# Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (BUrlG)

URL: https://consilena.com/coverage/laws/stat_de_burlg

- Jurisdiction: Germany
- Type: Federal statute
- Short name: BUrlG
- Identifier: burlg
- Current as of: 6 October 2020
- Provisions: 17
- Official text: https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/
- Licence: [Amtliches Werk, § 5 UrhG](https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html)
- Attribution: Source: Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, www.gesetze-im-internet.de. Amtliches Werk (§ 5 UrhG); the published text is not the official version, which appears in the Bundesgesetzblatt.

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## Provisions

- **§ 1 Urlaubsanspruch**: Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
- **§ 2 Geltungsbereich**: Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die…
- **§ 3 Dauer des Urlaubs**: (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
- **§ 4 Wartezeit**: Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
- **§ 5 Teilurlaub**: (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines…
- **§ 6 Ausschluß von Doppelansprüchen**: (1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden…
- **§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs**: (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende…
- **§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs**: Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
- **§ 9 Erkrankung während des Urlaubs**: Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht…
- **§ 10 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation**: Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des…
- **§ 11 Urlaubsentgelt**: (1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs…
- **§ 12 Urlaub im Bereich der Heimarbeit**: Für die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen nach § 1 Abs. 2 Buchstaben a bis c des Heimarbeitsgesetzes Gleichgestellten, für die die Urlaubsregelung…
- **§ 13 Unabdingbarkeit**: (1) Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden. Die abweichenden Bestimmungen haben…
- **§ 14 Berlin-Klausel**: Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
- **§ 15 Änderung und Aufhebung von Gesetzen**: (1) Unberührt bleiben die urlaubsrechtlichen Bestimmungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes vom 30. März 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 293), geändert durch Gesetz…
- **§ 15a Übergangsvorschrift**: Befindet sich der Arbeitnehmer von einem Tag nach dem 9. Dezember 1998 bis zum 1. Januar 1999 oder darüber hinaus in einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge…
- **§ 16 Inkrafttreten**: Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1963 in Kraft.

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