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Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereigesetz, GwG)

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Provisions

62 in the library

["3. Kapitel: — Aufsicht", "5. Abschnitt: — Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 25 — Reglement"]1
  1. Reglement"]

    Reglement

    — Reglement Die Selbstregulierungsorganisationen erlassen ein Reglement. Das Reglement konkretisiert für die angeschlossenen Finanzintermediäre deren…

["3. Kapitel: — Aufsicht", "5. Abschnitt: — Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 26 — Listen"]1
  1. Listen"]

    Listen

    — Listen Die Selbstregulierungsorganisationen führen Listen über die ihnen angeschlossenen Finanzintermediäre und über die Personen, denen sie den Anschluss…

["6. Kapitel: — Strafbestimmungen und Rechtspflege", "Art. 39 und 40"]1
  1. Strafbestimmungen und Rechtspflege", "Art. 39 und 40"]

    Strafbestimmungen und Rechtspflege", "Art. 39 und 40"]

    Art. 39 und 40 Art. 39 und 40

["3. Kapitel: — Aufsicht", "4. Abschnitt: — Meldestelle für Geldwäscherei", "Art. 23"]1
  1. Meldestelle für Geldwäscherei", "Art. 23"]

    Meldestelle für Geldwäscherei", "Art. 23"]

    Art. 23 Das Bundesamt für Polizei führt die Meldestelle für Geldwäscherei. Die Meldestelle prüft und analysiert die eingegangenen Meldungen. Soweit nötig holt…

["2. Kapitel: — Pflichten", "1. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre", "Art. 4 — Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person"]1
  1. Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person"]

    Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person

    — Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person Der Finanzintermediär muss mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt die wirtschaftlich berechtigte…

["6. Kapitel: — Strafbestimmungen und Rechtspflege", "Art. 37 — Verletzung der Meldepflicht"]1
  1. Verletzung der Meldepflicht"]

    Verletzung der Meldepflicht

    — Verletzung der Meldepflicht Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich die Meldepflicht nach Artikel 9 verletzt. Wer fahrlässig handelt…

["2. Kapitel: — Pflichten", "2. Abschnitt: — Pflichten bei Geldwäschereiverdacht", "Art. 10 — Vermögenssperre"]1
  1. Vermögenssperre"]

    Vermögenssperre

    — Vermögenssperre Der Finanzintermediär sperrt die ihm anvertrauten Vermögenswerte, die mit der Meldung nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a dieses Gesetzes…

["2. Kapitel: — Pflichten", "2. Abschnitt: — Pflichten bei Geldwäschereiverdacht", "Art. 10a — Informationsverbot"]1
  1. Informationsverbot"]

    Informationsverbot

    — Informationsverbot Der Finanzintermediär darf weder Betroffene noch Dritte darüber informieren, dass er eine Meldung nach Artikel 9 dieses Gesetzes oder nach…

["5. Kapitel: — Bearbeitung von Personendaten", "Art. 35 — Bearbeitung durch die Meldestelle"]1
  1. Bearbeitung durch die Meldestelle"]

    Bearbeitung durch die Meldestelle

    — Bearbeitung durch die Meldestelle Die Bearbeitung von Personendaten durch die Meldestelle richtet sich nach dem Bundesgesetz vom 7. Oktober 1994 über…

["2. Kapitel: — Pflichten", "1. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre", "Art. 8 — Organisatorische Massnahmen"]1
  1. Organisatorische Massnahmen"]

    Organisatorische Massnahmen

    — Organisatorische Massnahmen Die Finanzintermediäre treffen in ihrem Bereich die Massnahmen, die zur Verhinderung der Geldwäscherei und der…

["3. Kapitel: — Aufsicht", "5. Abschnitt: — Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 26a — Inländische Gruppengesellschaften"]1
  1. Inländische Gruppengesellschaften"]

    Inländische Gruppengesellschaften

    — Inländische Gruppengesellschaften Für Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3, die eine inländische Gruppengesellschaft eines Finanzintermediärs nach…

["3. Kapitel: — Aufsicht", "3. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 2", "Art. 17"]1
  1. Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 2", "Art. 17"]

    Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 2", "Art. 17"]

    Art. 17 Die Sorgfaltspflichten nach dem 2. Kapitel und nach der Geldspielgesetzgebung werden auf dem Verordnungsweg konkretisiert durch: a. die FINMA für die…

