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Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG)
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["3. Kapitel: — Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters", "Art. 23 — Konsultation des EDÖB"]1
- Konsultation des EDÖB"]
Konsultation des EDÖB
— Konsultation des EDÖB Ergibt sich aus der Datenschutz-Folgenabschätzung, dass die geplante Bearbeitung trotz der vom Verantwortlichen vorgesehenen Massnahmen…
["10. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 73 — Koordination"]1
- Koordination"]
Koordination
— Koordination Die Koordination mit anderen Erlassen wird im Anhang 2 geregelt.
["6. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane", "Art. 40 — Privatrechtliche Tätigkeit von Bundesorganen"]1
- Privatrechtliche Tätigkeit von Bundesorganen"]
Privatrechtliche Tätigkeit von Bundesorganen
— Privatrechtliche Tätigkeit von Bundesorganen Handelt ein Bundesorgan privatrechtlich, so gelten die Bestimmungen für die Datenbearbeitung durch private…
["8. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 65 — Zuständigkeit"]1
- Zuständigkeit"]
Zuständigkeit
— Zuständigkeit Die Verfolgung und die Beurteilung strafbarer Handlungen obliegen den Kantonen. Der EDÖB kann bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde…
["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "2. Abschnitt: — Untersuchung von Verstössen gegen Datenschutzvorschriften", "Art. 50 — Befugnisse"]1
- Befugnisse"]
Befugnisse
— Befugnisse Kommt das Bundesorgan oder die private Person den Mitwirkungspflichten nicht nach, so kann der EDÖB im Rahmen der Untersuchung insbesondere…
["10. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 68 — Aufhebung und Änderung anderer Erlasse"]1
- Aufhebung und Änderung anderer Erlasse"]
Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
— Aufhebung und Änderung anderer Erlasse Die Aufhebung und die Änderung anderer Erlasse werden im Anhang 1 geregelt.
["4. Kapitel: — Rechte der betroffenen Person", "Art. 25 — Auskunftsrecht"]1
- Auskunftsrecht"]
Auskunftsrecht
— Auskunftsrecht Jede Person kann vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden. Die betroffene Person erhält…
["8. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 60 — Verletzung von Informations-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten"]1
- Verletzung von Informations-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten"]
Verletzung von Informations-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
— Verletzung von Informations-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten Mit Busse bis zu 250 000 Franken werden private Personen auf Antrag bestraft: a. die ihre…
["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "2. Abschnitt: — Untersuchung von Verstössen gegen Datenschutzvorschriften", "Art. 51 — Verwaltungsmassnahmen"]1
- Verwaltungsmassnahmen"]
Verwaltungsmassnahmen
— Verwaltungsmassnahmen Liegt eine Verletzung von Datenschutzvorschriften vor, so kann der EDÖB verfügen, dass die Bearbeitung ganz oder teilweise angepasst…
["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "3. Abschnitt: — Amtshilfe", "Art. 55 — Amtshilfe gegenüber ausländischen Behörden"]1
- Amtshilfe gegenüber ausländischen Behörden"]
Amtshilfe gegenüber ausländischen Behörden
— Amtshilfe gegenüber ausländischen Behörden Der EDÖB kann mit ausländischen Behörden, die für den Datenschutz zuständig sind, für die Erfüllung ihrer…
["10. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 72 — Übergangsbestimmung betreffend die Wahl und die Beendigung der Amtsdauer der oder des Beauftragten"]1
- Übergangsbestimmung betreffend die Wahl und die Beendigung der Amtsdauer der oder des Beauftragten"]
Übergangsbestimmung betreffend die Wahl und die Beendigung der Amtsdauer der oder des Beauftragten
— Übergangsbestimmung betreffend die Wahl und die Beendigung der Amtsdauer der oder des Beauftragten Die Wahl der oder des Beauftragten sowie die Beendigung…
