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Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG)
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["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 40 — Absonderung des Fondsvermögens"]1
- Absonderung des Fondsvermögens"]
Absonderung des Fondsvermögens
— Absonderung des Fondsvermögens Im Konkurs der Fondsleitung werden zugunsten der Anlegerinnen und Anleger oder Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber abgesondert…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 47 — Zusätzliches Kapital"]1
- Zusätzliches Kapital"]
Zusätzliches Kapital
— Zusätzliches Kapital Die Vorschriften des BankG über das zusätzliche Kapital gelten sinngemäss.
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "5. Abschnitt: — Zweigniederlassungen", "Art. 55 — Finanzgruppen und Finanzkonglomerate"]1
- Finanzgruppen und Finanzkonglomerate"]
Finanzgruppen und Finanzkonglomerate
— Finanzgruppen und Finanzkonglomerate Ist ein ausländisches Finanzinstitut Teil einer Finanzgruppe oder eines Finanzkonglomerats, so kann die FINMA die…
["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 9 — Organisation"]1
- Organisation"]
Organisation
— Organisation Das Finanzinstitut muss angemessene Regeln zur Unternehmensführung festlegen und so organisiert sein, dass es die gesetzlichen Pflichten…
["4. Kapitel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "2. Abschnitt: — Strafbestimmungen", "Art. 70 — Verletzung der Bestimmungen über den Schutz vor Verwechslung und Täuschung und der Meldepflichten"]1
- Verletzung der Bestimmungen über den Schutz vor Verwechslung und Täuschung und der Meldepflichten"]
Verletzung der Bestimmungen über den Schutz vor Verwechslung und Täuschung und der Meldepflichten
— Verletzung der Bestimmungen über den Schutz vor Verwechslung und Täuschung und der Meldepflichten Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "5. Abschnitt: — Zweigniederlassungen", "Art. 54 — Gegenrechtserfordernis"]1
- Gegenrechtserfordernis"]
Gegenrechtserfordernis
— Gegenrechtserfordernis Die FINMA kann die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung einer Zweigniederlassung eines ausländischen Finanzinstituts davon…
["5. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 73 — Aufhebung und Änderung anderer Erlasse"]1
- Aufhebung und Änderung anderer Erlasse"]
Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
— Aufhebung und Änderung anderer Erlasse Die Aufhebung und die Änderung anderer Erlasse werden im Anhang geregelt.
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 39 — Wechsel der Fondsleitung"]1
- Wechsel der Fondsleitung"]
Wechsel der Fondsleitung
— Wechsel der Fondsleitung Die Rechte und Pflichten der Fondsleitung können auf eine andere Fondsleitung übertragen werden. Der Übertragungsvertrag bedarf zu…
["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 13 — Schutz vor Verwechslung und Täuschung"]1
- Schutz vor Verwechslung und Täuschung"]
Schutz vor Verwechslung und Täuschung
— Schutz vor Verwechslung und Täuschung Die Bezeichnung des Finanzinstituts darf nicht zu Verwechslung oder Täuschung Anlass geben. Die Bezeichnungen…
["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Gegenstand, Zweck und Geltungsbereich", "Art. 1 — Gegenstand und Zweck"]1
- Gegenstand und Zweck"]
Gegenstand und Zweck
— Gegenstand und Zweck Dieses Gesetz regelt die Anforderungen an die Tätigkeit der Finanzinstitute. Es bezweckt den Schutz der Anlegerinnen und Anleger sowie…
["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 10 — Ort der Leitung"]1
- Ort der Leitung"]
Ort der Leitung
— Ort der Leitung Das Finanzinstitut muss tatsächlich von der Schweiz aus geleitet werden. Ausgenommen sind allgemeine Weisungen und Entscheide im Rahmen der…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "1. Abschnitt: — Vermögensverwalter und Trustees", "Art. 21 — Risikomanagement und interne Kontrolle"]1
- Risikomanagement und interne Kontrolle"]
Risikomanagement und interne Kontrolle
— Risikomanagement und interne Kontrolle Vermögensverwalter und Trustees müssen über ein angemessen ausgestattetes Risikomanagement und eine wirksame interne…
["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 8 — Änderung der Tatsachen"]1
- Änderung der Tatsachen"]
Änderung der Tatsachen
— Änderung der Tatsachen Das Finanzinstitut meldet der FINMA jegliche Änderung von Tatsachen, die der Bewilligung zugrunde liegen. Sind die Änderungen von…
["3. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 66 — Liquidation"]1
- Liquidation"]
Liquidation
