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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

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Provisions

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Teil 1 Wettbewerbsbeschränkungen65
  1. Kapitel 1 Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen

    § 1

    Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen

    Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung…

  2. § 2

    Freigestellte Vereinbarungen

    (1) Vom Verbot des § 1 freigestellt sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen oder aufeinander abgestimmte…

  3. § 3

    Mittelstandskartelle

    Vereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, die die Rationalisierung wirtschaftlicher…

  4. Kapitel 2 Marktbeherrschung, sonstiges wettbewerbsbeschränkendes Verhalten

    § 18

    Marktbeherrschung

    (1) Ein Unternehmen ist marktbeherrschend, soweit es als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen auf dem sachlich…

  5. § 19

    Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen

    (1) Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen ist verboten. (2) Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn ein…

  6. § 19a

    Missbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb

    (1) Das Bundeskartellamt kann durch Verfügung feststellen, dass einem Unternehmen, das in erheblichem Umfang auf Märkten im Sinne des § 18 Absatz 3a tätig ist…

  7. § 20

    Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht

    (1) § 19 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 gilt auch für Unternehmen und Vereinigungen von Unternehmen, soweit von ihnen andere Unternehmen als…

  8. § 21

    Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens

    (1) Unternehmen und Vereinigungen von Unternehmen dürfen nicht ein anderes Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen in der Absicht, bestimmte Unternehmen…

  9. Kapitel 3 Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts

    § 22

    Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 101 und 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union

    (1) Auf Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sinne des Artikels 101…

  10. Kapitel 4 Wettbewerbsregeln

    § 24

    Begriff, Antrag auf Anerkennung

    (1) Wirtschafts- und Berufsvereinigungen können für ihren Bereich Wettbewerbsregeln aufstellen. (2) Wettbewerbsregeln sind Bestimmungen, die das Verhalten von…

  11. § 25

    Stellungnahme Dritter

    Die Kartellbehörde hat nichtbeteiligten Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe, Wirtschafts- und Berufsvereinigungen der durch die Wettbewerbsregeln…

  12. § 26

    Anerkennung

    (1) Die Anerkennung erfolgt durch Verfügung der Kartellbehörde. Sie hat zum Inhalt, dass die Kartellbehörde von den ihr nach Kapitel 6 zustehenden Befugnissen…

  13. § 27

    Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen

    (1) Anerkannte Wettbewerbsregeln sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. (2) Im Bundesanzeiger sind bekannt zu machen 1. die Anträge nach § 24 Absatz 3; 2…

  14. Kapitel 5 Sonderregeln für bestimmte Wirtschaftsbereiche

    § 28

    Landwirtschaft

    (1) § 1 gilt nicht für Vereinbarungen von landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben sowie für Vereinbarungen und Beschlüsse von Vereinigungen von…

  15. § 29

    Energiewirtschaft

    Einem Unternehmen ist es verboten, als Anbieter von Elektrizität, Fernwärme oder leitungsgebundenem Gas (Versorgungsunternehmen) auf einem Markt, auf dem es…

  16. § 29a

    Kraftstoffmärkte

    (1) Einem Anbieter von Kraftstoffen ist es verboten, auf einem der Abgabe von Kraftstoffen an Letztverbraucher vorgelagerten Markt, auf dem er allein oder…

  17. § 30

    Presse

    (1) § 1 gilt nicht für vertikale Preisbindungen, durch die ein Unternehmen, das Zeitungen oder Zeitschriften herstellt, die Abnehmer dieser Erzeugnisse…

  18. § 31

    Verträge der Wasserwirtschaft

    (1) Das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach § 1 gilt nicht für Verträge von Unternehmen der öffentlichen Versorgung mit Wasser…

  19. § 31a

    Wasserwirtschaft, Meldepflicht

    (1) Verträge nach § 31 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vollständigen Anmeldung bei der…

  20. § 31b

    Wasserwirtschaft, Aufgaben und Befugnisse der Kartellbehörde, Sanktionen

    (1) Die Kartellbehörde erteilt zu den nach § 31 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 freigestellten Verträgen auf Anfrage Auskunft über 1. Angaben nach § 31a und 2. den…

  21. Kapitel 6 Befugnisse der Kartellbehörden, Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung › Abschnitt 1 Befugnisse der Kartellbehörden

    § 32

    Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen

    (1) Die Kartellbehörde kann Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen verpflichten, eine Zuwiderhandlung gegen eine Vorschrift dieses Teils oder gegen…

  22. § 32a

    Einstweilige Maßnahmen

    (1) Die Kartellbehörde kann von Amts wegen einstweilige Maßnahmen anordnen, wenn eine Zuwiderhandlung im Sinne des § 32 Absatz 1 überwiegend wahrscheinlich…

  23. § 32b

    Verpflichtungszusagen

    (1) Bieten Unternehmen im Rahmen eines Verfahrens nach § 30 Absatz 3, § 31b Absatz 3 oder § 32 an, Verpflichtungen einzugehen, die geeignet sind, die ihnen von…

  24. § 32c

    Kein Anlass zum Tätigwerden

    (1) Sind die Voraussetzungen für ein Verbot nach den §§ 1, 19 bis 21 und 29, nach Artikel 101 Absatz 1 oder Artikel 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der…

  25. § 32d

    Entzug der Freistellung

    Haben Vereinbarungen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die unter eine Gruppenfreistellungsverordnung…

  26. § 32e

    Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen

    (1) Lassen Umstände vermuten, dass der Wettbewerb im Inland möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist, können das Bundeskartellamt und die obersten…

  27. § 32f

    Maßnahmen nach einer Sektoruntersuchung

    (1) Nach der Veröffentlichung eines Berichts nach § 32e Absatz 4 zu einer Sektoruntersuchung nach § 32e Absatz 1 hat das Bundeskartellamt unbeschadet seiner…

  28. § 32g

    Untersuchung von möglichen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/1925 (Digital Markets Act)

    (1) Das Bundeskartellamt kann eine Untersuchung bei einer möglichen Nichteinhaltung der Artikel 5, 6 oder 7 der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen…

  29. Kapitel 6 Befugnisse der Kartellbehörden, Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung › Abschnitt 2 Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung

