# Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)

URL: https://consilena.com/coverage/laws/ksrc_qdhk5q97v9v5sav5

- Jurisdiction: Switzerland
- Type: Statute
- Short name: ZGB
- Identifier: 210@de
- Current as of: 1 January 1912
- Provisions: 1,277
- Official text: https://fedlex.data.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de

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## Provisions

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Erster Abschnitt: — Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 895"]

- **Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 895"]**: Art. 895 Bewegliche Sachen und Wertpapiere, die sich mit Willen des Schuldners im Besitze des Gläubigers befinden, kann dieser bis zur Befriedigung für seine…

### ["Zweiter Abschnitt: — Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 52"]

- **Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 52"]**: Art. 52 1 Die Kantone treffen die zur Ergänzung dieses Gesetzes vorgesehenen Anordnungen, wie namentlich in Bezug auf die Zuständigkeit der Behörden und die…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Zwanzigster Titel: — Das Fahrniseigentum", "Art. 728"]

- **Das Fahrniseigentum", "Art. 728"]**: Art. 728 Hat jemand eine fremde bewegliche Sache ununterbrochen und unangefochten während fünf Jahren in gutem Glauben als Eigentum in seinem Besitze, so wird…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 68"]

- **Die Vereine", "Art. 68"]**: Art. 68 Jedes Mitglied ist von Gesetzes wegen vom Stimmrechte ausgeschlossen bei der Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft oder einen Rechtsstreit zwischen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Dritter Abschnitt: — Das Familienvermögen", "Art. 336"]

- **Das Familienvermögen", "Art. 336"]**: Art. 336 Ein Vermögen kann mit einer Familie dadurch verbunden werden, dass Verwandte entweder eine Erbschaft ganz oder zum Teil als Gemeinderschaftsgut…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Vierundzwanzigster Titel: — Der Besitz", "Art. 937"]

- **Der Besitz", "Art. 937"]**: Art. 937 Hinsichtlich der in das Grundbuch aufgenommenen Grundstücke besteht eine Vermutung des Rechtes und eine Klage aus dem Besitze nur für denjenigen, der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 126"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 126"]**: Art. 126 Das Gericht setzt als Unterhaltsbeitrag eine Rente fest und bestimmt den Beginn der Beitragspflicht. Rechtfertigen es besondere Umstände, so kann…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Dritter Abschnitt: — Das Stockwerkeigentum", "Art. 712b"]

- **Das Stockwerkeigentum", "Art. 712b"]**: Art. 712b Gegenstand des Sonderrechts können einzelne Stockwerke oder Teile von Stockwerken sein, die als Wohnungen oder als Einheiten von Räumen zu…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 844"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 844"]**: Art. 844 Die Stellung des Eigentümers der Pfandsache, der nicht Schuldner ist, bestimmt sich nach den Vorschriften über die Grundpfandverschreibung. Die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Das Kindesvermögen", "Art. 326"]

- **Das Kindesvermögen", "Art. 326"]**: Art. 326 Endet die elterliche Sorge oder Verwaltung, so haben die Eltern das Kindesvermögen aufgrund einer Abrechnung dem volljährigen Kind oder seinem…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Das Kindesvermögen", "Art. 325"]

- **Das Kindesvermögen", "Art. 325"]**: Art. 325 Kann der Gefährdung des Kindesvermögens auf andere Weise nicht begegnet werden, so überträgt die Kindesschutzbehörde die Verwaltung einem Beistand…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Zweiter Abschnitt: — Verfahren", "Art. 446"]

- **Verfahren", "Art. 446"]**: Art. 446 Die Erwachsenenschutzbehörde erforscht den Sachverhalt von Amtes wegen. Sie zieht die erforderlichen Erkundigungen ein und erhebt die notwendigen…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Vierter Abschnitt: — Die Verfügungsformen", "Art. 509"]

- **Die Verfügungsformen", "Art. 509"]**: Art. 509 Der Erblasser kann seine letztwillige Verfügung jederzeit in einer der Formen widerrufen, die für die Errichtung vorgeschrieben sind. Der Widerruf…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 74"]

- **Die Vereine", "Art. 74"]**: Art. 74 Eine Umwandlung des Vereinszweckes kann keinem Mitgliede aufgenötigt werden.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Erster Abschnitt: — Die Gemeinschaft der Eltern und Kinder", "Art. 270"]

- **Die Gemeinschaft der Eltern und Kinder", "Art. 270"]**: Art. 270 Sind die Eltern miteinander verheiratet und tragen sie verschiedene Namen, so erhält das Kind denjenigen ihrer Ledignamen, den sie bei der…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 854"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 854"]**: Art. 854 Ist kein Gläubiger vorhanden oder verzichtet der Gläubiger auf das Pfandrecht, so hat der Schuldner die Wahl, den Eintrag im Grundbuch löschen oder…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Erster Abschnitt: — Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 897"]

- **Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 897"]**: Art. 897 Bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hat der Gläubiger das Retentionsrecht auch dann, wenn seine Forderung nicht fällig ist. Ist die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 191"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 191"]**: Art. 191 Sind die Gläubiger befriedigt, so kann das Gericht auf Begehren eines Ehegatten die Wiederherstellung der Gütergemeinschaft anordnen. Die Ehegatten…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 265"]

- **Die Adoption", "Art. 265"]**: Art. 265 Ist das Kind urteilsfähig, so bedarf die Adoption seiner Zustimmung. Ist es bevormundet oder verbeiständet, so kann, auch wenn es urteilsfähig ist…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 267"]

- **Die Adoption", "Art. 267"]**: Art. 267 Das Adoptivkind erhält die Rechtsstellung eines Kindes der adoptierenden Personen. Das bisherige Kindesverhältnis erlischt. Das Kindesverhältnis…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Fünfter Abschnitt: — Die Willensvollstrecker", "Art. 518"]

- **Die Willensvollstrecker", "Art. 518"]**: Art. 518 Die Willensvollstrecker stehen, soweit der Erblasser nichts anderes verfügt, in den Rechten und Pflichten des amtlichen Erbschaftsverwalters. Sie…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 64"]

- **Die Vereine", "Art. 64"]**: Art. 64 Die Versammlung der Mitglieder bildet das oberste Organ des Vereins. Sie wird vom Vorstand einberufen. Die Einberufung erfolgt nach Vorschrift der…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Die Güterverbindung", "Art. 214"]

- **Die Güterverbindung", "Art. 214"]**: Art. 214 1 Ergibt sich nach der Ausscheidung des Mannes- und Frauengutes ein Vorschlag, so gehört er zu einem Drittel der Ehefrau oder ihren Nachkommen und im…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Dreizehnter Titel: — Die gesetzlichen Erben", "Art. 462"]

- **Die gesetzlichen Erben", "Art. 462"]**: Art. 462 Überlebende Ehegatten und überlebende eingetragene Partnerinnen oder Partner erhalten: 1. wenn sie mit Nachkommen zu teilen haben, die Hälfte der…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Vierter Abschnitt: — Die Gütertrennung", "Art. 245"]

- **Die Gütertrennung", "Art. 245"]**: Art. 245 Die Einkünfte und der Erwerb gehören dem Ehegatten, von dessen Vermögen oder Arbeit sie herrühren. Die Einkünfte und der Erwerb gehören dem Ehegatten…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Die Verfügungsfreiheit", "Art. 476"]

- **Die Verfügungsfreiheit", "Art. 476"]**: Art. 476 Ist ein auf den Tod des Erblassers gestellter Versicherungsanspruch, einschliesslich eines solchen Anspruchs aus der gebundenen Selbstvorsorge, mit…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 19c"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 19c"]**: Art. 19c Urteilsfähige handlungsunfähige Personen üben die Rechte, die ihnen um ihrer Persönlichkeit willen zustehen, selbstständig aus; vorbehalten bleiben…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 9b"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 9b"]**: Art. 9b 1 Für Ehegatten, die bisher unter dem Güterstand der Güterverbindung gestanden haben, gelten im Verhältnis untereinander und gegenüber Dritten die…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 14"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 14"]**: Art. 14 Volljährig ist, wer das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 314"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 314"]**: Art. 314 Die Bestimmungen über das Verfahren vor der Erwachsenenschutzbehörde sind sinngemäss anwendbar. Die Kindesschutzbehörde kann in geeigneten Fällen die…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 43"]

- **Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 43"]**: Art. 43 Die Zivilstandsbehörden beheben von Amtes wegen Fehler, die auf einem offensichtlichen Versehen oder Irrtum beruhen.

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 62"]

- **Die Vereine", "Art. 62"]**: Art. 62 Vereine, denen die Persönlichkeit nicht zukommt, oder die sie noch nicht erlangt haben, sind den einfachen Gesellschaften gleichgestellt.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 649"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 649"]**: Art. 649 Die Verwaltungskosten, Steuern und anderen Lasten, die aus dem Miteigentum erwachsen oder auf der gemeinschaftlichen Sache ruhen, werden von den…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Vierter Abschnitt: — Verantwortlichkeit", "Art. 454"]

- **Verantwortlichkeit", "Art. 454"]**: Art. 454 Wer im Rahmen der behördlichen Massnahmen des Erwachsenenschutzes durch widerrechtliches Handeln oder Unterlassen verletzt wird, hat Anspruch auf…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 709"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 709"]**: Art. 709 Den Kantonen bleibt es vorbehalten, zu bestimmen, in welchem Umfange Quellen, Brunnen und Bäche, die sich in Privateigentum befinden, auch von den…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 199"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 199"]**: Art. 199 Die Ehegatten können durch Ehevertrag Vermögenswerte der Errungenschaft, die für die Ausübung eines Berufes oder den Betrieb eines Gewerbes bestimmt…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 672"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 672"]**: Art. 672 Findet keine Trennung des Materials vom Boden statt, so hat der Grundeigentümer für das Material eine angemessene Entschädigung zu leisten. Bei bösem…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Dritter Titel: — Die Eheschliessung", "Dritter Abschnitt: — Vorbereitung der Eheschliessung und Trauung", "Art. 98"]

- **Vorbereitung der Eheschliessung und Trauung", "Art. 98"]**: Art. 98 Die Verlobten stellen das Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens beim Zivilstandsamt des Wohnortes einer oder eines der Verlobten. Sie…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Dritter Titel: — Die Eheschliessung", "Zweiter Abschnitt: — Die Ehevoraussetzungen", "Art. 96"]

- **Die Ehevoraussetzungen", "Art. 96"]**: Art. 96 Wer eine Ehe eingehen will, hat den Nachweis zu erbringen, dass eine frühere Ehe oder eine mit einer Drittperson begründete eingetragene Partnerschaft…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 201"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 201"]**: Art. 201 Innerhalb der gesetzlichen Schranken verwaltet und nutzt jeder Ehegatte seine Errungenschaft und sein Eigengut und verfügt darüber. Steht ein…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 948"]

- **Das Grundbuch", "Art. 948"]**: Art. 948 Die Anmeldungen zur Eintragung in das Grundbuch werden nach ihrer zeitlichen Reihenfolge ohne Aufschub in das Tagebuch eingeschrieben, unter Angabe…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 216"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 216"]**: Art. 216 1 Der Ehemann verwaltet das Gesamtgut. 2 Die Kosten der Verwaltung trägt das Gesamtgut. 3 Der Ehefrau steht die Verwaltung insoweit zu, als sie zur…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 28i"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 28i"]**: Art. 28i Der Betroffene muss den Text der Gegendarstellung innert 20 Tagen, nachdem er von der beanstandeten Tatsachendarstellung Kenntnis erhalten hat…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 853"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 853"]**: Art. 853 Ist die Schuldbriefforderung getilgt, so kann der Schuldner vom Gläubiger verlangen, dass dieser: 1. der Übertragung des Register-Schuldbriefs auf den…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Zweiter Abschnitt: — Die Teilungsart", "Art. 613a"]

- **Die Teilungsart", "Art. 613a"]**: Art. 613a Stirbt der Pächter eines landwirtschaftlichen Gewerbes und führt einer seiner Erben die Pacht allein weiter, so kann dieser verlangen, dass ihm das…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Erster Abschnitt: — Die Sicherungsmassregeln", "Art. 551"]

- **Die Sicherungsmassregeln", "Art. 551"]**: Art. 551 Die zuständige Behörde hat von Amtes wegen die zur Sicherung des Erbganges nötigen Massregeln zu treffen. Solche Massregeln sind insbesondere in den…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Anerkennung und Vaterschaftsurteil", "Art. 260"]

- **Anerkennung und Vaterschaftsurteil", "Art. 260"]**: Art. 260 Besteht das Kindesverhältnis nur zur Mutter, so kann der Vater das Kind anerkennen. Ist der Anerkennende minderjährig, steht er unter umfassender…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 30a"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 30a"]**: Art. 30a Stirbt ein Ehegatte, so kann der andere, wenn er bei der Eheschliessung seinen Namen geändert hat, jederzeit gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Erster Abschnitt: — Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 740a"]

- **Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 740a"]**: Art. 740a Sind mehrere Berechtigte gestützt auf dieselbe Dienstbarkeit an einer gemeinschaftlichen Vorrichtung beteiligt und ist nichts anderes vereinbart, so…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Dritter Abschnitt: — Die Stiftungen", "Art. 83a"]

- **Die Stiftungen", "Art. 83a"]**: Art. 83a Das oberste Stiftungsorgan führt die Geschäftsbücher der Stiftung. Die Vorschriften des Obligationenrechts über die kaufmännische Buchführung und…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 712"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 712"]**: Art. 712 Eigentümer von Trinkwasserversorgungen können auf dem Wege der Enteignung die Abtretung des umliegenden Bodens verlangen, soweit es zum Schutz ihrer…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 296"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 296"]**: Art. 296 Die elterliche Sorge dient dem Wohl des Kindes. Die Kinder stehen, solange sie minderjährig sind, unter der gemeinsamen elterlichen Sorge von Vater…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Zwanzigster Titel: — Das Fahrniseigentum", "Art. 724"]

- **Das Fahrniseigentum", "Art. 724"]**: Art. 724 Herrenlose Naturkörper oder Altertümer von wissenschaftlichem Wert sind Eigentum des Kantons, in dessen Gebiet sie gefunden worden sind. Ohne…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Dritter Abschnitt: — Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 434"]

- **Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 434"]**: Art. 434 Fehlt die Zustimmung der betroffenen Person, so kann die Chefärztin oder der Chefarzt der Abteilung die im Behandlungsplan vorgesehenen medizinischen…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Erster Abschnitt: — Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 655a"]

- **Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 655a"]**: Art. 655a Ein Grundstück kann mit einem anderen Grundstück derart verknüpft werden, dass der jeweilige Eigentümer des Hauptgrundstücks auch Eigentümer des…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Erster Abschnitt: — Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 890"]

- **Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 890"]**: Art. 890 Der Gläubiger haftet für den aus der Wertverminderung oder aus dem Untergang der verpfändeten Sache entstandenen Schaden, sofern er nicht nachweist…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 19d"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 19d"]**: Art. 19d Die Handlungsfähigkeit kann durch eine Massnahme des Erwachsenenschutzes eingeschränkt werden.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 396"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 396"]**: Art. 396 Eine Mitwirkungsbeistandschaft wird errichtet, wenn bestimmte Handlungen der hilfsbedürftigen Person zu deren Schutz der Zustimmung des Beistands oder…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Zweiter Abschnitt: — Die Hausgewalt", "Art. 332"]

- **Die Hausgewalt", "Art. 332"]**: Art. 332 Die Ordnung, der die Hausgenossen unterstellt sind, hat auf die Interessen aller Beteiligten in billiger Weise Rücksicht zu nehmen. Insbesondere soll…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Dritter Abschnitt: — Die Stiftungen", "Art. 83b"]

- **Die Stiftungen", "Art. 83b"]**: Art. 83b Das oberste Stiftungsorgan bezeichnet eine Revisionsstelle. Die Aufsichtsbehörde kann eine Stiftung von der Pflicht befreien, eine Revisionsstelle zu…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 701"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 701"]**: Art. 701 Kann jemand einen drohenden Schaden oder eine gegenwärtige Gefahr nur dadurch von sich oder andern abwenden, dass er in das Grundeigentum eines…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 692"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 692"]**: Art. 692 Der belastete Grundeigentümer hat Anspruch darauf, dass auf seine Interessen in billiger Weise Rücksicht genommen werde. Wo ausserordentliche Umstände…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 253"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 253"]**: Art. 253 Art. 253

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Zweiter Abschnitt: — Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 561"]

- **Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 561"]**: Art. 561 Art. 561

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Dritter Abschnitt: — Die Stiftungen", "Art. 85"]

- **Die Stiftungen", "Art. 85"]**: Art. 85 Die zuständige Bundes- oder Kantonsbehörde kann auf Antrag der Aufsichtsbehörde und nach Anhörung des obersten Stiftungsorgans die Organisation der…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 864"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 864"]**: Art. 864 Zur Übertragung der Schuldbriefforderung bedarf es der Übergabe des Pfandtitels an den Erwerber. Lautet der Titel auf den Namen einer Person, so…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 806"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 806"]**: Art. 806 Ist das verpfändete Grundstück vermietet oder verpachtet, so erstreckt sich die Pfandhaft auch auf die Miet- oder Pachtzinsforderungen, die seit…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 124d"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 124d"]**: Art. 124d Ist aufgrund einer Abwägung der Vorsorgebedürfnisse beider Ehegatten ein Ausgleich aus Mitteln der beruflichen Vorsorge nicht zumutbar, so schuldet…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 10e"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 10e"]**: Art. 10e 1 Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 1984 werden keine neuen Eintragungen im Güterrechtsregister mehr vorgenommen. 2 Das Recht, ins…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Zweiter Abschnitt: — Verfahren", "Art. 450b"]

- **Verfahren", "Art. 450b"]**: Art. 450b Die Beschwerdefrist beträgt dreissig Tage seit Mitteilung des Entscheids. Diese Frist gilt auch für beschwerdeberechtigte Personen, denen der…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 14"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 14"]**: Art. 14 1 Für den Erwachsenenschutz gilt das neue Recht, sobald die Änderung vom 19. Dezember 2008 in Kraft getreten ist. 2 Personen, die nach bisherigem Recht…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 676"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 676"]**: Art. 676 Leitungen zur Versorgung und Entsorgung, die sich ausserhalb des Grundstücks befinden, dem sie dienen, gehören, wo es nicht anders geordnet ist, dem…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 20bis"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 20bis"]**: Art. 20bis Das vom früheren kantonalen Recht beherrschte Stockwerkeigentum ist den neuen Vorschriften dieses Gesetzes unterstellt, auch wenn die Stockwerke…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 681a"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 681a"]**: Art. 681a Der Verkäufer muss die Vorkaufsberechtigten über den Abschluss und den Inhalt des Kaufvertrags in Kenntnis setzen. Will der Vorkaufsberechtigte sein…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 654a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 654a"]**: Art. 654a Für die Aufhebung von gemeinschaftlichem Eigentum an landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken gilt zudem das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 415"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 415"]**: Art. 415 Die Erwachsenenschutzbehörde prüft die Rechnung und erteilt oder verweigert die Genehmigung; wenn nötig, verlangt sie eine Berichtigung. Sie prüft den…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 649c"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 649c"]**: Art. 649c Die Bestimmungen über den Ausschluss eines Miteigentümers sind auf den Nutzniesser und auf den Inhaber eines anderen dinglichen oder vorgemerkten…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Zweiter Abschnitt: — Das Pfandrecht an Forderungen und andern Rechten", "Art. 901"]

- **Das Pfandrecht an Forderungen und andern Rechten", "Art. 901"]**: Art. 901 Bei Inhaberpapieren genügt zur Verpfändung die Übertragung der Urkunde an den Pfandgläubiger. Bei andern Wertpapieren bedarf es der Übergabe der…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Erster Abschnitt: — Die Sicherungsmassregeln", "Art. 554"]

- **Die Sicherungsmassregeln", "Art. 554"]**: Art. 554 Die Erbschaftsverwaltung wird angeordnet: 1. wenn ein Erbe dauernd und ohne Vertretung abwesend ist, sofern es seine Interessen erfordern; 2. wenn…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 796"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 796"]**: Art. 796 Das Grundpfand wird nur auf Grundstücke errichtet, die in das Grundbuch aufgenommen sind. Die Kantone sind befugt, die Verpfändung von öffentlichem…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Die Güterverbindung", "Art. 212"]

- **Die Güterverbindung", "Art. 212"]**: Art. 212 1 Stirbt die Ehefrau, so fällt das eingebrachte Frauengut mit Vorbehalt der erbrechtlichen Ansprüche des Ehemannes an die Erben der Frau. 2 Für das…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 288"]

- **Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 288"]**: Art. 288 Die Abfindung des Kindes für seinen Unterhaltsanspruch kann vereinbart werden, wenn sein Interesse es rechtfertigt. Die Vereinbarung wird für das Kind…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Zweiter Abschnitt: — Die Grundpfandverschreibung", "Art. 835"]

- **Die Grundpfandverschreibung", "Art. 835"]**: Art. 835 Die Übertragung der Forderung, für die eine Grundpfandverschreibung errichtet ist, bedarf zu ihrer Gültigkeit keiner Eintragung in das Grundbuch.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 314c"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 314c"]**: Art. 314c Jede Person kann der Kindesschutzbehörde Meldung erstatten, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Dritter Abschnitt: — Die Verfügungsarten", "Art. 496"]

- **Die Verfügungsarten", "Art. 496"]**: Art. 496 Sind im Erbvertrag bestimmte Erben an Stelle des Verzichtenden eingesetzt, so fällt der Verzicht dahin, wenn diese die Erbschaft aus irgendeinem…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 849"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 849"]**: Art. 849 Der Schuldner kann nur Einreden geltend machen, die sich aus dem Eintrag im Grundbuch ergeben, ihm persönlich gegen den ihn belangenden Gläubiger…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 47"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 47"]**: Art. 47 Das Sachenrecht dieses Gesetzes tritt im Allgemeinen in Kraft, auch ohne dass die Grundbücher angelegt worden sind. Das Sachenrecht dieses Gesetzes…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 425"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 425"]**: Art. 425 Endet das Amt, so erstattet der Beistand oder die Beiständin der Erwachsenenschutzbehörde den Schlussbericht und reicht gegebenenfalls die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Zweiter Abschnitt: — Verfahren", "Art. 450c"]

- **Verfahren", "Art. 450c"]**: Art. 450c Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, sofern die Erwachsenenschutzbehörde oder die gerichtliche Beschwerdeinstanz nichts anderes verfügt.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 424"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 424"]**: Art. 424 Der Beistand oder die Beiständin ist verpflichtet, nicht aufschiebbare Geschäfte weiterzuführen, bis der Nachfolger oder die Nachfolgerin das Amt…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 957"]

- **Das Grundbuch", "Art. 957"]**: Art. 957 Art. 957

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Zweiter Abschnitt: — Die Grundpfandverschreibung", "Art. 828"]

- **Die Grundpfandverschreibung", "Art. 828"]**: Art. 828 Das kantonale Recht kann den Erwerber eines Grundstückes, der nicht persönlich für die darauf lastenden Schulden haftbar ist, ermächtigen, solange…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Die Güterverbindung", "Art. 200"]

- **Die Güterverbindung", "Art. 200"]**: Art. 200 1 Der Ehemann verwaltet das eheliche Vermögen. 2 Er trägt die Kosten der Verwaltung. 3 Der Ehefrau steht die Verwaltung insoweit zu, als sie zur…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 11a"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 11a"]**: Art. 11a Ändert sich das eheliche Güterrecht mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 1984, so gelten für die Haftung die Bestimmungen über den…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 33a"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 33a"]**: Art. 33a 1 Gülten sowie in Serien ausgegebene Schuldbriefe bleiben im Grundbuch eingetragen. 2 Sie unterstehen weiterhin den Bestimmungen des bisherigen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 305"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 305"]**: Art. 305 Das urteilsfähige Kind unter elterlicher Sorge kann im Rahmen des Personenrechts durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten begründen und…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 298e"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 298e"]**: Art. 298e Hat eine Person das Kind adoptiert, mit dessen Mutter oder Vater sie eine faktische Lebensgemeinschaft führt, und tritt eine wesentliche Änderung der…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Vierter Abschnitt: — …", "Art. 916–918"]

- **…", "Art. 916–918"]**: Art. 916–918 Art. 916–918

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 286"]

- **Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 286"]**: Art. 286 Das Gericht kann anordnen, dass der Unterhaltsbeitrag sich bei bestimmten Veränderungen der Bedürfnisse des Kindes oder der Leistungsfähigkeit der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Dritter Titel: — Die Eheschliessung", "Dritter Abschnitt: — Vorbereitung der Eheschliessung und Trauung", "Art. 100"]

- **Vorbereitung der Eheschliessung und Trauung", "Art. 100"]**: Art. 100 Die Trauung kann innerhalb von drei Monaten stattfinden, nachdem der Abschluss des Vorbereitungsverfahrens mitgeteilt wurde.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 245"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 245"]**: Art. 245 Weist ein Ehegatte ein überwiegendes Interesse nach, so kann er verlangen, dass ihm auch andere Vermögenswerte auf Anrechnung zugeteilt werden.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Erster Abschnitt: — Die Gemeinschaft der Eltern und Kinder", "Art. 270a"]

- **Die Gemeinschaft der Eltern und Kinder", "Art. 270a"]**: Art. 270a Steht die elterliche Sorge einem Elternteil zu, so erhält das Kind dessen Ledignamen. Steht die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu, so…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Das Kindesvermögen", "Art. 319"]

- **Das Kindesvermögen", "Art. 319"]**: Art. 319 Die Eltern dürfen die Erträge des Kindesvermögens für Unterhalt, Erziehung und Ausbildung des Kindes und, soweit es der Billigkeit entspricht, auch…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Erster Abschnitt: — Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 736"]

- **Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 736"]**: Art. 736 Hat eine Dienstbarkeit für das berechtigte Grundstück alles Interesse verloren, so kann der Belastete ihre Löschung verlangen. Ist ein Interesse des…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Dritter Titel: — Die Eheschliessung", "Erster Abschnitt: — Das Verlöbnis", "Art. 91"]

- **Das Verlöbnis", "Art. 91"]**: Art. 91 Mit Ausnahme der gewöhnlichen Gelegenheitsgeschenke können die Verlobten Geschenke, die sie einander gemacht haben, bei Auflösung des Verlöbnisses…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 292"]

- **Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 292"]**: Art. 292 Vernachlässigen die Eltern beharrlich die Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht, oder ist anzunehmen, dass sie Anstalten zur Flucht treffen oder ihr…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Die Güterverbindung", "Art. 210"]

- **Die Güterverbindung", "Art. 210"]**: Art. 210 1 Im Konkurse und bei der Pfändung von Vermögenswerten des Ehemannes kann die Ehefrau ihre Ersatzforderung für das eingebrachte und nicht mehr…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 268abis"]

- **Die Adoption", "Art. 268abis"]**: Art. 268abis Das Kind wird durch die für das Adoptionsverfahren zuständige kantonale Behörde oder durch eine beauftragte Drittperson in geeigneter Weise…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 230"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 230"]**: Art. 230 Ohne Zustimmung des andern kann ein Ehegatte weder eine Erbschaft, die ins Gesamtgut fallen würde, ausschlagen noch eine überschuldete Erbschaft…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 32"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 32"]**: Art. 32 Wer zur Ausübung eines Rechtes sich darauf beruft, dass eine Person lebe oder gestorben sei oder zu einer bestimmten Zeit gelebt oder eine andere…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Zwanzigster Titel: — Das Fahrniseigentum", "Art. 713"]

- **Das Fahrniseigentum", "Art. 713"]**: Art. 713 Gegenstand des Fahrniseigentums sind die ihrer Natur nach beweglichen körperlichen Sachen sowie die Naturkräfte, die der rechtlichen Herrschaft…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Sechster Abschnitt: — Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 519"]

- **Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 519"]**: Art. 519 Eine Verfügung von Todes wegen wird auf erhobene Klage für ungültig erklärt: 1. wenn sie vom Erblasser zu einer Zeit errichtet worden ist, da er nicht…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 268c"]

- **Die Adoption", "Art. 268c"]**: Art. 268c Die Adoptiveltern haben das Kind entsprechend seinem Alter und seiner Reife über die Tatsache seiner Adoption in Kenntnis zu setzen. Das…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 962"]

- **Das Grundbuch", "Art. 962"]**: Art. 962 Das Gemeinwesen oder ein anderer Träger einer öffentlichen Aufgabe muss eine für ein bestimmtes Grundstück verfügte Eigentumsbeschränkung des…

### ["Zweiter Abschnitt: — Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 60"]

- **Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 60"]**: Art. 60 1 Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sind die damit im Widerspruch stehenden zivilrechtlichen Bestimmungen des Bundes aufgehoben. 2 Insbesondere…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Dritter Abschnitt: — Die Grundlasten", "Art. 791"]

- **Die Grundlasten", "Art. 791"]**: Art. 791 Der Gläubiger der Grundlast hat keine persönliche Forderung gegen den Schuldner, sondern nur ein Recht auf Befriedigung aus dem Werte des belasteten…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 179"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 179"]**: Art. 179 1 Ein Ehevertrag kann sowohl vor als nach Eingehung der Ehe abgeschlossen werden. 2 Die Brautleute oder Ehegatten haben für ihren Vertrag einen der…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Erster Abschnitt: — Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 888"]

- **Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 888"]**: Art. 888 Das Faustpfandrecht geht unter, sobald der Gläubiger die Pfandsache nicht mehr besitzt und auch von dritten Besitzern nicht zurückverlangen kann. Es…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Fünfter Titel: — Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 168"]

- **Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 168"]**: Art. 168 Jeder Ehegatte kann mit dem andern oder mit Dritten Rechtsgeschäfte abschliessen, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Zwanzigster Titel: — Das Fahrniseigentum", "Art. 720a"]

- **Das Fahrniseigentum", "Art. 720a"]**: Art. 720a Wer ein verlorenes Tier findet, hat unter Vorbehalt von Artikel 720 Absatz 3 den Eigentümer davon zu benachrichtigen und, wenn er ihn nicht kennt…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Dritter Titel: — Die Eheschliessung", "Dritter Abschnitt: — Vorbereitung der Eheschliessung und Trauung", "Art. 101"]

- **Vorbereitung der Eheschliessung und Trauung", "Art. 101"]**: Art. 101 Die Trauung findet im Trauungslokal des Zivilstandskreises statt, den die Verlobten gewählt haben. Ist das Vorbereitungsverfahren in einem andern…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Dritter Abschnitt: — Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 436"]

- **Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 436"]**: Art. 436 Besteht eine Rückfallgefahr, so versucht die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt mit der betroffenen Person vor deren Entlassung…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 949d"]

- **Das Grundbuch", "Art. 949d"]**: Art. 949d Die Kantone, die das Grundbuch mittels Informatik führen, können private Aufgabenträger einsetzen, um: 1. den Zugriff auf die Daten des Grundbuchs im…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 124b"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 124b"]**: Art. 124b Die Ehegatten können in einer Vereinbarung über die Scheidungsfolgen von der hälftigen Teilung abweichen oder auf den Vorsorgeausgleich verzichten…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 752"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 752"]**: Art. 752 Der Nutzniesser haftet für den Untergang und den Minderwert der Sache, insofern er nicht nachweist, dass dieser Schaden ohne sein Verschulden…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 217"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 217"]**: Art. 217 1 Zu Verfügungen über Vermögenswerte des Gesamtgutes bedarf es einer Erklärung der beiden Ehegatten oder der Einwilligung des einen zur Verfügung des…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 9a"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 9a"]**: Art. 9a 1 Für die Ehen, die beim Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 1984 bestehen, gilt das neue Recht, soweit nichts anderes bestimmt ist. 2 Für…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 767"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 767"]**: Art. 767 Der Nutzniesser hat den Gegenstand zugunsten des Eigentümers gegen Feuer und andere Gefahren zu versichern, soweit diese Versicherung nach…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Siebenter Abschnitt: — Klagen aus Erbverträgen", "Art. 534"]

- **Klagen aus Erbverträgen", "Art. 534"]**: Art. 534 Überträgt der Erblasser sein Vermögen bei Lebzeiten auf den Vertragserben, so kann dieser ein öffentliches Inventar aufnehmen lassen. Hat der…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 708"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 708"]**: Art. 708 Bilden benachbarte Quellen verschiedener Eigentümer als Ausfluss eines gemeinsamen Sammelgebietes zusammen eine Quellengruppe, so kann jeder…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 9g"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 9g"]**: Art. 9g 1 Für gleichgeschlechtliche Ehepaare, die vor der abschliessenden Inkraftsetzung der Änderung vom 18. Dezember 2020 die Ehe im Ausland geschlossen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Erster Abschnitt: — Die Scheidungsvoraussetzungen", "Art. 114"]

- **Die Scheidungsvoraussetzungen", "Art. 114"]**: Art. 114 Ein Ehegatte kann die Scheidung verlangen, wenn die Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit der Klage oder bei Wechsel zur Scheidung auf Klage…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 124e"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 124e"]**: Art. 124e Ist ein Ausgleich aus Mitteln der beruflichen Vorsorge nicht möglich, so schuldet der verpflichtete Ehegatte dem berechtigten Ehegatten eine…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Zweiter Abschnitt: — Das Pfandrecht an Forderungen und andern Rechten", "Art. 904"]

- **Das Pfandrecht an Forderungen und andern Rechten", "Art. 904"]**: Art. 904 Beim Pfandrecht an einer verzinslichen Forderung oder an einer Forderung mit andern zeitlich wiederkehrenden Nebenleistungen, wie Dividenden, gilt…
- **["Einleitung", "Art. 4"]**: Art. 4 Wo das Gesetz das Gericht auf sein Ermessen oder auf die Würdigung der Umstände oder auf wichtige Gründe verweist, hat es seine Entscheidung nach Recht…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 690"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 690"]**: Art. 690 Bei Entwässerungen hat der Eigentümer des unterhalb liegenden Grundstückes das Wasser, das ihm schon vorher auf natürliche Weise zugeflossen ist, ohne…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Dritter Abschnitt: — Die Stiftungen", "Art. 88"]

- **Die Stiftungen", "Art. 88"]**: Art. 88 Die zuständige Bundes- oder Kantonsbehörde hebt die Stiftung auf Antrag oder von Amtes wegen auf, wenn: 1. deren Zweck unerreichbar geworden ist und…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 20"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 20"]**: Art. 20 Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten. In gerader Linie sind zwei Personen miteinander verwandt, wenn…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 241"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 241"]**: Art. 241 Wird die Gütergemeinschaft durch Tod eines Ehegatten oder durch Vereinbarung eines andern Güterstandes aufgelöst, so steht jedem Ehegatten oder seinen…
- **["Einleitung", "Art. 6"]**: Art. 6 Die Kantone werden in ihren öffentlich-rechtlichen Befugnissen durch das Bundeszivilrecht nicht beschränkt. Sie können in den Schranken ihrer Hoheit den…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 1"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 1"]**: Art. 1 1 Die rechtlichen Wirkungen von Tatsachen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingetreten sind, werden auch nachher gemäss den Bestimmungen des…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Vierter Abschnitt: — Die Verfügungsformen", "Art. 505"]

- **Die Verfügungsformen", "Art. 505"]**: Art. 505 Die eigenhändige letztwillige Verfügung ist vom Erblasser von Anfang bis zu Ende mit Einschluss der Angabe von Jahr, Monat und Tag der Errichtung von…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 749"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 749"]**: Art. 749 Die Nutzniessung endigt mit dem Tode des Berechtigten und für juristische Personen mit deren Auflösung. Sie kann jedoch für diese höchstens 100 Jahre…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 65"]

- **Die Vereine", "Art. 65"]**: Art. 65 Die Vereinsversammlung beschliesst über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern, wählt den Vorstand und entscheidet in allen Angelegenheiten…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Vierter Abschnitt: — Die Verfügungsformen", "Art. 507"]

- **Die Verfügungsformen", "Art. 507"]**: Art. 507 Die mündliche Verfügung ist sofort von einem der Zeugen unter Angabe von Ort, Jahr, Monat und Tag der Errichtung in Schrift zu verfassen, von beiden…
- **["Einleitung", "Art. 2"]**: Art. 2 Jedermann hat in der Ausübung seiner Rechte und in der Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Der offenbare Missbrauch eines…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 413"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 413"]**: Art. 413 Der Beistand oder die Beiständin hat bei der Erfüllung der Aufgaben die gleiche Sorgfaltspflicht wie eine beauftragte Person nach den Bestimmungen des…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Die Güterverbindung", "Art. 208"]

- **Die Güterverbindung", "Art. 208"]**: Art. 208 1 Die Ehefrau ist während und nach der Ehe nur mit dem Werte ihres Sonderguts verpflichtet: 1. für die Schulden, die sie als Sondergutsschulden…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 269b"]

- **Die Adoption", "Art. 269b"]**: Art. 269b Die Klage ist binnen sechs Monaten seit Entdeckung des Anfechtungsgrundes und in jedem Falle binnen zwei Jahren seit der Adoption zu erheben.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 682a"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 682a"]**: Art. 682a Für die Vorkaufsrechte an landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken gilt zudem das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis zu Dritten und Zusammenarbeitspflicht", "Art. 451"]

- **Verhältnis zu Dritten und Zusammenarbeitspflicht", "Art. 451"]**: Art. 451 Die Erwachsenenschutzbehörde ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit nicht überwiegende Interessen entgegenstehen. Wer ein Interesse glaubhaft…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 27"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 27"]**: Art. 27 Auf die Rechts- und Handlungsfähigkeit kann niemand ganz oder zum Teil verzichten. Niemand kann sich seiner Freiheit entäussern oder sich in ihrem…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 420"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 420"]**: Art. 420 Werden der Ehegatte, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner, die Eltern, ein Nachkomme, ein Geschwister, die faktische…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Erster Abschnitt: — Die eigene Vorsorge", "Art. 361"]

- **Die eigene Vorsorge", "Art. 361"]**: Art. 361 Der Vorsorgeauftrag ist eigenhändig zu errichten oder öffentlich zu beurkunden. Der eigenhändige Vorsorgeauftrag ist von der auftraggebenden Person…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 681b"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 681b"]**: Art. 681b Die Vereinbarung, mit welcher ein gesetzliches Vorkaufsrecht ausgeschlossen oder abgeändert wird, bedarf zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 46"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 46"]**: Art. 46 1 Die Einführung des Grundbuches nach den Vorschriften dieses Gesetzes kann mit Ermächtigung des Bundesrates durch die Kantone verschoben werden…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779d"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779d"]**: Art. 779d Der Grundeigentümer hat dem bisherigen Bauberechtigten für die heimfallenden Bauwerke eine angemessene Entschädigung zu leisten, die jedoch den…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 265c"]

- **Die Adoption", "Art. 265c"]**: Art. 265c Von der Zustimmung eines Elternteils kann abgesehen werden, wenn er unbekannt, mit unbekanntem Aufenthalt länger abwesend oder dauernd urteilsunfähig…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 390"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 390"]**: Art. 390 Die Erwachsenenschutzbehörde errichtet eine Beistandschaft, wenn eine volljährige Person: 1. wegen einer geistigen Behinderung, einer psychischen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 252"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 252"]**: Art. 252 Das Kindesverhältnis entsteht zwischen dem Kind und der Mutter mit der Geburt. Zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil wird es kraft der Ehe der…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Dritter Abschnitt: — Das öffentliche Inventar", "Art. 591"]

- **Das öffentliche Inventar", "Art. 591"]**: Art. 591 Bürgschaftsschulden des Erblassers werden im Inventar besonders aufgezeichnet und können gegen den Erben, auch wenn er die Erbschaft annimmt, nur bis…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Dritter Abschnitt: — Das Stockwerkeigentum", "Art. 712p"]

