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Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG)
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["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "4. Abschnitt: — Risikominderung", "Art. 111 — Gruppeninterne Geschäfte"]1
- Gruppeninterne Geschäfte"]
Gruppeninterne Geschäfte
— Gruppeninterne Geschäfte Es müssen keine Sicherheiten ausgetauscht werden, wenn: a. beideGegenparteien in dieselbe Vollkonsolidierung einbezogen sind; b…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "4. Abschnitt: — Risikominderung", "Art. 109 — Bewertung ausstehender Geschäfte"]1
- Bewertung ausstehender Geschäfte"]
Bewertung ausstehender Geschäfte
— Bewertung ausstehender Geschäfte Gegenparteien haben Derivate auf der Basis der aktuellen Kurse täglich zu bewerten. Diese Pflicht gilt nicht bei Geschäften…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "2. Abschnitt: — Abrechnung über eine zentrale Gegenpartei", "Art. 97 — Abrechnungspflicht"]1
- Abrechnungspflicht"]
Abrechnungspflicht
— Abrechnungspflicht Gegenparteien haben Geschäfte mit Derivaten nach Artikel 101, die sie nicht über einen Handelsplatz handeln (OTC-Derivatgeschäfte), über…
["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 156 — Zuständigkeit"]1
- Zuständigkeit"]
Zuständigkeit
— Zuständigkeit Verfolgung und Beurteilung der Handlungen nach den Artikeln 154 und 155 unterstehen der Bundesgerichtsbarkeit. Eine Übertragung der…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1a. Abschnitt: — Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz", "Art. 41a — Anerkennungspflicht"]1
- Anerkennungspflicht"]
Anerkennungspflicht
— Anerkennungspflicht Handelsplätze mit Sitz im Ausland bedürfen vorgängig einer Anerkennung der FINMA, wenn: a. an ihnen Beteiligungspapiere von…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 21 — Veröffentlichung wesentlicher Informationen"]1
- Veröffentlichung wesentlicher Informationen"]
Veröffentlichung wesentlicher Informationen
— Veröffentlichung wesentlicher Informationen Die Finanzmarktinfrastruktur veröffentlicht regelmässig alle für die Teilnehmer, die Emittenten und die…
["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 151 — Verletzung von Meldepflichten"]1
- Verletzung von Meldepflichten"]
Verletzung von Meldepflichten
— Verletzung von Meldepflichten Mit Busse bis zu 10 Millionen Franken wird bestraft, wer vorsätzlich: a. die Meldepflicht nach Artikel 120 oder 121 verletzt…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1a. Abschnitt: — Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz", "Art. 41c — Veröffentlichung von Listen"]1
- Veröffentlichung von Listen"]
Veröffentlichung von Listen
— Veröffentlichung von Listen Die FINMA publiziert eine Liste der anerkannten ausländischen Handelsplätze. Der Bundesrat publiziert eine Liste der…
["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 126 — Übernahmekommission"]1
- Übernahmekommission"]
Übernahmekommission
— Übernahmekommission Die FINMA bestellt nach Anhörung der Börsen eine Kommission für öffentliche Kaufangebote (Übernahmekommission). Diese Kommission setzt…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 17 — Auslandgeschäft"]1
- Auslandgeschäft"]
Auslandgeschäft
— Auslandgeschäft Eine Finanzmarktinfrastruktur erstattet der FINMA Meldung, bevor sie: a. im Ausland eine Tochtergesellschaft, eine Zweigniederlassung oder…
["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "2. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "3. Abschnitt: — Übergangsbestimmungen", "Art. 159 — Finanzmarktinfrastrukturen"]1
- Finanzmarktinfrastrukturen"]
Finanzmarktinfrastrukturen
— Finanzmarktinfrastrukturen Finanzmarktinfrastrukturen, welche bei Inkrafttreten dieses Gesetzes über eine Bewilligung oder Anerkennung verfügen, müssen…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 64 — Sicherheiten"]1
- Sicherheiten"]
Sicherheiten
— Sicherheiten Der Zentralverwahrer deckt Risiken, die bei einer Kreditgewährung entstehen, durch geeignete Massnahmen. Er akzeptiert ausschliesslich…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 49 — Sicherheiten"]1
- Sicherheiten"]
Sicherheiten
— Sicherheiten Die zentrale Gegenpartei verlangt von ihren Teilnehmern angemessene Sicherheiten, insbesondere in Form von Ersteinschusszahlungen (Initial…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "2. Abschnitt: — Abrechnung über eine zentrale Gegenpartei", "Art. 98 — Kleine Nichtfinanzielle Gegenparteien"]1
- Kleine Nichtfinanzielle Gegenparteien"]
Kleine Nichtfinanzielle Gegenparteien
— Kleine Nichtfinanzielle Gegenparteien Eine Nichtfinanzielle Gegenpartei gilt als klein, wenn alle ihre über 30 Arbeitstage berechneten gleitenden…
["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "2. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "2. Abschnitt: — Änderung anderer Erlasse", "Art. 158"]1
- Änderung anderer Erlasse", "Art. 158"]
Änderung anderer Erlasse", "Art. 158"]
Art. 158 Die Änderung anderer Erlasse wird im Anhang geregelt.
["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 141 — Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht"]1
- Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht"]
Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
— Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Gegen Entscheide der FINMA in Übernahmesachen kann nach Massgabe des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 30 — Sicherstellung eines geordneten Handels"]1
- Sicherstellung eines geordneten Handels"]
Sicherstellung eines geordneten Handels
— Sicherstellung eines geordneten Handels Der Handelsplatz, der eine technische Plattform betreibt, muss über ein Handelssystem verfügen, das auch bei hoher…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "2. Abschnitt: — Interoperabilitätsvereinbarungen", "Art. 56 — Diskriminierungsfreier Zugang"]1
- Diskriminierungsfreier Zugang"]
Diskriminierungsfreier Zugang
— Diskriminierungsfreier Zugang Zentrale Gegenparteien können Vereinbarungen über die interoperable Abrechnung von Finanztransaktionen…
["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 1 — Gegenstand und Zweck"]1
- Gegenstand und Zweck"]
Gegenstand und Zweck
— Gegenstand und Zweck Dieses Gesetz regelt die Organisation und den Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen sowie die Verhaltenspflichten der…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "2. Abschnitt: — Verbindungen von Zentralverwahrern", "Art. 70 — Begriff"]1
- Begriff"]
Begriff
— Begriff Als Verbindungen von Zentralverwahrern gelten Vereinbarungen: a. zwischen Zentralverwahrern über die gegenseitige Ausführung von Zahlungs- und…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "7. Kapitel: — Aufsicht und Überwachung", "Art. 86 — Freiwillige Rückgabe der Bewilligung"]1
- Freiwillige Rückgabe der Bewilligung"]
Freiwillige Rückgabe der Bewilligung
— Freiwillige Rückgabe der Bewilligung Die Finanzmarktinfrastruktur, die eine Bewilligung zurückgeben will, hat der FINMA einen Auflösungsplan zur Genehmigung…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 31 — Überwachung des Handels"]1
- Überwachung des Handels"]
Überwachung des Handels
— Überwachung des Handels Der Handelsplatz überwacht die Kursbildung und die am Handelsplatz getätigten Abschlüsse so, dass das Ausnützen von…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 50 — Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen"]1
- Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen"]
Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen
— Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen Die zentrale Gegenpartei und ihre Teilnehmer erfüllen ihre gegenseitigen Zahlungsverpflichtungen durch die Übertragung…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "6. Abschnitt: — Prüfung", "Art. 116 — Zuständigkeiten"]1
