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Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG)

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Provisions

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["3. Kapitel: — Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters", "Art. 23 — Konsultation des EDÖB"]1
  1. Konsultation des EDÖB"]

    Konsultation des EDÖB

    — Konsultation des EDÖB Ergibt sich aus der Datenschutz-Folgenabschätzung, dass die geplante Bearbeitung trotz der vom Verantwortlichen vorgesehenen Massnahmen…

["10. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 73 — Koordination"]1
  1. Koordination"]

    Koordination

    — Koordination Die Koordination mit anderen Erlassen wird im Anhang 2 geregelt.

["6. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane", "Art. 40 — Privatrechtliche Tätigkeit von Bundesorganen"]1
  1. Privatrechtliche Tätigkeit von Bundesorganen"]

    Privatrechtliche Tätigkeit von Bundesorganen

    — Privatrechtliche Tätigkeit von Bundesorganen Handelt ein Bundesorgan privatrechtlich, so gelten die Bestimmungen für die Datenbearbeitung durch private…

["8. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 65 — Zuständigkeit"]1
  1. Zuständigkeit"]

    Zuständigkeit

    — Zuständigkeit Die Verfolgung und die Beurteilung strafbarer Handlungen obliegen den Kantonen. Der EDÖB kann bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde…

["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "2. Abschnitt: — Untersuchung von Verstössen gegen Datenschutzvorschriften", "Art. 50 — Befugnisse"]1
  1. Befugnisse"]

    Befugnisse

    — Befugnisse Kommt das Bundesorgan oder die private Person den Mitwirkungspflichten nicht nach, so kann der EDÖB im Rahmen der Untersuchung insbesondere…

["10. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 68 — Aufhebung und Änderung anderer Erlasse"]1
  1. Aufhebung und Änderung anderer Erlasse"]

    Aufhebung und Änderung anderer Erlasse

    — Aufhebung und Änderung anderer Erlasse Die Aufhebung und die Änderung anderer Erlasse werden im Anhang 1 geregelt.

["4. Kapitel: — Rechte der betroffenen Person", "Art. 25 — Auskunftsrecht"]1
  1. Auskunftsrecht"]

    Auskunftsrecht

    — Auskunftsrecht Jede Person kann vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden. Die betroffene Person erhält…

["8. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 60 — Verletzung von Informations-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten"]1
  1. Verletzung von Informations-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten"]

    Verletzung von Informations-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten

    — Verletzung von Informations-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten Mit Busse bis zu 250 000 Franken werden private Personen auf Antrag bestraft: a. die ihre…

["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "2. Abschnitt: — Untersuchung von Verstössen gegen Datenschutzvorschriften", "Art. 51 — Verwaltungsmassnahmen"]1
  1. Verwaltungsmassnahmen"]

    Verwaltungsmassnahmen

    — Verwaltungsmassnahmen Liegt eine Verletzung von Datenschutzvorschriften vor, so kann der EDÖB verfügen, dass die Bearbeitung ganz oder teilweise angepasst…

["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "3. Abschnitt: — Amtshilfe", "Art. 55 — Amtshilfe gegenüber ausländischen Behörden"]1
  1. Amtshilfe gegenüber ausländischen Behörden"]

    Amtshilfe gegenüber ausländischen Behörden

    — Amtshilfe gegenüber ausländischen Behörden Der EDÖB kann mit ausländischen Behörden, die für den Datenschutz zuständig sind, für die Erfüllung ihrer…

["10. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 72 — Übergangsbestimmung betreffend die Wahl und die Beendigung der Amtsdauer der oder des Beauftragten"]1
  1. Übergangsbestimmung betreffend die Wahl und die Beendigung der Amtsdauer der oder des Beauftragten"]

    Übergangsbestimmung betreffend die Wahl und die Beendigung der Amtsdauer der oder des Beauftragten

    — Übergangsbestimmung betreffend die Wahl und die Beendigung der Amtsdauer der oder des Beauftragten Die Wahl der oder des Beauftragten sowie die Beendigung…

