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Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG)

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["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "4. Abschnitt: — Risikominderung", "Art. 111 — Gruppeninterne Geschäfte"]1
  1. Gruppeninterne Geschäfte"]

    Gruppeninterne Geschäfte

    — Gruppeninterne Geschäfte Es müssen keine Sicherheiten ausgetauscht werden, wenn: a. beideGegenparteien in dieselbe Vollkonsolidierung einbezogen sind; b…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "4. Abschnitt: — Risikominderung", "Art. 109 — Bewertung ausstehender Geschäfte"]1
  1. Bewertung ausstehender Geschäfte"]

    Bewertung ausstehender Geschäfte

    — Bewertung ausstehender Geschäfte Gegenparteien haben Derivate auf der Basis der aktuellen Kurse täglich zu bewerten. Diese Pflicht gilt nicht bei Geschäften…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "2. Abschnitt: — Abrechnung über eine zentrale Gegenpartei", "Art. 97 — Abrechnungspflicht"]1
  1. Abrechnungspflicht"]

    Abrechnungspflicht

    — Abrechnungspflicht Gegenparteien haben Geschäfte mit Derivaten nach Artikel 101, die sie nicht über einen Handelsplatz handeln (OTC-Derivatgeschäfte), über…

["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 156 — Zuständigkeit"]1
  1. Zuständigkeit"]

    Zuständigkeit

    — Zuständigkeit Verfolgung und Beurteilung der Handlungen nach den Artikeln 154 und 155 unterstehen der Bundesgerichtsbarkeit. Eine Übertragung der…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1a. Abschnitt: — Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz", "Art. 41a — Anerkennungspflicht"]1
  1. Anerkennungspflicht"]

    Anerkennungspflicht

    — Anerkennungspflicht Handelsplätze mit Sitz im Ausland bedürfen vorgängig einer Anerkennung der FINMA, wenn: a. an ihnen Beteiligungspapiere von…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 21 — Veröffentlichung wesentlicher Informationen"]1
  1. Veröffentlichung wesentlicher Informationen"]

    Veröffentlichung wesentlicher Informationen

    — Veröffentlichung wesentlicher Informationen Die Finanzmarktinfrastruktur veröffentlicht regelmässig alle für die Teilnehmer, die Emittenten und die…

["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 151 — Verletzung von Meldepflichten"]1
  1. Verletzung von Meldepflichten"]

    Verletzung von Meldepflichten

    — Verletzung von Meldepflichten Mit Busse bis zu 10 Millionen Franken wird bestraft, wer vorsätzlich: a. die Meldepflicht nach Artikel 120 oder 121 verletzt…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1a. Abschnitt: — Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz", "Art. 41c — Veröffentlichung von Listen"]1
  1. Veröffentlichung von Listen"]

    Veröffentlichung von Listen

    — Veröffentlichung von Listen Die FINMA publiziert eine Liste der anerkannten ausländischen Handelsplätze. Der Bundesrat publiziert eine Liste der…

["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 126 — Übernahmekommission"]1
  1. Übernahmekommission"]

    Übernahmekommission

    — Übernahmekommission Die FINMA bestellt nach Anhörung der Börsen eine Kommission für öffentliche Kaufangebote (Übernahmekommission). Diese Kommission setzt…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 17 — Auslandgeschäft"]1
  1. Auslandgeschäft"]

    Auslandgeschäft

    — Auslandgeschäft Eine Finanzmarktinfrastruktur erstattet der FINMA Meldung, bevor sie: a. im Ausland eine Tochtergesellschaft, eine Zweigniederlassung oder…

["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "2. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "3. Abschnitt: — Übergangsbestimmungen", "Art. 159 — Finanzmarktinfrastrukturen"]1
  1. Finanzmarktinfrastrukturen"]

    Finanzmarktinfrastrukturen

    — Finanzmarktinfrastrukturen Finanzmarktinfrastrukturen, welche bei Inkrafttreten dieses Gesetzes über eine Bewilligung oder Anerkennung verfügen, müssen…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 64 — Sicherheiten"]1
  1. Sicherheiten"]

    Sicherheiten

    — Sicherheiten Der Zentralverwahrer deckt Risiken, die bei einer Kreditgewährung entstehen, durch geeignete Massnahmen. Er akzeptiert ausschliesslich…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 49 — Sicherheiten"]1
  1. Sicherheiten"]

    Sicherheiten

    — Sicherheiten Die zentrale Gegenpartei verlangt von ihren Teilnehmern angemessene Sicherheiten, insbesondere in Form von Ersteinschusszahlungen (Initial…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "2. Abschnitt: — Abrechnung über eine zentrale Gegenpartei", "Art. 98 — Kleine Nichtfinanzielle Gegenparteien"]1
  1. Kleine Nichtfinanzielle Gegenparteien"]

    Kleine Nichtfinanzielle Gegenparteien

    — Kleine Nichtfinanzielle Gegenparteien Eine Nichtfinanzielle Gegenpartei gilt als klein, wenn alle ihre über 30 Arbeitstage berechneten gleitenden…

["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "2. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "2. Abschnitt: — Änderung anderer Erlasse", "Art. 158"]1
  1. Änderung anderer Erlasse", "Art. 158"]

    Änderung anderer Erlasse", "Art. 158"]

    Art. 158 Die Änderung anderer Erlasse wird im Anhang geregelt.

["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 141 — Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht"]1
  1. Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht"]

    Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

    — Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Gegen Entscheide der FINMA in Übernahmesachen kann nach Massgabe des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 30 — Sicherstellung eines geordneten Handels"]1
  1. Sicherstellung eines geordneten Handels"]

    Sicherstellung eines geordneten Handels

    — Sicherstellung eines geordneten Handels Der Handelsplatz, der eine technische Plattform betreibt, muss über ein Handelssystem verfügen, das auch bei hoher…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "2. Abschnitt: — Interoperabilitätsvereinbarungen", "Art. 56 — Diskriminierungsfreier Zugang"]1
  1. Diskriminierungsfreier Zugang"]

    Diskriminierungsfreier Zugang

    — Diskriminierungsfreier Zugang Zentrale Gegenparteien können Vereinbarungen über die interoperable Abrechnung von Finanztransaktionen…

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 1 — Gegenstand und Zweck"]1
  1. Gegenstand und Zweck"]

    Gegenstand und Zweck

    — Gegenstand und Zweck Dieses Gesetz regelt die Organisation und den Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen sowie die Verhaltenspflichten der…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "2. Abschnitt: — Verbindungen von Zentralverwahrern", "Art. 70 — Begriff"]1
  1. Begriff"]

    Begriff

    — Begriff Als Verbindungen von Zentralverwahrern gelten Vereinbarungen: a. zwischen Zentralverwahrern über die gegenseitige Ausführung von Zahlungs- und…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "7. Kapitel: — Aufsicht und Überwachung", "Art. 86 — Freiwillige Rückgabe der Bewilligung"]1
  1. Freiwillige Rückgabe der Bewilligung"]

    Freiwillige Rückgabe der Bewilligung

    — Freiwillige Rückgabe der Bewilligung Die Finanzmarktinfrastruktur, die eine Bewilligung zurückgeben will, hat der FINMA einen Auflösungsplan zur Genehmigung…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 31 — Überwachung des Handels"]1
  1. Überwachung des Handels"]

    Überwachung des Handels

    — Überwachung des Handels Der Handelsplatz überwacht die Kursbildung und die am Handelsplatz getätigten Abschlüsse so, dass das Ausnützen von…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 50 — Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen"]1
  1. Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen"]

    Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen

    — Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen Die zentrale Gegenpartei und ihre Teilnehmer erfüllen ihre gegenseitigen Zahlungsverpflichtungen durch die Übertragung…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "6. Abschnitt: — Prüfung", "Art. 116 — Zuständigkeiten"]1
  1. Zuständigkeiten"]

    Zuständigkeiten

    — Zuständigkeiten Die Revisionsstellen nach den Artikeln 727 und 727a OR prüfen im Rahmen ihrer Revision, ob die Gegenparteien die Bestimmungen dieses Kapitels…

