# Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG)

URL: https://consilena.com/coverage/laws/ksrc_s9a6ryd8en68pp8n

- Jurisdiction: Switzerland
- Type: Statute
- Identifier: 951.31@de
- Current as of: 1 January 2007
- Provisions: 166
- Official text: https://fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2006/822/de

> The library is a research copy. Check the official source before relying on a provision: the text published there, not the copy in Consilena, is the law.

## Provisions

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "3. Abschnitt: — Organisation", "Art. 52 — Prüfgesellschaft"]

- **Prüfgesellschaft"] Prüfgesellschaft**: — Prüfgesellschaft Die SICAV bezeichnet eine Prüfgesellschaft (Art. 126 ff.).

### ["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit festem Kapital", "Art. 115 — Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen"]

- **Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen"] Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen**: — Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen Die SICAF regelt die Anlagen, die Anlagepolitik, die Anlagebeschränkungen, die Risikoverteilung sowie die mit den…

### ["7. Titel: — Schlussbestimmungen", "4. Kapitel: — Referendum und Inkrafttreten", "Art. 159 — …"]

- **…"] …**: — … Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2007

### ["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Kapitel: — Bewilligung und Genehmigung", "1. Abschnitt: — Allgemein", "Art. 13 — Bewilligungspflicht"]

- **Bewilligungspflicht"] Bewilligungspflicht**: — Bewilligungspflicht Wer eine kollektive Kapitalanlage bildet, betreibt oder aufbewahrt, braucht eine Bewilligung der FINMA. Eine Bewilligung beantragen…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "4. Abschnitt: — Buchführung, Bewertung und Rechenschaftsablage", "Art. 88 — Bewertung zum Verkehrswert"]

- **Bewertung zum Verkehrswert"] Bewertung zum Verkehrswert**: — Bewertung zum Verkehrswert Anlagen, die an einer Börse kotiert sind oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "2. Abschnitt: — Immobilienfonds", "Art. 58 — Begriff"]

- **Begriff"] Begriff**: — Begriff Immobilienfonds sind offene kollektive Kapitalanlagen, die ihre Mittel in Immobilienwerten anlegen.

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "3. Abschnitt: — Übrige Fonds für traditionelle und für alternative Anlagen", "Art. 69 — Zulässige Anlagen"]

- **Zulässige Anlagen"] Zulässige Anlagen**: — Zulässige Anlagen Für übrige Fonds für traditionelle und alternative Anlagen zulässig sind insbesondere Anlagen in Effekten, Edelmetallen, Immobilien…

### ["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 107 — Prüfgesellschaft"]

- **Prüfgesellschaft"] Prüfgesellschaft**: — Prüfgesellschaft Die Gesellschaft bezeichnet eine Prüfgesellschaft (Art. 126 ff.).

### ["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 118e — Information der Anlegerinnen und Anleger und Bezeichnung"]

- **Information der Anlegerinnen und Anleger und Bezeichnung"] Information der Anlegerinnen und Anleger und Bezeichnung**: — Information der Anlegerinnen und Anleger und Bezeichnung Auf der ersten Seite in den Fondsdokumenten eines L-QIF sowie in der Werbung für einen L-QIF ist: a…

### ["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 142"]

- **Aufsicht", "Art. 142"]**: Art. 142 Art. 142

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 44a — Depotbank"]

- **Depotbank"] Depotbank**: — Depotbank Die SICAV muss eine Depotbank nach den Artikeln 72–74 beiziehen. Die FINMA kann in begründeten Fällen Ausnahmen von dieser Pflicht bewilligen…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "6. Abschnitt: — Umstrukturierung und Auflösung", "Art. 97 — Folgen der Auflösung"]

- **Folgen der Auflösung"] Folgen der Auflösung**: — Folgen der Auflösung Nach der Auflösung des Anlagefonds beziehungsweise der SICAV dürfen Anteile weder neu ausgegeben noch zurückgenommen werden. Die…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "3. Abschnitt: — Übrige Fonds für traditionelle und für alternative Anlagen", "Art. 70 — Übrige Fonds für traditionelle Anlagen"]

- **Übrige Fonds für traditionelle Anlagen"] Übrige Fonds für traditionelle Anlagen**: — Übrige Fonds für traditionelle Anlagen Als übrige Fonds für traditionelle Anlagen gelten offene kollektive Kapitalanlagen, die bei ihren Anlagen…

### ["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 118h — Verwaltung von L-QIF in der Rechtsform der SICAV und KmGK"]

- **Verwaltung von L-QIF in der Rechtsform der SICAV und KmGK"] Verwaltung von L-QIF in der Rechtsform der SICAV und KmGK**: — Verwaltung von L-QIF in der Rechtsform der SICAV und KmGK Ein L-QIF in der Rechtsform der SICAV muss die Administration und die Anlageentscheide ein und…

### ["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 106 — Einsicht und Auskunft"]

- **Einsicht und Auskunft"] Einsicht und Auskunft**: — Einsicht und Auskunft Die Kommanditärinnen und Kommanditäre sind berechtigt, jederzeit Einsicht in die Geschäftsbücher der Gesellschaft zu nehmen…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger", "Art. 82 — Zwangsrückkauf"]

- **Zwangsrückkauf"] Zwangsrückkauf**: — Zwangsrückkauf Der Bundesrat schreibt den Zwangsrückkauf vor, wenn: a. dies zur Wahrung des Rufes des Finanzplatzes, namentlich zur Bekämpfung der…

### ["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit festem Kapital", "Art. 111 — Firma"]

- **Firma"] Firma**: — Firma Die Firma der Gesellschaft muss die Bezeichnung der Rechtsform oder deren Abkürzung (SICAF) enthalten. Im Übrigen kommen die Bestimmungen des…

### ["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 134 — Liquidation"]

- **Liquidation"] Liquidation**: — Liquidation Bewilligungsträger, denen die Bewilligung entzogen wurde, oder kollektive Kapitalanlagen, denen die Genehmigung entzogen wurde, können von der…

### ["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Kapitel: — Kollektive Kapitalanlagen", "Art. 12 — Schutz vor Verwechslung oder Täuschung"]

- **Schutz vor Verwechslung oder Täuschung"] Schutz vor Verwechslung oder Täuschung**: — Schutz vor Verwechslung oder Täuschung Die Bezeichnung der kollektiven Kapitalanlage darf nicht zu Verwechslung oder Täuschung Anlass geben, insbesondere…

### ["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Kapitel: — Bewilligung und Genehmigung", "1. Abschnitt: — Allgemein", "Art. 16 — Änderung der Umstände"]

- **Änderung der Umstände"] Änderung der Umstände**: — Änderung der Umstände Ändern sich die der Bewilligung beziehungsweise der Genehmigung zugrunde liegenden Umstände, so ist für die Weiterführung der Tätigkeit…