    § 33

    Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

    (1) Wer gegen eine Vorschrift dieses Teils oder gegen Artikel 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder gegen die Artikel 5…

  30. § 33a

    Schadensersatzpflicht

    (1) Wer einen Verstoß nach § 33 Absatz 1 vorsätzlich oder fahrlässig begeht, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Es wird…

  31. § 33b

    Bindungswirkung von Entscheidungen einer Wettbewerbsbehörde

    Wird wegen eines Verstoßes gegen eine Vorschrift dieses Teils oder gegen Artikel 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder…

  32. § 33c

    Schadensabwälzung

    (1) Wird eine Ware oder Dienstleistung zu einem überteuerten Preis bezogen (Preisaufschlag), so ist der Schaden nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Ware…

  33. § 33d

    Gesamtschuldnerische Haftung

    (1) Begehen mehrere gemeinschaftlich einen Verstoß im Sinne des § 33a Absatz 1, sind sie als Gesamtschuldner zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens…

  34. § 33e

    Kronzeuge

    (1) Abweichend von § 33a Absatz 1 ist ein an einem Kartell beteiligtes Unternehmen oder eine an dem Kartell beteiligte natürliche Person, dem oder der im…

  35. § 33f

    Wirkungen des Vergleichs

    (1) Wenn nicht anders vereinbart, wird im Falle einer durch einvernehmliche Streitbeilegung erzielten Einigung (Vergleich) über einen Schadensersatzanspruch…

  36. § 33g

    Anspruch auf Herausgabe von Beweismitteln und Erteilung von Auskünften

    (1) Wer im Besitz von Beweismitteln ist, die für die Erhebung eines auf Schadensersatz gerichteten Anspruchs nach § 33a Absatz 1 erforderlich sind, ist…

  37. § 33h

    Verjährung

    (1) Ansprüche aus § 33 Absatz 1 und § 33a Absatz 1 verjähren in fünf Jahren. (2) Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem 1. der…

  38. § 34

    Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde

    (1) Hat ein Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift dieses Teils, gegen Artikel 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der…

  39. § 34a

    Vorteilsabschöpfung durch Verbände

    (1) Wer einen Verstoß im Sinne des § 34 Absatz 1 vorsätzlich begeht und hierdurch zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern oder Anbietern einen wirtschaftlichen…

  40. Kapitel 7 Zusammenschlusskontrolle

    § 35

    Geltungsbereich der Zusammenschlusskontrolle

    (1) Die Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle finden Anwendung, wenn im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss 1. die beteiligten Unternehmen…

  41. § 36

    Grundsätze für die Beurteilung von Zusammenschlüssen

    (1) Ein Zusammenschluss, durch den wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde, insbesondere von dem zu erwarten ist, dass er eine marktbeherrschende…

  42. § 37

    Zusammenschluss

    (1) Ein Zusammenschluss liegt in folgenden Fällen vor: 1. Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens ganz oder zu einem wesentlichen Teil; das gilt auch…

  43. § 38

    Berechnung der Umsatzerlöse, der Marktanteile und des Wertes der Gegenleistung

    (1) Für die Ermittlung der Umsatzerlöse gilt § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs. Verwendet ein Unternehmen für seine regelmäßige Rechnungslegung…

  44. § 39

    Anmelde- und Anzeigepflicht

    (1) Zusammenschlüsse sind vor dem Vollzug beim Bundeskartellamt gemäß den Absätzen 2 und 3 anzumelden. Elektronische Anmeldungen sind zulässig über: 1…

  45. § 40

    Verfahren der Zusammenschlusskontrolle

    (1) Das Bundeskartellamt darf einen Zusammenschluss, der ihm angemeldet worden ist, nur untersagen, wenn es den anmeldenden Unternehmen innerhalb einer Frist…

  46. § 41

    Vollzugsverbot, Entflechtung

    (1) Die Unternehmen dürfen einen Zusammenschluss, der vom Bundeskartellamt nicht freigegeben ist, nicht vor Ablauf der Fristen nach § 40 Absatz 1 Satz 1 und…

  47. § 42

    Ministererlaubnis

    (1) Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Wirtschaft und Energie erteilt auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten…

  48. § 43

    Bekanntmachungen

    (1) Die Einleitung des Hauptprüfverfahrens durch das Bundeskartellamt nach § 40 Absatz 1 Satz 1 und der Antrag auf Erteilung einer Ministererlaubnis sind…

  49. § 43a

    Evaluierung

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie berichtet den gesetzgebenden Körperschaften nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten der Vorschrift über…

  50. Kapitel 8 Monopolkommission

    § 44

    Aufgaben

    (1) Die Monopolkommission erstellt alle zwei Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der…

  51. § 45

    Mitglieder

    (1) Die Monopolkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die über besondere volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, sozialpolitische, technologische oder…

  52. § 46

    Beschlüsse, Organisation, Rechte und Pflichten der Mitglieder

    (1) Die Beschlüsse der Monopolkommission bedürfen der Zustimmung von mindestens drei Mitgliedern. (2) Die Monopolkommission hat eine Geschäftsordnung und…

  53. § 47

    Übermittlung statistischer Daten

    (1) Für die Begutachtung der Entwicklung der Unternehmenskonzentration werden der Monopolkommission vom Statistischen Bundesamt aus Wirtschaftsstatistiken…

  54. Kapitel 9 Markttransparenzstellen für den Großhandel mit Strom und Gas und für Kraftstoffe › Abschnitt 1 Markttransparenzstelle für den Großhandel im Bereich Strom und Gas

    § 47a

    Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation

    (1) Zur Sicherstellung einer wettbewerbskonformen Bildung der Großhandelspreise von Elektrizität und Gas wird eine Markttransparenzstelle bei der…

  55. § 47b

    Aufgaben

    (1) Die Markttransparenzstelle beobachtet laufend den gesamten Großhandel mit Elektrizität und Erdgas, unabhängig davon, ob er auf physikalische oder…

  56. § 47c

    Datenverwendung

    (1) Die Markttransparenzstelle stellt die nach § 47b Absatz 3 erhaltenen Daten ferner folgenden Stellen zur Verfügung: 1. dem Bundeskartellamt für die…