- **Das Stockwerkeigentum", "Art. 712p"]**: Art. 712p Die Versammlung der Stockwerkeigentümer ist beschlussfähig, wenn die Hälfte aller Stockwerkeigentümer, die zugleich zur Hälfte anteilsberechtigt ist…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Dritter Abschnitt: — Das Stockwerkeigentum", "Art. 712t"]

- **Das Stockwerkeigentum", "Art. 712t"]**: Art. 712t Der Verwalter vertritt in allen Angelegenheiten der gemeinschaftlichen Verwaltung, die in den Bereich seiner gesetzlichen Aufgaben fallen, sowohl die…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Die Verfügungsfreiheit", "Art. 480"]

- **Die Verfügungsfreiheit", "Art. 480"]**: Art. 480 Bestehen gegen einen Nachkommen des Erblassers Verlustscheine, so kann ihm der Erblasser die Hälfte seines Pflichtteils entziehen, wenn er diese den…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 9d"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 9d"]**: Art. 9d 1 Nach Inkrafttreten des neuen Rechts richtet sich die güterrechtliche Auseinandersetzung unter den Ehegatten für die ganze Dauer des früheren und des…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 863"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 863"]**: Art. 863 Die Schuldbriefforderung kann nur in Verbindung mit dem Besitz des Pfandtitels veräussert, verpfändet oder überhaupt geltend gemacht werden…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 848"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 848"]**: Art. 848 Die Schuldbriefforderung und das Pfandrecht bestehen dem Eintrag gemäss für jede Person zu Recht, die sich in gutem Glauben auf das Grundbuch…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Elternschaft des Ehemannes oder der Ehefrau", "Art. 255a"]

- **Die Elternschaft des Ehemannes oder der Ehefrau", "Art. 255a"]**: Art. 255a Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt mit einer Frau verheiratet und wurde das Kind nach den Bestimmungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes vom 18…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 130"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 130"]**: Art. 130 Die Beitragspflicht erlischt mit dem Tod der berechtigten oder der verpflichteten Person. Vorbehältlich einer anderen Vereinbarung entfällt sie auch…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 414"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 414"]**: Art. 414 Der Beistand oder die Beiständin informiert die Erwachsenenschutzbehörde unverzüglich über Umstände, die eine Änderung der Massnahme erfordern oder…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 277"]

- **Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 277"]**: Art. 277 Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert bis zur Volljährigkeit des Kindes. Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 43"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 43"]**: Art. 43 1 Bei der Einführung des Grundbuches sollen die dinglichen Rechte, die bereits bestehen, zur Eintragung gebracht werden. 2 Zu diesem Zwecke ist eine…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Zweiter Abschnitt: — Die Hausgewalt", "Art. 333"]

- **Die Hausgewalt", "Art. 333"]**: Art. 333 Verursacht ein Hausgenosse, der minderjährig oder geistig behindert ist, unter umfassender Beistandschaft steht oder an einer psychischen Störung…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 12c"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 12c"]**: Art. 12c Die Bestimmungen der Änderung vom 17. Juni 2016 über das Adoptionsgeheimnis, die Auskunft über die leiblichen Eltern und deren Nachkommen sowie die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 235"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 235"]**: Art. 235 Der Güterstand hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit von Schulden zwischen Ehegatten. Bereitet indessen die Zahlung von Geldschulden oder die…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Dritter Abschnitt: — Die Ausgleichung", "Art. 627"]

- **Die Ausgleichung", "Art. 627"]**: Art. 627 Fällt ein Erbe vor oder nach dem Erbgang weg, so geht seine Ausgleichungspflicht auf die Erben über, die an seine Stelle treten. Nachkommen eines…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Dritter Abschnitt: — Das Familienvermögen", "Art. 345"]

- **Das Familienvermögen", "Art. 345"]**: Art. 345 Stirbt ein Gemeinder, so können die Erben, die nicht in der Gemeinderschaft stehen, nur die Abfindung beanspruchen. Hinterlässt er erbberechtigte…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Erster Abschnitt: — Die eigene Vorsorge", "Art. 368"]

- **Die eigene Vorsorge", "Art. 368"]**: Art. 368 Sind die Interessen der auftraggebenden Person gefährdet oder nicht mehr gewahrt, so trifft die Erwachsenenschutzbehörde von Amtes wegen oder auf…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 10"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 10"]**: Art. 10 1 Haben die Ehegatten nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches einen Ehevertrag abgeschlossen, so gilt dieser Ehevertrag weiter, und ihr gesamter…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 777"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 777"]**: Art. 777 Das Wohnrecht wird im Allgemeinen nach den persönlichen Bedürfnissen des Berechtigten bemessen. Er darf aber, falls das Recht nicht ausdrücklich auf…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 21"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 21"]**: Art. 21 1 Die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstandenen Grunddienstbarkeiten bleiben nach der Einführung des Grundbuches auch ohne Eintragung in…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 384"]

- **Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 384"]**: Art. 384 Über jede Massnahme zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit wird Protokoll geführt. Dieses enthält insbesondere den Namen der anordnenden Person, den…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 761"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 761"]**: Art. 761 Der Anspruch auf Sicherstellung besteht nicht gegenüber demjenigen, der den Gegenstand dem Eigentümer unter Vorbehalt der Nutzniessung geschenkt hat…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 55"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 55"]**: Art. 55 Die Organe sind berufen, dem Willen der juristischen Person Ausdruck zu geben. Sie verpflichten die juristische Person sowohl durch den Abschluss von…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Erster Abschnitt: — Die Scheidungsvoraussetzungen", "Art. 115"]

- **Die Scheidungsvoraussetzungen", "Art. 115"]**: Art. 115 Vor Ablauf der zweijährigen Frist kann ein Ehegatte die Scheidung verlangen, wenn ihm die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen, die ihm…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 15"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 15"]**: Art. 15 Art. 15

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 671"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 671"]**: Art. 671 Verwendet jemand zu einem Bau auf seinem Boden fremdes Material oder eigenes Material auf fremdem Boden, so wird es Bestandteil des Grundstückes. Der…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Vierundzwanzigster Titel: — Der Besitz", "Art. 939"]

- **Der Besitz", "Art. 939"]**: Art. 939 Verlangt der Berechtigte die Auslieferung der Sache, so kann der gutgläubige Besitzer für die notwendigen und nützlichen Verwendungen Ersatz…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 315b"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 315b"]**: Art. 315b Zur Abänderung gerichtlicher Anordnungen über die Kindeszuteilung und den Kindesschutz ist das Gericht zuständig: 1. während des…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Erster Abschnitt: — Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 889"]

- **Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 889"]**: Art. 889 Ist das Pfandrecht infolge der Tilgung der Forderung oder aus anderem Grunde untergegangen, so hat der Gläubiger die Pfandsache an den Berechtigten…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 845"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 845"]**: Art. 845 Für die Folgen der Veräusserung und der Teilung des Grundstücks gelten die Bestimmungen über die Grundpfandverschreibung.

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Sechster Abschnitt: — Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 527"]

- **Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 527"]**: Art. 527 Der Herabsetzung unterliegen wie die Verfügungen von Todes wegen: 1. die Zuwendungen auf Anrechnung an den Erbteil, als Heiratsgut, Ausstattung oder…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Erster Abschnitt: — Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 663"]

- **Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 663"]**: Art. 663 Für die Berechnung der Fristen, die Unterbrechung und den Stillstand der Ersitzung finden die Vorschriften über die Verjährung von Forderungen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 183"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 183"]**: Art. 183 Wer einen Ehevertrag schliessen will, muss urteilsfähig sein. Minderjährige sowie volljährige Personen unter einer Beistandschaft, die den Abschluss…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 12d"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 12d"]**: Art. 12d Für die Anfechtung einer unter dem bisherigen Recht erfolgten Ehelicherklärung gelten sinngemäss die Bestimmungen des neuen Rechts über die Anfechtung…

### ["Zweiter Abschnitt: — Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 51"]

- **Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 51"]**: Art. 51 Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sind die zivilrechtlichen Bestimmungen der Kantone aufgehoben, soweit nicht bundesrechtlich etwas anderes…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 962a"]

- **Das Grundbuch", "Art. 962a"]**: Art. 962a Im Grundbuch können angemerkt werden: 1. der gesetzliche Vertreter auf sein Begehren oder auf Begehren der zuständigen Behörde; 2. der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 122"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 122"]**: Art. 122 Die während der Ehe bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge werden bei der…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Fünfzehnter Titel: — Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 550"]

- **Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 550"]**: Art. 550 Stand das Vermögen oder der Erbteil eines Verschwundenen während zehn Jahren in amtlicher Verwaltung, oder hätte dieser ein Alter von 100 Jahren…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 651"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 651"]**: Art. 651 Die Aufhebung erfolgt durch körperliche Teilung, durch Verkauf aus freier Hand oder auf dem Wege der Versteigerung mit Teilung des Erlöses oder durch…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 641a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 641a"]**: Art. 641a Tiere sind keine Sachen. Soweit für Tiere keine besonderen Regelungen bestehen, gelten für sie die auf Sachen anwendbaren Vorschriften.

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 41"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 41"]**: Art. 41 1 … 2 Die Vermessung und die Einführung des Grundbuches kann für die einzelnen Bezirke eines Kantons nacheinander erfolgen. 1 … 2 Die Vermessung und…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Dritter Abschnitt: — Die Ausgleichung", "Art. 633"]

- **Die Ausgleichung", "Art. 633"]**: Art. 633 Art. 633

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Zweiter Abschnitt: — Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 578"]

- **Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 578"]**: Art. 578 Hat ein überschuldeter Erbe die Erbschaft zu dem Zwecke ausgeschlagen, dass sie seinen Gläubigern entzogen bleibe, so können diese oder die…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779k"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779k"]**: Art. 779k Das Pfandrecht kann jederzeit eingetragen werden, solange das Baurecht besteht, und ist von der Löschung im Zwangsverwertungsverfahren ausgenommen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 411"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 411"]**: Art. 411 Der Beistand oder die Beiständin erstattet der Erwachsenenschutzbehörde so oft wie nötig, mindestens aber alle zwei Jahre, einen Bericht über die Lage…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Zweiter Abschnitt: — Das Pfandrecht an Forderungen und andern Rechten", "Art. 900"]

- **Das Pfandrecht an Forderungen und andern Rechten", "Art. 900"]**: Art. 900 Zur Verpfändung einer Forderung, für die keine Urkunde oder nur ein Schuldschein besteht, bedarf es der schriftlichen Abfassung des Pfandvertrages und…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 780"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 780"]**: Art. 780 Das Recht an einer Quelle auf fremdem Grundstück belastet das Quellengrundstück mit der Dienstbarkeit der Aneignung und Ableitung des Quellwassers. Es…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Zweiter Abschnitt: — Die Grundpfandverschreibung", "Art. 838"]

- **Die Grundpfandverschreibung", "Art. 838"]**: Art. 838 Die Eintragung des Pfandrechtes des Verkäufers, der Miterben oder Gemeinder muss spätestens drei Monate nach der Übertragung des Eigentums erfolgen.

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 9e"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 9e"]**: Art. 9e 1 Ehegatten, die unter dem ordentlichen Güterstand der Güterverbindung stehen, ohne diesen Güterstand ehevertraglich geändert zu haben, können bis…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Fünfter Titel: — Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 159"]

- **Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 159"]**: Art. 159 Durch die Trauung werden die Ehegatten zur ehelichen Gemeinschaft verbunden. Sie verpflichten sich gegenseitig, das Wohl der Gemeinschaft in…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Zwanzigster Titel: — Das Fahrniseigentum", "Art. 719"]

- **Das Fahrniseigentum", "Art. 719"]**: Art. 719 Gefangene Tiere werden herrenlos, wenn sie die Freiheit wieder erlangen und ihr Eigentümer ihnen nicht unverzüglich und ununterbrochen nachforscht und…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Dritter Abschnitt: — Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 439"]

- **Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 439"]**: Art. 439 Die betroffene oder eine ihr nahestehende Person kann in folgenden Fällen schriftlich das zuständige Gericht anrufen: 1. bei ärztlich angeordneter…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 380"]

- **Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 380"]**: Art. 380 Die Behandlung einer psychischen Störung einer urteilsunfähigen Person in einer psychiatrischen Klinik richtet sich nach den Bestimmungen über die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Fünfter Titel: — Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 176"]

- **Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 176"]**: Art. 176 Ist die Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes begründet, so muss das Gericht auf Begehren eines Ehegatten: 1. die Unterhaltsbeiträge an die Kinder und…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Erster Abschnitt: — Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 666"]

- **Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 666"]**: Art. 666 Das Grundeigentum geht unter mit der Löschung des Eintrages sowie mit dem vollständigen Untergang des Grundstückes. Der Zeitpunkt, auf den im Falle…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 268"]

- **Die Adoption", "Art. 268"]**: Art. 268 Die Adoption wird von der zuständigen kantonalen Behörde am Wohnsitz der Adoptiveltern ausgesprochen. Die Adoptionsvoraussetzungen müssen bereits bei…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 798a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 798a"]**: Art. 798a Für die Verpfändung von landwirtschaftlichen Grundstücken gilt zudem das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht.

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titelbis: — Die Sammelvermögen", "Art. 89b"]

- **Die Sammelvermögen", "Art. 89b"]**: Art. 89b Ist bei öffentlicher Sammlung für gemeinnützige Zwecke nicht für die Verwaltung oder Verwendung des Sammelvermögens gesorgt, so ordnet die zuständige…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 653"]**: Art. 653 Die Rechte und Pflichten der Gesamteigentümer richten sich nach den Regeln, unter denen ihre gesetzliche oder vertragsmässige Gemeinschaft steht…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 285a"]

- **Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 285a"]**: Art. 285a Familienzulagen, die dem unterhaltspflichtigen Elternteil ausgerichtet werden, sind zusätzlich zum Unterhaltsbeitrag zu zahlen…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 969"]

- **Das Grundbuch", "Art. 969"]**: Art. 969 Der Grundbuchverwalter hat den Beteiligten von den grundbuchlichen Verfügungen, die ohne ihr Wissen erfolgen, Anzeige zu machen; insbesondere teilt er…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 57"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 57"]**: Art. 57 Wird eine juristische Person aufgehoben, so fällt ihr Vermögen, wenn das Gesetz, die Statuten, die Stiftungsurkunde oder die zuständigen Organe es…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 764"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 764"]**: Art. 764 Der Nutzniesser hat den Gegenstand in seinem Bestande zu erhalten und Ausbesserungen und Erneuerungen, die zum gewöhnlichen Unterhalte gehören, von…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 231"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 231"]**: Art. 231 Für Handlungen, die das Gesamtgut betreffen, ist jeder Ehegatte bei Auflösung des Güterstandes gleich einem Beauftragten verantwortlich. Die Kosten…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 977"]

- **Das Grundbuch", "Art. 977"]**: Art. 977 Berichtigungen darf der Grundbuchverwalter ohne schriftliche Einwilligung der Beteiligten nur auf Verfügung des Gerichts vornehmen. Statt einer…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 698"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 698"]**: Art. 698 An die Kosten der Vorrichtungen zur Ausübung der nachbarrechtlichen Befugnisse haben die Grundeigentümer im Verhältnis ihres Interesses beizutragen.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Dritter Abschnitt: — Das Familienvermögen", "Art. 344"]

- **Das Familienvermögen", "Art. 344"]**: Art. 344 Kündigt ein Gemeinder die Gemeinderschaft, oder ist einer der Gemeinder in Konkurs geraten, oder gelangt der gepfändete Anteil eines Gemeinders zur…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 197"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 197"]**: Art. 197 Errungenschaft sind die Vermögenswerte, die ein Ehegatte während der Dauer des Güterstandes entgeltlich erwirbt. Die Errungenschaft eines Ehegatten…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 79"]

- **Die Vereine", "Art. 79"]**: Art. 79 Ist der Verein im Handelsregister eingetragen, so hat der Vorstand oder das Gericht dem Registerführer die Auflösung behufs Löschung des Eintrages…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 187"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 187"]**: Art. 187 Die Ehegatten können jederzeit durch Ehevertrag wieder ihren früheren oder einen andern Güterstand vereinbaren. Ist der Grund der Gütertrennung…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 39"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 39"]**: Art. 39 Art. 39

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 4"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 4"]**: Art. 4 Tatsachen, die zwar unter der Herrschaft des bisherigen Rechtes eingetreten sind, durch die aber zur Zeit des Inkrafttretens des neuen Rechtes ein…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Dritter Titel: — Die Eheschliessung", "Zweiter Abschnitt: — Die Ehevoraussetzungen", "Art. 95"]

- **Die Ehevoraussetzungen", "Art. 95"]**: Art. 95 Die Eheschliessung ist zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen Geschwistern oder Halbgeschwistern, gleichgültig ob sie miteinander durch…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 24"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 24"]**: Art. 24 Der einmal begründete Wohnsitz einer Person bleibt bestehen bis zum Erwerbe eines neuen Wohnsitzes. Ist ein früher begründeter Wohnsitz nicht…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Erster Abschnitt: — Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 738"]

- **Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 738"]**: Art. 738 Soweit sich Rechte und Pflichten aus dem Eintrage deutlich ergeben, ist dieser für den Inhalt der Dienstbarkeit massgebend. Im Rahmen des Eintrages…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 314abis"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 314abis"]**: Art. 314abis Die Kindesschutzbehörde ordnet wenn nötig die Vertretung des Kindes an und bezeichnet als Beistand eine in fürsorgerischen und rechtlichen Fragen…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 822"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 822"]**: Art. 822 Eine fällig gewordene Versicherungssumme darf nur mit Zustimmung aller Grundpfandgläubiger an den Eigentümer des versicherten Grundstückes ausbezahlt…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 823"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 823"]**: Art. 823 Lässt sich ein Grundpfandgläubiger nicht identifizieren oder ist sein Wohnort unbekannt, so kann das Gericht in den Fällen, in denen das Gesetz eine…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 758"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 758"]**: Art. 758 Die Nutzniessung kann, wenn es sich nicht um ein höchst persönliches Recht handelt, zur Ausübung auf einen andern übertragen werden. Der Eigentümer…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Vierter Abschnitt: — Die Gütertrennung", "Art. 247"]

- **Die Gütertrennung", "Art. 247"]**: Art. 247 Innerhalb der gesetzlichen Schranken verwaltet und nutzt jeder Ehegatte sein Vermögen und verfügt darüber.

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 18"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 18"]**: Art. 18 Wer nicht urteilsfähig ist, vermag unter Vorbehalt der gesetzlichen Ausnahmen durch seine Handlungen keine rechtliche Wirkung herbeizuführen.

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Die Verfügungsfreiheit", "Art. 472"]

- **Die Verfügungsfreiheit", "Art. 472"]**: Art. 472 Ist beim Tod des Erblassers ein Scheidungsverfahren hängig, so verliert der überlebende Ehegatte seinen Pflichtteilsanspruch, wenn: 1. das Verfahren…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Erster Abschnitt: — Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 885"]

- **Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 885"]**: Art. 885 Zur Sicherung von Forderungen von Geldinstituten und Genossenschaften, die von der zuständigen Behörde ihres Wohnsitzkantons ermächtigt sind, solche…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 36"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 36"]**: Art. 36 Das Gesuch kann nach Ablauf von mindestens einem Jahre seit dem Zeitpunkte der Todesgefahr oder von fünf Jahren seit der letzten Nachricht angebracht…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 647a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 647a"]**: Art. 647a Zu den gewöhnlichen Verwaltungshandlungen ist jeder Miteigentümer befugt, insbesondere zur Vornahme von Ausbesserungen, Anbau- und Erntearbeiten, zur…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Dritter Titel: — Die Eheschliessung", "Vierter Abschnitt: — Die Eheungültigkeit", "Art. 108"]

- **Die Eheungültigkeit", "Art. 108"]**: Art. 108 Die Ungültigkeitsklage ist innerhalb von sechs Monaten seit Kenntnis des Ungültigkeitsgrundes einzureichen, in jedem Fall aber vor Ablauf von fünf…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Sechster Abschnitt: — Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 521"]

- **Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 521"]**: Art. 521 Die Ungültigkeitsklage verjährt mit Ablauf eines Jahres, von dem Zeitpunkt an gerechnet, da der Kläger von der Verfügung und dem Ungültigkeitsgrund…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Vierter Abschnitt: — Die Gütertrennung", "Art. 250"]

- **Die Gütertrennung", "Art. 250"]**: Art. 250 Der Güterstand hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit von Schulden zwischen Ehegatten. Bereitet indessen die Zahlung von Geldschulden oder die…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 28a"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 28a"]**: Art. 28a Der Kläger kann dem Gericht beantragen: 1. eine drohende Verletzung zu verbieten; 2. eine bestehende Verletzung zu beseitigen; 3. die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Dritter Abschnitt: — Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 435"]

- **Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 435"]**: Art. 435 In einer Notfallsituation können die zum Schutz der betroffenen Person oder Dritter unerlässlichen medizinischen Massnahmen sofort ergriffen werden…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Erster Abschnitt: — Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 660b"]

- **Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 660b"]**: Art. 660b Wird eine Grenze wegen einer Bodenverschiebung unzweckmässig, so kann jeder betroffene Grundeigentümer verlangen, dass sie neu festgesetzt wird. Ein…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 58"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 58"]**: Art. 58 Das Verfahren bei der Liquidation des Vermögens der juristischen Personen richtet sich nach den Vorschriften, die für die Genossenschaften aufgestellt…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Erster Abschnitt: — Die Scheidungsvoraussetzungen", "Art. 116"]

- **Die Scheidungsvoraussetzungen", "Art. 116"]**: Art. 116 Art. 116

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 280–284"]

- **Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 280–284"]**: Art. 280–284 Art. 280–284

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 3"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 3"]**: Art. 3 Rechtsverhältnisse, deren Inhalt unabhängig vom Willen der Beteiligten durch das Gesetz umschrieben wird, sind nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Dritter Titel: — Die Eheschliessung", "Vierter Abschnitt: — Die Eheungültigkeit", "Art. 109"]

- **Die Eheungültigkeit", "Art. 109"]**: Art. 109 Die Ungültigkeit einer Ehe wird erst wirksam, nachdem das Gericht die Ungültigerklärung ausgesprochen hat; bis zum Urteil hat die Ehe mit Ausnahme der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Elternschaft des Ehemannes oder der Ehefrau", "Art. 257"]

- **Die Elternschaft des Ehemannes oder der Ehefrau", "Art. 257"]**: Art. 257 Ist ein Kind vor Ablauf von 300 Tagen seit der Auflösung der Ehe durch Tod geboren und hat die Mutter inzwischen eine neue Ehe geschlossen, so gilt…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 858"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 858"]**: Art. 858 Die Übertragung des Register-Schuldbriefs erfolgt durch Eintragung des neuen Gläubigers in das Grundbuch aufgrund einer schriftlichen Erklärung des…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Dritter Titel: — Die Eheschliessung", "Dritter Abschnitt: — Vorbereitung der Eheschliessung und Trauung", "Art. 97a"]

- **Vorbereitung der Eheschliessung und Trauung", "Art. 97a"]**: Art. 97a Die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte tritt auf das Gesuch nicht ein, wenn eine oder einer der Verlobten offensichtlich keine…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Dritter Abschnitt: — Die Verfügungsarten", "Art. 481"]

- **Die Verfügungsarten", "Art. 481"]**: Art. 481 Der Erblasser kann in den Schranken der Verfügungsfreiheit über sein Vermögen mit letztwilliger Verfügung oder mit Erbvertrag ganz oder teilweise…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Zweiter Abschnitt: — Die Hausgewalt", "Art. 334"]

- **Die Hausgewalt", "Art. 334"]**: Art. 334 Volljährige Kinder oder Grosskinder, die ihren Eltern oder Grosseltern in gemeinsamem Haushalt ihre Arbeit oder ihre Einkünfte zugewendet haben…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Dritter Abschnitt: — Das Familienvermögen", "Art. 346"]

- **Das Familienvermögen", "Art. 346"]**: Art. 346 Die Teilung des Gemeinschaftsgutes oder die Abfindung eines ausscheidenden Gemeinders findet nach der Vermögenslage statt, wie sie beim Eintritt des…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 184"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 184"]**: Art. 184 Der Ehevertrag muss öffentlich beurkundet und von den vertragschliessenden Personen sowie gegebenenfalls vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Dritter Abschnitt: — Das Stockwerkeigentum", "Art. 712l"]

- **Das Stockwerkeigentum", "Art. 712l"]**: Art. 712l Unter ihrem eigenen Namen erwirbt die Gemeinschaft das sich aus ihrer Verwaltungstätigkeit ergebende Vermögen, wie namentlich die Beitragsforderungen…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 944"]

- **Das Grundbuch", "Art. 944"]**: Art. 944 Die nicht im Privateigentum stehenden und die dem öffentlichen Gebrauche dienenden Grundstücke werden in das Grundbuch nur aufgenommen, wenn dingliche…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 947"]

- **Das Grundbuch", "Art. 947"]**: Art. 947 Mit Einwilligung des Eigentümers können mehrere Grundstücke, auch wenn sie nicht unter sich zusammenhangen, auf ein einziges Blatt genommen werden…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 188"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 188"]**: Art. 188 Wird über einen Ehegatten, der in Gütergemeinschaft lebt, der Konkurs eröffnet, so tritt von Gesetzes wegen Gütertrennung ein.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 799"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 799"]**: Art. 799 Das Grundpfand entsteht unter Vorbehalt der gesetzlichen Ausnahmen mit der Eintragung in das Grundbuch. Das Rechtsgeschäft auf Errichtung eines…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 70"]

- **Die Vereine", "Art. 70"]**: Art. 70 Der Eintritt von Mitgliedern kann jederzeit erfolgen. Der Austritt ist von Gesetzes wegen zulässig, wenn er mit Beobachtung einer halbjährigen Frist…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Das Kindesvermögen", "Art. 321"]

- **Das Kindesvermögen", "Art. 321"]**: Art. 321 Die Eltern dürfen Erträge des Kindesvermögens nicht verbrauchen, wenn es dem Kind mit dieser ausdrücklichen Auflage oder unter der Bestimmung…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 19"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 19"]**: Art. 19 Urteilsfähige handlungsunfähige Personen können nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters Verpflichtungen eingehen oder Rechte aufgeben. Ohne…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 313"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 313"]**: Art. 313 Verändern sich die Verhältnisse, so sind die Massnahmen zum Schutz des Kindes der neuen Lage anzupassen. Die elterliche Sorge darf in keinem Fall vor…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 29"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 29"]**: Art. 29 1 Der Rang der Pfandrechte bestimmt sich bis zur Aufnahme der Grundstücke in das Grundbuch nach bisherigem Recht. 2 Vom Zeitpunkte der Einführung des…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 269a"]

- **Die Adoption", "Art. 269a"]**: Art. 269a Leidet die Adoption an anderen schwerwiegenden Mängeln, so kann jedermann, der ein Interesse hat, namentlich auch die Heimat- oder Wohnsitzgemeinde…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Erster Abschnitt: — Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 655"]

- **Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 655"]**: Art. 655 Gegenstand des Grundeigentums sind die Grundstücke. Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind: 1. die Liegenschaften; 2. die in das Grundbuch…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Dritter Abschnitt: — Das öffentliche Inventar", "Art. 592"]

- **Das öffentliche Inventar", "Art. 592"]**: Art. 592 Fällt eine Erbschaft an das Gemeinwesen, so wird von Amtes wegen ein Rechnungsruf vorgenommen, und es haftet das Gemeinwesen für die Schulden der…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Erster Abschnitt: — Die Sicherungsmassregeln", "Art. 559"]

- **Die Sicherungsmassregeln", "Art. 559"]**: Art. 559 Nach Ablauf eines Monats seit der Mitteilung an die Beteiligten wird den eingesetzten Erben, wenn die gesetzlichen Erben oder die aus einer früheren…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 667"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 667"]**: Art. 667 Das Eigentum an Grund und Boden erstreckt sich nach oben und unten auf den Luftraum und das Erdreich, soweit für die Ausübung des Eigentums ein…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 213"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 213"]**: Art. 213 Der Anrechnungswert kann angemessen erhöht werden, wenn besondere Umstände es rechtfertigen. Als besondere Umstände gelten insbesondere die…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Dritter Abschnitt: — Die Grundlasten", "Art. 786"]

- **Die Grundlasten", "Art. 786"]**: Art. 786 Die Grundlast geht unter mit der Löschung des Eintrages sowie mit dem vollständigen Untergang des belasteten Grundstückes. Aus Verzicht oder Ablösung…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 797"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 797"]**: Art. 797 Bei der Errichtung des Grundpfandes ist das Grundstück, das verpfändet wird, bestimmt anzugeben. Teile eines Grundstückes können, solange dessen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Dritter Abschnitt: — Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 429"]

- **Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 429"]**: Art. 429 Die Kantone können Ärztinnen und Ärzte bezeichnen, die neben der Erwachsenenschutzbehörde eine Unterbringung während einer vom kantonalen Recht…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Dritter Abschnitt: — Das Stockwerkeigentum", "Art. 712c"]

- **Das Stockwerkeigentum", "Art. 712c"]**: Art. 712c Von Gesetzes wegen hat der Stockwerkeigentümer kein Vorkaufsrecht gegenüber jedem Dritten, der einen Anteil erwirbt, doch kann es im Begründungsakt…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Dritter Abschnitt: — Die Grundlasten", "Art. 785"]

- **Die Grundlasten", "Art. 785"]**: Art. 785 Art. 785

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 757"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 757"]**: Art. 757 Zinse von Nutzniessungskapitalien und andere periodische Leistungen gehören dem Nutzniesser von dem Tage an, da sein Recht beginnt, bis zu dem…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 850"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 850"]**: Art. 850 Bei der Errichtung eines Schuldbriefs kann einer Person eine Vollmacht erteilt werden. Diese Person hat die Zahlungen zu leisten und zu empfangen…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Zweiter Abschnitt: — Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 574"]

- **Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 574"]**: Art. 574 Haben die Nachkommen die Erbschaft ausgeschlagen, so wird der überlebende Ehegatte von der Behörde hievon in Kenntnis gesetzt und kann binnen…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Zwanzigster Titel: — Das Fahrniseigentum", "Art. 715"]

- **Das Fahrniseigentum", "Art. 715"]**: Art. 715 Der Vorbehalt des Eigentums an einer dem Erwerber übertragenen beweglichen Sache ist nur dann wirksam, wenn er an dessen jeweiligem Wohnort in einem…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Vierter Abschnitt: — Abschluss und Wirkung der Teilung", "Art. 637"]

- **Abschluss und Wirkung der Teilung", "Art. 637"]**: Art. 637 Nach Abschluss der Teilung haften die Miterben einander für die Erbschaftssachen wie Käufer und Verkäufer. Sie haben einander den Bestand der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Zweiter Abschnitt: — Verfahren", "Art. 450a"]

- **Verfahren", "Art. 450a"]**: Art. 450a Mit der Beschwerde kann gerügt werden: 1. Rechtsverletzung; 2. unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts; 3…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Erster Abschnitt: — Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 898"]

- **Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 898"]**: Art. 898 Kommt der Schuldner seiner Verpflichtung nicht nach, so kann der Gläubiger, wenn er nicht hinreichend sichergestellt wird, die zurückbehaltene Sache…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Sechster Abschnitt: — Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 526"]

- **Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 526"]**: Art. 526 Gelangt das Vermächtnis einer einzelnen Sache, die ohne Schädigung ihres Wertes nicht geteilt werden kann, zur Herabsetzung, so kann der Bedachte…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Erster Abschnitt: — Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 657"]

- **Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 657"]**: Art. 657 Der Vertrag auf Eigentumsübertragung bedarf zu seiner Verbindlichkeit der öffentlichen Beurkundung. Die Verfügung von Todes wegen und der Ehevertrag…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Zweiter Abschnitt: — Die Grundpfandverschreibung", "Art. 836"]

- **Die Grundpfandverschreibung", "Art. 836"]**: Art. 836 Räumt das kantonale Recht dem Gläubiger für Forderungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem belasteten Grundstück stehen, einen Anspruch auf…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Vierundzwanzigster Titel: — Der Besitz", "Art. 923"]

- **Der Besitz", "Art. 923"]**: Art. 923 Geschieht die Übergabe unter Abwesenden, so ist sie mit der Übergabe der Sache an den Empfänger oder dessen Stellvertreter vollzogen.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 974b"]

- **Das Grundbuch", "Art. 974b"]**: Art. 974b Mehrere Grundstücke eines Eigentümers können nur vereinigt werden, wenn keine Grundpfandrechte oder Grundlasten von den einzelnen Grundstücken auf…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Zweiter Abschnitt: — Verfahren", "Art. 448"]

- **Verfahren", "Art. 448"]**: Art. 448 Die am Verfahren beteiligten Personen und Dritte sind zur Mitwirkung bei der Abklärung des Sachverhalts verpflichtet. Die Erwachsenenschutzbehörde…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Dritter Titel: — Die Eheschliessung", "Erster Abschnitt: — Das Verlöbnis", "Art. 92"]

- **Das Verlöbnis", "Art. 92"]**: Art. 92 Hat eine oder einer der Verlobten im Hinblick auf die Eheschliessung in guten Treuen Veranstaltungen getroffen, so kann sie oder er bei Auflösung des…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Vierter Abschnitt: — Verantwortlichkeit", "Art. 456"]

- **Verantwortlichkeit", "Art. 456"]**: Art. 456 Die Haftung der vorsorgebeauftragten Person sowie diejenige des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners einer…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 72"]

- **Die Vereine", "Art. 72"]**: Art. 72 Die Statuten können die Gründe bestimmen, aus denen ein Mitglied ausgeschlossen werden darf, sie können aber auch die Ausschliessung ohne Angabe der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 186"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 186"]**: Art. 186 Art. 186

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Fünfter Titel: — Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 165"]

- **Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 165"]**: Art. 165 Hat ein Ehegatte im Beruf oder Gewerbe des andern erheblich mehr mitgearbeitet, als sein Beitrag an den Unterhalt der Familie verlangt, so hat er…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Erster Abschnitt: — Die eigene Vorsorge", "Art. 369"]

- **Die eigene Vorsorge", "Art. 369"]**: Art. 369 Wird die auftraggebende Person wieder urteilsfähig, so verliert der Vorsorgeauftrag seine Wirksamkeit von Gesetzes wegen. Werden dadurch die…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 6a"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 6a"]**: Art. 6a 1 Der Bundesrat regelt den Übergang von der bisherigen auf die elektronische Registerführung. 2 Der Bund übernimmt die Investitionskosten bis zu 5…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 76"]

- **Die Vereine", "Art. 76"]**: Art. 76 Die Auflösung des Vereins kann jederzeit durch Vereinsbeschluss herbeigeführt werden.

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Erster Abschnitt: — Die Sicherungsmassregeln", "Art. 556"]

- **Die Sicherungsmassregeln", "Art. 556"]**: Art. 556 Findet sich beim Tode des Erblassers eine letztwillige Verfügung vor, so ist sie der Behörde unverweilt einzuliefern, und zwar auch dann, wenn sie als…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 237"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 237"]**: Art. 237 Die Kapitalleistung, die ein Ehegatte von einer Vorsorgeeinrichtung oder wegen Arbeitsunfähigkeit erhalten hat und die Gesamtgut geworden ist, wird im…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 641"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 641"]**: Art. 641 Wer Eigentümer einer Sache ist, kann in den Schranken der Rechtsordnung über sie nach seinem Belieben verfügen. Er hat das Recht, sie von jedem, der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Dritter Titel: — Die Eheschliessung", "Vierter Abschnitt: — Die Eheungültigkeit", "Art. 105"]

- **Die Eheungültigkeit", "Art. 105"]**: Art. 105 Die Ehe wird für ungültig erklärt, wenn: 1. zur Zeit der Eheschliessung einer der Ehegatten bereits verheiratet ist oder in eingetragener…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Vierundzwanzigster Titel: — Der Besitz", "Art. 929"]

- **Der Besitz", "Art. 929"]**: Art. 929 Die Klage aus verbotener Eigenmacht ist nur zulässig, wenn der Besitzer sofort, nachdem ihm der Eingriff und der Täter bekannt geworden sind, die…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Erster Abschnitt: — Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 730"]

- **Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 730"]**: Art. 730 Ein Grundstück kann zum Vorteil eines andern Grundstückes in der Weise belastet werden, dass sein Eigentümer sich bestimmte Eingriffe des Eigentümers…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 6"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 6"]**: Art. 6 1 Die Verschollenerklärung steht nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes unter den Bestimmungen des neuen Rechtes. 2 Die Todes- oder…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Elternschaft des Ehemannes oder der Ehefrau", "Art. 256b"]

- **Die Elternschaft des Ehemannes oder der Ehefrau", "Art. 256b"]**: Art. 256b Ist ein Kind vor Abschluss der Ehe oder zu einer Zeit gezeugt worden, da der gemeinsame Haushalt aufgehoben war, so ist die Anfechtung nicht weiter…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Fünfzehnter Titel: — Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 537"]

- **Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 537"]**: Art. 537 Der Erbgang wird durch den Tod des Erblassers eröffnet. Insoweit den Zuwendungen und Teilungen, die bei Lebzeiten des Erblassers erfolgt sind…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 689"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 689"]**: Art. 689 Jeder Grundeigentümer ist verpflichtet, das Wasser, das von dem oberhalb liegenden Grundstück natürlicherweise abfliesst, aufzunehmen, wie namentlich…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Erster Abschnitt: — Die eigene Vorsorge", "Art. 365"]

- **Die eigene Vorsorge", "Art. 365"]**: Art. 365 Die beauftragte Person vertritt im Rahmen des Vorsorgeauftrags die auftraggebende Person und nimmt ihre Aufgaben nach den Bestimmungen des…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 7b"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 7b"]**: Art. 7b 1 Auf die Scheidungsprozesse, die beim Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1998 rechtshängig und die von einer kantonalen Instanz zu…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Zwanzigster Titel: — Das Fahrniseigentum", "Art. 718"]

- **Das Fahrniseigentum", "Art. 718"]**: Art. 718 Eine herrenlose Sache wird dadurch zu Eigentum erworben, dass jemand sie mit dem Willen, ihr Eigentümer zu werden, in Besitz nimmt.

