# Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)

URL: https://consilena.com/coverage/laws/ksrc_kk85thb00n5qrbh1

- Jurisdiction: Germany
- Type: Federal statute
- Short name: WpIG
- Identifier: WpIG
- Current as of: 12 June 2021
- Provisions: 96
- Official text: https://www.gesetze-im-internet.de/wpig/

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## Provisions

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 5 — Anzeigepflichten; Wertpapierinstitute mit Mutterunternehmen im Drittstaat", "§ 68 — Befugnis für einzelfallbezogene Anzeigepflichten; Verordnungsermächtigung"]

- **Befugnis für einzelfallbezogene Anzeigepflichten; Verordnungsermächtigung"] § 68 — Befugnis für einzelfallbezogene Anzeigepflichten; Verordnungsermächtigung**: Befugnis für einzelfallbezogene Anzeigepflichten; Verordnungsermächtigung (1) Die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank können einem Wertpapierinstitut…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 1 — Grundlagen der Solvenzaufsicht", "§ 39 — Internes Kapital und liquide Mittel"]

- **Internes Kapital und liquide Mittel"] § 39 — Internes Kapital und liquide Mittel**: Internes Kapital und liquide Mittel (1) Mittlere Wertpapierinstitute müssen laufend ihre Risikotragfähigkeit sicherstellen. Dies umfasst Verfahren zur…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 3 — Besondere Befugnisse der Bundesanstalt bei der laufenden Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten", "§ 51 — Vorgaben zu zusätzlichen Eigenmitteln"]

- **Vorgaben zu zusätzlichen Eigenmitteln"] § 51 — Vorgaben zu zusätzlichen Eigenmitteln**: Vorgaben zu zusätzlichen Eigenmitteln (1) Zusätzliche Eigenmittelanforderungen kann die Bundesanstalt gegenüber einem Mittleren Wertpapierinstitut unter…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 3 — Inhaber bedeutender Beteiligungen", "§ 26 — Beurteilungskriterien und Untersagung"]

- **Beurteilungskriterien und Untersagung"] § 26 — Beurteilungskriterien und Untersagung**: Beurteilungskriterien und Untersagung (1) Die Bundesanstalt kann innerhalb des Beurteilungszeitraums den beabsichtigten Erwerb der bedeutenden Beteiligung oder…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 4 — Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen", "Unterabschnitt 1 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen", "§ 58 — Aufsichtskollegien"]

- **Aufsichtskollegien"] § 58 — Aufsichtskollegien**: Aufsichtskollegien (1) Ist die Bundesanstalt die nach § 56 zuständige Behörde, kann sie Aufsichtskollegien einrichten, um die Ausübung der in Absatz 2…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 3 — Inhaber bedeutender Beteiligungen", "§ 25 — Beurteilungszeitraum"]

- **Beurteilungszeitraum"] § 25 — Beurteilungszeitraum**: Beurteilungszeitraum Die Bundesanstalt hat die Anzeige nach § 24 Absatz 1 innerhalb von 60 Arbeitstagen ab dem Datum des Schreibens, mit dem sie den Eingang…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 4 — Vertraglich gebundene Vermittler, Bezeichnungsschutz und Registervorschriften", "§ 28 — Verpflichtungen von Wertpapierinstituten bei der Bestellung vertraglich gebundener Vermittler"]

- **Verpflichtungen von Wertpapierinstituten bei der Bestellung vertraglich gebundener Vermittler"] § 28 — Verpflichtungen von Wertpapierinstituten bei der Bestellung vertraglich gebundener Vermittler**: Verpflichtungen von Wertpapierinstituten bei der Bestellung vertraglich gebundener Vermittler (1) Bedient sich ein Wertpapierinstitut eines vertraglich…

### ["Kapitel 4 — Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung", "§ 36 — Geldwäscherechtliche Pflichten für Investmentholdinggesellschaften"]

- **Geldwäscherechtliche Pflichten für Investmentholdinggesellschaften"] § 36 — Geldwäscherechtliche Pflichten für Investmentholdinggesellschaften**: Geldwäscherechtliche Pflichten für Investmentholdinggesellschaften Investmentholdinggesellschaften, die als Mutterunternehmen gelten oder von der Bundesanstalt…

### ["Kapitel 8 — Maßnahmen bei Gefahr", "§ 81 — Abwicklung laufender Geschäfte; Ausnahmen; Verbot der Zwangsvollstreckung"]

- **Abwicklung laufender Geschäfte; Ausnahmen; Verbot der Zwangsvollstreckung"] § 81 — Abwicklung laufender Geschäfte; Ausnahmen; Verbot der Zwangsvollstreckung**: Abwicklung laufender Geschäfte; Ausnahmen; Verbot der Zwangsvollstreckung (1) Das Wertpapierinstitut darf nach Erlass des Veräußerungs- und Zahlungsverbots…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 3 — Inhaber bedeutender Beteiligungen", "§ 27 — Untersagung der Stimmrechtsausübung und Weisungsrecht"]

- **Untersagung der Stimmrechtsausübung und Weisungsrecht"] § 27 — Untersagung der Stimmrechtsausübung und Weisungsrecht**: Untersagung der Stimmrechtsausübung und Weisungsrecht (1) Die Bundesanstalt kann dem Inhaber einer bedeutenden Beteiligung sowie den von ihm kontrollierten…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 4 — Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen", "Unterabschnitt 2 — Investmentholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften und gemischte Unternehmen", "§ 63 — Gemischte Holdinggesellschaften"]

- **Gemischte Holdinggesellschaften"] § 63 — Gemischte Holdinggesellschaften**: Gemischte Holdinggesellschaften (1) Ist das Mutterunternehmen eines Wertpapierinstituts eine gemischte Holdinggesellschaft, so kann die Bundesanstalt, wenn sie…

### ["Kapitel 6 — Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr", "Abschnitt 1 — Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr", "§ 71 — Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Wertpapierinstitute"]

- **Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Wertpapierinstitute"] § 71 — Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Wertpapierinstitute**: Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Wertpapierinstitute (1) Ein Wertpapierinstitut, das beabsichtigt, Wertpapierdienstleistungen…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 1 — Erlaubnis", "§ 16 — Erlaubnisverfahren und Bekanntmachung"]

- **Erlaubnisverfahren und Bekanntmachung"] § 16 — Erlaubnisverfahren und Bekanntmachung**: Erlaubnisverfahren und Bekanntmachung (1) Vor Erteilung einer Erlaubnis hat die Bundesanstalt die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 2 — Aufgaben und grundlegende Befugnisse der Bundesanstalt", "§ 6 — Sofortige Vollziehbarkeit"]

- **Sofortige Vollziehbarkeit"] § 6 — Sofortige Vollziehbarkeit**: Sofortige Vollziehbarkeit Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen der Bundesanstalt einschließlich der Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln auf…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 1 — Grundlagen der Solvenzaufsicht", "§ 41 — Interne Unternehmensführung"]

- **Interne Unternehmensführung"] § 41 — Interne Unternehmensführung**: Interne Unternehmensführung Wertpapierinstitute müssen solide Regelungen für die Unternehmensführung schaffen, die zweckdienlich, der Art, dem Umfang und der…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 3 — Besondere Befugnisse der Bundesanstalt bei der laufenden Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten", "§ 49 — Besondere Aufsichtsbefugnisse"]

- **Besondere Aufsichtsbefugnisse"] § 49 — Besondere Aufsichtsbefugnisse**: Besondere Aufsichtsbefugnisse Die Bundesanstalt kann, um Verstöße gegen dieses Gesetz oder die Verordnung (EU) 2019/2033 zu verhindern oder zu unterbinden…

### ["Kapitel 7a — DLT-Pilotregelung nach der Verordnung (EU) 2022/858", "§ 78a — Zuständigkeit"]

- **Zuständigkeit"] § 78a — Zuständigkeit**: Zuständigkeit Die Bundesanstalt ist zuständige Behörde im Sinne des Artikels 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/858.

