# Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG)

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- Jurisdiction: Switzerland
- Type: Statute
- Identifier: 232.14@de
- Current as of: 1 January 1956
- Provisions: 199
- Official text: https://fedlex.data.admin.ch/eli/cc/1955/871_893_899/de

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## Provisions

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Änderungen im Bestand des Patentes", "Art. 28"]

- **Änderungen im Bestand des Patentes", "Art. 28"]**: Art. 28 Die Nichtigkeitsklage steht jedermann zu, der ein Interesse nachweist, die Klage aus Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe d indessen nur dem Berechtigten.

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "4. Abschnitt: — Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86a"]

- **Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86a"]**: Art. 86a Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist ermächtigt, den Patentinhaber zu benachrichtigen, wenn der Verdacht besteht, dass das Verbringen…

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "1. Abschnitt: — Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140c"]

- **Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140c"]**: Art. 140c Anspruch auf das Zertifikat hat der Patentinhaber. Je Erzeugnis wird das Zertifikat nur einmal erteilt. Reichen jedoch aufgrund unterschiedlicher…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "8. Abschnitt: — Vertretung und Aufsicht", "Art. 48a"]

- **Vertretung und Aufsicht", "Art. 48a"]**: Art. 48a Niemand ist verpflichtet, sich in einem Verfahren nach diesem Gesetz vor den Verwaltungsbehörden vertreten zu lassen. Wer als Partei ein Verfahren…

### ["Fünfter Titel: — Europäische Patentanmeldungen und europäische Patente", "3. Abschnitt: — Verwaltung des europäischen Patentes", "Art. 118"]

- **Verwaltung des europäischen Patentes", "Art. 118"]**: Art. 118 Die Eintragungen im schweizerischen Register für europäische Patente werden vom IGE veröffentlicht.

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "2. Abschnitt: — Besondere Bestimmungen für den zivilrechtlichen Schutz", "Art. 78"]

- **Besondere Bestimmungen für den zivilrechtlichen Schutz", "Art. 78"]**: Art. 78 Art. 78

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "1. Abschnitt: — Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140l"]

- **Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140l"]**: Art. 140l Der Bundesrat regelt das Verfahren zur Erteilung der Zertifikate, deren Eintragung in das Patentregister sowie die Veröffentlichungen des IGE. Er…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 9a"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 9a"]**: Art. 9a Hat der Patentinhaber eine patentgeschützte Ware im Inland oder im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht oder ihrem Inverkehrbringen im…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "1. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 70"]

- **Gemeinsame Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 70"]**: Art. 70 Der Richter kann die obsiegende Partei ermächtigen, das Urteil auf Kosten der Gegenpartei zu veröffentlichen; er bestimmt dabei Art, Umfang und…

### ["Fünfter Titel: — Europäische Patentanmeldungen und europäische Patente", "1. Abschnitt: — Anwendbares Recht", "Art. 109"]

- **Anwendbares Recht", "Art. 109"]**: Art. 109 Dieser Titel gilt für europäische Patentanmeldungen und europäische Patente, die für die Schweiz wirksam sind. Die übrigen Bestimmungen dieses…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "5. Abschnitt: — Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 35b"]

- **Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 35b"]**: Art. 35b Der Bundesrat bestimmt die vom Landwirteprivileg erfassten Pflanzenarten; dabei berücksichtigt er insbesondere deren Bedeutung als Rohstoff für…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "3. Abschnitt: — Besondere Bestimmungen für den strafrechtlichen Schutz", "Art. 81a"]

- **Besondere Bestimmungen für den strafrechtlichen Schutz", "Art. 81a"]**: Art. 81a Wer vorsätzlich falsche Angaben nach Artikel 49a macht, wird mit Busse bis zu 100 000 Franken bestraft. Der Richter kann die Veröffentlichung des…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "4. Abschnitt: — Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86d"]

- **Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86d"]**: Art. 86d Während des Zurückbehaltens der Ware ist das BAZG ermächtigt, dem Antragsteller auf Antrag Proben oder Muster zur Prüfung zu übergeben oder zuzusenden…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "2. Abschnitt: — Besondere Bestimmungen für den zivilrechtlichen Schutz", "Art. 76"]

- **Besondere Bestimmungen für den zivilrechtlichen Schutz", "Art. 76"]**: Art. 76 Art. 76

### ["Fünfter Titel: — Europäische Patentanmeldungen und europäische Patente", "5. Abschnitt: — Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 128"]

- **Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 128"]**: Art. 128 Der Richter kann das Verfahren, insbesondere das Urteil aussetzen, wenn: a. das Europäische Patentamt über eine Beschränkung oder einen Widerruf des…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "5. Abschnitt: — Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 40b"]

- **Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 40b"]**: Art. 40b Wer eine patentierte biotechnologische Erfindung als Instrument oder Hilfsmittel zur Forschung benützen will, hat Anspruch auf eine nicht…

### ["Sechster Titel: — Internationale Patentanmeldungen", "3. Abschnitt: — Für die Schweiz bestimmte Anmeldungen; ausgewähltes Amt", "Art. 135"]

- **Für die Schweiz bestimmte Anmeldungen; ausgewähltes Amt", "Art. 135"]**: Art. 135 Die internationale Anmeldung, für die das IGE Bestimmungsamt ist, hat, wenn das Anmeldedatum feststeht, in der Schweiz dieselbe Wirkung wie ein bei…

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "2. Abschnitt: — Verlängerung der Dauer der ergänzenden Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140p"]

- **Verlängerung der Dauer der ergänzenden Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140p"]**: Art. 140p Das IGE verlängert die Schutzdauer des Zertifikats durch deren Eintragung im Patentregister.

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "1. Abschnitt: — Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140i"]

- **Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140i"]**: Art. 140i Das Zertifikat erlischt, wenn: a. der Inhaber in schriftlicher Eingabe an das IGE darauf verzichtet; b. die Jahresgebühren nicht rechtzeitig bezahlt…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "5. Abschnitt: — Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 40d"]

- **Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 40d"]**: Art. 40d Jedermann kann beim Richter auf Erteilung einer nicht ausschliesslichen Lizenz klagen für die Herstellung patentgeschützter pharmazeutischer Produkte…

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "2a. Abschnitt: — Pädiatrische ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140t"]

- **Pädiatrische ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140t"]**: Art. 140t Das IGE erteilt für Wirkstoffe oder Wirkstoffzusammensetzungen von Arzneimitteln auf Gesuch hin ein pädiatrisches ergänzendes Schutzzertifikat…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 8c"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 8c"]**: Art. 8c Der Schutz aus einem Anspruch auf eine Nukleotidsequenz, die sich von einer natürlich vorkommenden Sequenz oder Teilsequenz eines Gens ableitet, ist…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "1. Abschnitt: — Die Patentanmeldung", "Art. 58"]

- **Die Patentanmeldung", "Art. 58"]**: Art. 58 Dem Patentbewerber ist bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens mindestens einmal Gelegenheit zu geben, die technischen Unterlagen zu ändern. Die…

### ["Vierter Titel: — …", "Art. 106a"]

- **…", "Art. 106a"]**: Art. 106a Art. 106a

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 1b"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 1b"]**: Art. 1b Eine natürlich vorkommende Sequenz oder Teilsequenz eines Gens ist als solche nicht patentierbar. Sequenzen, die sich von einer natürlich vorkommenden…

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "1. Abschnitt: — Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140a"]

- **Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140a"]**: Art. 140a Das IGE erteilt für Wirkstoffe oder Wirkstoffzusammensetzungen von Arzneimitteln auf Gesuch hin ein ergänzendes Schutzzertifikat (Zertifikat). Ein…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "4. Abschnitt: — Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86k"]

- **Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86k"]**: Art. 86k Ist durch das Zurückbehalten der Ware ein Schaden zu befürchten, so kann das BAZG das Zurückbehalten davon abhängig machen, dass der Antragsteller ihr…

### ["Fünfter Titel: — Europäische Patentanmeldungen und europäische Patente", "5. Abschnitt: — Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 126"]

- **Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 126"]**: Art. 126 Soweit für die gleiche Erfindung demselben Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger sowohl ein aus einer schweizerischen oder internationalen Anmeldung…

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "2. Abschnitt: — Verlängerung der Dauer der ergänzenden Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140q"]

- **Verlängerung der Dauer der ergänzenden Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140q"]**: Art. 140q Für die Verlängerung der Schutzdauer eines Zertifikats ist eine Gebühr zu bezahlen.

