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Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, BankG)

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Provisions

114 in the library

["Achter Abschnitt: — …", "Art. 17"]1
  1. …", "Art. 17"]

    …", "Art. 17"]

    Art. 17 Art. 17

["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23quater"]1
  1. Aufsicht", "Art. 23quater"]

    Aufsicht", "Art. 23quater"]

    Art. 23quater Art. 23quater

["Fünfzehnter Abschnitt: — Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 52"]1
  1. Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 52"]

    Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 52"]

    Art. 52 Der Bundesrat hat spätestens 3 Jahre nach Inkrafttreten des fünften und sechsten Abschnitts der Änderung vom 30. September 2011 und danach jeweils…

["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23bis"]1
  1. Aufsicht", "Art. 23bis"]

    Aufsicht", "Art. 23bis"]

    Art. 23bis Gliedert eine Bank wesentliche Funktionen auf andere natürliche oder juristische Personen aus, so unterstehen diese der Auskunfts- und Meldepflicht…

["Neunter Abschnitt: — Überwachung und Prüfung", "Art. 18"]1
  1. Überwachung und Prüfung", "Art. 18"]

    Überwachung und Prüfung", "Art. 18"]

    Art. 18 Die Banken, Finanzgruppen und Finanzkonglomerate haben eine von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde nach Artikel 9a Absatz 1 des…

["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3b"]1
  1. Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3b"]

    Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3b"]

    Art. 3b Ist eine Bank Teil einer Finanzgruppe oder eines Finanzkonglomerats, so kann die FINMA ihre Bewilligung vom Bestehen einer angemessenen konsolidierten…

["Fünfter Abschnitt: — Systemrelevante Banken", "Art. 9 — Besondere Anforderungen"]1
  1. Besondere Anforderungen"]

    Besondere Anforderungen

    — Besondere Anforderungen Systemrelevante Banken müssen besondere Anforderungen erfüllen. Diese richten sich in Umfang und Ausgestaltung nach dem Grad der…

["Fünfter Abschnitt: — Systemrelevante Banken", "Art. 10 — Anwendung auf die einzelne Bank"]1
  1. Anwendung auf die einzelne Bank"]

    Anwendung auf die einzelne Bank

    — Anwendung auf die einzelne Bank Die FINMA legt nach Anhörung der Nationalbank durch Verfügung die besonderen Anforderungen nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben…

["Vierter Abschnitt: — Rechnungslegung", "Art. 6a — Veröffentlichung"]1
  1. Veröffentlichung"]

    Veröffentlichung

    — Veröffentlichung Der Geschäftsbericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zwischenabschlüsse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn die…

["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 51"]1
  1. Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 51"]

    Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 51"]

    Art. 51 Art. 51

["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37b — Auszahlung aus den verfügbaren liquiden Aktiven"]1
  1. Auszahlung aus den verfügbaren liquiden Aktiven"]

    Auszahlung aus den verfügbaren liquiden Aktiven

    — Auszahlung aus den verfügbaren liquiden Aktiven Privilegierte Einlagen gemäss Artikel 37a Absatz 1 werden aus den verfügbaren liquiden Aktiven ausserhalb der…

["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 50"]1
  1. Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 50"]

    Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 50"]

    Art. 50 Art. 50

["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23ter"]1
  1. Aufsicht", "Art. 23ter"]

    Aufsicht", "Art. 23ter"]

    Art. 23ter Zur Durchsetzung von Artikel 3 Absätze 2 Buchstabe cbis und 5 dieses Gesetzes kann die FINMA insbesondere das Stimmrecht suspendieren, das an Aktien…

["Dreizehnter Abschnitt a: — Nachrichtenlose Vermögenswerte", "Art. 37m — Liquidation"]1
  1. Liquidation"]

    Liquidation

    — Liquidation Banken liquidieren nachrichtenlose Vermögenswerte nach 50 Jahren, wenn sich die berechtigte Person auf vorgängige Publikation hin nicht meldet…

["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23octies"]1
  1. Aufsicht", "Art. 23octies"]

    Aufsicht", "Art. 23octies"]

    Art. 23octies Art. 23octies

["Dritter Abschnitt: — Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4"]1
  1. Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4"]

    Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4"]

    Art. 4 Die Banken müssen einzeln und auf konsolidierter Basis über angemessene Eigenmittel und Liquidität verfügen. Der Bundesrat bestimmt die Elemente der…