["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 132 — Pflichten der Zielgesellschaften"]1
  1. Pflichten der Zielgesellschaften"]

    Pflichten der Zielgesellschaften

    — Pflichten der Zielgesellschaften Der Verwaltungsrat der Zielgesellschaft (Art. 125 Abs. 1) legt den Inhaberinnen und Inhabern von Beteiligungspapieren einen…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "5. Kapitel: — Transaktionsregister", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 74 — Begriff"]1
  1. Begriff"]

    Begriff

    — Begriff Als Transaktionsregister gilt eine Einrichtung, die Daten zu Transaktionen mit Derivaten, welche ihr nach Artikel 104 gemeldet werden, zentral…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "7. Kapitel: — Aufsicht und Überwachung", "Art. 85 — Stimmrechtssuspendierung"]1
  1. Stimmrechtssuspendierung"]

    Stimmrechtssuspendierung

    — Stimmrechtssuspendierung Zur Durchsetzung von Artikel 9 Absätze 3 und 5 kann die FINMA das Stimmrecht suspendieren, das an Aktien oder Anteile gebunden ist…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "8. Kapitel: — Insolvenzrechtliche Bestimmungen", "Art. 88 — Insolvenzmassnahmen"]1
  1. Insolvenzmassnahmen"]

    Insolvenzmassnahmen

    — Insolvenzmassnahmen Für Finanzmarktinfrastrukturen gelten die Artikel 25–37 und 37d–37gquinquies mit Ausnahme von Artikel 37g Absatz 4bis des Bankengesetzes…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "8. Kapitel: — Insolvenzrechtliche Bestimmungen", "Art. 89 — Systemschutz"]1
  1. Systemschutz"]

    Systemschutz

    — Systemschutz Die FINMA informiert die zentralen Gegenparteien, die Zentralverwahrer, die Zahlungssysteme und die DLT-Handelssysteme, die vergleichbare…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 19 — Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten"]1
  1. Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten"]

    Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten

    — Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten Die Finanzmarktinfrastruktur zeichnet die erbrachten Dienstleistungen, die angewendeten Verfahren und Prozesse…

["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 135 — Pflicht zur Unterbreitung des Angebots"]1
  1. Pflicht zur Unterbreitung des Angebots"]

    Pflicht zur Unterbreitung des Angebots

    — Pflicht zur Unterbreitung des Angebots Wer direkt, indirekt oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten Beteiligungspapiere erwirbt und damit zusammen mit den…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 13 — Geschäftskontinuität"]1
  1. Geschäftskontinuität"]

    Geschäftskontinuität

    — Geschäftskontinuität Eine Finanzmarktinfrastruktur muss über eine angemessene Strategie verfügen, um den Geschäftsbetrieb bei Eintreten von…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 48 — Begriff"]1
  1. Begriff"]

    Begriff

    — Begriff Als zentrale Gegenpartei gilt eine Einrichtung, die gestützt auf einheitliche Regeln und Verfahren zwischen Gegenparteien eines Effektengeschäfts…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "2. Abschnitt: — Abrechnung über eine zentrale Gegenpartei", "Art. 102 — Grenzüberschreitende Geschäfte"]1
  1. Grenzüberschreitende Geschäfte"]

    Grenzüberschreitende Geschäfte

    — Grenzüberschreitende Geschäfte Die Pflicht, über eine zentrale Gegenpartei abzurechnen, besteht auch dann, wenn die ausländische Gegenpartei der…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "5. Kapitel: — Transaktionsregister", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 75 — Datenaufbewahrung"]1
  1. Datenaufbewahrung"]

    Datenaufbewahrung

    — Datenaufbewahrung Das Transaktionsregister zeichnet die gemeldeten Daten auf und bewahrt sie während mindestens zehn Jahren nach der Fälligkeit des Kontrakts…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 26 — Begriffe"]1
  1. Begriffe"]

    Begriffe

    — Begriffe In diesem Gesetz gelten als: a. Handelsplatz: eine Börse oder ein multilaterales Handelssystem; b. Börse: eine Einrichtung zum multilateralen Handel…

["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 139 — Verfahren vor der Übernahmekommission"]1
  1. Verfahren vor der Übernahmekommission"]

    Verfahren vor der Übernahmekommission

    — Verfahren vor der Übernahmekommission Für das Verfahren der Übernahmekommission gelten unter Vorbehalt der nachfolgenden Ausnahmen die Bestimmungen des…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 61 — Begriffe"]1
  1. Begriffe"]

    Begriffe

    — Begriffe Als Zentralverwahrer gilt der Betreiber einer zentralen Verwahrungsstelle oder eines Effektenabwicklungssystems. Als zentrale Verwahrungsstelle gilt…

["3. Titel: — Marktverhalten", "3. Kapitel: — Offenlegung von Beteiligungen", "Art. 121 — Meldepflicht für organisierte Gruppen"]1
  1. Meldepflicht für organisierte Gruppen"]

    Meldepflicht für organisierte Gruppen

    — Meldepflicht für organisierte Gruppen Eine vertraglich oder auf andere Weise organisierte Gruppe muss die Meldepflicht nach Artikel 120 als Gruppe erfüllen…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "5. Abschnitt: — Handel über Handelsplätze und organisierte Handelssysteme", "Art. 115 — Gruppeninterne Geschäfte"]1
  1. Gruppeninterne Geschäfte"]

    Gruppeninterne Geschäfte

    — Gruppeninterne Geschäfte Die Pflicht, nach Artikel 112 zu handeln, gilt nicht, wenn: a. beideGegenparteien in dieselbe Vollkonsolidierung einbezogen sind; b…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 53 — Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers"]1
  1. Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers"]

    Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers

    — Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers Die zentrale Gegenpartei sieht Massnahmen zur Begrenzung der Kredit- und Liquiditätsrisiken vor, welche beim Ausfall…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "2. Abschnitt: — Organisierte Handelssysteme", "Art. 44 — Organisation und Vermeidung von Interessenkonflikten"]1
  1. Organisation und Vermeidung von Interessenkonflikten"]

    Organisation und Vermeidung von Interessenkonflikten

    — Organisation und Vermeidung von Interessenkonflikten Wer ein organisiertes Handelssystem betreibt, muss: a. dieses von den übrigen Geschäftstätigkeiten…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 32 — Zusammenarbeit zwischen Handelsüberwachungsstellen"]1
  1. Zusammenarbeit zwischen Handelsüberwachungsstellen"]

    Zusammenarbeit zwischen Handelsüberwachungsstellen

    — Zusammenarbeit zwischen Handelsüberwachungsstellen Inländische Handelsüberwachungsstellen unterschiedlicher Handelsplätze regeln vertraglich den kostenlosen…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 68 — Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers"]1
  1. Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers"]

    Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers

    — Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers Der Zentralverwahrer sieht Massnahmen zur Begrenzung der Kredit- und Liquiditätsrisiken vor, die beim Ausfall eines…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 51 — Eigenmittel und Risikoverteilung"]1
  1. Eigenmittel und Risikoverteilung"]

    Eigenmittel und Risikoverteilung

    — Eigenmittel und Risikoverteilung Die zentrale Gegenpartei muss einzeln und auf konsolidierter Basis über angemessene Eigenmittel verfügen und ihre Risiken…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "3. Abschnitt: — Meldung an ein Transaktionsregister", "Art. 106 — Aufbewahrung der Belege"]1
  1. Aufbewahrung der Belege"]

    Aufbewahrung der Belege

    — Aufbewahrung der Belege Gegenparteien müssen die Belege über ihre Derivatgeschäfte nach den Vorschriften von Artikel 958f OR aufbewahren.