### ["Vierter Titel: — …", "Art. 96−101"]

- **…", "Art. 96−101"]**: Art. 96−101 Art. 96−101

### ["Fünfter Titel: — Europäische Patentanmeldungen und europäische Patente", "3. Abschnitt: — Verwaltung des europäischen Patentes", "Art. 120"]

- **Verwaltung des europäischen Patentes", "Art. 120"]**: Art. 120 Art. 120

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Änderungen im Bestand des Patentes", "Art. 26"]

- **Änderungen im Bestand des Patentes", "Art. 26"]**: Art. 26 Der Richter stellt auf Klage hin die Nichtigkeit des Patents fest, wenn: a. der Gegenstand des Patents nach den Artikeln 1, 1a, 1b und 2 nicht…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "1. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 66"]

- **Gemeinsame Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 66"]**: Art. 66 Gemäss den nachfolgenden Bestimmungen kann zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden: a. wer die patentierte Erfindung widerrechtlich…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Prioritätsrecht", "Art. 18"]

- **Prioritätsrecht", "Art. 18"]**: Art. 18 … Das Prioritätsrecht kann vom Erstanmelder oder von demjenigen beansprucht werden, der das Recht des Erstanmelders erworben hat, die gleiche Erfindung…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "7. Abschnitt: — Weiterbehandlung und Wiedereinsetzung in den früheren Stand", "Art. 47"]

- **Weiterbehandlung und Wiedereinsetzung in den früheren Stand", "Art. 47"]**: Art. 47 Vermag der Patentbewerber oder Patentinhaber glaubhaft zu machen, dass er ohne sein Verschulden an der Einhaltung einer durch das Gesetz oder die…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "4. Abschnitt: — Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86c"]

- **Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86c"]**: Art. 86c Hat das BAZG aufgrund eines Antrags auf Hilfeleistung nach Artikel 86b Absatz 1 den Verdacht, dass die zum Verbringen ins Zollgebiet oder aus dem…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "5. Abschnitt: — Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 37"]

- **Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 37"]**: Art. 37 Nach Ablauf von drei Jahren seit der Patenterteilung, frühestens jedoch vier Jahre nach der Patentanmeldung, kann jeder, der ein Interesse nachweist…

### ["Sechster Titel: — Internationale Patentanmeldungen", "3. Abschnitt: — Für die Schweiz bestimmte Anmeldungen; ausgewähltes Amt", "Art. 139"]

- **Für die Schweiz bestimmte Anmeldungen; ausgewähltes Amt", "Art. 139"]**: Art. 139 Art. 139

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Änderungen im Bestand des Patentes", "Art. 24"]

- **Änderungen im Bestand des Patentes", "Art. 24"]**: Art. 24 Der Patentinhaber kann auf das Patent teilweise verzichten, indem er beim IGE den Antrag stellt: a. einen Patentanspruch (Art. 51 und 55) aufzuheben…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 10"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 10"]**: Art. 10 Art. 10

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "2. Abschnitt: — Besondere Bestimmungen für den zivilrechtlichen Schutz", "Art. 73"]

- **Besondere Bestimmungen für den zivilrechtlichen Schutz", "Art. 73"]**: Art. 73 Wer eine der in Artikel 66 genannten Handlungen absichtlich oder fahrlässig begeht, wird dem Geschädigten nach Massgabe des Obligationenrechts zum…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "3. Abschnitt: — Patentregister; Veröffentlichungen des IGE; elektronischer Behördenverkehr", "Art. 65a"]

- **Patentregister; Veröffentlichungen des IGE; elektronischer Behördenverkehr", "Art. 65a"]**: Art. 65a Der Bundesrat kann das IGE ermächtigen, die elektronische Kommunikation im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen der Bundesrechtspflege zu regeln. Das…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "2. Abschnitt: — Besondere Bestimmungen für den zivilrechtlichen Schutz", "Art. 77"]

- **Besondere Bestimmungen für den zivilrechtlichen Schutz", "Art. 77"]**: Art. 77 Ersucht eine Person um Anordnung vorsorglicher Massnahmen, so kann sie insbesondere verlangen, dass das Gericht anordnet: a. Massnahmen zur…
- **["Art. 147"]**: Art. 147 1 Zertifikate werden auch aufgrund von Patenten erteilt, die zwischen dem 8. Februar 1997 und dem Inkrafttreten der Änderung vom 9. Oktober 1998…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 12"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 12"]**: Art. 12 Wer seine Geschäftspapiere, Anzeigen jeder Art, Erzeugnisse oder Waren mit einer andern auf Patentschutz hinweisenden Bezeichnung in Verkehr setzt oder…
- **["Art. 144"]**: Art. 144 Art. 144

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 7d"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 7d"]**: Art. 7d Stoffe und Stoffgemische, die als solche, aber nicht in Bezug auf eine gegenüber der ersten medizinischen Indikation nach Artikel 7c spezifische…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "3. Abschnitt: — Patentregister; Veröffentlichungen des IGE; elektronischer Behördenverkehr", "Art. 64"]

- **Patentregister; Veröffentlichungen des IGE; elektronischer Behördenverkehr", "Art. 64"]**: Art. 64 Sobald die Patentschrift zur Herausgabe bereit ist, stellt das IGE die Patenturkunde aus. Diese besteht aus einer Bescheinigung, in welcher die…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "2. Abschnitt: — Das Prüfungsverfahren", "Art. 59d"]

- **Das Prüfungsverfahren", "Art. 59d"]**: Art. 59d Art. 59d

### ["Fünfter Titel: — Europäische Patentanmeldungen und europäische Patente", "2. Abschnitt: — Wirkungen der europäischen Patentanmeldung und des europäischen Patents und Änderungen im Bestand des europäischen Patents", "Art. 111"]

- **Wirkungen der europäischen Patentanmeldung und des europäischen Patents und Änderungen im Bestand des europäischen Patents", "Art. 111"]**: Art. 111 Die veröffentlichte europäische Patentanmeldung verschafft dem Anmelder keinen Schutz nach Artikel 64 des Europäischen Patentübereinkommens. Mit der…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "1. Abschnitt: — Die Patentanmeldung", "Art. 49a"]