["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "2. Abschnitt: — Untersuchung von Verstössen gegen Datenschutzvorschriften", "Art. 53 — Koordination"]1
- Koordination"]
Koordination
— Koordination Bundesverwaltungsbehörden, die nach einem anderen Bundesgesetz private Personen oder Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung…
["8. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 62 — Verletzung der beruflichen Schweigepflicht"]1
- Verletzung der beruflichen Schweigepflicht"]
Verletzung der beruflichen Schweigepflicht
— Verletzung der beruflichen Schweigepflicht Wer geheime Personendaten vorsätzlich offenbart, von denen sie oder er bei der Ausübung ihres oder seines Berufes…
["8. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 64 — Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben"]1
- Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben"]
Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben
— Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben Für Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben sind die Artikel 6 und 7 des Bundesgesetzes vom 22. März 1974 über das…
["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland", "Art. 18 — Veröffentlichung von Personendaten in elektronischer Form"]1
- Veröffentlichung von Personendaten in elektronischer Form"]
Veröffentlichung von Personendaten in elektronischer Form
— Veröffentlichung von Personendaten in elektronischer Form Werden Personendaten zur Information der Öffentlichkeit mittels automatisierter Informations- und…
["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland", "Art. 16 — Grundsätze"]1
- Grundsätze"]
Grundsätze
— Grundsätze Personendaten dürfen ins Ausland bekanntgegeben werden, wenn der Bundesrat festgestellt hat, dass die Gesetzgebung des betreffenden Staates oder…
["10. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 71 — Übergangsbestimmung betreffend Daten juristischer Personen"]1
- Übergangsbestimmung betreffend Daten juristischer Personen"]
Übergangsbestimmung betreffend Daten juristischer Personen
— Übergangsbestimmung betreffend Daten juristischer Personen Für Bundesorgane finden Vorschriften in anderen Bundeserlassen, die sich auf Personendaten…
["6. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane", "Art. 35 — Automatisierte Datenbearbeitung im Rahmen von Pilotversuchen"]1
- Automatisierte Datenbearbeitung im Rahmen von Pilotversuchen"]
Automatisierte Datenbearbeitung im Rahmen von Pilotversuchen
— Automatisierte Datenbearbeitung im Rahmen von Pilotversuchen Der Bundesrat kann vor Inkrafttreten eines Gesetzes im formellen Sinn die automatisierte…
["3. Kapitel: — Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters", "Art. 24 — Meldung von Verletzungen der Datensicherheit"]1
- Meldung von Verletzungen der Datensicherheit"]
Meldung von Verletzungen der Datensicherheit
— Meldung von Verletzungen der Datensicherheit Der Verantwortliche meldet dem EDÖB so rasch als möglich eine Verletzung der Datensicherheit, die…
["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Datenbearbeitung durch private Verantwortliche mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland", "Art. 15 — Pflichten der Vertretung"]1
- Pflichten der Vertretung"]
Pflichten der Vertretung
— Pflichten der Vertretung Die Vertretung führt ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten des Verantwortlichen, das die Angaben nach Artikel 12 Absatz 2…
["5. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch private Personen", "Art. 30 — Persönlichkeitsverletzungen"]1
- Persönlichkeitsverletzungen"]
Persönlichkeitsverletzungen
— Persönlichkeitsverletzungen Wer Personendaten bearbeitet, darf die Persönlichkeit der betroffenen Personen nicht widerrechtlich verletzen. Eine…
["4. Kapitel: — Rechte der betroffenen Person", "Art. 29 — Einschränkungen des Rechts auf Datenherausgabe oder -übertragung"]1
- Einschränkungen des Rechts auf Datenherausgabe oder -übertragung"]
Einschränkungen des Rechts auf Datenherausgabe oder -übertragung