["4. Kapitel: — Amtshilfe", "2. Abschnitt: — Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden", "Art. 32 — Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden"]1
  1. Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden"]

    Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden

    — Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden Für die Meldestelle richtet sich die Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden nach…

["5. Kapitel: — Bearbeitung von Personendaten", "Art. 35a — Überprüfung"]1
  1. Überprüfung"]

    Überprüfung

    — Überprüfung Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Meldestelle mittels Abrufverfahren überprüfen, ob die ihr gemeldete oder bei ihr angezeigte Person in einer…

["4. Kapitel: — Amtshilfe", "1a. Abschnitt: — Zusammenarbeit mit den Aufsichtsorganisationen und den Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 29b"]1
  1. Zusammenarbeit mit den Aufsichtsorganisationen und den Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 29b"]

    Zusammenarbeit mit den Aufsichtsorganisationen und den Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 29b"]

    Art. 29b Die Meldestelle kann mit den Aufsichtsorganisationen und den Selbstregulierungsorganisationen alle Auskünfte austauschen, die für die Anwendung dieses…

["4. Kapitel: — Amtshilfe", "2. Abschnitt: — Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden", "Art. 31a — Anwendbare Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1994 über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes"]1
  1. Anwendbare Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1994 über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes"]

    Anwendbare Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1994 über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes

    — Anwendbare Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1994 über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes Soweit dieses Gesetz bezüglich…

["3. Kapitel: — Aufsicht", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 14 — Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation"]1
  1. Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation"]

    Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation

    — Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3 müssen sich einer Selbstregulierungsorganisation anschliessen…

["3. Kapitel: — Aufsicht", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 13"]1
  1. Allgemeine Bestimmungen", "Art. 13"]

    Allgemeine Bestimmungen", "Art. 13"]

    Art. 13 Art. 13

["2. Kapitel: — Pflichten", "2. Abschnitt: — Pflichten bei Geldwäschereiverdacht", "Art. 9a — Kundenaufträge betreffend die gemeldeten Vermögenswerte"]1
  1. Kundenaufträge betreffend die gemeldeten Vermögenswerte"]

    Kundenaufträge betreffend die gemeldeten Vermögenswerte

    — Kundenaufträge betreffend die gemeldeten Vermögenswerte Während der durch die Meldestelle durchgeführten Analyse nach Artikel 23 Absatz 2 führt der…

["5. Kapitel: — Bearbeitung von Personendaten", "Art. 34 — Datenbanken und Akten im Zusammenhang mit den Meldungen und den an die Meldestelle herausgegebenen Informationen"]1
  1. Datenbanken und Akten im Zusammenhang mit den Meldungen und den an die Meldestelle herausgegebenen Informationen"]

    Datenbanken und Akten im Zusammenhang mit den Meldungen und den an die Meldestelle herausgegebenen Informationen

    — Datenbanken und Akten im Zusammenhang mit den Meldungen und den an die Meldestelle herausgegebenen Informationen Die Finanzintermediäre führen separate…

["2. Kapitel: — Pflichten", "2. Abschnitt: — Pflichten bei Geldwäschereiverdacht", "Art. 9 — Meldepflicht"]1
  1. Meldepflicht"]

    Meldepflicht

    — Meldepflicht Ein Finanzintermediär muss der Meldestelle für Geldwäscherei nach Artikel 23 (Meldestelle) unverzüglich Meldung erstatten, wenn er: a. weiss…

["3. Kapitel: — Aufsicht", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 15 — Prüfpflicht für Händlerinnen und Händler"]1
  1. Prüfpflicht für Händlerinnen und Händler"]

    Prüfpflicht für Händlerinnen und Händler

    — Prüfpflicht für Händlerinnen und Händler Händlerinnen und Händler mit den Sorgfaltspflichten nach Artikel 8a müssen ein Revisionsunternehmen beauftragen, zu…

["2. Kapitel: — Pflichten", "1. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre", "Art. 6 — Besondere Sorgfaltspflichten"]1
  1. Besondere Sorgfaltspflichten"]

    Besondere Sorgfaltspflichten

    — Besondere Sorgfaltspflichten Der Finanzintermediär ist verpflichtet, Art und Zweck der von der Vertragspartei gewünschten Geschäftsbeziehung zu…

["3. Kapitel: — Aufsicht", "3a. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19b"]1
  1. Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19b"]

    Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19b"]

    Art. 19b Art. 19b

["2. Kapitel: — Pflichten", "3. Abschnitt: — Herausgabe von Informationen", "Art. 11a"]1
  1. Herausgabe von Informationen", "Art. 11a"]