- Zuständigkeiten"]
Zuständigkeiten
— Zuständigkeiten Die Revisionsstellen nach den Artikeln 727 und 727a OR prüfen im Rahmen ihrer Revision, ob die Gegenparteien die Bestimmungen dieses Kapitels…
["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 132 — Pflichten der Zielgesellschaften"]1
- Pflichten der Zielgesellschaften"]
Pflichten der Zielgesellschaften
— Pflichten der Zielgesellschaften Der Verwaltungsrat der Zielgesellschaft (Art. 125 Abs. 1) legt den Inhaberinnen und Inhabern von Beteiligungspapieren einen…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "5. Kapitel: — Transaktionsregister", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 74 — Begriff"]1
- Begriff"]
Begriff
— Begriff Als Transaktionsregister gilt eine Einrichtung, die Daten zu Transaktionen mit Derivaten, welche ihr nach Artikel 104 gemeldet werden, zentral…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "7. Kapitel: — Aufsicht und Überwachung", "Art. 85 — Stimmrechtssuspendierung"]1
- Stimmrechtssuspendierung"]
Stimmrechtssuspendierung
— Stimmrechtssuspendierung Zur Durchsetzung von Artikel 9 Absätze 3 und 5 kann die FINMA das Stimmrecht suspendieren, das an Aktien oder Anteile gebunden ist…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "8. Kapitel: — Insolvenzrechtliche Bestimmungen", "Art. 88 — Insolvenzmassnahmen"]1
- Insolvenzmassnahmen"]
Insolvenzmassnahmen
— Insolvenzmassnahmen Für Finanzmarktinfrastrukturen gelten die Artikel 25–37 und 37d–37gquinquies mit Ausnahme von Artikel 37g Absatz 4bis des Bankengesetzes…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "8. Kapitel: — Insolvenzrechtliche Bestimmungen", "Art. 89 — Systemschutz"]1
- Systemschutz"]
Systemschutz
— Systemschutz Die FINMA informiert die zentralen Gegenparteien, die Zentralverwahrer, die Zahlungssysteme und die DLT-Handelssysteme, die vergleichbare…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 19 — Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten"]1
- Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten"]
Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
— Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten Die Finanzmarktinfrastruktur zeichnet die erbrachten Dienstleistungen, die angewendeten Verfahren und Prozesse…
["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 135 — Pflicht zur Unterbreitung des Angebots"]1
- Pflicht zur Unterbreitung des Angebots"]
Pflicht zur Unterbreitung des Angebots
— Pflicht zur Unterbreitung des Angebots Wer direkt, indirekt oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten Beteiligungspapiere erwirbt und damit zusammen mit den…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 13 — Geschäftskontinuität"]1
- Geschäftskontinuität"]
Geschäftskontinuität
— Geschäftskontinuität Eine Finanzmarktinfrastruktur muss über eine angemessene Strategie verfügen, um den Geschäftsbetrieb bei Eintreten von…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 48 — Begriff"]1
- Begriff"]
Begriff
— Begriff Als zentrale Gegenpartei gilt eine Einrichtung, die gestützt auf einheitliche Regeln und Verfahren zwischen Gegenparteien eines Effektengeschäfts…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "2. Abschnitt: — Abrechnung über eine zentrale Gegenpartei", "Art. 102 — Grenzüberschreitende Geschäfte"]1
- Grenzüberschreitende Geschäfte"]
Grenzüberschreitende Geschäfte
— Grenzüberschreitende Geschäfte Die Pflicht, über eine zentrale Gegenpartei abzurechnen, besteht auch dann, wenn die ausländische Gegenpartei der…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "5. Kapitel: — Transaktionsregister", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 75 — Datenaufbewahrung"]1
- Datenaufbewahrung"]
Datenaufbewahrung
— Datenaufbewahrung Das Transaktionsregister zeichnet die gemeldeten Daten auf und bewahrt sie während mindestens zehn Jahren nach der Fälligkeit des Kontrakts…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 26 — Begriffe"]1
- Begriffe"]
Begriffe
— Begriffe In diesem Gesetz gelten als: a. Handelsplatz: eine Börse oder ein multilaterales Handelssystem; b. Börse: eine Einrichtung zum multilateralen Handel…
["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 139 — Verfahren vor der Übernahmekommission"]1
- Verfahren vor der Übernahmekommission"]
Verfahren vor der Übernahmekommission
— Verfahren vor der Übernahmekommission Für das Verfahren der Übernahmekommission gelten unter Vorbehalt der nachfolgenden Ausnahmen die Bestimmungen des…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 61 — Begriffe"]1
- Begriffe"]
Begriffe
— Begriffe Als Zentralverwahrer gilt der Betreiber einer zentralen Verwahrungsstelle oder eines Effektenabwicklungssystems. Als zentrale Verwahrungsstelle gilt…
["3. Titel: — Marktverhalten", "3. Kapitel: — Offenlegung von Beteiligungen", "Art. 121 — Meldepflicht für organisierte Gruppen"]1
- Meldepflicht für organisierte Gruppen"]
Meldepflicht für organisierte Gruppen
— Meldepflicht für organisierte Gruppen Eine vertraglich oder auf andere Weise organisierte Gruppe muss die Meldepflicht nach Artikel 120 als Gruppe erfüllen…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "5. Abschnitt: — Handel über Handelsplätze und organisierte Handelssysteme", "Art. 115 — Gruppeninterne Geschäfte"]1
- Gruppeninterne Geschäfte"]
Gruppeninterne Geschäfte
— Gruppeninterne Geschäfte Die Pflicht, nach Artikel 112 zu handeln, gilt nicht, wenn: a. beideGegenparteien in dieselbe Vollkonsolidierung einbezogen sind; b…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 53 — Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers"]1
- Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers"]
Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers
— Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers Die zentrale Gegenpartei sieht Massnahmen zur Begrenzung der Kredit- und Liquiditätsrisiken vor, welche beim Ausfall…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "2. Abschnitt: — Organisierte Handelssysteme", "Art. 44 — Organisation und Vermeidung von Interessenkonflikten"]1
- Organisation und Vermeidung von Interessenkonflikten"]
Organisation und Vermeidung von Interessenkonflikten
— Organisation und Vermeidung von Interessenkonflikten Wer ein organisiertes Handelssystem betreibt, muss: a. dieses von den übrigen Geschäftstätigkeiten…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 32 — Zusammenarbeit zwischen Handelsüberwachungsstellen"]1
- Zusammenarbeit zwischen Handelsüberwachungsstellen"]
Zusammenarbeit zwischen Handelsüberwachungsstellen
— Zusammenarbeit zwischen Handelsüberwachungsstellen Inländische Handelsüberwachungsstellen unterschiedlicher Handelsplätze regeln vertraglich den kostenlosen…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 68 — Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers"]1
- Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers"]
Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers
— Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers Der Zentralverwahrer sieht Massnahmen zur Begrenzung der Kredit- und Liquiditätsrisiken vor, die beim Ausfall eines…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 51 — Eigenmittel und Risikoverteilung"]1
- Eigenmittel und Risikoverteilung"]
Eigenmittel und Risikoverteilung
— Eigenmittel und Risikoverteilung Die zentrale Gegenpartei muss einzeln und auf konsolidierter Basis über angemessene Eigenmittel verfügen und ihre Risiken…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "3. Abschnitt: — Meldung an ein Transaktionsregister", "Art. 106 — Aufbewahrung der Belege"]1
- Aufbewahrung der Belege"]
Aufbewahrung der Belege
— Aufbewahrung der Belege Gegenparteien müssen die Belege über ihre Derivatgeschäfte nach den Vorschriften von Artikel 958f OR aufbewahren.