["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "2. Abschnitt: — Untersuchung von Verstössen gegen Datenschutzvorschriften", "Art. 53 — Koordination"]1
  1. Koordination"]

    Koordination

    — Koordination Bundesverwaltungsbehörden, die nach einem anderen Bundesgesetz private Personen oder Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung…

["8. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 62 — Verletzung der beruflichen Schweigepflicht"]1
  1. Verletzung der beruflichen Schweigepflicht"]

    Verletzung der beruflichen Schweigepflicht

    — Verletzung der beruflichen Schweigepflicht Wer geheime Personendaten vorsätzlich offenbart, von denen sie oder er bei der Ausübung ihres oder seines Berufes…

["8. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 64 — Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben"]1
  1. Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben"]

    Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben

    — Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben Für Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben sind die Artikel 6 und 7 des Bundesgesetzes vom 22. März 1974 über das…

["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland", "Art. 18 — Veröffentlichung von Personendaten in elektronischer Form"]1
  1. Veröffentlichung von Personendaten in elektronischer Form"]

    Veröffentlichung von Personendaten in elektronischer Form

    — Veröffentlichung von Personendaten in elektronischer Form Werden Personendaten zur Information der Öffentlichkeit mittels automatisierter Informations- und…

["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland", "Art. 16 — Grundsätze"]1
  1. Grundsätze"]

    Grundsätze

    — Grundsätze Personendaten dürfen ins Ausland bekanntgegeben werden, wenn der Bundesrat festgestellt hat, dass die Gesetzgebung des betreffenden Staates oder…

["10. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 71 — Übergangsbestimmung betreffend Daten juristischer Personen"]1
  1. Übergangsbestimmung betreffend Daten juristischer Personen"]

    Übergangsbestimmung betreffend Daten juristischer Personen

    — Übergangsbestimmung betreffend Daten juristischer Personen Für Bundesorgane finden Vorschriften in anderen Bundeserlassen, die sich auf Personendaten…

["6. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane", "Art. 35 — Automatisierte Datenbearbeitung im Rahmen von Pilotversuchen"]1
  1. Automatisierte Datenbearbeitung im Rahmen von Pilotversuchen"]

    Automatisierte Datenbearbeitung im Rahmen von Pilotversuchen

    — Automatisierte Datenbearbeitung im Rahmen von Pilotversuchen Der Bundesrat kann vor Inkrafttreten eines Gesetzes im formellen Sinn die automatisierte…

["3. Kapitel: — Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters", "Art. 24 — Meldung von Verletzungen der Datensicherheit"]1
  1. Meldung von Verletzungen der Datensicherheit"]

    Meldung von Verletzungen der Datensicherheit

    — Meldung von Verletzungen der Datensicherheit Der Verantwortliche meldet dem EDÖB so rasch als möglich eine Verletzung der Datensicherheit, die…

["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Datenbearbeitung durch private Verantwortliche mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland", "Art. 15 — Pflichten der Vertretung"]1
  1. Pflichten der Vertretung"]

    Pflichten der Vertretung

    — Pflichten der Vertretung Die Vertretung führt ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten des Verantwortlichen, das die Angaben nach Artikel 12 Absatz 2…

["5. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch private Personen", "Art. 30 — Persönlichkeitsverletzungen"]1
  1. Persönlichkeitsverletzungen"]

    Persönlichkeitsverletzungen

    — Persönlichkeitsverletzungen Wer Personendaten bearbeitet, darf die Persönlichkeit der betroffenen Personen nicht widerrechtlich verletzen. Eine…

["4. Kapitel: — Rechte der betroffenen Person", "Art. 29 — Einschränkungen des Rechts auf Datenherausgabe oder -übertragung"]1
  1. Einschränkungen des Rechts auf Datenherausgabe oder -übertragung"]

    Einschränkungen des Rechts auf Datenherausgabe oder -übertragung

    — Einschränkungen des Rechts auf Datenherausgabe oder -übertragung Der Verantwortliche kann die Herausgabe oder Übertragung der Personendaten aus den in…

["3. Kapitel: — Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters", "Art. 19 — Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten"]1
  1. Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten"]

    Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten

    — Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten Der Verantwortliche informiert die betroffene Person angemessen über die Beschaffung von…

["6. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane", "Art. 41 — Ansprüche und Verfahren"]1
  1. Ansprüche und Verfahren"]

    Ansprüche und Verfahren

    — Ansprüche und Verfahren Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann vom verantwortlichen Bundesorgan verlangen, dass es: a. die widerrechtliche Bearbeitung…

["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Datenbearbeitung durch private Verantwortliche mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland", "Art. 14 — Vertretung"]1
  1. Vertretung"]

    Vertretung

    — Vertretung Private Verantwortliche mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland bezeichnen eine Vertretung in der Schweiz, wenn sie Personendaten von Personen in der…

["1. Kapitel: — Zweck und Geltungsbereich sowie Aufsichtsbehörde des Bundes", "Art. 2 — Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich"]1
  1. Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich"]

    Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

    — Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für die Bearbeitung von Personendaten natürlicher Personen durch: a. private Personen; b…

["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "1. Abschnitt: — Organisation", "Art. 44 — Amtsdauer, Wiederwahl und Beendigung der Amtsdauer"]1
  1. Amtsdauer, Wiederwahl und Beendigung der Amtsdauer"]

    Amtsdauer, Wiederwahl und Beendigung der Amtsdauer

    — Amtsdauer, Wiederwahl und Beendigung der Amtsdauer Die Amtsdauer der oder des Beauftragten beträgt vier Jahre und kann zwei Mal erneuert werden. Sie beginnt…

["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "2. Abschnitt: — Untersuchung von Verstössen gegen Datenschutzvorschriften", "Art. 52 — Verfahren"]1
  1. Verfahren"]

    Verfahren

    — Verfahren Das Untersuchungsverfahren sowie Verfügungen nach den Artikeln 50 und 51 richten sich nach dem VwVG. Partei ist nur das Bundesorgan oder die…

["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "1. Abschnitt: — Organisation", "Art. 44a — Verwarnung"]1
  1. Verwarnung"]

    Verwarnung

    — Verwarnung Die Gerichtskommission kann eine Verwarnung aussprechen, wenn sie feststellt, dass die oder der Beauftragte Amtspflichten verletzt hat.

["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "1. Abschnitt: — Organisation", "Art. 46 — Unvereinbarkeit"]1
  1. Unvereinbarkeit"]

    Unvereinbarkeit

    — Unvereinbarkeit Die oder der Beauftragte darf weder der Bundesversammlung noch dem Bundesrat angehören und in keinem anderen Arbeitsverhältnis mit dem Bund…

["6. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane", "Art. 33 — Kontrolle und Verantwortung bei gemeinsamer Bearbeitung von Personendaten"]1
  1. Kontrolle und Verantwortung bei gemeinsamer Bearbeitung von Personendaten"]

    Kontrolle und Verantwortung bei gemeinsamer Bearbeitung von Personendaten

    — Kontrolle und Verantwortung bei gemeinsamer Bearbeitung von Personendaten Der Bundesrat regelt die Kontrollverfahren und die Verantwortung für den…

["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "1. Abschnitt: — Organisation", "Art. 47a — Ausstand"]1
  1. Ausstand"]

    Ausstand

    — Ausstand Ist der Ausstand der oder des Beauftragten streitig, so entscheidet darüber die Präsidentin oder der Präsident der auf dem Gebiet des Datenschutzes…

["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "5. Abschnitt: — Gebühren", "Art. 59"]1
  1. Gebühren", "Art. 59"]

    Gebühren", "Art. 59"]

    Art. 59 Der EDÖB erhebt von privaten Personen Gebühren für: a. die Stellungnahme zu einem Verhaltenskodex nach Artikel 11 Absatz 2; b. die Genehmigung von…

["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "3. Abschnitt: — Amtshilfe", "Art. 54 — Amtshilfe zwischen schweizerischen Behörden"]1
  1. Amtshilfe zwischen schweizerischen Behörden"]

    Amtshilfe zwischen schweizerischen Behörden

    — Amtshilfe zwischen schweizerischen Behörden Bundesbehörden und kantonale Behörden geben dem EDÖB die Informationen und Personendaten bekannt, die für die…