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 66 — Eigenmittel und Risikoverteilung"]1
  1. Eigenmittel und Risikoverteilung"]

    Eigenmittel und Risikoverteilung

    — Eigenmittel und Risikoverteilung Der Zentralverwahrer muss einzeln und auf konsolidierter Basis über angemessene Eigenmittel verfügen und seine Risiken…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "2. Abschnitt: — Organisierte Handelssysteme", "Art. 43 — Bewilligungs- oder Anerkennungspflicht"]1
  1. Bewilligungs- oder Anerkennungspflicht"]

    Bewilligungs- oder Anerkennungspflicht

    — Bewilligungs- oder Anerkennungspflicht Wer ein organisiertes Handelssystem betreibt, bedarf einer Bewilligung als Bank, Wertpapierhaus oder DLT-Handelssystem…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "2. Abschnitt: — Organisierte Handelssysteme", "Art. 45 — Sicherstellung eines geordneten Handels"]1
  1. Sicherstellung eines geordneten Handels"]

    Sicherstellung eines geordneten Handels

    — Sicherstellung eines geordneten Handels Wer ein organisiertes Handelssystem betreibt, muss sicherstellen, dass dieses auch bei hoher Handelstätigkeit einen…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "2. Abschnitt: — Interoperabilitätsvereinbarungen", "Art. 57 — Genehmigung"]1
  1. Genehmigung"]

    Genehmigung

    — Genehmigung Der Abschluss einer Interoperabilitätsvereinbarung unterliegt der Genehmigung durch die FINMA. Die Interoperabilitätsvereinbarung wird genehmigt…

["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 133 — Konkurrierende Angebote"]1
  1. Konkurrierende Angebote"]

    Konkurrierende Angebote

    — Konkurrierende Angebote Bei konkurrierenden Angeboten müssen die Inhaberinnen und Inhaber von Beteiligungspapieren der Zielgesellschaft das Angebot frei…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "5. Kapitel: — Transaktionsregister", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 77 — Datenzugang für inländische Behörden"]1
  1. Datenzugang für inländische Behörden"]

    Datenzugang für inländische Behörden

    — Datenzugang für inländische Behörden Das Transaktionsregister gewährt folgenden Behörden kostenlos Zugang zu den Daten, die sie für die Erfüllung ihrer…

["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 149 — Verletzung von Aufzeichnungs- und Meldepflichten"]1
  1. Verletzung von Aufzeichnungs- und Meldepflichten"]

    Verletzung von Aufzeichnungs- und Meldepflichten

    — Verletzung von Aufzeichnungs- und Meldepflichten Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich: a. die Aufzeichnungspflicht nach Artikel 38…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "5. Kapitel: — Transaktionsregister", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 78 — Datenzugang für ausländische Behörden"]1
  1. Datenzugang für ausländische Behörden"]

    Datenzugang für ausländische Behörden

    — Datenzugang für ausländische Behörden Das Transaktionsregister gewährt einer ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörde kostenlos Zugang zu den Daten, die…

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 2 — Begriffe"]1
  1. Begriffe"]

    Begriffe

    — Begriffe In diesem Gesetz gelten als: a. Finanzmarktinfrastruktur: 1. eine Börse (Art. 26 Bst. b), 2. ein multilaterales Handelssystem (Art. 26 Bst. c), 3…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "6. Abschnitt: — Prüfung", "Art. 117 — Berichterstattung und Anzeige"]1
  1. Berichterstattung und Anzeige"]

    Berichterstattung und Anzeige

    — Berichterstattung und Anzeige Die Prüfgesellschaften erstatten der FINMA Bericht. Für die Revisionsstellen gelten bei Verstössen gegen Pflichten dieses…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "4. Abschnitt: — Anerkennung ausländischer zentraler Gegenparteien", "Art. 60"]1
  1. Anerkennung ausländischer zentraler Gegenparteien", "Art. 60"]

    Anerkennung ausländischer zentraler Gegenparteien", "Art. 60"]

    Art. 60 Eine zentrale Gegenpartei mit Sitz im Ausland muss die Anerkennung der FINMA einholen, bevor sie: a. beaufsichtigten Schweizer Teilnehmern direkten…

["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 153 — Pflichtverletzungen durch die Zielgesellschaft"]1
  1. Pflichtverletzungen durch die Zielgesellschaft"]

    Pflichtverletzungen durch die Zielgesellschaft

    — Pflichtverletzungen durch die Zielgesellschaft Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich: a. den Inhaberinnen und Inhabern von…

["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 148 — Verletzung der Bestimmungen über den Schutz vor Verwechslung und Täuschung und der Meldepflichten"]1
  1. Verletzung der Bestimmungen über den Schutz vor Verwechslung und Täuschung und der Meldepflichten"]

    Verletzung der Bestimmungen über den Schutz vor Verwechslung und Täuschung und der Meldepflichten

    — Verletzung der Bestimmungen über den Schutz vor Verwechslung und Täuschung und der Meldepflichten Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "5. Kapitel: — Transaktionsregister", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 79 — Datenübermittlung an Private"]1
  1. Datenübermittlung an Private"]

    Datenübermittlung an Private

    — Datenübermittlung an Private Das Transaktionsregister darf Privaten Daten in aggregierter und anonymisierter Form übermitteln. Die Übermittlung von Daten an…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 12 — Mindestkapital"]1
  1. Mindestkapital"]

    Mindestkapital

    — Mindestkapital Das Mindestkapital der Finanzmarktinfrastruktur muss voll einbezahlt sein. Der Bundesrat legt die Höhe des Mindestkapitals fest.

["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 129 — Rücktrittsrecht der Verkäuferin oder des Verkäufers"]1
  1. Rücktrittsrecht der Verkäuferin oder des Verkäufers"]

    Rücktrittsrecht der Verkäuferin oder des Verkäufers

    — Rücktrittsrecht der Verkäuferin oder des Verkäufers Die Verkäuferin oder der Verkäufer kann von Verträgen zurücktreten oder bereits abgewickelte Verkäufe…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "3. Abschnitt: — Strombörsen", "Art. 47"]1
  1. Strombörsen", "Art. 47"]

    Strombörsen", "Art. 47"]

    Art. 47 Der Bundesrat kann für Börsen, die dem Handel mit Stromderivaten dienen, und den Handel an diesen Börsen Vorschriften erlassen, die von diesem Gesetz…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4a. Kapitel: — DLT-Handelssysteme", "Art. 73c — Zulassung von Teilnehmern und deren Pflichten"]1
  1. Zulassung von Teilnehmern und deren Pflichten"]

    Zulassung von Teilnehmern und deren Pflichten

    — Zulassung von Teilnehmern und deren Pflichten Als Teilnehmer eines DLT-Handelssystems können zugelassen werden: a. Wertpapierhäuser nach Artikel 41 FINIG; b…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 38 — Aufzeichnungspflicht der Teilnehmer"]1
  1. Aufzeichnungspflicht der Teilnehmer"]

    Aufzeichnungspflicht der Teilnehmer

    — Aufzeichnungspflicht der Teilnehmer Die an einem Handelsplatz zugelassenen Teilnehmer zeichnen die Aufträge und die von ihnen getätigten Geschäfte mit allen…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "5. Kapitel: — Transaktionsregister", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 76 — Datenveröffentlichung"]1
  1. Datenveröffentlichung"]

    Datenveröffentlichung

    — Datenveröffentlichung Das Transaktionsregister veröffentlicht gestützt auf die gemeldeten Daten regelmässig in aggregierter und anonymisierter Form die…

["3. Titel: — Marktverhalten", "3. Kapitel: — Offenlegung von Beteiligungen", "Art. 120 — Meldepflicht"]1
  1. Meldepflicht"]

    Meldepflicht

    — Meldepflicht Wer direkt, indirekt oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten Aktien oder Erwerbs- oder Veräusserungsrechte bezüglich Aktien einer Gesellschaft…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "2. Abschnitt: — Organisierte Handelssysteme", "Art. 46 — Handelstransparenz"]1
  1. Handelstransparenz"]

    Handelstransparenz

    — Handelstransparenz Wer ein organisiertes Handelssystem betreibt, veröffentlicht Informationen zu den am Handelssystem getätigten Abschlüssen, namentlich den…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "8. Kapitel: — Insolvenzrechtliche Bestimmungen", "Art. 91 — Vorrang von Vereinbarungen bei Insolvenz eines indirekten Teilnehmers"]1
  1. Vorrang von Vereinbarungen bei Insolvenz eines indirekten Teilnehmers"]