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 3 — Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen", "§ 11 — Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen"]

- **Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen"] § 11 — Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen**: Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen (1) Die Bundesanstalt und, soweit sie im Rahmen dieses Gesetzes tätig wird, die Deutsche Bundesbank…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 3 — Inhaber bedeutender Beteiligungen", "§ 24 — Anzeige"]

- **Anzeige"] § 24 — Anzeige**: Anzeige (1) Wer beabsichtigt, allein oder im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen eine bedeutende Beteiligung an einem Wertpapierinstitut…

### ["Kapitel 7 — Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Prüferbestellung und Prüfung", "§ 78 — Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung"]

- **Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung"] § 78 — Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung**: Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung (1) Als Teil der Prüfung des Jahresabschlusses sowie eines Zwischenabschlusses hat der Prüfer auch die…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 1 — Erlaubnis", "§ 15 — Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen"]

- **Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen"] § 15 — Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen**: Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen (1) Wer im Inland Wertpapierdienstleistungen im Sinne des § 2 Absatz 2…

### ["Kapitel 9 — Straf- und Bußgeldvorschriften, öffentliche Bekanntmachung und Mitteilungen in Strafsachen", "§ 83 — Bußgeldvorschriften"]

- **Bußgeldvorschriften"] § 83 — Bußgeldvorschriften**: Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 5 Absatz 4 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht…

### ["Kapitel 3 — Informationen über die zuständigen Sicherungseinrichtungen", "§ 32 — Information der Kunden über das Ausscheiden aus einer Sicherungseinrichtung"]

- **Information der Kunden über das Ausscheiden aus einer Sicherungseinrichtung"] § 32 — Information der Kunden über das Ausscheiden aus einer Sicherungseinrichtung**: Information der Kunden über das Ausscheiden aus einer Sicherungseinrichtung Scheidet ein Wertpapierinstitut aus einer Sicherungseinrichtung aus, hat es seine…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 1 — Erlaubnis", "§ 19 — Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis"]

- **Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis"] § 19 — Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis**: Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis (1) Die Erlaubnis erlischt, wenn 1.von ihr nicht innerhalb eines Jahres seit ihrer Erteilung Gebrauch gemacht wird…

### ["Kapitel 4 — Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung", "§ 33 — Interne Sicherungsmaßnahmen"]

- **Interne Sicherungsmaßnahmen"] § 33 — Interne Sicherungsmaßnahmen**: Interne Sicherungsmaßnahmen (1) Wertpapierinstitute, Wertpapierinstitutsgruppen, Investmentholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften sowie…

### ["Kapitel 7a — DLT-Pilotregelung nach der Verordnung (EU) 2022/858", "§ 78b — Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 15"]

- **Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 15"] § 78b — Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 15**: Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 15 (1) DLT-Marktinfrastrukturen im Sinne des Artikels 2 Nummer 5 der Verordnung (EU) 2022/858, denen eine besondere…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 3 — Besondere Befugnisse der Bundesanstalt bei der laufenden Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten", "§ 54 — Veröffentlichungspflichten"]

- **Veröffentlichungspflichten"] § 54 — Veröffentlichungspflichten**: Veröffentlichungspflichten (1) Die Bundesanstalt kann ein Mittleres Wertpapierinstitut und ein Wertpapierinstitut nach Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU)…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 2 — Aufgaben und grundlegende Befugnisse der Bundesanstalt", "§ 5 — Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt"]

- **Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt"] § 5 — Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt**: Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt (1) Die Bundesanstalt übt die Aufsicht über Wertpapierinstitute, Investmentholdinggesellschaften und…

### ["Kapitel 6 — Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr", "Abschnitt 1 — Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr", "§ 70 — Errichten einer Zweigniederlassung durch inländische Wertpapierinstitute"]

- **Errichten einer Zweigniederlassung durch inländische Wertpapierinstitute"] § 70 — Errichten einer Zweigniederlassung durch inländische Wertpapierinstitute**: Errichten einer Zweigniederlassung durch inländische Wertpapierinstitute (1) Ein Wertpapierinstitut, das beabsichtigt, in einem anderen Vertragsstaat 1.eine…

### ["Kapitel 3 — Informationen über die zuständigen Sicherungseinrichtungen", "§ 31 — Information über die Sicherungseinrichtung"]

- **Information über die Sicherungseinrichtung"] § 31 — Information über die Sicherungseinrichtung**: Information über die Sicherungseinrichtung Ein Wertpapierinstitut hat Kunden, die nicht Institute im Sinne des Kreditwesengesetzes oder Wertpapierinstitute…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 1 — Grundlagen der Solvenzaufsicht", "§ 42 — Länderspezifische Berichterstattung"]

- **Länderspezifische Berichterstattung"] § 42 — Länderspezifische Berichterstattung**: Länderspezifische Berichterstattung In Deutschland zugelassene Wertpapierinstitute, die in anderen Vertragsstaaten oder in Drittstaaten über…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 2 — Aufgaben und grundlegende Befugnisse der Bundesanstalt", "§ 5a — Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554"]

- **Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554"] § 5a — Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554**: Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554 (1) Die Bundesanstalt kann bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/2554 unbeschadet sonstiger in…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 1 — Grundlagen der Solvenzaufsicht", "§ 46 — Vergütungssystem; Verordnungsermächtigung"]

- **Vergütungssystem; Verordnungsermächtigung"] § 46 — Vergütungssystem; Verordnungsermächtigung**: Vergütungssystem; Verordnungsermächtigung (1) Ein Wertpapierinstitut hat über Vergütungssysteme für Geschäftsleiter und Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 3 — Besondere Befugnisse der Bundesanstalt bei der laufenden Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten", "§ 50 — Zusätzliche Eigenmittelanforderungen"]

- **Zusätzliche Eigenmittelanforderungen"] § 50 — Zusätzliche Eigenmittelanforderungen**: Zusätzliche Eigenmittelanforderungen (1) Die Bundesanstalt kann die in § 49 Nummer 1 genannten zusätzlichen Eigenmittelanforderungen anordnen, wenn Tatsachen…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 1 — Grundlagen der Solvenzaufsicht", "§ 38 — Anwendungsbereich"]

- **Anwendungsbereich"] § 38 — Anwendungsbereich**: Anwendungsbereich (1) Abschnitt 1 dieses Kapitels findet mit Ausnahme der §§ 38, 40, 41 Nummer 1 bis 3, von § 43 Absatz 1, § 45 Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 Nummer…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 1 — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen", "§ 2a — Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen"]

- **Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen"] § 2a — Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen**: Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen Eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft gilt als unzuverlässig, wenn nach einem im…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 2 — Geschäftsleiter und Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan", "§ 21 — Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan"]

- **Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan"] § 21 — Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan**: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan (1) Die Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Kleinen oder Mittleren Wertpapierinstituts müssen zuverlässig…

### ["Kapitel 8 — Maßnahmen bei Gefahr", "§ 81a — Zuordnung verwahrter kryptografischer Instrumente; Kosten der Aussonderung"]

- **Zuordnung verwahrter kryptografischer Instrumente; Kosten der Aussonderung"] § 81a — Zuordnung verwahrter kryptografischer Instrumente; Kosten der Aussonderung**: Zuordnung verwahrter kryptografischer Instrumente; Kosten der Aussonderung (1) Das im Rahmen eines qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts für einen Kunden…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 1 — Grundlagen der Solvenzaufsicht", "§ 45 — Risikosteuerung"]

- **Risikosteuerung"] § 45 — Risikosteuerung**: Risikosteuerung (1) Ein Wertpapierinstitut hat angemessene Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme zur Risikosteuerung einzurichten. Diese müssen eine…

