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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

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Provisions

215 in the library

["V. — Der Bundespräsident", "Art 54"]1
  1. Der Bundespräsident", "Art 54"]

    Art 54

    Art 54 (1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 130"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 130"]

    Art 130

    Art 130 (1) Verwaltungsorgane und sonstige der öffentlichen Verwaltung oder Rechtspflege dienende Einrichtungen, die nicht auf Landesrecht oder Staatsverträgen…

["X. — Das Finanzwesen", "Art 108"]1
  1. Das Finanzwesen", "Art 108"]

    Art 108

    Art 108 (1) Zölle, Finanzmonopole, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 128"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 128"]

    Art 128

    Art 128 Soweit fortgeltendes Recht Weisungsrechte im Sinne des Artikels 84 Abs. 5 vorsieht, bleiben sie bis zu einer anderweitigen gesetzlichen Regelung…

["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87a"]1
  1. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87a"]

    Art 87a

    Art 87a (1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan…

["V. — Der Bundespräsident", "Art 57"]1
  1. Der Bundespräsident", "Art 57"]

    Art 57

    Art 57 Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143g"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143g"]

    Art 143g

    Art 143g Für die Regelung der Steuerertragsverteilung, des Länderfinanzausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen bis zum 31. Dezember 2019 ist Artikel 107…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 126"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 126"]

    Art 126

    Art 126 Meinungsverschiedenheiten über das Fortgelten von Recht als Bundesrecht entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 125b"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 125b"]

    Art 125b

    Art 125b (1) Recht, das auf Grund des Artikels 75 in der bis zum 1. September 2006 geltenden Fassung erlassen worden ist und das auch nach diesem Zeitpunkt als…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 129"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 129"]

    Art 129

    Art 129 (1) Soweit in Rechtsvorschriften, die als Bundesrecht fortgelten, eine Ermächtigung zum Erlasse von Rechtsverordnungen oder allgemeinen…

["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 104"]1
  1. Die Rechtsprechung", "Art 104"]

    Art 104

    Art 104 (1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden…

["VI. — Die Bundesregierung", "Art 63"]1
  1. Die Bundesregierung", "Art 63"]

    Art 63

    Art 63 (1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der…

["X a. — Verteidigungsfall", "Art 115g"]1
  1. Verteidigungsfall", "Art 115g"]

    Art 115g

    Art 115g Die verfassungsmäßige Stellung und die Erfüllung der verfassungsmäßigen Aufgaben des Bundesverfassungsgerichtes und seiner Richter dürfen nicht…

["IV a. — Gemeinsamer Ausschuß", "Art 53a"]1
  1. Gemeinsamer Ausschuß", "Art 53a"]

    Art 53a

    Art 53a (1) Der Gemeinsame Ausschuß besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages, zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Die…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 118"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 118"]

    Art 118

    Art 118 Die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete kann abweichend von den Vorschriften des…

General1
  1. ["Präambel"]

    Präambel

    Präambel Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem…

["V. — Der Bundespräsident", "Art 61"]1
  1. Der Bundespräsident", "Art 61"]

    Art 61

    Art 61 (1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor…

["II. — Der Bund und die Länder", "Art 24"]1
  1. Der Bund und die Länder", "Art 24"]

    Art 24

    Art 24 (1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.(1a) Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143"]

    Art 143

    Art 143 (1) Recht in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet kann längstens bis zum 31. Dezember 1992 von Bestimmungen dieses Grundgesetzes…

["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87b"]1
  1. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87b"]

    Art 87b

    Art 87b (1) Die Bundeswehrverwaltung wird in bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau geführt. Sie dient den Aufgaben des Personalwesens und…

["II. — Der Bund und die Länder", "Art 21"]1
  1. Der Bund und die Länder", "Art 21"]

    Art 21

    Art 21 (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen…

["VI. — Die Bundesregierung", "Art 69"]1
  1. Die Bundesregierung", "Art 69"]

    Art 69

    Art 69 (1) Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter.(2) Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem…

["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 101"]1
  1. Die Rechtsprechung", "Art 101"]

    Art 101

    Art 101 (1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 145"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 145"]

    Art 145

    Art 145 (1) Der Parlamentarische Rat stellt in öffentlicher Sitzung unter Mitwirkung der Abgeordneten Groß-Berlins die Annahme dieses Grundgesetzes fest…

["X a. — Verteidigungsfall", "Art 115e"]1
  1. Verteidigungsfall", "Art 115e"]

    Art 115e

    Art 115e (1) Stellt der Gemeinsame Ausschuß im Verteidigungsfalle mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens mit der Mehrheit…

["VIIIa. — Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit", "Art 91b"]1
  1. Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit", "Art 91b"]

    Art 91b

    Art 91b (1) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre…

["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 102"]1
  1. Die Rechtsprechung", "Art 102"]

    Art 102

    Art 102 Die Todesstrafe ist abgeschafft.