    Vorrang von Vereinbarungen bei Insolvenz eines indirekten Teilnehmers

    — Vorrang von Vereinbarungen bei Insolvenz eines indirekten Teilnehmers Von Insolvenzmassnahmen, die gegen einen indirekten Teilnehmer einer zentralen…

["3. Titel: — Marktverhalten", "5. Kapitel: — Insiderhandel und Marktmanipulation", "Art. 142 — Ausnützen von Insiderinformationen"]1
  1. Ausnützen von Insiderinformationen"]

    Ausnützen von Insiderinformationen

    — Ausnützen von Insiderinformationen Unzulässig handelt, wer eine Insiderinformation, von der er weiss oder wissen muss, dass es eine Insiderinformation ist…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 28 — Organisation des Handels"]1
  1. Organisation des Handels"]

    Organisation des Handels

    — Organisation des Handels Der Handelsplatz erlässt ein Reglement zur Organisation eines geordneten und transparenten Handels. Er führt chronologische…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "6. Kapitel: — Zahlungssysteme", "Art. 81 — Begriff"]1
  1. Begriff"]

    Begriff

    — Begriff Als Zahlungssystem gilt eine Einrichtung, die gestützt auf einheitliche Regeln und Verfahren Zahlungsverpflichtungen abrechnet und abwickelt.

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Besondere Anforderungen für systemisch bedeutsameFinanzmarktinfrastrukturen", "Art. 24 — Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung"]1
  1. Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung"]

    Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung

    — Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung Eine systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastruktur erstellt einen Stabilisierungsplan. Darin legt sie dar, mit…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1a. Abschnitt: — Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz", "Art. 41b — Voraussetzungen für die Anerkennung und Verfahren"]1
  1. Voraussetzungen für die Anerkennung und Verfahren"]

    Voraussetzungen für die Anerkennung und Verfahren

    — Voraussetzungen für die Anerkennung und Verfahren Die FINMA erteilt die Anerkennung auf Gesuch hin, wenn der ausländische Handelsplatz: a. einer angemessenen…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 93 — Geltungsbereich"]1
  1. Geltungsbereich"]

    Geltungsbereich

    — Geltungsbereich Dieses Kapitel gilt unter Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen für Finanzielle und Nichtfinanzielle Gegenparteien, die ihren Sitz in der…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "3. Abschnitt: — Meldung an ein Transaktionsregister", "Art. 104 — Meldepflicht"]1
  1. Meldepflicht"]

    Meldepflicht

    — Meldepflicht Derivatgeschäfte müssen einem von der FINMA bewilligten oder anerkannten Transaktionsregister gemeldet werden. Zur Meldung verpflichtet sind: a…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "2. Abschnitt: — Abrechnung über eine zentrale Gegenpartei", "Art. 100 — Schwellenwerte"]1
  1. Schwellenwerte"]

    Schwellenwerte

    — Schwellenwerte Für die Durchschnittsbruttopositionen ausstehender OTC-Derivatgeschäfte von Nichtfinanziellen Gegenparteien gelten Schwellenwerte nach…

["3. Titel: — Marktverhalten", "3. Kapitel: — Offenlegung von Beteiligungen", "Art. 122 — Mitteilung an die FINMA"]1
  1. Mitteilung an die FINMA"]

    Mitteilung an die FINMA

    — Mitteilung an die FINMA Haben die Gesellschaft oder die Börsen Grund zur Annahme, dass eine Aktionärin oder ein Aktionär ihrer oder seiner Meldepflicht nicht…

["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "2. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "1. Abschnitt: — Vollzug", "Art. 157"]1
  1. Vollzug", "Art. 157"]

    Vollzug", "Art. 157"]

    Art. 157 Der Bundesrat vollzieht dieses Gesetz. Er erlässt die Ausführungsbestimmungen.

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 29 — Vor- und Nachhandelstransparenz"]1
  1. Vor- und Nachhandelstransparenz"]

    Vor- und Nachhandelstransparenz

    — Vor- und Nachhandelstransparenz Der Handelsplatz veröffentlicht die aktuellen Geld- und Briefkurse für Aktien und andere Effekten sowie die Tiefe der…

["3. Titel: — Marktverhalten", "5. Kapitel: — Insiderhandel und Marktmanipulation", "Art. 143 — Marktmanipulation"]1
  1. Marktmanipulation"]

    Marktmanipulation

    — Art. 143 — Marktmanipulation — Marktmanipulation Unzulässig handelt, wer: a. Informationen öffentlich verbreitet, von denen er weiss oder wissen muss, dass…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4a. Kapitel: — DLT-Handelssysteme", "Art. 73d — Zulassung von DLT-Effekten und weiteren Vermögenswerten"]1
  1. Zulassung von DLT-Effekten und weiteren Vermögenswerten"]

    Zulassung von DLT-Effekten und weiteren Vermögenswerten

    — Zulassung von DLT-Effekten und weiteren Vermögenswerten Das DLT-Handelssystem erlässt ein Reglement über die Zulassung von DLT-Effekten zum Handel und zu…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 16 — Schutz vor Verwechslung und Täuschung"]1
  1. Schutz vor Verwechslung und Täuschung"]

    Schutz vor Verwechslung und Täuschung

    — Schutz vor Verwechslung und Täuschung Die Bezeichnung der Finanzmarktinfrastruktur darf nicht zu Verwechslung oder Täuschung Anlass geben. Die Bezeichnungen…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 37 — Beschwerdeinstanz"]1
  1. Beschwerdeinstanz"]

    Beschwerdeinstanz

    — Beschwerdeinstanz Der Handelsplatz bestellt eine unabhängige Beschwerdeinstanz, die in folgenden Fällen angerufen werden kann: a. bei Verweigerung der…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 7 — Änderung der Tatsachen"]1
  1. Änderung der Tatsachen"]

    Änderung der Tatsachen

    — Änderung der Tatsachen Die Finanzmarktinfrastruktur meldet der FINMA jegliche Änderung von Tatsachen, die der Bewilligung oder der Genehmigung zugrunde…

["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "2. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "3. Abschnitt: — Übergangsbestimmungen", "Art. 162 — Derivatehandel"]1
  1. Derivatehandel"]

    Derivatehandel

    — Derivatehandel Der Bundesrat bestimmt, welche Derivatgeschäfte, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch offen sind, den Melde- und…

["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 150 — Verletzung von Pflichten betreffend den Derivatehandel"]1
  1. Verletzung von Pflichten betreffend den Derivatehandel"]

    Verletzung von Pflichten betreffend den Derivatehandel

    — Verletzung von Pflichten betreffend den Derivatehandel Mit Busse bis zu 100 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich: a. die Abrechnungspflicht nach…

["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 154 — Ausnützen von Insiderinformationen"]1
  1. Ausnützen von Insiderinformationen"]

    Ausnützen von Insiderinformationen

    — Ausnützen von Insiderinformationen Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer als Organ oder Mitglied eines Leitungs- oder…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "2. Abschnitt: — Verbindungen von Zentralverwahrern", "Art. 72 — Meldung"]1
  1. Meldung"]

    Meldung

    — Meldung Die Errichtung von Zugangsverbindungen, bei denen ein Zentralverwahrer für den anderen dieselben Dienstleistungen erbringt wie für andere Teilnehmer…

["3. Titel: — Marktverhalten", "3. Kapitel: — Offenlegung von Beteiligungen", "Art. 124 — Informationspflicht der Gesellschaft"]1
  1. Informationspflicht der Gesellschaft"]

    Informationspflicht der Gesellschaft

    — Informationspflicht der Gesellschaft Die Gesellschaft muss die ihr mitgeteilten Informationen über die Veränderungen bei den Stimmrechten veröffentlichen.