### ["Kapitel 9 — Straf- und Bußgeldvorschriften, öffentliche Bekanntmachung und Mitteilungen in Strafsachen", "§ 84 — Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen und -maßnahmen"]

- **Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen und -maßnahmen"] § 84 — Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen und -maßnahmen**: Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen und -maßnahmen (1) Die Bundesanstalt veröffentlicht auf ihrer offiziellen Website unverzüglich alle…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 1 — Erlaubnis", "§ 17 — Anfangskapital"]

- **Anfangskapital"] § 17 — Anfangskapital**: Anfangskapital (1) Das Anfangskapital beträgt 1.750 000 Euro für ein Wertpapierinstitut, a)das eine Erlaubnis für den Eigenhandel oder das Emissionsgeschäft…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 3 — Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen", "§ 12 — Verschwiegenheitspflicht"]

- **Verschwiegenheitspflicht"] § 12 — Verschwiegenheitspflicht**: Verschwiegenheitspflicht (1) Die bei der Bundesanstalt beschäftigten und die nach § 4 Absatz 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes beauftragten…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 5 — Anzeigepflichten; Wertpapierinstitute mit Mutterunternehmen im Drittstaat", "§ 65 — Anzeigepflichten für Große Wertpapierinstitute"]

- **Anzeigepflichten für Große Wertpapierinstitute"] § 65 — Anzeigepflichten für Große Wertpapierinstitute**: Anzeigepflichten für Große Wertpapierinstitute (1) Ein Großes Wertpapierinstitut hat der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank unverzüglich anzuzeigen…

### ["Kapitel 4 — Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung", "§ 34 — Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung"]

- **Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung"] § 34 — Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung**: Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung Abweichend von § 11 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes kann die Überprüfung der Identität des Vertragspartners, einer für…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 4 — Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen", "Unterabschnitt 1 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen", "§ 60 — Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen Vertragsstaaten"]

- **Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen Vertragsstaaten"] § 60 — Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen Vertragsstaaten**: Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen Vertragsstaaten (1) Die Bundesanstalt führt auf Ersuchen einer zuständigen Behörde oder Stelle eines…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 4 — Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung bei Wertpapierinstituten; Form der einzureichenden Dokumente", "§ 13 — Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung"]

- **Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung"] § 13 — Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung**: Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung (1) Wertpapierinstitute sind verpflichtet, ein Verfahren einzurichten, das es den Mitarbeitern unter Wahrung…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 1 — Grundlagen der Solvenzaufsicht", "§ 44 — Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung"]

- **Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung"] § 44 — Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung**: Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung (1) Das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan des…

### ["Kapitel 8 — Maßnahmen bei Gefahr", "§ 80 — Sonderbeauftragter"]

- **Sonderbeauftragter"] § 80 — Sonderbeauftragter**: Sonderbeauftragter (1) Zur Überwachung der Einhaltung der Anordnungen nach § 79 Absatz 1 und 2 kann die Bundesanstalt einen Sonderbeauftragten bestellen…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 4 — Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen", "Unterabschnitt 1 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen", "§ 59 — Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden"]

- **Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden"] § 59 — Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden**: Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden (1) Ist die Bundesanstalt die nach § 56 zuständige Behörde, übermittelt sie den in § 58 Absatz 4…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 2 — Geschäftsleiter und Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan", "§ 23 — Tätigkeitsverbote für natürliche Personen, die nicht Geschäftsleiter sind"]

- **Tätigkeitsverbote für natürliche Personen, die nicht Geschäftsleiter sind"] § 23 — Tätigkeitsverbote für natürliche Personen, die nicht Geschäftsleiter sind**: Tätigkeitsverbote für natürliche Personen, die nicht Geschäftsleiter sind (1) Die Bundesanstalt kann der für einen Verstoß gegen § 19 Absatz 2 Nummer 5, 7 oder…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 4 — Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen", "Unterabschnitt 2 — Investmentholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften und gemischte Unternehmen", "§ 61 — Einbezug von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests"]

- **Einbezug von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests"] § 61 — Einbezug von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests**: Einbezug von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests Investmentholdinggesellschaften und gemischte…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 6 — Besondere Vorgaben bei qualifizierter Kryptoverwahrung", "§ 69a — Vermögenstrennung"]

- **Vermögenstrennung"] § 69a — Vermögenstrennung**: Vermögenstrennung (1) Ein Institut, das das qualifizierte Kryptoverwahrgeschäft betreibt, hat sicherzustellen, dass die kryptografischen Instrumente und…

### ["Kapitel 7 — Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Prüferbestellung und Prüfung", "§ 76 — Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen"]

- **Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen"] § 76 — Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen**: Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen (1) Ein Kleines oder Mittleres Wertpapierinstitut hat den Jahresabschluss in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres…
- **Inhaltsübersicht**: Kapitel 1Allgemeine VorschriftenAbschnitt 1Anwendungsbereichund Begriffsbestimmungen§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 3 — Besondere Befugnisse der Bundesanstalt bei der laufenden Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten", "§ 53 — Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden"]

- **Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden"] § 53 — Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden**: Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden Die Bundesanstalt unterrichtet die von den Vertragsstaaten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 18 in Verbindung mit Artikel 3…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 4 — Vertraglich gebundene Vermittler, Bezeichnungsschutz und Registervorschriften", "§ 29 — Bezeichnungsschutz"]

- **Bezeichnungsschutz"] § 29 — Bezeichnungsschutz**: Bezeichnungsschutz (1) Die Bezeichnung „Wertpapierinstitut“ oder „Wertpapierdienstleistungsunternehmen“ oder eine Bezeichnung, in der eines dieser Wörter…

### ["Kapitel 9 — Straf- und Bußgeldvorschriften, öffentliche Bekanntmachung und Mitteilungen in Strafsachen", "§ 84a — Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/2554"]

- **Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/2554"] § 84a — Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/2554**: Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/2554 (1) Die Bundesanstalt macht Entscheidungen über…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 5 — Anzeigepflichten; Wertpapierinstitute mit Mutterunternehmen im Drittstaat", "§ 66 — Anzeigepflichten für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute"]

- **Anzeigepflichten für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute"] § 66 — Anzeigepflichten für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute**: Anzeigepflichten für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute (1) Ein Kleines oder Mittleres Wertpapierinstitut, das über die Erlaubnis für die Dienstleistungen…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 3 — Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen", "§ 10 — Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Systems der Finanzaufsicht"]

- **Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Systems der Finanzaufsicht"] § 10 — Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Systems der Finanzaufsicht**: Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Systems der Finanzaufsicht Im Rahmen des Europäischen Systems der Finanzaufsicht arbeiten die Bundesanstalt und die…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 4 — Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen", "Unterabschnitt 1 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen", "§ 57 — Informationspflichten in Krisensituationen"]

- **Informationspflichten in Krisensituationen"] § 57 — Informationspflichten in Krisensituationen**: Informationspflichten in Krisensituationen Bei Eintritt einer Krisensituation, einschließlich einer Situation im Sinne des Artikels 18 der Verordnung (EU) Nr…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 4 — Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen", "Unterabschnitt 2 — Investmentholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften und gemischte Unternehmen", "§ 62 — Qualifikation von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft; Tätigkeitsuntersagung; Verwarnung"]

- **Qualifikation von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft; Tätigkeitsuntersagung; Verwarnung"] § 62 — Qualifikation von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft; Tätigkeitsuntersagung; Verwarnung**: Qualifikation von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 2 — Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess", "§ 48 — Laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle"]

- **Laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle"] § 48 — Laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle**: Laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle (1) Die Bundesanstalt überprüft regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, ob das…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 5 — Anzeigepflichten; Wertpapierinstitute mit Mutterunternehmen im Drittstaat", "§ 67 — Anzeigepflichten von Geschäftsleitern, Investmentholdinggesellschaften sowie gemischten Finanzholdinggesellschaften"]