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 9"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 9"]**: Art. 9 Für die güterrechtlichen Wirkungen der Ehen, die vor dem 1. Januar 1912 geschlossen worden sind, gelten die an diesem Tag in Kraft getretenen…

### ["Zweiter Abschnitt: — Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 55"]

- **Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 55"]**: Art. 55 1 Die Kantone bestimmen, in welcher Weise auf ihrem Gebiete die öffentliche Beurkundung hergestellt wird. 2 Sie haben für die Errichtung von…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 181"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 181"]**: Art. 181 1 Abschluss, Abänderung und Aufhebung des Ehevertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung sowie der Unterschrift der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Erster Abschnitt: — Die Gemeinschaft der Eltern und Kinder", "Art. 275"]

- **Die Gemeinschaft der Eltern und Kinder", "Art. 275"]**: Art. 275 Für Anordnungen über den persönlichen Verkehr ist die Kindesschutzbehörde am Wohnsitz des Kindes zuständig und, sofern sie Kindesschutzmassnahmen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Erster Abschnitt: — Die Gemeinschaft der Eltern und Kinder", "Art. 274"]

- **Die Gemeinschaft der Eltern und Kinder", "Art. 274"]**: Art. 274 Der Vater und die Mutter haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Aufgabe der…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Dritter Abschnitt: — Die Verfügungsarten", "Art. 488"]

- **Die Verfügungsarten", "Art. 488"]**: Art. 488 Der Erblasser ist befugt, in seiner Verfügung den eingesetzten Erben als Vorerben zu verpflichten, die Erbschaft einem andern als Nacherben…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 287a"]

- **Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 287a"]**: Art. 287a Werden im Unterhaltsvertrag Unterhaltsbeiträge festgelegt, so ist darin anzugeben: a. von welchem Einkommen und Vermögen jedes Elternteils und jedes…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 13"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 13"]**: Art. 13 1 Eine beim Inkrafttreten des neuen Rechts hängige Klage wird nach dem neuen Recht beurteilt. 2 Die Wirkungen bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Erster Abschnitt: — Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 896"]

- **Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 896"]**: Art. 896 An Sachen, deren Natur eine Verwertung nicht zulässt, kann das Retentionsrecht nicht ausgeübt werden. Ebenso ist die Retention ausgeschlossen, wenn…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 121"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 121"]**: Art. 121 Ist ein Ehegatte wegen der Kinder oder aus anderen wichtigen Gründen auf die Wohnung der Familie angewiesen, so kann das Gericht ihm die Rechte und…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Zwanzigster Titel: — Das Fahrniseigentum", "Art. 723"]

- **Das Fahrniseigentum", "Art. 723"]**: Art. 723 Wird ein Wertgegenstand aufgefunden, von dem nach den Umständen mit Sicherheit anzunehmen ist, dass er seit langer Zeit vergraben oder verborgen war…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Vierundzwanzigster Titel: — Der Besitz", "Art. 926"]

- **Der Besitz", "Art. 926"]**: Art. 926 Jeder Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren. Wird ihm ein Grundstück durch Gewalt oder heimlich entzogen, so darf er sich…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Zweiter Abschnitt: — Die Teilungsart", "Art. 614"]

- **Die Teilungsart", "Art. 614"]**: Art. 614 Forderungen, die der Erblasser an einen der Erben gehabt hat, sind bei der Teilung diesem anzurechnen.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Dritter Abschnitt: — Das Stockwerkeigentum", "Art. 712g"]

- **Das Stockwerkeigentum", "Art. 712g"]**: Art. 712g Für die Zuständigkeit zu Verwaltungshandlungen und baulichen Massnahmen gelten die Bestimmungen über das Miteigentum. Soweit diese Bestimmungen es…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 956"]

- **Das Grundbuch", "Art. 956"]**: Art. 956 Die Geschäftsführung der Grundbuchämter unterliegt der administrativen Aufsicht der Kantone. Der Bund übt die Oberaufsicht aus.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Dritter Abschnitt: — Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 433"]

- **Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 433"]**: Art. 433 Wird eine Person zur Behandlung einer psychischen Störung in einer Einrichtung untergebracht, so erstellt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 71"]

- **Die Vereine", "Art. 71"]**: Art. 71 Beiträge können von den Mitgliedern verlangt werden, sofern die Statuten dies vorsehen.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Dritter Abschnitt: — Das Stockwerkeigentum", "Art. 712h"]

- **Das Stockwerkeigentum", "Art. 712h"]**: Art. 712h Die Stockwerkeigentümer haben an die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums und an die Kosten der gemeinschaftlichen Verwaltung Beiträge nach…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Sechster Abschnitt: — Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 528"]

- **Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 528"]**: Art. 528 Wer sich in gutem Glauben befindet, ist zu Rückleistungen nur insoweit verbunden, als er zur Zeit des Erbganges aus dem Rechtsgeschäfte mit dem…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 232"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 232"]**: Art. 232 1 Der überlebende Ehegatte kann die fortgesetzte Gütergemeinschaft jederzeit aufheben. 2 Mündige Kinder können aus der Gemeinschaft jederzeit entweder…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Die Güterverbindung", "Art. 202"]

- **Die Güterverbindung", "Art. 202"]**: Art. 202 1 Der Ehemann bedarf zur Verfügung über Vermögenswerte des eingebrachten Frauengutes, die nicht in sein Eigentum übergegangen sind, der Einwilligung…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Dritter Abschnitt: — Die Stiftungen", "Art. 86b"]

- **Die Stiftungen", "Art. 86b"]**: Art. 86b Die Aufsichtsbehörde kann nach Anhörung des obersten Stiftungsorgans unwesentliche Änderungen der Stiftungsurkunde vornehmen, sofern dies aus…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Zwanzigster Titel: — Das Fahrniseigentum", "Art. 729"]

- **Das Fahrniseigentum", "Art. 729"]**: Art. 729 Das Fahrniseigentum geht, trotz Verlust des Besitzes, erst dadurch unter, dass der Eigentümer sein Recht aufgibt, oder dass in der Folge ein anderer…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 6c"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 6c"]**: Art. 6c Die Bestimmungen der Änderung vom 16. Dezember 2005 betreffend die Buchführung und die Revisionsstelle gelten vom ersten Geschäftsjahr an, das mit dem…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 264d"]

- **Die Adoption", "Art. 264d"]**: Art. 264d Der Altersunterschied zwischen dem Kind und den adoptionswilligen Personen darf nicht weniger als 16 Jahre und nicht mehr als 45 Jahre betragen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Fünfter Titel: — Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 180"]

- **Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 180"]**: Art. 180 Art. 180

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Dritter Titel: — Die Eheschliessung", "Dritter Abschnitt: — Vorbereitung der Eheschliessung und Trauung", "Art. 102"]

- **Vorbereitung der Eheschliessung und Trauung", "Art. 102"]**: Art. 102 Die Trauung ist öffentlich und findet in Anwesenheit von zwei volljährigen und urteilsfähigen Zeuginnen oder Zeugen statt. Die Zivilstandsbeamtin oder…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Erster Abschnitt: — Die Unterstützungspflicht", "Art. 329"]

- **Die Unterstützungspflicht", "Art. 329"]**: Art. 329 Der Anspruch auf Unterstützung ist gegen die Pflichtigen in der Reihenfolge ihrer Erbberechtigung geltend zu machen und geht auf die Leistung, die zum…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 75a"]

- **Die Vereine", "Art. 75a"]**: Art. 75a Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Es haftet ausschliesslich, sofern die Statuten nichts anderes bestimmen.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Dritter Titel: — Die Eheschliessung", "Zweiter Abschnitt: — Die Ehevoraussetzungen", "Art. 94"]

- **Die Ehevoraussetzungen", "Art. 94"]**: Art. 94 Die Ehe kann von zwei Personen eingegangen werden, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sind.

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Zweiter Abschnitt: — Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 577"]

- **Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 577"]**: Art. 577 Schlägt ein Vermächtnisnehmer das Vermächtnis aus, so fällt es zugunsten des Beschwerten weg, wenn kein anderer Wille des Erblassers aus der Verfügung…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Zweiter Abschnitt: — Die Grundpfandverschreibung", "Art. 824"]

- **Die Grundpfandverschreibung", "Art. 824"]**: Art. 824 Durch die Grundpfandverschreibung kann eine beliebige, gegenwärtige oder zukünftige oder bloss mögliche Forderung pfandrechtlich sichergestellt…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Erster Abschnitt: — Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 660a"]

- **Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 660a"]**: Art. 660a Der Grundsatz, wonach Bodenverschiebungen keine Änderung der Grenzen bewirken, gilt nicht für Gebiete mit dauernden Bodenverschiebungen, wenn diese…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 40"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 40"]**: Art. 40 1 In der Regel soll die Vermessung der Anlegung des Grundbuches vorangehen. 2 Mit Einwilligung des Bundes kann jedoch das Grundbuch schon vorher…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 233"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 233"]**: Art. 233 Jeder Ehegatte haftet mit seinem Eigengut und dem Gesamtgut: 1. für Schulden, die er in Ausübung seiner Befugnisse zur Vertretung der ehelichen…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 67"]

- **Die Vereine", "Art. 67"]**: Art. 67 Alle Mitglieder haben in der Vereinsversammlung das gleiche Stimmrecht. Die Vereinsbeschlüsse werden mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Dritter Abschnitt: — Das Versatzpfand", "Art. 915"]

- **Das Versatzpfand", "Art. 915"]**: Art. 915 Die Kantone können zur Ordnung des Pfandleihgewerbes weitere Vorschriften aufstellen. …

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 379"]

- **Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 379"]**: Art. 379 In dringlichen Fällen ergreift die Ärztin oder der Arzt medizinische Massnahmen nach dem mutmasslichen Willen und den Interessen der urteilsunfähigen…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 13"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 13"]**: Art. 13 Die Handlungsfähigkeit besitzt, wer volljährig und urteilsfähig ist.

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Die Güterverbindung", "Art. 197"]

- **Die Güterverbindung", "Art. 197"]**: Art. 197 1 Sowohl der Ehemann als die Ehefrau können jederzeit verlangen, dass über das eingebrachte Eigengut ein Inventar mit öffentlicher Urkunde errichtet…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Zweiter Abschnitt: — Verfahren", "Art. 450f"]

- **Verfahren", "Art. 450f"]**: Art. 450f Im Übrigen sind die Bestimmungen der Zivilprozessordnung sinngemäss anwendbar, soweit die Kantone nichts anderes bestimmen.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Zweiter Abschnitt: — Die Grundpfandverschreibung", "Art. 831"]

- **Die Grundpfandverschreibung", "Art. 831"]**: Art. 831 Eine Kündigung der Forderung durch den Gläubiger ist gegenüber dem Eigentümer der Pfandsache, der nicht Schuldner ist, nur dann wirksam, wenn sie…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Zweiter Abschnitt: — Verfahren", "Art. 445"]

- **Verfahren", "Art. 445"]**: Art. 445 Die Erwachsenenschutzbehörde trifft auf Antrag einer am Verfahren beteiligten Person oder von Amtes wegen alle für die Dauer des Verfahrens…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Erster Abschnitt: — Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 743"]

- **Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 743"]**: Art. 743 Wird das berechtigte oder das belastete Grundstück geteilt, so besteht die Dienstbarkeit auf allen Teilen weiter. Beschränkt sich die Ausübung der…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 781"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 781"]**: Art. 781 Dienstbarkeiten anderen Inhaltes können zugunsten einer beliebigen Person oder Gemeinschaft an Grundstücken bestellt werden, so oft diese in…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 28b"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 28b"]**: Art. 28b Zum Schutz gegen Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen kann die klagende Person dem Gericht beantragen, der verletzenden Person insbesondere zu…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Die Güterverbindung", "Art. 213"]

- **Die Güterverbindung", "Art. 213"]**: Art. 213 Stirbt der Ehemann, so nimmt die Ehefrau das noch vorhandene eingebrachte Frauengut zurück und kann gegen die Erben für das Fehlende die…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 56"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 56"]**: Art. 56 Der Sitz der juristischen Personen befindet sich, wenn ihre Statuten es nicht anders bestimmen, an dem Orte, wo ihre Verwaltung geführt wird.

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 183"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 183"]**: Art. 183 Der Richter hat auf Begehren der Ehefrau die Gütertrennung anzuordnen: 1. wenn der Ehemann für den Unterhalt von Weib und Kind nicht pflichtgemäss…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Dritter Abschnitt: — Die Stiftungen", "Art. 89a"]

- **Die Stiftungen", "Art. 89a"]**: Art. 89a Für Personalfürsorgeeinrichtungen, die gemäss Artikel 331 des Obligationenrechts in Form der Stiftung errichtet worden sind, gelten überdies noch…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 310"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 310"]**: Art. 310 Kann der Gefährdung des Kindes nicht anders begegnet werden, so hat die Kindesschutzbehörde es den Eltern oder, wenn es sich bei Dritten befindet…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Dreizehnter Titel: — Die gesetzlichen Erben", "Art. 457"]

- **Die gesetzlichen Erben", "Art. 457"]**: Art. 457 Die nächsten Erben eines Erblassers sind seine Nachkommen. Die Kinder erben zu gleichen Teilen. An die Stelle vorverstorbener Kinder treten ihre…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 46"]

- **Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 46"]**: Art. 46 Wer durch die im Zivilstandswesen tätigen Personen in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit widerrechtlich verletzt wird, hat Anspruch auf Schadenersatz…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Dreizehnter Titel: — Die gesetzlichen Erben", "Art. 459"]

- **Die gesetzlichen Erben", "Art. 459"]**: Art. 459 Hinterlässt der Erblasser weder Nachkommen noch Erben des elterlichen Stammes, so gelangt die Erbschaft an den Stamm der Grosseltern. Überleben die…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Erster Abschnitt: — Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 656"]

- **Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 656"]**: Art. 656 Zum Erwerbe des Grundeigentums bedarf es der Eintragung in das Grundbuch. Bei Aneignung, Erbgang, Enteignung, Zwangsvollstreckung oder gerichtlichem…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 966"]

- **Das Grundbuch", "Art. 966"]**: Art. 966 Werden die Ausweise für eine grundbuchliche Verfügung nicht beigebracht, so ist die Anmeldung abzuweisen. Wenn jedoch der Rechtsgrund hergestellt ist…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 210"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 210"]**: Art. 210 Was vom Gesamtwert der Errungenschaft, einschliesslich der hinzugerechneten Vermögenswerte und der Ersatzforderungen, nach Abzug der auf ihr lastenden…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 124"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 124"]**: Art. 124 Bezieht ein Ehegatte im Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens eine Invalidenrente vor dem reglementarischen Referenzalter, so gilt der…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Erster Abschnitt: — Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 734"]

- **Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 734"]**: Art. 734 Jede Grunddienstbarkeit geht unter mit der Löschung des Eintrages sowie mit dem vollständigen Untergang des belasteten oder des berechtigten…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Zweiter Abschnitt: — Das Pfandrecht an Forderungen und andern Rechten", "Art. 905"]

- **Das Pfandrecht an Forderungen und andern Rechten", "Art. 905"]**: Art. 905 Verpfändete Aktien werden in der Generalversammlung durch die Aktionäre und nicht durch die Pfandgläubiger vertreten. Verpfändete Stammanteile einer…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 215"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 215"]**: Art. 215 Jedem Ehegatten oder seinen Erben steht die Hälfte des Vorschlages des andern zu. Die Forderungen werden verrechnet.

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 54"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 54"]**: Art. 54 Die juristischen Personen sind handlungsfähig, sobald die nach Gesetz und Statuten hiefür unentbehrlichen Organe bestellt sind.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 410"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 410"]**: Art. 410 Der Beistand oder die Beiständin führt Rechnung und legt sie der Erwachsenenschutzbehörde in den von ihr angesetzten Zeitabständen, mindestens aber…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 683"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 683"]**: Art. 683 Art. 683

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Dritter Titel: — Die Eheschliessung", "Erster Abschnitt: — Das Verlöbnis", "Art. 93"]

- **Das Verlöbnis", "Art. 93"]**: Art. 93 Die Ansprüche aus dem Verlöbnis verjähren mit Ablauf eines Jahres nach der Auflösung.

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Die Güterverbindung", "Art. 198"]

- **Die Güterverbindung", "Art. 198"]**: Art. 198 1 Wird mit dem Inventar eine Schätzung verbunden und diese durch die öffentliche Urkunde festgestellt, so bestimmt sich die gegenseitige Ersatzpflicht…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 128"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 128"]**: Art. 128 Das Gericht kann anordnen, dass der Unterhaltsbeitrag sich bei bestimmten Veränderungen der Lebenskosten ohne weiteres erhöht oder vermindert.

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Dreizehnter Titel: — Die gesetzlichen Erben", "Art. 461"]

- **Die gesetzlichen Erben", "Art. 461"]**: Art. 461 Art. 461

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 309"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 309"]**: Art. 309 Art. 309

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Sechster Abschnitt: — Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 520a"]

- **Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 520a"]**: Art. 520a Liegt der Mangel einer eigenhändigen letztwilligen Verfügung darin, dass Jahr, Monat oder Tag nicht oder unrichtig angegeben sind, so kann sie nur…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 404"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 404"]**: Art. 404 Der Beistand oder die Beiständin hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und auf Ersatz der notwendigen Spesen aus dem Vermögen der…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 771"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 771"]**: Art. 771 Auf die Nutzniessung an Gegenständen, deren Nutzung in der Gewinnung von Bodenbestandteilen besteht, wie namentlich an Bergwerken, finden die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 196"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 196"]**: Art. 196 Der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung umfasst die Errungenschaft und das Eigengut jedes Ehegatten.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 217"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 217"]**: Art. 217 Bei Scheidung, Trennung, Ungültigerklärung der Ehe oder gerichtlicher Anordnung der Gütertrennung gelten Vereinbarungen über die Änderung der…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 753"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 753"]**: Art. 753 Hat der Nutzniesser Verwendungen gemacht oder Neuerungen vorgenommen, zu denen er nicht verpflichtet war, so kann er bei der Rückleistung Ersatz…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 12"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 12"]**: Art. 12 Wer handlungsfähig ist, hat die Fähigkeit, durch seine Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Vierundzwanzigster Titel: — Der Besitz", "Art. 920"]

- **Der Besitz", "Art. 920"]**: Art. 920 Hat ein Besitzer die Sache einem andern zu einem beschränkten dinglichen oder einem persönlichen Recht übertragen, so sind sie beide Besitzer. Wer…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 33"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 33"]**: Art. 33 1 Die kantonalen Einführungsgesetze können feststellen, dass im Allgemeinen oder in bestimmter Beziehung eine Grundpfandart des bisherigen Rechtes…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 266"]

- **Die Adoption", "Art. 266"]**: Art. 266 Eine volljährige Person darf adoptiert werden, wenn: 1. sie aus körperlichen, geistigen oder psychischen Gründen dauernd hilfsbedürftig ist und die…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779g"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779g"]**: Art. 779g Das Heimfallsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn für die heimfallenden Bauwerke eine angemessene Entschädigung geleistet wird, bei deren Bemessung…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 954"]

- **Das Grundbuch", "Art. 954"]**: Art. 954 Für die Eintragungen in das Grundbuch und für die damit verbundenen Vermessungsarbeiten dürfen die Kantone Gebühren erheben. Für Eintragungen, die mit…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 23"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 23"]**: Art. 23 1 Neue Grundpfandrechte können nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nur noch in den von diesem anerkannten Arten errichtet werden. 2 Für deren…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Zweiter Abschnitt: — Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 569"]

- **Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 569"]**: Art. 569 Stirbt ein Erbe vor der Ausschlagung oder Annahme der Erbschaft, so geht die Befugnis zur Ausschlagung auf seine Erben über. Die Frist zur…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 268ater"]

- **Die Adoption", "Art. 268ater"]**: Art. 268ater Die für das Adoptionsverfahren zuständige kantonale Behörde ordnet wenn nötig die Vertretung des Kindes an und bezeichnet als Vertretung eine in…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Die Güterverbindung", "Art. 195"]

- **Die Güterverbindung", "Art. 195"]**: Art. 195 1 Was vom ehelichen Vermögen zur Zeit der Eheschliessung der Ehefrau gehört oder ihr während der Ehe infolge von Erbgang oder auf andere Weise…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Die Güterverbindung", "Art. 199"]

- **Die Güterverbindung", "Art. 199"]**: Art. 199 Mit der Schätzung kann unter Beobachtung der Vorschriften über den Ehevertrag binnen sechs Monaten nach der Einbringung des Frauengutes die Bestimmung…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Dritter Abschnitt: — Das Stockwerkeigentum", "Art. 712r"]

- **Das Stockwerkeigentum", "Art. 712r"]**: Art. 712r Durch Beschluss der Versammlung der Stockwerkeigentümer kann der Verwalter unter Vorbehalt allfälliger Entschädigungsansprüche jederzeit abberufen…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Dritter Abschnitt: — Das Versatzpfand", "Art. 910"]

- **Das Versatzpfand", "Art. 910"]**: Art. 910 Ist das Pfand auf den vereinbarten Termin nicht ausgelöst worden, so kann die Anstalt nach vorgängiger öffentlicher Aufforderung zur Einlösung den…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 774"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 774"]**: Art. 774 Ist der Schuldner nicht ermächtigt, dem Gläubiger oder dem Nutzniesser die Rückzahlung zu leisten, so hat er entweder an beide gemeinsam zu zahlen…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779"]**: Art. 779 Ein Grundstück kann mit der Dienstbarkeit belastet werden, dass jemand das Recht erhält, auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu errichten oder…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Vierter Abschnitt: — Die Verfügungsformen", "Art. 513"]

- **Die Verfügungsformen", "Art. 513"]**: Art. 513 Der Erbvertrag kann von den Vertragschliessenden jederzeit durch schriftliche Übereinkunft aufgehoben werden. Der Erblasser kann einseitig einen…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 19"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 19"]**: Art. 19 1 Die Ersitzung richtet sich von dem Inkrafttreten dieses Gesetzes an nach dem neuen Recht. 2 Hat jedoch eine Ersitzung, die auch dem neuen Recht…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 30b"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 30b"]**: Art. 30b Jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören, kann gegenüber der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 150–158"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 150–158"]**: Art. 150–158 Aufgehoben

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Zweiter Abschnitt: — Verfahren", "Art. 450"]

- **Verfahren", "Art. 450"]**: Art. 450 Gegen Entscheide der Erwachsenenschutzbehörde kann Beschwerde beim zuständigen Gericht erhoben werden. Zur Beschwerde befugt sind: 1. die am Verfahren…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 229"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 229"]**: Art. 229 1 Der überlebende Ehegatte kann mit den gemeinsamen Kindern die Gütergemeinschaft fortsetzen. 2 Für unmündige Kinder bedarf es hiezu der Zustimmung…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Dritter Titel: — Die Eheschliessung", "Erster Abschnitt: — Das Verlöbnis", "Art. 90"]

- **Das Verlöbnis", "Art. 90"]**: Art. 90 Das Verlöbnis wird durch das Eheversprechen begründet. … Aus dem Verlöbnis entsteht kein klagbarer Anspruch auf Eingehung der Ehe.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Fünfter Titel: — Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 164"]

- **Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 164"]**: Art. 164 Der Ehegatte, der den Haushalt besorgt, die Kinder betreut oder dem andern im Beruf oder Gewerbe hilft, hat Anspruch darauf, dass der andere ihm…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 298c"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 298c"]**: Art. 298c Heisst das Gericht eine Vaterschaftsklage gut, so verfügt es die gemeinsame elterliche Sorge, sofern nicht zur Wahrung des Kindeswohls an der…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 73"]

- **Die Vereine", "Art. 73"]**: Art. 73 Mitglieder, die austreten oder ausgeschlossen werden, haben auf das Vereinsvermögen keinen Anspruch. Für die Beiträge haften sie nach Massgabe der Zeit…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Dritter Abschnitt: — Das Familienvermögen", "Art. 348"]

- **Das Familienvermögen", "Art. 348"]**: Art. 348 Wird das Gemeinschaftsgut von dem Übernehmer nicht ordentlich bewirtschaftet, oder kommt dieser seinen Verpflichtungen gegenüber den Gemeindern nicht…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 703"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 703"]**: Art. 703 Können Bodenverbesserungen, wie Gewässerkorrektionen, Entwässerungen, Bewässerungen, Aufforstungen, Weganlagen, Güterzusammenlegungen u. dgl. nur…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Fünfter Titel: — Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 176a"]

- **Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 176a"]**: Art. 176a Die Bestimmungen über die Inkassohilfe und die Vorschüsse bei Scheidung und bei den Wirkungen des Kindesverhältnisses finden Anwendung.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Erster Abschnitt: — Die eigene Vorsorge", "Art. 362"]

- **Die eigene Vorsorge", "Art. 362"]**: Art. 362 Die auftraggebende Person kann ihren Vorsorgeauftrag jederzeit in einer der Formen widerrufen, die für die Errichtung vorgeschrieben sind. Sie kann…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 234"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 234"]**: Art. 234 1 Ist ein Gläubiger bei der Betreibung auf Pfändung gegen den Ehegatten oder gegen eines der Kinder zu Verlust gekommen, so kann er beim Richter die…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Dritter Abschnitt: — Die Verfügungsarten", "Art. 482"]

- **Die Verfügungsarten", "Art. 482"]**: Art. 482 Der Erblasser kann seinen Verfügungen Auflagen oder Bedingungen anfügen, deren Vollziehung, sobald die Verfügung zur Ausführung gelangt ist, jedermann…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Zweiter Abschnitt: — Die Teilungsart", "Art. 619"]

- **Die Teilungsart", "Art. 619"]**: Art. 619 Für die Übernahme und Anrechnung von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken gilt das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 647c"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 647c"]**: Art. 647c Unterhalts-, Wiederherstellungs- und Erneuerungsarbeiten, die für die Erhaltung des Wertes und der Gebrauchsfähigkeit der Sache nötig sind, können…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Fünfter Abschnitt: — Minderjährige unter Vormundschaft", "Art. 327c"]

- **Minderjährige unter Vormundschaft", "Art. 327c"]**: Art. 327c Dem Vormund stehen die gleichen Rechte zu wie den Eltern. Die Bestimmungen des Erwachsenenschutzes, namentlich über die Ernennung des Beistands, die…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 26"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 26"]**: Art. 26 1 Die Rechte und Pflichten des Gläubigers und des Schuldners beurteilen sich, soweit es sich um Vertragswirkungen handelt, für die zur Zeit des…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Zweiter Abschnitt: — Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 579"]

- **Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 579"]**: Art. 579 Schlagen die Erben eines zahlungsunfähigen Erblassers die Erbschaft aus, so haften sie dessen Gläubigern gleichwohl insoweit, als sie vom Erblasser…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 642"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 642"]**: Art. 642 Wer Eigentümer einer Sache ist, hat das Eigentum an allen ihren Bestandteilen. Bestandteil einer Sache ist alles, was nach der am Orte üblichen…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Zwanzigster Titel: — Das Fahrniseigentum", "Art. 716"]

- **Das Fahrniseigentum", "Art. 716"]**: Art. 716 Gegenstände, die mit Eigentumsvorbehalt übertragen worden sind, kann der Eigentümer nur unter der Bedingung zurückverlangen, dass er die vom Erwerber…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Vierter Abschnitt: — Die Verfügungsformen", "Art. 515"]

- **Die Verfügungsformen", "Art. 515"]**: Art. 515 Erlebt der Erbe oder Vermächtnisnehmer den Tod des Erblassers nicht, so fällt der Vertrag dahin. Ist der Erblasser zur Zeit des Todes des Erben aus…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Zweiter Abschnitt: — Die Grundpfandverschreibung", "Art. 830"]

- **Die Grundpfandverschreibung", "Art. 830"]**: Art. 830 Das kantonale Recht kann an Stelle der öffentlichen Versteigerung eine amtliche Schätzung vorsehen, deren Betrag als Ablösungssumme zu gelten hat.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Erster Abschnitt: — Die Gemeinschaft der Eltern und Kinder", "Art. 271"]

- **Die Gemeinschaft der Eltern und Kinder", "Art. 271"]**: Art. 271 Das Kind erhält das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Elternteils, dessen Namen es trägt. Erwirbt das Kind während der Minderjährigkeit den Namen…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 800"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 800"]**: Art. 800 Steht ein Grundstück in Miteigentum, so kann jeder Eigentümer seinen Anteil verpfänden. Steht ein Grundstück in Gesamteigentum, so kann es nur…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Vierundzwanzigster Titel: — Der Besitz", "Art. 930"]

- **Der Besitz", "Art. 930"]**: Art. 930 Vom Besitzer einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er ihr Eigentümer sei. Für jeden früheren Besitzer besteht die Vermutung, dass er in der Zeit…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Zweiter Abschnitt: — Die Teilungsart", "Art. 607"]

- **Die Teilungsart", "Art. 607"]**: Art. 607 Gesetzliche Erben haben sowohl unter sich als mit eingesetzten Erben nach den gleichen Grundsätzen zu teilen. Sie können, wo es nicht anders…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Vierter Abschnitt: — Die Gütertrennung", "Art. 246"]

- **Die Gütertrennung", "Art. 246"]**: Art. 246 1 Der Ehemann kann verlangen, dass ihm die Ehefrau zur Tragung der ehelichen Lasten einen angemessenen Beitrag leiste. 2 Können sich die Ehegatten…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Dritter Abschnitt: — Die Grundlasten", "Art. 787"]

- **Die Grundlasten", "Art. 787"]**: Art. 787 Der Gläubiger kann die Ablösung der Grundlast verlangen nach Abrede und ferner: 1. wenn das belastete Grundstück geteilt wird und er die Verlegung der…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Die Güterverbindung", "Art. 211"]

- **Die Güterverbindung", "Art. 211"]**: Art. 211 1 Wird die Ehefrau durch die Zurücknahme ihres Eigentums und die ihr gegebenen Sicherheiten nicht für die Hälfte des eingebrachten Frauengutes…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 198"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 198"]**: Art. 198 Eigengut sind von Gesetzes wegen: 1. die Gegenstände, die einem Ehegatten ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch dienen; 2. die Vermögenswerte, die…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 219"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 219"]**: Art. 219 Der Ehemann ist persönlich und mit dem Gesamtgute haftbar: 1. für die vorehelichen Schulden beider Ehegatten; 2. für die Schulden, die sich aus der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Fünfter Titel: — Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 161"]

- **Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 161"]**: Art. 161 Jeder Ehegatte behält sein Kantons- und Gemeindebürgerrecht.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Fünfter Titel: — Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 162"]

- **Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 162"]**: Art. 162 Die Ehegatten bestimmen gemeinsam die eheliche Wohnung.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 293"]

- **Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 293"]**: Art. 293 Das öffentliche Recht bestimmt, unter Vorbehalt der Unterstützungspflicht der Verwandten, wer die Kosten des Unterhaltes zu tragen hat, wenn weder die…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 188"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 188"]**: Art. 188 1 Durch güterrechtliche Auseinandersetzungen oder durch Wechsel des Güterstandes kann ein Vermögen, aus dem bis dahin die Gläubiger eines Ehegatten…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 820"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 820"]**: Art. 820 Wird ein ländliches Grundstück durch eine Bodenverbesserung, die unter Mitwirkung öffentlicher Behörden zur Durchführung gelangt, im Werte erhöht, so…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 119"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 119"]**: Art. 119 Der Ehegatte, der seinen Namen bei der Eheschliessung geändert hat, behält diesen Namen nach der Scheidung; er kann aber jederzeit gegenüber der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 267b"]

- **Die Adoption", "Art. 267b"]**: Art. 267b Das Bürgerrecht des minderjährigen Kindes bestimmt sich nach den Bestimmungen über die Wirkungen des Kindesverhältnisses.

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Vierter Abschnitt: — Die Verfügungsformen", "Art. 501"]

- **Die Verfügungsformen", "Art. 501"]**: Art. 501 Der Erblasser hat unmittelbar nach der Datierung und Unterzeichnung den zwei Zeugen in Gegenwart des Beamten zu erklären, dass er die Urkunde gelesen…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Zweiter Abschnitt: — Die Teilungsart", "Art. 613"]

- **Die Teilungsart", "Art. 613"]**: Art. 613 Gegenstände, die ihrer Natur nach zusammengehören, sollen, wenn einer der Erben gegen die Teilung Einspruch erhebt, nicht von einander getrennt…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 772"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 772"]**: Art. 772 An verbrauchbaren Sachen erhält der Nutzniesser, wenn es nicht anders bestimmt ist, das Eigentum, wird aber für den Wert, den sie bei Beginn der…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 807"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 807"]**: Art. 807 Forderungen, für die ein Grundpfand eingetragen ist, unterliegen keiner Verjährung.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779f"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779f"]**: Art. 779f Wenn der Bauberechtigte in grober Weise sein dingliches Recht überschreitet oder vertragliche Verpflichtungen verletzt, so kann der Grundeigentümer…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 393"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 393"]**: Art. 393 Eine Begleitbeistandschaft wird mit Zustimmung der hilfsbedürftigen Person errichtet, wenn diese für die Erledigung bestimmter Angelegenheiten…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 303"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 303"]**: Art. 303 Über die religiöse Erziehung verfügen die Eltern. Ein Vertrag, der diese Befugnis beschränkt, ist ungültig. Hat ein Kind das 16. Altersjahr…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 28l"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 28l"]**: Art. 28l Verhindert das Medienunternehmen die Ausübung des Gegendarstellungsrechts, verweigert es die Gegendarstellung oder veröffentlicht es diese nicht…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Dreizehnter Titel: — Die gesetzlichen Erben", "Art. 460"]

- **Die gesetzlichen Erben", "Art. 460"]**: Art. 460 Mit dem Stamm der Grosseltern hört die Erbberechtigung der Verwandten auf.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Dritter Titel: — Die Eheschliessung", "Vierter Abschnitt: — Die Eheungültigkeit", "Art. 105a"]

- **Die Eheungültigkeit", "Art. 105a"]**: Art. 105a Die Ehe wird vom Gericht für ungültig erklärt, wenn einer der Ehegatten zur Zeit der Eheschliessung minderjährig war und im Zeitpunkt der Einreichung…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Zweiter Abschnitt: — Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 568"]

- **Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 568"]**: Art. 568 Ist ein Inventar als Sicherungsmassregel aufgenommen worden, so beginnt die Frist zur Ausschlagung für alle Erben mit dem Tage, an dem die Behörde…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Erster Abschnitt: — Die eigene Vorsorge", "Art. 371"]

- **Die eigene Vorsorge", "Art. 371"]**: Art. 371 Die Patientenverfügung ist schriftlich zu errichten, zu datieren und zu unterzeichnen. Wer eine Patientenverfügung errichtet hat, kann diese Tatsache…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 239"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 239"]**: Art. 239 1 Die Gütergemeinschaft kann durch Ehevertrag auf die Errungenschaft beschränkt werden. 2 Was während der Ehe erworben und nicht als Ersatz für…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 317"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 317"]**: Art. 317 Die Kantone sichern durch geeignete Vorschriften die zweckmässige Zusammenarbeit der Behörden und Stellen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 269c"]

- **Die Adoption", "Art. 269c"]**: Art. 269c Der Bund übt die Aufsicht über die Vermittlung von Kindern zur Adoption aus. Wer diese Vermittlung berufsmässig oder im Zusammenhang mit seinem Beruf…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Dritter Abschnitt: — Das Stockwerkeigentum", "Art. 712n"]

- **Das Stockwerkeigentum", "Art. 712n"]**: Art. 712n Die Versammlung der Stockwerkeigentümer wird vom Verwalter einberufen und geleitet, wenn sie nicht anders beschlossen hat. Die Beschlüsse sind zu…

### ["Zweiter Abschnitt: — Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 61"]

- **Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 61"]**: Art. 61 1 Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1912 in Kraft. 2 Der Bundesrat ist unter Zustimmung der Bundesversammlung befugt, einzelne Bestimmungen schon…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 668"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 668"]**: Art. 668 Die Grenzen werden durch die Grundbuchpläne und durch die Abgrenzungen auf dem Grundstücke selbst angegeben. Widersprechen sich die bestehenden…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 866–874"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 866–874"]**: Art. 866–874 Aufgehoben

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Zweiter Abschnitt: — Die Grundpfandverschreibung", "Art. 834"]

- **Die Grundpfandverschreibung", "Art. 834"]**: Art. 834 Von der Übernahme der Schuld durch den Erwerber hat der Grundbuchverwalter dem Gläubiger Kenntnis zu geben. Die Jahresfrist für die Erklärung des…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779i"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779i"]**: Art. 779i Zur Sicherung des Baurechtszinses hat der Grundeigentümer gegenüber dem jeweiligen Bauberechtigten Anspruch auf Errichtung eines Pfandrechtes an dem…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Dritter Abschnitt: — Die Stiftungen", "Art. 87"]

- **Die Stiftungen", "Art. 87"]**: Art. 87 Die Familienstiftungen und die kirchlichen Stiftungen sind unter Vorbehalt des öffentlichen Rechtes der Aufsichtsbehörde nicht unterstellt. Sie sind…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 20"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 20"]**: Art. 20 1 Die bestehenden Eigentumsrechte an Bäumen auf fremdem Boden werden auch weiterhin nach kantonalem Recht anerkannt. 2 Die Kantone sind befugt, diese…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 754"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 754"]**: Art. 754 Die Ersatzansprüche des Eigentümers wegen Veränderung oder Wertverminderung der Sache sowie die Ansprüche des Nutzniessers auf Ersatz von Verwendungen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Zweiter Abschnitt: — Verfahren", "Art. 449a"]

- **Verfahren", "Art. 449a"]**: Art. 449a Die Erwachsenenschutzbehörde ordnet wenn nötig die Vertretung der betroffenen Person an und bezeichnet als Beistand oder Beiständin eine in…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 968"]

- **Das Grundbuch", "Art. 968"]**: Art. 968 Die Eintragung und Löschung der Grunddienstbarkeiten erfolgt auf dem Blatt des berechtigten und des belasteten Grundstückes.

