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Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG)

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Provisions

77 in the library

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 40 — Absonderung des Fondsvermögens"]1
  1. Absonderung des Fondsvermögens"]

    Absonderung des Fondsvermögens

    — Absonderung des Fondsvermögens Im Konkurs der Fondsleitung werden zugunsten der Anlegerinnen und Anleger oder Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber abgesondert…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 47 — Zusätzliches Kapital"]1
  1. Zusätzliches Kapital"]

    Zusätzliches Kapital

    — Zusätzliches Kapital Die Vorschriften des BankG über das zusätzliche Kapital gelten sinngemäss.

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "5. Abschnitt: — Zweigniederlassungen", "Art. 55 — Finanzgruppen und Finanzkonglomerate"]1
  1. Finanzgruppen und Finanzkonglomerate"]

    Finanzgruppen und Finanzkonglomerate

    — Finanzgruppen und Finanzkonglomerate Ist ein ausländisches Finanzinstitut Teil einer Finanzgruppe oder eines Finanzkonglomerats, so kann die FINMA die…

["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 9 — Organisation"]1
  1. Organisation"]

    Organisation

    — Organisation Das Finanzinstitut muss angemessene Regeln zur Unternehmensführung festlegen und so organisiert sein, dass es die gesetzlichen Pflichten…

["4. Kapitel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "2. Abschnitt: — Strafbestimmungen", "Art. 70 — Verletzung der Bestimmungen über den Schutz vor Verwechslung und Täuschung und der Meldepflichten"]1
  1. Verletzung der Bestimmungen über den Schutz vor Verwechslung und Täuschung und der Meldepflichten"]

    Verletzung der Bestimmungen über den Schutz vor Verwechslung und Täuschung und der Meldepflichten

    — Verletzung der Bestimmungen über den Schutz vor Verwechslung und Täuschung und der Meldepflichten Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "5. Abschnitt: — Zweigniederlassungen", "Art. 54 — Gegenrechtserfordernis"]1
  1. Gegenrechtserfordernis"]

    Gegenrechtserfordernis

    — Gegenrechtserfordernis Die FINMA kann die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung einer Zweigniederlassung eines ausländischen Finanzinstituts davon…

["5. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 73 — Aufhebung und Änderung anderer Erlasse"]1
  1. Aufhebung und Änderung anderer Erlasse"]

    Aufhebung und Änderung anderer Erlasse

    — Aufhebung und Änderung anderer Erlasse Die Aufhebung und die Änderung anderer Erlasse werden im Anhang geregelt.

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 39 — Wechsel der Fondsleitung"]1
  1. Wechsel der Fondsleitung"]

    Wechsel der Fondsleitung

    — Wechsel der Fondsleitung Die Rechte und Pflichten der Fondsleitung können auf eine andere Fondsleitung übertragen werden. Der Übertragungsvertrag bedarf zu…

["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 13 — Schutz vor Verwechslung und Täuschung"]1
  1. Schutz vor Verwechslung und Täuschung"]

    Schutz vor Verwechslung und Täuschung

    — Schutz vor Verwechslung und Täuschung Die Bezeichnung des Finanzinstituts darf nicht zu Verwechslung oder Täuschung Anlass geben. Die Bezeichnungen…

["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Gegenstand, Zweck und Geltungsbereich", "Art. 1 — Gegenstand und Zweck"]1
  1. Gegenstand und Zweck"]

    Gegenstand und Zweck

    — Gegenstand und Zweck Dieses Gesetz regelt die Anforderungen an die Tätigkeit der Finanzinstitute. Es bezweckt den Schutz der Anlegerinnen und Anleger sowie…

["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 10 — Ort der Leitung"]1
  1. Ort der Leitung"]

    Ort der Leitung

    — Ort der Leitung Das Finanzinstitut muss tatsächlich von der Schweiz aus geleitet werden. Ausgenommen sind allgemeine Weisungen und Entscheide im Rahmen der…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "1. Abschnitt: — Vermögensverwalter und Trustees", "Art. 21 — Risikomanagement und interne Kontrolle"]1
  1. Risikomanagement und interne Kontrolle"]

    Risikomanagement und interne Kontrolle

    — Risikomanagement und interne Kontrolle Vermögensverwalter und Trustees müssen über ein angemessen ausgestattetes Risikomanagement und eine wirksame interne…

["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 8 — Änderung der Tatsachen"]1
  1. Änderung der Tatsachen"]

