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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Current as of 30 provisionsUWG

Provisions

30 in the library

Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen13
  1. § 1

    Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich

    (1) Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt…

  2. § 2

    Begriffsbestimmungen

    (1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. „geschäftliche Entscheidung“ jede Entscheidung eines Verbrauchers oder sonstigen Marktteilnehmers darüber, ob, wie und…

  3. § 3

    Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen

    (1) Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig. (2) Geschäftliche Handlungen, die sich an Verbraucher richten oder diese erreichen, sind unlauter, wenn…

  4. § 3a

    Rechtsbruch

    Unlauter handelt, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln…

  5. § 4

    Mitbewerberschutz

    Unlauter handelt, wer 1. die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt…

  6. § 4a

    Aggressive geschäftliche Handlungen

    (1) Unlauter handelt, wer eine aggressive geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer…

  7. § 5

    Irreführende geschäftliche Handlungen

    (1) Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer…

  8. § 5a

    Irreführung durch Unterlassen

    (1) Unlauter handelt auch, wer einen Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer irreführt, indem er ihm eine wesentliche Information vorenthält, 1. die der…

  9. § 5b

    Wesentliche Informationen

    (1) Werden Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis in einer dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Weise so…

  10. § 5c

    Verbotene Verletzung von Verbraucherinteressen durch unlautere geschäftliche Handlungen

    (1) Die Verletzung von Verbraucherinteressen durch unlautere geschäftliche Handlungen ist verboten, wenn es sich um einen weitverbreiteten Verstoß gemäß…

  11. § 6

    Vergleichende Werbung

    (1) Vergleichende Werbung ist jede Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder…

  12. § 7

    Unzumutbare Belästigungen

    (1) Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl…

  13. § 7a

    Einwilligung in Telefonwerbung

    (1) Wer mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher wirbt, hat dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung in die Telefonwerbung zum Zeitpunkt der…

Kapitel 2 Rechtsfolgen7
  1. § 8

    Beseitigung und Unterlassung

    (1) Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch…

  2. § 8a

    Anspruchsberechtigte bei einem Verstoß gegen die Verordnung (EU) 2019/1150

    Anspruchsberechtigt nach § 8 Absatz 1 sind bei einem Verstoß gegen die Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019…

  3. § 8b

    Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände

    (1) Das Bundesamt für Justiz führt eine Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände und veröffentlicht sie in der jeweils aktuellen Fassung auf seiner…

  4. § 8c

    Verbot der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen; Haftung

    (1) Die Geltendmachung der Ansprüche aus § 8 Absatz 1 ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist. (2) Eine…

  5. § 9

    Schadensersatz

    (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, ist den Mitbewerbern zum Ersatz des daraus entstehenden…

  6. § 10

    Gewinnabschöpfung

    (1) Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt und hierdurch zu Lasten einer Vielzahl von…

  7. § 11

    Verjährung

    (1) Die Ansprüche aus den §§ 8, 9 Absatz 1 und § 13 Absatz 3 verjähren in sechs Monaten und der Anspruch aus § 9 Absatz 2 Satz 1 verjährt in einem Jahr. (2)…

Kapitel 3 Verfahrensvorschriften7
  1. § 12

    Einstweiliger Rechtsschutz; Veröffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung

    (1) Zur Sicherung der in diesem Gesetz bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung können einstweilige Verfügungen auch ohne die Darlegung und Glaubhaftmachung der…

  2. § 13

    Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung

    (1) Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm…

  3. § 13a

    Vertragsstrafe

    (1) Bei der Festlegung einer angemessenen Vertragsstrafe nach § 13 Absatz 1 sind folgende Umstände zu berücksichtigen: 1. Art, Ausmaß und Folgen der…

  4. § 14

    Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung

    (1) Für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, mit denen ein Anspruch auf Grund dieses Gesetzes geltend gemacht wird, sind die Landgerichte ausschließlich…

  5. § 15

    Einigungsstellen

    (1) Die Landesregierungen errichten bei Industrie- und Handelskammern Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen ein…

  6. § 15a

    Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

    (1) § 8 Absatz 3 Nummer 2 ist nicht anzuwenden auf Verfahren, die am 1. September 2021 bereits rechtshängig sind. (2) Die §§ 13 und 13a Absatz 2 und 3 sind…

  7. § 15b

    Sondervorschriften zum Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

    Die Geltendmachung von Ansprüchen nach § 8 Absatz 1 wegen Verstößen gegen § 5 Absatz 2 Nummer 1 im Hinblick auf ökologische oder soziale Merkmale und…

Kapitel 4 Straf- und Bußgeldvorschriften3
  1. § 16

    Strafbare Werbung

    (1) Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen…

  2. § 19

    Bußgeldvorschriften bei einem weitverbreiteten Verstoß und einem weitverbreiteten Verstoß mit Unions-Dimension

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5c Absatz 1 Verbraucherinteressen verletzt. (2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1…

  3. § 20

    Bußgeldvorschriften

    — § 20 — Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 7 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1…

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