SwitzerlandStatute
Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, BankG)
Provisions
114 in the library
["Achter Abschnitt: — …", "Art. 17"]1
- …", "Art. 17"]
…", "Art. 17"]
Art. 17 Art. 17
["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23quater"]1
- Aufsicht", "Art. 23quater"]
Aufsicht", "Art. 23quater"]
Art. 23quater Art. 23quater
["Fünfzehnter Abschnitt: — Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 52"]1
- Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 52"]
Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 52"]
Art. 52 Der Bundesrat hat spätestens 3 Jahre nach Inkrafttreten des fünften und sechsten Abschnitts der Änderung vom 30. September 2011 und danach jeweils…
["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23bis"]1
- Aufsicht", "Art. 23bis"]
Aufsicht", "Art. 23bis"]
Art. 23bis Gliedert eine Bank wesentliche Funktionen auf andere natürliche oder juristische Personen aus, so unterstehen diese der Auskunfts- und Meldepflicht…
["Neunter Abschnitt: — Überwachung und Prüfung", "Art. 18"]1
- Überwachung und Prüfung", "Art. 18"]
Überwachung und Prüfung", "Art. 18"]
Art. 18 Die Banken, Finanzgruppen und Finanzkonglomerate haben eine von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde nach Artikel 9a Absatz 1 des…
["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3b"]1
- Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3b"]
Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3b"]
Art. 3b Ist eine Bank Teil einer Finanzgruppe oder eines Finanzkonglomerats, so kann die FINMA ihre Bewilligung vom Bestehen einer angemessenen konsolidierten…
["Fünfter Abschnitt: — Systemrelevante Banken", "Art. 9 — Besondere Anforderungen"]1
- Besondere Anforderungen"]
Besondere Anforderungen
— Besondere Anforderungen Systemrelevante Banken müssen besondere Anforderungen erfüllen. Diese richten sich in Umfang und Ausgestaltung nach dem Grad der…
["Fünfter Abschnitt: — Systemrelevante Banken", "Art. 10 — Anwendung auf die einzelne Bank"]1
- Anwendung auf die einzelne Bank"]
Anwendung auf die einzelne Bank
— Anwendung auf die einzelne Bank Die FINMA legt nach Anhörung der Nationalbank durch Verfügung die besonderen Anforderungen nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben…
["Vierter Abschnitt: — Rechnungslegung", "Art. 6a — Veröffentlichung"]1
- Veröffentlichung"]
Veröffentlichung
— Veröffentlichung Der Geschäftsbericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zwischenabschlüsse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn die…
["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 51"]1
- Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 51"]
Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 51"]
Art. 51 Art. 51
["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37b — Auszahlung aus den verfügbaren liquiden Aktiven"]1
- Auszahlung aus den verfügbaren liquiden Aktiven"]
Auszahlung aus den verfügbaren liquiden Aktiven
— Auszahlung aus den verfügbaren liquiden Aktiven Privilegierte Einlagen gemäss Artikel 37a Absatz 1 werden aus den verfügbaren liquiden Aktiven ausserhalb der…
["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 50"]1
- Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 50"]
Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 50"]
Art. 50 Art. 50
["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23ter"]1
- Aufsicht", "Art. 23ter"]
Aufsicht", "Art. 23ter"]
Art. 23ter Zur Durchsetzung von Artikel 3 Absätze 2 Buchstabe cbis und 5 dieses Gesetzes kann die FINMA insbesondere das Stimmrecht suspendieren, das an Aktien…
["Dreizehnter Abschnitt a: — Nachrichtenlose Vermögenswerte", "Art. 37m — Liquidation"]1
- Liquidation"]
Liquidation
— Liquidation Banken liquidieren nachrichtenlose Vermögenswerte nach 50 Jahren, wenn sich die berechtigte Person auf vorgängige Publikation hin nicht meldet…
["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23octies"]1
- Aufsicht", "Art. 23octies"]
Aufsicht", "Art. 23octies"]
Art. 23octies Art. 23octies
["Dritter Abschnitt: — Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4"]1
- Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4"]
Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4"]
Art. 4 Die Banken müssen einzeln und auf konsolidierter Basis über angemessene Eigenmittel und Liquidität verfügen. Der Bundesrat bestimmt die Elemente der…