— Liquidation Entzieht die FINMA einem Finanzinstitut die Bewilligung, so bewirkt dies bei juristischen Personen und Kollektiv- und Kommanditgesellschaften die…
["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Gegenstand, Zweck und Geltungsbereich", "Art. 4 — Konzernobergesellschaften und wesentliche Gruppengesellschaften"]1
- Konzernobergesellschaften und wesentliche Gruppengesellschaften"]
Konzernobergesellschaften und wesentliche Gruppengesellschaften
— Konzernobergesellschaften und wesentliche Gruppengesellschaften Den insolvenzrechtlichen Massnahmen nach Artikel 67 Absatz 1 unterstehen, soweit sie nicht im…
["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 14 — Übertragung von Aufgaben"]1
- Übertragung von Aufgaben"]
Übertragung von Aufgaben
— Übertragung von Aufgaben Finanzinstitute dürfen eine Aufgabe nur Dritten übertragen, die über die für diese Tätigkeit notwendigen Fähigkeiten, Kenntnisse und…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 31 — Wechsel des Verwalters von Kollektivvermögen"]1
- Wechsel des Verwalters von Kollektivvermögen"]
Wechsel des Verwalters von Kollektivvermögen
— Wechsel des Verwalters von Kollektivvermögen Der Verwalter von Kollektivvermögen meldet die Übernahme seiner Rechte und Pflichten durch einen anderen…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "5. Abschnitt: — Zweigniederlassungen", "Art. 56 — Sicherheiten"]1
- Sicherheiten"]
Sicherheiten
— Sicherheiten Die FINMA kann die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung einer Zweigniederlassung eines ausländischen Vermögensverwalters, eines…
["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 6 — Bewilligungskaskade"]1
- Bewilligungskaskade"]
Bewilligungskaskade
— Bewilligungskaskade Die Bewilligung zur Tätigkeit als Bank im Sinne des BankG ermächtigt auch zur Tätigkeit als Wertpapierhaus, als Verwalter von…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 24 — Begriff"]1
- Begriff"]
Begriff
— Begriff Als Verwalter von Kollektivvermögen gilt, wer gewerbsmässig Vermögenswerte verwaltet im Namen und für Rechnung von: a. kollektiven Kapitalanlagen; b…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 25 — Rechtsform"]1
- Rechtsform"]
Rechtsform
— Rechtsform Der Verwalter von Kollektivvermögen mit Sitz in der Schweiz muss die Rechtsform einer Handelsgesellschaft aufweisen.
["5. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 72 — Ausführungsbestimmungen"]1
- Ausführungsbestimmungen"]
Ausführungsbestimmungen
— Ausführungsbestimmungen Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen.
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 50 — Aufzeichnungspflicht"]1
- Aufzeichnungspflicht"]
Aufzeichnungspflicht
— Aufzeichnungspflicht Das Wertpapierhaus muss die Aufträge und die von ihm getätigten Geschäfte mit allen Angaben aufzeichnen, die für deren…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 37 — Eigenmittel"]1
- Eigenmittel"]
Eigenmittel
— Eigenmittel Zwischen den Eigenmitteln der Fondsleitung und dem Gesamtvermögen der von ihr verwalteten kollektiven Kapitalanlagen muss ein angemessenes…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 26 — Aufgaben"]1
- Aufgaben"]
Aufgaben
— Aufgaben Der Verwalter von Kollektivvermögen stellt für die ihm anvertrauten Vermögenswerte die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement sicher. Daneben…
["3. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 61 — Zuständigkeit"]1
- Zuständigkeit"]
Zuständigkeit
— Zuständigkeit Vermögensverwalter und Trustees werden von der FINMA unter Beizug einer Aufsichtsorganisation nach dem FINMAG beaufsichtigt. Vorbehalten bleibt…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 39a — Wechsel der Fondsleitung eines Limited Qualified Investor Fund"]1
- Wechsel der Fondsleitung eines Limited Qualified Investor Fund"]
Wechsel der Fondsleitung eines Limited Qualified Investor Fund
— Wechsel der Fondsleitung eines Limited Qualified Investor Fund Artikel 39 Absätze 2–6 findet auf den Wechsel der Fondsleitung eines Limited Qualified…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 49 — Gruppen- und Konglomeratsaufsicht"]1
- Gruppen- und Konglomeratsaufsicht"]
Gruppen- und Konglomeratsaufsicht
— Gruppen- und Konglomeratsaufsicht Als wertpapierhausdominierte Finanzgruppe gelten zwei oder mehrere Unternehmen: a. von denen mindestens eines als…
["3. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 67 — Insolvenzrechtliche Massnahmen"]1
- Insolvenzrechtliche Massnahmen"]
Insolvenzrechtliche Massnahmen
— Insolvenzrechtliche Massnahmen Die Bestimmungen des BankG über die Massnahmen bei Insolvenzgefahr und den Bankenkonkurs gelten für Fondsleitungen und…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 41 — Begriff"]1