### ["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "2. Kapitel: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger bei L-QIF, die offene kollektive Kapitalanlagen sind", "Art. 118k — Wechsel der Depotbank"]

- **Wechsel der Depotbank"] Wechsel der Depotbank**: — Wechsel der Depotbank Artikel 39a FINIG findet auf den Wechsel der Depotbank bei einem L-QIF in der Rechtsform des vertraglichen Anlagefonds sinngemäss…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "2. Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionärinnen und Aktionäre", "Art. 46a — Meldepflicht der Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre"]

- **Meldepflicht der Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre"] Meldepflicht der Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre**: — Meldepflicht der Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre Die Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre, deren Aktien nicht an einer Börse kotiert sind…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "2. Abschnitt: — Immobilienfonds", "Art. 61 — Einsatz von Derivaten"]

- **Einsatz von Derivaten"] Einsatz von Derivaten**: — Einsatz von Derivaten Die Fondsleitung und die SICAV dürfen Geschäfte mit Derivaten tätigen, sofern sie mit der Anlagepolitik vereinbar sind. Die…

### ["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 103 — Anlagen"]

- **Anlagen"] Anlagen**: — Anlagen Die Gesellschaft tätigt Anlagen in Risikokapital. Der Bundesrat kann auch andere Anlagen zulassen.

### ["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "1. Kapitel: — Prüfung", "Art. 126 — Auftrag"]

- **Auftrag"] Auftrag**: — Auftrag Folgende Personen müssen eine von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde nach Artikel 9a Absatz 1 des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "1. Abschnitt: — Effektenfonds", "Art. 55 — Anlagetechniken"]

- **Anlagetechniken"] Anlagetechniken**: — Anlagetechniken Die Fondsleitung und die SICAV dürfen im Rahmen der effizienten Verwaltung folgende Anlagetechniken einsetzen: a. Effektenleihe; b…

### ["7. Titel: — Schlussbestimmungen", "2. Kapitel: — …", "Art. 154–158"]

- **…", "Art. 154–158"]**: Art. 154–158 Art. 154–158

### ["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 138 — Durchführung des Konkurses"]

- **Durchführung des Konkurses"] Durchführung des Konkurses**: — Durchführung des Konkurses Die Anordnung des Konkurses hat die Wirkungen einer Konkurseröffnung nach den Artikeln 197–220 SchKG. Der Konkurs ist unter…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger", "Art. 79 — Ausnahmen vom Recht auf jederzeitige Rückgabe"]

- **Ausnahmen vom Recht auf jederzeitige Rückgabe"] Ausnahmen vom Recht auf jederzeitige Rückgabe**: — Ausnahmen vom Recht auf jederzeitige Rückgabe Der Bundesrat kann nach Massgabe der Anlagevorschriften (Art. 54–57, 59–62, 69–71, 118n und 118o) bei…

### ["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 133 — Aufsichtsinstrumente"]

- **Aufsichtsinstrumente"] Aufsichtsinstrumente**: — Aufsichtsinstrumente Für Verletzungen der vertraglichen, statutarischen und reglementarischen Bestimmungen sind die Aufsichtsinstrumente nach den Artikeln…

### ["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 118f — Meldepflicht und Erhebung von Daten"]

- **Meldepflicht und Erhebung von Daten"] Meldepflicht und Erhebung von Daten**: — Meldepflicht und Erhebung von Daten Das nach Artikel 118g Absatz 1 oder 118h Absatz 1, 2 oder 4 für die Verwaltung zuständige Institut meldet dem…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Depotbank", "Art. 72 — Organisation"]

- **Organisation"] Organisation**: — Organisation Die Depotbank muss eine Bank im Sinne des BankG sein und über eine für ihre Tätigkeit als Depotbank von kollektiven Kapitalanlagen angemessene…

### ["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 105 — Ein- und Austritt von Kommanditärinnen und Kommanditären"]

- **Ein- und Austritt von Kommanditärinnen und Kommanditären"] Ein- und Austritt von Kommanditärinnen und Kommanditären**: — Ein- und Austritt von Kommanditärinnen und Kommanditären Sofern dies der Gesellschaftsvertrag vorsieht, kann der Komplementär über den Ein- und Austritt von…

### ["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 118d — Auf L-QIF nicht anwendbare Anlagevorschriften und Bestimmungen zur Aufsicht"]

- **Auf L-QIF nicht anwendbare Anlagevorschriften und Bestimmungen zur Aufsicht"] Auf L-QIF nicht anwendbare Anlagevorschriften und Bestimmungen zur Aufsicht**: — Auf L-QIF nicht anwendbare Anlagevorschriften und Bestimmungen zur Aufsicht Auf L-QIF nicht anwendbar sind: a. die Anlagevorschriften nach den Artikeln 53–71…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Vertraglicher Anlagefonds", "1. Abschnitt: — Begriff", "Art. 25"]

- **Begriff", "Art. 25"]**: Art. 25 Der vertragliche Anlagefonds (Anlagefonds) basiert auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), durch den sich die Fondsleitung verpflichtet: a…

### ["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 135 — Massnahmen bei nicht bewilligter beziehungsweise genehmigter Tätigkeit"]

- **Massnahmen bei nicht bewilligter beziehungsweise genehmigter Tätigkeit"] Massnahmen bei nicht bewilligter beziehungsweise genehmigter Tätigkeit**: — Massnahmen bei nicht bewilligter beziehungsweise genehmigter Tätigkeit Gegen Personen, die ohne Bewilligung beziehungsweise Genehmigung der FINMA tätig…

### ["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "4. Kapitel: — Wahrung der Anlegerinteressen", "Art. 24"]

- **Wahrung der Anlegerinteressen", "Art. 24"]**: Art. 24 Art. 24

### ["4. Titel: — Ausländische kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Begriff und Genehmigung", "Art. 119 — Begriff"]

- **Begriff"] Begriff**: und Genehmigung — Art. 119 — Begriff — Begriff Als ausländische offene kollektive Kapitalanlagen gelten: a. Vermögen, die aufgrund eines Fondsvertrags oder…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger", "Art. 84 — Recht auf Auskunft"]

- **Recht auf Auskunft"] Recht auf Auskunft**: — Recht auf Auskunft Die Fondsleitung und die SICAV erteilen Anlegerinnen und Anlegern auf Verlangen Auskunft über die Grundlagen für die Berechnung des…

### ["6. Titel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "1. Kapitel: — Verantwortlichkeit", "Art. 147 — Verjährung"]

- **Verjährung"] Verjährung**: — Verjährung Der Anspruch auf Schadenersatz verjährt fünf Jahre nach dem Tage, an dem die geschädigte Person Kenntnis vom Schaden und von der ersatzpflichtigen…

