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Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereigesetz, GwG)
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["3. Kapitel: — Aufsicht", "5. Abschnitt: — Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 25 — Reglement"]1
- Reglement"]
Reglement
— Reglement Die Selbstregulierungsorganisationen erlassen ein Reglement. Das Reglement konkretisiert für die angeschlossenen Finanzintermediäre deren…
["3. Kapitel: — Aufsicht", "5. Abschnitt: — Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 26 — Listen"]1
- Listen"]
Listen
— Listen Die Selbstregulierungsorganisationen führen Listen über die ihnen angeschlossenen Finanzintermediäre und über die Personen, denen sie den Anschluss…
["6. Kapitel: — Strafbestimmungen und Rechtspflege", "Art. 39 und 40"]1
- Strafbestimmungen und Rechtspflege", "Art. 39 und 40"]
Strafbestimmungen und Rechtspflege", "Art. 39 und 40"]
Art. 39 und 40 Art. 39 und 40
["3. Kapitel: — Aufsicht", "4. Abschnitt: — Meldestelle für Geldwäscherei", "Art. 23"]1
- Meldestelle für Geldwäscherei", "Art. 23"]
Meldestelle für Geldwäscherei", "Art. 23"]
Art. 23 Das Bundesamt für Polizei führt die Meldestelle für Geldwäscherei. Die Meldestelle prüft und analysiert die eingegangenen Meldungen. Soweit nötig holt…
["2. Kapitel: — Pflichten", "1. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre", "Art. 4 — Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person"]1
- Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person"]
Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person
— Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person Der Finanzintermediär muss mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt die wirtschaftlich berechtigte…
["6. Kapitel: — Strafbestimmungen und Rechtspflege", "Art. 37 — Verletzung der Meldepflicht"]1
- Verletzung der Meldepflicht"]
Verletzung der Meldepflicht
— Verletzung der Meldepflicht Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich die Meldepflicht nach Artikel 9 verletzt. Wer fahrlässig handelt…
["2. Kapitel: — Pflichten", "2. Abschnitt: — Pflichten bei Geldwäschereiverdacht", "Art. 10 — Vermögenssperre"]1
- Vermögenssperre"]
Vermögenssperre
— Vermögenssperre Der Finanzintermediär sperrt die ihm anvertrauten Vermögenswerte, die mit der Meldung nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a dieses Gesetzes…
["2. Kapitel: — Pflichten", "2. Abschnitt: — Pflichten bei Geldwäschereiverdacht", "Art. 10a — Informationsverbot"]1
- Informationsverbot"]
Informationsverbot
— Informationsverbot Der Finanzintermediär darf weder Betroffene noch Dritte darüber informieren, dass er eine Meldung nach Artikel 9 dieses Gesetzes oder nach…
["5. Kapitel: — Bearbeitung von Personendaten", "Art. 35 — Bearbeitung durch die Meldestelle"]1
- Bearbeitung durch die Meldestelle"]
Bearbeitung durch die Meldestelle
— Bearbeitung durch die Meldestelle Die Bearbeitung von Personendaten durch die Meldestelle richtet sich nach dem Bundesgesetz vom 7. Oktober 1994 über…
["2. Kapitel: — Pflichten", "1. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre", "Art. 8 — Organisatorische Massnahmen"]1
- Organisatorische Massnahmen"]
Organisatorische Massnahmen
— Organisatorische Massnahmen Die Finanzintermediäre treffen in ihrem Bereich die Massnahmen, die zur Verhinderung der Geldwäscherei und der…
["3. Kapitel: — Aufsicht", "5. Abschnitt: — Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 26a — Inländische Gruppengesellschaften"]1
- Inländische Gruppengesellschaften"]
Inländische Gruppengesellschaften
— Inländische Gruppengesellschaften Für Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3, die eine inländische Gruppengesellschaft eines Finanzintermediärs nach…
["3. Kapitel: — Aufsicht", "3. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 2", "Art. 17"]1
- Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 2", "Art. 17"]
Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 2", "Art. 17"]
Art. 17 Die Sorgfaltspflichten nach dem 2. Kapitel und nach der Geldspielgesetzgebung werden auf dem Verordnungsweg konkretisiert durch: a. die FINMA für die…
