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Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG)

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167 in the library

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "3. Abschnitt: — Organisation", "Art. 52 — Prüfgesellschaft"]1
  1. Prüfgesellschaft"]

    Prüfgesellschaft

    — Prüfgesellschaft Die SICAV bezeichnet eine Prüfgesellschaft (Art. 126 ff.).

["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit festem Kapital", "Art. 115 — Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen"]1
  1. Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen"]

    Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen

    — Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen Die SICAF regelt die Anlagen, die Anlagepolitik, die Anlagebeschränkungen, die Risikoverteilung sowie die mit den…

["7. Titel: — Schlussbestimmungen", "4. Kapitel: — Referendum und Inkrafttreten", "Art. 159 — …"]1
  1. …"]

    …

    — … Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2007

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Kapitel: — Bewilligung und Genehmigung", "1. Abschnitt: — Allgemein", "Art. 13 — Bewilligungspflicht"]1
  1. Bewilligungspflicht"]

    Bewilligungspflicht

    — Bewilligungspflicht Wer eine kollektive Kapitalanlage bildet, betreibt oder aufbewahrt, braucht eine Bewilligung der FINMA. Eine Bewilligung beantragen…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "4. Abschnitt: — Buchführung, Bewertung und Rechenschaftsablage", "Art. 88 — Bewertung zum Verkehrswert"]1
  1. Bewertung zum Verkehrswert"]

    Bewertung zum Verkehrswert

    — Bewertung zum Verkehrswert Anlagen, die an einer Börse kotiert sind oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "2. Abschnitt: — Immobilienfonds", "Art. 58 — Begriff"]1
  1. Begriff"]

    Begriff

    — Begriff Immobilienfonds sind offene kollektive Kapitalanlagen, die ihre Mittel in Immobilienwerten anlegen.

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "3. Abschnitt: — Übrige Fonds für traditionelle und für alternative Anlagen", "Art. 69 — Zulässige Anlagen"]1
  1. Zulässige Anlagen"]

    Zulässige Anlagen

    — Zulässige Anlagen Für übrige Fonds für traditionelle und alternative Anlagen zulässig sind insbesondere Anlagen in Effekten, Edelmetallen, Immobilien…

["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 107 — Prüfgesellschaft"]1
  1. Prüfgesellschaft"]

    Prüfgesellschaft

    — Prüfgesellschaft Die Gesellschaft bezeichnet eine Prüfgesellschaft (Art. 126 ff.).

["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 118e — Information der Anlegerinnen und Anleger und Bezeichnung"]1
  1. Information der Anlegerinnen und Anleger und Bezeichnung"]

    Information der Anlegerinnen und Anleger und Bezeichnung

    — Information der Anlegerinnen und Anleger und Bezeichnung Auf der ersten Seite in den Fondsdokumenten eines L-QIF sowie in der Werbung für einen L-QIF ist: a…

["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 142"]1
  1. Aufsicht", "Art. 142"]

    Aufsicht", "Art. 142"]

    Art. 142 Art. 142

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 44a — Depotbank"]1
  1. Depotbank"]

    Depotbank

    — Depotbank Die SICAV muss eine Depotbank nach den Artikeln 72–74 beiziehen. Die FINMA kann in begründeten Fällen Ausnahmen von dieser Pflicht bewilligen…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "6. Abschnitt: — Umstrukturierung und Auflösung", "Art. 97 — Folgen der Auflösung"]1
  1. Folgen der Auflösung"]

    Folgen der Auflösung

    — Folgen der Auflösung Nach der Auflösung des Anlagefonds beziehungsweise der SICAV dürfen Anteile weder neu ausgegeben noch zurückgenommen werden. Die…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "3. Abschnitt: — Übrige Fonds für traditionelle und für alternative Anlagen", "Art. 70 — Übrige Fonds für traditionelle Anlagen"]1
  1. Übrige Fonds für traditionelle Anlagen"]

    Übrige Fonds für traditionelle Anlagen

    — Übrige Fonds für traditionelle Anlagen Als übrige Fonds für traditionelle Anlagen gelten offene kollektive Kapitalanlagen, die bei ihren Anlagen…

["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 118h — Verwaltung von L-QIF in der Rechtsform der SICAV und KmGK"]1
  1. Verwaltung von L-QIF in der Rechtsform der SICAV und KmGK"]

    Verwaltung von L-QIF in der Rechtsform der SICAV und KmGK

    — Verwaltung von L-QIF in der Rechtsform der SICAV und KmGK Ein L-QIF in der Rechtsform der SICAV muss die Administration und die Anlageentscheide ein und…

["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 106 — Einsicht und Auskunft"]1
  1. Einsicht und Auskunft"]

    Einsicht und Auskunft

    — Einsicht und Auskunft Die Kommanditärinnen und Kommanditäre sind berechtigt, jederzeit Einsicht in die Geschäftsbücher der Gesellschaft zu nehmen…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger", "Art. 82 — Zwangsrückkauf"]1
  1. Zwangsrückkauf"]

    Zwangsrückkauf

    — Zwangsrückkauf Der Bundesrat schreibt den Zwangsrückkauf vor, wenn: a. dies zur Wahrung des Rufes des Finanzplatzes, namentlich zur Bekämpfung der…

["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit festem Kapital", "Art. 111 — Firma"]1
  1. Firma"]

    Firma

    — Firma Die Firma der Gesellschaft muss die Bezeichnung der Rechtsform oder deren Abkürzung (SICAF) enthalten. Im Übrigen kommen die Bestimmungen des…

["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 134 — Liquidation"]1
  1. Liquidation"]

    Liquidation

    — Liquidation Bewilligungsträger, denen die Bewilligung entzogen wurde, oder kollektive Kapitalanlagen, denen die Genehmigung entzogen wurde, können von der…

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Kapitel: — Kollektive Kapitalanlagen", "Art. 12 — Schutz vor Verwechslung oder Täuschung"]1
  1. Schutz vor Verwechslung oder Täuschung"]

    Schutz vor Verwechslung oder Täuschung

    — Schutz vor Verwechslung oder Täuschung Die Bezeichnung der kollektiven Kapitalanlage darf nicht zu Verwechslung oder Täuschung Anlass geben, insbesondere…

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Kapitel: — Bewilligung und Genehmigung", "1. Abschnitt: — Allgemein", "Art. 16 — Änderung der Umstände"]1
  1. Änderung der Umstände"]

    Änderung der Umstände

    — Änderung der Umstände Ändern sich die der Bewilligung beziehungsweise der Genehmigung zugrunde liegenden Umstände, so ist für die Weiterführung der Tätigkeit…

["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "2. Kapitel: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger bei L-QIF, die offene kollektive Kapitalanlagen sind", "Art. 118k — Wechsel der Depotbank"]1
  1. Wechsel der Depotbank"]

    Wechsel der Depotbank

    — Wechsel der Depotbank Artikel 39a FINIG findet auf den Wechsel der Depotbank bei einem L-QIF in der Rechtsform des vertraglichen Anlagefonds sinngemäss…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "2. Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionärinnen und Aktionäre", "Art. 46a — Meldepflicht der Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre"]1
  1. Meldepflicht der Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre"]

    Meldepflicht der Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre

    — Meldepflicht der Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre Die Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre, deren Aktien nicht an einer Börse kotiert sind…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "2. Abschnitt: — Immobilienfonds", "Art. 61 — Einsatz von Derivaten"]1
  1. Einsatz von Derivaten"]

    Einsatz von Derivaten

    — Einsatz von Derivaten Die Fondsleitung und die SICAV dürfen Geschäfte mit Derivaten tätigen, sofern sie mit der Anlagepolitik vereinbar sind. Die…

["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 103 — Anlagen"]1
  1. Anlagen"]

    Anlagen

    — Anlagen Die Gesellschaft tätigt Anlagen in Risikokapital. Der Bundesrat kann auch andere Anlagen zulassen.