  57. § 47d

    Befugnisse

    (1) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Markttransparenzstelle die Befugnisse nach §§ 59, 59a und 59b gegenüber natürlichen und juristischen Personen. Sie…

  58. § 47e

    Mitteilungspflichten

    (1) Folgende Personen und Unternehmen unterliegen neben den in § 47g genannten Mitteilungspflichtigen der Mitteilungspflicht nach den Absätzen 2 bis 5: 1…

  59. § 47f

    Verordnungsermächtigung

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, im Wege der Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im…

  60. § 47g

    Festlegungsbereiche

    (1) Die Markttransparenzstelle entscheidet nach Maßgabe von § 47d Absatz 1 und § 47e sowie der nach § 47f zu erlassenden Rechtsverordnung durch Festlegungen zu…

  61. § 47h

    Berichtspflichten, Veröffentlichungen

    (1) Die Markttransparenzstelle unterrichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über die Übermittlung von Informationen nach § 47b Absatz 7 Satz…

  62. § 47i

    Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen

    (1) Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur arbeiten bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Markttransparenzstelle nach § 47b mit folgenden Stellen…

  63. § 47j

    Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz

    (1) Informationen, die die Markttransparenzstelle bei ihrer Aufgabenerfüllung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erlangt oder erstellt hat, unterliegen der…

  64. Kapitel 9 Markttransparenzstellen für den Großhandel mit Strom und Gas und für Kraftstoffe › Abschnitt 2 Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

    § 47k

    Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe

    (1) Beim Bundeskartellamt wird eine Markttransparenzstelle für Kraftstoffe eingerichtet. Sie beobachtet die Wertschöpfungsstufen der Herstellung von und des…

  65. Kapitel 9 Markttransparenzstellen für den Großhandel mit Strom und Gas und für Kraftstoffe › Abschnitt 3 Evaluierung

    § 47l

    Evaluierung der Markttransparenzstellen

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie berichtet den gesetzgebenden Körperschaften über die Ergebnisse der Arbeit der Markttransparenzstellen und die…

Teil 2 Kartellbehörden12
  1. Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

    § 48

    Zuständigkeit

    (1) Kartellbehörden sind das Bundeskartellamt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die nach Landesrecht zuständigen obersten Landesbehörden…

  2. § 49

    Bundeskartellamt und oberste Landesbehörde

    (1) Leitet das Bundeskartellamt ein Verfahren ein oder führt es Ermittlungen durch, so benachrichtigt es gleichzeitig die oberste Landesbehörde, in deren…

  3. § 50

    Vollzug des europäischen Rechts

    (1) Abweichend von § 48 Absatz 2 ist das Bundeskartellamt für die Anwendung der Artikel 101 und 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union…

  4. Kapitel 2 Behördenzusammenarbeit

    § 50a

    Ermittlungen im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden

    (1) Das Bundeskartellamt darf im Namen und für Rechnung der Wettbewerbsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union und nach Maßgabe des…

  5. § 50b

    Zustellung im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden

    (1) Auf Ersuchen der Wettbewerbsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union stellt das Bundeskartellamt in deren Namen einem Unternehmen…

  6. § 50c

    Vollstreckung im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden

    (1) Auf Ersuchen der Wettbewerbsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union vollstreckt das Bundeskartellamt Entscheidungen, durch die in…

  7. § 50d

    Informationsaustausch im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden

    (1) Das Bundeskartellamt ist nach Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 befugt, der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der…

  8. § 50e

    Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden

    (1) Das Bundeskartellamt hat die in § 50d Absatz 1 genannten Befugnisse auch in anderen Fällen, in denen es zum Zweck der Anwendung kartellrechtlicher…

  9. § 50f

    Zusammenarbeit mit anderen Behörden

    (1) Die Kartellbehörden, Regulierungsbehörden, die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Landesbeauftragten für…

  10. Kapitel 3 Bundeskartellamt

    § 51

    Sitz, Organisation

    (1) Das Bundeskartellamt ist eine selbstständige Bundesoberbehörde mit dem Sitz in Bonn. Es gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft…

  11. § 52

    Veröffentlichung allgemeiner Weisungen

    Soweit das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dem Bundeskartellamt allgemeine Weisungen für den Erlass oder die Unterlassung von Verfügungen nach…

  12. § 53

    Tätigkeitsbericht und Monitoringberichte

    (1) Das Bundeskartellamt veröffentlicht alle zwei Jahre einen Bericht über seine Tätigkeit sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet. In…

Teil 3 Verfahren67
  1. Kapitel 1 Verwaltungssachen › Abschnitt 1 Verfahren vor den Kartellbehörden

    § 54

    Einleitung des Verfahrens, Beteiligte, Beteiligtenfähigkeit

    (1) Die Kartellbehörde leitet ein Verfahren von Amts wegen oder auf Antrag ein. Die Kartellbehörde kann auf entsprechendes Ersuchen zum Schutz eines…

  2. § 55

    Vorabentscheidung über Zuständigkeit

    (1) Macht ein Beteiligter die örtliche oder sachliche Unzuständigkeit der Kartellbehörde geltend, so kann die Kartellbehörde über die Zuständigkeit vorab…

  3. § 56

    Anhörung, Akteneinsicht, mündliche Verhandlung

    (1) Die Kartellbehörde hat den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Über die Form der Anhörung entscheidet die Kartellbehörde nach…

  4. § 57

    Ermittlungen, Beweiserhebung

    (1) Die Kartellbehörde kann alle Ermittlungen führen und alle Beweise erheben, die erforderlich sind. (2) Für den Beweis durch Augenschein, Zeugen und…

  5. § 58

    Beschlagnahme

    (1) Die Bediensteten der Kartellbehörde können Gegenstände, die als Beweismittel für die Ermittlung von Bedeutung sein können, beschlagnahmen. Die…

  6. § 59

    Auskunftsverlangen

    (1) Soweit es zur Erfüllung der in diesem Gesetz der Kartellbehörde übertragenen Aufgaben erforderlich ist, kann die Kartellbehörde bis zum Eintritt der…

  7. § 59a

    Prüfung von geschäftlichen Unterlagen

    (1) Soweit es zur Erfüllung der in diesem Gesetz der Kartellbehörde übertragenen Aufgaben erforderlich ist, kann die Kartellbehörde bis zum Eintritt der…