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Dritter Abschnitt: — Das öffentliche Inventar", "Art. 581"]

- **Das öffentliche Inventar", "Art. 581"]**: Art. 581 Das öffentliche Inventar wird durch die zuständige Behörde nach den Vorschriften des kantonalen Rechtes errichtet und besteht in der Anlegung eines…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 69c"]

- **Die Vereine", "Art. 69c"]**: Art. 69c Fehlt dem Verein eines der vorgeschriebenen Organe oder das Mitgliederverzeichnis nach Artikel 61a oder verfügt er über kein Rechtsdomizil an seinem…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779h"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779h"]**: Art. 779h Den Vorschriften über die Ausübung des Heimfallsrechtes unterliegt jedes Recht, das sich der Grundeigentümer zur vorzeitigen Aufhebung oder…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 762"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 762"]**: Art. 762 Leistet der Nutzniesser während einer ihm hiefür angesetzten angemessenen Frist die Sicherheit nicht oder lässt er trotz Einspruches des Eigentümers…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 34"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 34"]**: Art. 34 1 Fahrnispfandrechte können vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes an nur in den von diesem vorgesehenen Formen errichtet werden. 2 Soweit…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Sechster Abschnitt: — Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 523"]

- **Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 523"]**: Art. 523 Bei pflichtteilsberechtigten Erben werden Erwerbungen gemäss der gesetzlichen Erbfolge und Zuwendungen von Todes wegen im Verhältnis der Beträge…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 28c"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 28c"]**: Art. 28c Das Gericht, das ein Verbot nach der Bestimmung über Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen anordnet, sowie das Vollstreckungsgericht können auf Antrag…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 44"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 44"]**: Art. 44 1 Die dinglichen Rechte des bisherigen Rechtes, die nicht eingetragen werden, behalten zwar ihre Gültigkeit, können aber Dritten, die sich in gutem…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 50 und 51"]

- **Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 50 und 51"]**: Art. 50 und 51 Aufgehoben

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 291"]

- **Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 291"]**: Art. 291 Wenn die Eltern die Sorge für das Kind vernachlässigen, kann das Gericht ihre Schuldner anweisen, die Zahlungen ganz oder zum Teil an den gesetzlichen…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 959"]

- **Das Grundbuch", "Art. 959"]**: Art. 959 Persönliche Rechte können im Grundbuche vorgemerkt werden, wenn deren Vormerkung durch das Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist, wie bei Vor- und…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 29"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 29"]**: Art. 29 Wird jemandem die Führung seines Namens bestritten, so kann er auf Feststellung seines Rechtes klagen. Wird jemand dadurch beeinträchtigt, dass ein…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Dritter Abschnitt: — Die Verfügungsarten", "Art. 490"]

- **Die Verfügungsarten", "Art. 490"]**: Art. 490 In allen Fällen der Nacherbeneinsetzung hat die zuständige Behörde die Aufnahme eines Inventars anzuordnen. Die Auslieferung der Erbschaft an den…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 646"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 646"]**: Art. 646 Haben mehrere Personen eine Sache nach Bruchteilen und ohne äusserliche Abteilung in ihrem Eigentum, so sind sie Miteigentümer. Ist es nicht anders…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 43a"]

- **Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 43a"]**: Art. 43a Der Bundesrat sorgt auf dem Gebiet der Beurkundung des Personenstandes für den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte der Personen, über die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Elternschaft des Ehemannes oder der Ehefrau", "Art. 258"]

- **Die Elternschaft des Ehemannes oder der Ehefrau", "Art. 258"]**: Art. 258 Ist der Ehemann vor Ablauf der Klagefrist gestorben oder urteilsunfähig geworden, so kann die Anfechtungsklage von seinem Vater oder seiner Mutter…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 61a"]

- **Die Vereine", "Art. 61a"]**: Art. 61a Vereine, die zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind, führen ein Verzeichnis, in das die Mitglieder mit Vor- und Nachnamen oder Firma…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Vierter Abschnitt: — Die Gütertrennung", "Art. 248"]

- **Die Gütertrennung", "Art. 248"]**: Art. 248 Wer behauptet, ein bestimmter Vermögenswert sei Eigentum des einen oder andern Ehegatten, muss dies beweisen. Kann dieser Beweis nicht erbracht…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 18"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 18"]**: Art. 18 1 Die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes begründeten Ansprüche auf Errichtung eines dinglichen Rechtes werden als rechtskräftig anerkannt, wenn sie…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 386"]

- **Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 386"]**: Art. 386 Die Wohn- oder Pflegeeinrichtung schützt die Persönlichkeit der urteilsunfähigen Person und fördert so weit wie möglich Kontakte zu Personen…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 20ter"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 20ter"]**: Art. 20ter 1 Die Kantone können auch Stockwerkeigentum, das in Formen des am 1. Januar 1912 in Kraft getretenen Rechtes in das Grundbuch eingetragen worden…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779e"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779e"]**: Art. 779e Art. 779e

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 209"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 209"]**: Art. 209 Sind Schulden der Errungenschaft aus dem Eigengut oder Schulden des Eigengutes aus der Errungenschaft eines Ehegatten bezahlt worden, so besteht bei…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 206"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 206"]**: Art. 206 Hat ein Ehegatte zum Erwerb, zur Verbesserung oder zur Erhaltung von Vermögensgegenständen des andern ohne entsprechende Gegenleistung beigetragen und…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Dritter Abschnitt: — Das öffentliche Inventar", "Art. 582"]

- **Das öffentliche Inventar", "Art. 582"]**: Art. 582 Mit der Aufnahme des Inventars verbindet die Behörde einen Rechnungsruf, durch den auf dem Wege angemessener öffentlicher Auskündung die Gläubiger und…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 374"]

- **Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 374"]**: Art. 374 Wer als Ehegatte, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner mit einer Person, die urteilsunfähig wird, einen gemeinsamen Haushalt führt oder…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Das Kindesvermögen", "Art. 320"]

- **Das Kindesvermögen", "Art. 320"]**: Art. 320 Abfindungen, Schadenersatz und ähnliche Leistungen dürfen in Teilbeträgen entsprechend den laufenden Bedürfnissen für den Unterhalt des Kindes…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Dritter Abschnitt: — Das Familienvermögen", "Art. 347"]

- **Das Familienvermögen", "Art. 347"]**: Art. 347 Die Gemeinder können die Bewirtschaftung des Gemeinschaftsgutes und die Vertretung einem einzigen unter ihnen übertragen, mit der Bestimmung, dass…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Zweiter Abschnitt: — Verfahren", "Art. 450d"]

- **Verfahren", "Art. 450d"]**: Art. 450d Die gerichtliche Beschwerdeinstanz gibt der Erwachsenenschutzbehörde Gelegenheit zur Vernehmlassung. Statt eine Vernehmlassung einzureichen, kann die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 123"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 123"]**: Art. 123 Die erworbenen Austrittsleistungen samt Freizügigkeitsguthaben und Vorbezügen für Wohneigentum werden hälftig geteilt. Absatz 1 ist nicht anwendbar…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Anerkennung und Vaterschaftsurteil", "Art. 263"]

- **Anerkennung und Vaterschaftsurteil", "Art. 263"]**: Art. 263 Die Klage kann vor oder nach der Niederkunft angebracht werden, ist aber einzureichen: 1. von der Mutter vor Ablauf eines Jahres seit der Geburt; 2…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Erster Abschnitt: — Die eigene Vorsorge", "Art. 373"]

- **Die eigene Vorsorge", "Art. 373"]**: Art. 373 Jede der Patientin oder dem Patienten nahestehende Person kann schriftlich die Erwachsenenschutzbehörde anrufen und geltend machen, dass: 1. der…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Erster Abschnitt: — Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 733"]

- **Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 733"]**: Art. 733 Der Eigentümer ist befugt, auf seinem Grundstück zugunsten eines andern ihm gehörigen Grundstückes eine Dienstbarkeit zu errichten.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Dritter Abschnitt: — Das Stockwerkeigentum", "Art. 712i"]

- **Das Stockwerkeigentum", "Art. 712i"]**: Art. 712i Die Gemeinschaft hat für die auf die letzten drei Jahre entfallenden Beitragsforderungen Anspruch gegenüber jedem jeweiligen Stockwerkeigentümer auf…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Dritter Abschnitt: — Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 437"]

- **Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 437"]**: Art. 437 Die Kantone regeln die Nachbetreuung. Sie können ambulante Massnahmen vorsehen.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 702"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 702"]**: Art. 702 Dem Bunde, den Kantonen und den Gemeinden bleibt es vorbehalten, Beschränkungen des Grundeigentums zum allgemeinen Wohl aufzustellen, wie namentlich…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Fünfter Titel: — Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 170"]

- **Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 170"]**: Art. 170 Jeder Ehegatte kann vom andern Auskunft über dessen Einkommen, Vermögen und Schulden verlangen. Auf sein Begehren kann das Gericht den andern…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 191"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 191"]**: Art. 191 Kraft Gesetzes sind Sondergut: 1. die Gegenstände, die einem Ehegatten ausschliesslich zu persönlichem Gebrauche dienen; 2. die Vermögenswerte des…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Dritter Abschnitt: — Das Versatzpfand", "Art. 909"]

- **Das Versatzpfand", "Art. 909"]**: Art. 909 Das Versatzpfand wird dadurch begründet, dass der Pfandgegenstand der Anstalt übergeben und hiefür ein Versatzschein ausgestellt wird.

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 7"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 7"]**: Art. 7 1 Für die Eheschliessung gilt das neue Recht, sobald das Bundesgesetz vom 26. Juni 1998 in Kraft getreten ist. 2 Ehen, für die nach dem bisherigen Recht…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 673"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 673"]**: Art. 673 Übersteigt der Wert des Baues offenbar den Wert des Bodens, so kann derjenige, der sich in gutem Glauben befindet, verlangen, dass das Eigentum an Bau…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 7abis"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 7abis"]**: Art. 7abis 1 Für die Scheidung gilt das neue Recht, sobald das Bundesgesetz vom 26. Juni 1998 in Kraft getreten ist. 2 Scheidungen, die unter dem bisherigen…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 26"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 26"]**: Art. 26 Volljährige unter umfassender Beistandschaft haben ihren Wohnsitz am Sitz der Erwachsenenschutzbehörde.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Dritter Abschnitt: — Das Stockwerkeigentum", "Art. 712d"]

- **Das Stockwerkeigentum", "Art. 712d"]**: Art. 712d Das Stockwerkeigentum wird durch Eintragung im Grundbuch begründet. Die Eintragung kann verlangt werden: 1. auf Grund eines Vertrages der…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 746"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 746"]**: Art. 746 Zur Bestellung einer Nutzniessung ist bei beweglichen Sachen oder Forderungen die Übertragung auf den Erwerber und bei Grundstücken die Eintragung in…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Erster Abschnitt: — Die eigene Vorsorge", "Art. 360"]

- **Die eigene Vorsorge", "Art. 360"]**: Art. 360 Eine handlungsfähige Person kann eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Grundsätze", "Art. 389"]

- **Allgemeine Grundsätze", "Art. 389"]**: Art. 389 Die Erwachsenenschutzbehörde ordnet eine Massnahme an, wenn: 1. die Unterstützung der hilfsbedürftigen Person durch die Familie, andere nahestehende…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Vierter Abschnitt: — Ausgabe von Anleihenstiteln mit Grundpfandrecht", "Art. 876–883"]

- **Ausgabe von Anleihenstiteln mit Grundpfandrecht", "Art. 876–883"]**: Art. 876–883 Art. 876–883

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 801"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 801"]**: Art. 801 Das Grundpfand geht unter mit der Löschung des Eintrages sowie mit dem vollständigen Untergang des Grundstückes. Der Untergang infolge von Enteignung…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 33b"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 33b"]**: Art. 33b Der Grundeigentümer und die am Schuldbrief Berechtigten können gemeinsam schriftlich verlangen, dass ein vor dem Inkrafttreten der Änderung vom 11…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 244"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 244"]**: Art. 244 Gehören das Haus oder die Wohnung, worin die Ehegatten gelebt haben, oder Hausratsgegenstände zum Gesamtgut, so kann der überlebende Ehegatte…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Dritter Abschnitt: — Das Stockwerkeigentum", "Art. 712e"]

- **Das Stockwerkeigentum", "Art. 712e"]**: Art. 712e Im Begründungsakt sind die räumliche Ausscheidung und der Anteil jedes Stockwerks am Wert der Liegenschaft oder des Baurechts in Bruchteilen mit…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 42"]

- **Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 42"]**: Art. 42 Wer ein schützenswertes persönliches Interesse glaubhaft macht, kann beim Gericht auf Eintragung von streitigen Angaben über den Personenstand, auf…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Dreizehnter Titel: — Die gesetzlichen Erben", "Art. 466"]

- **Die gesetzlichen Erben", "Art. 466"]**: Art. 466 Hinterlässt der Erblasser keine Erben, so fällt die Erbschaft an den Kanton, in dem der Erblasser den letzten Wohnsitz gehabt hat, oder an die…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 37"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 37"]**: Art. 37 Der Besitz steht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes unter dem neuen Recht. Der Besitz steht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes unter dem neuen…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Vierter Abschnitt: — Die Verfügungsformen", "Art. 510"]

- **Die Verfügungsformen", "Art. 510"]**: Art. 510 Der Erblasser kann seine letztwillige Verfügung dadurch widerrufen, dass er die Urkunde vernichtet. Wird die Urkunde durch Zufall oder aus Verschulden…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Erster Abschnitt: — Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 894"]

- **Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 894"]**: Art. 894 Jede Abrede, wonach die Pfandsache dem Gläubiger, wenn er nicht befriedigt wird, als Eigentum zufallen soll, ist ungültig.

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Zweiter Abschnitt: — Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 570"]

- **Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 570"]**: Art. 570 Die Ausschlagung ist von dem Erben bei der zuständigen Behörde mündlich oder schriftlich zu erklären. Sie muss unbedingt und vorbehaltlos geschehen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Dritter Abschnitt: — Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 431"]

- **Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 431"]**: Art. 431 Die Erwachsenenschutzbehörde überprüft spätestens sechs Monate nach Beginn der Unterbringung, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind und ob die…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 5"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 5"]**: Art. 5 1 Die Handlungsfähigkeit wird in allen Fällen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes beurteilt. 2 Wer indessen nach dem bisherigen Recht zur Zeit des…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 12b"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 12b"]**: Art. 12b Für Adoptionsverfahren, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom 17. Juni 2016 hängig sind, gilt das neue Recht. Für Adoptionsverfahren…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Dritter Abschnitt: — Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 432"]

- **Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 432"]**: Art. 432 Jede Person, die in einer Einrichtung untergebracht wird, kann eine Person ihres Vertrauens beiziehen, die sie während des Aufenthalts und bis zum…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 795"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 795"]**: Art. 795 Die Zinspflicht kann innerhalb der gegen Missbräuche im Zinswesen aufgestellten Schranken in beliebiger Weise festgesetzt werden. Die kantonale…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Vierter Abschnitt: — Abschluss und Wirkung der Teilung", "Art. 640"]

- **Abschluss und Wirkung der Teilung", "Art. 640"]**: Art. 640 Hat ein Erbe eine Schuld des Erblassers bezahlt, die ihm bei der Teilung nicht zugewiesen worden ist, oder hat er von einer Schuld mehr bezahlt, als…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 694"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 694"]**: Art. 694 Hat ein Grundeigentümer keinen genügenden Weg von seinem Grundstück auf eine öffentliche Strasse, so kann er beanspruchen, dass ihm die Nachbarn gegen…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 680"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 680"]**: Art. 680 Die gesetzlichen Eigentumsbeschränkungen bestehen ohne Eintrag im Grundbuch. Ihre Aufhebung oder Abänderung durch Rechtsgeschäft bedarf zur Gültigkeit…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 818"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 818"]**: Art. 818 Das Grundpfandrecht bietet dem Gläubiger Sicherheit: 1. für die Kapitalforderung; 2. für die Kosten der Betreibung und die Verzugszinse; 3. für drei…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Fünfzehnter Titel: — Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 543"]

- **Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 543"]**: Art. 543 Der Vermächtnisnehmer erwirbt den Anspruch auf das Vermächtnis, wenn er den Erbgang in erbfähigem Zustand erlebt hat. Stirbt er vor dem Erblasser, so…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Erster Abschnitt: — Die Scheidungsvoraussetzungen", "Art. 112"]

- **Die Scheidungsvoraussetzungen", "Art. 112"]**: Art. 112 Die Ehegatten können gemeinsam die Scheidung verlangen und erklären, dass das Gericht die Scheidungsfolgen beurteilen soll, über die sie sich nicht…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Erster Abschnitt: — Die Verfügungsfähigkeit", "Art. 469"]

- **Die Verfügungsfähigkeit", "Art. 469"]**: Art. 469 Verfügungen, die der Erblasser unter dem Einfluss von Irrtum, arglistiger Täuschung, Drohung oder Zwang errichtet hat, sind ungültig. Sie erlangen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 401"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 401"]**: Art. 401 Schlägt die betroffene Person eine Vertrauensperson als Beistand oder Beiständin vor, so entspricht die Erwachsenenschutzbehörde ihrem Wunsch, wenn…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 953"]

- **Das Grundbuch", "Art. 953"]**: Art. 953 Die Einrichtung der Grundbuchämter, die Umschreibung der Kreise, die Ernennung und Besoldung der Beamten sowie die Ordnung der Aufsicht erfolgt durch…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 28k"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 28k"]**: Art. 28k Die Gegendarstellung ist sobald als möglich zu veröffentlichen, und zwar so, dass sie den gleichen Personenkreis wie die beanstandete…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Zweiter Abschnitt: — Das Pfandrecht an Forderungen und andern Rechten", "Art. 902"]

- **Das Pfandrecht an Forderungen und andern Rechten", "Art. 902"]**: Art. 902 Bestehen für Waren Wertpapiere, die sie vertreten, so wird durch Verpfändung der Wertpapiere ein Pfandrecht an der Ware bestellt. Besteht neben einem…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 59"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 59"]**: Art. 59 Für die öffentlich-rechtlichen und kirchlichen Körperschaften und Anstalten bleibt das öffentliche Recht des Bundes und der Kantone vorbehalten…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Dritter Abschnitt: — Die Verfügungsarten", "Art. 486"]

- **Die Verfügungsarten", "Art. 486"]**: Art. 486 Übersteigen die Vermächtnisse den Betrag der Erbschaft oder der Zuwendung an den Beschwerten oder den verfügbaren Teil, so kann ihre verhältnismässige…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Zweiter Abschnitt: — Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 564"]

- **Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 564"]**: Art. 564 Die Gläubiger des Erblassers gehen mit ihren Ansprüchen den Vermächtnisnehmern vor. Die Gläubiger des Erben stehen, wenn dieser die Erbschaft…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 770"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 770"]**: Art. 770 Ist ein Wald Gegenstand der Nutzniessung, so kann der Nutzniesser die Nutzung insoweit beanspruchen, als ein ordentlicher Wirtschaftsplan dies…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Zweiter Abschnitt: — Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 563"]

- **Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 563"]**: Art. 563 Ist dem Bedachten eine Nutzniessung oder eine Rente oder eine andere zeitlich wiederkehrende Leistung vermacht, so bestimmt sich sein Anspruch, wo es…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Erster Abschnitt: — Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 742"]

- **Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 742"]**: Art. 742 Wird durch die Ausübung der Grunddienstbarkeit nur ein Teil des Grundstückes in Anspruch genommen, so kann der Eigentümer, wenn er ein Interesse…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 28"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 28"]**: Art. 28 Die Kündbarkeit der Pfandforderungen und die Übertragung der Pfandtitel werden bei den Pfandrechten, die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 376"]

- **Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 376"]**: Art. 376 Bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen für eine Vertretung erfüllt sind, so entscheidet die Erwachsenenschutzbehörde über das Vertretungsrecht und…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Erster Abschnitt: — Die Scheidungsvoraussetzungen", "Art. 113"]

- **Die Scheidungsvoraussetzungen", "Art. 113"]**: Art. 113 Art. 113

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 233"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 233"]**: Art. 233 1 Die fortgesetzte Gütergemeinschaft wird von Gesetzes wegen aufgehoben: 1. mit dem Tode oder der Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten; 2…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 943"]

- **Das Grundbuch", "Art. 943"]**: Art. 943 Als Grundstücke werden in das Grundbuch aufgenommen: 1. die Liegenschaften; 2. die selbständigen und dauernden Rechte an Grundstücken; 3. die…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 965"]

- **Das Grundbuch", "Art. 965"]**: Art. 965 Grundbuchliche Verfügungen, wie Eintragung, Änderung, Löschung dürfen in allen Fällen nur auf Grund eines Ausweises über das Verfügungsrecht und den…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 219"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 219"]**: Art. 219 Damit der überlebende Ehegatte seine bisherige Lebensweise beibehalten kann, wird ihm auf sein Verlangen am Haus oder an der Wohnung, worin die…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 10b"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 10b"]**: Art. 10b 1 Ehegatten, die unter Güterverbindung stehen, diesen Güterstand aber ehevertraglich geändert haben, können bis spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 11"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 11"]**: Art. 11 Bereitet bei einer güterrechtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des neuen Rechts die Zahlung von Geldschulden oder die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Dritter Titel: — Die Eheschliessung", "Dritter Abschnitt: — Vorbereitung der Eheschliessung und Trauung", "Art. 99"]

- **Vorbereitung der Eheschliessung und Trauung", "Art. 99"]**: Art. 99 Das Zivilstandsamt prüft, ob: 1. das Gesuch ordnungsgemäss eingereicht worden ist; 2. die Identität der Verlobten feststeht; und 3. die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 190"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 190"]**: Art. 190 Das Begehren richtet sich gegen beide Ehegatten. …

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Siebenter Abschnitt: — Klagen aus Erbverträgen", "Art. 535"]

- **Klagen aus Erbverträgen", "Art. 535"]**: Art. 535 Hat der Erblasser dem verzichtenden Erben bei Lebzeiten Leistungen gemacht, die den verfügbaren Teil seiner Erbschaft übersteigen, so können die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 214"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 214"]**: Art. 214 Massgebend für den Wert der bei der Auflösung des Güterstandes vorhandenen Errungenschaft ist der Zeitpunkt der Auseinandersetzung. Für…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Dritter Titel: — Die Eheschliessung", "Vierter Abschnitt: — Die Eheungültigkeit", "Art. 106"]

- **Die Eheungültigkeit", "Art. 106"]**: Art. 106 Die Ungültigkeitsklage ist von der zuständigen kantonalen Behörde am Wohnsitz der Ehegatten von Amtes wegen zu erheben; überdies kann jede Person…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Die Verfügungsfreiheit", "Art. 478"]

- **Die Verfügungsfreiheit", "Art. 478"]**: Art. 478 Der Enterbte kann weder an der Erbschaft teilnehmen noch die Herabsetzungsklage geltend machen. Der Anteil des Enterbten fällt, sofern der Erblasser…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 279"]

- **Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 279"]**: Art. 279 Das Kind kann gegen den Vater oder die Mutter oder gegen beide klagen auf Leistung des Unterhalts für die Zukunft und für ein Jahr vor Klageerhebung. …

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titelbis: — Die Sammelvermögen", "Art. 89c"]

- **Die Sammelvermögen", "Art. 89c"]**: Art. 89c Zuständig ist der Kanton, in dem das Sammelvermögen in seinem Hauptbestandteil verwaltet worden ist. Sofern der Kanton nichts anderes bestimmt, ist…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Die Verfügungsfreiheit", "Art. 477"]

- **Die Verfügungsfreiheit", "Art. 477"]**: Art. 477 Der Erblasser ist befugt, durch Verfügung von Todes wegen einem Erben den Pflichtteil zu entziehen: 1. wenn der Erbe gegen den Erblasser oder gegen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 385"]

- **Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 385"]**: Art. 385 Die betroffene oder eine ihr nahestehende Person kann gegen eine Massnahme zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit jederzeit schriftlich die…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Dritter Abschnitt: — Das Stockwerkeigentum", "Art. 712s"]

- **Das Stockwerkeigentum", "Art. 712s"]**: Art. 712s Der Verwalter vollzieht alle Handlungen der gemeinschaftlichen Verwaltung gemäss den Vorschriften des Gesetzes und des Reglementes sowie gemäss den…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 132"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 132"]**: Art. 132 Vernachlässigt die verpflichtete Person die Erfüllung der Unterhaltspflicht, so kann das Gericht ihre Schuldner anweisen, die Zahlungen ganz oder…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 865"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 865"]**: Art. 865 Ist ein Pfandtitel abhanden gekommen oder ohne Tilgungsabsicht vernichtet worden, so kann der Gläubiger verlangen, dass das Gericht den Pfandtitel für…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Die Verfügungsfreiheit", "Art. 474"]

- **Die Verfügungsfreiheit", "Art. 474"]**: Art. 474 Der verfügbare Teil berechnet sich nach dem Stande des Vermögens zur Zeit des Todes des Erblassers. Bei der Berechnung sind die Schulden des…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 192"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 192"]**: Art. 192 1 Das Sondergut steht im Allgemeinen und namentlich mit Hinsicht auf die Pflicht der Ehefrau, zur Tragung der Lasten der Ehe einen Beitrag zu leisten…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 182"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 182"]**: Art. 182 1 Kommen die Gläubiger im Konkurse eines Ehegatten zu Verlust, so tritt von Gesetzes wegen Gütertrennung ein. 2 Sind zur Zeit der Eheschliessung…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 301a"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 301a"]**: Art. 301a Die elterliche Sorge schliesst das Recht ein, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus und will…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Die Verfügungsfreiheit", "Art. 479"]

- **Die Verfügungsfreiheit", "Art. 479"]**: Art. 479 Eine Enterbung ist nur dann gültig, wenn der Erblasser den Enterbungsgrund in seiner Verfügung angegeben hat. Ficht der Enterbte die Enterbung wegen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Erster Abschnitt: — Die Scheidungsvoraussetzungen", "Art. 111"]

- **Die Scheidungsvoraussetzungen", "Art. 111"]**: Art. 111 Verlangen die Ehegatten gemeinsam die Scheidung und reichen sie eine vollständige Vereinbarung über die Scheidungsfolgen mit den nötigen Belegen und…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Dritter Abschnitt: — Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 438"]

- **Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 438"]**: Art. 438 Auf Massnahmen, die die Bewegungsfreiheit der betroffenen Personen in der Einrichtung einschränken, sind die Bestimmungen über die Einschränkung der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Dritter Titel: — Die Eheschliessung", "Vierter Abschnitt: — Die Eheungültigkeit", "Art. 110"]

- **Die Eheungültigkeit", "Art. 110"]**: Art. 110 Art. 110

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 264b"]

- **Die Adoption", "Art. 264b"]**: Art. 264b Eine Person, die nicht verheiratet ist und nicht in eingetragener Partnerschaft lebt, darf ein Kind allein adoptieren, wenn sie mindestens 28 Jahre…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 691"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 691"]**: Art. 691 Jeder Grundeigentümer ist verpflichtet, die Durchleitung von Röhren und Leitungen zur Versorgung und Entsorgung gegen volle Entschädigung zu…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Erster Abschnitt: — Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 884"]

- **Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 884"]**: Art. 884 Fahrnis kann, wo das Gesetz keine Ausnahme macht, nur dadurch verpfändet werden, dass dem Pfandgläubiger der Besitz an der Pfandsache übertragen wird…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Fünfter Titel: — Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 163"]

- **Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 163"]**: Art. 163 Die Ehegatten sorgen gemeinsam, ein jeder nach seinen Kräften, für den gebührenden Unterhalt der Familie. Sie verständigen sich über den Beitrag, den…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Siebenter Abschnitt: — Klagen aus Erbverträgen", "Art. 536"]

- **Klagen aus Erbverträgen", "Art. 536"]**: Art. 536 Wird der Verzichtende auf Grund der Herabsetzung zu einer Rückleistung an die Erbschaft verpflichtet, so hat er die Wahl, entweder diese Rückleistung…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Dritter Abschnitt: — Die Stiftungen", "Art. 84a"]

- **Die Stiftungen", "Art. 84a"]**: Art. 84a Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss das oberste Stiftungsorgan umgehend die Aufsichtsbehörde benachrichtigen. Stellt die…

### ["Zweiter Abschnitt: — Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 57"]

- **Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 57"]**: Art. 57 Art. 57

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 178"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 178"]**: Art. 178 Die Ehegatten stehen unter den Vorschriften der Güterverbindung, insofern sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren oder unter ihnen der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 254"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 254"]**: Art. 254 Art. 254

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Zweiter Abschnitt: — Verfahren", "Art. 443"]

- **Verfahren", "Art. 443"]**: Art. 443 Jede Person kann der Erwachsenenschutzbehörde Meldung erstatten, wenn eine Person hilfsbedürftig erscheint. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 45"]

- **Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 45"]**: Art. 45 Jeder Kanton bestellt die Aufsichtsbehörde. Diese Behörde erfüllt insbesondere folgende Aufgaben: 1. Sie beaufsichtigt die Zivilstandsämter. 2. Sie…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 402"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 402"]**: Art. 402 Überträgt die Erwachsenenschutzbehörde eine Beistandschaft mehreren Personen, so legt sie fest, ob das Amt gemeinsam ausgeübt wird oder wer für welche…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Fünfter Titel: — Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 166"]

- **Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 166"]**: Art. 166 Jeder Ehegatte vertritt während des Zusammenlebens die eheliche Gemeinschaft für die laufenden Bedürfnisse der Familie. Für die übrigen Bedürfnisse…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 765"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 765"]**: Art. 765 Die Auslagen für den gewöhnlichen Unterhalt und die Bewirtschaftung der Sache, die Zinse für die darauf haftenden Kapitalschulden sowie die Steuern…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Dritter Abschnitt: — Die Grundlasten", "Art. 784"]

- **Die Grundlasten", "Art. 784"]**: Art. 784 Für die Entstehung der öffentlich-rechtlichen Grundlasten und deren Wirkung gegenüber gutgläubigen Dritten sind die Bestimmungen über die gesetzlichen…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 31 und 32"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 31 und 32"]**: Art. 31 und 32 Art. 31 und 32

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Dritter Abschnitt: — Das öffentliche Inventar", "Art. 584"]

- **Das öffentliche Inventar", "Art. 584"]**: Art. 584 Nach Ablauf der Auskündungsfrist wird das Inventar geschlossen und hierauf während wenigstens eines Monats zur Einsicht der Beteiligten aufgelegt. Die…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 700"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 700"]**: Art. 700 Werden Sachen durch Wasser, Wind, Lawinen oder andere Naturgewalt oder zufällige Ereignisse auf ein fremdes Grundstück gebracht, oder geraten Tiere…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 276a"]

- **Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 276a"]**: Art. 276a Die Unterhaltspflicht gegenüber dem minderjährigen Kind geht den anderen familienrechtlichen Unterhaltspflichten vor. In begründeten Fällen kann das…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Zweiter Abschnitt: — Die Grundpfandverschreibung", "Art. 833"]

- **Die Grundpfandverschreibung", "Art. 833"]**: Art. 833 Wird ein Teil des mit einem Grundpfande belasteten Grundstückes oder eines von mehreren verpfändeten Grundstücken desselben Eigentümers veräussert…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 643"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 643"]**: Art. 643 Wer Eigentümer einer Sache ist, hat das Eigentum auch an ihren natürlichen Früchten. Natürliche Früchte sind die zeitlich wiederkehrenden Erzeugnisse…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 7a"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 7a"]**: Art. 7a 1 Für die Ungültigkeit von Ehen mit Minderjährigen, die vor dem Inkrafttreten der Änderung vom 14. Juni 2024 geschlossen wurden, gilt das neue Recht. 2…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Elternschaft des Ehemannes oder der Ehefrau", "Art. 255"]

- **Die Elternschaft des Ehemannes oder der Ehefrau", "Art. 255"]**: Art. 255 Ist ein Kind während der Ehe geboren, so gilt der Ehemann als Vater. Stirbt der Ehemann, so gilt er als Vater, wenn das Kind innert 300 Tagen nach…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Dritter Abschnitt: — Die Stiftungen", "Art. 82"]

- **Die Stiftungen", "Art. 82"]**: Art. 82 Eine Stiftung kann von den Erben oder den Gläubigern des Stifters gleich einer Schenkung angefochten werden.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Dritter Abschnitt: — Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 426"]

- **Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 426"]**: Art. 426 Eine Person, die an einer psychischen Störung oder an geistiger Behinderung leidet oder schwer verwahrlost ist, darf in einer geeigneten Einrichtung…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 778"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 778"]**: Art. 778 Steht dem Berechtigten ein ausschliessliches Wohnrecht zu, so trägt er die Lasten des gewöhnlichen Unterhaltes. Hat er nur ein Mitbenutzungsrecht, so…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 190"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 190"]**: Art. 190 1 Das Sondergut entsteht durch Ehevertrag, durch Zuwendung Dritter und kraft Gesetzes. 2 Was ein Ehegatte als Pflichtteil von seinen Verwandten zu…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Dritter Abschnitt: — Das Familienvermögen", "Art. 338"]

- **Das Familienvermögen", "Art. 338"]**: Art. 338 Die Gemeinderschaft kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen werden. Ist sie auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann sie jeder Gemeinder…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Sechster Abschnitt: — Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 529"]

- **Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 529"]**: Art. 529 Versicherungsansprüche auf den Tod des Erblassers, einschliesslich solcher Ansprüche aus der gebundenen Selbstvorsorge, die durch Verfügung unter…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Zwanzigster Titel: — Das Fahrniseigentum", "Art. 720"]

- **Das Fahrniseigentum", "Art. 720"]**: Art. 720 Wer eine verlorene Sache findet, hat den Eigentümer davon zu benachrichtigen und, wenn er ihn nicht kennt, entweder der Polizei den Fund anzuzeigen…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Die Güterverbindung", "Art. 207"]

- **Die Güterverbindung", "Art. 207"]**: Art. 207 1 Die Ehefrau haftet mit ihrem ganzen Vermögen, ohne Rücksicht auf die dem Ehemann aus dem Güterstande zustehenden Rechte: 1. für ihre vorehelichen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Vierter Abschnitt: — Die Gütertrennung", "Art. 251"]

- **Die Gütertrennung", "Art. 251"]**: Art. 251 Steht ein Vermögenswert im Miteigentum und weist ein Ehegatte ein überwiegendes Interesse nach, so kann er bei Auflösung des Güterstandes neben den…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Vierter Abschnitt: — Die Verfügungsformen", "Art. 516"]

- **Die Verfügungsformen", "Art. 516"]**: Art. 516 Tritt für den Erblasser nach Errichtung einer Verfügung von Todes wegen eine Beschränkung der Verfügungsfreiheit ein, so wird die Verfügung nicht…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 695"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 695"]**: Art. 695 Den Kantonen bleibt es vorbehalten, über die Befugnis des Grundeigentümers, zum Zwecke der Bewirtschaftung oder Vornahme von Ausbesserungen und Bauten…

### ["Zweiter Abschnitt: — Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 54"]

- **Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 54"]**: Art. 54 1 Wo dieses Gesetz von einer zuständigen Behörde spricht, bestimmen die Kantone, welche bereits vorhandene oder erst zu schaffende Behörde zuständig…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 268e"]

- **Die Adoption", "Art. 268e"]**: Art. 268e Die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern können vereinbaren, dass den leiblichen Eltern ein Anspruch auf angemessenen persönlichen Verkehr mit dem…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Dritter Abschnitt: — Die Stiftungen", "Art. 89"]

- **Die Stiftungen", "Art. 89"]**: Art. 89 Zur Antragsstellung oder zur Klage auf Aufhebung der Stiftung berechtigt ist jede Person, die ein Interesse hat. Die Aufhebung ist dem Registerführer…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Zweiter Abschnitt: — Die Teilungsart", "Art. 611"]

- **Die Teilungsart", "Art. 611"]**: Art. 611 Die Erben bilden aus den Erbschaftssachen so viele Teile oder Lose, als Erben oder Erbstämme sind. Können sie sich nicht einigen, so hat auf Verlangen…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Die Güterverbindung", "Art. 194"]

- **Die Güterverbindung", "Art. 194"]**: Art. 194 1 Die Güterverbindung vereinigt alles Vermögen, das den Ehegatten zur Zeit der Eheschliessung gehört oder während der Ehe auf sie übergeht, zum…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Dreizehnter Titel: — Die gesetzlichen Erben", "Art. 463–464"]

- **Die gesetzlichen Erben", "Art. 463–464"]**: Art. 463–464 Art. 463–464

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Zweiter Abschnitt: — Die Grundpfandverschreibung", "Art. 841"]

- **Die Grundpfandverschreibung", "Art. 841"]**: Art. 841 Kommen die Forderungen der Handwerker und Unternehmer bei der Pfandverwertung zu Verlust, so ist der Ausfall aus dem den Wert des Bodens…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 967"]

- **Das Grundbuch", "Art. 967"]**: Art. 967 Die Eintragungen im Hauptbuche finden nach der Reihenfolge statt, in der die Anmeldungen angebracht oder die Beurkundungen oder Erklärungen vor dem…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 794"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 794"]**: Art. 794 Bei der Bestellung des Grundpfandes ist in allen Fällen ein bestimmter Betrag der Forderung in Landesmünze anzugeben. Ist der Betrag der Forderung…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 308"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 308"]**: Art. 308 Erfordern es die Verhältnisse, so ernennt die Kindesschutzbehörde dem Kind einen Beistand, der die Eltern in ihrer Sorge um das Kind mit Rat und Tat…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 31"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 31"]**: Art. 31 Die Persönlichkeit beginnt mit dem Leben nach der vollendeten Geburt und endet mit dem Tode. Vor der Geburt ist das Kind unter dem Vorbehalt…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 678"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 678"]**: Art. 678 Verwendet jemand fremde Pflanzen auf eigenem Grundstücke, oder eigene Pflanzen auf fremdem Grundstücke, so entstehen die gleichen Rechte und…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 781a"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 781a"]**: Art. 781a Für im Grundbuch eingetragene Berechtigte einer Dienstbarkeit gelten die Bestimmungen über die richterlichen Massnahmen bei Unauffindbarkeit des…

### ["Zweiter Abschnitt: — Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 55a"]

- **Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 55a"]**: Art. 55a 1 Die Kantone können die Urkundspersonen ermächtigen, elektronische Ausfertigungen der von ihnen errichteten öffentlichen Urkunden zu erstellen. 2 Sie…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 63"]

- **Die Vereine", "Art. 63"]**: Art. 63 Soweit die Statuten über die Organisation und über das Verhältnis des Vereins zu seinen Mitgliedern keine Vorschriften aufstellen, finden die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Dritter Abschnitt: — Das Familienvermögen", "Art. 343"]

- **Das Familienvermögen", "Art. 343"]**: Art. 343 Die Aufhebung der Gemeinderschaft erfolgt: 1. nach Vereinbarung oder Kündigung; 2. mit Ablauf der Zeit, für die eine Gemeinderschaft begründet worden…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 224"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 224"]**: Art. 224 Die Ehegatten können durch Ehevertrag bestimmte Vermögenswerte oder Arten von Vermögenswerten, wie Grundstücke, den Arbeitserwerb eines Ehegatten oder…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 44"]

- **Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 44"]**: Art. 44 Die Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten erfüllen insbesondere folgende Aufgaben: 1. Sie führen die Register. 2. Sie erstellen die Mitteilungen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 133"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 133"]**: Art. 133 Das Gericht regelt die Elternrechte und -pflichten nach den Bestimmungen über die Wirkungen des Kindesverhältnisses. Insbesondere regelt es: 1. die…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 9c"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 9c"]**: Art. 9c Die bisherigen Bestimmungen über die Ersatzforderungen der Ehefrau für das eingebrachte und nicht mehr vorhandene Frauengut bei Konkurs und Pfändung…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 131a"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 131a"]**: Art. 131a Dem öffentlichen Recht bleibt vorbehalten, die Ausrichtung von Vorschüssen zu regeln, wenn die verpflichtete Person ihrer Unterhaltspflicht nicht…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Fünfter Titel: — Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 178"]

- **Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 178"]**: Art. 178 Soweit es die Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen der Familie oder die Erfüllung einer vermögensrechtlichen Verpflichtung aus der ehelichen…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Erster Abschnitt: — Die Sicherungsmassregeln", "Art. 555"]

- **Die Sicherungsmassregeln", "Art. 555"]**: Art. 555 Ist die Behörde im ungewissen, ob der Erblasser Erben hinterlassen hat oder nicht, oder ob ihr alle Erben bekannt sind, so sind die Berechtigten in…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 803"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 803"]**: Art. 803 Der Schuldner ist befugt, Pfandrechte auf Grundstücken, die in eine Güterzusammenlegung einbezogen sind, auf den Zeitpunkt der Durchführung dieser…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Vierter Abschnitt: — Die amtliche Liquidation", "Art. 597"]

- **Die amtliche Liquidation", "Art. 597"]**: Art. 597 Ist die Erbschaft überschuldet, so erfolgt die Liquidation durch das Konkursamt nach den Vorschriften des Konkursrechtes.

