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Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)

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Provisions

222 in the library

Teil 1 Allgemeiner Teil104
  1. Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige › Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

    § 1

    Vertragstypische Pflichten

    Der Versicherer verpflichtet sich mit dem Versicherungsvertrag, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung…

  2. § 1a

    Vertriebstätigkeit des Versicherers

    (1) Der Versicherer muss bei seiner Vertriebstätigkeit gegenüber Versicherungsnehmern stets ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichem Interesse…

  3. § 2

    Rückwärtsversicherung

    (1) Der Versicherungsvertrag kann vorsehen, dass der Versicherungsschutz vor dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses beginnt (Rückwärtsversicherung). (2) Hat der…

  4. § 3

    Versicherungsschein

    (1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer einen Versicherungsschein in Textform, auf dessen Verlangen als Urkunde, zu übermitteln. (2) Wird der Vertrag…

  5. § 4

    Versicherungsschein auf den Inhaber

    (1) Auf einen als Urkunde auf den Inhaber ausgestellten Versicherungsschein ist § 808 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden. (2) Ist im Vertrag bestimmt…

  6. § 5

    Abweichender Versicherungsschein

    (1) Weicht der Inhalt des Versicherungsscheins von dem Antrag des Versicherungsnehmers oder den getroffenen Vereinbarungen ab, gilt die Abweichung als…

  7. § 6

    Beratung des Versicherungsnehmers

    (1) Vor Abschluss des Versicherungsvertrages hat der Versicherer den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu…

  8. § 6a

    Einzelheiten der Auskunftserteilung

    (1) Der nach § 6 zu erteilende Rat und die Gründe hierfür sind dem Versicherungsnehmer wie folgt zu übermitteln: 1. auf Papier; 2. in klarer, genauer und für…

  9. § 7

    Information des Versicherungsnehmers; Verordnungsermächtigung

    (1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen…

  10. § 7a

    Querverkäufe

    (1) Wird ein Versicherungsprodukt zusammen mit einem Nebenprodukt oder einer Nebendienstleistung, das oder die keine Versicherung ist, als Paket oder als Teil…

  11. § 7b

    Information bei Versicherungsanlageprodukten

    (1) Bei Produkten, die Versicherungsanlageprodukte im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 17 der Richtlinie (EU) 2016/97 sind, sind dem Versicherungsnehmer…

  12. § 7c

    Beurteilung von Versicherungsanlageprodukten; Berichtspflicht

    (1) Bei einer Beratung zu einem Versicherungsanlageprodukt hat der Versicherer zu erfragen: 1. Kenntnisse und Erfahrungen des Versicherungsnehmers im…

  13. § 8

    Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers; Verordnungsermächtigung

    (1) Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären…

  14. § 9

    Rechtsfolgen des Widerrufs

    (1) Übt der Versicherungsnehmer das Widerrufsrecht nach § 8 Absatz 1 aus, so sind die empfangenen Leistungen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von…

  15. § 10

    Beginn und Ende der Versicherung

    Ist die Dauer der Versicherung nach Tagen, Wochen, Monaten oder einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum bestimmt, beginnt die Versicherung mit Beginn des…

  16. § 11

    Verlängerung, Kündigung

    (1) Wird bei einem auf eine bestimmte Zeit eingegangenen Versicherungsverhältnis im Voraus eine Verlängerung für den Fall vereinbart, dass das…

  17. § 12

    Versicherungsperiode

    Als Versicherungsperiode gilt, falls nicht die Prämie nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, der Zeitraum eines Jahres.

  18. § 13

    Änderung von Anschrift und Name

    (1) Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugebende…

  19. § 14

    Fälligkeit der Geldleistung

    (1) Geldleistungen des Versicherers sind fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers…

  20. § 15

    Hemmung der Verjährung

    Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des…

  21. § 16

    Insolvenz des Versicherers

    (1) Wird über das Vermögen des Versicherers das Insolvenzverfahren eröffnet, endet das Versicherungsverhältnis mit Ablauf eines Monats seit der Eröffnung; bis…

  22. § 17

    Abtretungsverbot bei unpfändbaren Sachen

    Soweit sich die Versicherung auf unpfändbare Sachen bezieht, kann eine Forderung aus der Versicherung nur auf solche Gläubiger des Versicherungsnehmers…

  23. § 18

    Abweichende Vereinbarungen

    Von § 3 Abs. 1 bis 4, § 5 Abs. 1 bis 3, den §§ 6 bis 9 und 11 Abs. 2 bis 4, § 14 Abs. 2 Satz 1 und § 15 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers…

  24. Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige › Abschnitt 2 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten

    § 19

    Anzeigepflicht

    (1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag…

  25. § 20

    Vertreter des Versicherungsnehmers

    Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, sind bei der Anwendung des § 19 Abs. 1 bis 4 und des § 21 Abs. 2 Satz 2 sowie Abs. 3…

  26. § 21

    Ausübung der Rechte des Versicherers

    (1) Der Versicherer muss die ihm nach § 19 Abs. 2 bis 4 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem…

  27. § 22

    Arglistige Täuschung

    Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.