- **Die Patentanmeldung", "Art. 49a"]**: Art. 49a Das Patentgesuch muss Angaben enthalten über die Quelle: a. der genetischen Ressource, zu welcher der Erfinder oder der Patentbewerber Zugang hatte…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 7c"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 7c"]**: Art. 7c Stoffe und Stoffgemische, die als solche, aber nicht in Bezug auf ihre Verwendung in einem chirurgischen, therapeutischen oder diagnostischen Verfahren…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "4. Abschnitt: — Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86b"]

- **Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86b"]**: Art. 86b Hat der Patentinhaber oder der klageberechtigte Lizenznehmer konkrete Anhaltspunkte dafür, dass das Verbringen einer Ware ins Zollgebiet oder aus dem…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "5. Abschnitt: — Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 35a"]

- **Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 35a"]**: Art. 35a Landwirte, die durch den Patentinhaber oder mit dessen Zustimmung in Verkehr gebrachtes pflanzliches Vermehrungsmaterial erworben haben, dürfen das im…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "2. Abschnitt: — Das Prüfungsverfahren", "Art. 59"]

- **Das Prüfungsverfahren", "Art. 59"]**: Art. 59 Entspricht der Gegenstand des Patentgesuchs den Artikeln 1, 1a, 1b und 2 nicht oder bloss teilweise, so teilt das IGE dies dem Patentbewerber unter…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "6. Abschnitt: — Gebühren", "Art. 45 und 46"]

- **Gebühren", "Art. 45 und 46"]**: Art. 45 und 46 Art. 45 und 46

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "1. Abschnitt: — Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140e"]

- **Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140e"]**: Art. 140e Das Zertifikat gilt ab Ablauf der Höchstdauer des Patents für einen Zeitraum, welcher der Zeit zwischen dem Anmeldedatum nach Artikel 56 und dem…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 2"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 2"]**: Art. 2 Von der Patentierung ausgeschlossen sind Erfindungen, deren Verwertung die Menschenwürde verletzen oder die Würde der Kreatur missachten oder auf andere…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "2. Abschnitt: — Besondere Bestimmungen für den zivilrechtlichen Schutz", "Art. 79 und 80"]

- **Besondere Bestimmungen für den zivilrechtlichen Schutz", "Art. 79 und 80"]**: Art. 79 und 80 Art. 79 und 80

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "1. Abschnitt: — Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140m"]

- **Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140m"]**: Art. 140m Soweit die Bestimmungen über die Zertifikate keine Regelung enthalten, gelten die Bestimmungen des ersten, zweiten, dritten und fünften Titels dieses…

### ["Sechster Titel: — Internationale Patentanmeldungen", "3. Abschnitt: — Für die Schweiz bestimmte Anmeldungen; ausgewähltes Amt", "Art. 136"]

- **Für die Schweiz bestimmte Anmeldungen; ausgewähltes Amt", "Art. 136"]**: Art. 136 Das Prioritätsrecht nach Artikel 17 kann für die internationale Anmeldung auch beansprucht werden, wenn die Erstanmeldung in der Schweiz oder nur für…

### ["Vierter Titel: — …", "Art. 91–94"]

- **…", "Art. 91–94"]**: Art. 91–94 Art. 91–94

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 4"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 4"]**: Art. 4 Im Verfahren vor dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) gilt der Patentbewerber als berechtigt, die Erteilung des Patentes zu…

### ["Fünfter Titel: — Europäische Patentanmeldungen und europäische Patente", "4. Abschnitt: — Umwandlung der europäischen Patentanmeldung", "Art. 123"]

- **Umwandlung der europäischen Patentanmeldung", "Art. 123"]**: Art. 123 Ist die Sprache der ursprünglichen Fassung der europäischen Patentanmeldung nicht eine schweizerische Amtssprache, so setzt das IGE dem Patentbewerber…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "3. Abschnitt: — Patentregister; Veröffentlichungen des IGE; elektronischer Behördenverkehr", "Art. 63"]

- **Patentregister; Veröffentlichungen des IGE; elektronischer Behördenverkehr", "Art. 63"]**: Art. 63 Das IGE gibt für jedes erteilte Patent eine Patentschrift heraus. Diese enthält die Beschreibung, die Patentansprüche, die Zusammenfassung und…

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "2. Abschnitt: — Verlängerung der Dauer der ergänzenden Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140o"]

- **Verlängerung der Dauer der ergänzenden Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140o"]**: Art. 140o Das Gesuch um Verlängerung der Schutzdauer eines Zertifikats kann frühestens mit dem Gesuch um Erteilung eines Zertifikats und spätestens zwei Jahre…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 11"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 11"]**: Art. 11 Erzeugnisse, welche durch ein Patent geschützt sind, oder ihre Verpackung können mit dem Patentzeichen versehen werden, welches aus dem eidgenössischen…

### ["Sechster Titel: — Internationale Patentanmeldungen", "2. Abschnitt: — In der Schweiz eingereichte Anmeldungen", "Art. 133"]

- **In der Schweiz eingereichte Anmeldungen", "Art. 133"]**: Art. 133 Für das Verfahren vor dem IGE als Anmeldeamt gelten der Zusammenarbeitsvertrag und ergänzend dieses Gesetz. Für die internationale Anmeldung ist…

### ["Sechster Titel: — Internationale Patentanmeldungen", "3. Abschnitt: — Für die Schweiz bestimmte Anmeldungen; ausgewähltes Amt", "Art. 137"]

- **Für die Schweiz bestimmte Anmeldungen; ausgewähltes Amt", "Art. 137"]**: Art. 137 Die Artikel 111 und 112 dieses Gesetzes gelten sinngemäss für die nach Artikel 21 des Zusammenarbeitsvertrages veröffentlichte internationale…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 7"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 7"]**: Art. 7 Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Den Stand der Technik bildet alles, was vor dem Anmelde- oder dem…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "1. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 68"]

- **Gemeinsame Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 68"]**: Art. 68 Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse der Parteien sind zu wahren. Beweismittel, durch welche solche Geheimnisse offenbart werden können, dürfen dem…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "5. Abschnitt: — Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 38"]

- **Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 38"]**: Art. 38 Wenn dem Bedürfnis des inländischen Marktes durch die Erteilung von Lizenzen nicht genügt wird, so kann jeder, der ein Interesse nachweist, nach Ablauf…

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "1. Abschnitt: — Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140f"]

- **Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140f"]**: Art. 140f Das Gesuch um Erteilung des Zertifikats muss eingereicht werden: a. innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Zulassung des Arzneimittels mit dem…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "5. Abschnitt: — Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 40"]

- **Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 40"]**: Art. 40 Wenn es das öffentliche Interesse verlangt, kann derjenige, dessen Lizenzgesuch vom Patentinhaber ohne ausreichende Gründe abgelehnt worden ist, beim…

### ["Fünfter Titel: — Europäische Patentanmeldungen und europäische Patente", "4. Abschnitt: — Umwandlung der europäischen Patentanmeldung", "Art. 124"]

- **Umwandlung der europäischen Patentanmeldung", "Art. 124"]**: Art. 124 Auf das aus der Umwandlung hervorgegangene Patentgesuch sind vorbehältlich Artikel 137 Absatz 1 des Europäischen Patentübereinkommens die für…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "1. Abschnitt: — Die Patentanmeldung", "Art. 57"]

- **Die Patentanmeldung", "Art. 57"]**: Art. 57 Ein Patentgesuch, das aus der Teilung eines früheren hervorgeht, erhält dessen Anmeldedatum: a. wenn es bei seiner Einreichung ausdrücklich als…

