# Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

URL: https://consilena.com/coverage/laws/stat_de_kschg

- Jurisdiction: Germany
- Type: Federal statute
- Short name: KSchG
- Identifier: kschg
- Current as of: 6 May 2026
- Provisions: 28
- Official text: https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/
- Licence: [Amtliches Werk, § 5 UrhG](https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html)
- Attribution: Source: Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, www.gesetze-im-internet.de. Amtliches Werk (§ 5 UrhG); the published text is not the official version, which appears in the Bundesgesetzblatt.

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## Provisions

### Erster Abschnitt Allgemeiner Kündigungsschutz

- **§ 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen**: (1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung…
- **§ 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung**: (1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4…
- **§ 2 Änderungskündigung**: Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu…
- **§ 3 Kündigungseinspruch**: Hält der Arbeitnehmer eine Kündigung für sozial ungerechtfertigt, so kann er binnen einer Woche nach der Kündigung Einspruch beim Betriebsrat einlegen…
- **§ 4 Anrufung des Arbeitsgerichts**: Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei…
- **§ 5 Zulassung verspäteter Klagen**: (1) War ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage innerhalb von…
- **§ 6 Verlängerte Anrufungsfrist**: Hat ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung im Klagewege geltend gemacht, dass eine rechtswirksame Kündigung nicht…
- **§ 7 Wirksamwerden der Kündigung**: Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht (§ 4 Satz 1, §§ 5 und 6), so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam…
- **§ 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen**: Stellt das Gericht im Falle des § 2 fest, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so gilt die Änderungskündigung als von Anfang an…
- **§ 9 Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts, Abfindung des Arbeitnehmers**: (1) Stellt das Gericht fest, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des…
- **§ 10 Höhe der Abfindung**: (1) Als Abfindung ist ein Betrag bis zu zwölf Monatsverdiensten festzusetzen. (2) Hat der Arbeitnehmer das fünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das…
- **§ 11 Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst**: Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, so muß sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die…
- **§ 12 Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses**: Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, ist jedoch der Arbeitnehmer inzwischen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen, so kann…
- **§ 13 Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen**: (1) Die Vorschriften über das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses werden durch das vorliegende Gesetz nicht berührt. Die…
- **§ 14 Angestellte in leitender Stellung**: (1) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten nicht 1. in Betrieben einer juristischen Person für die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung…

### Zweiter Abschnitt Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung

- **§ 15 Unzulässigkeit der Kündigung**: (1) Die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, einer Bordvertretung oder eines Seebetriebsrats ist…
- **§ 16 Neues Arbeitsverhältnis, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses**: Stellt das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung einer der in § 15 Absatz 1 bis 3b genannten Personen fest, so kann diese Person, falls sie inzwischen ein…

### Dritter Abschnitt Anzeigepflichtige Entlassungen

- **§ 17 Anzeigepflicht**: (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er 1. in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60…
- **§ 18 Entlassungssperre**: (1) Entlassungen, die nach § 17 anzuzeigen sind, werden vor Ablauf eines Monats nach Eingang der Anzeige bei der Agentur für Arbeit nur mit deren Zustimmung…
- **§ 19 Zulässigkeit von Kurzarbeit**: (1) Ist der Arbeitgeber nicht in der Lage, die Arbeitnehmer bis zu dem in § 18 Abs. 1 und 2 bezeichneten Zeitpunkt voll zu beschäftigen, so kann die…
- **§ 20 Entscheidungen der Agentur für Arbeit**: (1) Die Entscheidungen der Agentur für Arbeit nach § 18 Abs. 1 und 2 trifft deren Geschäftsführung oder ein Ausschuß (Entscheidungsträger). Die…
- **§ 21 Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit**: Für Betriebe, die zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr oder des Bundesministers für Post und Telekommunikation gehören, trifft, wenn mehr als…
- **§ 22 Ausnahmebetriebe**: (1) Auf Saisonbetriebe und Kampagne-Betriebe finden die Vorschriften dieses Abschnitts bei Entlassungen, die durch diese Eigenart der Betriebe bedingt sind…

### Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen

- **§ 23 Geltungsbereich**: (1) Die Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts gelten für Betriebe und Verwaltungen des privaten und des öffentlichen Rechts, vorbehaltlich der…
- **§ 24 Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schifffahrt und des Luftverkehrs**: (1) Die Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts finden nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 auf Arbeitsverhältnisse der Besatzung von Seeschiffen…
- **§ 25 Kündigung in Arbeitskämpfen**: Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen…
- **§ 25a Berlin-Klausel**: Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes…
- **§ 26 Inkrafttreten**: Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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