["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 90"]1
  1. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 90"]

    Art 90

    Art 90 (1) Der Bund bleibt Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Das Eigentum ist unveräußerlich.(2) Die Verwaltung der…

["X. — Das Finanzwesen", "Art 105"]1
  1. Das Finanzwesen", "Art 105"]

    Art 105

    Art 105 (1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über die Zölle und Finanzmonopole.(2) Der Bund hat die konkurrierende Gesetzgebung über die übrigen…

["I. — Die Grundrechte", "Art 14"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 14"]

    Art 14

    Art 14 (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 131"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 131"]

    Art 131

    Art 131 Die Rechtsverhältnisse von Personen einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienste standen, aus anderen…

["X a. — Verteidigungsfall", "Art 115a"]1
  1. Verteidigungsfall", "Art 115a"]

    Art 115a

    Art 115a (1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 140"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 140"]

    Art 140

    Art 140 Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 80"]1
  1. Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 80"]

    Art 80

    Art 80 (1) Durch Gesetz können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 121"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 121"]

    Art 121

    Art 121 Mehrheit der Mitglieder des Bundestages und der Bundesversammlung im Sinne dieses Grundgesetzes ist die Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl.

["III. — Der Bundestag", "Art 45d — Parlamentarisches Kontrollgremium"]1
  1. Parlamentarisches Kontrollgremium"]

    Art 45d — Parlamentarisches Kontrollgremium

    Parlamentarisches Kontrollgremium (1) Der Bundestag bestellt ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes.(2) Das Nähere regelt…

["I. — Die Grundrechte", "Art 6"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 6"]

    Art 6

    Art 6 (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern…

["III. — Der Bundestag", "Art 48"]1
  1. Der Bundestag", "Art 48"]

    Art 48

    Art 48 (1) Wer sich um einen Sitz im Bundestage bewirbt, hat Anspruch auf den zur Vorbereitung seiner Wahl erforderlichen Urlaub.(2) Niemand darf gehindert…

["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87c"]1
  1. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87c"]

    Art 87c

    Art 87c Gesetze, die auf Grund des Artikels 73 Abs. 1 Nr. 14 ergehen, können mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, daß sie von den Ländern im Auftrage des…

["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 95"]1
  1. Die Rechtsprechung", "Art 95"]

    Art 95

    Art 95 (1) Für die Gebiete der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit errichtet der Bund als oberste…

["V. — Der Bundespräsident", "Art 56"]1
  1. Der Bundespräsident", "Art 56"]

    Art 56

    Art 56 Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid: "Ich schwöre, daß…

General1
  1. ["Eingangsformel"]

    Eingangsformel

    Eingangsformel Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Anhang EV"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Anhang EV"]

    Anhang EV

    Anhang EV - EinigVtr v. 31.8.1990 II 889, 890 - 892, - sieht folgende Maßgaben vor: Artikel 3 Inkrafttreten des Grundgesetzes Mit dem Wirksamwerden des…

["VI. — Die Bundesregierung", "Art 64"]1
  1. Die Bundesregierung", "Art 64"]

    Art 64

    Art 64 (1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister…

["X. — Das Finanzwesen", "Art 107"]1
  1. Das Finanzwesen", "Art 107"]

    Art 107

    Art 107 (1) Das Aufkommen der Landessteuern und der Länderanteil am Aufkommen der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer stehen den einzelnen Ländern…

["IV. — Der Bundesrat", "Art 51"]1
  1. Der Bundesrat", "Art 51"]

    Art 51

    Art 51 (1) Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. Sie können durch andere Mitglieder ihrer…

["II. — Der Bund und die Länder", "Art 22"]1
  1. Der Bund und die Länder", "Art 22"]

    Art 22

    Art 22 (1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 146"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 146"]

    Art 146

    Art 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem…

["X. — Das Finanzwesen", "Art 106a"]1
  1. Das Finanzwesen", "Art 106a"]

    Art 106a

    Art 106a Den Ländern steht ab 1. Januar 1996 für den öffentlichen Personennahverkehr ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu. Das Nähere regelt ein…

["VIIIa. — Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit", "Art 91d"]1
  1. Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit", "Art 91d"]

    Art 91d

    Art 91d Bund und Länder können zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltungen Vergleichsstudien durchführen und die Ergebnisse…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 119"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 119"]

    Art 119

    Art 119 In Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen, insbesondere zu ihrer Verteilung auf die Länder, kann bis zu einer bundesgesetzlichen Regelung die…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 144"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 144"]

    Art 144

    Art 144 (1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.(2)…

["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 99"]1
  1. Die Rechtsprechung", "Art 99"]

    Art 99

    Art 99 Dem Bundesverfassungsgerichte kann durch Landesgesetz die Entscheidung von Verfassungsstreitigkeiten innerhalb eines Landes, den in Artikel 95 Abs. 1…

["IV. — Der Bundesrat", "Art 52"]1
  1. Der Bundesrat", "Art 52"]

    Art 52

    Art 52 (1) Der Bundesrat wählt seinen Präsidenten auf ein Jahr.(2) Der Präsident beruft den Bundesrat ein. Er hat ihn einzuberufen, wenn die Vertreter von…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 122"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 122"]