    Herausgabe von Informationen", "Art. 11a"]

    Art. 11a Benötigt die Meldestelle zusätzliche Informationen für die Analyse einer bei ihr nach Artikel 9 dieses Gesetzes oder nach Artikel 305ter Absatz 2 StGB…

["7. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 42 — Übergangsbestimmung zur Änderung vom 15. Juni 2018"]1
  1. Übergangsbestimmung zur Änderung vom 15. Juni 2018"]

    Übergangsbestimmung zur Änderung vom 15. Juni 2018

    — Übergangsbestimmung zur Änderung vom 15. Juni 2018 Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3, die bei Inkrafttreten der Änderung vom 15. Juni 2018 über eine…

["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 2 — Geltungsbereich"]1
  1. Geltungsbereich"]

    Geltungsbereich

    — Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt: a. für Finanzintermediäre; b. für natürliche und juristische Personen, die gewerblich mit Gütern handeln und dabei…

["4. Kapitel: — Amtshilfe", "2. Abschnitt: — Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden", "Art. 30 — Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen"]1
  1. Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen"]

    Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen

    — Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen Die Meldestelle kann die Personendaten und übrigen Informationen, die bei ihr vorhanden sind oder von ihr nach…

["3. Kapitel: — Aufsicht", "5. Abschnitt: — Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 28 — Entzug der Anerkennung"]1
  1. Entzug der Anerkennung"]

    Entzug der Anerkennung

    — Entzug der Anerkennung Die FINMA entzieht einer Selbstregulierungsorganisation auf Grund von Artikel 37 FINMAG die Anerkennung nicht ohne vorgängige…

["3. Kapitel: — Aufsicht", "2. Abschnitt: — Meldepflicht der Aufsichtsbehörden und der Aufsichtsorganisationen", "Art. 16"]1
  1. Meldepflicht der Aufsichtsbehörden und der Aufsichtsorganisationen", "Art. 16"]

    Meldepflicht der Aufsichtsbehörden und der Aufsichtsorganisationen", "Art. 16"]

    Art. 16 Die FINMA, die ESBK, die interkantonale Behörde, das Zentralamt und die Aufsichtsorganisationen erstatten der Meldestelle unverzüglich Meldung, wenn…

["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 1 — Gegenstand"]1
  1. Gegenstand"]

    Gegenstand

    — Gegenstand Dieses Gesetz regelt die Bekämpfung der Geldwäscherei im Sinne von Artikel 305bis des Strafgesetzbuches (StGB), die Bekämpfung der…

["4. Kapitel: — Amtshilfe", "2. Abschnitt: — Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden", "Art. 31 — Auskunftsverweigerung"]1
  1. Auskunftsverweigerung"]

    Auskunftsverweigerung

    — Auskunftsverweigerung Dem Ersuchen einer ausländischen Meldestelle wird nicht entsprochen, wenn: a. das Ersuchen keinen Bezug zur Schweiz aufweist; b. das…

["3. Kapitel: — Aufsicht", "5. Abschnitt: — Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 24 — Anerkennung"]1
  1. Anerkennung"]

    Anerkennung

    — Anerkennung Als Selbstregulierungsorganisationen werden Organisationen anerkannt, die: a. über ein Reglement nach Artikel 25 verfügen; b. darüber wachen…

["3. Kapitel: — Aufsicht", "3a. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 21 und 22"]1
  1. Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 21 und 22"]

    Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 21 und 22"]

    Art. 21 und 22 Art. 21 und 22

["3. Kapitel: — Aufsicht", "3a. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19a"]1
  1. Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19a"]

    Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19a"]

    Art. 19a Art. 19a

["3. Kapitel: — Aufsicht", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 12 — Zuständigkeit"]1
  1. Zuständigkeit"]

    Zuständigkeit

    — Zuständigkeit Die Aufsicht über die Einhaltung der Pflichten nach dem 2. Kapitel liegt für Finanzintermediäre: a. nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben…

["3. Kapitel: — Aufsicht", "5. Abschnitt: — Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 24a — Zulassung der Prüfgesellschaften und leitenden Prüferinnen und Prüfer"]1
  1. Zulassung der Prüfgesellschaften und leitenden Prüferinnen und Prüfer"]

    Zulassung der Prüfgesellschaften und leitenden Prüferinnen und Prüfer

    — Zulassung der Prüfgesellschaften und leitenden Prüferinnen und Prüfer Die Selbstregulierungsorganisation erteilt den Prüfgesellschaften sowie den leitenden…