  8. § 59b

    Durchsuchungen

    (1) Zur Erfüllung der ihr in diesem Gesetz übertragenen Aufgaben kann die Kartellbehörde Geschäftsräume, Wohnungen, Grundstücke und Sachen durchsuchen, wenn zu…

  9. § 60

    Einstweilige Anordnungen

    Die Kartellbehörde kann bis zur endgültigen Entscheidung über 1. eine Verfügung nach § 31b Absatz 3, § 40 Absatz 2, § 41 Absatz 3 oder einen Widerruf oder eine…

  10. § 61

    Verfahrensabschluss, Begründung der Verfügung, Zustellung

    (1) Verfügungen der Kartellbehörde sind zu begründen und mit einer Belehrung über das zulässige Rechtsmittel den Beteiligten nach den Vorschriften des…

  11. § 62

    Gebührenpflichtige Handlungen

    (1) Im Verfahren vor der Kartellbehörde werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Als individuell zurechenbare…

  12. Kapitel 1 Verwaltungssachen › Abschnitt 2 Gemeinsame Bestimmungen für Rechtsbehelfsverfahren

    § 63

    Beteiligte am Rechtsbehelfsverfahren, Beteiligtenfähigkeit

    (1) An dem Rechtsbehelfsverfahren sind beteiligt: 1. der Rechtsbehelfsführer, 2. die Kartellbehörde, deren Verfügung angefochten wird, 3. Personen und…

  13. § 64

    Anwaltszwang

    Die Beteiligten müssen sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Kartellbehörde kann sich durch ein Mitglied der Behörde…

  14. § 65

    Mündliche Verhandlung

    (1) Das Gericht entscheidet über die Beschwerde und über die Rechtsbeschwerde aufgrund mündlicher Verhandlung; mit Einverständnis der Beteiligten kann ohne…

  15. § 66

    Aufschiebende Wirkung

    (1) Rechtsbehelfe haben aufschiebende Wirkung, soweit durch die angefochtene Verfügung 1. eine Verfügung nach § 26 Absatz 4, § 30 Absatz 3, § 31b Absatz 3, §…

  16. § 67

    Anordnung der sofortigen Vollziehung

    (1) Die Kartellbehörde kann in den Fällen des § 66 Absatz 1 die sofortige Vollziehung der Verfügung anordnen, wenn dies im öffentlichen Interesse oder im…

  17. § 68

    Einstweilige Anordnungen im Rechtsbehelfsverfahren

    § 60 gilt für Rechtsbehelfsverfahren entsprechend. Dies gilt nicht für die Fälle des § 67. Für den Erlass einstweiliger Anordnungen im Rechtsbehelfsverfahren…

  18. § 69

    Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    (1) Auf die Rüge eines durch eine gerichtliche Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn 1. ein Rechtsmittel oder ein anderer…

  19. § 70

    Akteneinsicht

    (1) Die in § 63 Absatz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 2 bezeichneten Beteiligten können die Akten des Gerichts einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf…

  20. § 71

    Kostentragung und -festsetzung

    Das Gericht kann anordnen, dass die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise…

  21. § 72

    Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung

    Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten entsprechend 1. die Vorschriften der §§ 169 bis 201 des Gerichtsverfassungsgesetzes über Öffentlichkeit…

  22. Kapitel 1 Verwaltungssachen › Abschnitt 3 Beschwerde

    § 73

    Zulässigkeit, Zuständigkeit

    (1) Gegen Verfügungen der Kartellbehörde ist die Beschwerde zulässig. Sie kann auch auf neue Tatsachen und Beweismittel gestützt werden. (2) Die Beschwerde…

  23. § 74

    Frist und Form

    (1) Die Beschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat bei der Kartellbehörde, deren Verfügung angefochten wird, schriftlich einzureichen. Die Frist beginnt…

  24. § 75

    Untersuchungsgrundsatz

    (1) Das Beschwerdegericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen. (2) Der oder die Vorsitzende hat darauf hinzuwirken, dass Formfehler beseitigt, unklare…

  25. § 76

    Beschwerdeentscheidung

    (1) Das Beschwerdegericht entscheidet durch Beschluss nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. Der Beschluss darf nur…

  26. Kapitel 1 Verwaltungssachen › Abschnitt 4 Rechtsbeschwerde und Nichtzulassungsbeschwerde

    § 77

    Zulassung, absolute Rechtsbeschwerdegründe

    (1) Gegen Beschlüsse der Oberlandesgerichte findet die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof statt, wenn das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde…

  27. § 78

    Nichtzulassungsbeschwerde

    — § 78 — Nichtzulassungsbeschwerde (1) Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde kann von den am Beschwerdeverfahren Beteiligten durch Nichtzulassungsbeschwerde…

  28. § 79

    Rechtsbeschwerdeberechtigte, Form und Frist

    (1) Die Rechtsbeschwerde steht den am Beschwerdeverfahren Beteiligten zu. (2) Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf…

  29. § 80

    Rechtsbeschwerdeentscheidung

    (1) Der Bundesgerichtshof entscheidet durch Beschluss. (2) Ist die Rechtsbeschwerde unzulässig, so verwirft sie der Bundesgerichtshof. (3) Ist die…

  30. Kapitel 2 Bußgeldsachen › Abschnitt 1 Bußgeldvorschriften

    § 81

    Bußgeldtatbestände

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2008 (ABl. C 115…

  31. § 81a

    Geldbußen gegen Unternehmen

    (1) Hat jemand als Leitungsperson im Sinne des § 30 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eine Ordnungswidrigkeit nach § 81 begangen…

  32. § 81b

    Geldbußen gegen Unternehmensvereinigungen

    (1) Wird gegen eine Unternehmensvereinigung als juristische Person oder Personenvereinigung im Sinne des § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten eine…

  33. § 81c

    Höhe der Geldbuße

    (1) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des § 81 Absatz 1, 2 Nummer 1, 2 Buchstabe a und Nummer 5 und Absatz 3 mit einer Geldbuße bis zu einer Million…