    Art 122

    Art 122 (1) Vom Zusammentritt des Bundestages an werden die Gesetze ausschließlich von den in diesem Grundgesetze anerkannten gesetzgebenden Gewalten…

["I. — Die Grundrechte", "Art 11"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 11"]

    Art 11

    Art 11 (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die…

["X. — Das Finanzwesen", "Art 104c"]1
  1. Das Finanzwesen", "Art 104c"]

    Art 104c

    Art 104c Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der…

["X. — Das Finanzwesen", "Art 112"]1
  1. Das Finanzwesen", "Art 112"]

    Art 112

    Art 112 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen. Sie darf nur im Falle eines unvorhergesehenen und…

["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 86"]1
  1. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 86"]

    Art 86

    Art 86 Führt der Bund die Gesetze durch bundeseigene Verwaltung oder durch bundesunmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechtes aus, so…

["II. — Der Bund und die Länder", "Art 20"]1
  1. Der Bund und die Länder", "Art 20"]

    Art 20

    Art 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in…

["III. — Der Bundestag", "Art 42"]1
  1. Der Bundestag", "Art 42"]

    Art 42

    Art 42 (1) Der Bundestag verhandelt öffentlich. Auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder oder auf Antrag der Bundesregierung kann mit Zweidrittelmehrheit…

["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 77"]1
  1. Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 77"]

    Art 77

    Art 77 (1) Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. Sie sind nach ihrer Annahme durch den Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrate…

["II. — Der Bund und die Länder", "Art 33"]1
  1. Der Bund und die Länder", "Art 33"]

    Art 33

    Art 33 (1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und…

["VIIIa. — Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit", "Art 91c"]1
  1. Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit", "Art 91c"]

    Art 91c

    Art 91c (1) Bund und Länder können bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der für ihre Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systeme…

["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 91"]1
  1. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 91"]

    Art 91

    Art 91 (1) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143b"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143b"]

    Art 143b

    Art 143b (1) Das Sondervermögen Deutsche Bundespost wird nach Maßgabe eines Bundesgesetzes in Unternehmen privater Rechtsform umgewandelt. Der Bund hat die…

["III. — Der Bundestag", "Art 45c"]1
  1. Der Bundestag", "Art 45c"]

    Art 45c

    Art 45c (1) Der Bundestag bestellt einen Petitionsausschuß, dem die Behandlung der nach Artikel 17 an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden…

["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 72"]1
  1. Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 72"]

    Art 72

    Art 72 (1) Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner…

["X a. — Verteidigungsfall", "Art 115d"]1
  1. Verteidigungsfall", "Art 115d"]

    Art 115d

    Art 115d (1) Für die Gesetzgebung des Bundes gilt im Verteidigungsfalle abweichend von Artikel 76 Abs. 2, Artikel 77 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 bis 4, Artikel 78…

["X. — Das Finanzwesen", "Art 109a"]1
  1. Das Finanzwesen", "Art 109a"]

    Art 109a

    Art 109a (1) Zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, 1.die fortlaufende Überwachung der…

["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 96"]1
  1. Die Rechtsprechung", "Art 96"]

    Art 96

    Art 96 (1) Der Bund kann für Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes ein Bundesgericht errichten.(2) Der Bund kann Wehrstrafgerichte für die…

["II. — Der Bund und die Länder", "Art 36"]1
  1. Der Bund und die Länder", "Art 36"]

    Art 36

    Art 36 (1) Bei den obersten Bundesbehörden sind Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu verwenden. Die bei den übrigen Bundesbehörden…

["VIIIa. — Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit", "Art 91e"]1
  1. Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit", "Art 91e"]

    Art 91e

    Art 91e (1) Bei der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende wirken Bund und Länder oder die nach Landesrecht…

["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 78"]1
  1. Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 78"]

    Art 78

    Art 78 Ein vom Bundestage beschlossenes Gesetz kommt zustande, wenn der Bundesrat zustimmt, den Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 nicht stellt, innerhalb der…

["X a. — Verteidigungsfall", "Art 115f"]1
  1. Verteidigungsfall", "Art 115f"]

    Art 115f

    Art 115f (1) Die Bundesregierung kann im Verteidigungsfalle, soweit es die Verhältnisse erfordern, 1.den Bundesgrenzschutz im gesamten Bundesgebiete…

["V. — Der Bundespräsident", "Art 58"]1
  1. Der Bundespräsident", "Art 58"]

    Art 58

    Art 58 Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen…

["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 93"]1
  1. Die Rechtsprechung", "Art 93"]

    Art 93

    Art 93 (1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: 1.über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und…

["X a. — Verteidigungsfall", "Art 115k"]1
  1. Verteidigungsfall", "Art 115k"]

    Art 115k

    Art 115k (1) Für die Dauer ihrer Anwendbarkeit setzen Gesetze nach den Artikeln 115c, 115e und 115g und Rechtsverordnungen, die auf Grund solcher Gesetze…

["VI. — Die Bundesregierung", "Art 65"]1
  1. Die Bundesregierung", "Art 65"]

    Art 65

    Art 65 Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 116"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 116"]