["7. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 44 — Referendum und Inkrafttreten"]1
  1. Referendum und Inkrafttreten"]

    Referendum und Inkrafttreten

    — Referendum und Inkrafttreten Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Datum des Inkrafttretens: 1…

["3. Kapitel: — Aufsicht", "3a. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 18a — Öffentliches Verzeichnis"]1
  1. Öffentliches Verzeichnis"]

    Öffentliches Verzeichnis

    — Öffentliches Verzeichnis Die FINMA führt ein Verzeichnis der Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3, die einer Selbstregulierungsorganisation…

["6. Kapitel: — Strafbestimmungen und Rechtspflege", "Art. 36"]1
  1. Strafbestimmungen und Rechtspflege", "Art. 36"]

    Strafbestimmungen und Rechtspflege", "Art. 36"]

    Art. 36 Art. 36

["4. Kapitel: — Amtshilfe", "1. Abschnitt: — Zusammenarbeit inländischer Behörden", "Art. 29 — Informationsaustausch unter Behörden"]1
  1. Informationsaustausch unter Behörden"]

    Informationsaustausch unter Behörden

    — Informationsaustausch unter Behörden Die FINMA, die ESBK, die interkantonale Behörde, das Zentralamt und die Meldestelle können einander alle Auskünfte…

["2. Kapitel: — Pflichten", "1a. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Händlerinnen und Händler", "Art. 8a"]1
  1. Sorgfaltspflichten der Händlerinnen und Händler", "Art. 8a"]

    Sorgfaltspflichten der Händlerinnen und Händler", "Art. 8a"]

    Art. 8a Händlerinnen und Händler nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b müssen folgende Pflichten erfüllen, wenn sie im Rahmen eines Handelsgeschäfts mehr als 100…

["2. Kapitel: — Pflichten", "1. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre", "Art. 5 — Erneute Identifizierung oder Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person"]1
  1. Erneute Identifizierung oder Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person"]

    Erneute Identifizierung oder Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person

    — Erneute Identifizierung oder Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person Entstehen im Laufe der Geschäftsbeziehung Zweifel über die Identität der…

["6. Kapitel: — Strafbestimmungen und Rechtspflege", "Art. 38 — Verletzung der Prüfpflicht"]1
  1. Verletzung der Prüfpflicht"]

    Verletzung der Prüfpflicht

    — Verletzung der Prüfpflicht Eine Händlerin oder ein Händler, die oder der vorsätzlich die Pflicht nach Artikel 15 verletzt, ein Revisionsunternehmen zu…

["2. Kapitel: — Pflichten", "1. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre", "Art. 7 — Dokumentationspflicht"]1
  1. Dokumentationspflicht"]

    Dokumentationspflicht

    — Dokumentationspflicht Der Finanzintermediär muss über die getätigten Transaktionen und über die nach diesem Gesetz erforderlichen Abklärungen Belege so…

["3. Kapitel: — Aufsicht", "3a. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19"]1
  1. Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19"]

    Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19"]

    Art. 19 Art. 19

["2. Kapitel: — Pflichten", "1. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre", "Art. 7a — Vermögenswerte von geringem Wert"]1
  1. Vermögenswerte von geringem Wert"]

    Vermögenswerte von geringem Wert

    — Vermögenswerte von geringem Wert Der Finanzintermediär kann auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten (Art. 3–7) verzichten, wenn die Geschäftsbeziehung nur…

["7. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 43 — Änderung bisherigen Rechts"]1
  1. Änderung bisherigen Rechts"]

    Änderung bisherigen Rechts

    — Änderung bisherigen Rechts Betrifft nur den französischen Text.

["4. Kapitel: — Amtshilfe", "1. Abschnitt: — Zusammenarbeit inländischer Behörden", "Art. 29a — Strafbehörden"]1
  1. Strafbehörden"]

    Strafbehörden

    — Strafbehörden Die Strafbehörden melden der Meldestelle umgehend sämtliche hängigen Verfahren im Zusammenhang mit den Artikeln 260ter, 260quinquies Absatz 1…

["3. Kapitel: — Aufsicht", "3a. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 20 — Tätigkeit ohne Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation"]1
  1. Tätigkeit ohne Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation"]

