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Zivilprozessordnung (ZPO)

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1,052 in the library

Buch 1 Allgemeine Vorschriften251
  1. Abschnitt 1 Gerichte › Titel 1 Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften

    § 1

    Sachliche Zuständigkeit

    der Gerichte und Wertvorschriften — § 1 — Sachliche Zuständigkeit Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung…

  2. § 2

    Bedeutung des Wertes

    Kommt es nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder des Gerichtsverfassungsgesetzes auf den Wert des Streitgegenstandes, des Beschwerdegegenstandes, der…

  3. § 3

    Wertfestsetzung nach freiem Ermessen

    Der Wert wird von dem Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt; es kann eine beantragte Beweisaufnahme sowie von Amts wegen die Einnahme des Augenscheins und…

  4. § 4

    Wertberechnung; Nebenforderungen

    (1) Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der Einreichung der Klage, in der Rechtsmittelinstanz der Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels, bei der…

  5. § 5

    Mehrere Ansprüche

    Mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche werden zusammengerechnet; dies gilt nicht für den Gegenstand der Klage und der Widerklage.

  6. § 6

    Besitz; Sicherstellung; Pfandrecht

    Der Wert wird bestimmt: durch den Wert einer Sache, wenn es auf deren Besitz, und durch den Betrag einer Forderung, wenn es auf deren Sicherstellung oder ein…

  7. § 7

    Grunddienstbarkeit

    Der Wert einer Grunddienstbarkeit wird durch den Wert, den sie für das herrschende Grundstück hat, und wenn der Betrag, um den sich der Wert des dienenden…

  8. § 8

    Pacht- oder Mietverhältnis

    Ist das Bestehen oder die Dauer eines Pacht- oder Mietverhältnisses streitig, so ist der Betrag der auf die gesamte streitige Zeit entfallenden Pacht oder…

  9. § 9

    Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen

    Der Wert des Rechts auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen wird nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezuges berechnet. Bei bestimmter Dauer…

  10. § 11

    Bindende Entscheidung über Unzuständigkeit

    Ist die Unzuständigkeit eines Gerichts auf Grund der Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit der Gerichte rechtskräftig ausgesprochen, so ist diese…

  11. Abschnitt 1 Gerichte › Titel 2 Gerichtsstand

    § 12

    Allgemeiner Gerichtsstand; Begriff

    Das Gericht, bei dem eine Person ihren allgemeinen Gerichtsstand hat, ist für alle gegen sie zu erhebenden Klagen zuständig, sofern nicht für eine Klage ein…

  12. § 13

    Allgemeiner Gerichtsstand des Wohnsitzes

    Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt.

  13. § 15

    Allgemeiner Gerichtsstand für exterritoriale Deutsche

    (1) Deutsche, die das Recht der Exterritorialität genießen, sowie die im Ausland beschäftigten deutschen Angehörigen des öffentlichen Dienstes behalten den…

  14. § 16

    Allgemeiner Gerichtsstand wohnsitzloser Personen

    Der allgemeine Gerichtsstand einer Person, die keinen Wohnsitz hat, wird durch den Aufenthaltsort im Inland und, wenn ein solcher nicht bekannt ist, durch den…

  15. § 17

    Allgemeiner Gerichtsstand juristischer Personen

    (1) Der allgemeine Gerichtsstand der Gemeinden, der Korporationen sowie derjenigen Gesellschaften, Genossenschaften oder anderen Vereine und derjenigen…

  16. § 18

    Allgemeiner Gerichtsstand des Fiskus

    Der allgemeine Gerichtsstand des Fiskus wird durch den Sitz der Behörde bestimmt, die berufen ist, den Fiskus in dem Rechtsstreit zu vertreten.

  17. § 19

    Mehrere Gerichtsbezirke am Behördensitz

    Ist der Ort, an dem eine Behörde ihren Sitz hat, in mehrere Gerichtsbezirke geteilt, so wird der Bezirk, der im Sinne der §§ 17, 18 als Sitz der Behörde gilt…

  18. § 19a

    Allgemeiner Gerichtsstand des Insolvenzverwalters

    Der allgemeine Gerichtsstand eines Insolvenzverwalters für Klagen, die sich auf die Insolvenzmasse beziehen, wird durch den Sitz des Insolvenzgerichts bestimmt.

  19. § 19b

    Ausschließlicher Gerichtsstand bei restrukturierungsbezogenen Klagen; Verordnungsermächtigung

    (1) Für Klagen, die sich auf Restrukturierungssachen nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz beziehen, ist ausschließlich das…

  20. § 20

    Besonderer Gerichtsstand des Aufenthaltsorts

    Wenn Personen an einem Ort unter Verhältnissen, die ihrer Natur nach auf einen Aufenthalt von längerer Dauer hinweisen, insbesondere als Hausgehilfen…

  21. § 21

    Besonderer Gerichtsstand der Niederlassung

    (1) Hat jemand zum Betrieb einer Fabrik, einer Handlung oder eines anderen Gewerbes eine Niederlassung, von der aus unmittelbar Geschäfte geschlossen werden…

  22. § 22

    Besonderer Gerichtsstand der Mitgliedschaft

    Das Gericht, bei dem Gemeinden, Korporationen, Gesellschaften, Genossenschaften oder andere Vereine den allgemeinen Gerichtsstand haben, ist für die Klagen…

  23. § 23

    Besonderer Gerichtsstand des Vermögens und des Gegenstands

    Für Klagen wegen vermögensrechtlicher Ansprüche gegen eine Person, die im Inland keinen Wohnsitz hat, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich Vermögen…

  24. § 24

    Ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand

    (1) Für Klagen, durch die das Eigentum, eine dingliche Belastung oder die Freiheit von einer solchen geltend gemacht wird, für Grenzscheidungs-, Teilungs- und…

  25. § 25

    Dinglicher Gerichtsstand des Sachzusammenhanges

    In dem dinglichen Gerichtsstand kann mit der Klage aus einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld die Schuldklage, mit der Klage auf Umschreibung oder…

  26. § 26

    Dinglicher Gerichtsstand für persönliche Klagen

    In dem dinglichen Gerichtsstand können persönliche Klagen, die gegen den Eigentümer oder Besitzer einer unbeweglichen Sache als solche gerichtet werden, sowie…

  27. § 27

    Besonderer Gerichtsstand der Erbschaft

    (1) Klagen, welche die Feststellung des Erbrechts, Ansprüche des Erben gegen einen Erbschaftsbesitzer, Ansprüche aus Vermächtnissen oder sonstigen Verfügungen…

  28. § 28

    Erweiterter Gerichtsstand der Erbschaft

    In dem Gerichtsstand der Erbschaft können auch Klagen wegen anderer Nachlassverbindlichkeiten erhoben werden, solange sich der Nachlass noch ganz oder…

  29. § 29

    Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts

    (1) Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu…

  30. § 29a

    Ausschließlicher Gerichtsstand bei Miet- oder Pachträumen

    (1) Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist das Gericht ausschließlich…

  31. § 29c

    Besonderer Gerichtsstand für Haustürgeschäfte

    (1) Für Klagen aus außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der…

  32. § 30

    Gerichtsstand bei Beförderungen

    (1) Für Rechtsstreitigkeiten aus einer Güterbeförderung ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Ort der Übernahme des Gutes oder der für die…

  33. § 30a

    Gerichtsstand bei Bergungsansprüchen

    Für Klagen wegen Ansprüchen aus Bergung von Schiffen oder sonstigen Vermögensgegenständen in einem Gewässer gegen eine Person, die im Inland keinen…

  34. § 31

    Besonderer Gerichtsstand der Vermögensverwaltung

    Für Klagen, die aus einer Vermögensverwaltung von dem Geschäftsherrn gegen den Verwalter oder von dem Verwalter gegen den Geschäftsherrn erhoben werden, ist…

  35. § 32

    Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.

  36. § 32a

    Ausschließlicher Gerichtsstand der Umwelteinwirkung

    Für Klagen gegen den Inhaber einer im Anhang 1 des Umwelthaftungsgesetzes genannten Anlage, mit denen der Ersatz eines durch eine Umwelteinwirkung verursachten…

  37. § 32b

    Ausschließlicher Gerichtsstand bei musterverfahrensfähigen Ansprüchen

    (1) Für Klagen, in denen ein in § 1 Absatz 1 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes genannter Anspruch geltend gemacht wird, ist das folgende Gericht…

  38. § 33

    Besonderer Gerichtsstand der Widerklage

    (1) Bei dem Gericht der Klage kann eine Widerklage erhoben werden, wenn der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen…

  39. § 34

    Besonderer Gerichtsstand des Hauptprozesses

    Für Klagen der Prozessbevollmächtigten, der Beistände, der Zustellungsbevollmächtigten und der Gerichtsvollzieher wegen Gebühren und Auslagen ist das Gericht…

  40. § 35

    Wahl unter mehreren Gerichtsständen

    Unter mehreren zuständigen Gerichten hat der Kläger die Wahl.

  41. § 36

    Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit

    (1) Das zuständige Gericht wird durch das im Rechtszug zunächst höhere Gericht bestimmt: 1. wenn das an sich zuständige Gericht in einem einzelnen Fall an der…

  42. § 37

    Verfahren bei gerichtlicher Bestimmung

    (1) Die Entscheidung über das Gesuch um Bestimmung des zuständigen Gerichts ergeht durch Beschluss. (2) Der Beschluss, der das zuständige Gericht bestimmt, ist…

  43. Abschnitt 1 Gerichte › Titel 3 Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte

    § 38

    Zugelassene Gerichtsstandsvereinbarung

    (1) Ein an sich unzuständiges Gericht des ersten Rechtszuges wird durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung der Parteien zuständig, wenn die…

  44. § 39

    Zuständigkeit infolge rügeloser Verhandlung

    Die Zuständigkeit eines Gerichts des ersten Rechtszuges wird ferner dadurch begründet, dass der Beklagte, ohne die Unzuständigkeit geltend zu machen, zur…

  45. § 40

    Unwirksame und unzulässige Gerichtsstandsvereinbarung

    (1) Die Vereinbarung hat keine rechtliche Wirkung, wenn sie nicht auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis und die aus ihm entspringenden Rechtsstreitigkeiten sich…

  46. Abschnitt 1 Gerichte › Titel 4 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen

    § 41

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes

    Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen: 1. in Sachen, in denen er selbst Partei ist oder bei denen er zu einer Partei…

  47. § 42

    Ablehnung eines Richters

    (1) Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der…

  48. § 43

    Verlust des Ablehnungsrechts

    Eine Partei kann einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn sie sich bei ihm, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu…

  49. § 44

    Ablehnungsgesuch

    (1) Das Ablehnungsgesuch ist bei dem Gericht, dem der Richter angehört, anzubringen; es kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. (2) Der…

  50. § 45

    Entscheidung über das Ablehnungsgesuch

    (1) Über das Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht, dem der Abgelehnte angehört, ohne dessen Mitwirkung. (2) Wird ein Richter beim Amtsgericht abgelehnt, so…

  51. § 46

    Entscheidung und Rechtsmittel

    (1) Die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ergeht durch Beschluss. (2) Gegen den Beschluss, durch den das Gesuch für begründet erklärt wird, findet kein…

  52. § 47

    Unaufschiebbare Amtshandlungen

    (1) Ein abgelehnter Richter hat vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vorzunehmen, die keinen Aufschub gestatten. (2) Wird ein Richter…

  53. § 48

    Selbstablehnung; Ablehnung von Amts wegen

    Das für die Erledigung eines Ablehnungsgesuchs zuständige Gericht hat auch dann zu entscheiden, wenn ein solches Gesuch nicht angebracht ist, ein Richter aber…

  54. § 49

    Urkundsbeamte

    Die Vorschriften dieses Titels sind auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle entsprechend anzuwenden; die Entscheidung ergeht durch das Gericht, bei dem er…

  55. Abschnitt 2 Parteien › Titel 1 Parteifähigkeit; Prozessfähigkeit

    § 50

    Parteifähigkeit

    Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist.

  56. § 51

    Prozessfähigkeit; gesetzliche Vertretung; Prozessführung

    (1) Die Fähigkeit einer Partei, vor Gericht zu stehen, die Vertretung nicht prozessfähiger Parteien durch andere Personen (gesetzliche Vertreter) und die…

  57. § 52

    Umfang der Prozessfähigkeit

    Eine Person ist insoweit prozessfähig, als sie sich durch Verträge verpflichten kann.

  58. § 53

    Prozessfähigkeit bei rechtlicher Betreuung

    (1) Bei Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, richtet sich die Prozessfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften. (2) Wird ein Betreuter in einem…

  59. § 54

    Besondere Ermächtigung zu Prozesshandlungen

    Einzelne Prozesshandlungen, zu denen nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts eine besondere Ermächtigung erforderlich ist, sind ohne sie gültig, wenn die…

  60. § 55

    Prozessfähigkeit von Ausländern

    Ein Ausländer, dem nach dem Recht seines Landes die Prozessfähigkeit mangelt, gilt als prozessfähig, wenn ihm nach dem Recht des Prozessgerichts die…

  61. § 56

    Prüfung von Amts wegen

    (1) Das Gericht hat den Mangel der Parteifähigkeit, der Prozessfähigkeit, der Legitimation eines gesetzlichen Vertreters und der erforderlichen Ermächtigung…

  62. § 57

    Prozesspfleger

    (1) Soll eine nicht prozessfähige Partei verklagt werden, die ohne gesetzlichen Vertreter ist, so hat ihr der Vorsitzende des Prozessgerichts, falls mit dem…

  63. § 58

    Prozesspfleger bei herrenlosem Grundstück oder Schiff

    (1) Soll ein Recht an einem Grundstück, das von dem bisherigen Eigentümer nach § 928 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgegeben und von dem Aneignungsberechtigten…

  64. Abschnitt 2 Parteien › Titel 2 Streitgenossenschaft

    § 59

    Streitgenossenschaft bei Rechtsgemeinschaft oder Identität des Grundes

    Mehrere Personen können als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn sie hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft…

  65. § 60

    Streitgenossenschaft bei Gleichartigkeit der Ansprüche

    Mehrere Personen können auch dann als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn gleichartige und auf einem im Wesentlichen…

  66. § 61

    Wirkung der Streitgenossenschaft

    Streitgenossen stehen, soweit nicht aus den Vorschriften des bürgerlichen Rechts oder dieses Gesetzes sich ein anderes ergibt, dem Gegner dergestalt als…

  67. § 62

    Notwendige Streitgenossenschaft

    (1) Kann das streitige Rechtsverhältnis allen Streitgenossen gegenüber nur einheitlich festgestellt werden oder ist die Streitgenossenschaft aus einem…

  68. § 63

    Prozessbetrieb; Ladungen

    Das Recht zur Betreibung des Prozesses steht jedem Streitgenossen zu; zu allen Terminen sind sämtliche Streitgenossen zu laden.

  69. Abschnitt 2 Parteien › Titel 3 Beteiligung Dritter am Rechtsstreit

    § 64

    Hauptintervention

    Wer die Sache oder das Recht, worüber zwischen anderen Personen ein Rechtsstreit anhängig geworden ist, ganz oder teilweise für sich in Anspruch nimmt, ist bis…

  70. § 65

    Aussetzung des Hauptprozesses

    Der Hauptprozess kann auf Antrag einer Partei bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Hauptintervention ausgesetzt werden.

  71. § 66

    Nebenintervention

    (1) Wer ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreit die eine Partei obsiege, kann dieser Partei zum…

  72. § 67

    Rechtsstellung des Nebenintervenienten

    Der Nebenintervenient muss den Rechtsstreit in der Lage annehmen, in der er sich zur Zeit seines Beitritts befindet; er ist berechtigt, Angriffs- und…

  73. § 68

    Wirkung der Nebenintervention

    Der Nebenintervenient wird im Verhältnis zu der Hauptpartei mit der Behauptung nicht gehört, dass der Rechtsstreit, wie er dem Richter vorgelegen habe…

  74. § 69

    Streitgenössische Nebenintervention

    Insofern nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts die Rechtskraft der in dem Hauptprozess erlassenen Entscheidung auf das Rechtsverhältnis des…

  75. § 70

    Beitritt des Nebenintervenienten

    (1) Der Beitritt des Nebenintervenienten erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes bei dem Prozessgericht und, wenn er mit der Einlegung eines…

  76. § 71

    Zwischenstreit über Nebenintervention

    (1) Über den Antrag auf Zurückweisung einer Nebenintervention wird nach mündlicher Verhandlung unter den Parteien und dem Nebenintervenienten entschieden. Der…

  77. § 72

    Zulässigkeit der Streitverkündung

    (1) Eine Partei, die für den Fall des ihr ungünstigen Ausganges des Rechtsstreits einen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen einen Dritten…

  78. § 73

    Form der Streitverkündung

    Zum Zwecke der Streitverkündung hat die Partei einen Schriftsatz einzureichen, in dem der Grund der Streitverkündung und die Lage des Rechtsstreits anzugeben…

  79. § 74

    Wirkung der Streitverkündung

    (1) Wenn der Dritte dem Streitverkünder beitritt, so bestimmt sich sein Verhältnis zu den Parteien nach den Grundsätzen über die Nebenintervention. (2) Lehnt…

  80. § 75

    Gläubigerstreit

    Wird von dem verklagten Schuldner einem Dritten, der die geltend gemachte Forderung für sich in Anspruch nimmt, der Streit verkündet und tritt der Dritte in…

  81. § 76

    Urheberbenennung bei Besitz

    (1) Wer als Besitzer einer Sache verklagt ist, die er auf Grund eines Rechtsverhältnisses der im § 868 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Art zu…

  82. § 77

    Urheberbenennung bei Eigentumsbeeinträchtigung

    Ist von dem Eigentümer einer Sache oder von demjenigen, dem ein Recht an einer Sache zusteht, wegen einer Beeinträchtigung des Eigentums oder seines Rechts…

  83. Abschnitt 2 Parteien › Titel 4 Prozessbevollmächtigte und Beistände

    § 78

    Anwaltsprozess

    (1) Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ist in einem Land auf Grund des § 8 des…

  84. § 78b

    Notanwalt

    (1) Insoweit eine Vertretung durch Anwälte geboten ist, hat das Prozessgericht einer Partei auf ihren Antrag durch Beschluss für den Rechtszug einen…

  85. § 78c

    Auswahl des Rechtsanwalts

    (1) Der nach § 78b beizuordnende Rechtsanwalt wird durch den Vorsitzenden des Gerichts aus der Zahl der in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen…

  86. § 79

    Parteiprozess

    (1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Parteien den Rechtsstreit selbst führen. Parteien, die eine fremde oder ihnen zum…

  87. § 80

    Prozessvollmacht

    Die Vollmacht ist schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Sie kann nachgereicht werden; hierfür kann das Gericht eine Frist bestimmen.

  88. § 81

    Umfang der Prozessvollmacht

    Die Prozessvollmacht ermächtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen, einschließlich derjenigen, die durch eine Widerklage, eine…

  89. § 82

    Geltung für Nebenverfahren

    Die Vollmacht für den Hauptprozess umfasst die Vollmacht für das eine Hauptintervention, einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung betreffende Verfahren.

  90. § 83

    Beschränkung der Prozessvollmacht

    (1) Eine Beschränkung des gesetzlichen Umfanges der Vollmacht hat dem Gegner gegenüber nur insoweit rechtliche Wirkung, als diese Beschränkung die Beseitigung…

  91. § 84

    Mehrere Prozessbevollmächtigte

    Mehrere Bevollmächtigte sind berechtigt, sowohl gemeinschaftlich als einzeln die Partei zu vertreten. Eine abweichende Bestimmung der Vollmacht hat dem Gegner…

  92. § 85

    Wirkung der Prozessvollmacht

    (1) Die von dem Bevollmächtigten vorgenommenen Prozesshandlungen sind für die Partei in gleicher Art verpflichtend, als wenn sie von der Partei selbst…

  93. § 86

    Fortbestand der Prozessvollmacht

    Die Vollmacht wird weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch eine Veränderung in seiner Prozessfähigkeit oder seiner gesetzlichen Vertretung…

  94. § 87

    Erlöschen der Vollmacht

    (1) Dem Gegner gegenüber erlangt die Kündigung des Vollmachtvertrags erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht, in Anwaltsprozessen erst durch die…

  95. § 88

    Mangel der Vollmacht

    (1) Der Mangel der Vollmacht kann von dem Gegner in jeder Lage des Rechtsstreits gerügt werden. (2) Das Gericht hat den Mangel der Vollmacht von Amts wegen zu…

  96. § 89

    Vollmachtloser Vertreter

    (1) Handelt jemand für eine Partei als Geschäftsführer ohne Auftrag oder als Bevollmächtigter ohne Beibringung einer Vollmacht, so kann er gegen oder ohne…

  97. § 90

    Beistand

    (1) In der Verhandlung können die Parteien mit Beiständen erscheinen. Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Partei den Rechtsstreit selbst führen…

  98. Abschnitt 2 Parteien › Titel 5 Prozesskosten

    § 91

    Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht

    (1) Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur…

  99. § 91a

    Kosten bei Erledigung der Hauptsache

    (1) Haben die Parteien in der mündlichen Verhandlung oder durch Einreichung eines Schriftsatzes oder zu Protokoll der Geschäftsstelle den Rechtsstreit in der…

  100. § 92

    Kosten bei teilweisem Obsiegen

    (1) Wenn jede Partei teils obsiegt, teils unterliegt, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Sind die Kosten gegeneinander…

  101. § 93

    Kosten bei sofortigem Anerkenntnis

    Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den…

  102. § 93b

    Kosten bei Räumungsklagen

    (1) Wird einer Klage auf Räumung von Wohnraum mit Rücksicht darauf stattgegeben, dass ein Verlangen des Beklagten auf Fortsetzung des Mietverhältnisses auf…

  103. § 94

    Kosten bei übergegangenem Anspruch

    Macht der Kläger einen auf ihn übergangenen Anspruch geltend, ohne dass er vor der Erhebung der Klage dem Beklagten den Übergang mitgeteilt und auf Verlangen…

  104. § 95

    Kosten bei Säumnis oder Verschulden

    Die Partei, die einen Termin oder eine Frist versäumt oder die Verlegung eines Termins, die Vertagung einer Verhandlung, die Anberaumung eines Termins zur…

  105. § 96

    Kosten erfolgloser Angriffs- oder Verteidigungsmittel

    Die Kosten eines ohne Erfolg gebliebenen Angriffs- oder Verteidigungsmittels können der Partei auferlegt werden, die es geltend gemacht hat, auch wenn sie in…

  106. § 97

    Rechtsmittelkosten

    (1) Die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels fallen der Partei zur Last, die es eingelegt hat. (2) Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind der…

  107. § 98

    Vergleichskosten

    Die Kosten eines abgeschlossenen Vergleichs sind als gegeneinander aufgehoben anzusehen, wenn nicht die Parteien ein anderes vereinbart haben. Das Gleiche gilt…

  108. § 99

    Anfechtung von Kostenentscheidungen

    (1) Die Anfechtung der Kostenentscheidung ist unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird. (2) Ist die…

  109. § 100

    Kosten bei Streitgenossen

    (1) Besteht der unterliegende Teil aus mehreren Personen, so haften sie für die Kostenerstattung nach Kopfteilen. (2) Bei einer erheblichen Verschiedenheit der…

  110. § 101

    Kosten einer Nebenintervention

    (1) Die durch eine Nebenintervention verursachten Kosten sind dem Gegner der Hauptpartei aufzuerlegen, soweit er nach den Vorschriften der §§ 91 bis 98 die…

  111. § 102

    Änderung der Kostenentscheidung

    (1) Wird die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren 1. nach § 63 Absatz 3 des Gerichtskostengesetzes, 2. nach § 55 Absatz 3 des Gesetzes über Gerichtskosten…

  112. § 103

    Kostenfestsetzungsgrundlage; Kostenfestsetzungsantrag

    (1) Der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten kann nur auf Grund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. (2) Der Antrag auf…

  113. § 104

    Kostenfestsetzungsverfahren

    (1) Über den Festsetzungsantrag entscheidet das Gericht des ersten Rechtszuges. Auf Antrag ist auszusprechen, dass die festgesetzten Kosten vom Eingang des…

  114. § 105

    Vereinfachter Kostenfestsetzungsbeschluss

    (1) Der Festsetzungsbeschluss kann auf das Urteil und die Ausfertigungen gesetzt werden, sofern bei Eingang des Antrags eine Ausfertigung des Urteils noch…

  115. § 106

    Verteilung nach Quoten

    (1) Sind die Prozesskosten ganz oder teilweise nach Quoten verteilt, so hat nach Eingang des Festsetzungsantrags das Gericht den Gegner aufzufordern, die…

  116. § 107

    Änderung nach Streitwertfestsetzung

    (1) Ergeht nach der Kostenfestsetzung eine Entscheidung, durch die der Wert des Streitgegenstandes festgesetzt wird, so ist, falls diese Entscheidung von der…

  117. Abschnitt 2 Parteien › Titel 6 Sicherheitsleistung

    § 108

    Art und Höhe der Sicherheit

    (1) In den Fällen der Bestellung einer prozessualen Sicherheit kann das Gericht nach freiem Ermessen bestimmen, in welcher Art und Höhe die Sicherheit zu…

  118. § 109

    Rückgabe der Sicherheit

    (1) Ist die Veranlassung für eine Sicherheitsleistung weggefallen, so hat auf Antrag das Gericht, das die Bestellung der Sicherheit angeordnet oder zugelassen…

  119. § 110

    Prozesskostensicherheit

    (1) Kläger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen…

  120. § 111

    Nachträgliche Prozesskostensicherheit

    Der Beklagte kann auch dann Sicherheit verlangen, wenn die Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung erst im Laufe des Rechtsstreits…

  121. § 112

    Höhe der Prozesskostensicherheit

    (1) Die Höhe der zu leistenden Sicherheit wird von dem Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt. (2) Bei der Festsetzung ist derjenige Betrag der Prozesskosten…

  122. § 113

    Fristbestimmung für Prozesskostensicherheit

    Das Gericht hat dem Kläger bei Anordnung der Sicherheitsleistung eine Frist zu bestimmen, binnen der die Sicherheit zu leisten ist. Nach Ablauf der Frist ist…

  123. Abschnitt 2 Parteien › Titel 7 Prozesskostenhilfe und Prozesskostenvorschuss

    § 114

    Voraussetzungen

    (1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen…

  124. § 115

    Einsatz von Einkommen und Vermögen

    (1) Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Von ihm sind abzusetzen: 1. a) die in § 82 Abs. 2…

  125. § 116

    Partei kraft Amtes; juristische Person; parteifähige Vereinigung

    Prozesskostenhilfe erhalten auf Antrag 1. eine Partei kraft Amtes, wenn die Kosten aus der verwalteten Vermögensmasse nicht aufgebracht werden können und den…

  126. § 117

    Antrag; Verordnungsermächtigung

    (1) Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu stellen; er kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. In…

  127. § 118

    Bewilligungsverfahren

    (1) Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies…

  128. § 119

    Bewilligung

    (1) Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug besonders. In einem höheren Rechtszug ist nicht zu prüfen, ob die Rechtsverfolgung oder…

  129. § 120

    Festsetzung von Zahlungen

    (1) Mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe setzt das Gericht zu zahlende Monatsraten und aus dem Vermögen zu zahlende Beträge fest. Setzt das Gericht nach…

  130. § 120a

    Änderung der Bewilligung

    (1) Das Gericht soll die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder…

  131. § 121

    Beiordnung eines Rechtsanwalts

    (1) Ist eine Vertretung durch Anwälte vorgeschrieben, wird der Partei ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet. (2) Ist eine Vertretung…

  132. § 122

    Wirkung der Prozesskostenhilfe

    (1) Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bewirkt, dass 1. die Bundes- oder Landeskasse a) die rückständigen und die entstehenden Gerichtskosten und…

  133. § 123

    Kostenerstattung

    Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe hat auf die Verpflichtung, die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten, keinen Einfluss.