["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37f — Koordination mit ausländischen Verfahren"]1
  1. Koordination mit ausländischen Verfahren"]

    Koordination mit ausländischen Verfahren

    — Koordination mit ausländischen Verfahren Bildet die Bank auch im Ausland Gegenstand von Zwangsvollstreckungsverfahren, so stimmt die FINMA den Bankenkonkurs…

["Dreizehnter Abschnitt: — Einlagensicherung", "Art. 37j — Auszahlung"]1
  1. Auszahlung"]

    Auszahlung

    — Auszahlung Der von der FINMA eingesetzte Untersuchungs- oder Sanierungsbeauftragte oder Konkursliquidator erstellt einen Auszahlungsplan anhand der…

["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3c"]1
  1. Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3c"]

    Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3c"]

    Art. 3c Als Finanzgruppe gelten zwei oder mehrere Unternehmen, wenn: a. mindestens eines als Bank oder Wertpapierhaus tätig ist; b. sie hauptsächlich im…

["Fünfzehnter Abschnitt: — Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 56"]1
  1. Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 56"]

    Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 56"]

    Art. 56 Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes und erlässt die zum Vollzug nötigen Vorschriften. Datum des Inkrafttretens: 1…

["Dreizehnter Abschnitt: — Einlagensicherung", "Art. 37i — Auslösung der Einlagensicherung"]1
  1. Auslösung der Einlagensicherung"]

    Auslösung der Einlagensicherung

    — Auslösung der Einlagensicherung Hat die FINMA eine Schutzmassnahme nach Artikel 26 Absatz 1 Buchstaben e–h oder den Konkurs nach Artikel 33 angeordnet, so…

["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3e"]1
  1. Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3e"]

    Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3e"]

    Art. 3e Die Gruppenaufsicht durch die FINMA erfolgt in Ergänzung zur Einzelinstitutsaufsicht über eine Bank. Die Konglomeratsaufsicht durch die FINMA erfolgt…

["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 31d — Rechtswirkung des Sanierungsplans"]1
  1. Rechtswirkung des Sanierungsplans"]

    Rechtswirkung des Sanierungsplans

    — Rechtswirkung des Sanierungsplans Die Anordnungen des Sanierungsplans werden wie folgt wirksam: a. bei systemrelevanten Banken und Gruppengesellschaften von…

["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 25 — Voraussetzungen"]1
  1. Voraussetzungen"]

    Voraussetzungen

    — Voraussetzungen Besteht begründete Besorgnis, dass eine Bank überschuldet ist oder ernsthafte Liquiditätsprobleme hat, oder erfüllt diese die…

["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 49"]1
  1. Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 49"]

    Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 49"]

    Art. 49 Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich: a. unbefugterweise in der Firma, in der Bezeichnung des Geschäftszweckes oder in…

["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3g"]1
  1. Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3g"]

    Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3g"]

    Art. 3g Die FINMA ist ermächtigt, Vorschriften über Eigenmittel, Liquidität, Risikoverteilung, gruppeninterne Risikopositionen und Rechnungslegung für…

["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 50bis"]1
  1. Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 50bis"]

    Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 50bis"]

    Art. 50bis Art. 50bis

["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3h"]1
  1. Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3h"]

    Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3h"]

    Art. 3h Art. 3h

["Fünfter Abschnitt: — Systemrelevante Banken", "Art. 8 — Kriterien und Feststellung der Systemrelevanz"]1
  1. Kriterien und Feststellung der Systemrelevanz"]

    Kriterien und Feststellung der Systemrelevanz

    — Kriterien und Feststellung der Systemrelevanz Funktionen sind systemrelevant, wenn sie für die schweizerische Volkswirtschaft unverzichtbar und nicht…

["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37e — Verteilung und Schluss des Verfahrens"]1
  1. Verteilung und Schluss des Verfahrens"]

    Verteilung und Schluss des Verfahrens

    — Verteilung und Schluss des Verfahrens Sind sämtliche Aktiven verwertet und alle die Feststellung der Aktiv- und Passiv-masse betreffenden Prozesse erledigt…

["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37a — Privilegierte Einlagen"]1
  1. Privilegierte Einlagen"]

    Privilegierte Einlagen

    — Privilegierte Einlagen Einlagen, die auf den Namen des Einlegers lauten, einschliesslich Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der Bank…

