter Titel: — Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 478"]

- **Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 478"]**: Art. 478 Haben mehrere die Sache gemeinschaftlich zur Aufbewahrung erhalten, so haften sie solidarisch.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 663"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 663"]**: Art. 663 Art. 663

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 128a"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 128a"]**: Art. 128a Forderungen auf Schadenersatz oder Genugtuung aus vertragswidriger Körperverletzung oder Tötung eines Menschen verjähren mit Ablauf von drei Jahren…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1111"]

- **Der Check", "Art. 1111"]**: Art. 1111 Ein Indossament auf einem Inhabercheck macht den Indossanten nach den Vorschriften über den Rückgriff haftbar, ohne aber die Urkunde in einen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653l"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653l"]**: Art. 653l Liegt der Bilanzstichtag im Zeitpunkt, in dem die Generalversammlung die Herabsetzung des Aktienkapitals beschliesst, mehr als sechs Monate zurück…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Gesellschaft", "Art. 810"]

- **Organisation der Gesellschaft", "Art. 810"]**: Art. 810 Die Geschäftsführer sind zuständig in allen Angelegenheiten, die nicht nach Gesetz oder Statuten der Gesellschafterversammlung zugewiesen sind. Unter…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 716"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 716"]**: Art. 716 Der Verwaltungsrat kann in allen Angelegenheiten Beschluss fassen, die nicht nach Gesetz oder Statuten der Generalversammlung zugeteilt sind. Der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 604"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 604"]**: Art. 604 Der unbeschränkt haftende Gesellschafter kann für eine Gesellschaftsschuld erst dann persönlich belangt werden, wenn die Gesellschaft aufgelöst oder…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 257"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 257"]**: Art. 257 Der Mietzins ist das Entgelt, das der Mieter dem Vermieter für die Überlassung der Sache schuldet.

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 86"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 86"]**: Art. 86 Hat der Schuldner mehrere Schulden an denselben Gläubiger zu bezahlen, so ist er berechtigt, bei der Zahlung zu erklären, welche Schuld er tilgen will…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 798a und 798b"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 798a und 798b"]**: Art. 798a und 798b Art. 798a und 798b

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 336b"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 336b"]**: Art. 336b Wer gestützt auf Artikel 336 und 336a eine Entschädigung geltend machen will, muss gegen die Kündigung längstens bis zum Ende der Kündigungsfrist…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunter Titel: — Die Leihe", "Erster Abschnitt: — Die Gebrauchsleihe", "Art. 311"]

- **Die Gebrauchsleihe", "Art. 311"]**: Art. 311 Die Gebrauchsleihe endigt mit dem Tode des Entlehners.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Fünfzehnter Titel: — Die Kommission", "Art. 433"]

- **Die Kommission", "Art. 433"]**: Art. 433 Der Anspruch auf die Provision fällt dahin, wenn sich der Kommissionär einer unredlichen Handlungsweise gegenüber dem Kommittenten schuldig gemacht…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Erster Abschnitt: — Der einfache Auftrag", "Art. 398"]

- **Der einfache Auftrag", "Art. 398"]**: Art. 398 Der Beauftragte haftet im Allgemeinen für die gleiche Sorgfalt wie der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis. Er haftet dem Auftraggeber für getreue und…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 81"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 81"]**: Art. 81 Sofern sich nicht aus dem Inhalt oder der Natur des Vertrages oder aus den Umständen eine andere Willensmeinung der Parteien ergibt, kann der Schuldner…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 672"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 672"]**: Art. 672 Der gesetzlichen Gewinnreserve sind 5 Prozent des Jahresgewinns zuzuweisen. Liegt ein Verlustvortrag vor, so ist dieser vor der Zuweisung an die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Fünfter Abschnitt: — Liquidation", "Art. 583"]

- **Liquidation", "Art. 583"]**: Art. 583 Die Liquidation wird von den zur Vertretung befugten Gesellschaftern besorgt, sofern in ihrer Person kein Hindernis besteht und soweit sich die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Fünfter Abschnitt: — Liquidation", "Art. 582"]

- **Liquidation", "Art. 582"]**: Art. 582 Nach der Auflösung der Gesellschaft erfolgt ihre Liquidation gemäss den folgenden Vorschriften, sofern nicht eine andere Art der Auseinandersetzung…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwölfter Titel: — Der Verlagsvertrag", "Art. 381"]

- **Der Verlagsvertrag", "Art. 381"]**: Art. 381 Die Rechte des Urhebers werden insoweit und auf so lange dem Verleger übertragen, als es für die Ausführung des Vertrages erforderlich ist. Der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Fünfter Abschnitt: — Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 739"]

- **Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 739"]**: Art. 739 Tritt die Gesellschaft in Liquidation, so behält sie die juristische Persönlichkeit und führt ihre bisherige Firma, jedoch mit dem Zusatz «in…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Sechster Abschnitt: — Verantwortlichkeit", "Art. 761"]

- **Verantwortlichkeit", "Art. 761"]**: Art. 761 Art. 761

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Elfter Titel: — Der Werkvertrag", "Art. 364"]

- **Der Werkvertrag", "Art. 364"]**: Art. 364 Der Unternehmer haftet im Allgemeinen für die gleiche Sorgfalt wie der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis. Er ist verpflichtet, das Werk persönlich…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 968"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 968"]**: Art. 968 Die Indossierung erfolgt in allen Fällen nach den Vorschriften über den Wechsel. Das ausgefüllte Indossament gilt in Verbindung mit der Übergabe der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 257a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 257a"]**: Art. 257a Die Nebenkosten sind das Entgelt für die Leistungen des Vermieters oder eines Dritten, die mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen. Der Mieter muss…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 352a"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 352a"]**: Art. 352a Der Heimarbeitnehmer ist verpflichtet, Material und Geräte, die ihm vom Arbeitgeber übergeben werden, mit aller Sorgfalt zu behandeln, über deren…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Dritter Abschnitt: — Verlust der Mitgliedschaft", "Art. 843"]

- **Verlust der Mitgliedschaft", "Art. 843"]**: Art. 843 Der Austritt kann durch die Statuten oder durch Vertrag auf höchstens fünf Jahre ausgeschlossen werden. Auch während dieser Frist kann aus wichtigen…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 90"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 90"]**: Art. 90 Behauptet der Gläubiger, es sei der Schuldschein abhanden gekommen, so kann der Schuldner bei der Zahlung fordern, dass der Gläubiger die Entkräftung…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1159"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1159"]**: Art. 1159 Der Vertreter hat die Befugnisse, die ihm durch das Gesetz, die Anleihensbedingungen oder die Gläubigerversammlung übertragen werden. Er verlangt vom…
- **["Art. 8"]**: Art. 8 1 Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die das Stimmrecht vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes unabhängig vom Nennwert der Stammanteile festgelegt…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 299c"]

- **Die Pacht", "Art. 299c"]**: Art. 299c Der Verpächter von Geschäftsräumen hat für einen verfallenen und einen laufenden Pachtzins das gleiche Retentionsrecht wie der Vermieter für…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Vierter Abschnitt: — Der Agenturvertrag", "Art. 418u"]

- **Der Agenturvertrag", "Art. 418u"]**: Art. 418u Hat der Agent durch seine Tätigkeit den Kundenkreis des Auftraggebers wesentlich erweitert, und erwachsen diesem oder seinem Rechtsnachfolger aus der…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Dreissigster Titel: — Das Handelsregister", "Art. 937"]

- **Das Handelsregister", "Art. 937"]**: Art. 937 Die Handelsregisterbehörden prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eintragung ins Handelsregister erfüllt sind, insbesondere ob die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 322"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 322"]**: Art. 322 Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer den Lohn zu entrichten, der verabredet oder üblich oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 84"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 84"]**: Art. 84 Geldschulden sind in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung zu bezahlen. Lautet die Schuld auf eine Währung, die am Zahlungsort nicht…
- **["Art. 3"]**: Art. 3 1 Die Artikel 656a, 656b Absätze 2 und 3, 656c und 656d sowie 656g gelten für bestehende Gesellschaften mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, auch wenn…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697hbis"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697hbis"]**: Art. 697hbis Die Gesellschaft trägt die Kosten der Sonderuntersuchung. Sie leistet auch allfällige Kostenvorschüsse. Wenn besondere Umstände es rechtfertigen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 690"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 690"]**: Art. 690 Steht eine Aktie in gemeinschaftlichem Eigentum, so können die Berechtigten die Rechte aus der Aktie nur durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben. Im…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwanzigster Titel: — Die Bürgschaft", "Art. 507"]

- **Die Bürgschaft", "Art. 507"]**: Art. 507 Auf den Bürgen gehen in demselben Masse, als er den Gläubiger befriedigt hat, dessen Rechte über. Er kann sie sofort nach Eintritt der Fälligkeit…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1116"]

- **Der Check", "Art. 1116"]**: Art. 1116 Ein Check, der in dem Lande der Ausstellung zahlbar ist, muss binnen acht Tagen zur Zahlung vorgelegt werden. Ein Check, der in einem anderen Lande…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Vierter Titel: — Besondere Verhältnisse bei Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Bedingungen", "Art. 156"]

- **Die Bedingungen", "Art. 156"]**: Art. 156 Eine Bedingung gilt als erfüllt, wenn ihr Eintritt von dem einen Teile wider Treu und Glauben verhindert worden ist.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreiundzwanzigster Titel: — Die einfache Gesellschaft", "Art. 542"]

- **Die einfache Gesellschaft", "Art. 542"]**: Art. 542 Ein Gesellschafter kann ohne die Einwilligung der übrigen Gesellschafter keinen Dritten in die Gesellschaft aufnehmen. Wenn ein Gesellschafter…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 5"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 5"]**: Art. 5 Wird der Antrag ohne Bestimmung einer Frist an einen Abwesenden gestellt, so bleibt der Antragsteller bis zu dem Zeitpunkte gebunden, wo er den Eingang…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Siebenter Abschnitt: — Die Warenpapiere", "Art. 1154"]

- **Die Warenpapiere", "Art. 1154"]**: Art. 1154 Wird von mehreren Warenpapieren eines für die Pfandbestellung bestimmt, so muss es als Pfandschein (Warrant) bezeichnet sein und im Übrigen der…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Vierter Titel: — Besondere Verhältnisse bei Obligationen", "Dritter Abschnitt: — Haft- und Reugeld. Lohnabzüge. Konventionalstrafe", "Art. 160"]

- **Haft- und Reugeld. Lohnabzüge. Konventionalstrafe", "Art. 160"]**: Art. 160 Wenn für den Fall der Nichterfüllung oder der nicht richtigen Erfüllung eines Vertrages eine Konventionalstrafe versprochen ist, so ist der Gläubiger…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1003"]

- **Der Wechsel", "Art. 1003"]**: Art. 1003 Das Indossament muss auf den Wechsel oder auf ein mit dem Wechsel verbundenes Blatt (Anhang, Allonge) gesetzt werden. Es muss von dem Indossanten…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Fünfter Titel: — Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 170"]

- **Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 170"]**: Art. 170 Mit der Forderung gehen die Vorzugs- und Nebenrechte über, mit Ausnahme derer, die untrennbar mit der Person des Abtretenden verknüpft sind. Der…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 103"]

- **Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 103"]**: Art. 103 Befindet sich der Schuldner im Verzuge, so hat er Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung zu leisten und haftet auch für den Zufall. Er kann sich…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Zweiter Abschnitt: — Erwerb der Mitgliedschaft", "Art. 839"]

- **Erwerb der Mitgliedschaft", "Art. 839"]**: Art. 839 In eine Genossenschaft können jederzeit neue Mitglieder aufgenommen werden. Die Statuten können unter Wahrung des Grundsatzes der nicht geschlossenen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Dritter Abschnitt: — Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 271a"]

- **Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 271a"]**: Art. 271a Die Kündigung durch den Vermieter ist insbesondere anfechtbar, wenn sie ausgesprochen wird: a. weil der Mieter nach Treu und Glauben Ansprüche aus…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 278"]

- **Die Pacht", "Art. 278"]**: Art. 278 Der Verpächter ist verpflichtet, die Sache zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zur vorausgesetzten Benutzung und Bewirtschaftung tauglichen Zustand zu…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 958b"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 958b"]**: Art. 958b Aufwände und Erträge müssen voneinander in zeitlicher und sachlicher Hinsicht abgegrenzt werden. Sofern die Nettoerlöse aus Lieferungen und…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Erster Abschnittbis: — Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung", "Art. 406c"]

- **Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung", "Art. 406c"]**: Art. 406c Die berufsmässige Ehe- oder Partnerschaftsvermittlung von Personen oder an Personen aus dem Ausland bedarf der Bewilligung einer vom kantonalen Recht…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 264"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 264"]**: Art. 264 Gibt der Mieter die Sache zurück, ohne Kündigungsfrist oder -termin einzuhalten, so ist er von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter nur…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Gesellschaft", "Art. 813"]

- **Organisation der Gesellschaft", "Art. 813"]**: Art. 813 Die Geschäftsführer sowie Dritte, die mit der Geschäftsführung befasst sind, haben die Gesellschafter unter gleichen Voraussetzungen gleich zu…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Vierter Abschnitt: — Der Agenturvertrag", "Art. 418s"]

- **Der Agenturvertrag", "Art. 418s"]**: Art. 418s Das Agenturverhältnis erlischt durch den Tod und durch den Eintritt der Handlungsunfähigkeit des Agenten sowie durch den Konkurs des Auftraggebers…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Fünfter Abschnitt: — Konzernrechnung", "Art. 963"]

- **Konzernrechnung", "Art. 963"]**: Art. 963 Kontrolliert eine rechnungslegungspflichtige juristische Person ein oder mehrere rechnungslegungspflichtige Unternehmen, so muss sie im…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Siebenter Abschnitt: — Verantwortlichkeit", "Art. 916"]

- **Verantwortlichkeit", "Art. 916"]**: Art. 916 Alle mit der Verwaltung, Geschäftsführung, Revision oder Liquidation befassten Personen sind der Genossenschaft für den Schaden verantwortlich, den…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreiundzwanzigster Titel: — Die einfache Gesellschaft", "Art. 551"]

- **Die einfache Gesellschaft", "Art. 551"]**: Art. 551 An den Verbindlichkeiten gegenüber Dritten wird durch die Auflösung der Gesellschaft nichts geändert.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697e"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697e"]**: Art. 697e Das Gericht entscheidet nach Anhörung der Gesellschaft und des Aktionärs, der den Antrag auf eine Sonderuntersuchung in der Generalversammlung…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Dreissigster Titel: — Das Handelsregister", "Art. 936a"]

- **Das Handelsregister", "Art. 936a"]**: Art. 936a Die Einträge ins Handelsregister werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt elektronisch veröffentlicht. Sie werden mit der Veröffentlichung wirksam…
- **["Art. 2"]**: Art. 2 1 Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Handelsregister eingetragen sind, jedoch den neuen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Erster Abschnitt: — Begriff und Errichtung", "Art. 553"]

- **Begriff und Errichtung", "Art. 553"]**: Art. 553 Betreibt eine solche Gesellschaft kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe, so entsteht sie als Kollektivgesellschaft erst, wenn sie sich in das…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achtzehnter Titel: — Die Anweisung", "Art. 466"]

- **Die Anweisung", "Art. 466"]**: Art. 466 Durch die Anweisung wird der Angewiesene ermächtigt, Geld, Wertpapiere oder andere vertretbare Sachen auf Rechnung des Anweisenden an den…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 40c"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 40c"]**: Art. 40c Der Kunde hat kein Widerrufsrecht, wenn er: a. die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat; b. seine Erklärung an einem Markt- oder…
- **["Art. 1"]**: Art. 1 Der Bundesbeschluss vom 30. Juni 1972 über Massnahmen gegen Missbräuche im Mietwesen wird aufgehoben. Der Bundesbeschluss vom 30. Juni 1972 über…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Auflösung und Ausscheiden", "Art. 578"]

- **Auflösung und Ausscheiden", "Art. 578"]**: Art. 578 Fällt ein Gesellschafter in Konkurs oder verlangt einer seiner Gläubiger, der dessen Liquidationsanteil gepfändet hat, die Auflösung der Gesellschaft…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 868"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 868"]**: Art. 868 Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet das Genossenschaftsvermögen. Es haftet ausschliesslich, sofern die Statuten nichts anderes…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Dritter Abschnitt: — Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 360c"]

- **Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 360c"]**: Art. 360c Die Mitglieder der tripartiten Kommissionen unterstehen dem Amtsgeheimnis; sie sind insbesondere über betriebliche und private Angelegenheiten, die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 337d"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 337d"]**: Art. 337d Tritt der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund die Arbeitsstelle nicht an oder verlässt er sie fristlos, so hat der Arbeitgeber Anspruch auf eine…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1129"]

- **Der Check", "Art. 1129"]**: Art. 1129 Der Protest oder die gleichbedeutende Feststellung muss vor Ablauf der Vorlegungsfrist vorgenommen werden. Ist die Vorlegung am letzten Tage der…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1069"]

- **Der Wechsel", "Art. 1069"]**: Art. 1069 Die wechselmässigen Ansprüche gegen den Annehmer verjähren in drei Jahren vom Verfalltage. Die Ansprüche des Inhabers gegen die Indossanten und gegen…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1041"]

- **Der Wechsel", "Art. 1041"]**: Art. 1041 Ist der Protest von einer zuständigen Urkundsperson oder Amtsstelle unterschrieben worden, so ist er auch dann gültig, wenn er nicht…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 801"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 801"]**: Art. 801 Für die Reserven sind die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achtzehnter Titel: — Die Anweisung", "Art. 469"]

- **Die Anweisung", "Art. 469"]**: Art. 469 Verweigert der Angewiesene die vom Anweisungsempfänger geforderte Zahlung oder erklärt er zum voraus, an ihn nicht zahlen zu wollen, so ist dieser bei…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335b"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335b"]**: Art. 335b Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden; als Probezeit gilt der erste…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 992"]

- **Der Wechsel", "Art. 992"]**: Art. 992 Eine Urkunde, der einer der im vorstehenden Artikel bezeichneten Bestandteile fehlt, gilt nicht als gezogener Wechsel, vorbehaltlich der in den…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 795"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 795"]**: Art. 795 Die Statuten können die Gesellschafter zur Leistung von Nachschüssen verpflichten. Sehen die Statuten eine Nachschusspflicht vor, so müssen sie den…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 890"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 890"]**: Art. 890 Die Generalversammlung ist berechtigt, die Mitglieder der Verwaltung und der Revisionsstelle sowie andere von ihr gewählte Bevollmächtigte und…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Dritter Abschnitt: — Die Inhaberpapiere", "Art. 988"]

- **Die Inhaberpapiere", "Art. 988"]**: Art. 988 Bei Banknoten und andern in grösserer Anzahl ausgegebenen, auf Sicht zahlbaren Inhaberpapieren, die zum Umlauf als Ersatzmittel für Geld bestimmt sind…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Dritter Abschnitt: — Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 358"]

- **Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 358"]**: Art. 358 Das zwingende Recht des Bundes und der Kantone geht den Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages vor, jedoch können zugunsten der Arbeitnehmer…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 727c"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 727c"]**: Art. 727c Die Gesellschaften, die zur eingeschränkten Revision verpflichtet sind, müssen als Revisionsstelle einen zugelassenen Revisor nach den Vorschriften…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 58"]

- **Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 58"]**: Art. 58 Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines andern Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 190"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 190"]**: Art. 190 Ist im kaufmännischen Verkehr ein bestimmter Lieferungstermin verabredet und kommt der Verkäufer in Verzug, so wird vermutet, dass der Käufer auf die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 206"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 206"]**: Art. 206 Geht der Kauf auf die Lieferung einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen, so hat der Käufer die Wahl, entweder die Wandelungs- oder die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunter Titel: — Die Leihe", "Erster Abschnitt: — Die Gebrauchsleihe", "Art. 305"]

- **Die Gebrauchsleihe", "Art. 305"]**: Art. 305 Durch den Gebrauchsleihevertrag verpflichten sich der Verleiher, dem Entlehner eine Sache zu unentgeltlichem Gebrauche zu überlassen, und der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329h"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329h"]**: Art. 329h Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Zeit, die zur Betreuung eines Familienmitglieds, der…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Fünfter Titel: — Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 168"]

- **Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 168"]**: Art. 168 Ist die Frage, wem eine Forderung zustehe, streitig, so kann der Schuldner die Zahlung verweigern und sich durch gerichtliche Hinterlegung befreien…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 802"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 802"]**: Art. 802 Jeder Gesellschafter kann von den Geschäftsführern Auskunft über alle Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Hat die Gesellschaft keine…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 321"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 321"]**: Art. 321 Der Arbeitnehmer hat die vertraglich übernommene Arbeit in eigener Person zu leisten, sofern nichts anderes verabredet ist oder sich aus den Umständen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 349"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 349"]**: Art. 349 Ist dem Handelsreisenden ein bestimmtes Reisegebiet oder ein bestimmter Kundenkreis zugewiesen und nichts anderes schriftlich verabredet, so gilt er…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 107"]

- **Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 107"]**: Art. 107 Wenn sich ein Schuldner bei zweiseitigen Verträgen im Verzuge befindet, so ist der Gläubiger berechtigt, ihm eine angemessene Frist zur nachträglichen…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Zweiter Abschnitt: — Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 960"]

- **Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 960"]**: Art. 960 Aktiven und Verbindlichkeiten werden in der Regel einzeln bewertet, sofern sie wesentlich sind und aufgrund ihrer Gleichartigkeit für die Bewertung…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653k"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653k"]**: Art. 653k Soll das Aktienkapital herabgesetzt werden, so weist der Verwaltungsrat die Gläubiger darauf hin, dass sie unter Anmeldung ihrer Forderungen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Vierter Abschnitt: — Der Agenturvertrag", "Art. 418d"]

- **Der Agenturvertrag", "Art. 418d"]**: Art. 418d Der Agent darf Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm anvertraut oder auf Grund des Agenturverhältnisses bekannt geworden sind, auch nach…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 76"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 76"]**: Art. 76 Ist die Zeit auf Anfang oder Ende eines Monates festgesetzt, so ist darunter der erste oder der letzte Tag des Monates zu verstehen. Ist die Zeit auf…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 339b"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 339b"]**: Art. 339b Endigt das Arbeitsverhältnis eines mindestens 50 Jahre alten Arbeitnehmers nach 20 oder mehr Dienstjahren, so hat ihm der Arbeitgeber eine…
- **["Art. 3"]**: Art. 3 Für genehmigte Kapitalerhöhungen und Kapitalerhöhungen aus bedingtem Kapital, die vor Inkrafttreten des neuen Rechts beschlossen wurden, kommt das…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266o"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266o"]**: Art. 266o Die Kündigung ist nichtig, wenn sie den Artikeln 266l–266n nicht entspricht.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 566"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 566"]**: Art. 566 Die Prokura sowie eine Handlungsvollmacht zum Betriebe des ganzen Gewerbes können nur mit Einwilligung aller zur Vertretung befugten Gesellschafter…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 854"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 854"]**: Art. 854 Die Genossenschafter stehen in gleichen Rechten und Pflichten, soweit sich aus dem Gesetz nicht eine Ausnahme ergibt.