  34. § 81d

    Zumessung der Geldbuße

    (1) Bei der Festsetzung der Höhe der Geldbuße ist sowohl die Schwere der Zuwiderhandlung als auch deren Dauer zu berücksichtigen. Bei Geldbußen, die gegen…

  35. § 81e

    Ausfallhaftung im Übergangszeitraum

    (1) Erlischt die nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten verantwortliche juristische Person oder Personenvereinigung nach der Bekanntgabe der…

  36. § 81f

    Verzinsung der Geldbuße

    Im Bußgeldbescheid festgesetzte Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen sind zu verzinsen; die Verzinsung beginnt vier Wochen nach…

  37. § 81g

    Verjährung der Geldbuße

    (1) Die Verjährung der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 81 bestimmt sich nach den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten auch dann, wenn…

  38. Kapitel 2 Bußgeldsachen › Abschnitt 2 Kronzeugenprogramm

    § 81h

    Ziel und Anwendungsbereich

    (1) Die Kartellbehörde kann an Kartellen beteiligten natürlichen Personen, Unternehmen und Unternehmensvereinigungen (Kartellbeteiligte), die durch ihre…

  39. § 81i

    Antrag auf Kronzeugenbehandlung

    (1) Eine Kronzeugenbehandlung ist nur auf Antrag möglich. Kartellbeteiligte können wegen einer verfolgbaren Tat einen Antrag auf Kronzeugenbehandlung bei der…

  40. § 81j

    Allgemeine Voraussetzungen für die Kronzeugenbehandlung

    (1) Die Kronzeugenbehandlung kann nur gewährt werden, wenn der Antragsteller 1. seine Kenntnis von dem Kartell und seine Beteiligung daran in dem Antrag auf…

  41. § 81k

    Erlass der Geldbuße

    (1) Die Kartellbehörde sieht von der Verhängung einer Geldbuße gegenüber einem Kartellbeteiligten ab, wenn er 1. die in § 81j genannten Voraussetzungen erfüllt…

  42. § 81l

    Ermäßigung der Geldbuße

    (1) Die Kartellbehörde kann gegenüber einem Kartellbeteiligten die Geldbuße ermäßigen, wenn er 1. die in § 81j genannten Voraussetzungen erfüllt und 2…

  43. § 81m

    Marker

    (1) Ein Kartellbeteiligter kann sich an die Kartellbehörde wenden, um zunächst die Bereitschaft zur Zusammenarbeit zu erklären (Marker), um einen Rang in der…

  44. § 81n

    Kurzantrag

    (1) Die Kartellbehörde nimmt von Kartellbeteiligten, die bei der Europäischen Kommission in Bezug auf dasselbe Kartell einen Antrag auf Kronzeugenbehandlung…

  45. Kapitel 2 Bußgeldsachen › Abschnitt 3 Bußgeldverfahren

    § 82

    Zuständigkeiten in Kartellbußgeldsachen

    (1) Verwaltungsbehörden im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind 1. die Bundesnetzagentur als Markttransparenzstelle für…

  46. § 82a

    Befugnisse und Zuständigkeiten im Verfahren nach Einspruchseinlegung

    (1) Im Verfahren nach Einspruch gegen eine Bußgeldentscheidung ist § 69 Absatz 4 und 5 Satz 1 zweiter Halbsatz des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten nicht…

  47. § 82b

    Besondere Ermittlungsbefugnisse

    (1) In Verfahren zur Festsetzung einer Geldbuße nach § 81 oder zur Festsetzung eines Haftungsbetrages nach § 81e sind über § 46 Absatz 2 des Gesetzes über…

  48. § 83

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren

    (1) Im gerichtlichen Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 81 entscheidet das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk die zuständige Kartellbehörde ihren…

  49. § 84

    Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof

    Über die Rechtsbeschwerde (§ 79 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) entscheidet der Bundesgerichtshof. Hebt er die angefochtene Entscheidung auf, ohne in…

  50. § 85

    Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid

    Im Wiederaufnahmeverfahren gegen den Bußgeldbescheid der Kartellbehörde (§ 85 Absatz 4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) entscheidet das nach § 83…

  51. § 86

    Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung

    Die bei der Vollstreckung notwendig werdenden gerichtlichen Entscheidungen (§ 104 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) werden von dem nach § 83 zuständigen…

  52. Kapitel 3 Vollstreckung

    § 86a

    Vollstreckung

    — § 86a — Vollstreckung Die Kartellbehörde kann ihre Anordnungen nach den für die Vollstreckung von Verwaltungsmaßnahmen geltenden Vorschriften durchsetzen…

  53. Kapitel 4 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten

    § 87

    Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte

    Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die die Anwendung von Vorschriften des Teils 1, des Artikels 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der…

  54. § 88

    Klageverbindung

    Mit der Klage nach § 87 kann die Klage wegen eines anderen Anspruchs verbunden werden, wenn dieser im rechtlichen oder unmittelbaren wirtschaftlichen…

  55. § 89

    Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke

    (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, für die nach § 87 ausschließlich die Landgerichte…

  56. § 89a

    Streitwertanpassung, Kostenerstattung

    (1) Macht in einer Rechtsstreitigkeit, in der ein Anspruch nach den §§ 33, 33a Absatz 1 oder § 34a geltend gemacht wird, eine Partei glaubhaft, dass die…

  57. § 89b

    Verfahren

    — Kapitel 4 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten — § 89b — Verfahren (1) Für die Erteilung von Auskünften gemäß § 33g gilt § 142 der Zivilprozessordnung…

  58. § 89c

    Offenlegung aus der Behördenakte

    (1) In einem Rechtsstreit wegen eines Anspruchs nach § 33a Absatz 1 oder nach § 33g Absatz 1 oder 2 kann das Gericht auf Antrag einer Partei bei der…

  59. § 89d

    Beweisregeln

    (1) Beweismittel, die allein durch Einsicht in die Akten einer Wettbewerbsbehörde oder nach § 89c erlangt worden sind, können nur Beweis für Tatsachen in einem…

  60. § 89e

    Gemeinsame Vorschriften für die §§ 33g und 89b bis 89d

    (1) Wettbewerbsbehörden im Sinne der §§ 33g und 89b bis 89d sind 1. das Bundeskartellamt, 2. die nach Landesrecht zuständigen obersten Landesbehörden, 3. die…