- **Anzeigepflichten von Geschäftsleitern, Investmentholdinggesellschaften sowie gemischten Finanzholdinggesellschaften"] § 67 — Anzeigepflichten von Geschäftsleitern, Investmentholdinggesellschaften sowie gemischten Finanzholdinggesellschaften**: Anzeigepflichten von Geschäftsleitern, Investmentholdinggesellschaften sowie gemischten Finanzholdinggesellschaften (1) Ein Geschäftsleiter eines…

### ["Kapitel 7a — DLT-Pilotregelung nach der Verordnung (EU) 2022/858", "§ 78c — Unterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858"]

- **Unterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858"] § 78c — Unterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858**: Unterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858 (1) Die Unterlagen, die der Bundesanstalt nach der Verordnung (EU) 2022/858 vorzulegen sind, sind in…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 2 — Aufgaben und grundlegende Befugnisse der Bundesanstalt", "§ 7 — Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen"]

- **Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen"] § 7 — Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen**: Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen (1) Nationale Rechtsvorschriften, die einer Übermittlung von Daten entgegenstehen, sind nicht anzuwenden auf die…

### ["Kapitel 10 — Übergangsvorschriften", "§ 86 — Übergangsvorschriften für bestehende Wertpapierinstitute"]

- **Übergangsvorschriften für bestehende Wertpapierinstitute"] § 86 — Übergangsvorschriften für bestehende Wertpapierinstitute**: Übergangsvorschriften für bestehende Wertpapierinstitute (1) Unternehmen, denen bis zum 26. Juni 2021 die Erlaubnis nach § 32 des Kreditwesengesetzes für das…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 1 — Erlaubnis", "§ 18 — Versagung der Erlaubnis"]

- **Versagung der Erlaubnis"] § 18 — Versagung der Erlaubnis**: Versagung der Erlaubnis (1) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn 1.die zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel, insbesondere ein ausreichendes…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 3 — Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen", "§ 9 — Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank"]

- **Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank"] § 9 — Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank**: Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank (1) Die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank arbeiten nach Maßgabe dieses Gesetzes zusammen. Unbeschadet…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 3 — Besondere Befugnisse der Bundesanstalt bei der laufenden Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten", "§ 55 — Pflicht zur Unterrichtung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde"]

- **Pflicht zur Unterrichtung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde"] § 55 — Pflicht zur Unterrichtung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde**: Pflicht zur Unterrichtung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde Die Bundesanstalt unterrichtet die Europäische Bankenaufsichtsbehörde über 1.ihren…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 1 — Grundlagen der Solvenzaufsicht", "§ 43 — Aufgaben der Geschäftsleiter im Rahmen des Risikomanagements"]

- **Aufgaben der Geschäftsleiter im Rahmen des Risikomanagements"] § 43 — Aufgaben der Geschäftsleiter im Rahmen des Risikomanagements**: Aufgaben der Geschäftsleiter im Rahmen des Risikomanagements (1) Die Geschäftsleiter des Wertpapierinstituts tragen die Gesamtverantwortung für die…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 2 — Aufgaben und grundlegende Befugnisse der Bundesanstalt", "§ 8 — Befugnis zur Erstreckung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte Wertpapierinstitute"]

- **Befugnis zur Erstreckung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte Wertpapierinstitute"] § 8 — Befugnis zur Erstreckung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte Wertpapierinstitute**: Befugnis zur Erstreckung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte Wertpapierinstitute (1) Die Bundesanstalt kann anordnen, dass ein Wertpapierinstitut…

### ["Kapitel 9 — Straf- und Bußgeldvorschriften, öffentliche Bekanntmachung und Mitteilungen in Strafsachen", "§ 85 — Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen"]

- **Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen"] § 85 — Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen**: Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen (1) Das Gericht, die Strafverfolgungs- oder die Strafvollstreckungsbehörde hat in Strafverfahren…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 4 — Vertraglich gebundene Vermittler, Bezeichnungsschutz und Registervorschriften", "§ 30 — Registervorschriften"]

- **Registervorschriften"] § 30 — Registervorschriften**: Registervorschriften (1) Soweit nach § 15 das Betreiben von Wertpapierdienstleistungen einer Erlaubnis bedarf, dürfen Eintragungen in das Handels- oder…

### ["Kapitel 6 — Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr", "Abschnitt 2 — Errichten einer Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat", "§ 73 — Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat"]

- **Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat"] § 73 — Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat**: Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat (1) Ein Wertpapierinstitut mit Sitz in einem anderen…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 1 — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen", "§ 2 — Begriffsbestimmungen"]

- **Begriffsbestimmungen"] § 2 — Begriffsbestimmungen**: Begriffsbestimmungen (1) Ein Wertpapierinstitut ist ein Unternehmen, das gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten…

### ["Kapitel 8 — Maßnahmen bei Gefahr", "§ 79 — Maßnahmen bei Gefahr"]

- **Maßnahmen bei Gefahr"] § 79 — Maßnahmen bei Gefahr**: Maßnahmen bei Gefahr (1) Besteht Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Wertpapierinstituts gegenüber seinen Kunden, insbesondere für die…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 2 — Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess", "§ 47 — Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung"]

- **Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung"] § 47 — Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung**: Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung (1) Die Bundesanstalt überprüft und bewertet die Regelungen, Strategien, Verfahren und Mechanismen, die ein Mittleres…

### ["Kapitel 7 — Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Prüferbestellung und Prüfung", "§ 77 — Prüferbestellung und Anzeige"]

- **Prüferbestellung und Anzeige"] § 77 — Prüferbestellung und Anzeige**: Prüferbestellung und Anzeige (1) Ein Kleines oder Mittleres Wertpapierinstitut hat der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank den von ihm bestellten Prüfer…

### ["Kapitel 6 — Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr", "Abschnitt 1 — Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr", "§ 72 — Änderung der angezeigten Verhältnisse"]

- **Änderung der angezeigten Verhältnisse"] § 72 — Änderung der angezeigten Verhältnisse**: Änderung der angezeigten Verhältnisse (1) Ändern sich die Verhältnisse, die nach § 70 Absatz 1 und 2 oder § 71 Absatz 1 angezeigt wurden, hat das…

### ["Kapitel 10 — Übergangsvorschriften", "§ 87 — Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz"]

- **Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz"] § 87 — Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz**: Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz § 78 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 ist erstmals anzuwenden auf Rechnungslegungsunterlagen für ein nach dem…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 4 — Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung bei Wertpapierinstituten; Form der einzureichenden Dokumente", "§ 14 — Kommunikation mit Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank; Verordnungsermächtigung"]

- **Kommunikation mit Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank; Verordnungsermächtigung"] § 14 — Kommunikation mit Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank; Verordnungsermächtigung**: Kommunikation mit Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank; Verordnungsermächtigung (1) Soweit durch eine Rechtsverordnung nach Absatz 2 oder 3 nicht abweichend…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 1 — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen", "§ 4 — Gesetzlicher Aufsichtsrahmen für Große Wertpapierinstitute"]

- **Gesetzlicher Aufsichtsrahmen für Große Wertpapierinstitute"] § 4 — Gesetzlicher Aufsichtsrahmen für Große Wertpapierinstitute**: Gesetzlicher Aufsichtsrahmen für Große Wertpapierinstitute § 1 Absatz 3c Satz 1, 2 Nummer 2 und 3, die §§ 2a, 2d, 2e, 3, 6a bis 10e, 10g bis 18, 19 bis 22, 24b…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 2 — Geschäftsleiter und Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan", "§ 20 — Geschäftsleiter"]