- Begriff"]
Begriff
— Begriff Als Wertpapierhaus gilt, wer gewerbsmässig: a. in eigenem Namen für Rechnung der Kundinnen und Kunden Effekten handelt; b. für eigene Rechnung…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 30 — Gruppen- und Konglomeratsaufsicht"]1
- Gruppen- und Konglomeratsaufsicht"]
Gruppen- und Konglomeratsaufsicht
— Gruppen- und Konglomeratsaufsicht Die FINMA kann, sofern dies anerkannte internationale Standards vorsehen, eine Finanzgruppe, die von einem Verwalter von…
["5. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 74 — Übergangsbestimmungen"]1
- Übergangsbestimmungen"]
Übergangsbestimmungen
— Übergangsbestimmungen Finanzinstitute, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes über eine Bewilligung nach einem Finanzmarktgesetz nach Artikel 1 Absatz 1…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "5. Abschnitt: — Zweigniederlassungen", "Art. 57 — Ausnahmeregelung"]1
- Ausnahmeregelung"]
Ausnahmeregelung
— Ausnahmeregelung Der Bundesrat kann vorsehen, dass Zweigniederlassungen ausländischer Finanzinstitute von der Einhaltung bestimmter Vorschriften dieses…
["5. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 74a — Koordination mit der Änderung des Geldwäschereigesetzes im Rahmen des Geldspielgesetzes vom 29. September 2017"]1
- Koordination mit der Änderung des Geldwäschereigesetzes im Rahmen des Geldspielgesetzes vom 29. September 2017"]
Koordination mit der Änderung des Geldwäschereigesetzes im Rahmen des Geldspielgesetzes vom 29. September 2017
— Koordination mit der Änderung des Geldwäschereigesetzes im Rahmen des Geldspielgesetzes vom 29. September 2017 ...
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "1. Abschnitt: — Vermögensverwalter und Trustees", "Art. 18 — Rechtsform"]1
- Rechtsform"]
Rechtsform
— Rechtsform Vermögensverwalter und Trustees mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz müssen eine der folgenden Rechtsformen aufweisen: a. Einzelunternehmen; b…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 29 — Eigenmittel"]1
- Eigenmittel"]
Eigenmittel
— Eigenmittel Verwalter von Kollektivvermögen müssen über angemessene Eigenmittel verfügen. Der Bundesrat legt die Höhe der Eigenmittel nach Massgabe der…
["4. Kapitel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "2. Abschnitt: — Strafbestimmungen", "Art. 69 — Verletzung des Berufsgeheimnisses"]1
- Verletzung des Berufsgeheimnisses"]
Verletzung des Berufsgeheimnisses
— Verletzung des Berufsgeheimnisses Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich: a. ein Geheimnis offenbart, das ihr…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "1. Abschnitt: — Vermögensverwalter und Trustees", "Art. 23 — Eigenmittel"]1
- Eigenmittel"]
Eigenmittel
— Eigenmittel Vermögensverwalter und Trustees haben über angemessene Eigenmittel zu verfügen. Die Eigenmittel müssen stets mindestens einen Viertel der…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 38 — Rechte"]1
- Rechte"]
Rechte
— Rechte Die Fondsleitung hat Anspruch auf: a. die im Fondsvertrag vorgesehenen Vergütungen; b. Befreiung von den Verbindlichkeiten, die sie in richtiger…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "1. Abschnitt: — Vermögensverwalter und Trustees", "Art. 20 — Qualifizierte Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer"]1
- Qualifizierte Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer"]
Qualifizierte Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
— Qualifizierte Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer Die Geschäftsführung eines Vermögensverwalters oder Trustees muss aus mindestens zwei qualifizierten…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 36 — Mindestkapital"]1
- Mindestkapital"]
Mindestkapital
— Mindestkapital Die Fondsleitung muss über das verlangte Mindestkapital verfügen. Dieses muss vollständig einbezahlt sein. Der Bundesrat regelt die Höhe des…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "1. Abschnitt: — Vermögensverwalter und Trustees", "Art. 17 — Begriffe"]1
- Begriffe"]
Begriffe
— Begriffe Als Vermögensverwalter gilt, wer gestützt auf einen Auftrag gewerbsmässig im Namen und für Rechnung der Kundinnen und Kunden über deren…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 43 — Ausländisch beherrschte Wertpapierhäuser"]1
- Ausländisch beherrschte Wertpapierhäuser"]
Ausländisch beherrschte Wertpapierhäuser
— Ausländisch beherrschte Wertpapierhäuser Die Vorschriften des BankG über ausländisch beherrschte Banken gelten sinngemäss.