  28. § 23

    Gefahrerhöhung

    (1) Der Versicherungsnehmer darf nach Abgabe seiner Vertragserklärung ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme…

  29. § 24

    Kündigung wegen Gefahrerhöhung

    (1) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach § 23 Abs. 1, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, es sei denn…

  30. § 25

    Prämienerhöhung wegen Gefahrerhöhung

    (1) Der Versicherer kann an Stelle einer Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen für diese höhere Gefahr entsprechende…

  31. § 26

    Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung

    (1) Tritt der Versicherungsfall nach einer Gefahrerhöhung ein, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine…

  32. § 27

    Unerhebliche Gefahrerhöhung

    Die §§ 23 bis 26 sind nicht anzuwenden, wenn nur eine unerhebliche Erhöhung der Gefahr vorliegt oder wenn nach den Umständen als vereinbart anzusehen ist, dass…

  33. § 28

    Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit

    (1) Bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, die vom Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen…

  34. § 29

    Teilrücktritt, Teilkündigung, teilweise Leistungsfreiheit

    (1) Liegen die Voraussetzungen, unter denen der Versicherer nach den Vorschriften dieses Abschnittes zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt ist, nur…

  35. § 30

    Anzeige des Versicherungsfalles

    (1) Der Versicherungsnehmer hat den Eintritt des Versicherungsfalles, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Steht…

  36. § 31

    Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers

    (1) Der Versicherer kann nach dem Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass der Versicherungsnehmer jede Auskunft erteilt, die zur Feststellung des…

  37. § 32

    Abweichende Vereinbarungen

    Von den §§ 19 bis 28 Abs. 4 und § 31 Abs. 1 Satz 2 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden. Für Anzeigen nach diesem Abschnitt, zu…

  38. Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige › Abschnitt 3 Prämie

    § 33

    Fälligkeit

    (1) Der Versicherungsnehmer hat eine einmalige Prämie oder, wenn laufende Prämien vereinbart sind, die erste Prämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach…

  39. § 34

    Zahlung durch Dritte

    (1) Der Versicherer muss fällige Prämien oder sonstige ihm auf Grund des Vertrags zustehende Zahlungen vom Versicherten bei einer Versicherung für fremde…

  40. § 35

    Aufrechnung durch den Versicherer

    Der Versicherer kann eine fällige Prämienforderung oder eine andere ihm aus dem Vertrag zustehende fällige Forderung gegen eine Forderung aus der Versicherung…

  41. § 36

    Leistungsort

    (1) Leistungsort für die Zahlung der Prämie ist der jeweilige Wohnsitz des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsnehmer hat jedoch auf seine Gefahr und seine…

  42. § 37

    Zahlungsverzug bei Erstprämie

    (1) Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag…

  43. § 38

    Zahlungsverzug bei Folgeprämie

    (1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen…

  44. § 39

    Vorzeitige Vertragsbeendigung

    (1) Im Fall der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur…

  45. § 40

    Kündigung bei Prämienerhöhung

    (1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der…

  46. § 41

    Herabsetzung der Prämie

    Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach…

  47. § 42

    Abweichende Vereinbarungen

    Von § 33 Abs. 2 und den §§ 37 bis 41 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden.

  48. Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige › Abschnitt 4 Versicherung für fremde Rechnung

    § 43

    Begriffsbestimmung

    (1) Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für einen anderen, mit oder ohne Benennung der Person des Versicherten, schließen…

  49. § 44

    Rechte des Versicherten

    (1) Bei der Versicherung für fremde Rechnung stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Versicherten zu. Die Übermittlung des Versicherungsscheins kann…

  50. § 45

    Rechte des Versicherungsnehmers

    (1) Der Versicherungsnehmer kann über die Rechte, die dem Versicherten aus dem Versicherungsvertrag zustehen, im eigenen Namen verfügen. (2) Ist ein…

  51. § 46

    Rechte zwischen Versicherungsnehmer und Versichertem

    Der Versicherungsnehmer ist nicht verpflichtet, dem Versicherten oder, falls über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist, der Insolvenzmasse den…

  52. § 47

    Kenntnis und Verhalten des Versicherten

    (1) Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die…

  53. § 48

    Versicherung für Rechnung „wen es angeht“

    Ist die Versicherung für Rechnung „wen es angeht“ genommen oder ist dem Vertrag in sonstiger Weise zu entnehmen, dass unbestimmt bleiben soll, ob eigenes oder…

  54. Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige › Abschnitt 5 Vorläufige Deckung

    § 49

    Inhalt des Vertrags

    (1) Bei einem Versicherungsvertrag, dessen wesentlicher Inhalt die Gewährung einer vorläufigen Deckung durch den Versicherer ist, kann vereinbart werden, dass…

  55. § 50

    Nichtzustandekommen des Hauptvertrags

    Ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, im Fall des Nichtzustandekommens des Hauptvertrags eine Prämie für die vorläufige Deckung zu zahlen, steht dem…

  56. § 51

    Prämienzahlung

    (1) Der Beginn des Versicherungsschutzes kann von der Zahlung der Prämie abhängig gemacht werden, sofern der Versicherer den Versicherungsnehmer durch…

  57. § 52

    Beendigung des Vertrags

    (1) Der Vertrag über vorläufige Deckung endet spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem nach einem vom Versicherungsnehmer geschlossenen Hauptvertrag oder einem…

  58. Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige › Abschnitt 6 Laufende Versicherung

    § 53

    Anmeldepflicht

    Wird ein Vertrag in der Weise geschlossen, dass das versicherte Interesse bei Vertragsschluss nur der Gattung nach bezeichnet und erst nach seiner Entstehung…