["Sechster Abschnitt: — Zusätzliches Kapital", "Art. 14a — Reserve, Dividenden und Erwerb eigener Beteiligungsscheine von Genossenschaftsbanken"]1
  1. Reserve, Dividenden und Erwerb eigener Beteiligungsscheine von Genossenschaftsbanken"]

    Reserve, Dividenden und Erwerb eigener Beteiligungsscheine von Genossenschaftsbanken

    — Reserve, Dividenden und Erwerb eigener Beteiligungsscheine von Genossenschaftsbanken Die Genossenschaftsbank weist 5 Prozent des Jahresgewinns der…

["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 27 — Vorrang von Aufrechnungs-, Verwertungs- und Übertragungsvereinbarungen"]1
  1. Vorrang von Aufrechnungs-, Verwertungs- und Übertragungsvereinbarungen"]

    Vorrang von Aufrechnungs-, Verwertungs- und Übertragungsvereinbarungen

    — Vorrang von Aufrechnungs-, Verwertungs- und Übertragungsvereinbarungen Von Anordnungen nach dem elften und zwölften Abschnitt unberührt bleiben im Voraus…

["Dreizehnter Abschnitt: — Einlagensicherung", "Art. 37h — Grundsatz"]1
  1. Grundsatz"]

    Grundsatz

    — Grundsatz Die Banken sorgen für die Sicherung der privilegierten Einlagen nach Artikel 37a Absatz 1 bei schweizerischen Geschäftsstellen. Banken müssen sich…

["Dreizehnter Abschnitt a: — Nachrichtenlose Vermögenswerte", "Art. 37l — Übertragung"]1
  1. Übertragung"]

    Übertragung

    — Übertragung Eine Bank kann nachrichtenlose Vermögenswerte ohne Zustimmung der Gläubiger auf eine andere Bank übertragen. Die Übertragung bedarf eines…

["Fünfzehnter Abschnitt: — Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 53"]1
  1. Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 53"]

    Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 53"]

    Art. 53 Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden aufgehoben: a. die kantonalen Bestimmungen über Banken; vorbehalten bleiben die Bestimmungen über…

["Vierter Abschnitt: — Rechnungslegung", "Art. 6b — Ausführungsbestimmungen"]1
  1. Ausführungsbestimmungen"]

    Ausführungsbestimmungen

    — Ausführungsbestimmungen Der Bundesrat erlässt Ausführungsbestimmungen über die Form, den Inhalt und die Veröffentlichung von Geschäftsberichten und…

["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 39"]1
  1. Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 39"]

    Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 39"]

    Art. 39 Die Verantwortlichkeit der Gründer einer Bank, der Organe für die Geschäftsführung, Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle sowie der von der Bank…

["Sechster Abschnitt: — Zusätzliches Kapital", "Art. 12 — Vorratskapital"]1
  1. Vorratskapital"]

    Vorratskapital

    — Vorratskapital Die Generalversammlung kann den Verwaltungsrat durch Statutenänderung ermächtigen, das Aktien- oder das Partizipationskapital zu erhöhen. Die…

["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37c"]1
  1. Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37c"]

    Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37c"]

    Art. 37c Art. 37c

["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 31a — Ablehnung des Sanierungsplans"]1
  1. Ablehnung des Sanierungsplans"]

    Ablehnung des Sanierungsplans

    — Ablehnung des Sanierungsplans Sieht der Sanierungsplan einen Eingriff in die Rechte der Gläubiger vor, so setzt die FINMA den Gläubigern spätestens mit…

["Erster Abschnitt: — Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1"]1
  1. Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1"]

    Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1"]

    Art. 1 Diesem Gesetz unterstehen die Banken, Privatbankiers (Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) und Sparkassen, nachstehend Banken genannt…

["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3quater"]1
  1. Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3quater"]

    Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3quater"]

    Art. 3quater Der Bundesrat ist befugt, in Staatsverträgen die besonderen Bewilligungsvoraussetzungen nach den Artikeln 3bis und 3ter ganz oder teilweise nicht…

["Siebenter Abschnitt: — Spareinlagen und Depotwerte", "Art. 16"]1
  1. Spareinlagen und Depotwerte", "Art. 16"]

    Spareinlagen und Depotwerte", "Art. 16"]