["3. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 63 — Prüfung der Verwalter von Kollektivvermögen, der Fondsleitungen, Wertpapierhäuser, Finanzgruppen und Finanzkonglomerate"]1
- Prüfung der Verwalter von Kollektivvermögen, der Fondsleitungen, Wertpapierhäuser, Finanzgruppen und Finanzkonglomerate"]
Prüfung der Verwalter von Kollektivvermögen, der Fondsleitungen, Wertpapierhäuser, Finanzgruppen und Finanzkonglomerate
— Prüfung der Verwalter von Kollektivvermögen, der Fondsleitungen, Wertpapierhäuser, Finanzgruppen und Finanzkonglomerate Die Verwalter von Kollektivvermögen…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 34 — Aufgaben"]1
- Aufgaben"]
Aufgaben
— Aufgaben Neben der Ausübung der Tätigkeiten nach diesem Gesetz darf die Fondsleitung insbesondere folgende weitere Dienstleistungen erbringen: a. die…
["3. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 62 — Prüfung der Vermögensverwalter und Trustees"]1
- Prüfung der Vermögensverwalter und Trustees"]
Prüfung der Vermögensverwalter und Trustees
— Prüfung der Vermögensverwalter und Trustees Die Vermögensverwalter und die Trustees müssen eine Prüfgesellschaft nach Artikel 43k Absatz 1 FINMAG mit einer…
["5. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 75 — Referendum und Inkrafttreten"]1
- Referendum und Inkrafttreten"]
Referendum und Inkrafttreten
— Referendum und Inkrafttreten Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Dieses Gesetz tritt nur zusammen…
["4. Kapitel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "1. Abschnitt: — Verantwortlichkeit", "Art. 68"]1
- Verantwortlichkeit", "Art. 68"]
Verantwortlichkeit", "Art. 68"]
Art. 68 Die Verantwortlichkeit der Finanzinstitute und ihrer Organe richtet sich nach den Bestimmungen des OR. Überträgt ein Finanzinstitut die Erfüllung einer…
["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Gegenstand, Zweck und Geltungsbereich", "Art. 3 — Gewerbsmässigkeit"]1
- Gewerbsmässigkeit"]
Gewerbsmässigkeit
— Gewerbsmässigkeit Gewerbsmässigkeit im Sinne dieses Gesetzes ist gegeben, wenn eine selbstständige, auf dauernden Erwerb ausgerichtete wirtschaftliche…
["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 16 — Ombudsstelle"]1
- Ombudsstelle"]
Ombudsstelle
— Ombudsstelle Finanzinstitute, die nicht ausschliesslich gegenüber institutionellen oder professionellen Kunden nach Artikel 4 Absätze 3 und 4 des…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 42 — Rechtsform"]1
- Rechtsform"]
Rechtsform
— Rechtsform Ein Wertpapierhaus mit Sitz in der Schweiz muss die Rechtsform einer Handelsgesellschaft aufweisen.