  134. § 124

    Aufhebung der Bewilligung

    (1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn 1. die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die…

  135. § 125

    Einziehung der Kosten

    (1) Die Gerichtskosten und die Gerichtsvollzieherkosten können von dem Gegner erst eingezogen werden, wenn er rechtskräftig in die Prozesskosten verurteilt…

  136. § 126

    Beitreibung der Rechtsanwaltskosten

    (1) Die für die Partei bestellten Rechtsanwälte sind berechtigt, ihre Gebühren und Auslagen von dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner im eigenen Namen…

  137. § 127

    Entscheidungen

    (1) Entscheidungen im Verfahren über die Prozesskostenhilfe ergehen ohne mündliche Verhandlung. Zuständig ist das Gericht des ersten Rechtszuges; ist das…

  138. Abschnitt 3 Verfahren › Titel 1 Mündliche Verhandlung

    § 128

    Grundsatz der Mündlichkeit; schriftliches Verfahren

    (1) Die Parteien verhandeln über den Rechtsstreit vor dem erkennenden Gericht mündlich. (2) Mit Zustimmung der Parteien, die nur bei einer wesentlichen…

  139. § 128a

    Videoverhandlung

    (1) Die mündliche Verhandlung kann in geeigneten Fällen und soweit ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen als Videoverhandlung stattfinden. Eine…

  140. § 129

    Vorbereitende Schriftsätze

    (1) In Anwaltsprozessen wird die mündliche Verhandlung durch Schriftsätze vorbereitet. (2) In anderen Prozessen kann den Parteien durch richterliche Anordnung…

  141. § 129a

    Anträge und Erklärungen zu Protokoll

    (1) Anträge und Erklärungen, deren Abgabe vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zulässig ist, können vor der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu…

  142. § 130

    Inhalt der Schriftsätze

    Die vorbereitenden Schriftsätze sollen enthalten: 1. die Bezeichnung der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertreter nach Namen, Stand oder Gewerbe, Wohnort und…

  143. § 130a

    Elektronisches Dokument; Verordnungsermächtigung

    (1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichende Auskünfte…

  144. § 130b

    Gerichtliches elektronisches Dokument

    Soweit dieses Gesetz dem Richter, dem Rechtspfleger, dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder dem Gerichtsvollzieher die handschriftliche Unterzeichnung…

  145. § 130c

    Formulare; Verordnungsermächtigung

    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates elektronische Formulare einführen. Die…

  146. § 130d

    Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden

    Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder…

  147. § 130e

    Formfiktion

    Ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die der schriftlichen oder elektronischen Form bedarf, klar erkennbar in einem vorbereitenden Schriftsatz…

  148. § 131

    Beifügung von Urkunden

    (1) Dem vorbereitenden Schriftsatz sind die in den Händen der Partei befindlichen Urkunden, auf die in dem Schriftsatz Bezug genommen wird, in Abschrift…

  149. § 132

    Fristen für Schriftsätze

    (1) Der vorbereitende Schriftsatz, der neue Tatsachen oder ein anderes neues Vorbringen enthält, ist so rechtzeitig einzureichen, dass er mindestens eine Woche…

  150. § 133

    Abschriften

    (1) Die Parteien sollen den Schriftsätzen, die sie bei dem Gericht einreichen, die für die Zustellung erforderliche Zahl von Abschriften der Schriftsätze und…

  151. § 134

    Einsicht von Urkunden

    (1) Die Partei ist, wenn sie rechtzeitig aufgefordert wird, verpflichtet, die in ihren Händen befindlichen Urkunden, auf die sie in einem vorbereitenden…

  152. § 135

    Mitteilung von Urkunden unter Rechtsanwälten

    (1) Den Rechtsanwälten steht es frei, die Mitteilung von Urkunden von Hand zu Hand gegen Empfangsbescheinigung zu bewirken. (2) Gibt ein Rechtsanwalt die ihm…

  153. § 136

    Prozessleitung durch Vorsitzenden

    (1) Der Vorsitzende eröffnet und leitet die Verhandlung. (2) Er erteilt das Wort und kann es demjenigen, der seinen Anordnungen nicht Folge leistet, entziehen…

  154. § 137

    Gang der mündlichen Verhandlung

    (1) Die mündliche Verhandlung wird dadurch eingeleitet, dass die Parteien ihre Anträge stellen. (2) Die Vorträge der Parteien sind in freier Rede zu halten…

  155. § 138

    Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht

    (1) Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben. (2) Jede Partei hat sich über die von dem…

  156. § 139

    Materielle Prozessleitung

    (1) Das Gericht hat das Sach- und Streitverhältnis, soweit erforderlich, mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen…

  157. § 140

    Beanstandung von Prozessleitung oder Fragen

    Wird eine auf die Sachleitung bezügliche Anordnung des Vorsitzenden oder eine von dem Vorsitzenden oder einem Gerichtsmitglied gestellte Frage von einer bei…

  158. § 141

    Anordnung des persönlichen Erscheinens

    (1) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen beider Parteien anordnen, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint. Das Gericht kann das…

  159. § 142

    Anordnung der Urkundenvorlegung

    (1) Das Gericht kann anordnen, dass eine Partei oder ein Dritter die in ihrem oder seinem Besitz befindlichen Urkunden und sonstigen Unterlagen, auf die sich…

  160. § 143

    Anordnung der Aktenübermittlung

    Das Gericht kann anordnen, dass die Parteien die in ihrem Besitz befindlichen Akten vorlegen, soweit diese aus Dokumenten bestehen, welche die Verhandlung und…

  161. § 144

    Augenschein; Sachverständige

    (1) Das Gericht kann die Einnahme des Augenscheins sowie die Hinzuziehung von Sachverständigen anordnen. Es kann zu diesem Zweck einer Partei oder einem…

  162. § 145

    Prozesstrennung

    (1) Das Gericht kann anordnen, dass mehrere in einer Klage erhobene Ansprüche in getrennten Prozessen verhandelt werden, wenn dies aus sachlichen Gründen…

  163. § 146

    Beschränkung auf einzelne Angriffs- und Verteidigungsmittel

    Das Gericht kann anordnen, dass bei mehreren auf denselben Anspruch sich beziehenden selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln (Klagegründen, Einreden…

  164. § 147

    Prozessverbindung

    Das Gericht kann die Verbindung mehrerer bei ihm anhängiger Prozesse derselben oder verschiedener Parteien zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und…

  165. § 148

    Aussetzung bei Vorgreiflichkeit

    (1) Das Gericht kann, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den…

  166. § 149

    Aussetzung bei Verdacht einer Straftat

    (1) Das Gericht kann, wenn sich im Laufe eines Rechtsstreits der Verdacht einer Straftat ergibt, deren Ermittlung auf die Entscheidung von Einfluss ist, die…

  167. § 150

    Aufhebung von Trennung, Verbindung oder Aussetzung

    Das Gericht kann die von ihm erlassenen, eine Trennung, Verbindung oder Aussetzung betreffenden Anordnungen wieder aufheben. § 149 Abs. 2 bleibt unberührt.

  168. § 152

    Aussetzung bei Eheaufhebungsantrag

    Hängt die Entscheidung eines Rechtsstreits davon ab, ob eine Ehe aufhebbar ist, und ist die Aufhebung beantragt, so hat das Gericht auf Antrag das Verfahren…

  169. § 153

    Aussetzung bei Vaterschaftsanfechtungsklage

    Hängt die Entscheidung eines Rechtsstreits davon ab, ob ein Mann, dessen Vaterschaft im Wege der Anfechtungsklage angefochten worden ist, der Vater des Kindes…

  170. § 154

    Aussetzung bei Ehe- oder Kindschaftsstreit

    (1) Wird im Laufe eines Rechtsstreits streitig, ob zwischen den Parteien eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft bestehe oder nicht bestehe, und hängt von der…

  171. § 155

    Aufhebung der Aussetzung bei Verzögerung

    In den Fällen der §§ 152, 153 kann das Gericht auf Antrag die Anordnung, durch die das Verfahren ausgesetzt ist, aufheben, wenn die Betreibung des…

  172. § 156

    Wiedereröffnung der Verhandlung

    (1) Das Gericht kann die Wiedereröffnung einer Verhandlung, die geschlossen war, anordnen. (2) Das Gericht hat die Wiedereröffnung insbesondere anzuordnen…

  173. § 157

    Untervertretung in der Verhandlung

    Der bevollmächtigte Rechtsanwalt kann in Verfahren, in denen die Parteien den Rechtsstreit selbst führen können, zur Vertretung in der Verhandlung einen…

  174. § 158

    Entfernung infolge Prozessleitungsanordnung

    Ist eine bei der Verhandlung beteiligte Person zur Aufrechterhaltung der Ordnung von dem Ort der Verhandlung entfernt worden, so kann auf Antrag gegen sie in…

  175. § 159

    Protokollaufnahme

    (1) Über die Verhandlung und jede Beweisaufnahme ist ein Protokoll aufzunehmen. Für die Protokollführung kann ein Urkundsbeamter der Geschäftsstelle zugezogen…

  176. § 160

    Inhalt des Protokolls

    (1) Das Protokoll enthält 1. den Ort und den Tag der Verhandlung; 2. die Namen der Richter, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und des etwa zugezogenen…

  177. § 160a

    Vorläufige Protokollaufzeichnung

    (1) Der Inhalt des Protokolls kann vorläufig aufgezeichnet werden. (2) Das Protokoll ist im Fall des Absatzes 1 unverzüglich nach der Sitzung herzustellen…

  178. § 161

    Entbehrliche Feststellungen

    (1) Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 und 5 brauchen nicht in das Protokoll aufgenommen zu werden, 1. wenn das Prozessgericht die Vernehmung oder den…

  179. § 162

    Genehmigung des Protokolls

    (1) Das Protokoll ist insoweit, als es Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 1, 3, 4, 5, 8, 9 oder zu Protokoll erklärte Anträge enthält, den Beteiligten…

  180. § 163

    Unterschreiben des Protokolls

    (1) Das Protokoll ist von dem Vorsitzenden und von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben. Ist der Inhalt des Protokolls ganz oder teilweise…

  181. § 164

    Protokollberichtigung

    (1) Unrichtigkeiten des Protokolls können jederzeit berichtigt werden. (2) Vor der Berichtigung sind die Parteien und, soweit es die in § 160 Abs. 3 Nr. 4…

  182. § 165

    Beweiskraft des Protokolls

    Die Beachtung der für die Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten kann nur durch das Protokoll bewiesen werden. Gegen seinen diese Förmlichkeiten…

  183. Abschnitt 3 Verfahren › Titel 2 Verfahren bei Zustellungen › Untertitel 1 Zustellungen von Amts wegen

    § 166

    Zustellung

    (1) Zustellung ist die Bekanntgabe eines Dokuments an eine Person in der in diesem Titel bestimmten Form. (2) Dokumente, deren Zustellung vorgeschrieben oder…

  184. § 167

    Rückwirkung der Zustellung

    Soll durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 oder § 204a des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehemmt werden…

  185. § 168

    Aufgaben der Geschäftsstelle

    (1) Die Geschäftsstelle führt die Zustellung nach §§ 173 bis 176 Absatz 1 aus. Sie kann einen nach § 61 des Postgesetzes beliehenen Unternehmer (Post) oder…

  186. § 169

    Bescheinigung des Zeitpunktes der Zustellung; Beglaubigung

    (1) Die Geschäftsstelle bescheinigt auf Antrag den Zeitpunkt der Zustellung. (2) Die Beglaubigung der zuzustellenden Schriftstücke wird von der Geschäftsstelle…

  187. § 170

    Zustellung an Vertreter

    (1) Bei nicht prozessfähigen Personen ist an ihren gesetzlichen Vertreter zuzustellen. Die Zustellung an die nicht prozessfähige Person ist unwirksam. (2) Ist…

  188. § 170a

    Zustellung bei rechtlicher Betreuung

    (1) Wird an eine Person zugestellt, für die ein Betreuer bestellt ist, ist diesem eine Abschrift des zugestellten Dokuments mitzuteilen, soweit er bekannt ist…

  189. § 171

    Zustellung an Bevollmächtigte

    An den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter kann mit gleicher Wirkung wie an den Vertretenen zugestellt werden. Der Vertreter hat eine schriftliche…

  190. § 172

    Zustellung an Prozessbevollmächtigte

    (1) In einem anhängigen Verfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten zu erfolgen. Das gilt auch für die…

  191. § 173

    Zustellung von elektronischen Dokumenten

    (1) Ein elektronisches Dokument kann elektronisch nur auf einem sicheren Übermittlungsweg zugestellt werden. (2) Einen sicheren Übermittlungsweg für die…

  192. § 174

    Zustellung durch Aushändigung an der Amtsstelle

    Ein Schriftstück kann dem Adressaten oder seinem rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter durch Aushändigung an der Amtsstelle zugestellt werden. Zum Nachweis…

  193. § 175

    Zustellung von Schriftstücken gegen Empfangsbekenntnis

    (1) Ein Schriftstück kann den in § 173 Absatz 2 Genannten gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden. (2) Eine Zustellung gegen Empfangsbekenntnis kann auch…

  194. § 176

    Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein; Zustellungsauftrag

    (1) Ein Schriftstück kann durch Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden. Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. (2) Wird die Post, ein…

  195. § 177

    Ort der Zustellung

    Das Schriftstück kann der Person, der zugestellt werden soll, an jedem Ort übergeben werden, an dem sie angetroffen wird.

  196. § 178

    Ersatzzustellung in der Wohnung, in Geschäftsräumen und Einrichtungen

    (1) Wird die Person, der zugestellt werden soll, in ihrer Wohnung, in dem Geschäftsraum oder in einer Gemeinschaftseinrichtung, in der sie wohnt, nicht…

  197. § 179

    Zustellung bei verweigerter Annahme

    Wird die Annahme des zuzustellenden Schriftstücks unberechtigt verweigert, so ist das Schriftstück in der Wohnung oder in dem Geschäftsraum zurückzulassen. Hat…

  198. § 180

    Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten

    Ist die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 nicht ausführbar, kann das Schriftstück in einen zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten…

  199. § 181

    Ersatzzustellung durch Niederlegung

    (1) Ist die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 3 oder § 180 nicht ausführbar, kann das zuzustellende Schriftstück auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, in…

  200. § 182

    Zustellungsurkunde

    (1) Zum Nachweis der Zustellung nach den §§ 171, 177 bis 181 ist eine Urkunde auf dem hierfür vorgesehenen Formular anzufertigen. Für diese Zustellungsurkunde…

  201. § 183

    Zustellung im Ausland

    (1) Für die Durchführung 1. der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und…

  202. § 184

    Zustellungsbevollmächtigter; Zustellung durch Aufgabe zur Post

    (1) Das Gericht kann bei der Zustellung nach § 183 Absatz 2 bis 5 anordnen, dass die Partei innerhalb einer angemessenen Frist einen…

  203. § 185

    Öffentliche Zustellung

    Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn 1. der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung…

  204. § 186

    Bewilligung und Ausführung der öffentlichen Zustellung

    (1) Über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung entscheidet das Prozessgericht. Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen. (2) Die…

  205. § 187

    Veröffentlichung der Benachrichtigung

    Das Prozessgericht kann zusätzlich anordnen, dass die Benachrichtigung einmal oder mehrfach im Bundesanzeiger oder in anderen Blättern zu veröffentlichen ist.

  206. § 188

    Zeitpunkt der öffentlichen Zustellung

    Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Aushang der Benachrichtigung ein Monat vergangen ist. Das Prozessgericht kann eine längere Frist bestimmen.

  207. § 189

    Heilung von Zustellungsmängeln

    Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist das Dokument unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen…

  208. § 190

    Einheitliche Zustellungsformulare

    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung und…

  209. Abschnitt 3 Verfahren › Titel 2 Verfahren bei Zustellungen › Untertitel 2 Zustellungen auf Betreiben der Parteien

    § 191

    Zustellung

    Ist eine Zustellung auf Betreiben der Parteien zugelassen oder vorgeschrieben, finden die Vorschriften über die Zustellung von Amts wegen entsprechende…

  210. § 192

    Zustellung durch Gerichtsvollzieher

    Die von den Parteien zu betreibenden Zustellungen erfolgen unbeschadet der Zustellung im Ausland (§ 183) durch den Gerichtsvollzieher. Im Verfahren vor dem…

  211. § 193

    Zustellung von Schriftstücken

    (1) Soll ein Dokument als Schriftstück zugestellt werden, so übermittelt die Partei dem Gerichtsvollzieher das zuzustellende Dokument 1. in Papierform zusammen…

  212. § 193a

    Zustellung von elektronischen Dokumenten

    (1) Soll ein Dokument als elektronisches Dokument zugestellt werden, so übermittelt die Partei dem Gerichtsvollzieher das zuzustellende Dokument 1…

  213. § 194

    Zustellungsauftrag

    (1) Beauftragt der Gerichtsvollzieher die Post mit der Ausführung der Zustellung, vermerkt er auf dem zuzustellenden Schriftstück, im Auftrag welcher Person er…

  214. § 195

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    (1) Sind die Parteien durch Anwälte vertreten, so kann ein Dokument auch dadurch zugestellt werden, dass der zustellende Anwalt das Dokument dem anderen Anwalt…

  215. Abschnitt 3 Verfahren › Titel 3 Ladungen, Termine und Fristen

    § 214

    Ladung zum Termin

    Die Ladung zu einem Termin wird von Amts wegen veranlasst.

  216. § 215

    Notwendiger Inhalt der Ladung zur mündlichen Verhandlung

    (1) In der Ladung zur mündlichen Verhandlung ist über die Folgen einer Versäumung des Termins zu belehren (§§ 330 bis 331a). Die Belehrung hat die Rechtsfolgen…

  217. § 216

    Terminsbestimmung

    (1) Die Termine werden von Amts wegen bestimmt, wenn Anträge oder Erklärungen eingereicht werden, über die nur nach mündlicher Verhandlung entschieden werden…

  218. § 217

    Ladungsfrist

    Die Frist, die in einer anhängigen Sache zwischen der Zustellung der Ladung und dem Terminstag liegen soll (Ladungsfrist), beträgt in Anwaltsprozessen…

  219. § 218

    Entbehrlichkeit der Ladung

    Zu Terminen, die in verkündeten Entscheidungen bestimmt sind, ist eine Ladung der Parteien unbeschadet der Vorschriften des § 141 Abs. 2 nicht erforderlich.

  220. § 219

    Terminsort

    (1) Die Termine werden an der Gerichtsstelle abgehalten, sofern nicht die Einnahme eines Augenscheins an Ort und Stelle, die Verhandlung mit einer am…

  221. § 220

    Aufruf der Sache; versäumter Termin

    (1) Der Termin beginnt mit dem Aufruf der Sache. (2) Der Termin ist von einer Partei versäumt, wenn sie bis zum Schluss nicht verhandelt.

  222. § 221

    Fristbeginn

    (1) Der Lauf einer richterlichen Frist beginnt, sofern nicht bei ihrer Festsetzung ein anderes bestimmt wird, mit der Zustellung des Dokuments, in dem die…

  223. § 222

    Fristberechnung

    (1) Für die Berechnung der Fristen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (2) Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen…

  224. § 224

    Fristkürzung; Fristverlängerung

    (1) Durch Vereinbarung der Parteien können Fristen, mit Ausnahme der Notfristen, abgekürzt werden. Notfristen sind nur diejenigen Fristen, die in diesem Gesetz…

  225. § 225

    Verfahren bei Friständerung

    (1) Über das Gesuch um Abkürzung oder Verlängerung einer Frist kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. (2) Die Abkürzung oder wiederholte…

  226. § 226

    Abkürzung von Zwischenfristen

    (1) Einlassungsfristen, Ladungsfristen sowie diejenigen Fristen, die für die Zustellung vorbereitender Schriftsätze bestimmt sind, können auf Antrag abgekürzt…

  227. § 227

    Terminsänderung

    (1) Aus erheblichen Gründen kann ein Termin aufgehoben oder verlegt sowie eine Verhandlung vertagt werden. Erhebliche Gründe sind insbesondere nicht 1. das…

  228. § 229

    Beauftragter oder ersuchter Richter

    Die in diesem Titel dem Gericht und dem Vorsitzenden beigelegten Befugnisse stehen dem beauftragten oder ersuchten Richter in Bezug auf die von diesen zu…

  229. Abschnitt 3 Verfahren › Titel 4 Folgen der Versäumung; Rechtsbehelfsbelehrung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    § 230

    Allgemeine Versäumungsfolge

    Die Versäumung einer Prozesshandlung hat zur allgemeinen Folge, dass die Partei mit der vorzunehmenden Prozesshandlung ausgeschlossen wird.

  230. § 231

    Keine Androhung; Nachholung der Prozesshandlung

    (1) Einer Androhung der gesetzlichen Folgen der Versäumung bedarf es nicht; sie treten von selbst ein, sofern nicht dieses Gesetz einen auf Verwirklichung des…

  231. § 232

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung hat eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über…

  232. § 233

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    — § 233 — Wiedereinsetzung in den vorigen Stand War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der…

  233. § 234

    Wiedereinsetzungsfrist

    (1) Die Wiedereinsetzung muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden. Die Frist beträgt einen Monat, wenn die Partei verhindert ist, die Frist zur…

  234. § 236

    Wiedereinsetzungsantrag

    (1) Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach den Vorschriften, die für die versäumte Prozesshandlung gelten. (2) Der Antrag muss die Angabe…

  235. § 237

    Zuständigkeit für Wiedereinsetzung

    Über den Antrag auf Wiedereinsetzung entscheidet das Gericht, dem die Entscheidung über die nachgeholte Prozesshandlung zusteht.

  236. § 238

    Verfahren bei Wiedereinsetzung

    (1) Das Verfahren über den Antrag auf Wiedereinsetzung ist mit dem Verfahren über die nachgeholte Prozesshandlung zu verbinden. Das Gericht kann jedoch das…

  237. Abschnitt 3 Verfahren › Titel 5 Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens

    § 239

    Unterbrechung durch Tod der Partei

    (1) Im Falle des Todes einer Partei tritt eine Unterbrechung des Verfahrens bis zu dessen Aufnahme durch die Rechtsnachfolger ein. (2) Wird die Aufnahme…

  238. § 240

    Unterbrechung durch Insolvenzverfahren

    Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei wird das Verfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen, bis es…

  239. § 241

    Unterbrechung durch Prozessunfähigkeit

    (1) Verliert eine Partei die Prozessfähigkeit oder stirbt der gesetzliche Vertreter einer Partei oder hört seine Vertretungsbefugnis auf, ohne dass die Partei…

  240. § 242

    Unterbrechung durch Nacherbfolge

    Tritt während des Rechtsstreits zwischen einem Vorerben und einem Dritten über einen der Nacherbfolge unterliegenden Gegenstand der Fall der Nacherbfolge ein…

  241. § 243

    Aufnahme bei Nachlasspflegschaft und Testamentsvollstreckung

    Wird im Falle der Unterbrechung des Verfahrens durch den Tod einer Partei ein Nachlasspfleger bestellt oder ist ein zur Führung des Rechtsstreits berechtigter…

  242. § 244

    Unterbrechung durch Anwaltsverlust

    (1) Stirbt in Anwaltsprozessen der Anwalt einer Partei oder wird er unfähig, die Vertretung der Partei fortzuführen, so tritt eine Unterbrechung des Verfahrens…

  243. § 245

    Unterbrechung durch Stillstand der Rechtspflege

    Hört infolge eines Krieges oder eines anderen Ereignisses die Tätigkeit des Gerichts auf, so wird für die Dauer dieses Zustandes das Verfahren unterbrochen.

  244. § 246

    Aussetzung bei Vertretung durch Prozessbevollmächtigten

    (1) Fand in den Fällen des Todes, des Verlustes der Prozessfähigkeit, des Wegfalls des gesetzlichen Vertreters, der Anordnung einer Nachlassverwaltung oder des…

  245. § 247

    Aussetzung bei abgeschnittenem Verkehr

    Hält sich eine Partei an einem Ort auf, der durch obrigkeitliche Anordnung oder durch Krieg oder durch andere Zufälle von dem Verkehr mit dem Prozessgericht…

  246. § 248

    Verfahren bei Aussetzung

    (1) Das Gesuch um Aussetzung des Verfahrens ist bei dem Prozessgericht anzubringen; es kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. (2) Die…

  247. § 249

    Wirkung von Unterbrechung und Aussetzung

    (1) Die Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens hat die Wirkung, dass der Lauf einer jeden Frist aufhört und nach Beendigung der Unterbrechung oder…

  248. § 250

    Form von Aufnahme und Anzeige

    Die Aufnahme eines unterbrochenen oder ausgesetzten Verfahrens und die in diesem Titel erwähnten Anzeigen erfolgen durch Zustellung eines bei Gericht…

  249. § 251

    Ruhen des Verfahrens

    Das Gericht hat das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn beide Parteien dies beantragen und anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverhandlungen…

  250. § 251a

    Säumnis beider Parteien; Entscheidung nach Lage der Akten

    (1) Erscheinen oder verhandeln in einem Termin beide Parteien nicht, so kann das Gericht nach Lage der Akten entscheiden. (2) Ein Urteil nach Lage der Akten…

  251. § 252

    Rechtsmittel bei Aussetzung

    Gegen die Entscheidung, durch die auf Grund der Vorschriften dieses Titels oder auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen die Aussetzung des Verfahrens…

Buch 2 Verfahren im ersten Rechtszug249
  1. Abschnitt 1 Verfahren vor den Landgerichten › Titel 1 Verfahren bis zum Urteil

    § 253

    Klageschrift

    (1) Die Erhebung der Klage erfolgt durch Zustellung eines Schriftsatzes (Klageschrift). (2) Die Klageschrift muss enthalten: 1. die Bezeichnung der Parteien…

  2. § 254

    Stufenklage

    Wird mit der Klage auf Rechnungslegung oder auf Vorlegung eines Vermögensverzeichnisses oder auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung die Klage auf…

  3. § 255

    Fristbestimmung im Urteil

    (1) Hat der Kläger für den Fall, dass der Beklagte nicht vor dem Ablauf einer ihm zu bestimmenden Frist den erhobenen Anspruch befriedigt, das Recht…

  4. § 256

    Feststellungsklage

    (1) Auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, auf Anerkennung einer Urkunde oder auf Feststellung ihrer Unechtheit kann…

  5. § 257

    Klage auf künftige Zahlung oder Räumung

    Ist die Geltendmachung einer nicht von einer Gegenleistung abhängigen Geldforderung oder die Geltendmachung des Anspruchs auf Räumung eines Grundstücks oder…

  6. § 258

    Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.

  7. § 259

    Klage wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung

    Klage auf künftige Leistung kann außer den Fällen der §§ 257, 258 erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass der Schuldner…

  8. § 260

    Anspruchshäufung

    Mehrere Ansprüche des Klägers gegen denselben Beklagten können, auch wenn sie auf verschiedenen Gründen beruhen, in einer Klage verbunden werden, wenn für…

  9. § 261

    Rechtshängigkeit

    (1) Durch die Erhebung der Klage wird die Rechtshängigkeit der Streitsache begründet. (2) Die Rechtshängigkeit eines erst im Laufe des Prozesses erhobenen…

  10. § 262

    Sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit

    Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die sonstigen Wirkungen der Rechtshängigkeit bleiben unberührt. Diese Wirkungen sowie alle Wirkungen, die durch…

  11. § 263

    Klageänderung

    Nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit ist eine Änderung der Klage zulässig, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich erachtet.

  12. § 264

    Keine Klageänderung

    Als eine Änderung der Klage ist es nicht anzusehen, wenn ohne Änderung des Klagegrundes 1. die tatsächlichen oder rechtlichen Anführungen ergänzt oder…

  13. § 265

    Veräußerung oder Abtretung der Streitsache

    (1) Die Rechtshängigkeit schließt das Recht der einen oder der anderen Partei nicht aus, die in Streit befangene Sache zu veräußern oder den geltend gemachten…

  14. § 266

    Veräußerung eines Grundstücks

    (1) Ist über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechts, das für ein Grundstück in Anspruch genommen wird, oder einer Verpflichtung, die auf einem Grundstück…

  15. § 267

    Vermutete Einwilligung in die Klageänderung

    Die Einwilligung des Beklagten in die Änderung der Klage ist anzunehmen, wenn er, ohne der Änderung zu widersprechen, sich in einer mündlichen Verhandlung auf…

  16. § 268

    Unanfechtbarkeit der Entscheidung

    Eine Anfechtung der Entscheidung, dass eine Änderung der Klage nicht vorliege oder dass die Änderung zuzulassen sei, findet nicht statt.