    Art. 16 Als Depotwerte im Sinne von Artikel 37d des Gesetzes gelten: 1. bewegliche Sachen und Effekten der Depotkunden; 1bis. kryptobasierte Vermögenswerte…

["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 31 — Genehmigung des Sanierungsplans"]1
  1. Genehmigung des Sanierungsplans"]

    Genehmigung des Sanierungsplans

    — Genehmigung des Sanierungsplans Die FINMA genehmigt den Sanierungsplan, wenn er die Anforderungen nach Artikel 30c erfüllt. Die Zustimmung der Eigner ist…

["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 32 — Geltendmachung von Ansprüchen"]1
  1. Geltendmachung von Ansprüchen"]

    Geltendmachung von Ansprüchen

    — Geltendmachung von Ansprüchen Sobald die FINMA den Sanierungsplan genehmigt hat, ist die Bank zur Anfechtung von Rechtsgeschäften nach den Artikeln 285–292…

["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 30a — Aufschub der Beendigung von Verträgen"]1
  1. Aufschub der Beendigung von Verträgen"]

    Aufschub der Beendigung von Verträgen

    — Aufschub der Beendigung von Verträgen Mit der Anordnung oder Genehmigung von Massnahmen nach diesem Abschnitt können von der FINMA aufgeschoben werden: a…

["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23"]1
  1. Aufsicht", "Art. 23"]

    Aufsicht", "Art. 23"]

    Art. 23 Die FINMA kann selbst direkte Prüfungen bei Banken, Bankgruppen und Finanzkonglomeraten durchführen, wenn dies angesichts von deren wirtschaftlichen…

["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3f"]1
  1. Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3f"]

    Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3f"]

    Art. 3f Die mit der Geschäftsführung einerseits und der Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle anderseits betrauten Personen der Finanzgruppe oder des…

["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 30b — Kapitalmassnahmen"]1
  1. Kapitalmassnahmen"]

    Kapitalmassnahmen

    — Kapitalmassnahmen Der Sanierungsplan kann die Reduktion des bisherigen Eigenkapitals und die Schaffung von neuem Eigenkapital, die Wandlung von Fremd- in…

["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 47"]1
  1. Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 47"]

    Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 47"]

    Art. 47 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich: a. ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als…

["Dritter Abschnitt: — Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4quater"]1
  1. Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4quater"]

    Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4quater"]

    Art. 4quater Die Banken haben im In- und Ausland jede irreführende sowie jede aufdringliche Werbung mit ihrem schweizerischen Sitz oder mit schweizerischen…

["Sechster Abschnitt: — Zusätzliches Kapital", "Art. 13 — Wandlungskapital"]1
  1. Wandlungskapital"]

    Wandlungskapital

    — Wandlungskapital Die Generalversammlung kann eine bedingte Erhöhung des Aktien- oder des Partizipationskapitals beschliessen, indem sie in den Statuten…

["Fünfter Abschnitt: — Systemrelevante Banken", "Art. 10a — Massnahmen im Bereich der Vergütungen"]1
  1. Massnahmen im Bereich der Vergütungen"]

    Massnahmen im Bereich der Vergütungen

    — Massnahmen im Bereich der Vergütungen Wird einer systemrelevanten Bank oder ihrer Konzernobergesellschaft trotz Umsetzung der besonderen Anforderungen direkt…

["Dreizehnter Abschnitt: — Einlagensicherung", "Art. 37k — Datenaustausch"]1
  1. Datenaustausch"]

    Datenaustausch

    — Datenaustausch Die FINMA stellt dem Träger der Einlagensicherung die zur Wahrung seiner Aufgaben notwendigen Angaben zur Verfügung. Der Träger der…

["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3ter"]1
  1. Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3ter"]

    Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3ter"]

    Art. 3ter Banken, die nach ihrer Gründung ausländisch beherrscht werden, bedürfen einer zusätzlichen Bewilligung gemäss Artikel 3bis. Eine neue…

["Zwölfter a. Abschnitt: — Beschwerden in Verfahren nach dem elften und zwölften Abschnitt", "Art. 37gter — Beschwerden der Gläubiger und Eigner"]1
  1. Beschwerden der Gläubiger und Eigner"]

    Beschwerden der Gläubiger und Eigner

    — Beschwerden der Gläubiger und Eigner Gläubiger und Eigner einer Bank, einer Konzernobergesellschaft oder einer wesentlichen Gruppengesellschaft gemäss…