### ["Fünfter Titel: — Europäische Patentanmeldungen und europäische Patente", "2. Abschnitt: — Wirkungen der europäischen Patentanmeldung und des europäischen Patents und Änderungen im Bestand des europäischen Patents", "Art. 110"]

- **Wirkungen der europäischen Patentanmeldung und des europäischen Patents und Änderungen im Bestand des europäischen Patents", "Art. 110"]**: Art. 110 Die europäische Patentanmeldung, für die der Anmeldetag feststeht, und das europäische Patent haben in der Schweiz dieselbe Wirkungwie ein beim IGE…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "1. Abschnitt: — Die Patentanmeldung", "Art. 50a"]

- **Die Patentanmeldung", "Art. 50a"]**: Art. 50a Kann eine Erfindung, welche die Herstellung oder Verwendung biologischen Materials betrifft, nicht ausreichend dargelegt werden, so ist die Darlegung…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 13"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 13"]**: Art. 13 Wer an einem Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz beteiligt ist und in der Schweiz keinen Wohnsitz oder Sitz hat, muss ein Zustellungsdomizil in der…

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "3. Abschnitt: — Ergänzende Schutzzertifikate für Pflanzenschutzmittel", "Art. 140z"]

- **Ergänzende Schutzzertifikate für Pflanzenschutzmittel", "Art. 140z"]**: Art. 140z Das IGE erteilt für Wirkstoffe oder Wirkstoffzusammensetzungen von Pflanzenschutzmitteln auf Gesuch hin ein Zertifikat. Die Artikel 140a Absatz 2…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 8"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 8"]**: Art. 8 Das Patent verschafft seinem Inhaber das Recht, anderen zu verbieten, die Erfindung gewerbsmässig zu benützen. Als Benützung gelten insbesondere das…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "3. Abschnitt: — Besondere Bestimmungen für den strafrechtlichen Schutz", "Art. 82"]

- **Besondere Bestimmungen für den strafrechtlichen Schutz", "Art. 82"]**: Art. 82 Wer seine Geschäftspapiere, Anzeigen jeder Art, Erzeugnisse oder Waren vorsätzlich mit einer Bezeichnung in Verkehr setzt oder feilhält, die geeignet…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "7. Abschnitt: — Weiterbehandlung und Wiedereinsetzung in den früheren Stand", "Art. 46a"]

- **Weiterbehandlung und Wiedereinsetzung in den früheren Stand", "Art. 46a"]**: Art. 46a Hat der Patentbewerber oder der Patentinhaber eine gesetzliche oder vom IGE angesetzte Frist versäumt, so kann er beim IGE die Weiterbehandlung…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "5. Abschnitt: — Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 40a"]

- **Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 40a"]**: Art. 40a Für Erfindungen auf dem Gebiet der Halbleitertechnik darf eine nicht ausschliessliche Lizenz nur zur Behebung einer in einem Gerichts- oder…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 8a"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 8a"]**: Art. 8a Betrifft die Erfindung ein Herstellungsverfahren, so erstreckt sich die Wirkung des Patents auch auf die unmittelbaren Erzeugnisse des Verfahrens…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "2. Abschnitt: — Besondere Bestimmungen für den zivilrechtlichen Schutz", "Art. 74"]

- **Besondere Bestimmungen für den zivilrechtlichen Schutz", "Art. 74"]**: Art. 74 Wer ein Interesse daran nachweist, kann auf Feststellung des Vorhandenseins oder des Fehlens eines nach diesem Gesetz zu beurteilenden Tatbestandes…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "1. Abschnitt: — Die Patentanmeldung", "Art. 56"]

- **Die Patentanmeldung", "Art. 56"]**: Art. 56 Als Anmeldedatum gilt der Tag, an dem der letzte der folgenden Bestandteile eingereicht wird: a. ein ausdrücklicher oder stillschweigender Antrag auf…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "1. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 69"]

- **Gemeinsame Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 69"]**: Art. 69 Im Falle der Verurteilung kann der Richter die Einziehung und die Verwertung oder Zerstörung der widerrechtlich hergestellten Erzeugnisse oder der…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "1. Abschnitt: — Die Patentanmeldung", "Art. 55"]

- **Die Patentanmeldung", "Art. 55"]**: Art. 55 Besondere Ausführungsarten der in einem unabhängigen Patentanspruch definierten Erfindung können durch abhängige Patentansprüche umschrieben werden.

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Änderungen im Bestand des Patentes", "Art. 28a"]

- **Änderungen im Bestand des Patentes", "Art. 28a"]**: Art. 28a Die Wirkung des erteilten Patents gilt in dem Umfang, in dem der Patentinhaber auf das Patent verzichtet oder der Richter auf Klage hin die…

### ["Fünfter Titel: — Europäische Patentanmeldungen und europäische Patente", "4. Abschnitt: — Umwandlung der europäischen Patentanmeldung", "Art. 122"]

- **Umwandlung der europäischen Patentanmeldung", "Art. 122"]**: Art. 122 Ist der Umwandlungsantrag vorschriftsgemäss gestellt und dem IGE rechtzeitig zugestellt worden, so gilt das Patentgesuch als am Anmeldetag der…

### ["Fünfter Titel: — Europäische Patentanmeldungen und europäische Patente", "4. Abschnitt: — Umwandlung der europäischen Patentanmeldung", "Art. 121"]

- **Umwandlung der europäischen Patentanmeldung", "Art. 121"]**: Art. 121 Die europäische Patentanmeldung kann in ein schweizerisches Patentgesuch umgewandelt werden: a. im Falle von Artikel 135 Absatz 1 Buchstabe a des…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "7. Abschnitt: — Weiterbehandlung und Wiedereinsetzung in den früheren Stand", "Art. 48"]

- **Weiterbehandlung und Wiedereinsetzung in den früheren Stand", "Art. 48"]**: Art. 48 Das Patent kann demjenigen nicht entgegengehalten werden, der die Erfindung im Inland gutgläubig während der folgenden Zeitabschnitte gewerbsmässig…

### ["Fünfter Titel: — Europäische Patentanmeldungen und europäische Patente", "2. Abschnitt: — Wirkungen der europäischen Patentanmeldung und des europäischen Patents und Änderungen im Bestand des europäischen Patents", "Art. 110a"]

- **Wirkungen der europäischen Patentanmeldung und des europäischen Patents und Änderungen im Bestand des europäischen Patents", "Art. 110a"]**: Art. 110a Eine Änderung im Bestand des europäischen Patents durch einen rechtskräftigen Entscheid in einem Verfahren vor dem Europäischen Patentamt hat…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "1. Abschnitt: — Die Patentanmeldung", "Art. 50"]

- **Die Patentanmeldung", "Art. 50"]**: Art. 50 Die Erfindung ist im Patentgesuch so darzulegen, dass der Fachmann sie ausführen kann. …

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Prioritätsrecht", "Art. 20"]

- **Prioritätsrecht", "Art. 20"]**: Art. 20 Die Anerkennung des Prioritätsanspruches im Patenterteilungsverfahren befreit den Patentinhaber im Prozessfall nicht davon, den Bestand des…

### ["Vierter Titel: — …", "Art. 95"]

- **…", "Art. 95"]**: Art. 95 Art. 95

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "4. Abschnitt: — Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86h"]

- **Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86h"]**: Art. 86h Vor der Vernichtung der Ware entnimmt das BAZG Proben oder Muster und bewahrt sie als Beweismittel auf für allfällige Klagen auf Schadenersatz.