["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37f — Koordination mit ausländischen Verfahren"]1
- Koordination mit ausländischen Verfahren"]
Koordination mit ausländischen Verfahren
— Koordination mit ausländischen Verfahren Bildet die Bank auch im Ausland Gegenstand von Zwangsvollstreckungsverfahren, so stimmt die FINMA den Bankenkonkurs…
["Dreizehnter Abschnitt: — Einlagensicherung", "Art. 37j — Auszahlung"]1
- Auszahlung"]
Auszahlung
— Auszahlung Der von der FINMA eingesetzte Untersuchungs- oder Sanierungsbeauftragte oder Konkursliquidator erstellt einen Auszahlungsplan anhand der…
["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3c"]1
- Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3c"]
Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3c"]
Art. 3c Als Finanzgruppe gelten zwei oder mehrere Unternehmen, wenn: a. mindestens eines als Bank oder Wertpapierhaus tätig ist; b. sie hauptsächlich im…
["Fünfzehnter Abschnitt: — Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 56"]1
- Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 56"]
Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 56"]
Art. 56 Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes und erlässt die zum Vollzug nötigen Vorschriften. Datum des Inkrafttretens: 1…
["Dreizehnter Abschnitt: — Einlagensicherung", "Art. 37i — Auslösung der Einlagensicherung"]1
- Auslösung der Einlagensicherung"]
Auslösung der Einlagensicherung
— Auslösung der Einlagensicherung Hat die FINMA eine Schutzmassnahme nach Artikel 26 Absatz 1 Buchstaben e–h oder den Konkurs nach Artikel 33 angeordnet, so…
["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3e"]1
- Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3e"]
Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3e"]
Art. 3e Die Gruppenaufsicht durch die FINMA erfolgt in Ergänzung zur Einzelinstitutsaufsicht über eine Bank. Die Konglomeratsaufsicht durch die FINMA erfolgt…
["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 31d — Rechtswirkung des Sanierungsplans"]1
- Rechtswirkung des Sanierungsplans"]
Rechtswirkung des Sanierungsplans
— Rechtswirkung des Sanierungsplans Die Anordnungen des Sanierungsplans werden wie folgt wirksam: a. bei systemrelevanten Banken und Gruppengesellschaften von…
["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 25 — Voraussetzungen"]1
- Voraussetzungen"]
Voraussetzungen
— Voraussetzungen Besteht begründete Besorgnis, dass eine Bank überschuldet ist oder ernsthafte Liquiditätsprobleme hat, oder erfüllt diese die…
["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 49"]1
- Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 49"]
Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 49"]
Art. 49 Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich: a. unbefugterweise in der Firma, in der Bezeichnung des Geschäftszweckes oder in…
["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3g"]1
- Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3g"]
Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3g"]
Art. 3g Die FINMA ist ermächtigt, Vorschriften über Eigenmittel, Liquidität, Risikoverteilung, gruppeninterne Risikopositionen und Rechnungslegung für…
["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 50bis"]1
- Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 50bis"]
Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 50bis"]
Art. 50bis Art. 50bis
["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3h"]1
- Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3h"]
Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3h"]
Art. 3h Art. 3h
["Fünfter Abschnitt: — Systemrelevante Banken", "Art. 8 — Kriterien und Feststellung der Systemrelevanz"]1
- Kriterien und Feststellung der Systemrelevanz"]
Kriterien und Feststellung der Systemrelevanz
— Kriterien und Feststellung der Systemrelevanz Funktionen sind systemrelevant, wenn sie für die schweizerische Volkswirtschaft unverzichtbar und nicht…
["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37e — Verteilung und Schluss des Verfahrens"]1
- Verteilung und Schluss des Verfahrens"]
Verteilung und Schluss des Verfahrens
— Verteilung und Schluss des Verfahrens Sind sämtliche Aktiven verwertet und alle die Feststellung der Aktiv- und Passiv-masse betreffenden Prozesse erledigt…