    Art 116

    Art 116 (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder…

["V. — Der Bundespräsident", "Art 59"]1
  1. Der Bundespräsident", "Art 59"]

    Art 59

    Art 59 (1) Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten. Er beglaubigt und…

["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 74"]1
  1. Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 74"]

    Art 74

    Art 74 (1) Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete: 1.das bürgerliche Recht, das Strafrecht, die Gerichtsverfassung, das…

["I. — Die Grundrechte", "Art 17"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 17"]

    Art 17

    Art 17 Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die…

["II. — Der Bund und die Länder", "Art 29"]1
  1. Der Bund und die Länder", "Art 29"]

    Art 29

    Art 29 (1) Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, daß die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143e"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143e"]

    Art 143e

    Art 143e (1) Die Bundesautobahnen werden abweichend von Artikel 90 Absatz 2 längstens bis zum 31. Dezember 2020 in Auftragsverwaltung durch die Länder oder die…

["I. — Die Grundrechte", "Art 19"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 19"]

    Art 19

    Art 19 (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und…

["II. — Der Bund und die Länder", "Art 20a"]1
  1. Der Bund und die Länder", "Art 20a"]

    Art 20a

    Art 20a Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen…

["II. — Der Bund und die Länder", "Art 37"]1
  1. Der Bund und die Länder", "Art 37"]

    Art 37

    Art 37 (1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit…

["V. — Der Bundespräsident", "Art 60"]1
  1. Der Bundespräsident", "Art 60"]

    Art 60

    Art 60 (1) Der Bundespräsident ernennt und entläßt die Bundesrichter, die Bundesbeamten, die Offiziere und Unteroffiziere, soweit gesetzlich nichts anderes…

["I. — Die Grundrechte", "Art 8"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 8"]

    Art 8

    Art 8 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 125a"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 125a"]

    Art 125a

    Art 125a (1) Recht, das als Bundesrecht erlassen worden ist, aber wegen der Änderung des Artikels 74 Abs. 1, der Einfügung des Artikels 84 Abs. 1 Satz 7, des…

["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87d"]1
  1. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87d"]

    Art 87d

    Art 87d (1) Die Luftverkehrsverwaltung wird in Bundesverwaltung geführt. Aufgaben der Flugsicherung können auch durch ausländische Flugsicherungsorganisationen…

["X a. — Verteidigungsfall", "Art 115c"]1
  1. Verteidigungsfall", "Art 115c"]

    Art 115c

    Art 115c (1) Der Bund hat für den Verteidigungsfall das Recht der konkurrierenden Gesetzgebung auch auf den Sachgebieten, die zur Gesetzgebungszuständigkeit…

["X. — Das Finanzwesen", "Art 106"]1
  1. Das Finanzwesen", "Art 106"]

    Art 106

    Art 106 (1) Der Ertrag der Finanzmonopole und das Aufkommen der folgenden Steuern stehen dem Bund zu: 1.die Zölle,2.die Verbrauchsteuern, soweit sie nicht nach…

["X a. — Verteidigungsfall", "Art 115b"]1
  1. Verteidigungsfall", "Art 115b"]

    Art 115b

    Art 115b Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.

["II. — Der Bund und die Länder", "Art 27"]1
  1. Der Bund und die Länder", "Art 27"]

    Art 27

    Art 27 Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte.

["III. — Der Bundestag", "Art 45b"]1
  1. Der Bundestag", "Art 45b"]

    Art 45b

    Art 45b Zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird ein Wehrbeauftragter des…

["I. — Die Grundrechte", "Art 5"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 5"]

    Art 5

    Art 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert…

["I. — Die Grundrechte", "Art 17a"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 17a"]

    Art 17a

    Art 17a (1) Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen, daß für die Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes während der Zeit des…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 135"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 135"]

    Art 135

    Art 135 (1) Hat sich nach dem 8. Mai 1945 bis zum Inkrafttreten dieses Grundgesetzes die Landeszugehörigkeit eines Gebietes geändert, so steht in diesem…

["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 76"]1
  1. Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 76"]

    Art 76

    Art 76 (1) Gesetzesvorlagen werden beim Bundestage durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht.(2) Vorlagen…

["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 79"]1
  1. Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 79"]

    Art 79

    Art 79 (1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei…

["X. — Das Finanzwesen", "Art 106b"]1
  1. Das Finanzwesen", "Art 106b"]

    Art 106b

    Art 106b Den Ländern steht ab dem 1. Juli 2009 infolge der Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu…

["III. — Der Bundestag", "Art 44"]1
  1. Der Bundestag", "Art 44"]

    Art 44

    Art 44 (1) Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, der in…

["VI. — Die Bundesregierung", "Art 68"]1
  1. Die Bundesregierung", "Art 68"]

    Art 68

    Art 68 (1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der…

["I. — Die Grundrechte", "Art 16a"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 16a"]

    Art 16a

    Art 16a (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder…

["I. — Die Grundrechte", "Art 13"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 13"]

    Art 13

    Art 13 (1) Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen…

["I. — Die Grundrechte", "Art 1"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 1"]

    Art 1

    Art 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.(2) Das Deutsche Volk bekennt sich…

["VI. — Die Bundesregierung", "Art 62"]1
  1. Die Bundesregierung", "Art 62"]

    Art 62

    Art 62 Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern.

