# Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

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- Jurisdiction: Germany
- Type: Federal statute
- Identifier: GG
- Current as of: 23 May 1949
- Provisions: 199
- Official text: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/

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## Provisions

### ["V. — Der Bundespräsident", "Art 54"]

- **Der Bundespräsident", "Art 54"] Art 54**: Art 54 (1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 130"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 130"] Art 130**: Art 130 (1) Verwaltungsorgane und sonstige der öffentlichen Verwaltung oder Rechtspflege dienende Einrichtungen, die nicht auf Landesrecht oder Staatsverträgen…

### ["X. — Das Finanzwesen", "Art 108"]

- **Das Finanzwesen", "Art 108"] Art 108**: Art 108 (1) Zölle, Finanzmonopole, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 128"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 128"] Art 128**: Art 128 Soweit fortgeltendes Recht Weisungsrechte im Sinne des Artikels 84 Abs. 5 vorsieht, bleiben sie bis zu einer anderweitigen gesetzlichen Regelung…

### ["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87a"]

- **Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87a"] Art 87a**: Art 87a (1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan…

### ["V. — Der Bundespräsident", "Art 57"]

- **Der Bundespräsident", "Art 57"] Art 57**: Art 57 Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143g"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143g"] Art 143g**: Art 143g Für die Regelung der Steuerertragsverteilung, des Länderfinanzausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen bis zum 31. Dezember 2019 ist Artikel 107…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 126"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 126"] Art 126**: Art 126 Meinungsverschiedenheiten über das Fortgelten von Recht als Bundesrecht entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 125b"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 125b"] Art 125b**: Art 125b (1) Recht, das auf Grund des Artikels 75 in der bis zum 1. September 2006 geltenden Fassung erlassen worden ist und das auch nach diesem Zeitpunkt als…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 129"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 129"] Art 129**: Art 129 (1) Soweit in Rechtsvorschriften, die als Bundesrecht fortgelten, eine Ermächtigung zum Erlasse von Rechtsverordnungen oder allgemeinen…

### ["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 104"]

- **Die Rechtsprechung", "Art 104"] Art 104**: Art 104 (1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden…

### ["VI. — Die Bundesregierung", "Art 63"]

- **Die Bundesregierung", "Art 63"] Art 63**: Art 63 (1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der…

### ["X a. — Verteidigungsfall", "Art 115g"]

- **Verteidigungsfall", "Art 115g"] Art 115g**: Art 115g Die verfassungsmäßige Stellung und die Erfüllung der verfassungsmäßigen Aufgaben des Bundesverfassungsgerichtes und seiner Richter dürfen nicht…

### ["IV a. — Gemeinsamer Ausschuß", "Art 53a"]

- **Gemeinsamer Ausschuß", "Art 53a"] Art 53a**: Art 53a (1) Der Gemeinsame Ausschuß besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages, zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Die…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 118"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 118"] Art 118**: Art 118 Die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete kann abweichend von den Vorschriften des…
- **Präambel**: Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem…

### ["V. — Der Bundespräsident", "Art 61"]

- **Der Bundespräsident", "Art 61"] Art 61**: Art 61 (1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor…

### ["II. — Der Bund und die Länder", "Art 24"]

- **Der Bund und die Länder", "Art 24"] Art 24**: Art 24 (1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.(1a) Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143"] Art 143**: Art 143 (1) Recht in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet kann längstens bis zum 31. Dezember 1992 von Bestimmungen dieses Grundgesetzes…

### ["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87b"]

- **Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87b"] Art 87b**: Art 87b (1) Die Bundeswehrverwaltung wird in bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau geführt. Sie dient den Aufgaben des Personalwesens und…

### ["II. — Der Bund und die Länder", "Art 21"]

- **Der Bund und die Länder", "Art 21"] Art 21**: Art 21 (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen…

### ["VI. — Die Bundesregierung", "Art 69"]

- **Die Bundesregierung", "Art 69"] Art 69**: Art 69 (1) Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter.(2) Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem…

### ["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 101"]

- **Die Rechtsprechung", "Art 101"] Art 101**: Art 101 (1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 145"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 145"] Art 145**: Art 145 (1) Der Parlamentarische Rat stellt in öffentlicher Sitzung unter Mitwirkung der Abgeordneten Groß-Berlins die Annahme dieses Grundgesetzes fest…

### ["X a. — Verteidigungsfall", "Art 115e"]

- **Verteidigungsfall", "Art 115e"] Art 115e**: Art 115e (1) Stellt der Gemeinsame Ausschuß im Verteidigungsfalle mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens mit der Mehrheit…

### ["VIIIa. — Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit", "Art 91b"]

- **Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit", "Art 91b"] Art 91b**: Art 91b (1) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre…

### ["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 102"]

- **Die Rechtsprechung", "Art 102"] Art 102**: Art 102 Die Todesstrafe ist abgeschafft.