- **Geschäftsleiter"] § 20 — Geschäftsleiter**: Geschäftsleiter (1) Die Geschäftsleiter eines Kleinen oder Mittleren Wertpapierinstituts müssen für die Leitung eines Wertpapierinstituts fachlich geeignet und…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 3 — Besondere Befugnisse der Bundesanstalt bei der laufenden Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten", "§ 52 — Besondere Liquiditätsanforderungen"]

- **Besondere Liquiditätsanforderungen"] § 52 — Besondere Liquiditätsanforderungen**: Besondere Liquiditätsanforderungen (1) Die Bundesanstalt kann besondere Liquiditätsanforderungen nach § 49 Nummer 11 anordnen, wenn Tatsachen die Annahme…

### ["Kapitel 9 — Straf- und Bußgeldvorschriften, öffentliche Bekanntmachung und Mitteilungen in Strafsachen", "§ 82 — Strafvorschriften"]

- **Strafvorschriften"] § 82 — Strafvorschriften**: Strafvorschriften (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ohne Erlaubnis nach § 15 Absatz 1 erster Halbsatz, Absatz…

### ["Kapitel 6 — Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr", "Abschnitt 2 — Errichten einer Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat", "§ 74 — Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr"]

- **Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr"] § 74 — Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr**: Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr (1) Ein Wertpapierinstitut mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat darf ohne Erlaubnis durch die Bundesanstalt im…

### ["Kapitel 4 — Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung", "§ 35 — Verstärkte Sorgfaltspflichten"]

- **Verstärkte Sorgfaltspflichten"] § 35 — Verstärkte Sorgfaltspflichten**: Verstärkte Sorgfaltspflichten Abweichend von § 10 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b des Geldwäschegesetzes bestehen die Sorgfaltspflichten nach § 10 Absatz 1…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 5 — Anzeigepflichten; Wertpapierinstitute mit Mutterunternehmen im Drittstaat", "§ 64 — Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute"]

- **Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute"] § 64 — Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute**: Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute (1) Ein Wertpapierinstitut hat der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank unverzüglich anzuzeigen: 1.die…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 1 — Grundlagen der Solvenzaufsicht", "§ 40 — Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung"]

- **Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung"] § 40 — Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung**: Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung (1) Ein Wertpapierinstitut muss abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt einer…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 5 — Anzeigepflichten; Wertpapierinstitute mit Mutterunternehmen im Drittstaat", "§ 69 — Bewertung der Aufsicht im Drittstaat und andere Aufsichtstechniken"]

- **Bewertung der Aufsicht im Drittstaat und andere Aufsichtstechniken"] § 69 — Bewertung der Aufsicht im Drittstaat und andere Aufsichtstechniken**: Bewertung der Aufsicht im Drittstaat und andere Aufsichtstechniken (1) Unterliegt ein Wertpapierinstitut oder unterliegen mehrere Wertpapierinstitute, die…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 1 — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen", "§ 3 — Ausnahmen"]

- **Ausnahmen"] § 3 — Ausnahmen**: Ausnahmen (1) Als Wertpapierinstitut gelten nicht 1.die Deutsche Bundesbank und vergleichbare Institutionen in den anderen Staaten der Europäischen Union, die…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 2 — Geschäftsleiter und Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan", "§ 22 — Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans"]

- **Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans"] § 22 — Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans**: Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans (1) In den Fällen des § 19 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 kann die Bundesanstalt…

### ["Kapitel 6 — Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr", "Abschnitt 2 — Errichten einer Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat", "§ 75 — Unterrichtungsbefugnis und Maßnahmen der Bundesanstalt"]

- **Unterrichtungsbefugnis und Maßnahmen der Bundesanstalt"] § 75 — Unterrichtungsbefugnis und Maßnahmen der Bundesanstalt**: Unterrichtungsbefugnis und Maßnahmen der Bundesanstalt (1) Stellt die Bundesanstalt fest, dass ein Unternehmen im Sinne des § 73 Absatz 1 oder des § 74 Absatz…

### ["Kapitel 4 — Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung", "§ 37 — Verbotene Geschäfte"]

- **Verbotene Geschäfte"] § 37 — Verbotene Geschäfte**: Verbotene Geschäfte Einem Wertpapierinstitut sind verboten: 1.die Aufnahme oder Fortführung einer Korrespondenz- oder sonstigen Geschäftsbeziehung mit einer…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 4 — Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen", "Unterabschnitt 1 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen", "§ 56 — Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests"]

- **Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests"] § 56 — Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests**: Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests (1) Die…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 1 — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen", "§ 1 — Anwendungsbereich"]

- **Anwendungsbereich"] § 1 — Anwendungsbereich**: Anwendungsbereich Dieses Gesetz ist auf Wertpapierinstitute mit Sitz oder Tätigkeit im Inland anzuwenden.

### ["Kapitel 6 — Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr", "Abschnitt 1 — Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr", "§ 70 — Errichten einer Zweigniederlassung durch inländische Wertpapierinstitute"]

- **Errichten einer Zweigniederlassung durch inländische Wertpapierinstitute"] § 70 — Errichten einer Zweigniederlassung durch inländische Wertpapierinstitute**: Errichten einer Zweigniederlassung durch inländische Wertpapierinstitute (3) Wertpapiernebendienstleistungen dürfen nur in Verbindung mit mindestens einer…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 3 — Inhaber bedeutender Beteiligungen", "§ 26 — Beurteilungskriterien und Untersagung"]

- **Beurteilungskriterien und Untersagung"] § 26 — Beurteilungskriterien und Untersagung**: Beurteilungskriterien und Untersagung diese Straftaten versucht wurden oder der Erwerb oder die Erhöhung das Risiko eines solchen Verhaltens erhöhen könnte…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 3 — Inhaber bedeutender Beteiligungen", "§ 27 — Untersagung der Stimmrechtsausübung und Weisungsrecht"]

- **Untersagung der Stimmrechtsausübung und Weisungsrecht"] § 27 — Untersagung der Stimmrechtsausübung und Weisungsrecht**: Untersagung der Stimmrechtsausübung und Weisungsrecht (2) Im Falle einer Untersagung nach Absatz 1 bestellt das Gericht am Sitz des Wertpapierinstituts auf…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 2 — Geschäftsleiter und Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan", "§ 21 — Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan"]

- **Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan"] § 21 — Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan**: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan (6) Eine Person, die nicht die Anforderungen nach Absatz 1 Satz 1 erfüllt, darf nicht zum Mitglied des Verwaltungs- oder…

### ["Kapitel 10 — Übergangsvorschriften", "§ 86 — Übergangsvorschriften für bestehende Wertpapierinstitute"]

- **Übergangsvorschriften für bestehende Wertpapierinstitute"] § 86 — Übergangsvorschriften für bestehende Wertpapierinstitute**: Übergangsvorschriften für bestehende Wertpapierinstitute (4) Für Unternehmen, denen bis zum 26. Juni 2021 die Erlaubnis nach § 32 des Kreditwesengesetzes für…

### ["Kapitel 6 — Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr", "Abschnitt 2 — Errichten einer Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat", "§ 73 — Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat"]

- **Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat"] § 73 — Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat**: Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat (3) Sämtliche Änderungen anzeigepflichtiger Angaben nach…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 5 — Anzeigepflichten; Wertpapierinstitute mit Mutterunternehmen im Drittstaat", "§ 67 — Anzeigepflichten von Geschäftsleitern, Investmentholdinggesellschaften sowie gemischten Finanzholdinggesellschaften"]

- **Anzeigepflichten von Geschäftsleitern, Investmentholdinggesellschaften sowie gemischten Finanzholdinggesellschaften"] § 67 — Anzeigepflichten von Geschäftsleitern, Investmentholdinggesellschaften sowie gemischten Finanzholdinggesellschaften**: Anzeigepflichten von Geschäftsleitern, Investmentholdinggesellschaften sowie gemischten Finanzholdinggesellschaften (4) Wird ein Kleines oder Mittleres…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 2 — Aufgaben und grundlegende Befugnisse der Bundesanstalt", "§ 5 — Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt"]