["II. — Der Bund und die Länder", "Art 25"]1
  1. Der Bund und die Länder", "Art 25"]

    Art 25

    Art 25 Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar…

["I. — Die Grundrechte", "Art 12"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 12"]

    Art 12

    Art 12 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines…

["X a. — Verteidigungsfall", "Art 115i"]1
  1. Verteidigungsfall", "Art 115i"]

    Art 115i

    Art 115i (1) Sind die zuständigen Bundesorgane außerstande, die notwendigen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahr zu treffen, und erfordert die Lage unabweisbar ein…

["I. — Die Grundrechte", "Art 15"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 15"]

    Art 15

    Art 15 Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung…

["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 98"]1
  1. Die Rechtsprechung", "Art 98"]

    Art 98

    Art 98 (1) Die Rechtsstellung der Bundesrichter ist durch besonderes Bundesgesetz zu regeln.(2) Wenn ein Bundesrichter im Amte oder außerhalb des Amtes gegen…

["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 84"]1
  1. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 84"]

    Art 84

    Art 84 (1) Führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, so regeln sie die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren. Wenn…

["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 100"]1
  1. Die Rechtsprechung", "Art 100"]

    Art 100

    Art 100 (1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und…

["X. — Das Finanzwesen", "Art 115"]1
  1. Das Finanzwesen", "Art 115"]

    Art 115

    Art 115 (1) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen…

["II. — Der Bund und die Länder", "Art 28"]1
  1. Der Bund und die Länder", "Art 28"]

    Art 28

    Art 28 (1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses…

["I. — Die Grundrechte", "Art 18"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 18"]

    Art 18

    Art 18 Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 134"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 134"]

    Art 134

    Art 134 (1) Das Vermögen des Reiches wird grundsätzlich Bundesvermögen.(2) Soweit es nach seiner ursprünglichen Zweckbestimmung überwiegend für…

["III. — Der Bundestag", "Art 40"]1
  1. Der Bundestag", "Art 40"]

    Art 40

    Art 40 (1) Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.(2) Der Präsident übt das…

["II. — Der Bund und die Länder", "Art 32"]1
  1. Der Bund und die Länder", "Art 32"]

    Art 32

    Art 32 (1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes.(2) Vor dem Abschlusse eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 135a"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 135a"]

    Art 135a

    Art 135a (1) Durch die in Artikel 134 Abs. 4 und Artikel 135 Abs. 5 vorbehaltene Gesetzgebung des Bundes kann auch bestimmt werden, daß nicht oder nicht in…

["I. — Die Grundrechte", "Art 16"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 16"]

    Art 16

    Art 16 (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den…

["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 73"]1
  1. Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 73"]

    Art 73

    Art 73 (1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über: 1.die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich des Schutzes der…

["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 83"]1
  1. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 83"]

    Art 83

    Art 83 Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt.

["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 81"]1
  1. Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 81"]

    Art 81

    Art 81 (1) Wird im Falle des Artikels 68 der Bundestag nicht aufgelöst, so kann der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung mit Zustimmung des…

["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 89"]1
  1. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 89"]

    Art 89

    Art 89 (1) Der Bund ist Eigentümer der bisherigen Reichswasserstraßen.(2) Der Bund verwaltet die Bundeswasserstraßen durch eigene Behörden. Er nimmt die über…

["I. — Die Grundrechte", "Art 2"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 2"]

    Art 2

    Art 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 117"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 117"]

    Art 117

    Art 117 (1) Das dem Artikel 3 Abs. 2 entgegenstehende Recht bleibt bis zu seiner Anpassung an diese Bestimmung des Grundgesetzes in Kraft, jedoch nicht länger…

["I. — Die Grundrechte", "Art 9"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 9"]

    Art 9

    Art 9 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen…

["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 92"]1
  1. Die Rechtsprechung", "Art 92"]

    Art 92

    Art 92 Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen…

["VI. — Die Bundesregierung", "Art 67"]1
  1. Die Bundesregierung", "Art 67"]

    Art 67

    Art 67 (1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den…

["VI. — Die Bundesregierung", "Art 65a"]1
  1. Die Bundesregierung", "Art 65a"]

    Art 65a

    Art 65a (1) Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.(2) (weggefallen)

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 142"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 142"]

    Art 142

    Art 142 Ungeachtet der Vorschrift des Artikels 31 bleiben Bestimmungen der Landesverfassungen auch insoweit in Kraft, als sie in Übereinstimmung mit den…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143d"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143d"]

    Art 143d

    Art 143d (1) Artikel 109 und 115 in der bis zum 31. Juli 2009 geltenden Fassung sind letztmals auf das Haushaltsjahr 2010 anzuwenden. Artikel 109 und 115 in…

["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87f"]1
  1. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87f"]

    Art 87f

    Art 87f (1) Nach Maßgabe eines Bundesgesetzes, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 123"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 123"]

    Art 123

    Art 123 (1) Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.(2) Die vom Deutschen Reich…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 124"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 124"]

    Art 124

    Art 124 Recht, das Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht.