### ["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 90"]

- **Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 90"] Art 90**: Art 90 (1) Der Bund bleibt Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Das Eigentum ist unveräußerlich.(2) Die Verwaltung der…

### ["X. — Das Finanzwesen", "Art 105"]

- **Das Finanzwesen", "Art 105"] Art 105**: Art 105 (1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über die Zölle und Finanzmonopole.(2) Der Bund hat die konkurrierende Gesetzgebung über die übrigen…

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 14"]

- **Die Grundrechte", "Art 14"] Art 14**: Art 14 (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 131"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 131"] Art 131**: Art 131 Die Rechtsverhältnisse von Personen einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienste standen, aus anderen…

### ["X a. — Verteidigungsfall", "Art 115a"]

- **Verteidigungsfall", "Art 115a"] Art 115a**: Art 115a (1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 140"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 140"] Art 140**: Art 140 Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

### ["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 80"]

- **Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 80"] Art 80**: Art 80 (1) Durch Gesetz können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 121"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 121"] Art 121**: Art 121 Mehrheit der Mitglieder des Bundestages und der Bundesversammlung im Sinne dieses Grundgesetzes ist die Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl.

### ["III. — Der Bundestag", "Art 45d — Parlamentarisches Kontrollgremium"]

- **Parlamentarisches Kontrollgremium"] Art 45d — Parlamentarisches Kontrollgremium**: Parlamentarisches Kontrollgremium (1) Der Bundestag bestellt ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes.(2) Das Nähere regelt…

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 6"]

- **Die Grundrechte", "Art 6"] Art 6**: Art 6 (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern…

### ["III. — Der Bundestag", "Art 48"]

- **Der Bundestag", "Art 48"] Art 48**: Art 48 (1) Wer sich um einen Sitz im Bundestage bewirbt, hat Anspruch auf den zur Vorbereitung seiner Wahl erforderlichen Urlaub.(2) Niemand darf gehindert…

### ["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87c"]

- **Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87c"] Art 87c**: Art 87c Gesetze, die auf Grund des Artikels 73 Abs. 1 Nr. 14 ergehen, können mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, daß sie von den Ländern im Auftrage des…

### ["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 95"]

- **Die Rechtsprechung", "Art 95"] Art 95**: Art 95 (1) Für die Gebiete der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit errichtet der Bund als oberste…

### ["V. — Der Bundespräsident", "Art 56"]

- **Der Bundespräsident", "Art 56"] Art 56**: Art 56 Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid: "Ich schwöre, daß…
- **Eingangsformel**: Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Anhang EV"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Anhang EV"] Anhang EV**: Anhang EV - EinigVtr v. 31.8.1990 II 889, 890 - 892, - sieht folgende Maßgaben vor: Artikel 3 Inkrafttreten des Grundgesetzes Mit dem Wirksamwerden des…

### ["VI. — Die Bundesregierung", "Art 64"]

- **Die Bundesregierung", "Art 64"] Art 64**: Art 64 (1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister…

### ["X. — Das Finanzwesen", "Art 107"]

- **Das Finanzwesen", "Art 107"] Art 107**: Art 107 (1) Das Aufkommen der Landessteuern und der Länderanteil am Aufkommen der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer stehen den einzelnen Ländern…

### ["IV. — Der Bundesrat", "Art 51"]

- **Der Bundesrat", "Art 51"] Art 51**: Art 51 (1) Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. Sie können durch andere Mitglieder ihrer…

### ["II. — Der Bund und die Länder", "Art 22"]

- **Der Bund und die Länder", "Art 22"] Art 22**: Art 22 (1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 146"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 146"] Art 146**: Art 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem…

### ["X. — Das Finanzwesen", "Art 106a"]

- **Das Finanzwesen", "Art 106a"] Art 106a**: Art 106a Den Ländern steht ab 1. Januar 1996 für den öffentlichen Personennahverkehr ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu. Das Nähere regelt ein…

### ["VIIIa. — Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit", "Art 91d"]

- **Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit", "Art 91d"] Art 91d**: Art 91d Bund und Länder können zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltungen Vergleichsstudien durchführen und die Ergebnisse…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 119"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 119"] Art 119**: Art 119 In Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen, insbesondere zu ihrer Verteilung auf die Länder, kann bis zu einer bundesgesetzlichen Regelung die…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 144"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 144"] Art 144**: Art 144 (1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.(2)…

### ["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 99"]

- **Die Rechtsprechung", "Art 99"] Art 99**: Art 99 Dem Bundesverfassungsgerichte kann durch Landesgesetz die Entscheidung von Verfassungsstreitigkeiten innerhalb eines Landes, den in Artikel 95 Abs. 1…

### ["IV. — Der Bundesrat", "Art 52"]

- **Der Bundesrat", "Art 52"] Art 52**: Art 52 (1) Der Bundesrat wählt seinen Präsidenten auf ein Jahr.(2) Der Präsident beruft den Bundesrat ein. Er hat ihn einzuberufen, wenn die Vertreter von…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 122"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 122"] Art 122**: Art 122 (1) Vom Zusammentritt des Bundestages an werden die Gesetze ausschließlich von den in diesem Grundgesetze anerkannten gesetzgebenden Gewalten…