  59. § 54

    Verletzung der Anmeldepflicht

    (1) Hat der Versicherungsnehmer die Anmeldung eines versicherten Risikos oder der vereinbarten Prämiengrundlage oder die Beantragung der Deckungszusage…

  60. § 55

    Einzelpolice

    (1) Ist bei einer laufenden Versicherung ein Versicherungsschein für ein einzelnes Risiko (Einzelpolice) oder ein Versicherungszertifikat ausgestellt worden…

  61. § 56

    Verletzung der Anzeigepflicht

    (1) Abweichend von § 19 Abs. 2 ist bei Verletzung der Anzeigepflicht der Rücktritt des Versicherers ausgeschlossen; der Versicherer kann innerhalb eines Monats…

  62. § 57

    Gefahränderung

    (1) Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer eine Änderung der Gefahr unverzüglich anzuzeigen. (2) Hat der Versicherungsnehmer eine Gefahrerhöhung nicht…

  63. § 58

    Obliegenheitsverletzung

    (1) Verletzt der Versicherungsnehmer bei einer laufenden Versicherung schuldhaft eine vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllende Obliegenheit, ist der…

  64. Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige › Abschnitt 7 Versicherungsvermittler, Versicherungsberater › Unterabschnitt 1 Mitteilungs- und Beratungspflichten

    § 59

    Begriffsbestimmungen

    (1) Versicherungsvermittler im Sinn dieses Gesetzes sind Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Die §§ 1a, 6a, 7a, 7b und 7c gelten für…

  65. § 60

    Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers

    (1) Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu…

  66. § 61

    Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers

    (1) Der Versicherungsvermittler hat den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des…

  67. § 62

    Zeitpunkt und Form der Information

    (1) Dem Versicherungsnehmer sind die Informationen nach § 60 Abs. 2 vor Abgabe seiner Vertragserklärung, die Informationen nach § 61 Abs. 1 vor dem Abschluss…

  68. § 63

    Schadensersatzpflicht

    Der Versicherungsvermittler ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Versicherungsnehmer durch die Verletzung einer Pflicht nach § 60 oder § 61…

  69. § 64

    Zahlungssicherung zugunsten des Versicherungsnehmers

    Eine Bevollmächtigung des Versicherungsvermittlers durch den Versicherungsnehmer zur Annahme von Leistungen des Versicherers, die dieser auf Grund eines…

  70. § 65

    Großrisiken

    Die §§ 60 bis 63 gelten nicht für die Vermittlung von Versicherungsverträgen über Großrisiken im Sinn des § 210 Absatz 2.

  71. § 66

    Sonstige Ausnahmen

    § 1a Absatz 2, die §§ 6a, 7b, 7c, 60 bis 64, 69 Absatz 2 und § 214 gelten nicht für Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit nach § 34d Absatz 8 Nummer 1 der…

  72. § 67

    Abweichende Vereinbarungen

    Von den §§ 60 bis 66 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden.

  73. § 68

    Versicherungsberater

    — Unterabschnitt 1 Mitteilungs- und Beratungspflichten — § 68 — Versicherungsberater Die für Versicherungsmakler geltenden Vorschriften des § 60 Abs. 1 Satz 1…

  74. Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige › Abschnitt 7 Versicherungsvermittler, Versicherungsberater › Unterabschnitt 2 Vertretungsmacht

    § 69

    Gesetzliche Vollmacht

    (1) Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, 1. Anträge, die auf den Abschluss eines Versicherungsvertrags gerichtet sind, und deren Widerruf sowie…

  75. § 70

    Kenntnis des Versicherungsvertreters

    Soweit nach diesem Gesetz die Kenntnis des Versicherers erheblich ist, steht die Kenntnis des Versicherungsvertreters der Kenntnis des Versicherers gleich…

  76. § 71

    Abschlussvollmacht

    Ist der Versicherungsvertreter zum Abschluss von Versicherungsverträgen bevollmächtigt, ist er auch befugt, die Änderung oder Verlängerung solcher Verträge zu…

  77. § 72

    Beschränkung der Vertretungsmacht

    Eine Beschränkung der dem Versicherungsvertreter nach den §§ 69 und 71 zustehenden Vertretungsmacht durch Allgemeine Versicherungsbedingungen ist gegenüber dem…

  78. § 73

    Angestellte und nicht gewerbsmäßig tätige Vermittler

    Die §§ 69 bis 72 sind auf Angestellte eines Versicherers, die mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Versicherungsverträgen betraut sind, und auf Personen…

  79. Kapitel 2 Schadensversicherung › Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

    § 74

    Überversicherung

    (1) Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses (Versicherungswert) erheblich, kann jede Vertragspartei verlangen, dass die…

  80. § 75

    Unterversicherung

    Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles, ist der Versicherer nur verpflichtet…

  81. § 76

    Taxe

    Der Versicherungswert kann durch Vereinbarung auf einen bestimmten Betrag (Taxe) festgesetzt werden. Die Taxe gilt auch als der Wert, den das versicherte…

  82. § 77

    Mehrere Versicherer

    (1) Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, jedem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich…

  83. § 78

    Haftung bei Mehrfachversicherung

    (1) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder…

  84. § 79

    Beseitigung der Mehrfachversicherung

    (1) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung…

  85. § 80

    Fehlendes versichertes Interesse

    (1) Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht; dies gilt…

  86. § 81

    Herbeiführung des Versicherungsfalles

    (1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt. (2) Führt der…

  87. § 82

    Abwendung und Minderung des Schadens

    (1) Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. (2) Der…

  88. § 83

    Aufwendungsersatz

    (1) Der Versicherer hat Aufwendungen des Versicherungsnehmers nach § 82 Abs. 1 und 2, auch wenn sie erfolglos bleiben, insoweit zu erstatten, als der…