- **Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt"] § 5 — Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt**: Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt (2) Die Bundesanstalt kann im Rahmen der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gegenüber…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 1 — Erlaubnis", "§ 18 — Versagung der Erlaubnis"]

- **Versagung der Erlaubnis"] § 18 — Versagung der Erlaubnis**: Versagung der Erlaubnis fachliche Eignung hat;8.ein Wertpapierinstitut, das befugt ist, bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder…
- **Inhaltsübersicht**: 1Beaufsichtigung vonWertpapierinstitutsgruppen aufkonsolidierter Basis und Beaufsichtigungder Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen§…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 2 — Geschäftsleiter und Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan", "§ 22 — Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans"]

- **Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans"] § 22 — Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans**: Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten…

### ["Kapitel 9 — Straf- und Bußgeldvorschriften, öffentliche Bekanntmachung und Mitteilungen in Strafsachen", "§ 83 — Bußgeldvorschriften"]

- **Bußgeldvorschriften"] § 83 — Bußgeldvorschriften**: Bußgeldvorschriften vollständig oder nicht rechtzeitig einreicht. (2) Ordnungswidrig handelt, wer eine Rückzahlung von Verbindlichkeiten aus…

### ["Kapitel 8 — Maßnahmen bei Gefahr", "§ 79 — Maßnahmen bei Gefahr"]

- **Maßnahmen bei Gefahr"] § 79 — Maßnahmen bei Gefahr**: Maßnahmen bei Gefahr (5) Bei Wertpapierinstituten, die in anderer Rechtsform als der eines Einzelkaufmanns betrieben werden, sind Geschäftsleiter, denen die…

### ["Kapitel 6 — Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr", "Abschnitt 1 — Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr", "§ 71 — Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Wertpapierinstitute"]

- **Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Wertpapierinstitute"] § 71 — Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Wertpapierinstitute**: Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Wertpapierinstitute (4) Beabsichtigt der Betreiber eines multilateralen oder organisierten…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 2 — Aufgaben und grundlegende Befugnisse der Bundesanstalt", "§ 8 — Befugnis zur Erstreckung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte Wertpapierinstitute"]

- **Befugnis zur Erstreckung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte Wertpapierinstitute"] § 8 — Befugnis zur Erstreckung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte Wertpapierinstitute**: Befugnis zur Erstreckung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte Wertpapierinstitute (4) Die Bundesanstalt informiert die Europäische…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 1 — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen", "§ 2 — Begriffsbestimmungen"]

- **Begriffsbestimmungen"] § 2 — Begriffsbestimmungen**: Begriffsbestimmungen 25. April 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 3 — Inhaber bedeutender Beteiligungen", "§ 25 — Beurteilungszeitraum"]

- **Beurteilungszeitraum"] § 25 — Beurteilungszeitraum**: Beurteilungszeitraum 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 2 — Geschäftsleiter und Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan", "§ 20 — Geschäftsleiter"]

- **Geschäftsleiter"] § 20 — Geschäftsleiter**: Geschäftsleiter (6) In Ausnahmefällen kann die Bundesanstalt auch eine andere mit der Führung der Geschäfte betraute und zur Vertretung ermächtigte Person…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 1 — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen", "§ 3 — Ausnahmen"]

- **Ausnahmen"] § 3 — Ausnahmen**: Ausnahmen 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 1 — Grundlagen der Solvenzaufsicht", "§ 46 — Vergütungssystem; Verordnungsermächtigung"]

- **Vergütungssystem; Verordnungsermächtigung"] § 46 — Vergütungssystem; Verordnungsermächtigung**: Vergütungssystem; Verordnungsermächtigung (3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 1 — Grundlagen der Solvenzaufsicht", "§ 44 — Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung"]

- **Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung"] § 44 — Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung**: Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung (3) Das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan eines…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 5 — Anzeigepflichten; Wertpapierinstitute mit Mutterunternehmen im Drittstaat", "§ 64 — Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute"]

- **Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute"] § 64 — Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute**: Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute jeweils mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an dem Wertpapierinstitut zustehen und der Kredit zu nicht…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 4 — Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen", "Unterabschnitt 1 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen", "§ 56 — Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests"]

- **Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests"] § 56 — Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests**: Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests (2) Die…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 3 — Inhaber bedeutender Beteiligungen", "§ 24 — Anzeige"]

- **Anzeige"] § 24 — Anzeige**: Anzeige (3) Wer unabsichtlich eine bedeutende Beteiligung an einem Wertpapierinstitut erwirbt oder eine bedeutende Beteiligung so erhöht, dass die Schwellen…

### ["Kapitel 8 — Maßnahmen bei Gefahr", "§ 81 — Abwicklung laufender Geschäfte; Ausnahmen; Verbot der Zwangsvollstreckung"]

- **Abwicklung laufender Geschäfte; Ausnahmen; Verbot der Zwangsvollstreckung"] § 81 — Abwicklung laufender Geschäfte; Ausnahmen; Verbot der Zwangsvollstreckung**: Abwicklung laufender Geschäfte; Ausnahmen; Verbot der Zwangsvollstreckung (3) Solange Maßnahmen nach § 79 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 bis 6 andauern, sind…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 2 — Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess", "§ 47 — Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung"]

- **Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung"] § 47 — Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung**: Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung (4) Die Bundesanstalt entscheidet im Einzelfall, ob und in welcher Form die Überprüfung und Bewertung nach den Absätzen…

### ["Kapitel 9 — Straf- und Bußgeldvorschriften, öffentliche Bekanntmachung und Mitteilungen in Strafsachen", "§ 85 — Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen"]

- **Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen"] § 85 — Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen**: Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen (4) Der Bundesanstalt ist auf Antrag Akteneinsicht zu gewähren, soweit nicht für die…

### ["Kapitel 7 — Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Prüferbestellung und Prüfung", "§ 78 — Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung"]

- **Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung"] § 78 — Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung**: Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung 16. September 2009 über Ratingagenturen (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 1; L 350 vom 29.12.2009, S. 59…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 1 — Erlaubnis", "§ 19 — Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis"]

- **Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis"] § 19 — Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis**: Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte und zur Änderung…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 4 — Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung bei Wertpapierinstituten; Form der einzureichenden Dokumente", "§ 14 — Kommunikation mit Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank; Verordnungsermächtigung"]

- **Kommunikation mit Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank; Verordnungsermächtigung"] § 14 — Kommunikation mit Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank; Verordnungsermächtigung**: Kommunikation mit Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank; Verordnungsermächtigung (3) Das Bundesministerium der Finanzen kann im Benehmen mit der Deutschen…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 4 — Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen", "Unterabschnitt 1 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen", "§ 58 — Aufsichtskollegien"]

- **Aufsichtskollegien"] § 58 — Aufsichtskollegien**: Aufsichtskollegien (2) Die Aufsichtskollegien beschließen den Rahmen, innerhalb dessen die Bundesanstalt als für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde, die…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 1 — Grundlagen der Solvenzaufsicht", "§ 38 — Anwendungsbereich"]

- **Anwendungsbereich"] § 38 — Anwendungsbereich**: Anwendungsbereich (6) In den Fällen, in denen dieser Abschnitt gilt und Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2033 angewandt wird, sind die Vorschriften dieses…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 1 — Erlaubnis", "§ 15 — Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen"]

- **Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen"] § 15 — Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen**: Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen (5) Einer Erlaubnis der Bundesanstalt bedarf es in den Fällen des…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 1 — Erlaubnis", "§ 17 — Anfangskapital"]