["VI. — Die Bundesregierung", "Art 66"]1
  1. Die Bundesregierung", "Art 66"]

    Art 66

    Art 66 Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne…

["X. — Das Finanzwesen", "Art 110"]1
  1. Das Finanzwesen", "Art 110"]

    Art 110

    Art 110 (1) Alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes sind in den Haushaltsplan einzustellen; bei Bundesbetrieben und bei Sondervermögen brauchen nur die…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 120"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 120"]

    Art 120

    Art 120 (1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von…

["II. — Der Bund und die Länder", "Art 35"]1
  1. Der Bund und die Länder", "Art 35"]

    Art 35

    Art 35 (1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der…

["I. — Die Grundrechte", "Art 10"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 10"]

    Art 10

    Art 10 (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 127"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 127"]

    Art 127

    Art 127 Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach…

["IV. — Der Bundesrat", "Art 53"]1
  1. Der Bundesrat", "Art 53"]

    Art 53

    Art 53 Die Mitglieder der Bundesregierung haben das Recht und auf Verlangen die Pflicht, an den Verhandlungen des Bundesrates und seiner Ausschüsse…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143f"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143f"]

    Art 143f

    Art 143f Artikel 143d, das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern sowie sonstige auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 2 in seiner ab dem…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 132"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 132"]

    Art 132

    Art 132 (1) Beamte und Richter, die im Zeitpunkte des Inkrafttretens dieses Grundgesetzes auf Lebenszeit angestellt sind, können binnen sechs Monaten nach dem…

["X a. — Verteidigungsfall", "Art 115h"]1
  1. Verteidigungsfall", "Art 115h"]

    Art 115h

    Art 115h (1) Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 136"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 136"]

    Art 136

    Art 136 (1) Der Bundesrat tritt erstmalig am Tage des ersten Zusammentrittes des Bundestages zusammen.(2) Bis zur Wahl des ersten Bundespräsidenten werden…

["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 80a"]1
  1. Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 80a"]

    Art 80a

    Art 80a (1) Ist in diesem Grundgesetz oder in einem Bundesgesetz über die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung bestimmt, daß…

["III. — Der Bundestag", "Art 45"]1
  1. Der Bundestag", "Art 45"]

    Art 45

    Art 45 Der Bundestag bestellt einen Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Er kann ihn ermächtigen, die Rechte des Bundestages gemäß Artikel…

["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87"]1
  1. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87"]

    Art 87

    Art 87 (1) In bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau werden geführt der Auswärtige Dienst, die Bundesfinanzverwaltung und nach Maßgabe des…

["I. — Die Grundrechte", "Art 12a"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 12a"]

    Art 12a

    Art 12a (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband…

["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 88"]1
  1. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 88"]

    Art 88

    Art 88 Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen…

["III. — Der Bundestag", "Art 41"]1
  1. Der Bundestag", "Art 41"]

    Art 41

    Art 41 (1) Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages. Er entscheidet auch, ob ein Abgeordneter des Bundestages die Mitgliedschaft verloren hat.(2) Gegen die…

["X. — Das Finanzwesen", "Art 104b"]1
  1. Das Finanzwesen", "Art 104b"]

    Art 104b

    Art 104b (1) Der Bund kann, soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der…

["I. — Die Grundrechte", "Art 7"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 7"]

    Art 7

    Art 7 (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am…

["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 103"]1
  1. Die Rechtsprechung", "Art 103"]

    Art 103

    Art 103 (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war…

["III. — Der Bundestag", "Art 45a"]1
  1. Der Bundestag", "Art 45a"]

    Art 45a

    Art 45a (1) Der Bundestag bestellt einen Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten und einen Ausschuß für Verteidigung.(2) Der Ausschuß für Verteidigung hat auch…

["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 82"]1
  1. Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 82"]

    Art 82

    Art 82 (1) Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im…

["X a. — Verteidigungsfall", "Art 115l"]1
  1. Verteidigungsfall", "Art 115l"]

    Art 115l

    Art 115l (1) Der Bundestag kann jederzeit mit Zustimmung des Bundesrates Gesetze des Gemeinsamen Ausschusses aufheben. Der Bundesrat kann verlangen, daß der…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 138"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 138"]

    Art 138

    Art 138 Änderungen der Einrichtungen des jetzt bestehenden Notariats in den Ländern Baden, Bayern, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern bedürfen der…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143a"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143a"]

    Art 143a

    Art 143a (1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über alle Angelegenheiten, die sich aus der Umwandlung der in bundeseigener Verwaltung geführten…

["V. — Der Bundespräsident", "Art 55"]1
  1. Der Bundespräsident", "Art 55"]

    Art 55

    Art 55 (1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören.(2) Der Bundespräsident…

["II. — Der Bund und die Länder", "Art 34"]1
  1. Der Bund und die Länder", "Art 34"]