  61. Kapitel 5 Gemeinsame Bestimmungen

    § 90

    Benachrichtigung und Beteiligung der Kartellbehörden

    (1) Die deutschen Gerichte unterrichten das Bundeskartellamt über alle Rechtsstreitigkeiten, deren Entscheidung ganz oder teilweise von der Anwendung der…

  62. § 90a

    Zusammenarbeit der Gerichte mit der Europäischen Kommission und den Kartellbehörden

    (1) In allen gerichtlichen Verfahren, in denen der Artikel 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder die Verordnung (EU)…

  63. § 91

    Kartellsenat beim Oberlandesgericht

    Bei den Oberlandesgerichten wird ein Kartellsenat gebildet. Er entscheidet über die ihm gemäß § 57 Absatz 2 Satz 2, § 73 Absatz 4, §§ 83, 85 und 86…

  64. § 92

    Zuständigkeit eines Oberlandesgerichts oder des Obersten Landesgerichts für mehrere Gerichtsbezirke in Verwaltungs- und Bußgeldsachen

    (1) Sind in einem Land mehrere Oberlandesgerichte errichtet, so können die Rechtssachen, für die nach § 57 Absatz 2 Satz 2, § 73 Absatz 4, §§ 83, 85 und 86…

  65. § 93

    Zuständigkeit für Berufung und Beschwerde

    § 92 Absatz 1 und 2 gilt entsprechend für die Entscheidung über die Berufung gegen Endurteile und die Beschwerde gegen sonstige Entscheidungen in bürgerlichen…

  66. § 94

    Kartellsenat beim Bundesgerichtshof

    (1) Beim Bundesgerichtshof wird ein Kartellsenat gebildet; er entscheidet im ersten und letzten Rechtszug über die in § 73 Absatz 5 genannten Verfügungen des…

  67. § 95

    Ausschließliche Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit der nach diesem Gesetz zur Entscheidung berufenen Gerichte ist ausschließlich.

Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen88
  1. Kapitel 1 Vergabeverfahren › Abschnitt 1 Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich

    § 97

    Grundsätze der Vergabe

    (1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit…

  2. § 97a

    Losgrundsatz

    (1) Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. (2) Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen…

  3. § 98

    Auftraggeber

    Auftraggeber im Sinne dieses Teils sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99, Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 und Konzessionsgeber im Sinne des §…

  4. § 99

    Öffentliche Auftraggeber

    Öffentliche Auftraggeber sind 1. Gebietskörperschaften sowie deren Sondervermögen, 2. andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die…

  5. § 100

    Sektorenauftraggeber

    (1) Sektorenauftraggeber sind 1. öffentliche Auftraggeber gemäß § 99 Nummer 1 bis 3, die eine Sektorentätigkeit gemäß § 102 ausüben, 2. natürliche oder…

  6. § 101

    Konzessionsgeber

    (1) Konzessionsgeber sind 1. öffentliche Auftraggeber gemäß § 99 Nummer 1 bis 3, die eine Konzession vergeben, 2. Sektorenauftraggeber gemäß § 100 Absatz 1…

  7. § 102

    Sektorentätigkeiten

    (1) Sektorentätigkeiten im Bereich Wasser sind 1. die Bereitstellung oder das Betreiben fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der…

  8. § 103

    Öffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe

    (1) Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern und Unternehmen über die Beschaffung von…

  9. § 104

    Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge

    (1) Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge sind öffentliche Aufträge, deren Auftragsgegenstand mindestens eine der folgenden…

  10. § 105

    Konzessionen

    — Kapitel 1 Vergabeverfahren — Abschnitt 1 Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich — § 105 — Konzessionen (1) Konzessionen sind entgeltliche Verträge…

  11. § 106

    Schwellenwerte

    (1) Dieser Teil gilt für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen sowie die Ausrichtung von Wettbewerben, deren geschätzter Auftrags- oder…

  12. § 107

    Allgemeine Ausnahmen

    (1) Dieser Teil ist nicht anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen 1. zu Schiedsgerichts- und Schlichtungsdienstleistungen, 2…

  13. § 108

    Anwendbarkeit bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit

    (1) Dieser Teil ist nicht anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die von einem öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 Nummer 1 bis 3 an…

  14. § 109

    Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln

    (1) Dieser Teil ist nicht anzuwenden, wenn öffentliche Aufträge, Wettbewerbe oder Konzessionen 1. nach Vergabeverfahren zu vergeben oder durchzuführen sind…

  15. § 110

    Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben

    (1) Öffentliche Aufträge, die verschiedene Leistungen wie Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben, werden nach den Vorschriften vergeben…

  16. § 111

    Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, deren Teile unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen

    (1) Sind die verschiedenen Teile eines öffentlichen Auftrags, die jeweils unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen, objektiv trennbar, so dürfen…

  17. § 112

    Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen

    (1) Umfasst ein öffentlicher Auftrag mehrere Tätigkeiten, von denen eine Tätigkeit eine Sektorentätigkeit im Sinne des § 102 darstellt, dürfen getrennte…

  18. § 113

    Verordnungsermächtigung

    (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und…

  19. § 114

    Monitoring; Vergabestatistik; Datenservice Öffentlicher Einkauf

    (1) Die obersten Bundesbehörden und die Länder erstatten in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über die…

  20. Kapitel 1 Vergabeverfahren › Abschnitt 2 Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber › Unterabschnitt 1 Anwendungsbereich

    § 115

    Anwendungsbereich

    — § 115 — Anwendungsbereich Dieser Abschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben durch öffentliche…

  21. § 116

    Besondere Ausnahmen

    (1) Dieser Teil ist nicht anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber, wenn diese Aufträge Folgendes zum Gegenstand…

  22. § 117

    Besondere Ausnahmen für Vergaben, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen

    Bei öffentlichen Aufträgen und Wettbewerben, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen, ohne verteidigungs- oder sicherheitsspezifische Aufträge zu…

  23. § 118

    Bestimmten Auftragnehmern vorbehaltene öffentliche Aufträge

    (1) Öffentliche Auftraggeber können das Recht zur Teilnahme an Vergabeverfahren Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren…