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 40b"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 40b"]**: Art. 40b Der Kunde kann seinen Antrag zum Vertragsabschluss oder seine Annahmeerklärung widerrufen, wenn ihm das Angebot gemacht wurde: a. an seinem…
- **["Art. 1"]**: Art. 1 1 Die Artikel 1–4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 19. Juni 2020, soweit die folgenden Bestimmungen nichts anderes…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 687"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 687"]**: Art. 687 Der Erwerber einer nicht voll einbezahlten Namenaktie ist der Gesellschaft gegenüber zur Einzahlung verpflichtet, sobald er im Aktienbuch eingetragen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Vierter Abschnitt: — Der Agenturvertrag", "Art. 418o"]

- **Der Agenturvertrag", "Art. 418o"]**: Art. 418o Zur Sicherung der fälligen Ansprüche aus dem Agenturverhältnis, bei Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers auch der nicht fälligen Ansprüche, hat der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 652h"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 652h"]**: Art. 652h Aktien, die vor der Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister ausgegeben werden, sind nichtig; die aus der Aktienzeichnung hervorgehenden…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Vierter Abschnitt: — Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung", "Art. 962a"]

- **Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung", "Art. 962a"]**: Art. 962a Wird ein Abschluss nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellt, so muss dieser im Abschluss angegeben werden. Der gewählte…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 34"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 34"]**: Art. 34 Eine durch Rechtsgeschäft erteilte Ermächtigung kann vom Vollmachtgeber jederzeit beschränkt oder widerrufen werden, unbeschadet der Rechte, die sich…
- **["Art. 1"]**: Art. 1 Die Vorschriften des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches finden auch Anwendung auf dieses Gesetz. Die Vorschriften des Schlusstitels des…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 958"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 958"]**: Art. 958 Die Rechnungslegung soll die wirtschaftliche Lage des Unternehmens so darstellen, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können. Die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 262"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 262"]**: Art. 262 Der Mieter kann die Sache mit Zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise untervermieten. Der Vermieter kann die Zustimmung nur verweigern, wenn: a…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 907"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 907"]**: Art. 907 Bei Genossenschaften mit persönlicher Haftung oder Nachschusspflicht der Genossenschafter hat die Revisionsstelle festzustellen, ob das…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335h"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335h"]**: Art. 335h Der Sozialplan ist eine Vereinbarung, in welcher der Arbeitgeber und die Arbeitnehmer die Massnahmen festlegen, mit denen Kündigungen vermieden…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 713"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 713"]**: Art. 713 Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Der Vorsitzende hat den Stichentscheid, sofern die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Fünfzehnter Titel: — Die Kommission", "Art. 435"]

- **Die Kommission", "Art. 435"]**: Art. 435 Wenn bei Unverkäuflichkeit des Kommissionsgutes oder bei Widerruf des Auftrages der Kommittent mit der Zurücknahme des Gutes oder mit der Verfügung…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 633"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 633"]**: Art. 633 Einlagen in Geld müssen bei einer Bank nach Artikel 1 Absatz 1 des Bankengesetzes vom 8. November 1934 zur ausschliesslichen Verfügung der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 716a"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 716a"]**: Art. 716a Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben: 1. die Oberleitung der Gesellschaft und die Erteilung der nötigen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achtzehnter Titel: — Die Anweisung", "Art. 471"]

- **Die Anweisung", "Art. 471"]**: Art. 471 Schriftliche Anweisungen zur Zahlung an den jeweiligen Inhaber der Urkunde werden nach den Vorschriften dieses Titels beurteilt, in dem Sinne, dass…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Dritter Abschnitt: — Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 357"]

- **Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 357"]**: Art. 357 Die Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse gelten während der Dauer des…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Siebter Abschnitt: — Transparenz bei Rohstoffunternehmen", "Art. 964e"]

- **Transparenz bei Rohstoffunternehmen", "Art. 964e"]**: Art. 964e Die Zahlungen an staatliche Stellen können in Geld- oder Sachleistungen bestehen. Sie umfassen insbesondere folgende Arten von Leistungen: 1…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 18"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 18"]**: Art. 18 Bei der Beurteilung eines Vertrages sowohl nach Form als nach Inhalt ist der übereinstimmende wirkliche Wille und nicht die unrichtige Bezeichnung oder…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Dritter Abschnitt: — Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 359a"]

- **Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 359a"]**: Art. 359a Erstreckt sich der Geltungsbereich des Normalarbeitsvertrages auf das Gebiet mehrerer Kantone, so ist für den Erlass der Bundesrat, andernfalls der…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1045"]

- **Der Wechsel", "Art. 1045"]**: Art. 1045 Der Inhaber kann im Wege des Rückgriffs verlangen: 1. die Wechselsumme, soweit der Wechsel nicht angenommen oder nicht eingelöst worden ist, mit den…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 349b"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 349b"]**: Art. 349b Ist dem Handelsreisenden ein bestimmtes Reisegebiet oder ein bestimmter Kundenkreis ausschliesslich zugewiesen, so ist ihm die verabredete oder…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 295"]

- **Die Pacht", "Art. 295"]**: Art. 295 Haben die Parteien eine bestimmte Dauer ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart, so endet das Pachtverhältnis ohne Kündigung mit Ablauf dieser…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Vierter Titel: — Besondere Verhältnisse bei Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Solidarität", "Art. 145"]

- **Die Solidarität", "Art. 145"]**: Art. 145 Ein Solidarschuldner kann dem Gläubiger nur solche Einreden entgegensetzen, die entweder aus seinem persönlichen Verhältnisse zum Gläubiger oder aus…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Erster Abschnitt: — …", "Art. 1156"]

- **…", "Art. 1156"]**: Art. 1156 Art. 1156

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Fünfzehnter Titel: — Die Kommission", "Art. 425"]

- **Die Kommission", "Art. 425"]**: Art. 425 Einkaufs- oder Verkaufskommissionär ist, wer gegen eine Kommissionsgebühr (Provision) in eigenem Namen für Rechnung eines anderen (des Kommittenten)…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1025"]

- **Der Wechsel", "Art. 1025"]**: Art. 1025 Der Verfall eines Wechsels, der auf eine bestimmte Zeit nach Sicht lautet, richtet sich nach dem in der Annahmeerklärung angegebenen Tage oder nach…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 609"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 609"]**: Art. 609 Wenn der Kommanditär die im Handelsregister eingetragene oder auf andere Art kundgegebene Kommanditsumme durch Vereinbarung mit den übrigen…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 48"]

- **Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 48"]**: Art. 48 Art. 48

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335c"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335c"]**: Art. 335c Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem neunten Dienstjahr mit einer…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 16"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 16"]**: Art. 16 Ist für einen Vertrag, der vom Gesetze an keine Form gebunden ist, die Anwendung einer solchen vorbehalten worden, so wird vermutet, dass die Parteien…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 347a"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 347a"]**: Art. 347a Das Arbeitsverhältnis ist durch schriftlichen Vertrag zu regeln, der namentlich Bestimmungen enthalten soll über: a. die Dauer und Beendigung des…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 129"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 129"]**: Art. 129 Die in diesem Titel aufgestellten Verjährungsfristen können durch Verfügung der Beteiligten nicht abgeändert werden.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 330a"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 330a"]**: Art. 330a Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 729a"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 729a"]**: Art. 729a Die Revisionsstelle prüft, ob Sachverhalte vorliegen, aus denen zu schliessen ist, dass: 1. die Jahresrechnung nicht den gesetzlichen Vorschriften…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Fünfzehnter Titel: — Die Kommission", "Art. 430"]

- **Die Kommission", "Art. 430"]**: Art. 430 Abgesehen von dem Falle, wo der Kommissionär unbefugterweise Kredit gewährt, hat er für die Zahlung oder anderweitige Erfüllung der Verbindlichkeiten…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697n"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697n"]**: Art. 697n Die Statuten können vorsehen, dass gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten durch ein Schiedsgericht mit Sitz in der Schweiz beurteilt werden. Wenn die…
- **["Art. 3"]**: Art. 3 1 Personen, die beim Inkrafttreten der Änderung vom 12. Dezember 2014 bereits Inhaberaktien halten, müssen den Meldepflichten nachkommen, die nach den…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Fünfter Titel: — Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 165"]

- **Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 165"]**: Art. 165 Die Abtretung bedarf zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Die Verpflichtung zum Abschluss eines Abtretungsvertrages kann formlos begründet…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Neunter Abschnitt: — Beteiligung von Körperschaften des öffentlichen Rechts", "Art. 926"]

- **Beteiligung von Körperschaften des öffentlichen Rechts", "Art. 926"]**: Art. 926 Bei Genossenschaften, an denen Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie Bund, Kanton, Bezirk oder Gemeinde, ein öffentliches Interesse besitzen…
- **["Art. 1"]**: Art. 1 1 Die Artikel 1–4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für dieses Gesetz, soweit die folgenden Bestimmungen nichts anderes vorsehen. 2 Die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 862"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 862"]**: Art. 862 Die Statuten können insbesondere auch Fonds zur Gründung und Unterstützung von Wohlfahrtseinrichtungen für Angestellte und Arbeiter des Unternehmens…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 253b"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 253b"]**: Art. 253b Die Bestimmungen über den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen (Art. 269 ff.) gelten sinngemäss für nichtlandwirtschaftliche Pacht- und andere…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1183"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1183"]**: Art. 1183 Gerät ein Anleihensschuldner in Konkurs, so beruft die Konkursverwaltung unverzüglich eine Versammlung der Anleihensgläubiger ein, die dem bereits…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 621"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 621"]**: Art. 621 Das Aktienkapital beträgt mindestens 100 000 Franken. Zulässig ist auch ein Aktienkapital in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen ausländischen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 328b"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 328b"]**: Art. 328b Der Arbeitgeber darf Daten über den Arbeitnehmer nur bearbeiten, soweit sie dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 692"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 692"]**: Art. 692 Die Aktionäre üben ihr Stimmrecht in der Generalversammlung nach Verhältnis des gesamten Nennwerts der ihnen gehörenden Aktien aus. Jeder Aktionär…
- **["Art. 1"]**: Art. 1 1 Die Artikel 1–4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für dieses Gesetz, soweit die folgenden Bestimmungen nichts anderes vorsehen. 2 Die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 348b"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 348b"]**: Art. 348b Ist nichts anderes schriftlich verabredet, so ist der Handelsreisende nur ermächtigt, Geschäfte zu vermitteln. Ist der Handelsreisende zum Abschluss…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreiundzwanzigster Titel: — Die einfache Gesellschaft", "Art. 538"]

- **Die einfache Gesellschaft", "Art. 538"]**: Art. 538 Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, in den Angelegenheiten der Gesellschaft den Fleiss und die Sorgfalt anzuwenden, die er in seinen eigenen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Gesellschaft", "Art. 804"]

- **Organisation der Gesellschaft", "Art. 804"]**: Art. 804 Oberstes Organ der Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung. Der Gesellschafterversammlung stehen folgende unübertragbare Befugnisse zu: 1. die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 776"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 776"]**: Art. 776 Die Statuten müssen Bestimmungen enthalten über: 1. die Firma und den Sitz der Gesellschaft; 2. den Zweck der Gesellschaft; 3. die Höhe des…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 184"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 184"]**: Art. 184 Durch den Kaufvertrag verpflichten sich der Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, und der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Sechster Abschnitt: — Auflösung der Genossenschaft", "Art. 913"]

- **Auflösung der Genossenschaft", "Art. 913"]**: Art. 913 Die Genossenschaft wird, unter Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen, nach den für die Aktiengesellschaft geltenden Vorschriften liquidiert. Das…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1032"]

- **Der Wechsel", "Art. 1032"]**: Art. 1032 Wird der Wechsel nicht innerhalb der im Artikel 1028 bestimmten Frist zur Zahlung vorgelegt, so kann der Schuldner die Wechselsumme bei der…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1016"]

- **Der Wechsel", "Art. 1016"]**: Art. 1016 Die Annahme muss unbedingt sein; der Bezogene kann sie aber auf einen Teil der Wechselsumme beschränken. Wenn die Annahmeerklärung irgendeine andere…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreiundzwanzigster Titel: — Die einfache Gesellschaft", "Art. 534"]

- **Die einfache Gesellschaft", "Art. 534"]**: Art. 534 Gesellschaftsbeschlüsse werden mit Zustimmung aller Gesellschafter gefasst. Genügt nach dem Vertrage Stimmenmehrheit, so ist die Mehrheit nach der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Fünfzehnter Titel: — Die Kommission", "Art. 428"]

- **Die Kommission", "Art. 428"]**: Art. 428 Hat der Verkaufskommissionär unter dem ihm gesetzten Mindestbetrag verkauft, so muss er dem Kommittenten den Preisunterschied vergüten, sofern er…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 93"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 93"]**: Art. 93 Ist nach der Beschaffenheit der Sache oder nach der Art des Geschäftsbetriebes eine Hinterlegung nicht tunlich, oder ist die Sache dem Verderben…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwölfter Titel: — Der Verlagsvertrag", "Art. 387"]

- **Der Verlagsvertrag", "Art. 387"]**: Art. 387 Das Recht, eine Übersetzung des Werkes zu veranstalten, bleibt, wenn nichts anderes mit dem Verleger vereinbart ist, ausschliesslich dem Verlaggeber…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwölfter Titel: — Der Verlagsvertrag", "Art. 388"]

- **Der Verlagsvertrag", "Art. 388"]**: Art. 388 Ein Honorar an den Verlaggeber gilt als vereinbart, wenn nach den Umständen die Überlassung des Werkes nur gegen ein Honorar zu erwarten war. Die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Fünfzehnter Titel: — Die Kommission", "Art. 434"]

- **Die Kommission", "Art. 434"]**: Art. 434 Der Kommissionär hat an dem Kommissionsgute sowie an dem Verkaufserlöse ein Retentionsrecht.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 797"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 797"]**: Art. 797 Die nachträgliche Einführung oder Erweiterung statutarischer Nachschuss- oder Nebenleistungspflichten bedarf der Zustimmung aller davon betroffenen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 187"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 187"]**: Art. 187 Als Fahrniskauf ist jeder Kauf anzusehen, der nicht eine Liegenschaft oder ein in das Grundbuch als Grundstück aufgenommenes Recht zum Gegenstande…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwanzigster Titel: — Die Bürgschaft", "Art. 506"]

- **Die Bürgschaft", "Art. 506"]**: Art. 506 Der Bürge kann vom Hauptschuldner Sicherstellung und, wenn die Hauptschuld fällig ist, Befreiung von der Bürgschaft verlangen: 1. wenn der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Dritter Abschnitt: — Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 357a"]

- **Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 357a"]**: Art. 357a Die Vertragsparteien sind verpflichtet, für die Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrages zu sorgen; zu diesem Zweck haben Verbände auf ihre Mitglieder…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 656e"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 656e"]**: Art. 656e Die Statuten können den Partizipanten einen Anspruch auf einen Vertreter im Verwaltungsrat einräumen.

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1102"]

- **Der Check", "Art. 1102"]**: Art. 1102 Auf Checks, die in der Schweiz zahlbar sind kann als Bezogener nur ein Bankier bezeichnet werden. Ein auf eine andere Person gezogener Check gilt nur…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 71"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 71"]**: Art. 71 Ist die geschuldete Sache nur der Gattung nach bestimmt, so steht dem Schuldner die Auswahl zu, insofern sich aus dem Rechtsverhältnis nicht etwas…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 671a und 671b"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 671a und 671b"]**: Art. 671a und 671b Art. 671a und 671b

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 70"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 70"]**: Art. 70 Ist eine unteilbare Leistung an mehrere Gläubiger zu entrichten, so hat der Schuldner an alle gemeinsam zu leisten, und jeder Gläubiger kann die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Erster Abschnitt: — Begriff und Errichtung", "Art. 595"]

- **Begriff und Errichtung", "Art. 595"]**: Art. 595 Betreibt eine solche Gesellschaft kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe, so entsteht sie als Kommanditgesellschaft erst, wenn sie sich in das…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 336"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 336"]**: Art. 336 Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist missbräuchlich, wenn eine Partei sie ausspricht: a. wegen einer Eigenschaft, die der anderen Partei kraft…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 259g"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 259g"]**: Art. 259g Verlangt der Mieter einer unbeweglichen Sache vom Vermieter die Beseitigung eines Mangels, so muss er ihm dazu schriftlich eine angemessene Frist…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunter Titel: — Die Leihe", "Zweiter Abschnitt: — Das Darlehen", "Art. 312"]

- **Das Darlehen", "Art. 312"]**: Art. 312 Durch den Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darleiher zur Übertragung des Eigentums an einer Summe Geldes oder an andern vertretbaren Sachen, der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zweiundzwanzigster Titel: — Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 526"]

- **Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 526"]**: Art. 526 Der Verpfründungsvertrag kann sowohl von dem Pfründer als dem Pfrundgeber jederzeit auf ein halbes Jahr gekündigt werden, wenn nach dem Vertrag die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 644"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 644"]**: Art. 644 Aktien, die vor der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister ausgegeben werden, sind nichtig; die aus der Aktienzeichnung hervorgehenden…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Elfter Titel: — Der Werkvertrag", "Art. 371"]

- **Der Werkvertrag", "Art. 371"]**: Art. 371 Die Ansprüche des Bestellers wegen Mängel des Werkes verjähren mit Ablauf von zwei Jahren nach der Abnahme des Werkes. Soweit jedoch Mängel eines…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechzehnter Titel: — Der Frachtvertrag", "Art. 449"]

- **Der Frachtvertrag", "Art. 449"]**: Art. 449 Der Frachtführer haftet für alle Unfälle und Fehler, die auf dem übernommenen Transporte vorkommen, gleichviel, ob er den Transport bis zu Ende selbst…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 682"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 682"]**: Art. 682 Beabsichtigt der Verwaltungsrat, den säumigen Aktionär seiner Rechte aus der Zeichnung verlustig zu erklären oder von ihm die in den Statuten…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Vierter Abschnitt: — Der Agenturvertrag", "Art. 418p"]

- **Der Agenturvertrag", "Art. 418p"]**: Art. 418p Ist der Agenturvertrag auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen, oder geht eine solche aus seinem Zweck hervor, so endigt er ohne Kündigung mit dem…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 972"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 972"]**: Art. 972 Nach der Kraftloserklärung kann der Berechtigte sein Recht auch ohne die Urkunde geltend machen oder die Ausstellung einer neuen Urkunde verlangen. Im…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 993"]

- **Der Wechsel", "Art. 993"]**: Art. 993 Der Wechsel kann an die eigene Ordre des Ausstellers lauten. Er kann auf den Aussteller selbst gezogen werden. Er kann für Rechnung eines Dritten…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunzehnter Titel: — Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 489"]

- **Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 489"]**: Art. 489 Die Ansprüche des Gastes erlöschen, wenn er den Schaden nicht sofort nach dessen Entdeckung dem Gastwirte anzeigt. Der Wirt kann sich seiner…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zweiundzwanzigster Titel: — Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 523"]

- **Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 523"]**: Art. 523 Hat der Pfründer dem Pfrundgeber ein Grundstück übertragen so steht ihm für seine Ansprüche das Recht auf ein gesetzliches Pfandrecht an diesem…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 651"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 651"]**: Art. 651 Art. 651

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 49"]

- **Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 49"]**: Art. 49 Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, hat Anspruch auf Leistung einer Geldsumme als Genugtuung, sofern die Schwere der Verletzung…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1087"]

- **Der Wechsel", "Art. 1087"]**: Art. 1087 Die Form einer Wechselerklärung bestimmt sich nach dem Recht des Landes, in dessen Gebiete die Erklärung unterschrieben worden ist. Wenn jedoch eine…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 123"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 123"]**: Art. 123 Im Konkurse des Schuldners können die Gläubiger ihre Forderungen, auch wenn sie nicht fällig sind, mit Forderungen, die dem Gemeinschuldner ihnen…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 60"]

- **Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 60"]**: Art. 60 Der Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung verjährt mit Ablauf von drei Jahren von dem Tage an gerechnet, an welchem der Geschädigte Kenntnis vom…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335d"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335d"]**: Art. 335d Als Massenentlassung gelten Kündigungen, die der Arbeitgeber innert 30 Tagen in einem Betrieb aus Gründen ausspricht, die in keinem Zusammenhang mit…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 605"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 605"]**: Art. 605 Schliesst der Kommanditär für die Gesellschaft Geschäfte ab, ohne ausdrücklich zu erklären, dass er nur als Prokurist oder als Bevollmächtigter…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266c"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266c"]**: Art. 266c Bei der Miete von Wohnungen können die Parteien mit einer Frist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin oder, wenn es keinen Ortsgebrauch…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 902"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 902"]**: Art. 902 Die Verwaltung hat die Geschäfte der Genossenschaft mit aller Sorgfalt zu leiten und die genossenschaftliche Aufgabe mit besten Kräften zu fördern…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 869"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 869"]**: Art. 869 Die Statuten können, ausgenommen bei konzessionierten Versicherungsgenossenschaften, die Bestimmung aufstellen, dass nach dem Genossenschaftsvermögen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Zweiter Abschnitt: — Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 269d"]

- **Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 269d"]**: Art. 269d Der Vermieter kann den Mietzins jederzeit auf den nächstmöglichen Kündigungstermin erhöhen. Er muss dem Mieter die Mietzinserhöhung mindestens zehn…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 254"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 254"]**: Art. 254 Ein Koppelungsgeschäft, das in Zusammenhang mit der Miete von Wohn- oder Geschäftsräumen steht, ist nichtig, wenn der Abschluss oder die Weiterführung…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 727a"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 727a"]**: Art. 727a Sind die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht gegeben, so muss die Gesellschaft ihre Jahresrechnung durch eine Revisionsstelle…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Vierter Abschnitt: — Der Agenturvertrag", "Art. 418i"]

- **Der Agenturvertrag", "Art. 418i"]**: Art. 418i Soweit nicht etwas anderes vereinbart oder üblich ist, wird die Provision auf das Ende des Kalenderhalbjahres, in dem das Geschäft abgeschlossen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 321c"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 321c"]**: Art. 321c Wird gegenüber dem zeitlichen Umfang der Arbeit, der verabredet oder üblich oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Vierter Abschnitt: — Besondere Arten des Kaufes", "Art. 231"]

- **Besondere Arten des Kaufes", "Art. 231"]**: Art. 231 Der Bietende ist nach Massgabe der Versteigerungsbedingungen an sein Angebot gebunden. Er wird, falls diese nichts anderes bestimmen, frei, wenn ein…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 336c"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 336c"]**: Art. 336c Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen: a. während die andere Partei schweizerischen obligatorischen…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Dreissigster Titel: — Das Handelsregister", "Art. 927"]

- **Das Handelsregister", "Art. 927"]**: Art. 927 Das Handelsregister ist ein Verbund staatlich geführter Datenbanken. Es bezweckt namentlich die Erfassung und die Offenlegung rechtlich relevanter…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Dritter Abschnitt: — Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 356b"]

- **Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 356b"]**: Art. 356b Einzelne Arbeitgeber und einzelne im Dienst beteiligter Arbeitgeber stehende Arbeitnehmer können sich mit Zustimmung der Vertragsparteien dem…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunter Titel: — Die Leihe", "Zweiter Abschnitt: — Das Darlehen", "Art. 315"]

- **Das Darlehen", "Art. 315"]**: Art. 315 Der Anspruch des Borgers auf Aushändigung und der Anspruch des Darleihers auf Annahme des Darlehens verjähren in sechs Monaten vom Eintritte des…
- **["Art. 6"]**: Art. 6 Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Rechts bestehenden Verträge sind innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten des neuen Rechts anzupassen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 346a"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 346a"]**: Art. 346a Nach Beendigung der Berufslehre hat der Arbeitgeber der lernenden Person ein Zeugnis auszustellen, das die erforderlichen Angaben über die erlernte…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Fünfzehnter Titel: — Die Kommission", "Art. 439"]

- **Die Kommission", "Art. 439"]**: Art. 439 Wer gegen Vergütung die Versendung oder Weitersendung von Gütern für Rechnung des Versenders, aber in eigenem Namen, zu besorgen übernimmt…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 336d"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 336d"]**: Art. 336d Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht kündigen, wenn ein Vorgesetzter, dessen Funktionen er auszuüben vermag…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Dritter Abschnitt: — Die Entstehung aus ungerechtfertigter Bereicherung", "Art. 66"]

- **Die Entstehung aus ungerechtfertigter Bereicherung", "Art. 66"]**: Art. 66 Was in der Absicht, einen rechtswidrigen oder unsittlichen Erfolg herbeizuführen, gegeben worden ist, kann nicht zurückgefordert werden.