["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 33 — Anordnung der Konkursliquidation und Ernennung der Konkursliquidatoren"]1
  1. Anordnung der Konkursliquidation und Ernennung der Konkursliquidatoren"]

    Anordnung der Konkursliquidation und Ernennung der Konkursliquidatoren

    — Anordnung der Konkursliquidation und Ernennung der Konkursliquidatoren Besteht keine Aussicht auf Sanierung oder ist diese gescheitert, so entzieht die FINMA…

["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3d"]1
  1. Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3d"]

    Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3d"]

    Art. 3d Die FINMA kann eine Finanzgruppe oder ein bank- oder effektenhandelsdominiertes Finanzkonglomerat der Gruppen- oder Konglomeratsaufsicht unterstellen…

["Erster Abschnitt: — Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1bis"]1
  1. Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1bis"]

    Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1bis"]

    Art. 1bis Art. 1bis

["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37g — Anerkennung ausländischer Konkursdekrete und Massnahmen"]1
  1. Anerkennung ausländischer Konkursdekrete und Massnahmen"]

    Anerkennung ausländischer Konkursdekrete und Massnahmen

    — Anerkennung ausländischer Konkursdekrete und Massnahmen Die FINMA entscheidet über die Anerkennung von Konkursdekreten und Insolvenzmassnahmen, die im…

["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3bis"]1
  1. Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3bis"]

    Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3bis"]

    Art. 3bis Die FINMA kann die Bewilligung zur Errichtung einer Bank, die nach schweizerischem Recht organisiert werden soll, auf die jedoch ein beherrschender…

["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 46"]1
  1. Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 46"]

    Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 46"]

    Art. 46 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich: a. unbefugterweise Publikums- oder Spareinlagen entgegennimmt…

["Dritter Abschnitt: — Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4sexies"]1
  1. Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4sexies"]

    Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4sexies"]

    Art. 4sexies Für kryptobasierte Vermögenswerte, die die Bank als Depotwerte für Depotkunden hält, kann die FINMA im Einzelfall einen Höchstbetrag festlegen…

["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23sexies"]1
  1. Aufsicht", "Art. 23sexies"]

    Aufsicht", "Art. 23sexies"]

    Art. 23sexies Art. 23sexies

["Vierter Abschnitt: — Rechnungslegung", "Art. 6 — Erstellen von Abschlüssen"]1
  1. Erstellen von Abschlüssen"]

    Erstellen von Abschlüssen

    — Erstellen von Abschlüssen Die Bank erstellt für jedes Geschäftsjahr einen Geschäftsbericht; dieser besteht aus: a. der Jahresrechnung; b. dem Lagebericht; c…

["Dritter Abschnitt: — Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4ter"]1
  1. Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4ter"]

    Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4ter"]

    Art. 4ter Kredite an Mitglieder der Bankorgane und an massgebende Aktionäre sowie die ihnen nahe stehenden Personen und Gesellschaften dürfen nur nach den…

["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 48"]1
  1. Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 48"]

    Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 48"]

    Art. 48 Art. 48

["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 30 — Weiterführung von Bankdienstleistungen"]1
  1. Weiterführung von Bankdienstleistungen"]

    Weiterführung von Bankdienstleistungen

    — Weiterführung von Bankdienstleistungen Der Sanierungsplan kann unabhängig vom Fortbestand der betroffenen Bank die Weiterführung einzelner…

["Fünfzehnter Abschnitt: — Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 55"]1
  1. Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 55"]

    Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 55"]

    Art. 55 Art. 55

["Sechster Abschnitt: — Zusätzliches Kapital", "Art. 14 — Beteiligungskapital von Genossenschaftsbanken"]1
  1. Beteiligungskapital von Genossenschaftsbanken"]

    Beteiligungskapital von Genossenschaftsbanken

    — Beteiligungskapital von Genossenschaftsbanken Das Beteiligungskapital (Art. 11 Abs. 2bis) ist in Teilsummen (Beteiligungsscheine) zu zerlegen. Die…

["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 35 — Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss"]1
  1. Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss"]

    Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss

    — Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss Der Konkursliquidator kann der FINMA beantragen: a. eine Gläubigerversammlung einzusetzen und deren Kompetenzen…

["Erster Abschnitt: — Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 2"]1
  1. Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 2"]

    Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 2"]