["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland", "Art. 17 — Ausnahmen"]1
  1. Ausnahmen"]

    Ausnahmen

    — Ausnahmen Abweichend von Artikel 16 Absätze 1 und 2 dürfen in den folgenden Fällen Personendaten ins Ausland bekanntgegeben werden: a. Die betroffene Person…

["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "1. Abschnitt: — Organisation", "Art. 47 — Nebenbeschäftigung"]1
  1. Nebenbeschäftigung"]

    Nebenbeschäftigung

    — Nebenbeschäftigung Die oder der Beauftragte darf keine Nebenbeschäftigung ausüben. Die Gerichtskommission kann der oder dem Beauftragten gestatten, eine…

["10. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 74 — Referendum und Inkrafttreten"]1
  1. Referendum und Inkrafttreten"]

    Referendum und Inkrafttreten

    — Referendum und Inkrafttreten Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Inkrafttreten: 1. September 2023

["6. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane", "Art. 36 — Bekanntgabe von Personendaten"]1
  1. Bekanntgabe von Personendaten"]

    Bekanntgabe von Personendaten

    — Bekanntgabe von Personendaten Bundesorgane dürfen Personendaten nur bekanntgeben, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage nach Artikel 34 Absätze 1–3 besteht…

["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "4. Abschnitt: — Andere Aufgaben des EDÖB", "Art. 56 — Register"]1
  1. Register"]

    Register

    — Register Der EDÖB führt ein Register der Bearbeitungstätigkeiten der Bundesorgane. Das Register wird veröffentlicht.

["4. Kapitel: — Rechte der betroffenen Person", "Art. 26 — Einschränkungen des Auskunftsrechts"]1
  1. Einschränkungen des Auskunftsrechts"]

    Einschränkungen des Auskunftsrechts

    — Einschränkungen des Auskunftsrechts Der Verantwortliche kann die Auskunft verweigern, einschränken oder aufschieben, wenn: a. ein Gesetz im formellen Sinn…

["10. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 72a — Übergangsbestimmung betreffend das Arbeitsverhältnis der oder des Beauftragten"]1
  1. Übergangsbestimmung betreffend das Arbeitsverhältnis der oder des Beauftragten"]

    Übergangsbestimmung betreffend das Arbeitsverhältnis der oder des Beauftragten

    — Übergangsbestimmung betreffend das Arbeitsverhältnis der oder des Beauftragten Für das Arbeitsverhältnis der oder des Beauftragten, das nach bisherigem Recht…

["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Begriffe und Grundsätze", "Art. 5 — Begriffe"]1
  1. Begriffe"]

    Begriffe

    und Grundsätze — Art. 5 — Begriffe — Begriffe In diesem Gesetz bedeuten: a. Personendaten: alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare…

["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Begriffe und Grundsätze", "Art. 9 — Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter"]1
  1. Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter"]

    Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter

    — Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter Die Bearbeitung von Personendaten kann vertraglich oder durch die Gesetzgebung einem Auftragsbearbeiter übertragen…

["6. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane", "Art. 39 — Datenbearbeitung für nicht personenbezogene Zwecke"]1
  1. Datenbearbeitung für nicht personenbezogene Zwecke"]

    Datenbearbeitung für nicht personenbezogene Zwecke

    — Datenbearbeitung für nicht personenbezogene Zwecke Bundesorgane dürfen Personendaten für nicht personenbezogene Zwecke, insbesondere für Forschung, Planung…

["3. Kapitel: — Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters", "Art. 20 — Ausnahmen von der Informationspflicht und Einschränkungen"]1
  1. Ausnahmen von der Informationspflicht und Einschränkungen"]

    Ausnahmen von der Informationspflicht und Einschränkungen

    — Ausnahmen von der Informationspflicht und Einschränkungen Die Informationspflicht nach Artikel 19 entfällt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt…

["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Begriffe und Grundsätze", "Art. 6 — Grundsätze"]1
  1. Grundsätze"]