    Änderung der Tatsachen

    — Änderung der Tatsachen Das Finanzinstitut meldet der FINMA jegliche Änderung von Tatsachen, die der Bewilligung zugrunde liegen. Sind die Änderungen von…

["3. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 66 — Liquidation"]1
  1. Liquidation"]

    Liquidation

    — Liquidation Entzieht die FINMA einem Finanzinstitut die Bewilligung, so bewirkt dies bei juristischen Personen und Kollektiv- und Kommanditgesellschaften die…

["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Gegenstand, Zweck und Geltungsbereich", "Art. 4 — Konzernobergesellschaften und wesentliche Gruppengesellschaften"]1
  1. Konzernobergesellschaften und wesentliche Gruppengesellschaften"]

    Konzernobergesellschaften und wesentliche Gruppengesellschaften

    — Konzernobergesellschaften und wesentliche Gruppengesellschaften Den insolvenzrechtlichen Massnahmen nach Artikel 67 Absatz 1 unterstehen, soweit sie nicht im…

["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 14 — Übertragung von Aufgaben"]1
  1. Übertragung von Aufgaben"]

    Übertragung von Aufgaben

    — Übertragung von Aufgaben Finanzinstitute dürfen eine Aufgabe nur Dritten übertragen, die über die für diese Tätigkeit notwendigen Fähigkeiten, Kenntnisse und…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 31 — Wechsel des Verwalters von Kollektivvermögen"]1
  1. Wechsel des Verwalters von Kollektivvermögen"]

    Wechsel des Verwalters von Kollektivvermögen

    — Wechsel des Verwalters von Kollektivvermögen Der Verwalter von Kollektivvermögen meldet die Übernahme seiner Rechte und Pflichten durch einen anderen…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "5. Abschnitt: — Zweigniederlassungen", "Art. 56 — Sicherheiten"]1
  1. Sicherheiten"]

    Sicherheiten

    — Sicherheiten Die FINMA kann die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung einer Zweigniederlassung eines ausländischen Vermögensverwalters, eines…

["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 6 — Bewilligungskaskade"]1
  1. Bewilligungskaskade"]

    Bewilligungskaskade

    — Bewilligungskaskade Die Bewilligung zur Tätigkeit als Bank im Sinne des BankG ermächtigt auch zur Tätigkeit als Wertpapierhaus, als Verwalter von…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 24 — Begriff"]1
  1. Begriff"]

    Begriff

    — Begriff Als Verwalter von Kollektivvermögen gilt, wer gewerbsmässig Vermögenswerte verwaltet im Namen und für Rechnung von: a. kollektiven Kapitalanlagen; b…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 25 — Rechtsform"]1
  1. Rechtsform"]

    Rechtsform

    — Rechtsform Der Verwalter von Kollektivvermögen mit Sitz in der Schweiz muss die Rechtsform einer Handelsgesellschaft aufweisen.

["5. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 72 — Ausführungsbestimmungen"]1
  1. Ausführungsbestimmungen"]

    Ausführungsbestimmungen

    — Ausführungsbestimmungen Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen.

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 50 — Aufzeichnungspflicht"]1
  1. Aufzeichnungspflicht"]

    Aufzeichnungspflicht

    — Aufzeichnungspflicht Das Wertpapierhaus muss die Aufträge und die von ihm getätigten Geschäfte mit allen Angaben aufzeichnen, die für deren…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 37 — Eigenmittel"]1
  1. Eigenmittel"]

    Eigenmittel

    — Eigenmittel Zwischen den Eigenmitteln der Fondsleitung und dem Gesamtvermögen der von ihr verwalteten kollektiven Kapitalanlagen muss ein angemessenes…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 26 — Aufgaben"]1
  1. Aufgaben"]

    Aufgaben

    — Aufgaben Der Verwalter von Kollektivvermögen stellt für die ihm anvertrauten Vermögenswerte die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement sicher. Daneben…

["3. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 61 — Zuständigkeit"]1
  1. Zuständigkeit"]

    Zuständigkeit

    — Zuständigkeit Vermögensverwalter und Trustees werden von der FINMA unter Beizug einer Aufsichtsorganisation nach dem FINMAG beaufsichtigt. Vorbehalten bleibt…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 39a — Wechsel der Fondsleitung eines Limited Qualified Investor Fund"]1
  1. Wechsel der Fondsleitung eines Limited Qualified Investor Fund"]