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 11"]

- **Die Grundrechte", "Art 11"] Art 11**: Art 11 (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die…

### ["X. — Das Finanzwesen", "Art 104c"]

- **Das Finanzwesen", "Art 104c"] Art 104c**: Art 104c Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der…

### ["X. — Das Finanzwesen", "Art 112"]

- **Das Finanzwesen", "Art 112"] Art 112**: Art 112 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen. Sie darf nur im Falle eines unvorhergesehenen und…

### ["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 86"]

- **Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 86"] Art 86**: Art 86 Führt der Bund die Gesetze durch bundeseigene Verwaltung oder durch bundesunmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechtes aus, so…

### ["II. — Der Bund und die Länder", "Art 20"]

- **Der Bund und die Länder", "Art 20"] Art 20**: Art 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in…

### ["III. — Der Bundestag", "Art 42"]

- **Der Bundestag", "Art 42"] Art 42**: Art 42 (1) Der Bundestag verhandelt öffentlich. Auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder oder auf Antrag der Bundesregierung kann mit Zweidrittelmehrheit…

### ["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 77"]

- **Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 77"] Art 77**: Art 77 (1) Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. Sie sind nach ihrer Annahme durch den Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrate…

### ["II. — Der Bund und die Länder", "Art 33"]

- **Der Bund und die Länder", "Art 33"] Art 33**: Art 33 (1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und…

### ["VIIIa. — Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit", "Art 91c"]

- **Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit", "Art 91c"] Art 91c**: Art 91c (1) Bund und Länder können bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der für ihre Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systeme…

### ["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 91"]

- **Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 91"] Art 91**: Art 91 (1) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143b"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143b"] Art 143b**: Art 143b (1) Das Sondervermögen Deutsche Bundespost wird nach Maßgabe eines Bundesgesetzes in Unternehmen privater Rechtsform umgewandelt. Der Bund hat die…

### ["III. — Der Bundestag", "Art 45c"]

- **Der Bundestag", "Art 45c"] Art 45c**: Art 45c (1) Der Bundestag bestellt einen Petitionsausschuß, dem die Behandlung der nach Artikel 17 an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden…

### ["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 72"]

- **Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 72"] Art 72**: Art 72 (1) Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner…

### ["X a. — Verteidigungsfall", "Art 115d"]

- **Verteidigungsfall", "Art 115d"] Art 115d**: Art 115d (1) Für die Gesetzgebung des Bundes gilt im Verteidigungsfalle abweichend von Artikel 76 Abs. 2, Artikel 77 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 bis 4, Artikel 78…

### ["X. — Das Finanzwesen", "Art 109a"]

- **Das Finanzwesen", "Art 109a"] Art 109a**: Art 109a (1) Zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, 1.die fortlaufende Überwachung der…

### ["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 96"]

- **Die Rechtsprechung", "Art 96"] Art 96**: Art 96 (1) Der Bund kann für Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes ein Bundesgericht errichten.(2) Der Bund kann Wehrstrafgerichte für die…

### ["II. — Der Bund und die Länder", "Art 36"]

- **Der Bund und die Länder", "Art 36"] Art 36**: Art 36 (1) Bei den obersten Bundesbehörden sind Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu verwenden. Die bei den übrigen Bundesbehörden…

### ["VIIIa. — Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit", "Art 91e"]

- **Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit", "Art 91e"] Art 91e**: Art 91e (1) Bei der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende wirken Bund und Länder oder die nach Landesrecht…

### ["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 78"]

- **Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 78"] Art 78**: Art 78 Ein vom Bundestage beschlossenes Gesetz kommt zustande, wenn der Bundesrat zustimmt, den Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 nicht stellt, innerhalb der…

### ["X a. — Verteidigungsfall", "Art 115f"]

- **Verteidigungsfall", "Art 115f"] Art 115f**: Art 115f (1) Die Bundesregierung kann im Verteidigungsfalle, soweit es die Verhältnisse erfordern, 1.den Bundesgrenzschutz im gesamten Bundesgebiete…

### ["V. — Der Bundespräsident", "Art 58"]

- **Der Bundespräsident", "Art 58"] Art 58**: Art 58 Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen…

### ["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 93"]

- **Die Rechtsprechung", "Art 93"] Art 93**: Art 93 (1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: 1.über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und…

### ["X a. — Verteidigungsfall", "Art 115k"]

- **Verteidigungsfall", "Art 115k"] Art 115k**: Art 115k (1) Für die Dauer ihrer Anwendbarkeit setzen Gesetze nach den Artikeln 115c, 115e und 115g und Rechtsverordnungen, die auf Grund solcher Gesetze…

