# Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)

URL: https://consilena.com/coverage/laws/stat_de_tzbfg

- Jurisdiction: Germany
- Type: Federal statute
- Short name: TzBfG
- Identifier: tzbfg
- Current as of: 6 May 2026
- Provisions: 24
- Official text: https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/
- Licence: [Amtliches Werk, § 5 UrhG](https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html)
- Attribution: Source: Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, www.gesetze-im-internet.de. Amtliches Werk (§ 5 UrhG); the published text is not the official version, which appears in the Bundesgesetzblatt.

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## Provisions

### Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften

- **§ 1 Zielsetzung**: Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von…
- **§ 2 Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers**: (1) Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers…
- **§ 3 Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers**: (1) Befristet beschäftigt ist ein Arbeitnehmer mit einem auf bestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag. Ein auf bestimmte Zeit geschlossener Arbeitsvertrag…
- **§ 4 Verbot der Diskriminierung**: (1) Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter…
- **§ 5 Benachteiligungsverbot**: Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten nach diesem Gesetz benachteiligen.

### Zweiter Abschnitt Teilzeitarbeit

- **§ 6 Förderung von Teilzeitarbeit**: Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit nach Maßgabe dieses Gesetzes zu ermöglichen.
- **§ 7 Ausschreibung; Erörterung; Information über freie Arbeitsplätze**: (1) Der Arbeitgeber hat einen Arbeitsplatz, den er öffentlich oder innerhalb des Betriebes ausschreibt, auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, wenn sich…
- **§ 8 Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit**: (1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert…
- **§ 9 Verlängerung der Arbeitszeit**: Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm in Textform den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten…
- **§ 9a Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit**: (1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen…
- **§ 10 Aus- und Weiterbildung**: Der Arbeitgeber hat Sorge zu tragen, dass auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderung der beruflichen Entwicklung…
- **§ 11 Kündigungsverbot**: Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Weigerung eines Arbeitnehmers, von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt zu…
- **§ 12 Arbeit auf Abruf**: (1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf…
- **§ 13 Arbeitsplatzteilung**: (1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass mehrere Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen (Arbeitsplatzteilung). Ist…

### Dritter Abschnitt Befristete Arbeitsverträge

- **§ 14 Zulässigkeit der Befristung**: (1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor…
- **§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages**: (1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. (2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des…
- **§ 16 Folgen unwirksamer Befristung**: Ist die Befristung rechtsunwirksam, so gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen; er kann vom Arbeitgeber frühestens zum…
- **§ 17 Anrufung des Arbeitsgerichts**: Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem…
- **§ 18 Information über unbefristete Arbeitsplätze**: (1) Der Arbeitgeber hat die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. Die…
- **§ 19 Aus- und Weiterbildung**: Der Arbeitgeber hat Sorge zu tragen, dass auch befristet beschäftigte Arbeitnehmer an angemessenen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderung der…
- **§ 20 Information der Arbeitnehmervertretung**: Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmervertretung über die Anzahl der befristet beschäftigten Arbeitnehmer und ihren Anteil an der Gesamtbelegschaft des Betriebes…
- **§ 21 Auflösend bedingte Arbeitsverträge**: Wird der Arbeitsvertrag unter einer auflösenden Bedingung geschlossen, gelten § 4 Absatz 2, § 5, § 14 Absatz 1 und 4, § 15 Absatz 2, 4 und 6 sowie die §§ 16…

### Vierter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften

- **§ 22 Abweichende Vereinbarungen**: (1) Außer in den Fällen des § 9a Absatz 6, § 12 Absatz 6, § 13 Absatz 4 und § 14 Absatz 2 Satz 3 und 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht…
- **§ 23 Besondere gesetzliche Regelungen**: Besondere Regelungen über Teilzeitarbeit und über die Befristung von Arbeitsverträgen nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

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