  17. § 269

    Klagerücknahme

    (1) Die Klage kann ohne Einwilligung des Beklagten nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache zurückgenommen werden. (2) Die…

  18. § 270

    Zustellung; formlose Mitteilung

    Mit Ausnahme der Klageschrift und solcher Schriftsätze, die Sachanträge enthalten, sind Schriftsätze und sonstige Erklärungen der Parteien, sofern nicht das…

  19. § 271

    Zustellung der Klageschrift

    (1) Die Klageschrift ist unverzüglich zuzustellen. (2) Mit der Zustellung ist der Beklagte aufzufordern, einen Rechtsanwalt zu bestellen, wenn er eine…

  20. § 272

    Bestimmung der Verfahrensweise

    (1) Der Rechtsstreit ist in der Regel in einem umfassend vorbereiteten Termin zur mündlichen Verhandlung (Haupttermin) zu erledigen. (2) Der Vorsitzende…

  21. § 273

    Vorbereitung des Termins

    (1) Das Gericht hat erforderliche vorbereitende Maßnahmen rechtzeitig zu veranlassen. (2) Zur Vorbereitung jedes Termins kann der Vorsitzende oder ein von ihm…

  22. § 273a

    Geheimhaltung

    Das Gericht kann auf Antrag einer Partei streitgegenständliche Informationen ganz oder teilweise als geheimhaltungsbedürftig einstufen, wenn diese ein…

  23. § 274

    Ladung der Parteien; Einlassungsfrist

    (1) Nach der Bestimmung des Termins zur mündlichen Verhandlung ist die Ladung der Parteien durch die Geschäftsstelle zu veranlassen. (2) Die Ladung ist dem…

  24. § 275

    Früher erster Termin

    (1) Zur Vorbereitung des frühen ersten Termins zur mündlichen Verhandlung kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts dem…

  25. § 276

    Schriftliches Vorverfahren

    (1) Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich…

  26. § 277

    Klageerwiderung; Replik

    (1) In der Klageerwiderung hat der Beklagte seine Verteidigungsmittel vorzubringen, soweit es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des…

  27. § 278

    Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich

    (1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein. (2) Der mündlichen…

  28. § 278a

    Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

    (1) Das Gericht kann den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen. (2) Entscheiden sich die…

  29. § 279

    Mündliche Verhandlung

    (1) Erscheint eine Partei in der Güteverhandlung nicht oder ist die Güteverhandlung erfolglos, soll sich die mündliche Verhandlung (früher erster Termin oder…

  30. § 280

    Abgesonderte Verhandlung über Zulässigkeit der Klage

    (1) Das Gericht kann anordnen, dass über die Zulässigkeit der Klage abgesondert verhandelt wird. (2) Ergeht ein Zwischenurteil, so ist es in Betreff der…

  31. § 281

    Verweisung bei Unzuständigkeit

    (1) Ist auf Grund der Vorschriften über die örtliche oder sachliche Zuständigkeit der Gerichte die Unzuständigkeit des Gerichts auszusprechen, so hat das…

  32. § 282

    Rechtzeitigkeit des Vorbringens

    (1) Jede Partei hat in der mündlichen Verhandlung ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel, insbesondere Behauptungen, Bestreiten, Einwendungen, Einreden…

  33. § 283

    Schriftsatzfrist für Erklärungen zum Vorbringen des Gegners

    Kann sich eine Partei in der mündlichen Verhandlung auf ein Vorbringen des Gegners nicht erklären, weil es ihr nicht rechtzeitig vor dem Termin mitgeteilt…

  34. § 283a

    Sicherungsanordnung

    (1) Wird eine Räumungsklage mit einer Zahlungsklage aus demselben Rechtsverhältnis verbunden, ordnet das Prozessgericht auf Antrag des Klägers an, dass der…

  35. § 284

    Beweisaufnahme

    (1) Die Beweisaufnahme und die Anordnung eines besonderen Beweisaufnahmeverfahrens durch Beweisbeschluss werden durch die Vorschriften des fünften bis elften…

  36. § 285

    Verhandlung nach Beweisaufnahme

    (1) Über das Ergebnis der Beweisaufnahme haben die Parteien unter Darlegung des Streitverhältnisses zu verhandeln. (2) Ist die Beweisaufnahme nicht vor dem…

  37. § 286

    Freie Beweiswürdigung

    (1) Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu…

  38. § 287

    Schadensermittlung; Höhe der Forderung

    (1) Ist unter den Parteien streitig, ob ein Schaden entstanden sei und wie hoch sich der Schaden oder ein zu ersetzendes Interesse belaufe, so entscheidet…

  39. § 288

    Gerichtliches Geständnis

    (1) Die von einer Partei behaupteten Tatsachen bedürfen insoweit keines Beweises, als sie im Laufe des Rechtsstreits von dem Gegner bei einer mündlichen…

  40. § 289

    Zusätze beim Geständnis

    (1) Die Wirksamkeit des gerichtlichen Geständnisses wird dadurch nicht beeinträchtigt, dass ihm eine Behauptung hinzugefügt wird, die ein selbständiges…

  41. § 290

    Widerruf des Geständnisses

    Der Widerruf hat auf die Wirksamkeit des gerichtlichen Geständnisses nur dann Einfluss, wenn die widerrufende Partei beweist, dass das Geständnis der Wahrheit…

  42. § 291

    Offenkundige Tatsachen

    Tatsachen, die bei dem Gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises.

  43. § 292

    Gesetzliche Vermutungen

    Stellt das Gesetz für das Vorhandensein einer Tatsache eine Vermutung auf, so ist der Beweis des Gegenteils zulässig, sofern nicht das Gesetz ein anderes…

  44. § 293

    Fremdes Recht; Gewohnheitsrecht; Statuten

    Das in einem anderen Staat geltende Recht, die Gewohnheitsrechte und Statuten bedürfen des Beweises nur insofern, als sie dem Gericht unbekannt sind. Bei…

  45. § 294

    Glaubhaftmachung

    (1) Wer eine tatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen hat, kann sich aller Beweismittel bedienen, auch zur Versicherung an Eides statt zugelassen werden…

  46. § 295

    Verfahrensrügen

    (1) Die Verletzung einer das Verfahren und insbesondere die Form einer Prozesshandlung betreffenden Vorschrift kann nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei…

  47. § 296

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens

    (1) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die erst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist (§ 273 Abs. 2 Nr. 1 und, soweit die Fristsetzung gegenüber einer…

  48. § 296a

    Vorbringen nach Schluss der mündlichen Verhandlung

    Nach Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, können Angriffs- und Verteidigungsmittel nicht mehr vorgebracht werden. § 139 Abs. 5, §§…

  49. § 297

    Form der Antragstellung

    (1) Die Anträge sind aus den vorbereitenden Schriftsätzen zu verlesen. Soweit sie darin nicht enthalten sind, müssen sie aus einer dem Protokoll als Anlage…

  50. § 298

    Aktenausdruck

    (1) Werden die Akten in Papierform geführt, ist von einem elektronischen Dokument ein Ausdruck für die Akten zu fertigen. Kann dies bei Anlagen zu…

  51. § 298a

    Elektronische Akte; Verordnungsermächtigung

    (1) Die Prozessakten werden elektronisch geführt. Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen jeweils für ihren Bereich durch Rechtsverordnung die…

  52. § 299

    Akteneinsicht; Abschriften

    (1) Die Parteien können die Prozessakten einsehen und sich aus ihnen durch die Geschäftsstelle Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften erteilen lassen. (2)…

  53. § 299a

    Datenträgerarchiv

    Sind die Prozessakten nach ordnungsgemäßen Grundsätzen zur Ersetzung der Urschrift auf einen Bild- oder anderen Datenträger übertragen worden und liegt der…

  54. Abschnitt 1 Verfahren vor den Landgerichten › Titel 2 Urteil

    § 300

    Endurteil

    (1) Ist der Rechtsstreit zur Endentscheidung reif, so hat das Gericht sie durch Endurteil zu erlassen. (2) Das Gleiche gilt, wenn von mehreren zum Zwecke…

  55. § 301

    Teilurteil

    (1) Ist von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur der eine oder ist nur ein Teil eines Anspruchs oder bei erhobener Widerklage nur die Klage…

  56. § 302

    Vorbehaltsurteil

    (1) Hat der Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht, so kann, wenn nur die Verhandlung über die Forderung zur Entscheidung reif ist…

  57. § 303

    Zwischenurteil

    Ist ein Zwischenstreit zur Entscheidung reif, so kann die Entscheidung durch Zwischenurteil ergehen.

  58. § 304

    Zwischenurteil über den Grund

    (1) Ist ein Anspruch nach Grund und Betrag streitig, so kann das Gericht über den Grund vorab entscheiden. (2) Das Urteil ist in Betreff der Rechtsmittel als…

  59. § 305

    Urteil unter Vorbehalt erbrechtlich beschränkter Haftung

    (1) Durch die Geltendmachung der dem Erben nach den §§ 2014, 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Einreden wird eine unter dem Vorbehalt der…

  60. § 305a

    Urteil unter Vorbehalt seerechtlich beschränkter Haftung

    (1) Unterliegt der in der Klage geltend gemachte Anspruch der Haftungsbeschränkung nach § 611 Absatz 1 oder 3, §§ 612 bis 616 des Handelsgesetzbuchs und macht…

  61. § 305b

    Urteil unter Vorbehalt spaltungsrechtlicher Haftungsbeschränkung

    Durch die Geltendmachung der dem Rechtsträger nach § 133 Absatz 3 Satz 2 des Umwandlungsgesetzes zustehenden Einrede wird eine unter dem Vorbehalt der…

  62. § 306

    Verzicht

    Verzichtet der Kläger bei der mündlichen Verhandlung auf den geltend gemachten Anspruch, so ist er auf Grund des Verzichts mit dem Anspruch abzuweisen, wenn…

  63. § 307

    Anerkenntnis

    Erkennt eine Partei den gegen sie geltend gemachten Anspruch ganz oder zum Teil an, so ist sie dem Anerkenntnis gemäß zu verurteilen. Einer mündlichen…

  64. § 308

    Bindung an die Parteianträge

    (1) Das Gericht ist nicht befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was nicht beantragt ist. Dies gilt insbesondere von Früchten, Zinsen und anderen…

  65. § 308a

    Entscheidung ohne Antrag in Mietsachen

    (1) Erachtet das Gericht in einer Streitigkeit zwischen dem Vermieter und dem Mieter oder dem Mieter und dem Untermieter wegen Räumung von Wohnraum den…

  66. § 309

    Erkennende Richter

    Das Urteil kann nur von denjenigen Richtern gefällt werden, welche der dem Urteil zugrunde liegenden Verhandlung beigewohnt haben.

  67. § 310

    Termin der Urteilsverkündung

    (1) Das Urteil wird in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, oder in einem sofort anzuberaumenden Termin verkündet. Dieser wird nur…

  68. § 311

    Form der Urteilsverkündung

    (1) Das Urteil ergeht im Namen des Volkes. (2) Das Urteil wird durch Vorlesung der Urteilsformel verkündet. Die Vorlesung der Urteilsformel kann durch eine…

  69. § 312

    Anwesenheit der Parteien

    (1) Die Wirksamkeit der Verkündung eines Urteils ist von der Anwesenheit der Parteien nicht abhängig. Die Verkündung gilt auch derjenigen Partei gegenüber als…

  70. § 313

    Form und Inhalt des Urteils

    (1) Das Urteil enthält: 1. die Bezeichnung der Parteien, ihrer gesetzlichen Vertreter und der Prozessbevollmächtigten; 2. die Bezeichnung des Gerichts und die…

  71. § 313a

    Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen

    (1) Des Tatbestandes bedarf es nicht, wenn ein Rechtsmittel gegen das Urteil unzweifelhaft nicht zulässig ist. In diesem Fall bedarf es auch keiner…

  72. § 313b

    Versäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteil

    (1) Wird durch Versäumnisurteil, Anerkenntnisurteil oder Verzichtsurteil erkannt, so bedarf es nicht des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe. Das Urteil…

  73. § 314

    Beweiskraft des Tatbestandes

    Der Tatbestand des Urteils liefert Beweis für das mündliche Parteivorbringen. Der Beweis kann nur durch das Sitzungsprotokoll entkräftet werden.

  74. § 315

    Unterschrift der Richter

    (1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen…

  75. § 317

    Urteilszustellung und -ausfertigung

    (1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei in Abschrift zugestellt. Eine Zustellung nach § 310 Abs. 3…

  76. § 318

    Bindung des Gerichts

    Das Gericht ist an die Entscheidung, die in den von ihm erlassenen End- und Zwischenurteilen enthalten ist, gebunden.

  77. § 319

    Berichtigung des Urteils

    (1) Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu…

  78. § 320

    Berichtigung des Tatbestandes

    (1) Enthält der Tatbestand des Urteils Unrichtigkeiten, die nicht unter die Vorschriften des vorstehenden Paragraphen fallen, Auslassungen, Dunkelheiten oder…

  79. § 321

    Ergänzung des Urteils

    (1) Wenn ein nach dem ursprünglich festgestellten oder nachträglich berichtigten Tatbestand von einer Partei geltend gemachter Haupt- oder Nebenanspruch oder…

  80. § 321a

    Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    (1) Auf die Rüge der durch die Entscheidung beschwerten Partei ist das Verfahren fortzuführen, wenn 1. ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die…

  81. § 322

    Materielle Rechtskraft

    (1) Urteile sind der Rechtskraft nur insoweit fähig, als über den durch die Klage oder durch die Widerklage erhobenen Anspruch entschieden ist. (2) Hat der…

  82. § 323

    Abänderung von Urteilen

    (1) Enthält ein Urteil eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen. Die Klage ist nur…

  83. § 323a

    Abänderung von Vergleichen und Urkunden

    (1) Enthält ein Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 oder eine vollstreckbare Urkunde eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen…

  84. § 323b

    Verschärfte Haftung

    Die Rechtshängigkeit einer auf Herabsetzung gerichteten Abänderungsklage steht bei der Anwendung des § 818 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der…

  85. § 324

    Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung

    Ist bei einer nach den §§ 843 bis 845 oder §§ 1569 bis 1586b des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgten Verurteilung zur Entrichtung einer Geldrente nicht auf…

  86. § 325

    Subjektive Rechtskraftwirkung

    (1) Das rechtskräftige Urteil wirkt für und gegen die Parteien und die Personen, die nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Rechtsnachfolger der Parteien…

  87. § 325a

    Feststellungswirkung des Musterentscheids *)

    Für die weitergehenden Wirkungen des Musterentscheids gelten die Vorschriften des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes.

  88. § 326

    Rechtskraft bei Nacherbfolge

    (1) Ein Urteil, das zwischen einem Vorerben und einem Dritten über einen gegen den Vorerben als Erben gerichteten Anspruch oder über einen der Nacherbfolge…

  89. § 327

    Rechtskraft bei Testamentsvollstreckung

    (1) Ein Urteil, das zwischen einem Testamentsvollstrecker und einem Dritten über ein der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegendes Recht ergeht…

  90. § 328

    Anerkennung ausländischer Urteile

    (1) Die Anerkennung des Urteils eines ausländischen Gerichts ist ausgeschlossen: 1. wenn die Gerichte des Staates, dem das ausländische Gericht angehört, nach…

  91. § 329

    Beschlüsse und Verfügungen

    (1) Die auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergehenden Beschlüsse des Gerichts müssen verkündet werden. Die Vorschriften der §§ 309, 310 Abs. 1 und des §…

  92. Abschnitt 1 Verfahren vor den Landgerichten › Titel 3 Versäumnisurteil

    § 330

    Versäumnisurteil gegen den Kläger

    Erscheint der Kläger im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht, so ist auf Antrag das Versäumnisurteil dahin zu erlassen, dass der Kläger mit der Klage…

  93. § 331

    Versäumnisurteil gegen den Beklagten

    (1) Beantragt der Kläger gegen den im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erschienenen Beklagten das Versäumnisurteil, so ist das tatsächliche mündliche…

  94. § 331a

    Entscheidung nach Aktenlage

    Beim Ausbleiben einer Partei im Termin zur mündlichen Verhandlung kann der Gegner statt eines Versäumnisurteils eine Entscheidung nach Lage der Akten…

  95. § 332

    Begriff des Verhandlungstermins

    Als Verhandlungstermine im Sinne der vorstehenden Paragraphen sind auch diejenigen Termine anzusehen, auf welche die mündliche Verhandlung vertagt ist oder die…

  96. § 333

    Nichtverhandeln der erschienenen Partei

    Als nicht erschienen ist auch die Partei anzusehen, die in dem Termin zwar erscheint, aber nicht verhandelt.

  97. § 334

    Unvollständiges Verhandeln

    Wenn eine Partei in dem Termin verhandelt, sich jedoch über Tatsachen, Urkunden oder Anträge auf Parteivernehmung nicht erklärt, so sind die Vorschriften…

  98. § 335

    Unzulässigkeit einer Versäumnisentscheidung

    (1) Der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils oder einer Entscheidung nach Lage der Akten ist zurückzuweisen: 1. wenn die erschienene Partei die vom…

  99. § 336

    Rechtsmittel bei Zurückweisung

    (1) Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Erlass des Versäumnisurteils zurückgewiesen wird, findet sofortige Beschwerde statt. Wird der Beschluss…

  100. § 337

    Vertagung von Amts wegen

    Das Gericht vertagt die Verhandlung über den Antrag auf Erlass des Versäumnisurteils oder einer Entscheidung nach Lage der Akten, wenn es dafür hält, dass die…

  101. § 338

    Einspruch

    Der Partei, gegen die ein Versäumnisurteil erlassen ist, steht gegen das Urteil der Einspruch zu.

  102. § 339

    Einspruchsfrist

    (1) Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des Versäumnisurteils. (2) Muss die Zustellung im Ausland…

  103. § 340

    Einspruchsschrift

    (1) Der Einspruch wird durch Einreichung der Einspruchsschrift bei dem Prozessgericht eingelegt. (2) Die Einspruchsschrift muss enthalten: 1. die Bezeichnung…

  104. § 340a

    Zustellung der Einspruchsschrift

    Die Einspruchsschrift ist der Gegenpartei zuzustellen. Dabei ist mitzuteilen, wann das Versäumnisurteil zugestellt und Einspruch eingelegt worden ist. Die…

  105. § 341

    Einspruchsprüfung

    (1) Das Gericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob der Einspruch an sich statthaft und ob er in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt ist. Fehlt es an einem…

  106. § 341a

    Einspruchstermin

    Wird der Einspruch nicht als unzulässig verworfen, so ist der Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch und die Hauptsache zu bestimmen und den…

  107. § 342

    Wirkung des zulässigen Einspruchs

    Ist der Einspruch zulässig, so wird der Prozess, soweit der Einspruch reicht, in die Lage zurückversetzt, in der er sich vor Eintritt der Versäumnis befand.

  108. § 343

    Entscheidung nach Einspruch

    Insoweit die Entscheidung, die auf Grund der neuen Verhandlung zu erlassen ist, mit der in dem Versäumnisurteil enthaltenen Entscheidung übereinstimmt, ist…

  109. § 344

    Versäumniskosten

    Ist das Versäumnisurteil in gesetzlicher Weise ergangen, so sind die durch die Versäumnis veranlassten Kosten, soweit sie nicht durch einen unbegründeten…

  110. § 345

    Zweites Versäumnisurteil

    Einer Partei, die den Einspruch eingelegt hat, aber in der zur mündlichen Verhandlung bestimmten Sitzung oder in derjenigen Sitzung, auf welche die Verhandlung…

  111. § 346

    Verzicht und Zurücknahme des Einspruchs

    Für den Verzicht auf den Einspruch und seine Zurücknahme gelten die Vorschriften über den Verzicht auf die Berufung und über ihre Zurücknahme entsprechend.

  112. § 347

    Verfahren bei Widerklage und Zwischenstreit

    (1) Die Vorschriften dieses Titels gelten für das Verfahren, das eine Widerklage oder die Bestimmung des Betrages eines dem Grunde nach bereits festgestellten…

  113. Abschnitt 1 Verfahren vor den Landgerichten › Titel 4 Verfahren vor dem Einzelrichter

    § 348

    Originärer Einzelrichter

    (1) Die Zivilkammer entscheidet durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichter. Dies gilt nicht, wenn 1. das Mitglied Richter auf Probe ist und noch nicht über…

  114. § 348a

    Obligatorischer Einzelrichter

    (1) Ist eine originäre Einzelrichterzuständigkeit nach § 348 Abs. 1 nicht begründet, überträgt die Zivilkammer die Sache durch Beschluss einem ihrer Mitglieder…

  115. § 349

    Vorsitzender der Kammer für Handelssachen

    (1) In der Kammer für Handelssachen hat der Vorsitzende die Sache so weit zu fördern, dass sie in einer mündlichen Verhandlung vor der Kammer erledigt werden…

  116. § 350

    Rechtsmittel

    Für die Anfechtung der Entscheidungen des Einzelrichters (§§ 348, 348a) und des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen (§ 349) gelten dieselben Vorschriften…

  117. Abschnitt 1 Verfahren vor den Landgerichten › Titel 5 Allgemeine Vorschriften über die Beweisaufnahme

    § 355

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    (1) Die Beweisaufnahme erfolgt vor dem Prozessgericht. Sie ist nur in den durch dieses Gesetz bestimmten Fällen einem Mitglied des Prozessgerichts oder einem…

  118. § 356

    Beibringungsfrist

    Steht der Aufnahme des Beweises ein Hindernis von ungewisser Dauer entgegen, so ist durch Beschluss eine Frist zu bestimmen, nach deren fruchtlosem Ablauf das…

  119. § 357

    Parteiöffentlichkeit

    (1) Den Parteien ist gestattet, der Beweisaufnahme beizuwohnen. (2) Wird die Beweisaufnahme einem Mitglied des Prozessgerichts oder einem anderen Gericht…

  120. § 358

    Notwendigkeit eines Beweisbeschlusses

    Erfordert die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren, so ist es durch Beweisbeschluss anzuordnen.

  121. § 358a

    Beweisbeschluss und Beweisaufnahme vor mündlicher Verhandlung

    Das Gericht kann schon vor der mündlichen Verhandlung einen Beweisbeschluss erlassen. Der Beschluss kann vor der mündlichen Verhandlung ausgeführt werden…

  122. § 359

    Inhalt des Beweisbeschlusses

    Der Beweisbeschluss enthält: 1. die Bezeichnung der streitigen Tatsachen, über die der Beweis zu erheben ist; 2. die Bezeichnung der Beweismittel unter…

  123. § 360

    Änderung des Beweisbeschlusses

    Vor der Erledigung des Beweisbeschlusses kann keine Partei dessen Änderung auf Grund der früheren Verhandlungen verlangen. Das Gericht kann jedoch auf Antrag…

  124. § 361

    Beweisaufnahme durch beauftragten Richter

    (1) Soll die Beweisaufnahme durch ein Mitglied des Prozessgerichts erfolgen, so wird bei der Verkündung des Beweisbeschlusses durch den Vorsitzenden der…

  125. § 362

    Beweisaufnahme durch ersuchten Richter

    (1) Soll die Beweisaufnahme durch ein anderes Gericht erfolgen, so ist das Ersuchungsschreiben von dem Vorsitzenden zu erlassen. (2) Die auf die Beweisaufnahme…

  126. § 363

    Beweisaufnahme im Ausland

    (1) Für die Durchführung der Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zusammenarbeit zwischen den…

  127. § 364

    Parteimitwirkung bei Beweisaufnahme im Ausland

    (1) Wird eine ausländische Behörde ersucht, den Beweis aufzunehmen, so kann das Gericht anordnen, dass der Beweisführer das Ersuchungsschreiben zu besorgen und…

  128. § 365

    Abgabe durch beauftragten oder ersuchten Richter

    Der beauftragte oder ersuchte Richter ist ermächtigt, falls sich später Gründe ergeben, welche die Beweisaufnahme durch ein anderes Gericht sachgemäß…

  129. § 366

    Zwischenstreit

    (1) Erhebt sich bei der Beweisaufnahme vor einem beauftragten oder ersuchten Richter ein Streit, von dessen Erledigung die Fortsetzung der Beweisaufnahme…

  130. § 367

    Ausbleiben der Partei

    (1) Erscheint eine Partei oder erscheinen beide Parteien in dem Termin zur Beweisaufnahme nicht, so ist die Beweisaufnahme gleichwohl insoweit zu bewirken, als…

  131. § 368

    Neuer Beweistermin

    Wird ein neuer Termin zur Beweisaufnahme oder zu ihrer Fortsetzung erforderlich, so ist dieser Termin, auch wenn der Beweisführer oder beide Parteien in dem…

  132. § 369

    Ausländische Beweisaufnahme

    Entspricht die von einer ausländischen Behörde vorgenommene Beweisaufnahme den für das Prozessgericht geltenden Gesetzen, so kann daraus, dass sie nach den…

  133. § 370

    Fortsetzung der mündlichen Verhandlung

    (1) Erfolgt die Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht, so ist der Termin, in dem die Beweisaufnahme stattfindet, zugleich zur Fortsetzung der mündlichen…

  134. Abschnitt 1 Verfahren vor den Landgerichten › Titel 6 Beweis durch Augenschein

    § 371

    Beweis durch Augenschein

    — § 371 — Beweis durch Augenschein (1) Der Beweis durch Augenschein wird durch Bezeichnung des Gegenstandes des Augenscheins und durch die Angabe der zu…

  135. § 371a

    Beweiskraft elektronischer Dokumente

    (1) Die Vorschriften über die Beweiskraft privater Urkunden sind entsprechend anzuwenden auf private elektronische Dokumente, die versehen sind mit 1. einer…

  136. § 371b

    Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden

    Wird eine öffentliche Urkunde nach dem Stand der Technik von einer Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person in ein elektronisches…

  137. § 372

    Beweisaufnahme

    (1) Das Prozessgericht kann anordnen, dass bei der Einnahme des Augenscheins ein oder mehrere Sachverständige zuzuziehen seien. (2) Es kann einem Mitglied des…

  138. § 372a

    Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung

    (1) Soweit es zur Feststellung der Abstammung erforderlich ist, hat jede Person Untersuchungen, insbesondere die Entnahme von Blutproben, zu dulden, es sei…

  139. Abschnitt 1 Verfahren vor den Landgerichten › Titel 7 Zeugenbeweis

    § 373

    Beweisantritt

    Der Zeugenbeweis wird durch die Benennung der Zeugen und die Bezeichnung der Tatsachen, über welche die Vernehmung der Zeugen stattfinden soll, angetreten.