["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37a — Privilegierte Einlagen"]1
- Privilegierte Einlagen"]
Privilegierte Einlagen
— Privilegierte Einlagen Einlagen, die auf den Namen des Einlegers lauten, einschliesslich Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der Bank…
["Sechster Abschnitt: — Zusätzliches Kapital", "Art. 14a — Reserve, Dividenden und Erwerb eigener Beteiligungsscheine von Genossenschaftsbanken"]1
- Reserve, Dividenden und Erwerb eigener Beteiligungsscheine von Genossenschaftsbanken"]
Reserve, Dividenden und Erwerb eigener Beteiligungsscheine von Genossenschaftsbanken
— Reserve, Dividenden und Erwerb eigener Beteiligungsscheine von Genossenschaftsbanken Die Genossenschaftsbank weist 5 Prozent des Jahresgewinns der…
["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 27 — Vorrang von Aufrechnungs-, Verwertungs- und Übertragungsvereinbarungen"]1
- Vorrang von Aufrechnungs-, Verwertungs- und Übertragungsvereinbarungen"]
Vorrang von Aufrechnungs-, Verwertungs- und Übertragungsvereinbarungen
— Vorrang von Aufrechnungs-, Verwertungs- und Übertragungsvereinbarungen Von Anordnungen nach dem elften und zwölften Abschnitt unberührt bleiben im Voraus…
["Dreizehnter Abschnitt: — Einlagensicherung", "Art. 37h — Grundsatz"]1
- Grundsatz"]
Grundsatz
— Grundsatz Die Banken sorgen für die Sicherung der privilegierten Einlagen nach Artikel 37a Absatz 1 bei schweizerischen Geschäftsstellen. Banken müssen sich…
["Dreizehnter Abschnitt a: — Nachrichtenlose Vermögenswerte", "Art. 37l — Übertragung"]1
- Übertragung"]
Übertragung
— Übertragung Eine Bank kann nachrichtenlose Vermögenswerte ohne Zustimmung der Gläubiger auf eine andere Bank übertragen. Die Übertragung bedarf eines…
["Fünfzehnter Abschnitt: — Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 53"]1
- Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 53"]
Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 53"]
Art. 53 Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden aufgehoben: a. die kantonalen Bestimmungen über Banken; vorbehalten bleiben die Bestimmungen über…
["Vierter Abschnitt: — Rechnungslegung", "Art. 6b — Ausführungsbestimmungen"]1
- Ausführungsbestimmungen"]
Ausführungsbestimmungen
— Ausführungsbestimmungen Der Bundesrat erlässt Ausführungsbestimmungen über die Form, den Inhalt und die Veröffentlichung von Geschäftsberichten und…
["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 39"]1
- Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 39"]
Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 39"]
Art. 39 Die Verantwortlichkeit der Gründer einer Bank, der Organe für die Geschäftsführung, Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle sowie der von der Bank…
["Sechster Abschnitt: — Zusätzliches Kapital", "Art. 12 — Vorratskapital"]1
- Vorratskapital"]
Vorratskapital
— Vorratskapital Die Generalversammlung kann den Verwaltungsrat durch Statutenänderung ermächtigen, das Aktien- oder das Partizipationskapital zu erhöhen. Die…
["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37c"]1
- Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37c"]
Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37c"]
Art. 37c Art. 37c
["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 31a — Ablehnung des Sanierungsplans"]1
- Ablehnung des Sanierungsplans"]
Ablehnung des Sanierungsplans
— Ablehnung des Sanierungsplans Sieht der Sanierungsplan einen Eingriff in die Rechte der Gläubiger vor, so setzt die FINMA den Gläubigern spätestens mit…
["Erster Abschnitt: — Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1"]1
- Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1"]
Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1"]
Art. 1 Diesem Gesetz unterstehen die Banken, Privatbankiers (Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) und Sparkassen, nachstehend Banken genannt…
["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3quater"]1
- Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3quater"]
Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3quater"]
Art. 3quater Der Bundesrat ist befugt, in Staatsverträgen die besonderen Bewilligungsvoraussetzungen nach den Artikeln 3bis und 3ter ganz oder teilweise nicht…
["Siebenter Abschnitt: — Spareinlagen und Depotwerte", "Art. 16"]1
- Spareinlagen und Depotwerte", "Art. 16"]
Spareinlagen und Depotwerte", "Art. 16"]