    Wechsel der Fondsleitung eines Limited Qualified Investor Fund

    — Wechsel der Fondsleitung eines Limited Qualified Investor Fund Artikel 39 Absätze 2–6 findet auf den Wechsel der Fondsleitung eines Limited Qualified…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 49 — Gruppen- und Konglomeratsaufsicht"]1
  1. Gruppen- und Konglomeratsaufsicht"]

    Gruppen- und Konglomeratsaufsicht

    — Gruppen- und Konglomeratsaufsicht Als wertpapierhausdominierte Finanzgruppe gelten zwei oder mehrere Unternehmen: a. von denen mindestens eines als…

["3. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 67 — Insolvenzrechtliche Massnahmen"]1
  1. Insolvenzrechtliche Massnahmen"]

    Insolvenzrechtliche Massnahmen

    — Insolvenzrechtliche Massnahmen Die Bestimmungen des BankG über die Massnahmen bei Insolvenzgefahr und den Bankenkonkurs gelten für Fondsleitungen und…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 41 — Begriff"]1
  1. Begriff"]

    Begriff

    — Begriff Als Wertpapierhaus gilt, wer gewerbsmässig: a. in eigenem Namen für Rechnung der Kundinnen und Kunden Effekten handelt; b. für eigene Rechnung…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 30 — Gruppen- und Konglomeratsaufsicht"]1
  1. Gruppen- und Konglomeratsaufsicht"]

    Gruppen- und Konglomeratsaufsicht

    — Gruppen- und Konglomeratsaufsicht Die FINMA kann, sofern dies anerkannte internationale Standards vorsehen, eine Finanzgruppe, die von einem Verwalter von…

["5. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 74 — Übergangsbestimmungen"]1
  1. Übergangsbestimmungen"]

    Übergangsbestimmungen

    — Übergangsbestimmungen Finanzinstitute, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes über eine Bewilligung nach einem Finanzmarktgesetz nach Artikel 1 Absatz 1…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "5. Abschnitt: — Zweigniederlassungen", "Art. 57 — Ausnahmeregelung"]1
  1. Ausnahmeregelung"]

    Ausnahmeregelung

    — Ausnahmeregelung Der Bundesrat kann vorsehen, dass Zweigniederlassungen ausländischer Finanzinstitute von der Einhaltung bestimmter Vorschriften dieses…

["5. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 74a — Koordination mit der Änderung des Geldwäschereigesetzes im Rahmen des Geldspielgesetzes vom 29. September 2017"]1
  1. Koordination mit der Änderung des Geldwäschereigesetzes im Rahmen des Geldspielgesetzes vom 29. September 2017"]

    Koordination mit der Änderung des Geldwäschereigesetzes im Rahmen des Geldspielgesetzes vom 29. September 2017

    — Koordination mit der Änderung des Geldwäschereigesetzes im Rahmen des Geldspielgesetzes vom 29. September 2017 ...

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "1. Abschnitt: — Vermögensverwalter und Trustees", "Art. 18 — Rechtsform"]1
  1. Rechtsform"]

    Rechtsform

    — Rechtsform Vermögensverwalter und Trustees mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz müssen eine der folgenden Rechtsformen aufweisen: a. Einzelunternehmen; b…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 29 — Eigenmittel"]1
  1. Eigenmittel"]

    Eigenmittel

    — Eigenmittel Verwalter von Kollektivvermögen müssen über angemessene Eigenmittel verfügen. Der Bundesrat legt die Höhe der Eigenmittel nach Massgabe der…

["4. Kapitel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "2. Abschnitt: — Strafbestimmungen", "Art. 69 — Verletzung des Berufsgeheimnisses"]1
  1. Verletzung des Berufsgeheimnisses"]

    Verletzung des Berufsgeheimnisses

    — Verletzung des Berufsgeheimnisses Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich: a. ein Geheimnis offenbart, das ihr…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "1. Abschnitt: — Vermögensverwalter und Trustees", "Art. 23 — Eigenmittel"]1
  1. Eigenmittel"]

    Eigenmittel

    — Eigenmittel Vermögensverwalter und Trustees haben über angemessene Eigenmittel zu verfügen. Die Eigenmittel müssen stets mindestens einen Viertel der…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 38 — Rechte"]1
  1. Rechte"]

    Rechte

    — Rechte Die Fondsleitung hat Anspruch auf: a. die im Fondsvertrag vorgesehenen Vergütungen; b. Befreiung von den Verbindlichkeiten, die sie in richtiger…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "1. Abschnitt: — Vermögensverwalter und Trustees", "Art. 20 — Qualifizierte Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer"]1
  1. Qualifizierte Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer"]