    Grundsätze

    — Art. 6 — Grundsätze — Grundsätze Personendaten müssen rechtmässig bearbeitet werden. Die Bearbeitung muss nach Treu und Glauben erfolgen und verhältnismässig…

["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "1. Abschnitt: — Organisation", "Art. 48 — Selbstkontrolle des EDÖB"]1
  1. Selbstkontrolle des EDÖB"]

    Selbstkontrolle des EDÖB

    — Selbstkontrolle des EDÖB Der EDÖB stellt durch geeignete Kontrollmassnahmen, insbesondere in Bezug auf die Datensicherheit, sicher, dass der rechtskonforme…

["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Begriffe und Grundsätze", "Art. 11 — Verhaltenskodizes"]1
  1. Verhaltenskodizes"]

    Verhaltenskodizes

    — Verhaltenskodizes Berufs-, Branchen- und Wirtschaftsverbände, die nach ihren Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt…

["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Begriffe und Grundsätze", "Art. 12 — Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten"]1
  1. Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten"]

    Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten

    — Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten Die Verantwortlichen und Auftragsbearbeiter führen je ein Verzeichnis ihrer Bearbeitungstätigkeiten. Das Verzeichnis…

["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Begriffe und Grundsätze", "Art. 10 — Datenschutzberaterin oder -berater"]1
  1. Datenschutzberaterin oder -berater"]

    Datenschutzberaterin oder -berater

    — Datenschutzberaterin oder -berater Private Verantwortliche können eine Datenschutzberaterin oder einen Datenschutzberater ernennen. Die Datenschutzberaterin…

["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "2. Abschnitt: — Untersuchung von Verstössen gegen Datenschutzvorschriften", "Art. 49 — Untersuchung"]1
  1. Untersuchung"]

    Untersuchung

    von Verstössen gegen Datenschutzvorschriften — Art. 49 — Untersuchung — Untersuchung Der EDÖB eröffnet von Amtes wegen oder auf Anzeige hin eine Untersuchung…

["5. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch private Personen", "Art. 31 — Rechtfertigungsgründe"]1
  1. Rechtfertigungsgründe"]

    Rechtfertigungsgründe

    — Rechtfertigungsgründe Eine Persönlichkeitsverletzung ist widerrechtlich, wenn sie nicht durch Einwilligung der betroffenen Person, durch ein überwiegendes…

["8. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 61 — Verletzung von Sorgfaltspflichten"]1
  1. Verletzung von Sorgfaltspflichten"]

    Verletzung von Sorgfaltspflichten

    — Verletzung von Sorgfaltspflichten Mit Busse bis zu 250 000 Franken werden private Personen auf Antrag bestraft, die vorsätzlich: a. unter Verstoss gegen…

["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "1. Abschnitt: — Organisation", "Art. 43 — Wahl und Stellung"]1
  1. Wahl und Stellung"]

    Wahl und Stellung

    — Wahl und Stellung Die Vereinigte Bundesversammlung wählt die Leiterin oder den Leiter des EDÖB (die oder der Beauftragte). Wählbar ist, wer in…

["4. Kapitel: — Rechte der betroffenen Person", "Art. 28 — Recht auf Datenherausgabe oder -übertragung"]1
  1. Recht auf Datenherausgabe oder -übertragung"]

    Recht auf Datenherausgabe oder -übertragung

    — Recht auf Datenherausgabe oder -übertragung Jede Person kann vom Verantwortlichen die Herausgabe ihrer Personendaten, die sie ihm bekanntgegeben hat, in…

["10. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 70 — Übergangsbestimmung betreffend laufende Verfahren"]1
  1. Übergangsbestimmung betreffend laufende Verfahren"]

    Übergangsbestimmung betreffend laufende Verfahren

    — Übergangsbestimmung betreffend laufende Verfahren Dieses Gesetz gilt nicht für Untersuchungen des EDÖB, die im Zeitpunkt seines Inkrafttretens hängig sind…

["10. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 69 — Übergangsbestimmungen betreffend laufende Bearbeitungen"]1
  1. Übergangsbestimmungen betreffend laufende Bearbeitungen"]