["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "1. Kapitel: — Prüfung", "Art. 126 — Auftrag"]1
  1. Auftrag"]

    Auftrag

    — Auftrag Folgende Personen müssen eine von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde nach Artikel 9a Absatz 1 des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "1. Abschnitt: — Effektenfonds", "Art. 55 — Anlagetechniken"]1
  1. Anlagetechniken"]

    Anlagetechniken

    — Anlagetechniken Die Fondsleitung und die SICAV dürfen im Rahmen der effizienten Verwaltung folgende Anlagetechniken einsetzen: a. Effektenleihe; b…

["7. Titel: — Schlussbestimmungen", "2. Kapitel: — …", "Art. 154–158"]1
  1. …", "Art. 154–158"]

    …", "Art. 154–158"]

    Art. 154–158 Art. 154–158

["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 138 — Durchführung des Konkurses"]1
  1. Durchführung des Konkurses"]

    Durchführung des Konkurses

    — Durchführung des Konkurses Die Anordnung des Konkurses hat die Wirkungen einer Konkurseröffnung nach den Artikeln 197–220 SchKG. Der Konkurs ist unter…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger", "Art. 79 — Ausnahmen vom Recht auf jederzeitige Rückgabe"]1
  1. Ausnahmen vom Recht auf jederzeitige Rückgabe"]

    Ausnahmen vom Recht auf jederzeitige Rückgabe

    — Ausnahmen vom Recht auf jederzeitige Rückgabe Der Bundesrat kann nach Massgabe der Anlagevorschriften (Art. 54–57, 59–62, 69–71, 118n und 118o) bei…

["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 133 — Aufsichtsinstrumente"]1
  1. Aufsichtsinstrumente"]

    Aufsichtsinstrumente

    — Aufsichtsinstrumente Für Verletzungen der vertraglichen, statutarischen und reglementarischen Bestimmungen sind die Aufsichtsinstrumente nach den Artikeln…

["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 118f — Meldepflicht und Erhebung von Daten"]1
  1. Meldepflicht und Erhebung von Daten"]

    Meldepflicht und Erhebung von Daten

    — Meldepflicht und Erhebung von Daten Das nach Artikel 118g Absatz 1 oder 118h Absatz 1, 2 oder 4 für die Verwaltung zuständige Institut meldet dem…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Depotbank", "Art. 72 — Organisation"]1
  1. Organisation"]

    Organisation

    — Organisation Die Depotbank muss eine Bank im Sinne des BankG sein und über eine für ihre Tätigkeit als Depotbank von kollektiven Kapitalanlagen angemessene…

["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 105 — Ein- und Austritt von Kommanditärinnen und Kommanditären"]1
  1. Ein- und Austritt von Kommanditärinnen und Kommanditären"]

    Ein- und Austritt von Kommanditärinnen und Kommanditären

    — Ein- und Austritt von Kommanditärinnen und Kommanditären Sofern dies der Gesellschaftsvertrag vorsieht, kann der Komplementär über den Ein- und Austritt von…

["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 118d — Auf L-QIF nicht anwendbare Anlagevorschriften und Bestimmungen zur Aufsicht"]1
  1. Auf L-QIF nicht anwendbare Anlagevorschriften und Bestimmungen zur Aufsicht"]

    Auf L-QIF nicht anwendbare Anlagevorschriften und Bestimmungen zur Aufsicht

    — Auf L-QIF nicht anwendbare Anlagevorschriften und Bestimmungen zur Aufsicht Auf L-QIF nicht anwendbar sind: a. die Anlagevorschriften nach den Artikeln 53–71…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Vertraglicher Anlagefonds", "1. Abschnitt: — Begriff", "Art. 25"]1
  1. Begriff", "Art. 25"]

    Begriff", "Art. 25"]

    Art. 25 Der vertragliche Anlagefonds (Anlagefonds) basiert auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), durch den sich die Fondsleitung verpflichtet: a…

["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 135 — Massnahmen bei nicht bewilligter beziehungsweise genehmigter Tätigkeit"]1
  1. Massnahmen bei nicht bewilligter beziehungsweise genehmigter Tätigkeit"]

    Massnahmen bei nicht bewilligter beziehungsweise genehmigter Tätigkeit

    — Massnahmen bei nicht bewilligter beziehungsweise genehmigter Tätigkeit Gegen Personen, die ohne Bewilligung beziehungsweise Genehmigung der FINMA tätig…

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "4. Kapitel: — Wahrung der Anlegerinteressen", "Art. 24"]1
  1. Wahrung der Anlegerinteressen", "Art. 24"]

    Wahrung der Anlegerinteressen", "Art. 24"]

    Art. 24 Art. 24

["4. Titel: — Ausländische kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Begriff und Genehmigung", "Art. 119 — Begriff"]1
  1. Begriff"]

    Begriff

    und Genehmigung — Art. 119 — Begriff — Begriff Als ausländische offene kollektive Kapitalanlagen gelten: a. Vermögen, die aufgrund eines Fondsvertrags oder…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger", "Art. 84 — Recht auf Auskunft"]1
  1. Recht auf Auskunft"]

    Recht auf Auskunft

    — Recht auf Auskunft Die Fondsleitung und die SICAV erteilen Anlegerinnen und Anlegern auf Verlangen Auskunft über die Grundlagen für die Berechnung des…

["6. Titel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "1. Kapitel: — Verantwortlichkeit", "Art. 147 — Verjährung"]1
  1. Verjährung"]

    Verjährung

    — Verjährung Der Anspruch auf Schadenersatz verjährt fünf Jahre nach dem Tage, an dem die geschädigte Person Kenntnis vom Schaden und von der ersatzpflichtigen…

["6. Titel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "2. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 148 — Verbrechen und Vergehen"]1
  1. Verbrechen und Vergehen"]

    Verbrechen und Vergehen

    — Verbrechen und Vergehen Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich: a. … b. ohne Bewilligung beziehungsweise…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "4. Abschnitt: — Buchführung, Bewertung und Rechenschaftsablage", "Art. 90 — Jahresrechnung und Jahresbericht für Immobilienfonds"]1
  1. Jahresrechnung und Jahresbericht für Immobilienfonds"]