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 66 — Eigenmittel und Risikoverteilung"]1
- Eigenmittel und Risikoverteilung"]
Eigenmittel und Risikoverteilung
— Eigenmittel und Risikoverteilung Der Zentralverwahrer muss einzeln und auf konsolidierter Basis über angemessene Eigenmittel verfügen und seine Risiken…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "2. Abschnitt: — Organisierte Handelssysteme", "Art. 43 — Bewilligungs- oder Anerkennungspflicht"]1
- Bewilligungs- oder Anerkennungspflicht"]
Bewilligungs- oder Anerkennungspflicht
— Bewilligungs- oder Anerkennungspflicht Wer ein organisiertes Handelssystem betreibt, bedarf einer Bewilligung als Bank, Wertpapierhaus oder DLT-Handelssystem…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "2. Abschnitt: — Organisierte Handelssysteme", "Art. 45 — Sicherstellung eines geordneten Handels"]1
- Sicherstellung eines geordneten Handels"]
Sicherstellung eines geordneten Handels
— Sicherstellung eines geordneten Handels Wer ein organisiertes Handelssystem betreibt, muss sicherstellen, dass dieses auch bei hoher Handelstätigkeit einen…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "2. Abschnitt: — Interoperabilitätsvereinbarungen", "Art. 57 — Genehmigung"]1
- Genehmigung"]
Genehmigung
— Genehmigung Der Abschluss einer Interoperabilitätsvereinbarung unterliegt der Genehmigung durch die FINMA. Die Interoperabilitätsvereinbarung wird genehmigt…
["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 133 — Konkurrierende Angebote"]1
- Konkurrierende Angebote"]
Konkurrierende Angebote
— Konkurrierende Angebote Bei konkurrierenden Angeboten müssen die Inhaberinnen und Inhaber von Beteiligungspapieren der Zielgesellschaft das Angebot frei…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "5. Kapitel: — Transaktionsregister", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 77 — Datenzugang für inländische Behörden"]1
- Datenzugang für inländische Behörden"]
Datenzugang für inländische Behörden
— Datenzugang für inländische Behörden Das Transaktionsregister gewährt folgenden Behörden kostenlos Zugang zu den Daten, die sie für die Erfüllung ihrer…
["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 149 — Verletzung von Aufzeichnungs- und Meldepflichten"]1
- Verletzung von Aufzeichnungs- und Meldepflichten"]
Verletzung von Aufzeichnungs- und Meldepflichten
— Verletzung von Aufzeichnungs- und Meldepflichten Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich: a. die Aufzeichnungspflicht nach Artikel 38…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "5. Kapitel: — Transaktionsregister", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 78 — Datenzugang für ausländische Behörden"]1
- Datenzugang für ausländische Behörden"]
Datenzugang für ausländische Behörden
— Datenzugang für ausländische Behörden Das Transaktionsregister gewährt einer ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörde kostenlos Zugang zu den Daten, die…
["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 2 — Begriffe"]1
- Begriffe"]
Begriffe
— Begriffe In diesem Gesetz gelten als: a. Finanzmarktinfrastruktur: 1. eine Börse (Art. 26 Bst. b), 2. ein multilaterales Handelssystem (Art. 26 Bst. c), 3…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "6. Abschnitt: — Prüfung", "Art. 117 — Berichterstattung und Anzeige"]1
- Berichterstattung und Anzeige"]
Berichterstattung und Anzeige
— Berichterstattung und Anzeige Die Prüfgesellschaften erstatten der FINMA Bericht. Für die Revisionsstellen gelten bei Verstössen gegen Pflichten dieses…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "4. Abschnitt: — Anerkennung ausländischer zentraler Gegenparteien", "Art. 60"]1
- Anerkennung ausländischer zentraler Gegenparteien", "Art. 60"]
Anerkennung ausländischer zentraler Gegenparteien", "Art. 60"]
Art. 60 Eine zentrale Gegenpartei mit Sitz im Ausland muss die Anerkennung der FINMA einholen, bevor sie: a. beaufsichtigten Schweizer Teilnehmern direkten…
["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 153 — Pflichtverletzungen durch die Zielgesellschaft"]1
- Pflichtverletzungen durch die Zielgesellschaft"]
Pflichtverletzungen durch die Zielgesellschaft
— Pflichtverletzungen durch die Zielgesellschaft Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich: a. den Inhaberinnen und Inhabern von…
["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 148 — Verletzung der Bestimmungen über den Schutz vor Verwechslung und Täuschung und der Meldepflichten"]1
- Verletzung der Bestimmungen über den Schutz vor Verwechslung und Täuschung und der Meldepflichten"]
Verletzung der Bestimmungen über den Schutz vor Verwechslung und Täuschung und der Meldepflichten
— Verletzung der Bestimmungen über den Schutz vor Verwechslung und Täuschung und der Meldepflichten Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "5. Kapitel: — Transaktionsregister", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 79 — Datenübermittlung an Private"]1
- Datenübermittlung an Private"]
Datenübermittlung an Private
— Datenübermittlung an Private Das Transaktionsregister darf Privaten Daten in aggregierter und anonymisierter Form übermitteln. Die Übermittlung von Daten an…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 12 — Mindestkapital"]1
- Mindestkapital"]
Mindestkapital
— Mindestkapital Das Mindestkapital der Finanzmarktinfrastruktur muss voll einbezahlt sein. Der Bundesrat legt die Höhe des Mindestkapitals fest.
["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 129 — Rücktrittsrecht der Verkäuferin oder des Verkäufers"]1
- Rücktrittsrecht der Verkäuferin oder des Verkäufers"]
Rücktrittsrecht der Verkäuferin oder des Verkäufers
— Rücktrittsrecht der Verkäuferin oder des Verkäufers Die Verkäuferin oder der Verkäufer kann von Verträgen zurücktreten oder bereits abgewickelte Verkäufe…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "3. Abschnitt: — Strombörsen", "Art. 47"]1
- Strombörsen", "Art. 47"]
Strombörsen", "Art. 47"]
Art. 47 Der Bundesrat kann für Börsen, die dem Handel mit Stromderivaten dienen, und den Handel an diesen Börsen Vorschriften erlassen, die von diesem Gesetz…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4a. Kapitel: — DLT-Handelssysteme", "Art. 73c — Zulassung von Teilnehmern und deren Pflichten"]1
- Zulassung von Teilnehmern und deren Pflichten"]
Zulassung von Teilnehmern und deren Pflichten
— Zulassung von Teilnehmern und deren Pflichten Als Teilnehmer eines DLT-Handelssystems können zugelassen werden: a. Wertpapierhäuser nach Artikel 41 FINIG; b…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 38 — Aufzeichnungspflicht der Teilnehmer"]1
- Aufzeichnungspflicht der Teilnehmer"]
Aufzeichnungspflicht der Teilnehmer
— Aufzeichnungspflicht der Teilnehmer Die an einem Handelsplatz zugelassenen Teilnehmer zeichnen die Aufträge und die von ihnen getätigten Geschäfte mit allen…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "5. Kapitel: — Transaktionsregister", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 76 — Datenveröffentlichung"]1
- Datenveröffentlichung"]
Datenveröffentlichung
— Datenveröffentlichung Das Transaktionsregister veröffentlicht gestützt auf die gemeldeten Daten regelmässig in aggregierter und anonymisierter Form die…
["3. Titel: — Marktverhalten", "3. Kapitel: — Offenlegung von Beteiligungen", "Art. 120 — Meldepflicht"]1
- Meldepflicht"]
Meldepflicht
— Meldepflicht Wer direkt, indirekt oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten Aktien oder Erwerbs- oder Veräusserungsrechte bezüglich Aktien einer Gesellschaft…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "2. Abschnitt: — Organisierte Handelssysteme", "Art. 46 — Handelstransparenz"]1
- Handelstransparenz"]
Handelstransparenz
— Handelstransparenz Wer ein organisiertes Handelssystem betreibt, veröffentlicht Informationen zu den am Handelssystem getätigten Abschlüssen, namentlich den…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "8. Kapitel: — Insolvenzrechtliche Bestimmungen", "Art. 91 — Vorrang von Vereinbarungen bei Insolvenz eines indirekten Teilnehmers"]1
- Vorrang von Vereinbarungen bei Insolvenz eines indirekten Teilnehmers"]
Vorrang von Vereinbarungen bei Insolvenz eines indirekten Teilnehmers
— Vorrang von Vereinbarungen bei Insolvenz eines indirekten Teilnehmers Von Insolvenzmassnahmen, die gegen einen indirekten Teilnehmer einer zentralen…
["3. Titel: — Marktverhalten", "5. Kapitel: — Insiderhandel und Marktmanipulation", "Art. 142 — Ausnützen von Insiderinformationen"]1
- Ausnützen von Insiderinformationen"]
Ausnützen von Insiderinformationen
— Ausnützen von Insiderinformationen Unzulässig handelt, wer eine Insiderinformation, von der er weiss oder wissen muss, dass es eine Insiderinformation ist…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 28 — Organisation des Handels"]1
- Organisation des Handels"]
Organisation des Handels
— Organisation des Handels Der Handelsplatz erlässt ein Reglement zur Organisation eines geordneten und transparenten Handels. Er führt chronologische…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "6. Kapitel: — Zahlungssysteme", "Art. 81 — Begriff"]1
- Begriff"]
Begriff
— Begriff Als Zahlungssystem gilt eine Einrichtung, die gestützt auf einheitliche Regeln und Verfahren Zahlungsverpflichtungen abrechnet und abwickelt.