### ["Zweiter Abschnitt: — Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 58"]

- **Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 58"]**: Art. 58 Das Bundesgesetz vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs wird mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeändert wie folgt: … Das…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 301"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 301"]**: Art. 301 Die Eltern leiten im Blick auf das Wohl des Kindes seine Pflege und Erziehung und treffen unter Vorbehalt seiner eigenen Handlungsfähigkeit die…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Erster Abschnitt: — Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 666b"]

- **Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 666b"]**: Art. 666b Verfügt eine im Grundbuch als Eigentümerin eingetragene juristische Person oder andere Rechtsträgerin nicht mehr über die vorgeschriebenen Organe, so…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Dritter Abschnitt: — Die Grundlasten", "Art. 790"]

- **Die Grundlasten", "Art. 790"]**: Art. 790 Die Grundlast ist keiner Verjährung unterworfen. Die einzelne Leistung unterliegt der Verjährung von dem Zeitpunkte an, da sie zur persönlichen Schuld…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Sechster Abschnitt: — Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 532"]

- **Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 532"]**: Art. 532 Der Herabsetzung unterliegen wie folgt der Reihe nach, bis der Pflichtteil hergestellt ist: 1. die Erwerbungen gemäss der gesetzlichen Erbfolge; 2…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 33"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 33"]**: Art. 33 Der Beweis für die Geburt oder den Tod einer Person wird mit den Zivilstandsurkunden geführt. Fehlen solche oder sind die vorhandenen als unrichtig…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 13cbis"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 13cbis"]**: Art. 13cbis 1 Auf Verfahren, die beim Inkrafttreten der Änderung vom 20. März 2015 rechtshängig sind, findet das neue Recht Anwendung. 2 Das Bundesgericht…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 30"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 30"]**: Art. 30 1 In Bezug auf die feste Pfandstelle oder ein Recht des Gläubigers auf Ein- oder Nachrücken gilt mit der Einführung des Grundbuches und jedenfalls nach…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 843"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 843"]**: Art. 843 Der Schuldbrief wird entweder als Register-Schuldbrief oder als Papier-Schuldbrief ausgestaltet.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 276"]

- **Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 276"]**: Art. 276 Der Unterhalt wird durch Pflege, Erziehung und Geldzahlung geleistet. Die Eltern sorgen gemeinsam, ein jeder Elternteil nach seinen Kräften, für den…
- **["Einleitung", "Art. 9"]**: Art. 9 Öffentliche Register und öffentliche Urkunden erbringen für die durch sie bezeugten Tatsachen vollen Beweis, solange nicht die Unrichtigkeit ihres…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Dritter Abschnitt: — Das Versatzpfand", "Art. 911"]

- **Das Versatzpfand", "Art. 911"]**: Art. 911 Ergibt sich aus dem Kauferlös ein Überschuss über die Pfandsumme, so hat der Berechtigte Anspruch auf dessen Herausgabe. Mehrere Forderungen gegen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 381"]

- **Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 381"]**: Art. 381 Die Erwachsenenschutzbehörde errichtet eine Vertretungsbeistandschaft, wenn keine vertretungsberechtigte Person vorhanden ist oder das…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 756"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 756"]**: Art. 756 Natürliche Früchte gehören dem Nutzniesser, wenn sie während der Zeit seiner Berechtigung reif geworden sind. Wer das Feld bestellt, hat für seine…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Zwanzigster Titel: — Das Fahrniseigentum", "Art. 725"]

- **Das Fahrniseigentum", "Art. 725"]**: Art. 725 Werden jemandem durch Wasser, Wind, Lawinen oder andere Naturgewalt oder zufällige Ereignisse bewegliche Sachen zugeführt, oder geraten fremde Tiere…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 766"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 766"]**: Art. 766 Steht ein Vermögen in Nutzniessung, so hat der Nutzniesser die Kapitalschulden zu verzinsen, kann aber, wo die Umstände es rechtfertigen, verlangen…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 706"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 706"]**: Art. 706 Werden Quellen und Brunnen, die in erheblicher Weise benutzt oder zum Zwecke der Verwertung gefasst worden sind, zum Nachteil des Eigentümers oder…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Zweiter Abschnitt: — Das Pfandrecht an Forderungen und andern Rechten", "Art. 899"]

- **Das Pfandrecht an Forderungen und andern Rechten", "Art. 899"]**: Art. 899 Forderungen und andere Rechte können verpfändet werden, wenn sie übertragbar sind. Das Pfandrecht an ihnen steht, wo es nicht anders geordnet ist…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 684"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 684"]**: Art. 684 Jedermann ist verpflichtet, bei der Ausübung seines Eigentums, wie namentlich bei dem Betrieb eines Gewerbes auf seinem Grundstück, sich aller…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Vierter Abschnitt: — Die amtliche Liquidation", "Art. 595"]

- **Die amtliche Liquidation", "Art. 595"]**: Art. 595 Die amtliche Liquidation wird von der zuständigen Behörde oder in deren Auftrag von einem oder mehreren Erbschaftsverwaltern durchgeführt. Sie beginnt…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 2"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 2"]**: Art. 2 1 Die Bestimmungen dieses Gesetzes, die um der öffentlichen Ordnung und Sittlichkeit willen aufgestellt sind, finden mit dessen Inkrafttreten auf alle…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 208"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 208"]**: Art. 208 Zur Errungenschaft hinzugerechnet werden: 1. unentgeltliche Zuwendungen, die ein Ehegatte während der letzten fünf Jahre vor Auflösung des…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Erster Abschnitt: — Die eigene Vorsorge", "Art. 363"]

- **Die eigene Vorsorge", "Art. 363"]**: Art. 363 Erfährt die Erwachsenenschutzbehörde, dass eine Person urteilsunfähig geworden ist, und ist ihr nicht bekannt, ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt, so…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 644"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 644"]**: Art. 644 Die Verfügung über eine Sache bezieht sich, wenn keine Ausnahme gemacht wird, auch auf ihre Zugehör. Zugehör sind die beweglichen Sachen, die nach der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 131"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 131"]**: Art. 131 Erfüllt die verpflichtete Person die Unterhaltspflicht nicht, so hilft eine vom kantonalen Recht bezeichnete Fachstelle der berechtigten Person auf…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 314a"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 314a"]**: Art. 314a Das Kind wird durch die Kindesschutzbehörde oder durch eine beauftragte Drittperson in geeigneter Weise persönlich angehört, soweit nicht sein Alter…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 11"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 11"]**: Art. 11 Rechtsfähig ist jedermann. Für alle Menschen besteht demgemäss in den Schranken der Rechtsordnung die gleiche Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben.
- **["Einleitung", "Art. 8"]**: Art. 8 Wo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet.

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Dritter Abschnitt: — Die Stiftungen", "Art. 86"]

- **Die Stiftungen", "Art. 86"]**: Art. 86 Die zuständige Bundes- oder Kantonsbehörde kann auf Antrag der Aufsichtsbehörde oder des obersten Stiftungsorgans den Zweck der Stiftung ändern, wenn…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Vierundzwanzigster Titel: — Der Besitz", "Art. 932"]

- **Der Besitz", "Art. 932"]**: Art. 932 Der Besitzer einer beweglichen Sache kann sich gegenüber jeder Klage auf die Vermutung zugunsten seines besseren Rechtes berufen, unter Vorbehalt der…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Vierter Abschnitt: — Abschluss und Wirkung der Teilung", "Art. 636"]

- **Abschluss und Wirkung der Teilung", "Art. 636"]**: Art. 636 Verträge, die ein Erbe über eine noch nicht angefallene Erbschaft ohne Mitwirkung und Zustimmung des Erblassers mit einem Miterben oder einem Dritten…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Dritter Abschnitt: — Die Stiftungen", "Art. 84b"]

- **Die Stiftungen", "Art. 84b"]**: Art. 84b Das oberste Stiftungsorgan muss der Aufsichtsbehörde jährlich den Gesamtbetrag der ihm und der allfälligen Geschäftsleitung direkt oder indirekt…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 949"]

- **Das Grundbuch", "Art. 949"]**: Art. 949 Der Bundesrat stellt die Formulare für das Grundbuch auf, erlässt die nötigen Verordnungen und kann zur Regelung des Grundbuchwesens die Führung von…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 955"]

- **Das Grundbuch", "Art. 955"]**: Art. 955 Die Kantone sind für allen Schaden verantwortlich, der aus der Führung des Grundbuches entsteht. Sie haben Rückgriff auf die Beamten und Angestellten…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 242"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 242"]**: Art. 242 Bei Scheidung, Trennung, Ungültigerklärung der Ehe oder Eintritt der gesetzlichen oder gerichtlichen Gütertrennung nimmt jeder Ehegatte vom Gesamtgut…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 25"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 25"]**: Art. 25 Als Wohnsitz des Kindes unter elterlicher Sorge gilt der Wohnsitz der Eltern oder, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Wohnsitz haben, der Wohnsitz des…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Dritter Abschnitt: — Das Versatzpfand", "Art. 908"]

- **Das Versatzpfand", "Art. 908"]**: Art. 908 Die Bewilligung wird an private Anstalten nur auf eine bestimmte Zeit erteilt, kann aber erneuert werden. Sie kann jederzeit widerrufen werden, wenn…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 185"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 185"]**: Art. 185 Die Gütertrennung wird auf Begehren eines Ehegatten vom Gericht angeordnet, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 220"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 220"]**: Art. 220 Deckt das Vermögen des verpflichteten Ehegatten oder seine Erbschaft bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung die Beteiligungsforderung nicht, so…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779c"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779c"]**: Art. 779c Geht das Baurecht unter, so fallen die bestehenden Bauwerke dem Grundeigentümer heim, indem sie zu Bestandteilen seines Grundstückes werden.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Das Kindesvermögen", "Art. 322"]

- **Das Kindesvermögen", "Art. 322"]**: Art. 322 Durch Verfügung von Todes wegen kann auch der Pflichtteil des Kindes von der elterlichen Verwaltung ausgenommen werden. Überträgt der Erblasser die…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 960"]

- **Das Grundbuch", "Art. 960"]**: Art. 960 Verfügungsbeschränkungen können für einzelne Grundstücke vorgemerkt werden: 1. auf Grund einer amtlichen Anordnung zur Sicherung streitiger oder…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 189"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 189"]**: Art. 189 Ist ein Ehegatte, der in Gütergemeinschaft lebt, für eine Eigenschuld betrieben und sein Anteil am Gesamtgut gepfändet worden, so kann die…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 35"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 35"]**: Art. 35 1 Die Wirkungen des Fahrnispfandrechtes, die Rechte und Pflichten des Pfandgläubigers, des Verpfänders und des Pfandschuldners richten sich vom…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 679a"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 679a"]**: Art. 679a Fügt ein Grundeigentümer bei rechtmässiger Bewirtschaftung seines Grundstücks, namentlich beim Bauen, einem Nachbarn vorübergehend übermässige und…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 759"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 759"]**: Art. 759 Der Eigentümer kann gegen jeden widerrechtlichen oder der Sache nicht angemessenen Gebrauch Einspruch erheben.

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 69b"]

- **Die Vereine", "Art. 69b"]**: Art. 69b Der Verein muss seine Buchführung durch eine Revisionsstelle ordentlich prüfen lassen, wenn zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinander…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Fünfter Abschnitt: — Die Erbschaftsklage", "Art. 598"]

- **Die Erbschaftsklage", "Art. 598"]**: Art. 598 Wer auf eine Erbschaft oder auf Erbschaftssachen als gesetzlicher oder eingesetzter Erbe ein besseres Recht zu haben glaubt als der Besitzer, ist…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Vierundzwanzigster Titel: — Der Besitz", "Art. 922"]

- **Der Besitz", "Art. 922"]**: Art. 922 Der Besitz wird übertragen durch die Übergabe der Sache selbst oder der Mittel, die dem Empfänger die Gewalt über die Sache verschaffen. Die Übergabe…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 12a"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 12a"]**: Art. 12a 1 Die Adoption, die vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1972 über die Änderung des Schweizerischen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Dritter Abschnitt: — Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 430"]

- **Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 430"]**: Art. 430 Die Ärztin oder der Arzt untersucht persönlich die betroffene Person und hört sie an. Der Unterbringungsentscheid enthält mindestens folgende Angaben…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Dritter Abschnitt: — Die Verfügungsarten", "Art. 492a"]

- **Die Verfügungsarten", "Art. 492a"]**: Art. 492a Ist ein Nachkomme dauernd urteilsunfähig und hinterlässt er weder Nachkommen noch einen Ehegatten, so kann der Erblasser eine Nacherbeneinsetzung auf…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 686"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 686"]**: Art. 686 Die Kantone sind befugt, die Abstände festzusetzen, die bei Grabungen und Bauten zu beobachten sind. Es bleibt ihnen vorbehalten, weitere…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Vierter Abschnitt: — Die amtliche Liquidation", "Art. 596"]

- **Die amtliche Liquidation", "Art. 596"]**: Art. 596 Zum Zwecke der Liquidation sind die laufenden Geschäfte des Erblassers zu beendigen, seine Verpflichtungen zu erfüllen, seine Forderungen einzuziehen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Erster Abschnitt: — Die Gemeinschaft der Eltern und Kinder", "Art. 272"]

- **Die Gemeinschaft der Eltern und Kinder", "Art. 272"]**: Art. 272 Eltern und Kinder sind einander allen Beistand, alle Rücksicht und Achtung schuldig, die das Wohl der Gemeinschaft erfordert.

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Dritter Abschnitt: — Das öffentliche Inventar", "Art. 587"]

- **Das öffentliche Inventar", "Art. 587"]**: Art. 587 Nach Abschluss des Inventars wird jeder Erbe aufgefordert, sich binnen Monatsfrist über den Erwerb der Erbschaft zu erklären. Wo die Umstände es…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 227"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 227"]**: Art. 227 Die Ehegatten verwalten das Gesamtgut im Interesse der ehelichen Gemeinschaft. Jeder Ehegatte kann in den Schranken der ordentlichen Verwaltung die…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 847"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 847"]**: Art. 847 Der Schuldbrief kann vom Gläubiger oder vom Schuldner mit halbjährlicher Kündigungsfrist auf Ende jeden Monats gekündigt werden, wenn nichts anderes…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Vierter Abschnitt: — Die Verfügungsformen", "Art. 514"]

- **Die Verfügungsformen", "Art. 514"]**: Art. 514 Wer auf Grund eines Erbvertrages Leistungen unter Lebenden zu fordern hat, kann, wenn sie nicht vertragsgemäss erfüllt oder sichergestellt werden…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 314d"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 314d"]**: Art. 314d Folgende Personen, soweit sie nicht dem Berufsgeheimnis nach dem Strafgesetzbuch unterstehen, sind zur Meldung verpflichtet, wenn konkrete Hinweise…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Dritter Abschnitt: — Das Stockwerkeigentum", "Art. 712m"]

- **Das Stockwerkeigentum", "Art. 712m"]**: Art. 712m Ausser den in andern Bestimmungen genannten hat die Versammlung der Stockwerkeigentümer insbesondere die folgenden Befugnisse: 1. in allen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Erster Abschnitt: — Die eigene Vorsorge", "Art. 367"]

- **Die eigene Vorsorge", "Art. 367"]**: Art. 367 Die beauftragte Person kann den Vorsorgeauftrag jederzeit mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist durch schriftliche Mitteilung an die…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Die Verfügungsfreiheit", "Art. 470"]

- **Die Verfügungsfreiheit", "Art. 470"]**: Art. 470 Wer Nachkommen, den Ehegatten, die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner hinterlässt, kann bis zu deren Pflichtteil über sein Vermögen…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Zweiter Abschnitt: — Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 566"]

- **Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 566"]**: Art. 566 Die gesetzlichen und die eingesetzten Erben haben die Befugnis, die Erbschaft, die ihnen zugefallen ist, auszuschlagen. Ist die Zahlungsunfähigkeit…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Zweiter Abschnitt: — Die Teilungsart", "Art. 612"]

- **Die Teilungsart", "Art. 612"]**: Art. 612 Eine Erbschaftssache, die durch Teilung an ihrem Werte wesentlich verlieren würde, soll einem der Erben ungeteilt zugewiesen werden. Können die Erben…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Zwanzigster Titel: — Das Fahrniseigentum", "Art. 714"]

- **Das Fahrniseigentum", "Art. 714"]**: Art. 714 Zur Übertragung des Fahrniseigentums bedarf es des Überganges des Besitzes auf den Erwerber. Wer in gutem Glauben eine bewegliche Sache zu Eigentum…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Erster Abschnitt: — Die Unterstützungspflicht", "Art. 328"]

- **Die Unterstützungspflicht", "Art. 328"]**: Art. 328 Wer in günstigen Verhältnissen lebt, ist verpflichtet, Verwandte in auf- und absteigender Linie zu unterstützen, die ohne diesen Beistand in Not…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Vierundzwanzigster Titel: — Der Besitz", "Art. 934"]

- **Der Besitz", "Art. 934"]**: Art. 934 Der Besitzer, dem eine bewegliche Sache gestohlen wird oder verloren geht oder sonst wider seinen Willen abhanden kommt, kann sie während fünf Jahren…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Zweiter Abschnitt: — Verfahren", "Art. 450g"]

- **Verfahren", "Art. 450g"]**: Art. 450g Die Erwachsenenschutzbehörde vollstreckt die Entscheide auf Antrag oder von Amtes wegen. Hat die Erwachsenenschutzbehörde oder die gerichtliche…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Dritter Abschnitt: — Das Familienvermögen", "Art. 359"]

- **Das Familienvermögen", "Art. 359"]**: Art. 359 Art. 359

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Vierter Abschnitt: — Abschluss und Wirkung der Teilung", "Art. 638"]

- **Abschluss und Wirkung der Teilung", "Art. 638"]**: Art. 638 Die Anfechtung des Teilungsvertrages erfolgt nach den Vorschriften über die Anfechtung der Verträge im Allgemeinen.

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Zweiter Abschnitt: — Die Teilungsart", "Art. 612a"]

- **Die Teilungsart", "Art. 612a"]**: Art. 612a Befinden sich das Haus oder die Wohnung, worin die Ehegatten gelebt haben, oder Hausratsgegenstände in der Erbschaft, so kann der überlebende…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Dritter Abschnitt: — Die Verfügungsarten", "Art. 484"]

- **Die Verfügungsarten", "Art. 484"]**: Art. 484 Der Erblasser kann einem Bedachten, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil als Vermächtnis zuwenden. Er kann ihm eine einzelne…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 945"]

- **Das Grundbuch", "Art. 945"]**: Art. 945 Jedes Grundstück erhält im Hauptbuch ein eigenes Blatt und eine eigene Nummer. Das Verfahren, das bei Teilung eines Grundstückes oder bei Vereinigung…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 211"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 211"]**: Art. 211 Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung sind die Vermögensgegenstände zu ihrem Verkehrswert einzusetzen.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Fünfter Abschnitt: — Minderjährige unter Vormundschaft", "Art. 327a"]

- **Minderjährige unter Vormundschaft", "Art. 327a"]**: Art. 327a Steht ein Kind nicht unter elterlicher Sorge, so ernennt ihm die Kindesschutzbehörde einen Vormund.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 687"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 687"]**: Art. 687 Überragende Äste und eindringende Wurzeln kann der Nachbar, wenn sie sein Eigentum schädigen und auf seine Beschwerde hin nicht binnen angemessener…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Erster Abschnitt: — Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 737"]

- **Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 737"]**: Art. 737 Der Berechtigte ist befugt, alles zu tun, was zur Erhaltung und Ausübung der Dienstbarkeit nötig ist. Er ist jedoch verpflichtet, sein Recht in…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 238"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 238"]**: Art. 238 Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung bestehen zwischen dem Gesamtgut und dem Eigengut jedes Ehegatten Ersatzforderungen, wenn Schulden, die die…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 40"]

- **Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 40"]**: Art. 40 Der Bundesrat bestimmt die Personen und Behörden, die verpflichtet sind, die zur Beurkundung des Personenstandes nötigen Angaben zu melden. Er kann…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Dritter Abschnitt: — Die Ausgleichung", "Art. 630"]

- **Die Ausgleichung", "Art. 630"]**: Art. 630 Die Ausgleichung erfolgt nach dem Werte der Zuwendungen zur Zeit des Erbganges oder, wenn die Sache vorher veräussert worden ist, nach dem dafür…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Vierundzwanzigster Titel: — Der Besitz", "Art. 919"]

- **Der Besitz", "Art. 919"]**: Art. 919 Wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache hat, ist ihr Besitzer. Dem Sachbesitz wird bei Grunddienstbarkeiten und Grundlasten die tatsächliche…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 192"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 192"]**: Art. 192 Tritt Gütertrennung ein, so gelten für die güterrechtliche Auseinandersetzung die Bestimmungen des bisherigen Güterstandes, sofern das Gesetz nichts…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 648"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 648"]**: Art. 648 Jeder Miteigentümer ist befugt, die Sache insoweit zu vertreten, zu gebrauchen und zu nutzen, als es mit den Rechten der andern verträglich ist. Zur…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Vierter Abschnitt: — Abschluss und Wirkung der Teilung", "Art. 639"]

- **Abschluss und Wirkung der Teilung", "Art. 639"]**: Art. 639 Für die Schulden des Erblassers sind die Erben den Gläubigern auch nach der Teilung solidarisch und mit ihrem ganzen Vermögen haftbar, solange die…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Vierundzwanzigster Titel: — Der Besitz", "Art. 941"]

- **Der Besitz", "Art. 941"]**: Art. 941 Der zur Ersitzung berechtigte Besitzer darf sich den Besitz seines Vorgängers anrechnen, insofern auch dessen Besitz zur Ersitzung tauglich gewesen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Zweiter Abschnitt: — Die Hausgewalt", "Art. 331"]

- **Die Hausgewalt", "Art. 331"]**: Art. 331 Haben Personen, die in gemeinsamem Haushalte leben, nach Vorschrift des Gesetzes oder nach Vereinbarung oder Herkommen ein Familienhaupt, so steht…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 204"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 204"]**: Art. 204 Der Güterstand wird mit dem Tod eines Ehegatten oder mit der Vereinbarung eines andern Güterstandes aufgelöst. Bei Scheidung, Trennung…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 24"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 24"]**: Art. 24 1 Die Tilgung und Umänderung der Titel, die Pfandentlassung u. dgl. stehen nach dem Inkrafttreten des neuen Rechtes unter dessen Vorschriften. 2 Bis…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Anerkennung und Vaterschaftsurteil", "Art. 262"]

- **Anerkennung und Vaterschaftsurteil", "Art. 262"]**: Art. 262 Hat der Beklagte in der Zeit vom 300. bis zum 180. Tag vor der Geburt des Kindes der Mutter beigewohnt, so wird seine Vaterschaft vermutet. Diese…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 773"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 773"]**: Art. 773 Stehen Forderungen in Nutzniessung, so kann der Nutzniesser deren Ertrag einziehen. Kündigungen an den Schuldner sowie Verfügungen über Wertpapiere…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 650"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 650"]**: Art. 650 Jeder Miteigentümer hat das Recht, die Aufhebung des Miteigentums zu verlangen, wenn sie nicht durch ein Rechtsgeschäft, durch Aufteilung zu…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Dritter Abschnitt: — Die Stiftungen", "Art. 86c"]

- **Die Stiftungen", "Art. 86c"]**: Art. 86c Änderungen der Stiftungsurkunde nach den Artikeln 85–86b werden von der zuständigen Bundes- oder Kantonsbehörde oder von der Aufsichtsbehörde verfügt…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Fünfzehnter Titel: — Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 548"]

- **Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 548"]**: Art. 548 Kann für den Zeitpunkt des Erbganges Leben oder Tod eines Erben nicht nachgewiesen werden, weil dieser verschwunden ist, so wird sein Anteil unter…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Fünfter Titel: — Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 167"]

- **Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 167"]**: Art. 167 Bei der Wahl und Ausübung seines Berufes oder Gewerbes nimmt jeder Ehegatte auf den andern und das Wohl der ehelichen Gemeinschaft Rücksicht.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 287"]

- **Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 287"]**: Art. 287 Unterhaltsverträge werden für das Kind erst mit der Genehmigung durch die Kindesschutzbehörde verbindlich. Vertraglich festgelegte Unterhaltsbeiträge…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Fünfter Titel: — Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 172"]

- **Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 172"]**: Art. 172 Erfüllt ein Ehegatte seine Pflichten gegenüber der Familie nicht oder sind die Ehegatten in einer für die eheliche Gemeinschaft wichtigen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 298b"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 298b"]**: Art. 298b Weigert sich ein Elternteil, die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abzugeben, so kann der andere Elternteil die Kindesschutzbehörde am…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Zweiter Abschnitt: — Die Grundpfandverschreibung", "Art. 840"]

- **Die Grundpfandverschreibung", "Art. 840"]**: Art. 840 Gelangen mehrere gesetzliche Pfandrechte der Handwerker und Unternehmer zur Eintragung, so haben sie, auch wenn sie von verschiedenem Datum sind…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 811"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 811"]**: Art. 811 Wird ein Teil des Grundstückes, der auf weniger als den zwanzigsten Teil der Pfandforderung zu werten ist, veräussert, so kann der Gläubiger die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 378"]

- **Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 378"]**: Art. 378 Die folgenden Personen sind der Reihe nach berechtigt, die urteilsunfähige Person zu vertreten und den vorgesehenen ambulanten oder stationären…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Zweiter Abschnitt: — Die Grundpfandverschreibung", "Art. 827"]

- **Die Grundpfandverschreibung", "Art. 827"]**: Art. 827 Ist der Grundeigentümer nicht Schuldner der Pfandforderung, so kann er das Pfandrecht unter den gleichen Voraussetzungen ablösen, unter denen der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Anerkennung und Vaterschaftsurteil", "Art. 260b"]

- **Anerkennung und Vaterschaftsurteil", "Art. 260b"]**: Art. 260b Der Kläger hat zu beweisen, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist. Mutter und Kind haben diesen Beweis jedoch nur zu erbringen, wenn…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Zweiter Abschnitt: — Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 567"]

- **Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 567"]**: Art. 567 Die Frist zur Ausschlagung beträgt drei Monate. Sie beginnt für die gesetzlichen Erben, soweit sie nicht nachweisbar erst später von dem Erbfall…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Dritter Abschnitt: — Die Stiftungen", "Art. 83c"]

- **Die Stiftungen", "Art. 83c"]**: Art. 83c Die Revisionsstelle übermittelt der Aufsichtsbehörde eine Kopie des Revisionsberichts sowie aller wichtigen Mitteilungen an die Stiftung.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 240"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 240"]**: Art. 240 Massgebend für den Wert des bei Auflösung des Güterstandes vorhandenen Gesamtgutes ist der Zeitpunkt der Auseinandersetzung.

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Vierter Abschnitt: — Abschluss und Wirkung der Teilung", "Art. 634"]

- **Abschluss und Wirkung der Teilung", "Art. 634"]**: Art. 634 Die Teilung wird für die Erben verbindlich mit der Aufstellung und Entgegennahme der Lose oder mit dem Abschluss des Teilungsvertrages. Der…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 10c"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 10c"]**: Art. 10c Haben die Ehegatten unter dem bisherigen Recht Gütertrennung vereinbart, so gelten für sie inskünftig die neuen Bestimmungen über die Gütertrennung…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Erster Abschnitt: — Die Sicherungsmassregeln", "Art. 557"]

- **Die Sicherungsmassregeln", "Art. 557"]**: Art. 557 Die Verfügung des Erblassers muss binnen Monatsfrist nach der Einlieferung von der zuständigen Behörde eröffnet werden. Zu der Eröffnung werden die…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Fünfzehnter Titel: — Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 542"]

- **Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 542"]**: Art. 542 Um die Erbschaft erwerben zu können, muss der Erbe den Erbgang in erbfähigem Zustand erleben. Stirbt ein Erbe, nachdem er den Erbgang erlebt hat, so…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 246"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 246"]**: Art. 246 Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die Teilung von Miteigentum und die Durchführung der Erbteilung sinngemäss.

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 30"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 30"]**: Art. 30 Die Regierung des Wohnsitzkantons kann einer Person die Änderung des Namens bewilligen, wenn achtenswerte Gründe vorliegen. … Wer durch Namensänderung…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Vierundzwanzigster Titel: — Der Besitz", "Art. 931"]

- **Der Besitz", "Art. 931"]**: Art. 931 Besitzt jemand eine bewegliche Sache, ohne Eigentümer sein zu wollen, so kann er die Vermutung des Eigentums dessen geltend machen, von dem er sie in…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 135–149"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 135–149"]**: Art. 135–149 Art. 135–149

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Zwanzigster Titel: — Das Fahrniseigentum", "Art. 726"]

- **Das Fahrniseigentum", "Art. 726"]**: Art. 726 Hat jemand eine fremde Sache verarbeitet oder umgebildet, so gehört die neue Sache, wenn die Arbeit kostbarer ist als der Stoff, dem Verarbeiter…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 48"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 48"]**: Art. 48 1 Die Kantone können mit dem Inkrafttreten des Sachenrechtes und vor der Einführung des Grundbuches die Formen, wie Fertigung, Eintragung in Grund-…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 804"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 804"]**: Art. 804 Wird für verpfändete Grundstücke eine Entschädigung in Geld entrichtet, so ist der Betrag an die Gläubiger nach ihrer Rangordnung, oder bei gleicher…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 264c"]

- **Die Adoption", "Art. 264c"]**: Art. 264c Eine Person darf das Kind adoptieren, mit dessen Mutter oder Vater sie: 1. verheiratet ist; 2. in eingetragener Partnerschaft lebt; 3. eine faktische…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Zweiter Abschnitt: — Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 571"]

- **Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 571"]**: Art. 571 Erklärt der Erbe während der angesetzten Frist die Ausschlagung nicht, so hat er die Erbschaft vorbehaltlos erworben. Hat ein Erbe sich vor Ablauf der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 268aquater"]

- **Die Adoption", "Art. 268aquater"]**: Art. 268aquater Haben die adoptionswilligen Personen Nachkommen, so ist deren Einstellung zur Adoption zu würdigen. Vor der Adoption einer volljährigen Person…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 53"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 53"]**: Art. 53 Die juristischen Personen sind aller Rechte und Pflichten fähig, die nicht die natürlichen Eigenschaften des Menschen, wie das Geschlecht, das Alter…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 41"]

- **Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 41"]**: Art. 41 Wenn Angaben über den Personenstand durch Urkunden zu belegen sind, kann die kantonale Aufsichtsbehörde den Nachweis durch Abgabe einer Erklärung vor…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Zweiter Abschnitt: — Die Teilungsart", "Art. 610"]

- **Die Teilungsart", "Art. 610"]**: Art. 610 Die Erben haben bei der Teilung, wenn keine andern Vorschriften Platz greifen, alle den gleichen Anspruch auf die Gegenstände der Erbschaft. Sie haben…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Dreizehnter Titel: — Die gesetzlichen Erben", "Art. 465"]

- **Die gesetzlichen Erben", "Art. 465"]**: Art. 465 Art. 465

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 8a"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 8a"]**: Art. 8a Der Ehegatte, der vor dem Inkrafttreten der Änderung vom 30. September 2011 dieses Gesetzes seinen Namen bei der Eheschliessung geändert hat, kann…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Die Güterverbindung", "Art. 201"]

- **Die Güterverbindung", "Art. 201"]**: Art. 201 1 Der Ehemann hat die Nutzung am eingebrachten Frauengut und ist hieraus gleich einem Nutzniesser verantwortlich. 2 Diese Verantwortlichkeit wird…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 949a"]

- **Das Grundbuch", "Art. 949a"]**: Art. 949a Ein Kanton, der das Grundbuch mittels Informatik führen will, bedarf einer Ermächtigung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements. Der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Elternschaft des Ehemannes oder der Ehefrau", "Art. 256"]

- **Die Elternschaft des Ehemannes oder der Ehefrau", "Art. 256"]**: Art. 256 Die Vermutung der Vaterschaft kann beim Gericht angefochten werden: 1. vom Ehemann; 2. vom Kind, wenn während seiner Minderjährigkeit der gemeinsame…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 846"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 846"]**: Art. 846 Die Schuldbriefforderung darf sich weder auf das Grundverhältnis beziehen noch Bedingungen oder Gegenleistungen enthalten. Der Schuldbrief kann…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Dritter Abschnitt: — Die Stiftungen", "Art. 81"]

- **Die Stiftungen", "Art. 81"]**: Art. 81 Die Stiftung wird durch eine öffentliche Urkunde oder durch eine Verfügung von Todes wegen errichtet. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt auf…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Fünfzehnter Titel: — Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 547"]

- **Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 547"]**: Art. 547 Kehrt der Verschollene zurück, oder machen besser Berechtigte ihre Ansprüche geltend, so haben die Eingewiesenen die Erbschaft nach den Besitzesregeln…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 677"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 677"]**: Art. 677 Hütten, Buden, Baracken u. dgl. behalten, wenn sie ohne Absicht bleibender Verbindung auf fremdem Boden aufgerichtet sind, ihren besondern Eigentümer…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 810"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 810"]**: Art. 810 Wertverminderungen, die ohne Verschulden des Eigentümers eintreten, geben dem Gläubiger nur insoweit ein Recht auf Sicherstellung oder Abzahlung, als…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Vierter Abschnitt: — Die Gütertrennung", "Art. 249"]

- **Die Gütertrennung", "Art. 249"]**: Art. 249 Jeder Ehegatte haftet für seine Schulden mit seinem gesamten Vermögen.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 963"]

- **Das Grundbuch", "Art. 963"]**: Art. 963 Die Eintragungen erfolgen auf Grund einer schriftlichen Erklärung des Eigentümers des Grundstückes, auf das sich die Verfügung bezieht. Keiner…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 312"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 312"]**: Art. 312 Die Kindesschutzbehörde entzieht die elterliche Sorge: 1. wenn die Eltern aus wichtigen Gründen darum nachsuchen; 2. wenn sie in eine künftige…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 22"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 22"]**: Art. 22 Die Heimat einer Person bestimmt sich nach ihrem Bürgerrecht. Das Bürgerrecht wird durch das öffentliche Recht bestimmt. Wenn einer Person das…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 236"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 236"]**: Art. 236 Der Güterstand wird mit dem Tod eines Ehegatten, mit der Vereinbarung eines andern Güterstandes oder mit der Konkurseröffnung über einen Ehegatten…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Fünfter Titel: — Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 160"]

- **Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 160"]**: Art. 160 Jeder Ehegatte behält seinen Namen. Die Verlobten können aber gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie einen…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 6bbis"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 6bbis"]**: Art. 6bbis Bestehende Vereine nach Artikel 61 Absatz 2 müssen die Pflichten nach den Artikeln 61a und 69 Absatz 2 innerhalb von 18 Monaten ab Inkrafttreten der…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 6cbis"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 6cbis"]**: Art. 6cbis Die zuständige Aufsichtsbehörde kann auf Antrag des obersten Stiftungsorgans den Zweck einer vor dem Inkrafttreten der Änderung vom 14. Juni 2024…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 49"]

- **Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 49"]**: Art. 49 Die Kantone legen die Zivilstandskreise fest. Sie erlassen im Rahmen des Bundesrechts die nötigen Ausführungsbestimmungen. Die kantonalen Vorschriften…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 236"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 236"]**: Art. 236 1 Bei der Auflösung der fortgesetzten Gütergemeinschaft oder dem Ausscheiden eines Kindes erfolgt die Teilung oder die Abfindung nach der in diesem…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 237"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 237"]**: Art. 237 1 Die Ehegatten können durch Ehevertrag eine beschränkte Gütergemeinschaft annehmen, indem sie einzelne Vermögenswerte oder gewisse Arten von solchen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 202"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 202"]**: Art. 202 Jeder Ehegatte haftet für seine Schulden mit seinem gesamten Vermögen.

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 78"]

- **Die Vereine", "Art. 78"]**: Art. 78 Die Auflösung erfolgt durch das Gericht auf Klage der zuständigen Behörde oder eines Beteiligten, wenn der Zweck des Vereins widerrechtlich oder…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Erster Abschnitt: — Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 740"]

- **Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 740"]**: Art. 740 Der Inhalt der Wegrechte, wie Fussweg, gebahnter Weg, Fahrweg, Zelgweg, Winterweg, Holzweg, ferner der Weiderechte, Holzungsrechte, Tränkerechte…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Dritter Abschnitt: — Die Grundlasten", "Art. 782"]

- **Die Grundlasten", "Art. 782"]**: Art. 782 Durch die Grundlast wird der jeweilige Eigentümer eines Grundstückes zu einer Leistung an einen Berechtigten verpflichtet, für die er ausschliesslich…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 295"]

- **Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 295"]**: Art. 295 Die Mutter kann spätestens bis ein Jahr nach der Geburt gegen den Vater oder dessen Erben auf Ersatz klagen: 1. für die Entbindungskosten; 2. für die…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 7e"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 7e"]**: Art. 7e 1 Hat das Gericht unter bisherigem Recht bei Scheidung nach Eintritt eines Vorsorgefalls dem berechtigten Ehegatten eine Entschädigung in Form einer…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 221"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 221"]**: Art. 221 1 Die Ehefrau ist während und nach der Ehe nur mit dem Werte ihres Sonderguts verpflichtet: 1. für die Schulden, die sie aus Sondergutsschulden…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Anerkennung und Vaterschaftsurteil", "Art. 260a"]

- **Anerkennung und Vaterschaftsurteil", "Art. 260a"]**: Art. 260a Die Anerkennung kann von jedermann, der ein Interesse hat, beim Gericht angefochten werden, namentlich von der Mutter, vom Kind und nach seinem Tode…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Die Verfügungsfreiheit", "Art. 473"]

- **Die Verfügungsfreiheit", "Art. 473"]**: Art. 473 Unabhängig von einer allfälligen Verfügung über den verfügbaren Teil kann der Erblasser dem überlebenden Ehegatten, der überlebenden eingetragenen…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Dritter Abschnitt: — Die Stiftungen", "Art. 86a"]

- **Die Stiftungen", "Art. 86a"]**: Art. 86a Die zuständige Bundes- oder Kantonsbehörde ändert den Zweck oder die Organisation einer Stiftung auf Antrag des Stifters oder auf Grund von dessen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Elternschaft des Ehemannes oder der Ehefrau", "Art. 259"]

- **Die Elternschaft des Ehemannes oder der Ehefrau", "Art. 259"]**: Art. 259 Heiraten die Eltern einander, so finden auf das vorher geborene Kind die Bestimmungen über das während der Ehe geborene entsprechende Anwendung…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 203"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 203"]**: Art. 203 Der Güterstand hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit von Schulden zwischen Ehegatten. Bereitet indessen die Zahlung von Geldschulden oder die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 129"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 129"]**: Art. 129 Bei erheblicher und dauernder Veränderung der Verhältnisse kann die Rente herabgesetzt, aufgehoben oder für eine bestimmte Zeit eingestellt werden…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 815"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 815"]**: Art. 815 Ist ein Grundpfandrecht ohne Vorhandensein eines vorgehenden in späterem Rang errichtet, hat der Schuldner über einen vorgehenden Pfandtitel nicht…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 693"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 693"]**: Art. 693 Ändern sich die Verhältnisse, so kann der Belastete eine seinen Interessen entsprechende Verlegung der Leitung verlangen. Die Kosten der Verlegung hat…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Vierundzwanzigster Titel: — Der Besitz", "Art. 928"]

- **Der Besitz", "Art. 928"]**: Art. 928 Wird der Besitz durch verbotene Eigenmacht gestört, so kann der Besitzer gegen den Störenden Klage erheben, auch wenn dieser ein Recht zu haben…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Dritter Titel: — Die Eheschliessung", "Dritter Abschnitt: — Vorbereitung der Eheschliessung und Trauung", "Art. 97"]

- **Vorbereitung der Eheschliessung und Trauung", "Art. 97"]**: Art. 97 Die Ehe wird nach dem Vorbereitungsverfahren vor der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten geschlossen. Die Verlobten können sich im…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 975"]

- **Das Grundbuch", "Art. 975"]**: Art. 975 Ist der Eintrag eines dinglichen Rechtes ungerechtfertigt oder ein richtiger Eintrag in ungerechtfertigter Weise gelöscht oder verändert worden, so…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 6b"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 6b"]**: Art. 6b 1 Personenverbände und Anstalten oder Stiftungen, die unter dem bisherigen Recht die Persönlichkeit erlangt haben, behalten sie unter dem neuen Recht…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Dritter Abschnitt: — Die Verfügungsarten", "Art. 491"]

- **Die Verfügungsarten", "Art. 491"]**: Art. 491 Der Vorerbe erwirbt die Erbschaft wie ein anderer eingesetzter Erbe. Er wird Eigentümer der Erbschaft unter der Pflicht zur Auslieferung.