  89. § 84

    Sachverständigenverfahren

    (1) Sollen nach dem Vertrag einzelne Voraussetzungen des Anspruchs aus der Versicherung oder die Höhe des Schadens durch Sachverständige festgestellt werden…

  90. § 85

    Schadensermittlungskosten

    (1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer die Kosten, die durch die Ermittlung und Feststellung des von ihm zu ersetzenden Schadens entstehen, insoweit…

  91. § 86

    Übergang von Ersatzansprüchen

    (1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden…

  92. § 87

    Abweichende Vereinbarungen

    Von den §§ 74, 78 Absatz 4, den §§ 80, 82 bis 84 Abs. 1 Satz 1 und § 86 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden.

  93. Kapitel 2 Schadensversicherung › Abschnitt 2 Sachversicherung

    § 88

    Versicherungswert

    Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt als Versicherungswert, wenn sich die Versicherung auf eine Sache oder einen Inbegriff von Sachen bezieht, der…

  94. § 89

    Versicherung für Inbegriff von Sachen

    (1) Eine Versicherung, die für einen Inbegriff von Sachen genommen ist, umfasst die jeweils dem Inbegriff zugehörigen Sachen. (2) Ist die Versicherung für…

  95. § 90

    Erweiterter Aufwendungsersatz

    Macht der Versicherungsnehmer Aufwendungen, um einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu mindern, ist § 83…

  96. § 91

    Verzinsung der Entschädigung

    Die vom Versicherer zu zahlende Entschädigung ist nach Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles für das Jahr mit 4 Prozent zu verzinsen…

  97. § 92

    Kündigung nach Versicherungsfall

    (1) Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen. (2) Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines…

  98. § 93

    Wiederherstellungsklausel

    Ist der Versicherer nach dem Vertrag verpflichtet, einen Teil der Entschädigung nur bei Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sache zu…

  99. § 94

    Wirksamkeit der Zahlung gegenüber Hypothekengläubigern

    (1) Im Fall des § 93 Satz 1 ist eine Zahlung, die ohne die Sicherung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung geleistet wird, einem Hypothekengläubiger…

  100. § 95

    Veräußerung der versicherten Sache

    (1) Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, tritt an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem…

  101. § 96

    Kündigung nach Veräußerung

    (1) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber einer versicherten Sache das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen…

  102. § 97

    Anzeige der Veräußerung

    (1) Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich anzuzeigen. Ist die Anzeige unterblieben, ist der Versicherer nicht zur…

  103. § 98

    Schutz des Erwerbers

    Der Versicherer kann sich auf eine Bestimmung des Versicherungsvertrags, durch die von den §§ 95 bis 97 zum Nachteil des Erwerbers abgewichen wird, nicht…

  104. § 99

    Zwangsversteigerung, Erwerb des Nutzungsrechts

    Geht das Eigentum an der versicherten Sache im Wege der Zwangsversteigerung über oder erwirbt ein Dritter auf Grund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder…

Teil 2 Einzelne Versicherungszweige109
  1. Kapitel 1 Haftpflichtversicherung › Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

    § 100

    Leistung des Versicherers

    Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten auf Grund der…

  2. § 101

    Kosten des Rechtsschutzes

    (1) Die Versicherung umfasst auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die durch die Abwehr der von einem Dritten geltend gemachten Ansprüche…

  3. § 102

    Betriebshaftpflichtversicherung

    (1) Besteht die Versicherung für ein Unternehmen, erstreckt sie sich auf die Haftpflicht der zur Vertretung des Unternehmens befugten Personen sowie der…

  4. § 103

    Herbeiführung des Versicherungsfalles

    Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich den bei dem Dritten eingetretenen Schaden…

  5. § 104

    Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers

    (1) Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die seine Verantwortlichkeit gegenüber einem Dritten zur Folge…

  6. § 105

    Anerkenntnis des Versicherungsnehmers

    Eine Vereinbarung, nach welcher der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet ist, wenn ohne seine Einwilligung der Versicherungsnehmer den Dritten…

  7. § 106

    Fälligkeit der Versicherungsleistung

    Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Wochen von dem Zeitpunkt an, zu dem der Anspruch des Dritten mit bindender Wirkung für den…

  8. § 107

    Rentenanspruch

    (1) Ist der Versicherungsnehmer dem Dritten zur Zahlung einer Rente verpflichtet, ist der Versicherer, wenn die Versicherungssumme den Kapitalwert der Rente…

  9. § 108

    Verfügung über den Freistellungsanspruch

    (1) Verfügungen des Versicherungsnehmers über den Freistellungsanspruch gegen den Versicherer sind dem Dritten gegenüber unwirksam. Der rechtsgeschäftlichen…

  10. § 109

    Mehrere Geschädigte

    Ist der Versicherungsnehmer gegenüber mehreren Dritten verantwortlich und übersteigen deren Ansprüche die Versicherungssumme, hat der Versicherer diese…

  11. § 110

    Insolvenz des Versicherungsnehmers

    Ist über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Dritte wegen des ihm gegen den Versicherungsnehmer zustehenden…

  12. § 111

    Kündigung nach Versicherungsfall

    (1) Hat der Versicherer nach dem Eintritt des Versicherungsfalles den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt…

  13. § 112

    Abweichende Vereinbarungen

    Von den §§ 104 und 106 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden.