["4. Kapitel: — Amtshilfe", "2. Abschnitt: — Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden", "Art. 32 — Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden"]1
- Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden"]
Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden
— Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden Für die Meldestelle richtet sich die Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden nach…
["5. Kapitel: — Bearbeitung von Personendaten", "Art. 35a — Überprüfung"]1
- Überprüfung"]
Überprüfung
— Überprüfung Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Meldestelle mittels Abrufverfahren überprüfen, ob die ihr gemeldete oder bei ihr angezeigte Person in einer…
["4. Kapitel: — Amtshilfe", "1a. Abschnitt: — Zusammenarbeit mit den Aufsichtsorganisationen und den Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 29b"]1
- Zusammenarbeit mit den Aufsichtsorganisationen und den Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 29b"]
Zusammenarbeit mit den Aufsichtsorganisationen und den Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 29b"]
Art. 29b Die Meldestelle kann mit den Aufsichtsorganisationen und den Selbstregulierungsorganisationen alle Auskünfte austauschen, die für die Anwendung dieses…
["4. Kapitel: — Amtshilfe", "2. Abschnitt: — Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden", "Art. 31a — Anwendbare Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1994 über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes"]1
- Anwendbare Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1994 über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes"]
Anwendbare Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1994 über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes
— Anwendbare Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1994 über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes Soweit dieses Gesetz bezüglich…
["3. Kapitel: — Aufsicht", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 14 — Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation"]1
- Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation"]
Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation
— Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3 müssen sich einer Selbstregulierungsorganisation anschliessen…
["3. Kapitel: — Aufsicht", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 13"]1
- Allgemeine Bestimmungen", "Art. 13"]
Allgemeine Bestimmungen", "Art. 13"]
Art. 13 Art. 13
["2. Kapitel: — Pflichten", "2. Abschnitt: — Pflichten bei Geldwäschereiverdacht", "Art. 9a — Kundenaufträge betreffend die gemeldeten Vermögenswerte"]1
- Kundenaufträge betreffend die gemeldeten Vermögenswerte"]
Kundenaufträge betreffend die gemeldeten Vermögenswerte
— Kundenaufträge betreffend die gemeldeten Vermögenswerte Während der durch die Meldestelle durchgeführten Analyse nach Artikel 23 Absatz 2 führt der…
["5. Kapitel: — Bearbeitung von Personendaten", "Art. 34 — Datenbanken und Akten im Zusammenhang mit den Meldungen und den an die Meldestelle herausgegebenen Informationen"]1
- Datenbanken und Akten im Zusammenhang mit den Meldungen und den an die Meldestelle herausgegebenen Informationen"]
Datenbanken und Akten im Zusammenhang mit den Meldungen und den an die Meldestelle herausgegebenen Informationen
— Datenbanken und Akten im Zusammenhang mit den Meldungen und den an die Meldestelle herausgegebenen Informationen Die Finanzintermediäre führen separate…
["2. Kapitel: — Pflichten", "2. Abschnitt: — Pflichten bei Geldwäschereiverdacht", "Art. 9 — Meldepflicht"]1
- Meldepflicht"]
Meldepflicht
— Meldepflicht Ein Finanzintermediär muss der Meldestelle für Geldwäscherei nach Artikel 23 (Meldestelle) unverzüglich Meldung erstatten, wenn er: a. weiss…
["3. Kapitel: — Aufsicht", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 15 — Prüfpflicht für Händlerinnen und Händler"]1
- Prüfpflicht für Händlerinnen und Händler"]
Prüfpflicht für Händlerinnen und Händler
— Prüfpflicht für Händlerinnen und Händler Händlerinnen und Händler mit den Sorgfaltspflichten nach Artikel 8a müssen ein Revisionsunternehmen beauftragen, zu…
["2. Kapitel: — Pflichten", "1. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre", "Art. 6 — Besondere Sorgfaltspflichten"]1