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "3. Abschnitt: — Bewilligungsverfahren", "Art. 25"]1
  1. Bewilligungsverfahren", "Art. 25"]

    Bewilligungsverfahren", "Art. 25"]

    Art. 25 Die FINMA informiert die SNB über Bewilligungsgesuche von zentralen Gegenparteien, Zentralverwahrern, Zahlungssystemen und den DLT-Handelssystemen, die…

["3. Titel: — Marktverhalten", "6. Kapitel: — Instrumente der Marktaufsicht", "Art. 146 — Auskunftspflicht"]1
  1. Auskunftspflicht"]

    Auskunftspflicht

    — Auskunftspflicht Personen, die nach Artikel 134 einer Meldepflicht unterliegen oder nach Artikel 139 Absätze 2 und 3 Parteistellung haben können, haben der…

["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 152a — Pflichtverletzungen durch den Anbieter"]1
  1. Pflichtverletzungen durch den Anbieter"]

    Pflichtverletzungen durch den Anbieter

    — Pflichtverletzungen durch den Anbieter Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer im Prospekt oder der Voranmeldung vorsätzlich unwahre oder…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "2. Abschnitt: — Verbindungen von Zentralverwahrern", "Art. 71 — Genehmigung"]1
  1. Genehmigung"]

    Genehmigung

    — Genehmigung Die Errichtung folgender Verbindungen von Zentralverwahrern bedarf der Genehmigung der FINMA: a. interoperabler Verbindungen; b…

["3. Titel: — Marktverhalten", "6. Kapitel: — Instrumente der Marktaufsicht", "Art. 144 — Stimmrechtssuspendierung und Zukaufsverbot"]1
  1. Stimmrechtssuspendierung und Zukaufsverbot"]

    Stimmrechtssuspendierung und Zukaufsverbot

    — Stimmrechtssuspendierung und Zukaufsverbot Bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass eine Person ihren Meldepflichten nach den Artikeln 120 und 121…

["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "2. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "3. Abschnitt: — Übergangsbestimmungen", "Art. 161 — Interoperabilitätsvereinbarungen"]1
  1. Interoperabilitätsvereinbarungen"]

    Interoperabilitätsvereinbarungen

    — Interoperabilitätsvereinbarungen Interoperabilitätsvereinbarungen, welche bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehen, bedürfen keiner erneuten Genehmigung…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "3. Abschnitt: — Teilnehmer", "Art. 58 — Preisbekanntgabe"]1
  1. Preisbekanntgabe"]

    Preisbekanntgabe

    — Preisbekanntgabe Die Teilnehmer einer zentralen Gegenpartei, die indirekten Teilnehmern den Zugang zu einer zentralen Gegenpartei ermöglichen, machen die…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 18 — Diskriminierungsfreier und offener Zugang"]1
  1. Diskriminierungsfreier und offener Zugang"]

    Diskriminierungsfreier und offener Zugang

    — Diskriminierungsfreier und offener Zugang Die Finanzmarktinfrastruktur gewährt einen diskriminierungsfreien und offenen Zugang zu ihren Dienstleistungen. Sie…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 8 — Organisation"]1
  1. Organisation"]

    Organisation

    — Organisation Die Finanzmarktinfrastruktur muss eine juristische Person nach schweizerischem Recht mit Sitz und Hauptverwaltung in der Schweiz sein. Sie muss…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 34 — Zulassung von Teilnehmern"]1
  1. Zulassung von Teilnehmern"]

    Zulassung von Teilnehmern

    — Zulassung von Teilnehmern Der Handelsplatz erlässt ein Reglement über die Zulassung, die Pflichten und den Ausschluss von Teilnehmern und beachtet dabei…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 11 — Auslagerungen"]1
  1. Auslagerungen"]

    Auslagerungen

    — Auslagerungen Will die Finanzmarktinfrastruktur wesentliche Dienstleistungen wie das Risikomanagement auslagern, so bedarf dies der vorgängigen Genehmigung…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 6 — Zusätzliche Anforderungen an systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen"]1
  1. Zusätzliche Anforderungen an systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen"]

    Zusätzliche Anforderungen an systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen

    — Zusätzliche Anforderungen an systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen Systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen (Art. 22) haben zusätzlich zu…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 33 — Einstellung des Handels"]1
  1. Einstellung des Handels"]

    Einstellung des Handels

    — Einstellung des Handels Stellt eine Börse den Handel in einer Effekte, die an ihr kotiert ist, auf Initiative des Emittenten oder aufgrund ausserordentlicher…

["3. Titel: — Marktverhalten", "6. Kapitel: — Instrumente der Marktaufsicht", "Art. 145 — Aufsichtsinstrumente gemäss FINMAG"]1
  1. Aufsichtsinstrumente gemäss FINMAG"]

    Aufsichtsinstrumente gemäss FINMAG

    — Aufsichtsinstrumente gemäss FINMAG Die Aufsichtsinstrumente nach den Artikeln 29 Absatz 1, 30, 32, 34 und 35 FINMAG sind auf sämtliche Personen anwendbar…

["3. Titel: — Marktverhalten", "3. Kapitel: — Offenlegung von Beteiligungen", "Art. 123 — Kompetenzen der FINMA"]1
  1. Kompetenzen der FINMA"]

    Kompetenzen der FINMA

    — Kompetenzen der FINMA Die FINMA erlässt Bestimmungen über: a. den Umfang der Meldepflicht; b. die Behandlung von Erwerbs- und Veräusserungsrechten; c. die…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 41 — Anerkennung ausländischer Handelsplätze für Zugangsgewährung für Schweizer Teilnehmer"]1
  1. Anerkennung ausländischer Handelsplätze für Zugangsgewährung für Schweizer Teilnehmer"]

    Anerkennung ausländischer Handelsplätze für Zugangsgewährung für Schweizer Teilnehmer

    — Anerkennung ausländischer Handelsplätze für Zugangsgewährung für Schweizer Teilnehmer Handelsplätze mit Sitz im Ausland haben die Anerkennung der FINMA…

["3. Titel: — Marktverhalten", "2. Kapitel: — Positionslimiten für Warenderivate", "Art. 118 — Positionslimiten"]1
  1. Positionslimiten"]

    Positionslimiten

    für Warenderivate — Art. 118 — Positionslimiten — Positionslimiten Der Bundesrat kann für die Grösse der Nettopositionen in Warenderivaten, die eine Person…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 63 — Abwicklungsfristen"]1
  1. Abwicklungsfristen"]

    Abwicklungsfristen

    — Abwicklungsfristen Der Zentralverwahrer legt die Fristen fest, innert welcher die Teilnehmer ihre Effektengeschäfte in seinem System abzuwickeln haben. Er…

["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 128 — Prüfung des Angebots"]1
  1. Prüfung des Angebots"]

    Prüfung des Angebots

    — Prüfung des Angebots Der Anbieter muss das Angebot vor der Veröffentlichung einer von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde nach Artikel 9a Absatz 1…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "7. Kapitel: — Aufsicht und Überwachung", "Art. 83 — Zuständigkeiten"]1
  1. Zuständigkeiten"]

    Zuständigkeiten

    — Zuständigkeiten Aufsichtsbehörde ist die FINMA. Systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen unterliegen zudem der Überwachung durch die SNB. Die FINMA…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 20 — Vermeidung von Interessenkonflikten"]1
  1. Vermeidung von Interessenkonflikten"]

    Vermeidung von Interessenkonflikten

    — Vermeidung von Interessenkonflikten Die Finanzmarktinfrastruktur trifft wirksame organisatorische Massnahmen zur Feststellung, Verhinderung, Beilegung und…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 94 — Ausnahmen"]1
  1. Ausnahmen"]

    Ausnahmen

    — Ausnahmen Dieses Kapitel gilt nicht für: a. Bund, Kantone und Gemeinden; b. die SNB; c. die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich. Der Bundesrat kann…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 35 — Zulassung von Effekten durch eine Börse"]1
  1. Zulassung von Effekten durch eine Börse"]