    Qualifizierte Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer

    — Qualifizierte Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer Die Geschäftsführung eines Vermögensverwalters oder Trustees muss aus mindestens zwei qualifizierten…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 36 — Mindestkapital"]1
  1. Mindestkapital"]

    Mindestkapital

    — Mindestkapital Die Fondsleitung muss über das verlangte Mindestkapital verfügen. Dieses muss vollständig einbezahlt sein. Der Bundesrat regelt die Höhe des…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "1. Abschnitt: — Vermögensverwalter und Trustees", "Art. 17 — Begriffe"]1
  1. Begriffe"]

    Begriffe

    — Begriffe Als Vermögensverwalter gilt, wer gestützt auf einen Auftrag gewerbsmässig im Namen und für Rechnung der Kundinnen und Kunden über deren…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 43 — Ausländisch beherrschte Wertpapierhäuser"]1
  1. Ausländisch beherrschte Wertpapierhäuser"]

    Ausländisch beherrschte Wertpapierhäuser

    — Ausländisch beherrschte Wertpapierhäuser Die Vorschriften des BankG über ausländisch beherrschte Banken gelten sinngemäss.

["3. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 63 — Prüfung der Verwalter von Kollektivvermögen, der Fondsleitungen, Wertpapierhäuser, Finanzgruppen und Finanzkonglomerate"]1
  1. Prüfung der Verwalter von Kollektivvermögen, der Fondsleitungen, Wertpapierhäuser, Finanzgruppen und Finanzkonglomerate"]

    Prüfung der Verwalter von Kollektivvermögen, der Fondsleitungen, Wertpapierhäuser, Finanzgruppen und Finanzkonglomerate

    — Prüfung der Verwalter von Kollektivvermögen, der Fondsleitungen, Wertpapierhäuser, Finanzgruppen und Finanzkonglomerate Die Verwalter von Kollektivvermögen…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 34 — Aufgaben"]1
  1. Aufgaben"]

    Aufgaben

    — Aufgaben Neben der Ausübung der Tätigkeiten nach diesem Gesetz darf die Fondsleitung insbesondere folgende weitere Dienstleistungen erbringen: a. die…

["3. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 62 — Prüfung der Vermögensverwalter und Trustees"]1
  1. Prüfung der Vermögensverwalter und Trustees"]

    Prüfung der Vermögensverwalter und Trustees

    — Prüfung der Vermögensverwalter und Trustees Die Vermögensverwalter und die Trustees müssen eine Prüfgesellschaft nach Artikel 43k Absatz 1 FINMAG mit einer…

["5. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 75 — Referendum und Inkrafttreten"]1
  1. Referendum und Inkrafttreten"]

    Referendum und Inkrafttreten

    — Referendum und Inkrafttreten Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Dieses Gesetz tritt nur zusammen…

["4. Kapitel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "1. Abschnitt: — Verantwortlichkeit", "Art. 68"]1
  1. Verantwortlichkeit", "Art. 68"]

    Verantwortlichkeit", "Art. 68"]

    Art. 68 Die Verantwortlichkeit der Finanzinstitute und ihrer Organe richtet sich nach den Bestimmungen des OR. Überträgt ein Finanzinstitut die Erfüllung einer…

["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Gegenstand, Zweck und Geltungsbereich", "Art. 3 — Gewerbsmässigkeit"]1
  1. Gewerbsmässigkeit"]

    Gewerbsmässigkeit

    — Gewerbsmässigkeit Gewerbsmässigkeit im Sinne dieses Gesetzes ist gegeben, wenn eine selbstständige, auf dauernden Erwerb ausgerichtete wirtschaftliche…

["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 16 — Ombudsstelle"]1
  1. Ombudsstelle"]

    Ombudsstelle

    — Ombudsstelle Finanzinstitute, die nicht ausschliesslich gegenüber institutionellen oder professionellen Kunden nach Artikel 4 Absätze 3 und 4 des…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 42 — Rechtsform"]1
  1. Rechtsform"]

    Rechtsform

    — Rechtsform Ein Wertpapierhaus mit Sitz in der Schweiz muss die Rechtsform einer Handelsgesellschaft aufweisen.