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "6. Abschnitt: — Vertretungen", "Art. 59 — Bewilligungsvoraussetzungen"]1
- Bewilligungsvoraussetzungen"]
Bewilligungsvoraussetzungen
— Bewilligungsvoraussetzungen Die FINMA erteilt dem ausländischen Finanzinstitut eine Bewilligung zur Errichtung einer Vertretung, wenn: a. das ausländische…
["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Gegenstand, Zweck und Geltungsbereich", "Art. 2 — Geltungsbereich"]1
- Geltungsbereich"]
Geltungsbereich
— Art. 2 — Geltungsbereich — Geltungsbereich Finanzinstitute im Sinne dieses Gesetzes sind, unabhängig von der Rechtsform: a. Vermögensverwalter (Art. 17 Abs…
["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 7 — Bewilligungsvoraussetzungen"]1
- Bewilligungsvoraussetzungen"]
Bewilligungsvoraussetzungen
— Bewilligungsvoraussetzungen Anspruch auf die Bewilligung hat, wer die Voraussetzungen dieses Abschnitts und die für die einzelnen Finanzinstitute anwendbaren…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 33 — Rechtsform und Organisation"]1
- Rechtsform und Organisation"]
Rechtsform und Organisation
— Rechtsform und Organisation Die Fondsleitung muss eine Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in der Schweiz sein. Das Aktienkapital ist in…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 46 — Eigenmittel, Liquidität und Risikoverteilung"]1
- Eigenmittel, Liquidität und Risikoverteilung"]
Eigenmittel, Liquidität und Risikoverteilung
— Eigenmittel, Liquidität und Risikoverteilung Wertpapierhäuser müssen einzeln und auf konsolidierter Basis über angemessene Eigenmittel und Liquidität…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 45 — Mindestkapital und Sicherheiten"]1
- Mindestkapital und Sicherheiten"]
Mindestkapital und Sicherheiten
— Mindestkapital und Sicherheiten Wertpapierhäuser müssen über das verlangte Mindestkapital verfügen. Dieses muss vollständig einbezahlt sein. Die FINMA kann…
["4. Kapitel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "2. Abschnitt: — Strafbestimmungen", "Art. 71 — Verletzung von Aufzeichnungs- und Meldepflichten"]1
- Verletzung von Aufzeichnungs- und Meldepflichten"]
Verletzung von Aufzeichnungs- und Meldepflichten
— Verletzung von Aufzeichnungs- und Meldepflichten Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich: a. die Aufzeichnungspflicht nach Artikel 50…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "1. Abschnitt: — Vermögensverwalter und Trustees", "Art. 19 — Aufgaben"]1
- Aufgaben"]
Aufgaben
— Aufgaben Der Vermögensverwalter verwaltet individuelle Portfolios. Der Trustee verwaltet das Sondervermögen, sorgt für dessen Werterhaltung und verwendet es…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 28 — Mindestkapital und Sicherheiten"]1
- Mindestkapital und Sicherheiten"]
Mindestkapital und Sicherheiten
— Mindestkapital und Sicherheiten Verwalter von Kollektivvermögen müssen über das verlangte Mindestkapital verfügen. Dieses muss vollständig einbezahlt sein…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 51 — Meldepflicht"]1
- Meldepflicht"]
Meldepflicht
— Meldepflicht Das Wertpapierhaus hat die für die Transparenz des Effektenhandels erforderlichen Meldungen zu erstatten. Die FINMA regelt, welche Informationen…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "6. Abschnitt: — Vertretungen", "Art. 60 — Ausnahmeregelung"]1
- Ausnahmeregelung"]
Ausnahmeregelung
— Ausnahmeregelung Der Bundesrat kann vorsehen, dass Vertretungen ausländischer Finanzinstitute von der Einhaltung bestimmter Vorschriften dieses Gesetzes…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "1. Abschnitt: — Vermögensverwalter und Trustees", "Art. 22 — Mindestkapital und Sicherheiten"]1
- Mindestkapital und Sicherheiten"]
Mindestkapital und Sicherheiten
— Mindestkapital und Sicherheiten Das Mindestkapital von Vermögensverwaltern und Trustees muss 100 000 Franken betragen und bar einbezahlt sein. Es ist dauernd…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "6. Abschnitt: — Vertretungen", "Art. 58 — Bewilligungspflicht"]1
- Bewilligungspflicht"]
Bewilligungspflicht
— Bewilligungspflicht Ausländische Finanzinstitute bedürfen einer Bewilligung der FINMA, wenn sie in der Schweiz Personen beschäftigen, die für sie dauernd und…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "5. Abschnitt: — Zweigniederlassungen", "Art. 53 — Bewilligungsvoraussetzungen"]1
- Bewilligungsvoraussetzungen"]
Bewilligungsvoraussetzungen
— Bewilligungsvoraussetzungen Die FINMA erteilt dem ausländischen Finanzinstitut eine Bewilligung zur Errichtung einer Zweigniederlassung, wenn: a. das…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 48 — Rechnungslegung"]1
- Rechnungslegung"]
Rechnungslegung
— Rechnungslegung Die Vorschriften des BankG über die Rechnungslegung gelten sinngemäss.