    Zulassung von Effekten durch eine Börse

    — Zulassung von Effekten durch eine Börse Die Börse erlässt ein Reglement über die Zulassung von Effekten zum Handel, insbesondere über die Kotierung von…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "8. Kapitel: — Insolvenzrechtliche Bestimmungen", "Art. 92 — Aufschub der Beendigung von Verträgen"]1
  1. Aufschub der Beendigung von Verträgen"]

    Aufschub der Beendigung von Verträgen

    — Aufschub der Beendigung von Verträgen Schiebt die FINMA die Beendigung von Verträgen und die Ausübung von Rechten zu deren Beendigung auf, so berücksichtigt…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 65 — Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen"]1
  1. Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen"]

    Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen

    — Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen Der Zentralverwahrer ermöglicht die Abwicklung von Zahlungen im Zusammenhang mit bei ihm verwahrten oder verbuchten…

["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 125 — Geltungsbereich"]1
  1. Geltungsbereich"]

    Geltungsbereich

    — Geltungsbereich Die Bestimmungen dieses Kapitels sowie Artikel 163 gelten für öffentliche Kaufangebote für Beteiligungspapiere von Gesellschaften…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 62 — Grundsätze der Verwahrung, Verbuchung und Übertragungvon Effekten"]1
  1. Grundsätze der Verwahrung, Verbuchung und Übertragungvon Effekten"]

    Grundsätze der Verwahrung, Verbuchung und Übertragungvon Effekten

    — Grundsätze der Verwahrung, Verbuchung und Übertragungvon Effekten Der Zentralverwahrer gewährleistet eine sachgerechte und rechtskonforme Verwahrung…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Besondere Anforderungen für systemisch bedeutsameFinanzmarktinfrastrukturen", "Art. 23 — Besondere Anforderungen"]1
  1. Besondere Anforderungen"]

    Besondere Anforderungen

    für systemisch bedeutsameFinanzmarktinfrastrukturen — Art. 23 — Besondere Anforderungen — Besondere Anforderungen Systemisch bedeutsame…

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 3 — Konzernobergesellschaften und wesentliche Gruppengesellschaften"]1
  1. Konzernobergesellschaften und wesentliche Gruppengesellschaften"]

    Konzernobergesellschaften und wesentliche Gruppengesellschaften

    — Konzernobergesellschaften und wesentliche Gruppengesellschaften Den Artikeln 88–92 unterstehen, soweit sie nicht im Rahmen der Aufsicht über das…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "7. Kapitel: — Aufsicht und Überwachung", "Art. 84 — Prüfung"]1
  1. Prüfung"]

    Prüfung

    — Prüfung Die Finanzmarktinfrastrukturen und Finanzgruppen haben eine von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde nach Artikel 9a Absatz 1 RAG…

["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 127 — Pflichten des Anbieters"]1
  1. Pflichten des Anbieters"]

    Pflichten des Anbieters

    — Pflichten des Anbieters Der Anbieter muss das Angebot mit wahren und vollständigen Informationen im Prospekt veröffentlichen. Er muss die Besitzerinnen und…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4a. Kapitel: — DLT-Handelssysteme", "Art. 73e — Weitere Anforderungen"]1
  1. Weitere Anforderungen"]

    Weitere Anforderungen

    — Weitere Anforderungen Der Bundesrat kann für DLT-Handelssysteme, die Teilnehmern nach Artikel 73c Absatz 1 Buchstabe e offenstehen, neben den Anforderungen…

["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 152 — Verletzung der Angebotspflicht"]1
  1. Verletzung der Angebotspflicht"]

    Verletzung der Angebotspflicht

    — Verletzung der Angebotspflicht Mit Busse bis zu 10 Millionen Franken wird bestraft, wer vorsätzlich einer rechtskräftig festgestellten Pflicht zur…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "2. Abschnitt: — Abrechnung über eine zentrale Gegenpartei", "Art. 103 — Gruppeninterne Geschäfte"]1
  1. Gruppeninterne Geschäfte"]

    Gruppeninterne Geschäfte

    — Gruppeninterne Geschäfte Derivatgeschäfte müssen nicht über eine zentrale Gegenpartei abgerechnet werden, wenn: a. beideGegenparteien in dieselbe…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 40 — Bewilligung ausländischer Teilnehmer"]1
  1. Bewilligung ausländischer Teilnehmer"]

    Bewilligung ausländischer Teilnehmer

    — Bewilligung ausländischer Teilnehmer Die FINMA erteilt einem ausländischen Teilnehmer, welcher an einem Schweizer Handelsplatz teilnehmen will, in der…

["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 140 — Beschwerdeverfahren vor der FINMA"]1
  1. Beschwerdeverfahren vor der FINMA"]

    Beschwerdeverfahren vor der FINMA

    — Beschwerdeverfahren vor der FINMA Verfügungen der Übernahmekommission können innert einer Frist von fünf Börsentagen bei der FINMA angefochten werden. Die…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 96 — Informationsfluss innerhalb der Gruppe"]1
  1. Informationsfluss innerhalb der Gruppe"]

    Informationsfluss innerhalb der Gruppe

    — Informationsfluss innerhalb der Gruppe Gegenparteien dürfen mit ihren Gruppengesellschaften und Zweigniederlassungen im Ausland alle Daten austauschen, die…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 10 — Nebendienstleistungen"]1
  1. Nebendienstleistungen"]

    Nebendienstleistungen

    — Nebendienstleistungen Eine juristische Person darf nur eine Finanzmarktinfrastruktur betreiben. Davon ausgenommen ist der Betrieb eines multilateralen…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "3. Abschnitt: — Meldung an ein Transaktionsregister", "Art. 105 — Zeitpunkt und Inhalt der Meldung"]1
  1. Zeitpunkt und Inhalt der Meldung"]

    Zeitpunkt und Inhalt der Meldung

    — Zeitpunkt und Inhalt der Meldung Die Meldung ist spätestens am auf den Abschluss, die Änderung oder die Beendigung des Derivatgeschäfts folgenden Arbeitstag…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 15 — Finanzgruppen"]1
  1. Finanzgruppen"]

    Finanzgruppen

    — Finanzgruppen Ist eine Finanzmarktinfrastruktur Teil einer Finanzgruppe, so kann die FINMA ihre Bewilligung vom Bestehen einer angemessenen konsolidierten…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "2. Abschnitt: — Abrechnung über eine zentrale Gegenpartei", "Art. 101 — Erfasste Derivate"]1
  1. Erfasste Derivate"]

    Erfasste Derivate

    — Erfasste Derivate Die FINMA regelt, welche Derivate über eine zentrale Gegenpartei abgerechnet werden müssen. Sie berücksichtigt dabei: a. den Grad von deren…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 67 — Liquidität"]1
  1. Liquidität"]

    Liquidität

    — Liquidität Der Zentralverwahrer muss über Liquidität verfügen, die ausreicht, um: a. seinen Zahlungsverpflichtungen auch beim Ausfall des Teilnehmers…

["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "2. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "4. Abschnitt: — Referendum und Inkrafttreten", "Art. 164"]1
  1. Referendum und Inkrafttreten", "Art. 164"]

    Referendum und Inkrafttreten", "Art. 164"]

    Art. 164 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten unter Vorbehalt von Absatz 3. Die Artikel 112–115…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4a. Kapitel: — DLT-Handelssysteme", "Art. 73f — Erleichterungen für kleine DLT-Handelssysteme"]1
  1. Erleichterungen für kleine DLT-Handelssysteme"]

    Erleichterungen für kleine DLT-Handelssysteme

    — Erleichterungen für kleine DLT-Handelssysteme Der Bundesrat kann aus Gründen der Verhältnismässigkeit und unter Berücksichtigung des Schutzzwecks dieses…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "7. Kapitel: — Aufsicht und Überwachung", "Art. 87 — Entzug der Bewilligung"]1
  1. Entzug der Bewilligung"]

    Entzug der Bewilligung

    — Entzug der Bewilligung In Ergänzung zu Artikel 37 FINMAG kann die FINMA einer Finanzmarktinfrastruktur die Bewilligung oder die Anerkennung entziehen, wenn…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "6. Kapitel: — Zahlungssysteme", "Art. 82 — Pflichten"]1
  1. Pflichten"]