— Einschränkungen des Rechts auf Datenherausgabe oder -übertragung Der Verantwortliche kann die Herausgabe oder Übertragung der Personendaten aus den in…
["3. Kapitel: — Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters", "Art. 19 — Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten"]1
- Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten"]
Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten
— Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten Der Verantwortliche informiert die betroffene Person angemessen über die Beschaffung von…
["6. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane", "Art. 41 — Ansprüche und Verfahren"]1
- Ansprüche und Verfahren"]
Ansprüche und Verfahren
— Ansprüche und Verfahren Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann vom verantwortlichen Bundesorgan verlangen, dass es: a. die widerrechtliche Bearbeitung…
["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Datenbearbeitung durch private Verantwortliche mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland", "Art. 14 — Vertretung"]1
- Vertretung"]
Vertretung
— Vertretung Private Verantwortliche mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland bezeichnen eine Vertretung in der Schweiz, wenn sie Personendaten von Personen in der…
["1. Kapitel: — Zweck und Geltungsbereich sowie Aufsichtsbehörde des Bundes", "Art. 2 — Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich"]1
- Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich"]
Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich
— Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für die Bearbeitung von Personendaten natürlicher Personen durch: a. private Personen; b…
["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "1. Abschnitt: — Organisation", "Art. 44 — Amtsdauer, Wiederwahl und Beendigung der Amtsdauer"]1
- Amtsdauer, Wiederwahl und Beendigung der Amtsdauer"]
Amtsdauer, Wiederwahl und Beendigung der Amtsdauer
— Amtsdauer, Wiederwahl und Beendigung der Amtsdauer Die Amtsdauer der oder des Beauftragten beträgt vier Jahre und kann zwei Mal erneuert werden. Sie beginnt…
["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "2. Abschnitt: — Untersuchung von Verstössen gegen Datenschutzvorschriften", "Art. 52 — Verfahren"]1
- Verfahren"]
Verfahren
— Verfahren Das Untersuchungsverfahren sowie Verfügungen nach den Artikeln 50 und 51 richten sich nach dem VwVG. Partei ist nur das Bundesorgan oder die…
["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "1. Abschnitt: — Organisation", "Art. 44a — Verwarnung"]1
- Verwarnung"]
Verwarnung
— Verwarnung Die Gerichtskommission kann eine Verwarnung aussprechen, wenn sie feststellt, dass die oder der Beauftragte Amtspflichten verletzt hat.
["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "1. Abschnitt: — Organisation", "Art. 46 — Unvereinbarkeit"]1
- Unvereinbarkeit"]
Unvereinbarkeit
— Unvereinbarkeit Die oder der Beauftragte darf weder der Bundesversammlung noch dem Bundesrat angehören und in keinem anderen Arbeitsverhältnis mit dem Bund…
["6. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane", "Art. 33 — Kontrolle und Verantwortung bei gemeinsamer Bearbeitung von Personendaten"]1
- Kontrolle und Verantwortung bei gemeinsamer Bearbeitung von Personendaten"]
Kontrolle und Verantwortung bei gemeinsamer Bearbeitung von Personendaten
— Kontrolle und Verantwortung bei gemeinsamer Bearbeitung von Personendaten Der Bundesrat regelt die Kontrollverfahren und die Verantwortung für den…
["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "1. Abschnitt: — Organisation", "Art. 47a — Ausstand"]1
- Ausstand"]
Ausstand
— Ausstand Ist der Ausstand der oder des Beauftragten streitig, so entscheidet darüber die Präsidentin oder der Präsident der auf dem Gebiet des Datenschutzes…
["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "5. Abschnitt: — Gebühren", "Art. 59"]1
- Gebühren", "Art. 59"]
Gebühren", "Art. 59"]
Art. 59 Der EDÖB erhebt von privaten Personen Gebühren für: a. die Stellungnahme zu einem Verhaltenskodex nach Artikel 11 Absatz 2; b. die Genehmigung von…