    Art. 2 Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden sinngemäss Anwendung auf die von ausländischen Banken in der Schweiz: a. errichteten Zweigniederlassungen; b…

["Dreizehnter Abschnitt: — Einlagensicherung", "Art. 37jbis — Verrechnung, Anspruch und Legalzession"]1
  1. Verrechnung, Anspruch und Legalzession"]

    Verrechnung, Anspruch und Legalzession

    — Verrechnung, Anspruch und Legalzession Die gesicherten Einlagen werden unter Ausschluss jeglicher Verrechnung ausbezahlt. Den Einlegern steht gegenüber dem…

["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3"]1
  1. Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3"]

    Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3"]

    Art. 3 Die Bank bedarf zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit einer Bewilligung der FINMA; sie darf nicht ins Handelsregister eingetragen werden, bevor diese…

["Sechster Abschnitt: — Zusätzliches Kapital", "Art. 11 — Grundsätze"]1
  1. Grundsätze"]

    Grundsätze

    — Grundsätze Banken und die Konzernobergesellschaften von Finanzgruppen und bankdominierten Finanzkonglomeraten, deren Rechtsform die Schaffung von Aktien oder…

["Erster Abschnitt: — Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1a — Banken"]1
  1. Banken"]

    Banken

    — Banken Als Bank gilt, wer hauptsächlich im Finanzbereich tätig ist und: a. gewerbsmässig Publikumseinlagen von mehr als 100 Millionen Franken entgegennimmt…

["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 29 — Sanierung der Bank"]1
  1. Sanierung der Bank"]

    Sanierung der Bank

    — Sanierung der Bank Bei einer Sanierung der Bank muss der Sanierungsplan sicherstellen, dass die Bank nach Durchführung der Sanierung die…

["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 36 — Behandlung der Forderungen; Kollokationsplan"]1
  1. Behandlung der Forderungen; Kollokationsplan"]

    Behandlung der Forderungen; Kollokationsplan

    — Behandlung der Forderungen; Kollokationsplan Bei der Erstellung des Kollokationsplans gelten die aus den Büchern ersichtlichen Forderungen als angemeldet…

["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 28a — Sanierung von Kantonalbanken"]1
  1. Sanierung von Kantonalbanken"]

    Sanierung von Kantonalbanken

    — Sanierung von Kantonalbanken Die FINMA trägt im Sanierungsverfahren der besonderen Stellung, Eignerstruktur und gegebenenfalls Rechtsform der Kantonalbanken…

["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23quinquies"]1
  1. Aufsicht", "Art. 23quinquies"]

    Aufsicht", "Art. 23quinquies"]

    Art. 23quinquies Entzieht die FINMA einer Bank die Bewilligung zur Geschäftstätigkeit, so bewirkt dies bei juristischen Personen und Kollektiv- und…

["Sechster Abschnitt: — Zusätzliches Kapital", "Art. 14b — Meldepflicht und Verzeichnis bei Genossenschaftsbanken"]1
  1. Meldepflicht und Verzeichnis bei Genossenschaftsbanken"]

    Meldepflicht und Verzeichnis bei Genossenschaftsbanken

    — Meldepflicht und Verzeichnis bei Genossenschaftsbanken Für den Erwerb von nicht kotierten Beteiligungsscheinen gelten die Melde-, Nachweis- und…

["Fünfter Abschnitt: — Systemrelevante Banken", "Art. 7 — Begriff und Zweckbestimmung"]1
  1. Begriff und Zweckbestimmung"]

    Begriff und Zweckbestimmung

    — Begriff und Zweckbestimmung Systemrelevante Banken sind Banken, Finanzgruppen und bankdominierte Finanzkonglomerate, deren Ausfall die Schweizer…

["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37d — Absonderung von Depotwerten"]1
  1. Absonderung von Depotwerten"]

    Absonderung von Depotwerten

    — Absonderung von Depotwerten Depotwerte gemäss Artikel 16 dieses Gesetzes werden nach den Artikeln 17 und 18 des Bucheffektengesetzes vom 3. Oktober 2008…

["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 28 — Sanierungsverfahren"]1
  1. Sanierungsverfahren"]

    Sanierungsverfahren

    — Sanierungsverfahren Bei begründeter Aussicht auf Sanierung der Bank oder auf Weiterführung einzelner Bankdienstleistungen kann die FINMA ein…