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 69d"]

- **Die Vereine", "Art. 69d"]**: Art. 69d Für Vereine, die verpflichtet sind, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen, sind die Bestimmungen des Aktienrechts zur drohenden…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Dritter Abschnitt: — Die Verfügungsarten", "Art. 494"]

- **Die Verfügungsarten", "Art. 494"]**: Art. 494 Der Erblasser kann sich durch Erbvertrag einem andern gegenüber verpflichten, ihm oder einem Dritten seine Erbschaft oder ein Vermächtnis zu…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Das Kindesvermögen", "Art. 324"]

- **Das Kindesvermögen", "Art. 324"]**: Art. 324 Ist die sorgfältige Verwaltung nicht hinreichend gewährleistet, so trifft die Kindesschutzbehörde die geeigneten Massnahmen zum Schutz des…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Vierter Abschnitt: — Die Verfügungsformen", "Art. 502"]

- **Die Verfügungsformen", "Art. 502"]**: Art. 502 Wenn der Erblasser die Urkunde nicht selbst liest und unterschreibt, so hat sie ihm der Beamte in Gegenwart der beiden Zeugen vorzulesen, und der…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 855"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 855"]**: Art. 855 Der Papier-Schuldbrief darf im Grundbuch nicht gelöscht werden, bevor der Pfandtitel entkräftet oder durch das Gericht für kraftlos erklärt worden ist.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 750"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 750"]**: Art. 750 Der Eigentümer ist nicht verpflichtet, die untergegangene Sache wieder herzustellen. Stellt er sie her, so ist auch die Nutzniessung wieder…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 231"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 231"]**: Art. 231 1 Sind die Kinder unmündig, so steht die Verwaltung und Vertretung der fortgesetzten Gütergemeinschaft dem überlebenden Ehegatten zu. 2 Sind sie…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 180"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 180"]**: Art. 180 1 Für Abschluss, Abänderung und Aufhebung eines Ehevertrages bedürfen die Vertragschliessenden der Urteilsfähigkeit. 2 Sind sie unmündig oder…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 228"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 228"]**: Art. 228 Die Ehegatten können ausser für die ordentliche Verwaltung nur gemeinsam oder der eine nur mit Einwilligung des andern die Gemeinschaft verpflichten…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 812"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 812"]**: Art. 812 Ein Verzicht des Eigentümers auf das Recht, weitere Lasten auf das verpfändete Grundstück zu legen, ist unverbindlich. Wird nach der Errichtung des…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 8b"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 8b"]**: Art. 8b Die Schweizerin, die sich unter dem bisherigen Recht verheiratet hat, kann binnen Jahresfrist seit Inkrafttreten des neuen Rechts gegenüber der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Erster Abschnitt: — Behörden und örtliche Zuständigkeit", "Art. 440"]

- **Behörden und örtliche Zuständigkeit", "Art. 440"]**: Art. 440 Die Erwachsenenschutzbehörde ist eine Fachbehörde. Sie wird von den Kantonen bestimmt. Sie fällt ihre Entscheide mit mindestens drei Mitgliedern. Die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Dritter Abschnitt: — Das Familienvermögen", "Art. 337"]

- **Das Familienvermögen", "Art. 337"]**: Art. 337 Der Vertrag über die Begründung einer Gemeinderschaft bedarf zu seiner Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung und der Unterschrift aller Gemeinder…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 314b"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 314b"]**: Art. 314b Muss das Kind in einer geschlossenen Einrichtung oder in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden, so sind die Bestimmungen des…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Fünfzehnter Titel: — Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 545"]

- **Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 545"]**: Art. 545 Auf dem Wege der Nacherbeneinsetzung oder des Nachvermächtnisses kann die Erbschaft oder eine Erbschaftssache einer Person zugewendet werden, die zur…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Dritter Abschnitt: — Die Verfügungsarten", "Art. 493"]

- **Die Verfügungsarten", "Art. 493"]**: Art. 493 Der Erblasser ist befugt, den verfügbaren Teil seines Vermögens ganz oder teilweise für irgendeinen Zweck als Stiftung zu widmen. Die Stiftung ist…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Fünfter Titel: — Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 173"]

- **Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 173"]**: Art. 173 Auf Begehren eines Ehegatten setzt das Gericht die Geldbeiträge an den Unterhalt der Familie fest. Ebenso setzt es auf Begehren eines Ehegatten den…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 760"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 760"]**: Art. 760 Der Eigentümer ist befugt, von dem Nutzniesser Sicherheit zu verlangen, sobald er eine Gefährdung seiner Rechte nachweist. Ohne diesen Nachweis und…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 679"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 679"]**: Art. 679 Wird jemand dadurch, dass ein Grundeigentümer sein Eigentumsrecht überschreitet, geschädigt oder mit Schaden bedroht, so kann er auf Beseitigung der…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Zweiter Abschnitt: — Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 560"]

- **Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 560"]**: Art. 560 Die Erben erwerben die Erbschaft als Ganzes mit dem Tode des Erblassers kraft Gesetzes. Mit Vorbehalt der gesetzlichen Ausnahmen gehen die…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Fünfzehnter Titel: — Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 538"]

- **Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 538"]**: Art. 538 Die Eröffnung des Erbganges erfolgt für die Gesamtheit des Vermögens am letzten Wohnsitze des Erblassers. …

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 964"]

- **Das Grundbuch", "Art. 964"]**: Art. 964 Zur Löschung oder Abänderung eines Eintrages bedarf es einer schriftlichen Erklärung der aus dem Eintrage berechtigten Personen. Diese Erklärung kann…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Sechster Abschnitt: — Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 531"]

- **Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 531"]**: Art. 531 Eine Nacherbeneinsetzung ist gegenüber einem pflichtteilsberechtigten Erben im Umfang des Pflichtteils ungültig; vorbehalten bleibt die Bestimmung…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 124a"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 124a"]**: Art. 124a Bezieht ein Ehegatte im Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens eine Invalidenrente nach dem reglementarischen Referenzalter oder eine…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Erster Abschnitt: — Die Gemeinschaft vor der Teilung", "Art. 606"]

- **Die Gemeinschaft vor der Teilung", "Art. 606"]**: Art. 606 Erben, die zur Zeit des Todes des Erblassers in dessen Haushaltung ihren Unterhalt erhalten haben, können verlangen, dass ihnen nach dem Tode des…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 674"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 674"]**: Art. 674 Bauten und andere Vorrichtungen, die von einem Grundstücke auf ein anderes überragen, verbleiben Bestandteil des Grundstückes, von dem sie ausgehen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Erster Abschnitt: — Behörden und örtliche Zuständigkeit", "Art. 442"]

- **Behörden und örtliche Zuständigkeit", "Art. 442"]**: Art. 442 Zuständig ist die Erwachsenenschutzbehörde am Wohnsitz der betroffenen Person. Ist ein Verfahren rechtshängig, so bleibt die Zuständigkeit bis zu…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 417"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 417"]**: Art. 417 Die Erwachsenenschutzbehörde kann aus wichtigen Gründen anordnen, dass ihr weitere Geschäfte zur Zustimmung unterbreitet werden.

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 28"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 28"]**: Art. 28 Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann zu seinem Schutz gegen jeden, der an der Verletzung mitwirkt, das Gericht anrufen. Eine…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Dritter Titel: — Die Eheschliessung", "Vierter Abschnitt: — Die Eheungültigkeit", "Art. 104"]

- **Die Eheungültigkeit", "Art. 104"]**: Art. 104 Die vor der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten geschlossene Ehe kann nur aus einem in diesem Abschnitt vorgesehenen Grund für ungültig…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 185"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 185"]**: Art. 185 Der Richter hat die Gütertrennung auf Begehren eines Gläubigers anzuordnen, wenn dieser bei der gegen einen Ehegatten durchgeführten Betreibung auf…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Dritter Abschnitt: — Die Ausgleichung", "Art. 626"]

- **Die Ausgleichung", "Art. 626"]**: Art. 626 Die gesetzlichen Erben sind gegenseitig verpflichtet, alles zur Ausgleichung zu bringen, was ihnen der Erblasser bei Lebzeiten auf Anrechnung an ihren…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Zweiter Abschnitt: — Verfahren", "Art. 449c"]

- **Verfahren", "Art. 449c"]**: Art. 449c Die Erwachsenenschutzbehörde teilt unverzüglich folgenden Behörden ihre Entscheide betreffend die Anordnung, Änderung oder Aufhebung von Massnahmen…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Sechster Abschnitt: — Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 522"]

- **Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 522"]**: Art. 522 Die Erben, die dem Werte nach weniger als ihren Pflichtteil erhalten, können die Herabsetzung der folgenden Erwerbungen und Zuwendungen verlangen, bis…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 972"]

- **Das Grundbuch", "Art. 972"]**: Art. 972 Die dinglichen Rechte entstehen und erhalten ihren Rang und ihr Datum durch die Eintragung in das Hauptbuch. Ihre Wirkung wird auf den Zeitpunkt der…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Vierter Abschnitt: — Die Verfügungsformen", "Art. 498"]

- **Die Verfügungsformen", "Art. 498"]**: Art. 498 Der Erblasser kann eine letztwillige Verfügung entweder mit öffentlicher Beurkundung oder eigenhändig oder durch mündliche Erklärung errichten.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Erster Abschnitt: — Die Gemeinschaft der Eltern und Kinder", "Art. 275a"]

- **Die Gemeinschaft der Eltern und Kinder", "Art. 275a"]**: Art. 275a Eltern ohne elterliche Sorge sollen über besondere Ereignisse im Leben des Kindes benachrichtigt und vor Entscheidungen, die für die Entwicklung des…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 763"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 763"]**: Art. 763 Der Eigentümer und der Nutzniesser haben das Recht, jederzeit zu verlangen, dass über die Gegenstände der Nutzniessung auf gemeinsame Kosten ein…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 17"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 17"]**: Art. 17 Handlungsunfähig sind urteilsunfähige Personen, Minderjährige sowie Personen unter umfassender Beistandschaft.

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Zweiter Abschnitt: — Die Teilungsart", "Art. 618"]

- **Die Teilungsart", "Art. 618"]**: Art. 618 Können sich die Erben über den Anrechnungswert nicht verständigen, so wird er durch amtlich bestellte Sachverständige geschätzt. …

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 20quater"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 20quater"]**: Art. 20quater Die Kantone können zur Durchführung der Unterstellung des umgewandelten Stockwerkeigentums unter die neuen Vorschriften und zur Eintragung des…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 798"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 798"]**: Art. 798 Auf mehrere Grundstücke kann für eine Forderung ein Grundpfandrecht errichtet werden, wenn sie dem nämlichen Eigentümer gehören oder im Eigentum…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Fünfter Titel: — Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 171"]

- **Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 171"]**: Art. 171 Die Kantone sorgen dafür, dass sich die Ehegatten bei Eheschwierigkeiten gemeinsam oder einzeln an Ehe- oder Familienberatungsstellen wenden können.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 264"]

- **Die Adoption", "Art. 264"]**: Art. 264 Ein minderjähriges Kind darf adoptiert werden, wenn die adoptionswilligen Personen während mindestens eines Jahres für Pflege und Erziehung des Kindes…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 311"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 311"]**: Art. 311 Sind andere Kindesschutzmassnahmen erfolglos geblieben oder erscheinen sie von vornherein als ungenügend, so entzieht die Kindesschutzbehörde die…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 16"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 16"]**: Art. 16 1 Eine vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgte Errichtung oder Aufhebung einer Verfügung von Todes wegen kann, wenn sie nach dem Recht, das zur…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Fünfter Abschnitt: — Die Erbschaftsklage", "Art. 601"]

- **Die Erbschaftsklage", "Art. 601"]**: Art. 601 Die Klage des Vermächtnisnehmers verjährt mit dem Ablauf von zehn Jahren, von der Mitteilung der Verfügung oder vom Zeitpunkt an gerechnet, auf den…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Zweiter Abschnitt: — Die Grundpfandverschreibung", "Art. 839"]

- **Die Grundpfandverschreibung", "Art. 839"]**: Art. 839 Das Pfandrecht der Handwerker und Unternehmer kann von dem Zeitpunkte an, da sie sich zur Arbeitsleistung verpflichtet haben, in das Grundbuch…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 69"]

- **Die Vereine", "Art. 69"]**: Art. 69 Der Vorstand hat das Recht und die Pflicht, nach den Befugnissen, die die Statuten ihm einräumen, die Angelegenheiten des Vereins zu besorgen und den…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 647"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 647"]**: Art. 647 Die Miteigentümer können eine von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Nutzungs- und Verwaltungsordnung vereinbaren und darin vorsehen, dass…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 974a"]

- **Das Grundbuch", "Art. 974a"]**: Art. 974a Wird ein Grundstück geteilt, so müssen für jedes Teilstück die Dienstbarkeiten, Vormerkungen und Anmerkungen bereinigt werden. Der Eigentümer des zu…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Vierter Abschnitt: — Die amtliche Liquidation", "Art. 593"]

- **Die amtliche Liquidation", "Art. 593"]**: Art. 593 Jeder Erbe ist befugt, anstatt die Erbschaft auszuschlagen oder unter öffentlichem Inventar anzunehmen, die amtliche Liquidation zu verlangen. Solange…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 942"]

- **Das Grundbuch", "Art. 942"]**: Art. 942 Über die Rechte an den Grundstücken wird ein Grundbuch geführt. Das Grundbuch besteht aus dem Hauptbuch und den das Hauptbuch ergänzenden Plänen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 268d"]

- **Die Adoption", "Art. 268d"]**: Art. 268d Auskunft über die leiblichen Eltern, über deren direkte Nachkommen sowie über das Kind erteilt die für das Adoptionsverfahren zuständige kantonale…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 776"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 776"]**: Art. 776 Das Wohnrecht besteht in der Befugnis, in einem Gebäude oder in einem Teile eines solchen Wohnung zu nehmen. Es ist unübertragbar und unvererblich. Es…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 238"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 238"]**: Art. 238 1 Das von der Gemeinschaft ausgeschlossene Frauengut kann durch den Ehevertrag unter die Regeln der Güterverbindung gestellt werden. 2 Eine solche…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 970"]

- **Das Grundbuch", "Art. 970"]**: Art. 970 Wer ein Interesse glaubhaft macht, hat Anspruch darauf, dass ihm Einsicht in das Grundbuch gewährt oder dass ihm daraus ein Auszug erstellt wird. Ohne…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 315"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 315"]**: Art. 315 Die Kindesschutzmassnahmen werden von der Kindesschutzbehörde am Wohnsitz des Kindes angeordnet. Lebt das Kind bei Pflegeeltern oder sonst ausserhalb…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 35"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 35"]**: Art. 35 Ist der Tod einer Person höchst wahrscheinlich, weil sie in hoher Todesgefahr verschwunden oder seit langem nachrichtlos abwesend ist, so kann sie das…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 421"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 421"]**: Art. 421 Das Amt des Beistands oder der Beiständin endet von Gesetzes wegen: 1. mit Ablauf einer von der Erwachsenenschutzbehörde festgelegten Amtsdauer…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 422"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 422"]**: Art. 422 Der Beistand oder die Beiständin hat frühestens nach vier Jahren Amtsdauer Anspruch auf Entlassung. Vorher kann der Beistand oder die Beiständin die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Dritter Abschnitt: — Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 428"]

- **Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 428"]**: Art. 428 Für die Anordnung der Unterbringung und die Entlassung ist die Erwachsenenschutzbehörde zuständig. Sie kann im Einzelfall die Zuständigkeit für die…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Dritter Abschnitt: — Das Stockwerkeigentum", "Art. 712a"]

- **Das Stockwerkeigentum", "Art. 712a"]**: Art. 712a Stockwerkeigentum ist der Miteigentumsanteil an einem Grundstück, der dem Miteigentümer das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile eines Gebäudes…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 47"]

- **Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 47"]**: Art. 47 Vorsätzliche oder fahrlässige Amtspflichtverletzungen der auf den Zivilstandsämtern tätigen Personen werden von der kantonalen Aufsichtsbehörde mit…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Fünfzehnter Titel: — Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 549"]

- **Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 549"]**: Art. 549 Haben die Erben des Verschollenen die Einweisung in sein Vermögen bereits erwirkt, so können sich seine Miterben, wenn ihm eine Erbschaft anfällt…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Dritter Abschnitt: — Die Verfügungsarten", "Art. 495"]

- **Die Verfügungsarten", "Art. 495"]**: Art. 495 Der Erblasser kann mit einem Erben einen Erbverzichtvertrag oder Erbauskauf abschliessen. Der Verzichtende fällt beim Erbgang als Erbe ausser…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 418"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 418"]**: Art. 418 Ist ein Geschäft ohne die erforderliche Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde abgeschlossen worden, so hat es für die betroffene Person nur die…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Dritter Abschnitt: — Die Grundlasten", "Art. 792"]

- **Die Grundlasten", "Art. 792"]**: Art. 792 Wechselt das Grundstück den Eigentümer, so wird der Erwerber ohne weiteres Schuldner der Grundlast. Wird das Grundstück geteilt, so werden die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Vierter Abschnitt: — Verantwortlichkeit", "Art. 455"]

- **Verantwortlichkeit", "Art. 455"]**: Art. 455 Der Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung verjährt nach den Bestimmungen des Obligationenrechts über die unerlaubten Handlungen. Hat die Person…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Anerkennung und Vaterschaftsurteil", "Art. 261"]

- **Anerkennung und Vaterschaftsurteil", "Art. 261"]**: Art. 261 Sowohl die Mutter als das Kind können auf Feststellung des Kindesverhältnisses zwischen dem Kind und dem Vater klagen. Die Klage richtet sich gegen…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Erster Abschnitt: — Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 666a"]

- **Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 666a"]**: Art. 666a Lässt sich der im Grundbuch eingetragene Eigentümer nicht identifizieren, ist sein Wohnort unbekannt oder ist von einem oder mehreren seiner Erben…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Erster Abschnitt: — Die eigene Vorsorge", "Art. 364"]

- **Die eigene Vorsorge", "Art. 364"]**: Art. 364 Die beauftragte Person kann die Erwachsenenschutzbehörde um Auslegung des Vorsorgeauftrags und dessen Ergänzung in Nebenpunkten ersuchen.

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Die Güterverbindung", "Art. 206"]

- **Die Güterverbindung", "Art. 206"]**: Art. 206 Der Ehemann ist haftbar: 1. für seine vorehelichen Schulden; 2. für die Schulden, die er während der Ehe begründet; 3. für die Schulden, die sich aus…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 6d"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 6d"]**: Art. 6d Auf Verfahren, die beim Inkrafttreten der Änderung vom 14. Dezember 2018 rechtshängig sind, findet das neue Recht Anwendung. Auf Verfahren, die beim…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 187"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 187"]**: Art. 187 1 Durch Befriedigung der Gläubiger wird die infolge Konkurses eingetretene oder wegen eines Verlustes in der Betreibung auf Pfändung angeordnete…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 647b"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 647b"]**: Art. 647b Mit Zustimmung der Mehrheit aller Miteigentümer, die zugleich den grösseren Teil der Sache vertritt, können wichtigere Verwaltungshandlungen…

### ["Zweiter Abschnitt: — Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 53"]

- **Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 53"]**: Art. 53 1 Hat ein Kanton die notwendigen Anordnungen nicht rechtzeitig getroffen, so erlässt der Bundesrat vorläufig die erforderlichen Verordnungen an Stelle…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Dritter Abschnitt: — Die Ausgleichung", "Art. 631"]

- **Die Ausgleichung", "Art. 631"]**: Art. 631 Die Auslagen des Erblassers für die Erziehung und Ausbildung einzelner Kinder sind, wenn kein anderer Wille des Erblassers nachgewiesen wird, der…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 669"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 669"]**: Art. 669 Jeder Grundeigentümer ist verpflichtet, auf das Begehren seines Nachbarn zur Feststellung einer ungewissen Grenze mitzuwirken, sei es bei Berichtigung…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Erster Abschnitt: — Die Gemeinschaft der Eltern und Kinder", "Art. 270b"]

- **Die Gemeinschaft der Eltern und Kinder", "Art. 270b"]**: Art. 270b Hat das Kind das zwölfte Altersjahr vollendet, so kann sein Name nur geändert werden, wenn es zustimmt.

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 13d"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 13d"]**: Art. 13d 1 Führen die Eltern nach Inkrafttreten der Änderung vom 30. September 2011 dieses Gesetzes aufgrund einer Erklärung nach Artikel 8a dieses Titels…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Dritter Abschnitt: — Die Verfügungsarten", "Art. 485"]

- **Die Verfügungsarten", "Art. 485"]**: Art. 485 Die Sache ist dem Bedachten in dem Zustande und in der Beschaffenheit, mit Schaden und mit Zuwachs, frei oder belastet auszuliefern, wie sie sich zur…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Erster Abschnitt: — Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 735"]

- **Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 735"]**: Art. 735 Wird der Berechtigte Eigentümer des belasteten Grundstückes, so kann er die Dienstbarkeit löschen lassen. Solange die Löschung nicht erfolgt ist…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 682"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 682"]**: Art. 682 Miteigentümer haben ein Vorkaufsrecht gegenüber jedem Nichtmiteigentümer, der einen Anteil erwirbt. Machen mehrere Miteigentümer ihr Vorkaufsrecht…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 688"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 688"]**: Art. 688 Die Kantone sind befugt, für Anpflanzungen je nach der Art des Grundstückes und der Pflanzen bestimmte Abstände vom nachbarlichen Grundstück…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 300"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 300"]**: Art. 300 Wird ein Kind Dritten zur Pflege anvertraut, so vertreten sie, unter Vorbehalt abweichender Anordnungen, die Eltern in der Ausübung der elterlichen…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Dritter Abschnitt: — Das Stockwerkeigentum", "Art. 712q"]

- **Das Stockwerkeigentum", "Art. 712q"]**: Art. 712q Kommt die Bestellung des Verwalters durch die Versammlung der Stockwerkeigentümer nicht zustande, so kann jeder Stockwerkeigentümer die Ernennung des…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Zwanzigster Titel: — Das Fahrniseigentum", "Art. 727"]

- **Das Fahrniseigentum", "Art. 727"]**: Art. 727 Werden bewegliche Sachen verschiedener Eigentümer so miteinander vermischt oder verbunden, dass sie ohne wesentliche Beschädigung oder…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 697"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 697"]**: Art. 697 Die Kosten der Einfriedigung eines Grundstückes trägt dessen Eigentümer, unter Vorbehalt der Bestimmungen über das Miteigentum an Grenzvorrichtungen…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Zweiter Abschnitt: — Das Pfandrecht an Forderungen und andern Rechten", "Art. 903"]

- **Das Pfandrecht an Forderungen und andern Rechten", "Art. 903"]**: Art. 903 Ein nachgehendes Forderungspfandrecht ist nur gültig, wenn der vorgehende Pfandgläubiger vom Gläubiger der Forderung oder vom nachgehenden…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 751"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 751"]**: Art. 751 Ist die Nutzniessung beendigt, so hat der Besitzer dem Eigentümer den Gegenstand zurückzugeben.

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 13b"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 13b"]**: Art. 13b Wer durch das Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1994 mündig wird, kann in jedem Fall noch während eines Jahres eine Klage auf…
- **["Einleitung", "Art. 7"]**: Art. 7 Die allgemeinen Bestimmungen des Obligationenrechtes über die Entstehung, Erfüllung und Aufhebung der Verträge finden auch Anwendung auf andere…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 229"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 229"]**: Art. 229 Übt ein Ehegatte mit Zustimmung des andern mit Mitteln des Gesamtgutes allein einen Beruf aus oder betreibt er allein ein Gewerbe, so kann er alle…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 127"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 127"]**: Art. 127 Die Ehegatten können in der Vereinbarung die Änderung der darin festgesetzten Rente ganz oder teilweise ausschliessen.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 405"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 405"]**: Art. 405 Der Beistand oder die Beiständin verschafft sich die zur Erfüllung der Aufgaben nötigen Kenntnisse und nimmt persönlich mit der betroffenen Person…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 200"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 200"]**: Art. 200 Wer behauptet, ein bestimmter Vermögenswert sei Eigentum des einen oder andern Ehegatten, muss dies beweisen. Kann dieser Beweis nicht erbracht…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Erster Abschnitt: — Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 660"]

- **Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 660"]**: Art. 660 Bodenverschiebungen von einem Grundstück auf ein anderes bewirken keine Veränderung der Grenzen. Bodenteile und andere Gegenstände, die hiebei von dem…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 235"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 235"]**: Art. 235 1 Verheiratet sich ein Kind, so können die übrigen Beteiligten verlangen, dass es ausscheide. 2 Stirbt ein Kind mit Hinterlassung von Nachkommen, so…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 222"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 222"]**: Art. 222 Während der Dauer der Gütergemeinschaft geht die Zwangsvollstreckung für die Schulden, für die das Gesamtgut haftet, gegen den Ehemann. Während der…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 705"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 705"]**: Art. 705 Durch das kantonale Recht kann zur Wahrung des allgemeinen Wohles die Fortleitung von Quellen geordnet, beschränkt oder untersagt werden. Ergeben sich…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Erster Abschnitt: — Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 731"]

- **Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 731"]**: Art. 731 Zur Errichtung einer Grunddienstbarkeit bedarf es der Eintragung in das Grundbuch. Für Erwerb und Eintragung gelten, soweit es nicht anders geordnet…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Vierter Abschnitt: — Die Verfügungsformen", "Art. 511"]

- **Die Verfügungsformen", "Art. 511"]**: Art. 511 Errichtet der Erblasser eine letztwillige Verfügung, ohne eine früher errichtete ausdrücklich aufzuheben, so tritt sie an die Stelle der früheren…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 649a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 649a"]**: Art. 649a Die von den Miteigentümern vereinbarte Nutzungs- und Verwaltungsordnung und die von ihnen gefassten Verwaltungsbeschlüsse sowie die gerichtlichen…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Zweiter Abschnitt: — Die Teilungsart", "Art. 609"]

- **Die Teilungsart", "Art. 609"]**: Art. 609 Auf Verlangen eines Gläubigers, der den Anspruch eines Erben auf eine angefallene Erbschaft erworben oder gepfändet hat, oder der gegen ihn…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 37"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 37"]**: Art. 37 Meldet sich innerhalb der Frist der Verschwundene oder Abwesende, oder laufen Nachrichten über ihn ein, oder wird der Zeitpunkt seines Todes…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 392"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 392"]**: Art. 392 Erscheint die Errichtung einer Beistandschaft wegen des Umfangs der Aufgaben als offensichtlich unverhältnismässig, so kann die…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 748"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 748"]**: Art. 748 Die Nutzniessung geht unter mit dem vollständigen Untergang ihres Gegenstandes und überdies bei Grundstücken mit der Löschung des Eintrages, wo dieser…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 267a"]

- **Die Adoption", "Art. 267a"]**: Art. 267a Bei der gemeinschaftlichen Adoption und bei der Einzeladoption kann dem minderjährigen Kind ein neuer Vorname gegeben werden, wenn achtenswerte…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 289"]

- **Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 289"]**: Art. 289 Der Anspruch auf Unterhaltsbeiträge steht dem Kind zu und wird, solange das Kind minderjährig ist, durch Leistung an dessen gesetzlichen Vertreter…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 949b"]

- **Das Grundbuch", "Art. 949b"]**: Art. 949b Die Grundbuchämter verwenden zur Identifizierung von Personen systematisch die AHV-Nummer. Sie geben die AHV-Nummer nur anderen Stellen und…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 651a"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 651a"]**: Art. 651a Bei Tieren, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden, spricht das Gericht im Streitfall das…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Vierundzwanzigster Titel: — Der Besitz", "Art. 927"]

- **Der Besitz", "Art. 927"]**: Art. 927 Wer einem andern eine Sache durch verbotene Eigenmacht entzogen hat, ist verpflichtet, sie zurückzugeben, auch wenn er ein besseres Recht auf die…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 976a"]

- **Das Grundbuch", "Art. 976a"]**: Art. 976a Hat ein Eintrag höchstwahrscheinlich keine rechtliche Bedeutung, insbesondere weil er nach den Belegen oder den Umständen das Grundstück nicht…
- **["Einleitung", "Art. 1"]**: Art. 1 Das Gesetz findet auf alle Rechtsfragen Anwendung, für die es nach Wortlaut oder Auslegung eine Bestimmung enthält. Kann dem Gesetz keine Vorschrift…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Erster Abschnitt: — Die Sicherungsmassregeln", "Art. 552"]

- **Die Sicherungsmassregeln", "Art. 552"]**: Art. 552 Die Siegelung der Erbschaft wird in den Fällen angeordnet, für die das kantonale Recht sie vorsieht.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 769"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 769"]**: Art. 769 Der Nutzniesser darf an der wirtschaftlichen Bestimmung des Grundstückes keine Veränderungen vornehmen, die für den Eigentümer von erheblichem…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Vierter Abschnitt: — Abschluss und Wirkung der Teilung", "Art. 635"]

- **Abschluss und Wirkung der Teilung", "Art. 635"]**: Art. 635 Verträge unter den Miterben über Abtretung der Erbanteile bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Werden sie von einem Erben mit einem…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Fünfter Abschnitt: — Das Güterrechtsregister", "Art. 248"]

- **Das Güterrechtsregister", "Art. 248"]**: Art. 248 1 Die durch Ehevertrag oder Verfügung des Richters begründeten güterrechtlichen Verhältnisse sowie die Rechtsgeschäfte unter Ehegatten, die das…

### ["Zweiter Abschnitt: — Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 59"]

- **Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 59"]**: Art. 59 1 Das Bundesgesetz vom 25. Juni 1891 betreffend die zivilrechtlichen Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter bleibt für die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 193"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 193"]**: Art. 193 Durch Begründung oder Änderung des Güterstandes oder durch güterrechtliche Auseinandersetzungen kann ein Vermögen, aus dem bis anhin die Gläubiger…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Zweiter Abschnitt: — Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 573"]

- **Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 573"]**: Art. 573 Wird die Erbschaft von allen nächsten gesetzlichen Erben ausgeschlagen, so gelangt sie zur Liquidation durch das Konkursamt. Ergibt sich in der…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Dritter Abschnitt: — Das Stockwerkeigentum", "Art. 712k"]

- **Das Stockwerkeigentum", "Art. 712k"]**: Art. 712k Die Gemeinschaft hat für die auf die letzten drei Jahre entfallenden Beitragsforderungen an den beweglichen Sachen, die sich in den Räumen eines…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 10a"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 10a"]**: Art. 10a 1 Dritten kann der Güterstand nur entgegengehalten werden, wenn sie ihn kennen oder kennen sollten. 2 Hat der Ehevertrag keine Rechtskraft gegenüber…
- **["Einleitung", "Art. 3"]**: Art. 3 Wo das Gesetz eine Rechtswirkung an den guten Glauben einer Person geknüpft hat, ist dessen Dasein zu vermuten. Wer bei der Aufmerksamkeit, wie sie nach…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 299"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 299"]**: Art. 299 Jeder Ehegatte hat dem andern in der Ausübung der elterlichen Sorge gegenüber dessen Kindern in angemessener Weise beizustehen und ihn zu vertreten…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 16"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 16"]**: Art. 16 Urteilsfähig im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, der nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 961"]

- **Das Grundbuch", "Art. 961"]**: Art. 961 Vorläufige Eintragungen können vorgemerkt werden: 1. zur Sicherung behaupteter dinglicher Rechte; 2. im Falle der vom Gesetze zugelassenen Ergänzung…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Vierter Abschnitt: — Die Verfügungsformen", "Art. 500"]

- **Die Verfügungsformen", "Art. 500"]**: Art. 500 Der Erblasser hat dem Beamten seinen Willen mitzuteilen, worauf dieser die Urkunde aufsetzt oder aufsetzen lässt und dem Erblasser zu lesen gibt. Die…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Fünfzehnter Titel: — Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 541"]

- **Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 541"]**: Art. 541 Die Unfähigkeit besteht nur für den Unwürdigen selbst. Seine Nachkommen beerben den Erblasser, wie wenn er vor dem Erblasser gestorben wäre.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Zweiter Abschnitt: — Verfahren", "Art. 444"]

- **Verfahren", "Art. 444"]**: Art. 444 Die Erwachsenenschutzbehörde prüft ihre Zuständigkeit von Amtes wegen. Hält sie sich nicht für zuständig, so überweist sie die Sache unverzüglich der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 406"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 406"]**: Art. 406 Der Beistand oder die Beiständin erfüllt die Aufgaben im Interesse der betroffenen Person, nimmt, soweit tunlich, auf deren Meinung Rücksicht und…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Vierter Abschnitt: — Die amtliche Liquidation", "Art. 594"]

- **Die amtliche Liquidation", "Art. 594"]**: Art. 594 Haben die Gläubiger des Erblassers begründete Besorgnis, dass ihre Forderungen nicht bezahlt werden, und werden sie auf ihr Begehren nicht befriedigt…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Fünfter Abschnitt: — Das Güterrechtsregister", "Art. 249"]

- **Das Güterrechtsregister", "Art. 249"]**: Art. 249 1 Zur Eintragung gelangen die Bestimmungen, die Dritten gegenüber wirksam sein sollen. 2 Die Eintragung erfolgt, wo das Gesetz es nicht anders…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 7d"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 7d"]**: Art. 7d 1 Für die berufliche Vorsorge bei Scheidung gilt das neue Recht, sobald die Änderung vom 19. Juni 2015 in Kraft getreten ist. 2 Auf Scheidungsprozesse…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 207"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 207"]**: Art. 207 Errungenschaft und Eigengut jedes Ehegatten werden nach ihrem Bestand im Zeitpunkt der Auflösung des Güterstandes ausgeschieden. Die Kapitalleistung…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 12cbis"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 12cbis"]**: Art. 12cbis Art. 12cbis

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Zweiter Abschnitt: — Die Grundpfandverschreibung", "Art. 832"]

- **Die Grundpfandverschreibung", "Art. 832"]**: Art. 832 Wird das mit einer Grundpfandverschreibung belastete Grundstück veräussert, so bleibt die Haftung des Grundpfandes und des Schuldners, wenn es nicht…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 298d"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 298d"]**: Art. 298d Auf Begehren eines Elternteils, des Kindes oder von Amtes wegen regelt die Kindesschutzbehörde die Zuteilung der elterlichen Sorge neu, wenn dies…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 793"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 793"]**: Art. 793 Das Grundpfand wird als Grundpfandverschreibung oder als Schuldbrief bestellt. Die Bestellung anderer Arten des Grundpfandes ist nicht gestattet.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 124c"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 124c"]**: Art. 124c Gegenseitige Ansprüche der Ehegatten auf Austrittsleistungen oder auf Rentenanteile werden verrechnet. Die Verrechnung der Rentenansprüche findet vor…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 681"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 681"]**: Art. 681 Gesetzliche Vorkaufsrechte können auch bei der Zwangsversteigerung ausgeübt werden, aber nur an der Steigerung selbst und zu den Bedingungen, zu…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Vierter Abschnitt: — Die Gütertrennung", "Art. 243"]

- **Die Gütertrennung", "Art. 243"]**: Art. 243 1 Der Ehemann haftet persönlich für seine vorehelichen Schulden sowie für diejenigen, die von ihm während der Ehe oder von der Ehefrau in Ausübung…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 45a"]

- **Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 45a"]**: Art. 45a Der Bund betreibt und entwickelt für die Führung des Personenstandsregisters ein zentrales Personen-Informationssystem. Er trägt die Betriebs- und die…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Fünfzehnter Titel: — Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 546"]

- **Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 546"]**: Art. 546 Wird jemand für verschollen erklärt, so haben die Erben oder Bedachten vor der Auslieferung der Erbschaft für die Rückgabe des Vermögens an besser…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 268b"]

- **Die Adoption", "Art. 268b"]**: Art. 268b Das Adoptivkind und die Adoptiveltern haben Anspruch auf Wahrung des Adoptionsgeheimnisses. Identifizierende Informationen über das minderjährige…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 225"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 225"]**: Art. 225 1 Stirbt ein Ehegatte, so fällt die eine Hälfte des Gesamtgutes dem überlebenden Ehegatten zu. 2 Die andere Hälfte geht unter Vorbehalt der…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Dritter Abschnitt: — Das öffentliche Inventar", "Art. 583"]

- **Das öffentliche Inventar", "Art. 583"]**: Art. 583 Forderungen und Schulden, die aus öffentlichen Büchern oder aus den Papieren des Erblassers ersichtlich sind, werden von Amtes wegen in das Inventar…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 851"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 851"]**: Art. 851 Der Schuldner hat alle Zahlungen am Wohnsitz des Gläubigers zu leisten, wenn nichts anderes vereinbart ist. Ist der Wohnsitz des Gläubigers nicht…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Elternschaft des Ehemannes oder der Ehefrau", "Art. 256a"]

- **Die Elternschaft des Ehemannes oder der Ehefrau", "Art. 256a"]**: Art. 256a Ist ein Kind während der Ehe gezeugt worden, so hat der Kläger nachzuweisen, dass der Ehemann nicht der Vater ist. Ist das Kind frühestens 180 Tage…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Fünfter Titel: — Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 175"]

- **Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 175"]**: Art. 175 Ein Ehegatte ist berechtigt, den gemeinsamen Haushalt für solange aufzuheben, als seine Persönlichkeit, seine wirtschaftliche Sicherheit oder das Wohl…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 946"]

- **Das Grundbuch", "Art. 946"]**: Art. 946 Auf jedem Blatt werden in besondern Abteilungen eingetragen: 1. das Eigentum; 2. die Dienstbarkeiten und Grundlasten, die mit dem Grundstück verbunden…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Erster Abschnitt: — Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 892"]

- **Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 892"]**: Art. 892 Das Pfandrecht belastet die Pfandsache mit Einschluss der Zugehör. Die natürlichen Früchte der Pfandsache hat der Gläubiger, wenn es nicht anders…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 25"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 25"]**: Art. 25 1 Der Umfang der Pfandhaft bestimmt sich für alle Grundpfandrechte nach dem neuen Recht. 2 Hat jedoch der Gläubiger vermöge besonderer Abrede gewisse…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Dritter Abschnitt: — Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 427"]

- **Die fürsorgerische Unterbringung", "Art. 427"]**: Art. 427 Will eine Person, die an einer psychischen Störung leidet und freiwillig in eine Einrichtung eingetreten ist, diese wieder verlassen, so kann sie von…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Dritter Abschnitt: — Die Ausgleichung", "Art. 632"]

- **Die Ausgleichung", "Art. 632"]**: Art. 632 Übliche Gelegenheitsgeschenke stehen nicht unter der Ausgleichungspflicht.

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 189"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 189"]**: Art. 189 1 Tritt während der Ehe die Gütertrennung ein, so zerfällt das eheliche Vermögen mit Vorbehalt der Rechte der Gläubiger in das Eigengut des Mannes und…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 38"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 38"]**: Art. 38 1 Der Bundesrat legt nach Anhörung der Kantone die Einführungsplanung für das Grundbuch fest. Er kann diese Zuständigkeit an das zuständige Departement…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Zwanzigster Titel: — Das Fahrniseigentum", "Art. 721"]

- **Das Fahrniseigentum", "Art. 721"]**: Art. 721 Die gefundene Sache ist in angemessener Weise aufzubewahren. Sie darf mit Genehmigung der zuständigen Behörde nach vorgängiger Auskündung öffentlich…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Erster Abschnitt: — Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 887"]

- **Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 887"]**: Art. 887 Der Gläubiger kann die Pfandsache nur mit Zustimmung des Verpfänders weiter verpfänden.