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 1a"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 1a"]**: Art. 1a Der menschliche Körper als solcher in allen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung, einschliesslich des Embryos, ist nicht patentierbar. Bestandteile…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Prioritätsrecht", "Art. 20a"]

- **Prioritätsrecht", "Art. 20a"]**: Art. 20a Hat der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger für die gleiche Erfindung zwei gültige Patente mit gleichem Anmelde- oder Prioritätsdatum erhalten, so…

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "2a. Abschnitt: — Pädiatrische ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140y"]

- **Pädiatrische ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140y"]**: Art. 140y Die Artikel 140a Absatz 1bis und 2, 140d, 140g, 140i, 140l Absatz 1 und 140m gelten sinngemäss.

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "1. Abschnitt: — Die Patentanmeldung", "Art. 49"]

- **Die Patentanmeldung", "Art. 49"]**: Art. 49 Wer ein Erfindungspatent erlangen will, hat beim IGE ein Patentgesuch einzureichen. Das Patentgesuch muss enthalten: a. einen Antrag auf Erteilung des…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "3. Abschnitt: — Besondere Bestimmungen für den strafrechtlichen Schutz", "Art. 81"]

- **Besondere Bestimmungen für den strafrechtlichen Schutz", "Art. 81"]**: Art. 81 Wer vorsätzlich eine Handlung nach Artikel 66 begeht, wird auf Antrag des Verletzten mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "3. Abschnitt: — Besondere Bestimmungen für den strafrechtlichen Schutz", "Art. 85"]

- **Besondere Bestimmungen für den strafrechtlichen Schutz", "Art. 85"]**: Art. 85 Die Verfolgung und Beurteilung einer strafbaren Handlung ist Sache der kantonalen Behörden. Urteile, Strafbescheide der Verwaltungsbehörden und…

### ["Fünfter Titel: — Europäische Patentanmeldungen und europäische Patente", "5. Abschnitt: — Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 129"]

- **Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 129"]**: Art. 129 Erhebt im Falle des Artikels 86 der Angeschuldigte die Einrede der Nichtigkeit des europäischen Patentes, so kann der Richter, soweit gegen dieses…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 7a"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 7a"]**: Art. 7a Art. 7a
- **["Art. 148"]**: Art. 148 1 Für europäische Patente, die nicht in einer schweizerischen Amtssprache veröffentlicht werden, braucht keine Übersetzung der Patentschrift nach…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "2. Abschnitt: — Besondere Bestimmungen für den zivilrechtlichen Schutz", "Art. 75"]

- **Besondere Bestimmungen für den zivilrechtlichen Schutz", "Art. 75"]**: Art. 75 Wer über eine ausschliessliche Lizenz verfügt, ist unabhängig von der Eintragung der Lizenz im Register selbständig zur Klage nach Artikel 72 oder 73…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "3. Abschnitt: — Patentregister; Veröffentlichungen des IGE; elektronischer Behördenverkehr", "Art. 61"]

- **Patentregister; Veröffentlichungen des IGE; elektronischer Behördenverkehr", "Art. 61"]**: Art. 61 Das IGE veröffentlicht: a. das Patentgesuch mit den in Artikel 58a Absatz 2 aufgeführten Angaben; b. die Eintragung des Patents ins Patentregister, mit…

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "1. Abschnitt: — Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140g"]

- **Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140g"]**: Art. 140g Das IGE erteilt das Zertifikat durch Eintragung desselben ins Patentregister.

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "1. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 67"]

- **Gemeinsame Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 67"]**: Art. 67 Betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils jedes Erzeugnis von gleicher…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "5. Abschnitt: — Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 39"]

- **Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 39"]**: Art. 39 Der Bundesrat kann die Artikel 37 und 38 gegenüber den Angehörigen von Ländern, welche Gegenrecht halten, ausser Kraft setzen.

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "2. Abschnitt: — Das Prüfungsverfahren", "Art. 59a"]

- **Das Prüfungsverfahren", "Art. 59a"]**: Art. 59a Sind die Voraussetzungen für die Erteilung des Patentes erfüllt, so teilt das IGE dem Patentbewerber den Abschluss des Prüfungsverfahrens mit. … Das…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "5. Abschnitt: — Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 35"]

- **Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 35"]**: Art. 35 Das Patent kann demjenigen nicht entgegengehalten werden, der bereits vor dem Anmelde- oder Prioritätsdatum die Erfindung im guten Glauben im Inland…

### ["Fünfter Titel: — Europäische Patentanmeldungen und europäische Patente", "3. Abschnitt: — Verwaltung des europäischen Patentes", "Art. 117"]

- **Verwaltung des europäischen Patentes", "Art. 117"]**: Art. 117 Das IGE trägt das europäische Patent, sobald auf die Erteilung im Europäischen Patentblatt hingewiesen worden ist, mit den im europäischen…

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "1. Abschnitt: — Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140h"]

- **Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140h"]**: Art. 140h Für das Zertifikat sind eine Anmeldegebühr und Jahresgebühren zu bezahlen. Die Jahresgebühren sind für die gesamte Laufzeit des Zertifikats auf…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 5"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 5"]**: Art. 5 Der Patentbewerber hat dem IGE den Erfinder schriftlich zu nennen. Die vom Patentbewerber genannte Person wird im Patentregister, in der…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "4. Abschnitt: — Änderungen im Recht auf das Patent und im Rechtam Patent; Lizenzerteilung", "Art. 34"]

- **Änderungen im Recht auf das Patent und im Rechtam Patent; Lizenzerteilung", "Art. 34"]**: Art. 34 Der Patentbewerber oder Patentinhaber kann einen andern zur Benützung der Erfindung ermächtigen (Lizenzerteilung). Steht das Patentgesuch oder das…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 3"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 3"]**: Art. 3 Das Recht auf das Patent steht dem Erfinder, seinem Rechtsnachfolger oder dem Dritten zu, welchem die Erfindung aus einem andern Rechtsgrund gehört…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "1. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 70a"]

- **Gemeinsame Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 70a"]**: Art. 70a Die Gerichte stellen rechtskräftige Urteile dem IGE in vollständiger Ausfertigung unentgeltlich zu.

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "1. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 71"]

- **Gemeinsame Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 71"]**: Art. 71 Wer eine der in den Artikeln 72, 73, 74 oder 81 vorgesehenen Klagen erhoben hat und später wegen der gleichen oder einer gleichartigen Handlung auf…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 14"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 14"]**: Art. 14 Das Patent kann längstens bis zum Ablauf von 20 Jahren seit dem Datum der Anmeldung dauern. …

### ["Sechster Titel: — Internationale Patentanmeldungen", "1. Abschnitt: — Anwendbares Recht", "Art. 131"]

- **Anwendbares Recht", "Art. 131"]**: Art. 131 Dieser Titel gilt für internationale Anmeldungen im Sinne des Vertrages vom 19. Juni 1970 über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des…

### ["Fünfter Titel: — Europäische Patentanmeldungen und europäische Patente", "5. Abschnitt: — Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 127"]

- **Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 127"]**: Art. 127 Ein teilweiser Verzicht auf das europäische Patent kann nicht beantragt werden, solange beim Europäischen Patentamt gegen dieses Patent ein Einspruch…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 8b"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 8b"]**: Art. 8b Betrifft die Erfindung ein Erzeugnis, das aus einer genetischen Information besteht oder eine solche enthält, so erstreckt sich die Wirkung des Patents…

### ["Sechster Titel: — Internationale Patentanmeldungen", "2. Abschnitt: — In der Schweiz eingereichte Anmeldungen", "Art. 132"]

- **In der Schweiz eingereichte Anmeldungen", "Art. 132"]**: Art. 132 Das IGE ist Anmeldeamt im Sinne des Artikels 2 des Zusammenarbeitsvertrages für internationale Anmeldungen von Personen, die schweizerische…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "3. Abschnitt: — Besondere Bestimmungen für den strafrechtlichen Schutz", "Art. 83"]

- **Besondere Bestimmungen für den strafrechtlichen Schutz", "Art. 83"]**: Art. 83 Die allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches sind anwendbar, soweit dieses Gesetz keine abweichenden Vorschriften enthält.