  14. Kapitel 1 Haftpflichtversicherung › Abschnitt 2 Pflichtversicherung

    § 113

    Pflichtversicherung

    — § 113 — Pflichtversicherung (1) Eine Haftpflichtversicherung, zu deren Abschluss eine Verpflichtung durch Rechtsvorschrift besteht (Pflichtversicherung), ist…

  15. § 114

    Umfang des Versicherungsschutzes

    (1) Die Mindestversicherungssumme beträgt bei einer Pflichtversicherung, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, 250.000 Euro je…

  16. § 115

    Direktanspruch

    (1) Der Dritte kann seinen Anspruch auf Schadensersatz auch gegen den Versicherer geltend machen, 1. wenn es sich um eine Haftpflichtversicherung zur Erfüllung…

  17. § 116

    Gesamtschuldner

    (1) Im Verhältnis der Gesamtschuldner nach § 115 Abs. 1 Satz 4 zueinander ist der Versicherer allein verpflichtet, soweit er dem Versicherungsnehmer aus dem…

  18. § 117

    Leistungspflicht gegenüber Dritten

    (1) Ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung dem Versicherungsnehmer gegenüber ganz oder teilweise frei, so bleibt gleichwohl seine Verpflichtung…

  19. § 118

    Rangfolge mehrerer Ansprüche

    (1) Übersteigen die Ansprüche auf Entschädigung, die auf Grund desselben Schadensereignisses zu leisten ist, die Versicherungssumme, wird die…

  20. § 119

    Obliegenheiten des Dritten

    (1) Der Dritte hat ein Schadensereignis, aus dem er einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer oder nach § 115 Abs. 1 gegen den Versicherer herleiten will…

  21. § 120

    Obliegenheitsverletzung des Dritten

    Verletzt der Dritte schuldhaft die Obliegenheit nach § 119 Abs. 2 oder 3, beschränkt sich die Haftung des Versicherers nach den §§ 115 und 117 auf den Betrag…

  22. § 121

    Aufrechnung gegenüber Dritten

    § 35 ist gegenüber Dritten nicht anzuwenden.

  23. § 122

    Veräußerung der von der Versicherung erfassten Sache

    Die §§ 95 bis 98 über die Veräußerung der versicherten Sache sind entsprechend anzuwenden.

  24. § 123

    Rückgriff bei mehreren Versicherten

    (1) Ist bei einer Versicherung für fremde Rechnung der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber nicht zur Leistung verpflichtet, kann er dies einem…

  25. § 124

    Rechtskrafterstreckung

    (1) Soweit durch rechtskräftiges Urteil festgestellt wird, dass dem Dritten ein Anspruch auf Ersatz des Schadens nicht zusteht, wirkt das Urteil, wenn es…

  26. Kapitel 2 Rechtsschutzversicherung

    § 125

    Leistung des Versicherers

    Bei der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherer verpflichtet, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des…

  27. § 126

    Schadensabwicklungsunternehmen

    (1) Werden Gefahren aus dem Bereich der Rechtsschutzversicherung neben anderen Gefahren versichert, müssen im Versicherungsschein der Umfang der Deckung in der…

  28. § 127

    Freie Anwaltswahl

    (1) Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, zu seiner Vertretung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren den Rechtsanwalt, der seine Interessen wahrnehmen soll…

  29. § 128

    Gutachterverfahren

    Für den Fall, dass der Versicherer seine Leistungspflicht verneint, weil die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg…

  30. § 129

    Abweichende Vereinbarungen

    Von den §§ 126 bis 128 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden.

  31. Kapitel 3 Transportversicherung

    § 130

    Umfang der Gefahrtragung

    (1) Bei der Versicherung von Gütern gegen die Gefahren der Beförderung zu Lande oder auf Binnengewässern sowie der damit verbundenen Lagerung trägt der…

  32. § 131

    Verletzung der Anzeigepflicht

    (1) Abweichend von § 19 Abs. 2 ist bei Verletzung der Anzeigepflicht der Rücktritt des Versicherers ausgeschlossen; der Versicherer kann innerhalb eines Monats…

  33. § 132

    Gefahränderung

    (1) Der Versicherungsnehmer darf abweichend von § 23 die Gefahr erhöhen oder in anderer Weise ändern und die Änderung durch einen Dritten gestatten. Die…

  34. § 133

    Vertragswidrige Beförderung

    (1) Werden die Güter mit einem Beförderungsmittel anderer Art befördert als vereinbart oder werden sie umgeladen, obwohl direkter Transport vereinbart ist, ist…

  35. § 134

    Ungeeignete Beförderungsmittel

    (1) Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer, soweit er auf dessen Auswahl Einfluss hat…

  36. § 135

    Aufwendungsersatz

    (1) Aufwendungen, die dem Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens entstehen, sowie die Kosten für die Ermittlung und Feststellung des…

  37. § 136

    Versicherungswert

    (1) Als Versicherungswert der Güter gilt der gemeine Handelswert und in dessen Ermangelung der gemeine Wert, den die Güter am Ort der Absendung bei Beginn der…

  38. § 137

    Herbeiführung des Versicherungsfalles

    (1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig den Versicherungsfall herbeiführt. (2)…