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Besondere Anforderungen für systemisch bedeutsameFinanzmarktinfrastrukturen", "Art. 24 — Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung"]1
- Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung"]
Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung
— Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung Eine systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastruktur erstellt einen Stabilisierungsplan. Darin legt sie dar, mit…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1a. Abschnitt: — Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz", "Art. 41b — Voraussetzungen für die Anerkennung und Verfahren"]1
- Voraussetzungen für die Anerkennung und Verfahren"]
Voraussetzungen für die Anerkennung und Verfahren
— Voraussetzungen für die Anerkennung und Verfahren Die FINMA erteilt die Anerkennung auf Gesuch hin, wenn der ausländische Handelsplatz: a. einer angemessenen…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 93 — Geltungsbereich"]1
- Geltungsbereich"]
Geltungsbereich
— Geltungsbereich Dieses Kapitel gilt unter Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen für Finanzielle und Nichtfinanzielle Gegenparteien, die ihren Sitz in der…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "3. Abschnitt: — Meldung an ein Transaktionsregister", "Art. 104 — Meldepflicht"]1
- Meldepflicht"]
Meldepflicht
— Meldepflicht Derivatgeschäfte müssen einem von der FINMA bewilligten oder anerkannten Transaktionsregister gemeldet werden. Zur Meldung verpflichtet sind: a…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "2. Abschnitt: — Abrechnung über eine zentrale Gegenpartei", "Art. 100 — Schwellenwerte"]1
- Schwellenwerte"]
Schwellenwerte
— Schwellenwerte Für die Durchschnittsbruttopositionen ausstehender OTC-Derivatgeschäfte von Nichtfinanziellen Gegenparteien gelten Schwellenwerte nach…
["3. Titel: — Marktverhalten", "3. Kapitel: — Offenlegung von Beteiligungen", "Art. 122 — Mitteilung an die FINMA"]1
- Mitteilung an die FINMA"]
Mitteilung an die FINMA
— Mitteilung an die FINMA Haben die Gesellschaft oder die Börsen Grund zur Annahme, dass eine Aktionärin oder ein Aktionär ihrer oder seiner Meldepflicht nicht…
["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "2. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "1. Abschnitt: — Vollzug", "Art. 157"]1
- Vollzug", "Art. 157"]
Vollzug", "Art. 157"]
Art. 157 Der Bundesrat vollzieht dieses Gesetz. Er erlässt die Ausführungsbestimmungen.
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 29 — Vor- und Nachhandelstransparenz"]1
- Vor- und Nachhandelstransparenz"]
Vor- und Nachhandelstransparenz
— Vor- und Nachhandelstransparenz Der Handelsplatz veröffentlicht die aktuellen Geld- und Briefkurse für Aktien und andere Effekten sowie die Tiefe der…
["3. Titel: — Marktverhalten", "5. Kapitel: — Insiderhandel und Marktmanipulation", "Art. 143 — Marktmanipulation"]1
- Marktmanipulation"]
Marktmanipulation
— Art. 143 — Marktmanipulation — Marktmanipulation Unzulässig handelt, wer: a. Informationen öffentlich verbreitet, von denen er weiss oder wissen muss, dass…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4a. Kapitel: — DLT-Handelssysteme", "Art. 73d — Zulassung von DLT-Effekten und weiteren Vermögenswerten"]1
- Zulassung von DLT-Effekten und weiteren Vermögenswerten"]
Zulassung von DLT-Effekten und weiteren Vermögenswerten
— Zulassung von DLT-Effekten und weiteren Vermögenswerten Das DLT-Handelssystem erlässt ein Reglement über die Zulassung von DLT-Effekten zum Handel und zu…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 16 — Schutz vor Verwechslung und Täuschung"]1
- Schutz vor Verwechslung und Täuschung"]
Schutz vor Verwechslung und Täuschung
— Schutz vor Verwechslung und Täuschung Die Bezeichnung der Finanzmarktinfrastruktur darf nicht zu Verwechslung oder Täuschung Anlass geben. Die Bezeichnungen…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 37 — Beschwerdeinstanz"]1
- Beschwerdeinstanz"]
Beschwerdeinstanz
— Beschwerdeinstanz Der Handelsplatz bestellt eine unabhängige Beschwerdeinstanz, die in folgenden Fällen angerufen werden kann: a. bei Verweigerung der…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 7 — Änderung der Tatsachen"]1
- Änderung der Tatsachen"]
Änderung der Tatsachen
— Änderung der Tatsachen Die Finanzmarktinfrastruktur meldet der FINMA jegliche Änderung von Tatsachen, die der Bewilligung oder der Genehmigung zugrunde…
["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "2. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "3. Abschnitt: — Übergangsbestimmungen", "Art. 162 — Derivatehandel"]1
- Derivatehandel"]
Derivatehandel
— Derivatehandel Der Bundesrat bestimmt, welche Derivatgeschäfte, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch offen sind, den Melde- und…
["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 150 — Verletzung von Pflichten betreffend den Derivatehandel"]1
- Verletzung von Pflichten betreffend den Derivatehandel"]
Verletzung von Pflichten betreffend den Derivatehandel
— Verletzung von Pflichten betreffend den Derivatehandel Mit Busse bis zu 100 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich: a. die Abrechnungspflicht nach…
["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 154 — Ausnützen von Insiderinformationen"]1
- Ausnützen von Insiderinformationen"]
Ausnützen von Insiderinformationen
— Ausnützen von Insiderinformationen Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer als Organ oder Mitglied eines Leitungs- oder…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "2. Abschnitt: — Verbindungen von Zentralverwahrern", "Art. 72 — Meldung"]1
- Meldung"]
Meldung
— Meldung Die Errichtung von Zugangsverbindungen, bei denen ein Zentralverwahrer für den anderen dieselben Dienstleistungen erbringt wie für andere Teilnehmer…
["3. Titel: — Marktverhalten", "3. Kapitel: — Offenlegung von Beteiligungen", "Art. 124 — Informationspflicht der Gesellschaft"]1
- Informationspflicht der Gesellschaft"]
Informationspflicht der Gesellschaft
— Informationspflicht der Gesellschaft Die Gesellschaft muss die ihr mitgeteilten Informationen über die Veränderungen bei den Stimmrechten veröffentlichen.