  140. § 375

    Beweisaufnahme durch beauftragten oder ersuchten Richter

    (1) Die Aufnahme des Zeugenbeweises darf einem Mitglied des Prozessgerichts oder einem anderen Gericht nur übertragen werden, wenn von vornherein anzunehmen…

  141. § 376

    Vernehmung bei Amtsverschwiegenheit

    (1) Für die Vernehmung von Richtern, Beamten und anderen Personen des öffentlichen Dienstes als Zeugen über Umstände, auf die sich ihre Pflicht zur…

  142. § 377

    Zeugenladung

    (1) Die Ladung der Zeugen ist von der Geschäftsstelle unter Bezugnahme auf den Beweisbeschluss auszufertigen und von Amts wegen mitzuteilen. Sie wird, sofern…

  143. § 378

    Aussageerleichternde Unterlagen

    (1) Soweit es die Aussage über seine Wahrnehmungen erleichtert, hat der Zeuge Aufzeichnungen und andere Unterlagen einzusehen und zu dem Termin mitzubringen…

  144. § 379

    Auslagenvorschuss

    Das Gericht kann die Ladung des Zeugen davon abhängig machen, dass der Beweisführer einen hinreichenden Vorschuss zur Deckung der Auslagen zahlt, die der…

  145. § 380

    Folgen des Ausbleibens des Zeugen

    (1) Einem ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht erscheint, werden, ohne dass es eines Antrages bedarf, die durch das Ausbleiben verursachten Kosten…

  146. § 381

    Genügende Entschuldigung des Ausbleibens

    (1) Die Auferlegung der Kosten und die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleiben, wenn das Ausbleiben des Zeugen rechtzeitig genügend entschuldigt wird…

  147. § 382

    Vernehmung an bestimmten Orten

    (1) Die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung sind an ihrem Amtssitz oder, wenn sie sich außerhalb ihres Amtssitzes aufhalten, an ihrem…

  148. § 383

    Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen

    (1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt: 1. der Verlobte einer Partei; 2. der Ehegatte einer Partei, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht; 2a. der…

  149. § 384

    Zeugnisverweigerung aus sachlichen Gründen

    Das Zeugnis kann verweigert werden: 1. über Fragen, deren Beantwortung dem Zeugen oder einer Person, zu der er in einem der im § 383 Nr. 1 bis 3 bezeichneten…

  150. § 385

    Ausnahmen vom Zeugnisverweigerungsrecht

    (1) In den Fällen des § 383 Nr. 1 bis 3 und des § 384 Nr. 1 darf der Zeuge das Zeugnis nicht verweigern: 1. über die Errichtung und den Inhalt eines…

  151. § 386

    Erklärung der Zeugnisverweigerung

    (1) Der Zeuge, der das Zeugnis verweigert, hat vor dem zu seiner Vernehmung bestimmten Termin schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle oder in diesem…

  152. § 387

    Zwischenstreit über Zeugnisverweigerung

    (1) Über die Rechtmäßigkeit der Weigerung wird von dem Prozessgericht nach Anhörung der Parteien entschieden. (2) Der Zeuge ist nicht verpflichtet, sich durch…

  153. § 388

    Zwischenstreit über schriftliche Zeugnisverweigerung

    Hat der Zeuge seine Weigerung schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle erklärt und ist er in dem Termin nicht erschienen, so hat auf Grund seiner…

  154. § 389

    Zeugnisverweigerung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter

    (1) Erfolgt die Weigerung vor einem beauftragten oder ersuchten Richter, so sind die Erklärungen des Zeugen, wenn sie nicht schriftlich oder zum Protokoll der…

  155. § 390

    Folgen der Zeugnisverweigerung

    (1) Wird das Zeugnis oder die Eidesleistung ohne Angabe eines Grundes oder aus einem rechtskräftig für unerheblich erklärten Grund verweigert, so werden dem…

  156. § 391

    Zeugenbeeidigung

    Ein Zeuge ist, vorbehaltlich der sich aus § 393 ergebenden Ausnahmen, zu beeidigen, wenn das Gericht dies mit Rücksicht auf die Bedeutung der Aussage oder zur…

  157. § 392

    Nacheid; Eidesnorm

    Die Beeidigung erfolgt nach der Vernehmung. Mehrere Zeugen können gleichzeitig beeidigt werden. Die Eidesnorm geht dahin, dass der Zeuge nach bestem Wissen die…

  158. § 393

    Uneidliche Vernehmung

    Personen, die zur Zeit der Vernehmung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet oder wegen mangelnder Verstandesreife oder wegen Verstandesschwäche von dem Wesen…

  159. § 394

    Einzelvernehmung

    (1) Jeder Zeuge ist einzeln und in Abwesenheit der später abzuhörenden Zeugen zu vernehmen. (2) Zeugen, deren Aussagen sich widersprechen, können einander…

  160. § 395

    Wahrheitsermahnung; Vernehmung zur Person

    (1) Vor der Vernehmung wird der Zeuge zur Wahrheit ermahnt und darauf hingewiesen, dass er in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen unter Umständen seine Aussage…

  161. § 396

    Vernehmung zur Sache

    (1) Der Zeuge ist zu veranlassen, dasjenige, was ihm von dem Gegenstand seiner Vernehmung bekannt ist, im Zusammenhang anzugeben. (2) Zur Aufklärung und zur…

  162. § 397

    Fragerecht der Parteien

    (1) Die Parteien sind berechtigt, dem Zeugen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die sie zur Aufklärung der Sache oder der Verhältnisse des Zeugen für…

  163. § 398

    Wiederholte und nachträgliche Vernehmung

    (1) Das Prozessgericht kann nach seinem Ermessen die wiederholte Vernehmung eines Zeugen anordnen. (2) Hat ein beauftragter oder ersuchter Richter bei der…

  164. § 399

    Verzicht auf Zeugen

    Die Partei kann auf einen Zeugen, den sie vorgeschlagen hat, verzichten; der Gegner kann aber verlangen, dass der erschienene Zeuge vernommen und, wenn die…

  165. § 400

    Befugnisse des mit der Beweisaufnahme betrauten Richters

    Der mit der Beweisaufnahme betraute Richter ist ermächtigt, im Falle des Nichterscheinens oder der Zeugnisverweigerung die gesetzlichen Verfügungen zu treffen…

  166. § 401

    Zeugenentschädigung

    Der Zeuge wird nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz entschädigt.

  167. Abschnitt 1 Verfahren vor den Landgerichten › Titel 8 Beweis durch Sachverständige

    § 402

    Anwendbarkeit der Vorschriften für Zeugen

    Für den Beweis durch Sachverständige gelten die Vorschriften über den Beweis durch Zeugen entsprechend, insoweit nicht in den nachfolgenden Paragraphen…

  168. § 403

    Beweisantritt

    Der Beweis wird durch die Bezeichnung der zu begutachtenden Punkte angetreten.

  169. § 404

    Sachverständigenauswahl

    (1) Die Auswahl der zuzuziehenden Sachverständigen und die Bestimmung ihrer Anzahl erfolgt durch das Prozessgericht. Es kann sich auf die Ernennung eines…

  170. § 404a

    Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen

    (1) Das Gericht hat die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und kann ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen erteilen. (2) Soweit es die…

  171. § 405

    Auswahl durch den mit der Beweisaufnahme betrauten Richter

    Das Prozessgericht kann den mit der Beweisaufnahme betrauten Richter zur Ernennung der Sachverständigen ermächtigen. Er hat in diesem Falle die Befugnisse und…

  172. § 406

    Ablehnung eines Sachverständigen

    (1) Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden. Ein Ablehnungsgrund kann jedoch nicht…

  173. § 407

    Pflicht zur Erstattung des Gutachtens

    (1) Der zum Sachverständigen Ernannte hat der Ernennung Folge zu leisten, wenn er zur Erstattung von Gutachten der erforderten Art öffentlich bestellt ist oder…

  174. § 407a

    Weitere Pflichten des Sachverständigen

    (1) Der Sachverständige hat unverzüglich zu prüfen, ob der Auftrag in sein Fachgebiet fällt und ohne die Hinzuziehung weiterer Sachverständiger sowie innerhalb…

  175. § 408

    Gutachtenverweigerungsrecht

    (1) Dieselben Gründe, die einen Zeugen berechtigen, das Zeugnis zu verweigern, berechtigen einen Sachverständigen zur Verweigerung des Gutachtens. Das Gericht…

  176. § 409

    Folgen des Ausbleibens oder der Gutachtenverweigerung

    (1) Wenn ein Sachverständiger nicht erscheint oder sich weigert, ein Gutachten zu erstatten, obgleich er dazu verpflichtet ist, oder wenn er Akten oder…

  177. § 410

    Sachverständigenbeeidigung

    (1) Der Sachverständige wird vor oder nach Erstattung des Gutachtens beeidigt. Die Eidesnorm geht dahin, dass der Sachverständige das von ihm erforderte…

  178. § 411

    Schriftliches Gutachten

    (1) Wird schriftliche Begutachtung angeordnet, setzt das Gericht dem Sachverständigen eine Frist, innerhalb derer er das von ihm unterschriebene Gutachten zu…

  179. § 411a

    Verwertung von Sachverständigengutachten aus anderen Verfahren

    Die schriftliche Begutachtung kann durch die Verwertung eines gerichtlich oder staatsanwaltschaftlich eingeholten Sachverständigengutachtens aus einem anderen…

  180. § 412

    Neues Gutachten

    (1) Das Gericht kann eine neue Begutachtung durch dieselben oder durch andere Sachverständige anordnen, wenn es das Gutachten für ungenügend erachtet. (2) Das…

  181. § 413

    Sachverständigenvergütung

    Der Sachverständige erhält eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.

  182. § 414

    Sachverständige Zeugen

    Insoweit zum Beweis vergangener Tatsachen oder Zustände, zu deren Wahrnehmung eine besondere Sachkunde erforderlich war, sachkundige Personen zu vernehmen…

  183. Abschnitt 1 Verfahren vor den Landgerichten › Titel 9 Beweis durch Urkunden

    § 415

    Beweiskraft öffentlicher Urkunden über Erklärungen

    (1) Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb…

  184. § 416

    Beweiskraft von Privaturkunden

    Privaturkunden begründen, sofern sie von den Ausstellern unterschrieben oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet sind, vollen Beweis…

  185. § 416a

    Beweiskraft des Ausdrucks eines öffentlichen elektronischen Dokuments

    Der mit einem Beglaubigungsvermerk versehene Ausdruck eines öffentlichen elektronischen Dokuments gemäß § 371a Absatz 3, den eine öffentliche Behörde innerhalb…

  186. § 417

    Beweiskraft öffentlicher Urkunden über amtliche Anordnung, Verfügung oder Entscheidung

    Die von einer Behörde ausgestellten, eine amtliche Anordnung, Verfügung oder Entscheidung enthaltenden öffentlichen Urkunden begründen vollen Beweis ihres…

  187. § 418

    Beweiskraft öffentlicher Urkunden mit anderem Inhalt

    (1) Öffentliche Urkunden, die einen anderen als den in den §§ 415, 417 bezeichneten Inhalt haben, begründen vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen. (2)…

  188. § 419

    Beweiskraft mangelbehafteter Urkunden

    Inwiefern Durchstreichungen, Radierungen, Einschaltungen oder sonstige äußere Mängel die Beweiskraft einer Urkunde ganz oder teilweise aufheben oder mindern…

  189. § 420

    Vorlegung durch Beweisführer; Beweisantritt

    Der Beweis wird durch die Vorlegung der Urkunde angetreten.

  190. § 421

    Vorlegung durch den Gegner; Beweisantritt

    Befindet sich die Urkunde nach der Behauptung des Beweisführers in den Händen des Gegners, so wird der Beweis durch den Antrag angetreten, dem Gegner die…

  191. § 422

    Vorlegungspflicht des Gegners nach bürgerlichem Recht

    Der Gegner ist zur Vorlegung der Urkunde verpflichtet, wenn der Beweisführer nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts die Herausgabe oder die Vorlegung…

  192. § 423

    Vorlegungspflicht des Gegners bei Bezugnahme

    Der Gegner ist auch zur Vorlegung der in seinen Händen befindlichen Urkunden verpflichtet, auf die er im Prozess zur Beweisführung Bezug genommen hat, selbst…

  193. § 424

    Antrag bei Vorlegung durch Gegner

    Der Antrag soll enthalten: 1. die Bezeichnung der Urkunde; 2. die Bezeichnung der Tatsachen, die durch die Urkunde bewiesen werden sollen; 3. die möglichst…

  194. § 425

    Anordnung der Vorlegung durch Gegner

    Erachtet das Gericht die Tatsache, die durch die Urkunde bewiesen werden soll, für erheblich und den Antrag für begründet, so ordnet es, wenn der Gegner…

  195. § 426

    Vernehmung des Gegners über den Verbleib

    Bestreitet der Gegner, dass die Urkunde sich in seinem Besitz befinde, so ist er über ihren Verbleib zu vernehmen. In der Ladung zum Vernehmungstermin ist ihm…

  196. § 427

    Folgen der Nichtvorlegung durch Gegner

    Kommt der Gegner der Anordnung, die Urkunde vorzulegen, nicht nach oder gelangt das Gericht im Falle des § 426 zu der Überzeugung, dass er nach dem Verbleib…

  197. § 428

    Vorlegung durch Dritte; Beweisantritt

    Befindet sich die Urkunde nach der Behauptung des Beweisführers im Besitz eines Dritten, so wird der Beweis durch den Antrag angetreten, zur Herbeischaffung…

  198. § 429

    Vorlegungspflicht Dritter

    Der Dritte ist aus denselben Gründen wie der Gegner des Beweisführers zur Vorlegung einer Urkunde verpflichtet; er kann zur Vorlegung nur im Wege der Klage…

  199. § 430

    Antrag bei Vorlegung durch Dritte

    Zur Begründung des nach § 428 zu stellenden Antrages hat der Beweisführer den Erfordernissen des § 424 Nr. 1 bis 3, 5 zu genügen und außerdem glaubhaft zu…

  200. § 431

    Vorlegungsfrist bei Vorlegung durch Dritte

    (1) Ist die Tatsache, die durch die Urkunde bewiesen werden soll, erheblich und entspricht der Antrag den Vorschriften des vorstehenden Paragraphen, so hat das…

  201. § 432

    Vorlegung durch Behörden oder Beamte; Beweisantritt

    (1) Befindet sich die Urkunde nach der Behauptung des Beweisführers in den Händen einer öffentlichen Behörde oder eines öffentlichen Beamten, so wird der…

  202. § 434

    Vorlegung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter

    Wenn eine Urkunde bei der mündlichen Verhandlung wegen erheblicher Hindernisse nicht vorgelegt werden kann oder wenn es bedenklich erscheint, sie wegen ihrer…

  203. § 435

    Vorlegung öffentlicher Urkunden in Urschrift oder beglaubigter Abschrift

    Eine öffentliche Urkunde kann in Urschrift oder in einer beglaubigten Abschrift, die hinsichtlich der Beglaubigung die Erfordernisse einer öffentlichen Urkunde…

  204. § 436

    Verzicht nach Vorlegung

    Der Beweisführer kann nach der Vorlegung einer Urkunde nur mit Zustimmung des Gegners auf dieses Beweismittel verzichten.

  205. § 437

    Echtheit inländischer öffentlicher Urkunden

    (1) Urkunden, die nach Form und Inhalt als von einer öffentlichen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person errichtet sich darstellen…

  206. § 438

    Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden

    (1) Ob eine Urkunde, die als von einer ausländischen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person des Auslandes errichtet sich darstellt…

  207. § 439

    Erklärung über Echtheit von Privaturkunden

    (1) Über die Echtheit einer Privaturkunde hat sich der Gegner des Beweisführers nach der Vorschrift des § 138 zu erklären. (2) Befindet sich unter der Urkunde…

  208. § 440

    Beweis der Echtheit von Privaturkunden

    (1) Die Echtheit einer nicht anerkannten Privaturkunde ist zu beweisen. (2) Steht die Echtheit der Namensunterschrift fest oder ist das unter einer Urkunde…

  209. § 441

    Schriftvergleichung

    (1) Der Beweis der Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde kann auch durch Schriftvergleichung geführt werden. (2) In diesem Fall hat der Beweisführer zur…

  210. § 442

    Würdigung der Schriftvergleichung

    Über das Ergebnis der Schriftvergleichung hat das Gericht nach freier Überzeugung, geeignetenfalls nach Anhörung von Sachverständigen, zu entscheiden.

  211. § 443

    Verwahrung verdächtiger Urkunden

    Urkunden, deren Echtheit bestritten ist oder deren Inhalt verändert sein soll, werden bis zur Erledigung des Rechtsstreits auf der Geschäftsstelle verwahrt…

  212. § 444

    Folgen der Beseitigung einer Urkunde

    Ist eine Urkunde von einer Partei in der Absicht, ihre Benutzung dem Gegner zu entziehen, beseitigt oder zur Benutzung untauglich gemacht, so können die…

  213. Abschnitt 1 Verfahren vor den Landgerichten › Titel 10 Beweis durch Parteivernehmung

    § 445

    Vernehmung des Gegners; Beweisantritt

    (1) Eine Partei, die den ihr obliegenden Beweis mit anderen Beweismitteln nicht vollständig geführt oder andere Beweismittel nicht vorgebracht hat, kann den…

  214. § 446

    Weigerung des Gegners

    Lehnt der Gegner ab, sich vernehmen zu lassen, oder gibt er auf Verlangen des Gerichts keine Erklärung ab, so hat das Gericht unter Berücksichtigung der…

  215. § 447

    Vernehmung der beweispflichtigen Partei auf Antrag

    Das Gericht kann über eine streitige Tatsache auch die beweispflichtige Partei vernehmen, wenn eine Partei es beantragt und die andere damit einverstanden ist.

  216. § 448

    Vernehmung von Amts wegen

    Auch ohne Antrag einer Partei und ohne Rücksicht auf die Beweislast kann das Gericht, wenn das Ergebnis der Verhandlungen und einer etwaigen Beweisaufnahme…

  217. § 449

    Vernehmung von Streitgenossen

    Besteht die zu vernehmende Partei aus mehreren Streitgenossen, so bestimmt das Gericht nach Lage des Falles, ob alle oder nur einzelne Streitgenossen zu…

  218. § 450

    Beweisbeschluss

    (1) Die Vernehmung einer Partei wird durch Beweisbeschluss angeordnet. Die Partei ist, wenn sie bei der Verkündung des Beschlusses nicht persönlich anwesend…

  219. § 451

    Ausführung der Vernehmung

    Für die Vernehmung einer Partei gelten die Vorschriften der §§ 375, 376, 395 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und der §§ 396, 397, 398 entsprechend.

  220. § 452

    Beeidigung der Partei

    (1) Reicht das Ergebnis der unbeeidigten Aussage einer Partei nicht aus, um das Gericht von der Wahrheit oder Unwahrheit der zu erweisenden Tatsache zu…

  221. § 453

    Beweiswürdigung bei Parteivernehmung

    (1) Das Gericht hat die Aussage der Partei nach § 286 frei zu würdigen. (2) Verweigert die Partei die Aussage oder den Eid, so gilt § 446 entsprechend.

  222. § 454

    Ausbleiben der Partei

    (1) Bleibt die Partei in dem zu ihrer Vernehmung oder Beeidigung bestimmten Termin aus, so entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände…

  223. § 455

    Prozessunfähige

    (1) Ist eine Partei nicht prozessfähig, so ist vorbehaltlich der Vorschrift im Absatz 2 ihr gesetzlicher Vertreter zu vernehmen. Sind mehrere gesetzliche…

  224. Abschnitt 1 Verfahren vor den Landgerichten › Titel 11 Abnahme von Eiden und Bekräftigungen

    § 478

    Eidesleistung in Person

    Der Eid muss von dem Schwurpflichtigen in Person geleistet werden.

  225. § 479

    Eidesleistung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter

    (1) Das Prozessgericht kann anordnen, dass der Eid vor einem seiner Mitglieder oder vor einem anderen Gericht geleistet werde, wenn der Schwurpflichtige am…

  226. § 480

    Eidesbelehrung

    Vor der Leistung des Eides hat der Richter den Schwurpflichtigen in angemessener Weise über die Bedeutung des Eides sowie darüber zu belehren, dass er den Eid…

  227. § 481

    Eidesleistung; Eidesformel

    (1) Der Eid mit religiöser Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter die Eidesnorm mit der Eingangsformel: "Sie schwören bei Gott dem…

  228. § 483

    Eidesleistung sprach- oder hörbehinderter Personen

    (1) Eine hör- oder sprachbehinderte Person leistet den Eid nach ihrer Wahl mittels Nachsprechens der Eidesformel, mittels Abschreibens und Unterschreibens der…

  229. § 484

    Eidesgleiche Bekräftigung

    (1) Gibt der Schwurpflichtige an, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er eine Bekräftigung abzugeben. Diese…

  230. Abschnitt 1 Verfahren vor den Landgerichten › Titel 12 Selbständiges Beweisverfahren

    § 485

    Zulässigkeit

    (1) Während oder außerhalb eines Streitverfahrens kann auf Antrag einer Partei die Einnahme des Augenscheins, die Vernehmung von Zeugen oder die Begutachtung…

  231. § 486

    Zuständiges Gericht

    (1) Ist ein Rechtsstreit anhängig, so ist der Antrag bei dem Prozessgericht zu stellen. (2) Ist ein Rechtsstreit noch nicht anhängig, so ist der Antrag bei dem…

  232. § 487

    Inhalt des Antrages

    Der Antrag muss enthalten: 1. die Bezeichnung des Gegners; 2. die Bezeichnung der Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll; 3. die Benennung der Zeugen…

  233. § 490

    Entscheidung über den Antrag

    (1) Über den Antrag entscheidet das Gericht durch Beschluss. (2) In dem Beschluss, durch welchen dem Antrag stattgegeben wird, sind die Tatsachen, über die der…

  234. § 491

    Ladung des Gegners

    (1) Der Gegner ist, sofern es nach den Umständen des Falles geschehen kann, unter Zustellung des Beschlusses und einer Abschrift des Antrags zu dem für die…

  235. § 492

    Beweisaufnahme

    (1) Die Beweisaufnahme erfolgt nach den für die Aufnahme des betreffenden Beweismittels überhaupt geltenden Vorschriften. (2) Das Protokoll über die…

  236. § 493

    Benutzung im Prozess

    (1) Beruft sich eine Partei im Prozess auf Tatsachen, über die selbständig Beweis erhoben worden ist, so steht die selbständige Beweiserhebung einer…

  237. § 494

    Unbekannter Gegner

    (1) Wird von dem Beweisführer ein Gegner nicht bezeichnet, so ist der Antrag nur dann zulässig, wenn der Beweisführer glaubhaft macht, dass er ohne sein…

  238. § 494a

    Frist zur Klageerhebung

    (1) Ist ein Rechtsstreit nicht anhängig, hat das Gericht nach Beendigung der Beweiserhebung auf Antrag ohne mündliche Verhandlung anzuordnen, dass der…

  239. Abschnitt 2 Verfahren vor den Amtsgerichten

    § 495

    Anzuwendende Vorschriften

    Für das Verfahren vor den Amtsgerichten gelten die Vorschriften über das Verfahren vor den Landgerichten, soweit nicht aus den allgemeinen Vorschriften des…

  240. § 495a

    Verfahren nach billigem Ermessen

    Das Gericht kann sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen, wenn der Streitwert 1 000 Euro nicht übersteigt. Auf Antrag muss mündlich verhandelt werden.

  241. § 496

    Einreichung von Schriftsätzen; Erklärungen zu Protokoll

    Die Klage, die Klageerwiderung sowie sonstige Anträge und Erklärungen einer Partei, die zugestellt werden sollen, sind bei dem Gericht schriftlich einzureichen…

  242. § 497

    Ladungen

    (1) Die Ladung des Klägers zu dem auf die Klage bestimmten Termin ist, sofern nicht das Gericht die Zustellung anordnet, ohne besondere Form mitzuteilen. § 270…

  243. § 498

    Zustellung des Protokolls über die Klage

    Ist die Klage zum Protokoll der Geschäftsstelle angebracht worden, so wird an Stelle der Klageschrift das Protokoll zugestellt.

  244. § 499

    Belehrungen

    (1) Mit der Zustellung der Klageschrift oder des Protokolls über die Klage ist der Beklagte darüber zu belehren, dass eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt…

  245. § 504

    Hinweis bei Unzuständigkeit des Amtsgerichts

    Ist das Amtsgericht sachlich oder örtlich unzuständig, so hat es den Beklagten vor der Verhandlung zur Hauptsache darauf und auf die Folgen einer rügelosen…

  246. § 506

    Nachträgliche sachliche Unzuständigkeit

    (1) Wird durch Widerklage oder durch Erweiterung des Klageantrages (§ 264 Nr. 2, 3) ein Anspruch erhoben, der zur Zuständigkeit der Landgerichte gehört, oder…

  247. § 510

    Erklärung über Urkunden

    Wegen unterbliebener Erklärung ist eine Urkunde nur dann als anerkannt anzusehen, wenn die Partei durch das Gericht zur Erklärung über die Echtheit der Urkunde…

  248. § 510a

    Inhalt des Protokolls

    Andere Erklärungen einer Partei als Geständnisse und Erklärungen über einen Antrag auf Parteivernehmung sind im Protokoll festzustellen, soweit das Gericht es…

  249. § 510b

    Urteil auf Vornahme einer Handlung

    Erfolgt die Verurteilung zur Vornahme einer Handlung, so kann der Beklagte zugleich auf Antrag des Klägers für den Fall, dass die Handlung nicht binnen einer…

Buch 3 Rechtsmittel69
  1. Abschnitt 1 Berufung

    § 511

    Statthaftigkeit der Berufung

    (1) Die Berufung findet gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile der Amts- und Landgerichte statt. (2) Die Berufung ist nur zulässig, wenn 1. der…

  2. § 512

    Vorentscheidungen im ersten Rechtszug

    Der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegen auch diejenigen Entscheidungen, die dem Endurteil vorausgegangen sind, sofern sie nicht nach den Vorschriften…

  3. § 513

    Berufungsgründe

    (1) Die Berufung kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung (§ 546) beruht oder nach § 529 zugrunde zu legende Tatsachen…

  4. § 514

    Versäumnisurteile

    (1) Ein Versäumnisurteil kann von der Partei, gegen die es erlassen ist, mit der Berufung oder Anschlussberufung nicht angefochten werden. (2) Ein…

  5. § 515

    Verzicht auf Berufung

    Die Wirksamkeit eines Verzichts auf das Recht der Berufung ist nicht davon abhängig, dass der Gegner die Verzichtsleistung angenommen hat.

  6. § 516

    Zurücknahme der Berufung

    (1) Der Berufungskläger kann die Berufung bis zur Verkündung des Berufungsurteils zurücknehmen. (2) Die Zurücknahme ist dem Gericht gegenüber zu erklären. Sie…

  7. § 517

    Berufungsfrist

    Die Berufungsfrist beträgt einen Monat; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit…

  8. § 518

    Berufungsfrist bei Urteilsergänzung

    Wird innerhalb der Berufungsfrist ein Urteil durch eine nachträgliche Entscheidung ergänzt (§ 321), so beginnt mit der Zustellung der nachträglichen…

  9. § 519

    Berufungsschrift

    (1) Die Berufung wird durch Einreichung der Berufungsschrift bei dem Berufungsgericht eingelegt. (2) Die Berufungsschrift muss enthalten: 1. die Bezeichnung…

  10. § 520

    Berufungsbegründung

    (1) Der Berufungskläger muss die Berufung begründen. (2) Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt mit der Zustellung des in…

  11. § 521

    Zustellung der Berufungsschrift und -begründung

    (1) Die Berufungsschrift und die Berufungsbegründung sind der Gegenpartei zuzustellen. (2) Der Vorsitzende oder das Berufungsgericht kann der Gegenpartei eine…

  12. § 522

    Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss

    (1) Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet…

  13. § 523

    Terminsbestimmung

    (1) Wird die Berufung nicht nach § 522 durch Beschluss verworfen oder zurückgewiesen, so entscheidet das Berufungsgericht über die Übertragung des…

  14. § 524

    Anschlussberufung

    (1) Der Berufungsbeklagte kann sich der Berufung anschließen. Die Anschließung erfolgt durch Einreichung der Berufungsanschlussschrift bei dem…

  15. § 525

    Allgemeine Verfahrensgrundsätze

    Auf das weitere Verfahren sind die im ersten Rechtszuge für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sich…

  16. § 526

    Entscheidender Richter

    (1) Das Berufungsgericht kann durch Beschluss den Rechtsstreit einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen, wenn 1. die angefochtene…

  17. § 527

    Vorbereitender Einzelrichter

    (1) Wird der Rechtsstreit nicht nach § 526 dem Einzelrichter übertragen, kann das Berufungsgericht die Sache einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur…

  18. § 528

    Bindung an die Berufungsanträge

    Der Prüfung und Entscheidung des Berufungsgerichts unterliegen nur die Berufungsanträge. Das Urteil des ersten Rechtszuges darf nur insoweit abgeändert werden…

  19. § 529

    Prüfungsumfang des Berufungsgerichts

    (1) Das Berufungsgericht hat seiner Verhandlung und Entscheidung zugrunde zu legen: 1. die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen, soweit…

  20. § 530

    Verspätet vorgebrachte Angriffs- und Verteidigungsmittel

    Werden Angriffs- oder Verteidigungsmittel entgegen den §§ 520 und 521 Abs. 2 nicht rechtzeitig vorgebracht, so gilt § 296 Abs. 1 und 4 entsprechend.

  21. § 531

    Zurückgewiesene und neue Angriffs- und Verteidigungsmittel

    (1) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die im ersten Rechtszuge zu Recht zurückgewiesen worden sind, bleiben ausgeschlossen. (2) Neue Angriffs- und…

  22. § 532

    Rügen der Unzulässigkeit der Klage

    Verzichtbare Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen und die entgegen den §§ 520 und 521 Abs. 2 nicht rechtzeitig vorgebracht werden, sind nur…

  23. § 533

    Klageänderung; Aufrechnungserklärung; Widerklage

    Klageänderung, Aufrechnungserklärung und Widerklage sind nur zulässig, wenn 1. der Gegner einwilligt oder das Gericht dies für sachdienlich hält und 2. diese…

  24. § 534

    Verlust des Rügerechts

    Die Verletzung einer das Verfahren des ersten Rechtszuges betreffenden Vorschrift kann in der Berufungsinstanz nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei das…

  25. § 535

    Gerichtliches Geständnis

    Das im ersten Rechtszuge abgelegte gerichtliche Geständnis behält seine Wirksamkeit auch für die Berufungsinstanz.