  39. § 138

    Haftungsausschluss bei Schiffen

    Bei der Versicherung eines Schiffes ist der Versicherer nicht zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, der daraus entsteht, dass das Schiff in einem nicht…

  40. § 139

    Veräußerung der versicherten Sache oder Güter

    (1) Ist eine versicherte Sache, für die eine Einzelpolice oder ein Versicherungszertifikat ausgestellt worden ist, veräußert worden, haftet der Erwerber…

  41. § 140

    Veräußerung des versicherten Schiffes

    Wird ein versichertes Schiff veräußert, endet abweichend von § 95 die Versicherung mit der Übergabe des Schiffes an den Erwerber, für unterwegs befindliche…

  42. § 141

    Befreiung durch Zahlung der Versicherungssumme

    (1) Der Versicherer ist nach Eintritt des Versicherungsfalles berechtigt, sich durch Zahlung der Versicherungssumme von allen weiteren Verbindlichkeiten zu…

  43. Kapitel 4 Gebäudefeuerversicherung

    § 142

    Anzeigen an Hypothekengläubiger

    (1) Bei der Gebäudefeuerversicherung hat der Versicherer einem Hypothekengläubiger, der seine Hypothek angemeldet hat, unverzüglich in Textform anzuzeigen…

  44. § 143

    Fortdauer der Leistungspflicht gegenüber Hypothekengläubigern

    (1) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie bleibt der Versicherer gegenüber einem Hypothekengläubiger, der seine Hypothek angemeldet hat, bis zum…

  45. § 144

    Kündigung des Versicherungsnehmers

    Hat ein Hypothekengläubiger seine Hypothek angemeldet, ist eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses durch den Versicherungsnehmer unbeschadet des § 92…

  46. § 145

    Übergang der Hypothek

    Soweit der Versicherer den Hypothekengläubiger nach § 143 befriedigt, geht die Hypothek auf ihn über. Der Übergang kann nicht zum Nachteil eines gleich- oder…

  47. § 146

    Bestätigungs- und Auskunftspflicht des Versicherers

    Der Versicherer ist verpflichtet, einem Hypothekengläubiger, der seine Hypothek angemeldet hat, die Anmeldung zu bestätigen und auf Verlangen Auskunft über das…

  48. § 147

    Änderung von Anschrift und Name des Hypothekengläubigers

    Hat der Hypothekengläubiger dem Versicherer eine Änderung seiner Anschrift oder seines Namens nicht mitgeteilt, ist § 13 Abs. 1 auf die Anzeigen und…

  49. § 148

    Andere Grundpfandrechte

    Ist das Grundstück mit einer Grundschuld, Rentenschuld oder Reallast belastet, sind die §§ 142 bis 147 entsprechend anzuwenden.

  50. § 149

    Eigentümergrundpfandrechte

    Die durch die §§ 142 bis 148 begründeten Rechte können nicht zugunsten von Hypotheken, Grundschulden oder Rentenschulden, die dem Versicherungsnehmer zustehen…

  51. Kapitel 5 Lebensversicherung

    § 150

    Versicherte Person

    (1) Die Lebensversicherung kann auf die Person des Versicherungsnehmers oder eines anderen genommen werden. (2) Wird die Versicherung für den Fall des Todes…

  52. § 151

    Ärztliche Untersuchung

    Durch die Vereinbarung einer ärztlichen Untersuchung der versicherten Person wird ein Recht des Versicherers, die Vornahme der Untersuchung zu verlangen, nicht…

  53. § 152

    Widerruf des Versicherungsnehmers

    (1) Abweichend von § 8 Absatz 1 Satz 1 beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage. Abweichend von § 8 Absatz 4 Satz 2 erlischt das Widerrufsrecht spätestens 24 Monate…

  54. § 153

    Überschussbeteiligung

    (1) Dem Versicherungsnehmer steht eine Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung) zu, es sei denn, die…

  55. § 154

    Modellrechnung

    (1) Macht der Versicherer im Zusammenhang mit dem Angebot oder dem Abschluss einer Lebensversicherung bezifferte Angaben zur Höhe von möglichen Leistungen über…

  56. § 155

    Standmitteilung

    (1) Bei Versicherungen mit Überschussbeteiligung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer jährlich in Textform über den aktuellen Stand seiner Ansprüche…

  57. § 156

    Kenntnis und Verhalten der versicherten Person

    Soweit nach diesem Gesetz die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, ist bei der Versicherung auf die Person eines…

  58. § 157

    Unrichtige Altersangabe

    Ist das Alter der versicherten Person unrichtig angegeben worden, verändert sich die Leistung des Versicherers nach dem Verhältnis, in welchem die dem…

  59. § 158

    Gefahränderung

    (1) Als Erhöhung der Gefahr gilt nur eine solche Änderung der Gefahrumstände, die nach ausdrücklicher Vereinbarung als Gefahrerhöhung angesehen werden soll…

  60. § 159

    Bezugsberechtigung

    (1) Der Versicherungsnehmer ist im Zweifel berechtigt, ohne Zustimmung des Versicherers einen Dritten als Bezugsberechtigten zu bezeichnen sowie an die Stelle…

  61. § 160

    Auslegung der Bezugsberechtigung

    (1) Sind mehrere Personen ohne Bestimmung ihrer Anteile als Bezugsberechtigte bezeichnet, sind sie zu gleichen Teilen bezugsberechtigt. Der von einem…