### ["6. Titel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "2. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 148 — Verbrechen und Vergehen"]

- **Verbrechen und Vergehen"] Verbrechen und Vergehen**: — Verbrechen und Vergehen Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich: a. … b. ohne Bewilligung beziehungsweise…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "4. Abschnitt: — Buchführung, Bewertung und Rechenschaftsablage", "Art. 90 — Jahresrechnung und Jahresbericht für Immobilienfonds"]

- **Jahresrechnung und Jahresbericht für Immobilienfonds"] Jahresrechnung und Jahresbericht für Immobilienfonds**: — Jahresrechnung und Jahresbericht für Immobilienfonds Die Jahresrechnung für Immobilienfonds besteht aus einer konsolidierten Rechnung von Vermögen…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Depotbank", "Art. 74 — Wechsel"]

- **Wechsel"] Wechsel**: — Wechsel Für den Wechsel der Depotbank gelten bei Anlagefonds die Bestimmungen über den Wechsel der Fondsleitung (Art. 39 FINIG) sinngemäss. Der Wechsel der…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger", "Art. 78 — Erwerb und Rückgabe"]

- **Erwerb und Rückgabe"] Erwerb und Rückgabe**: — Erwerb und Rückgabe Die Anlegerinnen und Anleger erwerben mit Vertragsabschluss beziehungsweise mit der Zeichnung und der Einzahlung in bar: a. beim…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "2. Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionärinnen und Aktionäre", "Art. 46 — Mitgliedschaftsrechte"]

- **Mitgliedschaftsrechte"] Mitgliedschaftsrechte**: — Mitgliedschaftsrechte Die Mitgliedschaftsrechte ausüben kann, wer von der SICAV als Aktionärin oder als Aktionär anerkannt ist. Die Aktionärinnen und…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 41 — Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre"]

- **Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre"] Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre**: — Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre Die Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre leisten die für die Gründung der SICAV erforderliche Mindesteinlage. Sie…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 45 — Verhältnis zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz"]

- **Verhältnis zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz"] Verhältnis zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz**: — Verhältnis zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz Die Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote (Art. 125‒141 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes vom 19. Juni…

### ["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "3. Kapitel: — Anlagevorschriften", "Art. 118o — Risikoverteilung"]

- **Risikoverteilung"] Risikoverteilung**: — Risikoverteilung Die Risikoverteilung eines L-QIF ist in den Dokumenten nach Artikel 118n Absatz 1 zu umschreiben.

### ["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "2. Kapitel: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger bei L-QIF, die offene kollektive Kapitalanlagen sind", "Art. 118m — Aufschub der Rückzahlung in ausserordentlichen Fällen"]

- **Aufschub der Rückzahlung in ausserordentlichen Fällen"] Aufschub der Rückzahlung in ausserordentlichen Fällen**: — Aufschub der Rückzahlung in ausserordentlichen Fällen Bei einem L-QIF in der Rechtsform des vertraglichen Anlagefonds oder der SICAV kann die Fondsleitung in…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "4. Abschnitt: — Buchführung, Bewertung und Rechenschaftsablage", "Art. 89 — Jahres- und Halbjahresbericht"]

- **Jahres- und Halbjahresbericht"] Jahres- und Halbjahresbericht**: — Jahres- und Halbjahresbericht Für jede offene kollektive Kapitalanlage wird innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres ein Jahresbericht…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "3. Abschnitt: — Übrige Fonds für traditionelle und für alternative Anlagen", "Art. 71 — Übrige Fonds für alternative Anlagen"]

- **Übrige Fonds für alternative Anlagen"] Übrige Fonds für alternative Anlagen**: — Übrige Fonds für alternative Anlagen Als übrige Fonds für alternative Anlagen gelten offene kollektive Kapitalanlagen, deren Anlagen, Struktur…

### ["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit festem Kapital", "Art. 113 — Aktien"]

- **Aktien"] Aktien**: — Aktien Die Aktien sind vollständig liberiert. Die Ausgabe von Stimmrechtsaktien, Partizipationsscheinen, Genussscheinen und Vorzugsaktien ist untersagt. Der…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "6. Abschnitt: — Umstrukturierung und Auflösung", "Art. 96 — Auflösung"]

- **Auflösung"] Auflösung**: — Art. 96 — Auflösung — Auflösung Der Anlagefonds wird aufgelöst: a. bei unbestimmter Laufzeit durch Kündigung der Fondsleitung oder der Depotbank; b. bei…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Vertraglicher Anlagefonds", "2. Abschnitt: — Fondsvertrag", "Art. 27 — Änderungen des Fondsvertrags"]

- **Änderungen des Fondsvertrags"] Änderungen des Fondsvertrags**: — Änderungen des Fondsvertrags Die Fondsleitung hat Änderungen des Fondsvertrags mit Zustimmung der Depotbank der FINMA zur Genehmigung einzureichen. Ändert…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "2. Abschnitt: — Immobilienfonds", "Art. 63 — Besondere Pflichten"]

- **Besondere Pflichten"] Besondere Pflichten**: — Besondere Pflichten Die Fondsleitung haftet den Anlegerinnen und Anlegern dafür, dass die Immobiliengesellschaften, die zum Immobilienfonds gehören, die…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "1. Abschnitt: — Effektenfonds", "Art. 54 — Zulässige Anlagen"]

- **Zulässige Anlagen"] Zulässige Anlagen**: — Zulässige Anlagen Für Effektenfonds zulässig sind Anlagen in massenweise ausgegebene Wertpapiere und in nicht verurkundete Rechte mit gleicher Funktion…

### ["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Kapitel: — Bewilligung und Genehmigung", "3. Abschnitt: — …", "Art. 19"]

- **…", "Art. 19"]**: Art. 19 Art. 19

### ["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Kapitel: — Bewilligung und Genehmigung", "2. Abschnitt: — …", "Art. 18–18c"]

- **…", "Art. 18–18c"]**: Art. 18–18c Art. 18–18c

### ["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 102 — Gesellschaftsvertrag und Prospekt"]

- **Gesellschaftsvertrag und Prospekt"] Gesellschaftsvertrag und Prospekt**: — Gesellschaftsvertrag und Prospekt Der Gesellschaftsvertrag muss Bestimmungen enthalten über: a. die Firma und den Sitz; b. den Zweck; c. die Firma und den…

### ["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 136 — Andere Massnahmen"]

- **Andere Massnahmen"] Andere Massnahmen**: — Andere Massnahmen In begründeten Fällen kann die FINMA für die Schätzung der Anlagen von Immobilienfonds oder Immobilieninvestmentgesellschaften…