    Jahresrechnung und Jahresbericht für Immobilienfonds

    — Jahresrechnung und Jahresbericht für Immobilienfonds Die Jahresrechnung für Immobilienfonds besteht aus einer konsolidierten Rechnung von Vermögen…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Depotbank", "Art. 74 — Wechsel"]1
  1. Wechsel"]

    Wechsel

    — Wechsel Für den Wechsel der Depotbank gelten bei Anlagefonds die Bestimmungen über den Wechsel der Fondsleitung (Art. 39 FINIG) sinngemäss. Der Wechsel der…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger", "Art. 78 — Erwerb und Rückgabe"]1
  1. Erwerb und Rückgabe"]

    Erwerb und Rückgabe

    — Erwerb und Rückgabe Die Anlegerinnen und Anleger erwerben mit Vertragsabschluss beziehungsweise mit der Zeichnung und der Einzahlung in bar: a. beim…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "2. Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionärinnen und Aktionäre", "Art. 46 — Mitgliedschaftsrechte"]1
  1. Mitgliedschaftsrechte"]

    Mitgliedschaftsrechte

    — Mitgliedschaftsrechte Die Mitgliedschaftsrechte ausüben kann, wer von der SICAV als Aktionärin oder als Aktionär anerkannt ist. Die Aktionärinnen und…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 41 — Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre"]1
  1. Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre"]

    Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre

    — Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre Die Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre leisten die für die Gründung der SICAV erforderliche Mindesteinlage. Sie…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 45 — Verhältnis zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz"]1
  1. Verhältnis zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz"]

    Verhältnis zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz

    — Verhältnis zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz Die Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote (Art. 125‒141 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes vom 19. Juni…

["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "3. Kapitel: — Anlagevorschriften", "Art. 118o — Risikoverteilung"]1
  1. Risikoverteilung"]

    Risikoverteilung

    — Risikoverteilung Die Risikoverteilung eines L-QIF ist in den Dokumenten nach Artikel 118n Absatz 1 zu umschreiben.

["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "2. Kapitel: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger bei L-QIF, die offene kollektive Kapitalanlagen sind", "Art. 118m — Aufschub der Rückzahlung in ausserordentlichen Fällen"]1
  1. Aufschub der Rückzahlung in ausserordentlichen Fällen"]

    Aufschub der Rückzahlung in ausserordentlichen Fällen

    — Aufschub der Rückzahlung in ausserordentlichen Fällen Bei einem L-QIF in der Rechtsform des vertraglichen Anlagefonds oder der SICAV kann die Fondsleitung in…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "4. Abschnitt: — Buchführung, Bewertung und Rechenschaftsablage", "Art. 89 — Jahres- und Halbjahresbericht"]1
  1. Jahres- und Halbjahresbericht"]

    Jahres- und Halbjahresbericht

    — Jahres- und Halbjahresbericht Für jede offene kollektive Kapitalanlage wird innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres ein Jahresbericht…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "3. Abschnitt: — Übrige Fonds für traditionelle und für alternative Anlagen", "Art. 71 — Übrige Fonds für alternative Anlagen"]1
  1. Übrige Fonds für alternative Anlagen"]

    Übrige Fonds für alternative Anlagen

    — Übrige Fonds für alternative Anlagen Als übrige Fonds für alternative Anlagen gelten offene kollektive Kapitalanlagen, deren Anlagen, Struktur…

["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit festem Kapital", "Art. 113 — Aktien"]1
  1. Aktien"]

    Aktien

    — Aktien Die Aktien sind vollständig liberiert. Die Ausgabe von Stimmrechtsaktien, Partizipationsscheinen, Genussscheinen und Vorzugsaktien ist untersagt. Der…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "6. Abschnitt: — Umstrukturierung und Auflösung", "Art. 96 — Auflösung"]1
  1. Auflösung"]

    Auflösung

    — Art. 96 — Auflösung — Auflösung Der Anlagefonds wird aufgelöst: a. bei unbestimmter Laufzeit durch Kündigung der Fondsleitung oder der Depotbank; b. bei…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Vertraglicher Anlagefonds", "2. Abschnitt: — Fondsvertrag", "Art. 27 — Änderungen des Fondsvertrags"]1
  1. Änderungen des Fondsvertrags"]

    Änderungen des Fondsvertrags

    — Änderungen des Fondsvertrags Die Fondsleitung hat Änderungen des Fondsvertrags mit Zustimmung der Depotbank der FINMA zur Genehmigung einzureichen. Ändert…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "2. Abschnitt: — Immobilienfonds", "Art. 63 — Besondere Pflichten"]1
  1. Besondere Pflichten"]

    Besondere Pflichten

    — Besondere Pflichten Die Fondsleitung haftet den Anlegerinnen und Anlegern dafür, dass die Immobiliengesellschaften, die zum Immobilienfonds gehören, die…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "1. Abschnitt: — Effektenfonds", "Art. 54 — Zulässige Anlagen"]1
  1. Zulässige Anlagen"]

    Zulässige Anlagen

    — Zulässige Anlagen Für Effektenfonds zulässig sind Anlagen in massenweise ausgegebene Wertpapiere und in nicht verurkundete Rechte mit gleicher Funktion…

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Kapitel: — Bewilligung und Genehmigung", "3. Abschnitt: — …", "Art. 19"]1
  1. …", "Art. 19"]

    …", "Art. 19"]

    Art. 19 Art. 19

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Kapitel: — Bewilligung und Genehmigung", "2. Abschnitt: — …", "Art. 18–18c"]1
  1. …", "Art. 18–18c"]

    …", "Art. 18–18c"]

    Art. 18–18c Art. 18–18c

["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 102 — Gesellschaftsvertrag und Prospekt"]1
  1. Gesellschaftsvertrag und Prospekt"]

    Gesellschaftsvertrag und Prospekt

    — Gesellschaftsvertrag und Prospekt Der Gesellschaftsvertrag muss Bestimmungen enthalten über: a. die Firma und den Sitz; b. den Zweck; c. die Firma und den…

["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 136 — Andere Massnahmen"]1
  1. Andere Massnahmen"]

    Andere Massnahmen

    — Andere Massnahmen In begründeten Fällen kann die FINMA für die Schätzung der Anlagen von Immobilienfonds oder Immobilieninvestmentgesellschaften…

["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 118g — Verwaltung von L-QIF in der Rechtsform eines vertraglichen Anlagefonds"]1
  1. Verwaltung von L-QIF in der Rechtsform eines vertraglichen Anlagefonds"]

    Verwaltung von L-QIF in der Rechtsform eines vertraglichen Anlagefonds

    — Verwaltung von L-QIF in der Rechtsform eines vertraglichen Anlagefonds Ein L-QIF in der Rechtsform des vertraglichen Anlagefonds wird von einer Fondsleitung…