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1124"]

- **Der Check", "Art. 1124"]**: Art. 1124 Ein allgemein gekreuzter Check darf vom Bezogenen nur an einen Bankier oder an einen Kunden des Bezogenen bezahlt werden. Ein besonders gekreuzter…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Vierter Titel: — Besondere Verhältnisse bei Obligationen", "Dritter Abschnitt: — Haft- und Reugeld. Lohnabzüge. Konventionalstrafe", "Art. 158"]

- **Haft- und Reugeld. Lohnabzüge. Konventionalstrafe", "Art. 158"]**: Art. 158 Das beim Vertragsabschlusse gegebene An- oder Draufgeld gilt als Haft-, nicht als Reugeld. Wo nicht Vertrag oder Ortsgebrauch etwas anderes bestimmen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 622"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 622"]**: Art. 622 Die Aktien lauten auf den Namen oder auf den Inhaber. Sie können als Wertpapiere ausgegeben werden. Die Statuten können bestimmen, dass sie als…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 341"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 341"]**: Art. 341 Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und eines Monats nach dessen Beendigung kann der Arbeitnehmer auf Forderungen, die sich aus unabdingbaren…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 689a"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 689a"]**: Art. 689a Die Mitgliedschaftsrechte aus Namenaktien kann ausüben, wer durch den Eintrag im Aktienbuch ausgewiesen oder vom Aktionär dazu schriftlich…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266g"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266g"]**: Art. 266g Aus wichtigen Gründen, welche die Vertragserfüllung für sie unzumutbar machen, können die Parteien das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Frist auf…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Vierter Abschnitt: — Besondere Arten des Kaufes", "Art. 226m"]

- **Besondere Arten des Kaufes", "Art. 226m"]**: Art. 226m Art. 226m

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 100"]

- **Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 100"]**: Art. 100 Eine zum voraus getroffene Verabredung, wonach die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen sein würde, ist nichtig…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Vierter Abschnitt: — Der Agenturvertrag", "Art. 418m"]

- **Der Agenturvertrag", "Art. 418m"]**: Art. 418m Der Auftraggeber hat dem Agenten eine angemessene Entschädigung zu bezahlen, wenn er ihn durch Verletzung seiner gesetzlichen oder vertraglichen…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1006"]

- **Der Wechsel", "Art. 1006"]**: Art. 1006 Wer den Wechsel in Händen hat, gilt als rechtmässiger Inhaber, sofern er sein Recht durch eine ununterbrochene Reihe von Indossamenten nachweist, und…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 289"]

- **Die Pacht", "Art. 289"]**: Art. 289 Der Verpächter kann Erneuerungen und Änderungen an der Sache nur vornehmen, wenn sie für den Pächter zumutbar sind und wenn das Pachtverhältnis nicht…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Elfter Titel: — Der Werkvertrag", "Art. 379"]

- **Der Werkvertrag", "Art. 379"]**: Art. 379 Stirbt der Unternehmer oder wird er ohne seine Schuld zur Vollendung des Werkes unfähig, so erlischt der Werkvertrag, wenn er mit Rücksicht auf die…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 999"]

- **Der Wechsel", "Art. 999"]**: Art. 999 Der Aussteller haftet für die Annahme und die Zahlung des Wechsels. Er kann die Haftung für die Annahme ausschliessen; jeder Vermerk, durch den er die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653q"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653q"]**: Art. 653q Wird das Aktienkapital herabgesetzt und gleichzeitig mindestens auf den bisherigen Betrag erhöht und wird der Betrag der geleisteten Einlage nicht…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Sechster Abschnitt: — Verantwortlichkeit", "Art. 758"]

- **Verantwortlichkeit", "Art. 758"]**: Art. 758 Der Entlastungsbeschluss der Generalversammlung wirkt nur für bekanntgegebene Tatsachen und nur gegenüber der Gesellschaft sowie gegenüber den…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 331"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 331"]**: Art. 331 Macht der Arbeitgeber Zuwendungen für die Personalvorsorge oder leisten die Arbeitnehmer Beiträge daran, so hat der Arbeitgeber diese Zuwendungen und…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 23"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 23"]**: Art. 23 Der Vertrag ist für denjenigen unverbindlich, der sich beim Abschluss in einem wesentlichen Irrtum befunden hat.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 297b"]

- **Die Pacht", "Art. 297b"]**: Art. 297b Stirbt der Pächter, so können sowohl seine Erben als auch der Verpächter mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 253a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 253a"]**: Art. 253a Die Bestimmungen über die Miete von Wohn- und Geschäftsräumen gelten auch für Sachen, die der Vermieter zusammen mit diesen Räumen dem Mieter zum…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Erster Abschnitt: — Der einfache Auftrag", "Art. 406"]

- **Der einfache Auftrag", "Art. 406"]**: Art. 406 Aus den Geschäften, die der Beauftragte führt, bevor er von dem Erlöschen des Auftrages Kenntnis erhalten hat, wird der Auftraggeber oder dessen Erbe…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Einunddreissigster Titel: — Die Geschäftsfirmen", "Art. 955"]

- **Die Geschäftsfirmen", "Art. 955"]**: Art. 955 Der Registerführer ist von Amtes wegen verpflichtet, die Beteiligten zur Beobachtung der Bestimmungen über die Firmenbildung anzuhalten.

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Siebenter Abschnitt: — Die Warenpapiere", "Art. 1153a"]

- **Die Warenpapiere", "Art. 1153a"]**: Art. 1153a Die Parteien können Warenpapiere in der Form von Registerwertrechten vorsehen. Die Artikel 1154 und 1155 sind sinngemäss anwendbar. Die Unterschrift…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Dritter Abschnitt: — Die Inhaberpapiere", "Art. 984"]

- **Die Inhaberpapiere", "Art. 984"]**: Art. 984 Die Aufforderung zur Vorlegung der Urkunde ist im Schweizerischen Handelsamtsblatt zu veröffentlichen. In besonderen Fällen kann das Gericht noch in…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 40d"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 40d"]**: Art. 40d Der Anbieter muss den Kunden schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, über das Widerrufsrecht sowie über Form…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 689d"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 689d"]**: Art. 689d Die Statuten von Gesellschaften, deren Aktien nicht an einer Börse kotiert sind, können vorsehen, dass ein Aktionär nur durch einen anderen Aktionär…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 89"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 89"]**: Art. 89 Werden Zinse oder andere periodische Leistungen geschuldet, so begründet die für eine spätere Leistung ohne Vorbehalt ausgestellte Quittung die…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 118"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 118"]**: Art. 118 Wenn die Eigenschaften des Gläubigers und des Schuldners in einer Person zusammentreffen, so gilt die Forderung als durch Vereinigung erloschen. Wird…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Zweiter Abschnitt: — Der Kreditbrief und der Kreditauftrag", "Art. 411"]

- **Der Kreditbrief und der Kreditauftrag", "Art. 411"]**: Art. 411 Das Rechtsverhältnis des Auftraggebers zu dem Dritten, dem ein Kredit eröffnet worden ist, wird nach den Bestimmungen über das Rechtsverhältnis…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1007"]

- **Der Wechsel", "Art. 1007"]**: Art. 1007 Wer aus dem Wechsel in Anspruch genommen wird, kann dem Inhaber keine Einwendungen entgegensetzen, die sich auf seine unmittelbaren Beziehungen zu…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Siebenter Titel: — Die Schenkung", "Art. 248"]

- **Die Schenkung", "Art. 248"]**: Art. 248 Der Schenker ist dem Beschenkten für den Schaden, der diesem aus der Schenkung erwächst, nur im Falle der absichtlichen oder der grobfahrlässigen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 267"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 267"]**: Art. 267 Der Mieter muss die Sache in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Vereinbarungen, in denen sich der Mieter im…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 567"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 567"]**: Art. 567 Die Gesellschaft wird durch die Rechtsgeschäfte, die ein zu ihrer Vertretung befugter Gesellschafter in ihrem Namen schliesst, berechtigt und…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Dreissigster Titel: — Das Handelsregister", "Art. 929"]

- **Das Handelsregister", "Art. 929"]**: Art. 929 Einträge im Handelsregister müssen wahr sein und dürfen weder zu Täuschungen Anlass geben noch einem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen. Die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwölfter Titel: — Der Verlagsvertrag", "Art. 391"]

- **Der Verlagsvertrag", "Art. 391"]**: Art. 391 Geht die vom Verleger bereits hergestellte Auflage des Werkes durch Zufall ganz oder zum Teile unter, bevor sie vertrieben worden ist, so ist der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 253"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 253"]**: Art. 253 Durch den Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter eine Sache zum Gebrauch zu überlassen, und der Mieter, dem Vermieter dafür einen…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 25"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 25"]**: Art. 25 Die Berufung auf Irrtum ist unstatthaft, wenn sie Treu und Glauben widerspricht. Insbesondere muss der Irrende den Vertrag gelten lassen, wie er ihn…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 973d"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 973d"]**: Art. 973d Ein Registerwertrecht ist ein Recht, das gemäss einer Vereinbarung der Parteien: 1. in einem Wertrechteregister gemäss Absatz 2 eingetragen ist; und…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 719"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 719"]**: Art. 719 Die zur Vertretung der Gesellschaft befugten Personen haben in der Weise zu zeichnen, dass sie der Firma der Gesellschaft ihre Unterschrift beifügen.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 195"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 195"]**: Art. 195 Ist die Entwehrung eine vollständige, so ist der Kaufvertrag als aufgehoben zu betrachten und der Käufer zu fordern berechtigt: 1. Rückerstattung des…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 322c"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 322c"]**: Art. 322c Ist vertraglich nicht der Arbeitnehmer zur Aufstellung der Provisionsabrechnung verpflichtet, so hat ihm der Arbeitgeber auf jeden Fälligkeitstermin…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 120"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 120"]**: Art. 120 Wenn zwei Personen einander Geldsummen oder andere Leistungen, die ihrem Gegenstande nach gleichartig sind, schulden, so kann jede ihre Schuld…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Fünfter Abschnitt: — Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 743"]

- **Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 743"]**: Art. 743 Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte zu beendigen, noch ausstehende Aktienbeträge nötigenfalls einzuziehen, die Aktiven zu verwerten und die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 284"]

- **Die Pacht", "Art. 284"]**: Art. 284 Der Pächter muss für den ordentlichen Unterhalt der Sache sorgen. Er muss die kleineren Reparaturen nach Ortsgebrauch vornehmen sowie die Geräte und…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 689c"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 689c"]**: Art. 689c In Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind, wählt die Generalversammlung den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Die Amtsdauer endet…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 35"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 35"]**: Art. 35 Die durch Rechtsgeschäft erteilte Ermächtigung erlischt, sofern nicht das Gegenteil bestimmt ist oder aus der Natur des Geschäfts hervorgeht, mit dem…
- **["Art. 12"]**: Art. 12 Vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgestellte Wechsel und Checks unterstehen in allen Beziehungen dem bisherigen Rechte. Vor dem Inkrafttreten…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Siebzehnter Titel: — Die Prokura und andere Handlungsvollmachten", "Art. 459"]

- **Die Prokura und andere Handlungsvollmachten", "Art. 459"]**: Art. 459 Der Prokurist gilt gutgläubigen Dritten gegenüber als ermächtigt, den Geschäftsherrn durch Wechsel-Zeichnungen zu verpflichten und in dessen Namen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 708"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 708"]**: Art. 708 Art. 708

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Erster Abschnitt: — Begriff und Errichtung", "Art. 832"]

- **Begriff und Errichtung", "Art. 832"]**: Art. 832 Die Statuten müssen Bestimmungen enthalten über: 1. die Firma und den Sitz der Genossenschaft; 2. den Zweck der Genossenschaft; 3. und 4. … 5. die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechzehnter Titel: — Der Frachtvertrag", "Art. 442"]

- **Der Frachtvertrag", "Art. 442"]**: Art. 442 Für gehörige Verpackung des Gutes hat der Absender zu sorgen. Er haftet für die Folgen von äusserlich nicht erkennbaren Mängeln der Verpackung…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Sechster Abschnitt: — Wechselähnliche und andere Ordrepapiere", "Art. 1151"]

- **Wechselähnliche und andere Ordrepapiere", "Art. 1151"]**: Art. 1151 Zahlungsversprechen, die im Texte der Urkunde nicht als Wechsel bezeichnet sind, aber ausdrücklich an Ordre lauten und im übrigen den Erfordernissen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 212"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 212"]**: Art. 212 Hat der Käufer fest bestellt, ohne den Preis zu nennen, so wird vermutet, es sei der mittlere Marktpreis gemeint, der zurzeit und an dem Ort der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 629"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 629"]**: Art. 629 Die Gesellschaft wird errichtet, indem die Gründer in öffentlicher Urkunde erklären, eine Aktiengesellschaft zu gründen, darin die Statuten festlegen…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1136"]

- **Der Check", "Art. 1136"]**: Art. 1136 Die Vorlegung und der Protest eines Checks können nur an einem Werktage stattfinden. Fällt der letzte Tag einer Frist, innerhalb derer eine auf den…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 856"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 856"]**: Art. 856 Spätestens zehn Tage vor der Generalversammlung oder der Urabstimmung, die über die Genehmigung des Lageberichts, der Konzernrechnung und der…
- **["Art. 3"]**: Art. 3 1 Die Artikel 226f, 226g, 226h, 226i und 226k finden auch auf Abzahlungsverträge Anwendung, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Dritter Abschnitt: — Verlust der Mitgliedschaft", "Art. 851"]

- **Verlust der Mitgliedschaft", "Art. 851"]**: Art. 851 Bei Übertragung und Vererbung der Mitgliedschaft gelten für den Rechtsnachfolger die gleichen Austrittsbedingungen wie für das frühere Mitglied.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 304"]

- **Die Pacht", "Art. 304"]**: Art. 304 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so kann ihn jede Partei auf einen beliebigen Zeitpunkt kündigen, wenn Vertrag oder Ortsgebrauch…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 40a"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 40a"]**: Art. 40a Die nachfolgenden Bestimmungen sind auf Verträge über bewegliche Sachen und Dienstleistungen, die für den persönlichen oder familiären Gebrauch des…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Zweiter Abschnitt: — Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 959a"]

- **Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 959a"]**: Art. 959a Unter den Aktiven müssen ihrem Liquiditätsgrad entsprechend mindestens folgende Positionen einzeln und in der vorgegebenen Reihenfolge ausgewiesen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697f"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697f"]**: Art. 697f Die Sonderuntersuchung ist innert nützlicher Frist und ohne unnötige Störung des Geschäftsgangs durchzuführen. Gründer, Organe, Beauftragte…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697i"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697i"]**: Art. 697i Art. 697i

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Fünfter Titel: — Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 180"]

- **Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 180"]**: Art. 180 Fällt ein Übernahmevertrag als unwirksam dahin, so lebt die Verpflichtung des frühern Schuldners mit allen Nebenrechten, unter Vorbehalt der Rechte…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Siebenter Abschnitt: — Verantwortlichkeit", "Art. 917"]

- **Verantwortlichkeit", "Art. 917"]**: Art. 917 Die Mitglieder der Verwaltung und die Liquidatoren, welche die für den Fall der Überschuldung der Genossenschaft vom Gesetz aufgestellten Pflichten…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Fünfter Abschnitt: — Liquidation", "Art. 590"]

- **Liquidation", "Art. 590"]**: Art. 590 Die Bücher und Papiere der aufgelösten Gesellschaft werden während zehn Jahren nach der Löschung der Firma im Handelsregister an einem von den…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 259c"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 259c"]**: Art. 259c Der Mieter hat keinen Anspruch auf Beseitigung des Mangels, wenn der Vermieter für die mangelhafte Sache innert angemessener Frist vollwertigen…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1062"]

- **Der Wechsel", "Art. 1062"]**: Art. 1062 Der Ehrenzahler erwirbt die Rechte aus dem Wechsel gegen den Wechselverpflichteten, für den er gezahlt hat, und gegen die Personen, die diesem aus…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zweiundzwanzigster Titel: — Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 516"]

- **Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 516"]**: Art. 516 Die Leibrente kann auf die Lebenszeit des Rentengläubigers, des Rentenschuldners oder eines Dritten gestellt werden. In Ermangelung einer bestimmten…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 730a"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 730a"]**: Art. 730a Die Revisionsstelle wird für ein bis drei Geschäftsjahre gewählt. Ihr Amt endet mit der Abnahme der letzten Jahresrechnung. Eine Wiederwahl ist…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 778a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 778a"]**: Art. 778a Art. 778a

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 891"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 891"]**: Art. 891 Die Verwaltung und jeder Genossenschafter können von der Generalversammlung oder in der Urabstimmung gefasste Beschlüsse, die gegen das Gesetz oder…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschafter unter sich", "Art. 598"]

- **Verhältnis der Gesellschafter unter sich", "Art. 598"]**: Art. 598 Das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander richtet sich zunächst nach dem Gesellschaftsvertrag. Soweit keine Vereinbarung getroffen ist…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 326a"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 326a"]**: Art. 326a Hat der Arbeitnehmer vertraglich Akkordlohnarbeit zu leisten, so hat ihm der Arbeitgeber den Akkordlohnansatz vor Beginn der einzelnen Arbeit…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Sechster Abschnitt: — Wechselähnliche und andere Ordrepapiere", "Art. 1146"]

- **Wechselähnliche und andere Ordrepapiere", "Art. 1146"]**: Art. 1146 Wer aus einem Ordrepapier in Anspruch genommen wird, kann sich nur solcher Einreden bedienen, die entweder gegen die Gültigkeit der Urkunde gerichtet…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Auflösung und Ausscheiden", "Art. 581a"]

- **Auflösung und Ausscheiden", "Art. 581a"]**: Art. 581a Bei Mängeln in der vorgeschriebenen Organisation der Kollektivgesellschaft sind die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 299a"]

- **Die Pacht", "Art. 299a"]**: Art. 299a Bei der Rückgabe muss der Verpächter den Zustand der Sache prüfen und Mängel, für die der Pächter einzustehen hat, diesem sofort melden. Versäumt…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunter Titel: — Die Leihe", "Zweiter Abschnitt: — Das Darlehen", "Art. 314"]

- **Das Darlehen", "Art. 314"]**: Art. 314 Wenn der Vertrag die Höhe des Zinsfusses nicht bestimmt, so ist derjenige Zinsfuss zu vermuten, der zurzeit und am Orte des Darlehensempfanges für die…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 973e"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 973e"]**: Art. 973e Der Schuldner aus einem Registerwertrecht ist nur an den durch das Wertrechteregister ausgewiesenen Gläubiger sowie gegen entsprechende Anpassung des…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Siebenter Abschnitt: — Verantwortlichkeit", "Art. 920"]

- **Verantwortlichkeit", "Art. 920"]**: Art. 920 Bei Kreditgenossenschaften und konzessionierten Versicherungsgenossenschaften richtet sich die Verantwortlichkeit nach den Bestimmungen des…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 957a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 957a"]**: Art. 957a Die Buchführung bildet die Grundlage der Rechnungslegung. Sie erfasst diejenigen Geschäftsvorfälle und Sachverhalte, die für die Darstellung der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 786"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 786"]**: Art. 786 Die Abtretung von Stammanteilen bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung kann die Zustimmung ohne Angabe von…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Gesellschaft", "Art. 820"]

- **Organisation der Gesellschaft", "Art. 820"]**: Art. 820 Die Bestimmungen des Aktienrechts zur drohenden Zahlungsunfähigkeit, zum Kapitalverlust, zur Überschuldung sowie zur Aufwertung von Grundstücken und…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 330b"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 330b"]**: Art. 330b Wurde das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit oder für mehr als einen Monat eingegangen, so muss der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 889"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 889"]**: Art. 889 Beschlüsse über die Einführung oder die Vermehrung der persönlichen Haftung oder der Nachschusspflicht der Genossenschafter bedürfen der Zustimmung…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Dritter Abschnitt: — Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 272c"]

- **Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 272c"]**: Art. 272c Jede Partei kann verlangen, dass der Vertrag im Erstreckungsentscheid veränderten Verhältnissen angepasst wird. Ist der Vertrag im…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 299"]

- **Die Pacht", "Art. 299"]**: Art. 299 Der Pächter gibt die Sache und das gesamte Inventar in dem Zustand zurück, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Rückgabe befinden. Für Verbesserungen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreiundzwanzigster Titel: — Die einfache Gesellschaft", "Art. 546"]

- **Die einfache Gesellschaft", "Art. 546"]**: Art. 546 Ist die Gesellschaft auf unbestimmte Dauer oder auf Lebenszeit eines Gesellschafters geschlossen worden, so kann jeder Gesellschafter den Vertrag auf…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunter Titel: — Die Leihe", "Erster Abschnitt: — Die Gebrauchsleihe", "Art. 310"]

- **Die Gebrauchsleihe", "Art. 310"]**: Art. 310 Wenn der Verleiher die Sache zu einem weder der Dauer noch dem Zwecke nach bestimmten Gebrauche überlassen hat, so kann er sie beliebig zurückfordern.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 798"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 798"]**: Art. 798 Die Vorschriften des Aktienrechts über Dividenden, Zwischendividenden, Bauzinse und Tantiemen sind entsprechend anwendbar.