  26. § 536

    Parteivernehmung

    (1) Das Berufungsgericht darf die Vernehmung oder Beeidigung einer Partei, die im ersten Rechtszuge die Vernehmung abgelehnt oder die Aussage oder den Eid…

  27. § 537

    Vorläufige Vollstreckbarkeit

    (1) Ein nicht oder nicht unbedingt für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil des ersten Rechtszuges ist, soweit es durch die Berufungsanträge nicht…

  28. § 538

    Zurückverweisung

    (1) Das Berufungsgericht hat die notwendigen Beweise zu erheben und in der Sache selbst zu entscheiden. (2) Das Berufungsgericht darf die Sache, soweit ihre…

  29. § 539

    Versäumnisverfahren

    (1) Erscheint der Berufungskläger im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht, so ist seine Berufung auf Antrag durch Versäumnisurteil zurückzuweisen. (2)…

  30. § 540

    Inhalt des Berufungsurteils

    (1) Anstelle von Tatbestand und Entscheidungsgründen enthält das Urteil 1. die Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil mit…

  31. § 541

    Prozessakten

    (1) Die Geschäftsstelle des Berufungsgerichts hat, nachdem die Berufungsschrift eingereicht ist, unverzüglich von der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten…

  32. Abschnitt 2 Revision

    § 542

    Statthaftigkeit der Revision

    (1) Die Revision findet gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile nach Maßgabe der folgenden Vorschriften statt. (2) Gegen Urteile, durch die…

  33. § 543

    Zulassungsrevision

    (1) Die Revision findet nur statt, wenn sie 1. das Berufungsgericht in dem Urteil oder 2. das Revisionsgericht auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung…

  34. § 544

    Nichtzulassungsbeschwerde

    (1) Die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht unterliegt der Beschwerde (Nichtzulassungsbeschwerde). (2) Die Nichtzulassungsbeschwerde ist nur…

  35. § 545

    Revisionsgründe

    (1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht. (2) Die Revision kann nicht darauf gestützt…

  36. § 546

    Begriff der Rechtsverletzung

    Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.

  37. § 547

    Absolute Revisionsgründe

    Eine Entscheidung ist stets als auf einer Verletzung des Rechts beruhend anzusehen, 1. wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war; 2. wenn…

  38. § 548

    Revisionsfrist

    Die Frist für die Einlegung der Revision (Revisionsfrist) beträgt einen Monat; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form…

  39. § 549

    Revisionseinlegung

    (1) Die Revision wird durch Einreichung der Revisionsschrift bei dem Revisionsgericht eingelegt. Die Revisionsschrift muss enthalten: 1. die Bezeichnung des…

  40. § 550

    Zustellung der Revisionsschrift

    (1) Mit der Revisionsschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils vorgelegt werden, soweit dies nicht bereits nach § 544…

  41. § 551

    Revisionsbegründung

    (1) Der Revisionskläger muss die Revision begründen. (2) Die Revisionsbegründung ist, sofern sie nicht bereits in der Revisionsschrift enthalten ist, in einem…

  42. § 552

    Zulässigkeitsprüfung

    (1) Das Revisionsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Revision an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet…

  43. § 552a

    Zurückweisungsbeschluss

    Das Revisionsgericht weist die von dem Berufungsgericht zugelassene Revision durch einstimmigen Beschluss zurück, wenn es davon überzeugt ist, dass die…

  44. § 552b

    Bestimmung zum Leitentscheidungsverfahren

    Wirft die Revision Rechtsfragen auf, deren Entscheidung für eine Vielzahl anderer Verfahren von Bedeutung ist, so kann das Revisionsgericht nach Eingang einer…

  45. § 553

    Terminsbestimmung; Einlassungsfrist

    (1) Wird die Revision nicht durch Beschluss als unzulässig verworfen oder gemäß § 552a zurückgewiesen, so ist Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen…

  46. § 554

    Anschlussrevision

    (1) Der Revisionsbeklagte kann sich der Revision anschließen. Die Anschließung erfolgt durch Einreichung der Revisionsanschlussschrift bei dem…

  47. § 555

    Anwendbare Vorschriften

    (1) Auf das weitere Verfahren sind die im ersten Rechtszug für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit die…

  48. § 556

    Verlust des Rügerechts

    Die Verletzung einer das Verfahren der Berufungsinstanz betreffenden Vorschrift kann in der Revisionsinstanz nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei das…

  49. § 557

    Umfang der Revisionsprüfung

    (1) Der Prüfung des Revisionsgerichts unterliegen nur die von den Parteien gestellten Anträge. (2) Der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegen auch…

  50. § 558

    Vorläufige Vollstreckbarkeit

    Ein nicht oder nicht unbedingt für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil des Berufungsgerichts ist, soweit es durch die Revisionsanträge nicht angefochten…

  51. § 559

    Beschränkte Nachprüfung tatsächlicher Feststellungen

    (1) Der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegt nur dasjenige Parteivorbringen, das aus dem Berufungsurteil oder dem Sitzungsprotokoll ersichtlich ist…

  52. § 560

    Nicht revisible Gesetze

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts über das Bestehen und den Inhalt von Gesetzen, auf deren Verletzung die Revision nach § 545 nicht gestützt werden kann…

  53. § 561

    Revisionszurückweisung

    Ergibt die Begründung des Berufungsurteils zwar eine Rechtsverletzung, stellt die Entscheidung selbst aber aus anderen Gründen sich als richtig dar, so ist die…

  54. § 562

    Aufhebung des angefochtenen Urteils

    (1) Insoweit die Revision für begründet erachtet wird, ist das angefochtene Urteil aufzuheben. (2) Wird das Urteil wegen eines Mangels des Verfahrens…

  55. § 563

    Zurückverweisung; eigene Sachentscheidung

    (1) Im Falle der Aufhebung des Urteils ist die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. Die Zurückverweisung…

  56. § 564

    Keine Begründung der Entscheidung bei Rügen von Verfahrensmängeln

    Die Entscheidung braucht nicht begründet zu werden, soweit das Revisionsgericht Rügen von Verfahrensmängeln nicht für durchgreifend erachtet. Dies gilt nicht…

  57. § 565

    Leitentscheidung

    (1) Endet die zum Leitentscheidungsverfahren bestimmte Revision, ohne dass ein mit inhaltlicher Begründung versehenes Urteil ergeht, so trifft das…

  58. § 566

    Sprungrevision

    (1) Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile, die ohne Zulassung der Berufung unterliegen, findet auf Antrag unter Übergehung der Berufungsinstanz…

  59. Abschnitt 3 Beschwerde › Titel 1 Sofortige Beschwerde

    § 567

    Sofortige Beschwerde; Anschlussbeschwerde

    (1) Die sofortige Beschwerde findet statt gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte, wenn 1. dies im Gesetz…

  60. § 568

    Originärer Einzelrichter

    Das Beschwerdegericht entscheidet durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder einem…

  61. § 569

    Frist und Form

    (1) Die sofortige Beschwerde ist, soweit keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung…

  62. § 570

    Aufschiebende Wirkung; einstweilige Anordnungen

    (1) Die Beschwerde hat nur dann aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat. (2) Das Gericht oder der…

  63. § 571

    Begründung, Präklusion, Ausnahmen vom Anwaltszwang

    (1) Die Beschwerde soll begründet werden. (2) Die Beschwerde kann auf neue Angriffs- und Verteidigungsmittel gestützt werden. Sie kann nicht darauf gestützt…

  64. § 572

    Gang des Beschwerdeverfahrens

    (1) Erachtet das Gericht oder der Vorsitzende, dessen Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde für begründet, so haben sie ihr abzuhelfen; andernfalls ist…

  65. § 573

    Erinnerung

    (1) Gegen die Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen…

  66. Abschnitt 3 Beschwerde › Titel 2 Rechtsbeschwerde

    § 574

    Rechtsbeschwerde; Anschlussrechtsbeschwerde

    (1) Gegen einen Beschluss ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn 1. dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder 2. das Beschwerdegericht, das…

  67. § 575

    Frist, Form und Begründung der Rechtsbeschwerde

    (1) Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschrift bei dem…

  68. § 576

    Gründe der Rechtsbeschwerde

    (1) Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf der Verletzung des Bundesrechts oder einer Vorschrift beruht, deren…

  69. § 577

    Prüfung und Entscheidung der Rechtsbeschwerde

    (1) Das Rechtsbeschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Rechtsbeschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt…

Buch 4 Wiederaufnahme des Verfahrens14
  1. § 578

    Arten der Wiederaufnahme

    (1) Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Endurteil geschlossenen Verfahrens kann durch Nichtigkeitsklage und durch Restitutionsklage erfolgen. (2)…

  2. § 579

    Nichtigkeitsklage

    (1) Die Nichtigkeitsklage findet statt: 1. wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war; 2. wenn ein Richter bei der Entscheidung mitgewirkt…

  3. § 580

    Restitutionsklage

    Die Restitutionsklage findet statt: 1. wenn der Gegner durch Beeidigung einer Aussage, auf die das Urteil gegründet ist, sich einer vorsätzlichen oder…

  4. § 581

    Besondere Voraussetzungen der Restitutionsklage

    (1) In den Fällen des vorhergehenden Paragraphen Nummern 1 bis 5 findet die Restitutionsklage nur statt, wenn wegen der Straftat eine rechtskräftige…

  5. § 582

    Hilfsnatur der Restitutionsklage

    Die Restitutionsklage ist nur zulässig, wenn die Partei ohne ihr Verschulden außerstande war, den Restitutionsgrund in dem früheren Verfahren, insbesondere…

  6. § 583

    Vorentscheidungen

    Mit den Klagen können Anfechtungsgründe, durch die eine dem angefochtenen Urteil vorausgegangene Entscheidung derselben oder einer unteren Instanz betroffen…

  7. § 584

    Ausschließliche Zuständigkeit für Nichtigkeits- und Restitutionsklagen

    (1) Für die Klagen ist ausschließlich zuständig: das Gericht, das im ersten Rechtszug erkannt hat; wenn das angefochtene Urteil oder auch nur eines von…

  8. § 585

    Allgemeine Verfahrensgrundsätze

    Für die Erhebung der Klagen und das weitere Verfahren gelten die allgemeinen Vorschriften entsprechend, sofern nicht aus den Vorschriften dieses Gesetzes sich…

  9. § 586

    Klagefrist

    (1) Die Klagen sind vor Ablauf der Notfrist eines Monats zu erheben. (2) Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Partei von dem Anfechtungsgrund Kenntnis…

  10. § 587

    Klageschrift

    In der Klage muss die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Nichtigkeits- oder Restitutionsklage gerichtet wird, und die Erklärung, welche dieser Klagen…

  11. § 588

    Inhalt der Klageschrift

    (1) Als vorbereitender Schriftsatz soll die Klage enthalten: 1. die Bezeichnung des Anfechtungsgrundes; 2. die Angabe der Beweismittel für die Tatsachen, die…

  12. § 589

    Zulässigkeitsprüfung

    (1) Das Gericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Klage an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist erhoben sei. Mangelt es an einem…

  13. § 590

    Neue Verhandlung

    (1) Die Hauptsache wird, insoweit sie von dem Anfechtungsgrunde betroffen ist, von neuem verhandelt. (2) Das Gericht kann anordnen, dass die Verhandlung und…

  14. § 591

    Rechtsmittel

    Rechtsmittel sind insoweit zulässig, als sie gegen die Entscheidungen der mit den Klagen befassten Gerichte überhaupt stattfinden.

Buch 5 Urkunden- und Wechselprozess13
  1. § 592

    Zulässigkeit

    Ein Anspruch, welcher die Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder die Leistung einer bestimmten Menge anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere zum…

  2. § 593

    Klageinhalt; Urkunden

    (1) Die Klage muss die Erklärung enthalten, dass im Urkundenprozess geklagt werde. (2) Die Urkunden müssen in Abschrift der Klage oder einem vorbereitenden…

  3. § 595

    Keine Widerklage; Beweismittel

    (1) Widerklagen sind nicht statthaft. (2) Als Beweismittel sind bezüglich der Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde sowie bezüglich anderer als der im § 592…

  4. § 596

    Abstehen vom Urkundenprozess

    Der Kläger kann, ohne dass es der Einwilligung des Beklagten bedarf, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung von dem Urkundenprozess in der Weise abstehen…

  5. § 597

    Klageabweisung

    (1) Insoweit der in der Klage geltend gemachte Anspruch an sich oder infolge einer Einrede des Beklagten als unbegründet sich darstellt, ist der Kläger mit dem…

  6. § 598

    Zurückweisung von Einwendungen

    Einwendungen des Beklagten sind, wenn der dem Beklagten obliegende Beweis nicht mit den im Urkundenprozess zulässigen Beweismitteln angetreten oder mit solchen…

  7. § 599

    Vorbehaltsurteil

    (1) Dem Beklagten, welcher dem geltend gemachten Anspruch widersprochen hat, ist in allen Fällen, in denen er verurteilt wird, die Ausführung seiner Rechte…

  8. § 600

    Nachverfahren

    (1) Wird dem Beklagten die Ausführung seiner Rechte vorbehalten, so bleibt der Rechtsstreit im ordentlichen Verfahren anhängig. (2) Soweit sich in diesem…

  9. § 602

    Wechselprozess

    — § 602 — Wechselprozess Werden im Urkundenprozess Ansprüche aus Wechseln im Sinne des Wechselgesetzes geltend gemacht (Wechselprozess), so sind die…

  10. § 603

    Gerichtsstand

    (1) Wechselklagen können sowohl bei dem Gericht des Zahlungsortes als bei dem Gericht angestellt werden, bei dem der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand…

  11. § 604

    Klageinhalt; Ladungsfrist

    (1) Die Klage muss die Erklärung enthalten, dass im Wechselprozess geklagt werde. (2) Die Ladungsfrist beträgt mindestens 24 Stunden, wenn die Ladung an dem…

  12. § 605

    Beweisvorschriften

    (1) Soweit es zur Erhaltung des wechselmäßigen Anspruchs der rechtzeitigen Protesterhebung nicht bedarf, ist als Beweismittel bezüglich der Vorlegung des…

  13. § 605a

    Scheckprozess

    Werden im Urkundenprozess Ansprüche aus Schecks im Sinne des Scheckgesetzes geltend gemacht (Scheckprozess), so sind die §§ 602 bis 605 entsprechend anzuwenden.

Buch 6 Weitere besondere Verfahren9
  1. Abschnitt 1 Englischsprachige Verfahren

    § 606

    Klageschrift

    Soll ein Verfahren nach Maßgabe des § 184a Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes vollständig in englischer Sprache geführt werden, so ist dies in der…

  2. § 607

    Beteiligung Dritter am Rechtsstreit

    (1) In einem in englischer Sprache geführten Verfahren gilt ein englischsprachiger Schriftsatz, der die Einbeziehung eines Dritten in den Rechtsstreit bewirken…

  3. § 608

    Übersetzung

    (1) Auf Antrag einer Partei ist eine vollstreckbare gerichtliche Entscheidung in die deutsche Sprache zu übersetzen. Die Übersetzung muss nicht den Tatbestand…

  4. § 609

    Rechtsmittelschrift

    (1) Rechtsmittelschriften gegen Entscheidungen in Verfahren, die in englischer Sprache geführt worden sind, sind in englischer Sprache einzureichen. (2) In…

  5. Abschnitt 2 Verfahren vor den Commercial Courts und den Commercial Chambers

    § 610

    Anwendbare Vorschriften vor den Commercial Courts; Klageschrift

    (1) Für das Verfahren vor den Commercial Courts im ersten Rechtszug (§ 119b Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes) sind die im ersten Rechtszug für das…

  6. § 611

    Verweisung an den Commercial Court

    (1) Wird in Verfahren, in denen die Parteien die Zuständigkeit des Commercial Courts vereinbaren können, die Klage beim Landgericht anhängig gemacht, so hat…

  7. § 612

    Organisationstermin

    Der Commercial Court im ersten Rechtszug und die Commercial Chamber treffen mit den Parteien so früh wie möglich in einem Organisationstermin Vereinbarungen…

  8. § 613

    Wortprotokoll

    (1) Vor dem Commercial Court und der Commercial Chamber ist auf übereinstimmenden Antrag der Parteien im ersten Rechtszug das Protokoll als ein während der…

  9. § 614

    Rechtsmittel gegen Urteile des Commercial Courts

    Gegen Urteile des Commercial Courts findet die Revision statt. Die Revision gegen Urteile im ersten Rechtszug bedarf keiner Zulassung.

Buch 7 Mahnverfahren20
  1. § 688

    Zulässigkeit

    (1) Wegen eines Anspruchs, der die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro zum Gegenstand hat, ist auf Antrag des Antragstellers ein Mahnbescheid zu…

  2. § 689

    Zuständigkeit; maschinelle Bearbeitung

    (1) Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Eine maschinelle Bearbeitung ist zulässig. Bei dieser Bearbeitung sollen Eingänge spätestens an…

  3. § 690

    Mahnantrag

    (1) Der Antrag muss auf den Erlass eines Mahnbescheids gerichtet sein und enthalten: 1. die Bezeichnung der Parteien, ihrer gesetzlichen Vertreter und der…

  4. § 691

    Zurückweisung des Mahnantrags

    (1) Der Antrag wird zurückgewiesen: 1. wenn er den Vorschriften der §§ 688, 689, 690, 702 Absatz 2, § 703c Abs. 2 nicht entspricht; 2. wenn der Mahnbescheid…

  5. § 692

    Mahnbescheid

    (1) Der Mahnbescheid enthält: 1. die in § 690 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Erfordernisse des Antrags; 2. den Hinweis, dass das Gericht nicht geprüft hat, ob…

  6. § 693

    Zustellung des Mahnbescheids

    (1) Der Mahnbescheid wird dem Antragsgegner zugestellt. (2) Die Geschäftsstelle setzt den Antragsteller von der Zustellung des Mahnbescheids in Kenntnis.

  7. § 694

    Widerspruch gegen den Mahnbescheid

    (1) Der Antragsgegner kann gegen den Anspruch oder einen Teil des Anspruchs bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich Widerspruch…

  8. § 695

    Mitteilung des Widerspruchs; Abschriften

    Das Gericht hat den Antragsteller von dem Widerspruch und dem Zeitpunkt seiner Erhebung in Kenntnis zu setzen. Gleichzeitig belehrt es ihn über die Folgen des…

  9. § 696

    Verfahren nach Widerspruch

    (1) Wird rechtzeitig Widerspruch erhoben und beantragt eine Partei die Durchführung des streitigen Verfahrens, so gibt das Gericht, das den Mahnbescheid…

  10. § 697

    Einleitung des Streitverfahrens

    (1) Die Geschäftsstelle des Gerichts, an das die Streitsache abgegeben wird, hat dem Antragsteller unverzüglich aufzugeben, seinen Anspruch binnen zwei Wochen…

  11. § 698

    Abgabe des Verfahrens am selben Gericht

    Die Vorschriften über die Abgabe des Verfahrens gelten sinngemäß, wenn Mahnverfahren und streitiges Verfahren bei demselben Gericht durchgeführt werden.

  12. § 699

    Vollstreckungsbescheid

    (1) Auf der Grundlage des Mahnbescheids erlässt das Gericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid, wenn der Antragsgegner nicht rechtzeitig Widerspruch…

  13. § 700

    Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

    (1) Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. (2) Die Streitsache gilt als mit der Zustellung des…

  14. § 701

    Wegfall der Wirkung des Mahnbescheids

    Ist Widerspruch nicht erhoben und beantragt der Antragsteller den Erlass des Vollstreckungsbescheids nicht binnen einer sechsmonatigen Frist, die mit der…

  15. § 702

    Form von Anträgen und Erklärungen

    (1) Im Mahnverfahren können die Anträge und Erklärungen vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgegeben werden. Soweit Formulare eingeführt sind, werden…

  16. § 703

    Kein Nachweis der Vollmacht

    Im Mahnverfahren bedarf es des Nachweises einer Vollmacht nicht. Wer als Bevollmächtigter einen Antrag einreicht oder einen Rechtsbehelf einlegt, hat seine…

  17. § 703a

    Urkunden-, Wechsel- und Scheckmahnverfahren

    (1) Ist der Antrag des Antragstellers auf den Erlass eines Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnbescheids gerichtet, so wird der Mahnbescheid als Urkunden-…

  18. § 703b

    Sonderregelungen für maschinelle Bearbeitung

    (1) Bei maschineller Bearbeitung werden Beschlüsse, Verfügungen, Ausfertigungen und Vollstreckungsklauseln mit dem Gerichtssiegel versehen; einer Unterschrift…

  19. § 703c

    Formulare; Einführung der maschinellen Bearbeitung

    (1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung des…

  20. § 703d

    Antragsgegner ohne allgemeinen inländischen Gerichtsstand

    (1) Hat der Antragsgegner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so gelten die nachfolgenden besonderen Vorschriften. (2) Zuständig für das Mahnverfahren…

Buch 8 Zwangsvollstreckung313
  1. Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

    § 704

    Vollstreckbare Endurteile

    Die Zwangsvollstreckung findet statt aus Endurteilen, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind.

  2. § 705

    Formelle Rechtskraft

    Die Rechtskraft der Urteile tritt vor Ablauf der für die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels oder des zulässigen Einspruchs bestimmten Frist nicht ein. Der…

  3. § 706

    Rechtskraft- und Notfristzeugnis

    (1) Zeugnisse über die Rechtskraft der Urteile sind auf Grund der Prozessakten von der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges und, solange der…

  4. § 707

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    (1) Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt oder die Rüge nach § 321a erhoben oder wird der…

  5. § 708

    Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung

    Für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung sind zu erklären: 1. Urteile, die auf Grund eines Anerkenntnisses oder eines Verzichts ergehen; 2…

  6. § 709

    Vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung

    Andere Urteile sind gegen eine der Höhe nach zu bestimmende Sicherheit für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Soweit wegen einer Geldforderung zu…

  7. § 710

    Ausnahmen von der Sicherheitsleistung des Gläubigers

    Kann der Gläubiger die Sicherheit nach § 709 nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten leisten, so ist das Urteil auf Antrag auch ohne…

  8. § 711

    Abwendungsbefugnis

    In den Fällen des § 708 Nr. 4 bis 11 hat das Gericht auszusprechen, dass der Schuldner die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden…

  9. § 712

    Schutzantrag des Schuldners

    (1) Würde die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen, so hat ihm das Gericht auf Antrag zu gestatten, die Vollstreckung durch…

  10. § 713

    Unterbleiben von Schuldnerschutzanordnungen

    Die in den §§ 711, 712 zugunsten des Schuldners zugelassenen Anordnungen sollen nicht ergehen, wenn die Voraussetzungen, unter denen ein Rechtsmittel gegen das…

  11. § 714

    Anträge zur vorläufigen Vollstreckbarkeit

    (1) Anträge nach den §§ 710, 711 Satz 3, § 712 sind vor Schluss der mündlichen Verhandlung zu stellen, auf die das Urteil ergeht. (2) Die tatsächlichen…

  12. § 715

    Rückgabe der Sicherheit

    (1) Das Gericht, das eine Sicherheitsleistung des Gläubigers angeordnet oder zugelassen hat, ordnet auf Antrag die Rückgabe der Sicherheit an, wenn ein Zeugnis…

  13. § 716

    Ergänzung des Urteils

    Ist über die vorläufige Vollstreckbarkeit nicht entschieden, so sind wegen Ergänzung des Urteils die Vorschriften des § 321 anzuwenden.

  14. § 717

    Wirkungen eines aufhebenden oder abändernden Urteils

    (1) Die vorläufige Vollstreckbarkeit tritt mit der Verkündung eines Urteils, das die Entscheidung in der Hauptsache oder die Vollstreckbarkeitserklärung…

  15. § 718

    Vorabentscheidung über vorläufige Vollstreckbarkeit

    (1) In der Berufungsinstanz ist über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf Antrag vorab zu entscheiden. Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung…

  16. § 719

    Einstweilige Einstellung bei Rechtsmittel und Einspruch

    (1) Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil der Einspruch oder die Berufung eingelegt, so gelten die Vorschriften des § 707 entsprechend…

  17. § 720

    Hinterlegung bei Abwendung der Vollstreckung

    Darf der Schuldner nach § 711 Satz 1, § 712 Abs. 1 Satz 1 die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, so ist gepfändetes Geld oder…

  18. § 720a

    Sicherungsvollstreckung

    (1) Aus einem nur gegen Sicherheit vorläufig vollstreckbaren Urteil, durch das der Schuldner zur Leistung von Geld verurteilt worden ist, darf der Gläubiger…

  19. § 721

    Räumungsfrist

    (1) Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Schuldner eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist…

  20. § 722

    Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile; Verordnungsermächtigung

    (1) Aus dem Urteil eines ausländischen Gerichts findet die Zwangsvollstreckung nur statt, wenn ihre Zulässigkeit durch ein Vollstreckungsurteil ausgesprochen…

  21. § 723

    Vollstreckungsurteil

    (1) Das Vollstreckungsurteil ist ohne Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Entscheidung zu erlassen. (2) Das Vollstreckungsurteil ist erst zu erlassen, wenn das…

  22. § 724

    Vollstreckbare Ausfertigung

    (1) Die Zwangsvollstreckung wird auf Grund einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Urteils (vollstreckbare Ausfertigung) durchgeführt…

  23. § 725

    Vollstreckungsklausel

    Die Vollstreckungsklausel: "Vorstehende Ausfertigung wird dem usw. (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt" ist der Ausfertigung…

  24. § 726

    Vollstreckbare Ausfertigung bei bedingten Leistungen

    (1) Von Urteilen, deren Vollstreckung nach ihrem Inhalt von dem durch den Gläubiger zu beweisenden Eintritt einer anderen Tatsache als einer dem Gläubiger…

  25. § 727

    Vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Rechtsnachfolger

    (1) Eine vollstreckbare Ausfertigung kann für den Rechtsnachfolger des in dem Urteil bezeichneten Gläubigers sowie gegen denjenigen Rechtsnachfolger des in dem…

  26. § 728

    Vollstreckbare Ausfertigung bei Nacherbe oder Testamentsvollstrecker

    (1) Ist gegenüber dem Vorerben ein nach § 326 dem Nacherben gegenüber wirksames Urteil ergangen, so sind auf die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung…

  27. § 729

    Vollstreckbare Ausfertigung gegen Vermögens- und Firmenübernehmer

    (1) Hat jemand das Vermögen eines anderen durch Vertrag mit diesem nach der rechtskräftigen Feststellung einer Schuld des anderen übernommen, so sind auf die…

  28. § 730

    Anhörung des Schuldners

    In den Fällen des § 726 Abs. 1 und der §§ 727 bis 729 kann der Schuldner vor der Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung gehört werden.

  29. § 731

    Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel

    Kann der nach dem § 726 Abs. 1 und den §§ 727 bis 729 erforderliche Nachweis durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nicht geführt werden, so…

  30. § 732

    Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungsklausel

    (1) Über Einwendungen des Schuldners, welche die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel betreffen, entscheidet das Gericht, von dessen Geschäftsstelle die…

  31. § 733

    Weitere vollstreckbare Ausfertigung

    (1) Vor der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung kann der Schuldner gehört werden, sofern nicht die zuerst erteilte Ausfertigung zurückgegeben…

  32. § 734

    Vermerk über Ausfertigungserteilung auf der Urteilsurschrift

    Vor der Aushändigung einer vollstreckbaren Ausfertigung ist auf der Urschrift des Urteils zu vermerken, für welche Partei und zu welcher Zeit die Ausfertigung…

  33. § 736

    Zwangsvollstreckung für oder gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei nachträglicher Eintragung im Gesellschaftsregister

    Die Zwangsvollstreckung für oder gegen eine im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts findet auch aus einem Vollstreckungstitel…

  34. § 737

    Zwangsvollstreckung bei Vermögens- oder Erbschaftsnießbrauch

    (1) Bei dem Nießbrauch an einem Vermögen ist wegen der vor der Bestellung des Nießbrauchs entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers die Zwangsvollstreckung…

  35. § 738

    Vollstreckbare Ausfertigung gegen Nießbraucher

    (1) Ist die Bestellung des Nießbrauchs an einem Vermögen nach der rechtskräftigen Feststellung einer Schuld des Bestellers erfolgt, so sind auf die Erteilung…

  36. § 739

    Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner

    (1) Wird zugunsten der Gläubiger eines der Ehegatten gemäß § 1362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermutet, dass der Schuldner Eigentümer beweglicher Sachen ist…

  37. § 740

    Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut

    (1) Leben die Ehegatten oder Lebenspartner in Gütergemeinschaft und verwaltet einer von ihnen das Gesamtgut allein, so ist zur Zwangsvollstreckung in das…

  38. § 741

    Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft

    Betreibt ein Ehegatte, der in Gütergemeinschaft lebt und das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, selbständig ein Erwerbsgeschäft, so genügt zur…

  39. § 742

    Vollstreckbare Ausfertigung bei Gütergemeinschaft während des Rechtsstreits

    Ist die Gütergemeinschaft erst eingetreten, nachdem ein von einem Ehegatten oder Lebenspartner oder gegen einen Ehegatten oder Lebenspartner geführter…

  40. § 743

    Beendete Gütergemeinschaft

    Nach der Beendigung der Gütergemeinschaft ist vor der Auseinandersetzung die Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut nur zulässig, wenn 1. beide Ehegatten oder…

  41. § 744

    Vollstreckbare Ausfertigung bei beendeter Gütergemeinschaft

    Ist die Beendigung der Gütergemeinschaft nach der Beendigung eines Rechtsstreits des Ehegatten oder Lebenspartners eingetreten, der das Gesamtgut allein…

  42. § 744a

    Zwangsvollstreckung bei Eigentums- und Vermögensgemeinschaft

    Leben die Ehegatten gemäß Artikel 234 § 4 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft…

  43. § 745

    Zwangsvollstreckung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft

    (1) Im Falle der fortgesetzten Gütergemeinschaft ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner…

  44. § 747

    Zwangsvollstreckung in ungeteilten Nachlass

    Zur Zwangsvollstreckung in einen Nachlass ist, wenn mehrere Erben vorhanden sind, bis zur Teilung ein gegen alle Erben ergangenes Urteil erforderlich.