- Besondere Sorgfaltspflichten"]
Besondere Sorgfaltspflichten
— Besondere Sorgfaltspflichten Der Finanzintermediär ist verpflichtet, Art und Zweck der von der Vertragspartei gewünschten Geschäftsbeziehung zu…
["3. Kapitel: — Aufsicht", "3a. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19b"]1
- Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19b"]
Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19b"]
Art. 19b Art. 19b
["2. Kapitel: — Pflichten", "3. Abschnitt: — Herausgabe von Informationen", "Art. 11a"]1
- Herausgabe von Informationen", "Art. 11a"]
Herausgabe von Informationen", "Art. 11a"]
Art. 11a Benötigt die Meldestelle zusätzliche Informationen für die Analyse einer bei ihr nach Artikel 9 dieses Gesetzes oder nach Artikel 305ter Absatz 2 StGB…
["7. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 42 — Übergangsbestimmung zur Änderung vom 15. Juni 2018"]1
- Übergangsbestimmung zur Änderung vom 15. Juni 2018"]
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 15. Juni 2018
— Übergangsbestimmung zur Änderung vom 15. Juni 2018 Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3, die bei Inkrafttreten der Änderung vom 15. Juni 2018 über eine…
["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 2 — Geltungsbereich"]1
- Geltungsbereich"]
Geltungsbereich
— Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt: a. für Finanzintermediäre; b. für natürliche und juristische Personen, die gewerblich mit Gütern handeln und dabei…
["4. Kapitel: — Amtshilfe", "2. Abschnitt: — Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden", "Art. 30 — Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen"]1
- Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen"]
Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen
— Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen Die Meldestelle kann die Personendaten und übrigen Informationen, die bei ihr vorhanden sind oder von ihr nach…
["3. Kapitel: — Aufsicht", "5. Abschnitt: — Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 28 — Entzug der Anerkennung"]1
- Entzug der Anerkennung"]
Entzug der Anerkennung
— Entzug der Anerkennung Die FINMA entzieht einer Selbstregulierungsorganisation auf Grund von Artikel 37 FINMAG die Anerkennung nicht ohne vorgängige…
["3. Kapitel: — Aufsicht", "2. Abschnitt: — Meldepflicht der Aufsichtsbehörden und der Aufsichtsorganisationen", "Art. 16"]1
- Meldepflicht der Aufsichtsbehörden und der Aufsichtsorganisationen", "Art. 16"]
Meldepflicht der Aufsichtsbehörden und der Aufsichtsorganisationen", "Art. 16"]
Art. 16 Die FINMA, die ESBK, die interkantonale Behörde, das Zentralamt und die Aufsichtsorganisationen erstatten der Meldestelle unverzüglich Meldung, wenn…
["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 1 — Gegenstand"]1
- Gegenstand"]
Gegenstand
— Gegenstand Dieses Gesetz regelt die Bekämpfung der Geldwäscherei im Sinne von Artikel 305bis des Strafgesetzbuches (StGB), die Bekämpfung der…
["4. Kapitel: — Amtshilfe", "2. Abschnitt: — Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden", "Art. 31 — Auskunftsverweigerung"]1
- Auskunftsverweigerung"]
Auskunftsverweigerung
— Auskunftsverweigerung Dem Ersuchen einer ausländischen Meldestelle wird nicht entsprochen, wenn: a. das Ersuchen keinen Bezug zur Schweiz aufweist; b. das…
["3. Kapitel: — Aufsicht", "5. Abschnitt: — Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 24 — Anerkennung"]1
- Anerkennung"]
Anerkennung
— Anerkennung Als Selbstregulierungsorganisationen werden Organisationen anerkannt, die: a. über ein Reglement nach Artikel 25 verfügen; b. darüber wachen…
["3. Kapitel: — Aufsicht", "3a. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 21 und 22"]1
- Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 21 und 22"]
Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 21 und 22"]
Art. 21 und 22 Art. 21 und 22
["3. Kapitel: — Aufsicht", "3a. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19a"]1
- Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19a"]
Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19a"]
Art. 19a Art. 19a
["3. Kapitel: — Aufsicht", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 12 — Zuständigkeit"]1
- Zuständigkeit"]
Zuständigkeit