["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "3. Abschnitt: — Amtshilfe", "Art. 54 — Amtshilfe zwischen schweizerischen Behörden"]1
- Amtshilfe zwischen schweizerischen Behörden"]
Amtshilfe zwischen schweizerischen Behörden
— Amtshilfe zwischen schweizerischen Behörden Bundesbehörden und kantonale Behörden geben dem EDÖB die Informationen und Personendaten bekannt, die für die…
["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland", "Art. 17 — Ausnahmen"]1
- Ausnahmen"]
Ausnahmen
— Ausnahmen Abweichend von Artikel 16 Absätze 1 und 2 dürfen in den folgenden Fällen Personendaten ins Ausland bekanntgegeben werden: a. Die betroffene Person…
["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "1. Abschnitt: — Organisation", "Art. 47 — Nebenbeschäftigung"]1
- Nebenbeschäftigung"]
Nebenbeschäftigung
— Nebenbeschäftigung Die oder der Beauftragte darf keine Nebenbeschäftigung ausüben. Die Gerichtskommission kann der oder dem Beauftragten gestatten, eine…
["10. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 74 — Referendum und Inkrafttreten"]1
- Referendum und Inkrafttreten"]
Referendum und Inkrafttreten
— Referendum und Inkrafttreten Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Inkrafttreten: 1. September 2023
["6. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane", "Art. 36 — Bekanntgabe von Personendaten"]1
- Bekanntgabe von Personendaten"]
Bekanntgabe von Personendaten
— Bekanntgabe von Personendaten Bundesorgane dürfen Personendaten nur bekanntgeben, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage nach Artikel 34 Absätze 1–3 besteht…
["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "4. Abschnitt: — Andere Aufgaben des EDÖB", "Art. 56 — Register"]1
- Register"]
Register
— Register Der EDÖB führt ein Register der Bearbeitungstätigkeiten der Bundesorgane. Das Register wird veröffentlicht.
["4. Kapitel: — Rechte der betroffenen Person", "Art. 26 — Einschränkungen des Auskunftsrechts"]1
- Einschränkungen des Auskunftsrechts"]
Einschränkungen des Auskunftsrechts
— Einschränkungen des Auskunftsrechts Der Verantwortliche kann die Auskunft verweigern, einschränken oder aufschieben, wenn: a. ein Gesetz im formellen Sinn…
["10. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 72a — Übergangsbestimmung betreffend das Arbeitsverhältnis der oder des Beauftragten"]1
- Übergangsbestimmung betreffend das Arbeitsverhältnis der oder des Beauftragten"]
Übergangsbestimmung betreffend das Arbeitsverhältnis der oder des Beauftragten
— Übergangsbestimmung betreffend das Arbeitsverhältnis der oder des Beauftragten Für das Arbeitsverhältnis der oder des Beauftragten, das nach bisherigem Recht…
["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Begriffe und Grundsätze", "Art. 5 — Begriffe"]1
- Begriffe"]
Begriffe
und Grundsätze — Art. 5 — Begriffe — Begriffe In diesem Gesetz bedeuten: a. Personendaten: alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare…
["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Begriffe und Grundsätze", "Art. 9 — Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter"]1
- Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter"]
Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter
— Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter Die Bearbeitung von Personendaten kann vertraglich oder durch die Gesetzgebung einem Auftragsbearbeiter übertragen…
["6. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane", "Art. 39 — Datenbearbeitung für nicht personenbezogene Zwecke"]1
- Datenbearbeitung für nicht personenbezogene Zwecke"]
Datenbearbeitung für nicht personenbezogene Zwecke
— Datenbearbeitung für nicht personenbezogene Zwecke Bundesorgane dürfen Personendaten für nicht personenbezogene Zwecke, insbesondere für Forschung, Planung…
["3. Kapitel: — Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters", "Art. 20 — Ausnahmen von der Informationspflicht und Einschränkungen"]1
- Ausnahmen von der Informationspflicht und Einschränkungen"]
Ausnahmen von der Informationspflicht und Einschränkungen