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1048"]

- **Der Wechsel", "Art. 1048"]**: Art. 1048 Bei dem Rückgriff nach einer Teilannahme kann derjenige, der den nicht angenommenen Teil der Wechselsumme entrichtet, verlangen, dass dies auf dem…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreiundzwanzigster Titel: — Die einfache Gesellschaft", "Art. 545"]

- **Die einfache Gesellschaft", "Art. 545"]**: Art. 545 Die Gesellschaft wird aufgelöst: 1. wenn der Zweck, zu welchem sie abgeschlossen wurde, erreicht oder wenn dessen Erreichung unmöglich geworden ist…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1123"]

- **Der Check", "Art. 1123"]**: Art. 1123 Der Aussteller sowie jeder Inhaber können den Check mit den im Artikel 1124 vorgesehenen Wirkungen kreuzen. Die Kreuzung erfolgt durch zwei…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Vierter Titel: — Besondere Verhältnisse bei Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Solidarität", "Art. 147"]

- **Die Solidarität", "Art. 147"]**: Art. 147 Soweit ein Solidarschuldner durch Zahlung oder Verrechnung den Gläubiger befriedigt hat, sind auch die übrigen befreit. Wird ein Solidarschuldner ohne…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Fünfter Abschnitt: — Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 738"]

- **Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 738"]**: Art. 738 Die aufgelöste Gesellschaft tritt in Liquidation, unter Vorbehalt der Fälle der Fusion, der Aufspaltung und der Übertragung ihres Vermögens auf eine…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Fünfter Abschnitt: — Verantwortlichkeit", "Art. 827"]

- **Verantwortlichkeit", "Art. 827"]**: Art. 827 Für die Verantwortlichkeit der Personen, die bei der Gründung mitwirken oder mit der Geschäftsführung, der Revision oder der Liquidation befasst sind…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Zweiter Abschnitt: — Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 269c"]

- **Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 269c"]**: Art. 269c Die Vereinbarung, dass sich der Mietzins periodisch um einen bestimmten Betrag erhöht, ist nur gültig, wenn: a. der Mietvertrag für mindestens drei…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 706a"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 706a"]**: Art. 706a Das Anfechtungsrecht erlischt, wenn die Klage nicht spätestens zwei Monate nach der Generalversammlung angehoben wird. Ist der Verwaltungsrat Kläger…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653"]**: Art. 653 Die Generalversammlung kann ein bedingtes Kapital beschliessen, indem sie den Aktionären, den Gläubigern von Anleihensobligationen oder ähnlichen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Vierzehnter Titel: — Die Geschäftsführung ohne Auftrag", "Art. 421"]

- **Die Geschäftsführung ohne Auftrag", "Art. 421"]**: Art. 421 War der Geschäftsführer unfähig, sich durch Verträge zu verpflichten, so haftet er aus der Geschäftsführung nur, soweit er bereichert ist oder auf…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1085"]

- **Der Wechsel", "Art. 1085"]**: Art. 1085 Wechselerklärungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Die Unterschrift kann nicht durch eine auf mechanischem Wege bewirkte Nachbildung der…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 973"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 973"]**: Art. 973 Die besondern Vorschriften über die Wertpapiere, wie namentlich über den Wechsel, den Check und die Pfandtitel, bleiben vorbehalten.
- **["Art. 8"]**: Art. 8 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 565"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 565"]**: Art. 565 Die Vertretungsbefugnis kann einem Gesellschafter aus wichtigen Gründen entzogen werden. Macht ein Gesellschafter solche Gründe glaubhaft, so kann auf…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 615"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 615"]**: Art. 615 Der Konkurs der Gesellschaft hat den Konkurs der einzelnen Gesellschafter nicht zur Folge. Ebenso wenig bewirkt der Konkurs eines Gesellschafters den…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 699a"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 699a"]**: Art. 699a Mindestens 20 Tage vor der Generalversammlung sind den Aktionären der Geschäftsbericht und die Revisionsberichte zugänglich zu machen. Sofern die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653m"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653m"]**: Art. 653m Ein zugelassener Revisionsexperte muss gestützt auf den Abschluss und das Ergebnis des Schuldenrufs schriftlich bestätigen, dass die Forderungen der…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 30"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 30"]**: Art. 30 Die Furcht ist für denjenigen eine gegründete, der nach den Umständen annehmen muss, dass er oder eine ihm nahe verbundene Person an Leib und Leben…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1036"]

- **Der Wechsel", "Art. 1036"]**: Art. 1036 Der Protest enthält: 1. den Namen der Person oder die Firma, für die und gegen die der Protest erhoben wird; 2. die Angabe, dass die Person oder die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Vierter Abschnitt: — Der Agenturvertrag", "Art. 418a"]

- **Der Agenturvertrag", "Art. 418a"]**: Art. 418a Agent ist, wer die Verpflichtung übernimmt, dauernd für einen oder mehrere Auftraggeber Geschäfte zu vermitteln oder in ihrem Namen und für ihre…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Siebter Abschnitt: — Transparenz bei Rohstoffunternehmen", "Art. 964i"]

- **Transparenz bei Rohstoffunternehmen", "Art. 964i"]**: Art. 964i Der Bundesrat kann im Rahmen eines international abgestimmten Vorgehens festlegen, dass die Verpflichtungen nach den Artikeln 964d–964h auch auf…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Zweiter Abschnitt: — Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 959"]

- **Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 959"]**: Art. 959 Die Bilanz stellt die Vermögens- und Finanzierungslage des Unternehmens am Bilanzstichtag dar. Sie gliedert sich in Aktiven und Passiven. Als Aktiven…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 892"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 892"]**: Art. 892 Genossenschaften, die mehr als 300 Mitglieder zählen oder bei denen die Mehrheit der Mitglieder aus Genossenschaften besteht, können durch die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Siebzehnter Titel: — Die Prokura und andere Handlungsvollmachten", "Art. 463"]

- **Die Prokura und andere Handlungsvollmachten", "Art. 463"]**: Art. 463 Art. 463

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1034"]

- **Der Wechsel", "Art. 1034"]**: Art. 1034 Die Verweigerung der Annahme oder der Zahlung muss durch eine öffentliche Urkunde (Protest mangels Annahme oder mangels Zahlung) festgestellt werden…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Vierzehnter Titel: — Die Geschäftsführung ohne Auftrag", "Art. 422"]

- **Die Geschäftsführung ohne Auftrag", "Art. 422"]**: Art. 422 Wenn die Übernahme einer Geschäftsbesorgung durch das Interesse des Geschäftsherrn geboten war, so ist dieser verpflichtet, dem Geschäftsführer alle…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1046"]

- **Der Wechsel", "Art. 1046"]**: Art. 1046 Wer den Wechsel eingelöst hat, kann von seinen Vormännern verlangen: 1. den vollen Betrag, den er gezahlt hat; 2. die Zinsen dieses Betrages zu sechs…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 571"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 571"]**: Art. 571 Der Konkurs der Gesellschaft hat den Konkurs der einzelnen Gesellschafter nicht zur Folge. Ebenso wenig bewirkt der Konkurs eines Gesellschafters den…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329f"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329f"]**: Art. 329f Nach der Niederkunft hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen. Bei Hospitalisierung des Neugeborenen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 331b"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 331b"]**: Art. 331b Die Forderung auf künftige Vorsorgeleistungen kann vor der Fälligkeit gültig weder abgetreten noch verpfändet werden.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 337c"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 337c"]**: Art. 337c Entlässt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fristlos ohne wichtigen Grund, so hat dieser Anspruch auf Ersatz dessen, was er verdient hätte, wenn das…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 886"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 886"]**: Art. 886 Bei der Ausübung seines Stimmrechts in der Generalversammlung kann sich ein Genossenschafter durch einen andern Genossenschafter vertreten lassen…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1117"]

- **Der Check", "Art. 1117"]**: Art. 1117 Ist ein Check auf einen Ort gezogen, dessen Kalender von dem des Ausstellungsortes abweicht, so wird der Tag der Ausstellung in den nach dem Kalender…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1166"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1166"]**: Art. 1166 Vom Zeitpunkte der ordnungsmässigen Veröffentlichung der Einladung zur Gläubigerversammlung an bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens vor…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Fünfter Titel: — Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 164"]

- **Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 164"]**: Art. 164 Der Gläubiger kann eine ihm zustehende Forderung ohne Einwilligung des Schuldners an einen andern abtreten, soweit nicht Gesetz, Vereinbarung oder…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Vierzehnter Titel: — Die Geschäftsführung ohne Auftrag", "Art. 424"]

- **Die Geschäftsführung ohne Auftrag", "Art. 424"]**: Art. 424 Wenn die Geschäftsbesorgung nachträglich vom Geschäftsherrn gebilligt wird, so kommen die Vorschriften über den Auftrag zur Anwendung.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266"]**: Art. 266 Haben die Parteien eine bestimmte Dauer ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart, so endet das Mietverhältnis ohne Kündigung mit Ablauf dieser…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1137"]

- **Der Check", "Art. 1137"]**: Art. 1137 Bei der Berechnung der in diesem Gesetz vorgesehenen Fristen wird der Tag, an dem sie zu laufen beginnen, nicht mitgezählt.

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 99"]

- **Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 99"]**: Art. 99 Der Schuldner haftet im Allgemeinen für jedes Verschulden. Das Mass der Haftung richtet sich nach der besonderen Natur des Geschäftes und wird…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 878"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 878"]**: Art. 878 Die Ansprüche der Gläubiger aus der persönlichen Haftung der einzelnen Genossenschafter können noch während der Dauer eines Jahres vom Schlusse des…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 704b"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 704b"]**: Art. 704b Über Anträge zu nicht gehörig angekündigten Verhandlungsgegenständen können keine Beschlüsse gefasst werden; ausgenommen sind Anträge auf Einberufung…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Dritter Abschnitt: — Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 359"]

- **Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 359"]**: Art. 359 Durch den Normalarbeitsvertrag werden für einzelne Arten von Arbeitsverhältnissen Bestimmungen über deren Abschluss, Inhalt und Beendigung…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 344"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 344"]**: Art. 344 Durch den Lehrvertrag verpflichten sich der Arbeitgeber, die lernende Person für eine bestimmte Berufstätigkeit fachgemäss zu bilden, und die lernende…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Fünfter Abschnitt: — Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 746"]

- **Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 746"]**: Art. 746 Nach Beendigung der Liquidation ist das Erlöschen der Firma von den Liquidatoren beim Handelsregisteramt anzumelden.

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 973i"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 973i"]**: Art. 973i Der Schuldner aus einem Registerwertrecht oder einem Recht, das als solches angeboten wird, hat jedem Erwerber bekannt zu geben: 1. den Inhalt des…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 4"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 4"]**: Art. 4 Wird der Antrag ohne Bestimmung einer Frist an einen Anwesenden gestellt und nicht sogleich angenommen, so ist der Antragsteller nicht weiter gebunden…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1143"]

- **Der Check", "Art. 1143"]**: Art. 1143 Auf den Check finden die nachstehenden Bestimmungen des Wechselrechts Anwendung: 1. Artikel 990 über die Wechselfähigkeit; 2. Artikel 993 über…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1072"]

- **Der Wechsel", "Art. 1072"]**: Art. 1072 Derjenige, dem ein Wechsel abhanden gekommen ist, kann beim Gericht verlangen, dass dem Bezogenen die Bezahlung des Wechsels verboten werde. Das…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Dritter Abschnitt: — Die Inhaberpapiere", "Art. 986"]

- **Die Inhaberpapiere", "Art. 986"]**: Art. 986 Wird das abhanden gekommene Inhaberpapier innert der angesetzten Frist nicht vorgelegt, so kann das Gericht die Urkunde kraftlos erklären oder je nach…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1139"]

- **Der Check", "Art. 1139"]**: Art. 1139 Die Form einer Checkerklärung bestimmt sich nach dem Recht des Landes, in dessen Gebiete die Erklärung unterschrieben worden ist. Es genügt jedoch…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 345a"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 345a"]**: Art. 345a Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Berufslehre unter der Verantwortung einer Fachkraft steht, welche die dafür nötigen beruflichen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Fünfter Abschnitt: — Liquidation", "Art. 587"]

- **Liquidation", "Art. 587"]**: Art. 587 Die Liquidatoren haben bei Beginn der Liquidation eine Bilanz aufzustellen. Bei länger andauernder Liquidation sind jährliche Zwischenabschlüsse zu…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 268b"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 268b"]**: Art. 268b Will der Mieter wegziehen oder die in den gemieteten Räumen befindlichen Sachen fortschaffen, so kann der Vermieter mit Hilfe der zuständigen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 876"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 876"]**: Art. 876 Wenn ein unbeschränkt oder beschränkt haftender Genossenschafter durch Tod oder in anderer Weise ausscheidet, dauert die Haftung für die vor seinem…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Dreissigster Titel: — Das Handelsregister", "Art. 934"]

- **Das Handelsregister", "Art. 934"]**: Art. 934 Weist eine Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat sie keine verwertbaren Aktiven mehr, so löscht das Handelsregisteramt sie aus dem…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 717a"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 717a"]**: Art. 717a Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung informieren den Verwaltungsrat unverzüglich und vollständig über sie betreffende…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335k"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335k"]**: Art. 335k Die Bestimmungen über den Sozialplan (Art. 335h–335j) gelten nicht bei Massenentlassungen, die während eines Konkurs- oder Nachlassverfahrens…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653o"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653o"]**: Art. 653o Sind alle Voraussetzungen der Herabsetzung des Aktienkapitals erfüllt, so ändert der Verwaltungsrat die Statuten und stellt dabei fest, dass die…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1074"]

- **Der Wechsel", "Art. 1074"]**: Art. 1074 Ist der Inhaber des Wechsels unbekannt, so kann die Kraftloserklärung des Wechsels verlangt werden. Wer die Kraftloserklärung begehrt, hat den Besitz…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 728c"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 728c"]**: Art. 728c Stellt die Revisionsstelle Verstösse gegen das Gesetz, die Statuten oder das Organisationsreglement fest, so meldet sie dies schriftlich dem…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653t"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653t"]**: Art. 653t Wird ein Kapitalband eingeführt, so müssen die Statuten Folgendes angeben: 1. die untere und die obere Grenze des Kapitalbands; 2. das Datum, an dem…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 91"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 91"]**: Art. 91 Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die Annahme der gehörig angebotenen Leistung oder die Vornahme der ihm obliegenden Vorbereitungshandlungen, ohne…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 795c"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 795c"]**: Art. 795c Eine statutarische Nachschusspflicht darf nur dann herabgesetzt oder aufgehoben werden, wenn das Stammkapital und die gesetzlichen Reserven voll…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 899a"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 899a"]**: Art. 899a Wird die Genossenschaft beim Abschluss eines Vertrages durch diejenige Person vertreten, mit der sie den Vertrag abschliesst, so muss der Vertrag…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Dritter Abschnitt: — Der Mäklervertrag", "Art. 415"]

- **Der Mäklervertrag", "Art. 415"]**: Art. 415 Ist der Mäkler in einer Weise, die dem Vertrage widerspricht, für den andern tätig gewesen, oder hat er sich in einem Falle, wo es wider Treu und…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 324a"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 324a"]**: Art. 324a Wird der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 24"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 24"]**: Art. 24 Der Irrtum ist namentlich in folgenden Fällen ein wesentlicher: 1. wenn der Irrende einen andern Vertrag eingehen wollte als denjenigen, für den er…
- **["Art. 4"]**: Art. 4 In Ergänzung zu Artikel 685d Absatz 1 kann die Gesellschaft, aufgrund statutarischer Bestimmung, Personen als Erwerber börsenkotierter Namenaktien…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Dreissigster Titel: — Das Handelsregister", "Art. 928c"]

- **Das Handelsregister", "Art. 928c"]**: Art. 928c Die Handelsregisterbehörden verwenden zur Identifizierung von natürlichen Personen systematisch die AHV-Nummer. Sie geben die AHV-Nummer nur anderen…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 108"]

- **Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 108"]**: Art. 108 Die Ansetzung einer Frist zur nachträglichen Erfüllung ist nicht erforderlich: 1. wenn aus dem Verhalten des Schuldners hervorgeht, dass sie sich als…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Dritter Abschnitt: — Der Grundstückkauf", "Art. 218"]

- **Der Grundstückkauf", "Art. 218"]**: Art. 218 Für die Veräusserung von landwirtschaftlichen Grundstücken gilt zudem das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht.

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 3"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 3"]**: Art. 3 Wer einem andern den Antrag zum Abschlusse eines Vertrages stellt und für die Annahme eine Frist setzt, bleibt bis zu deren Ablauf an den Antrag…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 128"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 128"]**: Art. 128 Mit Ablauf von fünf Jahren verjähren die Forderungen: 1. für Miet-, Pacht- und Kapitalzinse sowie für andere periodische Leistungen; 2. aus Lieferung…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 652c"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 652c"]**: Art. 652c Soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt, sind die Einlagen nach den Bestimmungen über die Gründung zu leisten.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Erster Abschnitt: — Begriff und Errichtung", "Art. 834"]

- **Begriff und Errichtung", "Art. 834"]**: Art. 834 Die Statuten sind schriftlich abzufassen und einer von den Gründern einzuberufenden Versammlung zur Beratung und Genehmigung vorzulegen. Überdies ist…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 877"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 877"]**: Art. 877 Sind die Genossenschafter für die Genossenschaftsschulden unbeschränkt oder beschränkt haftbar oder sind sie zu Nachschüssen verpflichtet, so hat die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 276"]

- **Die Pacht", "Art. 276"]**: Art. 276 Die Bestimmungen über die Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen gelten auch für Sachen, die der Verpächter zusammen mit diesen Räumen dem Pächter zur…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1144"]

- **Der Check", "Art. 1144"]**: Art. 1144 Vorbehalten bleiben die besondern Bestimmungen über den Postcheck.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 642"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 642"]**: Art. 642 Art. 642

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Erster Abschnitt: — Der einfache Auftrag", "Art. 400"]

- **Der einfache Auftrag", "Art. 400"]**: Art. 400 Der Beauftragte ist schuldig, auf Verlangen jederzeit über seine Geschäftsführung Rechenschaft abzulegen und alles, was ihm infolge derselben aus…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 796"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 796"]**: Art. 796 Die Statuten können die Gesellschafter zu Nebenleistungen verpflichten. Sie können nur Nebenleistungspflichten vorsehen, die dem Zweck der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329i"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329i"]**: Art. 329i Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Betreuungsentschädigung nach den Artikeln 16n–16s EOG, weil ihr oder sein Kind wegen…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 121"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 121"]**: Art. 121 Der Bürge kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern, soweit dem Hauptschuldner das Recht der Verrechnung zusteht.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Erster Abschnitt: — Der einfache Auftrag", "Art. 397"]

- **Der einfache Auftrag", "Art. 397"]**: Art. 397 Hat der Auftraggeber für die Besorgung des übertragenen Geschäftes eine Vorschrift gegeben, so darf der Beauftragte nur insofern davon abweichen, als…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 101"]

- **Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 101"]**: Art. 101 Wer die Erfüllung einer Schuldpflicht oder die Ausübung eines Rechtes aus einem Schuldverhältnis, wenn auch befugterweise, durch eine Hilfsperson, wie…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Dritter Abschnitt: — Der Mäklervertrag", "Art. 418"]

- **Der Mäklervertrag", "Art. 418"]**: Art. 418 Es bleibt den Kantonen vorbehalten, über die Verrichtungen der Börsenmäkler, Sensale und Stellenvermittler besondere Vorschriften aufzustellen.

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Siebenter Abschnitt: — Die Warenpapiere", "Art. 1155"]

- **Die Warenpapiere", "Art. 1155"]**: Art. 1155 Scheine, die über lagernde oder verfrachtete Waren ausgestellt werden, ohne den gesetzlichen Formvorschriften für Warenpapiere zu entsprechen, werden…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Auflösung, Liquidation, Verjährung", "Art. 619"]

- **Auflösung, Liquidation, Verjährung", "Art. 619"]**: Art. 619 Für die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft und für die Verjährung der Forderungen gegen die Gesellschafter gelten die gleichen Bestimmungen…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Einunddreissigster Titel: — Die Geschäftsfirmen", "Art. 956"]

- **Die Geschäftsfirmen", "Art. 956"]**: Art. 956 Die im Handelsregister eingetragene und im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlichte Firma eines einzelnen Geschäftsinhabers oder einer…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 261"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 261"]**: Art. 261 Veräussert der Vermieter die Sache nach Abschluss des Mietvertrags oder wird sie ihm in einem Schuldbetreibungs- oder Konkursverfahren entzogen, so…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1094"]

- **Der Wechsel", "Art. 1094"]**: Art. 1094 Das Recht des Ausstellungsortes bestimmt, ob der Inhaber eines gezogenen Wechsels die seiner Ausstellung zugrunde liegende Forderung erwirbt.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 731b"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 731b"]**: Art. 731b Ein Aktionär oder ein Gläubiger kann dem Gericht bei folgenden Mängeln in der Organisation der Gesellschaft beantragen, die erforderlichen Massnahmen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Fünfter Abschnitt: — Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 745"]

- **Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 745"]**: Art. 745 Das Vermögen der aufgelösten Gesellschaft wird nach Tilgung ihrer Schulden, soweit die Statuten nichts anderes bestimmen, unter die Aktionäre nach…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1082"]

- **Der Wechsel", "Art. 1082"]**: Art. 1082 Bei der Berechnung der gesetzlichen oder im Wechsel bestimmten Fristen wird der Tag, von dem sie zu laufen beginnen, nicht mitgezählt.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335e"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335e"]**: Art. 335e Die Bestimmungen über die Massenentlassung gelten auch für befristete Arbeitsverhältnisse, wenn diese vor Ablauf der vereinbarten Dauer enden. Sie…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwölfter Titel: — Der Verlagsvertrag", "Art. 384"]

- **Der Verlagsvertrag", "Art. 384"]**: Art. 384 Der Verleger ist verpflichtet, das Werk ohne Kürzungen, ohne Zusätze und ohne Abänderungen in angemessener Ausstattung zu vervielfältigen, für…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunzehnter Titel: — Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 486"]

- **Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 486"]**: Art. 486 Der Lagerhalter hat das Gut gleich einem Aufbewahrer zurückzugeben, ist aber an die vertragsmässige Dauer der Aufbewahrung auch dann gebunden, wenn…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1169"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1169"]**: Art. 1169 Der Bundesrat erlässt die Vorschriften über die Einberufung der Gläubigerversammlung, die Mitteilung der Tagesordnung, die Ausweise zur Teilnahme an…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1076"]

- **Der Wechsel", "Art. 1076"]**: Art. 1076 Die Vorlegungsfrist beträgt mindestens drei Monate und höchstens ein Jahr. Das Gericht ist indessen an die Mindestdauer von drei Monaten nicht…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1013"]

- **Der Wechsel", "Art. 1013"]**: Art. 1013 Wechsel, die auf eine bestimmte Zeit nach Sicht lauten, müssen binnen einem Jahre nach dem Tage der Ausstellung zur Annahme vorgelegt werden. Der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 865"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 865"]**: Art. 865 Enthalten die Statuten keine Bestimmung über einen Abfindungsanspruch, so können die ausscheidenden Genossenschafter oder ihre Erben keine Abfindung…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1075"]

- **Der Wechsel", "Art. 1075"]**: Art. 1075 Erachtet das Gericht die Darstellung des Gesuchstellers über den frühern Besitz und über den Verlust des Wechsels für glaubhaft, so fordert es durch…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 728b"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 728b"]**: Art. 728b Die Revisionsstelle erstattet dem Verwaltungsrat einen umfassenden Bericht mit Feststellungen über die Rechnungslegung, das interne Kontrollsystem…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Gesellschaft", "Art. 811"]

- **Organisation der Gesellschaft", "Art. 811"]**: Art. 811 Die Statuten können vorsehen, dass die Geschäftsführer der Gesellschafterversammlung: 1. bestimmte Entscheide zur Genehmigung vorlegen müssen; 2…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 643"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 643"]**: Art. 643 Die Gesellschaft erlangt das Recht der Persönlichkeit erst durch die Eintragung in das Handelsregister. Das Recht der Persönlichkeit wird durch die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 321a"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 321a"]**: Art. 321a Der Arbeitnehmer hat die ihm übertragene Arbeit sorgfältig auszuführen und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers in guten Treuen zu wahren. Er…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 188"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 188"]**: Art. 188 Sofern nicht etwas anderes vereinbart worden oder üblich ist, trägt der Verkäufer die Kosten der Übergabe, insbesondere des Messens und Wägens, der…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 87"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 87"]**: Art. 87 Liegt weder eine gültige Erklärung über die Tilgung noch eine Bezeichnung in der Quittung vor, so ist die Zahlung auf die fällige Schuld anzurechnen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 801a"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 801a"]**: Art. 801a Der Geschäftsbericht und der Revisionsbericht sind den Gesellschaftern spätestens zusammen mit der Einladung zur ordentlichen…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1011"]

- **Der Wechsel", "Art. 1011"]**: Art. 1011 Der Wechsel kann von dem Inhaber oder von jedem, der den Wechsel auch nur in Händen hat, bis zum Verfall dem Bezogenen an seinem Wohnorte zur Annahme…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 617"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 617"]**: Art. 617 Wenn das Gesellschaftsvermögen zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger nicht hinreicht, so sind diese berechtigt, für den ganzen unbezahlten Rest…
- **["Art. 2–4"]**: Art. 2–4 … …

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653r"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653r"]**: Art. 653r Wird das Aktienkapital zum Zweck der Sanierung auf null herabgesetzt und gleichzeitig wieder erhöht, so gehen die bisherigen Mitgliedschaftsrechte…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Vierter Abschnitt: — Besondere Arten des Kaufes", "Art. 224"]

- **Besondere Arten des Kaufes", "Art. 224"]**: Art. 224 Ist die Prüfung bei dem Verkäufer vorzunehmen, so hört dieser auf, gebunden zu sein, wenn der Käufer nicht bis zum Ablaufe der vereinbarten oder…
- **["Art. 1"]**: Art. 1 Der Schlusstitel des Zivilgesetzbuches gilt für dieses Gesetz. Der Schlusstitel des Zivilgesetzbuches gilt für dieses Gesetz.