— Zuständigkeit Die Aufsicht über die Einhaltung der Pflichten nach dem 2. Kapitel liegt für Finanzintermediäre: a. nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben…
["3. Kapitel: — Aufsicht", "5. Abschnitt: — Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 24a — Zulassung der Prüfgesellschaften und leitenden Prüferinnen und Prüfer"]1
- Zulassung der Prüfgesellschaften und leitenden Prüferinnen und Prüfer"]
Zulassung der Prüfgesellschaften und leitenden Prüferinnen und Prüfer
— Zulassung der Prüfgesellschaften und leitenden Prüferinnen und Prüfer Die Selbstregulierungsorganisation erteilt den Prüfgesellschaften sowie den leitenden…
["7. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 44 — Referendum und Inkrafttreten"]1
- Referendum und Inkrafttreten"]
Referendum und Inkrafttreten
— Referendum und Inkrafttreten Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Datum des Inkrafttretens: 1…
["3. Kapitel: — Aufsicht", "3a. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 18a — Öffentliches Verzeichnis"]1
- Öffentliches Verzeichnis"]
Öffentliches Verzeichnis
— Öffentliches Verzeichnis Die FINMA führt ein Verzeichnis der Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3, die einer Selbstregulierungsorganisation…
["6. Kapitel: — Strafbestimmungen und Rechtspflege", "Art. 36"]1
- Strafbestimmungen und Rechtspflege", "Art. 36"]
Strafbestimmungen und Rechtspflege", "Art. 36"]
Art. 36 Art. 36
["4. Kapitel: — Amtshilfe", "1. Abschnitt: — Zusammenarbeit inländischer Behörden", "Art. 29 — Informationsaustausch unter Behörden"]1
- Informationsaustausch unter Behörden"]
Informationsaustausch unter Behörden
— Informationsaustausch unter Behörden Die FINMA, die ESBK, die interkantonale Behörde, das Zentralamt und die Meldestelle können einander alle Auskünfte…
["2. Kapitel: — Pflichten", "1a. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Händlerinnen und Händler", "Art. 8a"]1
- Sorgfaltspflichten der Händlerinnen und Händler", "Art. 8a"]
Sorgfaltspflichten der Händlerinnen und Händler", "Art. 8a"]
Art. 8a Händlerinnen und Händler nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b müssen folgende Pflichten erfüllen, wenn sie im Rahmen eines Handelsgeschäfts mehr als 100…
["2. Kapitel: — Pflichten", "1. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre", "Art. 5 — Erneute Identifizierung oder Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person"]1
- Erneute Identifizierung oder Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person"]
Erneute Identifizierung oder Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person
— Erneute Identifizierung oder Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person Entstehen im Laufe der Geschäftsbeziehung Zweifel über die Identität der…
["6. Kapitel: — Strafbestimmungen und Rechtspflege", "Art. 38 — Verletzung der Prüfpflicht"]1
- Verletzung der Prüfpflicht"]
Verletzung der Prüfpflicht
— Verletzung der Prüfpflicht Eine Händlerin oder ein Händler, die oder der vorsätzlich die Pflicht nach Artikel 15 verletzt, ein Revisionsunternehmen zu…
["2. Kapitel: — Pflichten", "1. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre", "Art. 7 — Dokumentationspflicht"]1
- Dokumentationspflicht"]
Dokumentationspflicht
— Dokumentationspflicht Der Finanzintermediär muss über die getätigten Transaktionen und über die nach diesem Gesetz erforderlichen Abklärungen Belege so…
["3. Kapitel: — Aufsicht", "3a. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19"]1
- Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19"]
Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 19"]
Art. 19 Art. 19
["2. Kapitel: — Pflichten", "1. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre", "Art. 7a — Vermögenswerte von geringem Wert"]1
- Vermögenswerte von geringem Wert"]
Vermögenswerte von geringem Wert
— Vermögenswerte von geringem Wert Der Finanzintermediär kann auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten (Art. 3–7) verzichten, wenn die Geschäftsbeziehung nur…
["7. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 43 — Änderung bisherigen Rechts"]1
- Änderung bisherigen Rechts"]
Änderung bisherigen Rechts
— Änderung bisherigen Rechts Betrifft nur den französischen Text.