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Kapitel: — Zweck und Geltungsbereich", "Art. 3–6"]1
  1. Zweck und Geltungsbereich", "Art. 3–6"]

    Zweck und Geltungsbereich", "Art. 3–6"]

    Art. 3–6 Art. 3–6

["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 99 — Verhältnis zum Obligationenrecht"]1
  1. Verhältnis zum Obligationenrecht"]

    Verhältnis zum Obligationenrecht

    — Verhältnis zum Obligationenrecht Sofern dieses Gesetz nichts anderes vorsieht, kommen die Bestimmungen des Obligationenrechtes über die Kommanditgesellschaft…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "1. Abschnitt: — Effektenfonds", "Art. 56 — Einsatz von Derivaten"]1
  1. Einsatz von Derivaten"]

    Einsatz von Derivaten

    — Einsatz von Derivaten Die Fondsleitung und die SICAV dürfen Geschäfte mit Derivaten tätigen, sofern: a. diese Geschäfte nicht zu einer Veränderung des…

["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit festem Kapital", "Art. 112 — Verhältnis zum Obligationenrecht"]1
  1. Verhältnis zum Obligationenrecht"]

    Verhältnis zum Obligationenrecht

    — Verhältnis zum Obligationenrecht Sofern dieses Gesetz nichts anderes vorsieht, kommen die Bestimmungen des Obligationenrechtes über die Aktiengesellschaft…

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Kapitel: — Kollektive Kapitalanlagen", "Art. 10 — Anlegerinnen und Anleger"]1
  1. Anlegerinnen und Anleger"]

    Anlegerinnen und Anleger

    — Anlegerinnen und Anleger Anlegerinnen und Anleger sind natürliche und juristische Personen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, die Anteile an…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Depotbank", "Art. 73 — Aufgaben"]1
  1. Aufgaben"]

    Aufgaben

    — Aufgaben Die Depotbank bewahrt das Fondsvermögen auf, besorgt die Ausgabe und Rücknahme der Anteile und den Zahlungsverkehr. Sie kann die Aufbewahrung des…

["4. Titel: — Ausländische kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen", "Art. 124 — Pflichten"]1
  1. Pflichten"]

    Pflichten

    — Pflichten Der Vertreter vertritt die ausländische kollektive Kapitalanlage gegenüber Anlegerinnen und Anlegern und der FINMA. Seine Vertretungsbefugnis darf…

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Kapitel: — Kollektive Kapitalanlagen", "Art. 7 — Begriff"]1
  1. Begriff"]

    Begriff

    — Begriff Kollektive Kapitalanlagen sind Vermögen, die von Anlegerinnen und Anlegern zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebracht und für deren Rechnung…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "2. Abschnitt: — Immobilienfonds", "Art. 59 — Zulässige Anlagen"]1
  1. Zulässige Anlagen"]

    Zulässige Anlagen

    — Zulässige Anlagen Für Immobilienfonds zulässig sind Anlagen in: a. Grundstücke einschliesslich Zugehör; b. Beteiligungen an und Forderungen gegen…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger", "Art. 83 — Berechnung und Publikation des Nettoinventarwertes"]1
  1. Berechnung und Publikation des Nettoinventarwertes"]

    Berechnung und Publikation des Nettoinventarwertes

    — Berechnung und Publikation des Nettoinventarwertes Der Nettoinventarwert der offenen kollektiven Kapitalanlage wird zum Verkehrswert am Ende des…

["6. Titel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "2. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 151"]1
  1. Strafbestimmungen", "Art. 151"]

    Strafbestimmungen", "Art. 151"]

    Art. 151 Art. 151

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 40 — Aktien"]1
  1. Aktien"]

    Aktien

    — Aktien Die Unternehmeraktien lauten auf den Namen. Die Unternehmer- und die Anlegeraktien weisen keinen Nennwert auf und müssen vollständig in bar liberiert…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "3. Abschnitt: — Übrige Fonds für traditionelle und für alternative Anlagen", "Art. 68 — Begriff"]1
  1. Begriff"]

    Begriff

    — Begriff Übrige Fonds für traditionelle und für alternative Anlagen sind offene kollektive Kapitalanlagen, die weder Effektenfonds noch Immobilienfonds sind.

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Vertraglicher Anlagefonds", "2. Abschnitt: — Fondsvertrag", "Art. 26 — Inhalt"]1
  1. Inhalt"]

    Inhalt

    — Inhalt Die Fondsleitung stellt den Fondsvertrag auf und unterbreitet diesen mit Zustimmung der Depotbank der FINMA zur Genehmigung. Der Fondsvertrag…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 43 — Statuten"]1
  1. Statuten"]

    Statuten

    — Statuten Die Statuten müssen Bestimmungen enthalten über: a. die Firma und den Sitz; b. den Zweck; c. die Mindesteinlage; d. die Einberufung der…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 42 — Ausgabe und Rücknahme von Aktien"]1
  1. Ausgabe und Rücknahme von Aktien"]

    Ausgabe und Rücknahme von Aktien

    — Ausgabe und Rücknahme von Aktien Soweit Gesetz und Statuten nichts anderes vorsehen, kann die SICAV jederzeit zum Nettoinventarwert neue Aktien ausgeben und…

["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 138c — Ausländische Insolvenzverfahren"]1
  1. Ausländische Insolvenzverfahren"]

    Ausländische Insolvenzverfahren

    — Ausländische Insolvenzverfahren Für die Anerkennung ausländischer Konkursdekrete und Insolvenzmassnahmen sowie für die Koordination mit ausländischen…

["7. Titel: — Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Vollzug; Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts", "Art. 152 — Vollzug"]1
  1. Vollzug"]

    Vollzug

    — Vollzug Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen. Der Bundesrat und die FINMA beachten beim Erlass von Verordnungsrecht die massgebenden…

["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "1. Kapitel: — Prüfung", "Art. 131"]1
  1. Prüfung", "Art. 131"]

    Prüfung", "Art. 131"]

    Art. 131 Art. 131

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Kapitel: — Bewilligung und Genehmigung", "1. Abschnitt: — Allgemein", "Art. 14 — Bewilligungsvoraussetzungen"]1
  1. Bewilligungsvoraussetzungen"]

    Bewilligungsvoraussetzungen

    — Bewilligungsvoraussetzungen Die Bewilligung wird erteilt, wenn: a. die Personen nach Artikel 13 Absatz 2 und die für die Verwaltung und Geschäftsführung…

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Kapitel: — Kollektive Kapitalanlagen", "Art. 9 — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen"]1
  1. Geschlossene kollektive Kapitalanlagen"]

    Geschlossene kollektive Kapitalanlagen

    — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen Geschlossene kollektive Kapitalanlagen weisen entweder die Form der Kommanditgesellschaft für kollektive…

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Kapitel: — Zweck und Geltungsbereich", "Art. 1 — Zweck"]1
  1. Zweck"]