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Bewilligungsverfahren", "Art. 25"]1
- Bewilligungsverfahren", "Art. 25"]
Bewilligungsverfahren", "Art. 25"]
Art. 25 Die FINMA informiert die SNB über Bewilligungsgesuche von zentralen Gegenparteien, Zentralverwahrern, Zahlungssystemen und den DLT-Handelssystemen, die…
["3. Titel: — Marktverhalten", "6. Kapitel: — Instrumente der Marktaufsicht", "Art. 146 — Auskunftspflicht"]1
- Auskunftspflicht"]
Auskunftspflicht
— Auskunftspflicht Personen, die nach Artikel 134 einer Meldepflicht unterliegen oder nach Artikel 139 Absätze 2 und 3 Parteistellung haben können, haben der…
["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 152a — Pflichtverletzungen durch den Anbieter"]1
- Pflichtverletzungen durch den Anbieter"]
Pflichtverletzungen durch den Anbieter
— Pflichtverletzungen durch den Anbieter Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer im Prospekt oder der Voranmeldung vorsätzlich unwahre oder…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "2. Abschnitt: — Verbindungen von Zentralverwahrern", "Art. 71 — Genehmigung"]1
- Genehmigung"]
Genehmigung
— Genehmigung Die Errichtung folgender Verbindungen von Zentralverwahrern bedarf der Genehmigung der FINMA: a. interoperabler Verbindungen; b…
["3. Titel: — Marktverhalten", "6. Kapitel: — Instrumente der Marktaufsicht", "Art. 144 — Stimmrechtssuspendierung und Zukaufsverbot"]1
- Stimmrechtssuspendierung und Zukaufsverbot"]
Stimmrechtssuspendierung und Zukaufsverbot
— Stimmrechtssuspendierung und Zukaufsverbot Bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass eine Person ihren Meldepflichten nach den Artikeln 120 und 121…
["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "2. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "3. Abschnitt: — Übergangsbestimmungen", "Art. 161 — Interoperabilitätsvereinbarungen"]1
- Interoperabilitätsvereinbarungen"]
Interoperabilitätsvereinbarungen
— Interoperabilitätsvereinbarungen Interoperabilitätsvereinbarungen, welche bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehen, bedürfen keiner erneuten Genehmigung…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "3. Abschnitt: — Teilnehmer", "Art. 58 — Preisbekanntgabe"]1
- Preisbekanntgabe"]
Preisbekanntgabe
— Preisbekanntgabe Die Teilnehmer einer zentralen Gegenpartei, die indirekten Teilnehmern den Zugang zu einer zentralen Gegenpartei ermöglichen, machen die…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 18 — Diskriminierungsfreier und offener Zugang"]1
- Diskriminierungsfreier und offener Zugang"]
Diskriminierungsfreier und offener Zugang
— Diskriminierungsfreier und offener Zugang Die Finanzmarktinfrastruktur gewährt einen diskriminierungsfreien und offenen Zugang zu ihren Dienstleistungen. Sie…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 8 — Organisation"]1
- Organisation"]
Organisation
— Organisation Die Finanzmarktinfrastruktur muss eine juristische Person nach schweizerischem Recht mit Sitz und Hauptverwaltung in der Schweiz sein. Sie muss…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 34 — Zulassung von Teilnehmern"]1
- Zulassung von Teilnehmern"]
Zulassung von Teilnehmern
— Zulassung von Teilnehmern Der Handelsplatz erlässt ein Reglement über die Zulassung, die Pflichten und den Ausschluss von Teilnehmern und beachtet dabei…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 11 — Auslagerungen"]1
- Auslagerungen"]
Auslagerungen
— Auslagerungen Will die Finanzmarktinfrastruktur wesentliche Dienstleistungen wie das Risikomanagement auslagern, so bedarf dies der vorgängigen Genehmigung…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 6 — Zusätzliche Anforderungen an systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen"]1
- Zusätzliche Anforderungen an systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen"]
Zusätzliche Anforderungen an systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen
— Zusätzliche Anforderungen an systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen Systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen (Art. 22) haben zusätzlich zu…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 33 — Einstellung des Handels"]1
- Einstellung des Handels"]
Einstellung des Handels
— Einstellung des Handels Stellt eine Börse den Handel in einer Effekte, die an ihr kotiert ist, auf Initiative des Emittenten oder aufgrund ausserordentlicher…
["3. Titel: — Marktverhalten", "6. Kapitel: — Instrumente der Marktaufsicht", "Art. 145 — Aufsichtsinstrumente gemäss FINMAG"]1
- Aufsichtsinstrumente gemäss FINMAG"]
Aufsichtsinstrumente gemäss FINMAG
— Aufsichtsinstrumente gemäss FINMAG Die Aufsichtsinstrumente nach den Artikeln 29 Absatz 1, 30, 32, 34 und 35 FINMAG sind auf sämtliche Personen anwendbar…
["3. Titel: — Marktverhalten", "3. Kapitel: — Offenlegung von Beteiligungen", "Art. 123 — Kompetenzen der FINMA"]1
- Kompetenzen der FINMA"]
Kompetenzen der FINMA
— Kompetenzen der FINMA Die FINMA erlässt Bestimmungen über: a. den Umfang der Meldepflicht; b. die Behandlung von Erwerbs- und Veräusserungsrechten; c. die…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 41 — Anerkennung ausländischer Handelsplätze für Zugangsgewährung für Schweizer Teilnehmer"]1
- Anerkennung ausländischer Handelsplätze für Zugangsgewährung für Schweizer Teilnehmer"]
Anerkennung ausländischer Handelsplätze für Zugangsgewährung für Schweizer Teilnehmer
— Anerkennung ausländischer Handelsplätze für Zugangsgewährung für Schweizer Teilnehmer Handelsplätze mit Sitz im Ausland haben die Anerkennung der FINMA…
["3. Titel: — Marktverhalten", "2. Kapitel: — Positionslimiten für Warenderivate", "Art. 118 — Positionslimiten"]1
- Positionslimiten"]
Positionslimiten
für Warenderivate — Art. 118 — Positionslimiten — Positionslimiten Der Bundesrat kann für die Grösse der Nettopositionen in Warenderivaten, die eine Person…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 63 — Abwicklungsfristen"]1
- Abwicklungsfristen"]
Abwicklungsfristen
— Abwicklungsfristen Der Zentralverwahrer legt die Fristen fest, innert welcher die Teilnehmer ihre Effektengeschäfte in seinem System abzuwickeln haben. Er…
["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 128 — Prüfung des Angebots"]1
- Prüfung des Angebots"]
Prüfung des Angebots
— Prüfung des Angebots Der Anbieter muss das Angebot vor der Veröffentlichung einer von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde nach Artikel 9a Absatz 1…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "7. Kapitel: — Aufsicht und Überwachung", "Art. 83 — Zuständigkeiten"]1
- Zuständigkeiten"]
Zuständigkeiten
— Zuständigkeiten Aufsichtsbehörde ist die FINMA. Systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen unterliegen zudem der Überwachung durch die SNB. Die FINMA…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 20 — Vermeidung von Interessenkonflikten"]1
- Vermeidung von Interessenkonflikten"]
Vermeidung von Interessenkonflikten
— Vermeidung von Interessenkonflikten Die Finanzmarktinfrastruktur trifft wirksame organisatorische Massnahmen zur Feststellung, Verhinderung, Beilegung und…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 94 — Ausnahmen"]1
- Ausnahmen"]
Ausnahmen
— Ausnahmen Dieses Kapitel gilt nicht für: a. Bund, Kantone und Gemeinden; b. die SNB; c. die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich. Der Bundesrat kann…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 35 — Zulassung von Effekten durch eine Börse"]1