    Pflichten

    — Pflichten Der Bundesrat kann spezifische Pflichten für Zahlungssysteme festlegen, namentlich hinsichtlich Eigenmittel, Risikoverteilung und Liquidität, falls…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 4 — Bewilligungspflicht"]1
  1. Bewilligungspflicht"]

    Bewilligungspflicht

    — Bewilligungspflicht Finanzmarktinfrastrukturen benötigen eine Bewilligung der FINMA. Ein Zahlungssystem benötigt nur dann eine Bewilligung der FINMA, wenn…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 69 — Segregierung"]1
  1. Segregierung"]

    Segregierung

    — Segregierung Der Zentralverwahrer muss: a. seine eigenen Vermögenswerte von den Effekten seiner Teilnehmer trennen; und b. die Effekten eines Teilnehmers von…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4. Kapitel: — Zentralverwahrer", "3. Abschnitt: — Segregierung durch den Teilnehmer", "Art. 73"]1
  1. Segregierung durch den Teilnehmer", "Art. 73"]

    Segregierung durch den Teilnehmer", "Art. 73"]

    Art. 73 Ein Teilnehmer eines Zentralverwahrers trennt beim Zentralverwahrer und in eigenen Konten geführte eigene Vermögenswerte, Forderungen und…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 52 — Liquidität"]1
  1. Liquidität"]

    Liquidität

    — Liquidität Die zentrale Gegenpartei muss über Liquidität verfügen, die ausreicht, um: a. ihren Zahlungsverpflichtungen auch beim Ausfall des Teilnehmers…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "2. Abschnitt: — Abrechnung über eine zentrale Gegenpartei", "Art. 99 — Kleine Finanzielle Gegenparteien"]1
  1. Kleine Finanzielle Gegenparteien"]

    Kleine Finanzielle Gegenparteien

    — Kleine Finanzielle Gegenparteien Eine Finanzielle Gegenpartei gilt als klein, wenn ihre über 30 Arbeitstage berechnete gleitende Durchschnittsbruttoposition…

["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "2. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "3. Abschnitt: — Übergangsbestimmungen", "Art. 160 — Ausländische Teilnehmer an einem Handelsplatz"]1
  1. Ausländische Teilnehmer an einem Handelsplatz"]

    Ausländische Teilnehmer an einem Handelsplatz

    — Ausländische Teilnehmer an einem Handelsplatz Ausländische Teilnehmer an einem Handelsplatz, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes über eine Bewilligung der…

["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 131 — Zusätzliche Bestimmungen"]1
  1. Zusätzliche Bestimmungen"]

    Zusätzliche Bestimmungen

    — Zusätzliche Bestimmungen Die Übernahmekommission erlässt zusätzliche Bestimmungen über: a. die Voranmeldung eines Angebots vor seiner Veröffentlichung; b…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "2. Abschnitt: — Organisierte Handelssysteme", "Art. 42 — Begriff"]1
  1. Begriff"]

    Begriff

    — Begriff Als organisiertes Handelssystem gilt eine Einrichtung zum: a. multilateralen Handel von Effekten oder anderen Finanzinstrumenten, die den Austausch…

["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 130 — Veröffentlichung des Ergebnisses des Angebots und Fristverlängerung"]1
  1. Veröffentlichung des Ergebnisses des Angebots und Fristverlängerung"]

    Veröffentlichung des Ergebnisses des Angebots und Fristverlängerung

    — Veröffentlichung des Ergebnisses des Angebots und Fristverlängerung Der Anbieter muss das Ergebnis des öffentlichen Kaufangebots nach Ablauf der…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 95 — Erfüllung von Pflichten unter ausländischem Recht"]1
  1. Erfüllung von Pflichten unter ausländischem Recht"]

    Erfüllung von Pflichten unter ausländischem Recht

    — Erfüllung von Pflichten unter ausländischem Recht Die Pflichten dieses Kapitels gelten auch dann als erfüllt, wenn: a. sie unter ausländischem Recht erfüllt…

["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 155 — Kursmanipulation"]1
  1. Kursmanipulation"]

    Kursmanipulation

    — Kursmanipulation Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer in der Absicht, den Kurs von Effekten, die an einem Handelsplatz…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "4. Abschnitt: — Risikominderung", "Art. 110 — Austausch von Sicherheiten"]1
  1. Austausch von Sicherheiten"]

    Austausch von Sicherheiten

    — Austausch von Sicherheiten Gegenparteien mit Ausnahme der kleinen Nichtfinanziellen Gegenparteien haben angemessene Sicherheiten auszutauschen. Sie müssen in…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 36 — Zulassung von Effekten durch ein multilaterales Handelssystem"]1
  1. Zulassung von Effekten durch ein multilaterales Handelssystem"]

    Zulassung von Effekten durch ein multilaterales Handelssystem

    — Zulassung von Effekten durch ein multilaterales Handelssystem Das multilaterale Handelssystem erlässt ein Reglement über die Zulassung von Effekten zum…

["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 147 — Verletzung des Berufsgeheimnisses"]1
  1. Verletzung des Berufsgeheimnisses"]

    Verletzung des Berufsgeheimnisses

    — Verletzung des Berufsgeheimnisses Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich: a. ein Geheimnis offenbart, das ihm…

["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 134 — Meldepflicht"]1
  1. Meldepflicht"]

    Meldepflicht

    — Meldepflicht Der Anbieter oder wer direkt, indirekt oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten über eine Beteiligung von mindestens 3 Prozent der Stimmrechte…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "2. Abschnitt: — Besondere Anforderungen für systemisch bedeutsameFinanzmarktinfrastrukturen", "Art. 22 — Systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen undGeschäftsprozesse"]1
  1. Systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen undGeschäftsprozesse"]

    Systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen undGeschäftsprozesse

    — Systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen undGeschäftsprozesse Zentrale Gegenparteien, Zentralverwahrer, Zahlungssysteme und die DLT-Handelssysteme…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 5 — Bewilligungsvoraussetzungen"]1
  1. Bewilligungsvoraussetzungen"]

    Bewilligungsvoraussetzungen

    und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen — Art. 5 — Bewilligungsvoraussetzungen — Bewilligungsvoraussetzungen Anspruch auf die Bewilligung hat, wer…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "5. Abschnitt: — Handel über Handelsplätze und organisierte Handelssysteme", "Art. 113 — Erfasste Derivate"]1
  1. Erfasste Derivate"]

    Erfasste Derivate

    — Erfasste Derivate Die FINMA regelt, welche Derivate über einen Handelsplatz oder ein Handelssystem nach Artikel 112 Absatz 1 gehandelt werden müssen. Sie…

["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "2. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "3. Abschnitt: — Übergangsbestimmungen", "Art. 163a — Übergangsbestimmung zur Änderung vom 17. März 2023"]1
  1. Übergangsbestimmung zur Änderung vom 17. März 2023"]

    Übergangsbestimmung zur Änderung vom 17. März 2023

    — Übergangsbestimmung zur Änderung vom 17. März 2023 Ausländische Handelsplätze, die bei Inkrafttreten der Änderung vom 17. März 2023 über eine Anerkennung der…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 9 — Gewähr"]1
  1. Gewähr"]

    Gewähr

    — Gewähr Die Finanzmarktinfrastruktur und die mit der Verwaltung und Geschäftsführung der Finanzmarktinfrastruktur betrauten Personen müssen Gewähr für eine…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "5. Kapitel: — Transaktionsregister", "2. Abschnitt: — Anerkennung ausländischer Transaktionsregister", "Art. 80"]1
  1. Anerkennung ausländischer Transaktionsregister", "Art. 80"]

    Anerkennung ausländischer Transaktionsregister", "Art. 80"]

    Art. 80 Ein Transaktionsregister mit Sitz im Ausland muss die Anerkennung der FINMA einholen, bevor es Meldungen nach Artikel 104 entgegennimmt. Die FINMA…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "3. Abschnitt: — Teilnehmer", "Art. 59 — Segregierung"]1
  1. Segregierung"]