    Zweck

    und Geltungsbereich — Art. 1 — Zweck — Zweck Dieses Gesetz bezweckt den Schutz der Anlegerinnen und Anleger sowie die Transparenz und die Funktionsfähigkeit…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "2. Abschnitt: — Immobilienfonds", "Art. 65 — Sonderbefugnisse"]1
  1. Sonderbefugnisse"]

    Sonderbefugnisse

    — Sonderbefugnisse Die Fondsleitung und die SICAV dürfen Bauten erstellen lassen, sofern das Fondsreglement ausdrücklich den Erwerb von Bauland und die…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger", "Art. 81 — Aufschub der Rückzahlung"]1
  1. Aufschub der Rückzahlung"]

    Aufschub der Rückzahlung

    — Aufschub der Rückzahlung Der Bundesrat bestimmt, in welchen Fällen das Fondsreglement im Interesse der Gesamtheit der Anlegerinnen und Anleger einen…

["4. Titel: — Ausländische kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Begriff und Genehmigung", "Art. 121 — Zahlstelle"]1
  1. Zahlstelle"]

    Zahlstelle

    — Zahlstelle Als Zahlstelle ist eine Bank im Sinne des BankG vorzusehen. Die Anlegerinnen und Anleger können die Ausgabe und Rücknahme der Anteile bei der…

["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 140"]1
  1. Aufsicht", "Art. 140"]

    Aufsicht", "Art. 140"]

    Art. 140 Art. 140

["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 109 — Auflösung"]1
  1. Auflösung"]

    Auflösung

    — Auflösung Die Gesellschaft wird aufgelöst: a. durch Gesellschafterbeschluss; b. aus den in Gesetz und Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Gründen; c. durch…

["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 143"]1
  1. Aufsicht", "Art. 143"]

    Aufsicht", "Art. 143"]

    Art. 143 Art. 143

["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "3. Kapitel: — Anlagevorschriften", "Art. 118n — Anlagen und Anlagetechniken"]1
  1. Anlagen und Anlagetechniken"]

    Anlagen und Anlagetechniken

    — Anlagen und Anlagetechniken Die für den L-QIF zulässigen Anlagen sind in den folgenden Dokumenten zu regeln: a. im Fall eines L-QIF in der Rechtsform des…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Vertraglicher Anlagefonds", "3. Abschnitt: — …", "Art. 28–35"]1
  1. …", "Art. 28–35"]

    …", "Art. 28–35"]

    Art. 28–35 Art. 28–35

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "5. Abschnitt: — Offene kollektive Kapitalanlagen mit Teilvermögen", "Art. 93 — Anlagefonds mit Teilvermögen"]1
  1. Anlagefonds mit Teilvermögen"]

    Anlagefonds mit Teilvermögen

    — Anlagefonds mit Teilvermögen Beim Anlagefonds mit Teilvermögen sind die Anlegerinnen und Anleger nur am Vermögen und am Ertrag desjenigen Teilvermögens…

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "4. Kapitel: — Wahrung der Anlegerinteressen", "Art. 21 — Vermögensanlage"]1
  1. Vermögensanlage"]

    Vermögensanlage

    — Vermögensanlage Personen, die kollektive Kapitalanlagen verwalten, aufbewahren oder vertreten, sowie ihre Beauftragten befolgen eine Anlagepolitik, die…

["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 104 — Konkurrenzverbot"]1
  1. Konkurrenzverbot"]

    Konkurrenzverbot

    — Konkurrenzverbot Die Kommanditärinnen und Kommanditäre sind ohne Zustimmung der Komplementäre berechtigt, für eigene und für fremde Rechnung andere Geschäfte…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "5. Abschnitt: — Offene kollektive Kapitalanlagen mit Teilvermögen", "Art. 94 — SICAV mit Teilvermögen"]1
  1. SICAV mit Teilvermögen"]

    SICAV mit Teilvermögen

    — SICAV mit Teilvermögen Die Anlegerinnen und Anleger sind nur am Vermögen und am Ertrag desjenigen Teilvermögens beteiligt, dessen Aktien sie halten. Jedes…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "2. Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionärinnen und Aktionäre", "Art. 49 — Weitere Rechte"]1
  1. Weitere Rechte"]

    Weitere Rechte

    — Weitere Rechte Im Übrigen kommen die Artikel 78 ff. zur Anwendung.

["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 118b — Änderung des Bewilligungs- oder Genehmigungsstatus"]1
  1. Änderung des Bewilligungs- oder Genehmigungsstatus"]

    Änderung des Bewilligungs- oder Genehmigungsstatus

    — Änderung des Bewilligungs- oder Genehmigungsstatus Eine kollektive Kapitalanlage, die über eine Bewilligung oder Genehmigung der FINMA verfügt, kann diese…

["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit festem Kapital", "Art. 118 — Prüfgesellschaft"]1
  1. Prüfgesellschaft"]

    Prüfgesellschaft

    — Prüfgesellschaft Die SICAF bezeichnet eine Prüfgesellschaft (Art. 126 ff.).

["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "1. Kapitel: — Prüfung", "Art. 127–129"]1
  1. Prüfung", "Art. 127–129"]

    Prüfung", "Art. 127–129"]

    Art. 127–129 Art. 127–129

["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 138d — Beschwerde"]1
  1. Beschwerde"]

    Beschwerde

    — Beschwerde Im Konkursverfahren können die Gläubigerinnen und Gläubiger sowie die Eignerinnen und Eigner eines von Artikel 137 Absatz 1 erfassten…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 36 — Begriff und Aufgaben"]1
  1. Begriff und Aufgaben"]

    Begriff und Aufgaben

    — Begriff und Aufgaben Die SICAV ist eine Gesellschaft: a. deren Kapital und Anzahl Aktien nicht im Voraus bestimmt sind; b. deren Kapital in Unternehmer- und…

["7. Titel: — Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Vollzug; Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts", "Art. 153 — Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts"]1
  1. Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts"]

    Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

    — Art. 153 — Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts — Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts Die Aufhebung und die Änderung bisherigen Rechts werden im…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "1. Abschnitt: — Effektenfonds", "Art. 57 — Risikoverteilung"]1
  1. Risikoverteilung"]

    Risikoverteilung

    — Risikoverteilung Die Fondsleitung und die SICAV müssen bei ihren Anlagen die Grundsätze der Risikoverteilung einhalten. Sie dürfen in der Regel nur einen…

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Kapitel: — Bewilligung und Genehmigung", "1. Abschnitt: — Allgemein", "Art. 15 — Genehmigungspflicht"]1
  1. Genehmigungspflicht"]

    Genehmigungspflicht

    — Genehmigungspflicht Der Genehmigung der FINMA bedürfen folgende Dokumente: a. der Kollektivanlagevertrag des Anlagefonds (Art. 25); b. die Statuten und das…

["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 139 — Auskunftspflicht"]1
  1. Auskunftspflicht"]