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Dritter Abschnitt: — Die Verfügungsarten", "Art. 487"]

- **Die Verfügungsarten", "Art. 487"]**: Art. 487 Der Erblasser kann in seiner Verfügung eine oder mehrere Personen bezeichnen, denen die Erbschaft oder das Vermächtnis für den Fall des Vorabsterbens…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Vierter Abschnitt: — Die Verfügungsformen", "Art. 512"]

- **Die Verfügungsformen", "Art. 512"]**: Art. 512 Der Erbvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der Form der öffentlichen letztwilligen Verfügung. Die Vertragschliessenden haben gleichzeitig dem Beamten…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 949c"]

- **Das Grundbuch", "Art. 949c"]**: Art. 949c Der Bundesrat regelt die landesweite Suche der berechtigten Behörden nach Grundstücken, an denen einer aufgrund der AHV-Nummer identifizierten Person…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Sechster Abschnitt: — Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 520"]

- **Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 520"]**: Art. 520 Leidet die Verfügung an einem Formmangel, so wird sie auf erhobene Klage für ungültig erklärt. Liegt die Formwidrigkeit in der Mitwirkung von…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 265b"]

- **Die Adoption", "Art. 265b"]**: Art. 265b Die Zustimmung darf nicht vor Ablauf von sechs Wochen seit der Geburt des Kindes erteilt werden. Sie kann binnen sechs Wochen seit ihrer…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Erster Abschnitt: — Die Gemeinschaft vor der Teilung", "Art. 604"]

- **Die Gemeinschaft vor der Teilung", "Art. 604"]**: Art. 604 Jeder Miterbe kann zu beliebiger Zeit die Teilung der Erbschaft verlangen, soweit er nicht durch Vertrag oder Vorschrift des Gesetzes zur Gemeinschaft…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 819"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 819"]**: Art. 819 Hat der Pfandgläubiger zur Erhaltung der Pfandsache notwendige Auslagen gemacht, insbesondere die vom Eigentümer geschuldeten Versicherungsprämien…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 14a"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 14a"]**: Art. 14a 1 Hängige Verfahren werden mit dem Inkrafttreten der Änderung vom 19. Dezember 2008 von der neu zuständigen Behörde weitergeführt. 2 Das neue…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 409"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 409"]**: Art. 409 Der Beistand oder die Beiständin stellt der betroffenen Person aus deren Vermögen angemessene Beträge zur freien Verfügung.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Dritter Abschnitt: — Das Stockwerkeigentum", "Art. 712f"]

- **Das Stockwerkeigentum", "Art. 712f"]**: Art. 712f Das Stockwerkeigentum endigt mit dem Untergang der Liegenschaft oder des Baurechtes und mit der Löschung im Grundbuch. Die Löschung kann auf Grund…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Zweiter Abschnitt: — Die Ehetrennung", "Art. 117"]

- **Die Ehetrennung", "Art. 117"]**: Art. 117 Die Ehegatten können die Trennung unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Scheidung verlangen. … Das Recht, die Scheidung zu verlangen, wird…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Zweiter Abschnitt: — Die Grundpfandverschreibung", "Art. 826"]

- **Die Grundpfandverschreibung", "Art. 826"]**: Art. 826 Ist die Forderung untergegangen, so kann der Eigentümer des belasteten Grundstückes vom Gläubiger verlangen, dass er die Löschung des Eintrages…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 407"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 407"]**: Art. 407 Die urteilsfähige betroffene Person kann, auch wenn ihr die Handlungsfähigkeit entzogen worden ist, im Rahmen des Personenrechts durch eigenes Handeln…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Dritter Titel: — Die Eheschliessung", "Dritter Abschnitt: — Vorbereitung der Eheschliessung und Trauung", "Art. 103"]

- **Vorbereitung der Eheschliessung und Trauung", "Art. 103"]**: Art. 103 Der Bundesrat und, im Rahmen ihrer Zuständigkeit, die Kantone erlassen die nötigen Ausführungsbestimmungen.

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Vierter Abschnitt: — Die Gütertrennung", "Art. 247"]

- **Die Gütertrennung", "Art. 247"]**: Art. 247 1 Der Ehevertrag kann einen Betrag des Frauengutes festsetzen, den die Ehefrau dem Ehemanne zur Tragung der ehelichen Lasten als Ehesteuer zuweist. 2…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Fünfter Titel: — Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 169"]

- **Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 169"]**: Art. 169 Ein Ehegatte kann nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des andern einen Mietvertrag kündigen, das Haus oder die Wohnung der Familie veräussern oder…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 225"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 225"]**: Art. 225 Eigengut entsteht durch Ehevertrag, durch Zuwendung Dritter oder von Gesetzes wegen. Von Gesetzes wegen umfasst das Eigengut jedes Ehegatten die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Das Kindesvermögen", "Art. 327"]

- **Das Kindesvermögen", "Art. 327"]**: Art. 327 Für die Rückleistung sind die Eltern gleich einem Beauftragten verantwortlich. Für das, was sie in guten Treuen veräussert haben, ist der Erlös zu…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 45"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 45"]**: Art. 45 1 Dingliche Rechte, die nach dem Grundbuchrecht nicht mehr begründet werden können, wie Eigentum an Bäumen auf fremdem Boden, Nutzungspfandrechte u…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 298"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 298"]**: Art. 298 In einem Scheidungs- oder Eheschutzverfahren überträgt das Gericht einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge, wenn dies zur Wahrung des…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 120"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 120"]**: Art. 120 Für die güterrechtliche Auseinandersetzung gelten die Bestimmungen über das Güterrecht. Geschiedene Ehegatten haben zueinander kein gesetzliches…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 950"]

- **Das Grundbuch", "Art. 950"]**: Art. 950 Die Aufnahme und Beschreibung der einzelnen Grundstücke im Grundbuch erfolgt auf der Grundlage der amtlichen Vermessung, namentlich eines Plans für…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 976c"]

- **Das Grundbuch", "Art. 976c"]**: Art. 976c Haben sich in einem bestimmten Gebiet die Verhältnisse tatsächlich oder rechtlich verändert und ist deswegen eine grössere Zahl von Dienstbarkeiten…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Fünfter Titel: — Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 177"]

- **Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 177"]**: Art. 177 Erfüllt ein Ehegatte seine Unterhaltspflicht gegenüber der Familie nicht, so kann das Gericht dessen Schuldner anweisen, ihre Zahlungen ganz oder…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 391"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 391"]**: Art. 391 Die Erwachsenenschutzbehörde umschreibt die Aufgabenbereiche der Beistandschaft entsprechend den Bedürfnissen der betroffenen Person. Die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 419"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 419"]**: Art. 419 Gegen Handlungen oder Unterlassungen des Beistands oder der Beiständin sowie einer Drittperson oder Stelle, der die Erwachsenenschutzbehörde einen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 416"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 416"]**: Art. 416 Für folgende Geschäfte, die der Beistand oder die Beiständin in Vertretung der betroffenen Person vornimmt, ist die Zustimmung der…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 19a"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 19a"]**: Art. 19a Sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt, kann der gesetzliche Vertreter die Zustimmung ausdrücklich oder stillschweigend im Voraus geben oder das…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 775"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 775"]**: Art. 775 Der Nutzniesser hat das Recht, binnen drei Monaten nach Beginn der Nutzniessung die Abtretung der seiner Nutzniessung unterstellten Forderungen und…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Erster Abschnitt: — Die Sicherungsmassregeln", "Art. 553"]

- **Die Sicherungsmassregeln", "Art. 553"]**: Art. 553 Die Aufnahme eines Inventars wird angeordnet, wenn: 1. ein minderjähriger Erbe unter Vormundschaft steht oder zu stellen ist; 2. ein Erbe dauernd und…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 13a"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 13a"]**: Art. 13a 1 Ist vor Inkrafttreten des neuen Rechts durch gerichtliche Entscheidung oder durch Vertrag eine Verpflichtung des Vaters zu Vermögensleistungen…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 817"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 817"]**: Art. 817 Der Erlös aus dem Verkaufe des Grundstückes wird unter die Grundpfandgläubiger nach ihrem Range verteilt. Gläubiger gleichen Ranges haben unter sich…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 647e"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 647e"]**: Art. 647e Bauarbeiten, die lediglich der Verschönerung, der Ansehnlichkeit der Sache oder der Bequemlichkeit im Gebrauch dienen, dürfen nur mit Zustimmung…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 971"]

- **Das Grundbuch", "Art. 971"]**: Art. 971 Soweit für die Begründung eines dinglichen Rechtes die Eintragung in das Grundbuch vorgesehen ist, besteht dieses Recht als dingliches nur, wenn es…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Dritter Abschnitt: — Die Ausgleichung", "Art. 629"]

- **Die Ausgleichung", "Art. 629"]**: Art. 629 Übersteigen die Zuwendungen den Betrag eines Erbanteiles, so ist der Überschuss unter Vorbehalt des Herabsetzungsanspruches der Miterben nicht…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Dreizehnter Titel: — Die gesetzlichen Erben", "Art. 458"]

- **Die gesetzlichen Erben", "Art. 458"]**: Art. 458 Hinterlässt der Erblasser keine Nachkommen, so gelangt die Erbschaft an den Stamm der Eltern. Vater und Mutter erben nach Hälften. An die Stelle von…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Zwanzigster Titel: — Das Fahrniseigentum", "Art. 722"]

- **Das Fahrniseigentum", "Art. 722"]**: Art. 722 Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während fünf Jahren von der Bekanntmachung oder Anzeige an der Eigentümer nicht festgestellt…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 970a"]

- **Das Grundbuch", "Art. 970a"]**: Art. 970a Die Kantone können die Veröffentlichung des Erwerbs des Eigentums an Grundstücken vorsehen. Nicht veröffentlichen dürfen sie die Gegenleistung bei…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 685"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 685"]**: Art. 685 Bei Grabungen und Bauten darf der Eigentümer die nachbarlichen Grundstücke nicht dadurch schädigen, dass er ihr Erdreich in Bewegung bringt oder…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Erster Abschnitt: — Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 739"]

- **Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 739"]**: Art. 739 Ändern sich die Bedürfnisse des berechtigten Grundstückes, so darf dem Verpflichteten eine Mehrbelastung nicht zugemutet werden.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 976"]

- **Das Grundbuch", "Art. 976"]**: Art. 976 Das Grundbuchamt kann einen Eintrag von Amtes wegen löschen, wenn dieser: 1. befristet ist und infolge Ablaufs der Frist seine rechtliche Bedeutung…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Zweiter Abschnitt: — Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 576"]

- **Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 576"]**: Art. 576 Aus wichtigen Gründen kann die zuständige Behörde den gesetzlichen und den eingesetzten Erben eine Fristverlängerung gewähren oder eine neue Frist…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 224"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 224"]**: Art. 224 1 Im Konkurse des Ehemannes und bei der Pfändung von Vermögenswerten des Gesamtgutes kann die Ehefrau eine Forderung für ihr eingebrachtes Gut geltend…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Vierter Abschnitt: — Die Verfügungsformen", "Art. 503"]

- **Die Verfügungsformen", "Art. 503"]**: Art. 503 Personen, die nicht handlungsfähig sind, die sich infolge eines strafgerichtlichen Urteils nicht im Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte befinden…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Vierundzwanzigster Titel: — Der Besitz", "Art. 924"]

- **Der Besitz", "Art. 924"]**: Art. 924 Ohne Übergabe kann der Besitz einer Sache erworben werden, wenn ein Dritter oder der Veräusserer selbst auf Grund eines besonderen Rechtsverhältnisses…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 707"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 707"]**: Art. 707 Werden Quellen und Brunnen, die für die Bewirtschaftung oder Bewohnung eines Grundstückes oder für Trinkwasserversorgungen unentbehrlich sind…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Dritter Abschnitt: — Das öffentliche Inventar", "Art. 585"]

- **Das öffentliche Inventar", "Art. 585"]**: Art. 585 Während der Dauer des Inventars dürfen nur die notwendigen Verwaltungshandlungen vorgenommen werden. Gestattet die Behörde die Fortsetzung des…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 52"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 52"]**: Art. 52 Die körperschaftlich organisierten Personenverbindungen und die einem besondern Zwecke gewidmeten und selbständigen Anstalten erlangen das Recht der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 398"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 398"]**: Art. 398 Eine umfassende Beistandschaft wird errichtet, wenn eine Person, namentlich wegen dauernder Urteilsunfähigkeit, besonders hilfsbedürftig ist. Sie…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 808"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 808"]**: Art. 808 Vermindert der Eigentümer den Wert der Pfandsache, so kann ihm der Gläubiger durch das Gericht jede weitere schädliche Einwirkung untersagen lassen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Dritter Abschnitt: — Das Familienvermögen", "Art. 339"]

- **Das Familienvermögen", "Art. 339"]**: Art. 339 Die Gemeinderschaft verbindet die Gemeinder zu gemeinsamer wirtschaftlicher Tätigkeit. Sie sind mangels anderer Anordnung zu gleichen Rechten an der…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 50"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 50"]**: Art. 50 Verträge, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen worden sind, behalten ihre Gültigkeit, auch wenn ihre Form den Vorschriften des neuen…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 711"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 711"]**: Art. 711 Sind Quellen, Brunnen oder Bäche ihrem Eigentümer von keinem oder im Verhältnis zu ihrer Verwertbarkeit von ganz geringem Nutzen, so kann vom…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Dritter Abschnitt: — Die Stiftungen", "Art. 84"]

- **Die Stiftungen", "Art. 84"]**: Art. 84 Die Stiftungen stehen unter der Aufsicht des Gemeinwesens (Bund, Kanton, Gemeinde), dem sie nach ihrer Bestimmung angehören. Die Kantone können die…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Zweiter Abschnitt: — Die Grundpfandverschreibung", "Art. 837"]

- **Die Grundpfandverschreibung", "Art. 837"]**: Art. 837 Der Anspruch auf Errichtung eines gesetzlichen Grundpfandrechtes besteht: 1. für die Forderung des Verkäufers an dem verkauften Grundstück; 2. für die…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 215"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 215"]**: Art. 215 1 Die allgemeine Gütergemeinschaft vereinigt das Vermögen und die Einkünfte von Mann und Frau zu einem Gesamtgute, das den beiden Ehegatten ungeteilt…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 69a"]

- **Die Vereine", "Art. 69a"]**: Art. 69a Der Vorstand führt die Geschäftsbücher des Vereins. Die Vorschriften des Obligationenrechts über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 230"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 230"]**: Art. 230 1 Die fortgesetzte Gütergemeinschaft umfasst das bisherige eheliche Vermögen sowie die Einkünfte und den Erwerb der Beteiligten, mit Ausnahme des…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779b"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779b"]**: Art. 779b Die vertraglichen Bestimmungen über den Inhalt und Umfang des Baurechtes, wie namentlich über Lage, Gestalt, Ausdehnung und Zweck der Bauten sowie…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Dritter Abschnitt: — Die Verfügungsarten", "Art. 489"]

- **Die Verfügungsarten", "Art. 489"]**: Art. 489 Als Zeitpunkt der Auslieferung ist, wenn die Verfügung es nicht anders bestimmt, der Tod des Vorerben zu betrachten. Wird ein anderer Zeitpunkt…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 645"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 645"]**: Art. 645 Zugehör sind niemals solche bewegliche Sachen, die dem Besitzer der Hauptsache nur zum vorübergehenden Gebrauche oder zum Verbrauche dienen, oder die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 125"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 125"]**: Art. 125 Ist einem Ehegatten nicht zuzumuten, dass er für den ihm gebührenden Unterhalt unter Einschluss einer angemessenen Altersvorsorge selbst aufkommt, so…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 951"]

- **Das Grundbuch", "Art. 951"]**: Art. 951 Zur Führung des Grundbuches werden Kreise gebildet. Die Grundstücke werden in das Grundbuch des Kreises aufgenommen, in dem sie liegen.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Erster Abschnitt: — Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 659"]

- **Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 659"]**: Art. 659 Entsteht durch Anschwemmung, Anschüttung, Bodenverschiebung, Veränderungen im Lauf oder Stand eines öffentlichen Gewässers oder in anderer Weise aus…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Erster Abschnitt: — Die Sicherungsmassregeln", "Art. 558"]

- **Die Sicherungsmassregeln", "Art. 558"]**: Art. 558 Alle an der Erbschaft Beteiligten erhalten auf Kosten der Erbschaft eine Abschrift der eröffneten Verfügung, soweit diese sie angeht. An Bedachte…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Fünfter Abschnitt: — Die Erbschaftsklage", "Art. 600"]

- **Die Erbschaftsklage", "Art. 600"]**: Art. 600 Die Erbschaftsklage verjährt gegenüber einem gutgläubigen Beklagten mit Ablauf eines Jahres, von dem Zeitpunkte an gerechnet, da der Kläger von dem…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Vierundzwanzigster Titel: — Der Besitz", "Art. 921"]

- **Der Besitz", "Art. 921"]**: Art. 921 Eine ihrer Natur nach vorübergehende Verhinderung oder Unterlassung der Ausübung der tatsächlichen Gewalt hebt den Besitz nicht auf.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 704"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 704"]**: Art. 704 Quellen sind Bestandteile der Grundstücke und können nur zugleich mit dem Boden, dem sie entspringen, zu Eigentum erworben werden. Das Recht an…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Zweiter Abschnitt: — Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 562"]

- **Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 562"]**: Art. 562 Die Vermächtnisnehmer haben gegen die Beschwerten oder, wenn solche nicht besonders genannt sind, gegen die gesetzlichen oder eingesetzten Erben einen…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 973"]

- **Das Grundbuch", "Art. 973"]**: Art. 973 Wer sich in gutem Glauben auf einen Eintrag im Grundbuch verlassen und daraufhin Eigentum oder andere dingliche Rechte erworben hat, ist in diesem…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 852"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 852"]**: Art. 852 Ändert sich das Rechtsverhältnis zugunsten des Schuldners, namentlich durch Abzahlung der Schuld, so kann der Schuldner vom Gläubiger verlangen, dass…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 223"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 223"]**: Art. 223 Die Ehegatten können durch Ehevertrag die Gemeinschaft auf die Errungenschaft beschränken. Die Erträge des Eigengutes fallen in das Gesamtgut.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 647d"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 647d"]**: Art. 647d Erneuerungs- und Umbauarbeiten, die eine Wertsteigerung oder Verbesserung der Wirtschaftlichkeit oder Gebrauchsfähigkeit der Sache bezwecken…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 212"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 212"]**: Art. 212 Ein landwirtschaftliches Gewerbe, das ein Ehegatte als Eigentümer selber weiterbewirtschaftet oder für das der überlebende Ehegatte oder ein Nachkomme…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Erster Abschnitt: — Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 664"]

- **Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 664"]**: Art. 664 Die herrenlosen und die öffentlichen Sachen stehen unter der Hoheit des Staates, in dessen Gebiet sie sich befinden. An den öffentlichen Gewässern…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 38"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 38"]**: Art. 38 Läuft während der angesetzten Zeit keine Meldung ein, so wird der Verschwundene oder Abwesende für verschollen erklärt, und es können die aus seinem…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Dritter Abschnitt: — Die Verfügungsarten", "Art. 483"]

- **Die Verfügungsarten", "Art. 483"]**: Art. 483 Der Erblasser kann für die ganze Erbschaft oder für einen Bruchteil einen oder mehrere Erben einsetzen. Als Erbeinsetzung ist jede Verfügung zu…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Sechster Abschnitt: — Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 533"]

- **Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 533"]**: Art. 533 Die Herabsetzungsklage verjährt mit Ablauf eines Jahres von dem Zeitpunkt an gerechnet, da die Erben von der Verletzung ihrer Rechte Kenntnis erhalten…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Erster Abschnitt: — Die eigene Vorsorge", "Art. 366"]

- **Die eigene Vorsorge", "Art. 366"]**: Art. 366 Enthält der Vorsorgeauftrag keine Anordnung über die Entschädigung der beauftragten Person, so legt die Erwachsenenschutzbehörde eine angemessene…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 28d–28f"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 28d–28f"]**: Art. 28d–28f Art. 28d–28f

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 39"]

- **Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 39"]**: Art. 39 Der Personenstand wird in einem elektronischen Register beurkundet (Personenstandsregister). Zum Personenstand gehören insbesondere: 1. die…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 49"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 49"]**: Art. 49 1 Bestimmt das neue Recht eine längere Frist als das bisherige Recht, so gilt das neue Recht, sofern die Verjährung nach bisherigem Recht noch nicht…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 382"]

- **Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 382"]**: Art. 382 Wird eine urteilsunfähige Person für längere Dauer in einer Wohn- oder Pflegeeinrichtung betreut, so muss schriftlich in einem Betreuungsvertrag…

### ["Zweiter Abschnitt: — Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 56"]

- **Einführungs- und Übergangsbestimmungen", "Art. 56"]**: Art. 56 Bis zum Erlass einer bundesrechtlichen Ordnung gilt für die Wasserrechtsverleihungen folgende Bestimmung: Die Wasserrechtsverleihungen an öffentlichen…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Erster Abschnitt: — Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 661"]

- **Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 661"]**: Art. 661 Ist jemand ungerechtfertigt im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, so kann sein Eigentum, nachdem er das Grundstück in gutem Glauben zehn Jahre lang…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Zweiter Abschnitt: — Das Pfandrecht an Forderungen und andern Rechten", "Art. 906"]

- **Das Pfandrecht an Forderungen und andern Rechten", "Art. 906"]**: Art. 906 Erfordert die sorgfältige Verwaltung die Kündigung und Einziehung der verpfändeten Forderung, so darf deren Gläubiger sie vornehmen und der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 290"]

- **Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 290"]**: Art. 290 Erfüllt der Vater oder die Mutter die Unterhaltspflicht nicht, so hilft eine vom kantonalen Recht bezeichnete Fachstelle auf Gesuch hin dem Kind sowie…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 243"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 243"]**: Art. 243 Wird die Gütergemeinschaft durch Tod eines Ehegatten aufgelöst, so kann der überlebende Ehegatte verlangen, dass ihm auf Anrechnung überlassen wird…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Fünfzehnter Titel: — Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 539"]

- **Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 539"]**: Art. 539 Jedermann ist fähig, Erbe zu sein und aus Verfügungen von Todes wegen zu erwerben, sobald er nicht nach Vorschrift des Gesetzes erbunfähig ist…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 856"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 856"]**: Art. 856 Ist der Gläubiger eines Schuldbriefs seit zehn Jahren unbekannt und sind während dieser Zeit keine Zinse gefordert worden, so kann der Eigentümer des…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 387"]

- **Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 387"]**: Art. 387 Die Kantone unterstellen Wohn- und Pflegeeinrichtungen, in denen urteilsunfähige Personen betreut werden, einer Aufsicht, soweit nicht durch…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Zweiter Abschnitt: — Verfahren", "Art. 447"]

- **Verfahren", "Art. 447"]**: Art. 447 Die betroffene Person wird persönlich angehört, soweit dies nicht als unverhältnismässig erscheint. Im Fall einer fürsorgerischen Unterbringung hört…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 403"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 403"]**: Art. 403 Ist der Beistand oder die Beiständin am Handeln verhindert oder widersprechen die Interessen des Beistands oder der Beiständin in einer Angelegenheit…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 9f"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 9f"]**: Art. 9f Ist von Gesetzes wegen oder auf Anordnung des Richters Gütertrennung eingetreten, so gelten für die Ehegatten die neuen Bestimmungen über die…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779l"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779l"]**: Art. 779l Das Baurecht kann als selbständiges Recht auf höchstens 100 Jahre begründet werden. Es kann jederzeit in der für die Begründung vorgeschriebenen Form…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 302"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 302"]**: Art. 302 Die Eltern haben das Kind ihren Verhältnissen entsprechend zu erziehen und seine körperliche, geistige und sittliche Entfaltung zu fördern und zu…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis zu Dritten und Zusammenarbeitspflicht", "Art. 452"]

- **Verhältnis zu Dritten und Zusammenarbeitspflicht", "Art. 452"]**: Art. 452 Eine Massnahme des Erwachsenenschutzes kann Dritten, auch wenn sie gutgläubig sind, entgegengehalten werden. Schränkt die Beistandschaft die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Das Kindesvermögen", "Art. 323"]

- **Das Kindesvermögen", "Art. 323"]**: Art. 323 Was das Kind durch eigene Arbeit erwirbt und was es von den Eltern aus seinem Vermögen zur Ausübung eines Berufes oder eines eigenen Gewerbes…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Dritter Abschnitt: — Das öffentliche Inventar", "Art. 590"]

- **Das öffentliche Inventar", "Art. 590"]**: Art. 590 Den Gläubigern des Erblassers, deren Forderungen aus dem Grunde nicht in das Inventar aufgenommen worden sind, weil sie deren Anmeldung versäumt…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 805"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 805"]**: Art. 805 Das Grundpfandrecht belastet das Grundstück mit Einschluss aller Bestandteile und aller Zugehör. Werden bei der Verpfändung Sachen als Zugehör…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Zweiter Abschnitt: — Die Teilungsart", "Art. 615"]

- **Die Teilungsart", "Art. 615"]**: Art. 615 Erhält ein Erbe bei der Teilung eine Erbschaftssache, die für Schulden des Erblassers verpfändet ist, so wird ihm auch die Pfandschuld überbunden.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Fünfter Abschnitt: — Minderjährige unter Vormundschaft", "Art. 327b"]

- **Minderjährige unter Vormundschaft", "Art. 327b"]**: Art. 327b Das Kind unter Vormundschaft hat die gleiche Rechtsstellung wie das Kind unter elterlicher Sorge.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 395"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 395"]**: Art. 395 Errichtet die Erwachsenenschutzbehörde eine Vertretungsbeistandschaft für die Vermögensverwaltung, so bestimmt sie die Vermögenswerte, die vom…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Die Verfügungsfreiheit", "Art. 475"]

- **Die Verfügungsfreiheit", "Art. 475"]**: Art. 475 Die Zuwendungen unter Lebenden werden insoweit zum Vermögen hinzugerechnet, als sie der Herabsetzungsklage unterstellt sind.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "2. — Pfandtitel", "Art. 861"]

- **Pfandtitel", "Art. 861"]**: Art. 861 Der Papier-Schuldbrief wird durch das Grundbuchamt ausgestellt. Er bedarf zu seiner Gültigkeit der Unterschrift des Grundbuchverwalters. Im Übrigen…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Erster Abschnitt: — Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 891"]

- **Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 891"]**: Art. 891 Der Gläubiger hat im Falle der Nichtbefriedigung ein Recht darauf, sich aus dem Erlös des Pfandes bezahlt zu machen. Das Pfandrecht bietet ihm…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 307"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 307"]**: Art. 307 Ist das Wohl des Kindes gefährdet und sorgen die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe oder sind sie dazu ausserstande, so trifft die…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Fünfzehnter Titel: — Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 540"]

- **Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 540"]**: Art. 540 Unwürdig, Erbe zu sein oder aus einer Verfügung von Todes wegen irgendetwas zu erwerben, ist: 1. wer vorsätzlich und rechtswidrig den Tod des…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Erster Abschnitt: — Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 893"]

- **Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 893"]**: Art. 893 Haften mehrere Pfandrechte auf der gleichen Sache, so werden die Gläubiger nach ihrem Range befriedigt. Der Rang der Pfandrechte wird durch die Zeit…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779a"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 779a"]**: Art. 779a Das Rechtsgeschäft über die Errichtung eines Baurechts bedarf zu seiner Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung. Sollen der Baurechtszins und…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 675"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 675"]**: Art. 675 Bauwerke und andere Vorrichtungen, die auf fremdem Boden eingegraben, aufgemauert oder sonstwie dauernd auf oder unter der Bodenfläche mit dem…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 745"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 745"]**: Art. 745 Die Nutzniessung kann an beweglichen Sachen, an Grundstücken, an Rechten oder an einem Vermögen bestellt werden. Sie verleiht dem Berechtigten, wo es…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 221"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 221"]**: Art. 221 Der Güterstand der Gütergemeinschaft umfasst das Gesamtgut und das Eigengut jedes Ehegatten.

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Zweiter Abschnitt: — Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 575"]

- **Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 575"]**: Art. 575 Die Erben können bei der Ausschlagung verlangen, dass die auf sie folgenden Erben noch angefragt werden, bevor die Erbschaft liquidiert wird. In…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 48"]

- **Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 48"]**: Art. 48 Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen. Er regelt namentlich: 1. die zu führenden Register und die einzutragenden Angaben; 2. die Verwendung…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Das Kindesvermögen", "Art. 318"]

- **Das Kindesvermögen", "Art. 318"]**: Art. 318 Die Eltern haben, solange ihnen die elterliche Sorge zusteht, das Recht und die Pflicht, das Kindesvermögen zu verwalten. Stirbt ein Elternteil, so…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Erster Abschnitt: — Die Gemeinschaft vor der Teilung", "Art. 605"]

- **Die Gemeinschaft vor der Teilung", "Art. 605"]**: Art. 605 Ist beim Erbgang auf ein noch nicht geborenes Kind Rücksicht zu nehmen, so muss die Teilung bis zum Zeitpunkte seiner Geburt verschoben werden. Ebenso…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Dritter Abschnitt: — Das Versatzpfand", "Art. 912"]

- **Das Versatzpfand", "Art. 912"]**: Art. 912 Das Pfand kann von dem Berechtigten gegen Rückgabe des Versatzscheines ausgelöst werden, solange der Verkauf nicht stattgefunden hat. Kann er den…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Vierter Abschnitt: — Die Verfügungsformen", "Art. 508"]

- **Die Verfügungsformen", "Art. 508"]**: Art. 508 Wird es dem Erblasser nachträglich möglich, sich einer der andern Verfügungsformen zu bedienen, so verliert nach 14 Tagen, von diesem Zeitpunkt an…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 15"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 15"]**: Art. 15 1 Die erbrechtlichen Verhältnisse und die mit ihnen nach kantonalem Recht untrennbar verknüpften güterrechtlichen Wirkungen des Todes eines Vaters…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Fünfter Abschnitt: — Das Güterrechtsregister", "Art. 251"]

- **Das Güterrechtsregister", "Art. 251"]**: Art. 251 1 Das Güterrechtsregister wird durch das Handelsregisteramt geführt, soweit die Kantone nicht besondere Bezirke und besondere Registerführer…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Vierter Abschnitt: — Die Verfügungsformen", "Art. 499"]

- **Die Verfügungsformen", "Art. 499"]**: Art. 499 Die öffentliche letztwillige Verfügung erfolgt unter Mitwirkung von zwei Zeugen vor dem Beamten, Notar oder einer anderen Urkundsperson, die nach…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 408"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 408"]**: Art. 408 Der Beistand oder die Beiständin verwaltet die Vermögenswerte sorgfältig und nimmt alle Rechtsgeschäfte vor, die mit der Verwaltung zusammenhängen…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 12"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 12"]**: Art. 12 1 Entstehung und Wirkungen des Kindesverhältnisses stehen, sobald dieses Gesetz in Kraft getreten ist, unter dem neuen Recht; der Familienname und das…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Erster Abschnitt: — Die Gemeinschaft vor der Teilung", "Art. 603"]

- **Die Gemeinschaft vor der Teilung", "Art. 603"]**: Art. 603 Für die Schulden des Erblassers werden die Erben solidarisch haftbar. Die angemessene Entschädigung, die den Kindern oder Grosskindern für Zuwendungen…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Dritter Abschnitt: — Die Grundlasten", "Art. 788"]

- **Die Grundlasten", "Art. 788"]**: Art. 788 Der Schuldner kann die Ablösung verlangen nach Abrede und ferner: 1. wenn der Vertrag, auf dem die Grundlast beruht, vom Berechtigten nicht…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 397"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 397"]**: Art. 397 Die Begleit-, die Vertretungs- und die Mitwirkungsbeistandschaft können miteinander kombiniert werden.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 649b"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 649b"]**: Art. 649b Der Miteigentümer kann durch gerichtliches Urteil aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden, wenn durch sein Verhalten oder das Verhalten von…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 412"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 412"]**: Art. 412 Der Beistand oder die Beiständin darf in Vertretung der betroffenen Person keine Bürgschaften eingehen, keine Stiftungen errichten und keine…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Erster Abschnitt: — Die Verfügungsfähigkeit", "Art. 467"]

- **Die Verfügungsfähigkeit", "Art. 467"]**: Art. 467 Wer urteilsfähig ist und das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, ist befugt, unter Beobachtung der gesetzlichen Schranken und Formen über sein Vermögen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 232"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 232"]**: Art. 232 Innerhalb der gesetzlichen Schranken verwaltet jeder Ehegatte sein Eigengut und verfügt darüber. Fallen die Erträge in das Eigengut, werden die Kosten…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Vierundzwanzigster Titel: — Der Besitz", "Art. 933"]

- **Der Besitz", "Art. 933"]**: Art. 933 Wer eine bewegliche Sache in gutem Glauben zu Eigentum oder zu einem beschränkten dinglichen Recht übertragen erhält, ist in seinem Erwerbe auch dann…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 304"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 304"]**: Art. 304 Die Eltern haben von Gesetzes wegen die Vertretung des Kindes gegenüber Drittpersonen im Umfang der ihnen zustehenden elterlichen Sorge. Sind beide…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Dritter Titel: — Die Eheschliessung", "Vierter Abschnitt: — Die Eheungültigkeit", "Art. 107"]

- **Die Eheungültigkeit", "Art. 107"]**: Art. 107 Ein Ehegatte kann verlangen, dass die Ehe für ungültig erklärt wird, wenn er: 1. bei der Trauung aus einem vorübergehenden Grund nicht urteilsfähig…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Vierter Abschnitt: — Die Verfügungsformen", "Art. 504"]

- **Die Verfügungsformen", "Art. 504"]**: Art. 504 Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass die mit der Beurkundung betrauten Beamten die Verfügungen im Original oder in einer Abschrift entweder selbst…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Dritter Abschnitt: — Das Versatzpfand", "Art. 913"]

- **Das Versatzpfand", "Art. 913"]**: Art. 913 Die Anstalt ist berechtigt, bei jeder Auslösung den Zins für den ganzen laufenden Monat zu verlangen. Hat die Anstalt sich ausdrücklich vorbehalten…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 34"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 34"]**: Art. 34 Der Tod einer Person kann, auch wenn niemand die Leiche gesehen hat, als erwiesen betrachtet werden, sobald die Person unter Umständen verschwunden…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 10d"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 10d"]**: Art. 10d Eheverträge, die vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 1984 geschlossen werden, aber erst unter dem neuen Recht ihre Wirkungen…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 974"]

- **Das Grundbuch", "Art. 974"]**: Art. 974 Ist der Eintrag eines dinglichen Rechtes ungerechtfertigt, so kann sich der Dritte, der den Mangel kennt oder kennen sollte, auf den Eintrag nicht…
- **["Einleitung", "Art. 10"]**: Art. 10 Art. 10

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Erster Abschnitt: — Die eigene Vorsorge", "Art. 370"]

- **Die eigene Vorsorge", "Art. 370"]**: Art. 370 Eine urteilsfähige Person kann in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 21"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 21"]**: Art. 21 Wer mit einer Person verwandt ist, ist mit deren Ehegatten, deren eingetragener Partnerin oder deren eingetragenem Partner in der gleichen Linie und in…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 77"]

- **Die Vereine", "Art. 77"]**: Art. 77 Die Auflösung erfolgt von Gesetzes wegen, wenn der Verein zahlungsunfähig ist, sowie wenn der Vorstand nicht mehr statutengemäss bestellt werden kann.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 297"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 297"]**: Art. 297 Üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus und stirbt ein Elternteil, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu. Stirbt der…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 28g"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 28g"]**: Art. 28g Wer durch Tatsachendarstellungen in periodisch erscheinenden Medien, insbesondere Presse, Radio und Fernsehen, in seiner Persönlichkeit unmittelbar…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 316"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 316"]**: Art. 316 Wer Pflegekinder aufnimmt, bedarf einer Bewilligung der Kindesschutzbehörde oder einer andern vom kantonalen Recht bezeichneten Stelle seines…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Vierundzwanzigster Titel: — Der Besitz", "Art. 936"]

- **Der Besitz", "Art. 936"]**: Art. 936 Wer den Besitz einer beweglichen Sache nicht in gutem Glauben erworben hat, kann von dem früheren Besitzer jederzeit auf Herausgabe belangt werden…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 186"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 186"]**: Art. 186 1 Die Gütertrennung infolge Konkurses beginnt mit der Ausstellung der Verlustscheine, wird aber in Betreff des Vermögens, das die Ehegatten seit der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Erster Abschnitt: — Die eigene Vorsorge", "Art. 372"]

- **Die eigene Vorsorge", "Art. 372"]**: Art. 372 Ist die Patientin oder der Patient urteilsunfähig und ist nicht bekannt, ob eine Patientenverfügung vorliegt, so klärt die behandelnde Ärztin oder der…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 27"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 27"]**: Art. 27 Die Rechte des Pfandgläubigers während des bestehenden Verhältnisses, wie namentlich die Sicherungsrechte und ebenso die Rechte des Schuldners stehen…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Fünfzehnter Titel: — Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 544"]

- **Die Eröffnung des Erbganges", "Art. 544"]**: Art. 544 Das Kind ist vom Zeitpunkt der Empfängnis an unter dem Vorbehalt erbfähig, dass es lebendig geboren wird. Erfordert es die Wahrung seiner Interessen…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Vierter Abschnitt: — Die Gütertrennung", "Art. 244"]

- **Die Gütertrennung", "Art. 244"]**: Art. 244 1 Die Ehefrau hat im Konkurse und bei der Pfändung von Vermögenswerten des Ehemannes auch dann, wenn sie ihm ihr Vermögen zur Verwaltung übergeben…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 75"]

- **Die Vereine", "Art. 75"]**: Art. 75 Beschlüsse, die das Gesetz oder die Statuten verletzen, kann jedes Mitglied, das nicht zugestimmt hat, von Gesetzes wegen binnen Monatsfrist, nachdem…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Zweiter Abschnitt: — Die Hausgewalt", "Art. 334bis"]

- **Die Hausgewalt", "Art. 334bis"]**: Art. 334bis Die den Kindern oder Grosskindern zustehende Entschädigung kann mit dem Tode des Schuldners geltend gemacht werden. Schon zu Lebzeiten des…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Erster Abschnitt: — Behörden und örtliche Zuständigkeit", "Art. 441"]

- **Behörden und örtliche Zuständigkeit", "Art. 441"]**: Art. 441 Die Kantone bestimmen die Aufsichtsbehörden. Der Bundesrat kann Bestimmungen über die Aufsicht erlassen.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Dritter Abschnitt: — Das Stockwerkeigentum", "Art. 712o"]

- **Das Stockwerkeigentum", "Art. 712o"]**: Art. 712o Mehrere Personen, denen ein Stockwerk gemeinschaftlich zusteht, haben nur eine Stimme, die sie durch einen Vertreter abgeben. Ebenso haben sich der…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Dritter Abschnitt: — Die Grundlasten", "Art. 783"]

- **Die Grundlasten", "Art. 783"]**: Art. 783 Die Grundlast bedarf zu ihrer Errichtung der Eintragung in das Grundbuch. Bei der Eintragung ist ein bestimmter Betrag als ihr Gesamtwert in…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 265a"]

- **Die Adoption", "Art. 265a"]**: Art. 265a Die Adoption bedarf der Zustimmung des Vaters und der Mutter des Kindes. Die Zustimmung ist bei der Kindesschutzbehörde am Wohnsitz oder…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 306"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 306"]**: Art. 306 Urteilsfähige Kinder, die unter elterlicher Sorge stehen, können mit Zustimmung der Eltern für die Gemeinschaft handeln, verpflichten damit aber nicht…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Die Güterverbindung", "Art. 209"]

- **Die Güterverbindung", "Art. 209"]**: Art. 209 1 Sind Schulden, für die das eingebrachte Frauengut haftet, aus dem Mannesgut oder Schulden des Mannes aus dem eingebrachten Frauengut getilgt worden…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Dritter Abschnitt: — Die Stiftungen", "Art. 83"]

- **Die Stiftungen", "Art. 83"]**: Art. 83 Die Organe der Stiftung und die Art der Verwaltung werden durch die Stiftungsurkunde festgestellt.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 747"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 747"]**: Art. 747 Art. 747

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Vierundzwanzigster Titel: — Der Besitz", "Art. 935"]

- **Der Besitz", "Art. 935"]**: Art. 935 Geld und Inhaberpapiere können, auch wenn sie dem Besitzer gegen seinen Willen abhanden gekommen sind, dem gutgläubigen Empfänger nicht abgefordert…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 859"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 859"]**: Art. 859 Die Verpfändung des Register-Schuldbriefs erfolgt durch Eintragung des Fahrnispfandgläubigers in das Grundbuch aufgrund einer schriftlichen Erklärung…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Dritter Abschnitt: — Die Verfügungsarten", "Art. 497"]

- **Die Verfügungsarten", "Art. 497"]**: Art. 497 Ist der Erblasser zur Zeit der Eröffnung des Erbganges zahlungsunfähig, und werden seine Gläubiger von den Erben nicht befriedigt, so können der…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Dritter Abschnitt: — Das öffentliche Inventar", "Art. 580"]

- **Das öffentliche Inventar", "Art. 580"]**: Art. 580 Jeder Erbe, der die Befugnis hat, die Erbschaft auszuschlagen, ist berechtigt, ein öffentliches Inventar zu verlangen. Das Begehren muss binnen…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 699"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 699"]**: Art. 699 Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze u. dgl. sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet, soweit nicht…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Dritter Abschnitt: — Das Familienvermögen", "Art. 340"]

- **Das Familienvermögen", "Art. 340"]**: Art. 340 Die Angelegenheiten der Gemeinderschaft werden von allen Gemeindern gemeinsam geordnet. Jeder von ihnen kann ohne Mitwirkung der übrigen gewöhnliche…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Zwanzigster Titel: — Das Fahrniseigentum", "Art. 717"]

- **Das Fahrniseigentum", "Art. 717"]**: Art. 717 Bleibt die Sache infolge eines besondern Rechtsverhältnisses beim Veräusserer, so ist der Eigentumsübergang Dritten gegenüber unwirksam, wenn damit…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 17"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 17"]**: Art. 17 1 Die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden dinglichen Rechte bleiben unter Vorbehalt der Vorschriften über das Grundbuch auch unter dem neuen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Zweiter Abschnitt: — Verfahren", "Art. 449"]

- **Verfahren", "Art. 449"]**: Art. 449 Ist eine psychiatrische Begutachtung unerlässlich und kann diese nicht ambulant durchgeführt werden, so weist die Erwachsenenschutzbehörde die…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Zweiter Abschnitt: — Die Teilungsart", "Art. 617"]

- **Die Teilungsart", "Art. 617"]**: Art. 617 Grundstücke sind den Erben zum Verkehrswert anzurechnen, der ihnen im Zeitpunkt der Teilung zukommt.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 670"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 670"]**: Art. 670 Stehen Vorrichtungen zur Abgrenzung zweier Grundstücke, wie Mauern, Hecken, Zäune, auf der Grenze, so wird Miteigentum der beiden Nachbarn vermutet.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 958"]

- **Das Grundbuch", "Art. 958"]**: Art. 958 In das Grundbuch werden folgende Rechte an Grundstücken eingetragen: 1. das Eigentum; 2. die Dienstbarkeiten und Grundlasten; 3. die Pfandrechte.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Elternschaft des Ehemannes oder der Ehefrau", "Art. 256c"]

- **Die Elternschaft des Ehemannes oder der Ehefrau", "Art. 256c"]**: Art. 256c Der Ehemann hat die Klage binnen Jahresfrist einzureichen, seitdem er die Geburt und die Tatsache erfahren hat, dass er nicht der Vater ist oder dass…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 377"]

- **Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 377"]**: Art. 377 Hat sich eine urteilsunfähige Person zur Behandlung nicht in einer Patientenverfügung geäussert, so plant die behandelnde Ärztin oder der behandelnde…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Die Güterverbindung", "Art. 205"]

- **Die Güterverbindung", "Art. 205"]**: Art. 205 1 Der Ehemann hat der Ehefrau auf Verlangen jederzeit über den Stand ihres eingebrachten Gutes Auskunft zu geben. 2 Die Ehefrau kann jederzeit…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Dritter Abschnitt: — Die Verfügungsarten", "Art. 492"]

- **Die Verfügungsarten", "Art. 492"]**: Art. 492 Der Nacherbe erwirbt die Erbschaft des Erblassers, wenn er den für die Auslieferung bestimmten Zeitpunkt erlebt hat. Erlebt er diesen Zeitpunkt nicht…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 956a"]

- **Das Grundbuch", "Art. 956a"]**: Art. 956a Gegen eine vom Grundbuchamt erlassene Verfügung kann bei der vom Kanton bezeichneten Behörde Beschwerde geführt werden; als Verfügung gilt auch das…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 286a"]

- **Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 286a"]**: Art. 286a Wurde in einem genehmigten Unterhaltsvertrag oder in einem Entscheid festgestellt, dass kein Unterhaltsbeitrag festgelegt werden konnte, der den…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 842"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 842"]**: Art. 842 Durch den Schuldbrief wird eine persönliche Forderung begründet, die grundpfändlich sichergestellt ist. Die Schuldbriefforderung tritt neben die zu…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 193"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 193"]**: Art. 193 Behauptet ein Ehegatte, dass ein Vermögenswert zum Sondergut gehöre, so ist er hiefür beweispflichtig. Behauptet ein Ehegatte, dass ein Vermögenswert…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 42"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 42"]**: Art. 42 Art. 42

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 375"]

- **Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 375"]**: Art. 375 Auf die Ausübung des Vertretungsrechts sind die Bestimmungen des Obligationenrechts über den Auftrag sinngemäss anwendbar.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 961a"]

- **Das Grundbuch", "Art. 961a"]**: Art. 961a Eine Vormerkung hindert die Eintragung eines im Rang nachgehenden Rechts nicht.