  24. Kapitel 1 Vergabeverfahren › Abschnitt 2 Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber › Unterabschnitt 2 Vergabeverfahren und Auftragsausführung

    § 119

    Verfahrensarten

    (1) Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgt im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder…

  25. § 120

    Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren

    (1) Ein dynamisches Beschaffungssystem ist ein zeitlich befristetes, ausschließlich elektronisches Verfahren zur Beschaffung marktüblicher Leistungen, bei…

  26. § 121

    Leistungsbeschreibung

    (1) In der Leistungsbeschreibung ist der Auftragsgegenstand so eindeutig wie möglich zu beschreiben, sodass die Beschreibung für alle Unternehmen im gleichen…

  27. § 122

    Eignung

    (1) Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 ausgeschlossen worden…

  28. § 123

    Zwingende Ausschlussgründe

    (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine…

  29. § 124

    Fakultative Ausschlussgründe

    (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von…

  30. § 125

    Selbstreinigung

    (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem…

  31. § 126

    Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse

    Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 ergriffen hat, darf es 1. bei…

  32. § 127

    Zuschlag

    (1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das…

  33. § 128

    Auftragsausführung

    — § 128 — Auftragsausführung (1) Unternehmen haben bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten…

  34. § 129

    Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen

    (1) Ausführungsbedingungen, die der öffentliche Auftraggeber dem beauftragten Unternehmen verbindlich vorzugeben hat, dürfen nur aufgrund eines Bundes- oder…

  35. § 130

    Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen

    (1) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU stehen…

  36. § 131

    Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr

    (1) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, deren Gegenstand Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr sind, stehen öffentlichen Auftraggebern das…

  37. § 132

    Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit

    (1) Wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit erfordern ein neues Vergabeverfahren. Wesentlich sind Änderungen, die dazu…

  38. § 133

    Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen

    (1) Unbeschadet des § 135 können öffentliche Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag während der Vertragslaufzeit kündigen, wenn 1. eine wesentliche Änderung…

  39. § 134

    Informations- und Wartepflicht

    (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen…

  40. § 135

    Unwirksamkeit

    (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige…

  41. Kapitel 1 Vergabeverfahren › Abschnitt 3 Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen › Unterabschnitt 1 Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber

    § 136

    Anwendungsbereich

    Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der…

  42. § 137

    Besondere Ausnahmen

    (1) Dieser Teil ist nicht anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit, wenn…

  43. § 138

    Besondere Ausnahme für die Vergabe an verbundene Unternehmen

    (1) Dieser Teil ist nicht anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, 1. die ein Sektorenauftraggeber an ein verbundenes Unternehmen vergibt oder 2…

  44. § 139

    Besondere Ausnahme für die Vergabe durch oder an ein Gemeinschaftsunternehmen

    (1) Dieser Teil ist nicht anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, 1. die ein Gemeinschaftsunternehmen, das mehrere Sektorenauftraggeber…

  45. § 140

    Besondere Ausnahme für unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten

    (1) Dieser Teil ist nicht anzuwenden auf öffentliche Aufträge, die zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit vergeben werden, wenn die Sektorentätigkeit…

  46. § 141

    Verfahrensarten

    (1) Sektorenauftraggebern stehen das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und der wettbewerbliche…

  47. § 142

    Sonstige anwendbare Vorschriften

    Im Übrigen gelten für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung von Sektorentätigkeiten die §§ 118 und 119…

  48. § 143

    Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz

    (1) Sektorenauftraggeber, die nach dem Bundesberggesetz berechtigt sind, Erdöl, Gas, Kohle oder andere feste Brennstoffe aufzusuchen oder zu gewinnen, müssen…

  49. Kapitel 1 Vergabeverfahren › Abschnitt 3 Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen › Unterabschnitt 2 Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen

    § 144

    Anwendungsbereich

    Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber und…

  50. § 145

    Besondere Ausnahmen für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen

    Dieser Teil ist nicht anzuwenden auf die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen, die 1. den Zwecken…

  51. § 146

    Verfahrensarten

    Bei der Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen stehen öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern das nicht…

  52. § 147

    Sonstige anwendbare Vorschriften

    (1) Im Übrigen gelten für die Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen die §§ 119, 120, 121 Absatz 1 und 3 sowie die §§…

  53. Kapitel 1 Vergabeverfahren › Abschnitt 3 Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen › Unterabschnitt 3 Vergabe von Konzessionen

    § 148

    Anwendungsbereich

    Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber.

  54. § 149

    Besondere Ausnahmen

    Dieser Teil ist nicht anzuwenden auf die Vergabe von: 1. Konzessionen zu Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 1, 2. Konzessionen zu…

  55. § 150

    Besondere Ausnahmen für die Vergabe von Konzessionen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit

    Dieser Teil ist nicht anzuwenden auf die Vergabe von Konzessionen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit, 1. bei denen die Anwendung der Vorschriften…

  56. § 151

    Verfahren

    Konzessionsgeber geben die Absicht bekannt, eine Konzession zu vergeben. Auf die Veröffentlichung der Konzessionsvergabeabsicht darf nur verzichtet werden…

  57. § 152

    Anforderungen im Konzessionsvergabeverfahren

    (1) Zur Leistungsbeschreibung ist § 121 Absatz 1 und 3 entsprechend anzuwenden. (2) Konzessionen werden an geeignete Unternehmen im Sinne des § 122 vergeben…

  58. § 153

    Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen

    Für das Verfahren zur Vergabe von Konzessionen, die soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs IV der Richtlinie 2014/23/EU betreffen…

  59. § 154

    Sonstige anwendbare Vorschriften

    Im Übrigen sind für die Vergabe von Konzessionen einschließlich der Konzessionen nach § 153 folgende Vorschriften entsprechend anzuwenden: 1. § 118…

  60. Kapitel 2 Nachprüfungsverfahren › Abschnitt 1 Nachprüfungsbehörden

    § 155

    Grundsatz

    Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Konzessionen der Nachprüfung durch die…

  61. § 156

    Vergabekammern

    (1) Die Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Vergabe von Konzessionen nehmen die Vergabekammern des Bundes für die dem Bund zuzurechnenden…

  62. § 157

    Besetzung, Unabhängigkeit

    (1) Die Vergabekammern üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze unabhängig und in eigener Verantwortung aus. (2) Die Vergabekammern entscheiden in der…