    Übergangsbestimmungen betreffend laufende Bearbeitungen

    — Übergangsbestimmungen betreffend laufende Bearbeitungen Die Artikel 7, 22 und 23 sind nicht anwendbar auf Datenbearbeitungen, die vor Inkrafttreten dieses…

["6. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane", "Art. 42 — Verfahren im Falle der Bekanntgabe von amtlichen Dokumenten, die Personendaten enthalten"]1
  1. Verfahren im Falle der Bekanntgabe von amtlichen Dokumenten, die Personendaten enthalten"]

    Verfahren im Falle der Bekanntgabe von amtlichen Dokumenten, die Personendaten enthalten

    — Verfahren im Falle der Bekanntgabe von amtlichen Dokumenten, die Personendaten enthalten Ist ein Verfahren betreffend den Zugang zu amtlichen Dokumenten, die…

["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "4. Abschnitt: — Andere Aufgaben des EDÖB", "Art. 57 — Information"]1
  1. Information"]

    Information

    — Information Der EDÖB erstattet der Bundesversammlung jährlich Bericht über seine Tätigkeit. Er übermittelt ihn gleichzeitig dem Bundesrat. Der Bericht wird…

["1. Kapitel: — Zweck und Geltungsbereich sowie Aufsichtsbehörde des Bundes", "Art. 1 — Zweck"]1
  1. Zweck"]

    Zweck

    und Geltungsbereich sowie Aufsichtsbehörde des Bundes — Art. 1 — Zweck — Zweck Dieses Gesetz bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von…

["8. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 66 — Verfolgungsverjährung"]1
  1. Verfolgungsverjährung"]

    Verfolgungsverjährung

    — Verfolgungsverjährung Die Strafverfolgung verjährt nach fünf Jahren.

["8. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 63 — Missachten von Verfügungen"]1
  1. Missachten von Verfügungen"]

    Missachten von Verfügungen

    — Missachten von Verfügungen Mit Busse bis zu 250 000 Franken werden private Personen bestraft, die einer Verfügung des EDÖB oder einem Entscheid der…

["6. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane", "Art. 37 — Widerspruch gegen die Bekanntgabe von Personendaten"]1
  1. Widerspruch gegen die Bekanntgabe von Personendaten"]

    Widerspruch gegen die Bekanntgabe von Personendaten

    — Widerspruch gegen die Bekanntgabe von Personendaten Die betroffene Person, die ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft macht, kann gegen die Bekanntgabe…

["6. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane", "Art. 34 — Rechtsgrundlagen"]1
  1. Rechtsgrundlagen"]

    Rechtsgrundlagen

    — Rechtsgrundlagen Bundesorgane dürfen Personendaten nur bearbeiten, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht. Eine Grundlage in einem Gesetz im formellen…

["9. Kapitel: — Abschluss von Staatsverträgen", "Art. 67"]1
  1. Abschluss von Staatsverträgen", "Art. 67"]

    Abschluss von Staatsverträgen", "Art. 67"]

    Art. 67 Der Bundesrat kann Staatsverträge abschliessen betreffend: a. die internationale Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden; b. die gegenseitige…

["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Begriffe und Grundsätze", "Art. 8 — Datensicherheit"]1
  1. Datensicherheit"]

    Datensicherheit

    — Datensicherheit Der Verantwortliche und der Auftragsbearbeiter gewährleisten durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen eine dem Risiko…

["1. Kapitel: — Zweck und Geltungsbereich sowie Aufsichtsbehörde des Bundes", "Art. 4 — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter"]1
  1. Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter"]

    Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

    — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) beaufsichtigt die…

["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Begriffe und Grundsätze", "Art. 7 — Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen"]1
  1. Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen"]

    Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen

    — Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen Der Verantwortliche ist verpflichtet, die Datenbearbeitung technisch und…

["4. Kapitel: — Rechte der betroffenen Person", "Art. 27 — Einschränkungen des Auskunftsrechts für Medien"]1
  1. Einschränkungen des Auskunftsrechts für Medien"]

    Einschränkungen des Auskunftsrechts für Medien

    — Einschränkungen des Auskunftsrechts für Medien Werden Personendaten ausschliesslich zur Veröffentlichung im redaktionellen Teil eines periodisch…