    Segregierung

    — Segregierung Ein Teilnehmer einer zentralen Gegenpartei trennt bei der zentralen Gegenpartei und in eigenen Konten geführte eigene Vermögenswerte…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 54 — Segregierung"]1
  1. Segregierung"]

    Segregierung

    — Segregierung Die zentrale Gegenpartei muss: a. ihre eigenen Vermögenswerte, Forderungen und Verpflichtungen von den Sicherheiten, Forderungen und…

["3. Titel: — Marktverhalten", "2. Kapitel: — Positionslimiten für Warenderivate", "Art. 119 — Überwachung"]1
  1. Überwachung"]

    Überwachung

    — Überwachung Der Handelsplatz überwacht zur Durchsetzung von Positionslimiten die offenen Positionen. Er kann von jedem Teilnehmer verlangen, dass: a. dieser…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "4. Abschnitt: — Risikominderung", "Art. 108 — Minderung des operationellen Risikos und des Gegenparteirisikos"]1
  1. Minderung des operationellen Risikos und des Gegenparteirisikos"]

    Minderung des operationellen Risikos und des Gegenparteirisikos

    — Minderung des operationellen Risikos und des Gegenparteirisikos Gegenparteien erfassen, beobachten und mindern operationelle Risiken und Gegenparteirisiken…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 39 — Meldepflicht der Teilnehmer"]1
  1. Meldepflicht der Teilnehmer"]

    Meldepflicht der Teilnehmer

    — Meldepflicht der Teilnehmer Die an einem Handelsplatz zugelassenen Teilnehmer haben die für die Transparenz des Effektenhandels erforderlichen Meldungen zu…

["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 136 — Ausnahmen von der Angebotspflicht"]1
  1. Ausnahmen von der Angebotspflicht"]

    Ausnahmen von der Angebotspflicht

    — Ausnahmen von der Angebotspflicht Die Übernahmekommission kann in berechtigten Fällen Ausnahmen von der Angebotspflicht gewähren, namentlich wenn: a. die…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "5. Abschnitt: — Handel über Handelsplätze und organisierte Handelssysteme", "Art. 114 — Grenzüberschreitende Geschäfte"]1
  1. Grenzüberschreitende Geschäfte"]

    Grenzüberschreitende Geschäfte

    — Grenzüberschreitende Geschäfte Die Pflicht, Derivatgeschäfte nach Artikel 112 zu handeln, besteht auch dann, wenn die ausländische Gegenpartei der…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4a. Kapitel: — DLT-Handelssysteme", "Art. 73a — Begriffe"]1
  1. Begriffe"]

    Begriffe

    — Begriffe Als DLT-Handelssystem gilt eine gewerbsmässig betriebene Einrichtung zum multilateralen Handel von DLT-Effekten, die den gleichzeitigen Austausch…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "8. Kapitel: — Insolvenzrechtliche Bestimmungen", "Art. 90 — Vorrang von Vereinbarungen bei Insolvenz eines Teilnehmers"]1
  1. Vorrang von Vereinbarungen bei Insolvenz eines Teilnehmers"]

    Vorrang von Vereinbarungen bei Insolvenz eines Teilnehmers

    — Vorrang von Vereinbarungen bei Insolvenz eines Teilnehmers Von Insolvenzmassnahmen, die gegen einen Teilnehmer einer zentralen Gegenpartei angeordnet werden…

["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 138 — Aufgaben der Übernahmekommission"]1
  1. Aufgaben der Übernahmekommission"]

    Aufgaben der Übernahmekommission

    — Aufgaben der Übernahmekommission Die Übernahmekommission trifft die zum Vollzug der Bestimmungen dieses Kapitels und seiner Ausführungsbestimmungen…

["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "2. Kapitel: — Schlussbestimmungen", "3. Abschnitt: — Übergangsbestimmungen", "Art. 163 — Pflicht zur Unterbreitung eines Angebots"]1
  1. Pflicht zur Unterbreitung eines Angebots"]

    Pflicht zur Unterbreitung eines Angebots

    — Pflicht zur Unterbreitung eines Angebots Wer am 1. Februar 1997 direkt, indirekt oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten über Beteiligungspapiere verfügte…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "2. Kapitel: — Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen", "1. Abschnitt: — Handelsplätze", "Art. 27 — Selbstregulierung"]1
  1. Selbstregulierung"]

    Selbstregulierung

    — Selbstregulierung Der Handelsplatz gewährleistet unter Aufsicht der FINMA eine eigene, seiner Tätigkeit angemessene Regulierungs- und…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "4a. Kapitel: — DLT-Handelssysteme", "Art. 73b — Geltung bestimmter für Handelsplätze aufgestellter Anforderungen"]1
  1. Geltung bestimmter für Handelsplätze aufgestellter Anforderungen"]

    Geltung bestimmter für Handelsplätze aufgestellter Anforderungen

    — Geltung bestimmter für Handelsplätze aufgestellter Anforderungen Für DLT-Handelssysteme gelten die Anforderungen an Handelsplätze betreffend: a. die…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "5. Abschnitt: — Handel über Handelsplätze und organisierte Handelssysteme", "Art. 112 — Pflicht"]1
  1. Pflicht"]

    Pflicht

    — Pflicht Gegenparteien haben alle Derivate nach Artikel 113 zu handeln über einen von der FINMA: a. bewilligten oder anerkannten Handelsplatz; oder b…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "3. Kapitel: — Zentrale Gegenparteien", "1. Abschnitt: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 55 — Übertragbarkeit"]1
  1. Übertragbarkeit"]

    Übertragbarkeit

    — Übertragbarkeit Die zentrale Gegenpartei stellt sicher, dass bei Ausfall eines Teilnehmers Sicherheiten, Forderungen und Verpflichtungen, die der Teilnehmer…

["3. Titel: — Marktverhalten", "4. Kapitel: — Öffentliche Kaufangebote", "Art. 137 — Kraftloserklärung der restlichen Beteiligungspapiere"]1
  1. Kraftloserklärung der restlichen Beteiligungspapiere"]

    Kraftloserklärung der restlichen Beteiligungspapiere

    — Kraftloserklärung der restlichen Beteiligungspapiere Verfügt der Anbieter nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98 Prozent der Stimmrechte der…

["2. Titel: — Finanzmarktinfrastrukturen", "1. Kapitel: — Gemeinsame Bestimmungen", "1. Abschnitt: — Bewilligungsvoraussetzungen und Pflichten für alle Finanzmarktinfrastrukturen", "Art. 14 — Informationstechnische Systeme"]1
  1. Informationstechnische Systeme"]

    Informationstechnische Systeme

    — Informationstechnische Systeme Eine Finanzmarktinfrastruktur betreibt informationstechnische Systeme, welche: a. die Erfüllung der Pflichten aus diesem…

["3. Titel: — Marktverhalten", "1. Kapitel: — Handel mit Derivaten", "4. Abschnitt: — Risikominderung", "Art. 107 — Pflichten"]1
  1. Pflichten"]

    Pflichten

    — Pflichten Für OTC-Derivatgeschäfte, die nicht über eine durch die FINMA bewilligte oder anerkannte zentrale Gegenpartei abgerechnet werden müssen, sind die…

["4. Titel: — Straf- und Schlussbestimmungen", "1. Kapitel: — Strafbestimmungen", "Art. 154 — Ausnützen von Insiderinformationen"]1
  1. Ausnützen von Insiderinformationen"]

    Ausnützen von Insiderinformationen

    — Ausnützen von Insiderinformationen Handel zugelassen sind, zu erwerben, zu veräussern oder daraus abgeleitete Derivate einzusetzen.

["1. Titel: — Allgemeine Bestimmungen", "Art. 2 — Begriffe"]1
  1. Begriffe"]

    Begriffe

    — Begriffe 4. die Abstimmung und Bestätigung der abzuwickelnden Zahlungen und Effektenüberträge; h. Abwicklung (Settlement): Erfüllung der bei…

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