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 77"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 77"]**: Art. 77 Soll die Erfüllung einer Verbindlichkeit oder eine andere Rechtshandlung mit dem Ablaufe einer bestimmten Frist nach Abschluss des Vertrages erfolgen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266e"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266e"]**: Art. 266e Bei der Miete von möblierten Zimmern und von gesondert vermieteten Einstellplätzen oder ähnlichen Einrichtungen können die Parteien mit einer Frist…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 611"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 611"]**: Art. 611 Auf Auszahlung von Zinsen und Gewinn hat der Kommanditär nur Anspruch, wenn und soweit die Kommanditsumme durch die Auszahlung nicht vermindert wird…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwölfter Titel: — Der Verlagsvertrag", "Art. 393"]

- **Der Verlagsvertrag", "Art. 393"]**: Art. 393 Wenn einer oder mehrere Verfasser nach einem ihnen vom Verleger vorgelegten Plane die Bearbeitung eines Werkes übernehmen, so haben sie nur auf das…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 256a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 256a"]**: Art. 256a Ist bei Beendigung des vorangegangenen Mietverhältnisses ein Rückgabeprotokoll erstellt worden, so muss der Vermieter es dem neuen Mieter auf dessen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunter Titel: — Die Leihe", "Zweiter Abschnitt: — Das Darlehen", "Art. 313"]

- **Das Darlehen", "Art. 313"]**: Art. 313 Das Darlehen ist im gewöhnlichen Verkehre nur dann verzinslich, wenn Zinse verabredet sind. Im kaufmännischen Verkehre sind auch ohne Verabredung…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Erster Abschnitt: — Der einfache Auftrag", "Art. 395"]

- **Der einfache Auftrag", "Art. 395"]**: Art. 395 Als angenommen gilt ein nicht sofort abgelehnter Auftrag, wenn er sich auf die Besorgung solcher Geschäfte bezieht, die der Beauftragte kraft…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Siebter Abschnitt: — Transparenz bei Rohstoffunternehmen", "Art. 964h"]

- **Transparenz bei Rohstoffunternehmen", "Art. 964h"]**: Art. 964h Für die Führung und die Aufbewahrung des Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen gilt Artikel 958f entsprechend.

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Einunddreissigster Titel: — Die Geschäftsfirmen", "Art. 946"]

- **Die Geschäftsfirmen", "Art. 946"]**: Art. 946 Eine im Handelsregister eingetragene Einzelfirma darf von keinem andern Geschäftsinhaber an demselben Orte verwendet werden, selbst dann nicht, wenn…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 659b"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 659b"]**: Art. 659b Kontrolliert eine Gesellschaft ein oder mehrere Unternehmen (Art. 963), so gelten für den Erwerb ihrer Aktien durch diese Unternehmen die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 685b"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 685b"]**: Art. 685b Die Gesellschaft kann das Gesuch um Zustimmung ablehnen, wenn sie hierfür einen wichtigen, in den Statuten genannten Grund bekanntgibt oder wenn sie…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 870"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 870"]**: Art. 870 Die Statuten können, ausgenommen bei konzessionierten Versicherungsgenossenschaften, die Bestimmung aufstellen, dass die Genossenschafter über die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 702a"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 702a"]**: Art. 702a Nehmen die Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung an der Generalversammlung teil, so dürfen sie sich zu jedem…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwölfter Titel: — Der Verlagsvertrag", "Art. 383"]

- **Der Verlagsvertrag", "Art. 383"]**: Art. 383 Wurde über die Anzahl der Auflagen nichts bestimmt, so ist der Verleger nur zu einer Auflage berechtigt. Die Stärke der Auflage wird, wenn darüber…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1161"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1161"]**: Art. 1161 Ist für ein Anleihen mit Grundpfandrecht oder mit Fahrnispfand ein Vertreter des Schuldners und der Gläubiger bestellt worden, so stehen ihm die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Siebzehnter Titel: — Die Prokura und andere Handlungsvollmachten", "Art. 464"]

- **Die Prokura und andere Handlungsvollmachten", "Art. 464"]**: Art. 464 Der Prokurist, sowie der Handlungsbevollmächtigte, der zum Betrieb des ganzen Gewerbes bestellt ist oder in einem Arbeitsverhältnis zum Inhaber des…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 258"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 258"]**: Art. 258 Übergibt der Vermieter die Sache nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder mit Mängeln, welche die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch ausschliessen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 346"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 346"]**: Art. 346 Das Lehrverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden. Aus wichtigen Gründen im Sinne…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 41"]

- **Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 41"]**: Art. 41 Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet. Ebenso ist zum…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 281"]

- **Die Pacht", "Art. 281"]**: Art. 281 Der Pächter muss den Pachtzins und allenfalls die Nebenkosten am Ende eines Pachtjahres, spätestens aber am Ende der Pachtzeit bezahlen, wenn kein…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Dreissigster Titel: — Das Handelsregister", "Art. 941"]

- **Das Handelsregister", "Art. 941"]**: Art. 941 Wer eine Verfügung einer Handelsregisterbehörde veranlasst oder von dieser eine Dienstleistung beansprucht, hat eine Gebühr zu bezahlen. Der Bundesrat…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1099"]

- **Der Wechsel", "Art. 1099"]**: Art. 1099 Der Aussteller eines eigenen Wechsels haftet in der gleichen Weise wie der Annehmer eines gezogenen Wechsels. Eigene Wechsel, die auf eine bestimmte…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 256"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 256"]**: Art. 256 Der Vermieter ist verpflichtet, die Sache zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und in…
- **["Art. 2"]**: Art. 2 … …

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 602"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 602"]**: Art. 602 Die Gesellschaft kann unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden.

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Fünfter Titel: — Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 167"]

- **Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 167"]**: Art. 167 Wenn der Schuldner, bevor ihm der Abtretende oder der Erwerber die Abtretung angezeigt hat, in gutem Glauben an den frühern Gläubiger oder, im Falle…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 858"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 858"]**: Art. 858 Art. 858

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Sechster Abschnitt: — Transparenz über nichtfinanzielle Belange", "Art. 964c"]

- **Transparenz über nichtfinanzielle Belange", "Art. 964c"]**: Art. 964c Der Bericht über nichtfinanzielle Belange bedarf der Genehmigung und Unterzeichnung durch das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan sowie der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 334"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 334"]**: Art. 334 Ein befristetes Arbeitsverhältnis endigt ohne Kündigung. Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Dauer stillschweigend…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 59"]

- **Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 59"]**: Art. 59 Wer von dem Gebäude oder Werke eines andern mit Schaden bedroht ist, kann von dem Eigentümer verlangen, dass er die erforderlichen Massregeln zur…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Fünfter Abschnitt: — Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 740"]

- **Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 740"]**: Art. 740 Die Liquidation wird durch den Verwaltungsrat besorgt, sofern sie nicht in den Statuten oder durch einen Beschluss der Generalversammlung anderen…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Vierter Titel: — Besondere Verhältnisse bei Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Bedingungen", "Art. 155"]

- **Die Bedingungen", "Art. 155"]**: Art. 155 Ist die Bedingung auf eine Handlung eines der Vertragschliessenden gestellt, bei der es auf dessen Persönlichkeit nicht ankommt, so kann sie auch von…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1050"]

- **Der Wechsel", "Art. 1050"]**: Art. 1050 Mit der Versäumung der Fristen für die Vorlegung eines Wechsels, der auf Sicht oder auf eine bestimmte Zeit nach Sicht lautet, für die Erhebung des…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwanzigster Titel: — Die Bürgschaft", "Art. 509"]

- **Die Bürgschaft", "Art. 509"]**: Art. 509 Durch jedes Erlöschen der Hauptschuld wird der Bürge befreit. Vereinigen sich aber die Haftung als Hauptschuldner und diejenige aus der Bürgschaft in…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 879"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 879"]**: Art. 879 Oberstes Organ der Genossenschaft ist die Generalversammlung der Genossenschafter. Ihr stehen folgende unübertragbare Befugnisse zu: 1. die…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1138"]

- **Der Check", "Art. 1138"]**: Art. 1138 Das Recht des Landes, in dem der Check zahlbar ist, bestimmt die Personen, auf die ein Check gezogen werden kann. Ist nach diesem Recht der Check im…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697m"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697m"]**: Art. 697m Solange der Aktionär seinen Meldepflichten nicht nachgekommen ist, ruhen die Mitgliedschaftsrechte, die mit den Aktien verbunden sind, deren Erwerb…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 321b"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 321b"]**: Art. 321b Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber über alles, was er bei seiner vertraglichen Tätigkeit für diesen von Dritten erhält, wie namentlich Geldbeträge…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 734e"]

- **Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 734e"]**: Art. 734e Der Vergütungsbericht nennt die Funktionen der Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Beirats in anderen Unternehmen gemäss…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Einundzwanzigster Titel: — Spiel und Wette", "Art. 515"]

- **Spiel und Wette", "Art. 515"]**: Art. 515 Aus Lotterie- oder Ausspielgeschäften entsteht nur dann eine Forderung, wenn die Unternehmung von der zuständigen Behörde bewilligt worden ist. Fehlt…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 725a"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 725a"]**: Art. 725a Zeigt die letzte Jahresrechnung, dass die Aktiven abzüglich der Verbindlichkeiten die Hälfte der Summe aus Aktienkapital, nicht an die Aktionäre…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266f"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266f"]**: Art. 266f Bei der Miete von beweglichen Sachen können die Parteien mit einer Frist von drei Tagen auf einen beliebigen Zeitpunkt kündigen.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 607"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 607"]**: Art. 607 Art. 607

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Fünfter Abschnitt: — Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 736"]

- **Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 736"]**: Art. 736 Die Gesellschaft wird aufgelöst: 1. nach Massgabe der Statuten; 2. durch einen Beschluss der Generalversammlung, über den eine öffentliche Urkunde zu…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 36"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 36"]**: Art. 36 Ist dem Bevollmächtigten eine Vollmachtsurkunde ausgestellt worden, so ist er nach dem Erlöschen der Vollmacht zur Rückgabe oder gerichtlichen…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1077"]

- **Der Wechsel", "Art. 1077"]**: Art. 1077 Die Aufforderung zur Vorlegung des Wechsels ist im Schweizerischen Handelsamtsblatt zu veröffentlichen. In besondern Fällen kann das Gericht noch in…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697c"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697c"]**: Art. 697c Jeder Aktionär, der das Recht auf Auskunft oder das Recht auf Einsicht bereits ausgeübt hat, kann der Generalversammlung beantragen, bestimmte…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Dritter Abschnitt: — Die Inhaberpapiere", "Art. 979"]

- **Die Inhaberpapiere", "Art. 979"]**: Art. 979 Der Schuldner kann der Forderung aus einem Inhaberpapier nur solche Einreden entgegensetzen, die entweder gegen die Gültigkeit der Urkunde gerichtet…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 131"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 131"]**: Art. 131 Bei Leibrenten und ähnlichen periodischen Leistungen beginnt die Verjährung für das Forderungsrecht im Ganzen mit dem Zeitpunkte, in dem die erste…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 323"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 323"]**: Art. 323 Sind nicht kürzere Fristen oder andere Termine verabredet oder üblich und ist durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag nichts anderes…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 777a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 777a"]**: Art. 777a Die Zeichnung der Stammanteile bedarf zu ihrer Gültigkeit der Angabe von Anzahl, Nennwert und Ausgabebetrag sowie gegebenenfalls der Kategorie der…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1176"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1176"]**: Art. 1176 Die Beschlüsse, die einen Eingriff in Gläubigerrechte enthalten, sind nur wirksam und für die nicht zustimmenden Anleihensgläubiger verbindlich, wenn…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunzehnter Titel: — Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 482"]

- **Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 482"]**: Art. 482 Ein Lagerhalter, der sich öffentlich zur Aufbewahrung von Waren anerbietet, kann von der zuständigen Behörde die Bewilligung erwirken, für die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Achter Abschnitt: — Genossenschaftsverbände", "Art. 924"]

- **Genossenschaftsverbände", "Art. 924"]**: Art. 924 Die Statuten können der Verwaltung des Verbandes das Recht einräumen, die geschäftliche Tätigkeit der angeschlossenen Genossenschaften zu überwachen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Achter Abschnitt: — Genossenschaftsverbände", "Art. 922"]

- **Genossenschaftsverbände", "Art. 922"]**: Art. 922 Oberstes Organ des Genossenschaftsverbandes ist, sofern die Statuten es nicht anders ordnen, die Delegiertenversammlung. Die Statuten bestimmen die…
- **["Art. 5"]**: Art. 5 1 Der Bundesrat ist berechtigt, wenn ausserordentliche wirtschaftliche Verhältnisse es erfordern, Bestimmungen zu erlassen, die den Bilanzpflichtigen…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1057"]

- **Der Wechsel", "Art. 1057"]**: Art. 1057 Wer zu Ehren annimmt, haftet dem Inhaber und den Nachmännern desjenigen, für den er eingetreten ist, in der gleichen Weise wie dieser selbst. Trotz…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zweiundzwanzigster Titel: — Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 519"]

- **Der Leibrentenvertrag und die Verpfründung", "Art. 519"]**: Art. 519 Der Leibrentengläubiger kann, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, die Ausübung seiner Rechte abtreten. …

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 293"]

- **Die Pacht", "Art. 293"]**: Art. 293 Gibt der Pächter die Sache zurück, ohne Kündigungsfrist oder -termin einzuhalten, so ist er von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verpächter nur…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 903"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 903"]**: Art. 903 Die Bestimmungen des Aktienrechts zur drohenden Zahlungsunfähigkeit, zur Überschuldung sowie zur Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen sind…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Dreissigster Titel: — Das Handelsregister", "Art. 940"]

- **Das Handelsregister", "Art. 940"]**: Art. 940 Wer vom Handelsregisteramt unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels aufgefordert wird, seine Eintragungspflicht zu erfüllen, und dieser…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreiundzwanzigster Titel: — Die einfache Gesellschaft", "Art. 532"]

- **Die einfache Gesellschaft", "Art. 532"]**: Art. 532 Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, einen Gewinn, der seiner Natur nach der Gesellschaft zukommt, mit den andern Gesellschaftern zu teilen.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Siebzehnter Titel: — Die Prokura und andere Handlungsvollmachten", "Art. 460"]

- **Die Prokura und andere Handlungsvollmachten", "Art. 460"]**: Art. 460 Die Prokura kann auf den Geschäftskreis einer Zweigniederlassung beschränkt werden. Sie kann mehreren Personen zu gemeinsamer Unterschrift erteilt…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 973h"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 973h"]**: Art. 973h Der an einem Registerwertrecht Berechtigte kann verlangen, dass das Gericht das Registerwertrecht kraftlos erklärt, sofern er seine ursprüngliche…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Dritter Abschnitt: — Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 271"]

- **Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 271"]**: Art. 271 Die Kündigung ist anfechtbar, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst. Die Kündigung muss auf Verlangen begründet werden.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 701b"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 701b"]**: Art. 701b Die Generalversammlung kann im Ausland durchgeführt werden, wenn die Statuten dies vorsehen und der Verwaltungsrat in der Einberufung einen…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Dritter Abschnitt: — Die Entstehung aus ungerechtfertigter Bereicherung", "Art. 62"]

- **Die Entstehung aus ungerechtfertigter Bereicherung", "Art. 62"]**: Art. 62 Wer in ungerechtfertigter Weise aus dem Vermögen eines andern bereichert worden ist, hat die Bereicherung zurückzuerstatten. Insbesondere tritt diese…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 40g"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 40g"]**: Art. 40g Art. 40g

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Zweiter Abschnitt: — Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 960b"]

- **Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 960b"]**: Art. 960b In der Folgebewertung dürfen Aktiven mit Börsenkurs oder einem anderen beobachtbaren Marktpreis in einem aktiven Markt zum Kurs oder Marktpreis am…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 326"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 326"]**: Art. 326 Hat der Arbeitnehmer vertragsgemäss ausschliesslich Akkordlohnarbeit nur für einen Arbeitgeber zu leisten, so hat dieser genügend Arbeit zuzuweisen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 618"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 618"]**: Art. 618 Im Konkurse des Kommanditärs haben weder die Gesellschaftsgläubiger noch die Gesellschaft ein Vorzugsrecht vor den Privatgläubigern.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266n"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266n"]**: Art. 266n Die Kündigung durch den Vermieter sowie die Ansetzung einer Zahlungsfrist mit Kündigungsandrohung (Art. 257d) sind dem Mieter und seinem Ehegatten…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 80"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 80"]**: Art. 80 Ist die vertragsmässige Frist verlängert worden, so beginnt die neue Frist, sofern sich aus dem Vertrage nicht etwas anderes ergibt, am ersten Tage…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 716b"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 716b"]**: Art. 716b Sehen die Statuten nichts anderes vor, so kann der Verwaltungsrat die Geschäftsführung nach Massgabe eines Organisationsreglements ganz oder zum Teil…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Vierter Abschnitt: — Besondere Arten des Kaufes", "Art. 227a–227i"]

- **Besondere Arten des Kaufes", "Art. 227a–227i"]**: Art. 227a–227i Art. 227a–227i

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Fünfter Titel: — Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 166"]

- **Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 166"]**: Art. 166 Bestimmen Gesetz oder richterliches Urteil, dass eine Forderung auf einen andern übergeht, so ist der Übergang Dritten gegenüber wirksam, ohne dass es…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreiundzwanzigster Titel: — Die einfache Gesellschaft", "Art. 550"]

- **Die einfache Gesellschaft", "Art. 550"]**: Art. 550 Die Auseinandersetzung nach Auflösung der Gesellschaft ist von allen Gesellschaftern gemeinsam vorzunehmen mit Einschluss derjenigen, die von der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 651a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 651a"]**: Art. 651a Art. 651a

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Fünfter Titel: — Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 182"]

- **Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 182"]**: Art. 182 Art. 182

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1088"]

- **Der Wechsel", "Art. 1088"]**: Art. 1088 Die Form des Protestes und die Fristen für die Protesterhebung sowie die Form der übrigen Handlungen, die zur Ausübung oder Erhaltung der…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Dreissigster Titel: — Das Handelsregister", "Art. 936b"]

- **Das Handelsregister", "Art. 936b"]**: Art. 936b Wurde eine Tatsache ins Handelsregister eingetragen, so kann niemand einwenden, er habe sie nicht gekannt. Wurde eine Tatsache, deren Eintragung…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 883"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 883"]**: Art. 883 Bei der Einberufung sind die Verhandlungsgegenstände, bei Abänderung der Statuten der wesentliche Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1177"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1177"]**: Art. 1177 Die Genehmigung darf nur verweigert werden: 1. wenn die Vorschriften über die Einberufung und das Zustandekommen der Beschlüsse der…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1131"]

- **Der Check", "Art. 1131"]**: Art. 1131 Steht der rechtzeitigen Vorlegung des Checks oder der rechtzeitigen Erhebung des Protestes oder der Vornahme einer gleichbedeutenden Feststellung ein…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 722"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 722"]**: Art. 722 Die Gesellschaft haftet für den Schaden aus unerlaubten Handlungen, die eine zur Geschäftsführung oder zur Vertretung befugte Person in Ausübung ihrer…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Sechster Abschnitt: — Wechselähnliche und andere Ordrepapiere", "Art. 1148"]

- **Wechselähnliche und andere Ordrepapiere", "Art. 1148"]**: Art. 1148 Die Anweisung an Ordre ist nicht zur Annahme vorzulegen. Wird sie trotzdem vorgelegt, aber ihre Annahme verweigert, so steht dem Inhaber ein…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Achter Abschnitt: — Ausschluss der Anwendung des Gesetzes auf öffentlich-rechtliche Anstalten", "Art. 763"]

- **Ausschluss der Anwendung des Gesetzes auf öffentlich-rechtliche Anstalten", "Art. 763"]**: Art. 763 Auf Gesellschaften und Anstalten, wie Banken, Versicherungs- oder Elektrizitätsunternehmen, die durch besondere kantonale Gesetze gegründet worden…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Einunddreissigster Titel: — Die Geschäftsfirmen", "Art. 953"]

- **Die Geschäftsfirmen", "Art. 953"]**: Art. 953 Art. 953

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunter Titel: — Die Leihe", "Erster Abschnitt: — Die Gebrauchsleihe", "Art. 306"]

- **Die Gebrauchsleihe", "Art. 306"]**: Art. 306 Der Entlehner darf von der geliehenen Sache nur denjenigen Gebrauch machen, der sich aus dem Vertrage oder, wenn darüber nichts vereinbart ist, aus…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1047"]

- **Der Wechsel", "Art. 1047"]**: Art. 1047 Jeder Wechselverpflichtete, gegen den Rückgriff genommen wird oder genommen werden kann, ist berechtigt, zu verlangen, dass ihm gegen Entrichtung der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Vierter Abschnitt: — Besondere Arten des Kaufes", "Art. 229"]

- **Besondere Arten des Kaufes", "Art. 229"]**: Art. 229 Auf einer Zwangsversteigerung gelangt der Kaufvertrag dadurch zum Abschluss, dass der Versteigerungsbeamte den Gegenstand zuschlägt. Der Kaufvertrag…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 656c"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 656c"]**: Art. 656c Der Partizipant hat kein Stimmrecht und, sofern die Statuten nichts anderes bestimmen, keines der damit zusammenhängenden Rechte. Als mit dem…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 710"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 710"]**: Art. 710 Die Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrats von Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind, endet spätestens mit dem Abschluss der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 733"]

- **Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 733"]**: Art. 733 Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Vergütungsausschusses einzeln. Wählbar sind nur Mitglieder des Verwaltungsrats. Die Amtsdauer endet…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Vierter Abschnitt: — Der Agenturvertrag", "Art. 418n"]

- **Der Agenturvertrag", "Art. 418n"]**: Art. 418n Soweit nicht etwas anderes vereinbart oder üblich ist, hat der Agent keinen Anspruch auf Ersatz für die im regelmässigen Betrieb seines Geschäftes…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697"]**: Art. 697 Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Generalversammlung vom Verwaltungsrat Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft und von der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Dritter Abschnitt: — Der Grundstückkauf", "Art. 219"]

- **Der Grundstückkauf", "Art. 219"]**: Art. 219 Der Verkäufer eines Grundstückes hat unter Vorbehalt anderweitiger Abrede dem Käufer Ersatz zu leisten, wenn das Grundstück nicht das Mass besitzt…
- **["Art. 10"]**: Art. 10 Aktien, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgegeben worden sind, können: 1. einen Nennwert unter 100 Franken beibehalten; 2. innerhalb dreier…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Erster Abschnittbis: — Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung", "Art. 406f"]

- **Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung", "Art. 406f"]**: Art. 406f Art. 406f

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 275"]

- **Die Pacht", "Art. 275"]**: Art. 275 Durch den Pachtvertrag verpflichten sich der Verpächter, dem Pächter eine nutzbare Sache oder ein nutzbares Recht zum Gebrauch und zum Bezug der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Auflösung und Ausscheiden", "Art. 575"]