    Art 34

    Art 34 Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die…

["II. — Der Bund und die Länder", "Art 26"]1
  1. Der Bund und die Länder", "Art 26"]

    Art 26

    Art 26 (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung…

["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 70"]1
  1. Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 70"]

    Art 70

    Art 70 (1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.(2) Die Abgrenzung der…

["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 71"]1
  1. Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 71"]

    Art 71

    Art 71 Im Bereiche der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie hierzu in einem…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 125"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 125"]

    Art 125

    Art 125 Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht, 1.soweit es innerhalb…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 139"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 139"]

    Art 139

    Art 139 Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses…

["III. — Der Bundestag", "Art 39"]1
  1. Der Bundestag", "Art 39"]

    Art 39

    Art 39 (1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen…

["X. — Das Finanzwesen", "Art 109"]1
  1. Das Finanzwesen", "Art 109"]

    Art 109

    Art 109 (1) Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig.(2) Bund und Länder erfüllen gemeinsam die Verpflichtungen…

["VIIIa. — Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit", "Art 91a"]1
  1. Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit", "Art 91a"]

    Art 91a

    Art 91a (1) Der Bund wirkt auf folgenden Gebieten bei der Erfüllung von Aufgaben der Länder mit, wenn diese Aufgaben für die Gesamtheit bedeutsam sind und die…

["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 85"]1
  1. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 85"]

    Art 85

    Art 85 (1) Führen die Länder die Bundesgesetze im Auftrage des Bundes aus, so bleibt die Einrichtung der Behörden Angelegenheit der Länder, soweit nicht…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 137"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 137"]

    Art 137

    Art 137 (1) Die Wählbarkeit von Beamten, Angestellten des öffentlichen Dienstes, Berufssoldaten, freiwilligen Soldaten auf Zeit und Richtern im Bund, in den…

["III. — Der Bundestag", "Art 43"]1
  1. Der Bundestag", "Art 43"]

    Art 43

    Art 43 (1) Der Bundestag und seine Ausschüsse können die Anwesenheit jedes Mitgliedes der Bundesregierung verlangen.(2) Die Mitglieder des Bundesrates und der…

["IV. — Der Bundesrat", "Art 50"]1
  1. Der Bundesrat", "Art 50"]

    Art 50

    Art 50 Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.

["X. — Das Finanzwesen", "Art 104a"]1
  1. Das Finanzwesen", "Art 104a"]

    Art 104a

    Art 104a (1) Der Bund und die Länder tragen gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit dieses Grundgesetz nichts…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 133"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 133"]

    Art 133

    Art 133 Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

["I. — Die Grundrechte", "Art 3"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 3"]

    Art 3

    Art 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der…

["II. — Der Bund und die Länder", "Art 31"]1
  1. Der Bund und die Länder", "Art 31"]

    Art 31

    Art 31 Bundesrecht bricht Landesrecht.

["II. — Der Bund und die Länder", "Art 30"]1
  1. Der Bund und die Länder", "Art 30"]

    Art 30

    Art 30 Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung…

["X. — Das Finanzwesen", "Art 113"]1
  1. Das Finanzwesen", "Art 113"]

    Art 113

    Art 113 (1) Gesetze, welche die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Ausgaben des Haushaltsplanes erhöhen oder neue Ausgaben in sich schließen oder für die…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 120a"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 120a"]

    Art 120a

    Art 120a (1) Die Gesetze, die der Durchführung des Lastenausgleichs dienen, können mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, daß sie auf dem Gebiete der…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 118a"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 118a"]

    Art 118a

    Art 118a Die Neugliederung in dem die Länder Berlin und Brandenburg umfassenden Gebiet kann abweichend von den Vorschriften des Artikels 29 unter Beteiligung…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 125c"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 125c"]

    Art 125c

    Art 125c (1) Recht, das auf Grund des Artikels 91a Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 1 in der bis zum 1. September 2006 geltenden Fassung erlassen worden…

["I. — Die Grundrechte", "Art 4"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 4"]

    Art 4

    Art 4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.(2) Die ungestörte…

["X. — Das Finanzwesen", "Art 111"]1
  1. Das Finanzwesen", "Art 111"]

    Art 111

    Art 111 (1) Ist bis zum Schluß eines Rechnungsjahres der Haushaltsplan für das folgende Jahr nicht durch Gesetz festgestellt, so ist bis zu seinem…

["II. — Der Bund und die Länder", "Art 23"]1
  1. Der Bund und die Länder", "Art 23"]

    Art 23

    Art 23 (1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen…

["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 94"]1
  1. Die Rechtsprechung", "Art 94"]

    Art 94

    Art 94 (1) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte…

["III. — Der Bundestag", "Art 38"]1
  1. Der Bundestag", "Art 38"]

    Art 38

    Art 38 (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des…

["VIII. — Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87e"]1
  1. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung", "Art 87e"]

    Art 87e

    Art 87e (1) Die Eisenbahnverkehrsverwaltung für Eisenbahnen des Bundes wird in bundeseigener Verwaltung geführt. Durch Bundesgesetz können Aufgaben der…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 141"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 141"]

    Art 141

    Art 141 Artikel 7 Abs. 3 Satz 1 findet keine Anwendung in einem Lande, in dem am 1. Januar 1949 eine andere landesrechtliche Regelung bestand.