### ["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 118g — Verwaltung von L-QIF in der Rechtsform eines vertraglichen Anlagefonds"]

- **Verwaltung von L-QIF in der Rechtsform eines vertraglichen Anlagefonds"] Verwaltung von L-QIF in der Rechtsform eines vertraglichen Anlagefonds**: — Verwaltung von L-QIF in der Rechtsform eines vertraglichen Anlagefonds Ein L-QIF in der Rechtsform des vertraglichen Anlagefonds wird von einer Fondsleitung…

### ["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Kapitel: — Zweck und Geltungsbereich", "Art. 3–6"]

- **Zweck und Geltungsbereich", "Art. 3–6"]**: Art. 3–6 Art. 3–6

### ["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 99 — Verhältnis zum Obligationenrecht"]

- **Verhältnis zum Obligationenrecht"] Verhältnis zum Obligationenrecht**: — Verhältnis zum Obligationenrecht Sofern dieses Gesetz nichts anderes vorsieht, kommen die Bestimmungen des Obligationenrechtes über die Kommanditgesellschaft…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "1. Abschnitt: — Effektenfonds", "Art. 56 — Einsatz von Derivaten"]

- **Einsatz von Derivaten"] Einsatz von Derivaten**: — Einsatz von Derivaten Die Fondsleitung und die SICAV dürfen Geschäfte mit Derivaten tätigen, sofern: a. diese Geschäfte nicht zu einer Veränderung des…

### ["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit festem Kapital", "Art. 112 — Verhältnis zum Obligationenrecht"]

- **Verhältnis zum Obligationenrecht"] Verhältnis zum Obligationenrecht**: — Verhältnis zum Obligationenrecht Sofern dieses Gesetz nichts anderes vorsieht, kommen die Bestimmungen des Obligationenrechtes über die Aktiengesellschaft…

### ["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Kapitel: — Kollektive Kapitalanlagen", "Art. 10 — Anlegerinnen und Anleger"]

- **Anlegerinnen und Anleger"] Anlegerinnen und Anleger**: — Anlegerinnen und Anleger Anlegerinnen und Anleger sind natürliche und juristische Personen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, die Anteile an…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Depotbank", "Art. 73 — Aufgaben"]

- **Aufgaben"] Aufgaben**: — Aufgaben Die Depotbank bewahrt das Fondsvermögen auf, besorgt die Ausgabe und Rücknahme der Anteile und den Zahlungsverkehr. Sie kann die Aufbewahrung des…

### ["4. Titel: — Ausländische kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen", "Art. 124 — Pflichten"]

- **Pflichten"] Pflichten**: — Pflichten Der Vertreter vertritt die ausländische kollektive Kapitalanlage gegenüber Anlegerinnen und Anlegern und der FINMA. Seine Vertretungsbefugnis darf…

### ["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Kapitel: — Kollektive Kapitalanlagen", "Art. 7 — Begriff"]

- **Begriff"] Begriff**: — Begriff Kollektive Kapitalanlagen sind Vermögen, die von Anlegerinnen und Anlegern zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebracht und für deren Rechnung…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "2. Abschnitt: — Immobilienfonds", "Art. 59 — Zulässige Anlagen"]

- **Zulässige Anlagen"] Zulässige Anlagen**: — Zulässige Anlagen Für Immobilienfonds zulässig sind Anlagen in: a. Grundstücke einschliesslich Zugehör; b. Beteiligungen an und Forderungen gegen…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger", "Art. 83 — Berechnung und Publikation des Nettoinventarwertes"]

- **Berechnung und Publikation des Nettoinventarwertes"] Berechnung und Publikation des Nettoinventarwertes**: — Berechnung und Publikation des Nettoinventarwertes Der Nettoinventarwert der offenen kollektiven Kapitalanlage wird zum Verkehrswert am Ende des…

### ["6. Titel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "2. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 151"]

- **Strafbestimmungen", "Art. 151"]**: Art. 151 Art. 151

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 40 — Aktien"]

- **Aktien"] Aktien**: — Aktien Die Unternehmeraktien lauten auf den Namen. Die Unternehmer- und die Anlegeraktien weisen keinen Nennwert auf und müssen vollständig in bar liberiert…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "3. Abschnitt: — Übrige Fonds für traditionelle und für alternative Anlagen", "Art. 68 — Begriff"]

- **Begriff"] Begriff**: — Begriff Übrige Fonds für traditionelle und für alternative Anlagen sind offene kollektive Kapitalanlagen, die weder Effektenfonds noch Immobilienfonds sind.

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Vertraglicher Anlagefonds", "2. Abschnitt: — Fondsvertrag", "Art. 26 — Inhalt"]

- **Inhalt"] Inhalt**: — Inhalt Die Fondsleitung stellt den Fondsvertrag auf und unterbreitet diesen mit Zustimmung der Depotbank der FINMA zur Genehmigung. Der Fondsvertrag…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 43 — Statuten"]

- **Statuten"] Statuten**: — Statuten Die Statuten müssen Bestimmungen enthalten über: a. die Firma und den Sitz; b. den Zweck; c. die Mindesteinlage; d. die Einberufung der…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 42 — Ausgabe und Rücknahme von Aktien"]

- **Ausgabe und Rücknahme von Aktien"] Ausgabe und Rücknahme von Aktien**: — Ausgabe und Rücknahme von Aktien Soweit Gesetz und Statuten nichts anderes vorsehen, kann die SICAV jederzeit zum Nettoinventarwert neue Aktien ausgeben und…

### ["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 138c — Ausländische Insolvenzverfahren"]

- **Ausländische Insolvenzverfahren"] Ausländische Insolvenzverfahren**: — Ausländische Insolvenzverfahren Für die Anerkennung ausländischer Konkursdekrete und Insolvenzmassnahmen sowie für die Koordination mit ausländischen…

### ["7. Titel: — Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Vollzug; Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts", "Art. 152 — Vollzug"]

- **Vollzug"] Vollzug**: — Vollzug Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen. Der Bundesrat und die FINMA beachten beim Erlass von Verordnungsrecht die massgebenden…

### ["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "1. Kapitel: — Prüfung", "Art. 131"]

- **Prüfung", "Art. 131"]**: Art. 131 Art. 131

### ["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Kapitel: — Bewilligung und Genehmigung", "1. Abschnitt: — Allgemein", "Art. 14 — Bewilligungsvoraussetzungen"]

- **Bewilligungsvoraussetzungen"] Bewilligungsvoraussetzungen**: — Bewilligungsvoraussetzungen Die Bewilligung wird erteilt, wenn: a. die Personen nach Artikel 13 Absatz 2 und die für die Verwaltung und Geschäftsführung…

### ["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Kapitel: — Kollektive Kapitalanlagen", "Art. 9 — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen"]