    Auskunftspflicht

    — Auskunftspflicht Personen, die eine Funktion im Rahmen dieses Gesetzes ausüben, müssen der FINMA alle Auskünfte und Unterlagen erteilen, die diese zur…

["4. Titel: — Ausländische kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Begriff und Genehmigung", "Art. 120 — Genehmigungspflicht"]1
  1. Genehmigungspflicht"]

    Genehmigungspflicht

    — Genehmigungspflicht Ausländische kollektive Kapitalanlagen müssen von der FINMA genehmigt werden, bevor sie in der Schweiz nicht qualifizierten Anlegerinnen…

["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 144 — Erhebung und Meldung von Daten"]1
  1. Erhebung und Meldung von Daten"]

    Erhebung und Meldung von Daten

    — Erhebung und Meldung von Daten Die FINMA ist befugt, von den Bewilligungsträgern die Daten über ihre Geschäftstätigkeit und über die Entwicklung der von…

["6. Titel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "2. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 149 — Übertretungen"]1
  1. Übertretungen"]

    Übertretungen

    — Übertretungen Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich: a. gegen die Bestimmung über den Schutz vor Verwechslung oder Täuschung (Art…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger", "Art. 80 — Ausgabe- und Rücknahmepreis"]1
  1. Ausgabe- und Rücknahmepreis"]

    Ausgabe- und Rücknahmepreis

    — Ausgabe- und Rücknahmepreis Der Ausgabe- und der Rücknahmepreis der Anteile bestimmen sich nach dem Nettoinventarwert pro Anteil am Bewertungstag, zuzüglich…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger", "Art. 78a — Liquidität"]1
  1. Liquidität"]

    Liquidität

    — Liquidität Die Fondsleitung oder die SICAV stellt eine den Anlagen, der Anlagepolitik, der Risikoverteilung, dem Anlegerkreis und der Rücknahmefrequenz…

["6. Titel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "1. Kapitel: — Verantwortlichkeit", "Art. 145 — Grundsatz"]1
  1. Grundsatz"]

    Grundsatz

    — Grundsatz Wer Pflichten verletzt, haftet der Gesellschaft, den einzelnen Anlegerinnen und Anlegern sowie den Gesellschaftsgläubigern für den daraus…

["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "2. Kapitel: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger bei L-QIF, die offene kollektive Kapitalanlagen sind", "Art. 118j — Erstellung und Änderung des Fondsvertrags"]1
  1. Erstellung und Änderung des Fondsvertrags"]

    Erstellung und Änderung des Fondsvertrags

    — Erstellung und Änderung des Fondsvertrags Bei einem L-QIF in der Rechtsform des vertraglichen Anlagefonds erstellt die Fondsleitung den Fondsvertrag und holt…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "3. Abschnitt: — Organisation", "Art. 50 — Generalversammlung"]1
  1. Generalversammlung"]

    Generalversammlung

    — Generalversammlung Oberstes Organ der SICAV ist die Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre. Die Generalversammlung findet jährlich innerhalb von…

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Kapitel: — Kollektive Kapitalanlagen", "Art. 8 — Offene kollektive Kapitalanlagen"]1
  1. Offene kollektive Kapitalanlagen"]

    Offene kollektive Kapitalanlagen

    — Offene kollektive Kapitalanlagen Offene kollektive Kapitalanlagen weisen entweder die Form des vertraglichen Anlagefonds (Art. 25 ff.) oder die Form der…

["4. Titel: — Ausländische kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Begriff und Genehmigung", "Art. 122 — Staatsverträge"]1
  1. Staatsverträge"]

    Staatsverträge

    — Staatsverträge Der Bundesrat ist befugt, auf der Grundlage gegenseitiger Anerkennung gleichwertiger Regelungen und Massnahmen Staatsverträge abzuschliessen…

["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 118c — Rechtsform"]1
  1. Rechtsform"]

    Rechtsform

    — Rechtsform Der L-QIF kann die Rechtsform des vertraglichen Anlagefonds, der SICAV oder der KmGK haben.

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger", "Art. 85 — Klage auf Rückerstattung"]1
  1. Klage auf Rückerstattung"]

    Klage auf Rückerstattung

    — Klage auf Rückerstattung Werden der offenen kollektiven Kapitalanlage widerrechtlich Vermögensrechte entzogen oder Vermögensvorteile vorenthalten, so können…

["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 100 — Handelsregister"]1
  1. Handelsregister"]

    Handelsregister

    — Handelsregister Die Gesellschaft entsteht durch die Eintragung in das Handelsregister. Die Anmeldung der einzutragenden Tatsachen oder ihre Änderung müssen…

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "4. Kapitel: — Wahrung der Anlegerinteressen", "Art. 20 — Grundsätze"]1
  1. Grundsätze"]

    Grundsätze

    — Grundsätze Personen, die kollektive Kapitalanlagen verwalten, aufbewahren oder vertreten, sowie ihre Beauftragten erfüllen dabei insbesondere die folgenden…

["6. Titel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "2. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 150"]1
  1. Strafbestimmungen", "Art. 150"]

    Strafbestimmungen", "Art. 150"]

    Art. 150 Art. 150

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 44 — Anlagereglement"]1
  1. Anlagereglement"]

    Anlagereglement

    — Anlagereglement Die SICAV stellt ein Anlagereglement auf. Sein Inhalt richtet sich nach den Bestimmungen über den Fondsvertrag, soweit dieses Gesetz und die…

["4. Titel: — Ausländische kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen", "Art. 123 — Auftrag"]1
  1. Auftrag"]

    Auftrag

    — Auftrag Ausländische kollektive Kapitalanlagen dürfen in der Schweiz nicht qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern und in der Schweiz qualifizierten…

["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 141"]1
  1. Aufsicht", "Art. 141"]

    Aufsicht", "Art. 141"]

    Art. 141 Art. 141

["4. Titel: — Ausländische kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen", "Art. 125 — Erfüllungsort und Gerichtsstand"]1
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand"]

    Erfüllungsort und Gerichtsstand

    — Erfüllungsort und Gerichtsstand Der Erfüllungsort für die in der Schweiz angebotenen Anteile der ausländischen kollektiven Kapitalanlage liegt am Sitz des…

["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit festem Kapital", "Art. 114 — Depotbank"]1
  1. Depotbank"]

    Depotbank

    — Depotbank Die SICAF muss eine Depotbank nach den Artikeln 72–74 beiziehen.

["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 98 — Begriff"]1
  1. Begriff"]

    Begriff

    — Begriff Die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KmGK) ist eine Gesellschaft, deren ausschliesslicher Zweck die kollektive Kapitalanlage ist…

["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 118i — Prüfung, Buchführung, Bewertung und Rechenschaftsablage"]1
  1. Prüfung, Buchführung, Bewertung und Rechenschaftsablage"]

    Prüfung, Buchführung, Bewertung und Rechenschaftsablage

    — Prüfung, Buchführung, Bewertung und Rechenschaftsablage Für den L-QIF ist eine von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde nach Artikel 9a Absatz 1 des…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "2. Abschnitt: — Immobilienfonds", "Art. 62 — Risikoverteilung"]1
  1. Risikoverteilung"]

    Risikoverteilung

    — Risikoverteilung Die Anlagen sind nach Objekten, deren Nutzungsart, Alter, Bausubstanz und Lage zu verteilen.