### ["Fünfter Titel: — Europäische Patentanmeldungen und europäische Patente", "3. Abschnitt: — Verwaltung des europäischen Patentes", "Art. 119"]

- **Verwaltung des europäischen Patentes", "Art. 119"]**: Art. 119 Art. 119

### ["Sechster Titel: — Internationale Patentanmeldungen", "3. Abschnitt: — Für die Schweiz bestimmte Anmeldungen; ausgewähltes Amt", "Art. 138"]

- **Für die Schweiz bestimmte Anmeldungen; ausgewähltes Amt", "Art. 138"]**: Art. 138 Der Anmelder hat dem IGE innerhalb von 30 Monaten nach dem Anmelde- oder dem Prioritätsdatum: a. den Erfinder schriftlich zu nennen; b. Angaben über…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "6. Abschnitt: — Gebühren", "Art. 41"]

- **Gebühren", "Art. 41"]**: Art. 41 Das Erlangen und Aufrechterhalten eines Patents sowie das Behandeln von besonderen Anträgen setzen die Bezahlung der in der Verordnung dafür…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "5. Abschnitt: — Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 40c"]

- **Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 40c"]**: Art. 40c Für Erfindungen, die ein Erzeugnis oder ein Verfahren zur Diagnose beim Menschen zum Gegenstand haben, wird zur Behebung einer im Gerichts- oder…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "1. Abschnitt: — Die Patentanmeldung", "Art. 58a"]

- **Die Patentanmeldung", "Art. 58a"]**: Art. 58a Das IGE veröffentlicht Patentgesuche: a. unverzüglich nach Ablauf von 18 Monaten nach dem Anmeldedatum oder, wenn eine Priorität in Anspruch genommen…

### ["Vierter Titel: — …", "Art. 107 und 108"]

- **…", "Art. 107 und 108"]**: Art. 107 und 108 Art. 107 und 108

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "4. Abschnitt: — Änderungen im Recht auf das Patent und im Rechtam Patent; Lizenzerteilung", "Art. 32"]

- **Änderungen im Recht auf das Patent und im Rechtam Patent; Lizenzerteilung", "Art. 32"]**: Art. 32 Wenn das öffentliche Interesse es verlangt, kann der Bundesrat das Patent ganz oder zum Teil enteignen. Der Enteignete hat Anspruch auf volle…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "3. Abschnitt: — Patentregister; Veröffentlichungen des IGE; elektronischer Behördenverkehr", "Art. 65"]

- **Patentregister; Veröffentlichungen des IGE; elektronischer Behördenverkehr", "Art. 65"]**: Art. 65 Nach der Veröffentlichung des Patentgesuchs darf jedermann in das Aktenheft Einsicht nehmen. Der Bundesrat darf das Einsichtsrecht nur einschränken…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "4. Abschnitt: — Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86e"]

- **Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86e"]**: Art. 86e Gleichzeitig mit der Benachrichtigung nach Artikel 86c Absatz 1 informiert das BAZG den Anmelder, Besitzer oder Eigentümer der Ware über die mögliche…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "8. Abschnitt: — Vertretung und Aufsicht", "Art. 48b"]

- **Vertretung und Aufsicht", "Art. 48b"]**: Art. 48b Artikel 13 des Patentanwaltsgesetzes vom 20. März 2009 gilt sinngemäss für Vertreter, die nicht im Patentanwaltsregister eingetragen sind.

### ["Vierter Titel: — …", "Art. 102 und 103"]

- **…", "Art. 102 und 103"]**: Art. 102 und 103 Art. 102 und 103

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "5. Abschnitt: — Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 36"]

- **Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 36"]**: Art. 36 Kann eine patentierte Erfindung ohne Verletzung eines älteren Patentes nicht benützt werden, so hat der Inhaber des jüngeren Patentes Anspruch auf eine…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "1. Abschnitt: — Die Patentanmeldung", "Art. 52"]

- **Die Patentanmeldung", "Art. 52"]**: Art. 52 Jeder unabhängige Patentanspruch darf nur eine einzige Erfindung definieren, und zwar: a. ein Verfahren; oder b. ein Erzeugnis, ein Ausführungsmittel…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 6"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 6"]**: Art. 6 Wenn der vom Patentbewerber genannte Erfinder darauf verzichtet, unterbleiben die in Artikel 5 Absatz 2 vorgeschriebenen Massnahmen. Ein im Voraus…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "4. Abschnitt: — Änderungen im Recht auf das Patent und im Rechtam Patent; Lizenzerteilung", "Art. 31"]

- **Änderungen im Recht auf das Patent und im Rechtam Patent; Lizenzerteilung", "Art. 31"]**: Art. 31 Die Abtretungsklage ist vor Ablauf von zwei Jahren seit dem amtlichen Datum der Veröffentlichung der Patentschrift anzuheben. Die Klage gegen einen…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Änderungen im Bestand des Patentes", "Art. 27"]

- **Änderungen im Bestand des Patentes", "Art. 27"]**: Art. 27 Trifft ein Nichtigkeitsgrund nur für einen Teil der patentierten Erfindung zu, so ist das Patent durch den Richter entsprechend einzuschränken. Der…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "1. Abschnitt: — Die Patentanmeldung", "Art. 51"]

- **Die Patentanmeldung", "Art. 51"]**: Art. 51 Die Erfindung ist in einem oder mehreren Patentansprüchen zu definieren. Die Patentansprüche bestimmen den sachlichen Geltungsbereich des Patentes. Die…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "5. Abschnitt: — Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 36a"]

- **Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 36a"]**: Art. 36a Kann ein Sortenschutzrecht ohne Verletzung eines früher erteilten Patents nicht beansprucht oder benützt werden, so hat der Pflanzenzüchter…
- **["Art. 145"]**: Art. 145 1 Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit richtet sich nach den zur Zeit der Handlung geltenden Bestimmungen. 2 Die Artikel 75 und 77 Absatz 5 sind nur…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "2. Abschnitt: — Besondere Bestimmungen für den zivilrechtlichen Schutz", "Art. 72"]

- **Besondere Bestimmungen für den zivilrechtlichen Schutz", "Art. 72"]**: Art. 72 Wer durch eine der in Artikel 66 genannten Handlungen bedroht oder in seinen Rechten verletzt ist, kann auf Unterlassung oder auf Beseitigung des…

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "1. Abschnitt: — Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140b"]

- **Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140b"]**: Art. 140b Das Zertifikat wird erteilt, wenn im Zeitpunkt des Gesuchs: a. das Erzeugnis als solches, ein Verfahren zu seiner Herstellung oder eine Verwendung…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "3. Abschnitt: — Besondere Bestimmungen für den strafrechtlichen Schutz", "Art. 84"]