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143c"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143c"]

    Art 143c

    Art 143c (1) Den Ländern stehen ab dem 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2019 für den durch die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben Ausbau und Neubau von…

["X. — Das Finanzwesen", "Art 114"]1
  1. Das Finanzwesen", "Art 114"]

    Art 114

    Art 114 (1) Der Bundesminister der Finanzen hat dem Bundestage und dem Bundesrate über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden im…

["III. — Der Bundestag", "Art 46"]1
  1. Der Bundestag", "Art 46"]

    Art 46

    Art 46 (1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan…

["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 97"]1
  1. Die Rechtsprechung", "Art 97"]

    Art 97

    Art 97 (1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.(2) Die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richter können wider ihren…

["III. — Der Bundestag", "Art 47"]1
  1. Der Bundestag", "Art 47"]

    Art 47

    Art 47 Die Abgeordneten sind berechtigt, über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen…

["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 74"]1
  1. Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 74"]

    Art 74

    Art 74 Tierschutz;21.die Hochsee- und Küstenschiffahrt sowie die Seezeichen, die Binnenschiffahrt, den Wetterdienst, die Seewasserstraßen und die dem…

["I. — Die Grundrechte", "Art 12a"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 12a"]

    Art 12a

    Art 12a (5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143d"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Art 143d"]

    Art 143d

    Art 143d (2) Als Hilfe zur Einhaltung der Vorgaben des Artikels 109 Absatz 3 ab dem 1. Januar 2020 können den Ländern Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt…

["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 77"]1
  1. Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 77"]

    Art 77

    Art 77 (4) Wird der Einspruch mit der Mehrheit der Stimmen des Bundesrates beschlossen, so kann er durch Beschluß der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages…

["I. — Die Grundrechte", "Art 13"]1
  1. Die Grundrechte", "Art 13"]

    Art 13

    Art 13 (7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines…

["X. — Das Finanzwesen", "Art 108"]1
  1. Das Finanzwesen", "Art 108"]

    Art 108

    Art 108 (4a) Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können bei der Verwaltung von Steuern, die unter Absatz 2 fallen, ein…

["X. — Das Finanzwesen", "Art 106"]1
  1. Das Finanzwesen", "Art 106"]

    Art 106

    Art 106 (3) Das Aufkommen der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer steht dem Bund und den Ländern gemeinsam zu (Gemeinschaftsteuern)…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Anhang EV"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Anhang EV"]

    Anhang EV

    Anhang EV (2) Für die Verteilung des Steueraufkommens auf den Bund sowie auf die Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) in dem in Artikel 3 genannten Gebiet…

["II. — Der Bund und die Länder", "Art 29"]1
  1. Der Bund und die Länder", "Art 29"]

    Art 29

    Art 29 (5) Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen, ob eine in dem Gesetz vorzuschlagende Änderung der Landeszugehörigkeit Zustimmung findet. Das…

["II. — Der Bund und die Länder", "Art 23"]1
  1. Der Bund und die Länder", "Art 23"]

    Art 23

    Art 23 (5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur…

["IX. — Die Rechtsprechung", "Art 93"]1
  1. Die Rechtsprechung", "Art 93"]

    Art 93

    Art 93 (2) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet außerdem auf Antrag des Bundesrates, einer Landesregierung oder der Volksvertretung eines Landes, ob im…

["VII. — Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 73"]1
  1. Die Gesetzgebung des Bundes", "Art 73"]

    Art 73

    Art 73 (2) Gesetze nach Absatz 1 Nr. 9a bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

["II. — Der Bund und die Länder", "Art 29"]1
  1. Der Bund und die Länder", "Art 29"]

    Art 29

    Art 29 (8) Die Länder können eine Neugliederung für das jeweils von ihnen umfaßte Gebiet oder für Teilgebiete abweichend von den Vorschriften der Absätze 2 bis…

["X. — Das Finanzwesen", "Art 106"]1
  1. Das Finanzwesen", "Art 106"]

    Art 106

    Art 106 (5) Die Gemeinden erhalten einen Anteil an dem Aufkommen der Einkommensteuer, der von den Ländern an ihre Gemeinden auf der Grundlage der…

["XI. — Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Anhang EV"]1
  1. Übergangs- und Schlußbestimmungen", "Anhang EV"]

    Anhang EV

    Anhang EV (3) Artikel 107 des Grundgesetzes gilt in dem in Artikel 3 genannten Gebiet mit der Maßgabe, daß bis zum 31. Dezember 1994 zwischen den bisherigen…

["X. — Das Finanzwesen", "Art 106"]1
  1. Das Finanzwesen", "Art 106"]

    Art 106

    Art 106 (8) Veranlaßt der Bund in einzelnen Ländern oder Gemeinden (Gemeindeverbänden) besondere Einrichtungen, die diesen Ländern oder Gemeinden…

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