  45. § 748

    Zwangsvollstreckung bei Testamentsvollstrecker

    (1) Unterliegt ein Nachlass der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers, so ist zur Zwangsvollstreckung in den Nachlass ein gegen den Testamentsvollstrecker…

  46. § 749

    Vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Testamentsvollstrecker

    Auf die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines für oder gegen den Erblasser ergangenen Urteils für oder gegen den Testamentsvollstrecker sind die…

  47. § 750

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

    (1) Die Zwangsvollstreckung darf nur beginnen, wenn 1. die Personen, für und gegen die die Zwangsvollstreckung stattfinden soll, in dem Urteil oder in der ihm…

  48. § 751

    Bedingungen für Vollstreckungsbeginn

    (1) Ist die Geltendmachung des Anspruchs von dem Eintritt eines Kalendertages abhängig, so darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Kalendertag…

  49. § 752

    Sicherheitsleistung bei Teilvollstreckung

    Vollstreckt der Gläubiger im Fall des § 751 Abs. 2 nur wegen eines Teilbetrages, so bemisst sich die Höhe der Sicherheitsleistung nach dem Verhältnis des…

  50. § 752a

    Versicherung der Vollmacht für Prozesshandlungen in der Zwangsvollstreckung

    (1) In Verfahren der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen haben die in § 79 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 3 und 4 Genannten die…

  51. § 753

    Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher; elektronischer Rechtsverkehr; Verordnungsermächtigungen

    (1) Die Zwangsvollstreckung wird, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist, durch Gerichtsvollzieher durchgeführt, die sie im Auftrag des Gläubigers zu…

  52. § 753a

    Versicherung der Geldempfangsvollmacht bei der Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher

    (1) In Verfahren der Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen haben die in § 79 Absatz 2 Satz 1 und 2…

  53. § 754

    Ermächtigung des Gerichtsvollziehers

    (1) Der Gerichtsvollzieher wird durch den Vollstreckungsauftrag des Gläubigers und durch entweder die Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung oder die…

  54. § 754a

    Elektronischer Vollstreckungsauftrag

    (1) Sofern bei einem Auftrag an den Gerichtsvollzieher zur Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen die Übergabe oder die Vorlage 1. der…

  55. § 755

    Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners

    (1) Der Gerichtsvollzieher darf zur Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners bei der Meldebehörde die gegenwärtigen Anschriften sowie Angaben zur Haupt-…

  56. § 756

    Zwangsvollstreckung bei Leistung Zug um Zug

    (1) Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, so darf der Gerichtsvollzieher die…

  57. § 757

    Bestätigung empfangener Leistungen

    (1) Der Gerichtsvollzieher hat nach Empfang der Leistungen dem Schuldner eine Quittung zu erteilen. Das Recht des Schuldners, nachträglich eine Quittung des…

  58. § 757a

    Auskunfts- und Unterstützungsersuchen

    (1) Der Gerichtsvollzieher kann die zuständige Polizeidienststelle um Auskunft ersuchen, ob nach polizeilicher Einschätzung bei einer durchzuführenden…

  59. § 758

    Durchsuchung; Gewaltanwendung

    (1) Der Gerichtsvollzieher ist befugt, die Wohnung und die Behältnisse des Schuldners zu durchsuchen, soweit der Zweck der Vollstreckung dies erfordert. (2) Er…

  60. § 758a

    Richterliche Durchsuchungsanordnung; Vollstreckung zur Unzeit

    (1) Die Wohnung des Schuldners darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund einer Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht durchsucht werden, in dessen Bezirk…

  61. § 759

    Zuziehung von Zeugen

    Wird bei einer Vollstreckungshandlung Widerstand geleistet oder ist bei einer in der Wohnung des Schuldners vorzunehmenden Vollstreckungshandlung weder der…

  62. § 760

    Akteneinsicht; Aktenabschrift

    Jeder Person, die bei dem Vollstreckungsverfahren beteiligt ist, muss auf Begehren Einsicht der Akten des Gerichtsvollziehers gestattet und Abschrift einzelner…

  63. § 762

    Protokoll über Vollstreckungshandlungen

    (1) Der Gerichtsvollzieher hat über jede Vollstreckungshandlung ein Protokoll aufzunehmen. (2) Das Protokoll muss enthalten: 1. Ort und Zeit der Aufnahme; 2…

  64. § 763

    Aufforderungen und Mitteilungen

    (1) Die Aufforderungen und sonstigen Mitteilungen, die zu den Vollstreckungshandlungen gehören, sind von dem Gerichtsvollzieher mündlich zu erlassen und…

  65. § 764

    Vollstreckungsgericht

    (1) Die den Gerichten zugewiesene Anordnung von Vollstreckungshandlungen und Mitwirkung bei solchen gehört zur Zuständigkeit der Amtsgerichte als…

  66. § 765

    Vollstreckungsgerichtliche Anordnungen bei Leistung Zug um Zug

    Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, so darf das Vollstreckungsgericht eine…

  67. § 765a

    Vollstreckungsschutz

    (1) Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen…

  68. § 766

    Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung

    (1) Über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu beobachtende…

  69. § 767

    Vollstreckungsabwehrklage

    (1) Einwendungen, die den durch das Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen, sind von dem Schuldner im Wege der Klage bei dem Prozessgericht des ersten…

  70. § 768

    Klage gegen Vollstreckungsklausel

    Die Vorschriften des § 767 Abs. 1, 3 gelten entsprechend, wenn in den Fällen des § 726 Abs. 1, der §§ 727 bis 729, 738, 742, 744, des § 745 Abs. 2 und des §…

  71. § 769

    Einstweilige Anordnungen

    (1) Das Prozessgericht kann auf Antrag anordnen, dass bis zum Erlass des Urteils über die in den §§ 767, 768 bezeichneten Einwendungen die Zwangsvollstreckung…

  72. § 770

    Einstweilige Anordnungen im Urteil

    Das Prozessgericht kann in dem Urteil, durch das über die Einwendungen entschieden wird, die in dem vorstehenden Paragraphen bezeichneten Anordnungen erlassen…

  73. § 771

    Drittwiderspruchsklage

    (1) Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zustehe, so ist der Widerspruch gegen die…

  74. § 772

    Drittwiderspruchsklage bei Veräußerungsverbot

    Solange ein Veräußerungsverbot der in den §§ 135, 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Art besteht, soll der Gegenstand, auf den es sich bezieht…

  75. § 773

    Drittwiderspruchsklage des Nacherben

    Ein Gegenstand, der zu einer Vorerbschaft gehört, soll nicht im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert oder überwiesen werden, wenn die Veräußerung oder die…

  76. § 774

    Drittwiderspruchsklage des Ehegatten oder Lebenspartners

    Findet nach § 741 die Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut statt, so kann ein Ehegatte oder Lebenspartner nach Maßgabe des § 771 Widerspruch erheben, wenn das…

  77. § 775

    Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung

    Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen oder zu beschränken: 1. wenn die Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung vorgelegt wird, aus der sich ergibt…

  78. § 776

    Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln

    In den Fällen des § 775 Nr. 1, 3 sind zugleich die bereits getroffenen Vollstreckungsmaßregeln aufzuheben. In den Fällen der Nummern 4, 5 bleiben diese…

  79. § 777

    Erinnerung bei genügender Sicherung des Gläubigers

    Hat der Gläubiger eine bewegliche Sache des Schuldners im Besitz, in Ansehung deren ihm ein Pfandrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht für seine Forderung…

  80. § 778

    Zwangsvollstreckung vor Erbschaftsannahme

    (1) Solange der Erbe die Erbschaft nicht angenommen hat, ist eine Zwangsvollstreckung wegen eines Anspruchs, der sich gegen den Nachlass richtet, nur in den…

  81. § 779

    Fortsetzung der Zwangsvollstreckung nach dem Tod des Schuldners

    (1) Eine Zwangsvollstreckung, die zur Zeit des Todes des Schuldners gegen ihn bereits begonnen hatte, wird in seinen Nachlass fortgesetzt. (2) Ist bei einer…

  82. § 780

    Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung

    (1) Der als Erbe des Schuldners verurteilte Beklagte kann die Beschränkung seiner Haftung nur geltend machen, wenn sie ihm im Urteil vorbehalten ist. (2) Der…

  83. § 781

    Beschränkte Erbenhaftung in der Zwangsvollstreckung

    Bei der Zwangsvollstreckung gegen den Erben des Schuldners bleibt die Beschränkung der Haftung unberücksichtigt, bis auf Grund derselben gegen die…

  84. § 782

    Einreden des Erben gegen Nachlassgläubiger

    Der Erbe kann auf Grund der ihm nach den §§ 2014, 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Einreden nur verlangen, dass die Zwangsvollstreckung für die…

  85. § 783

    Einreden des Erben gegen persönliche Gläubiger

    In Ansehung der Nachlassgegenstände kann der Erbe die Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach § 782 auch gegenüber den Gläubigern verlangen, die nicht…

  86. § 784

    Zwangsvollstreckung bei Nachlassverwaltung und -insolvenzverfahren

    (1) Ist eine Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet, so kann der Erbe verlangen, dass Maßregeln der Zwangsvollstreckung…

  87. § 785

    Vollstreckungsabwehrklage des Erben

    Die auf Grund der §§ 781 bis 784 erhobenen Einwendungen werden nach den Vorschriften der §§ 767, 769, 770 erledigt.

  88. § 786

    Vollstreckungsabwehrklage bei beschränkter Haftung

    (1) Die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und der §§ 781 bis 785 sind auf die nach § 1489 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eintretende beschränkte Haftung, die…

  89. § 786a

    See- und binnenschifffahrtsrechtliche Haftungsbeschränkung

    (1) Die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und des § 781 sind auf die nach § 611 Absatz 1 oder 3, §§ 612 bis 616 des Handelsgesetzbuchs oder nach den §§ 4 bis 5n…

  90. § 787

    Zwangsvollstreckung bei herrenlosem Grundstück oder Schiff

    (1) Soll durch die Zwangsvollstreckung ein Recht an einem Grundstück, das von dem bisherigen Eigentümer nach § 928 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgegeben und…

  91. § 788

    Kosten der Zwangsvollstreckung

    (1) Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig waren (§ 91), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung…

  92. § 789

    Einschreiten von Behörden

    Wird zum Zwecke der Vollstreckung das Einschreiten einer Behörde erforderlich, so hat das Gericht die Behörde um ihr Einschreiten zu ersuchen.

  93. § 792

    Erteilung von Urkunden an Gläubiger

    Bedarf der Gläubiger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung eines Erbscheins oder einer anderen Urkunde, die dem Schuldner auf Antrag von einer Behörde, einem…

  94. § 793

    Sofortige Beschwerde

    Gegen Entscheidungen, die im Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche Verhandlung ergehen können, findet sofortige Beschwerde statt.

  95. § 794

    Weitere Vollstreckungstitel

    (1) Die Zwangsvollstreckung findet ferner statt: 1. aus Vergleichen, die zwischen den Parteien oder zwischen einer Partei und einem Dritten zur Beilegung des…

  96. § 794a

    Zwangsvollstreckung aus Räumungsvergleich

    (1) Hat sich der Schuldner in einem Vergleich, aus dem die Zwangsvollstreckung stattfindet, zur Räumung von Wohnraum verpflichtet, so kann ihm das Amtsgericht…

  97. § 795

    Anwendung der allgemeinen Vorschriften auf die weiteren Vollstreckungstitel

    Auf die Zwangsvollstreckung aus den in § 794 erwähnten Schuldtiteln sind die Vorschriften der §§ 724 bis 793 entsprechend anzuwenden, soweit nicht in den §§…

  98. § 795a

    Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschluss

    Die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss, der nach § 105 auf das Urteil gesetzt ist, erfolgt auf Grund einer vollstreckbaren Ausfertigung…

  99. § 795b

    Vollstreckbarerklärung des gerichtlichen Vergleichs

    Bei Vergleichen, die vor einem deutschen Gericht geschlossen sind (§ 794 Abs. 1 Nr. 1) und deren Wirksamkeit ausschließlich vom Eintritt einer sich aus der…

  100. § 796

    Zwangsvollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden

    (1) Vollstreckungsbescheide bedürfen der Vollstreckungsklausel nur, wenn die Zwangsvollstreckung für einen anderen als den in dem Bescheid bezeichneten…

  101. § 796a

    Voraussetzungen für die Vollstreckbarerklärung des Anwaltsvergleichs

    (1) Ein von Rechtsanwälten im Namen und mit Vollmacht der von ihnen vertretenen Parteien abgeschlossener Vergleich wird auf Antrag einer Partei für…

  102. § 796b

    Vollstreckbarerklärung durch das Prozessgericht

    (1) Für die Vollstreckbarerklärung nach § 796a Abs. 1 ist das Gericht als Prozessgericht zuständig, das für die gerichtliche Geltendmachung des zu…

  103. § 796c

    Vollstreckbarerklärung durch einen Notar

    (1) Mit Zustimmung der Parteien kann ein Vergleich ferner von einem Notar, der seinen Amtssitz im Bezirk eines nach § 796a Abs. 1 zuständigen Gerichts hat, in…

  104. § 797

    Verfahren bei vollstreckbaren Urkunden

    (1) Die vollstreckbare Ausfertigung wird erteilt bei 1. gerichtlichen Urkunden von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des die Urkunde verwahrenden…

  105. § 797a

    Verfahren bei Gütestellenvergleichen

    (1) Bei Vergleichen, die vor Gütestellen der im § 794 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Art geschlossen sind, wird die Vollstreckungsklausel von dem Urkundsbeamten der…

  106. § 798

    Wartefrist

    Aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss, der nicht auf das Urteil gesetzt ist, aus Beschlüssen nach § 794 Abs. 1 Nr. 4b sowie aus den nach § 794 Abs. 1 Nr. 5…

  107. § 799

    Vollstreckbare Urkunde bei Rechtsnachfolge

    Hat sich der Eigentümer eines mit einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld belasteten Grundstücks in einer nach § 794 Abs. 1 Nr. 5…

  108. § 799a

    Schadensersatzpflicht bei derVollstreckung aus Urkunden durch andere Gläubiger

    Hat sich der Eigentümer eines Grundstücks in Ansehung einer Hypothek oder Grundschuld in einer Urkunde nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 der sofortigen…

  109. § 800

    Vollstreckbare Urkunde gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer

    (1) Der Eigentümer kann sich in einer nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 aufgenommenen Urkunde in Ansehung einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld der…

  110. § 800a

    Vollstreckbare Urkunde bei Schiffshypothek

    (1) Die Vorschriften der §§ 799, 800 gelten für eingetragene Schiffe und Schiffsbauwerke, die mit einer Schiffshypothek belastet sind, entsprechend. (2) Ist…

  111. § 801

    Landesrechtliche Vollstreckungstitel

    (1) Die Landesgesetzgebung ist nicht gehindert, auf Grund anderer als der in den §§ 704, 794 bezeichneten Schuldtitel die gerichtliche Zwangsvollstreckung…

  112. § 802

    Ausschließlichkeit der Gerichtsstände

    Die in diesem Buch angeordneten Gerichtsstände sind ausschließliche.

  113. Abschnitt 2 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen › Titel 1 Allgemeine Vorschriften

    § 802a

    Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

    (1) Der Gerichtsvollzieher wirkt auf eine zügige, vollständige und Kosten sparende Beitreibung von Geldforderungen hin. (2) Der Gerichtsvollzieher ist auf…

  114. § 802b

    Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung

    (1) Der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein. (2) Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht…

  115. § 802c

    Vermögensauskunft des Schuldners

    (1) Der Schuldner ist verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen nach…

  116. § 802d

    Weitere Vermögensauskunft

    (1) Der Schuldner ist innerhalb von zwei Jahren nach Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c oder nach § 284 der Abgabenordnung nicht verpflichtet, eine…

  117. § 802e

    Zuständigkeit

    (1) Für die Abnahme der Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung ist der Gerichtsvollzieher bei dem Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der…

  118. § 802f

    Abnahme der Vermögensauskunft

    (1) Die Abnahme der Vermögensauskunft ist nur zulässig, wenn 1. der Gerichtsvollzieher zuvor den Schuldner zur Zahlung aufgefordert hat, 2. seit der…

  119. § 802g

    Erzwingungshaft

    (1) Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die…

  120. § 802h

    Unzulässigkeit der Haftvollstreckung

    (1) Die Vollziehung des Haftbefehls ist unstatthaft, wenn seit dem Tag, an dem der Haftbefehl erlassen wurde, zwei Jahre vergangen sind. (2) Gegen einen…

  121. § 802i

    Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners

    (1) Der verhaftete Schuldner kann zu jeder Zeit bei dem Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts des Haftortes verlangen, ihm die Vermögensauskunft abzunehmen. Dem…

  122. § 802j

    Dauer der Haft; erneute Haft

    (1) Die Haft darf die Dauer von sechs Monaten nicht übersteigen. Nach Ablauf der sechs Monate wird der Schuldner von Amts wegen aus der Haft entlassen. (2)…

  123. § 802k

    Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

    (1) Nach § 802f Absatz 8 dieses Gesetzes oder nach § 284 Abs. 7 Satz 4 der Abgabenordnung zu hinterlegende Vermögensverzeichnisse werden landesweit von einem…

  124. § 802l

    Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

    (1) Der Gerichtsvollzieher darf vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 folgende Maßnahmen durchführen, soweit sie zur Vollstreckung erforderlich sind: 1. Erhebung des…

  125. Abschnitt 2 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen › Titel 2 Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen › Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften

    § 803

    Pfändung

    (1) Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen erfolgt durch Pfändung. Sie darf nicht weiter ausgedehnt werden, als es zur Befriedigung des Gläubigers…

  126. § 804

    Pfändungspfandrecht

    (1) Durch die Pfändung erwirbt der Gläubiger ein Pfandrecht an dem gepfändeten Gegenstande. (2) Das Pfandrecht gewährt dem Gläubiger im Verhältnis zu anderen…

  127. § 805

    Klage auf vorzugsweise Befriedigung

    (1) Der Pfändung einer Sache kann ein Dritter, der sich nicht im Besitz der Sache befindet, auf Grund eines Pfand- oder Vorzugsrechts nicht widersprechen; er…

  128. § 806

    Keine Gewährleistung bei Pfandveräußerung

    Wird ein Gegenstand auf Grund der Pfändung veräußert, so steht dem Erwerber wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der veräußerten Sache ein…

  129. § 806a

    Mitteilungen und Befragung durch den Gerichtsvollzieher

    (1) Erhält der Gerichtsvollzieher anlässlich der Zwangsvollstreckung durch Befragung des Schuldners oder durch Einsicht in Dokumente Kenntnis von…

  130. § 807

    Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch

    (1) Hat der Gläubiger die Vornahme der Pfändung beim Schuldner beantragt und 1. hat der Schuldner die Durchsuchung (§ 758) verweigert oder 2. ergibt der…

  131. Abschnitt 2 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen › Titel 2 Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen › Untertitel 2 Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen

    § 808

    Pfändung beim Schuldner

    (1) Die Pfändung der im Gewahrsam des Schuldners befindlichen körperlichen Sachen wird dadurch bewirkt, dass der Gerichtsvollzieher sie in Besitz nimmt. (2)…

  132. § 809

    Pfändung beim Gläubiger oder bei Dritten

    Die vorstehenden Vorschriften sind auf die Pfändung von Sachen, die sich im Gewahrsam des Gläubigers oder eines zur Herausgabe bereiten Dritten befinden…

  133. § 810

    Pfändung ungetrennter Früchte

    (1) Früchte, die von dem Boden noch nicht getrennt sind, können gepfändet werden, solange nicht ihre Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung in das…

  134. § 811

    Unpfändbare Sachen und Tiere

    (1) Nicht der Pfändung unterliegen 1. Sachen, die der Schuldner oder eine Person, mit der er in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt, benötigt a) für eine…

  135. § 811a

    Austauschpfändung

    (1) Die Pfändung einer nach § 811 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b und Nummer 2 unpfändbaren Sache kann zugelassen werden, wenn der Gläubiger dem Schuldner…

  136. § 811b

    Vorläufige Austauschpfändung

    (1) Ohne vorgängige Entscheidung des Gerichts ist eine vorläufige Austauschpfändung zulässig, wenn eine Zulassung durch das Gericht zu erwarten ist. Der…

  137. § 811c

    Vorwegpfändung

    (1) Ist zu erwarten, dass eine Sache demnächst pfändbar wird, so kann sie gepfändet werden, ist aber im Gewahrsam des Schuldners zu belassen. Die Vollstreckung…

  138. § 813

    Schätzung

    (1) Die gepfändeten Sachen sollen bei der Pfändung auf ihren gewöhnlichen Verkaufswert geschätzt werden. Die Schätzung des Wertes von Kostbarkeiten soll einem…

  139. § 814

    Öffentliche Versteigerung

    (1) Die gepfändeten Sachen sind von dem Gerichtsvollzieher öffentlich zu versteigern; Kostbarkeiten sind vor der Versteigerung durch einen Sachverständigen…

  140. § 815

    Gepfändetes Geld

    (1) Gepfändetes Geld ist dem Gläubiger abzuliefern. (2) Wird dem Gerichtsvollzieher glaubhaft gemacht, dass an gepfändetem Geld ein die Veräußerung hinderndes…

  141. § 816

    Zeit und Ort der Versteigerung

    (1) Die Versteigerung der gepfändeten Sachen darf nicht vor Ablauf einer Woche seit dem Tag der Pfändung geschehen, sofern nicht der Gläubiger und der…

  142. § 817

    Zuschlag und Ablieferung

    (1) Bei der Versteigerung vor Ort soll dem Zuschlag an den Meistbietenden ein dreimaliger Aufruf vorausgehen. Bei einer Versteigerung im Internet ist der…

  143. § 817a

    Mindestgebot

    (1) Der Zuschlag darf nur auf ein Gebot erteilt werden, das mindestens die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswertes der Sache erreicht (Mindestgebot). Der…

  144. § 818

    Einstellung der Versteigerung

    Die Versteigerung wird eingestellt, sobald der Erlös zur Befriedigung des Gläubigers und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung hinreicht.

  145. § 819

    Wirkung des Erlösempfanges

    Die Empfangnahme des Erlöses durch den Gerichtsvollzieher gilt als Zahlung von Seiten des Schuldners, sofern nicht dem Schuldner nachgelassen ist, durch…

  146. § 821

    Verwertung von Wertpapieren

    Gepfändete Wertpapiere sind, wenn sie einen Börsen- oder Marktpreis haben, von dem Gerichtsvollzieher aus freier Hand zum Tageskurs zu verkaufen und, wenn sie…

  147. § 822

    Umschreibung von Namenspapieren

    Lautet ein Wertpapier auf Namen, so kann der Gerichtsvollzieher durch das Vollstreckungsgericht ermächtigt werden, die Umschreibung auf den Namen des Käufers…

  148. § 823

    Außer Kurs gesetzte Inhaberpapiere

    Ist ein Inhaberpapier durch Einschreibung auf den Namen oder in anderer Weise außer Kurs gesetzt, so kann der Gerichtsvollzieher durch das…

  149. § 824

    Verwertung ungetrennter Früchte

    Die Versteigerung gepfändeter, von dem Boden noch nicht getrennter Früchte ist erst nach der Reife zulässig. Sie kann vor oder nach der Trennung der Früchte…

  150. § 825

    Andere Verwertungsart

    (1) Auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners kann der Gerichtsvollzieher eine gepfändete Sache in anderer Weise oder an einem anderen Ort verwerten, als…

  151. § 826

    Anschlusspfändung

    (1) Zur Pfändung bereits gepfändeter Sachen genügt die in das Protokoll aufzunehmende Erklärung des Gerichtsvollziehers, dass er die Sachen für seinen…

  152. § 827

    Verfahren bei mehrfacher Pfändung

    (1) Auf den Gerichtsvollzieher, von dem die erste Pfändung bewirkt ist, geht der Auftrag des zweiten Gläubigers kraft Gesetzes über, sofern nicht das…

  153. Abschnitt 2 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen › Titel 2 Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen › Untertitel 3 Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte

    § 828

    Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts

    (1) Die gerichtlichen Handlungen, welche die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte zum Gegenstand haben, erfolgen durch das…

  154. § 829

    Pfändung einer Geldforderung; Verordnungsermächtigung

    (1) Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. Zugleich hat das Gericht an den…

  155. § 829a

    Elektronischer Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

    (1) Sofern bei einem Antrag auf Pfändung einer Geldforderung (§ 829), auf Pfändung und Überweisung einer Geldforderung (§§ 829, 835) oder auf Überweisung einer…

  156. § 830

    Pfändung einer Hypothekenforderung

    (1) Zur Pfändung einer Forderung, für die eine Hypothek besteht, ist außer dem Pfändungsbeschluss die Übergabe des Hypothekenbriefes an den Gläubiger…

  157. § 830a

    Pfändung einer Schiffshypothekenforderung

    (1) Zur Pfändung einer Forderung, für die eine Schiffshypothek besteht, ist die Eintragung der Pfändung in das Schiffsregister oder in das Schiffsbauregister…

  158. § 831

    Pfändung indossabler Papiere

    Die Pfändung von Forderungen aus Wechseln und anderen Papieren, die durch Indossament übertragen werden können, wird dadurch bewirkt, dass der…

  159. § 832

    Pfändungsumfang bei fortlaufenden Bezügen

    Das Pfandrecht, das durch die Pfändung einer Gehaltsforderung oder einer ähnlichen in fortlaufenden Bezügen bestehenden Forderung erworben wird, erstreckt sich…

  160. § 833

    Pfändungsumfang bei Arbeits- und Diensteinkommen

    (1) Durch die Pfändung eines Diensteinkommens wird auch das Einkommen betroffen, das der Schuldner infolge der Versetzung in ein anderes Amt, der Übertragung…

  161. § 833a

    Pfändungsumfang bei Kontoguthaben

    Die Pfändung des Guthabens eines Kontos bei einem Kreditinstitut umfasst das am Tag der Zustellung des Pfändungsbeschlusses bei dem Kreditinstitut bestehende…

  162. § 834

    Keine Anhörung des Schuldners

    Vor der Pfändung ist der Schuldner über das Pfändungsgesuch nicht zu hören.

  163. § 835

    Überweisung einer Geldforderung

    (1) Die gepfändete Geldforderung ist dem Gläubiger nach seiner Wahl zur Einziehung oder an Zahlungs statt zum Nennwert zu überweisen. (2) Im letzteren Fall…

  164. § 836

    Wirkung der Überweisung

    (1) Die Überweisung ersetzt die förmlichen Erklärungen des Schuldners, von denen nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts die Berechtigung zur Einziehung…

  165. § 837

    Überweisung einer Hypothekenforderung

    (1) Zur Überweisung einer gepfändeten Forderung, für die eine Hypothek besteht, genügt die Aushändigung des Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger. Ist die…

  166. § 837a

    Überweisung einer Schiffshypothekenforderung

    (1) Zur Überweisung einer gepfändeten Forderung, für die eine Schiffshypothek besteht, genügt, wenn die Forderung zur Einziehung überwiesen wird, die…

  167. § 838

    Einrede des Schuldners bei Faustpfand

    Wird eine durch ein Pfandrecht an einer beweglichen Sache gesicherte Forderung überwiesen, so kann der Schuldner die Herausgabe des Pfandes an den Gläubiger…

  168. § 839

    Überweisung bei Abwendungsbefugnis

    Darf der Schuldner nach § 711 Satz 1, § 712 Abs. 1 Satz 1 die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, so findet die Überweisung…

  169. § 840

    Erklärungspflicht des Drittschuldners

    (1) Auf Verlangen des Gläubigers hat der Drittschuldner binnen zwei Wochen, von der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an gerechnet, dem Gläubiger zu…

  170. § 841

    Pflicht zur Streitverkündung

    Der Gläubiger, der die Forderung einklagt, ist verpflichtet, dem Schuldner gerichtlich den Streit zu verkünden, sofern nicht eine Zustellung im Ausland oder…

  171. § 842

    Schadenersatz bei verzögerter Beitreibung

    Der Gläubiger, der die Beitreibung einer ihm zur Einziehung überwiesenen Forderung verzögert, haftet dem Schuldner für den daraus entstehenden Schaden.