- Zulassung von Effekten durch eine Börse"]
Zulassung von Effekten durch eine Börse
— Zulassung von Effekten durch eine Börse Die Börse erlässt ein Reglement über die Zulassung von Effekten zum Handel, insbesondere über die Kotierung von…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "8. Kapitel: — Insolvenzrechtliche Bestimmungen", "Art. 92 — Aufschub der Beendigung von Verträgen"]1
- Aufschub der Beendigung von Verträgen"]
Aufschub der Beendigung von Verträgen
— Aufschub der Beendigung von Verträgen Schiebt die FINMA die Beendigung von Verträgen und die Ausübung von Rechten zu deren Beendigung auf, so berücksichtigt…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 65 — Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen"]1
- Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen"]
Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen
— Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen Der Zentralverwahrer ermöglicht die Abwicklung von Zahlungen im Zusammenhang mit bei ihm verwahrten oder verbuchten…
["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 125 — Geltungsbereich"]1
- Geltungsbereich"]
Geltungsbereich
— Geltungsbereich Die Bestimmungen dieses Kapitels sowie Artikel 163 gelten für öffentliche Kaufangebote für Beteiligungspapiere von Gesellschaften…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 62 — Grundsätze der Verwahrung, Verbuchung und Übertragungvon Effekten"]1
- Grundsätze der Verwahrung, Verbuchung und Übertragungvon Effekten"]
Grundsätze der Verwahrung, Verbuchung und Übertragungvon Effekten
— Grundsätze der Verwahrung, Verbuchung und Übertragungvon Effekten Der Zentralverwahrer gewährleistet eine sachgerechte und rechtskonforme Verwahrung…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Besondere Anforderungen für systemisch bedeutsameFinanzmarktinfrastrukturen", "Art. 23 — Besondere Anforderungen"]1
- Besondere Anforderungen"]
Besondere Anforderungen
für systemisch bedeutsameFinanzmarktinfrastrukturen — Art. 23 — Besondere Anforderungen — Besondere Anforderungen Systemisch bedeutsame…
["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 3 — Konzernobergesellschaften und wesentliche Gruppengesellschaften"]1
- Konzernobergesellschaften und wesentliche Gruppengesellschaften"]
Konzernobergesellschaften und wesentliche Gruppengesellschaften
— Konzernobergesellschaften und wesentliche Gruppengesellschaften Den Artikeln 88–92 unterstehen, soweit sie nicht im Rahmen der Aufsicht über das…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "7. Kapitel: — Aufsicht und Überwachung", "Art. 84 — Prüfung"]1
- Prüfung"]
Prüfung
— Prüfung Die Finanzmarktinfrastrukturen und Finanzgruppen haben eine von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde nach Artikel 9a Absatz 1 RAG…
["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 127 — Pflichten des Anbieters"]1
- Pflichten des Anbieters"]
Pflichten des Anbieters
— Pflichten des Anbieters Der Anbieter muss das Angebot mit wahren und vollständigen Informationen im Prospekt veröffentlichen. Er muss die Besitzerinnen und…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4a. Kapitel: — DLT-Handelssysteme", "Art. 73e — Weitere Anforderungen"]1
- Weitere Anforderungen"]
Weitere Anforderungen
— Weitere Anforderungen Der Bundesrat kann für DLT-Handelssysteme, die Teilnehmern nach Artikel 73c Absatz 1 Buchstabe e offenstehen, neben den Anforderungen…
["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 152 — Verletzung der Angebotspflicht"]1
- Verletzung der Angebotspflicht"]
Verletzung der Angebotspflicht
— Verletzung der Angebotspflicht Mit Busse bis zu 10 Millionen Franken wird bestraft, wer vorsätzlich einer rechtskräftig festgestellten Pflicht zur…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "2. Abschnitt: — Abrechnung über eine zentrale Gegenpartei", "Art. 103 — Gruppeninterne Geschäfte"]1
- Gruppeninterne Geschäfte"]
Gruppeninterne Geschäfte
— Gruppeninterne Geschäfte Derivatgeschäfte müssen nicht über eine zentrale Gegenpartei abgerechnet werden, wenn: a. beideGegenparteien in dieselbe…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 40 — Bewilligung ausländischer Teilnehmer"]1
- Bewilligung ausländischer Teilnehmer"]
Bewilligung ausländischer Teilnehmer
— Bewilligung ausländischer Teilnehmer Die FINMA erteilt einem ausländischen Teilnehmer, welcher an einem Schweizer Handelsplatz teilnehmen will, in der…
["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 140 — Beschwerdeverfahren vor der FINMA"]1
- Beschwerdeverfahren vor der FINMA"]
Beschwerdeverfahren vor der FINMA
— Beschwerdeverfahren vor der FINMA Verfügungen der Übernahmekommission können innert einer Frist von fünf Börsentagen bei der FINMA angefochten werden. Die…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 96 — Informationsfluss innerhalb der Gruppe"]1
- Informationsfluss innerhalb der Gruppe"]
Informationsfluss innerhalb der Gruppe
— Informationsfluss innerhalb der Gruppe Gegenparteien dürfen mit ihren Gruppengesellschaften und Zweigniederlassungen im Ausland alle Daten austauschen, die…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 10 — Nebendienstleistungen"]1
- Nebendienstleistungen"]
Nebendienstleistungen
— Nebendienstleistungen Eine juristische Person darf nur eine Finanzmarktinfrastruktur betreiben. Davon ausgenommen ist der Betrieb eines multilateralen…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "3. Abschnitt: — Meldung an ein Transaktionsregister", "Art. 105 — Zeitpunkt und Inhalt der Meldung"]1
- Zeitpunkt und Inhalt der Meldung"]
Zeitpunkt und Inhalt der Meldung
— Zeitpunkt und Inhalt der Meldung Die Meldung ist spätestens am auf den Abschluss, die Änderung oder die Beendigung des Derivatgeschäfts folgenden Arbeitstag…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 15 — Finanzgruppen"]1
- Finanzgruppen"]
Finanzgruppen
— Finanzgruppen Ist eine Finanzmarktinfrastruktur Teil einer Finanzgruppe, so kann die FINMA ihre Bewilligung vom Bestehen einer angemessenen konsolidierten…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "2. Abschnitt: — Abrechnung über eine zentrale Gegenpartei", "Art. 101 — Erfasste Derivate"]1
- Erfasste Derivate"]
Erfasste Derivate
— Erfasste Derivate Die FINMA regelt, welche Derivate über eine zentrale Gegenpartei abgerechnet werden müssen. Sie berücksichtigt dabei: a. den Grad von deren…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 67 — Liquidität"]1
- Liquidität"]
Liquidität
— Liquidität Der Zentralverwahrer muss über Liquidität verfügen, die ausreicht, um: a. seinen Zahlungsverpflichtungen auch beim Ausfall des Teilnehmers…
["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "2. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "4. Abschnitt: — Referendum und Inkrafttreten", "Art. 164"]1
- Referendum und Inkrafttreten", "Art. 164"]
Referendum und Inkrafttreten", "Art. 164"]
Art. 164 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten unter Vorbehalt von Absatz 3. Die Artikel 112–115…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4a. Kapitel: — DLT-Handelssysteme", "Art. 73f — Erleichterungen für kleine DLT-Handelssysteme"]1
- Erleichterungen für kleine DLT-Handelssysteme"]
Erleichterungen für kleine DLT-Handelssysteme
— Erleichterungen für kleine DLT-Handelssysteme Der Bundesrat kann aus Gründen der Verhältnismässigkeit und unter Berücksichtigung des Schutzzwecks dieses…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "7. Kapitel: — Aufsicht und Überwachung", "Art. 87 — Entzug der Bewilligung"]1