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "1. Kapitel: — Zweck und Geltungsbereich", "Art. 2 — Geltungsbereich"]1
  1. Geltungsbereich"]

    Geltungsbereich

    — Art. 2 — Geltungsbereich — Geltungsbereich Diesem Gesetz unterstellt sind, unabhängig von der Rechtsform: a. kollektive Kapitalanlagen und Personen, die…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "2. Abschnitt: — Immobilienfonds", "Art. 66 — Ausgabe und Rücknahme von Anteilen"]1
  1. Ausgabe und Rücknahme von Anteilen"]

    Ausgabe und Rücknahme von Anteilen

    — Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Die Fondsleitung und die SICAV müssen neue Anteile zuerst den bisherigen Anlegerinnen und Anlegern anbieten. Die…

["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 137 — Konkurseröffnung"]1
  1. Konkurseröffnung"]

    Konkurseröffnung

    — Konkurseröffnung Besteht begründete Besorgnis, dass ein Bewilligungsträger nach Artikel 13 Absatz 2 Buchstaben b–d überschuldet ist oder ernsthafte…

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "4. Kapitel: — Wahrung der Anlegerinteressen", "Art. 23 — Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten"]1
  1. Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten"]

    Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten

    — Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten Die mit den Anlagen verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte sind unabhängig und ausschliesslich…

["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "1. Kapitel: — Prüfung", "Art. 130 — Auskunftspflichten"]1
  1. Auskunftspflichten"]

    Auskunftspflichten

    — Auskunftspflichten Die Schätzungsexperten sowie die Immobiliengesellschaften, die zur kollektiven Kapitalanlage gehören, gewähren der Prüfgesellschaft…

["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 138a — Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss"]1
  1. Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss"]

    Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss

    — Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss Die Konkursliquidatorin oder der Konkursliquidator kann der FINMA beantragen: a. eine Gläubigerversammlung…

["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 108 — Rechenschaftsablage"]1
  1. Rechenschaftsablage"]

    Rechenschaftsablage

    — Rechenschaftsablage Für die Rechenschaftsablage der Gesellschaft und die Bewertung des Vermögens gelten die Artikel 88 ff. sinngemäss. International…

["6. Titel: — Verantwortlichkeit und Strafbestimmungen", "1. Kapitel: — Verantwortlichkeit", "Art. 146 — Solidarität und Rückgriff"]1
  1. Solidarität und Rückgriff"]

    Solidarität und Rückgriff

    — Solidarität und Rückgriff Sind für einen Schaden mehrere Personen ersatzpflichtig, so haftet die einzelne Person mit den andern solidarisch, soweit ihr der…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "2. Abschnitt: — Immobilienfonds", "Art. 64 — Schätzungsexpertinnen und Schätzungsexperten"]1
  1. Schätzungsexpertinnen und Schätzungsexperten"]

    Schätzungsexpertinnen und Schätzungsexperten

    — Schätzungsexpertinnen und Schätzungsexperten Die Fondsleitung und die SICAV beauftragen mindestens zwei natürliche Personen oder eine juristische Person als…

["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "3. Kapitel: — Anlagevorschriften", "Art. 118p — Sondervorschriften bei Immobilienanlagen"]1
  1. Sondervorschriften bei Immobilienanlagen"]

    Sondervorschriften bei Immobilienanlagen

    — Sondervorschriften bei Immobilienanlagen Investiert ein L-QIF in Immobilienanlagen, so gilt Artikel 63 Absätze 1–3 sinngemäss. Für den L-QIF sind mindestens…

["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit festem Kapital", "Art. 116"]1
  1. Investmentgesellschaft mit festem Kapital", "Art. 116"]

    Investmentgesellschaft mit festem Kapital", "Art. 116"]

    Art. 116 Art. 116

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "2. Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionärinnen und Aktionäre", "Art. 47 — Stimmrechte"]1
  1. Stimmrechte"]

    Stimmrechte

    — Stimmrechte Jede Aktie entspricht einer Stimme. Der Bundesrat kann die FINMA ermächtigen, die Zerlegung oder die Zusammenlegung von Aktien einer…

["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 138b — Verteilung und Schluss des Verfahrens"]1
  1. Verteilung und Schluss des Verfahrens"]

    Verteilung und Schluss des Verfahrens

    — Verteilung und Schluss des Verfahrens Sind sämtliche Aktiven verwertet und alle die Feststellung der Aktiv- und Passiv-masse betreffenden Prozesse erledigt…

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "2. Kapitel: — Kollektive Kapitalanlagen", "Art. 11 — Anteile"]1
  1. Anteile"]

    Anteile

    — Anteile Anteile sind Forderungen gegen die Fondsleitung auf Beteiligung an Vermögen und Ertrag des Anlagefonds oder Beteiligungen an der Gesellschaft.

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "2. Abschnitt: — …", "Art. 75–77"]1
  1. …", "Art. 75–77"]

    …", "Art. 75–77"]

    Art. 75–77 Art. 75–77

["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 102a — Änderung des Gesellschaftsvertrags"]1
  1. Änderung des Gesellschaftsvertrags"]

    Änderung des Gesellschaftsvertrags

    — Änderung des Gesellschaftsvertrags Die Änderung des Gesellschaftsvertrags bedarf der Zustimmung und der Unterschrift sämtlicher Gesellschafter. Der…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "4. Abschnitt: — Buchführung, Bewertung und Rechenschaftsablage", "Art. 91 — Vorschriften der FINMA"]1
  1. Vorschriften der FINMA"]

    Vorschriften der FINMA

    — Vorschriften der FINMA Die FINMA erlässt die weiteren Vorschriften über die Buchführungspflicht, die Bewertung, die Rechenschaftsablage und die…

["5. Titel: — Prüfung und Aufsicht", "2. Kapitel: — Aufsicht", "Art. 132 — Aufsicht"]1
  1. Aufsicht"]

    Aufsicht

    — 2. Kapitel: — Aufsicht — Art. 132 — Aufsicht — Aufsicht Die FINMA erteilt die nach diesem Gesetz erforderlichen Bewilligungen und Genehmigungen und überwacht…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "4. Abschnitt: — Buchführung, Bewertung und Rechenschaftsablage", "Art. 87 — Buchführungspflicht"]1
  1. Buchführungspflicht"]

    Buchführungspflicht

    — Buchführungspflicht Für jede offene kollektive Kapitalanlage muss gesondert Buch geführt werden. Soweit dieses Gesetz oder die Ausführungsbestimmungen nichts…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "5. Abschnitt: — Offene kollektive Kapitalanlagen mit Teilvermögen", "Art. 92 — Begriff"]1
  1. Begriff"]