### ["VI. — Die Bundesregierung", "Art 65"]

- **Die Bundesregierung", "Art 65"] Art 65**: Art 65 Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 116"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 116"] Art 116**: Art 116 (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder…

### ["V. — Der Bundespräsident", "Art 59"]

- **Der Bundespräsident", "Art 59"] Art 59**: Art 59 (1) Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten. Er beglaubigt und…

### ["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 74"]

- **Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 74"] Art 74**: Art 74 (1) Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete: 1.das bürgerliche Recht, das Strafrecht, die Gerichtsverfassung, das…

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 17"]

- **Die Grundrechte", "Art 17"] Art 17**: Art 17 Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die…

### ["II. — Der Bund und die Länder", "Art 29"]

- **Der Bund und die Länder", "Art 29"] Art 29**: Art 29 (1) Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, daß die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143e"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143e"] Art 143e**: Art 143e (1) Die Bundesautobahnen werden abweichend von Artikel 90 Absatz 2 längstens bis zum 31. Dezember 2020 in Auftragsverwaltung durch die Länder oder die…

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 19"]

- **Die Grundrechte", "Art 19"] Art 19**: Art 19 (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und…

### ["II. — Der Bund und die Länder", "Art 20a"]

- **Der Bund und die Länder", "Art 20a"] Art 20a**: Art 20a Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen…

### ["II. — Der Bund und die Länder", "Art 37"]

- **Der Bund und die Länder", "Art 37"] Art 37**: Art 37 (1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit…

### ["V. — Der Bundespräsident", "Art 60"]

- **Der Bundespräsident", "Art 60"] Art 60**: Art 60 (1) Der Bundespräsident ernennt und entläßt die Bundesrichter, die Bundesbeamten, die Offiziere und Unteroffiziere, soweit gesetzlich nichts anderes…

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 8"]

- **Die Grundrechte", "Art 8"] Art 8**: Art 8 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 125a"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 125a"] Art 125a**: Art 125a (1) Recht, das als Bundesrecht erlassen worden ist, aber wegen der Änderung des Artikels 74 Abs. 1, der Einfügung des Artikels 84 Abs. 1 Satz 7, des…

### ["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87d"]

- **Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87d"] Art 87d**: Art 87d (1) Die Luftverkehrsverwaltung wird in Bundesverwaltung geführt. Aufgaben der Flugsicherung können auch durch ausländische Flugsicherungsorganisationen…

### ["X a. — Verteidigungsfall", "Art 115c"]

- **Verteidigungsfall", "Art 115c"] Art 115c**: Art 115c (1) Der Bund hat für den Verteidigungsfall das Recht der konkurrierenden Gesetzgebung auch auf den Sachgebieten, die zur Gesetzgebungszuständigkeit…

### ["X. — Das Finanzwesen", "Art 106"]

- **Das Finanzwesen", "Art 106"] Art 106**: Art 106 (1) Der Ertrag der Finanzmonopole und das Aufkommen der folgenden Steuern stehen dem Bund zu: 1.die Zölle,2.die Verbrauchsteuern, soweit sie nicht nach…

### ["X a. — Verteidigungsfall", "Art 115b"]

- **Verteidigungsfall", "Art 115b"] Art 115b**: Art 115b Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.

### ["II. — Der Bund und die Länder", "Art 27"]

- **Der Bund und die Länder", "Art 27"] Art 27**: Art 27 Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte.

### ["III. — Der Bundestag", "Art 45b"]

- **Der Bundestag", "Art 45b"] Art 45b**: Art 45b Zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird ein Wehrbeauftragter des…

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 5"]

- **Die Grundrechte", "Art 5"] Art 5**: Art 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert…

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 17a"]

- **Die Grundrechte", "Art 17a"] Art 17a**: Art 17a (1) Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen, daß für die Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes während der Zeit des…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 135"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 135"] Art 135**: Art 135 (1) Hat sich nach dem 8. Mai 1945 bis zum Inkrafttreten dieses Grundgesetzes die Landeszugehörigkeit eines Gebietes geändert, so steht in diesem…

### ["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 76"]

- **Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 76"] Art 76**: Art 76 (1) Gesetzesvorlagen werden beim Bundestage durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht.(2) Vorlagen…

### ["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 79"]

- **Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 79"] Art 79**: Art 79 (1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei…

### ["X. — Das Finanzwesen", "Art 106b"]

- **Das Finanzwesen", "Art 106b"] Art 106b**: Art 106b Den Ländern steht ab dem 1. Juli 2009 infolge der Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu…

### ["III. — Der Bundestag", "Art 44"]

- **Der Bundestag", "Art 44"] Art 44**: Art 44 (1) Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, der in…

### ["VI. — Die Bundesregierung", "Art 68"]

- **Die Bundesregierung", "Art 68"] Art 68**: Art 68 (1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der…

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 16a"]

- **Die Grundrechte", "Art 16a"] Art 16a**: Art 16a (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder…

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 13"]

- **Die Grundrechte", "Art 13"] Art 13**: Art 13 (1) Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen…

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 1"]

- **Die Grundrechte", "Art 1"] Art 1**: Art 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.(2) Das Deutsche Volk bekennt sich…

### ["VI. — Die Bundesregierung", "Art 62"]

- **Die Bundesregierung", "Art 62"] Art 62**: Art 62 Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern.