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "6. Abschnitt: — Vertretungen", "Art. 59 — Bewilligungsvoraussetzungen"]1
  1. Bewilligungsvoraussetzungen"]

    Bewilligungsvoraussetzungen

    — Bewilligungsvoraussetzungen Die FINMA erteilt dem ausländischen Finanzinstitut eine Bewilligung zur Errichtung einer Vertretung, wenn: a. das ausländische…

["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Gegenstand, Zweck und Geltungsbereich", "Art. 2 — Geltungsbereich"]1
  1. Geltungsbereich"]

    Geltungsbereich

    — Art. 2 — Geltungsbereich — Geltungsbereich Finanzinstitute im Sinne dieses Gesetzes sind, unabhängig von der Rechtsform: a. Vermögensverwalter (Art. 17 Abs…

["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 7 — Bewilligungsvoraussetzungen"]1
  1. Bewilligungsvoraussetzungen"]

    Bewilligungsvoraussetzungen

    — Bewilligungsvoraussetzungen Anspruch auf die Bewilligung hat, wer die Voraussetzungen dieses Abschnitts und die für die einzelnen Finanzinstitute anwendbaren…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 33 — Rechtsform und Organisation"]1
  1. Rechtsform und Organisation"]

    Rechtsform und Organisation

    — Rechtsform und Organisation Die Fondsleitung muss eine Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in der Schweiz sein. Das Aktienkapital ist in…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 46 — Eigenmittel, Liquidität und Risikoverteilung"]1
  1. Eigenmittel, Liquidität und Risikoverteilung"]

    Eigenmittel, Liquidität und Risikoverteilung

    — Eigenmittel, Liquidität und Risikoverteilung Wertpapierhäuser müssen einzeln und auf konsolidierter Basis über angemessene Eigenmittel und Liquidität…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 45 — Mindestkapital und Sicherheiten"]1
  1. Mindestkapital und Sicherheiten"]

    Mindestkapital und Sicherheiten

    — Mindestkapital und Sicherheiten Wertpapierhäuser müssen über das verlangte Mindestkapital verfügen. Dieses muss vollständig einbezahlt sein. Die FINMA kann…

["4. Kapitel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "2. Abschnitt: — Strafbestimmungen", "Art. 71 — Verletzung von Aufzeichnungs- und Meldepflichten"]1
  1. Verletzung von Aufzeichnungs- und Meldepflichten"]

    Verletzung von Aufzeichnungs- und Meldepflichten

    — Verletzung von Aufzeichnungs- und Meldepflichten Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich: a. die Aufzeichnungspflicht nach Artikel 50…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "1. Abschnitt: — Vermögensverwalter und Trustees", "Art. 19 — Aufgaben"]1
  1. Aufgaben"]

    Aufgaben

    — Aufgaben Der Vermögensverwalter verwaltet individuelle Portfolios. Der Trustee verwaltet das Sondervermögen, sorgt für dessen Werterhaltung und verwendet es…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 28 — Mindestkapital und Sicherheiten"]1
  1. Mindestkapital und Sicherheiten"]

    Mindestkapital und Sicherheiten

    — Mindestkapital und Sicherheiten Verwalter von Kollektivvermögen müssen über das verlangte Mindestkapital verfügen. Dieses muss vollständig einbezahlt sein…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 51 — Meldepflicht"]1
  1. Meldepflicht"]

    Meldepflicht

    — Meldepflicht Das Wertpapierhaus hat die für die Transparenz des Effektenhandels erforderlichen Meldungen zu erstatten. Die FINMA regelt, welche Informationen…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "6. Abschnitt: — Vertretungen", "Art. 60 — Ausnahmeregelung"]1
  1. Ausnahmeregelung"]

    Ausnahmeregelung

    — Ausnahmeregelung Der Bundesrat kann vorsehen, dass Vertretungen ausländischer Finanzinstitute von der Einhaltung bestimmter Vorschriften dieses Gesetzes…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "1. Abschnitt: — Vermögensverwalter und Trustees", "Art. 22 — Mindestkapital und Sicherheiten"]1
  1. Mindestkapital und Sicherheiten"]

    Mindestkapital und Sicherheiten

    — Mindestkapital und Sicherheiten Das Mindestkapital von Vermögensverwaltern und Trustees muss 100 000 Franken betragen und bar einbezahlt sein. Es ist dauernd…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "6. Abschnitt: — Vertretungen", "Art. 58 — Bewilligungspflicht"]1
  1. Bewilligungspflicht"]

    Bewilligungspflicht

    — Bewilligungspflicht Ausländische Finanzinstitute bedürfen einer Bewilligung der FINMA, wenn sie in der Schweiz Personen beschäftigen, die für sie dauernd und…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "5. Abschnitt: — Zweigniederlassungen", "Art. 53 — Bewilligungsvoraussetzungen"]1
  1. Bewilligungsvoraussetzungen"]

    Bewilligungsvoraussetzungen

    — Bewilligungsvoraussetzungen Die FINMA erteilt dem ausländischen Finanzinstitut eine Bewilligung zur Errichtung einer Zweigniederlassung, wenn: a. das…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 48 — Rechnungslegung"]1
  1. Rechnungslegung"]

    Rechnungslegung

    — Rechnungslegung Die Vorschriften des BankG über die Rechnungslegung gelten sinngemäss.