- **Geschlossene kollektive Kapitalanlagen"] Geschlossene kollektive Kapitalanlagen**: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen Geschlossene kollektive Kapitalanlagen weisen entweder die Form der Kommanditgesellschaft für kollektive…

### ["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Kapitel: — Zweck und Geltungsbereich", "Art. 1 — Zweck"]

- **Zweck"] Zweck**: und Geltungsbereich — Art. 1 — Zweck — Zweck Dieses Gesetz bezweckt den Schutz der Anlegerinnen und Anleger sowie die Transparenz und die Funktionsfähigkeit…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "2. Abschnitt: — Immobilienfonds", "Art. 65 — Sonderbefugnisse"]

- **Sonderbefugnisse"] Sonderbefugnisse**: — Sonderbefugnisse Die Fondsleitung und die SICAV dürfen Bauten erstellen lassen, sofern das Fondsreglement ausdrücklich den Erwerb von Bauland und die…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger", "Art. 81 — Aufschub der Rückzahlung"]

- **Aufschub der Rückzahlung"] Aufschub der Rückzahlung**: — Aufschub der Rückzahlung Der Bundesrat bestimmt, in welchen Fällen das Fondsreglement im Interesse der Gesamtheit der Anlegerinnen und Anleger einen…

### ["4. Titel: — Ausländische kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Begriff und Genehmigung", "Art. 121 — Zahlstelle"]

- **Zahlstelle"] Zahlstelle**: — Zahlstelle Als Zahlstelle ist eine Bank im Sinne des BankG vorzusehen. Die Anlegerinnen und Anleger können die Ausgabe und Rücknahme der Anteile bei der…

### ["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 140"]

- **Aufsicht", "Art. 140"]**: Art. 140 Art. 140

### ["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 109 — Auflösung"]

- **Auflösung"] Auflösung**: — Auflösung Die Gesellschaft wird aufgelöst: a. durch Gesellschafterbeschluss; b. aus den in Gesetz und Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Gründen; c. durch…

### ["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 143"]

- **Aufsicht", "Art. 143"]**: Art. 143 Art. 143

### ["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "3. Kapitel: — Anlagevorschriften", "Art. 118n — Anlagen und Anlagetechniken"]

- **Anlagen und Anlagetechniken"] Anlagen und Anlagetechniken**: — Anlagen und Anlagetechniken Die für den L-QIF zulässigen Anlagen sind in den folgenden Dokumenten zu regeln: a. im Fall eines L-QIF in der Rechtsform des…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Vertraglicher Anlagefonds", "3. Abschnitt: — …", "Art. 28–35"]

- **…", "Art. 28–35"]**: Art. 28–35 Art. 28–35

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "5. Abschnitt: — Offene kollektive Kapitalanlagen mit Teilvermögen", "Art. 93 — Anlagefonds mit Teilvermögen"]

- **Anlagefonds mit Teilvermögen"] Anlagefonds mit Teilvermögen**: — Anlagefonds mit Teilvermögen Beim Anlagefonds mit Teilvermögen sind die Anlegerinnen und Anleger nur am Vermögen und am Ertrag desjenigen Teilvermögens…

### ["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "4. Kapitel: — Wahrung der Anlegerinteressen", "Art. 21 — Vermögensanlage"]

- **Vermögensanlage"] Vermögensanlage**: — Vermögensanlage Personen, die kollektive Kapitalanlagen verwalten, aufbewahren oder vertreten, sowie ihre Beauftragten befolgen eine Anlagepolitik, die…

### ["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 104 — Konkurrenzverbot"]

- **Konkurrenzverbot"] Konkurrenzverbot**: — Konkurrenzverbot Die Kommanditärinnen und Kommanditäre sind ohne Zustimmung der Komplementäre berechtigt, für eigene und für fremde Rechnung andere Geschäfte…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "5. Abschnitt: — Offene kollektive Kapitalanlagen mit Teilvermögen", "Art. 94 — SICAV mit Teilvermögen"]

- **SICAV mit Teilvermögen"] SICAV mit Teilvermögen**: — SICAV mit Teilvermögen Die Anlegerinnen und Anleger sind nur am Vermögen und am Ertrag desjenigen Teilvermögens beteiligt, dessen Aktien sie halten. Jedes…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "2. Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionärinnen und Aktionäre", "Art. 49 — Weitere Rechte"]

- **Weitere Rechte"] Weitere Rechte**: — Weitere Rechte Im Übrigen kommen die Artikel 78 ff. zur Anwendung.

### ["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 118b — Änderung des Bewilligungs- oder Genehmigungsstatus"]

- **Änderung des Bewilligungs- oder Genehmigungsstatus"] Änderung des Bewilligungs- oder Genehmigungsstatus**: — Änderung des Bewilligungs- oder Genehmigungsstatus Eine kollektive Kapitalanlage, die über eine Bewilligung oder Genehmigung der FINMA verfügt, kann diese…

### ["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit festem Kapital", "Art. 118 — Prüfgesellschaft"]

- **Prüfgesellschaft"] Prüfgesellschaft**: — Prüfgesellschaft Die SICAF bezeichnet eine Prüfgesellschaft (Art. 126 ff.).

### ["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "1. Kapitel: — Prüfung", "Art. 127–129"]

- **Prüfung", "Art. 127–129"]**: Art. 127–129 Art. 127–129

### ["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 138d — Beschwerde"]

- **Beschwerde"] Beschwerde**: — Beschwerde Im Konkursverfahren können die Gläubigerinnen und Gläubiger sowie die Eignerinnen und Eigner eines von Artikel 137 Absatz 1 erfassten…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 36 — Begriff und Aufgaben"]

- **Begriff und Aufgaben"] Begriff und Aufgaben**: — Begriff und Aufgaben Die SICAV ist eine Gesellschaft: a. deren Kapital und Anzahl Aktien nicht im Voraus bestimmt sind; b. deren Kapital in Unternehmer- und…

### ["7. Titel: — Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Vollzug; Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts", "Art. 153 — Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts"]

- **Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts"] Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts**: — Art. 153 — Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts — Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts Die Aufhebung und die Änderung bisherigen Rechts werden im…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "1. Abschnitt: — Effektenfonds", "Art. 57 — Risikoverteilung"]

- **Risikoverteilung"] Risikoverteilung**: — Risikoverteilung Die Fondsleitung und die SICAV müssen bei ihren Anlagen die Grundsätze der Risikoverteilung einhalten. Sie dürfen in der Regel nur einen…

### ["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Kapitel: — Bewilligung und Genehmigung", "1. Abschnitt: — Allgemein", "Art. 15 — Genehmigungspflicht"]