Art. 16 Als Depotwerte im Sinne von Artikel 37d des Gesetzes gelten: 1. bewegliche Sachen und Effekten der Depotkunden; 1bis. kryptobasierte Vermögenswerte…
["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 31 — Genehmigung des Sanierungsplans"]1
- Genehmigung des Sanierungsplans"]
Genehmigung des Sanierungsplans
— Genehmigung des Sanierungsplans Die FINMA genehmigt den Sanierungsplan, wenn er die Anforderungen nach Artikel 30c erfüllt. Die Zustimmung der Eigner ist…
["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 32 — Geltendmachung von Ansprüchen"]1
- Geltendmachung von Ansprüchen"]
Geltendmachung von Ansprüchen
— Geltendmachung von Ansprüchen Sobald die FINMA den Sanierungsplan genehmigt hat, ist die Bank zur Anfechtung von Rechtsgeschäften nach den Artikeln 285–292…
["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 30a — Aufschub der Beendigung von Verträgen"]1
- Aufschub der Beendigung von Verträgen"]
Aufschub der Beendigung von Verträgen
— Aufschub der Beendigung von Verträgen Mit der Anordnung oder Genehmigung von Massnahmen nach diesem Abschnitt können von der FINMA aufgeschoben werden: a…
["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23"]1
- Aufsicht", "Art. 23"]
Aufsicht", "Art. 23"]
Art. 23 Die FINMA kann selbst direkte Prüfungen bei Banken, Bankgruppen und Finanzkonglomeraten durchführen, wenn dies angesichts von deren wirtschaftlichen…
["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3f"]1
- Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3f"]
Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3f"]
Art. 3f Die mit der Geschäftsführung einerseits und der Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle anderseits betrauten Personen der Finanzgruppe oder des…
["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 30b — Kapitalmassnahmen"]1
- Kapitalmassnahmen"]
Kapitalmassnahmen
— Kapitalmassnahmen Der Sanierungsplan kann die Reduktion des bisherigen Eigenkapitals und die Schaffung von neuem Eigenkapital, die Wandlung von Fremd- in…
["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 47"]1
- Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 47"]
Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 47"]
Art. 47 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich: a. ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als…
["Dritter Abschnitt: — Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4quater"]1
- Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4quater"]
Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4quater"]
Art. 4quater Die Banken haben im In- und Ausland jede irreführende sowie jede aufdringliche Werbung mit ihrem schweizerischen Sitz oder mit schweizerischen…
["Sechster Abschnitt: — Zusätzliches Kapital", "Art. 13 — Wandlungskapital"]1
- Wandlungskapital"]
Wandlungskapital
— Wandlungskapital Die Generalversammlung kann eine bedingte Erhöhung des Aktien- oder des Partizipationskapitals beschliessen, indem sie in den Statuten…
["Fünfter Abschnitt: — Systemrelevante Banken", "Art. 10a — Massnahmen im Bereich der Vergütungen"]1
- Massnahmen im Bereich der Vergütungen"]
Massnahmen im Bereich der Vergütungen
— Massnahmen im Bereich der Vergütungen Wird einer systemrelevanten Bank oder ihrer Konzernobergesellschaft trotz Umsetzung der besonderen Anforderungen direkt…
["Dreizehnter Abschnitt: — Einlagensicherung", "Art. 37k — Datenaustausch"]1
- Datenaustausch"]
Datenaustausch
— Datenaustausch Die FINMA stellt dem Träger der Einlagensicherung die zur Wahrung seiner Aufgaben notwendigen Angaben zur Verfügung. Der Träger der…
["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3ter"]1
- Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3ter"]
Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3ter"]
Art. 3ter Banken, die nach ihrer Gründung ausländisch beherrscht werden, bedürfen einer zusätzlichen Bewilligung gemäss Artikel 3bis. Eine neue…
["Zwölfter a. Abschnitt: — Beschwerden in Verfahren nach dem elften und zwölften Abschnitt", "Art. 37gter — Beschwerden der Gläubiger und Eigner"]1
- Beschwerden der Gläubiger und Eigner"]
Beschwerden der Gläubiger und Eigner
— Beschwerden der Gläubiger und Eigner Gläubiger und Eigner einer Bank, einer Konzernobergesellschaft oder einer wesentlichen Gruppengesellschaft gemäss…
["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 33 — Anordnung der Konkursliquidation und Ernennung der Konkursliquidatoren"]1