— Ausnahmen von der Informationspflicht und Einschränkungen Die Informationspflicht nach Artikel 19 entfällt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt…
["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Begriffe und Grundsätze", "Art. 6 — Grundsätze"]1
- Grundsätze"]
Grundsätze
— Art. 6 — Grundsätze — Grundsätze Personendaten müssen rechtmässig bearbeitet werden. Die Bearbeitung muss nach Treu und Glauben erfolgen und verhältnismässig…
["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "1. Abschnitt: — Organisation", "Art. 48 — Selbstkontrolle des EDÖB"]1
- Selbstkontrolle des EDÖB"]
Selbstkontrolle des EDÖB
— Selbstkontrolle des EDÖB Der EDÖB stellt durch geeignete Kontrollmassnahmen, insbesondere in Bezug auf die Datensicherheit, sicher, dass der rechtskonforme…
["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Begriffe und Grundsätze", "Art. 11 — Verhaltenskodizes"]1
- Verhaltenskodizes"]
Verhaltenskodizes
— Verhaltenskodizes Berufs-, Branchen- und Wirtschaftsverbände, die nach ihren Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt…
["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Begriffe und Grundsätze", "Art. 12 — Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten"]1
- Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten"]
Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten
— Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten Die Verantwortlichen und Auftragsbearbeiter führen je ein Verzeichnis ihrer Bearbeitungstätigkeiten. Das Verzeichnis…
["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Begriffe und Grundsätze", "Art. 10 — Datenschutzberaterin oder -berater"]1
- Datenschutzberaterin oder -berater"]
Datenschutzberaterin oder -berater
— Datenschutzberaterin oder -berater Private Verantwortliche können eine Datenschutzberaterin oder einen Datenschutzberater ernennen. Die Datenschutzberaterin…
["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "2. Abschnitt: — Untersuchung von Verstössen gegen Datenschutzvorschriften", "Art. 49 — Untersuchung"]1
- Untersuchung"]
Untersuchung
von Verstössen gegen Datenschutzvorschriften — Art. 49 — Untersuchung — Untersuchung Der EDÖB eröffnet von Amtes wegen oder auf Anzeige hin eine Untersuchung…
["5. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch private Personen", "Art. 31 — Rechtfertigungsgründe"]1
- Rechtfertigungsgründe"]
Rechtfertigungsgründe
— Rechtfertigungsgründe Eine Persönlichkeitsverletzung ist widerrechtlich, wenn sie nicht durch Einwilligung der betroffenen Person, durch ein überwiegendes…
["8. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 61 — Verletzung von Sorgfaltspflichten"]1
- Verletzung von Sorgfaltspflichten"]
Verletzung von Sorgfaltspflichten
— Verletzung von Sorgfaltspflichten Mit Busse bis zu 250 000 Franken werden private Personen auf Antrag bestraft, die vorsätzlich: a. unter Verstoss gegen…
["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "1. Abschnitt: — Organisation", "Art. 43 — Wahl und Stellung"]1
- Wahl und Stellung"]
Wahl und Stellung
— Wahl und Stellung Die Vereinigte Bundesversammlung wählt die Leiterin oder den Leiter des EDÖB (die oder der Beauftragte). Wählbar ist, wer in…
["4. Kapitel: — Rechte der betroffenen Person", "Art. 28 — Recht auf Datenherausgabe oder -übertragung"]1
- Recht auf Datenherausgabe oder -übertragung"]
Recht auf Datenherausgabe oder -übertragung
— Recht auf Datenherausgabe oder -übertragung Jede Person kann vom Verantwortlichen die Herausgabe ihrer Personendaten, die sie ihm bekanntgegeben hat, in…
["10. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 70 — Übergangsbestimmung betreffend laufende Verfahren"]1
- Übergangsbestimmung betreffend laufende Verfahren"]
Übergangsbestimmung betreffend laufende Verfahren
— Übergangsbestimmung betreffend laufende Verfahren Dieses Gesetz gilt nicht für Untersuchungen des EDÖB, die im Zeitpunkt seines Inkrafttretens hängig sind…
["10. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "Art. 69 — Übergangsbestimmungen betreffend laufende Bearbeitungen"]1
