GermanyFederal statute
Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG)
Provisions
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften12
Unterabschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht
Unterabschnitt 2 Durchsetzung des Erlaubnisvorbehalts
Unterabschnitt 3 Sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 2 Erlaubnis; Inhaber bedeutender Beteiligungen5
Unterabschnitt 1 Erlaubnis
Unterabschnitt 2 Inhaber bedeutender Beteiligungen
Abschnitt 3 Eigenmittel, Absicherung im Haftungsfall2
Abschnitt 4 Sicherungsanforderungen2
- § 17
Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten und des Betreibens des E-Geld-Geschäfts
(1) Institute, die die Zahlungsdienste gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 6 erbringen oder das E-Geld-Geschäft betreiben, haben die Geldbeträge, die sie…
Abschnitt 5 Vorschriften über die laufende Beaufsichtigung von Instituten12
Abschnitt 6 Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit3
Abschnitt 7 Sonderbestimmungen für Kontoinformationsdienste4
Abschnitt 8 Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr, Zweigstellen aus Drittstaaten5
- § 39
Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
(1) Ein Institut mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum darf ohne…
Abschnitt 9 Register2
Abschnitt 10 Gemeinsame Bestimmungen für alle Zahlungsdienstleister16
Unterabschnitt 1 Kartengebundene Zahlungsinstrumente
Unterabschnitt 2 Zugang von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleistern zu Zahlungskonten
Unterabschnitt 3 Risiken und Meldung von Vorfällen
Unterabschnitt 4 Starke Kundenauthentifizierung
Unterabschnitt 5 Zugang zu Konten und Zahlungssystemen
Unterabschnitt 5a Technische Infrastrukturleistungen
Abschnitt 11 Datenschutz1
Abschnitt 12 Beschwerden; Außergerichtliche Streitbeilegung und kollektive Verbraucherinformation4
Abschnitt 13 Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften4
Abschnitt 14 Übergangsvorschriften4
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