### ["II. — Der Bund und die Länder", "Art 25"]

- **Der Bund und die Länder", "Art 25"] Art 25**: Art 25 Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar…

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 12"]

- **Die Grundrechte", "Art 12"] Art 12**: Art 12 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines…

### ["X a. — Verteidigungsfall", "Art 115i"]

- **Verteidigungsfall", "Art 115i"] Art 115i**: Art 115i (1) Sind die zuständigen Bundesorgane außerstande, die notwendigen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahr zu treffen, und erfordert die Lage unabweisbar ein…

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 15"]

- **Die Grundrechte", "Art 15"] Art 15**: Art 15 Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung…

### ["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 98"]

- **Die Rechtsprechung", "Art 98"] Art 98**: Art 98 (1) Die Rechtsstellung der Bundesrichter ist durch besonderes Bundesgesetz zu regeln.(2) Wenn ein Bundesrichter im Amte oder außerhalb des Amtes gegen…

### ["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 84"]

- **Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 84"] Art 84**: Art 84 (1) Führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, so regeln sie die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren. Wenn…

### ["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 100"]

- **Die Rechtsprechung", "Art 100"] Art 100**: Art 100 (1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und…

### ["X. — Das Finanzwesen", "Art 115"]

- **Das Finanzwesen", "Art 115"] Art 115**: Art 115 (1) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen…

### ["II. — Der Bund und die Länder", "Art 28"]

- **Der Bund und die Länder", "Art 28"] Art 28**: Art 28 (1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses…

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 18"]

- **Die Grundrechte", "Art 18"] Art 18**: Art 18 Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 134"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 134"] Art 134**: Art 134 (1) Das Vermögen des Reiches wird grundsätzlich Bundesvermögen.(2) Soweit es nach seiner ursprünglichen Zweckbestimmung überwiegend für…

### ["III. — Der Bundestag", "Art 40"]

- **Der Bundestag", "Art 40"] Art 40**: Art 40 (1) Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.(2) Der Präsident übt das…

### ["II. — Der Bund und die Länder", "Art 32"]

- **Der Bund und die Länder", "Art 32"] Art 32**: Art 32 (1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes.(2) Vor dem Abschlusse eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 135a"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 135a"] Art 135a**: Art 135a (1) Durch die in Artikel 134 Abs. 4 und Artikel 135 Abs. 5 vorbehaltene Gesetzgebung des Bundes kann auch bestimmt werden, daß nicht oder nicht in…

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 16"]

- **Die Grundrechte", "Art 16"] Art 16**: Art 16 (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den…

### ["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 73"]

- **Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 73"] Art 73**: Art 73 (1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über: 1.die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich des Schutzes der…

### ["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 83"]

- **Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 83"] Art 83**: Art 83 Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt.

### ["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 81"]

- **Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 81"] Art 81**: Art 81 (1) Wird im Falle des Artikels 68 der Bundestag nicht aufgelöst, so kann der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung mit Zustimmung des…

### ["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 89"]

- **Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 89"] Art 89**: Art 89 (1) Der Bund ist Eigentümer der bisherigen Reichswasserstraßen.(2) Der Bund verwaltet die Bundeswasserstraßen durch eigene Behörden. Er nimmt die über…

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 2"]

- **Die Grundrechte", "Art 2"] Art 2**: Art 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 117"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 117"] Art 117**: Art 117 (1) Das dem Artikel 3 Abs. 2 entgegenstehende Recht bleibt bis zu seiner Anpassung an diese Bestimmung des Grundgesetzes in Kraft, jedoch nicht länger…

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 9"]

- **Die Grundrechte", "Art 9"] Art 9**: Art 9 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen…

### ["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 92"]

- **Die Rechtsprechung", "Art 92"] Art 92**: Art 92 Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen…

### ["VI. — Die Bundesregierung", "Art 67"]

- **Die Bundesregierung", "Art 67"] Art 67**: Art 67 (1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den…

### ["VI. — Die Bundesregierung", "Art 65a"]

- **Die Bundesregierung", "Art 65a"] Art 65a**: Art 65a (1) Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.(2) (weggefallen)

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 142"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 142"] Art 142**: Art 142 Ungeachtet der Vorschrift des Artikels 31 bleiben Bestimmungen der Landesverfassungen auch insoweit in Kraft, als sie in Übereinstimmung mit den…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143d"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143d"] Art 143d**: Art 143d (1) Artikel 109 und 115 in der bis zum 31. Juli 2009 geltenden Fassung sind letztmals auf das Haushaltsjahr 2010 anzuwenden. Artikel 109 und 115 in…

### ["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87f"]

- **Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87f"] Art 87f**: Art 87f (1) Nach Maßgabe eines Bundesgesetzes, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 123"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 123"] Art 123**: Art 123 (1) Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.(2) Die vom Deutschen Reich…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 124"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 124"] Art 124**: Art 124 Recht, das Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht.