["Fünfzehnter Abschnitt: — Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 52a"]1
  1. Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 52a"]

    Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 52a"]

    Art. 52a Der Bundesrat hat spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Änderung vom 15. Juni 2018 die Bestimmungen im Hinblick auf die Ziele der…

["Dritter Abschnitt: — Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 5"]1
  1. Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 5"]

    Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 5"]

    Art. 5 Art. 5

["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 34 — Wirkungen und Ablauf"]1
  1. Wirkungen und Ablauf"]

    Wirkungen und Ablauf

    — Wirkungen und Ablauf Die Anordnung der Konkursliquidation hat die Wirkungen einer Konkurseröffnung nach den Artikeln 197–220 SchKG. Die Konkursliquidation…

["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 31c — Wertausgleich bei Kapitalmassnahmen"]1
  1. Wertausgleich bei Kapitalmassnahmen"]

    Wertausgleich bei Kapitalmassnahmen

    — Wertausgleich bei Kapitalmassnahmen Sieht der Sanierungsplan eine Kapitalmassnahme nach Artikel 30b vor, so kann er einen angemessenen Wertausgleich für die…

["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23septies"]1
  1. Aufsicht", "Art. 23septies"]

    Aufsicht", "Art. 23septies"]

    Art. 23septies Art. 23septies

["Erster Abschnitt: — Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 2bis"]1
  1. Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 2bis"]

    Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 2bis"]

    Art. 2bis Dem elften, zwölften und zwölften a. Abschnitt dieses Gesetzes unterstehen, soweit sie nicht im Rahmen der Aufsicht über das Einzelinstitut der…

["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 51bis"]1
  1. Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 51bis"]

    Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 51bis"]

    Art. 51bis Art. 51bis

["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37 — Bei Schutzmassnahmen oder im Sanierungsverfahren eingegangene Verbindlichkeiten"]1
  1. Bei Schutzmassnahmen oder im Sanierungsverfahren eingegangene Verbindlichkeiten"]

    Bei Schutzmassnahmen oder im Sanierungsverfahren eingegangene Verbindlichkeiten

    — Bei Schutzmassnahmen oder im Sanierungsverfahren eingegangene Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten, die die Bank mit Genehmigung der FINMA oder eines von…

["Zwölfter a. Abschnitt: — Beschwerden in Verfahren nach dem elften und zwölften Abschnitt", "Art. 37gquater — Fristen"]1
  1. Fristen"]

    Fristen

    — Fristen Die Frist für eine Beschwerde gegen die Genehmigung des Sanierungsplans und gegen Verwertungshandlungen beträgt zehn Tage. Artikel 22a VwVG findet…

["Zwölfter a. Abschnitt: — Beschwerden in Verfahren nach dem elften und zwölften Abschnitt", "Art. 37gbis — Beschwerden gegen die Genehmigung des Sanierungsplans"]1
  1. Beschwerden gegen die Genehmigung des Sanierungsplans"]

    Beschwerden gegen die Genehmigung des Sanierungsplans

    — Beschwerden gegen die Genehmigung des Sanierungsplans Wird die Beschwerde gegen die Genehmigung des Sanierungsplans gutgeheissen, so kann das Gericht nur…

["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 26 — Schutzmassnahmen"]1
  1. Schutzmassnahmen"]

    Schutzmassnahmen

    — Schutzmassnahmen Die FINMA kann Schutzmassnahmen verfügen; namentlich kann sie: a. den Organen der Bank Weisungen erteilen; b. einen…

["Fünfzehnter Abschnitt: — Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 54"]1
  1. Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 54"]

    Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 54"]

    Art. 54 Art. 54

["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 40–45"]1
  1. Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 40–45"]

    Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 40–45"]

    Art. 40–45 Art. 40–45

["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3a"]1
  1. Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3a"]

    Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3a"]

    Art. 3a Als Kantonalbank gilt eine Bank, die aufgrund eines kantonalen gesetzlichen Erlasses als Anstalt oder Aktiengesellschaft errichtet wird. Der Kanton…

["Siebenter Abschnitt: — Spareinlagen und Depotwerte", "Art. 15"]1
  1. Spareinlagen und Depotwerte", "Art. 15"]

    Spareinlagen und Depotwerte", "Art. 15"]

    Art. 15 Einlagen, die in irgendeiner Wortverbindung durch den Ausdruck «Sparen» gekennzeichnet sind, dürfen nur von Banken entgegengenommen werden, die…