  62. § 161

    Selbsttötung

    (1) Bei einer Versicherung für den Todesfall ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die versicherte Person sich vor Ablauf von drei Jahren…

  63. § 162

    Tötung durch Leistungsberechtigten

    (1) Ist die Versicherung für den Fall des Todes eines anderen als des Versicherungsnehmers genommen, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn…

  64. § 163

    Prämien- und Leistungsänderung

    (1) Der Versicherer ist zu einer Neufestsetzung der vereinbarten Prämie berechtigt, wenn 1. sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht…

  65. § 164

    Bedingungsanpassung

    (1) Ist eine Bestimmung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräftigen…

  66. § 165

    Prämienfreie Versicherung

    (1) Der Versicherungsnehmer kann jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode die Umwandlung der Versicherung in eine prämienfreie Versicherung…

  67. § 166

    Kündigung des Versicherers

    (1) Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis, wandelt sich mit der Kündigung die Versicherung in eine prämienfreie Versicherung um. Auf die…

  68. § 167

    Umwandlung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes

    Der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung kann jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode die Umwandlung der Versicherung in eine…

  69. § 168

    Kündigung des Versicherungsnehmers

    (1) Sind laufende Prämien zu zahlen, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode…

  70. § 169

    Rückkaufswert

    (1) Wird eine Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, durch Kündigung…

  71. § 170

    Eintrittsrecht

    (1) Wird in die Versicherungsforderung ein Arrest vollzogen oder eine Zwangsvollstreckung vorgenommen oder wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen des…

  72. § 171

    Abweichende Vereinbarungen

    Von § 152 Absatz 1 bis 4 und den §§ 153 bis 155, 157, 158, 161 und 163 bis 170 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers, der versicherten Person oder…

  73. Kapitel 6 Berufsunfähigkeitsversicherung

    § 172

    Leistung des Versicherers

    (1) Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherer verpflichtet, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufsunfähigkeit die…

  74. § 173

    Anerkenntnis

    (1) Der Versicherer hat nach einem Leistungsantrag bei Fälligkeit in Textform zu erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt. (2) Das Anerkenntnis darf…

  75. § 174

    Leistungsfreiheit

    (1) Stellt der Versicherer fest, dass die Voraussetzungen der Leistungspflicht entfallen sind, wird er nur leistungsfrei, wenn er dem Versicherungsnehmer diese…

  76. § 175

    Abweichende Vereinbarungen

    Von den §§ 173 und 174 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden.

  77. § 176

    Anzuwendende Vorschriften

    Die §§ 150 bis 170 sind auf die Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechend anzuwenden, soweit die Besonderheiten dieser Versicherung nicht entgegenstehen.

  78. § 177

    Ähnliche Versicherungsverträge

    (1) Die §§ 173 bis 176 sind auf alle Versicherungsverträge, bei denen der Versicherer für eine dauerhafte Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit eine Leistung…

  79. Kapitel 7 Unfallversicherung

    § 178

    Leistung des Versicherers

    (1) Bei der Unfallversicherung ist der Versicherer verpflichtet, bei einem Unfall der versicherten Person oder einem vertraglich dem Unfall gleichgestellten…

  80. § 179

    Versicherte Person

    (1) Die Unfallversicherung kann für den Eintritt eines Unfalles des Versicherungsnehmers oder eines anderen genommen werden. Eine Versicherung gegen Unfälle…

  81. § 180

    Invalidität

    Der Versicherer schuldet die für den Fall der Invalidität versprochenen Leistungen im vereinbarten Umfang, wenn die körperliche oder geistige…

  82. § 181

    Gefahrerhöhung

    (1) Als Erhöhung der Gefahr gilt nur eine solche Änderung der Umstände, die nach ausdrücklicher Vereinbarung als Gefahrerhöhung angesehen werden soll; die…

  83. § 182

    Mitwirkende Ursachen

    Ist vereinbart, dass der Anspruch auf die vereinbarten Leistungen entfällt oder sich mindert, wenn Krankheiten oder Gebrechen bei der durch den…

  84. § 183

    Herbeiführung des Versicherungsfalles

    (1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn im Fall des § 179 Abs. 2 der Versicherungsnehmer vorsätzlich durch eine widerrechtliche Handlung…

  85. § 184

    Abwendung und Minderung des Schadens

    Die §§ 82 und 83 sind auf die Unfallversicherung nicht anzuwenden.

  86. § 185

    Bezugsberechtigung

    Ist als Leistung des Versicherers die Zahlung eines Kapitals vereinbart, sind die §§ 159 und 160 entsprechend anzuwenden.

  87. § 186

    Hinweispflicht des Versicherers

    Zeigt der Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall an, hat der Versicherer ihn auf vertragliche Anspruchs- und Fälligkeitsvoraussetzungen sowie…

  88. § 187

    Anerkenntnis

    (1) Der Versicherer hat nach einem Leistungsantrag innerhalb eines Monats nach Vorlage der zu dessen Beurteilung erforderlichen Unterlagen in Textform zu…

  89. § 188

    Neubemessung der Invalidität

    (1) Sind Leistungen für den Fall der Invalidität vereinbart, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre…

  90. § 189

    Sachverständigenverfahren, Schadensermittlungskosten

    Die §§ 84 und 85 Abs. 1 und 3 sind entsprechend anzuwenden.