- Anordnung der Konkursliquidation und Ernennung der Konkursliquidatoren"]
Anordnung der Konkursliquidation und Ernennung der Konkursliquidatoren
— Anordnung der Konkursliquidation und Ernennung der Konkursliquidatoren Besteht keine Aussicht auf Sanierung oder ist diese gescheitert, so entzieht die FINMA…
["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3d"]1
- Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3d"]
Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3d"]
Art. 3d Die FINMA kann eine Finanzgruppe oder ein bank- oder effektenhandelsdominiertes Finanzkonglomerat der Gruppen- oder Konglomeratsaufsicht unterstellen…
["Erster Abschnitt: — Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1bis"]1
- Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1bis"]
Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1bis"]
Art. 1bis Art. 1bis
["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37g — Anerkennung ausländischer Konkursdekrete und Massnahmen"]1
- Anerkennung ausländischer Konkursdekrete und Massnahmen"]
Anerkennung ausländischer Konkursdekrete und Massnahmen
— Anerkennung ausländischer Konkursdekrete und Massnahmen Die FINMA entscheidet über die Anerkennung von Konkursdekreten und Insolvenzmassnahmen, die im…
["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3bis"]1
- Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3bis"]
Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3bis"]
Art. 3bis Die FINMA kann die Bewilligung zur Errichtung einer Bank, die nach schweizerischem Recht organisiert werden soll, auf die jedoch ein beherrschender…
["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 46"]1
- Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 46"]
Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 46"]
Art. 46 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich: a. unbefugterweise Publikums- oder Spareinlagen entgegennimmt…
["Dritter Abschnitt: — Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4sexies"]1
- Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4sexies"]
Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4sexies"]
Art. 4sexies Für kryptobasierte Vermögenswerte, die die Bank als Depotwerte für Depotkunden hält, kann die FINMA im Einzelfall einen Höchstbetrag festlegen…
["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23sexies"]1
- Aufsicht", "Art. 23sexies"]
Aufsicht", "Art. 23sexies"]
Art. 23sexies Art. 23sexies
["Vierter Abschnitt: — Rechnungslegung", "Art. 6 — Erstellen von Abschlüssen"]1
- Erstellen von Abschlüssen"]
Erstellen von Abschlüssen
— Erstellen von Abschlüssen Die Bank erstellt für jedes Geschäftsjahr einen Geschäftsbericht; dieser besteht aus: a. der Jahresrechnung; b. dem Lagebericht; c…
["Dritter Abschnitt: — Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4ter"]1
- Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4ter"]
Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4ter"]
Art. 4ter Kredite an Mitglieder der Bankorgane und an massgebende Aktionäre sowie die ihnen nahe stehenden Personen und Gesellschaften dürfen nur nach den…
["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 48"]1
- Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 48"]
Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 48"]
Art. 48 Art. 48
["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 30 — Weiterführung von Bankdienstleistungen"]1
- Weiterführung von Bankdienstleistungen"]
Weiterführung von Bankdienstleistungen
— Weiterführung von Bankdienstleistungen Der Sanierungsplan kann unabhängig vom Fortbestand der betroffenen Bank die Weiterführung einzelner…
["Fünfzehnter Abschnitt: — Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 55"]1
- Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 55"]
Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 55"]
Art. 55 Art. 55
["Sechster Abschnitt: — Zusätzliches Kapital", "Art. 14 — Beteiligungskapital von Genossenschaftsbanken"]1
- Beteiligungskapital von Genossenschaftsbanken"]
Beteiligungskapital von Genossenschaftsbanken
— Beteiligungskapital von Genossenschaftsbanken Das Beteiligungskapital (Art. 11 Abs. 2bis) ist in Teilsummen (Beteiligungsscheine) zu zerlegen. Die…
["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 35 — Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss"]1
- Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss"]
Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss
— Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss Der Konkursliquidator kann der FINMA beantragen: a. eine Gläubigerversammlung einzusetzen und deren Kompetenzen…
["Erster Abschnitt: — Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 2"]1
- Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 2"]
Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 2"]
Art. 2 Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden sinngemäss Anwendung auf die von ausländischen Banken in der Schweiz: a. errichteten Zweigniederlassungen; b…
["Dreizehnter Abschnitt: — Einlagensicherung", "Art. 37jbis — Verrechnung, Anspruch und Legalzession"]1
- Verrechnung, Anspruch und Legalzession"]
Verrechnung, Anspruch und Legalzession
— Verrechnung, Anspruch und Legalzession Die gesicherten Einlagen werden unter Ausschluss jeglicher Verrechnung ausbezahlt. Den Einlegern steht gegenüber dem…
["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3"]1
- Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3"]
Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3"]
Art. 3 Die Bank bedarf zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit einer Bewilligung der FINMA; sie darf nicht ins Handelsregister eingetragen werden, bevor diese…
["Sechster Abschnitt: — Zusätzliches Kapital", "Art. 11 — Grundsätze"]1
- Grundsätze"]
Grundsätze
— Grundsätze Banken und die Konzernobergesellschaften von Finanzgruppen und bankdominierten Finanzkonglomeraten, deren Rechtsform die Schaffung von Aktien oder…
["Erster Abschnitt: — Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1a — Banken"]1
- Banken"]
Banken
— Banken Als Bank gilt, wer hauptsächlich im Finanzbereich tätig ist und: a. gewerbsmässig Publikumseinlagen von mehr als 100 Millionen Franken entgegennimmt…
["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 29 — Sanierung der Bank"]1
- Sanierung der Bank"]
Sanierung der Bank
— Sanierung der Bank Bei einer Sanierung der Bank muss der Sanierungsplan sicherstellen, dass die Bank nach Durchführung der Sanierung die…
["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 36 — Behandlung der Forderungen; Kollokationsplan"]1
- Behandlung der Forderungen; Kollokationsplan"]
Behandlung der Forderungen; Kollokationsplan
— Behandlung der Forderungen; Kollokationsplan Bei der Erstellung des Kollokationsplans gelten die aus den Büchern ersichtlichen Forderungen als angemeldet…
["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 28a — Sanierung von Kantonalbanken"]1
- Sanierung von Kantonalbanken"]
Sanierung von Kantonalbanken
— Sanierung von Kantonalbanken Die FINMA trägt im Sanierungsverfahren der besonderen Stellung, Eignerstruktur und gegebenenfalls Rechtsform der Kantonalbanken…
["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23quinquies"]1
- Aufsicht", "Art. 23quinquies"]
Aufsicht", "Art. 23quinquies"]
Art. 23quinquies Entzieht die FINMA einer Bank die Bewilligung zur Geschäftstätigkeit, so bewirkt dies bei juristischen Personen und Kollektiv- und…
["Sechster Abschnitt: — Zusätzliches Kapital", "Art. 14b — Meldepflicht und Verzeichnis bei Genossenschaftsbanken"]1
- Meldepflicht und Verzeichnis bei Genossenschaftsbanken"]
Meldepflicht und Verzeichnis bei Genossenschaftsbanken
— Meldepflicht und Verzeichnis bei Genossenschaftsbanken Für den Erwerb von nicht kotierten Beteiligungsscheinen gelten die Melde-, Nachweis- und…
["Fünfter Abschnitt: — Systemrelevante Banken", "Art. 7 — Begriff und Zweckbestimmung"]1
- Begriff und Zweckbestimmung"]
Begriff und Zweckbestimmung
— Begriff und Zweckbestimmung Systemrelevante Banken sind Banken, Finanzgruppen und bankdominierte Finanzkonglomerate, deren Ausfall die Schweizer…
["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37d — Absonderung von Depotwerten"]1
- Absonderung von Depotwerten"]
Absonderung von Depotwerten
— Absonderung von Depotwerten Depotwerte gemäss Artikel 16 dieses Gesetzes werden nach den Artikeln 17 und 18 des Bucheffektengesetzes vom 3. Oktober 2008…
["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 28 — Sanierungsverfahren"]1
- Sanierungsverfahren"]
Sanierungsverfahren
— Sanierungsverfahren Bei begründeter Aussicht auf Sanierung der Bank oder auf Weiterführung einzelner Bankdienstleistungen kann die FINMA ein…