- Übergangsbestimmungen betreffend laufende Bearbeitungen"]
Übergangsbestimmungen betreffend laufende Bearbeitungen
— Übergangsbestimmungen betreffend laufende Bearbeitungen Die Artikel 7, 22 und 23 sind nicht anwendbar auf Datenbearbeitungen, die vor Inkrafttreten dieses…
["6. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane", "Art. 42 — Verfahren im Falle der Bekanntgabe von amtlichen Dokumenten, die Personendaten enthalten"]1
- Verfahren im Falle der Bekanntgabe von amtlichen Dokumenten, die Personendaten enthalten"]
Verfahren im Falle der Bekanntgabe von amtlichen Dokumenten, die Personendaten enthalten
— Verfahren im Falle der Bekanntgabe von amtlichen Dokumenten, die Personendaten enthalten Ist ein Verfahren betreffend den Zugang zu amtlichen Dokumenten, die…
["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "4. Abschnitt: — Andere Aufgaben des EDÖB", "Art. 57 — Information"]1
- Information"]
Information
— Information Der EDÖB erstattet der Bundesversammlung jährlich Bericht über seine Tätigkeit. Er übermittelt ihn gleichzeitig dem Bundesrat. Der Bericht wird…
["1. Kapitel: — Zweck und Geltungsbereich sowie Aufsichtsbehörde des Bundes", "Art. 1 — Zweck"]1
- Zweck"]
Zweck
und Geltungsbereich sowie Aufsichtsbehörde des Bundes — Art. 1 — Zweck — Zweck Dieses Gesetz bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von…
["8. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 66 — Verfolgungsverjährung"]1
- Verfolgungsverjährung"]
Verfolgungsverjährung
— Verfolgungsverjährung Die Strafverfolgung verjährt nach fünf Jahren.
["8. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 63 — Missachten von Verfügungen"]1
- Missachten von Verfügungen"]
Missachten von Verfügungen
— Missachten von Verfügungen Mit Busse bis zu 250 000 Franken werden private Personen bestraft, die einer Verfügung des EDÖB oder einem Entscheid der…
["6. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane", "Art. 37 — Widerspruch gegen die Bekanntgabe von Personendaten"]1
- Widerspruch gegen die Bekanntgabe von Personendaten"]
Widerspruch gegen die Bekanntgabe von Personendaten
— Widerspruch gegen die Bekanntgabe von Personendaten Die betroffene Person, die ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft macht, kann gegen die Bekanntgabe…
["6. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane", "Art. 34 — Rechtsgrundlagen"]1
- Rechtsgrundlagen"]
Rechtsgrundlagen
— Rechtsgrundlagen Bundesorgane dürfen Personendaten nur bearbeiten, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht. Eine Grundlage in einem Gesetz im formellen…
["9. Kapitel: — Abschluss von Staatsverträgen", "Art. 67"]1
- Abschluss von Staatsverträgen", "Art. 67"]
Abschluss von Staatsverträgen", "Art. 67"]
Art. 67 Der Bundesrat kann Staatsverträge abschliessen betreffend: a. die internationale Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden; b. die gegenseitige…
["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Begriffe und Grundsätze", "Art. 8 — Datensicherheit"]1
- Datensicherheit"]
Datensicherheit
— Datensicherheit Der Verantwortliche und der Auftragsbearbeiter gewährleisten durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen eine dem Risiko…
["1. Kapitel: — Zweck und Geltungsbereich sowie Aufsichtsbehörde des Bundes", "Art. 4 — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter"]1
- Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter"]
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
— Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) beaufsichtigt die…
["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Begriffe und Grundsätze", "Art. 7 — Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen"]1
- Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen"]
Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
— Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen Der Verantwortliche ist verpflichtet, die Datenbearbeitung technisch und…
["4. Kapitel: — Rechte der betroffenen Person", "Art. 27 — Einschränkungen des Auskunftsrechts für Medien"]1