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "4. Abschnitt: — Wertpapierhäuser", "Art. 44 — Aufgaben"]1
  1. Aufgaben"]

    Aufgaben

    — Aufgaben Das Wertpapierhaus kann insbesondere: a. im Rahmen seiner Tätigkeit nach Artikel 41 für die Kundinnen und Kunden selber oder bei Dritten Konten zur…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "2. Abschnitt: — Verwalter von Kollektivvermögen", "Art. 27 — Übertragung von Aufgaben"]1
  1. Übertragung von Aufgaben"]

    Übertragung von Aufgaben

    — Übertragung von Aufgaben Der Verwalter von Kollektivvermögen kann Aufgaben Dritten übertragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwaltung liegt…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 32 — Begriff"]1
  1. Begriff"]

    Begriff

    — Begriff Als Fondsleitung gilt, wer in eigenem Namen und für Rechnung der Anlegerinnen und Anleger selbstständig Anlagefonds nach Artikel 15 Absatz 1…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "5. Abschnitt: — Zweigniederlassungen", "Art. 52 — Bewilligungspflicht"]1
  1. Bewilligungspflicht"]

    Bewilligungspflicht

    — Bewilligungspflicht Einer Bewilligung der FINMA bedürfen Finanzinstitute mit Sitz im Ausland (ausländische Finanzinstitute), die in der Schweiz eine…

["3. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 65 — Stimmrechtssuspendierung"]1
  1. Stimmrechtssuspendierung"]

    Stimmrechtssuspendierung

    — Stimmrechtssuspendierung Zur Durchsetzung von Artikel 11 Absätze 3 und 5 kann die FINMA das Stimmrecht suspendieren, das an Aktien oder Anteile gebunden ist…

["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 11 — Gewähr"]1
  1. Gewähr"]

    Gewähr

    — Gewähr Das Finanzinstitut und die mit der Verwaltung und Geschäftsführung des Finanz-instituts betrauten Personen müssen Gewähr für eine einwandfreie…

["2. Kapitel: — Finanzinstitute", "3. Abschnitt: — Fondsleitungen", "Art. 35 — Übertragung von Aufgaben"]1
  1. Übertragung von Aufgaben"]

    Übertragung von Aufgaben

    — Übertragung von Aufgaben Die Fondsleitung darf die Leitung des Anlagefonds nicht Dritten übertragen. Sie darf jedoch Anlageentscheide sowie Teilaufgaben…

["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 12 — Öffentliches Angebot von Effekten auf dem Primärmarkt"]1
  1. Öffentliches Angebot von Effekten auf dem Primärmarkt"]

    Öffentliches Angebot von Effekten auf dem Primärmarkt

    — Öffentliches Angebot von Effekten auf dem Primärmarkt Wer hauptsächlich im Finanzbereich tätig ist, darf folgende Tätigkeiten nur ausüben, wenn er über eine…

["3. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 64 — Auskunfts- und Meldepflicht bei Übertragung wesentlicher Funktionen"]1
  1. Auskunfts- und Meldepflicht bei Übertragung wesentlicher Funktionen"]

    Auskunfts- und Meldepflicht bei Übertragung wesentlicher Funktionen

    — Auskunfts- und Meldepflicht bei Übertragung wesentlicher Funktionen Überträgt ein Finanzinstitut wesentliche Funktionen auf andere Personen, so unterstehen…

["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 5 — Bewilligungspflicht"]1
  1. Bewilligungspflicht"]

    Bewilligungspflicht

    — Bewilligungspflicht Finanzinstitute nach Artikel 2 Absatz 1 benötigen eine Bewilligung der FINMA. Sie dürfen sich erst nach Erteilung der Bewilligung in das…

["1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Gemeinsame Bestimmungen", "Art. 15 — Auslandgeschäft"]1
  1. Auslandgeschäft"]

    Auslandgeschäft

    — Auslandgeschäft Ein Finanzinstitut erstattet der FINMA Meldung, bevor es: a. im Ausland eine Tochtergesellschaft, eine Zweigniederlassung oder eine…

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