    Begriff

    — Begriff Bei einer offenen kollektiven Kapitalanlage mit Teilvermögen (Umbrella-Fonds) stellt jedes Teilvermögen eine eigene kollektive Kapitalanlage dar und…

["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit festem Kapital", "Art. 117 — Rechenschaftsablage"]1
  1. Rechenschaftsablage"]

    Rechenschaftsablage

    — Rechenschaftsablage Für die Rechenschaftsablage kommen neben den aktienrechtlichen Bestimmungen über die Rechnungslegung die Artikel 89 Absatz 1 Buchstaben a…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "6. Abschnitt: — Umstrukturierung und Auflösung", "Art. 95 — Umstrukturierung"]1
  1. Umstrukturierung"]

    Umstrukturierung

    und Auflösung — Art. 95 — Umstrukturierung — Umstrukturierung Folgende Umstrukturierungen von offenen kollektiven Kapitalanlagen sind zulässig: a. die…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "2. Abschnitt: — Immobilienfonds", "Art. 60 — Sicherstellung der Verbindlichkeiten"]1
  1. Sicherstellung der Verbindlichkeiten"]

    Sicherstellung der Verbindlichkeiten

    — Sicherstellung der Verbindlichkeiten Die Fondsleitung und die SICAV müssen zur Sicherstellung der Verbindlichkeiten einen angemessenen Teil des…

["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "1. Kapitel: — Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen", "Art. 101 — Firma"]1
  1. Firma"]

    Firma

    — Firma Die Firma der Gesellschaft muss die Bezeichnung der Rechtsform oder deren Abkürzung KmGK enthalten.

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger", "Art. 86 — Vertretung der Anlegergemeinschaft"]1
  1. Vertretung der Anlegergemeinschaft"]

    Vertretung der Anlegergemeinschaft

    — Vertretung der Anlegergemeinschaft Die Anlegerinnen und Anleger können vom Gericht die Ernennung einer Vertretung verlangen, wenn sie Ansprüche auf Leistung…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "2. Abschnitt: — Rechte und Pflichten der Aktionärinnen und Aktionäre", "Art. 48 — Kontrollrechte"]1
  1. Kontrollrechte"]

    Kontrollrechte

    — Kontrollrechte Die Kontrollrechte richten sich nach den Bestimmungen des Obligationenrechtes über die Kontrollrechte der Aktionärinnen und Aktionäre, soweit…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 39 — Eigene Mittel"]1
  1. Eigene Mittel"]

    Eigene Mittel

    — Eigene Mittel Zwischen den Einlagen der Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre und dem Gesamtvermögen der SICAV muss ein angemessenes Verhältnis bestehen…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 38 — Firma"]1
  1. Firma"]

    Firma

    — Firma Die Firma muss die Bezeichnung der Rechtsform oder deren Abkürzung (SICAV) enthalten. Im Übrigen kommen die Bestimmungen des Obligationenrechtes über…

["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "2. Kapitel: — Stellung der Anlegerinnen und Anleger bei L-QIF, die offene kollektive Kapitalanlagen sind", "Art. 118l — Ausnahmen von der Pflicht zur Ein- und Auszahlung in bar"]1
  1. Ausnahmen von der Pflicht zur Ein- und Auszahlung in bar"]

    Ausnahmen von der Pflicht zur Ein- und Auszahlung in bar

    — Ausnahmen von der Pflicht zur Ein- und Auszahlung in bar Bei einem L-QIF in der Rechtsform des vertraglichen Anlagefonds oder der SICAV sind Ausnahmen von…

["3a. Titel: — Limited Qualified Investor Fund", "1. Kapitel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 118a — Begriff und Anwendbarkeit des Gesetzes"]1
  1. Begriff und Anwendbarkeit des Gesetzes"]

    Begriff und Anwendbarkeit des Gesetzes

    — Begriff und Anwendbarkeit des Gesetzes Ein L-QIF ist eine kollektive Kapitalanlage, die: a. ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 37 — Gründung"]1
  1. Gründung"]

    Gründung

    — Gründung Die Gründung der SICAV richtet sich nach den Bestimmungen des Obligationenrechtes über die Gründung der Aktiengesellschaft; ausgenommen sind die…

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "4. Kapitel: — Wahrung der Anlegerinteressen", "Art. 22"]1
  1. Wahrung der Anlegerinteressen", "Art. 22"]

    Wahrung der Anlegerinteressen", "Art. 22"]

    Art. 22 Art. 22

["7. Titel: — Schlussbestimmungen", "3. Kapitel: — …", "Art. 158a–158e"]1
  1. …", "Art. 158a–158e"]

    …", "Art. 158a–158e"]

    Art. 158a–158e Art. 158a–158e

["3. Titel: — Geschlossene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit festem Kapital", "Art. 110 — Begriff"]1
  1. Begriff"]

    Begriff

    — Begriff Die SICAF ist eine Aktiengesellschaft im Sinne des Obligationenrechts (Art. 620 ff. OR): a. deren ausschliesslicher Zweck die kollektive…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "2. Kapitel: — Investmentgesellschaft mit variablem Kapital", "3. Abschnitt: — Organisation", "Art. 51 — Verwaltungsrat"]1
  1. Verwaltungsrat"]

    Verwaltungsrat

    — Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern. Die Statuten können den Verwaltungsrat ermächtigen, die…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "2. Abschnitt: — Immobilienfonds", "Art. 67 — Handel"]1
  1. Handel"]

    Handel

    — Handel Die Fondsleitung und die SICAV stellen über eine Bank oder einen Effektenhändler einen regelmässigen börslichen oder ausserbörslichen Handel von…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "3. Kapitel: — Arten der offenen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagevorschriften", "1. Abschnitt: — Effektenfonds", "Art. 53 — Begriff"]1
  1. Begriff"]

    Begriff

    — Begriff Effektenfonds sind offene kollektive Kapitalanlagen, die ihre Mittel in Effekten anlegen und dem Recht der Europäischen Gemeinschaften entsprechen.

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "3. Kapitel: — Bewilligung und Genehmigung", "1. Abschnitt: — Allgemein", "Art. 17 — Vereinfachtes Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren"]1
  1. Vereinfachtes Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren"]

    Vereinfachtes Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren

    — Vereinfachtes Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren Der Bundesrat kann für kollektive Kapitalanlagen ein vereinfachtes Bewilligungs- und…

["2. Titel: — Offene kollektive Kapitalanlagen", "4. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "4. Abschnitt: — Buchführung, Bewertung und Rechenschaftsablage", "Art. 89 — Jahres- und Halbjahresbericht"]1
  1. Jahres- und Halbjahresbericht"]

    Jahres- und Halbjahresbericht

    — Jahres- und Halbjahresbericht 90. Die Vermögensrechnung des Anlagefonds und die Bilanz der SICAV sind zu Verkehrswerten zu erstellen. Innerhalb von zwei…

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