### ["VI. — Die Bundesregierung", "Art 66"]

- **Die Bundesregierung", "Art 66"] Art 66**: Art 66 Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne…

### ["X. — Das Finanzwesen", "Art 110"]

- **Das Finanzwesen", "Art 110"] Art 110**: Art 110 (1) Alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes sind in den Haushaltsplan einzustellen; bei Bundesbetrieben und bei Sondervermögen brauchen nur die…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 120"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 120"] Art 120**: Art 120 (1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von…

### ["II. — Der Bund und die Länder", "Art 35"]

- **Der Bund und die Länder", "Art 35"] Art 35**: Art 35 (1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der…

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 10"]

- **Die Grundrechte", "Art 10"] Art 10**: Art 10 (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 127"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 127"] Art 127**: Art 127 Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach…

### ["IV. — Der Bundesrat", "Art 53"]

- **Der Bundesrat", "Art 53"] Art 53**: Art 53 Die Mitglieder der Bundesregierung haben das Recht und auf Verlangen die Pflicht, an den Verhandlungen des Bundesrates und seiner Ausschüsse…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143f"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143f"] Art 143f**: Art 143f Artikel 143d, das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern sowie sonstige auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 2 in seiner ab dem…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 132"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 132"] Art 132**: Art 132 (1) Beamte und Richter, die im Zeitpunkte des Inkrafttretens dieses Grundgesetzes auf Lebenszeit angestellt sind, können binnen sechs Monaten nach dem…

### ["X a. — Verteidigungsfall", "Art 115h"]

- **Verteidigungsfall", "Art 115h"] Art 115h**: Art 115h (1) Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 136"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 136"] Art 136**: Art 136 (1) Der Bundesrat tritt erstmalig am Tage des ersten Zusammentrittes des Bundestages zusammen.(2) Bis zur Wahl des ersten Bundespräsidenten werden…

### ["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 80a"]

- **Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 80a"] Art 80a**: Art 80a (1) Ist in diesem Grundgesetz oder in einem Bundesgesetz über die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung bestimmt, daß…

### ["III. — Der Bundestag", "Art 45"]

- **Der Bundestag", "Art 45"] Art 45**: Art 45 Der Bundestag bestellt einen Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Er kann ihn ermächtigen, die Rechte des Bundestages gemäß Artikel…

### ["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87"]

- **Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87"] Art 87**: Art 87 (1) In bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau werden geführt der Auswärtige Dienst, die Bundesfinanzverwaltung und nach Maßgabe des…

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 12a"]

- **Die Grundrechte", "Art 12a"] Art 12a**: Art 12a (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband…

### ["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 88"]

- **Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 88"] Art 88**: Art 88 Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen…

### ["III. — Der Bundestag", "Art 41"]

- **Der Bundestag", "Art 41"] Art 41**: Art 41 (1) Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages. Er entscheidet auch, ob ein Abgeordneter des Bundestages die Mitgliedschaft verloren hat.(2) Gegen die…

### ["X. — Das Finanzwesen", "Art 104b"]

- **Das Finanzwesen", "Art 104b"] Art 104b**: Art 104b (1) Der Bund kann, soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der…

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 7"]

- **Die Grundrechte", "Art 7"] Art 7**: Art 7 (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am…

### ["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 103"]

- **Die Rechtsprechung", "Art 103"] Art 103**: Art 103 (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war…

### ["III. — Der Bundestag", "Art 45a"]

- **Der Bundestag", "Art 45a"] Art 45a**: Art 45a (1) Der Bundestag bestellt einen Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten und einen Ausschuß für Verteidigung.(2) Der Ausschuß für Verteidigung hat auch…

### ["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 82"]

- **Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 82"] Art 82**: Art 82 (1) Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im…

### ["X a. — Verteidigungsfall", "Art 115l"]

- **Verteidigungsfall", "Art 115l"] Art 115l**: Art 115l (1) Der Bundestag kann jederzeit mit Zustimmung des Bundesrates Gesetze des Gemeinsamen Ausschusses aufheben. Der Bundesrat kann verlangen, daß der…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 138"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 138"] Art 138**: Art 138 Änderungen der Einrichtungen des jetzt bestehenden Notariats in den Ländern Baden, Bayern, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern bedürfen der…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143a"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143a"] Art 143a**: Art 143a (1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über alle Angelegenheiten, die sich aus der Umwandlung der in bundeseigener Verwaltung geführten…

### ["V. — Der Bundespräsident", "Art 55"]

- **Der Bundespräsident", "Art 55"] Art 55**: Art 55 (1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören.(2) Der Bundespräsident…