  172. § 843

    Verzicht des Pfandgläubigers

    Der Gläubiger kann auf die durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung erworbenen Rechte unbeschadet seines Anspruchs verzichten. Die Verzichtleistung…

  173. § 844

    Andere Verwertungsart

    (1) Ist die gepfändete Forderung bedingt oder betagt oder ist ihre Einziehung wegen der Abhängigkeit von einer Gegenleistung oder aus anderen Gründen mit…

  174. § 845

    Vorpfändung

    (1) Schon vor der Pfändung kann der Gläubiger auf Grund eines vollstreckbaren Schuldtitels durch den Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner und dem Schuldner…

  175. § 846

    Zwangsvollstreckung in Herausgabeansprüche

    Die Zwangsvollstreckung in Ansprüche, welche die Herausgabe oder Leistung körperlicher Sachen zum Gegenstand haben, erfolgt nach den §§ 829 bis 845 unter…

  176. § 847

    Herausgabeanspruch auf eine bewegliche Sache

    (1) Bei der Pfändung eines Anspruchs, der eine bewegliche körperliche Sache betrifft, ist anzuordnen, dass die Sache an einen vom Gläubiger zu beauftragenden…

  177. § 847a

    Herausgabeanspruch auf ein Schiff

    (1) Bei der Pfändung eines Anspruchs, der ein eingetragenes Schiff betrifft, ist anzuordnen, dass das Schiff an einen vom Vollstreckungsgericht zu bestellenden…

  178. § 848

    Herausgabeanspruch auf eine unbewegliche Sache

    (1) Bei Pfändung eines Anspruchs, der eine unbewegliche Sache betrifft, ist anzuordnen, dass die Sache an einen auf Antrag des Gläubigers vom Amtsgericht der…

  179. § 849

    Keine Überweisung an Zahlungs statt

    Eine Überweisung der im § 846 bezeichneten Ansprüche an Zahlungs statt ist unzulässig.

  180. § 850

    Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen

    (1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden. (2) Arbeitseinkommen im Sinne dieser Vorschrift…

  181. § 850a

    Unpfändbare Bezüge

    Unpfändbar sind 1. zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens; 2. die für die Dauer eines Urlaubs über das…

  182. § 850b

    Bedingt pfändbare Bezüge

    (1) Unpfändbar sind ferner 1. Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten sind; 2. Unterhaltsrenten, die auf gesetzlicher…

  183. § 850c

    Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen

    (1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als 1. 1 178,59 Euro monatlich, 2. 271,24 Euro…

  184. § 850d

    Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen

    (1) Wegen der Unterhaltsansprüche, die kraft Gesetzes einem Verwandten, dem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, dem Lebenspartner, einem früheren…

  185. § 850e

    Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens

    Für die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens gilt Folgendes: 1. Nicht mitzurechnen sind die nach § 850a der Pfändung entzogenen Bezüge, ferner Beträge…

  186. § 850f

    Änderung des unpfändbaren Betrages

    (1) Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens…

  187. § 850g

    Änderung der Unpfändbarkeitsvoraussetzungen

    Ändern sich die Voraussetzungen für die Bemessung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens, so hat das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners oder…

  188. § 850h

    Verschleiertes Arbeitseinkommen

    (1) Hat sich der Empfänger der vom Schuldner geleisteten Arbeiten oder Dienste verpflichtet, Leistungen an einen Dritten zu bewirken, die nach Lage der…

  189. § 850i

    Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte

    (1) Werden nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind…

  190. § 850k

    Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos

    (1) Eine natürliche Person kann jederzeit von dem Kreditinstitut verlangen, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt…

  191. § 850l

    Pfändung des Gemeinschaftskontos

    (1) Unterhält der Schuldner, der eine natürliche Person ist, mit einer anderen natürlichen oder mit einer juristischen Person oder mit einer Mehrheit von…

  192. § 851

    Nicht übertragbare Forderungen

    (1) Eine Forderung ist in Ermangelung besonderer Vorschriften der Pfändung nur insoweit unterworfen, als sie übertragbar ist. (2) Eine nach § 399 des…

  193. § 851a

    Pfändungsschutz für Landwirte

    (1) Die Pfändung von Forderungen, die einem die Landwirtschaft betreibenden Schuldner aus dem Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zustehen, ist auf…

  194. § 851b

    Pfändungsschutz bei Miet- und Pachtzinsen

    (1) Die Pfändung von Miete und Pacht ist auf Antrag des Schuldners vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben, als diese Einkünfte für den Schuldner zur…

  195. § 851c

    Pfändungsschutz bei Altersrenten

    (1) Ansprüche auf Leistungen, die auf Grund von Verträgen gewährt werden, dürfen nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden, wenn 1. die Leistung in…

  196. § 851d

    Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen

    Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des…

  197. § 852

    Beschränkt pfändbare Forderungen

    (1) Der Pflichtteilsanspruch ist der Pfändung nur unterworfen, wenn er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist. (2) Das Gleiche gilt für den…

  198. § 853

    Mehrfache Pfändung einer Geldforderung

    Ist eine Geldforderung für mehrere Gläubiger gepfändet, so ist der Drittschuldner berechtigt und auf Verlangen eines Gläubigers, dem die Forderung überwiesen…

  199. § 854

    Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf bewegliche Sachen

    (1) Ist ein Anspruch, der eine bewegliche körperliche Sache betrifft, für mehrere Gläubiger gepfändet, so ist der Drittschuldner berechtigt und auf Verlangen…

  200. § 855

    Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf eine unbewegliche Sache

    Betrifft der Anspruch eine unbewegliche Sache, so ist der Drittschuldner berechtigt und auf Verlangen eines Gläubigers, dem der Anspruch überwiesen wurde…

  201. § 855a

    Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf ein Schiff

    (1) Betrifft der Anspruch ein eingetragenes Schiff, so ist der Drittschuldner berechtigt und auf Verlangen eines Gläubigers, dem der Anspruch überwiesen wurde…

  202. § 856

    Klage bei mehrfacher Pfändung

    (1) Jeder Gläubiger, dem der Anspruch überwiesen wurde, ist berechtigt, gegen den Drittschuldner Klage auf Erfüllung der nach den Vorschriften der §§ 853 bis…

  203. § 857

    Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte

    (1) Für die Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen sind, gelten die…

  204. § 858

    Zwangsvollstreckung in Schiffspart

    (1) Für die Zwangsvollstreckung in die Schiffspart (§§ 489 ff. des Handelsgesetzbuchs) gilt § 857 mit folgenden Abweichungen. (2) Als Vollstreckungsgericht ist…

  205. § 859

    Pfändung von Gesamthandsanteilen

    Der Anteil eines Miterben an dem Nachlass ist der Pfändung unterworfen. Der Anteil des Miterben an den einzelnen Nachlassgegenständen ist der Pfändung nicht…

  206. § 860

    Pfändung von Gesamtgutanteilen

    (1) Bei dem Güterstand der Gütergemeinschaft ist der Anteil eines Ehegatten oder Lebenspartners an dem Gesamtgut und an den einzelnen dazu gehörenden…

  207. § 863

    Pfändungsbeschränkungen bei Erbschaftsnutzungen

    (1) Ist der Schuldner als Erbe nach § 2338 des Bürgerlichen Gesetzbuchs durch die Einsetzung eines Nacherben beschränkt, so sind die Nutzungen der Erbschaft…

  208. Abschnitt 2 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen › Titel 3 Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen

    § 864

    Gegenstand der Immobiliarvollstreckung

    (1) Der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen außer den Grundstücken die Berechtigungen, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden…

  209. § 865

    Verhältnis zur Mobiliarvollstreckung

    (1) Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen umfasst auch die Gegenstände, auf die sich bei Grundstücken und Berechtigungen die Hypothek, bei…

  210. § 866

    Arten der Vollstreckung

    (1) Die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück erfolgt durch Eintragung einer Sicherungshypothek für die Forderung, durch Zwangsversteigerung und durch…

  211. § 867

    Zwangshypothek

    (1) Die Sicherungshypothek wird auf Antrag des Gläubigers in das Grundbuch eingetragen; die Eintragung ist auf dem vollstreckbaren Titel zu vermerken. Mit der…

  212. § 868

    Erwerb der Zwangshypothek durch den Eigentümer

    (1) Wird durch eine vollstreckbare Entscheidung die zu vollstreckende Entscheidung oder ihre vorläufige Vollstreckbarkeit aufgehoben oder die…

  213. § 869

    Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

    Die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung werden durch ein besonderes Gesetz geregelt.

  214. § 870

    Grundstücksgleiche Rechte

    Auf die Zwangsvollstreckung in eine Berechtigung, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, sind die Vorschriften über die…

  215. § 870a

    Zwangsvollstreckung in ein Schiff oder Schiffsbauwerk

    (1) Die Zwangsvollstreckung in ein eingetragenes Schiff oder in ein Schiffsbauwerk, das im Schiffsbauregister eingetragen ist oder in dieses Register…

  216. § 871

    Landesrechtlicher Vorbehalt bei Eisenbahnen

    Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, nach denen, wenn ein anderer als der Eigentümer einer Eisenbahn oder Kleinbahn den Betrieb der Bahn…

  217. Abschnitt 2 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen › Titel 4 Verteilungsverfahren

    § 872

    Voraussetzungen

    Das Verteilungsverfahren tritt ein, wenn bei der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen ein Geldbetrag hinterlegt ist, der zur Befriedigung der…

  218. § 873

    Aufforderung des Verteilungsgerichts

    Das zuständige Amtsgericht (§§ 827, 853, 854) hat nach Eingang der Anzeige über die Sachlage an jeden der beteiligten Gläubiger die Aufforderung zu erlassen…

  219. § 874

    Teilungsplan

    (1) Nach Ablauf der zweiwöchigen Fristen wird von dem Gericht ein Teilungsplan angefertigt. (2) Der Betrag der Kosten des Verfahrens ist von dem Bestand der…

  220. § 875

    Terminsbestimmung

    (1) Das Gericht hat zur Erklärung über den Teilungsplan sowie zur Ausführung der Verteilung einen Termin zu bestimmen. Der Teilungsplan muss spätestens drei…

  221. § 876

    Termin zur Erklärung und Ausführung

    Wird in dem Termin ein Widerspruch gegen den Plan nicht erhoben, so ist dieser zur Ausführung zu bringen. Erfolgt ein Widerspruch, so hat sich jeder dabei…

  222. § 877

    Säumnisfolgen

    (1) Gegen einen Gläubiger, der in dem Termin weder erschienen ist noch vor dem Termin bei dem Gericht Widerspruch erhoben hat, wird angenommen, dass er mit der…

  223. § 878

    Widerspruchsklage

    (1) Der widersprechende Gläubiger muss ohne vorherige Aufforderung binnen einer Frist von einem Monat, die mit dem Terminstag beginnt, dem Gericht nachweisen…

  224. § 879

    Zuständigkeit für die Widerspruchsklage

    (1) Die Klage ist bei dem Verteilungsgericht und, wenn der Streitgegenstand zur Zuständigkeit der Amtsgerichte nicht gehört, bei dem Landgericht zu erheben, in…

  225. § 880

    Inhalt des Urteils

    In dem Urteil, durch das über einen erhobenen Widerspruch entschieden wird, ist zugleich zu bestimmen, an welche Gläubiger und in welchen Beträgen der…

  226. § 881

    Versäumnisurteil

    Das Versäumnisurteil gegen einen widersprechenden Gläubiger ist dahin zu erlassen, dass der Widerspruch als zurückgenommen anzusehen sei.

  227. § 882

    Verfahren nach dem Urteil

    Auf Grund des erlassenen Urteils wird die Auszahlung oder das anderweite Verteilungsverfahren von dem Verteilungsgericht angeordnet.

  228. Abschnitt 2 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen › Titel 5 Zwangsvollstreckung in Sachen, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen

    § 882a

    Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung

    (1) Die Zwangsvollstreckung gegen den Bund oder ein Land wegen einer Geldforderung darf, soweit nicht dingliche Rechte verfolgt werden, erst vier Wochen nach…

  229. Abschnitt 2 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen › Titel 6 Schuldnerverzeichnis

    § 882b

    Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

    (1) Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 führt ein Verzeichnis (Schuldnerverzeichnis) derjenigen Personen, 1. deren Eintragung der…

  230. § 882c

    Eintragungsanordnung

    (1) Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wenn 1. der Schuldner seiner Pflicht…

  231. § 882d

    Vollziehung der Eintragungsanordnung

    (1) Gegen die Eintragungsanordnung nach § 882c kann der Schuldner binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe Widerspruch beim zuständigen Vollstreckungsgericht…

  232. § 882e

    Löschung

    (1) Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung von dem zentralen Vollstreckungsgericht nach…

  233. § 882f

    Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

    (1) Die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis ist jedem gestattet, der darlegt, Angaben nach § 882b zu benötigen: 1. für Zwecke der Zwangsvollstreckung; 2. um…

  234. § 882g

    Erteilung von Abdrucken

    (1) Aus dem Schuldnerverzeichnis können auf Antrag Abdrucke zum laufenden Bezug erteilt werden, auch durch Übermittlung in einer nur maschinell lesbaren Form…

  235. § 882h

    Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses

    (1) Das Schuldnerverzeichnis wird für jedes Land von einem zentralen Vollstreckungsgericht geführt. Der Inhalt des Schuldnerverzeichnisses kann über eine…

  236. § 882i

    Rechte der Betroffenen

    (1) Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 Absatz 1 und das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 wird in Bezug auf…

  237. Abschnitt 3 Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen

    § 883

    Herausgabe bestimmter beweglicher Sachen

    (1) Hat der Schuldner eine bewegliche Sache oder eine Menge bestimmter beweglicher Sachen herauszugeben, so sind sie von dem Gerichtsvollzieher ihm wegzunehmen…

  238. § 884

    Leistung einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen

    Hat der Schuldner eine bestimmte Menge vertretbarer Sachen oder Wertpapiere zu leisten, so gilt die Vorschrift des § 883 Abs. 1 entsprechend.

  239. § 885

    Herausgabe von Grundstücken oder Schiffen

    (1) Hat der Schuldner eine unbewegliche Sache oder ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk herauszugeben, zu überlassen oder zu räumen, so hat der…

  240. § 885a

    Beschränkter Vollstreckungsauftrag

    (1) Der Vollstreckungsauftrag kann auf die Maßnahmen nach § 885 Absatz 1 beschränkt werden. (2) Der Gerichtsvollzieher hat in dem Protokoll (§ 762) die frei…

  241. § 886

    Herausgabe bei Gewahrsam eines Dritten

    Befindet sich eine herauszugebende Sache im Gewahrsam eines Dritten, so ist dem Gläubiger auf dessen Antrag der Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der…

  242. § 887

    Vertretbare Handlungen

    (1) Erfüllt der Schuldner die Verpflichtung nicht, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme durch einen Dritten erfolgen kann, so ist der Gläubiger von dem…

  243. § 888

    Nicht vertretbare Handlungen

    (1) Kann eine Handlung durch einen Dritten nicht vorgenommen werden, so ist, wenn sie ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt, auf Antrag von dem…

  244. § 888a

    Keine Handlungsvollstreckung bei Entschädigungspflicht

    Ist im Falle des § 510b der Beklagte zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt, so ist die Zwangsvollstreckung auf Grund der Vorschriften der §§ 887, 888…

  245. § 889

    Eidesstattliche Versicherung nach bürgerlichem Recht

    (1) Ist der Schuldner auf Grund der Vorschriften des bürgerlichen Rechts zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verurteilt, so wird die Versicherung…

  246. § 890

    Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen

    (1) Handelt der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden…

  247. § 891

    Verfahren; Anhörung des Schuldners; Kostenentscheidung

    Die nach den §§ 887 bis 890 zu erlassenden Entscheidungen ergehen durch Beschluss. Vor der Entscheidung ist der Schuldner zu hören. Für die Kostenentscheidung…

  248. § 892

    Widerstand des Schuldners

    Leistet der Schuldner Widerstand gegen die Vornahme einer Handlung, die er nach den Vorschriften der §§ 887, 890 zu dulden hat, so kann der Gläubiger zur…

  249. § 893

    Klage auf Leistung des Interesses

    (1) Durch die Vorschriften dieses Abschnitts wird das Recht des Gläubigers nicht berührt, die Leistung des Interesses zu verlangen. (2) Den Anspruch auf…

  250. § 894

    Fiktion der Abgabe einer Willenserklärung

    Ist der Schuldner zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt, so gilt die Erklärung als abgegeben, sobald das Urteil die Rechtskraft erlangt hat. Ist die…

  251. § 895

    Willenserklärung zwecks Eintragung bei vorläufig vollstreckbarem Urteil

    Ist durch ein vorläufig vollstreckbares Urteil der Schuldner zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt, auf Grund deren eine Eintragung in das Grundbuch…

  252. § 896

    Erteilung von Urkunden an Gläubiger

    Soll auf Grund eines Urteils, das eine Willenserklärung des Schuldners ersetzt, eine Eintragung in ein öffentliches Buch oder Register vorgenommen werden, so…

  253. § 897

    Übereignung; Verschaffung von Grundpfandrechten

    (1) Ist der Schuldner zur Übertragung des Eigentums oder zur Bestellung eines Rechts an einer beweglichen Sache verurteilt, so gilt die Übergabe der Sache als…

  254. § 898

    Gutgläubiger Erwerb

    Auf einen Erwerb, der sich nach den §§ 894, 897 vollzieht, sind die Vorschriften des bürgerlichen Rechts zugunsten derjenigen, die Rechte von einem…

  255. Abschnitt 4 Wirkungen des Pfändungsschutzkontos

    § 899

    Pfändungsfreier Betrag; Übertragung

    (1) Wird Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners gepfändet, kann der Schuldner jeweils bis zum Ende des Kalendermonats aus dem Guthaben über einen…

  256. § 900

    Moratorium bei Überweisung an den Gläubiger

    (1) Wird künftiges Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto gepfändet und dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst nach Ablauf des Kalendermonats…

  257. § 901

    Verbot der Aufrechnung und Verrechnung

    (1) Verlangt eine natürliche Person von dem Kreditinstitut, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto, das einen negativen Saldo aufweist, als…

  258. § 902

    Erhöhungsbeträge

    Neben dem pfändungsfreien Betrag nach § 899 Absatz 1 Satz 1 werden folgende Erhöhungsbeträge nicht von der Pfändung des Guthabens auf einem…

  259. § 903

    Nachweise über Erhöhungsbeträge

    (1) Das Kreditinstitut kann aus Guthaben, soweit es als Erhöhungsbetrag unpfändbar ist, mit befreiender Wirkung gegenüber dem Schuldner an den Gläubiger…

  260. § 904

    Nachzahlung von Leistungen

    (1) Werden laufende Geldleistungen zu einem späteren Zeitpunkt als dem Monat, auf den sich die Leistungen beziehen, ausbezahlt, so werden sie von der Pfändung…

  261. § 905

    Festsetzung der Erhöhungsbeträge durch das Vollstreckungsgericht

    Macht der Schuldner glaubhaft, dass er eine Bescheinigung im Sinne des § 903 Absatz 1 Satz 2, um deren Erteilung er 1. zunächst bei einer in § 903 Absatz 1…

  262. § 906

    Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrages durch das Vollstreckungsgericht

    (1) Wird Guthaben wegen einer der in § 850d oder § 850f Absatz 2 bezeichneten Forderungen gepfändet, tritt an die Stelle der nach § 899 Absatz 1 und § 902 Satz…

  263. § 907

    Festsetzung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto

    (1) Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht festsetzen, dass das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto für die Dauer von bis zu zwölf Monaten…

  264. § 908

    Aufgaben des Kreditinstituts

    (1) Das Kreditinstitut ist dem Schuldner zur Leistung aus dem nicht von der Pfändung erfassten Guthaben im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet…

  265. § 909

    Datenweitergabe; Löschungspflicht

    (1) Das Kreditinstitut darf zum Zwecke der Überprüfung der Richtigkeit der Versicherung nach § 850k Absatz 3 Satz 2 Auskunfteien mitteilen, dass es für den…

  266. § 910

    Verwaltungsvollstreckung

    Die §§ 850k und 850l sowie die Regelungen dieses Abschnitts gelten auch bei einer Pfändung von Kontoguthaben wegen Forderungen, die im Wege der…

  267. Abschnitt 5 Arrest und einstweilige Verfügung

    § 916

    Arrestanspruch

    (1) Der Arrest findet zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen wegen einer Geldforderung oder wegen eines Anspruchs…

  268. § 917

    Arrestgrund bei dinglichem Arrest

    (1) Der dingliche Arrest findet statt, wenn zu besorgen ist, dass ohne dessen Verhängung die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert…

  269. § 918

    Arrestgrund bei persönlichem Arrest

    Der persönliche Sicherheitsarrest findet nur statt, wenn er erforderlich ist, um die gefährdete Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners zu sichern.

  270. § 919

    Arrestgericht

    Für die Anordnung des Arrestes ist sowohl das Gericht der Hauptsache als das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der mit Arrest zu belegende Gegenstand…

  271. § 920

    Arrestgesuch

    (1) Das Gesuch soll die Bezeichnung des Anspruchs unter Angabe des Geldbetrages oder des Geldwertes sowie die Bezeichnung des Arrestgrundes enthalten. (2) Der…

  272. § 921

    Entscheidung über das Arrestgesuch

    Das Gericht kann, auch wenn der Anspruch oder der Arrestgrund nicht glaubhaft gemacht ist, den Arrest anordnen, sofern wegen der dem Gegner drohenden Nachteile…

  273. § 922

    Arresturteil und Arrestbeschluss

    (1) Die Entscheidung über das Gesuch ergeht im Falle einer mündlichen Verhandlung durch Endurteil, andernfalls durch Beschluss. Die Entscheidung, durch die der…

  274. § 923

    Abwendungsbefugnis

    In dem Arrestbefehl ist ein Geldbetrag festzustellen, durch dessen Hinterlegung die Vollziehung des Arrestes gehemmt und der Schuldner zu dem Antrag auf…

  275. § 924

    Widerspruch

    (1) Gegen den Beschluss, durch den ein Arrest angeordnet wird, findet Widerspruch statt. (2) Die widersprechende Partei hat in dem Widerspruch die Gründe…

  276. § 925

    Entscheidung nach Widerspruch

    (1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden. (2) Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise…

  277. § 926

    Anordnung der Klageerhebung

    (1) Ist die Hauptsache nicht anhängig, so hat das Arrestgericht auf Antrag ohne mündliche Verhandlung anzuordnen, dass die Partei, die den Arrestbefehl erwirkt…

  278. § 927

    Aufhebung wegen veränderter Umstände

    (1) Auch nach der Bestätigung des Arrestes kann wegen veränderter Umstände, insbesondere wegen Erledigung des Arrestgrundes oder auf Grund des Erbietens zur…

  279. § 928

    Vollziehung des Arrestes

    Auf die Vollziehung des Arrestes sind die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung entsprechend anzuwenden, soweit nicht die nachfolgenden Paragraphen…

  280. § 929

    Vollstreckungsklausel; Vollziehungsfrist

    (1) Arrestbefehle bedürfen der Vollstreckungsklausel nur, wenn die Vollziehung für einen anderen als den in dem Befehl bezeichneten Gläubiger oder gegen einen…

  281. § 930

    Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen

    (1) Die Vollziehung des Arrestes in bewegliches Vermögen wird durch Pfändung bewirkt. Die Pfändung erfolgt nach denselben Grundsätzen wie jede andere Pfändung…

  282. § 931

    Vollziehung in eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk

    (1) Die Vollziehung des Arrestes in ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk wird durch Pfändung nach den Vorschriften über die Pfändung beweglicher Sachen…

  283. § 932

    Arresthypothek

    (1) Die Vollziehung des Arrestes in ein Grundstück oder in eine Berechtigung, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, erfolgt…

  284. § 933

    Vollziehung des persönlichen Arrestes

    Die Vollziehung des persönlichen Sicherheitsarrestes richtet sich, wenn sie durch Haft erfolgt, nach den Vorschriften der §§ 802g, 802h und 802j Abs. 1 und 2…

  285. § 934

    Aufhebung der Arrestvollziehung

    (1) Wird der in dem Arrestbefehl festgestellte Geldbetrag hinterlegt, so wird der vollzogene Arrest von dem Vollstreckungsgericht aufgehoben. (2) Das…

  286. § 935

    Einstweilige Verfügung bezüglich Streitgegenstand

    Einstweilige Verfügungen in Bezug auf den Streitgegenstand sind zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die…

  287. § 936

    Anwendung der Arrestvorschriften

    Auf die Anordnung einstweiliger Verfügungen und das weitere Verfahren sind die Vorschriften über die Anordnung von Arresten und über das Arrestverfahren…

  288. § 937

    Zuständiges Gericht

    (1) Für den Erlass einstweiliger Verfügungen ist das Gericht der Hauptsache zuständig. (2) Die Entscheidung kann in dringenden Fällen sowie dann, wenn der…

  289. § 938

    Inhalt der einstweiligen Verfügung

    (1) Das Gericht bestimmt nach freiem Ermessen, welche Anordnungen zur Erreichung des Zweckes erforderlich sind. (2) Die einstweilige Verfügung kann auch in…

  290. § 939

    Aufhebung gegen Sicherheitsleistung

    Nur unter besonderen Umständen kann die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gegen Sicherheitsleistung gestattet werden.

  291. § 940

    Einstweilige Verfügung zur Regelung eines einstweiligen Zustandes

    Einstweilige Verfügungen sind auch zum Zwecke der Regelung eines einstweiligen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, sofern diese…

  292. § 940a

    Räumung von Wohnraum

    (1) Die Räumung von Wohnraum darf durch einstweilige Verfügung nur wegen verbotener Eigenmacht oder bei einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben angeordnet…

  293. § 941

    Ersuchen um Eintragungen im Grundbuch usw.

    Hat auf Grund der einstweiligen Verfügung eine Eintragung in das Grundbuch, das Schiffsregister oder das Schiffsbauregister zu erfolgen, so ist das Gericht…

  294. § 942

    Zuständigkeit des Amtsgerichts der belegenen Sache

    (1) In dringenden Fällen kann das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Streitgegenstand befindet, eine einstweilige Verfügung erlassen unter Bestimmung einer…

  295. § 943

    Gericht der Hauptsache

    (1) Als Gericht der Hauptsache im Sinne der Vorschriften dieses Abschnitts ist das Gericht des ersten Rechtszuges und, wenn die Hauptsache in der…

  296. § 944

    Entscheidung des Vorsitzenden bei Dringlichkeit

    In dringenden Fällen kann der Vorsitzende über die in diesem Abschnitt erwähnten Gesuche, sofern deren Erledigung eine mündliche Verhandlung nicht erfordert…

  297. § 945

    Schadensersatzpflicht

    Erweist sich die Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt oder wird die angeordnete Maßregel auf Grund…

  298. § 945a

    Einreichung von Schutzschriften

    (1) Die Landesjustizverwaltung Hessen führt für die Länder ein zentrales, länderübergreifendes elektronisches Register für Schutzschriften…

  299. § 945b

    Verordnungsermächtigung

    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die näheren Bestimmungen über die…

  300. Abschnitt 6 Grenzüberschreitende vorläufige Kontenpfändung › Titel 1 Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung

    § 946

    Zuständigkeit

    (1) Für den Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai…

  301. § 947

    Verfahren

    (1) Der Gläubiger kann sich in dem Verfahren auf Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung aller Beweismittel sowie der Versicherung an Eides statt…

  302. § 948

    Ersuchen um Einholung von Kontoinformationen

    (1) Zuständige Auskunftsbehörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 für die Einholung von Kontoinformationen ist das Bundesamt für Justiz. (2)…

  303. § 949

    Nicht rechtzeitige Einleitung des Hauptsacheverfahrens

    (1) Ein im Inland erlassener Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung wird nach Artikel 10 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 durch…

  304. Abschnitt 6 Grenzüberschreitende vorläufige Kontenpfändung › Titel 2 Vollziehung des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung

    § 950

    Anwendbare Vorschriften

    Auf die Vollziehung des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung sind die Vorschriften des Achten Buchs über die Zwangsvollstreckung sowie § 930 Absatz 1…

  305. § 951

    Vollziehung von im Inland erlassenen Beschlüssen

    (1) Ist ein im Inland erlassener Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Inland zu vollziehen, hat der Gläubiger, der seinen Wohnsitz in einem anderen…

  306. § 952

    Vollziehung von in einem anderen Mitgliedstaat erlassenen Beschlüssen

    (1) Zuständige Stelle ist 1. in den in Artikel 23 Absatz 3, 5 und 6, Artikel 25 Absatz 3 und Artikel 27 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 bezeichneten…

  307. Abschnitt 6 Grenzüberschreitende vorläufige Kontenpfändung › Titel 3 Rechtsbehelfe

    § 953

    Rechtsbehelfe des Gläubigers

    (1) Gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung und gegen den Widerruf des Beschlusses zur vorläufigen…

  308. § 954

    Rechtsbehelfe nach den Artikeln 33 bis 35 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014

    (1) Über den Rechtsbehelf des Schuldners gegen einen im Inland erlassenen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung nach Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EU)…

  309. § 955

    Sicherheitsleistung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014

    Für die Entscheidung über Anträge des Schuldners auf Beendigung der Vollstreckung wegen erbrachter Sicherheitsleistung nach Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe b der…

  310. § 956

    Rechtsmittel gegen die Entscheidungen nach § 954 Absatz 1 bis 3 und § 955

    (1) Gegen die Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts nach § 954 Absatz 2 und 3 Satz 1 sowie nach § 955 Satz 1 findet die sofortige Beschwerde statt. Dies…

  311. § 957

    Ausschluss der Rechtsbeschwerde

    In Verfahren zur grenzüberschreitenden vorläufigen Kontenpfändung nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 findet die Rechtsbeschwerde nicht statt.