- **Besondere Bestimmungen für den strafrechtlichen Schutz", "Art. 84"]**: Art. 84 Zur Verfolgung und Beurteilung einer strafbaren Handlung sind die Behörden des Ortes zuständig, wo die Tat ausgeführt wurde oder wo der Erfolg…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Änderungen im Bestand des Patentes", "Art. 25"]

- **Änderungen im Bestand des Patentes", "Art. 25"]**: Art. 25 Können die nach einem Teilverzicht verbleibenden Patentansprüche nach den Artikeln 52 und 55 nicht im nämlichen Patent bestehen, so muss das Patent…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "2. Abschnitt: — Das Prüfungsverfahren", "Art. 59c"]

- **Das Prüfungsverfahren", "Art. 59c"]**: Art. 59c Innerhalb von neun Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung in das Patentregister kann jede Person beim IGE gegen ein von diesem erteiltes…

### ["Sechster Titel: — Internationale Patentanmeldungen", "3. Abschnitt: — Für die Schweiz bestimmte Anmeldungen; ausgewähltes Amt", "Art. 140"]

- **Für die Schweiz bestimmte Anmeldungen; ausgewähltes Amt", "Art. 140"]**: Art. 140 Soweit für die gleiche Erfindung dem gleichen Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger zwei Patente mit gleichem Prioritätsdatum erteilt worden sind…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "2. Abschnitt: — Das Prüfungsverfahren", "Art. 59b"]

- **Das Prüfungsverfahren", "Art. 59b"]**: Art. 59b Art. 59b
- **["Art. 146"]**: Art. 146 1 Das ergänzende Schutzzertifikat kann für jedes Erzeugnis erteilt werden, das beim Inkrafttreten der Änderung vom 9. Oktober 1998 dieses Gesetzes…

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "2a. Abschnitt: — Pädiatrische ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140v"]

- **Pädiatrische ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140v"]**: Art. 140v Das Gesuch um Erteilung eines pädiatrischen Zertifikats kann spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Höchstdauer des Patents gestellt werden. Wird die…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 16"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 16"]**: Art. 16 Patentbewerber und Patentinhaber schweizerischer Staatsangehörigkeit können sich auf die Bestimmungen des für die Schweiz verbindlichen Textes der…

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "2a. Abschnitt: — Pädiatrische ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140w"]

- **Pädiatrische ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140w"]**: Art. 140w Für das pädiatrische Zertifikat ist eine Gebühr zu bezahlen.

### ["Fünfter Titel: — Europäische Patentanmeldungen und europäische Patente", "6. Abschnitt: — Rechtshilfegesuche des Europäischen Patentamtes", "Art. 130"]

- **Rechtshilfegesuche des Europäischen Patentamtes", "Art. 130"]**: Art. 130 Das IGE nimmt die Rechtshilfegesuche des Europäischen Patentamtes entgegen und leitet sie an die zuständige Behörde weiter.

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 9"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 9"]**: Art. 9 Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf: a. Handlungen, die im privaten Bereich zu nicht gewerblichen Zwecken vorgenommen werden; b. Handlungen…

### ["Fünfter Titel: — Europäische Patentanmeldungen und europäische Patente", "2. Abschnitt: — Wirkungen der europäischen Patentanmeldung und des europäischen Patents und Änderungen im Bestand des europäischen Patents", "Art. 112–116"]

- **Wirkungen der europäischen Patentanmeldung und des europäischen Patents und Änderungen im Bestand des europäischen Patents", "Art. 112–116"]**: Art. 112–116 Art. 112–116

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 1"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 1"]**: Art. 1 Für neue gewerblich anwendbare Erfindungen werden Erfindungspatente erteilt. Was sich in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik (Art. 7 Abs. 2)…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "4. Abschnitt: — Änderungen im Recht auf das Patent und im Rechtam Patent; Lizenzerteilung", "Art. 30"]

- **Änderungen im Recht auf das Patent und im Rechtam Patent; Lizenzerteilung", "Art. 30"]**: Art. 30 Vermag der Kläger sein Recht nicht hinsichtlich aller Patentansprüche nachzuweisen, so ist die Abtretung des Patentgesuches oder des Patentes unter…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "6. Abschnitt: — Gebühren", "Art. 42–44"]

- **Gebühren", "Art. 42–44"]**: Art. 42–44 Art. 42–44

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Prioritätsrecht", "Art. 17"]

- **Prioritätsrecht", "Art. 17"]**: Art. 17 Ist eine Erfindung in einem Land, für das die Pariser Verbandsübereinkunft vom 20. März 1883 zum Schutz des gewerblichen Eigentums oder das Abkommen…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "3. Abschnitt: — Patentregister; Veröffentlichungen des IGE; elektronischer Behördenverkehr", "Art. 63a"]

- **Patentregister; Veröffentlichungen des IGE; elektronischer Behördenverkehr", "Art. 63a"]**: Art. 63a Art. 63a

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "2. Abschnitt: — Verlängerung der Dauer der ergänzenden Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140n"]

- **Verlängerung der Dauer der ergänzenden Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140n"]**: Art. 140n Das IGE verlängert die Schutzdauer (Art. 140e) erteilter Zertifikate um sechs Monate, wenn die Zulassung (Art. 9 HMG) eines Arzneimittels mit dem…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "4. Abschnitt: — Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86g"]

- **Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86g"]**: Art. 86g Für die Vernichtung der Ware ist die Zustimmung des Anmelders, Besitzers oder Eigentümers erforderlich. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "4. Abschnitt: — Änderungen im Recht auf das Patent und im Rechtam Patent; Lizenzerteilung", "Art. 33"]

- **Änderungen im Recht auf das Patent und im Rechtam Patent; Lizenzerteilung", "Art. 33"]**: Art. 33 Das Recht auf das Patent und das Recht am Patent gehen auf die Erben über; sie können ganz oder zum Teil auf andere übertragen werden. Stehen diese…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "4. Abschnitt: — Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86l"]

- **Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86l"]**: Art. 86l Das BAZG behält eine Ware zurück, wenn es sich um eine Kleinsendung handelt und: a. es aufgrund eines Antrags auf Hilfeleistung nach Artikel 86b…
- **["Art. 143"]**: Art. 143 1 Patentgesuche, die beim Inkrafttreten der Änderung vom 22. Juni 2007 dieses Gesetzes hängig sind, unterstehen von diesem Zeitpunkt an dem neuen…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "3. Abschnitt: — Patentregister; Veröffentlichungen des IGE; elektronischer Behördenverkehr", "Art. 62"]

- **Patentregister; Veröffentlichungen des IGE; elektronischer Behördenverkehr", "Art. 62"]**: Art. 62 Art. 62

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "2. Abschnitt: — Verlängerung der Dauer der ergänzenden Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140r"]

- **Verlängerung der Dauer der ergänzenden Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140r"]**: Art. 140r Das IGE kann eine Verlängerung der Schutzdauer eines Zertifikats widerrufen, wenn sie im Widerspruch zu Artikel 140n gewährt wurde oder wenn sie…
- **["Art. 149"]**: Art. 149 1 Für die Dauer von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Änderung vom 18. März 2016 dieses Gesetzes kann das Gesuch um Verlängerung der Schutzdauer…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "4. Abschnitt: — Änderungen im Recht auf das Patent und im Rechtam Patent; Lizenzerteilung", "Art. 29"]