### ["II. — Der Bund und die Länder", "Art 34"]

- **Der Bund und die Länder", "Art 34"] Art 34**: Art 34 Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die…

### ["II. — Der Bund und die Länder", "Art 26"]

- **Der Bund und die Länder", "Art 26"] Art 26**: Art 26 (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung…

### ["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 70"]

- **Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 70"] Art 70**: Art 70 (1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.(2) Die Abgrenzung der…

### ["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 71"]

- **Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 71"] Art 71**: Art 71 Im Bereiche der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie hierzu in einem…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 125"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 125"] Art 125**: Art 125 Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht, 1.soweit es innerhalb…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 139"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 139"] Art 139**: Art 139 Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses…

### ["III. — Der Bundestag", "Art 39"]

- **Der Bundestag", "Art 39"] Art 39**: Art 39 (1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen…

### ["X. — Das Finanzwesen", "Art 109"]

- **Das Finanzwesen", "Art 109"] Art 109**: Art 109 (1) Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig.(2) Bund und Länder erfüllen gemeinsam die Verpflichtungen…

### ["VIIIa. — Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit", "Art 91a"]

- **Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit", "Art 91a"] Art 91a**: Art 91a (1) Der Bund wirkt auf folgenden Gebieten bei der Erfüllung von Aufgaben der Länder mit, wenn diese Aufgaben für die Gesamtheit bedeutsam sind und die…

### ["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 85"]

- **Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 85"] Art 85**: Art 85 (1) Führen die Länder die Bundesgesetze im Auftrage des Bundes aus, so bleibt die Einrichtung der Behörden Angelegenheit der Länder, soweit nicht…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 137"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 137"] Art 137**: Art 137 (1) Die Wählbarkeit von Beamten, Angestellten des öffentlichen Dienstes, Berufssoldaten, freiwilligen Soldaten auf Zeit und Richtern im Bund, in den…

### ["III. — Der Bundestag", "Art 43"]

- **Der Bundestag", "Art 43"] Art 43**: Art 43 (1) Der Bundestag und seine Ausschüsse können die Anwesenheit jedes Mitgliedes der Bundesregierung verlangen.(2) Die Mitglieder des Bundesrates und der…

### ["IV. — Der Bundesrat", "Art 50"]

- **Der Bundesrat", "Art 50"] Art 50**: Art 50 Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.

### ["X. — Das Finanzwesen", "Art 104a"]

- **Das Finanzwesen", "Art 104a"] Art 104a**: Art 104a (1) Der Bund und die Länder tragen gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit dieses Grundgesetz nichts…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 133"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 133"] Art 133**: Art 133 Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 3"]

- **Die Grundrechte", "Art 3"] Art 3**: Art 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der…

### ["II. — Der Bund und die Länder", "Art 31"]

- **Der Bund und die Länder", "Art 31"] Art 31**: Art 31 Bundesrecht bricht Landesrecht.

### ["II. — Der Bund und die Länder", "Art 30"]

- **Der Bund und die Länder", "Art 30"] Art 30**: Art 30 Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung…

### ["X. — Das Finanzwesen", "Art 113"]

- **Das Finanzwesen", "Art 113"] Art 113**: Art 113 (1) Gesetze, welche die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Ausgaben des Haushaltsplanes erhöhen oder neue Ausgaben in sich schließen oder für die…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 120a"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 120a"] Art 120a**: Art 120a (1) Die Gesetze, die der Durchführung des Lastenausgleichs dienen, können mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, daß sie auf dem Gebiete der…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 118a"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 118a"] Art 118a**: Art 118a Die Neugliederung in dem die Länder Berlin und Brandenburg umfassenden Gebiet kann abweichend von den Vorschriften des Artikels 29 unter Beteiligung…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 125c"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 125c"] Art 125c**: Art 125c (1) Recht, das auf Grund des Artikels 91a Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 1 in der bis zum 1. September 2006 geltenden Fassung erlassen worden…

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 4"]

- **Die Grundrechte", "Art 4"] Art 4**: Art 4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.(2) Die ungestörte…

### ["X. — Das Finanzwesen", "Art 111"]

- **Das Finanzwesen", "Art 111"] Art 111**: Art 111 (1) Ist bis zum Schluß eines Rechnungsjahres der Haushaltsplan für das folgende Jahr nicht durch Gesetz festgestellt, so ist bis zu seinem…

### ["II. — Der Bund und die Länder", "Art 23"]

- **Der Bund und die Länder", "Art 23"] Art 23**: Art 23 (1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen…

### ["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 94"]

- **Die Rechtsprechung", "Art 94"] Art 94**: Art 94 (1) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte…

### ["III. — Der Bundestag", "Art 38"]

- **Der Bundestag", "Art 38"] Art 38**: Art 38 (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des…

### ["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87e"]

- **Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87e"] Art 87e**: Art 87e (1) Die Eisenbahnverkehrsverwaltung für Eisenbahnen des Bundes wird in bundeseigener Verwaltung geführt. Durch Bundesgesetz können Aufgaben der…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 141"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 141"] Art 141**: Art 141 Artikel 7 Abs. 3 Satz 1 findet keine Anwendung in einem Lande, in dem am 1. Januar 1949 eine andere landesrechtliche Regelung bestand.