["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Begriffe und Grundsätze", "Art. 13 — Zertifizierung"]1
  1. Zertifizierung"]

    Zertifizierung

    — Zertifizierung Die Hersteller von Datenbearbeitungssystemen oder -programmen sowie die Verantwortlichen und Auftragsbearbeiter können ihre Systeme, Produkte…

["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "1. Abschnitt: — Organisation", "Art. 45 — Budget"]1
  1. Budget"]

    Budget

    — Budget Der EDÖB reicht den Entwurf seines Budgets jährlich über die Bundeskanzlei dem Bundesrat ein. Dieser leitet ihn unverändert an die Bundesversammlung…

["5. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch private Personen", "Art. 32 — Rechtsansprüche"]1
  1. Rechtsansprüche"]

    Rechtsansprüche

    — Rechtsansprüche Die betroffene Person kann verlangen, dass unrichtige Personendaten berichtigt werden, es sei denn: a. eine gesetzliche Vorschrift verbietet…

["3. Kapitel: — Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters", "Art. 21 — Informationspflicht bei einer automatisierten Einzelentscheidung"]1
  1. Informationspflicht bei einer automatisierten Einzelentscheidung"]

    Informationspflicht bei einer automatisierten Einzelentscheidung

    — Informationspflicht bei einer automatisierten Einzelentscheidung Der Verantwortliche informiert die betroffene Person über eine Entscheidung, die…

["6. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane", "Art. 38 — Angebot von Unterlagen an das Bundesarchiv"]1
  1. Angebot von Unterlagen an das Bundesarchiv"]

    Angebot von Unterlagen an das Bundesarchiv

    — Angebot von Unterlagen an das Bundesarchiv In Übereinstimmung mit dem Archivierungsgesetz vom 26. Juni 1998 bieten die Bundesorgane dem Bundesarchiv alle…

["1. Kapitel: — Zweck und Geltungsbereich sowie Aufsichtsbehörde des Bundes", "Art. 3 — Räumlicher Geltungsbereich"]1
  1. Räumlicher Geltungsbereich"]

    Räumlicher Geltungsbereich

    — Räumlicher Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für Sachverhalte, die sich in der Schweiz auswirken, auch wenn sie im Ausland veranlasst werden. Für…

["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "4. Abschnitt: — Andere Aufgaben des EDÖB", "Art. 58 — Weitere Aufgaben"]1
  1. Weitere Aufgaben"]

    Weitere Aufgaben

    — Weitere Aufgaben Der EDÖB nimmt darüber hinaus insbesondere folgende Aufgaben wahr: a. Er informiert, schult und berät die Bundesorgane sowie private…

["3. Kapitel: — Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters", "Art. 22 — Datenschutz-Folgenabschätzung"]1
  1. Datenschutz-Folgenabschätzung"]

    Datenschutz-Folgenabschätzung

    — Datenschutz-Folgenabschätzung Der Verantwortliche erstellt vorgängig eine Datenschutz-Folgenabschätzung, wenn eine Bearbeitung ein hohes Risiko für die…

["6. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane", "Art. 36 — Bekanntgabe von Personendaten"]1
  1. Bekanntgabe von Personendaten"]

    Bekanntgabe von Personendaten

    — Bekanntgabe von Personendaten 17. Dezember 2004 bekanntgeben, wenn: a. die Daten im Zusammenhang mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben stehen; und b. an…

["5. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch private Personen", "Art. 31 — Rechtfertigungsgründe"]1
  1. Rechtfertigungsgründe"]

    Rechtfertigungsgründe

    — Rechtfertigungsgründe 2. Handelt es sich um besonders schützenswerte Personendaten, so gibt er diese Dritten so bekannt, dass die betroffene Person nicht…

["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Begriffe und Grundsätze", "Art. 5 — Begriffe"]1
  1. Begriffe"]

    Begriffe

    und Grundsätze — Art. 5 — Begriffe — Begriffe 6. Daten über Massnahmen der sozialen Hilfe; d. Bearbeiten: jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den…

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