["Fünfzehnter Abschnitt: — Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 52a"]1
- Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 52a"]
Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 52a"]
Art. 52a Der Bundesrat hat spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Änderung vom 15. Juni 2018 die Bestimmungen im Hinblick auf die Ziele der…
["Dritter Abschnitt: — Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 5"]1
- Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 5"]
Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 5"]
Art. 5 Art. 5
["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 34 — Wirkungen und Ablauf"]1
- Wirkungen und Ablauf"]
Wirkungen und Ablauf
— Wirkungen und Ablauf Die Anordnung der Konkursliquidation hat die Wirkungen einer Konkurseröffnung nach den Artikeln 197–220 SchKG. Die Konkursliquidation…
["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 31c — Wertausgleich bei Kapitalmassnahmen"]1
- Wertausgleich bei Kapitalmassnahmen"]
Wertausgleich bei Kapitalmassnahmen
— Wertausgleich bei Kapitalmassnahmen Sieht der Sanierungsplan eine Kapitalmassnahme nach Artikel 30b vor, so kann er einen angemessenen Wertausgleich für die…
["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 23septies"]1
- Aufsicht", "Art. 23septies"]
Aufsicht", "Art. 23septies"]
Art. 23septies Art. 23septies
["Erster Abschnitt: — Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 2bis"]1
- Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 2bis"]
Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 2bis"]
Art. 2bis Dem elften, zwölften und zwölften a. Abschnitt dieses Gesetzes unterstehen, soweit sie nicht im Rahmen der Aufsicht über das Einzelinstitut der…
["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 51bis"]1
- Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 51bis"]
Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 51bis"]
Art. 51bis Art. 51bis
["Zwölfter Abschnitt: — Konkursliquidation insolventer Banken (Bankenkonkurs)", "Art. 37 — Bei Schutzmassnahmen oder im Sanierungsverfahren eingegangene Verbindlichkeiten"]1
- Bei Schutzmassnahmen oder im Sanierungsverfahren eingegangene Verbindlichkeiten"]
Bei Schutzmassnahmen oder im Sanierungsverfahren eingegangene Verbindlichkeiten
— Bei Schutzmassnahmen oder im Sanierungsverfahren eingegangene Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten, die die Bank mit Genehmigung der FINMA oder eines von…
["Zwölfter a. Abschnitt: — Beschwerden in Verfahren nach dem elften und zwölften Abschnitt", "Art. 37gquater — Fristen"]1
- Fristen"]
Fristen
— Fristen Die Frist für eine Beschwerde gegen die Genehmigung des Sanierungsplans und gegen Verwertungshandlungen beträgt zehn Tage. Artikel 22a VwVG findet…
["Zwölfter a. Abschnitt: — Beschwerden in Verfahren nach dem elften und zwölften Abschnitt", "Art. 37gbis — Beschwerden gegen die Genehmigung des Sanierungsplans"]1
- Beschwerden gegen die Genehmigung des Sanierungsplans"]
Beschwerden gegen die Genehmigung des Sanierungsplans
— Beschwerden gegen die Genehmigung des Sanierungsplans Wird die Beschwerde gegen die Genehmigung des Sanierungsplans gutgeheissen, so kann das Gericht nur…
["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 26 — Schutzmassnahmen"]1
- Schutzmassnahmen"]
Schutzmassnahmen
— Schutzmassnahmen Die FINMA kann Schutzmassnahmen verfügen; namentlich kann sie: a. den Organen der Bank Weisungen erteilen; b. einen…
["Fünfzehnter Abschnitt: — Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 54"]1
- Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 54"]
Übergangs- und Schlussbestimmungen", "Art. 54"]
Art. 54 Art. 54
["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 40–45"]1
- Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 40–45"]
Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 40–45"]
Art. 40–45 Art. 40–45
["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3a"]1
- Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3a"]
Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3a"]
Art. 3a Als Kantonalbank gilt eine Bank, die aufgrund eines kantonalen gesetzlichen Erlasses als Anstalt oder Aktiengesellschaft errichtet wird. Der Kanton…
["Siebenter Abschnitt: — Spareinlagen und Depotwerte", "Art. 15"]1
- Spareinlagen und Depotwerte", "Art. 15"]