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 227"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 227"]**: Art. 227 1 Der überlebende Ehemann bleibt für alle Schulden des Gesamtgutes persönlich haftbar. 2 Die überlebende Ehefrau befreit sich durch Ausschlagung des…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 226"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 226"]**: Art. 226 1 An Stelle der Teilung nach Hälften kann durch Ehevertrag eine andere Teilung gesetzt werden. 2 Den Nachkommen des verstorbenen Ehegatten darf jedoch…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Dritter Abschnitt: — Das Familienvermögen", "Art. 342"]

- **Das Familienvermögen", "Art. 342"]**: Art. 342 Die Vermögenswerte der Gemeinderschaft stehen im Gesamteigentum aller Gemeinder. Für die Schulden haften die Gemeinder solidarisch. Was ein einzelner…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 264a"]

- **Die Adoption", "Art. 264a"]**: Art. 264a Ehegatten dürfen ein Kind gemeinschaftlich adoptieren, wenn sie seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen und beide mindestens 28…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 268a"]

- **Die Adoption", "Art. 268a"]**: Art. 268a Die Adoption darf erst nach umfassender Untersuchung aller wesentlichen Umstände, nötigenfalls unter Beizug von Sachverständigen, ausgesprochen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Zweiter Abschnitt: — Die Ehetrennung", "Art. 118"]

- **Die Ehetrennung", "Art. 118"]**: Art. 118 Mit der Trennung tritt von Gesetzes wegen Gütertrennung ein. Im Übrigen finden die Bestimmungen über Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Anerkennung und Vaterschaftsurteil", "Art. 260c"]

- **Anerkennung und Vaterschaftsurteil", "Art. 260c"]**: Art. 260c Die Klage ist binnen Jahresfrist einzureichen, seitdem der Kläger von der Anerkennung und von der Tatsache Kenntnis erhielt, dass der Anerkennende…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 400"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 400"]**: Art. 400 Die Erwachsenenschutzbehörde ernennt als Beistand oder Beiständin eine natürliche Person, die für die vorgesehenen Aufgaben persönlich und fachlich…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 205"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 205"]**: Art. 205 Jeder Ehegatte nimmt seine Vermögenswerte zurück, die sich im Besitz des andern Ehegatten befinden. Steht ein Vermögenswert im Miteigentum und weist…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 19b"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 19b"]**: Art. 19b Erfolgt die Genehmigung des gesetzlichen Vertreters nicht, so kann jeder Teil die vollzogenen Leistungen zurückfordern. Die handlungsunfähige Person…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 181"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 181"]**: Art. 181 Die Ehegatten unterstehen den Vorschriften über die Errungenschaftsbeteiligung, sofern sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren oder der…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Dritter Abschnitt: — Das öffentliche Inventar", "Art. 589"]

- **Das öffentliche Inventar", "Art. 589"]**: Art. 589 Übernimmt ein Erbe die Erbschaft unter öffentlichem Inventar, so gehen die Schulden des Erblassers, die im Inventar verzeichnet sind, und die…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 218"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 218"]**: Art. 218 1 Zur Ausschlagung von Erbschaften bedarf ein Ehegatte während der Ehe der Einwilligung des andern. 2 Gegen die Verweigerung kann er die Entscheidung…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 768"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 768"]**: Art. 768 Der Nutzniesser eines Grundstückes hat darauf zu achten, dass es durch die Art der Nutzniessung nicht über das gewöhnliche Mass in Anspruch genommen…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 23"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 23"]**: Art. 23 Der Wohnsitz einer Person befindet sich an dem Orte, wo sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält; der Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Vierundzwanzigster Titel: — Der Besitz", "Art. 940"]

- **Der Besitz", "Art. 940"]**: Art. 940 Wer eine Sache in bösem Glauben besitzt, muss sie dem Berechtigten herausgeben und für allen durch die Vorenthaltung verursachten Schaden sowie für…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Dritter Abschnitt: — Das öffentliche Inventar", "Art. 586"]

- **Das öffentliche Inventar", "Art. 586"]**: Art. 586 Die Betreibung für die Schulden des Erblassers ist während der Dauer des Inventars ausgeschlossen. … Prozesse können mit Ausnahme von dringenden…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 7c"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 7c"]**: Art. 7c Für Scheidungsprozesse, die beim Inkrafttreten der Änderung vom 19. Dezember 2003 rechtshängig und die von einer kantonalen Instanz zu beurteilen sind…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Fünfter Titel: — Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 179"]

- **Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 179"]**: Art. 179 Ändern sich die Verhältnisse, so passt das Gericht auf Begehren eines Ehegatten die Massnahmen an oder hebt sie auf, wenn ihr Grund weggefallen ist…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 228"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 228"]**: Art. 228 Bei der Teilung kann der überlebende Ehegatte verlangen, dass ihm auf Anrechnung diejenigen Vermögenswerte überlassen werden, die von ihm eingebracht…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 195"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 195"]**: Art. 195 Hat ein Ehegatte dem andern ausdrücklich oder stillschweigend die Verwaltung seines Vermögens überlassen, so gelten die Bestimmungen über den Auftrag…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 956b"]

- **Das Grundbuch", "Art. 956b"]**: Art. 956b Die Frist für Beschwerden an die kantonalen Beschwerdeinstanzen beträgt 30 Tage. Verweigert oder verzögert das Grundbuchamt eine bestimmte…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 654"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 654"]**: Art. 654 Die Aufhebung erfolgt mit der Veräusserung der Sache oder dem Ende der Gemeinschaft. Die Teilung geschieht, wo es nicht anders bestimmt ist, nach den…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Vierter Abschnitt: — Die Verfügungsformen", "Art. 506"]

- **Die Verfügungsformen", "Art. 506"]**: Art. 506 Ist der Erblasser infolge ausserordentlicher Umstände, wie nahe Todesgefahr, Verkehrssperre, Epidemien oder Kriegsereignisse verhindert, sich einer…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Dritter Abschnitt: — Das Versatzpfand", "Art. 907"]

- **Das Versatzpfand", "Art. 907"]**: Art. 907 Wer das Pfandleihgewerbe betreiben will, bedarf hiezu einer Bewilligung der kantonalen Regierung. Die Kantone können bestimmen, dass diese Bewilligung…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 314e"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 314e"]**: Art. 314e Die am Verfahren beteiligten Personen und Dritte sind zur Mitwirkung bei der Abklärung des Sachverhalts verpflichtet. Die Kindesschutzbehörde trifft…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 821"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 821"]**: Art. 821 Wird die Bodenverbesserung ohne staatliche Subvention durchgeführt, so ist die Pfandschuld durch Annuitäten von wenigstens 5 Prozent der eingetragenen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 315a"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 315a"]**: Art. 315a Hat das Gericht, das für die Ehescheidung oder den Schutz der ehelichen Gemeinschaft zuständig ist, die Beziehungen der Eltern zu den Kindern zu…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Erster Abschnitt: — Die Verfügungsfähigkeit", "Art. 468"]

- **Die Verfügungsfähigkeit", "Art. 468"]**: Art. 468 Wer urteilsfähig ist und das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, kann als Erblasser einen Erbvertrag abschliessen. Personen unter einer Beistandschaft…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Zweiter Abschnitt: — Die Teilungsart", "Art. 608"]

- **Die Teilungsart", "Art. 608"]**: Art. 608 Der Erblasser ist befugt, durch Verfügung von Todes wegen seinen Erben Vorschriften über die Teilung und Bildung der Teile zu machen. Unter Vorbehalt…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 857"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 857"]**: Art. 857 Der Register-Schuldbrief entsteht mit der Eintragung in das Grundbuch. Er wird auf den Namen des Gläubigers oder des Grundeigentümers eingetragen.

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Dritter Abschnitt: — Das öffentliche Inventar", "Art. 588"]

- **Das öffentliche Inventar", "Art. 588"]**: Art. 588 Der Erbe kann während der angesetzten Frist ausschlagen oder die amtliche Liquidation verlangen oder die Erbschaft unter öffentlichem Inventar oder…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 36"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 36"]**: Art. 36 1 Das Retentionsrecht dieses Gesetzes erstreckt sich auch auf solche Sachen, die vor dessen Inkrafttreten in die Verfügungsgewalt des Gläubigers…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zehnter Titel: — Die eigene Vorsorge und Massnahmen von Gesetzes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 383"]

- **Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen", "Art. 383"]**: Art. 383 Die Wohn- oder Pflegeeinrichtung darf die Bewegungsfreiheit der urteilsunfähigen Person nur einschränken, wenn weniger einschneidende Massnahmen nicht…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Zweiter Abschnitt: — Verfahren", "Art. 449b"]

- **Verfahren", "Art. 449b"]**: Art. 449b Die am Verfahren beteiligten Personen haben Anspruch auf Akteneinsicht, soweit nicht überwiegende Interessen entgegenstehen. Wird einer am Verfahren…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Fünfter Abschnitt: — Das Güterrechtsregister", "Art. 250"]

- **Das Güterrechtsregister", "Art. 250"]**: Art. 250 1 Die Eintragung geschieht in dem Register des Wohnsitzes des Ehemannes. 2 Verlegt der Ehemann seinen Wohnsitz in einen andern Registerbezirk, so muss…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Erster Abschnitt: — Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 732"]

- **Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 732"]**: Art. 732 Das Rechtsgeschäft über Errichtung einer Grunddienstbarkeit bedarf zu seiner Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung. Beschränkt sich die Ausübung…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Dritter Abschnitt: — Das Familienvermögen", "Art. 349–358"]

- **Das Familienvermögen", "Art. 349–358"]**: Art. 349–358 Art. 349–358

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 265d"]

- **Die Adoption", "Art. 265d"]**: Art. 265d Wird das Kind adoptionswilligen Personen zum Zweck der späteren Adoption anvertraut und fehlt die Zustimmung eines Elternteils, so entscheidet die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 278"]

- **Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 278"]**: Art. 278 Während der Ehe tragen die Eltern die Kosten des Unterhaltes nach den Bestimmungen des Eherechts. Jeder Ehegatte hat dem andern in der Erfüllung der…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 184"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 184"]**: Art. 184 Der Richter hat auf Begehren des Ehemannes die Gütertrennung anzuordnen: 1. wenn die Ehefrau überschuldet ist; 2. wenn die Ehefrau in…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Vierter Abschnitt: — Ausgabe von Anleihenstiteln mit Grundpfandrecht", "Art. 875"]

- **Ausgabe von Anleihenstiteln mit Grundpfandrecht", "Art. 875"]**: Art. 875 Anleihensobligationen, die auf den Namen der Gläubiger oder auf den Inhaber lauten, können mit einem Grundpfand sichergestellt werden: 1. durch…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 696"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 696"]**: Art. 696 Wegrechte, die das Gesetz unmittelbar begründet, bestehen ohne Eintragung zu Recht. Sie werden jedoch, wenn sie von bleibendem Bestande sind, im…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Erster Abschnitt: — Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 886"]

- **Faustpfand und Retentionsrecht", "Art. 886"]**: Art. 886 Ein nachgehendes Faustpfand wird dadurch bestellt, dass der Faustpfandgläubiger schriftlich von der Nachverpfändung benachrichtigt und angewiesen…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Vierter Abschnitt: — Die Gütertrennung", "Art. 241"]

- **Die Gütertrennung", "Art. 241"]**: Art. 241 1 Die Gütertrennung bezieht sich, wenn sie von Gesetzes wegen oder durch Gerichtsurteil begründet wird, auf das ganze Vermögen beider Ehegatten. 2…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 218"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 218"]**: Art. 218 Bringt die sofortige Bezahlung der Beteiligungsforderung und des Mehrwertanteils den verpflichteten Ehegatten in ernstliche Schwierigkeiten, so kann…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Erster Abschnitt: — Die Gemeinschaft der Eltern und Kinder", "Art. 273"]

- **Die Gemeinschaft der Eltern und Kinder", "Art. 273"]**: Art. 273 Eltern, denen die elterliche Sorge oder Obhut nicht zusteht, und das minderjährige Kind haben gegenseitig Anspruch auf angemessenen persönlichen…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Sechster Abschnitt: — Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 530"]

- **Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 530"]**: Art. 530 Hat der Erblasser seine Erbschaft mit Nutzniessungsansprüchen und Renten derart beschwert, dass deren Kapitalwert nach der mutmasslichen Dauer der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 226"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 226"]**: Art. 226 Alle Vermögenswerte gelten als Gesamtgut, solange nicht bewiesen ist, dass sie Eigengut eines Ehegatten sind.

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Zweiter Abschnitt: — Die Verfügungsfreiheit", "Art. 471"]

- **Die Verfügungsfreiheit", "Art. 471"]**: Art. 471 Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 860"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 860"]**: Art. 860 Bei der Errichtung eines Papier-Schuldbriefs wird neben der Eintragung in das Grundbuch stets ein Pfandtitel ausgestellt. Als Gläubiger des…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Erster Abschnitt: — Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 665"]

- **Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 665"]**: Art. 665 Der Erwerbsgrund gibt dem Erwerber gegen den Eigentümer einen persönlichen Anspruch auf Eintragung und bei Weigerung des Eigentümers das Recht auf…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 194"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 194"]**: Art. 194 Art. 194

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Dreiundzwanzigster Titel: — Das Fahrnispfand", "Dritter Abschnitt: — Das Versatzpfand", "Art. 914"]

- **Das Versatzpfand", "Art. 914"]**: Art. 914 Der gewerbsmässige Kauf auf Rückkauf wird dem Versatzpfande gleichgestellt.

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Zweiter Abschnitt: — Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 755"]

- **Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten", "Art. 755"]**: Art. 755 Der Nutzniesser hat das Recht auf den Besitz, den Gebrauch und die Nutzung der Sache. Er besorgt deren Verwaltung. Bei der Ausübung dieses Rechtes hat…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Die Güterverbindung", "Art. 204"]

- **Die Güterverbindung", "Art. 204"]**: Art. 204 1 Zur Ausschlagung einer Erbschaft bedarf die Ehefrau der Einwilligung des Ehemannes. 2 Gegen die Verweigerung kann die Ehefrau die Entscheidung der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Siebenter Titel: — Die Entstehung des Kindesverhältnisses", "Vierter Abschnitt: — Die Adoption", "Art. 269"]

- **Die Adoption", "Art. 269"]**: Art. 269 Ist eine Zustimmung ohne gesetzlichen Grund nicht eingeholt worden, so können die Zustimmungsberechtigten die Adoption beim Gericht anfechten, sofern…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Dritter Abschnitt: — Die Stiftungen", "Art. 83d"]

- **Die Stiftungen", "Art. 83d"]**: Art. 83d Ist die vorgesehene Organisation nicht genügend, fehlt der Stiftung eines der vorgeschriebenen Organe oder ist eines dieser Organe nicht rechtmässig…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Dritter Abschnitt: — Die Ausgleichung", "Art. 628"]

- **Die Ausgleichung", "Art. 628"]**: Art. 628 Die Erben haben die Wahl, die Ausgleichung durch Einwerfung in Natur oder durch Anrechnung dem Werte nach vorzunehmen, und zwar auch dann, wenn die…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Erster Abschnitt: — Die Unterstützungspflicht", "Art. 330"]

- **Die Unterstützungspflicht", "Art. 330"]**: Art. 330 Findelkinder werden von der Gemeinde unterhalten, in der sie eingebürgert worden sind. Wird die Abstammung eines Findelkindes festgestellt, so kann…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Erster Abschnitt: — Die Gemeinschaft vor der Teilung", "Art. 602"]

- **Die Gemeinschaft vor der Teilung", "Art. 602"]**: Art. 602 Beerben mehrere Erben den Erblasser, so besteht unter ihnen, bis die Erbschaft geteilt wird, infolge des Erbganges eine Gemeinschaft aller Rechte und…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Vierundzwanzigster Titel: — Der Besitz", "Art. 938"]

- **Der Besitz", "Art. 938"]**: Art. 938 Wer eine Sache in gutem Glauben besitzt, wird dadurch, dass er sie seinem vermuteten Rechte gemäss gebraucht und nutzt, dem Berechtigten nicht…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Dritter Abschnitt: — Die Stiftungen", "Art. 80"]

- **Die Stiftungen", "Art. 80"]**: Art. 80 Zur Errichtung einer Stiftung bedarf es der Widmung eines Vermögens für einen besondern Zweck.

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 423"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 423"]**: Art. 423 Die Erwachsenenschutzbehörde entlässt den Beistand oder die Beiständin, wenn: 1. die Eignung für die Aufgaben nicht mehr besteht; 2. ein anderer…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 61"]

- **Die Vereine", "Art. 61"]**: Art. 61 Sind die Vereinsstatuten angenommen und ist der Vorstand bestellt, so ist der Verein befugt, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Der…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Vierter Titel: — Die Ehescheidung und die Ehetrennung", "Dritter Abschnitt: — Die Scheidungsfolgen", "Art. 134"]

- **Die Scheidungsfolgen", "Art. 134"]**: Art. 134 Auf Begehren eines Elternteils, des Kindes oder der Kindesschutzbehörde ist die Zuteilung der elterlichen Sorge neu zu regeln, wenn dies wegen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 239"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 239"]**: Art. 239 Hat das Eigengut eines Ehegatten oder das Gesamtgut zum Erwerb, zur Verbesserung oder zur Erhaltung eines Vermögensgegenstandes einer andern…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 222"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 222"]**: Art. 222 Die allgemeine Gütergemeinschaft vereinigt das Vermögen und die Einkünfte der Ehegatten zu einem Gesamtgut, mit Ausnahme der Gegenstände, die von…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Erster Abschnitt: — Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 658"]

- **Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 658"]**: Art. 658 Die Aneignung eines im Grundbuch eingetragenen Grundstückes kann nur stattfinden, wenn dieses nach Ausweis des Grundbuches herrenlos ist. Die…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Die Güterverbindung", "Art. 196"]

- **Die Güterverbindung", "Art. 196"]**: Art. 196 1 Behauptet ein Ehegatte, dass ein Vermögenswert zum Frauengut gehöre, so ist er hiefür beweispflichtig. 2 Werden während der Ehe zum Ersatz für…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 294"]

- **Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 294"]**: Art. 294 Pflegeeltern haben Anspruch auf ein angemessenes Pflegegeld, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist oder sich eindeutig aus den Umständen ergibt…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Dritter Abschnitt: — Das Familienvermögen", "Art. 341"]

- **Das Familienvermögen", "Art. 341"]**: Art. 341 Die Gemeinder können eines der Glieder als Haupt der Gemeinderschaft bezeichnen. Das Haupt der Gemeinderschaft hat die Vertretung im Umfang ihrer…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 399"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 399"]**: Art. 399 Die Beistandschaft endet von Gesetzes wegen mit dem Tod der betroffenen Person. Die Erwachsenenschutzbehörde hebt eine Beistandschaft auf Antrag der…
- **["Einleitung", "Art. 5"]**: Art. 5 Soweit das Bundesrecht die Geltung kantonalen Rechtes vorbehält, sind die Kantone befugt, zivilrechtliche Bestimmungen aufzustellen oder aufzuheben. Wo…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Dritter Abschnitt: — Die Grundlasten", "Art. 789"]

- **Die Grundlasten", "Art. 789"]**: Art. 789 Die Ablösung erfolgt um den Betrag, der im Grundbuch als Gesamtwert der Grundlast eingetragen ist, unter Vorbehalt des Nachweises, dass die Grundlast…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Erster Abschnitt: — Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 741"]

- **Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 741"]**: Art. 741 Gehört zur Ausübung der Dienstbarkeit eine Vorrichtung, so hat sie der Berechtigte zu unterhalten. Dient die Vorrichtung auch den Interessen des…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Vierter Abschnitt: — Die Gütertrennung", "Art. 242"]

- **Die Gütertrennung", "Art. 242"]**: Art. 242 1 Jeder Ehegatte behält das Eigentum an seinem Vermögen sowie die Verwaltung und die Nutzung. 2 Hat die Ehefrau dem Ehemanne die Verwaltung…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 976b"]

- **Das Grundbuch", "Art. 976b"]**: Art. 976b Erhebt die berechtigte Person Einspruch, so prüft das Grundbuchamt das Begehren um Löschung auf Antrag der belasteten Person erneut. Kommt das…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Fünfundzwanzigster Titel: — Das Grundbuch", "Art. 952"]

- **Das Grundbuch", "Art. 952"]**: Art. 952 Liegt ein Grundstück in mehreren Kreisen, so ist es in jedem Kreise in das Grundbuch aufzunehmen mit Verweisung auf das Grundbuch der übrigen Kreise…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Dritter Abschnitt: — Die elterliche Sorge", "Art. 298a"]

- **Die elterliche Sorge", "Art. 298a"]**: Art. 298a Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und anerkennt der Vater das Kind oder wird das Kindesverhältnis durch Urteil festgestellt und die…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 240"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 240"]**: Art. 240 1 Ergibt sich bei der Aufhebung der Gemeinschaft ein Vorschlag, so wird er zwischen den Ehegatten oder ihren Erben nach Hälften geteilt. 2 Ein…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Erster Abschnitt: — Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 662"]

- **Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums", "Art. 662"]**: Art. 662 Besitzt jemand ein Grundstück, das nicht im Grundbuch aufgenommen ist, ununterbrochen und unangefochten während 30 Jahren als sein Eigentum, so kann…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Achtzehnter Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 652"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 652"]**: Art. 652 Haben mehrere Personen, die durch Gesetzesvorschrift oder Vertrag zu einer Gemeinschaft verbunden sind, eine Sache kraft ihrer Gemeinschaft zu…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 22"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 22"]**: Art. 22 1 Die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehenden Pfandtitel bleiben in Kraft, ohne dass deren Anpassung an das neue Recht zu erfolgen hat…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Zweiter Abschnitt: — Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 285"]

- **Die Unterhaltspflicht der Eltern", "Art. 285"]**: Art. 285 Der Unterhaltsbeitrag soll den Bedürfnissen des Kindes sowie der Lebensstellung und Leistungsfähigkeit der Eltern entsprechen; dabei sind das Vermögen…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Erster Abschnitt: — Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 28h"]

- **Das Recht der Persönlichkeit", "Art. 28h"]**: Art. 28h Der Text der Gegendarstellung ist in knapper Form auf den Gegenstand der beanstandeten Darstellung zu beschränken. Die Gegendarstellung kann…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Sechster Abschnitt: — Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 525"]

- **Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 525"]**: Art. 525 Die Herabsetzung erfolgt für alle eingesetzten Erben und Bedachten im gleichen Verhältnis, soweit nicht aus der Verfügung ein anderer Wille des…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 8"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 8"]**: Art. 8 Für die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen gilt das neue Recht, sobald das Bundesgesetz vom 5. Oktober 1984 in Kraft getreten ist. Für die Wirkungen der…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 66"]

- **Die Vereine", "Art. 66"]**: Art. 66 Vereinsbeschlüsse werden von der Vereinsversammlung gefasst. Die schriftliche Zustimmung aller Mitglieder zu einem Antrag ist einem Beschlusse der…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 220"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 220"]**: Art. 220 1 Neben dem Gesamtgute haftet die Ehefrau persönlich: 1. für ihre vorehelichen Schulden; 2. für die Schulden, die sie mit Einwilligung des Ehemannes…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Neunter Titel: — Die Familiengemeinschaft", "Dritter Abschnitt: — Das Familienvermögen", "Art. 335"]

- **Das Familienvermögen", "Art. 335"]**: Art. 335 Ein Vermögen kann mit einer Familie dadurch verbunden werden, dass zur Bestreitung der Kosten der Erziehung, Ausstattung oder Unterstützung von…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 223"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 223"]**: Art. 223 1 Werden Schulden, für die das Gesamtgut haftet, aus diesem getilgt, so entsteht unter den Ehegatten keine Ersatzforderung. 2 Sind…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 182"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 182"]**: Art. 182 Ein Ehevertrag kann vor oder nach der Heirat geschlossen werden. Die Verlobten oder Ehegatten können ihren Güterstand nur innerhalb der gesetzlichen…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Zweiter Abschnitt: — Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 565"]

- **Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 565"]**: Art. 565 Zahlen die Erben nach Ausrichtung der Vermächtnisse Erbschaftsschulden, von denen sie vorher keine Kenntnis hatten, so sind sie befugt, die…

### ["Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Die Güterverbindung", "Art. 203"]

- **Die Güterverbindung", "Art. 203"]**: Art. 203 Soweit die Vertretung der ehelichen Gemeinschaft es rechtfertigt, hat die Ehefrau die Verfügung über das eheliche Vermögen. Soweit die Vertretung der…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Einundzwanzigster Titel: — Die Dienstbarkeiten und Grundlasten", "Erster Abschnitt: — Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 744"]

- **Die Grunddienstbarkeiten", "Art. 744"]**: Art. 744 Art. 744

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 809"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 809"]**: Art. 809 Ist eine Wertverminderung eingetreten, so kann der Gläubiger vom Schuldner die Sicherung seiner Ansprüche oder die Wiederherstellung des früheren…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Grundsätze", "Art. 388"]

- **Allgemeine Grundsätze", "Art. 388"]**: Art. 388 Die behördlichen Massnahmen des Erwachsenenschutzes stellen das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger Personen sicher. Sie sollen die Selbstbestimmung…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Vereine", "Art. 60"]

- **Die Vereine", "Art. 60"]**: Art. 60 Vereine, die sich einer politischen, religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen, wohltätigen, geselligen oder andern nicht wirtschaftlichen Aufgabe…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Zweiter Abschnitt: — Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 572"]

- **Der Erwerb der Erbschaft", "Art. 572"]**: Art. 572 Hinterlässt der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen und schlägt einer unter mehreren Erben die Erbschaft aus, so vererbt sich sein Anteil, wie…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Sechzehnter Titel: — Die Wirkung des Erbganges", "Fünfter Abschnitt: — Die Erbschaftsklage", "Art. 599"]

- **Die Erbschaftsklage", "Art. 599"]**: Art. 599 Wird die Klage gutgeheissen, so hat der Besitzer die Erbschaft oder die Erbschaftssachen nach den Besitzesregeln an den Kläger herauszugeben. Auf die…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 816"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 816"]**: Art. 816 Der Gläubiger hat ein Recht darauf, im Falle der Nichtbefriedigung sich aus dem Erlöse des Grundstückes bezahlt zu machen. Die Abrede, wonach das…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Dritter Abschnitt: — Der Schuldbrief", "Art. 862"]

- **Der Schuldbrief", "Art. 862"]**: Art. 862 Der formrichtig als Papier-Schuldbrief erstellte Pfandtitel besteht seinem Wortlaut gemäss für jede Person zu Recht, die sich in gutem Glauben auf ihn…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Zweiter Abschnitt: — Die Teilungsart", "Art. 616"]

- **Die Teilungsart", "Art. 616"]**: Art. 616 Art. 616

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Zweiter Abschnitt: — Die Grundpfandverschreibung", "Art. 829"]

- **Die Grundpfandverschreibung", "Art. 829"]**: Art. 829 Bei dieser Ablösung haben die Gläubiger das Recht, binnen Monatsfrist nach der Mitteilung des Erwerbes gegen Vorschuss der Kosten eine öffentliche…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Fünfter Abschnitt: — Die Willensvollstrecker", "Art. 517"]

- **Die Willensvollstrecker", "Art. 517"]**: Art. 517 Der Erblasser kann in einer letztwilligen Verfügung eine oder mehrere handlungsfähige Personen mit der Vollstreckung seines Willens beauftragen…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Dritter Abschnitt: — Die Gütergemeinschaft", "Art. 234"]

- **Die Gütergemeinschaft", "Art. 234"]**: Art. 234 Für alle übrigen Schulden haftet ein Ehegatte nur mit seinem Eigengut und der Hälfte des Wertes des Gesamtgutes. Vorbehalten bleiben die Ansprüche…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Erste Abteilung: — Die Erben", "Vierzehnter Titel: — Die Verfügungen von Todes wegen", "Sechster Abschnitt: — Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 524"]

- **Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen", "Art. 524"]**: Art. 524 Die Konkursverwaltung eines Erben oder dessen Gläubiger die zur Zeit des Erbganges Verlustscheine besitzen, können, wenn der Erblasser den verfügbaren…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 802"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 802"]**: Art. 802 Bei Güterzusammenlegungen, die unter Mitwirkung oder Aufsicht öffentlicher Behörden durchgeführt werden, sind die Grundpfandrechte, die auf den…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Fünfter Titel: — Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 174"]

- **Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen", "Art. 174"]**: Art. 174 Überschreitet ein Ehegatte seine Befugnis zur Vertretung der ehelichen Gemeinschaft oder erweist er sich als unfähig, sie auszuüben, so kann ihm das…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 813"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 813"]**: Art. 813 Die pfandrechtliche Sicherung ist auf die Pfandstelle beschränkt, die bei der Eintragung angegeben wird. Grundpfandrechte können in zweitem oder…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Zweite Abteilung: — Die Verwandtschaft", "Achter Titel: — Die Wirkungen des Kindesverhältnisses", "Erster Abschnitt: — Die Gemeinschaft der Eltern und Kinder", "Art. 274a"]

- **Die Gemeinschaft der Eltern und Kinder", "Art. 274a"]**: Art. 274a Liegen ausserordentliche Umstände vor, so kann der Anspruch auf persönlichen Verkehr auch andern Personen, insbesondere Verwandten, eingeräumt…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 13c"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 13c"]**: Art. 13c Unterhaltsbeiträge an das Kind, die vor dem Inkrafttreten der Änderung vom 20. März 2015 in einem genehmigten Unterhaltsvertrag oder in einem…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Elfter Titel: — Die behördlichen Massnahmen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beistandschaften", "Art. 394"]

- **Die Beistandschaften", "Art. 394"]**: Art. 394 Eine Vertretungsbeistandschaft wird errichtet, wenn die hilfsbedürftige Person bestimmte Angelegenheiten nicht erledigen kann und deshalb vertreten…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Zweiter Abschnitt: — Verfahren", "Art. 450e"]

- **Verfahren", "Art. 450e"]**: Art. 450e Die Beschwerde gegen einen Entscheid auf dem Gebiet der fürsorgerischen Unterbringung muss nicht begründet werden. Die Beschwerde hat keine…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Erste Abteilung: — Das Eigentum", "Neunzehnter Titel: — Das Grundeigentum", "Zweiter Abschnitt: — Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 710"]

- **Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums", "Art. 710"]**: Art. 710 Entbehrt ein Grundstück des für Haus und Hof notwendigen Wassers und lässt sich dieses ohne ganz unverhältnismässige Mühe und Kosten nicht von…

### ["Dritter Teil: — Das Erbrecht", "Zweite Abteilung: — Der Erbgang", "Siebenzehnter Titel: — Die Teilung der Erbschaft", "Zweiter Abschnitt: — Die Teilungsart", "Art. 620–625"]

- **Die Teilungsart", "Art. 620–625"]**: Art. 620–625 Art. 620–625

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 814"]

- **Allgemeine Bestimmungen", "Art. 814"]**: Art. 814 Sind Grundpfandrechte verschiedenen Ranges auf ein Grundstück errichtet, so hat bei Löschung eines Grundpfandes der nachfolgende Grundpfandgläubiger…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Zweite Abteilung: — Die beschränkten dinglichen Rechte", "Zweiundzwanzigster Titel: — Das Grundpfand", "Zweiter Abschnitt: — Die Grundpfandverschreibung", "Art. 825"]

- **Die Grundpfandverschreibung", "Art. 825"]**: Art. 825 Die Grundpfandverschreibung wird auch bei Forderungen mit unbestimmtem oder wechselndem Betrage auf eine bestimmte Pfandstelle errichtet und behält…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Erster Abschnitt: — Allgemeine Vorschriften", "Art. 195a"]

- **Allgemeine Vorschriften", "Art. 195a"]**: Art. 195a Jeder Ehegatte kann jederzeit vom andern verlangen, dass er bei der Aufnahme eines Inventars ihrer Vermögenswerte mit öffentlicher Urkunde mitwirkt…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Dritte Abteilung: — Der Erwachsenenschutz", "Zwölfter Titel: — Organisation", "Dritter Abschnitt: — Verhältnis zu Dritten und Zusammenarbeitspflicht", "Art. 453"]

- **Verhältnis zu Dritten und Zusammenarbeitspflicht", "Art. 453"]**: Art. 453 Besteht die ernsthafte Gefahr, dass eine hilfsbedürftige Person sich selbst gefährdet oder ein Verbrechen oder Vergehen begeht, mit dem sie jemanden…

### ["Zweiter Teil: — Das Familienrecht", "Erste Abteilung: — Das Eherecht", "Sechster Titel: — Das Güterrecht der Ehegatten", "Zweiter Abschnitt: — Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 216"]

- **Der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung", "Art. 216"]**: Art. 216 Durch Ehevertrag kann eine andere Beteiligung am Vorschlag vereinbart werden. Die über die Hälfte hinaus zugewiesene Beteiligung am Vorschlag wird bei…

### ["Vierter Teil: — Das Sachenrecht", "Dritte Abteilung: — Besitz und Grundbuch", "Vierundzwanzigster Titel: — Der Besitz", "Art. 925"]

- **Der Besitz", "Art. 925"]**: Art. 925 Werden für Waren, die einem Frachtführer oder einem Lagerhaus übergeben sind, Wertpapiere ausgestellt, die sie vertreten, so gilt die Übertragung…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 12"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 12"]**: Art. 12 21. Juni 2013 weniger als fünf Jahre zurückliegt. 1 Entstehung und Wirkungen des Kindesverhältnisses stehen, sobald dieses Gesetz in Kraft getreten…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 6b"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 6b"]**: Art. 6b 12. Dezember 2014 (Art. 52 Abs. 2) nicht im Handelsregister eingetragen sind, bleiben als juristische Personen anerkannt. Sie müssen die Eintragung ins…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Dritter Abschnitt: — Die Stiftungen", "Art. 89a"]

- **Die Stiftungen", "Art. 89a"]**: Art. 89a 5a. die Verwendung, Bearbeitung und Bekanntgabe der AHV-Nummer (Art. 48 Abs. 4, Art. 85a Bst. f und Art. 86a Abs. 2 Bst. bbis); 6. die…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Erster Titel: — Die natürlichen Personen", "Zweiter Abschnitt: — Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 43a"]

- **Die Beurkundung des Personenstandes", "Art. 43a"]**: Art. 43a 8. die für die Führung des Auslandschweizerregisters nach Artikel 4 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 24. März 2000 über die Bearbeitung von…

### ["Erster Abschnitt: — Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 14"]

- **Die Anwendung bisherigen und neuen Rechts", "Art. 14"]**: Art. 14 19. Dezember 2008 in Kraft getreten ist. 2 Personen, die nach bisherigem Recht entmündigt worden sind, stehen mit dem Inkrafttreten des neuen Rechts…

### ["Erster Teil: — Das Personenrecht", "Zweiter Titel: — Die juristischen Personen", "Dritter Abschnitt: — Die Stiftungen", "Art. 89a"]

- **Die Stiftungen", "Art. 89a"]**: Art. 89a 4. die Zulassung und die Aufgaben der Revisionsstelle (Art. 52a, 52b und 52c Abs. 1 Bst. a–d und g, 2 und 3); 5. die Integrität und Loyalität der…

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