- **Anfangskapital"] § 17 — Anfangskapital**: Anfangskapital (3) Bei Einzelpersonen oder Personenhandelsgesellschaften, welche die Bedingungen für Kleine Wertpapierinstitute erfüllen, sind als Posten oder…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 3 — Besondere Befugnisse der Bundesanstalt bei der laufenden Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten", "§ 49 — Besondere Aufsichtsbefugnisse"]

- **Besondere Aufsichtsbefugnisse"] § 49 — Besondere Aufsichtsbefugnisse**: Besondere Aufsichtsbefugnisse gegen dieses Gesetz oder die Verordnung (EU) 2019/2033 zu übermitteln und13.die Risiken für die Sicherheit der Netzwerke und…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 3 — Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen", "§ 12 — Verschwiegenheitspflicht"]

- **Verschwiegenheitspflicht"] § 12 — Verschwiegenheitspflicht**: Verschwiegenheitspflicht Europäische System der Zentralbanken, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, die Europäische Aufsichtsbehörde für das…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 1 — Erlaubnis", "§ 16 — Erlaubnisverfahren und Bekanntmachung"]

- **Erlaubnisverfahren und Bekanntmachung"] § 16 — Erlaubnisverfahren und Bekanntmachung**: Erlaubnisverfahren und Bekanntmachung (5) Die Bundesanstalt führt ein Wertpapierinstitutsregister und veröffentlicht dies auf ihrer Internetseite. In das…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 3 — Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen", "§ 11 — Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen"]

- **Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen"] § 11 — Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen**: Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen (3) Die zuständige Behörde im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 kann die Bundesanstalt und die Deutsche…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 3 — Besondere Befugnisse der Bundesanstalt bei der laufenden Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten", "§ 50 — Zusätzliche Eigenmittelanforderungen"]

- **Zusätzliche Eigenmittelanforderungen"] § 50 — Zusätzliche Eigenmittelanforderungen**: Zusätzliche Eigenmittelanforderungen (3) Die Bundesanstalt legt die Höhe der nach § 49 Nummer 1 erforderlichen zusätzlichen Eigenmittel als Differenz zwischen…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 4 — Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen", "Unterabschnitt 1 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen", "§ 59 — Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden"]

- **Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden"] § 59 — Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden**: Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden (3) Die Bundesanstalt konsultiert die in § 58 Absatz 4 genannten zuständigen Behörden und…

### ["Kapitel 4 — Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung", "§ 33 — Interne Sicherungsmaßnahmen"]

- **Interne Sicherungsmaßnahmen"] § 33 — Interne Sicherungsmaßnahmen**: Interne Sicherungsmaßnahmen (2) Jede Transaktion, die im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen besonders komplex oder groß ist, ungewöhnlich abläuft oder ohne…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 2 — Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess", "§ 48 — Laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle"]

- **Laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle"] § 48 — Laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle**: Laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle (5) Kommt die Bundesanstalt zu dem Ergebnis, dass das Wertpapierinstitut den nach Absatz 4…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 3 — Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen", "§ 9 — Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank"]

- **Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank"] § 9 — Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank**: Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank (4) Die Zusammenarbeit nach den Absätzen 1 und 2 sowie die Mitteilungen nach Absatz 3 schließen die Übermittlung…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 1 — Grundlagen der Solvenzaufsicht", "§ 40 — Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung"]

- **Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung"] § 40 — Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung**: Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung (4) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 2 — Aufgaben und grundlegende Befugnisse der Bundesanstalt", "§ 7 — Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen"]

- **Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen"] § 7 — Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen**: Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen (2) Auf Ersuchen einer für die Aufsicht über ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat zuständigen…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 3 — Inhaber bedeutender Beteiligungen", "§ 26 — Beurteilungskriterien und Untersagung"]

- **Beurteilungskriterien und Untersagung"] § 26 — Beurteilungskriterien und Untersagung**: Beurteilungskriterien und Untersagung (4) Entscheidet die Bundesanstalt nach Abschluss der Beurteilung, den Erwerb oder die Erhöhung der Beteiligung zu…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 2 — Geschäftsleiter und Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan", "§ 22 — Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans"]

- **Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans"] § 22 — Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans**: Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans (5) Die Bundesanstalt kann die Abberufung eines Geschäftsleiters auch…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 3 — Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen", "§ 12 — Verschwiegenheitspflicht"]

- **Verschwiegenheitspflicht"] § 12 — Verschwiegenheitspflicht**: Verschwiegenheitspflicht 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 3 — Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen", "§ 11 — Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen"]

- **Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen"] § 11 — Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen**: Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen (7) Die Bundesanstalt kann eine Untersuchung, die Übermittlung von Informationen oder die Teilnahme von…

### ["Kapitel 4 — Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung", "§ 33 — Interne Sicherungsmaßnahmen"]

- **Interne Sicherungsmaßnahmen"] § 33 — Interne Sicherungsmaßnahmen**: Interne Sicherungsmaßnahmen (4) Die Bundesanstalt kann gegenüber einem Wertpapierinstitut, einer Investmentholdinggesellschaft, einer gemischten…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 3 — Inhaber bedeutender Beteiligungen", "§ 27 — Untersagung der Stimmrechtsausübung und Weisungsrecht"]

- **Untersagung der Stimmrechtsausübung und Weisungsrecht"] § 27 — Untersagung der Stimmrechtsausübung und Weisungsrecht**: Untersagung der Stimmrechtsausübung und Weisungsrecht (3) Die Bundesanstalt kann in den Fällen des Absatz 2 auch gegenüber einem die bedeutende Beteiligung…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 1 — Erlaubnis", "§ 15 — Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen"]

- **Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen"] § 15 — Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen**: Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der…

### ["Kapitel 9 — Straf- und Bußgeldvorschriften, öffentliche Bekanntmachung und Mitteilungen in Strafsachen", "§ 83 — Bußgeldvorschriften"]

- **Bußgeldvorschriften"] § 83 — Bußgeldvorschriften**: Bußgeldvorschriften (4) Ordnungswidrig handelt, wer gegen die Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 1 — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen", "§ 3 — Ausnahmen"]

- **Ausnahmen"] § 3 — Ausnahmen**: Ausnahmen 31. Juli 2013 geltenden Fassung erhalten hat, die für den in § 345 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 2, in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1, oder Absatz 4…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 1 — Erlaubnis", "§ 19 — Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis"]

- **Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis"] § 19 — Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis**: Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis (3) Die Erlaubnis soll durch die Bundesanstalt aufgehoben werden, wenn über das Wertpapierinstitut ein Insolvenzverfahren…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 1 — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen", "§ 2 — Begriffsbestimmungen"]

- **Begriffsbestimmungen"] § 2 — Begriffsbestimmungen**: Begriffsbestimmungen (Market-Making),b)häufige organisierte und systematische Betreiben von Handel für eigene Rechnung in erheblichem Umfang außerhalb eines…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 1 — Grundlagen der Solvenzaufsicht", "§ 44 — Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung"]

- **Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung"] § 44 — Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung**: Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung (6) Der Vergütungskontrollausschuss unterstützt das…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 1 — Erlaubnis", "§ 17 — Anfangskapital"]

- **Anfangskapital"] § 17 — Anfangskapital**: Anfangskapital 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 4 — Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung bei Wertpapierinstituten; Form der einzureichenden Dokumente", "§ 14 — Kommunikation mit Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank; Verordnungsermächtigung"]

- **Kommunikation mit Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank; Verordnungsermächtigung"] § 14 — Kommunikation mit Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank; Verordnungsermächtigung**: Kommunikation mit Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank; Verordnungsermächtigung 11. Juli 2017 zur Ergänzung der Richtlinien 2004/39/EG und 2014/65/EU des…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 5 — Anzeigepflichten; Wertpapierinstitute mit Mutterunternehmen im Drittstaat", "§ 64 — Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute"]