Spareinlagen und Depotwerte", "Art. 15"]
Art. 15 Einlagen, die in irgendeiner Wortverbindung durch den Ausdruck «Sparen» gekennzeichnet sind, dürfen nur von Banken entgegengenommen werden, die…
["Erster Abschnitt: — Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1b — Innovationsförderung"]1
- Innovationsförderung"]
Innovationsförderung
— Innovationsförderung Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden sinngemäss Anwendung auf Personen, die hauptsächlich im Finanzbereich tätig sind und: a…
["Dritter Abschnitt: — Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4quinquies"]1
- Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4quinquies"]
Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4quinquies"]
Art. 4quinquies Banken dürfen ihren Muttergesellschaften, welche ihrerseits von einer Bank- oder Finanzmarktaufsichtsbehörde beaufsichtigt werden, die zur…
["Vierzehnter Abschnitt: — Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 38"]1
- Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 38"]
Verantwortlichkeits- und Strafbestimmungen", "Art. 38"]
Art. 38 Für die Privatbankiers richtet sich die zivilrechtliche Verantwortlichkeit nach den Bestimmungen des Obligationenrechts. Für die übrigen Banken gilt…
["Zehnter Abschnitt: — Aufsicht", "Art. 24"]1
- Aufsicht", "Art. 24"]
Aufsicht", "Art. 24"]
Art. 24 Art. 24
["Zwölfter a. Abschnitt: — Beschwerden in Verfahren nach dem elften und zwölften Abschnitt", "Art. 37gquinquies — Aufschiebende Wirkung"]1
- Aufschiebende Wirkung"]
Aufschiebende Wirkung
— Aufschiebende Wirkung Beschwerden in den Verfahren nach dem elften und dem zwölften Abschnitt haben keine aufschiebende Wirkung. Der Instruktionsrichter kann…
["Dritter Abschnitt: — Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4bis"]1
- Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4bis"]
Eigene Mittel, Liquidität und andere Vorschriften über die Geschäftstätigkeit", "Art. 4bis"]
Art. 4bis Die Ausleihungen einer Bank an einen einzelnen Kunden sowie die Beteiligungen an einem einzelnen Unternehmen müssen in einem angemessenen Verhältnis…
["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 31b — Gegenleistung bei Übertragung"]1
- Gegenleistung bei Übertragung"]
Gegenleistung bei Übertragung
— Gegenleistung bei Übertragung Werden Aktiven, Passiven oder Vertragsverhältnisse nur teilweise auf einen anderen Rechtsträger oder eine Übergangsbank…
["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 30c — Sanierungsplan"]1
- Sanierungsplan"]
Sanierungsplan
— Sanierungsplan Der Sanierungsplan muss folgende Anforderungen erfüllen: a. Er beruht auf einer vorsichtigen Bewertung der Aktiven und Passiven der Bank und…
["Neunter Abschnitt: — Überwachung und Prüfung", "Art. 19–22"]1
- Überwachung und Prüfung", "Art. 19–22"]
Überwachung und Prüfung", "Art. 19–22"]
Art. 19–22 Art. 19–22
["Elfter Abschnitt: — Massnahmen bei Insolvenzgefahr", "Art. 30b — Kapitalmassnahmen"]1
- Kapitalmassnahmen"]
Kapitalmassnahmen
— Kapitalmassnahmen denselben Rang fallen, 5 Prozent des Nominalwerts der gesamthaft anrechenbaren Bail-in-Bonds nicht übersteigen. Die übrigen Forderungen…
["Zweiter Abschnitt: — Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3"]1
- Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3"]
Bewilligung zum Geschäftsbetrieb", "Art. 3"]
Art. 3 20, 33 oder 50 Prozent des Kapitals oder der Stimmen erreicht oder über- beziehungsweise unterschritten werden. Die Bank meldet die Personen, welche die…
["Dreizehnter Abschnitt: — Einlagensicherung", "Art. 37h — Grundsatz"]1
- Grundsatz"]
Grundsatz
— Grundsatz 2. dem Träger der Einlagensicherung Bardarlehen gewährt; d. jede Bank dazu verpflichtet, dass sie im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit…
["Sechster Abschnitt: — Zusätzliches Kapital", "Art. 13 — Wandlungskapital"]1
- Wandlungskapital"]
Wandlungskapital
— Wandlungskapital Ausnahme der folgenden Bestimmungen: a. Artikel 653a Absatz 2 (Mindesteinlage); b. Artikel 653d Absatz 2 (Schutz der Wandel- und…
["Erster Abschnitt: — Geltungsbereich des Gesetzes", "Art. 1b — Innovationsförderung"]1
- Innovationsförderung"]
Innovationsförderung
— Innovationsförderung 22. Juni 2007 (FINMAG). d. Auf Publikumseinlagen oder vom Bundesrat bezeichnete kryptobasierte Vermögenswerte bei Personen nach Absatz 1…
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