  63. § 158

    Einrichtung, Organisation, Form

    (1) Der Bund richtet die erforderliche Anzahl von Vergabekammern beim Bundeskartellamt ein. Einrichtung und Besetzung der Vergabekammern sowie die…

  64. § 159

    Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern

    (1) Die Vergabekammer des Bundes ist zuständig für die Nachprüfung der Vergabeverfahren 1. des Bundes; 2. von öffentlichen Auftraggebern im Sinne des § 99…

  65. Kapitel 2 Nachprüfungsverfahren › Abschnitt 2 Verfahren vor der Vergabekammer

    § 160

    Einleitung, Antrag

    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen…

  66. § 161

    Form, Inhalt

    (1) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein…

  67. § 162

    Verfahrensbeteiligte, Beiladung

    Verfahrensbeteiligte sind der Antragsteller, der Auftraggeber und die Unternehmen, deren Interessen durch die Entscheidung schwerwiegend berührt werden und die…

  68. § 163

    Untersuchungsgrundsatz

    (1) Die Vergabekammer erforscht den Sachverhalt von Amts wegen. Sie kann sich dabei auf das beschränken, was von den Beteiligten vorgebracht wird oder ihr…

  69. § 164

    Aufbewahrung vertraulicher Unterlagen

    (1) Die Vergabekammer stellt die Vertraulichkeit von Verschlusssachen und anderen vertraulichen Informationen sicher, die in den von den Parteien übermittelten…

  70. § 165

    Akteneinsicht

    (1) Die Beteiligten können die Akten bei der Vergabekammer einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften…

  71. § 166

    Mündliche Verhandlung

    (1) Die Vergabekammer entscheidet aufgrund einer mündlichen Verhandlung, die sich auf einen Termin beschränken soll. Alle Beteiligten haben Gelegenheit zur…

  72. § 167

    Beschleunigung

    (1) Die Vergabekammer trifft und begründet ihre Entscheidung schriftlich oder elektronisch innerhalb einer Frist von fünf Wochen ab Eingang des Antrags. Bei…

  73. § 168

    Entscheidung der Vergabekammer

    (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu…

  74. § 169

    Aussetzung des Vergabeverfahrens

    (1) Informiert der Vorsitzende oder der hauptamtliche Beisitzer den Auftraggeber schriftlich oder elektronisch über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor…

  75. § 170

    Ausschluss von abweichendem Landesrecht

    Soweit dieser Abschnitt Regelungen zum Verwaltungsverfahren enthält, darf hiervon durch Landesrecht nicht abgewichen werden.

  76. Kapitel 2 Nachprüfungsverfahren › Abschnitt 3 Sofortige Beschwerde

    § 171

    Zulässigkeit, Zuständigkeit

    (1) Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie steht den am Verfahren vor der Vergabekammer Beteiligten zu. (2) Die…

  77. § 172

    Frist, Form, Inhalt

    (1) Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 171 Absatz 2 mit dem Ablauf der…

  78. § 173

    Wirkung

    (1) Hat die Vergabekammer den Antrag auf Nachprüfung abgelehnt, hat die sofortige Beschwerde keine aufschiebende Wirkung gegenüber der Entscheidung der…

  79. § 174

    Beteiligte am Beschwerdeverfahren

    An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht beteiligt sind die an dem Verfahren vor der Vergabekammer Beteiligten.

  80. § 175

    Verfahrensvorschriften

    (1) Vor dem Beschwerdegericht müssen sich die Beteiligten durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Juristische Personen des öffentlichen…

  81. § 176

    Vorabentscheidung über den Zuschlag

    (1) Auf Antrag des Auftraggebers oder auf Antrag des Unternehmens, das nach § 134 vom Auftraggeber als das Unternehmen benannt ist, das den Zuschlag erhalten…

  82. § 178

    Beschwerdeentscheidung

    Hält das Gericht die Beschwerde für begründet, so hebt es die Entscheidung der Vergabekammer auf. In diesem Fall entscheidet das Gericht in der Sache selbst…

  83. § 179

    Bindungswirkung und Vorlagepflicht

    (1) Wird wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften Schadensersatz begehrt und hat ein Verfahren vor der Vergabekammer stattgefunden, ist das ordentliche…

  84. § 180

    Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch

    (1) Erweist sich der Antrag nach § 160 oder die sofortige Beschwerde nach § 171 als von Anfang an ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der…

  85. § 181

    Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens

    Hat der Auftraggeber gegen eine den Schutz von Unternehmen bezweckende Vorschrift verstoßen und hätte das Unternehmen ohne diesen Verstoß bei der Wertung der…

  86. § 182

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer

    (1) Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Das Verwaltungskostengesetz vom…

  87. § 183

    Korrekturmechanismus der Kommission

    (1) Erhält die Bundesregierung im Laufe eines Vergabeverfahrens vor Abschluss des Vertrags eine Mitteilung der Europäischen Kommission, dass diese der…

  88. § 184

    Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen

    Die Vergabekammern und die Oberlandesgerichte unterrichten das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bis zum 31. Januar eines jeden Jahres über die…

Teil 5 Anwendungsbereich der Teile 1 bis 31
  1. § 185

    Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich

    (1) Die Vorschriften des Ersten bis Dritten Teils dieses Gesetzes sind auch auf Unternehmen anzuwenden, die ganz oder teilweise im Eigentum der öffentlichen…

Teil 6 Übergangs- und Schlussbestimmungen3
  1. § 186

    Anwendungsbestimmung zu § 47k

    (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat 1. das Vorliegen der erforderlichen technischen Voraussetzungen für eine Übermittlung der abgegebenen…

  2. § 186a

    Fusionskontrolle im Krankenhausbereich

    (1) Für einen Zusammenschluss im Sinne des § 37, bei dem mindestens zwei Krankenhäuser im Sinne des § 107 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder…

  3. § 187

    Übergangs- und Schlussbestimmungen

    — § 187 — Übergangs- und Schlussbestimmungen (1) § 29 ist nach dem 31. Dezember 2027 nicht mehr anzuwenden. (2) Vergabeverfahren, die vor dem 1. Juli 2026…

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