["4. Kapitel: — Amtshilfe", "1. Abschnitt: — Zusammenarbeit inländischer Behörden", "Art. 29a — Strafbehörden"]1
- Strafbehörden"]
Strafbehörden
— Strafbehörden Die Strafbehörden melden der Meldestelle umgehend sämtliche hängigen Verfahren im Zusammenhang mit den Artikeln 260ter, 260quinquies Absatz 1…
["3. Kapitel: — Aufsicht", "3a. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 20 — Tätigkeit ohne Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation"]1
- Tätigkeit ohne Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation"]
Tätigkeit ohne Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation
— Tätigkeit ohne Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation Die FINMA kann gegen Finanzintermediäre, welche die Pflicht zum Anschluss an eine anerkannte…
["7. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 41 — Vollzug"]1
- Vollzug"]
Vollzug
— Vollzug Der Bundesrat erlässt die zur Umsetzung dieses Gesetzes notwendigen Bestimmungen. Er kann die FINMA, die ESBK, das EJPD sowie das BAZG ermächtigen…
["3. Kapitel: — Aufsicht", "3a. Abschnitt: — Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3", "Art. 18 — Aufgaben der FINMA"]1
- Aufgaben der FINMA"]
Aufgaben der FINMA
— Aufgaben der FINMA Die FINMA hat im Rahmen der Aufsicht über die Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3 folgende Aufgaben: a. Sie anerkennt die…
["3. Kapitel: — Aufsicht", "3b. Abschnitt: — Weiterleitung von Daten über terroristische Aktivitäten", "Art. 22a"]1
- Weiterleitung von Daten über terroristische Aktivitäten", "Art. 22a"]
Weiterleitung von Daten über terroristische Aktivitäten", "Art. 22a"]
Art. 22a Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) leitet der FINMA, der ESBK, der interkantonalen Behörde und dem Zentralamt Daten weiter, die es von einem…
["2. Kapitel: — Pflichten", "1. Abschnitt: — Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre", "Art. 3 — Identifizierung der Vertragspartei"]1
- Identifizierung der Vertragspartei"]
Identifizierung der Vertragspartei
— Identifizierung der Vertragspartei Der Finanzintermediär muss bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen die Vertragspartei aufgrund eines beweiskräftigen…
["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 2a — Begriffe"]1
- Begriffe"]
Begriffe
— Begriffe Als politisch exponierte Person im Sinne dieses Gesetzes gelten: a. Personen, die im Ausland mit führenden öffentlichen Funktionen betraut sind oder…
["2. Kapitel: — Pflichten", "2. Abschnitt: — Pflichten bei Geldwäschereiverdacht", "Art. 11 — Straf- und Haftungsausschluss"]1
- Straf- und Haftungsausschluss"]
Straf- und Haftungsausschluss
— Straf- und Haftungsausschluss Wer guten Glaubens Meldung nach Artikel 9 erstattet oder eine Vermögenssperre nach Artikel 10 vornimmt, kann nicht wegen…
["5. Kapitel: — Bearbeitung von Personendaten", "Art. 33 — Grundsatz"]1
- Grundsatz"]
Grundsatz
— Grundsatz Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach dem Datenschutzgesetz vom 25. September 2020.
["3. Kapitel: — Aufsicht", "5. Abschnitt: — Selbstregulierungsorganisationen", "Art. 27 — Informationsaustausch und Meldepflicht"]1
- Informationsaustausch und Meldepflicht"]
Informationsaustausch und Meldepflicht
— Informationsaustausch und Meldepflicht Die Selbstregulierungsorganisationen und die FINMA können untereinander alle Auskünfte und Unterlagen austauschen, die…
["2. Kapitel: — Pflichten", "2. Abschnitt: — Pflichten bei Geldwäschereiverdacht", "Art. 9b — Abbruch der Geschäftsbeziehung"]1
- Abbruch der Geschäftsbeziehung"]
Abbruch der Geschäftsbeziehung
— Abbruch der Geschäftsbeziehung Teilt die Meldestelle nach einer Meldung nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a dieses Gesetzes oder nach Artikel 305ter Absatz 2…
["2. Kapitel: — Pflichten", "2. Abschnitt: — Pflichten bei Geldwäschereiverdacht", "Art. 9 — Meldepflicht"]1
- Meldepflicht"]
Meldepflicht
— Meldepflicht 4. der Terrorismusfinanzierung (Art. 260quinquies Abs. 1 StGB) dienen; b. Verhandlungen zur Aufnahme einer Geschäftsbeziehung wegen eines…
["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 2 — Geltungsbereich"]1
- Geltungsbereich"]
Geltungsbereich
— Geltungsbereich 20. Juni 1933 (EMKG). Finanzintermediäre sind auch Personen, die berufsmässig fremde Vermögenswerte annehmen oder aufbewahren oder helfen…
["4. Kapitel: — Amtshilfe", "2. Abschnitt: — Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden", "Art. 30 — Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen"]1
- Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen"]
Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen
— Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen 2. für die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Geldwäscherei und deren Vortaten, der organisierten…
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