- **Auflösung und Ausscheiden", "Art. 575"]**: Art. 575 Ist ein Gesellschafter in Konkurs geraten, so kann die Konkursverwaltung unter Beobachtung einer mindestens sechsmonatigen Kündigungsfrist die…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Zweiter Abschnitt: — Die Namenpapiere", "Art. 976"]

- **Die Namenpapiere", "Art. 976"]**: Art. 976 Hat sich der Schuldner im Namenpapier das Recht vorbehalten, jedem Inhaber der Urkunde leisten zu dürfen, so wird er durch die in gutem Glauben…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Vierter Abschnitt: — Der Agenturvertrag", "Art. 418k"]

- **Der Agenturvertrag", "Art. 418k"]**: Art. 418k Ist der Agent nicht durch schriftliche Abrede zur Aufstellung einer Provisionsabrechnung verpflichtet, so hat ihm der Auftraggeber auf jeden…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1044"]

- **Der Wechsel", "Art. 1044"]**: Art. 1044 Alle die einen Wechsel ausgestellt, angenommen, indossiert oder mit einer Bürgschaftserklärung versehen haben, haften dem Inhaber als…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 79"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 79"]**: Art. 79 Die Erfüllung muss an dem festgesetzten Tage während der gewöhnlichen Geschäftszeit vollzogen und angenommen werden.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 345"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 345"]**: Art. 345 Die lernende Person hat alles zu tun, um das Lehrziel zu erreichen. Die gesetzliche Vertretung der lernenden Person hat den Arbeitgeber in der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Siebenundzwanzigster Titel: — Die Kommanditaktiengesellschaft", "Art. 767"]

- **Die Kommanditaktiengesellschaft", "Art. 767"]**: Art. 767 Den Mitgliedern der Verwaltung kann die Geschäftsführung und Vertretung unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Kollektivgesellschaft entzogen…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1120"]

- **Der Check", "Art. 1120"]**: Art. 1120 Auf die Wirksamkeit des Checks ist es ohne Einfluss, wenn nach der Begebung des Checks der Aussteller stirbt oder handlungsunfähig wird oder wenn…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 209"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 209"]**: Art. 209 Sind von mehreren zusammen verkauften Sachen oder von einer verkauften Gesamtsache bloss einzelne Stücke fehlerhaft, so kann nur rücksichtlich dieser…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwanzigster Titel: — Die Bürgschaft", "Art. 511"]

- **Die Bürgschaft", "Art. 511"]**: Art. 511 Ist die Bürgschaft auf unbestimmte Zeit eingegangen, so kann der Bürge nach Eintritt der Fälligkeit der Hauptschuld vom Gläubiger verlangen, dass er…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 259i"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 259i"]**: Art. 259i Das Verfahren richtet sich nach der ZPO.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 656"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 656"]**: Art. 656 Die Vorzugsaktien geniessen gegenüber den Stammaktien die Vorrechte, die ihnen in den ursprünglichen Statuten oder durch Statutenänderung ausdrücklich…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Dritter Abschnitt: — Der Grundstückkauf", "Art. 216c"]

- **Der Grundstückkauf", "Art. 216c"]**: Art. 216c Das Vorkaufsrecht kann geltend gemacht werden, wenn das Grundstück verkauft wird, sowie bei jedem andern Rechtsgeschäft, das wirtschaftlich einem…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 73"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 73"]**: Art. 73 Geht die Schuldpflicht auf Zahlung von Zinsen und ist deren Höhe weder durch Vertrag noch durch Gesetz oder Übung bestimmt, so sind Zinse zu fünf vom…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Erster Abschnitt: — Begriff und Errichtung", "Art. 596"]

- **Begriff und Errichtung", "Art. 596"]**: Art. 596 Die Gesellschaft ist ins Handelsregister des Ortes einzutragen, an dem sie ihren Sitz hat. … Soll die Kommanditsumme nicht oder nur teilweise in bar…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 778"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 778"]**: Art. 778 Die Gesellschaft ist ins Handelsregister des Ortes einzutragen, an dem sie ihren Sitz hat.

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 124"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 124"]**: Art. 124 Eine Verrechnung tritt nur insofern ein, als der Schuldner dem Gläubiger zu erkennen gibt, dass er von seinem Rechte der Verrechnung Gebrauch machen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653n"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653n"]**: Art. 653n Der Beschluss der Generalversammlung über die Herabsetzung des Aktienkapitals muss öffentlich beurkundet werden und folgende Angaben enthalten: 1…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335"]**: Art. 335 Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann von jeder Vertragspartei gekündigt werden. Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 137"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 137"]**: Art. 137 Mit der Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. Wird die Forderung durch Ausstellung einer Urkunde anerkannt oder durch Urteil des Richters…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunzehnter Titel: — Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 472"]

- **Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 472"]**: Art. 472 Durch den Hinterlegungsvertrag verpflichtet sich der Aufbewahrer dem Hinterleger, eine bewegliche Sache, die dieser ihm anvertraut, zu übernehmen und…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1142"]

- **Der Check", "Art. 1142"]**: Art. 1142 Der Bereicherungsanspruch gegen den Bezogenen oder den Domiziliaten bestimmt sich nach dem Recht des Landes, in dessen Gebiet diese Personen ihren…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Fünfter Abschnitt: — Liquidation", "Art. 585"]

- **Liquidation", "Art. 585"]**: Art. 585 Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte zu beendigen, die Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft zu erfüllen, die Forderungen einzuziehen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 669"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 669"]**: Art. 669 Art. 669

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 142"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 142"]**: Art. 142 Der Richter darf die Verjährung nicht von Amtes wegen berücksichtigen.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Zweiter Abschnitt: — Der Kreditbrief und der Kreditauftrag", "Art. 408"]

- **Der Kreditbrief und der Kreditauftrag", "Art. 408"]**: Art. 408 Hat jemand den Auftrag erhalten und angenommen, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, jedoch unter Verantwortlichkeit des Auftraggebers, einem…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 323b"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 323b"]**: Art. 323b Der Geldlohn ist dem Arbeitnehmer in gesetzlicher Währung innert der Arbeitszeit auszurichten, sofern nichts anderes verabredet oder üblich ist; dem…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1158"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1158"]**: Art. 1158 Vertreter, die durch die Anleihensbedingungen bestellt sind, gelten mangels gegenteiliger Bestimmung als Vertreter sowohl der Gläubigergemeinschaft…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 331e"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 331e"]**: Art. 331e Der Arbeitnehmer kann bis drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen von seiner Vorsorgeeinrichtung einen Betrag für Wohneigentum…
- **["Art. 2"]**: Art. 2 1 Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften und Genossenschaften, die im Zeitpunkte des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Handelsregister…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 287"]

- **Die Pacht", "Art. 287"]**: Art. 287 Der Pächter muss grössere Reparaturen dulden, wenn sie zur Beseitigung von Mängeln oder zur Behebung oder Vermeidung von Schäden notwendig sind. Der…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Siebter Abschnitt: — Transparenz bei Rohstoffunternehmen", "Art. 964d"]

- **Transparenz bei Rohstoffunternehmen", "Art. 964d"]**: Art. 964d Unternehmen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet und selber oder durch ein von ihnen kontrolliertes Unternehmen im…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Elfter Titel: — Der Werkvertrag", "Art. 376"]

- **Der Werkvertrag", "Art. 376"]**: Art. 376 Geht das Werk vor seiner Übergabe durch Zufall zugrunde, so kann der Unternehmer weder Lohn für seine Arbeit noch Vergütung seiner Auslagen verlangen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Zweiter Abschnitt: — Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 270e"]

- **Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 270e"]**: Art. 270e Der bestehende Mietvertrag gilt unverändert weiter: a. während des Schlichtungsverfahrens, wenn zwischen den Parteien keine Einigung zustandekommt…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Sechster Abschnitt: — Wechselähnliche und andere Ordrepapiere", "Art. 1150"]

- **Wechselähnliche und andere Ordrepapiere", "Art. 1150"]**: Art. 1150 Die Bestimmungen des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes vom 11. April 1889 betreffend die Wechselbetreibung finden auf die Anweisung an Ordre…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 789"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 789"]**: Art. 789 Stellen das Gesetz oder die Statuten auf den wirklichen Wert der Stammanteile ab, so können die Parteien verlangen, dass dieser vom Gericht bestimmt…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Einunddreissigster Titel: — Die Geschäftsfirmen", "Art. 952"]

- **Die Geschäftsfirmen", "Art. 952"]**: Art. 952 Zweigniederlassungen müssen die gleiche Firma führen wie die Hauptniederlassung; sie dürfen jedoch ihrer Firma besondere Zusätze beifügen, sofern…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunzehnter Titel: — Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 488"]

- **Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 488"]**: Art. 488 Werden Kostbarkeiten, grössere Geldbeträge oder Wertpapiere dem Gastwirte nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist er für sie nur haftbar, wenn ihm…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1038"]

- **Der Wechsel", "Art. 1038"]**: Art. 1038 Ist der Wechsel nur zu einem Teil der Wechselsumme angenommen worden und wird deshalb Protest erhoben, so ist eine Abschrift des Wechsels…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Erster Abschnitt: — Der einfache Auftrag", "Art. 396"]

- **Der einfache Auftrag", "Art. 396"]**: Art. 396 Ist der Umfang des Auftrages nicht ausdrücklich bezeichnet worden, so bestimmt er sich nach der Natur des zu besorgenden Geschäftes. Insbesondere ist…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Dritter Abschnitt: — Die Inhaberpapiere", "Art. 987"]

- **Die Inhaberpapiere", "Art. 987"]**: Art. 987 Sind einzelne Coupons abhanden gekommen, so hat das Gericht auf Begehren des Berechtigten zu verfügen, dass der Betrag bei Verfall oder, sofern der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 906"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 906"]**: Art. 906 Für die Revisionsstelle sind die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar. Eine ordentliche Revision der Jahresrechnung durch eine…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 134"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 134"]**: Art. 134 Die Verjährung beginnt nicht und steht still, falls sie begonnen hat: 1. für Forderungen der Kinder gegen die Eltern bis zur Volljährigkeit der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 325"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 325"]**: Art. 325 Zur Sicherung familienrechtlicher Unterhalts- und Unterstützungspflichten kann der Arbeitnehmer künftige Lohnforderungen so weit abtreten oder…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Dritter Abschnitt: — Verlust der Mitgliedschaft", "Art. 850"]

- **Verlust der Mitgliedschaft", "Art. 850"]**: Art. 850 Die Mitgliedschaft bei einer Genossenschaft kann durch die Statuten vom Eigentum an einem Grundstück oder vom wirtschaftlichen Betrieb eines solchen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329d"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329d"]**: Art. 329d Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer für die Ferien den gesamten darauf entfallenden Lohn und eine angemessene Entschädigung für ausfallenden…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1008"]

- **Der Wechsel", "Art. 1008"]**: Art. 1008 Enthält das Indossament den Vermerk «Wert zur Einziehung», «zum Inkasso», «in Prokura» oder einen anderen nur eine Bevollmächtigung ausdrückenden…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechzehnter Titel: — Der Frachtvertrag", "Art. 455"]

- **Der Frachtvertrag", "Art. 455"]**: Art. 455 Transportanstalten, zu deren Betrieb es einer staatlichen Genehmigung bedarf, sind nicht befugt, die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen über die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 734c"]

- **Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 734c"]**: Art. 734c Im Vergütungsbericht sind gesondert anzugeben: 1. die nicht marktüblichen Vergütungen, welche die Gesellschaft direkt oder indirekt an Personen…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Vierter Titel: — Besondere Verhältnisse bei Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Solidarität", "Art. 150"]

- **Die Solidarität", "Art. 150"]**: Art. 150 Solidarität unter mehreren Gläubigern entsteht, wenn der Schuldner erklärt, jeden einzelnen auf die ganze Forderung berechtigen zu wollen sowie in den…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329g"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329g"]**: Art. 329g Anspruch auf den Urlaub des andern Elternteils von zwei Wochen hat: a. der Arbeitnehmer, der im Zeitpunkt der Geburt des Kindes dessen rechtlicher…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwölfter Titel: — Der Verlagsvertrag", "Art. 389"]

- **Der Verlagsvertrag", "Art. 389"]**: Art. 389 Das Honorar wird fällig, sobald das ganze Werk oder, wenn es in Abteilungen (Bänden, Heften, Blättern) erscheint, sobald die Abteilung gedruckt ist…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1024"]

- **Der Wechsel", "Art. 1024"]**: Art. 1024 Der Sichtwechsel ist bei der Vorlegung fällig. Er muss binnen einem Jahre nach der Ausstellung zur Zahlung vorgelegt werden. Der Aussteller kann eine…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 777b"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 777b"]**: Art. 777b Im Errichtungsakt muss die Urkundsperson die Belege über die Gründung einzeln nennen und bestätigen, dass sie ihr und den Gründern vorgelegen haben…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreiundzwanzigster Titel: — Die einfache Gesellschaft", "Art. 530"]

- **Die einfache Gesellschaft", "Art. 530"]**: Art. 530 Gesellschaft ist die vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Vierter Abschnitt: — Der Agenturvertrag", "Art. 418t"]

- **Der Agenturvertrag", "Art. 418t"]**: Art. 418t Für Nachbestellungen eines vom Agenten während des Agenturverhältnisses geworbenen Kunden besteht, falls nicht etwas anderes vereinbart oder üblich…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Dritter Abschnitt: — Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 360a"]

- **Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 360a"]**: Art. 360a Werden innerhalb einer Branche oder einem Beruf die orts‑, berufs- oder branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten und…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Zweiter Abschnitt: — Der Kreditbrief und der Kreditauftrag", "Art. 407"]

- **Der Kreditbrief und der Kreditauftrag", "Art. 407"]**: Art. 407 Kreditbriefe, durch die der Adressant den Adressaten mit oder ohne Angabe eines Höchstbetrages beauftragt, einer bestimmten Person die verlangten…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 267a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 267a"]**: Art. 267a Bei der Rückgabe muss der Vermieter den Zustand der Sache prüfen und Mängel, für die der Mieter einzustehen hat, diesem sofort melden. Versäumt dies…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 626"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 626"]**: Art. 626 Die Statuten müssen Bestimmungen enthalten über: 1. die Firma und den Sitz der Gesellschaft; 2. den Zweck der Gesellschaft; 3. die Höhe und die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653e"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653e"]**: Art. 653e Die Erklärung zur Ausübung der Wandel- oder Optionsrechte weist auf die Statutenbestimmung über das bedingte Kapital hin; verlangt das Gesetz einen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Erster Abschnitt: — Begriff und Errichtung", "Art. 835"]

- **Begriff und Errichtung", "Art. 835"]**: Art. 835 Die Gesellschaft ist ins Handelsregister des Ortes einzutragen, an dem sie ihren Sitz hat.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 791"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 791"]**: Art. 791 Die Gesellschafter sind mit der Anzahl und dem Nennwert ihrer Stammanteile ins Handelsregister einzutragen.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697d"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697d"]**: Art. 697d Entspricht die Generalversammlung dem Antrag nicht, so können Aktionäre innerhalb von drei Monaten vom Gericht die Anordnung einer Sonderuntersuchung…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 349c"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 349c"]**: Art. 349c Ist der Handelsreisende ohne sein Verschulden an der Ausübung der Reisetätigkeit verhindert und ist ihm auf Grund des Gesetzes oder des Vertrages der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329b"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329b"]**: Art. 329b Ist der Arbeitnehmer durch sein Verschulden während eines Dienstjahres insgesamt um mehr als einen Monat an der Arbeitsleistung verhindert, so kann…
- **["Art. 2"]**: Art. 2 … …

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 648 und 649"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 648 und 649"]**: Art. 648 und 649 Art. 648 und 649

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 676"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 676"]**: Art. 676 Für die Zeit, die Vorbereitung und Bau bis zum Anfang des vollen Betriebes des Unternehmens erfordern, kann den Aktionären ein Zins von bestimmter…
- **["Art. 4"]**: Art. 4 1 Haben Aktiengesellschaften und Kommanditaktiengesellschaften 18 Monate nach Inkrafttreten von Artikel 622 Absatz 1bis noch Inhaberaktien, die nicht…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 699b"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 699b"]**: Art. 699b Aktionäre können die Traktandierung von Verhandlungsgegenständen verlangen, sofern sie zusammen mindestens über eine der folgenden Beteiligungen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschafter unter sich", "Art. 601"]

- **Verhältnis der Gesellschafter unter sich", "Art. 601"]**: Art. 601 Am Verlust nimmt der Kommanditär höchstens bis zum Betrage seiner Kommanditsumme teil. Fehlt es an Vereinbarungen über die Beteiligung des…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1089"]

- **Der Wechsel", "Art. 1089"]**: Art. 1089 Die Fristen für die Ausübung der Rückgriffsrechte werden für alle Wechselverpflichteten durch das Recht des Ortes bestimmt, an dem der Wechsel…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 715"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 715"]**: Art. 715 Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann unter Angabe der Gründe vom Präsidenten die unverzügliche Einberufung einer Sitzung verlangen.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 283"]

- **Die Pacht", "Art. 283"]**: Art. 283 Der Pächter muss die Sache sorgfältig gemäss ihrer Bestimmung bewirtschaften, insbesondere für nachhaltige Ertragsfähigkeit sorgen. Der Pächter einer…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Achter Abschnitt: — Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit", "Art. 964l"]

- **Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit", "Art. 964l"]**: Art. 964l Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan erstattet jährlich Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten. Der Bericht ist in einer…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 725"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 725"]**: Art. 725 Der Verwaltungsrat überwacht die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft. Droht die Gesellschaft zahlungsunfähig zu werden, so ergreift der Verwaltungsrat…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Dritter Abschnitt: — Der Mäklervertrag", "Art. 416"]

- **Der Mäklervertrag", "Art. 416"]**: Art. 416 Art. 416

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 115"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 115"]**: Art. 115 Eine Forderung kann durch Übereinkunft ganz oder zum Teil auch dann formlos aufgehoben werden, wenn zur Eingehung der Verbindlichkeit eine Form…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1164"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1164"]**: Art. 1164 Die Gläubigergemeinschaft ist befugt, in den Schranken des Gesetzes die geeigneten Massnahmen zur Wahrung der gemeinsamen Interessen der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwölfter Titel: — Der Verlagsvertrag", "Art. 386"]

- **Der Verlagsvertrag", "Art. 386"]**: Art. 386 Ist die besondere Ausgabe mehrerer einzelner Werke desselben Urhebers zum Verlag überlassen worden, so gibt dieses dem Verleger nicht auch das Recht…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 777"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 777"]**: Art. 777 Die Gesellschaft wird errichtet, indem die Gründer in öffentlicher Urkunde erklären, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, darin die…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Dritter Abschnitt: — Rechnungslegung für grössere Unternehmen", "Art. 961d"]

- **Rechnungslegung für grössere Unternehmen", "Art. 961d"]**: Art. 961d Auf die zusätzlichen Angaben im Anhang zur Jahresrechnung, die Geldflussrechnung und den Lagebericht kann verzichtet werden, wenn: 1. das Unternehmen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329j"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329j"]**: Art. 329j Nimmt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ein Kind zur Adoption auf, so hat sie oder er bei Erfüllen der Voraussetzungen gemäss Artikel 16t EOG…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Vierter Abschnitt: — Besondere Arten des Kaufes", "Art. 226l"]

- **Besondere Arten des Kaufes", "Art. 226l"]**: Art. 226l Art. 226l

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 337a"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 337a"]**: Art. 337a Wird der Arbeitgeber zahlungsunfähig, so kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen, sofern ihm für seine Forderungen aus dem…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Einunddreissigster Titel: — Die Geschäftsfirmen", "Art. 951"]

- **Die Geschäftsfirmen", "Art. 951"]**: Art. 951 Die Firma einer Handelsgesellschaft oder einer Genossenschaft muss sich von allen in der Schweiz bereits eingetragenen Firmen von…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Sechster Abschnitt: — Verjährung", "Art. 593"]

- **Verjährung", "Art. 593"]**: Art. 593 Die Unterbrechung der Verjährung gegenüber der fortbestehenden Gesellschaft oder einem andern Gesellschafter vermag die Verjährung gegenüber einem…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 727b"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 727b"]**: Art. 727b Publikumsgesellschaften müssen als Revisionsstelle ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen nach den Vorschriften des…
- **["Art. 4"]**: Art. 4 1 Die Pflicht zur Berichterstattung im Vergütungsbericht gemäss Artikel 734f gilt für den Verwaltungsrat spätestens ab dem Geschäftsjahr, das fünf Jahre…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 701c"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 701c"]**: Art. 701c Der Verwaltungsrat kann vorsehen, dass Aktionäre, die nicht am Ort der Generalversammlung anwesend sind, ihre Rechte auf elektronischem Weg ausüben…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1029"]

- **Der Wechsel", "Art. 1029"]**: Art. 1029 Der Bezogene kann vom Inhaber gegen Zahlung die Aushändigung des quittierten Wechsels verlangen. Der Inhaber darf eine Teilzahlung nicht…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 656b"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 656b"]**: Art. 656b Der Anteil des Partizipationskapitals, der sich aus Partizipationsscheinen zusammensetzt, die an einer Börse kotiert sind, darf das Zehnfache des im…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Fünfter Abschnitt: — Konzernrechnung", "Art. 963a"]

- **Konzernrechnung", "Art. 963a"]**: Art. 963a Eine juristische Person ist von der Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung befreit, wenn sie: 1. zusammen mit den kontrollierten Unternehmen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Siebenter Titel: — Die Schenkung", "Art. 242"]

- **Die Schenkung", "Art. 242"]**: Art. 242 Eine Schenkung von Hand zu Hand erfolgt durch Übergabe der Sache vom Schenker an den Beschenkten. Bei Grundeigentum und dinglichen Rechten an…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 55"]

- **Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 55"]**: Art. 55 Der Geschäftsherr haftet für den Schaden, den seine Arbeitnehmer oder andere Hilfspersonen in Ausübung ihrer dienstlichen oder geschäftlichen…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1030"]

- **Der Wechsel", "Art. 1030"]**: Art. 1030 Der Inhaber des Wechsels ist nicht verpflichtet, die Zahlung vor Verfall anzunehmen. Der Bezogene, der vor Verfall zahlt, handelt auf eigene Gefahr…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 198"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 198"]**: Art. 198 Beim Handel mit Vieh (Pferden, Eseln, Maultieren, Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen) besteht eine Pflicht zur Gewährleistung nur insoweit, als…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Siebenundzwanzigster Titel: — Die Kommanditaktiengesellschaft", "Art. 769"]

- **Die Kommanditaktiengesellschaft", "Art. 769"]**: Art. 769 Die Aufsichtsstelle kann namens der Gesellschaft die Mitglieder der Verwaltung zur Rechenschaft ziehen und vor Gericht belangen. Bei arglistigem…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 704"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 704"]**: Art. 704 Ein Beschluss der Generalversammlung, der mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte auf sich…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 678"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 678"]**: Art. 678 Aktionäre, Mitglieder des Verwaltungsrats, mit der Geschäftsführung befasste Personen und Mitglieder des Beirats sowie ihnen nahestehende Personen…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1002"]

- **Der Wechsel", "Art. 1002"]**: Art. 1002 Das Indossament muss unbedingt sein. Bedingungen, von denen es abhängig gemacht wird, gelten als nicht geschrieben. Ein Teilindossament ist nichtig…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Vierter Titel: — Besondere Verhältnisse bei Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Bedingungen", "Art. 152"]

- **Die Bedingungen", "Art. 152"]**: Art. 152 Der bedingt Verpflichtete darf, solange die Bedingung schwebt, nichts vornehmen, was die gehörige Erfüllung seiner Verbindlichkeit hindern könnte. Der…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1043"]