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143c"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143c"] Art 143c**: Art 143c (1) Den Ländern stehen ab dem 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2019 für den durch die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben Ausbau und Neubau von…

### ["X. — Das Finanzwesen", "Art 114"]

- **Das Finanzwesen", "Art 114"] Art 114**: Art 114 (1) Der Bundesminister der Finanzen hat dem Bundestage und dem Bundesrate über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden im…

### ["III. — Der Bundestag", "Art 46"]

- **Der Bundestag", "Art 46"] Art 46**: Art 46 (1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan…

### ["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 97"]

- **Die Rechtsprechung", "Art 97"] Art 97**: Art 97 (1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.(2) Die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richter können wider ihren…

### ["III. — Der Bundestag", "Art 47"]

- **Der Bundestag", "Art 47"] Art 47**: Art 47 Die Abgeordneten sind berechtigt, über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen…

### ["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 74"]

- **Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 74"] Art 74**: Art 74 Tierschutz;21.die Hochsee- und Küstenschiffahrt sowie die Seezeichen, die Binnenschiffahrt, den Wetterdienst, die Seewasserstraßen und die dem…

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 12a"]

- **Die Grundrechte", "Art 12a"] Art 12a**: Art 12a (5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143d"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143d"] Art 143d**: Art 143d (2) Als Hilfe zur Einhaltung der Vorgaben des Artikels 109 Absatz 3 ab dem 1. Januar 2020 können den Ländern Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt…

### ["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 77"]

- **Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 77"] Art 77**: Art 77 (4) Wird der Einspruch mit der Mehrheit der Stimmen des Bundesrates beschlossen, so kann er durch Beschluß der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages…

### ["I. — Die Grundrechte", "Art 13"]

- **Die Grundrechte", "Art 13"] Art 13**: Art 13 (7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines…

### ["X. — Das Finanzwesen", "Art 108"]

- **Das Finanzwesen", "Art 108"] Art 108**: Art 108 (4a) Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können bei der Verwaltung von Steuern, die unter Absatz 2 fallen, ein…

### ["X. — Das Finanzwesen", "Art 106"]

- **Das Finanzwesen", "Art 106"] Art 106**: Art 106 (3) Das Aufkommen der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer steht dem Bund und den Ländern gemeinsam zu (Gemeinschaftsteuern)…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Anhang EV"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Anhang EV"] Anhang EV**: Anhang EV (2) Für die Verteilung des Steueraufkommens auf den Bund sowie auf die Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) in dem in Artikel 3 genannten Gebiet…

### ["II. — Der Bund und die Länder", "Art 29"]

- **Der Bund und die Länder", "Art 29"] Art 29**: Art 29 (5) Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen, ob eine in dem Gesetz vorzuschlagende Änderung der Landeszugehörigkeit Zustimmung findet. Das…

### ["II. — Der Bund und die Länder", "Art 23"]

- **Der Bund und die Länder", "Art 23"] Art 23**: Art 23 (5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur…

### ["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 93"]

- **Die Rechtsprechung", "Art 93"] Art 93**: Art 93 (2) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet außerdem auf Antrag des Bundesrates, einer Landesregierung oder der Volksvertretung eines Landes, ob im…

### ["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 73"]

- **Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 73"] Art 73**: Art 73 (2) Gesetze nach Absatz 1 Nr. 9a bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

### ["II. — Der Bund und die Länder", "Art 29"]

- **Der Bund und die Länder", "Art 29"] Art 29**: Art 29 (8) Die Länder können eine Neugliederung für das jeweils von ihnen umfaßte Gebiet oder für Teilgebiete abweichend von den Vorschriften der Absätze 2 bis…

### ["X. — Das Finanzwesen", "Art 106"]

- **Das Finanzwesen", "Art 106"] Art 106**: Art 106 (5) Die Gemeinden erhalten einen Anteil an dem Aufkommen der Einkommensteuer, der von den Ländern an ihre Gemeinden auf der Grundlage der…

### ["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Anhang EV"]

- **Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Anhang EV"] Anhang EV**: Anhang EV (3) Artikel 107 des Grundgesetzes gilt in dem in Artikel 3 genannten Gebiet mit der Maßgabe, daß bis zum 31. Dezember 1994 zwischen den bisherigen…

### ["X. — Das Finanzwesen", "Art 106"]

- **Das Finanzwesen", "Art 106"] Art 106**: Art 106 (8) Veranlaßt der Bund in einzelnen Ländern oder Gemeinden (Gemeindeverbänden) besondere Einrichtungen, die diesen Ländern oder Gemeinden…

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