- **Änderungen im Recht auf das Patent und im Rechtam Patent; Lizenzerteilung", "Art. 29"]**: Art. 29 Ist das Patentgesuch von einem Bewerber eingereicht worden, der gemäss Artikel 3 kein Recht auf das Patent hat, so kann der Berechtigte auf Abtretung…

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "2a. Abschnitt: — Pädiatrische ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140u"]

- **Pädiatrische ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140u"]**: Art. 140u Anspruch auf das pädiatrische Zertifikat hat der Patentinhaber. Je Erzeugnis wird das pädiatrische Zertifikat nur einmal erteilt. Reichen jedoch…

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "2. Abschnitt: — Verlängerung der Dauer der ergänzenden Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140s"]

- **Verlängerung der Dauer der ergänzenden Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140s"]**: Art. 140s Der Bundesrat regelt das Verfahren zur Verlängerung der Schutzdauer der Zertifikate, deren Eintragung in das Patentregister sowie die…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "1. Abschnitt: — Die Patentanmeldung", "Art. 53 und 54"]

- **Die Patentanmeldung", "Art. 53 und 54"]**: Art. 53 und 54 Art. 53 und 54

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "5. Abschnitt: — Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 40e"]

- **Gesetzliche Beschränkungen im Recht aus dem Patent", "Art. 40e"]**: Art. 40e Die in den Artikeln 36–40d vorgesehenen Lizenzen werden nur unter der Voraussetzung erteilt, dass Bemühungen des Gesuchstellers um Erteilung einer…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "3. Abschnitt: — Besondere Bestimmungen für den strafrechtlichen Schutz", "Art. 86"]

- **Besondere Bestimmungen für den strafrechtlichen Schutz", "Art. 86"]**: Art. 86 Erhebt der Angeschuldigte die Einrede der Nichtigkeit des Patents, so kann ihm der Richter eine angemessene Frist zur Anhebung der Nichtigkeitsklage…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "1. Abschnitt: — Die Patentanmeldung", "Art. 55a"]

- **Die Patentanmeldung", "Art. 55a"]**: Art. 55a Art. 55a

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 15"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 15"]**: Art. 15 Das Patent erlischt: a. wenn der Inhaber in schriftlicher Eingabe an das IGE darauf verzichtet; b. wenn eine fällig gewordene Jahresgebühr nicht…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "3. Abschnitt: — Patentregister; Veröffentlichungen des IGE; elektronischer Behördenverkehr", "Art. 60"]

- **Patentregister; Veröffentlichungen des IGE; elektronischer Behördenverkehr", "Art. 60"]**: Art. 60 Das Patent wird vom IGE durch Eintragung ins Patentregister erteilt. Ins Patentregister werden insbesondere folgende Angaben eingetragen: Nummer des…

### ["Sechster Titel: — Internationale Patentanmeldungen", "3. Abschnitt: — Für die Schweiz bestimmte Anmeldungen; ausgewähltes Amt", "Art. 134"]

- **Für die Schweiz bestimmte Anmeldungen; ausgewähltes Amt", "Art. 134"]**: Art. 134 Das IGE ist Bestimmungs- und ausgewähltes Amt im Sinne von Artikel 2 des Zusammenarbeitsvertrages für internationale Anmeldungen, mit denen der Schutz…

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "2a. Abschnitt: — Pädiatrische ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140x"]

- **Pädiatrische ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140x"]**: Art. 140x Das pädiatrische Zertifikat ist nichtig, wenn: a. es entgegen Artikel 140t erteilt worden ist oder wenn es Artikel 140t nachträglich widerspricht; b…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "4. Abschnitt: — Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86f"]

- **Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86f"]**: Art. 86f … Wird ein Antrag auf Vernichtung gestellt, so teilt das BAZG dies dem Anmelder, Besitzer oder Eigentümer der Ware im Rahmen der Mitteilung nach…

### ["Fünfter Titel: — Europäische Patentanmeldungen und europäische Patente", "5. Abschnitt: — Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 125"]

- **Bestimmungen für den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz", "Art. 125"]**: Art. 125 Soweit für die gleiche Erfindung demselben Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger sowohl ein schweizerisches als auch ein für die Schweiz wirksames…

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "1. Abschnitt: — Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140d"]

- **Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140d"]**: Art. 140d Das Zertifikat schützt, in den Grenzen des sachlichen Geltungsbereichs des Patents, alle Verwendungen des Erzeugnisses als Arzneimittel, die vor…

### ["Vierter Titel: — …", "Art. 87−90"]

- **…", "Art. 87−90"]**: Art. 87−90 Art. 87−90
- **["Art. 142"]**: Art. 142 Patente, die beim Inkrafttreten der Änderung vom 22. Juni 2007 dieses Gesetzes noch nicht erloschen sind, unterstehen von diesem Zeitpunkt an dem…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "3. Abschnitt: — Besondere Bestimmungen für den strafrechtlichen Schutz", "Art. 83a"]

- **Besondere Bestimmungen für den strafrechtlichen Schutz", "Art. 83a"]**: Art. 83a Bei Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben durch Untergebene, Beauftragte oder Vertreter gelten die Artikel 6 und 7 des Bundesgesetzes vom 22. März…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Prioritätsrecht", "Art. 19"]

- **Prioritätsrecht", "Art. 19"]**: Art. 19 Wer ein Prioritätsrecht beanspruchen will, hat dem IGE eine Prioritätserklärung abzugeben und einen Prioritätsbeleg einzureichen. Der…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 7b"]

- **Voraussetzungen und Wirkung des Patentes", "Art. 7b"]**: Art. 7b Ist die Erfindung innerhalb von sechs Monaten vor dem Anmelde- oder dem Prioritätsdatum der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden, so zählt diese…

### ["Zweiter Titel: — Die Patenterteilung", "1. Abschnitt: — Die Patentanmeldung", "Art. 55b"]

- **Die Patentanmeldung", "Art. 55b"]**: Art. 55b Die Zusammenfassung dient ausschliesslich der technischen Information.

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "4. Abschnitt: — Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86j"]

- **Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86j"]**: Art. 86j Die Vernichtung der Ware erfolgt auf Kosten des Antragstellers. Über die Kosten für die Entnahme und Aufbewahrung von Proben oder Mustern nach Artikel…

### ["Dritter Titel: — Rechtsschutz", "4. Abschnitt: — Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86i"]

- **Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet", "Art. 86i"]**: Art. 86i Erweist sich die Vernichtung der Ware als unbegründet, so haftet ausschliesslich der Antragsteller für den entstandenen Schaden. Hat der Anmelder…

### ["Erster Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Prioritätsrecht", "Art. 21–23"]

- **Prioritätsrecht", "Art. 21–23"]**: Art. 21–23 Art. 21–23
- **["Art. 141"]**: Art. 141 1 Der Bundesrat trifft die zur Ausführung dieses Gesetzes nötigen Massnahmen. 2 Er kann insbesondere Vorschriften aufstellen über die Bildung der…

### ["Vierter Titel: — …", "Art. 104−106"]

- **…", "Art. 104−106"]**: Art. 104−106 Art. 104−106

### ["Siebenter Titel: — Ergänzende Schutzzertifikate", "1. Abschnitt: — Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140k"]

- **Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel", "Art. 140k"]**: Art. 140k Das Zertifikat ist nichtig, wenn: a. es entgegen Artikel 140b, 140c Absatz 2, 146 Absatz 1 oder 147 Absatz 1 erteilt worden ist; b. das Patent vor…

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