- **Genehmigungspflicht"] Genehmigungspflicht**: — Genehmigungspflicht Der Genehmigung der FINMA bedürfen folgende Dokumente: a. der Kollektivanlagevertrag des Anlagefonds (Art. 25); b. die Statuten und das…

### ["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 139 — Auskunftspflicht"]

- **Auskunftspflicht"] Auskunftspflicht**: — Auskunftspflicht Personen, die eine Funktion im Rahmen dieses Gesetzes ausüben, müssen der FINMA alle Auskünfte und Unterlagen erteilen, die diese zur…

### ["4. Titel: — Ausländische kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Begriff und Genehmigung", "Art. 120 — Genehmigungspflicht"]

- **Genehmigungspflicht"] Genehmigungspflicht**: — Genehmigungspflicht Ausländische kollektive Kapitalanlagen müssen von der FINMA genehmigt werden, bevor sie in der Schweiz nicht qualifizierten Anlegerinnen…

### ["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 144 — Erhebung und Meldung von Daten"]

- **Erhebung und Meldung von Daten"] Erhebung und Meldung von Daten**: — Erhebung und Meldung von Daten Die FINMA ist befugt, von den Bewilligungsträgern die Daten über ihre Geschäftstätigkeit und über die Entwicklung der von…

### ["6. Titel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "2. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 149 — Übertretungen"]

- **Übertretungen"] Übertretungen**: — Übertretungen Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich: a. gegen die Bestimmung über den Schutz vor Verwechslung oder Täuschung (Art…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger", "Art. 80 — Ausgabe- und Rücknahmepreis"]

- **Ausgabe- und Rücknahmepreis"] Ausgabe- und Rücknahmepreis**: — Ausgabe- und Rücknahmepreis Der Ausgabe- und der Rücknahmepreis der Anteile bestimmen sich nach dem Nettoinventarwert pro Anteil am Bewertungstag, zuzüglich…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger", "Art. 78a — Liquidität"]

- **Liquidität"] Liquidität**: — Liquidität Die Fondsleitung oder die SICAV stellt eine den Anlagen, der Anlagepolitik, der Risikoverteilung, dem Anlegerkreis und der Rücknahmefrequenz…

### ["6. Titel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "1. Kapitel: — Verantwortlichkeit", "Art. 145 — Grundsatz"]

- **Grundsatz"] Grundsatz**: — Grundsatz Wer Pflichten verletzt, haftet der Gesellschaft, den einzelnen Anlegerinnen und Anlegern sowie den Gesellschaftsgläubigern für den daraus…

### ["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "2. Kapitel: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger bei L-QIF, die offene kollektive Kapitalanlagen sind", "Art. 118j — Erstellung und Änderung des Fondsvertrags"]

- **Erstellung und Änderung des Fondsvertrags"] Erstellung und Änderung des Fondsvertrags**: — Erstellung und Änderung des Fondsvertrags Bei einem L-QIF in der Rechtsform des vertraglichen Anlagefonds erstellt die Fondsleitung den Fondsvertrag und holt…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "3. Abschnitt: — Organisation", "Art. 50 — Generalversammlung"]

- **Generalversammlung"] Generalversammlung**: — Generalversammlung Oberstes Organ der SICAV ist die Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre. Die Generalversammlung findet jährlich innerhalb von…

### ["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Kapitel: — Kollektive Kapitalanlagen", "Art. 8 — Offene kollektive Kapitalanlagen"]

- **Offene kollektive Kapitalanlagen"] Offene kollektive Kapitalanlagen**: — Offene kollektive Kapitalanlagen Offene kollektive Kapitalanlagen weisen entweder die Form des vertraglichen Anlagefonds (Art. 25 ff.) oder die Form der…

### ["4. Titel: — Ausländische kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Begriff und Genehmigung", "Art. 122 — Staatsverträge"]

- **Staatsverträge"] Staatsverträge**: — Staatsverträge Der Bundesrat ist befugt, auf der Grundlage gegenseitiger Anerkennung gleichwertiger Regelungen und Massnahmen Staatsverträge abzuschliessen…

### ["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 118c — Rechtsform"]

- **Rechtsform"] Rechtsform**: — Rechtsform Der L-QIF kann die Rechtsform des vertraglichen Anlagefonds, der SICAV oder der KmGK haben.

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger", "Art. 85 — Klage auf Rückerstattung"]

- **Klage auf Rückerstattung"] Klage auf Rückerstattung**: — Klage auf Rückerstattung Werden der offenen kollektiven Kapitalanlage widerrechtlich Vermögensrechte entzogen oder Vermögensvorteile vorenthalten, so können…

### ["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 100 — Handelsregister"]

- **Handelsregister"] Handelsregister**: — Handelsregister Die Gesellschaft entsteht durch die Eintragung in das Handelsregister. Die Anmeldung der einzutragenden Tatsachen oder ihre Änderung müssen…

### ["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "4. Kapitel: — Wahrung der Anlegerinteressen", "Art. 20 — Grundsätze"]

- **Grundsätze"] Grundsätze**: — Grundsätze Personen, die kollektive Kapitalanlagen verwalten, aufbewahren oder vertreten, sowie ihre Beauftragten erfüllen dabei insbesondere die folgenden…

### ["6. Titel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "2. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 150"]

- **Strafbestimmungen", "Art. 150"]**: Art. 150 Art. 150

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 44 — Anlagereglement"]

- **Anlagereglement"] Anlagereglement**: — Anlagereglement Die SICAV stellt ein Anlagereglement auf. Sein Inhalt richtet sich nach den Bestimmungen über den Fondsvertrag, soweit dieses Gesetz und die…

### ["4. Titel: — Ausländische kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen", "Art. 123 — Auftrag"]

- **Auftrag"] Auftrag**: — Auftrag Ausländische kollektive Kapitalanlagen dürfen in der Schweiz nicht qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern und in der Schweiz qualifizierten…

### ["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 141"]

- **Aufsicht", "Art. 141"]**: Art. 141 Art. 141

### ["4. Titel: — Ausländische kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen", "Art. 125 — Erfüllungsort und Gerichtsstand"]

- **Erfüllungsort und Gerichtsstand"] Erfüllungsort und Gerichtsstand**: — Erfüllungsort und Gerichtsstand Der Erfüllungsort für die in der Schweiz angebotenen Anteile der ausländischen kollektiven Kapitalanlage liegt am Sitz des…

### ["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit festem Kapital", "Art. 114 — Depotbank"]

- **Depotbank"] Depotbank**: — Depotbank Die SICAF muss eine Depotbank nach den Artikeln 72–74 beiziehen.