- **Der Wechsel", "Art. 1043"]**: Art. 1043 Der Aussteller sowie jeder Indossant oder Wechselbürge kann durch den Vermerk «ohne Kosten», «ohne Protest» oder einen gleichbedeutenden auf den…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Zweiter Abschnitt: — Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 960a"]

- **Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 960a"]**: Art. 960a Bei ihrer Ersterfassung müssen die Aktiven höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden. In der Folgebewertung dürfen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 880"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 880"]**: Art. 880 Bei Genossenschaften, die mehr als 300 Mitglieder zählen oder bei denen die Mehrheit der Mitglieder aus Genossenschaften besteht, können die Statuten…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 703"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 703"]**: Art. 703 Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen, soweit das Gesetz oder die Statuten es nicht anders bestimmen, mit der…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1033"]

- **Der Wechsel", "Art. 1033"]**: Art. 1033 Der Inhaber kann gegen die Indossanten, den Aussteller und die anderen Wechselverpflichteten bei Verfall des Wechsels Rückgriff nehmen, wenn der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266b"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 266b"]**: Art. 266b Bei der Miete von unbeweglichen Sachen und Fahrnisbauten können die Parteien mit einer Frist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin oder…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 26"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 26"]**: Art. 26 Hat der Irrende, der den Vertrag nicht gegen sich gelten lässt, seinen Irrtum der eigenen Fahrlässigkeit zuzuschreiben, so ist er zum Ersatze des aus…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Fünfundzwanzigster Titel: — Die Kommanditgesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschafter unter sich", "Art. 599"]

- **Verhältnis der Gesellschafter unter sich", "Art. 599"]**: Art. 599 Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird durch den oder die unbeschränkt haftenden Gesellschafter besorgt.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 298"]

- **Die Pacht", "Art. 298"]**: Art. 298 Verpächter und Pächter von Wohn- und Geschäftsräumen müssen schriftlich kündigen. Der Verpächter muss mit einem Formular kündigen, das vom Kanton…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 735"]

- **Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 735"]**: Art. 735 Die Generalversammlung stimmt über die Vergütungen ab, die der Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und der Beirat direkt oder indirekt von der…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 958c"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 958c"]**: Art. 958c Für die Rechnungslegung sind insbesondere die folgenden Grundsätze massgebend: 1. Sie muss klar und verständlich sein. 2. Sie muss vollständig sein…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1128"]

- **Der Check", "Art. 1128"]**: Art. 1128 Der Inhaber kann gegen die Indossanten, den Aussteller und die anderen Checkverpflichteten Rückgriff nehmen, wenn der rechtzeitig vorgelegte Check…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwanzigster Titel: — Die Bürgschaft", "Art. 510"]

- **Die Bürgschaft", "Art. 510"]**: Art. 510 Ist eine zukünftige Forderung verbürgt, so kann der Bürge die Bürgschaft, solange die Forderung nicht entstanden ist, jederzeit durch eine…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 704a"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 704a"]**: Art. 704a Der Beschluss der Generalversammlung über die Umwandlung von Inhaberaktien in Namenaktien kann mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1114"]

- **Der Check", "Art. 1114"]**: Art. 1114 Die Zahlung der Checksumme kann ganz oder teilweise durch Checkbürgschaft gesichert werden. Diese Sicherheit kann von einem Dritten, mit Ausnahme des…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 9"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 9"]**: Art. 9 Trifft der Widerruf bei dem anderen Teile vor oder mit dem Antrage ein, oder wird er bei späterem Eintreffen dem andern zur Kenntnis gebracht, bevor…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 795d"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 795d"]**: Art. 795d Für Gesellschafter, die aus der Gesellschaft ausscheiden, besteht die Nachschusspflicht unter Vorbehalt der nachfolgenden Einschränkungen während…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunter Titel: — Die Leihe", "Erster Abschnitt: — Die Gebrauchsleihe", "Art. 309"]

- **Die Gebrauchsleihe", "Art. 309"]**: Art. 309 Ist für die Gebrauchsleihe eine bestimmte Dauer nicht vereinbart, so endigt sie, sobald der Entlehner den vertragsmässigen Gebrauch gemacht hat oder…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Dreissigster Titel: — Das Handelsregister", "Art. 930"]

- **Das Handelsregister", "Art. 930"]**: Art. 930 Die im Handelsregister eingetragenen Rechtseinheiten erhalten eine Unternehmens-Identifikationsnummer nach dem Bundesgesetz vom 18. Juni 2010 über die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 320"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 320"]**: Art. 320 Wird es vom Gesetz nicht anders bestimmt, so bedarf der Einzelarbeitsvertrag zu seiner Gültigkeit keiner besonderen Form. Er gilt auch dann als…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 337b"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 337b"]**: Art. 337b Liegt der wichtige Grund zur fristlosen Auflösung des Arbeitsverhältnisses im vertragswidrigen Verhalten einer Vertragspartei, so hat diese vollen…
- **["Art. 2"]**: Art. 2 1 Die Vorschriften des 32. Titels finden erstmals Anwendung für das Geschäftsjahr, das zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung beginnt. 2…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Dritter Abschnitt: — Der Grundstückkauf", "Art. 216"]

- **Der Grundstückkauf", "Art. 216"]**: Art. 216 Kaufverträge, die ein Grundstück zum Gegenstande haben, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung. Vorverträge sowie Verträge, die ein…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 117"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 117"]**: Art. 117 Die Einsetzung der einzelnen Posten in einen Kontokorrent hat keine Neuerung zur Folge. Eine Neuerung ist jedoch anzunehmen, wenn der Saldo gezogen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 730"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 730"]**: Art. 730 Die Generalversammlung wählt die Revisionsstelle. Als Revisionsstelle können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653u"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653u"]**: Art. 653u Im Rahmen seiner Ermächtigung kann der Verwaltungsrat das Aktienkapital erhöhen und herabsetzen. Beschliesst der Verwaltungsrat, das Aktienkapital zu…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653f"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653f"]**: Art. 653f Nach Ablauf jedes Geschäftsjahres prüft ein zugelassener Revisionsexperte, ob die Ausgabe der neuen Aktien dem Gesetz, den Statuten und…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 72"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 72"]**: Art. 72 Ist die Schuldpflicht in der Weise auf mehrere Leistungen gerichtet, dass nur die eine oder die andere erfolgen soll, so steht die Wahl dem Schuldner…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 675"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 675"]**: Art. 675 Zinse dürfen für das Aktienkapital nicht bezahlt werden. Dividenden dürfen nur aus dem Bilanzgewinn und aus hierfür gebildeten Reserven ausgerichtet…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Dreissigster Titel: — Das Handelsregister", "Art. 942"]

- **Das Handelsregister", "Art. 942"]**: Art. 942 Verfügungen der Handelsregisterämter können innert 30 Tagen nach deren Eröffnung angefochten werden. Jeder Kanton bezeichnet ein oberes Gericht als…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 700"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 700"]**: Art. 700 Der Verwaltungsrat teilt den Aktionären die Einberufung der Generalversammlung mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstag mit. In der Einberufung sind…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Siebenter Titel: — Die Schenkung", "Art. 251"]

- **Die Schenkung", "Art. 251"]**: Art. 251 Der Widerruf kann während eines Jahres erfolgen, von dem Zeitpunkt an gerechnet, wo der Schenker von dem Widerrufsgrund Kenntnis erhalten hat. Stirbt…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Zweiter Abschnitt: — Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 960c"]

- **Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 960c"]**: Art. 960c Liegt in der Folgebewertung von Vorräten und nicht fakturierten Dienstleistungen der Veräusserungswert unter Berücksichtigung noch anfallender Kosten…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Fünfzehnter Titel: — Die Kommission", "Art. 432"]

- **Die Kommission", "Art. 432"]**: Art. 432 Der Kommissionär ist zur Forderung der Provision berechtigt, wenn das Geschäft zur Ausführung gekommen oder aus einem in der Person des Kommittenten…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 715a"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 715a"]**: Art. 715a Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann Auskunft über alle Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. In den Sitzungen sind alle Mitglieder des…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Zweiter Abschnitt: — Die Namenpapiere", "Art. 977"]

- **Die Namenpapiere", "Art. 977"]**: Art. 977 Die Namenpapiere werden, wenn keine besondern Vorschriften aufgestellt sind, nach den für die Inhaberpapiere geltenden Bestimmungen kraftlos erklärt…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653i"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653i"]**: Art. 653i Der Verwaltungsrat kann die Statutenbestimmung über das bedingte Kapital aufheben oder sie anpassen, wenn: 1. die Wandel- oder Optionsrechte…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1042"]

- **Der Wechsel", "Art. 1042"]**: Art. 1042 Der Inhaber muss seinen unmittelbaren Vormann und den Aussteller von dem Unterbleiben der Annahme oder der Zahlung innerhalb der vier Werktage…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Sechster Abschnitt: — Wechselähnliche und andere Ordrepapiere", "Art. 1147"]

- **Wechselähnliche und andere Ordrepapiere", "Art. 1147"]**: Art. 1147 Anweisungen, die im Texte der Urkunde nicht als Wechsel bezeichnet sind, aber ausdrücklich an Ordre lauten und im übrigen den Erfordernissen des…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 904"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 904"]**: Art. 904 Im Konkurse der Genossenschaft sind die Mitglieder der Verwaltung den Genossenschaftsgläubigern gegenüber zur Rückerstattung aller in den letzten drei…
- **["Art. 2"]**: Art. 2 Aktiengesellschaften und Kommanditaktiengesellschaften mit Inhaberaktien, die Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert haben oder deren Inhaberaktien…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1106"]

- **Der Check", "Art. 1106"]**: Art. 1106 Ein in den Check aufgenommener Zinsvermerk gilt als nicht geschrieben.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 696"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 696"]**: Art. 696 Art. 696
- **["Art. 9"]**: Art. 9 Hat eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch blosse Wiedergabe von Bestimmungen des alten Rechts Vorschriften in die Statuten aufgenommen, die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 259b"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 259b"]**: Art. 259b Kennt der Vermieter einen Mangel und beseitigt er ihn nicht innert angemessener Frist, so kann der Mieter: a. fristlos kündigen, wenn der Mangel die…
- **["Art. 10"]**: Art. 10 Wurde das Aktienkapital oder das Stammkapital vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zum Zwecke der Sanierung auf null herabgesetzt und anschliessend…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Vierter Titel: — Besondere Verhältnisse bei Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Bedingungen", "Art. 154"]

- **Die Bedingungen", "Art. 154"]**: Art. 154 Ein Vertrag, dessen Auflösung vom Eintritte einer Bedingung abhängig gemacht worden ist, verliert seine Wirksamkeit mit dem Zeitpunkte, wo die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Fünfter Abschnitt: — Der Tauschvertrag", "Art. 238"]

- **Der Tauschvertrag", "Art. 238"]**: Art. 238 Wird die eingetauschte Sache entwehrt oder wegen ihrer Mängel zurückgegeben, so hat die geschädigte Partei die Wahl, Schadenersatz zu verlangen oder…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 11"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 11"]**: Art. 11 Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz eine solche vorschreibt. Ist über Bedeutung und Wirkung einer…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Fünfter Abschnitt: — Organisation der Genossenschaft", "Art. 897"]

- **Organisation der Genossenschaft", "Art. 897"]**: Art. 897 Die Statuten können einen Teil der Pflichten und Befugnisse der Verwaltung einem oder mehreren von dieser gewählten Verwaltungsausschüssen übertragen.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 668"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 668"]**: Art. 668 Art. 668

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 652d"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 652d"]**: Art. 652d Das Aktienkapital kann auch durch Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital erhöht werden. Die Deckung des Erhöhungsbetrags wird nachgewiesen: 1…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Dritter Abschnitt: — Der Mäklervertrag", "Art. 417"]

- **Der Mäklervertrag", "Art. 417"]**: Art. 417 Ist für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder für die Vermittlung eines Einzelarbeitsvertrages oder eines Grundstückkaufes ein…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Einunddreissigster Titel: — Die Geschäftsfirmen", "Art. 947 und 948"]

- **Die Geschäftsfirmen", "Art. 947 und 948"]**: Art. 947 und 948 Art. 947 und 948

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 630"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 630"]**: Art. 630 Die Zeichnung bedarf zu ihrer Gültigkeit: 1. der Angabe von Anzahl, Nennwert, Art, Kategorie und Ausgabebetrag der Aktien; 2. einer bedingungslosen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Dritter Abschnitt: — Der Grundstückkauf", "Art. 216d"]

- **Der Grundstückkauf", "Art. 216d"]**: Art. 216d Der Verkäufer muss den Vorkaufsberechtigten über den Abschluss und den Inhalt des Kaufvertrags in Kenntnis setzen. Wird der Kaufvertrag aufgehoben…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 289a"]

- **Die Pacht", "Art. 289a"]**: Art. 289a Der Pächter braucht die schriftliche Zustimmung des Verpächters für: a. Änderungen in der hergebrachten Bewirtschaftung, die über die Pachtzeit…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwanzigster Titel: — Die Bürgschaft", "Art. 499"]

- **Die Bürgschaft", "Art. 499"]**: Art. 499 Der Bürge haftet in allen Fällen nur bis zu dem in der Bürgschaftsurkunde angegebenen Höchstbetrag. Bis zu diesem Höchstbetrage haftet der Bürge…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 562"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 562"]**: Art. 562 Die Gesellschaft kann unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden.

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 46"]

- **Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 46"]**: Art. 46 Körperverletzung gibt dem Verletzten Anspruch auf Ersatz der Kosten, sowie auf Entschädigung für die Nachteile gänzlicher oder teilweiser…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Dritter Abschnitt: — Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 273b"]

- **Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen", "Art. 273b"]**: Art. 273b Dieser Abschnitt gilt für die Untermiete, solange das Hauptmietverhältnis nicht aufgelöst ist. Die Untermiete kann nur für die Dauer des…
- **["Art. 8"]**: Art. 8 1 Die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden Firmen, die dessen Vorschriften nicht entsprechen, dürfen während zwei Jahren von diesem Zeitpunkte…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Dreissigster Titel: — Das Handelsregister", "Art. 938"]

- **Das Handelsregister", "Art. 938"]**: Art. 938 Das Handelsregisteramt fordert die Beteiligten zur Erfüllung der Eintragungspflicht auf und setzt ihnen dazu eine Frist. Kommen die Beteiligten der…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Vierter Titel: — Besondere Verhältnisse bei Obligationen", "Dritter Abschnitt: — Haft- und Reugeld. Lohnabzüge. Konventionalstrafe", "Art. 161"]

- **Haft- und Reugeld. Lohnabzüge. Konventionalstrafe", "Art. 161"]**: Art. 161 Die Konventionalstrafe ist verfallen, auch wenn dem Gläubiger kein Schaden erwachsen ist. Übersteigt der erlittene Schaden den Betrag der Strafe, so…
- **["Art. 6"]**: Art. 6 Hat eine Gesellschaft durch blosse Wiedergabe von Bestimmungen des bisherigen Rechts für bestimmte Beschlüsse Vorschriften über qualifizierte Mehrheiten…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 351a"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 351a"]**: Art. 351a Vor jeder Ausgabe von Arbeit hat der Arbeitgeber dem Heimarbeitnehmer die für deren Ausführung erheblichen Bedingungen bekanntzugeben, namentlich die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Vierter Abschnitt: — Besondere Arten des Kaufes", "Art. 233"]

- **Besondere Arten des Kaufes", "Art. 233"]**: Art. 233 Bei der Versteigerung hat der Erwerber, wenn die Versteigerungsbedingungen nichts anderes vorsehen, Barzahlung zu leisten. Der Veräusserer kann sofort…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 683"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 683"]**: Art. 683 Auf den Inhaber lautende Aktien dürfen erst nach der Einzahlung des vollen Nennwertes ausgegeben werden. Vor der Volleinzahlung ausgegebene Aktien…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1175"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1175"]**: Art. 1175 Ein Antrag auf Ergreifung der in Artikel 1170 genannten Massnahmen darf vom Schuldner nur eingebracht und von der Gläubigerversammlung nur in…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 729"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 729"]**: Art. 729 Die Revisionsstelle muss unabhängig sein und sich ihr Prüfungsurteil objektiv bilden. Die Unabhängigkeit darf weder tatsächlich noch dem Anschein nach…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 712"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 712"]**: Art. 712 Bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind, wählt die Generalversammlung eines der Mitglieder des Verwaltungsrats zum Präsidenten…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1021"]

- **Der Wechsel", "Art. 1021"]**: Art. 1021 Die Bürgschaftserklärung wird auf den Wechsel oder auf einen Anhang (Allonge) gesetzt. Sie wird durch die Worte «als Bürge» oder einen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 680"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 680"]**: Art. 680 Der Aktionär kann auch durch die Statuten nicht verpflichtet werden, mehr zu leisten als den für den Bezug einer Aktie bei ihrer Ausgabe festgesetzten…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 336a"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 336a"]**: Art. 336a Die Partei, die das Arbeitsverhältnis missbräuchlich kündigt, hat der anderen Partei eine Entschädigung auszurichten. Die Entschädigung wird vom…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Siebenter Titel: — Die Schenkung", "Art. 243"]

- **Die Schenkung", "Art. 243"]**: Art. 243 Das Schenkungsversprechen bedarf zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Form. Sind Grundstücke oder dingliche Rechte an solchen Gegenstand der…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwanzigster Titel: — Die Bürgschaft", "Art. 495"]

- **Die Bürgschaft", "Art. 495"]**: Art. 495 Der Gläubiger kann den einfachen Bürgen erst dann zur Zahlung anhalten, wenn nach Eingehung der Bürgschaft der Hauptschuldner in Konkurs geraten ist…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 568"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 568"]**: Art. 568 Die Gesellschafter haften für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft solidarisch und mit ihrem ganzen Vermögen. Eine entgegenstehende Verabredung…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Elfter Titel: — Der Werkvertrag", "Art. 377"]

- **Der Werkvertrag", "Art. 377"]**: Art. 377 Solange das Werk unvollendet ist, kann der Besteller gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeit und gegen volle Schadloshaltung des Unternehmers…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Sechster Abschnitt: — Verjährung", "Art. 592"]

- **Verjährung", "Art. 592"]**: Art. 592 Die fünfjährige Verjährung kann dem Gläubiger, der seine Befriedigung nur aus ungeteiltem Gesellschaftsvermögen sucht, nicht entgegengesetzt werden…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titelbis: — Die Pacht", "Art. 294"]

- **Die Pacht", "Art. 294"]**: Art. 294 Für die Verrechnung von Forderungen und Schulden aus dem Pachtverhältnis gilt Artikel 265 sinngemäss.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Vierter Abschnitt: — Zwingende Vorschriften", "Art. 362"]

- **Zwingende Vorschriften", "Art. 362"]**: Art. 362 Durch Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag darf von den folgenden Vorschriften nicht zuungunsten der Arbeitnehmerin oder des…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Dritter Abschnitt: — Der Grundstückkauf", "Art. 219a"]

- **Der Grundstückkauf", "Art. 219a"]**: Art. 219a Die Frist für die Mängelrüge beträgt beim Grundstückkauf 60 Tage. Mängel, die bei der übungsgemässen Untersuchung nicht erkennbar waren, sind innert…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 563"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 563"]**: Art. 563 Enthält das Handelsregister keine entgegenstehenden Eintragungen, so sind gutgläubige Dritte zu der Annahme berechtigt, es sei jeder einzelne…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 268a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 268a"]**: Art. 268a Die Rechte Dritter an Sachen, von denen der Vermieter wusste oder wissen musste, dass sie nicht dem Mieter gehören, sowie an gestohlenen, verlorenen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 635a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 635a"]**: Art. 635a Ein zugelassener Revisor prüft den Gründungsbericht und bestätigt schriftlich, dass dieser vollständig und richtig ist.

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 957"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 957"]**: Art. 957 Der Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung gemäss den nachfolgenden Bestimmungen unterliegen: 1. Einzelunternehmen und Personengesellschaften…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Dreizehnter Titel: — Der Auftrag", "Vierter Abschnitt: — Der Agenturvertrag", "Art. 418f"]

- **Der Agenturvertrag", "Art. 418f"]**: Art. 418f Der Auftraggeber hat alles zu tun, um dem Agenten die Ausübung einer erfolgreichen Tätigkeit zu ermöglichen. Er hat ihm insbesondere die nötigen…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 32"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 32"]**: Art. 32 Wenn jemand, der zur Vertretung eines andern ermächtigt ist, in dessen Namen einen Vertrag abschliesst, so wird der Vertretene und nicht der Vertreter…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Vierter Titel: — Besondere Verhältnisse bei Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Solidarität", "Art. 143"]

- **Die Solidarität", "Art. 143"]**: Art. 143 Solidarität unter mehreren Schuldnern entsteht, wenn sie erklären, dass dem Gläubiger gegenüber jeder einzeln für die Erfüllung der ganzen Schuld…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Zweiter Abschnitt: — Erwerb der Mitgliedschaft", "Art. 841"]

- **Erwerb der Mitgliedschaft", "Art. 841"]**: Art. 841 Ist die Zugehörigkeit zur Genossenschaft mit einem Versicherungsvertrag bei dieser Genossenschaft verknüpft, so wird die Mitgliedschaft erworben mit…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1162"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1162"]**: Art. 1162 Die Gläubigerversammlung kann die Vollmacht, die sie einem Vertreter erteilt hat, jederzeit widerrufen oder abändern. Die Vollmacht eines durch die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechzehnter Titel: — Der Frachtvertrag", "Art. 445"]

- **Der Frachtvertrag", "Art. 445"]**: Art. 445 Sind Frachtgüter schnellem Verderben ausgesetzt, oder deckt ihr vermutlicher Wert nicht die darauf haftenden Kosten, so hat der Frachtführer den…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 141"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 141"]**: Art. 141 Der Schuldner kann ab Beginn der Verjährung jeweils für höchstens zehn Jahre auf die Erhebung der Verjährungseinrede verzichten. Der Verzicht muss in…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 96"]

- **Die Erfüllung der Obligationen", "Art. 96"]**: Art. 96 Kann die Erfüllung der schuldigen Leistung aus einem andern in der Person des Gläubigers liegenden Grunde oder infolge einer unverschuldeten…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunzehnter Titel: — Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 480"]

- **Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 480"]**: Art. 480 Haben mehrere eine Sache, deren Rechtsverhältnisse streitig oder unklar sind, zur Sicherung ihrer Ansprüche bei einem Dritten (dem Sequester)…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Gesellschaft", "Art. 819"]

- **Organisation der Gesellschaft", "Art. 819"]**: Art. 819 Bei Mängeln in der Organisation der Gesellschaft sind die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 321e"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 321e"]**: Art. 321e Der Arbeitnehmer ist für den Schaden verantwortlich, den er absichtlich oder fahrlässig dem Arbeitgeber zufügt. Das Mass der Sorgfalt, für die der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 670"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 670"]**: Art. 670 Art. 670

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1065"]

- **Der Wechsel", "Art. 1065"]**: Art. 1065 Wer eine Ausfertigung zur Annahme versendet, hat auf den anderen Ausfertigungen den Namen dessen anzugeben, bei dem sich die versendete Ausfertigung…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Achter Abschnitt: — Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit", "Art. 964j"]

- **Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit", "Art. 964j"]**: Art. 964j Unternehmen, deren Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung sich in der Schweiz befindet, müssen in der Lieferkette Sorgfaltspflichten einhalten…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Fünfter Titel: — Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 177"]

- **Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 177"]**: Art. 177 Die Annahme durch den Gläubiger kann jederzeit erfolgen, der Übernehmer wie der bisherige Schuldner können jedoch dem Gläubiger für die Annahme eine…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1005"]

- **Der Wechsel", "Art. 1005"]**: Art. 1005 Der Indossant haftet mangels eines entgegenstehenden Vermerks für die Annahme und die Zahlung. Er kann untersagen, dass der Wechsel weiter indossiert…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 339d"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 339d"]**: Art. 339d Erhält der Arbeitnehmer Leistungen von einer Personalfürsorgeeinrichtung, so können sie von der Abgangsentschädigung abgezogen werden, soweit diese…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 726"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 726"]**: Art. 726 Der Verwaltungsrat kann die von ihm bestellten Ausschüsse, Delegierten, Direktoren und andern Bevollmächtigten und Beauftragten jederzeit abberufen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 660"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 660"]**: Art. 660 Jeder Aktionär hat Anspruch auf einen verhältnismässigen Anteil am Bilanzgewinn, soweit dieser nach dem Gesetz oder den Statuten zur Verteilung unter…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwölfter Titel: — Der Verlagsvertrag", "Art. 392"]

- **Der Verlagsvertrag", "Art. 392"]**: Art. 392 Der Verlagsvertrag erlischt, wenn der Urheber vor der Vollendung des Werkes stirbt oder unfähig oder ohne sein Verschulden verhindert wird, es zu…
- **["Art. 19"]**: Art. 19 1 Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Juli 1937 in Kraft. 2 Ausgenommen ist der Abschnitt über die Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen (Art…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1053"]

- **Der Wechsel", "Art. 1053"]**: Art. 1053 Ist über den Aussteller eines Wechsels der Konkurs eröffnet worden, so geht ein allfälliger zivilrechtlicher Anspruch des Ausstellers gegen den…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653a"]**: Art. 653a Der Nennbetrag, um den das Aktienkapital bedingt erhöht werden kann, darf die Hälfte des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals nicht…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1010"]

- **Der Wechsel", "Art. 1010"]**: Art. 1010 Ein Indossament nach Verfall hat dieselben Wirkungen wie ein Indossament vor Verfall. Ist jedoch der Wechsel erst nach Erhebung des Protestes mangels…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 620"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 620"]**: Art. 620 Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, an der eine oder mehrere Personen oder Handelsgesellschaften beteiligt sind. Für ihre…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 675a"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 675a"]**: Art. 675a Die Generalversammlung kann gestützt auf einen Zwischenabschluss die Ausrichtung einer Zwischendividende beschliessen. Die Revisionsstelle muss den…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 40"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 40"]**: Art. 40 In Bezug auf die Vollmacht der Vertreter und Organe von Gesellschaften, der Prokuristen und anderer Handlungsbevollmächtigter bleiben die besonderen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329gbis"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329gbis"]**: Art. 329gbis Stirbt die Mutter am Tag der Niederkunft oder während der 14 Wochen danach, so hat der andere Elternteil Anspruch auf einen Urlaub von 14 Wochen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 663c"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 663c"]**: Art. 663c Art. 663c

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 866"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 866"]**: Art. 866 Die Genossenschafter sind verpflichtet, die Interessen der Genossenschaft in guten Treuen zu wahren.