- Entzug der Bewilligung"]
Entzug der Bewilligung
— Entzug der Bewilligung In Ergänzung zu Artikel 37 FINMAG kann die FINMA einer Finanzmarktinfrastruktur die Bewilligung oder die Anerkennung entziehen, wenn…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "6. Kapitel: — Zahlungssysteme", "Art. 82 — Pflichten"]1
- Pflichten"]
Pflichten
— Pflichten Der Bundesrat kann spezifische Pflichten für Zahlungssysteme festlegen, namentlich hinsichtlich Eigenmittel, Risikoverteilung und Liquidität, falls…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 4 — Bewilligungspflicht"]1
- Bewilligungspflicht"]
Bewilligungspflicht
— Bewilligungspflicht Finanzmarktinfrastrukturen benötigen eine Bewilligung der FINMA. Ein Zahlungssystem benötigt nur dann eine Bewilligung der FINMA, wenn…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 69 — Segregierung"]1
- Segregierung"]
Segregierung
— Segregierung Der Zentralverwahrer muss: a. seine eigenen Vermögenswerte von den Effekten seiner Teilnehmer trennen; und b. die Effekten eines Teilnehmers von…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "3. Abschnitt: — Segregierung durch den Teilnehmer", "Art. 73"]1
- Segregierung durch den Teilnehmer", "Art. 73"]
Segregierung durch den Teilnehmer", "Art. 73"]
Art. 73 Ein Teilnehmer eines Zentralverwahrers trennt beim Zentralverwahrer und in eigenen Konten geführte eigene Vermögenswerte, Forderungen und…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 52 — Liquidität"]1
- Liquidität"]
Liquidität
— Liquidität Die zentrale Gegenpartei muss über Liquidität verfügen, die ausreicht, um: a. ihren Zahlungsverpflichtungen auch beim Ausfall des Teilnehmers…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "2. Abschnitt: — Abrechnung über eine zentrale Gegenpartei", "Art. 99 — Kleine Finanzielle Gegenparteien"]1
- Kleine Finanzielle Gegenparteien"]
Kleine Finanzielle Gegenparteien
— Kleine Finanzielle Gegenparteien Eine Finanzielle Gegenpartei gilt als klein, wenn ihre über 30 Arbeitstage berechnete gleitende Durchschnittsbruttoposition…
["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "2. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "3. Abschnitt: — Übergangsbestimmungen", "Art. 160 — Ausländische Teilnehmer an einem Handelsplatz"]1
- Ausländische Teilnehmer an einem Handelsplatz"]
Ausländische Teilnehmer an einem Handelsplatz
— Ausländische Teilnehmer an einem Handelsplatz Ausländische Teilnehmer an einem Handelsplatz, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes über eine Bewilligung der…
["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 131 — Zusätzliche Bestimmungen"]1
- Zusätzliche Bestimmungen"]
Zusätzliche Bestimmungen
— Zusätzliche Bestimmungen Die Übernahmekommission erlässt zusätzliche Bestimmungen über: a. die Voranmeldung eines Angebots vor seiner Veröffentlichung; b…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "2. Abschnitt: — Organisierte Handelssysteme", "Art. 42 — Begriff"]1
- Begriff"]
Begriff
— Begriff Als organisiertes Handelssystem gilt eine Einrichtung zum: a. multilateralen Handel von Effekten oder anderen Finanzinstrumenten, die den Austausch…
["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 130 — Veröffentlichung des Ergebnisses des Angebots und Fristverlängerung"]1
- Veröffentlichung des Ergebnisses des Angebots und Fristverlängerung"]
Veröffentlichung des Ergebnisses des Angebots und Fristverlängerung
— Veröffentlichung des Ergebnisses des Angebots und Fristverlängerung Der Anbieter muss das Ergebnis des öffentlichen Kaufangebots nach Ablauf der…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 95 — Erfüllung von Pflichten unter ausländischem Recht"]1
- Erfüllung von Pflichten unter ausländischem Recht"]
Erfüllung von Pflichten unter ausländischem Recht
— Erfüllung von Pflichten unter ausländischem Recht Die Pflichten dieses Kapitels gelten auch dann als erfüllt, wenn: a. sie unter ausländischem Recht erfüllt…
["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 155 — Kursmanipulation"]1
- Kursmanipulation"]
Kursmanipulation
— Kursmanipulation Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer in der Absicht, den Kurs von Effekten, die an einem Handelsplatz…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "4. Abschnitt: — Risikominderung", "Art. 110 — Austausch von Sicherheiten"]1
- Austausch von Sicherheiten"]
Austausch von Sicherheiten
— Austausch von Sicherheiten Gegenparteien mit Ausnahme der kleinen Nichtfinanziellen Gegenparteien haben angemessene Sicherheiten auszutauschen. Sie müssen in…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 36 — Zulassung von Effekten durch ein multilaterales Handelssystem"]1
- Zulassung von Effekten durch ein multilaterales Handelssystem"]
Zulassung von Effekten durch ein multilaterales Handelssystem
— Zulassung von Effekten durch ein multilaterales Handelssystem Das multilaterale Handelssystem erlässt ein Reglement über die Zulassung von Effekten zum…
["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 147 — Verletzung des Berufsgeheimnisses"]1
- Verletzung des Berufsgeheimnisses"]
Verletzung des Berufsgeheimnisses
— Verletzung des Berufsgeheimnisses Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich: a. ein Geheimnis offenbart, das ihm…
["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 134 — Meldepflicht"]1
- Meldepflicht"]
Meldepflicht
— Meldepflicht Der Anbieter oder wer direkt, indirekt oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten über eine Beteiligung von mindestens 3 Prozent der Stimmrechte…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Besondere Anforderungen für systemisch bedeutsameFinanzmarktinfrastrukturen", "Art. 22 — Systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen undGeschäftsprozesse"]1
- Systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen undGeschäftsprozesse"]
Systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen undGeschäftsprozesse
— Systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen undGeschäftsprozesse Zentrale Gegenparteien, Zentralverwahrer, Zahlungssysteme und die DLT-Handelssysteme…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 5 — Bewilligungsvoraussetzungen"]1
- Bewilligungsvoraussetzungen"]
Bewilligungsvoraussetzungen
und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen — Art. 5 — Bewilligungsvoraussetzungen — Bewilligungsvoraussetzungen Anspruch auf die Bewilligung hat, wer…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "5. Abschnitt: — Handel über Handelsplätze und organisierte Handelssysteme", "Art. 113 — Erfasste Derivate"]1
- Erfasste Derivate"]
Erfasste Derivate
— Erfasste Derivate Die FINMA regelt, welche Derivate über einen Handelsplatz oder ein Handelssystem nach Artikel 112 Absatz 1 gehandelt werden müssen. Sie…
["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "2. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "3. Abschnitt: — Übergangsbestimmungen", "Art. 163a — Übergangsbestimmung zur Änderung vom 17. März 2023"]1
- Übergangsbestimmung zur Änderung vom 17. März 2023"]
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 17. März 2023
— Übergangsbestimmung zur Änderung vom 17. März 2023 Ausländische Handelsplätze, die bei Inkrafttreten der Änderung vom 17. März 2023 über eine Anerkennung der…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 9 — Gewähr"]1