### ["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 98 — Begriff"]

- **Begriff"] Begriff**: — Begriff Die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KmGK) ist eine Gesellschaft, deren ausschliesslicher Zweck die kollektive Kapitalanlage ist…

### ["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 118i — Prüfung, Buchführung, Bewertung und Rechenschaftsablage"]

- **Prüfung, Buchführung, Bewertung und Rechenschaftsablage"] Prüfung, Buchführung, Bewertung und Rechenschaftsablage**: — Prüfung, Buchführung, Bewertung und Rechenschaftsablage Für den L-QIF ist eine von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde nach Artikel 9a Absatz 1 des…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "2. Abschnitt: — Immobilienfonds", "Art. 62 — Risikoverteilung"]

- **Risikoverteilung"] Risikoverteilung**: — Risikoverteilung Die Anlagen sind nach Objekten, deren Nutzungsart, Alter, Bausubstanz und Lage zu verteilen.

### ["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Kapitel: — Zweck und Geltungsbereich", "Art. 2 — Geltungsbereich"]

- **Geltungsbereich"] Geltungsbereich**: — Art. 2 — Geltungsbereich — Geltungsbereich Diesem Gesetz unterstellt sind, unabhängig von der Rechtsform: a. kollektive Kapitalanlagen und Personen, die…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "2. Abschnitt: — Immobilienfonds", "Art. 66 — Ausgabe und Rücknahme von Anteilen"]

- **Ausgabe und Rücknahme von Anteilen"] Ausgabe und Rücknahme von Anteilen**: — Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Die Fondsleitung und die SICAV müssen neue Anteile zuerst den bisherigen Anlegerinnen und Anlegern anbieten. Die…

### ["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 137 — Konkurseröffnung"]

- **Konkurseröffnung"] Konkurseröffnung**: — Konkurseröffnung Besteht begründete Besorgnis, dass ein Bewilligungsträger nach Artikel 13 Absatz 2 Buchstaben b–d überschuldet ist oder ernsthafte…

### ["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "4. Kapitel: — Wahrung der Anlegerinteressen", "Art. 23 — Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten"]

- **Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten"] Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten**: — Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten Die mit den Anlagen verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte sind unabhängig und ausschliesslich…

### ["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "1. Kapitel: — Prüfung", "Art. 130 — Auskunftspflichten"]

- **Auskunftspflichten"] Auskunftspflichten**: — Auskunftspflichten Die Schätzungsexperten sowie die Immobiliengesellschaften, die zur kollektiven Kapitalanlage gehören, gewähren der Prüfgesellschaft…

### ["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 138a — Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss"]

- **Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss"] Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss**: — Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss Die Konkursliquidatorin oder der Konkursliquidator kann der FINMA beantragen: a. eine Gläubigerversammlung…

### ["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 108 — Rechenschaftsablage"]

- **Rechenschaftsablage"] Rechenschaftsablage**: — Rechenschaftsablage Für die Rechenschaftsablage der Gesellschaft und die Bewertung des Vermögens gelten die Artikel 88 ff. sinngemäss. International…

### ["6. Titel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "1. Kapitel: — Verantwortlichkeit", "Art. 146 — Solidarität und Rückgriff"]

- **Solidarität und Rückgriff"] Solidarität und Rückgriff**: — Solidarität und Rückgriff Sind für einen Schaden mehrere Personen ersatzpflichtig, so haftet die einzelne Person mit den andern solidarisch, soweit ihr der…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "2. Abschnitt: — Immobilienfonds", "Art. 64 — Schätzungsexpertinnen und Schätzungsexperten"]

- **Schätzungsexpertinnen und Schätzungsexperten"] Schätzungsexpertinnen und Schätzungsexperten**: — Schätzungsexpertinnen und Schätzungsexperten Die Fondsleitung und die SICAV beauftragen mindestens zwei natürliche Personen oder eine juristische Person als…

### ["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "3. Kapitel: — Anlagevorschriften", "Art. 118p — Sondervorschriften bei Immobilienanlagen"]

- **Sondervorschriften bei Immobilienanlagen"] Sondervorschriften bei Immobilienanlagen**: — Sondervorschriften bei Immobilienanlagen Investiert ein L-QIF in Immobilienanlagen, so gilt Artikel 63 Absätze 1–3 sinngemäss. Für den L-QIF sind mindestens…

### ["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit festem Kapital", "Art. 116"]

- **Investmentgesellschaft mit festem Kapital", "Art. 116"]**: Art. 116 Art. 116

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "2. Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionärinnen und Aktionäre", "Art. 47 — Stimmrechte"]

- **Stimmrechte"] Stimmrechte**: — Stimmrechte Jede Aktie entspricht einer Stimme. Der Bundesrat kann die FINMA ermächtigen, die Zerlegung oder die Zusammenlegung von Aktien einer…

### ["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 138b — Verteilung und Schluss des Verfahrens"]

- **Verteilung und Schluss des Verfahrens"] Verteilung und Schluss des Verfahrens**: — Verteilung und Schluss des Verfahrens Sind sämtliche Aktiven verwertet und alle die Feststellung der Aktiv- und Passiv-masse betreffenden Prozesse erledigt…

### ["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Kapitel: — Kollektive Kapitalanlagen", "Art. 11 — Anteile"]

- **Anteile"] Anteile**: — Anteile Anteile sind Forderungen gegen die Fondsleitung auf Beteiligung an Vermögen und Ertrag des Anlagefonds oder Beteiligungen an der Gesellschaft.

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "2. Abschnitt: — …", "Art. 75–77"]

- **…", "Art. 75–77"]**: Art. 75–77 Art. 75–77

### ["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 102a — Änderung des Gesellschaftsvertrags"]

- **Änderung des Gesellschaftsvertrags"] Änderung des Gesellschaftsvertrags**: — Änderung des Gesellschaftsvertrags Die Änderung des Gesellschaftsvertrags bedarf der Zustimmung und der Unterschrift sämtlicher Gesellschafter. Der…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "4. Abschnitt: — Buchführung, Bewertung und Rechenschaftsablage", "Art. 91 — Vorschriften der FINMA"]

- **Vorschriften der FINMA"] Vorschriften der FINMA**: — Vorschriften der FINMA Die FINMA erlässt die weiteren Vorschriften über die Buchführungspflicht, die Bewertung, die Rechenschaftsablage und die…

### ["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 132 — Aufsicht"]

- **Aufsicht"] Aufsicht**: — 2. Kapitel: — Aufsicht — Art. 132 — Aufsicht — Aufsicht Die FINMA erteilt die nach diesem Gesetz erforderlichen Bewilligungen und Genehmigungen und überwacht…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "4. Abschnitt: — Buchführung, Bewertung und Rechenschaftsablage", "Art. 87 — Buchführungspflicht"]