- Einschränkungen des Auskunftsrechts für Medien"]
Einschränkungen des Auskunftsrechts für Medien
— Einschränkungen des Auskunftsrechts für Medien Werden Personendaten ausschliesslich zur Veröffentlichung im redaktionellen Teil eines periodisch…
["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Begriffe und Grundsätze", "Art. 13 — Zertifizierung"]1
- Zertifizierung"]
Zertifizierung
— Zertifizierung Die Hersteller von Datenbearbeitungssystemen oder -programmen sowie die Verantwortlichen und Auftragsbearbeiter können ihre Systeme, Produkte…
["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "1. Abschnitt: — Organisation", "Art. 45 — Budget"]1
- Budget"]
Budget
— Budget Der EDÖB reicht den Entwurf seines Budgets jährlich über die Bundeskanzlei dem Bundesrat ein. Dieser leitet ihn unverändert an die Bundesversammlung…
["5. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch private Personen", "Art. 32 — Rechtsansprüche"]1
- Rechtsansprüche"]
Rechtsansprüche
— Rechtsansprüche Die betroffene Person kann verlangen, dass unrichtige Personendaten berichtigt werden, es sei denn: a. eine gesetzliche Vorschrift verbietet…
["3. Kapitel: — Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters", "Art. 21 — Informationspflicht bei einer automatisierten Einzelentscheidung"]1
- Informationspflicht bei einer automatisierten Einzelentscheidung"]
Informationspflicht bei einer automatisierten Einzelentscheidung
— Informationspflicht bei einer automatisierten Einzelentscheidung Der Verantwortliche informiert die betroffene Person über eine Entscheidung, die…
["6. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane", "Art. 38 — Angebot von Unterlagen an das Bundesarchiv"]1
- Angebot von Unterlagen an das Bundesarchiv"]
Angebot von Unterlagen an das Bundesarchiv
— Angebot von Unterlagen an das Bundesarchiv In Übereinstimmung mit dem Archivierungsgesetz vom 26. Juni 1998 bieten die Bundesorgane dem Bundesarchiv alle…
["1. Kapitel: — Zweck und Geltungsbereich sowie Aufsichtsbehörde des Bundes", "Art. 3 — Räumlicher Geltungsbereich"]1
- Räumlicher Geltungsbereich"]
Räumlicher Geltungsbereich
— Räumlicher Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für Sachverhalte, die sich in der Schweiz auswirken, auch wenn sie im Ausland veranlasst werden. Für…
["7. Kapitel: — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter", "4. Abschnitt: — Andere Aufgaben des EDÖB", "Art. 58 — Weitere Aufgaben"]1
- Weitere Aufgaben"]
Weitere Aufgaben
— Weitere Aufgaben Der EDÖB nimmt darüber hinaus insbesondere folgende Aufgaben wahr: a. Er informiert, schult und berät die Bundesorgane sowie private…
["3. Kapitel: — Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters", "Art. 22 — Datenschutz-Folgenabschätzung"]1
- Datenschutz-Folgenabschätzung"]
Datenschutz-Folgenabschätzung
— Datenschutz-Folgenabschätzung Der Verantwortliche erstellt vorgängig eine Datenschutz-Folgenabschätzung, wenn eine Bearbeitung ein hohes Risiko für die…
["6. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane", "Art. 36 — Bekanntgabe von Personendaten"]1
- Bekanntgabe von Personendaten"]
Bekanntgabe von Personendaten
— Bekanntgabe von Personendaten 17. Dezember 2004 bekanntgeben, wenn: a. die Daten im Zusammenhang mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben stehen; und b. an…
["5. Kapitel: — Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch private Personen", "Art. 31 — Rechtfertigungsgründe"]1
- Rechtfertigungsgründe"]
Rechtfertigungsgründe
— Rechtfertigungsgründe 2. Handelt es sich um besonders schützenswerte Personendaten, so gibt er diese Dritten so bekannt, dass die betroffene Person nicht…
["2. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Begriffe und Grundsätze", "Art. 5 — Begriffe"]1
- Begriffe"]
Begriffe
und Grundsätze — Art. 5 — Begriffe — Begriffe 6. Daten über Massnahmen der sozialen Hilfe; d. Bearbeiten: jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den…
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