    Tätigkeit ohne Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation

    — Tätigkeit ohne Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation Die FINMA kann gegen Finanzintermediäre, welche die Pflicht zum Anschluss an eine anerkannte…

["7. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 41 — Vollzug"]1
  1. Vollzug"]

    Vollzug

    — Vollzug Der Bundesrat erlässt die zur Umsetzung dieses Gesetzes notwendigen Bestimmungen. Er kann die FINMA, die ESBK, das EJPD sowie das BAZG ermächtigen…

["3. Kapitel: — Aufsicht", "3a. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 18 — Aufgaben der FINMA"]1
  1. Aufgaben der FINMA"]

    Aufgaben der FINMA

    — Aufgaben der FINMA Die FINMA hat im Rahmen der Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3 folgende Aufgaben: a. Sie anerkennt die…

["3. Kapitel: — Aufsicht", "3b. Abschnitt: — Weiterleitung von Daten über terroristische Aktivitäten", "Art. 22a"]1
  1. Weiterleitung von Daten über terroristische Aktivitäten", "Art. 22a"]

    Weiterleitung von Daten über terroristische Aktivitäten", "Art. 22a"]

    Art. 22a Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) leitet der FINMA, der ESBK, der interkantonalen Behörde und dem Zentralamt Daten weiter, die es von einem…

["2. Kapitel: — Pflichten", "1. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre", "Art. 3 — Identifizierung der Vertragspartei"]1
  1. Identifizierung der Vertragspartei"]

    Identifizierung der Vertragspartei

    — Identifizierung der Vertragspartei Der Finanzintermediär muss bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen die Vertragspartei aufgrund eines beweiskräftigen…

["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 2a — Begriffe"]1
  1. Begriffe"]

    Begriffe

    — Begriffe Als politisch exponierte Person im Sinne dieses Gesetzes gelten: a. Personen, die im Ausland mit führenden öffentlichen Funktionen betraut sind oder…

["2. Kapitel: — Pflichten", "2. Abschnitt: — Pflichten bei Geldwäschereiverdacht", "Art. 11 — Straf- und Haftungsausschluss"]1
  1. Straf- und Haftungsausschluss"]

    Straf- und Haftungsausschluss

    — Straf- und Haftungsausschluss Wer guten Glaubens Meldung nach Artikel 9 erstattet oder eine Vermögenssperre nach Artikel 10 vornimmt, kann nicht wegen…

["5. Kapitel: — Bearbeitung von Personendaten", "Art. 33 — Grundsatz"]1
  1. Grundsatz"]

    Grundsatz

    — Grundsatz Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach dem Datenschutzgesetz vom 25. September 2020.

["3. Kapitel: — Aufsicht", "5. Abschnitt: — Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 27 — Informationsaustausch und Meldepflicht"]1
  1. Informationsaustausch und Meldepflicht"]

    Informationsaustausch und Meldepflicht

    — Informationsaustausch und Meldepflicht Die Selbstregulierungsorganisationen und die FINMA können untereinander alle Auskünfte und Unterlagen austauschen, die…

["2. Kapitel: — Pflichten", "2. Abschnitt: — Pflichten bei Geldwäschereiverdacht", "Art. 9b — Abbruch der Geschäftsbeziehung"]1
  1. Abbruch der Geschäftsbeziehung"]

    Abbruch der Geschäftsbeziehung

    — Abbruch der Geschäftsbeziehung Teilt die Meldestelle nach einer Meldung nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a dieses Gesetzes oder nach Artikel 305ter Absatz 2…

["2. Kapitel: — Pflichten", "2. Abschnitt: — Pflichten bei Geldwäschereiverdacht", "Art. 9 — Meldepflicht"]1
  1. Meldepflicht"]

    Meldepflicht

    — Meldepflicht 4. der Terrorismusfinanzierung (Art. 260quinquies Abs. 1 StGB) dienen; b. Verhandlungen zur Aufnahme einer Geschäftsbeziehung wegen eines…

["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 2 — Geltungsbereich"]1
  1. Geltungsbereich"]

    Geltungsbereich

    — Geltungsbereich 20. Juni 1933 (EMKG). Finanzintermediäre sind auch Personen, die berufsmässig fremde Vermögenswerte annehmen oder aufbewahren oder helfen…

["4. Kapitel: — Amtshilfe", "2. Abschnitt: — Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden", "Art. 30 — Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen"]1
  1. Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen"]

    Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen

    — Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen 2. für die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Geldwäscherei und deren Vortaten, der organisierten…

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