["Erster Abschnitt: — Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1b — Innovationsförderung"]1
  1. Innovationsförderung"]

    Innovationsförderung

    — Innovationsförderung Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden sinngemäss Anwendung auf Personen, die hauptsächlich im Finanzbereich tätig sind und: a…

["Dritter Abschnitt: — Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4quinquies"]1
  1. Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4quinquies"]

    Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4quinquies"]

    Art. 4quinquies Banken dürfen ihren Muttergesellschaften, welche ihrerseits von einer Bank- oder Finanzmarktaufsichtsbehörde beaufsichtigt werden, die zur…

["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 38"]1
  1. Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 38"]

    Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 38"]

    Art. 38 Für die Privatbankiers richtet sich die zivilrechtliche Verantwortlichkeit nach den Bestimmungen des Obligationenrechts. Für die übrigen Banken gilt…

["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 24"]1
  1. Aufsicht", "Art. 24"]

    Aufsicht", "Art. 24"]

    Art. 24 Art. 24

["Zwölfter a. Abschnitt: — Beschwerden in Verfahren nach dem elften und zwölften Abschnitt", "Art. 37gquinquies — Aufschiebende Wirkung"]1
  1. Aufschiebende Wirkung"]

    Aufschiebende Wirkung

    — Aufschiebende Wirkung Beschwerden in den Verfahren nach dem elften und dem zwölften Abschnitt haben keine aufschiebende Wirkung. Der Instruktionsrichter kann…

["Dritter Abschnitt: — Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4bis"]1
  1. Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4bis"]

    Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4bis"]

    Art. 4bis Die Ausleihungen einer Bank an einen einzelnen Kunden sowie die Beteiligungen an einem einzelnen Unternehmen müssen in einem angemessenen Verhältnis…

["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 31b — Gegenleistung bei Übertragung"]1
  1. Gegenleistung bei Übertragung"]

    Gegenleistung bei Übertragung

    — Gegenleistung bei Übertragung Werden Aktiven, Passiven oder Vertragsverhältnisse nur teilweise auf einen anderen Rechtsträger oder eine Übergangsbank…

["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 30c — Sanierungsplan"]1
  1. Sanierungsplan"]

    Sanierungsplan

    — Sanierungsplan Der Sanierungsplan muss folgende Anforderungen erfüllen: a. Er beruht auf einer vorsichtigen Bewertung der Aktiven und Passiven der Bank und…

["Neunter Abschnitt: — Überwachung und Prüfung", "Art. 19–22"]1
  1. Überwachung und Prüfung", "Art. 19–22"]

    Überwachung und Prüfung", "Art. 19–22"]

    Art. 19–22 Art. 19–22

["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 30b — Kapitalmassnahmen"]1
  1. Kapitalmassnahmen"]

    Kapitalmassnahmen

    — Kapitalmassnahmen denselben Rang fallen, 5 Prozent des Nominalwerts der gesamthaft anrechenbaren Bail-in-Bonds nicht übersteigen. Die übrigen Forderungen…

["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3"]1
  1. Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3"]

    Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3"]

    Art. 3 20, 33 oder 50 Prozent des Kapitals oder der Stimmen erreicht oder über- beziehungsweise unterschritten werden. Die Bank meldet die Personen, welche die…

["Dreizehnter Abschnitt: — Einlagensicherung", "Art. 37h — Grundsatz"]1
  1. Grundsatz"]

    Grundsatz

    — Grundsatz 2. dem Träger der Einlagensicherung Bardarlehen gewährt; d. jede Bank dazu verpflichtet, dass sie im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit…

["Sechster Abschnitt: — Zusätzliches Kapital", "Art. 13 — Wandlungskapital"]1
  1. Wandlungskapital"]

    Wandlungskapital

    — Wandlungskapital Ausnahme der folgenden Bestimmungen: a. Artikel 653a Absatz 2 (Mindesteinlage); b. Artikel 653d Absatz 2 (Schutz der Wandel- und…

["Erster Abschnitt: — Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1b — Innovationsförderung"]1
  1. Innovationsförderung"]

    Innovationsförderung

    — Innovationsförderung 22. Juni 2007 (FINMAG). d. Auf Publikumseinlagen oder vom Bundesrat bezeichnete kryptobasierte Vermögenswerte bei Personen nach Absatz 1…

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