  91. § 190

    Pflichtversicherung

    Besteht für den Abschluss einer Unfallversicherung eine Verpflichtung durch Rechtsvorschrift, hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer unter Angabe der…

  92. § 191

    Abweichende Vereinbarungen

    Von § 178 Abs. 2 Satz 2 und den §§ 181, 186 bis 188 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abgewichen werden.

  93. Kapitel 8 Krankenversicherung

    § 192

    Vertragstypische Leistungen des Versicherers

    (1) Bei der Krankheitskostenversicherung ist der Versicherer verpflichtet, im vereinbarten Umfang die Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung…

  94. § 193

    Versicherte Person; Versicherungspflicht

    (1) Die Krankenversicherung kann auf die Person des Versicherungsnehmers oder eines anderen genommen werden. Versicherte Person ist die Person, auf welche die…

  95. § 194

    Anzuwendende Vorschriften

    (1) Soweit der Versicherungsschutz nach den Grundsätzen der Schadensversicherung gewährt wird, sind die §§ 74 bis 80 und 82 bis 87 anzuwenden. Die §§ 23 bis 27…

  96. § 195

    Versicherungsdauer

    (1) Die Krankenversicherung, die ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz…

  97. § 196

    Befristung der Krankentagegeldversicherung

    (1) Bei der Krankentagegeldversicherung kann vereinbart werden, dass die Versicherung mit Vollendung des 65. Lebensjahres der versicherten Person endet. Der…

  98. § 197

    Wartezeiten

    (1) Soweit Wartezeiten vereinbart werden, dürfen diese in der Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherung als allgemeine Wartezeit…

  99. § 198

    Kindernachversicherung

    (1) Besteht am Tag der Geburt für mindestens einen Elternteil eine Krankenversicherung, ist der Versicherer verpflichtet, dessen neugeborenes Kind ab…

  100. § 199

    Beihilfeempfänger

    (1) Bei der Krankheitskostenversicherung einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes kann vereinbart…

  101. § 200

    Bereicherungsverbot

    Hat die versicherte Person wegen desselben Versicherungsfalles einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflichtete, darf die Gesamterstattung die…

  102. § 201

    Herbeiführung des Versicherungsfalles

    Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person vorsätzlich die Krankheit oder den Unfall bei…

  103. § 202

    Auskunftspflicht des Versicherers; Schadensermittlungskosten

    Der Versicherer ist verpflichtet, auf Verlangen des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person Auskunft über und Einsicht in Gutachten oder…

  104. § 203

    Prämien- und Bedingungsanpassung

    (1) Bei einer Krankenversicherung, bei der die Prämie nach Art der Lebensversicherung berechnet wird, kann der Versicherer nur die entsprechend den technischen…

  105. § 204

    Tarifwechsel

    (1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser 1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit…

  106. § 205

    Kündigung des Versicherungsnehmers

    (1) Vorbehaltlich einer vereinbarten Mindestversicherungsdauer bei der Krankheitskosten- und bei der Krankenhaustagegeldversicherung kann der…

  107. § 206

    Kündigung des Versicherers

    (1) Jede Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die eine Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 erfüllt, ist durch den Versicherer ausgeschlossen. Darüber…

  108. § 207

    Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses

    (1) Endet das Versicherungsverhältnis durch den Tod des Versicherungsnehmers, sind die versicherten Personen berechtigt, binnen zwei Monaten nach dem Tod des…

  109. § 208

    Abweichende Vereinbarungen

    Von § 192 Absatz 5 Satz 2 und den §§ 194 bis 199 und 201 bis 207 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abgewichen…

Teil 3 Schlussvorschriften9
  1. § 209

    Rückversicherung, Seeversicherung

    Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auf die Rückversicherung und die Versicherung gegen die Gefahren der Seeschifffahrt (Seeversicherung) nicht anzuwenden.

  2. § 210

    Großrisiken, laufende Versicherung

    (1) Die Beschränkungen der Vertragsfreiheit nach diesem Gesetz sind auf Großrisiken und auf laufende Versicherungen nicht anzuwenden. (2) Großrisiken im Sinne…

  3. § 210a

    Elektronische Transportversicherungspolice

    Der Urkunde nach § 4 oder § 55 gleichgestellt ist eine elektronische Transportversicherungspolice nach § 365a des Handelsgesetzbuchs.

  4. § 211

    Pensionskassen, kleinere Versicherungsvereine, Versicherungen mit kleineren Beträgen

    (1) Die §§ 37, 38, 165, 166 Absatz 1, 2, 3 und 4 Satz 1 sowie die §§ 168 und 169 sind, soweit mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde in den Allgemeinen…

  5. § 212

    Fortsetzung der Lebensversicherung nach einer Beschäftigungszeit ohne Entgelt

    (1) Besteht ein ursprünglich entgeltliches Arbeitsverhältnis ohne Entgelt fort und wird eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten der…

  6. § 213

    Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten

    (1) Die Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten durch den Versicherer darf nur bei Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen und…

  7. § 214

    Schlichtungsstelle

    (1) Das Bundesamt für Justiz kann privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten 1. bei…

  8. § 215

    Gerichtsstand

    (1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer…

  9. § 216

    Prozessstandschaft bei Versicherermehrheit

    Ist ein Versicherungsvertrag mit den bei Lloyd´s vereinigten Einzelversicherern nicht über eine Niederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes abgeschlossen…

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