  312. Abschnitt 6 Grenzüberschreitende vorläufige Kontenpfändung › Titel 4 Schadensersatz; Verordnungsermächtigung

    § 958

    Schadensersatz

    Erweist sich die Anordnung eines Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, der im Inland vollzogen worden ist, als von Anfang an ungerechtfertigt, so ist der…

  313. § 959

    Verordnungsermächtigung

    — § 959 — Verordnungsermächtigung (1) Die Landesregierungen können die Aufgaben nach Artikel 10 Absatz 2, Artikel 23 Absatz 3, 5 und 6, Artikel 25 Absatz 3…

Buch 10 Schiedsrichterliches Verfahren42
  1. Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

    § 1025

    Anwendungsbereich

    (1) Die Vorschriften dieses Buches sind anzuwenden, wenn der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens im Sinne des § 1043 Abs. 1 in Deutschland liegt. (2) Die…

  2. § 1026

    Umfang gerichtlicher Tätigkeit

    Ein Gericht darf in den in den §§ 1025 bis 1061 geregelten Angelegenheiten nur tätig werden, soweit dieses Buch es vorsieht.

  3. § 1027

    Verlust des Rügerechts

    Ist einer Bestimmung dieses Buches, von der die Parteien abweichen können, oder einem vereinbarten Erfordernis des schiedsrichterlichen Verfahrens nicht…

  4. § 1028

    Empfang schriftlicher Mitteilungen bei unbekanntem Aufenthalt

    (1) Ist der Aufenthalt einer Partei oder einer zur Entgegennahme berechtigten Person unbekannt, gelten, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben…

  5. Abschnitt 2 Schiedsvereinbarung

    § 1029

    Begriffsbestimmung

    (1) Schiedsvereinbarung ist eine Vereinbarung der Parteien, alle oder einzelne Streitigkeiten, die zwischen ihnen in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis…

  6. § 1030

    Schiedsfähigkeit

    (1) Jeder vermögensrechtliche Anspruch kann Gegenstand einer Schiedsvereinbarung sein. Eine Schiedsvereinbarung über nichtvermögensrechtliche Ansprüche hat…

  7. § 1031

    Form der Schiedsvereinbarung

    (1) Die Schiedsvereinbarung muss entweder in einem von den Parteien unterzeichneten Dokument oder in zwischen ihnen gewechselten Schreiben, Fernkopien…

  8. § 1032

    Schiedsvereinbarung und Klage vor Gericht

    (1) Wird vor einem Gericht Klage in einer Angelegenheit erhoben, die Gegenstand einer Schiedsvereinbarung ist, so hat das Gericht die Klage als unzulässig…

  9. § 1033

    Schiedsvereinbarung und einstweilige gerichtliche Maßnahmen

    Eine Schiedsvereinbarung schließt nicht aus, dass ein Gericht vor oder nach Beginn des schiedsrichterlichen Verfahrens auf Antrag einer Partei eine vorläufige…

  10. Abschnitt 3 Bildung des Schiedsgerichts

    § 1034

    Zusammensetzung des Schiedsgerichts

    (1) Die Parteien können die Anzahl der Schiedsrichter vereinbaren. Fehlt eine solche Vereinbarung, so ist die Zahl der Schiedsrichter drei. (2) Gibt die…

  11. § 1035

    Bestellung der Schiedsrichter

    (1) Die Parteien können das Verfahren zur Bestellung des Schiedsrichters oder der Schiedsrichter vereinbaren. (2) Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart…

  12. § 1036

    Ablehnung eines Schiedsrichters

    (1) Eine Person, der ein Schiedsrichteramt angetragen wird, hat alle Umstände offen zu legen, die Zweifel an ihrer Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit wecken…

  13. § 1037

    Ablehnungsverfahren

    (1) Die Parteien können vorbehaltlich des Absatzes 3 ein Verfahren für die Ablehnung eines Schiedsrichters vereinbaren. (2) Fehlt eine solche Vereinbarung, so…

  14. § 1038

    Untätigkeit oder Unmöglichkeit der Aufgabenerfüllung

    (1) Ist ein Schiedsrichter rechtlich oder tatsächlich außerstande, seine Aufgaben zu erfüllen, oder kommt er aus anderen Gründen seinen Aufgaben in…

  15. § 1039

    Bestellung eines Ersatzschiedsrichters

    (1) Endet das Amt eines Schiedsrichters nach den §§ 1037, 1038 oder wegen seines Rücktritts vom Amt aus einem anderen Grund oder wegen der Aufhebung seines…

  16. Abschnitt 4 Zuständigkeit des Schiedsgerichts

    § 1040

    Befugnis des Schiedsgerichts zur Entscheidung über die eigene Zuständigkeit

    (1) Das Schiedsgericht kann über die eigene Zuständigkeit und im Zusammenhang hiermit über das Bestehen oder die Gültigkeit der Schiedsvereinbarung…

  17. § 1041

    Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes

    (1) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so kann das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei vorläufige oder sichernde Maßnahmen anordnen, die es in…

  18. Abschnitt 5 Durchführung des schiedsrichterlichen Verfahrens

    § 1042

    Allgemeine Verfahrensregeln

    (1) Die Parteien sind gleich zu behandeln. Jeder Partei ist rechtliches Gehör zu gewähren. (2) Rechtsanwälte dürfen als Bevollmächtigte nicht ausgeschlossen…

  19. § 1043

    Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens

    (1) Die Parteien können eine Vereinbarung über den Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens treffen. Fehlt eine solche Vereinbarung, so wird der Ort des…

  20. § 1044

    Beginn des schiedsrichterlichen Verfahrens

    Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so beginnt das schiedsrichterliche Verfahren über eine bestimmte Streitigkeit mit dem Tag, an dem der Beklagte…

  21. § 1045

    Verfahrenssprache

    (1) Die Parteien können die Sprache oder die Sprachen, die im schiedsrichterlichen Verfahren zu verwenden sind, vereinbaren. Fehlt eine solche Vereinbarung, so…

  22. § 1046

    Klage und Klagebeantwortung

    (1) Innerhalb der von den Parteien vereinbarten oder vom Schiedsgericht bestimmten Frist hat der Kläger seinen Anspruch und die Tatsachen, auf die sich dieser…

  23. § 1047

    Mündliche Verhandlung und schriftliches Verfahren

    (1) Vorbehaltlich einer Vereinbarung der Parteien entscheidet das Schiedsgericht, ob mündlich verhandelt werden soll oder ob das Verfahren auf der Grundlage…

  24. § 1048

    Säumnis einer Partei

    (1) Versäumt es der Kläger, seine Klage nach § 1046 Abs. 1 einzureichen, so beendet das Schiedsgericht das Verfahren. (2) Versäumt es der Beklagte, die Klage…

  25. § 1049

    Vom Schiedsgericht bestellter Sachverständiger

    (1) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so kann das Schiedsgericht einen oder mehrere Sachverständige zur Erstattung eines Gutachtens über bestimmte…

  26. § 1050

    Gerichtliche Unterstützung bei der Beweisaufnahme und sonstige richterliche Handlungen

    Das Schiedsgericht oder eine Partei mit Zustimmung des Schiedsgerichts kann bei Gericht Unterstützung bei der Beweisaufnahme oder die Vornahme sonstiger…

  27. Abschnitt 6 Schiedsspruch und Beendigung des Verfahrens

    § 1051

    Anwendbares Recht

    (1) Das Schiedsgericht hat die Streitigkeit in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften zu entscheiden, die von den Parteien als auf den Inhalt des…

  28. § 1052

    Entscheidung durch ein Schiedsrichterkollegium

    (1) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so ist in schiedsrichterlichen Verfahren mit mehr als einem Schiedsrichter jede Entscheidung des…

  29. § 1053

    Vergleich

    (1) Vergleichen sich die Parteien während des schiedsrichterlichen Verfahrens über die Streitigkeit, so beendet das Schiedsgericht das Verfahren. Auf Antrag…

  30. § 1054

    Form und Inhalt des Schiedsspruchs

    (1) Der Schiedsspruch ist schriftlich zu erlassen und durch den Schiedsrichter oder die Schiedsrichter zu unterschreiben. In schiedsrichterlichen Verfahren mit…

  31. § 1055

    Wirkungen des Schiedsspruchs

    Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils.

  32. § 1056

    Beendigung des schiedsrichterlichen Verfahrens

    (1) Das schiedsrichterliche Verfahren wird mit dem endgültigen Schiedsspruch oder mit einem Beschluss des Schiedsgerichts nach Absatz 2 beendet. (2) Das…

  33. § 1057

    Entscheidung über die Kosten

    (1) Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, hat das Schiedsgericht in einem Schiedsspruch darüber zu entscheiden, zu welchem Anteil die Parteien…

  34. § 1058

    Berichtigung, Auslegung und Ergänzung des Schiedsspruchs

    (1) Jede Partei kann beim Schiedsgericht beantragen, 1. Rechen-, Schreib- und Druckfehler oder Fehler ähnlicher Art im Schiedsspruch zu berichtigen; 2…

  35. Abschnitt 7 Rechtsbehelf gegen den Schiedsspruch

    § 1059

    Aufhebungsantrag

    (1) Gegen einen Schiedsspruch kann nur der Antrag auf gerichtliche Aufhebung nach den Absätzen 2 und 3 gestellt werden. (2) Ein Schiedsspruch kann nur…

  36. Abschnitt 8 Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen

    § 1060

    Inländische Schiedssprüche

    (1) Die Zwangsvollstreckung findet statt, wenn der Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt ist. (2) Der Antrag auf Vollstreckbarerklärung ist unter Aufhebung…

  37. § 1061

    Ausländische Schiedssprüche

    (1) Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche richtet sich nach dem Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung…

  38. Abschnitt 9 Gerichtliches Verfahren

    § 1062

    Zuständigkeit

    (1) Das Oberlandesgericht, das in der Schiedsvereinbarung bezeichnet ist oder, wenn eine solche Bezeichnung fehlt, in dessen Bezirk der Ort des…

  39. § 1063

    Allgemeine Vorschriften

    (1) Das Gericht entscheidet durch Beschluss. Vor der Entscheidung ist der Gegner zu hören. (2) Das Gericht hat die mündliche Verhandlung anzuordnen, wenn die…

  40. § 1064

    Besonderheiten bei der Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen

    (1) Mit dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs ist der Schiedsspruch oder eine beglaubigte Abschrift des Schiedsspruchs vorzulegen. Die…

  41. § 1065

    Rechtsmittel

    (1) Gegen die in § 1062 Abs. 1 Nr. 2 und 4 genannten Entscheidungen findet die Rechtsbeschwerde statt. Im Übrigen sind die Entscheidungen in den in § 1062 Abs…

  42. Abschnitt 10 Außervertragliche Schiedsgerichte

    § 1066

    Entsprechende Anwendung der Vorschriften des Buches 10

    Für Schiedsgerichte, die in gesetzlich statthafter Weise durch letztwillige oder andere nicht auf Vereinbarung beruhende Verfügungen angeordnet werden, gelten…

Buch 11 Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union56
  1. Abschnitt 1 Zustellung nach der Verordnung (EU) 2020/1784

    § 1067

    Zustellung durch Auslandsvertretungen

    (1) Eine Zustellung nach Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/1784 durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung soll nur im begründeten Ausnahmefall…

  2. § 1068

    Elektronische Zustellung

    An Adressaten in der Bundesrepublik Deutschland dürfen gerichtliche elektronische Schriftstücke nur nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU)…

  3. § 1069

    Zuständigkeiten nach der Verordnung (EU) 2020/1784; Verordnungsermächtigungen

    (1) Für Zustellungen im Ausland sind als deutsche Übermittlungsstelle im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/1784 zuständig: 1. für…

  4. § 1070

    Sprache eingehender Anträge, Bescheinigungen und Mitteilungen

    Aus dem Ausland eingehende Zustellungsanträge, Bescheinigungen über die Zustellung sowie sonstige Mitteilungen nach der Verordnung (EU) 2020/1784 müssen in…

  5. § 1071

    Zustellung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark vom 19. Oktober 2005 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen

    Wenn die Verordnung (EU) 2020/1784 im Verhältnis zu Dänemark auf Grund des Artikels 2 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem…

  6. Abschnitt 2 Beweisaufnahme nach der Verordnung (EU) 2020/1783

    § 1072

    Beweisaufnahme in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

    Soll die Beweisaufnahme nach der Verordnung (EU) 2020/1783 erfolgen, so kann das deutsche Gericht 1. nach den Artikeln 12 bis 18 der Verordnung (EU) 2020/1783…

  7. § 1073

    Teilnahmerechte

    (1) Das ersuchende deutsche Gericht oder ein von diesem beauftragtes Mitglied darf im Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2020/1783 bei der Erledigung des…

  8. § 1074

    Zuständigkeiten nach der Verordnung (EU) 2020/1783; Verordnungsermächtigung

    (1) Für Beweisaufnahmen in der Bundesrepublik Deutschland ist als ersuchtes Gericht im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/1783 dasjenige…

  9. § 1075

    Sprache eingehender Ersuchen

    Aus dem Ausland eingehende Ersuchen auf Beweisaufnahme sowie Mitteilungen nach der Verordnung (EU) 2020/1783 müssen in deutscher Sprache abgefasst oder von…

  10. Abschnitt 3 Prozesskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG

    § 1076

    Anwendbare Vorschriften

    Für die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union nach der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung…

  11. § 1077

    Ausgehende Ersuchen

    (1) Für die Entgegennahme und Übermittlung von Anträgen natürlicher Personen auf grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe ist das Amtsgericht zuständig, in…

  12. § 1078

    Eingehende Ersuchen

    (1) Für eingehende Ersuchen um grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe ist das Prozessgericht oder das Vollstreckungsgericht zuständig. Die Anträge müssen in…

  13. Abschnitt 4 Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 › Titel 1 Bestätigung inländischer Titel als Europäische Vollstreckungstitel

    § 1079

    Zuständigkeit

    Für die Ausstellung der Bestätigungen nach 1. Artikel 9 Abs. 1, Artikel 24 Abs. 1, Artikel 25 Abs. 1 und 2. Artikel 6 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr…

  14. § 1080

    Entscheidung

    (1) Bestätigungen nach Artikel 9 Abs. 1, Artikel 24 Abs. 1, Artikel 25 Abs. 1 und Artikel 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 sind ohne Anhörung des…

  15. § 1081

    Berichtigung und Widerruf

    (1) Ein Antrag nach Artikel 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 auf Berichtigung oder Widerruf einer gerichtlichen Bestätigung ist bei dem Gericht zu…

  16. Abschnitt 4 Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 › Titel 2 Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln im Inland

    § 1082

    Vollstreckungstitel

    nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 — Titel 2 Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln im Inland — § 1082 — Vollstreckungstitel Aus einem…

  17. § 1083

    Übersetzung

    Hat der Gläubiger nach Artikel 20 Abs. 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 eine Übersetzung vorzulegen, so ist diese in deutscher Sprache zu…

  18. § 1084

    Anträge nach den Artikeln 21 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004

    (1) Für Anträge auf Verweigerung, Aussetzung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach den Artikeln 21 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 ist das…

  19. § 1085

    Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Die Zwangsvollstreckung ist entsprechend den §§ 775 und 776 auch dann einzustellen oder zu beschränken, wenn die Ausfertigung einer Bestätigung über die…

  20. § 1086

    Vollstreckungsabwehrklage

    (1) Für Klagen nach § 795 Satz 1 in Verbindung mit § 767 ist das Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat…

  21. Abschnitt 5 Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 › Titel 1 Allgemeine Vorschriften

    § 1087

    Zuständigkeit

    Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erlass und Überprüfung sowie die Vollstreckbarerklärung eines Europäischen Zahlungsbefehls nach der Verordnung (EG) Nr…

  22. § 1088

    Maschinelle Bearbeitung

    (1) Der Antrag auf Erlass des Europäischen Zahlungsbefehls und der Einspruch können in einer nur maschinell lesbaren Form bei Gericht eingereicht werden, wenn…

  23. § 1089

    Zustellung

    (1) Ist der Europäische Zahlungsbefehl im Inland zuzustellen, gelten die Vorschriften über das Verfahren bei Zustellungen von Amts wegen entsprechend. Die §§…

  24. Abschnitt 5 Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 › Titel 2 Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl

    § 1090

    Verfahren nach Einspruch

    (1) Im Fall des Artikels 17 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 fordert das Gericht den Antragsteller mit der Mitteilung nach Artikel 17 Abs. 3 der…

  25. § 1091

    Einleitung des Streitverfahrens

    § 697 Abs. 1 bis 3 gilt entsprechend.

  26. Abschnitt 5 Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 › Titel 3 Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls in Ausnahmefällen

    § 1092

    Verfahren

    (1) Die Entscheidung über einen Antrag auf Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls nach Artikel 20 Abs. 1 oder Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006…

  27. § 1092a

    Rechtsbehelf bei Nichtzustellung oder bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls

    (1) Der Antragsgegner kann die Aufhebung des Europäischen Zahlungsbefehls beantragen, wenn ihm der Europäische Zahlungsbefehl 1. nicht zugestellt wurde oder 2…

  28. Abschnitt 5 Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 › Titel 4 Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl

    § 1093

    Vollstreckungsklausel

    Aus einem nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 erlassenen und für vollstreckbar erklärten Europäischen Zahlungsbefehl findet die Zwangsvollstreckung im…

  29. § 1094

    Übersetzung

    Hat der Gläubiger nach Artikel 21 Abs. 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 eine Übersetzung vorzulegen, so ist diese in deutscher Sprache zu…

  30. § 1095

    Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehrklage gegen den im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehl

    (1) Wird die Überprüfung eines im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehls nach Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 oder dessen Aufhebung nach §…

  31. § 1096

    Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006; Vollstreckungsabwehrklage

    (1) Für Anträge auf Verweigerung der Zwangsvollstreckung nach Artikel 22 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 gilt § 1084 Abs. 1 und 2 entsprechend. Für…

  32. Abschnitt 6 Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 › Titel 1 Erkenntnisverfahren

    § 1097

    Einleitung und Durchführung des Verfahrens

    (1) Die Formblätter gemäß der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 und andere Anträge oder Erklärungen können als Schriftsatz, als Telekopie oder nach Maßgabe des §…

  33. § 1098

    Annahmeverweigerung auf Grund der verwendeten Sprache

    Die Frist zur Erklärung der Annahmeverweigerung nach Artikel 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 beträgt eine Woche. Sie ist eine Notfrist und beginnt…

  34. § 1099

    Widerklage

    (1) Eine Widerklage, die nicht den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 entspricht, ist außer im Fall des Artikels 5 Abs. 7 Satz 1 der Verordnung (EG)…

  35. § 1100

    Mündliche Verhandlung

    (1) Im Fall einer Videoverhandlung nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist nur § 128a Absatz 6 anwendbar. (2) Die Bestimmung eines frühen ersten…

  36. § 1101

    Beweisaufnahme

    (1) Das Gericht kann die Beweise in der ihm geeignet erscheinenden Art aufnehmen, soweit Artikel 9 Abs. 2 bis 4 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 nichts anderes…

  37. § 1102

    Urteil

    Urteile bedürfen keiner Verkündung. Die Verkündung eines Urteils wird durch die Zustellung ersetzt.

  38. § 1103

    Säumnis

    Äußert sich eine Partei binnen der für sie geltenden Frist nicht oder erscheint sie nicht zur mündlichen Verhandlung, kann das Gericht eine Entscheidung nach…

  39. § 1104

    Abhilfe bei unverschuldeter Säumnis des Beklagten

    (1) Liegen die Voraussetzungen des Artikels 18 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 vor, wird das Verfahren fortgeführt; es wird in die Lage…

  40. § 1104a

    Gemeinsame Gerichte

    Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte und einem Landgericht für die Bezirke…

  41. Abschnitt 6 Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 › Titel 2 Zwangsvollstreckung

    § 1105

    Zwangsvollstreckung inländischer Titel

    (1) Urteile sind für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung zu erklären. Die §§ 712 und 719 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 707 sind nicht…

  42. § 1106

    Bestätigung inländischer Titel

    (1) Für die Ausstellung der Bestätigung nach Artikel 20 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist das Gericht zuständig, dem die Erteilung einer…

  43. § 1107

    Ausländische Vollstreckungstitel

    Aus einem Titel, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ergangen ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland…

  44. § 1108

    Übersetzung

    Hat der Gläubiger nach Artikel 21 Abs. 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 eine Übersetzung vorzulegen, so ist diese in deutscher Sprache zu…

  45. § 1109

    Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007; Vollstreckungsabwehrklage

    (1) Auf Anträge nach Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist § 1084 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden. Auf Anträge nach Artikel 23 der Verordnung…

  46. Abschnitt 7 Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 › Titel 1 Bescheinigung über inländische Titel

    § 1110

    Zuständigkeit

    Für die Ausstellung der Bescheinigung nach den Artikeln 53 und 60 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sind die Gerichte oder Notare zuständig, denen die…

  47. § 1111

    Verfahren

    (1) Bescheinigungen nach den Artikeln 53 und 60 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sind ohne Anhörung des Schuldners auszustellen. In den Fällen des § 726…

  48. Abschnitt 7 Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 › Titel 2 Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland

    § 1112

    Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel

    Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es…

  49. § 1113

    Übersetzung oder Transliteration

    Hat eine Partei nach Artikel 57 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 eine Übersetzung oder eine Transliteration vorzulegen, so ist diese in deutscher Sprache…

  50. § 1114

    Anfechtung der Anpassung eines Titels

    Für die Anfechtung der Anpassung eines Titels (Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012) sind folgende Rechtsgrundlagen entsprechend anzuwenden: 1. im Fall…

  51. § 1115

    Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung

    (1) Für Anträge auf Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung (Artikel 45 Absatz 4 und Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012) ist das…

  52. § 1116

    Wegfall oder Beschränkung der Vollstreckbarkeit im Ursprungsmitgliedstaat

    Auf Antrag des Schuldners (Artikel 44 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012) ist die Zwangsvollstreckung entsprechend § 775 Nummer 1 und 2 und § 776 auch…

  53. § 1117

    Vollstreckungsabwehrklage

    (1) Für Klagen nach § 795 Satz 1 in Verbindung mit § 767 gilt § 1086 Absatz 1 entsprechend. (2) Richtet sich die Klage gegen die Vollstreckung aus einem…

  54. Abschnitt 8 Beweis der Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden nach der Verordnung (EU) 2016/1191

    § 1118

    Zentralbehörde

    Das Bundesamt für Justiz ist Zentralbehörde nach Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016…

  55. § 1119

    Verwaltungszusammenarbeit

    (1) Soweit bei der Überprüfung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde oder einer beglaubigten Kopie eine Nachfrage bei der ausstellenden deutschen Behörde…

  56. § 1120

    Mehrsprachige Formulare

    Mehrsprachige Formulare gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2016/1191 werden durch die Behörden ausgestellt, die für die Erteilung der Urkunden zuständig sind…

Buch 12 Erprobung und Evaluierung16
  1. Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

    § 1121

    Zielsetzung und Anwendungsbereich

    (1) Die Vorschriften dieses Buches dienen der praktischen Erprobung neuer digitaler Technologien und Kommunikationsformen und neuer Verfahrensabläufe in der…

  2. Abschnitt 2 Erprobung eines Online-Verfahrens › Titel 1 Anwendungsbereich

    § 1122

    Umfang der Erprobung

    (1) Das Online-Verfahren wird nach den Vorschriften dieses Abschnitts erprobt. Es steht den Rechtsuchenden als eine Alternative zu den weiteren Verfahren nach…

  3. § 1123

    Verordnungsermächtigungen

    (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Folgendes zu bestimmen: 1. diejenigen Amtsgerichte, die an der Erprobung des…

  4. Abschnitt 2 Erprobung eines Online-Verfahrens › Titel 2 Verfahren

    § 1124

    Digitale Kommunikation; Verordnungsermächtigung

    (1) Das Online-Verfahren ist eröffnet, sofern die Klage 1. mittels eines digitalen Eingabesystems erstellt und wie folgt bei Gericht eingereicht wird: a) auf…

  5. § 1125

    Digitale Eingabesysteme im Online-Verfahren; Verordnungsermächtigung

    (1) Die digitalen Eingabesysteme nach § 1124 Absatz 1 und 2 werden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Referenzimplementierung…

  6. § 1126

    Digitale Strukturierung

    (1) Das Gericht kann Maßnahmen der Prozessleitung ergreifen, um den Streitstoff zu strukturieren. Für die Strukturierung nach Satz 1 können digitale…

  7. § 1127

    Verhandlung

    (1) In geeigneten Fällen kann das Gericht abweichend von § 128 Absatz 1 eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen. Das Gericht bestimmt insbesondere…

  8. § 1128

    Versäumnisurteil

    (1) In den Fällen des § 1127 Absatz 4 fordert das Gericht den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, dem Gericht binnen einer Notfrist von zwei Wochen…

  9. § 1129

    Beweisaufnahme

    (1) In geeigneten Fällen kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen abweichend von § 284 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 495 die Beweisaufnahme auch…

  10. § 1130

    Benachrichtigung; Ersetzung der Verkündung

    (1) Der Nutzer eines Postfach- und Versanddienstes nach § 130a Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 ist über die von ihm zu diesem Zweck angegebene Adresse spätestens am…

  11. Abschnitt 2 Erprobung eines Online-Verfahrens › Titel 3 Kommunikationsplattform

    § 1131

    Entwicklung und Bereitstellung; Verordnungsermächtigungen

    (1) Im Online-Verfahren kann eine Kommunikationsplattform genutzt werden, die der bundeseinheitlichen Erprobung digitaler Austausch- und Übermittlungsformen…

  12. § 1132

    Kommunikations-, Austausch- und Übermittlungsformen

    (1) Eine in diesem Gesetz angeordnete Schriftform kann durch unmittelbare Eingabe von Anträgen und Erklärungen der Verfahrensbeteiligten über die…

  13. § 1133

    Nutzungspflichten

    (1) Ist eine Kommunikationsplattform bereitgestellt, müssen die Verfahrensbeteiligten diese zur digitalen Kommunikation im Verfahren nutzen. Satz 1 gilt nicht…

  14. Abschnitt 2 Erprobung eines Online-Verfahrens › Titel 4 Evaluierung

    § 1134

    Evaluierung

    — Abschnitt 2 Erprobung eines Online-Verfahrens — Titel 4 Evaluierung — § 1134 — Evaluierung (1) Die Vorschriften dieses Abschnitts werden unter Beteiligung…

  15. Abschnitt 3 Erprobung weiterer digitaler Eingabesysteme

    § 1135

    Umfang der Erprobung

    (1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann digitale Eingabesysteme als Referenzimplementierung entwickeln und bundeseinheitlich zur…

  16. § 1136

    Evaluierung

    — Abschnitt 3 Erprobung weiterer digitaler Eingabesysteme — § 1136 — Evaluierung (1) § 1135 wird unter Beteiligung der an der Erprobung der digitalen…

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