- Gewähr"]
Gewähr
— Gewähr Die Finanzmarktinfrastruktur und die mit der Verwaltung und Geschäftsführung der Finanzmarktinfrastruktur betrauten Personen müssen Gewähr für eine…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "5. Kapitel: — Transaktionsregister", "2. Abschnitt: — Anerkennung ausländischer Transaktionsregister", "Art. 80"]1
- Anerkennung ausländischer Transaktionsregister", "Art. 80"]
Anerkennung ausländischer Transaktionsregister", "Art. 80"]
Art. 80 Ein Transaktionsregister mit Sitz im Ausland muss die Anerkennung der FINMA einholen, bevor es Meldungen nach Artikel 104 entgegennimmt. Die FINMA…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "3. Abschnitt: — Teilnehmer", "Art. 59 — Segregierung"]1
- Segregierung"]
Segregierung
— Segregierung Ein Teilnehmer einer zentralen Gegenpartei trennt bei der zentralen Gegenpartei und in eigenen Konten geführte eigene Vermögenswerte…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 54 — Segregierung"]1
- Segregierung"]
Segregierung
— Segregierung Die zentrale Gegenpartei muss: a. ihre eigenen Vermögenswerte, Forderungen und Verpflichtungen von den Sicherheiten, Forderungen und…
["3. Titel: — Marktverhalten", "2. Kapitel: — Positionslimiten für Warenderivate", "Art. 119 — Überwachung"]1
- Überwachung"]
Überwachung
— Überwachung Der Handelsplatz überwacht zur Durchsetzung von Positionslimiten die offenen Positionen. Er kann von jedem Teilnehmer verlangen, dass: a. dieser…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "4. Abschnitt: — Risikominderung", "Art. 108 — Minderung des operationellen Risikos und des Gegenparteirisikos"]1
- Minderung des operationellen Risikos und des Gegenparteirisikos"]
Minderung des operationellen Risikos und des Gegenparteirisikos
— Minderung des operationellen Risikos und des Gegenparteirisikos Gegenparteien erfassen, beobachten und mindern operationelle Risiken und Gegenparteirisiken…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 39 — Meldepflicht der Teilnehmer"]1
- Meldepflicht der Teilnehmer"]
Meldepflicht der Teilnehmer
— Meldepflicht der Teilnehmer Die an einem Handelsplatz zugelassenen Teilnehmer haben die für die Transparenz des Effektenhandels erforderlichen Meldungen zu…
["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 136 — Ausnahmen von der Angebotspflicht"]1
- Ausnahmen von der Angebotspflicht"]
Ausnahmen von der Angebotspflicht
— Ausnahmen von der Angebotspflicht Die Übernahmekommission kann in berechtigten Fällen Ausnahmen von der Angebotspflicht gewähren, namentlich wenn: a. die…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "5. Abschnitt: — Handel über Handelsplätze und organisierte Handelssysteme", "Art. 114 — Grenzüberschreitende Geschäfte"]1
- Grenzüberschreitende Geschäfte"]
Grenzüberschreitende Geschäfte
— Grenzüberschreitende Geschäfte Die Pflicht, Derivatgeschäfte nach Artikel 112 zu handeln, besteht auch dann, wenn die ausländische Gegenpartei der…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4a. Kapitel: — DLT-Handelssysteme", "Art. 73a — Begriffe"]1
- Begriffe"]
Begriffe
— Begriffe Als DLT-Handelssystem gilt eine gewerbsmässig betriebene Einrichtung zum multilateralen Handel von DLT-Effekten, die den gleichzeitigen Austausch…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "8. Kapitel: — Insolvenzrechtliche Bestimmungen", "Art. 90 — Vorrang von Vereinbarungen bei Insolvenz eines Teilnehmers"]1
- Vorrang von Vereinbarungen bei Insolvenz eines Teilnehmers"]
Vorrang von Vereinbarungen bei Insolvenz eines Teilnehmers
— Vorrang von Vereinbarungen bei Insolvenz eines Teilnehmers Von Insolvenzmassnahmen, die gegen einen Teilnehmer einer zentralen Gegenpartei angeordnet werden…
["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 138 — Aufgaben der Übernahmekommission"]1
- Aufgaben der Übernahmekommission"]
Aufgaben der Übernahmekommission
— Aufgaben der Übernahmekommission Die Übernahmekommission trifft die zum Vollzug der Bestimmungen dieses Kapitels und seiner Ausführungsbestimmungen…
["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "2. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "3. Abschnitt: — Übergangsbestimmungen", "Art. 163 — Pflicht zur Unterbreitung eines Angebots"]1
- Pflicht zur Unterbreitung eines Angebots"]
Pflicht zur Unterbreitung eines Angebots
— Pflicht zur Unterbreitung eines Angebots Wer am 1. Februar 1997 direkt, indirekt oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten über Beteiligungspapiere verfügte…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 27 — Selbstregulierung"]1
- Selbstregulierung"]
Selbstregulierung
— Selbstregulierung Der Handelsplatz gewährleistet unter Aufsicht der FINMA eine eigene, seiner Tätigkeit angemessene Regulierungs- und…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4a. Kapitel: — DLT-Handelssysteme", "Art. 73b — Geltung bestimmter für Handelsplätze aufgestellter Anforderungen"]1
- Geltung bestimmter für Handelsplätze aufgestellter Anforderungen"]
Geltung bestimmter für Handelsplätze aufgestellter Anforderungen
— Geltung bestimmter für Handelsplätze aufgestellter Anforderungen Für DLT-Handelssysteme gelten die Anforderungen an Handelsplätze betreffend: a. die…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "5. Abschnitt: — Handel über Handelsplätze und organisierte Handelssysteme", "Art. 112 — Pflicht"]1
- Pflicht"]
Pflicht
— Pflicht Gegenparteien haben alle Derivate nach Artikel 113 zu handeln über einen von der FINMA: a. bewilligten oder anerkannten Handelsplatz; oder b…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 55 — Übertragbarkeit"]1
- Übertragbarkeit"]
Übertragbarkeit
— Übertragbarkeit Die zentrale Gegenpartei stellt sicher, dass bei Ausfall eines Teilnehmers Sicherheiten, Forderungen und Verpflichtungen, die der Teilnehmer…
["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 137 — Kraftloserklärung der restlichen Beteiligungspapiere"]1
- Kraftloserklärung der restlichen Beteiligungspapiere"]
Kraftloserklärung der restlichen Beteiligungspapiere
— Kraftloserklärung der restlichen Beteiligungspapiere Verfügt der Anbieter nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98 Prozent der Stimmrechte der…
["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 14 — Informationstechnische Systeme"]1
- Informationstechnische Systeme"]
Informationstechnische Systeme
— Informationstechnische Systeme Eine Finanzmarktinfrastruktur betreibt informationstechnische Systeme, welche: a. die Erfüllung der Pflichten aus diesem…
["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "4. Abschnitt: — Risikominderung", "Art. 107 — Pflichten"]1
- Pflichten"]
Pflichten
— Pflichten Für OTC-Derivatgeschäfte, die nicht über eine durch die FINMA bewilligte oder anerkannte zentrale Gegenpartei abgerechnet werden müssen, sind die…
["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 154 — Ausnützen von Insiderinformationen"]1
- Ausnützen von Insiderinformationen"]
Ausnützen von Insiderinformationen
— Ausnützen von Insiderinformationen Handel zugelassen sind, zu erwerben, zu veräussern oder daraus abgeleitete Derivate einzusetzen.
["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 2 — Begriffe"]1
- Begriffe"]
Begriffe
— Begriffe 4. die Abstimmung und Bestätigung der abzuwickelnden Zahlungen und Effektenüberträge; h. Abwicklung (Settlement): Erfüllung der bei…
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