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 44 — Aufgaben"]1
- Aufgaben"]
Aufgaben
— Aufgaben Das Wertpapierhaus kann insbesondere: a. im Rahmen seiner Tätigkeit nach Artikel 41 für die Kundinnen und Kunden selber oder bei Dritten Konten zur…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 27 — Übertragung von Aufgaben"]1
- Übertragung von Aufgaben"]
Übertragung von Aufgaben
— Übertragung von Aufgaben Der Verwalter von Kollektivvermögen kann Aufgaben Dritten übertragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwaltung liegt…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 32 — Begriff"]1
- Begriff"]
Begriff
— Begriff Als Fondsleitung gilt, wer in eigenem Namen und für Rechnung der Anlegerinnen und Anleger selbstständig Anlagefonds nach Artikel 15 Absatz 1…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "5. Abschnitt: — Zweigniederlassungen", "Art. 52 — Bewilligungspflicht"]1
- Bewilligungspflicht"]
Bewilligungspflicht
— Bewilligungspflicht Einer Bewilligung der FINMA bedürfen Finanzinstitute mit Sitz im Ausland (ausländische Finanzinstitute), die in der Schweiz eine…
["3. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 65 — Stimmrechtssuspendierung"]1
- Stimmrechtssuspendierung"]
Stimmrechtssuspendierung
— Stimmrechtssuspendierung Zur Durchsetzung von Artikel 11 Absätze 3 und 5 kann die FINMA das Stimmrecht suspendieren, das an Aktien oder Anteile gebunden ist…
["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 11 — Gewähr"]1
- Gewähr"]
Gewähr
— Gewähr Das Finanzinstitut und die mit der Verwaltung und Geschäftsführung des Finanz-instituts betrauten Personen müssen Gewähr für eine einwandfreie…
["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 35 — Übertragung von Aufgaben"]1
- Übertragung von Aufgaben"]
Übertragung von Aufgaben
— Übertragung von Aufgaben Die Fondsleitung darf die Leitung des Anlagefonds nicht Dritten übertragen. Sie darf jedoch Anlageentscheide sowie Teilaufgaben…
["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 12 — Öffentliches Angebot von Effekten auf dem Primärmarkt"]1
- Öffentliches Angebot von Effekten auf dem Primärmarkt"]
Öffentliches Angebot von Effekten auf dem Primärmarkt
— Öffentliches Angebot von Effekten auf dem Primärmarkt Wer hauptsächlich im Finanzbereich tätig ist, darf folgende Tätigkeiten nur ausüben, wenn er über eine…
["3. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 64 — Auskunfts- und Meldepflicht bei Übertragung wesentlicher Funktionen"]1
- Auskunfts- und Meldepflicht bei Übertragung wesentlicher Funktionen"]
Auskunfts- und Meldepflicht bei Übertragung wesentlicher Funktionen
— Auskunfts- und Meldepflicht bei Übertragung wesentlicher Funktionen Überträgt ein Finanzinstitut wesentliche Funktionen auf andere Personen, so unterstehen…
["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 5 — Bewilligungspflicht"]1
- Bewilligungspflicht"]
Bewilligungspflicht
— Bewilligungspflicht Finanzinstitute nach Artikel 2 Absatz 1 benötigen eine Bewilligung der FINMA. Sie dürfen sich erst nach Erteilung der Bewilligung in das…
["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 15 — Auslandgeschäft"]1
- Auslandgeschäft"]
Auslandgeschäft
— Auslandgeschäft Ein Finanzinstitut erstattet der FINMA Meldung, bevor es: a. im Ausland eine Tochtergesellschaft, eine Zweigniederlassung oder eine…
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