- **Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute"] § 64 — Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute**: Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute (3) Bei der Anzeige der Errichtung einer Zweigstelle in einem Drittstaat nach Absatz 1 Nummer 6 hat das…

### ["Kapitel 7 — Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Prüferbestellung und Prüfung", "§ 78 — Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung"]

- **Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung"] § 78 — Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung**: Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung 30. Mai 2022 über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie basierende…

### ["Kapitel 5 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht", "Abschnitt 4 — Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen", "Unterabschnitt 1 — Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen", "§ 58 — Aufsichtskollegien"]

- **Aufsichtskollegien"] § 58 — Aufsichtskollegien**: Aufsichtskollegien (5) Die Bundesanstalt führt bei den Sitzungen der nach Absatz 1 eingerichteten Aufsichtskollegien den Vorsitz und trifft die Entscheidungen…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 2 — Aufgaben und grundlegende Befugnisse der Bundesanstalt", "§ 5 — Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt"]

- **Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt"] § 5 — Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt**: Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt (4) Ein Wertpapierinstitut, ein Mutterunternehmen oder ein Auslagerungsunternehmen, dessen Geschäftsleiter…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 1 — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen", "§ 2 — Begriffsbestimmungen"]

- **Begriffsbestimmungen"] § 2 — Begriffsbestimmungen**: Begriffsbestimmungen bis 17 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 bestimmte Obergrenze für häufigen systematischen Handel als auch die dort bestimmte…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 3 — Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen", "§ 12 — Verschwiegenheitspflicht"]

- **Verschwiegenheitspflicht"] § 12 — Verschwiegenheitspflicht**: Verschwiegenheitspflicht 5 personenbezogene Daten, sind die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. (2) Befindet sich eine in Absatz 1…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 2 — Geschäftsleiter und Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan", "§ 22 — Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans"]

- **Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans"] § 22 — Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans**: Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans (6) Die Bundesanstalt kann von dem Wertpapierinstitut die Abberufung eines…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 1 — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen", "§ 3 — Ausnahmen"]

- **Ausnahmen"] § 3 — Ausnahmen**: Ausnahmen Wertpapierdienstleistungen erbringen unter den weiteren Voraussetzungen, dass a)das Unternehmen nicht Teil einer Unternehmensgruppe ist, die in der…

### ["Kapitel 7 — Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Prüferbestellung und Prüfung", "§ 78 — Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung"]

- **Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung"] § 78 — Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung**: Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung (2) Der Prüfer hat auch zu prüfen, ob das Wertpapierinstitut seinen Verpflichtungen nach Kapitel 4…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 2 — Aufgaben und grundlegende Befugnisse der Bundesanstalt", "§ 5 — Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt"]

- **Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt"] § 5 — Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt**: Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt (5) Die Verpflichtung nach Absatz 4 gegenüber der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank zur Auskunft…

### ["Kapitel 9 — Straf- und Bußgeldvorschriften, öffentliche Bekanntmachung und Mitteilungen in Strafsachen", "§ 83 — Bußgeldvorschriften"]

- **Bußgeldvorschriften"] § 83 — Bußgeldvorschriften**: Bußgeldvorschriften (5) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 bis 5 Buchstabe a, Nummer 6, 8 und 9 und der Absätze 2 und 4 mit…

### ["Kapitel 2 — Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen", "Abschnitt 1 — Erlaubnis", "§ 15 — Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen"]

- **Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen"] § 15 — Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen**: Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen (7) Eine Erlaubnis nach Absatz 1, Absatz 3 oder Absatz 4 kann nicht mit…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 3 — Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen", "§ 11 — Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen"]

- **Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen"] § 11 — Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen**: Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und…

### ["Kapitel 7 — Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Prüferbestellung und Prüfung", "§ 78 — Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung"]

- **Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung"] § 78 — Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung**: Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung (3) Der Prüfer hat der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank unverzüglich anzuzeigen, wenn ihm…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 2 — Aufgaben und grundlegende Befugnisse der Bundesanstalt", "§ 5 — Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt"]

- **Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt"] § 5 — Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt**: Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt (6) Wer nach Absatz 4 oder 5 zur Erteilung einer Auskunft verpflichtet ist, kann die Auskunft auf solche…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 3 — Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen", "§ 12 — Verschwiegenheitspflicht"]

- **Verschwiegenheitspflicht"] § 12 — Verschwiegenheitspflicht**: Verschwiegenheitspflicht (4) Die §§ 93, 97 und 105 Absatz 1, § 111 Absatz 5 in Verbindung mit § 105 Absatz 1 sowie § 116 Absatz 1 der Abgabenordnung gelten für…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 1 — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen", "§ 3 — Ausnahmen"]

- **Ausnahmen"] § 3 — Ausnahmen**: Ausnahmen § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes oder von geschlossenen AIF im Sinne des § 1 Absatz 5 des Kapitalanlagegesetzbuchs erbringen;19.Unternehmen…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 3 — Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen", "§ 11 — Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen"]

- **Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen"] § 11 — Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen**: Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (ABl. L 201 vom 27.7.2012…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 1 — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen", "§ 2 — Begriffsbestimmungen"]

- **Begriffsbestimmungen"] § 2 — Begriffsbestimmungen**: Begriffsbestimmungen 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments…

### ["Kapitel 9 — Straf- und Bußgeldvorschriften, öffentliche Bekanntmachung und Mitteilungen in Strafsachen", "§ 83 — Bußgeldvorschriften"]

- **Bußgeldvorschriften"] § 83 — Bußgeldvorschriften**: Bußgeldvorschriften (8) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 2 1.bei einer natürlichen Person über Absatz 5 Satz 1 hinaus und2.bei einer…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 1 — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen", "§ 3 — Ausnahmen"]

- **Ausnahmen"] § 3 — Ausnahmen**: Ausnahmen 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 (ABl. L 211 vom…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 1 — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen", "§ 2 — Begriffsbestimmungen"]

- **Begriffsbestimmungen"] § 2 — Begriffsbestimmungen**: Begriffsbestimmungen (4) Nebengeschäfte im Sinne dieses Gesetzes sind 1.die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren ausschließlich für alternative…

### ["Kapitel 7 — Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Prüferbestellung und Prüfung", "§ 78 — Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung"]

- **Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung"] § 78 — Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung**: Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung (5) Gehört das Wertpapierinstitut zu einer Wertpapierinstitutsgruppe im Sinne des Artikels 4 Absatz 1…

### ["Kapitel 9 — Straf- und Bußgeldvorschriften, öffentliche Bekanntmachung und Mitteilungen in Strafsachen", "§ 83 — Bußgeldvorschriften"]

- **Bußgeldvorschriften"] § 83 — Bußgeldvorschriften**: Bußgeldvorschriften 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 1 — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen", "§ 2 — Begriffsbestimmungen"]

- **Begriffsbestimmungen"] § 2 — Begriffsbestimmungen**: Begriffsbestimmungen 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien…

### ["Kapitel 7 — Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Prüferbestellung und Prüfung", "§ 78 — Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung"]

- **Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung"] § 78 — Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung**: Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung (6) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, in Bezug auf Kleine und Mittlere…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 1 — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen", "§ 3 — Ausnahmen"]

- **Ausnahmen"] § 3 — Ausnahmen**: Ausnahmen (2) Ein Unternehmen mit Sitz im Inland, das keine Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreibt und das als…

### ["Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften", "Abschnitt 1 — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen", "§ 2 — Begriffsbestimmungen"]

- **Begriffsbestimmungen"] § 2 — Begriffsbestimmungen**: Begriffsbestimmungen (6) Hinterlegungsscheine im Sinne dieses Gesetzes sind Wertpapiere, die auf dem Kapitalmarkt handelbar sind, ein Eigentumsrecht an…

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