- **Buchführungspflicht"] Buchführungspflicht**: — Buchführungspflicht Für jede offene kollektive Kapitalanlage muss gesondert Buch geführt werden. Soweit dieses Gesetz oder die Ausführungsbestimmungen nichts…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "5. Abschnitt: — Offene kollektive Kapitalanlagen mit Teilvermögen", "Art. 92 — Begriff"]

- **Begriff"] Begriff**: — Begriff Bei einer offenen kollektiven Kapitalanlage mit Teilvermögen (Umbrella-Fonds) stellt jedes Teilvermögen eine eigene kollektive Kapitalanlage dar und…

### ["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit festem Kapital", "Art. 117 — Rechenschaftsablage"]

- **Rechenschaftsablage"] Rechenschaftsablage**: — Rechenschaftsablage Für die Rechenschaftsablage kommen neben den aktienrechtlichen Bestimmungen über die Rechnungslegung die Artikel 89 Absatz 1 Buchstaben a…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "6. Abschnitt: — Umstrukturierung und Auflösung", "Art. 95 — Umstrukturierung"]

- **Umstrukturierung"] Umstrukturierung**: und Auflösung — Art. 95 — Umstrukturierung — Umstrukturierung Folgende Umstrukturierungen von offenen kollektiven Kapitalanlagen sind zulässig: a. die…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "2. Abschnitt: — Immobilienfonds", "Art. 60 — Sicherstellung der Verbindlichkeiten"]

- **Sicherstellung der Verbindlichkeiten"] Sicherstellung der Verbindlichkeiten**: — Sicherstellung der Verbindlichkeiten Die Fondsleitung und die SICAV müssen zur Sicherstellung der Verbindlichkeiten einen angemessenen Teil des…

### ["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 101 — Firma"]

- **Firma"] Firma**: — Firma Die Firma der Gesellschaft muss die Bezeichnung der Rechtsform oder deren Abkürzung KmGK enthalten.

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger", "Art. 86 — Vertretung der Anlegergemeinschaft"]

- **Vertretung der Anlegergemeinschaft"] Vertretung der Anlegergemeinschaft**: — Vertretung der Anlegergemeinschaft Die Anlegerinnen und Anleger können vom Gericht die Ernennung einer Vertretung verlangen, wenn sie Ansprüche auf Leistung…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "2. Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionärinnen und Aktionäre", "Art. 48 — Kontrollrechte"]

- **Kontrollrechte"] Kontrollrechte**: — Kontrollrechte Die Kontrollrechte richten sich nach den Bestimmungen des Obligationenrechtes über die Kontrollrechte der Aktionärinnen und Aktionäre, soweit…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 39 — Eigene Mittel"]

- **Eigene Mittel"] Eigene Mittel**: — Eigene Mittel Zwischen den Einlagen der Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre und dem Gesamtvermögen der SICAV muss ein angemessenes Verhältnis bestehen…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 38 — Firma"]

- **Firma"] Firma**: — Firma Die Firma muss die Bezeichnung der Rechtsform oder deren Abkürzung (SICAV) enthalten. Im Übrigen kommen die Bestimmungen des Obligationenrechtes über…

### ["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "2. Kapitel: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger bei L-QIF, die offene kollektive Kapitalanlagen sind", "Art. 118l — Ausnahmen von der Pflicht zur Ein- und Auszahlung in bar"]

- **Ausnahmen von der Pflicht zur Ein- und Auszahlung in bar"] Ausnahmen von der Pflicht zur Ein- und Auszahlung in bar**: — Ausnahmen von der Pflicht zur Ein- und Auszahlung in bar Bei einem L-QIF in der Rechtsform des vertraglichen Anlagefonds oder der SICAV sind Ausnahmen von…

### ["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 118a — Begriff und Anwendbarkeit des Gesetzes"]

- **Begriff und Anwendbarkeit des Gesetzes"] Begriff und Anwendbarkeit des Gesetzes**: — Begriff und Anwendbarkeit des Gesetzes Ein L-QIF ist eine kollektive Kapitalanlage, die: a. ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 37 — Gründung"]

- **Gründung"] Gründung**: — Gründung Die Gründung der SICAV richtet sich nach den Bestimmungen des Obligationenrechtes über die Gründung der Aktiengesellschaft; ausgenommen sind die…

### ["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "4. Kapitel: — Wahrung der Anlegerinteressen", "Art. 22"]

- **Wahrung der Anlegerinteressen", "Art. 22"]**: Art. 22 Art. 22

### ["7. Titel: — Schlussbestimmungen", "3. Kapitel: — …", "Art. 158a–158e"]

- **…", "Art. 158a–158e"]**: Art. 158a–158e Art. 158a–158e

### ["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit festem Kapital", "Art. 110 — Begriff"]

- **Begriff"] Begriff**: — Begriff Die SICAF ist eine Aktiengesellschaft im Sinne des Obligationenrechts (Art. 620 ff. OR): a. deren ausschliesslicher Zweck die kollektive…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "3. Abschnitt: — Organisation", "Art. 51 — Verwaltungsrat"]

- **Verwaltungsrat"] Verwaltungsrat**: — Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern. Die Statuten können den Verwaltungsrat ermächtigen, die…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "2. Abschnitt: — Immobilienfonds", "Art. 67 — Handel"]

- **Handel"] Handel**: — Handel Die Fondsleitung und die SICAV stellen über eine Bank oder einen Effektenhändler einen regelmässigen börslichen oder ausserbörslichen Handel von…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "1. Abschnitt: — Effektenfonds", "Art. 53 — Begriff"]

- **Begriff"] Begriff**: — Begriff Effektenfonds sind offene kollektive Kapitalanlagen, die ihre Mittel in Effekten anlegen und dem Recht der Europäischen Gemeinschaften entsprechen.

### ["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Kapitel: — Bewilligung und Genehmigung", "1. Abschnitt: — Allgemein", "Art. 17 — Vereinfachtes Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren"]

- **Vereinfachtes Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren"] Vereinfachtes Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren**: — Vereinfachtes Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren Der Bundesrat kann für kollektive Kapitalanlagen ein vereinfachtes Bewilligungs- und…

### ["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "4. Abschnitt: — Buchführung, Bewertung und Rechenschaftsablage", "Art. 89 — Jahres- und Halbjahresbericht"]

- **Jahres- und Halbjahresbericht"] Jahres- und Halbjahresbericht**: — Jahres- und Halbjahresbericht 90. Die Vermögensrechnung des Anlagefonds und die Bilanz der SICAV sind zu Verkehrswerten zu erstellen. Innerhalb von zwei…

---

Consilena is a software provider, not a law firm. AI output is not legal advice: consult a licensed lawyer in the relevant jurisdiction. Page: https://consilena.com/coverage/laws/ksrc_s9a6ryd8en68pp8n. Index of every page: https://consilena.com/llms.txt.