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 996"]

- **Der Wechsel", "Art. 996"]**: Art. 996 Ist die Wechselsumme in Buchstaben und in Ziffern angegeben, so gilt bei Abweichungen die in Buchstaben angegebene Summe. Ist die Wechselsumme…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 701a"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 701a"]**: Art. 701a Der Verwaltungsrat bestimmt den Tagungsort der Generalversammlung. Durch die Festlegung des Tagungsortes darf für keinen Aktionär die Ausübung seiner…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 958e"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 958e"]**: Art. 958e Jahresrechnung und Konzernrechnung sind nach der Genehmigung durch das zuständige Organ mit den Revisionsberichten entweder im Schweizerischen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 705"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 705"]**: Art. 705 Die Generalversammlung kann alle Personen, die sie gewählt hat, abberufen. Entschädigungsansprüche der Abberufenen bleiben vorbehalten.

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Vierter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 855"]

- **Rechte und Pflichten der Genossenschafter", "Art. 855"]**: Art. 855 Die Rechte, die den Genossenschaftern in den Angelegenheiten der Genossenschaft, insbesondere in Bezug auf die Führung der genossenschaftlichen…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 321d"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 321d"]**: Art. 321d Der Arbeitgeber kann über die Ausführung der Arbeit und das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb oder Haushalt allgemeine Anordnungen erlassen und…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329a"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 329a"]**: Art. 329a Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jedes Dienstjahr wenigstens vier Wochen, dem Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr wenigstens fünf…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 679"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 679"]**: Art. 679 Im Konkurs der Gesellschaft müssen die Mitglieder des Verwaltungsrates alle Tantiemen, die sie in den letzten drei Jahren vor Konkurseröffnung…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697k"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 697k"]**: Art. 697k Art. 697k

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 328a"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 328a"]**: Art. 328a Lebt der Arbeitnehmer in Hausgemeinschaft mit dem Arbeitgeber, so hat dieser für ausreichende Verpflegung und einwandfreie Unterkunft zu sorgen. Wird…
- **["Art. 1"]**: Art. 1 1 Auf die beim Inkrafttreten des neuen Rechts bereits bestehenden Agenturverträge finden die Artikel 418d Absatz 1, 418f Absatz 1, 418k Absatz 2, 418o…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 788"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 788"]**: Art. 788 Werden Stammanteile durch Erbgang, Erbteilung, eheliches Güterrecht oder Zwangsvollstreckung erworben, so gehen alle Rechte und Pflichten, die damit…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Dritter Abschnitt: — Der Grundstückkauf", "Art. 216e"]

- **Der Grundstückkauf", "Art. 216e"]**: Art. 216e Will der Vorkaufsberechtigte sein Vorkaufsrecht ausüben, so muss er es innert dreier Monate gegenüber dem Verkäufer oder, wenn es im Grundbuch…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Dritter Abschnitt: — Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 356c"]

- **Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag", "Art. 356c"]**: Art. 356c Der Abschluss des Gesamtarbeitsvertrages, dessen Änderung und Aufhebung durch gegenseitige Übereinkunft, der Beitritt einer neuen Vertragspartei…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1157"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1157"]**: Art. 1157 Sind Anleihensobligationen von einem Schuldner, der in der Schweiz seinen Wohnsitz oder eine geschäftliche Niederlassung hat, mit einheitlichen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Vierter Abschnitt: — Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 732"]

- **Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind", "Art. 732"]**: Art. 732 Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind. Andere Gesellschaften können in ihren Statuten…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 728"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 728"]**: Art. 728 Die Revisionsstelle muss unabhängig sein und sich ihr Prüfungsurteil objektiv bilden. Die Unabhängigkeit darf weder tatsächlich noch dem Anschein nach…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Fünfter Titel: — Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 175"]

- **Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme", "Art. 175"]**: Art. 175 Wer einem Schuldner verspricht, seine Schuld zu übernehmen, verpflichtet sich, ihn von der Schuld zu befreien, sei es durch Befriedigung des…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 728a"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 728a"]**: Art. 728a Die Revisionsstelle prüft, ob: 1. die Jahresrechnung und gegebenenfalls die Konzernrechnung den gesetzlichen Vorschriften, den Statuten und dem…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 57"]

- **Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 57"]**: Art. 57 Der Besitzer eines Grundstückes ist berechtigt, Dritten angehörige Tiere, die auf dem Grundstücke Schaden anrichten, zur Sicherung seiner…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 717"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 717"]**: Art. 717 Die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie Dritte, die mit der Geschäftsführung befasst sind, müssen ihre Aufgaben mit aller Sorgfalt erfüllen und die…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 785"]

- **Rechte und Pflichten der Gesellschafter", "Art. 785"]**: Art. 785 Die Abtretung von Stammanteilen sowie die Verpflichtung zur Abtretung bedürfen der schriftlichen Form. In den Abtretungsvertrag müssen dieselben…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Fünfzehnter Titel: — Die Kommission", "Art. 438"]

- **Die Kommission", "Art. 438"]**: Art. 438 Wenn der Kommittent den Auftrag widerruft und der Widerruf bei dem Kommissionär eintrifft, bevor dieser die Anzeige der Ausführung abgesandt hat, so…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Sechster Abschnitt: — Auflösung der Genossenschaft", "Art. 912"]

- **Auflösung der Genossenschaft", "Art. 912"]**: Art. 912 Die Auflösung einer Genossenschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden. Die Auflösung durch Urteil ist vom Gericht dem Handelsregisteramt…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Dritter Abschnitt: — Die Inhaberpapiere", "Art. 985"]

- **Die Inhaberpapiere", "Art. 985"]**: Art. 985 Wird das abhanden gekommene Inhaberpapier vorgelegt, so setzt das Gericht dem Gesuchsteller Frist zur Anhebung der Klage auf Herausgabe der Urkunde…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Vierter Abschnitt: — Besondere Arten des Kaufes", "Art. 226f–226k"]

- **Besondere Arten des Kaufes", "Art. 226f–226k"]**: Art. 226f–226k Art. 226f–226k

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Vierter Abschnitt: — Auflösung und Ausscheiden", "Art. 822a"]

- **Auflösung und Ausscheiden", "Art. 822a"]**: Art. 822a Reicht ein Gesellschafter eine Klage auf Austritt aus wichtigem Grund ein oder erklärt ein Gesellschafter seinen Austritt gestützt auf ein…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Neunzehnter Titel: — Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 476"]

- **Der Hinterlegungsvertrag", "Art. 476"]**: Art. 476 Der Aufbewahrer kann die hinterlegte Sache vor Ablauf der bestimmten Zeit nur dann zurückgeben, wenn unvorhergesehene Umstände ihn ausserstand setzen…
- **["Art. 6"]**: Art. 6 1 Statutarische Verpflichtungen zur Leistung von Nachschüssen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes begründet wurden und die das Doppelte des…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Vierter Titel: — Besondere Verhältnisse bei Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Bedingungen", "Art. 157"]

- **Die Bedingungen", "Art. 157"]**: Art. 157 Wird eine Bedingung in der Absicht beigefügt, eine widerrechtliche oder unsittliche Handlung oder Unterlassung zu befördern, so ist der bedingte…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 701e"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 701e"]**: Art. 701e Der Verwaltungsrat regelt die Verwendung elektronischer Mittel. Er stellt sicher, dass: 1. die Identität der Teilnehmer feststeht; 2. die Voten in…
- **["Art. 1"]**: Art. 1 1 Die Bestimmungen des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für dieses Gesetz, soweit die folgenden Bestimmungen nichts anderes vorsehen. 2 Die…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1015"]

- **Der Wechsel", "Art. 1015"]**: Art. 1015 Die Annahmeerklärung wird auf den Wechsel gesetzt. Sie wird durch das Wort «angenommen» oder ein gleichbedeutendes Wort ausgedrückt; sie ist vom…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 333"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 333"]**: Art. 333 Überträgt der Arbeitgeber den Betrieb oder einen Betriebsteil auf einen Dritten, so geht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten mit dem…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335a"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 335a"]**: Art. 335a Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dürfen keine verschiedenen Kündigungsfristen festgesetzt werden; bei widersprechender Abrede gilt für beide die…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Zweiter Abschnitt: — Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 347"]

- **Besondere Einzelarbeitsverträge", "Art. 347"]**: Art. 347 Durch den Handelsreisendenvertrag verpflichtet sich der Handelsreisende, auf Rechnung des Inhabers eines Handels-, Fabrikations- oder andern nach…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zwölfter Titel: — Der Verlagsvertrag", "Art. 390"]

- **Der Verlagsvertrag", "Art. 390"]**: Art. 390 Geht das Werk nach seiner Ablieferung an den Verleger durch Zufall unter, so ist der Verleger gleichwohl zur Zahlung des Honorars verpflichtet…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 720"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 720"]**: Art. 720 Art. 720

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 59a"]

- **Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen", "Art. 59a"]**: Art. 59a Der Inhaber eines kryptografischen Schlüssels, der zur Erzeugung elektronischer Signaturen oder Siegel eingesetzt wird, haftet Drittpersonen für…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 730b"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 730b"]**: Art. 730b Der Verwaltungsrat übergibt der Revisionsstelle alle Unterlagen und erteilt ihr die Auskünfte, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt, auf…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 327c"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 327c"]**: Art. 327c Auf Grund der Abrechnung des Arbeitnehmers ist der Auslagenersatz jeweils zusammen mit dem Lohn auszurichten, sofern nicht eine kürzere Frist…
- **["Art. 3"]**: Art. 3 1 Wurden in Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Handelsregister eingetragen sind, keine dem…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1086"]

- **Der Wechsel", "Art. 1086"]**: Art. 1086 Die Fähigkeit einer Person, eine Wechselverbindlichkeit einzugehen, bestimmt sich nach dem Recht des Landes, dem sie angehört. Erklärt dieses Recht…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 665a"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 665a"]**: Art. 665a Art. 665a
- **["Art. 3"]**: Art. 3 Wurde die Firma einer Kollektiv-, Kommandit- oder Kommanditaktiengesellschaft vor dem Inkrafttreten der Änderung vom 25. September 2015 ins…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 322b"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 322b"]**: Art. 322b Ist eine Provision des Arbeitnehmers auf bestimmten Geschäften verabredet, so entsteht der Anspruch darauf, wenn das Geschäft mit dem Dritten…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 197"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 197"]**: Art. 197 Der Verkäufer haftet dem Käufer sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als auch dafür, dass die Sache nicht körperliche oder rechtliche Mängel…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1132"]

- **Der Check", "Art. 1132"]**: Art. 1132 Der aus der Einlösung eines falschen oder verfälschten Checks sich ergebende Schaden trifft den Bezogenen, sofern nicht dem in dem Check genannten…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Zweiter Titel: — Die Wirkung der Obligationen", "Zweiter Abschnitt: — Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 102"]

- **Die Folgen der Nichterfüllung", "Art. 102"]**: Art. 102 Ist eine Verbindlichkeit fällig, so wird der Schuldner durch Mahnung des Gläubigers in Verzug gesetzt. Wurde für die Erfüllung ein bestimmter…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 718b"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 718b"]**: Art. 718b Wird die Gesellschaft beim Abschluss eines Vertrages durch diejenige Person vertreten, mit der sie den Vertrag abschliesst, so muss der Vertrag…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Dritter Titel: — Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 138"]

- **Das Erlöschen der Obligationen", "Art. 138"]**: Art. 138 Wird die Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede unterbrochen, so beginnt die Verjährung von Neuem zu laufen, wenn der Rechtsstreit…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Vierunddreissigster Titel: — Anleihensobligationen", "Zweiter Abschnitt: — Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1178"]

- **Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen", "Art. 1178"]**: Art. 1178 Wird die Genehmigung erteilt, so kann sie von jedem Anleihensgläubiger, der dem Beschluss nicht zugestimmt hat, innerhalb 30 Tagen beim Bundesgericht…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Vierzehnter Titel: — Die Geschäftsführung ohne Auftrag", "Art. 419"]

- **Die Geschäftsführung ohne Auftrag", "Art. 419"]**: Art. 419 Wer für einen anderen ein Geschäft besorgt, ohne von ihm beauftragt zu sein, ist verpflichtet, das unternommene Geschäft so zu führen, wie es dem…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Fünfter Abschnitt: — Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 748–750"]

- **Auflösung der Aktiengesellschaft", "Art. 748–750"]**: Art. 748–750 Art. 748–750

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1115"]

- **Der Check", "Art. 1115"]**: Art. 1115 Der Check ist bei Sicht zahlbar. Jede gegenteilige Angabe gilt als nicht geschrieben. Ein Check, der vor Eintritt des auf ihm angegebenen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653p"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653p"]**: Art. 653p Wird das Aktienkapital zur teilweisen oder vollständigen Beseitigung einer durch Verluste entstandenen Unterbilanz herabgesetzt und bestätigt ein…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1060"]

- **Der Wechsel", "Art. 1060"]**: Art. 1060 Weist der Inhaber die Ehrenzahlung zurück, so verliert er den Rückgriff gegen diejenigen, die frei geworden wären.

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Sechster Titel: — Kauf und Tausch", "Zweiter Abschnitt: — Der Fahrniskauf", "Art. 204"]

- **Der Fahrniskauf", "Art. 204"]**: Art. 204 Wenn die von einem anderen Orte übersandte Sache beanstandet wird und der Verkäufer an dem Empfangsorte keinen Stellvertreter hat, so ist der Käufer…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1001"]

- **Der Wechsel", "Art. 1001"]**: Art. 1001 Jeder Wechsel kann durch Indossament übertragen werden, auch wenn er nicht ausdrücklich an Ordre lautet. Hat der Aussteller in den Wechsel die Worte…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1056"]

- **Der Wechsel", "Art. 1056"]**: Art. 1056 Die Ehrenannahme wird auf dem Wechsel vermerkt; sie ist von demjenigen, der zu Ehren annimmt, zu unterschreiben. In der Annahmeerklärung ist…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Vierter Abschnitt: — Der Wechsel", "Art. 1073"]

- **Der Wechsel", "Art. 1073"]**: Art. 1073 Ist der Inhaber des Wechsels bekannt, so setzt das Gericht dem Gesuchsteller eine angemessene Frist zur Anhebung der Klage auf Herausgabe des…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Elfter Titel: — Der Werkvertrag", "Art. 374"]

- **Der Werkvertrag", "Art. 374"]**: Art. 374 Ist der Preis zum voraus entweder gar nicht oder nur ungefähr bestimmt worden, so wird er nach Massgabe des Wertes der Arbeit und der Aufwendungen des…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Zweiter Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 664 und 665"]

- **Rechte und Pflichten der Aktionäre", "Art. 664 und 665"]**: Art. 664 und 665 Art. 664 und 665

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Dreissigster Titel: — Das Handelsregister", "Art. 934a"]

- **Das Handelsregister", "Art. 934a"]**: Art. 934a Hat ein Einzelunternehmen kein Rechtsdomizil mehr, so wird es vom Handelsregisteramt nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 652b"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 652b"]**: Art. 652b Jeder Aktionär hat Anspruch auf den Teil der neu ausgegebenen Aktien, der seiner bisherigen Beteiligung entspricht. Der Beschluss der…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Neunundzwanzigster Titel: — Die Genossenschaft", "Dritter Abschnitt: — Verlust der Mitgliedschaft", "Art. 842"]

- **Verlust der Mitgliedschaft", "Art. 842"]**: Art. 842 Solange die Auflösung der Genossenschaft nicht beschlossen ist, steht jedem Genossenschafter der Austritt frei. Die Statuten können vorschreiben, dass…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Gesellschaft", "Art. 808"]

- **Organisation der Gesellschaft", "Art. 808"]**: Art. 808 Die Gesellschafterversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen mit der absoluten Mehrheit der vertretenen Stimmen, soweit das Gesetz…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Vierundzwanzigster Titel: — Die Kollektivgesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 573"]

- **Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten", "Art. 573"]**: Art. 573 Gegen eine Forderung der Gesellschaft kann der Schuldner eine Forderung, die ihm gegen einen einzelnen Gesellschafter zusteht, nicht zur Verrechnung…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Achter Titel: — Die Miete", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 268"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 268"]**: Art. 268 Der Vermieter von Geschäftsräumen hat für einen verfallenen Jahreszins und den laufenden Halbjahreszins ein Retentionsrecht an den beweglichen Sachen…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Sechster Abschnitt: — Transparenz über nichtfinanzielle Belange", "Art. 964b"]

- **Transparenz über nichtfinanzielle Belange", "Art. 964b"]**: Art. 964b Der Bericht über nichtfinanzielle Belange gibt Rechenschaft über Umweltbelange, insbesondere die CO2-Ziele, über Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Siebzehnter Titel: — Die Prokura und andere Handlungsvollmachten", "Art. 465"]

- **Die Prokura und andere Handlungsvollmachten", "Art. 465"]**: Art. 465 Die Prokura und die Handlungsvollmacht sind jederzeit widerruflich, unbeschadet der Rechte, die sich aus einem unter den Beteiligten bestehenden…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 333b"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 333b"]**: Art. 333b Wird der Betrieb oder der Betriebsteil während einer Nachlassstundung, im Rahmen eines Konkurses oder eines Nachlassvertrages mit Vermögensabtretung…

### ["Erste Abteilung: — Allgemeine Bestimmungen", "Erster Titel: — Die Entstehung der Obligationen", "Erster Abschnitt: — Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 10"]

- **Die Entstehung durch Vertrag", "Art. 10"]**: Art. 10 Ist ein Vertrag unter Abwesenden zustande gekommen, so beginnen seine Wirkungen mit dem Zeitpunkte, wo die Erklärung der Annahme zur Absendung…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Vierter Abschnitt: — Zwingende Vorschriften", "Art. 362"]

- **Zwingende Vorschriften", "Art. 362"]**: Art. 362 zwecks Abschlusses eines Sozialplans) Artikel 335j: (Aufstellung des Sozialplans durch ein Schiedsgericht) Artikel 336: Absatz 2 (Missbräuchliche…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Achtundzwanzigster Titel: — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Gesellschaft", "Art. 804"]

- **Organisation der Gesellschaft", "Art. 804"]**: Art. 804 18. die Beschlussfassung über die Gegenstände, die das Gesetz oder die Statuten der Gesellschafterversammlung vorbehalten oder die ihr die…

### ["Fünfte Abteilung: — Die Wertpapiere", "Dreiunddreissigster Titel: — Die Namen-, Inhaber- und Ordrepapiere", "Fünfter Abschnitt: — Der Check", "Art. 1143"]

- **Der Check", "Art. 1143"]**: Art. 1143 21. Artikel 1086, 1088 und 1089 über den Geltungsbereich der Gesetze in Bezug auf Wechselfähigkeit, Handlungen zur Ausübung und Erhaltung des…

### ["Dritte Abteilung: — Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft", "Sechsundzwanzigster Titel: — Die Aktiengesellschaft", "Dritter Abschnitt: — Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 728"]

- **Organisation der Aktiengesellschaft", "Art. 728"]**: Art. 728 7. die Annahme von wertvollen Geschenken oder von besonderen Vorteilen. Die Bestimmungen über die Unabhängigkeit gelten für alle an der Revision…

### ["Zweite Abteilung: — Die einzelnen Vertragsverhältnisse", "Zehnter Titel: — Der Arbeitsvertrag", "Erster Abschnitt: — Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 331e"]

- **Der Einzelarbeitsvertrag", "Art. 331e"]**: Art. 331e 17. Dezember 1993 geteilt. Die gleiche Regelung gilt bei gerichtlicher Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft. Wird durch den Vorbezug oder die…
- **["Art. 4"]**: Art. 4 Jahren anzupassen.
- **["Art. 6"]**: Art. 6 25. September 1952 über die Erwerbsausfallentschädigung an Wehrpflichtige (Erwerbsersatzordnung), 9. Artikel 19 des Bundesgesetzes vom 28. September…

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Sechster Abschnitt: — Transparenz über nichtfinanzielle Belange", "Art. 964b"]

- **Transparenz über nichtfinanzielle Belange", "Art. 964b"]**: Art. 964b 1. Stützt sich der Bericht auf nationale, europäische oder internationale Regelwerke, wie insbesondere die Leitsätze der Organisation für…
- **["Art. 3"]**: Art. 3 entsprechend abzuändern. Vorbehalten bleibt die Umwandlung in Partizipationsscheine.

### ["Vierte Abteilung: — Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung", "Zweiunddreissigster Titel: — Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten", "Zweiter Abschnitt: — Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 959c"]

- **Jahresrechnung und Zwischenabschluss", "Art. 959c"]**: Art. 959c 11. Anzahl und Wert von Beteiligungsrechten oder Optionen auf solche Rechte für alle Leitungs- und Verwaltungsorgane sowie für die Mitarbeitenden…

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